1844 / 67 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

und Norwegen. Ztockholm 23. Febr. Die neuesten Bülletins über das 5 =

, . ich, in, g, mla mittags 1è1 Uhr. Se. Majestät Den gestn Nachmittag besser, als bei der Ausgabe des irn, pies währt noch fort, obgleich die nächtliche Ruhe weniger

1 J Se. Majestät haben sich fortwährend in

Februar. r ͤ . besser befunden, als an den nächst vorher⸗

Tagen, mehr Nahrung genossen und diese Nacht unge= eg e. güten Schlafs gehabt, in Folge Lessen die 2 * en, sich zu mehren. Oben auf der großen Zehe ist die Haut n . Umfange dunkler geworden, allein der Umkreis des ober⸗

n geringem . ein 3, nnch cin! Brandfleckens auf dem Fuße zeigt eine anfangende Eiter⸗

bildung. ö Den 19. Februar. Nacht gehabt, als die vorangangene,

ö gem. Februar. Se. Majestät haben während der Nacht guten Schlaf gehabt 2 Ihr 56 ist im Uebrigen unverändert wie in den letzten zweimal 18 Stunden. . . . 2 wre. ,,. Der Zustand Sr. Majestät, der seit dem letzten Sonntag sich fast unverändert erhalten, hat heute Vormittag sich zu verschlimmern angefangen, so daß Sie jetzt n, . und die Kräfte geringer sind, als während der vorhergegangenen Tage. Der Brandflecken am Fuß hat sich etwas erweitert und die angefangene Eiterbildung beinahe aufgehört. Die Haut oben auf der großen Zehe und den beiden nächsten Zehen an derselben ist ebenfalls dun el! nißfarbig. . 22 f. ö Se. Majestät befinden sich heute, unge⸗ achtet die Nacht schlaflos gewesen, etwas besser als gestern. Den 23. Februar. Se. Majestät haben wieder angefangen, einiges Verlangen nach Speise zu äußern und fühlen sich heute nach einer sehr guten Nacht etwas stärker. Die Stelle am Fuße ist auch in so weit besser, als Zeichen zur Eiterbildung aufs neue einzutreten scheinen. . . Der Graf Brahe, welcher seit dem Anfange der Krankheit des Königs die Person Sr. Majestät nicht verlassen und seine Kleider nicht abgelegt hat, ist erkrankt.

Portugal.

A Lissabon, 16. Febr. Die Regierung scheint nun bestimmt davon unterrichtet zu sein, daß der General Graf Bomfim wirklich thätigen Antheill an dem Aufstands-Versuche nimmt. Er soll mit einer etwa hundert Mann starken Abtheilung vor dem ganz in der Nähe der spanischen Gränze gelegenen festen Platze Almeida, der außer einer geringen Zahl von Kanonieren, kaum an vierzig Mann, gar keine Besatzung gehabt zu haben scheint, erschienen und

Schweden

den leßten 2!

Se. Majestät haben eine weniger gute befinden sich aber im Uebrigen

wirklich desselben Meister geworden sein. Der Gouverneur hat sich, dem Vernehmen nach, über die Gränze nach der spani⸗ schen Festung Ciudad Rodrigo geflüchtet und dort die freund⸗

lichste Aufnahme gefunden. Indeß macht der Aufstand durchaus daß in La

keine ernstlichen Fortschritte. Man berichtet zwar, i Guardia etwa, hundert Mann des ersten Jäger- Regiments den Aufrührern sich angeschlossen haben. Dagegen sind die

von Castello Branco ausgezogenen Truppen der Rebellen zu Aleanis von einem Theil des 12ten Linien-Regiments, das sich fast gänzlich anfangs ihnen angeschlossen hatte, wieder verlassen worden, und die zu ihrer Pflicht zurückkehrenden Soldaten, haben sich dem treu ge⸗ bliebenen Sbersten Caldeira von diesem Regimente wieder angeschlossen. Von den Operationen des Barons de Leiria gegen Castello Branco vernimmt man noch nichts weiter, er scheint noch Verstärkungen ab= zuwarten. Von dem Abgange des Herzogs von Terceira ist auch Allles stille, es scheint, daß solcher nicht für nothwendig erachtet wirb. Dagegen wird ein Operations-Corps zur n nf der Rebellen gebildet unter dem Befehle des General- Majors Vicomte de Fonte⸗Nova. Dasselbe soll aus einer Reiter -Brigade und drei Brigaden Fußvolk, einer Batterie reitender Artillerie und einer Abtheilung Sappeurs bestehen. In der Provinz Alemtejo soll der beste Geist herrschen. Freiwilligen Abtheilungen bilden sich dort in Kolonnen, um jedem Versuche Uebelwollender, die Ruhe und Ord⸗ nung zu stören, sogleich kräftig entgegenzutreten. Auf die Güter der in den Aufstand Verwickelten soll die Regierung Beschlag gelegt haben. *)

bereinigte Staaten von Nord-Amerika.

O New⸗Nork, 6. Febr. Herr Calhoun ist endlich in dem Kampfe, den seine Anhänger seit langer Zeit gegen die des Herrn van Buren in Betreff der zu erwartenden Ernennung eines demokra⸗ tischen Kandidaten für die Präsidentschaft durch die im nächsten Mai stattfindende Convention von Baltimore unterhalten, durch Ablegung eines offenen Glaubensbekenntnisses selbst aufgetreten durch eine Art Manifest, das er in Form eines Briefes an das Calhounistische Comité von Charleston in dem dort erscheinenden Blatte Patriot veröffent⸗ licht hat. Alle Organe der amerikanischen Presse, die der Whigs sowohl, als die der Demokraten, theilen dasselbe in ihren Spalten mit; Alle auch, wie sehr sonst auch die Gesichtspunkte, von denen sie bei der Beurtheilung ausgehen, verschieden sein mögen, lassen der Einsicht, der Unbeugsamkeit der Grundsätze, der Stärke der Logik, der Beredtsamkeit des Styles Gerechtigkeit widerfahren, wodurch sich die⸗ ses politisce Glaubensbekenntniß in jeder Zeile auszeichnet. Es ist eine bewundernswerthe Vertheidigung der Calhounistischen Grundsätze, und zugleich eine scharfe Philippika gegen die Prätensionen der van Burenisten; aber wenn wir die Großartigkeit der Form bei Seite assen, so . wir darin keine Thatsache, kein Argument, dessen man sich nicht schon von beiden Seiten bedient, das nicht bereits bekannt und besprochen worden wäre.

Der einzige Fehler, welchen die unparteiischen Männer der Able⸗ gung des Glaubensbekenntnisses des Herrn Calhoun vorwerfen können, ist daß es ö spät kommt. Die Epoche, wo die Convention von Baltimore zusammentreten soll, sst zu nahe, und die Wahl der Ab⸗ n. welche sie bilden sollen, hat bereits in einer zu großen gg von Staaten stattgefunden, als daß es noch möglich waͤre,

ieses ganze Wahlgebäude umzustürzen, um es auf die Grundlagen

ß bauen, welche 9

. gehn, selsst wenn er bel Zeiten damit hervorgetreten wäre,

s. , wäre, Präcebentien umzustürzen, welche, wie

niersh hung! nn ae. en, doch die Macht des Gebrauches und die

ichen . r ,

lbst anerkennt. ñ h ewiß ; ennt, obgieich er ihn scharf rügt. Es ist n, n. e , . den . noch die Akte einer

sich zu verso mn nin 2 wermags die bereits ernannt und bereit ist, nur einũe neue Vrandfa end af en des Herrn Calhoun kann d . kae her

Tes heute hier eingetroffenen londoner

der Ausstand bereltg als völlig

ang gefunden und Niemand Anm. d. Red.

) Nach einer ge ,,, unterdrückt zu betrachten; er har hat sich den Insurgenten ag e e en

106

Demokraten geschleudert wird, besonders wenn es, wie dies aus seiner Sprache indireft hervorzugehen scheint, wahr ist, daß er dabei beharrt, als Kandidat zur Prästdentschaft aufzutreten, ohne sich um die Wahl zu kümmern, die zu Baltimore getroffen werden wird. Seine bere⸗ dete Protestation wird nicht zur Wirkung haben, diese Wahl in den Augen der Demokratie null und nichtig zu machen, indeß hat er die Wahrheit zu sehr auf seine Seite zu bringen gewußt, als daß seine Anhänger nicht dem Banner getreu bleiben sollten, das er mit kräf⸗ tiger Hand so muthig aufgepflanzt hat.

Mer i ko.

Paris, 28. Febr. Man hat auf dem Wege über New⸗ Orleans Nachrichten aus Mexiko, die bis zum 28. Dezember reichen. Santana hatte das Dekret, welches er insgeheim erlassen hatte, und wonach alle in Kalifornien wohnenden Amerikaner ausgetrieben wer⸗ den sollten, zurückgenommen. Der Gesandte der Vereinigten Staa⸗ ten hatte gegen dasselbe protestirt und der mexikanischen Regierung mit einer vollständigen Abbrechung der diplomatischen Verbindungen gedroht. Aber der Diktator, bei der sonderbaren Politik beharrend, die sich durch eine ununterbrochene Reihe von Akten der Strenge und dann wieder der Schwächen, gegenüber den Ausländern, bemerkbar macht, hat sogleich für dieses demüthigende Nachgeben sich wieder entschädigt, indem er ein neues Dekret erlassen hat, kraft dessen alle Ausländer, die das mexikanische Gebiet betreten, einer scharfen poli— zeilichen Aufsicht unterworfen werden, wie man anderwärts Leute solcher unterwirft, die aus den Gefängnissen oder Straf-Arbeitshäusern des Staats entlassen werden. Es ist ihnen verboten, in Mexiko sich auszuschif⸗ fen, wenn sie nicht außer den Papieren, wodurch ihre Nationalität beurkundet wird, auch noch Zeugnisse über guten Leumund und un— bescholtene Sitten vorbringen können. Dann dürfen sie die Republik nicht durchreisen, ohne in jeder Stadt oder in jedem Dorfe anzuhal— ten und dort ihren Namen, ihr Alter, ihren Stand, Beschäftigung, Religion, Wohnort, Aufenthalts⸗Erlaubniß, die betreffende Karte u. s. w. anzugeben, und das Alles mit einer solchen Masse verwickelter For⸗ malikäten, daß die Reisenden dadurch eben so vielen Plackereien als Kosten ausgesetzt werden.

Eisenb ahnen.

Berlin, 6. März. In der Februarssitzung des Vereins für Eisen⸗— bahnkunde wurde zur Beantwortung der in der letzten Versammlung auf— gestellten Frage: in welcher Art Eisenbahnbrücken von weiter Spannung aus Gußeissen dargestellt werden können? von einem Mitgliede angeführt, daß die Dberschlesische Eisenbahn bereits einen Versuch hierüber gemacht habe; der aus Gußeisen hergestellte und bei einer Weite von 40“ zum Tragen von 1960 Ctr. bestimmte Brückenbogen sei indeß bei der angestellten Probe schon bei einer Belastung von 750 Ctr. gebrochen. Ein Mitglied bemerkte jedoch hierzu, daß bei der späteren Untersuchung der Bruchstelle sich ein Gußfehler in dem Bogen gefunden habe. Auch machte sich in der Versammlung die Ansicht geltend, daß das Gußeisen bei diesen Brückenbauten nur da angewendet werden dürfe, wo die rückwirkende, nicht die absolute Festigkeit in Anspruch genommen wird, und daß es we— sentlich zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Brücken und zur Verhütung eines schädlichen Einflusses der Erschütterungen beim Ueber⸗ gange der Eisenbahnzüge beitragen werde, wenn das Gewicht der

rückenbogen im Verhältniß zu dem Gewicht der schwersten Züge, welche sie passiren sollen, so groß als möglich angenommen und durch Belastung mit anderen Massen noch vermehrt würde. Alsdann wurde auf den Vorschlag des Herrn von Mülmann die Anlegung eines allgemeinen Repertoriums der neuesten in- und ausländischen Eisenbahn⸗Literatur beschlossen, wozu die Mitglieder die Materialien liefern wollen. Ferner erläuterte Herr Vorsitzende eine bildliche Dar⸗ stellung der Fahrpläne der sämmtlichen belgischen Eisenbahnen, aus welcher die Abgangs- und Ankunftszeit der Züge auf allen Stationen entnommen werden kann. Ein Mitglied versprach zur nächsten Sitzung eine gleich bildliche Darstellung der Fahrpläne der von hier aus— gehenden Eisenbahnen nach einem abweichenden Prinzipe. Endlich las Herr Landgerichts-Direktor Odebrecht einen ausführlichen Auf⸗ satz über die duͤrch die Allerhöchste Kabinets Ordre vom 22. Dezem⸗ ber pr. wegen Annahme der Eisenbahn⸗-Actien als pupillen- und de⸗ positalmäßige Sicherheit angeregten drei Fragen: 1) Wem ist durch diese Allerhöchste Kabinets-Srdre gestattet worden, Eisenbahn⸗-Papiere zu erwerben? 2) Für welche Eisenbahn-Actien oder Obligationen sst vom Staate unbedingte Garantie der Zinsen bis zur Rückzahlung der darin angelegten Kapitalien geleistet worden? und 3) In welchen von diesen Papieren kann schon jetzt die Anlage erfolgen? In dieser Abhandlung (welche ihres allgemeinen Interesses wegen beson⸗ ders abgedruckt werden soll) wurde nachgewiesen, daß die erwähnte Allerhöchste Kabinets-Ordre für jetzt nur eine sehr beschränkte An⸗ wendung sinde.

z Paris, 1. März. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat gestern der Deputirten- Kammer einen Gesetz- Entwurf über die Nord ⸗Eisenbahn und über die von Orleans nach Vierzon vorgelegt. Dieser Entwurf modisizirt eventuell das Gesetz vom 11. Juni 1812 und behält dem Staate das Recht vor, die Legung der Schienen selbst zu übernehmen, falls sich keine Gesellschaft zur Ausführung dieses Theils der Arbeit bereit finden sollte.

In diesem neuen Entwurf ist die Richtung der Nordbahn merk lich abgeändert. Die Linien nach Calais und Dünkirchen werden sich bei Ostricourt, zwischen Vouai und Lille, von der Bahn von Paris nach der belgischen Gränze abzweigen, und zwar geht die Linie nach Calais über Hazenbrouck und Saint-Omer; die Linie nach Dünkirchen über Hazenbrouck und westlich von Kassel; die Linie nach Boulogne wird sich von der Paris-Belgischen Bahn noch bei Amiens abzwei— gen und über Abbeville und Etaples gehen. Man sieht, daß die Re⸗ gierung seit dem vorigen Jahre ihre Ansichten geändert hat und nun⸗ mehr auf die früher vorgeschlagenen Linien verzichtet. Sie nimmt eben so wenig die in dem Berichte des Herrn Baude aufgeführten Richtungen an. Nach dem ursprünglichen Plan sollte die Zweigbahn nach Calais sich bei Arras von der Hauptbahn trennen und direkt nach Béthune gehen. Allein dieser Plan gefiel Herrn von Rothschild nicht, denn er wollte, daß die Bahn von Arras nach Béthune bis Car⸗ vin mit der von Paris nach Lille zusammenfalle. Die Kommission war auf diese Ansichten eingegangen und nachdem sie auseinanderge⸗ setzt, daß der Hauptstamm von Paris über Amiens, Arras und Douai gehen werde, bezeichnete sie die letztgenannte Stadt als den Gabe⸗ lungs-Punkt der Bahn; von da aus würde ein Zweig nach Valen⸗ ciennes und Brüssel gehen; der andere Zweig würde sich, 32 Kilo⸗ meter von Douai, nach Calais hinwenden, und 14 Kilometer weiter⸗ hin sich mit der von Gent kommenden belgischen Linie verbinden. Die Linie nach Calais würde sich von der vorhergehenden bei Carvin, 16 Kilometer nordwestlich von Douai trennen und über Bethune, Aire, St. Omer, Watten nach Calais gehen. Endlich würde ein Zweig von 27 Kilometer Länge von Watken nach Dünkirchen gehen. Dies war fast das sogenannte Stephensonsche System.

Im vorigen Jahre wollte die Kommifssion, deren Berichterstatter Herr Baude war, die Frage in Betreff der Linie nach Boulogne nicht lösen. Als Grund für diefe Vertagung gab sie den Zustand unserer Finanzen und die ungeheuren Verpflichtungen an, die der Schatz be⸗

reits eingegangen sei. Es scheint, daß Herr Dumon sich durch diese

Rücksichten nicht hat abhalten lassen, denn er schlägt vor, die Ver⸗

zweigungen nach Calais und Boulogne gleichzeitig auszuführen. Das Ministerium hat sich das Recht vorbehalten, in dem Falle, wo (s nicht möglich sei, sich mit den Gesellschaften zu eini⸗

gen, die in dem Gesetz-Entwurfe des Herrn Dumont bezeichneten Linien durch den Staat ausführen zu lassen. Diese Alternative ist eine Maßregel der Klugheit, und wenn man ein ähnliches Mittel vor achtzehn Monaten angewendet hätte, so würden wir jetzt bald im Stande sein, auf Eisenbahnen nach London und Brüssel zu reisen. In der Voraussetzung einer Uebereinkunft mit einer Gesellschaft würde die Dauer der Konzession nicht 24 Jahre für die Nordbahn und 35 Jahre für die Bahn von Orleans nach Vierzon überschreiten dürfen; denn diese bildet den Gegenstand des Art. II. des ministeriellen Vor⸗ schlages. Die Eisenbahn wird nach Ablauf der Pachtzeit vom Staate gratis übernommen, und man behält sich außerdem vor, die Bahn nach einer Benutzung von zwölf Jahren zu kaufen. Endlich wenn die Bahn 8pCt. Zinsen trägt, wovon 2 pCt. zur Tilgung verwendet werden, nimmt der Staat am Gewinne Theil und erhält die Hälfte des Ueberschusses. Dies sind die Hauptbestimmungen des von Herrn Dumont vorgelegten Gesetz-Entwurfs.

Jandels- und Börsen Nachrichten.

Berlin, 6. März. Bei sehr bedeutendem Geschäft waren fast alle Eisenbahn-Actien und Quittungsbogen aufs neue begehrt, und zu höheren Eoursen als gestern zu lassen. In Oestemeichischen Eisenbahn-Actien blieb der Umsatz wegen Mangel an Abgeber unbedeutend.

Paris, 1. März. Die Ungewißheit, welche heute an der Börse über das Schicksal herrschte, welches der Ducossche Antrag haben wird, veran— laßte zahlreiche Schwanlungen in der 3proc. Rente, die am Schlusse unge fähr wie gestern blieb, nachdem sie bereits auf 82. 55 gestiegen war. Der

Umsatz in allen übrigen Effekten war fast null.

2. Amsterdam, 2. März. Die sich im Laufe dieser Woche zu Gunsten des Anleihe⸗ und Besteuerungs-Gesetzes in der zweiten Kammer der Generalstaaten allmälig häufenden Stimmen, ließen dessen nunmehr erfolgte Annahme mit einiger Wahrscheinlichkeit voraussehen, welches denn auch einen wichtigen Einfluß auf die Course der holländischen Staatspapiere ausübte. Der Umsatz war belebt und betraf am meisten die 24 proc. integrale Schuld, welche eine täglich steigende Richtung behielt und von 5445 bis 55 5 h emporkam; die proc. wirkl. Schuld, deren Konvertirung gegen niedrige Zinfen nun wohl nicht lange ausbleiben dürfte, wich anfangs von 199, auf 1006 9h, doch ging bei gestrigem animirtem Markte wieder bis 100 66 hinauf; öFproc. ostindische erholte sich von 997 bis 99 3 F6; alte Syndikat Obligarionen standen erst mehrere Tage auf 43 und besserten sich nach Annahme des erwähnten Gesetzes bis 947 5h. Die Actien der Handels— maatschappy wurden hierbei günstig berührt und stiegen von 140 bis 11423 6, einige Gewinn-Nealisirungen führten deren Preis gestern auf 1413 30 zurüc. Da nun die erste Kammer noch über das besagte Gesetz zu entscheiden hat, bleibt die Erwartung deshalb noch immer etwas gespannt, obgleich die An- nahme wenig zweifelhaft scheint. .

Das Börsenspiel in den Actien der haarlem-rotterdammer Eisenbahn hat diese Woche gewaltige Sprünge in, deren Course herbeigeführt. Am verwichenen Sonnabend blieb selbiger bei eifriger Frage auf S1 P stehen; am Montage bezahlte man schon bis 9t? und später 925 6; dann aber erschienen Verkäufer, welche bis S8! I losließen; gestern und vorgestern war indeß zu 905 6, wieder mäßige Frage; rheinische Actien erholten sich nach einiger Flauheit von 97 wieder auf N73 Ih. Von fremden Staats⸗ papieren sind spanische Ardoin⸗-Obligationen von 243 erst bis 21 9h gewichen und zuletzt wieder bis 22 9h emporgekommen; deren Coupons schwankten bedeutender, da deren von 293 auf 27 96 gefallener Cours gestern wieder 29 5 erreichte. Die Frage nach Geld hat sich diese Woche so stark ver= mehrt, daß bei Anleihe⸗Geschäften 3a 35 96 Zinsen gern bewilligt wurden.

Am gestrigen Getraidemarkte war wenig Umsatz in Weizen und Rog— gen; von ersterem Korn wurde nur 124fd. altes weißbuntes polnisches zu 05 Fl. verkauft und von Noggen eine ansehnliche Partie 124pf8. schöner preußischer zu 185 Fl. untergebracht; 116pfd. alter getrockneter Roggen ging zu 162 Fl. ab. Gerste und Hafer blieben ohne Handel. Der Getraide⸗ Zoll ist für den eingetretenen Monat ohne Veränderung festgesetzt.

Auswärtige körsen.

Amsterdam, 2. März. Niederl. wirkl. Sch. 555. 595 do. 57h Span. 2255. 3596 do. 375. Fass. 64§5. Aus. . Ziusl. 83. Pr. Sch. . Pol. Oesterr. 495 Russ. Ilope 913.

Antwerpen, 1. März. TZiusl. S. Neue Anl. 21.

Franle furt a. M., 3. Mürz. 596 Met. 1133 G. Bank- Actien ohne Piv. p. ult. 2011. 2009. Bayr. Bank-Actien —. llope 90 G. Stiegl. 90 6. 1ut. 545. Poln. 300 FI. 965 G. do. 500 FI. 997 G. do. 200 EFI. —.

II am b urg, 2. März. Bank-Actien 1670. Engl. Russ. 113 6.

London, 28. Febr. Cons. 395 972. Bel. —. Neue Anl. 24. Pas- sive 53. Aus. Sch. 13. 2396 Ioll. 543. 595 do. 1014. Neue Port. 15. Engl. Russ. —. Bras. 79. Chili . Columb. —. Mex. 343. Peru 303.

Paris, 1. Märæ. 5yh Rente fin Cour. 125. 90. 395 Rente sin Cour. 82. 10. 595 Neapl. au compt. 102. 10. 59h Span. Rente 33. Pass. 53.

Wien, 2. März. 5596 Met. EI. 14960 1007. 396 77. Anl. de 1834 150. de 1839 1283. Bank-Actien 1635. Nordb. 1333. Glogan. 1102. Livorn. 99. Pesth. 105.

1003. Preuss.

2599 Mail. 109).

Das lateinische und das deutsche Verzeichniß der Vorlesungen der hie— sigen Universität im Sommer⸗Semester 1844, welche am 22. April d. J. anfangen, ist von heute an bei dem Pedell Heling im Universitäts-Gebäude, ersteres für 27 Sgr., letzteres für 2 Sgr. zu haben.

Berlin, den 6. März 1844. ö

Der Rektor der Universität.

Lachmann. Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 7. März. Zum erstenmale: Die Bernsteinhexe, historisches Schauspiel in 5 Abth., aus Meinhold's Chronik: „Marie Schweidler“, von H. Laube. .

Freitag, 8. März. Die Insel der Liebe.

Im Konzertsaale; 1) La seœicpsooeprésentatisn de: L'er— lase, lrame-vaudeville nouveau en 3 actes, par Mr. Lockroy. 2) La seconde représentation de: Les petites misères de la humaine, vaudeville nouveau en 1 acie, par Mr. Clairville.

vie

Käönigsstädtisches Theater Donnerstag, 7. März. Doktor Faust's Zauberkäppchen, oder: Die Herberge im Walde. Posse mit Gesang in 3 Akten, von r. Hopp. Musik vom Kapellmeister Hebenstreit. ö fFrestag, 8 März. Gast-Vorstellung des Kinder ⸗Ballets des Herru' Prict in 3 Abtheilungen. Dazu: Des Schauspielers letzte Rolle.

Oeffentliche Aufführungen.

Donnerstag, 7. März, Abends 7 Uhr, im Saale der Sing⸗Ala⸗ demie: Konzert von Herrn und Mad. Mortier de Fontaine, unter Mitwirkung der Mad. Schröder-Devrient, der Miß Birch, der Dlle. Tuczek und der Herren L. und M. Ganz. Es werden darin ein Trio von Hummel, Klavier-Composition von Bach, Händel, Men⸗ delssohn und Mortier de Fontaine und Gesänge von Mozart, Mar⸗ tini, Meyerbeer, Rossini, Donizetti, Schubert und Kücken vorgetragen. Billets zu numerirten Plätzen à 1 Rihlr. sind in der Schlesinger⸗ schen Musithandlung, beim Kastellan der Sing-Akademie und Abends

an der Kasse zu haben. Verantwortlicher Retactenr J. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei. Beilage

407

3 ö .

u an n ü.

Inland. Berlin. Inhalt des Ministerialblattes für die innere ern. altung. Da nzig. Bericht der Sparkassen⸗Verwaltung. 9 arien werder. Unterstützung der Aufhebung der Gemeinheiten durch Abbaue. Bromberg. Aufbieten der Kreishülfe gegen die Verhee—

lungen der Kieferraupe. Koblenz. Ueberschwemmung.

Frankreich. paris. Das Journal des Debats über Thiers.

Türkei. Adrianopel. Große Ueberschwemmung.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Breslau und London. Mamktbericht.

Inland.

Berlin, 14. März. blatt für die gesammte innere Verwaltung (Nr. 1 von diesem Jahre) enthält unter Anderem eine Bekanntmachung des Königl. Ober Prä⸗ sidenten der Provinz Sachsen vom 4. Januar d. J., welche zur Ver— hütung unbegründeter Immediat-Gesuche das Publikum auf die in dieser Beziehung bestehenden Bestinimungen aufmerksam macht. (inen abschlägigen Bescheid von Seiten des Justiz-Ministers und des Ministers des Innern (d. d. 23. Januar) an einen städtischen Ma— gistrat, der sich mit einer Beschwerde an Se. Majestät den König gewandt hatte, weil sein Verlangen hinsichtlich der Gewinnung des Bürgerrechts für die mehreren Minderjährigen durch Erbschaft zuge⸗ fallenen Grundstücke zurückgewiesen war; Se. Majestät haben sich mit den früheren Verfügungen des Ministeriums des Innern, welche die

Beschwerde veranlaßt, ganz einverstanden erklärt. Einen Bescheid

an den Magistrat hiesiger Nesidenz (l. . 28. Dezember v. J.), nach welchem die Befreiung der Schullehrer von der Miethssteuer auch auf

solche konzessionirte Privat⸗-Anstalten ausgedehnt werden muß, welche

dazu bestimmt sind, den Mangel an hinrelchenden öffentlichen Elemen— tarschulen zu ersetzen. Cine Verfügung vom 15. Januar, durch welche festgestellt wird, daß die Vorschrift des Gesetzes liber die Ver= pflichtung, zur Armenpflege vom 31. Dezember 1842 §. 1 unter 3, wonach diejenige Gemeinde zur Fürsorge für einen Arnien verpflichtet ist, in welcher derselbe nach erlangter Großjährigkeit während der drei letzten Jahre vor dem Zeitpunkte, wo seine Hülfsbedürftigkeit hervor— tritt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, allerdings auch auf Dienstboten und Handwerks⸗-Gesellen zu beziehen ist, da das Gesetz in Bezug auf diese Kategorie von Armen keine abweichende Bestim= mung getroffen hat.

Eine Verfügung (. d. 31. Dezember v. J.) an die Königlichen Regierungen zu Breslau, Liegnitz und Oppeln, in der es heißt:

„Von den Königl. Justiz⸗-Behörden der Provinz ist zur Sprache

gebracht worden, daß durch ein unzweckmäßiges Verfahren der Poli⸗

zei⸗Behörden bei den Voruntersuchungen wegen begangener Verbrechen die Erfolge der Kriminal-Untersuchungen nicht selten erschwert und die Functionen des Kriminal⸗-Richters öfters zum Nachtheil der Sache antizipirt sind. Da diese Anführungen durch aktenmäßige Nachweise belegt waren, so ist zunächst der Herr Justiz-Minister Mühler ersucht worden, die Gerichts-Behörden anzuweisen, künftig vorkommende ähn⸗ liche Verstöße ungesäumt zur Kenntniß der Königlichen Regierung zu bringen, damit durch dieselbe die betreffende Polizei⸗Behörde über ihr fehlerhaftes Verfahren sofort belehrt oder zurechtgewiesen werden könne. Außerdem aber erscheint es wünschenswerth, die Polizei⸗Be⸗ hörden über ihr Verfahren bei Konstatirung und Verfolgung der ge— richtliche Untersuchung und Bestrafung anheimfallenden Kriminal⸗Ver⸗ brechen mit speziellerer Anweisung zu versehen. Der Königl. Regie⸗ rung wird daher eine erläuternde Zusammenstellung der bezüglichen gesetzlichen Vorschriften anliegend übermacht, um sie durch das Amts⸗ blatt zur Kenntniß der unteren Polizei-Behörden zu bringen und diesen die pünktliche Beobachtung derselben in vorkommenden Fällen zur Pflicht zu machen.“

Eine Cirkular-Verfügung des Ministers der geistlichen, Unter⸗ richts und Medizinal-Angelegenheiten an sämmtliche Königliche Re⸗ gierungen und Ober-Präsidien (. d. 10. Januar) folgenden wesent⸗ lichen Inhaltes:

„Des Königs Majestät haben auf meinen Antrag mittelst Aller⸗ höchster Ordre vom 23. Dezember v. J. mich zu ermächtigen geruhet, in Fällen, wo ein blos mit einer persönlichen Konzession versehener Apotheker seinem zur Ausübung der Pharmacie vorschriftsmäßig qua— lisizirten Sohne oder Enkel die Apotheke bei seinen Lebzeiten über⸗ tragen oder auch durch letztwillige Verfügung zugewendet hat, oder der so qualifizirte Sohn oder Enkel eines Apothekers die Apotheke aus dessen Nachlasse übernehmen will, zu Gunsten eines solchen Soh— nes oder Enkels, insofern ich die Umstände danach angethan fände, eine Ausnahme von der sonst bei Wiederverleihung erledigter Apothe⸗ ken-Konzessionen in Gemäßheit der Verfügung vom 13. August 1842 stattsindenden öffentlichen Konkurrenz eintreten zu lassen.“

Eine Verfügung an die Königliche Negierung zu Erfurt, (d. d. 28. Dezember), welche verschiedene Bestimmungen in Bezug auf die Hindernisse trifft, die sich der Wirksamkeit der Kreis-Vermittelungs⸗ Behörden in Auseinandersetzungs-Angelegenheiten entgegengestellt hat⸗ ten. Eine Verfügung an die Königliche Regierung zu Frankfurt, (d. d. 18. Januar) worin das Ministerium der Ansicht beitritt: daß die Vorschriften der 558. 1 und 4 der Verordnung vom 13. April 1841 über den erleichterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken auf die Servituts⸗Berechtigten nicht angewendet werden können.

Eine Verfügung des Finanz-Ministers und des Ministers des Innern (l. . 31. Bezenber v. J.), welche es für unzulässig erklärt, daß bei Ertheilung des Gewerbscheines für Schauspieler⸗Truppen nur vom Direktor, aber nicht von den einzelnen Mitgliedern die in §§. 11 und 12 des Regulativs vom 28. April 1824 vorgeschriebenen Atteste gefordert werden.

„Das in den §§. 11 und 12 des Hausir-Regulativs geforderte ortspolizeilich, Zeugniß hat dabei hauptsächlich auch den Zweck, die Ortsgehörigkeit des Gewerbetreibenden darzuthun, damit keine Unge⸗ wißheit darüber bestehe, wohin man denselben zu weisen hat, wenn er aus dem Julande zu entfernen ist. Tiese Rücksicht, welche nicht blos auf den Direktor einer irgend ein Gewerbe gemeinschaftlich be= treibenden Gesellschaft, sondern auch auf alle Mitglieder derselben und in dem von der Königl. Regierung bezogenen Falle auf diese eher mehr als weniger anzuwenden ist, erscheink um so erheblicher, als fast . allen VUigränzenden Staaten Ausweisungs⸗ Kartelle abgeschlossen sind, deren Inhalt, das frühere Verfahren hinsichtlich der Fortschaffung lästiger Jremden über die Landesgränze nicht mehr ohne Weiteres ge⸗ stattet. Aus difsem, Grunde namentlich hat auch die Cirkular-Ver— fügung vom 2. April 1830 (Annal. S. 414) die strenge und unnach⸗ sichtliche Beachtung der gegebenen Vorschrift wiederholt zur Pflicht gemacht, und die Königl. Regierung muß darauf, so wie auf die Ver-

werden.

(Annal. S. 459) und 28. Februar 1838 (Annal. S. 203), verwie⸗

ungen vom 8. April 1831 (Annal. S. 388) 27. Mai 1832

sen werden.“

Eine Cirkular⸗Verfügung (vom 27. November v. J), welche die Königlichen Regierungen darauf aufmerksam macht, daß das Auf⸗ suchen von Bestellungen auf unechte oder künstliche Edelsteine, soge⸗ nannte künstliche Brillanten, pierres de Strasse und dergleichen,

sie mögen in edle oder unedle Metalle gefaßt, und mit anderen Wagren verbunden sein oder nicht, unzulässig ist, und daß überhaupt ein Ver⸗

kehr im Umherziehen mit den bezeichneten künstlichen Edelsteinen ꝛc. nicht gestattet werden darf.

Eine Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königliche Ober⸗Präsidien, welche diesen die hier nachfolgende Allerhöchste Ordre vom 14. De⸗

zember v. J. an das Kriegs⸗Ministerium mittheilt:

„Zur Beseitigung der Verschiedenheiten, welche in der Anwen⸗ dung der, die Dienstleistung der beurlaubten Landwehr-Offiziere bei

der Linie betreffenden Ordres vom 29. Januar 1821 und vom 28.

April 1831 wahrgenommen worden sind, bestimme Ich hierdurch

Das heute ausgegebene Ministerial— Folgendes;

I) Ein jeder Landwehr⸗ (Infanterie⸗ oder Kavallerie) Offizier,

welcher als solcher noch keine Landwehrübung mitgemacht hat, wird zu einer vier⸗ bis sechswöchentlichen Uebung bei dem Divisionsstabe oder einem Truppentheile einberufen.

Im ersteren Falle wird in Be⸗ zug auf seine Ausbildung nach Vorschrift der Ordre vom 28. April 1831 verfahren; im letzteren ist ein Stabs-Offizier des Truppentheils speziell mit der theoretischen, und praftischen Ausbildung der auf diese Weise einberufenen Offiziere zu beauftragen. In beiden Fällen erhalten die einberufenen Offiziere freie Post zur Hin- und Rückreise, die Diäten, welche extraordinair zu liquidiren sind, und, insofern sie zur Kavallerie gehören, während der Uebungszeit selbst eine Ration. Die Zahl dieser Landwehr- (Infanterie- oder Kavallerie⸗) Offiziere darf in keinem Jahre 4 für jedes Bataillon übersteigen, wobei sich jedoch die Bataillone einer Brigade übertragen können.

Es muß der Auswahl der einzuberufenden Offiziere von dem Landwehr-Brigade⸗Commandeur besondere Aufmerksamkeit gewidmet, auch die für den Zweck in jeder Beziehung geeigneteste Zeit gewählt werden. Die Heranziehung der Landwehr-Offiziere zu wiederholten Uebungen dieser Art ist nicht gestattet.

2) Aelteren Landwehr- Offizieren kann nur ausnahmsweise auf ihren eigenen Wunsch und besonderen Antrag, wenn solcher sich z. B. auf ihre Befähigung zur Beförderung bezieht, nachgegeben werden, daß sie zu einer einmaligen vierwöchentlichen Uebung bei den Linien Truppen eintreten. Sie erhalten alsdann die Diäten, und wenn sie zur Landwehr-Navallerie gehören und zwei Pferde mitbringen, auch zwei Rationen, beides aus dem Uebungs-Etat des Bataillons. Die Reisekosten für die weitere Entfernung, als zum Stabsquartier des

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Donnerstag den Tien März. 3

schützt wurden. Links von der Nette läuft der Rhein weit ins Land hinein. Hier beginnt bereits eine Anzahl Bewohner der Kastor⸗ straße Noth zu fühlen; die Hülfe der städtischen Behörde soll ihnen durch den Herrn Ober-Bürgermeister verheißen sein.

Ausland.

Frankreich.

Paris, 29. Febr. Die Stellung, welche Herr Thiers in der diesjährigen Session eingenommen, sein Verhältniß zur Opposition, sein Benehmen in der Salvandyschen Angelegenheit und überhaupt sein ganzer politischer Charakter, werden in Journal des Debats, im Verfolg seiner Betrachtungen über die Art des Kampfes, welchen die linke Seite gegen das Ministerium eröffnet hat, noch ferner der Beurtheilung unterworfen, indem das genannte Blatt sich in nach⸗

Bataillons, können ihnen durch das Militair⸗Oekonomie-Departement gewährt werden. Ihre Zahl darf jährlich nicht mehr betragen, als 2 Landwehr-Infanterie-Offiziere und 1 Kavallerie oder Artillerie= Offizier pro Bataillon. Eine Uebertragung der Bataillone findet hierbei nicht statt. Zur Vermeidung extraordinairer Ausgaben dürfen in Stelle solcher zur Linie kommandirten Landwehr-Offizlere Offiziere der Linie zu der Uebung der Landwehr-Bataillone nicht kommandirt

Das Kriegs-Ministerium hat danach die weitere Verfügung zu treffen. Charlottenburg, den 14. Dezember 1843.

Friedrich Wilhelnt.“

Danzig, 2. März. Das hiesige Intelligenz⸗-Blatt ent— hält heute in einer Extra⸗Beilage den 22sten Jahres-Bericht der hiesigen Sparkassen⸗Verwaltung, welcher sich über den Zustand dieses Instituts am Schlusse des Jahres 1843 ausspricht. Nach demselben besteht: 1) das von den Actionairen zusammengeschossene Kapital aus 2600 Rthlr., 2) das verzinsliche Guthaben der Deponenten aus 169, 523 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf., 3) das unverzinsliche Guthaben der Deponenten aus 128 Rthlr. 10 Sgr. 19 Pf., 4) das pro 1844 vor⸗ getragene Interessen⸗Quantum aus 5312 Rthlr. 19 Sgr. 7 Pf., I) der reine Gewinn der Sparkasse 9552 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf. Zusammen 187,116 Rthlr. 11 Sgr.

Marienwerder, 28. Febr. Auch im verflossenen Jahre haben in unserem Departement mehrere bäuerliche Eigenthümer (vor⸗ malige Immediat-Einsassen, welchen, zufolge der bestehenden Gesetz⸗ gebung, das Eigenthum ihrer Höfe verliehen ist) die Aufhebung der Gemeinheit vorzugsweise durch Abbaue befördert und deshalb mit Genehmigung eines hohen Ministeriums des Königlichen Hauses, General-Verwaltung für Domainen und Forsten, als Anerkenntniß eine Unterstützung in baarem Gelde zum Ausbau ausgezahlt erhalten.

stehender Weise vernehmen läßt:

Kann man wohl glauben, daß Herr Thiers, als er sich von neuem einer solchen Opposition beigesellte, nur im Gefolge der Parteien einherzu⸗ gehen sich bereit gefunden habe, die um jeden Preis das Ministerium stür-= zen wollen, ohne daß er selbst diesen Willen und diese Neigung hätte? Das hieße Herrn Thiers für bethörter halten, als er es in der That ist. Derr Thiers will dasselbe, wie die Opposition, den Sturz des Ministeriums. Beihört aber ist er darin, daß er um den Preis seiner ehrenwerthesten Ueber= zeugungen ein Bündniß eingeht, welches ihn während des Kampfes aus⸗ beutet und ihn im Stich lassen wird, sobald er wieder ans Ruder gelangt, indem es ihm dann eben die Mittel, welche er seiner Rückkehr ans Staats- ruder angewendet, zum Vorwurf machen wird. Herr Thiers fann allerdings antworten, die Opposition sei nicht weniger bethört, als er selbst, und so— bald er nur erst die Gewalt wieder in Händen habe, werde er die Leiter, auf, welcher er emporgestiegen, hinter sich zurückstoßen. Daraus aber, daß zwei Verbündete einander gegenseitig hintergehen, folgt nicht, daß sie Beide deshalb weniger hintergangen sind. Dies ist die gegenwärtige Stellung zwischen Herrn Thiers und der Opposition.

Herr Thiers, wir wissen es, liebt revolutionaire Argumente und revo- sutiongire Schritte. Er hat mit großem Erfolg die Geschichte der Revolu⸗ tion geschrieben, in einer von der unsrigen sehr verschiedenen Zeit und zu einem ganz anderen Zweck als der ist, den er jetzt erreichen will, aber im Grunde doch in der offenbaren Absicht, die Restauration, die er bekämpfte, zu schwächen. Davon hat er in seinen Gewohnheiten, in seiner Sprache und selbst in seinem Benehmen eine gewisse Heftigkeit des Geistes und der Meinung beibehalten, welche bei der geringsten Berührung ausbricht und in welcher sener alte demagogische Sauerteig, den er längst bei Seite geschoben, wieder ausjährt. So träumt Herr Thiers, wenn er Minister ist, von der Prepaganda; er will in Spanien einrücken. Ein anderesmal rüstet er sich zum Kriege gegen Europa und regt vorläusig Frankreich auf. Er versteht es trefflich, Vorschläge über legislative Unvereinbarkeiten und parlamenta- rische Ausschließungen wieder in Gang zu bringen; endlich liebt er es auch, mit der Königlichen Gewalt selbst zu kämpsen. Bekanntlich mußte er sich zweimal von der Verwaltung zurückziehen, weil er im Rath der Krone eine von den Kammern verworfene Politik geltend machen wollte.

. Aus solchen Stoffen ist Herr Thiers gebildet, und dennoch glauben wir nicht, daß ihm von selbst jemals der Gedanke eingekommen wäre, ein solches Aergerniß zu geben, wie er es neulich in der Kammer gethan, wenn nicht die Verpflichtungen, welche er gegen eine Fraction derselben eingegan⸗ gen, ihm dies zum unbedingten 67 gemacht hätten. So geschah es denn, daß Herr Thiers, ohne irgendwie dazu herausgesordert zu sein, den König in Person gleichsam vor die Kammer lud, nicht, um ihn zu loben, denn das hätte die Opposition nicht erlaubt, sonderm um ihn zu tadeln. Wir müssen die Dinge bei ihren wahren Namen nennen. Zu . c sei nicht ein Minister gewesen, welcher Herrn von Salvandy sein Votum üiber den Brandmarkungs-Paragraphen zum Vorwurf gemacht, zu sagen, der König sei es gewesen, und daraus zu schließen, daß die Verfassung verletzt seiz so aüf der Tribüne, im Angesichte Frankreichs zu sprechen, heißt, den König tadeln. Nun hat aber Niemand in Frankreich das Ncht, weder in den Kammern, noch in der Presse, noch sonst wo, den König öffentlich zu tadeln. Der König kann sich irren, er kann Un recht haben, aber die ministerielle Verantwortlichkeit ist eben dazu erfunden, damit der Staat nicht dadurch erschüttert werde, wenn der König sich irrt und Unrecht hat; die Königliche Unverletzlichkeit ist dazu eingeführt, damit ein Irrthum oder ein Fehler des Königs niemals auf die Majestät des Thrones zurückfalle. Wenn der König sich irrt, steht es allein den Mini- stein zu, ihn davon zu benachrichtigen. Sie sind die einzigen Rathgeber der Königlichen Verantwortungslosigkeit, und die Kammern haben eben so wenig das Recht, dem Königthum Vorstellungen zu machen, wie das Kö- nigthum das Recht hat, den Kammern Lehren zu ertheilen. Außerhalb die⸗ ser Grundsätze ist Alles Verwirrung, Anarchle und Gefahr. Und Herr Thiers selbst scheint es so zu meinen, denn er sagt uns in seinem Jour- nal: „Was bellagt Ihr Euch? Seid ganz ruhig. Wenn der Regierung ein Unglück begegnet, fo bin ich ja da. Ihr braucht mich nur zu rufen. Ihr könnt auf mich zählen.“ Sehr bescheiden fügt Herr Thiers dann hin⸗ zu: „Und Ihr werdet Euch nur zu glücklich a, wenn ich mich wieder bereit finden lasse.“

Indem die hiesige Königliche Negierung dieses mit der Aufsor⸗ derung zu zahlreicher Nachfolge zur öffentlichen Kenntniß bringt, macht sie durch das Amtsblatt zugleich auf die wohlthätigen Fol- gen der hiernach bewirkten Aufhebung der Gemeinheiten aufmerksam.

Bromberg, 1. März. Die hiesige Königl. Regierung er= läßt in dem heutigen Amtsblatte folgende Bekanntmachung: „Es hat sich beinahe in allen Theilen des Regierungs-Bezirks die Kiefern⸗ Raupe in solchen Massen gezeigt, daß die eigenen Kräfte der Wald⸗ besitzer zu deren Vertilgung nicht zureichend sind, daß vielmehr die Vernichtung großer Waldstrecken zu befürchten und mithin eine Lan— des⸗-Kalamität zu besorgen steht.

Diesem Uebel kann nur durch die Aufbietung der allgemeinen Kreishülfe gesteuert werden.

Daß aber die Devastation der Waldungen einer Gegend eine so allgemeine Kalamität sei, daß mit Recht die Mitwirkung aller Be⸗ wohner derselben zu deren Abwendung gefordert werden kann, unter⸗ liegt keinem Bedenken. Eben so wenig kann die Befugniß der Lan= des Polizei⸗Behörde, in einem solchen Falle die allgemeine Kreishülfe in Anspruch zu nehmen, nach den Bestimmungen des Allg. Landrechts, Einleitung §8. 73 und S§. 10 Tit. 17 Theil 2 in Zweifel gezogen werden.

Wir haben deshalb die Aufbietung der allgemeinen Kreis— hülfe behufs der Vertilgung der Kiefernraupe in den von diesem Infekt in bedrohlicher Menge befallenen Königlichen und Privatforsten angeordnet und mit der Ausführung dieser Maßregel die Herren Landräthe beauftragt.

Die Verbindlichkeit zur Leistung der Kreishülfe ist eine persön⸗ liche Verpflichtung jedes einzelnen Einwohners, für welche eine Ver⸗ gütung von dem Wald-Eigenthümer oder aus Staatskassen nicht gewährt wird.“

Koblenz, 29. Febr. (Rh. u. M. 3) Rhein und Mosel sind im sehr allmäligen Fallen begriffen. Die Einwohner von Neuendorf haben ihre Wohnungen 1 müssen. Schiffer sagen aus, daß die Thüren und Fenster in den Häusern der dem Rheine nahen Ort

schaften großentheils durch Bretter gegen die Schläge der Wellen ge⸗

Wir wissen nicht, ob die Juli-Monarchie, wie Herr Thiers es ang. zeien möchte, bald irgend eine widerwärtige Krise zu bestehen haben dürste, noch weniger, ob wir uns daun an Herrn Thiers zu wenden haben würden. Indeß braucht Herr Thiers nicht zu glauben, daß wir, eintretenden Falls, feine Unterstützung verschmähen würden. Geriethe die Juli⸗-Monarchte in Gefahr, so würden wir Jedermann zu Hülfe rufen, und zuerst die Männer von Talent und Muth. In dieser Hinsicht würde Herr Thiers uns nicht fehlen. Besser aber wäre es doch wohl, wenn er nicht seine Neigung, die Sitaats-Angelegenheiten zu leiten, damit begänne, sie zu verderben, wenn er sich nicht ein Vergnügen daraus machte, die wesentlichsten Prinzipien der monarchischen Negierung zu gefährden, um dann das Verdienst zu haben, sie zu retten. Mit einem Worte, wenn er uns nicht krank machen wollte, um sich die ,,, zu verschaffen, uns nachher zu heilen. Muß Herr Thiers, wenn er icht Minister ist, durchaus in der Opposition sich befinden, so wäre es gewiß ein größerer Ruhm für ihn, eine vernünftige, gemäßigte und dynastische Opposition zu begründen. Herr Thiers ist Hr fg gesinnt, daran zweifelt Niemand. Seine Ueberzeugung nch r, sein Vortheil treibt ihn dazu, seine politische Meinung seßt ihre Ehre darin. Herr Thiers hat zwar seinen revolutionairen Geschmack, aber lein sehr re= publifanisches Temperament. Und wer würde auch bei dem Minister, der die Herzogin von Berry verhaften ließ, jemals einen Nückgedanken an die Restauration argwöhnen? Herr Thiers ist also ehrlich dynastisch gesinnt. Er sagt es laut. Herr Thiers sprach neulich in warmen Ausdrücken von seinem Eifer für die Dynastie, und er glaubte denselben nicht besser bewei⸗ sen zu können, als daß er den König ladelte. Es wäre aber verfassungs⸗ mäßiger, wenn er das Königthum weniger liebte und mehr achtete, denn die Wuͤrde des Königs kann dein Staate nicht minder theuer sein, als das Le⸗ ben desselben. Die Person des Königs muß nicht nur gegen jede materielle Gewaltthat, sondern auch gegen jeden moralischen Angriff geschützt sein. Wer dieses Prinzip der Königlichen Verantwortungslosigkeit verletzt, der überschreitet die Verfassung.

Um sein Benehmen zu entschuldigen, berust Herr Thiers in seinem Blatt (dem Constitutionneh) sich auf eine Rede, welche For als Mi- nister hielt, als die berühmte indische Bill (1783), welche im Unterhause die Masjorität erhalten hatte, von ihm ins Oberhaus eingebracht wurde und dort nicht allein der Opposition der Lords, sondern auch der des Königs begegnele. Allerdings sprach sich der englische Redner mit besonderer Hef tigkelt über die Rolle aus, welche der Krone bei jenem verwidelten Kampfe zugeschrieben wurde, der mit Verwerfung der indischen Bill und dem Sturz des Coalitions-Ministeriums von Lord North und Herrn For endete. det aber zwischen dem Vorgang, welchen Herr Thiers auf der franz Tribüne citirte, und der direkten, offenbaren und , . 6widrigen vention Georg's IIJ. gegen seine Minister die geringste eff, ttf und