1844 / 78 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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voll gewesen. Die Trümmer der, .

me gorher, so Folzen französschen großen Armee . 1 atze urch Preußen zurück. Abel noch war bie Haäunptstabt,

z J ; vom Feinde besetzt. Frankreich, noch waren n y 22 Bundesgenossen zum neuen mer al Schon zogen zahlreiche Heerhaufen zur Unter⸗ der Iliehenden heran. Das kleine Preußen stand allein in 2 Glfer Brandung, zu erst dem Wogen Andrange Preis gege⸗ dieser d doch richtete es sich züerst auf zur Rache! Am 3. Februar 21 un gen die Verordnung zur Bildung der freiwilligen Jäger⸗ 26 ren, zur Verstärkung des Heeres, ohne jedoch das Ziel des 13 zu bezeichnen. Manche wähnten daher, diese Bewaffnung e, , muh gegen Osten wenden, nicht um der Freiheit Morgen⸗ roth zu begrüßen, sondern um noch fester die Ketten schmieden zu helfen, in die der Eroberer uns schon geschlagen. Da machte Friedrich Wilhelm III. heute vor 31 Jahren die Zweifler verstummen; denn am 17. März 1813 verkündete er, durch den Aufruf an sein Volk, die Wiedergeburt des, durch ein unseliges Verhängniß von seiner glorreichen Hoͤhe tief herabgesunkenen Vater⸗ landes. Auf Gott vertrauend, der zum Uebermuthe spricht: bis hieher und nicht weiter, hier sollen sich legen deine stolzen Wellen, wußte er, daß sein treues Volk ein Fels sei, auf den die Wogen übermächtiger Feindes Schaaren vergebens anstürmen würden, und er weihte sich kühn mit ihm dem Siege oder dem Tode. Er wollte, das Vaterland sollte „frei die freien Söhne tragen, „oder frei sie betten unterm Sand!“ Hier verlas der Redner den Aufruf des Königs an sein Volk und fuhr dann nach einer Pause fort: „Am 17. März 1813 erschien ferner die Verordnung zur Er

lebermuthes war

470 Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Dresden, 13. März. Der hiesige Advokat Eisenstuck, Landtags- Deputirter und beim letzten Landtage Vice-Präsident der zweiten Kammer, wird, dem Vernehmen nach, in der Eigenschaft eines Abgeordneten des hiesigen Advokatenstandes zu Mainz der Versamm⸗ lung deutscher Rechtsgelehrten beiwohnen.

Abermals ist hier ein Verein enistanden, von welchem man kräf⸗ tige Beförderung des Gemeinstunes erwartet, nämlich ein Turn? Verein, welcher für möglichste Verbreitung des Turnens unter allen Ständen wirksam werden will. Daß die Statuten desselben die höhere Genehmigung finden werden, scheint Niemand zu bezwei⸗ feln. Die hiesigen Vaterlands-Blätter wollen es als ein gutes Zeichen des diesem Vereine innewohnenden Geistes betrachtet wissen, daß der Antrag eines Mitgliedes, in die Statuten eine Verwahrung niederzu⸗ legen, daß man sich in politische Demonstrationen nicht einlassen wolle, gegen eine Stimme abgelehnt worden ist.

Württemberg. Stuttgart, 12. März. (S. M.) Se. Majestät der König hat viel und ruhig geschlafen. Die Besserung schreitet gleichförmig fort. Nächstes Bulletin übermorgen.

(A. 3.) Am ten di, an welchem Se. Königl. Hoheit der Kron— prinz, entfernt vom Vaterlande, aber begleitet von den Segenswün— schen seiner näheren und entfernteren Angehörigen, das 21ste Lebens— jahr vollendet hat, ist derselbe von seinem Königlichen Vater zum Obersten ernannt worden.

Sachsen-⸗Altenburg. * Altenburg, 15. März. Heute langten die sterblichen Ueberreste der Prinzen Ludwig und Johann,

richtung der Landwehr, dies Königliche Wort, welches Wunder wirkte, indem es binnen wenigen Monaten das preußische Heer mit 150,066 Kriegern verstärkte, welche das burch den Frieden von Tilsit auf 14 Millionen Einwohner beschränkte, durch 7 Jahre lange Plagen der französischen Bedrückungen fast verarmte Preußen völlig gerüstet ins Feld stellte. Diese Volksbewaffnung, die der König üns durch das Gesetz vom 3. September 1814 für immer erhalten hat, war die Wiederbelebung jenes zu lange vergessenen, echt deutschen Gefühls, daß in großen Gefahren des Vaterlandes jeber freie Mann in den Thoren seiner Stadt als Leiche liegen müsse, ehe ein Feind eingehen dürfe. Sie ist das schönste Denkmal jener großen Zeit und zugleich eine Bürgschaft für die Erhaltung der Segnungen des Friedens, welchen sie uns mit erkämpft hat, von allen Völkern uns beneidet, doch keinem erreichbar, da ihnen das Fundament fehlt, welches wir diesen Säulen, auf denen der feste Bau der Sicherheit und Wehr— haftigkeit Preußens ruht, auf den blutigen Feldern des Sieges gelegt haben, deren Namen jene Schilder und die Blätter der Weltgeschichte tragen. Aber sie ist auch eine Bürgschaft, daß bei uns nur Kriege möglich sind zur Wahrung der heillgsten Güter des Lebens, nür Kriege, zu denen die Landwehr in den Kampf gerufen werden kann: mit Gott für König und Vaterland!“

Zum Schlusse las der Redner die Verordnung zur Errichtung der Landwehr vor. :

Den ersten Festspruch auf das Wohl Sr. Majestät des Königs und des Königlichen Hauses brachte der Vorsitzende, Herr Oberst von Webern; den zweiten auf das stehende Heer und die Landwehr, Se, Excellenz der General der Kavallerie, von Borstell; den dritten: den Frauen, Herr Professor Wach, einer der Festordner; den vierten: den Ehrengästen, Herr Stadtrath Keibel, einer der Festordner; den fünf⸗ en 9 der Gelliebenen und Verstorbenen, St: Excellenz er Geheime Staats— und Finanz-Minister von Bodelschwingh; den sechsten; dem Andenken des Fürsten Blücher, Se. Durchlaucht der General Fürst Radziwill.

Stralsund, 11. März. Die große Kiefernraupe (Ph. Bomh. Pini) wurde in dem verflossenen Herbste auf dem Darß in nicht un— bedeutender Menge überall verbreitet vorgefunden, deshalb deren Ein⸗ sammlung im Winterlager angeordnet und mit günstigem Erfolge zur Ausführung gebracht. Bei den bisherigen Nachfor chungen sind in den Königlichen und akademischen Forsten in Prnmmern und auf Rügen nur sehr wenige Exemplare dieser schädlichen Raupe aufgefunden worden, doch könnte solche in den Privatwaldungen sich eingefunden haben. Die hiesige Königliche Regierung fordert daher in dem hentigen Amts⸗ blatte alle Privat⸗ und Kommunal⸗Forstbesitzer dringend auf, in ihren Nadelwaldungen nach dem Abgange des tiefen? Schnees' die ersorderlichen genauen Nachsuchungen nach der gedachten großen Kie⸗ fernraupe anstellen, und deren Einsammlung und Vertilgung im Win⸗ terlager bewirken zu lassen.

Koblenz, 12. März. (Elb. 3.) Die Communication zwischen den beiden Rheinufern ist seit der Zerstörung der Schiffbrücke in Folge des gestern gemeldeten Vorfalles während der fortwährend wüthenden Stürme im Stocken, und wurde gestern Nachmittags alles Ueberfahren mittelst Nachen gänzlich untersagt, weil die Wogen durch den wahrhaft Grausen erregenden Orkan zu sehr aufgeregt waren. So hätten denn über 5 bis 600 Menschen, die am Morgen Geschäfte halber vom rechten Rheinufer herübergesetzt waren und nun trostlos am Ufer hin und her rannten, nicht gewußt, wo sie bleiben soliten, wenn nicht ein Dampfboot der düsseldorfer Gesellschaft auf Ansuchen des Brückenmeisters, sich entschlossen hätte, der Verlegenheit abzuhel⸗ fen, und die Leute von hier an das rechte Ufer zu bringen.

Herzogs Friedrich hatten daselbst schon vor einigen Tagen in stiller Feierlichkeit ihre Aufnahme erhalten, nachdem sie sich einstweilen in dem Gewölbe der Schloß-Kirche befunden hatten; denn es war der ausdrückliche Wunsch des hochseligen Herzogs gewesen, „in der Mitte seiner Bürger zu ruhen:“ ein Wunsch, der das ganze edle Ge— müth dieses menschenfreundlichen Herrn bezeichnet.

Die Maßregeln, welche die Königl. bayerische Regierung gegen den evangelischen Verein der Gustav⸗Adolph-Stiftung ergriffen hat, haben in hiesiger Stadt einen um so tieferen und schmerzlicheren Eindruck gemacht, als gerade von dem hiesigen Hauptvereine, und zwar ehe das Verbot publizirt worden, an zwei bedrängte protestantische Ge⸗ meinden in Bayern, nämlich an die in Passau und an die in Unter— altenbernheim in Mittelfranken, Unterstützungen verwilligt und abge⸗ sandt worden waren. Diese Gelder sind an beiben Orten sofort auf Verfügung der Negierungs-Behörden mit Beschlag belegt und hernach hierher zurückgesandt worden, mit der Verwarnung, künftighin solche

Jeder doch Zeit gewinnt, das zu prüfen, worüber er in der Bürger—

Vorschläge ihm erst in der Bürgerschaft selbst zur sofortigen Abstim— mung vorgelegt wurden.

Kammer trat heute in ihren langen Berathungen über das Patent— gesetz wieder einige Schritte vorwärts. Sie war bekanntlich bis zu demjenigen Theil des Gesetz-Entwurfes gelangt, der die Abfassung der Steuerrollen betrifft, und hatte in ihrer letzten Sitzung die Be? theiligung der Munizipalgewalt, bei den von den Agenten bes Fiskus vorzunehmenden Schätzungen geordnet. Heute wurde ebenso die Mitwirkung des Unterpräfekten festgestellt. Es sollen darnach der Maire und der Unterpräfekt befugt sein, ihre Bemerkungen unter der Steuerrolle zu verzeichnen. Nun fragte es sich aber, wer bei streiti⸗ gen Ansichten zwischen dem Controlleur einerseits, oder dem Maire und Unterpräfekten andererseits entscheiden solle, ob der Prä⸗ fekt oder der Direktor der Steuern. Nach früheren Rechts⸗ Bestimmungen würde in einem solchen Falle dem Präfek⸗ ten die Entscheidung zugekommen sein, aber nach einer im Jahre 1841 vorgenommenen Aenderung hätte der Direktor der Steuern zu entscheiden. Im vorliegenden Falle hatten indeß das

Söhne des Prinzen Eduard von Sachsen-Altenburg, aus München, wo sie vor kurzem zur allgemeinsten Theilnahme am Scharlach-Fieber gestorben waren, hier an und wurden in der neuerbauten Fürstengruft feierlich beigesetzt. Dieselbe liegt am westlichen Ende des städtischen Gottesackers. Die irdische Hülle der vor mehreren Jahren verstor— benen Prinzeß Louise, so wie die des letztverstorbenen regierenden

Freie Städte. Frankfurt a. M*. , 13. März. (Fr. J.)

Sendungen nach Bayern zu unterlassen, widrigenfalls die eingesen⸗ deten Summen nicht zurückgegeben, sondern zu öffentlichen oder Stif⸗ tungszwecken verwendet werden würden.

Hamburg, 12. März. (Brem. 3.) Seit dem Feuer hat der Senat der Bürgerschaft das schätzenswerthe Zugeständniß gemacht, daß die von ihm an dieselbe zu bringenden Anträge, nachdem sse die bürgerlichen Kollegien passirt, einige (gewöhnlich zweih Tage vorher durch den Druck dem Publikum ausführlich mitgetheilt werden, so daß sie gegen eine kleine Vergütung zum Besten der abgebrannten Kirchen Jedem zugänglich sind. Es ist dies ein nicht unwesentlicher Fortschritt, da, wenn ber Zwischenraum zwischen der Bekanntmachung der Anträge und der Bersammlung der Bürgerschaft auch noch so unbedeutend ist,

schaft stimmen soll, während früher die umfassendsten und wichtigsten

Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 11. März. Die

Ministerium und die Kommisston ein neues System angenommen, wonach der Präfekt und der Direktor der Steuern gemeinschaftlich die Entscheidung . und, wenn sie nicht übereinstimmen, das

Endurtheil dem Minister anheimstellen sollen. Die Opposition nahm zwar diesmal Partei für die Präfekten und wollte deren unumschränk⸗ tes Recht nicht schmälern lassen; die Frage wurde jedoch nach eini⸗ gen lebhaften Debatten im Sinne des Ministeriums entschieden. Da⸗ gegen trug in einer anderen Beziehung die Opposition, wenn auch nur mit schwacher Majorität, den Sieg davon. Es werden nämlich jetzt die Functionen, welche in Len Departements in Steuer⸗ sachen die Maires zu versehen haben, in Bezug auf die Stadt Paris vom Seine Präfekten ausgeübt. Demnach würde auch diesem, und nicht den Maires von Paris, nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes, die Wahl der Repräfentanten der Munizipalität, welche die Agenten des Fiskus bei der Schätzung unterstützen sollen, zugekommen sein. Herr Ganneron schlug aber einen Zusatz⸗ Artikel vor, wo⸗ nach im vorliegenden Falle die Maires der Hauptstadt an die Stelle des Präselten treten sollen. Die Minister der Finanzen und des Innern sprachen sich zwar entschieden gegen diesen Vorschlag aus, indem sie auf den ernsten Uebelstand aufmerksam machten, den es verursachen könne, wenn man ohne eigentlichen Rutzen solchergestalt eine der Grundlagen abändere, auf denen die Munizipal-Organifation der Stadt Paris beruhe; aber die Abstimmung fiel zu Gunsten des Oppo⸗ sitionsvorschlages aus, der namentlich auch von Herrn O. Barr ot eifrig vertheidigt wurde. Den Schluß der Sitzung machte eine Diskussion über die beiden neulich vom Minister der öffentlichen Arbeiten vorge— legten Gesetz- Entwürfe. Es handelte sich barum, ob dieselben, der

eine die Eisenbahnen von Paris nach der belgischen Gränze, und die von Orleans nach Vierzon, der andere von Montpellier nach Nismes betreffend, zwei verschiedenen Kommissionen, oder nur einer einzigen überwiesen werden sollten. Der Minister sprach für das Letztere, die Kammer aber entschied sich auf den Antrag des Herrn von La— farelle für die erstere Alternative.

Paris, 12. März. Die in der gestrigen Sitzung der Kom— mission über die geheimen Fonds, wie erwähnt, an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten gerichtete Frage hinsichtlich der Angele⸗ genheit von Otaheiti, lautete dahin, ob das Ministerlum von dem englischen Kabinet die Abberufung des Missionairs Pritchard, engli⸗ schen Konsuls zu Otaheiti, verlangt und welche Antwort es erhalten habe. Herr Guizot erwiederte darauf, er glaube, über den ersten Punkt dieser Frage sich nicht erklären zu dürfen, doch hege er volles Vertrauen zu der Loyalität des englischen Kabinets und glaube, daß der Konsul Pritchard von seiner Regierung werde desavouftt und zurückberufen werden. .

Das Schreiben, welches der Kultus-Minister an den Erzbischof von Paris und an seine vier Suffragane erlassen hat, um die Denk⸗ schrift zu tadeln, welche sie an den König gegen die Universität ge⸗ richtet, soll nur erst auf dringendes Anfordern des Unterrichts Mini- sters Herrn Villemain ausgefertigt worden sein, welcher angeblich das Portefeuille des öffentlichen Unterrichts niederlegen zu wollen erklärte, falls jener Schritt der Geistlichkeit nicht gerügt würde. Der Con⸗ stitutionnel billigt das ministerielle Schreiben an den Erzbischof, indem er sagt, er erkenne gern an, daß das Ministerium diesmal, wenn auch spät, seine Pflicht gethan habe.

Dem Sud de Marseille zufolge, ist in dieser Stadt ein Le⸗ gitimist wegen aufrührerischer Aeußerungen gegen den König verhaf⸗ tit worden, eine Maßregel, die nicht ohne Widerstand von Seiten der Volksmenge stattgefunden haben soll.

Es heißt, der erste Theil von Memoiren der Königin Christine von Spanien befinde sich in diesem Augenblicke unter der Presse.

H Paris, 12. März. Für die heutige Sitzung der Depu— tirten-Kammer war die Fortsetzung der Diskussion des Patentgesetzes an der Tagesordnung. Man kam damit bis zu Artikel 24d, der ehen, als ich die Kammer verließ, angenommen worden war. In den Büreaus wurden heute die Kommissionen für Prüfung der beiden Gesetz - Entwürfe, betreffend die Verpachtung der Ausbeutung der Eisenbahnen von Paris nach der belgischen Gränze mit der Zweig⸗ bahn nach dem Littorale der Manche, und von Orleans nach Vierzon, und die Eisenbahn von Montpellier nach Nimes ernannt. Die Fragen der zu wählenden Linie, der Dauer des Pachtes (28 Jahre für die Nord-Eisenbahn, 35 für die von Orleans nach Vierzon, 10 Jahre Genuß der Bahn von Montpellier nach Nimes), die Frist von zwei Monaten, innerhalb der die Gesellschaften die im Entwurfe aufge⸗ stellten Bedingungen annehmen sollen, waren Gegenstand der Erör⸗ terung in mehreren Büreaus. Ueber den Entwurf, die Bahn von Montpellier nach Nimes betreffend, wurben nur einige wenige Be⸗ merkungen gemacht. Die dafür ernannten Commissaire sind alle dem Entwurfe günstig; es sind die Herren Delongrais, Graf Daru, Glais Bizoin, Luneau, Lebobe, Pares, Lafarelle, Laurans (de la Drome) und Chabaud Latour. Die Diskusston über die Nord⸗ bahn war lang. Die ernannten Kommissare sind Baron Duprat, günstig dem Entwurf und dem System der Gesellschaften; Herr Lasnyer eben soz Herr Pouillet, der sich für Erbauung und Ausbeutung der Bahn durch den Staat aussprach; Herr Muret de Bord, der nur zum Theil für den Gesetz- Entwurf ist, er will die Erbauung durch den Staat, die Ausbeutung t KGesellschaften; Hert Vejur, günstig dem Entwurfe und. den Gesell schaften; Baron de Varennes günstig dem Entwurf; Herr Delebecque

—— *

„Hei einer Auffassung der Basilika vom Standpunkte der spekulativen Philosoxhie aus, kann? der Verfasser sich nicht einverstanden erklären mit den . Ansichten und Formeln über den Geist und die Ent— wickelungs⸗ Momente, sowohl sener, welche die Baufunst im Allgemeinen und die Kirchen Baukunst insbesondere angehen, als auch jener, welche das rinzip des Fortschreitens und einer sernerweitigen freien und zeitgemä Versasser ist bemüht, die Haltlosigkeit dieser Ansichten nach zuwessen. Indem h nun die Fragen sich ssellt: was ist das Prinzip des Seienden (des eigent= ichen Wesen s, des Tvpus) am Kirchenbau? Was das Prinzip des Werdens

dahin aus: d rlli

. in e er e inden Wirlliche, dem Wissen nahe zu bringen. Er ver= . nst insbefondere; die Runst sei nicht sowohl Nachahmung der in der Ra— bild

nr en, sei das Wesen der Vaulunst doch an

das Gefeh res ile sicht seint Detachtu rung des . , , ü t 1 . n . liger sei, als in den' enden . wesentlicher und hei⸗

Kirchenbau mehr Ehrfurcht fordere, als in irgend einem anderen Zweige der Baukunst.

kunst, gegenüber den ältesten römisch-chtistlichen Basiliken, erkennt der Berfasser zunächst in der Nutzanwendung des Gewölbebaues im Kirchenbau, dann, im idealen Bestreben nach schlanken Höhen- Proportionen bei den lirchlichen Räumen, im Gegensatz, namentlich zu den gedrückteren Raum⸗ Formen der Gebäude des Alterthums, in dem Bestreben endlich, größere Flächen für geschichtliche Malerei zu gewinnen, als regelrechter Säulenbau diese darbietet. Die volllommenste Lösung für alle diese Fälle ge⸗ währe der germanische Baustol. —ie Natur und die Gränzen des Fortschreitens der kirchlichen Baukunst, seien im Wesen der Religion und des Gottesdienstes zu suchen, für welche gebaut wird. Das Wesen des Christenthumes sei Herrschaft des Geistes über die Natur: zur Verklä⸗ jung der Natur in Geist, der Nothwendigkeit in Freiheil. Auch die Kirchen für das evangelische Befenniß seien nicht auszuschließen von dem abr Fortschreiten der kirchlichen Kunst in dem angedeuteten Sinn.

der Hersellung evangelischer Basiliken, die Auffassu ng der Basiliken⸗ form für Kirchen des evangelischen Kultus.

stellung lönnte versucht werden: den rein konstruktiven, bei welchem die allgemeinen Bedingungen des Hörens und Sehens für die Gemeinde, als einer gegebenen Menschenmenge, verbunden mil den Forderungen einer schönen und wirkungsvollen Form? des Gebäudes, voranstehen, den rein , , n, welcher vorzugsweise der Betrachtung der Theile des Gottesd

dem es Aufgabe sei, die überlieferte Form, den gesammten Kirchenstyl und die überlieferte Weise des Gottes diensses insoweit zu berücksichtigen, als sie

„und wie trum, daß der Typus im

mit der Construction und den lithurgischen Elementen der Gegenwart in

Das Gesetz des Fer schreitens im Typus der christlichen Kirchenbau—

Der letzte Abschnitt des Werkes behandelt die Bedingungen

Der Herr Verfasser nennt drei Gesichtspunkte, aus denen diese Her⸗

stes sich zuwendet, und den geschichtlichen Gesichtspunkt,

Einklang zu bringen sind. Nur diesem letzten Gesichtspunlte ist die Be— trachtung des Herrn Verfassers zugewendet.

Für die Fesistellung der lishurgischen Vedingungen hält der

e. . ĩ im Großen Herr Verfasser sich an jene Form des Gottesdienstes, welche, im und gan gel cht ö che n der Kirchenverbesserung festgestellt . und neuerdings auf dieser Grundlage herzustellen versucht wurde. Hier treten zwei Grund-Bedingungen ihm entgegen, eine persönliche und eine

egenstandliche. Die erste, die Gesammtgemeinde; zwiefach geordnet in die

hei Hirten und Lehrstandes und des christlichen Volkes. Die gegen ae le d neh en. die Feier in die Verkündigung des gött⸗ lichen Wortes (Verlesung und Predigt) und in die Feier des Abendmahles; beide seien vermittelt durch das seierliche Kirchengebet oder der Kirche Für=

bitte und Dank.

In Beziehung der architeftonischen Auffassung spricht der Herr, Verfasser

ächst i se ünzulässigkeit einer Mehrheit der Altäre in ate h . namentlich in Rücksicht des in unseren Tagen vor⸗ gesch agenen sogenannten Evangelien -Altares; er fordert als Form des Altars die auf Stufen emporgehobene Tischform ohne Baldachin. Als Ort für den Altar wird die Mitte des Querschiffes angenommen, und insofern der Herr Verfasser das Querschiff insonderheit für die Feier des Abend= mahles und seine Vorbereitungen, für die Trauungen, auch als Raum für die Taufe, und für die Katechumenen beiderle Geschlechtes bestimmt denlt, wie endlich nach der besonderen Natur dieser Feiern im ifm zum , . nennt der Herr Verfasser das Quer-

die Altar Kirche und das Langhaus oder den Raum

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ür den Predigtdienst die Predigtkirche. Nach dem Vorgange der alten . Boden der din rh har. eine oder mehrere Stufen über den Boden der Predigtkirche emporgehohen werden. Die Kanzel oder Kanzel und Lesepult sollen nicht als außerarchiteltonische Anordnungen (als Möbeln) sich darstellen, vielmehr als Theile des kirchlichen Baues, auf⸗

genommen erscheinen in seine architektonische Idee und organisch aus ihr hervorgewachsen. Auch soll die Kanzel den Altar nicht verdecken oder irgend⸗ wie benachtheiligen. Die Annahme von Kanzel und Pult jene allein sür die Predigt bestimmt, dieser für die Schristverlesung und die Gebete und Ansprachen, welche die Predigt einleiten oder sie begleiten seien eben sowehl gegeben durch das praltische Bedürfen, als geschichtlich begründet durch den Vorgang ähnlicher Anordnungen in der älteren christlichen Basi= lika. Der Verf. schlägt vor, zur Aufnahme von Kanzel und Pult tribunen⸗ artige Nischen zu beiden Seiten der Apsis hinter dem Altar, anzuordnen. Der Sitz der Geistlich keit soll in der Tribune sein und in der Nähe der Kanzeln. —as Taufbecken lönne in der Altarlirche aufgestellt werden oder auch vorn oder in der Mitte der Predigtlirche. S die Gemeinde im Langhause wird auf die Vortheile ausmerksam ge⸗ macht, welche ihre Anordnung in sanft emporsteigender Linie darbietet. Auch wird auf die neueren Vorrichtungen hinsichtlich der Laftreinigung und auf die Heizung des kirchlichen Raumes hingewiesen. Ein Vestibulüm, einen Eingangsraum, fordere die Idee des kirchlichen Raumes und das nordische Klimg. Zugleich erinnert der Herr Verfasser an die Vorhöfe der alten christlichen Basilifen zumal in der Idee eines Ehrenbegräbniffes mit Denkmälern und mit bildlichen Darstellungen, welche dem kirchlichen Vorplatz sich entsprechend zeigen. Bedeckte Vorhöfe: eigentliche Vorhallen wür? den zugleich für die Aufführung von Oratorien und anderen geistlichen

nicht gottesdienstlichen musikalischen Meisterwer fen, bei Prachibauten treff⸗ ĩ lich und schicklich zu verwenden sein. e , m, nn,,

Herr Verfasser, wie er ausdrücklich sagt, nur die Basilikenform als Muster⸗ bau vor Augen, doch wird zugegeben, daß ihre Idee mit Freiheit müsse er füge sich allen Pl aufgefaßt werden bei einer Anwendung auf den kirchlichen Bau für den lichen Baues wie den evangelischen Kultus. Mannigfaltige Umgestaltungen dürften bei einer solchen Anwendung wünschenswerth sein; auch sei dergleichen in spricht der Ver

gegen den Entwurf; Herr Charles für den Entwurf, wenn die Bahn über Chartres gezogen werde; endlich Herr Saunae für den Entwurf. Der Antrag der Herren Lacrosse, Leyraud und Gustave de Beaumont wurde dann besprochen. Die Minister selbst verlangten, daß der An⸗ trag gelesen und diskutirt werde. Die Verlesung des Antrags wurde mit starker Majorität beschlossen. Die Kommission zur Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs, betreffend die Verbesserung der Häfen von Marfeille, Bordeaux und Havre hat heute Herrn Tupinier zu ihrem Präsiden⸗ ten, und Herrn Marquis de Malleville zu ihrem Secretair ernannt.

A Paris, 12. März. Die französischen Renten⸗Inhaber sind mit Angst und Schrecken erfüllt. Der bevorstehende Umsatz der Iprozentigen belgischen und der 3sprozentigen englischen Rente wird von ihnen für ein sehr schlimmes Vorzeichen für ihre eigenen Inter— essen angesehen. Was läßt sich in der That der Rutorität solcher Beispiele entgegensetzen, wenn der Plan der Konversion der franzö⸗ sischen Rente jetzt wieder ernstlich zur Sprache gebracht wird? Die Behauptung, daß der Vertrag, kraft dessen die französische Staats- Schuld konstituirt ist, die Befugniß der Heimzahlung zum Nennwerth ausschließe, hat sich schon bei früheren Gelegenheiten nicht stichhaltig bewiesen, und die Billigkeits Rückicht, daß eine große Anzahl der jetzigen Besitzer von Renten dieselben mit einem höheren Preise, als mit dem Nennwerthe bezahlt haben, ist in Frankreich eben so wenig, wie in jedem anderen Lande, ein Staatsgrund. Gleichwohl halten wir es für sehr unwahrscheinlich, daß der Umsatz der französischen Fprozentigen Rente zu Stande komme, so lange die gegenwär⸗ tigen politischen Verhältnisse Frankreichs im Allgemeinen die—⸗ selben bleiben. Weder die Regierung, noch die Mehrheit der Kammer wünscht eine Maßregel jener Art, welche man ohne große Mühe mittelbar zu vereiteln wissen wird, da man sie nicht füglich geradezu abweisen kann und darf. Ein Antrag auf Konversion ' der Rente wird eben so wenig das Votum der Kammer, als die offene Stimme der Regierung gegen sich haben, sondern an parlamentarischen Formen und Weitläufigkeiten, oder auch vielleicht an plötzlich auf⸗ tauchenden Schwierigkeiten der Ausführung scheitern. Tarum halten wir es denn auch für eine baare Verschwendung des Styls und der Beredtsamkeit, wenn das Journal des Déhats sich in spitzsin⸗ digen Nedensarten abquält, um die Unrechtmäßigkeit und die Unaus— sührbarkeit des Umsatzes der französischen Rente zu beweisen. Das Zweckmäßigste, was zur Bekämpfung des neuen Entwurfes der Kon— version geschehen lann, ist nicht eine laute Protestation, die nur dazu dient, die Grundlosigkeit des Widerstandes aufzudecken, sondern die stillschweigende Anwendung der Kraft der Trägheit, mit deren Hülfe im heutigen Frankreich so manche große Dinge ausgeführt oder viel— mehr verhindert werden.

Gestern Abend waren 160 ehemalige Zöglinge der polytechnischen Schule zur Feier des F0sten Jahrestages dieser Anstalt bei einem Bankett versammelt. Unter den Anwesenden war eine große Anzahl von Männern, welche in den verschiedensten Zweigen des Wissens und der öffentlichen Thätigkeit die ausgezeichnetften Ramen haben.

Die Jahl der in Paris liegenden Truppen wird von einem der heutigen Blätter auf 14 Regimenter angegeben, außer 4500 Mann Veteranen, Stadtsergeanten, Munizipal⸗Gardisten u. s. w. In der unmittelbaren Nachbarschaft von Paris, bis auf 109 Stunden sin der Nunde, stehen weitere 17 Regimenter, welche mit den in der Stadt selbst kasernirten Truppen einen Bestand von 75⸗ bis 80, 000 Mann bilden.

Grosshritanien und Irland.

Oberhaus. Sitzung vom 11. März. Eine kurze De— batte veranlaßte heute Lord Radnor, welcher eine Petition einer Grafschasts-Versammlung in Sommersett zu Gunsten freien Handels dem Hause vorlegte; man bestritt namentlich die Behauptung des Lords, daß diese Petition als ein Kriterium der öffentlichen Meinung in der genannten Grafschaft gelten könne. Die Bebatte bietet, bis auf die Erklärung des Herzogs von Wellington gegen jede Mo— dification der Getreidegesetze, nichts von Jnteresse. „Was die Korn— gesetze anbetrifft,“ sagte der Herzog, „so habe ich niemals meine AUnsscht über diese Frage geändert, und ich empfehle Ew. Herrlich— keiten angelegentlichst, das gegenwärtige Gesetz beizubehalten.“

Ein Antrag Lord Brougham's, das Eomité« zu bilden, welches die Bill des Lords über die Ausdehnung der appellativen Juris diction des Geheimen Raths untersuchen soll, wurde genehmigt, worauf das Haus sich bald vertagte.

Unterhaus. Sitzung vom 11. März. Der größte Theil des heutigen Abends wurde mit einer Diskussion über das be— kannte Duell des Obersten Fawcett mit dem Lieutenant Munroe aus— gefüllt, als Capitain Bernal die Vorlegung der Korrespondenz be— antragte, welche der Kriegs-Secretair mit der Wittwe des in jenem Duell gefallenen Obersten Faweett, über die Verweigerung ihrer Pension geführt hätte. Der Antragsteller tadelte die Regierung, daß sie in ihrer strengen Beurtheilung des Duells an dem' tobten Buchstaben des Kriegs-Artikels, welcher die Duelle verbietet, sest⸗ halte, während täglich Duelle ungestraft stattfänden und der Herzog von Wellington selbst einstmal dem Grafen Winchelsea eine Heraus“ forderung zugesandt habe, welche von dem jetzigen Kriegs- Secre⸗ tair, Sir Henry Hardinge, als Sekundant, dem Herausgefor⸗ derten überbracht worden sei. Hätte Oberst Faweett vor seinem Tode einen Anderen beauftragt, sich statt seiner zu schießen, so würde

gesetze unterworfen haben.

die ihr gemachten Vermächtnisse,

köstenfrei gemacht und schützt werden könnten.

aber bis jetzt durch die

folger lautet.

London, 12. März. Se. Königl. Hoheit Prinz Albrecht wird einer Angabe der Times zufolge, burg unternehmen.

Die durch den Tod des Herzogs von Sussex erledigte Stelle eines Großmeisters der vereinigten Freimaurer - Logen ist durch die Wahl des Grafen von Zetland wieder besetzt worden. Zu Stowting in Kent der südöstlichsten Grafschaft Englands, die am frühesten mit den Römern in Berührung kam, Julius Cäsar bewerlstelligte dort seine Landung ; entdeckt, über welche in der letzten Ver thum-Vereins nähere Auskunft gegebe Reihe von Gräbern menschliche Gerippe mit Lanzenspitzen, Schwer Schnallen, silbernen Zierrathen, vergoldet und mit farbigen Pasten über goldener Folie besetzt, nebst einer Urne und römischen Münzen. 1 Ober⸗-Pfarrer in Stowting, welcher de nungen vorlegte, ist der Ansicht, diese Re in England eingedrungenen Sachsen her, zum Christenthum die Gewohnheit h Todten ins Grab mitzugeben; bis aber hatten sie keine eigenen und Verkehr im weite

zu Ostern eine Reise nach Ko—

hat man unlängst Alterthümer sammlung des londoner Alter— n ward. Man fand in einer

Schildnabeln,

m Verein Proben und Zeich⸗

atten, Waffen u. s. w. ihren zum siebenten Jahrhundert herab Münzen, wenigstens feine für Handel ren Sinne brauchbaren, sondern bebienten sich der römischen Münzen, die in Britannien in Menge umliefen.

Uieder lande.

z Aus dem Haag, 9. März. Das Gesetz über die außer⸗ ordentliche Steuer und die freiwillige Anleihe ist endlich offiziell bekannt gemacht worden; alle Staats⸗-Gewalten haben es angenommen, und die einzige Zuflucht der Nation bleiben nunmehr die freiwillige Anleihe und Der Finanz⸗Minister hat in offizieller

die Geschenke an den Schatz. Weise alle Einwohner des Königreichs aufgefordert, an der Anleihe

die hinterlassene Wittwe jetzt 3209 Pfd. zu ihrem Nießbrauch haben. Der General⸗Prokurator in Irland habe während des D' Connellschen Prozesses dem Advokaten Fitzgibbon im offenen Gerichtshofe eine Her⸗ ausforderung zugestellt und sei nicht seines Amtes entsetzt worden; er fordere deshalb das Haus auf, nicht zu gestatten, daß Mistreß Faweett das erste Opfer einer strengen Anwendung des Gesetzes werde. Sir Henry Hardinge erörtert dagegen die besonderen Umstände des in Rede stehenden Duells, welche dasselbe dem üblichen Kriegs Die nahe Verwanbtschaft der Duellanten hätten dies unglückliche Duell zu einem solchen gemacht, welches auf Präzendenzfällen

Verweigerung der Pension

keine mildernden Umstände für den Tadel, welchen man über Schwäger aussprechen müsse, welche sich duellirten, und zwar solcher Dinge halber, die leicht auf andere Weise beigelegt werden könnten; die Regierung könne daher, so sehr sie auch sonst das Andenken des tapferen Obersten ehre, nicht auf die Forderungen der hinterlassenen Wittwe eingehen. Was die Duellge⸗ setze betreffe, so habe er von Ihrer Majestät bereits die Sanction zu einer Verbesserung derselben erhalten, und die neuen Aenderungen würden im Laufe dieses Jahres noch in Kraft treten. Der Zweck derselben sei, alle Offiziere der Strafe der Cassation zu unterwerfen, welche, bei einem Duell irgendwie betheiligt, nicht Schritte gethan hätten, die Parteien zu einem ehrenvollen Vergleich zu bringen. Die Sekundanten aber, deren Ausgleichungs - Versuche fehlgeschlagen wären, mit geringeren kriegsrechtlichen diserefionellen Strafen zu belegen. Diese neuen rdnungen würden der jetzt immer seltener werdenden Gewohnheit des Duellirens in der Armee vollends Einhalt thun; sie sollten aber nicht auf Offiziere, die auf halben Sold stehen, Anwendung finden, da er nicht Restrictions-Maßregeln gegen Soldaten im Privatleben beabsichtige, welchen andere Gentlemen nicht unterworfen wären. Tapitain Bernal zog seinen Antrag zurück, obgleich er sich noch immer unzufrieden über die strenge Andere Redner sprachen sich in gleichem Sinne aus. Sir R. Peel rechtfertigte aber nochmals das Ver näheren Umstände und die gierung veranlaßten,

Anwendung des Gesetzes bezeugte—

fahren der Regierung durch die Veranlassung des Duells, welche die Re— ihre entschiedene Mißbilligung darüber aus—

O'Connell beantragte am Schlusse der Sitzung die Erlaub⸗ niß, eine Bill einzubringen, welche der römisch⸗ katholischen Geistlich⸗ keit in Irland insoweit die Rechte einer Corporation ertheilte, daß dieselbe gleichsam als eine Corporation erbliche Rechts⸗Ansprüche auf Dotationen, milde Stiftungen ꝛc. Er protestirte dabei wiederholt gegen jede andere Deutung seines Antrages, als wie sie in seinen Worten läge. Was er ver- lange, wäre nicht Geld und Gut vom Staate oder aus den Staats Fonds für die katholische Geistlichkeit, sondern einzig und allein eine gesezliche Bestimmung, durch welche solche Dotationen, die für die achtbare Stellung jener Geistlichkeit unerläßlich wären, sicher und gegen etwaigen unrechtmäßigen Einfluß ge—= Diese Dotationen beziehen sich hauptsächlich auf Ländereien, welche den katholischen Priestern zu ihrem Unterhalte von ihren Gemeindegliedern überwiesen werden, welche Ueberweisung Rentämter (hier die Equity Courts) bewirkt wird und deshalb mit vielen Kosten verbunden ist, auch auf den je⸗ desmaligen Inhaber des Grundstücks, nicht zugleich auf dessen Nach⸗ Dr. Bowräng unterstützte dei Antrag, die Einbrin⸗ gung der Bill wurde erlaubt und ihre zweite Lesung von OConnell

auf den 19. April anberaumt. Das Haus vertagte sich.

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Der hochwürdige F. Wrench,

theilzunehmen, damit die Regierung nicht gezwungen werbe, zu der Besteuerung zu schreiten. Die Sache ist so klar, daß eder Bürger sich überzeugen muß, wie es in seinem eigenen Interesse liegt, dem Staate lieber eine gewisse mit seinen Mitteln im Verhältniß stebende Summe zu 3 pCt. zu leihen, als sich der außerordentlichen Steuer auszusetzen. Die Steuer, welche von 3000 Fl. Fonds oder Kapital beginnt, beträgt für die, welche weniger als 660 Fl. besitzen, 13 pCt. des Kapitals; für ein Vermögen von 6000 Fl. bis weniger als 35,900 Fl. 14 pCt. und für ein Vermögen von 36,009 JIl. und darüber 2 pCt. Diese Steuer kann in Certifikaten bezahlt werden, die man mittelst Einzeichnungen für die Anleihe erhält und die für ein Drittel über ihren Betrag bei der Zahlung der Steuer ange⸗ nommen werden. Diejenigen, welche sich mit einer Summe, die of⸗ fenbar nicht unter ihren Mitteln ist, für die Anleihe gezeichnet haben, sind von der Nachforschung und vom Eide befreit.

Die Einzahlungen für die Anleihe geschehen in sieben Terminen, deren letzter der 15. Oktober 1845 ist; an jedem Termine wird und nur am 15. Juli 1844 4 eingezahlt. Es ergiebt sich endlich aus den Bestimmungen und Combinationen dieses doppelten Gesetzes, daß diejenigen, welche an Steuer 100 Fl. zu zahlen haben, an der Anleihe mit 250 Fl. Theil nehmen müssen.

Alles läßt vermuthen, daß die Änleihe gedeckt werden wird. Die Unterzeichnungen werden vom 18ten bis zum 26. März eröffnet und zwar bei dem Agenten des Ministeriums in Amsterdam, bei den Agenten des Schatzes und bei den Einnehmern der direkten Steuern in den Gemeinden, wo keine der genannten Agenten sich befinden.

Der interimistische Justiz-⸗Minister, Herr de Jonge van Cam⸗ pens Nieuwland, ist ein Mann von Verdienst, im kräftigen Mannes⸗ alter, ein tüchtiger Redner, dessen Beredtsamkeit sich oftmals bei der Vertheidigung der Interessen seiner Mitbürger in der zweiten Kam— mer hat geltend gemacht. Er ist ein weiser, denkender Mann, ohne Leidenschaft und, Vorurtheile. Man weiß nicht, ob diese Ernennung späterhin desinitiv werden wird. Wie dem auch sei, Herr de Jonge van Campens Nieuwland scheint unter den gegenwärtigen schwierigen Umständen am geeignetsten zu sein, den wichtigen Posten auszufüllen, dem der interimistische Finanz⸗Minister nicht die gehörige Aufmerk- samfeit widmen konnte, da seine ganze Zeit sast durch die Finanzen in Anspruch genommen wurde.

Die Journale, deren Opposition mehr raisonnirend, als systema⸗ tisch ist, geben der Bevölkerung den Rath, durch Theilnahme an der Anleihe dem Vaterlande zu Hülfe zu kommen, um Unruhen und Anarchie, diese dem Handel, dem Besitz und der Industrie immer so

nachtheiligen Geißeln zu vermeiden. Alle Nationen würden dadurch leiden und die Suspendirung der Geschäfte würde einen allgemeinen Verfall nach sich ziehen. Der einzige Lichtpunkt, welcher jetzt über dem Horizont des Vaterlandes erscheint, ist die Hoffnung, daß die Anleihe gedeckt werden wird.

SGSelgien.

Brüssel, 15. März. Der Haupt-Artikel des von der Reprä⸗ sentanten Kammer genehmigten Gefetz-Entwurfs in Betreff einer neuen Anleihe lautet folgendermaßen: „Die Regierung ist ermächtigt, in einem oder mehrerenmalen eine Anleihe von 84,656, 000 Fr. zu er⸗ öff nen, um den Rückfauf des Kapitals von Sh, 000, C00 Fr. zu 23 pCt. zu bewerkstelligen, wovon in Nr. 7 des Art. 63 des Vertrags vom 5. November 1842, welcher durch das Gesetz vom 3. Februar 1843 genehmigt, wurde, Meldung geschieht. Es kann zur Tilgung dieser Anleihe jährlich höchstens J pCt. vom National- Kapital, außer den Zinsen der getilgten Obligationen, verwendet werden.“

ste rührten von den früheren welche vor ihrer Bekehrung

Im Lauf der gestrigen Sitzung der Kammer wurden auch die übrigen Artikel und zuletzt der ganze Gesetz⸗ Entwurf, dieser mit 52 gegen 3 Stimmen, angenommen.

Spanien. Paris, 12. März. Telegraphische Depesche aus Spanien: Bayonne, 11. März. Alicante und 'die dortige Garnison haben sich gegen den Rebellen⸗Chef Bonet erhoben; er hat die Flucht ergriffen. Stadt und Fort Alicante sind in den Händen der König⸗ lichen Truppen.

Madrid, 6. März. In der Vergangenheit liegt der Schlüssel der Gegenwart. Um diese richtig aufzufassen, 34 man bisweilen einen Blick auf jene werfen. In meinem letzten Briefe

theilte ich ein Aktenstück mit, welches zur Unterstützung meiner Be⸗ hauptung, daß man schon im Jahre 18539 planmäßig an ber Absetzung der Königin Regentin gearbeitet habe, dient. Heute füge ich ein an= deres, um dieselbe Zeit abgefaßtes hinzu, weil mir dessen Inhalt in mehr als einer Hinsicht als merkwürdig erscheint. ;

„Der Marquis von Miraflores, Botschafter Ihrer latholischen Majestät

in Paris, an den Minister-Präsidenten Herrn Perez de Eastro in Madrid. Paris, den 14. September 1839.

„Vernehmen Ew. Excellenz die persönliche Ansicht des Königs der Fran⸗

zosen. Ich überliefere Ihnen dieselben Worte, wesche Se. Masjestät der Kö- nig in St. Cloud in der ersten Audienz, die ich bei ihm bei seiner Rückfehr von Eu nach den jüngsten Vorfällen von Bergara hatte, an mich richtete. Er begann mit folgenden Worten: „„Mit Bon Earlos ist es zu Ende, seine Partei befindet sich in schlimmer Lage, aber die Ueberspannun der Ideen und die Umtriebe der Revolutsonairs und unruhigen Köpfe können ihr wieder emporhelfen. Eine kräftige Regierung, gestützt auf verständige (ages) und umsichtige Cortes, werden dem Lande eine glückliche Zukunft sicher stellen, und die karlistischen Prinzipien und die

Bei den Sitzen ür

Bei dieser Anordnung und Ausprägung des lirchlichen Baues hat der

geschichtlichen bahnt bei der unendlichen Mannigfaltigkeit, allgemeinen Auffassun terworfen worden.

der Kirchen ⸗Banlunst bereits ange⸗

g wie in ihrer Ausprägung im Einzelnen hier sei un= Auch will der Herr Verfasser die Basilika keines weges als einzige Form für den evangelischen kirchlichen Bau betrach- tet wissen, er giebt zu, daß auch andere Formen hiefür sich dürften geeignet zeigen, und erwähnt hier namentlich des Quadraies mit der hängenden Kuppel darüber, wie namentlich die morgenländische Kirche dies ausgeprägt habe;: nur fehle dieser Form die schlanke Schönheit der Basililen.

g des evangelischen kirchlichen Baues welche die Geschichte ausgeprägt ömischen, der bozantinisch⸗roͤmanl⸗

Bei der Vermittelun mit den verschiedenen hat, wendet der Herr Verfasser nur der r schen und der germanischen Auffassung der Basilita seine Betrachtung zu. man die antife (griechisch-⸗r christlichen, einer evangelischen, umsormen können, wird in Zwei wendung der römischachristlichen aus mannigfachen Gründen als ein seh

Baustylen

ömische) Basilika zu einer einer deutschen Kirche werde anwenden und fel gezogen. Basilika für denselben Zweck, sei r bedingtes, ja zweifelhaftes zu be⸗

Im romanisch der Kuppel, welche üb pel ein anwendb

en Baustyl sieht der Herr Verfasser namentlich in er, dem quadraten Raume schwebt, in der Hängekup⸗ ares Element, und zwar in dem Sinne der lleberschattung

chung des gemeinsamen Heiligthums, der Aus-

zeichnung des Mittelpun Seiten- Ausbaue würden diese

Form noch erweitern können. Der germani

ktes der Feier.

sche Ge wölb bau jedoch vereinige alle Vortheile: anformen und gewähre alle einzelnen Theile des kirch= kirchlichen Gesammt-⸗Charakter in höchster Vollkommen⸗

heit, zumal ge der germanischen Völker. Trefflich

enüber dem Gefühle

sser gegen die Einwendungen, welche gegen die An⸗

welcher die Basilika in ihrer

Auch das Gelingen einer An—

wendung dieser Stylart in unseren Zeiten ab und zu sind erhoben worden. Er verwahrt diesen Baustyl zunächst gegen den Vorwurf größerer Kostspie ligkeit, anderen Baustolen gegenüber, der Gegenbeweis werde durch die neueren germanischen Bauten in England gewährt, bei denen diese Stylart als die wohlfeilste sich erweise, sobald es überhaupt Absicht fei, Bau- werke von einem kirch lich en Charakter zu erzielen. Der germanische Bau- stol sei der größten Einfachheit wie des reichsten Schmuckes fähig und ver⸗ liere durch jene eben so wenig seine Anmuth und Würde, als durch diesen seine einfache Großheit; er füge sich dem verschiedenartigsten Baumaterial; für Glasmalerei wie für Freskomalerei eigebe sich hier je nach der be— sonderen Auffassung dieser Stolart schicklicher Raum; zur Ausschmückung durch Bildnerei lade er ein, ja, fordere er auf. Die größte Beweglichten und Freiheit werde bei einer neuen Anwendung dieser Stylart neben dem lebendigen Geiste, welcher in ihrer Totalität sich offenbare um so mehr vorbereitet durch die mannigfachen Auffassungsarten, welche ihr in Deutschland, in der Normandie, in Frankreich, in England und in Italien zu Theil geworden sei. Zudem berähe ja unser Vorwurf darin, die alt= christliche Basilika, dem Zwecke des evangelischen Gottesdienstes ent- brechend, in germanischer Construetion umzubilden. Allein schon aus diesen drei Elementen ergebe sich eine unendliche Freiheit des Baues und Mannigfaltigkeit von Altem und Neuem. Doch fordert der Herr Verf. keinesweges eine ausschließ liche Geltung des germanischen Styles für den leueren vangelischen Kirchenbau, er ist nur der Ansicht, daß diese Stolart bei uns Deuischen immer die volksthümliche bleiben werde. Auch auf dem Hebiete der evangelischen Kirchenbautunst könne das Vollkommene nur durch freie organische Entwickelung gewonnen werden, aber selten oder nie entstehe Dauerndes ohne ein Anschließen an das Wefenhafte der i, . .S.