1844 / 90 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

2c. Wir sinden Uns bewogen, im n wen, n, e il. vom 25. August 1813 . 9 n! bie Anträge der Stände des Reiches auf Verlage Abschniit V. f bücher gegebenen Entschließtung zu verordnen, wie folgt: allgemeiner 3 . au He ung einer allgemeinen Civil. und Straf- Art. J. In sur Unser ganzes Königreich soll, jedoch unbeschadet der in Se rr n gen e, bestehenden eigenthümlichen Institutionen, 1) ein bür- 21 . 6 2) ein Gesetzbüch über das Verfahren in bürgerlichen f i. kejten, 3) ein Gesetzbuch über das Strafrecht und das Verfahren * und 4) ein Handels Gesetzbuch bearbeitet, und zu die— 2 Inde eine Gesetz⸗Kommission bestellt werden. Art. II. Jedes einzelne l eh buc soll seinen eigenen Bearbeiter erhalten, der Verein der Redak= toren dieser Gesetzbücher aber unter einem eigenen mit der Leitung des auzen Geschäftes von Uns betraut werdenden Vorstande die GeseßNom— misslon bilden, und die gemeinschaftliche Berathung der Gesetz · Entwürfe pflegen. Art. III. Zu Mitgliedem der Gesetz · Kommission bestimmen Wir bermalen, und auf so lange Wir nicht anders verfügen, nachbenannte Be- amten: J. als Vorstand der Kommission, den Appellationsgerichts⸗Präsi- denten, Freihenn von der Becke, in Freysing; II. zu Redaktoren der Gesetzbücher: a) für das bürgerliche Gesetzbuch, den Professor des Civilrechts Dr. Aindts, in München, k) für das Gesetzbuch über das Verfahren in bürgerlichen Rechtaẽstreitigkeiten, den Professor und Hofrath von Baper, e) für das Strafrecht und den Strasprozeß, den Ober - Appellationsgerichts⸗Rath Dr. Ningelmann und d) für das Handelsgesetzbuch, den Ober- Appellationsgerichts⸗Nath Kleinschrod. Art. IV. Der Wirkungskreis dieser Kommission ist auf die Bearbeitung und Berathung der im Art. J. dieser Verordnung genannten Gesetzbücher beschränkt, und Wir werden derselben die näheren Bestimmungen hierüber in einer besonderen Instruction zugehen lassen. Art. V. Die Geseß⸗Kom— mission ist Unserem Justiz-Ministerinm untergeordnet, an welches sie alle Berichte, Anfragen und sonstige Vorlagen zu bringen, und durch welches sie Unsere Entschließungen und Aufträge zu erhalten hat. Sie ist eine be rathende Stelle und steht nur mit Unserem Justiz-⸗Ministerium und außerdem mit keiner anderen Behörde oder Stelle in unmittelbarer Beziehung. Art. VI. Die Kommission hat ihren Sitz in Unserer Haupt- und Residenzstadt München, und es soll derselben das erforderliche Hilfs und Kanzlei⸗ Per— sonal beigegeben werden, worüber von dem Kommissions - Vorstand die ge⸗ eigneten Anträge und Vorschläge vorzulegen sind. Art, VII. Wir erwarten mit Zuversicht von den bewährten Kenntnissen und Gesinnungen sämmt⸗ licher Kommissions-Mitglieder, daß sie die ihnen übertragene, für das Wohl Unserer geliebten Unterthanen so überaus wichtige Aufgabe zu Unserer Zu— friedenheit lösen, und hierdurch dem in sie gesetzten besonderen Vertrauen entsprechen, was Wir sodann nach dem Maße der geleisteten Dienste mit gebührender Belohnung anzuerkennen vorhaben. München, den 10. März 1844.“

eu di Nach jange lin er

Württemberg. Stuttgart, 22. März. (D. A. 3.) Vor einigen Tagen hatte ich Gelegenheit, mich mit eigenen Augen von den Festungs-Arbeiten in Um zu überzeugen. TDieselben schreiten äußerst rasch vorwärts und werden sogar durch die sehr strenge Wit⸗ terung nicht unterbrochen. Bereits ist der ganze Michelsberg, wo die Haupt⸗Redouten und Vorwerke zu stehen kommen, umgewühlt und zu Schanzen erhöht, der westliche Wallgraben so weit ausgetieft, daß man vor dem Erdwalle das benachbarte Dorf Söflingen nicht mehr erblicken kann. Mit Schmerzen sehen die Ulmer, daß J die schönsten Zierden ihrer Stadt, die wundervolle Aussicht und ihre Promenaden, in kurzem verlieren und einbastillirt werden; mit noch größerem Schmerze sehen sie auf jener Westseite die vor 15 Jahren angelegten großen und weit berühmten Spargelbeete untergehen. Demnächst wird auch der seit= wärts zwischen Söflingen und dem Michelsberge stehende Bergwald ausggerodet werden. Mehr als tausend Tagelöhner sind mit den Erd⸗ arbeiten beschäftigt; sie übernehmen partieenweise eine Anzahl Ruthen im Akkord, wodurch Jeder der Aufseher des Anderen wird, weil die kleine Gesellschaft dabei interessirt ist, daß jedes Mitglied seine Schul⸗ digkeit thut und Alle zu rechter Zeit fertig werden. Der preußische Major von Prittwitz leitet den Bau mit unermüdlicher Betriebsamkeit und bewundernswerther Intelligenz. In der That ist es keine geringe Aufgabe, diesen Ameisenhaufen von Arbeitern, welche allen Gegenden Deutschlands und den verschiedensten Menschenarten angehören, zu beaufsichtigen und im Zaume zu halten.

Hannover. Hannover, 25. März. (H. C.) In Berück⸗ sichtigung der vermehrten Kalamität, worin der enklavirte braun— schweigische Flecken Bodenburg durch das neueste Brandunglück ge⸗ rathen, sind, höheren Anordnungen zufolge, den diesseitigen Steuer⸗ Kontroll⸗Beamten geeignete . zugegangen, wonach während der nächsten Zeit der dortige gewöhnliche tägliche Gränzverkehr mit weit weniger Aufmerksamkeit beobachtet werden wird.

Hannover, 26. März. (H. Z.) In den Sitzungen der beiden Kammern, die am 22sten gehalten wurden, kam kein Gegen— stand von allgemeinerer Bedeutung zur Erörterung, da beide sich vor— zugsweise mit der Prüfung der Vollmachten beschäftigten. In der ersten Kammer ging ein Schreiben vom Königlichen Kabinet ein, wo⸗ nach Se. Majestät der König den Herrn Landschafts-Direktor von Hodenberg zum Präsidenten erster Kammer ausgewählt und er— nannt hat.

Baden. Karlsruhe, 22. März. (Bab. Bl.) In der gestrigen, der 43sten Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde die Berathung über den Zoll-Tarif fortgesetzt. Abg. Posselt sprach sich, übereinstimmend mit Bassermann, dahin aus, das rohe Eisen solle 7 nicht besteuert werden. Er führt an, daß die Erzeugung des tisens den Holzverbrauch unverhältnißmäßig vermehre und die Preise des Holzes künstlich steigere, daß Eisen immer noch als Rohstoff zu betrachten und sowohl dem Feldbau als den Gewerben unentbehrlich sei. Diese Ansicht wird von Anderen unterstützt und bemerkt, daß die

5144

Regalität, welche das Staats⸗Ministerium dem Graben des Bohnerzes zuerkannt habe, zu großer Beeinträchtigung der Güterbesitzer zum Vortheil der Standesherren gereiche, worauf ein Antrag auf Freigebung des Grabens der Bohnerze gestellt wird. Weizel bemerkt, die Ansprüche der Standes⸗ herrschaft Fürstenberg auf Bohnerzgraben seien von der höchsten Staats⸗ Behörde und von dem höchsten Gerichtshof anerkannt worden. Alle Gründe für einheimische Eisen⸗Production, sogar für den Fall eines Krieges, werden von verschiedenen Rednern mit Eifer vorgetragen und von Anderen bekämpft, und am Ende wurde beschlossen: 1) die Regierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß der Ausgangszoll auf Roheisen aufgehoben werde; 27) Sander's Antrag auf 527 Kr. Eingangs-Zoll vom rohen Eisen zu verwerfen; 3) den Antrag der Kommission auf Roheisen 35 Kr. und Stabeisen 52 Kr. anzunehmen. Leinwand: Goll beantragt, die Linnengewebe mit 8, das Garn mit 4 Rthlrn. beim Eingang zu verzollen. Knittel bringt statistische Notizen, um für höheren Zollschutz zu sprechen, aus Reden's Handels⸗Geographie. Goll's Antrag wird verworfen; der Antrag der Kommission aber, sich fortwährend mit Nachdruck bei den übrigen Zoll-Vereinsstaaten für einen ent⸗ sprechenden Schutz der Linnen-Industrie zu verwenden, angenommen. Zucker: Bassermann beantragt, sich dahin auszusprechen, daß der jetzige Zollsatz auf Zucker auch nach Ablauf der Vertrags⸗Periode fortbestehen möge. Der Antrag wird angenommen. Stein⸗ kohlen: Der Regierungs-Commissair erklärt, die Regierung sei ermächtigt, den Eingangs- Zoll zu ermäßigen oder ganz aufzu— heben; sie habe nur eine Kontroll- Gebühr von 1 Kr. beibehalten. Es wird beschlossen, die Regierung zu ersuchen, die Einfuhr von Steinkohlen ganz freizugeben Wollenwaaren: Der Kom-— missions- Antrag lautet: „Alle aus Wolle und Baumwolle oder Leinen gemischte Waaren mit dem Zollsatz von 87 Fl. 30 Kr. pro Ctnr. zu belegen. Sander will, daß nicht blos solche Zeuge als brochirte Zeuge mit dem höheren Zoll belegt werden sollen, die zwei Einschlagfaden haben, sondern alle gemusterten Zeuge. Regie—⸗ rungs- Commissair Re genauer bemerkt, die Konferenz habe diesen Gegenstand berathen, aber das, was Sander verlange, zurückgewiesen, Der Kommissions-Antrag wird mit dem Zusatz angenommen, daß auch ungewalkte Wollenwaren mit gleichem Zoll belegt werden sollen. Gelegentlich wird die Besorgniß geäußert, daß durch die Meßkonti englische Waaren eingeschmuggelt werden, indem man statt derselben inländische Erzeugnisse hinausschicke, zumal bei einer Lagerung in Privat⸗Magazinen. Regierungs- Commissair Regenauer: Es

fei solchen Mißbräuchen nachgeforscht, aber nur wenige seien aufgefunden worden. Es wird beschlossen, den Wunsch in das Protokoll niederzulegen, daß solchem Mißbrauch möglichst

gesteuert werde. Ein fernerer Antrag, die Regierung wolle dahin wirken, daß die einfachen und dublirten wollenen Garne ebenfalls mit einem entsprechenden Eingangs Zoll belegt werden, wird ange⸗ nommen. Bassermann spricht den Wunsch aus, man möge sich im Verein über ein gemeinsames Maß und Gewicht für den Verkehr

verstehen. Abg. Martin spricht für ein allgemeines Handels- und Wechselrecht. Reg. ⸗Commissair Regenauer: Der erste Gegen⸗

stand sei bei der Konferenz besprochen worden; mehrere Vereinsstaa⸗ ten hätten bereits das Zoll-Gewicht auch im Verkehr eingeführt, und er habe die Hoffnung, daß die anderen Staaten nach und nach dem Beispiel folgen werden. Der letztere Gegenstand gehe nicht die Zoll⸗ Konferenz an.

Kurhessen. Kassel, 26. März. (K. A. 3.) In der gestrigen Sitzung der Stände-Versammlung theilte der Herr Prä⸗ sident mit, Herr von Buttlar II. habe ihm seinen Austritt aus der Versammlung mit dem Bemerken angezeigt, daß durch das Ableben seines Vollmachtgebers, des Herrn Grafen von Solms-Rödelheim Erlaucht, die Vollmacht zu dessen Vertretung erloschen sei. Der Herr Präsident bemerkte weiter, daß sich das Bedenken über die Le— gitimation des Herrn Erbmarschalls von Riedesel erledige, da der— selbe den Huldigungs⸗-Eid geleistet und Bescheinigung darüber vor— gelegt habe. Die Zulassung wurde beschlossen, worauf der Herr Erb— marschall in die Versammlung trat und von dem Herrn Präsidenten beeidigt wurde. Der Herr Landtags-Kommissar legte den Ent⸗ wurf des Landtags-Abschiedes zur ständischen Zustimmung mit dem Hinzufügen vor, daß Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent den Schluß des Landtages zum Iten k. M. zu bestimmen geruht haben. Der Entwurf ward dem Rechtspflege⸗Ausschuß überwiesen. Herr Giesler berichtete noch über eine Eingabe, worauf die Sitzung ge— schlossen wurde.

Der den Ständen mitgetheilte Entwurf des Landtags-Abschieds ist folgenden Inhalts:

„Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Kurprinz und Mitre— gent z. haben u. s. w. S. 4. Es sind waͤhrend des dermaligen Landtags, unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung der auf den 25. November 1842 einberufenen dermaligen Stände-Versammlung, nachfolgende Gesetze von Uns erlassen worden: 1) vom 9. März 1843, das Aufsuchen von Waa renbestellungen durch Handels⸗Reisende betreffend; 2) vom 16. März 1843, die Remission der Sache hinsichtlich der bei dem Civil-Senate des Ober— Appellationsgerichts eingeführten Berufungen betreffend; 3) vom 16. März 1813, die Bestrafung des Absatzes von Branntwein unter 29 Maß Sei tens der Branntweinbrenner betreffend; IM) vom 29. März 1843, betreffend eine Erweiterung des §. 18 des Rekrutirungsgesetzes vom 25. Oftober 1834; 5) vom 30. März 1813, über die Aushebung der im Falle einer Mobilmachung des Bundes-Kontingents zc. erforderlichen Pferde 2c. 6) vom 6. April 1843, über die Regalität der Stein und Braunlohlen; 7) vom zt. Inni 1843, das Finanz- Gesetz, die fünfte Fingnz-Periode von 1813 bis 1845 betreffend; 8 vom 21. Juni 1843, die Besteuerung des inländischen Weins betreffend; 9 vom 22. Juni 1645, die Straßenbau-Polizei betreffend; 10) vom 2. Juli 1843, die prozessualischen Restitutionen betreffend; 11) vom

4. Juli 18143, über die Anlegung von Eisenbahnen und die dazu ersor— derliche Abtretung von Grundeigenihum 2c. 12) vom 6. Juli 1843, über die Bestrafung unrichtiger Angaben in Betreff der Größe des mit Taback bepflanzten Landes; 13) vom 20. Juli 1813, die Beschränkung des

Haltens von Feldtauben betreffend; 14) vom 23. November 1843, die Verhütung der Foistfrevel betreffend; 15) vom 28. Dezember 1813, die Besteuerung der Fabrication des Runkelrübenzuckers be—

treffend. §. 2. Unsere höchsten Entschließungen hinsichtlich der den getreuen Landständen zur Berathung mitgetheilten Entwürfe zu Ge— 6 1) die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen be— treffend; 2) über die Trennung der Schulverbände, die Schulpflichtigkeit und die Schulversäumnißstrafen, so wie über die Gehülfen und Pensionirung der Schullehrer, bleiben vorbehalten. S. 3. Unsere höchste Sanction der Ge— setz⸗ Entwürfe: 1) Zusätze zu dem Gesetze vom 30. Oktober 1834, über die Abtretung zu öffentlichen Zwecken enthaltend; 2) die Abstellung mehrerer in der Strafrechtspflege wahrgenommenen Mängel betreffend; 3) die in Folge der veränderten Münz- Eintheilung erforderliche anderweite Festsetzung der durch den S. des Gesetzes vom 24. Juni 1840 bestimmten Brennholzpreise betreffend; 4) die Landes⸗Kredit⸗Kasse betreffend; 5) die Beziehung des Pfarrei⸗Einkommens nach Erledigung der Pfarreien betreffend; 6) die Gültigkeit der vor dem Jahre 1831 in die standesherrlich isenburgschen Gebietstheile, das Fürstenthum Hanau und das Großherzogthum Fulda erlassenen Steuer- Ausschreiben betreffend; 7) über die Besteuerung des Grundeigenthums, hat in den darüber abge⸗ gebenen landständischen Erklärungen Hindernisse gefunden. 8. 4. Auf Ünseren höchsten Befehl sind den getreuen Landständen, in Gemäßheit des §. 152 der Verfassungs⸗Urkunde, Nachweisungen über die Verwendung des Einkommens Unserer Staats-Kasse von den Jahren 1831 bis 1839, und vorläufige Uebersichten über die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 1840 und 1841, so wie genaue Nachweisungen über die im s. 1142 der Ver— fassungs- Urkunde vorbehaltenen, im Laufe der Jahre 1840 und 1841 ein getretenen Veränderungen und Verwendungen des Staats - Vermö— gens, auch eine, das Jahr 1841 umfassende, Uebersicht des Standes der Haupt-Nestenkasse mitgetheilt worden. S. 5. Das zur Berichtigung meh— rerer außerordentlicher, durch das Finanz⸗-Gesetz nicht vorgesehener Ausga— ben mit Zustimmung der Landstände aufgenommene Anlehen von 150,000 Nthlrn. wird thunlichst bald aus den sich ergebenden Ueberschüssen und Er⸗— sparnissen abgetragen werden. S§. 6. Zur Ausführung einer Eisenbahn von Kassel über Marburg bis zur Landesgränze bei Sichertshausen soll das ausgesetzte Anlehen von 6 Mill. Rthlr. bis zum Betrage von 2 Mill. Rthlr. im Laufe dieser Finanz- Periode, so weit es erforderlich sein sollte, aufgenom- men werden. §. 7. Die Wünsche und Anträge der getreuen Landstände wegen 1) Erlaß eines Wildschadens⸗Gesetzes, 2) Vorlage eines Gesetz-Ent— wurfes zur Erweiterung des §. 66 der Gemeinde⸗Ordnung vom 23. Ofto—= ber 1834, 3) Uebernahme, beziehungsweise Herstellung mehrerer Wegestrecken, 4) Revision der die Landeskredit-Kasse betreffenden Gesetze, 5) Erlaß eines Gesetzes über Auseinandersetzung der Lehens⸗-, Meier und anderen guts herrlichen Verhältnisse haben Wir zur geeigneten Höchsten Entschließung entgegengenommen. Urkundlich u. s. w.“

Nassau. Wiesbaden, 25. März. (F. J.) Gestern wur— den hier die Häuser-Verzierungen fortgesetzt und dürften heute ihr Ende erreichen. Im großen Saale des Hotels „zu den vier Jahreszeiten“ erhielt gestern Vormittag die Fahne des hiesigen Schützen -Corps ihre Einweihung. Dieses aus etwa 160 Mann mit 16 Offizieren be—⸗ stehende Corps besitzt eine recht hübsche Blechmusik und erscheint sei nem der Eintracht und dem Frieden gewidmeten Dienste vollkommen gewachsen. Während der Nachmittagsstunden ertönte zu wiederhol tenmalen in den Straßen der Stadt Harmonie-Musik; dieselbe galt den von allen Richtungen ankommenden fremden Sängern, welchen eine Deputation des hiesigen Männer-Gesangs-Vereins mit Musik und fliegender Fahne entgegenging, um sie zur Stadt zu geleiten. Heute halten die fremden und einheimischen Sänger Generalprobe. Der heutige Tag wird zur näheren Instruirung aller derjenigen verwendet werden, welche bei dem morgen, Nachmittags 3 Uhr, stattfindenden Einzuge der höchsten Herrschaften mitzuwirken haben.

Freie Städte. ** Frankfurt a. M., 26. März. Se. Durchlaucht der Herzog und Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Herzogin von Nassau trafen gestern um 6 Uhr hier ein und stiegen ohne alle Empfangs⸗ Feierlichkeiten, da diese verbeten waren, im „Römischen Kaiser“ ab. Das erlauchte Paar wurde daselbst durch die Anwesenheit Ihrer Königlichen Hoheiten der verwittweten Frau Herzogin von Rassau und des Prinzen Friedrich von Württemberg angenehm überrascht. Die Hoffnung, das hohe Paar werde im Theater erscheinen, ging nicht in Erfüllung. Heute Mittag um 12 Uhr setzten Se. Durchlaucht und Ihre Kaiserliche Hoheit die Reise fort und wurden an der eine Stunde von hier entfernten Landesgränze von den höheren Staats- Beamten, den Gemeinde⸗Beamten der nahen Orte, der Schuljugend u. s. w. ehrfurchtsvoll begrüßt. Ein Bataillon Infanterie war da— selbst aufgestelt. Leider war das Wetter heute regnerisch und wohl dadurch glitt ein verheiratheter Zimmermann heute Morgen von dem nassen Diehl des einen Thurmes der Ehrenpforte, als er eine Fahne befestigen wollte, fiel durch die dünne Verschalung auf die Chaussee und blieb gleich todt. Auf die versammelte Menschenmenge machte das unglückliche Ereigniß den schmerzlichsten Eindruck.

Oesterreichische Monarchie.

O Wien, 23. März. Obwohl es in unserer Stadt nicht an mancherlei, aus früheren Zeiten herrührenden, mitunter großartigen Veranstaltungen für allgemeine Zwecke fehlt, so ist doch oft die Be⸗ merkung gemacht und als richtig erkannt worden, daß wir nicht gleichen Schritt hielten mit jenen in neuerer Zeit in anderen großen Städten getroffenen Veranstaltungen, welche den Forderungen der Gegenwart entsprechend, theils die materielle Lage gewisser Klassen der Bevölkerung verbessern oder im Allgemeinen die Annehmlichleit des Lebens der Bewohner der Residenz erhöhen könnten. Die Größe des städtischen Kommunal-Vermögens und die verschiedenen städtischen

wegungen, nicht so häusig anwenden möge, um gute Laune auszudrücken. 9 Grandi verdient alles Lob, da er uns den Dottore Dulcamara, dessen Kuren in der ganzen Welt und in noch einigen Gegenden (Ci portenti insiniti on noti in tutto il mondo ... « in altri sitis) be— 1ühmt sind, durch seine Darstellung in der That verwirklichte. Wenn die—= er Sänger sonst wohl, nach unscren Begriffen von komischer Aufsassung, die Farben etwas zu stark aufzutragen scheint, so war solches in dieser 17 ganz an seinem Platz, die er mit südlicher Lebendigkeit so durch ührte, daß er der ganzen Vorstellung Humor und Geist einhauchte. In dem echtkomischen Ductt mit Ading zu Anfang des zweiten Alts, der „Bar— arole A due vociBs zwischen der Gondolierin Nina und dem Senator Tre⸗ denti (Dreizach, war seine Müwjrlung die eines ibersprudelnden itglieni= schen Buffs. Fluch Sgr. Capitink bestrebte sich, obwohl vom Husten ten aus der Rolle des Belcore (den der Dichter gleich beim Auftreten O viel ven Paris. Mars und Venus schwatzen läßt, als hätte diesen Ser= n Namlei's Mythologie studir) etwas zu schaffen, was ihm auch zum wee n wohl gelang. Das Orchester hielt sich brav, und es war M derte nntan n 8, entschiedenes Eingreisen aller Mitwirkenden nicht Dirt dnnn . dafür durch zweimaligen Hervorruf belohnt wurden. Der e da, ren heaters bewies seine Achtung vor dem Publikum, und wie heust ve e nellen der italienischen Ver Glanz zu verschaffen, auch tine lli, dit von ae zwei neue Derorgtsonen durch Prof. Mar legten eit . cn unten Talent desselben abermals Proben ab- um u ö rend die ae n r Te buschen. Nebelbilber gezeigt, welche fortwäh=

b Märchen und Vissonen kin mn n gf , n

den Doblerschen hij ec lun enden Kinn lhre , , rn, en in

Neapel, 6. März. (A. 3.) Es ist auch dem Auslande nicht unbekannt, ein wie reger Eifer in den letzten Jahren in Italien für die historischen Studien erwacht ist, angeregt zum großen Theile durch die deutsche Publication der Monumenta Germaniac von Pertz. Man hat eingeschen, daß man, seit Muratort seine große Sammlung herausgab, stehen geblieben ist, und daß sene Sammlung selbst an zahllosen Fehlern und Mängeln leidei. Schon 1831 begann man daher in Turin, die pie⸗ montesischen Urkunden aus den Archiven des Landes hervorzusuchen und herauszugeben; in Florenz kommt das Archivio storico unter Leitung einer Anzahl bedeutender Gelehrten heraus. In Rom bildete sich ein Verein junger strebender Männer, mit der Absicht, die Muratorische Sammlung in neuer Gestalt, ergänzt und vervollständigt und nach sorgfältiger Vergleichun der Original- Urfunden, neu herauszugeben. Der Plan dieses Vereins ö vielleicht zu ausgedehnt, und für den Augenblick dürfte sogar eine neue Ausgabe des Muürgtori, die von Florenz her verheißen wird, ihm ein be⸗ deutendes Hinderniß werden, obwohl dieses letztere Unternehmen Eines Mannes wenig mehr, als den alten Muratori, hier und da vielleicht mit verbesserten Lesarten, liefern möchte. ;

Negpel war bis jetzt zurückgeblieben, wenn auch einzelne Werke, wie die Geschichte Siciliens inn die Jeit der berühmten sicilischen Vesßer von Amati, den dafür die Verbannung traf, und die Geschichte von Monte⸗ cassino gen Heiß ablegten, daß einzelne Männer mit Eifer sich auch dort historischen Studien hingaben. Der Reichthum der neapolitanischen und sicilianischen Archive konnte noch wenig benutzt werden. Erst jetzt ist in Ne⸗ apel ein Perein af eh Mitglieder zusammengetreten, um denselben ans Licht zu fördern, sein Programm liegt ung vor, und die Wichtigkeit des Unternehmens ist so o/ . wir uns nicht enthalten können, auszuügsweise Einiges aus demselben mitzutheilen. Die Absicht ist demnach, die Do— lumente der Geschichte Neapels und Siciliens vom Jahr Hos, der Ankunft

der Longobarden in Italien, bis zum Jahr 1734, der Anfunst König Karl's

von Bourbon in Neapel, herausgegeben. Die Arbeiten werden nach 0 Se— rien getheilt, deren jede wieder in zahlreiche Unterabtheilungen zerfällt. Die Serien bestimmen sich folgender Gestalt: 1) Neapolitanische Dokumente, von 56 bis 1016. 2) Sicllianische Dokumente, von 5658 bis 1016. 3) Do lumente von Neapel und Sicilien, von 106 bis 1282, in welcher Zeit beide Länder unter Normannen, Deutschen und Karl von Anjou, aber ders eint waren. 4) Dokamente Neapels, unter den Ansous, von 1282 bis zum Tode Johanna's II. im Jahr 1435. 5) Sicilianische Urkunden, von 1282 bis zur Vereinigung Siciliens mit Negßel unter Alphons J. O) Mifunden Si— eiliens und Neapels, unter Alphons . 7) Aragonesische Urkunden Neapels, bis zu Ferdinand dem Katholischen im Jahr 1501. 8) Sicilianische lirfunden bis zu demselben König. ) u. 10) Neapolitanische und sicilianische lirlunden, unter den Vice⸗Königen bis 1734. Für den ersten Jeitraum sind besonders die Gesetze des longobardischen Reiches wichtig, und mit deren Herausgabe, nach den in La Eava und Monte Cassino aufbewahrten Handschriften wird der An= fang gemacht werden. Die lateinischen Urkunden von Amalfi, Gala, Neapel, die griechischen Urkunden aller jener Gegenden werden sich daran anschließen. Jeder solchen Unter-Abtheilung einen Serie ist ein befonderer Cemmissair vorgesetzt, welcher unter den Mitarbeitern sich diejenigen aus—⸗ wählt, welche geneigt sind, ihn in seinen speziellen Untersuchungen zu unter— stützen. Da sich unter den Theilnehmern bie ausgezeichnetsten Männer des Neiches beider Sicilien besinden und die Unterstützung der Regierung dem Unternehmen wenigstens insofern nicht fehlt, als sie ihm ihre Archive öffnet, so läßt sich hoffen, daß dasselbe der historischen Wisfenschaft nicht uneiheb' lichen Nutzen bringen werde. ]

C

Abgaben, welche von den Bewohnern neben den allgemeinen Steuern entrichtet werden, gewähren nur die Mittel, für die eigentlich noth⸗ wendigen Bedürfnisse des städtischen Gemeindelebens zu sorgen, können aber bei den ohnehin schon vorhandenen großen Anforderungen an die Vermögenskräfte der meisten Bewohner nicht noch weiter ausgedehnt wer⸗ den für Zwecke und Einrichtungen, die nicht auf einem gerade nothwen— digen Bedürfnisse beruhen oder deren Ausführung einer günstigeren Zeit vorbehalten werden kann. Die Ungewißheit aber, ob die Zu⸗ kunft manchem jetzt als einladend erscheinenden Unternehmen weniger Schwierigkeiten entgegenstellen würde, hat es unserem Bürgermeister, Herrn Czapka, als wünschenswerth erscheinen lassen, die Begründung eines für gemeinnützige Zwecke der erwähnten Art augenblicklich ver⸗ wendbaren Fonds zu bewirken. Derselbe hat daher einen öffentlichen Aufruf erlassen, zur Erlangung von freiwilligen Beiträgen für die Bildung eines Fonds, welcher einzig und allein die Bestimmung haben soll, nach Verfügung des Magistrats gemeinnützige Unternehmungen im Interesse der Stadtgemeinde und der Residenz-Bewohner theils selbst auszuführen, theils nach Maß der Zulänglichkeit zu unter⸗ stützen und zu fördern. Wir wünschen diesem Versuche den besten Erfolg.

v Prag, 24. März. Die öffentlichen neuesten Verzeichnisse über die Beiträge für die Veranstaltungen zu unserem Universitäts-Jubi⸗ läum, gewähren jetzt etwas bessere Hoffnungen auf das Zustande— kommen, wenigstens jener Summen, die zur würdigen Ausführung des Monumentes Kaiser Karl's 1V. nothwendig sein werden. Der mit der Ausführung beauftragte Professer Hähnel in Dresden hatte vor kurzem ein kleines Modell des ganzen Monumentes ausgestellt, welches auf eine Höhe von 30 Fuß berechnet ist; die Statue des Kaisers soll 12 Fuß, und die 4 Figuren am Sockel, die 4 Fakultäten darstellend, Lebensgröße erhalten. An den Ecken des von Pfeilern getragenen Piedestals werden 4 kleine Statuetten angebracht, hervorragende Zeit— genossen des Gründers der prager Hochschule bildend. Nach dem allgemeinen Urtheile der Sachverständigen über das Modell, soll Professor Hähnel als Bildhauer die Idee des Monu— ments sehr glücklich getroffen haben; dagegen ist die architekto— nische Anordnung des Piedestals in seinen Details und im Verhält⸗ nisse zu der Nähe und dem reinen Baustyle des gothischen Brücken— thurmes keinesweges als vollkommen befriedigend erkannt worden. Die dagegen von einem anerkannt tüchtig gebildeten Architekten erho— benen Bemerkungen werden ohne Zweifel bie verdiente Beachtung finden, und eine den Anforderungen der Kunst und des guten Ge— schmacks befriedigende Lösung gewähren. .

Auch die Statuen auf unserer großen Brücke sollen renovirt und wo nöthig ergänzt werden; bei dem großen Werthe, den die meisten derselben haben, verdient der von Fremden und Einheimischen oft geäußerte Wunsch Berücksichtigung, daß die wenigen zu dem Ganzen nicht passenden Statuen durch neue und bessere ersetzt werden möchten.

Frankres ich.

Paris, 21. März. Die Denkschrift, welche der Erzbischof von Lyon, Kardinal von Bonald, und die Bischöfe von Autun, Langres, St. Claude, Grenoble und Dijon schon unterm 15. Februar an den Justiz= und Kultus-Minister gerichtet haben, die aber jetzt erst zur Seffentlichkeit gebracht worden ist, hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

„Die Bischöfe der Diözese von Lyon wenden sich an die Regierung, um ein Recht geltend zu machen, das sie, in der Kirche, von Gott haben, und das Sie, Herr Minister, ihnen, im Staat, laut und seierlich vor den Stell— vertretern der Nation am 25. Januar d. J. anerkannt haben. Sie erach— ten es für Pflicht, ihren Schmerz auszudrücken und, falls es nöthig sein sollte, ihre Verwahrungen niederzulegen in Bezug auf einen Gesetz-Entwurf, den sie einmüthig als bedrückend für ihr Gewissen, beleidigend für die Re

ligion und zerstörend für den Glauben ansehen. Ber am 2. Fe- bruar an die Pairs - Kammer gelangte Gesetz - Entwurf ist be— drückend für die Gewissen, weil er Entstehung, Erhaltung, Ueber— wachung jeder Unterrichts -Anstalt von der Universität abhängig macht, somit den Familien⸗Vätern das heilige Recht benimmt, gemeinsam zur Erziehung ihrer Kinder ein Institut zu wählen,

wie es ihnen zusagen könnte, als frei von einem Einfluß, den sie ver— schmähen, und sie zwingt, sich in einer so wichtigen Angelegenheit einer pri— vilegirten Corporation zu unterwerfen, die ein Gegenstand der Antipathie und des Mißtrauens für sie ist. Der Gesetz-⸗Entwurf ist beleidigend für die Religion, weil 1) die ihm vorangehende Darlegung der Motive nicht zwei— feln läßt, daß es berechnet ist, die Wirksamfeit des Klerus zu lähmen, gleichsam als wäre der französische Klerus, obschon seine Verdienste hervor— gehoben werden, als ein Feind des Gemeinwesens zu betrachten; weil 2) vorgeschlagen wird, den Bestimmungen der Verordnungen vom 16. Juni 1823, welche den Rechten der Kirche und dem öffentlichen Recht des Landes zuwiderlaufen, Gesttzeskraft zu geben; weil 3) durch die Forderung, die Lehrer der Schul-Anstalten sollten im Voraus erklären, daß sie keiner religiösen Congregation angehören, in das unverletzliche Ge— biet des Gewissens gewaltsam eingebrochen und das, was unsere heilige Religion und die Schriften des Bundes als ein Mittel, zur Vollkommen heit zu gelangen, betrachten, gleich einem Verbrechen bestraft werden soll. Der Gesetz-Entwurf ist zerstörend für den Glauben, weil er darauf ausgeht, einen auf Zweifelsucht gebauten Unterricht in den, Schulen vorhenrschen zu lassen. Man hat es gefagt, und wir geben es zu: im System der Freiheit in Meinungen und Kulten kann der Staat unmöglich gleichförmige, wandel— lose, sichere Lehren haben, wie alle wahren Katholiken fie für die Erziehung ihrer Kinder fordern. Indem durch ein Gesetz das Privilegium und Monopol des Unterrichts einer Corporation zugewiesen wird, die wesentlich ohne Glaubenssätze ist; indem dieser Corporation das ausschließliche Recht ertheilt wird, das Programm aller Prüfungen zu entwerfen und selbst die Privat- Erziehungs- Anstalten zu autorisiren, zu überwachen und zu lenlen; räumt man augenscheinlich dem Zweifel den Vorrang ein vor dem Glauben und bringt in den öffentlichen Unterricht die zügellosen Ausschweifungen jener gottlosen Systeme, welche dem Gläubigen Seuszer abnöthigen und den Tadel des Episkopats hervorrufen. Daß sich dieser Tadel öffentlich kundgegeben hat, war der Regierung peinlich; allein was in dieser Bezie⸗ hung geschehen ist, lag in der gesetzmäßigen Befugniß des Klerus, die Mißbilligung würde sich noch viel lauter und einmüthiger aussprechen, wenn der Gesetz- Entwurf, gegen welchen wir protestiren, die Genchiuigung, der legislativen Gewalten erlangen sollte. Die Bischöfe, Vertheidiger der reinen Lehre, würden dann, zu ihrem großen Bedauern, genöthigt sein, alle Anstrengungen aufzubieten und alle Mittel anzuwenden, um wenigstens die Herrschaft des Irrthums zu vermindern. Drängte man sie in solcher Weise aufs Aeußerste, wer könnte es ihnen verdenken, wenn sie einem geradezu gegen die Kirche gerichteten Sostem jede geistliche Mitwirkung versagten? Wir bitten Sie, Heir Minister, sich überzeugt zu halten, daß es latholischen Bischöfen schwer gefallen ist, ihren Bemerkungen eine so

strenge Form zu geben; Sie werden inzwischen weniger davon über rascht sein, wenn Sie so gefällig sein wollen, sich zu erinnern, daß die Bischöfe ähnliche Wünsche und gleiche Vorstellungen schon

zum öfteren an die Regierung gerichtet haben, während der Gesetz⸗Entwurf, gegen den wir uns verwahren, den unverwerflichen Beweis liefert, daß man keine Rücksicht darauf genommen hat. Ihnen, Herr Minister, kömmt es zu, einem Konflikt, der nicht ausbleiben wurde und dessen Folgen nicht abzu— sehen wären, so viel an Ihnen liegt, vorzubeugen. Im Inieresse des Frie= dens, wie in dem des Glaubens und der Sikten, verlangen wir zunächst ausdrücklich, daß der Gesetz- Entwurf zurückgenommen werde, als nur geeignet, einen endlosen Krieg zu entzünden und Unheil aller Art herbeizuführen. Wäre es uns vergönnt, unsere Blicke über den gegenwärtigen Zeitmoment hinaus zu erheben, so würden wir für Frankreich die wahre Freiheit des Unterrichts sordern, nämlich die allen Staats Angehörigen einzuräumende Befugniß, unter der einfachen Ober— aussicht der Regierung Schulen zu haben, ganz unabhängig von denen der

545

Universität, die, weil sie in ihren dehr · Anstalten mit jenen wetteifern sollte, nicht auch zugleich das Nichteramt über sie ausüben iönnte. Um zu einem so wünschenswerthen und so nothwendigen Ergebniß zu kommen, rechnen wir auf die erleuchtete Einsicht des Königs, dem wir unsere Vorstellung zur Kenntniß zu bringen Sie ersuchen. ,

So eben ist auch schon wieder eine neue Protestation gegen das Universitäts Monopol erschienen; der Bischof von Chalons, von wel— chem sie ausgeht, hat diesmal die France zu seinem Organe ge— wählt. . . Dem Univers zufolge, hat der Kultus Minister, eben so wie

und seine Suffragan-Bischöfe einen Verweis wegen der Denlschrift gerichtet, welche diese Prälaten ihrerseits dem Könige in Gemeinschaft überfandt haben. „Indeß“, bemerkt jenes Blatt, „hat der Minister diesmal seine Klage nicht öffentlich vorgebracht, wie in dem Falle mit dem Erzbischof von Paris. Die Antwort wird wahrscheinlich nicht lange ausbleiben. Wir wissen nicht, ob Herr Martin du Nord die Erzbischöfe von Lyon und Tours mit demselben ministeriellen Ta⸗ del behelligt hat; aber das ist gewiß, daß ihm mehrere Bischöfe ihren Beitritt zu der Denkschrift der Bischöfe der pariser Dizese er— klärt haben. So viel wir wissen, haben bis jetzt alle Metropolitane, bis auf drei, entweder eigene Vorstellungen an die Regieeung einge⸗ sandt oder ihre Uebereinstimmung mit der Erklärung ihrer Amtsbrü— der ausgesprochen.“

im Paris, 21. März. gten Büreau der Kammer die Proposition des Herrn Chapuys de Montlaville, über die Abschaffung des Jeitungsstempels, sehr in Schutz genommen. Seine Rede kann man folgenderweise zusammenfassen. Die Motion des Herrn Chapuys hat eine finanzielle und eine poli— tische Bedeutung. In ersterer Rücksicht reduzirt sich die vorgeschla— gene Maßregel auf einen Verlust von 2 Millionen an den Fisfal— Einnahmen. Herr von Lamartine glaubt, und zwar nicht ohne Grund, daß dieser Verlust sehr leicht durch die Vermehrung der Post-Einnahmen wird gedeckt werden können, weil die Abschaffung der Stempel-Taxe der Tagespresse einen neuen Aufschwung geben würde, da die meisten Journale um die Hälfte des bisherigen Abonnements-Preises würden geliefert werden können. Doch würden solche Finanz-Nachtheile, selbst wenn sie unvermeidlich wären, durch politische Vortheile mehr als aufge— wogen werden. Die heutigen Journale sind entweder Organe der Parteien oder der Regierung. Die ersteren müssen, um zu existiren, zu den Annoncen und zu allerhand Speculationen, wie zu interessanten Feuilletons u. s. w., ihre Zuflucht nehmen. Die Organe der Regie⸗ rung leben meistens nur von der Subvention. Ein wahres unpar⸗ teissches Journal giebt es nicht. Warum? Weil die Fiskal-Lasten zu sehr dem Gedeihen unabhängiger Journale im Wege stehen. Die Proposition des Herrn Chapuys-Montlaville will dem dringenden Bedürfnisse entsprechen, eine von allen Kotterieen und jedem Partei geiste sich fernhaltende Presse einzuführen. Nicht nur die Opposition, sondern auch die konservative oder Regierungspartei, hat das höchste Interesse daran, wie es die Erfahrung von 1840 nur zu sehr be⸗

währt hat. Nach dem Falle des Kabinets vom 15. April sah sich die wahre konservative Partei der Gefahr ausgesetzt, kein Organ unter der Presse mehr zu besitzen.

Beim ersten Blicke könnte man vielleicht befürchten, daß die Ab⸗ schaffung der Stempel-Taxe, welche die Proposition Chapuys de Montlaville vorschlägt, eine Menge gefährlicher Journale hervorrufen könnnte. Herr von Lamartine theilt nicht diese Ansicht, denn die Regierung behält noch immer als höchst wirksame Waffe dagegen die September-Gesetze in Händen. Der Gérant jedes neuen Blattes muß, wie bisher, eine Caution erlegen, welche für die Regierung

eine mächtige Garantie bildet. Wenn man ferner bedenkt, daß, kraft der September-Gesetze, die Regierung gegen gefährliche Journale eine zehnjährige Kerkerstrafe, 190,600 Fr. Gelduße, das gänzliche

Verbot des Journals und die Deportation des Géranten ü. s. w. anwenden kann, so muß man erkennen, daß sie Mittel genug besitzt, solchen Blättern bald ein Ende zu machen. Dazu kommt das in letzter Zeit aufgestellte Prinzip der moralischen Komplizität, nach wel— chem der Drucker als Mitschuldiger des Geranten erscheinen kann. Dies ist mehr als hinreichend, um den Druckern bei der Gründung eines neuen Journals Vorsicht einzuschärfen. Endlich hat die Regie— rung die Möglichkeit in Händen, den Journalen der Opposition die Konkurrenz mit den Regierungs-Blättern in den Departements so zu erschweren, daß erstere kaum sich halten können und früher oder später eingehen müssen. Man begreift mithin leicht, daß die Besorgnisse, welche das Kabinet wegen der Abschaffung der Stempel-Taxe zu Gunsten der Journale hegen könnte, nicht ernster Natur sein dürften.

In Folge dieser Rede sollen sich im gten Büreau von 45 De— putirten, die an der Diskussion Theil nahmen, 40 zu Gunsten der Motion des Herrn Chapuys erklärt haben.

Grossbritanien und Irland.

London, 23. März. Alle ministeriellen Blätter der Hauptstadt reden dem Vorschlage Lord Ashley's das Wort. Die Tim es, welche bis⸗ her sich das Ansehen gegeben hat, als zweifelte sie gar nicht an dem Er folge desselben, betrachtet es sogar als ein Unglück, daß die Sache der Gerechtigkeit und der Humanität nicht gesiegt habe und daß die Königin von ihren Ministern verhindert worden sei, selbst einen Vorschlag dieser Art machen zu lassen; dieselbe werde so der Segnungen beraubt, welche Weiber und Kinder künftig auf das Haupt ihres Wohlthäters herabflehen. Alle Drohungen, die man von Manchester her vernimmt, und worauf auch Sir James Graham heute in seiner Rede anspielt, daß näm⸗ lich mehrere der reichsten Fabrikanten ihre Fabriken schließen und ihre Kapitalien ins Ausland tragen würden, behandeln diese Blätter als eitle Mährchen mit Hohn. Man muß in diesem Beitritte der Tory— Blätter zu Lord Ashley's Vorschlage allein ein Partei-Interesse er— kennen, das seinen Grund in der Aussicht auf einen stärkeren Wider- stand gegen die Bestrebungen der Anti- corn-law-league hat, sobald der Zwiespalt zwischen den Brodherren und Arbeitern größer gewor—

den. Es scheint, als frohlockten die Organe der Tory - Partei über einen solchen in Aussicht stehenden Zwiespalt, wenn es heißt, die Fabrikanten würden alle den Arbeitslohn herabsetzen,

die Arbeiter würden alsdann wahrscheinlich aussterben, und es würde zu einem langwierigen Streite kommen, dessen Folgen nicht abzusehen seien. Der Standard versichert sogar, nicht so sehr die Humanität als das unmittelbare Interesse der Gütsherren und Pächter erfordern es, daß die Arbeitszeit beschränkt würde; denn in diesem Falle wür— den die Fabrikanten ihre Arbeiter immer gleichmäßig beschäftigen müssen, und diese würden dann beständig Mittel haben, Landes-Pro⸗ dukte zu konsumiren, was bei dem bestehenden Systeme nicht der Fall sei. So macht das Partei-Interesse die Oppositson der eigenen An⸗ hänger des Ministeriums gegen den Vorschlag erklärlich.

Graf Lonsdale, einer der reichsten Pairs des Reichs, und nächst dem Herzoge von Rutland der älteste Ritter des Hosenband- Ordens, ist am 19ten gestorben.

Die Eigenthümer des Stocks der Bank von England hielten gestern ihre halbjährige General -Versammlung, in welcher nach dem Antrage des Gouverneurs die Dividende für das am 5. April ablau⸗

fende halbe Jahr zu 35 pCt. festgesetzt wurde. Der gegenwärtige

Stand des reinen Vermögens der Bank wurde zu 3,159,966 Pfd.

an den Erzbischof von Paris, auch an den Erzbischof von Rheims

Herr von Lamartine hat gestern im

angegeben, wobei der Werth sämmtlicher Gebäude nicht mitgerechnet ist. Ueber die erwarteten Verändernngen nach Ablauf des Privile⸗ giums der Bank, dessen Erneuerung in den nächsten Monaten das Parlament beschäftigen wird, konnte der Gouverneur für jetzt noch keine Auskunft geben.

Aus China sind kürzlich, wie der Globe berichtet, 300 Flaschen Quecksilber eingeführt worden, was deshalb wichtig ist, weil dieser Einfuhr ⸗- Artikel, wenn die Qualität sich als gut herausstellt und die Masse dieses Metalls in China bedeutend ist, große Bedeutung ge⸗ winnen und dem bisherigen spanischen Quecksilber⸗Monopol, das setzt durch das Haus Rothschild ausgebeutet wird, eine Konkurrenz entge⸗ genstellen kann, die wahrscheinlich ein Heruntergehen des Preises her⸗ beiführen und dadurch auf den Bergbau höchst vortheilhaft einwirken würde. Der Rothschildsche Agent fordert jetzt 17 Sh. für das Pfund spanischen Quecksilbers; das chinesische ist zu 3 Sh. 5 Pee. angebo⸗ ten worden.

O London, 21. März. Die Minister beharren bei ihrem Widerstande gegen das Amendement Lord Ashley's zur Faktorei⸗Bill. Was sie und Alle, denen der britische Handel für die Erhaltung der Nationalgröße unentbehrlich erscheint, am meisten beunruhigt, besteht darin, daß sie in der vorgeschlagenen Beschränkung der Arbeitszeit in den Fabriken nur den Anfang weiterer Beschränkungen erblicken müssen. Man spricht schon auf manchen Seiten, daß man mit aller Sicherheit die Zeit auf 8 Stunden herabsetzen könne, und Fielden, der selbst Fabrikant ist, sagte dies sogar im Unterhause. Aber auch auf ande⸗ ren Gebieten erweckt die Opposition gegen die Regierung in dieser Sache derselben stärkeren Widerstand. Alle diejenigen, welche (gleich⸗ viel aus welchen Beweggründen) jetzt als die Beschützer der Fabrik⸗ Arbeiter auftreten, geben gewissermaßen sich als die Beschützer aller Arbeiter kund, und sind als solche verpflichtet, auch das neue Armen⸗ wesen auf einen anderen Fuß zu setzen. Dastler arbeitet mit uner⸗ müdlichem Eifer für die Zehnstunden-Bill, sowie gegen jenes Gesetz fort. Die Gutsbesitzer gerathen hierbei in eine doppelte Verlegenheit, denn wie ihnen auf der einen Seite erklärt wird, daß das jetzige Armengesetz nicht zugleich mit dem Korngesetz behauptet werden könne, so wird ihnen auch vielfach zugerufen: daß, wenn das Fabrilwesen durch die beabsichtigte Beschränkung leiden sollte, sie selbst zu Grunde gehen müßten, wenn sie demselben nicht durch freie Getraide⸗Einfuhr Erleichterung gewährten. Welch eine Aufgabe für ein Ministerium, bei all diesen gegen einander tobenden Interessen und Leidenschaften die Waage zu halten.

Ein protestantisches Blatt in Irland hat so eben einen angeb⸗ lichen Brief von London bekannt gemacht, wonach Peel an den Lord⸗ Lieutenant geschrieben, daß er künftig keinen Geistlichen befördern solle, welcher nicht die Regierungs-Schulen in seinem Sprengel unterstütze, und daß er lieber die höheren Kirchen-Aemter an englische Geistliche vergeben, als ferner die Opposition der irländischen Geistlichkeit billi⸗ gen wolle. Diesem wird zwar vom Standard widersprochen. Da jedoch die Regierung beschlossen hat, jenes Schulwesen in Irland auf⸗ recht zu erhalten und sogar auszudehnen, so muß sie etwas der Art thun, wenn die von ihr unterstützten Schulen nicht ausschließlich in die Hände von Katholiken und Dessenters fallen sollen. Aber damit würde sie sich wieder einen neuen Schwarm von Feinden zuziehen 6 die irländische protestantische Kirche schon jetzt wenig gewogen scheint. ö

n en l e n

Brüssel, 25. März. Der Politique, das Organ des Herrn Nothomb, sagt heute, es werde versichert, daß Herr Dechamps, der Minister der öffentlichen Bauten, der bekanntlich dem Könige schon seine Entlassung eingereicht haben soll, heute Abend beim Beginn der Verhandlungen über die Prüfungs-Kommisstonen in der Repraͤfentan⸗ ten⸗Kammer versöhnende Erklärungen über seine Stellung zum Ka⸗ binet abgeben würde. !

Schweden und Norwegen.

GChristiagnig, 19. März. Das Königliche Schreiben, welches die Anzeige von dem Ableben des Königs Karl Johann enthält, lau⸗ tet folgendermaßen:

„Herr Reichs-Statthalter Lövenstjold! Unter der tiefsten ĩ Mich in Folge der Krankheit Meines höchstgeliebten Herrn e f war es Mir Pflicht, durch Herrn Staats-Minister Due Ihnen und den übrigen Mitgliedern der norwegischen Regierung fortlaufende Nachrichten von dem Gange der Krankheit mittheilen zu lassen. ]

„Die Vorsehung hat in ihrer unerforschlichen Weisheit Mir und den Meinen das schwere Kreuz auferlegt, Zeugen des stufenweisen Hinschwin⸗ dens Sr. Majestät Unseres geliebten Vaters zu sein. Unsere mitunter be⸗— lebte Hoffnung, daß die starke Natur die Krantheit besiegen würde, ist ver= nichtet, und mit blutendem Herzen theile Ich Ihnen die für uns Alle so traurige Nachricht mit, daß die Vorsehung heute das thatenreiche Leben Sr. Majestät beschlossen und seine Schmerzen geendet hat. Sie, Herr Neichs-Statthalter so wie die übrigen Mitglieder des norwegischen Staats Rathes, kannten Meines edlen und hochgesinnten Vaters Liebe für das nor- wegische Volk und sein unablässiges Bestreben und seine Thätigkeit für des⸗ sen Ruhm und Glück. In einer besseren Welt wird er den Lohn für das was er gethan, ärndten, und segnend wird sein Geist die Länder und Völ⸗ ker Norwegens und Schwedens umschweben. Friede sei darum mit seinem Staube und Segen über sein Gedächtniß!“

Es ist ein tröstender Gedanke für Mich, zu wissen, daß zwei treue Völ= ker Meine und Meiner Familie tiefe Trauer iheilen, und daß sse mit Mir den Hingang des milden Wohlthäters unser Aller beweinen. Möge die allgütige Vorsehung auch Meine Bemühungen für euer Glück und Wohlergehen seg⸗ nen, wie sie mit Glück und Gedeihen Sr. Majestät lange und segensreiche Negierung krönte! Ich zähle mit Zuversicht auf Ihre und der übrigen Mü— glieder des Staatsraths aufgellärten Beistand zur Erreichung dieses Ziels und verbleibe mit aller Königlichen Huld Ihr wohlgewogener Oskar Stockholms Schloß, den 8. März 1841.“ ö

Die zum Protokoll des norwegischen Staatsraths gegebene Kö— nigliche Eiklärung vom 8. März in Betreff des Königs⸗Titels lautet:

„Auf den im Jahre 1818 in einer unterthänigen Adresse des Storthings ausgesprochenen Wunsch, die Königliche Titulatur möge dahin geändert wer= den, daß auf norwegischen Münzen und in Dokumenten, die Norwegens in= nere Verwaltung allein betreffen, Norwegen vor Schweden genannt würde erfolgte die gnädigste Resolution vom 26. Oltober desselben Jahres, worin als Hauptgrund, weshalb Se. Majestät der hochselige König Karl Johann damals nicht Veranlassung fand, den letzten Theil des gedachten Wunsches zu erfüllen, angegeben war, daß Höchstderselbe sich schon längere Zeit der bisher üblichen Titulatur bedient habe, und es daher nicht geeignet finde in dieser Beziehung eine Aenderung vorzunehmen; dagegen wurde der Wunsch des Storthings in Betreff der Münze später erfüllt.

„Da Sr. Majestät dem Könige jener Umstand kein Hinderniß für die Annahme einer anderen Titulatur in den Weg legt, und da Sie finden daß Norwegen veimöge seiner Stellung in der Union einen Anspruch auf eine solche Aenderung habe, so besiehlt Se. Majestät, daß die in beiliegen⸗ der gnädigster Bekanntmachung über Ihre Thronbesteigung gebrauchte Ti- tulatur für die Zukunft in allen von Sr. Majestät selbst oder von der nor= wegischen Regierung in Sr. Majestät hohem Namen auszufertigenden Do- kumenten, welche allein die inneren Angelegenheiten Norwegens betreffen befolgt werden soll.“ x

Dem Vernehmen hat Se. Majestät der König befohlen, daß das Unions-Comitéè mit seinem a Jahre alten Vorschlage in Betreff der Unions- Flagge einkommen solle. Als der König dem Vorsißenden des Comité's von schwedischer Seite, Herrn von 3 mansdorf, seinen Willen in dieser Beziehung eröffnete und bieser die