1844 / 91 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Hannover. Sannover, 27. März. In der Sitzung der ersten Kammer vom 23sten d. M. wurde eine Reihe von Restripten und Kabinets-Schreiben, sowie von Mittheilungen der zweiten Kammer

verlesen. ; e ö

In der zweiten Kammer brachte der Herr Präsident der Tages⸗ ordnung gemäß das Kabinets-Schreiben zur Berathung, welches die zur Prüfung der Landes⸗-Rechnungen von 1832 37 angeordnete ge⸗ meinschaftliche Kommission beider Kammern, insbesondere deren Fort⸗ dauer während der Vertagung betraf.

Nachdem der General- Secretair den Vortrag an das Königl. Kabinet vom 5. Juli 1812, diesen Gegenstand betreffend, sowie den Beschluß erster Kammer vom 13. Juli 1842, „das frühere Gesuch aus den damals ange— führten Gründen zu erneuern, und Königl. Regierung um Mittheilung der Gründe der Ablehnung zu ersuchen“, verlesen hatte, erklärte ein Mitglied der Kommission, daß er aus solcher austreten müsse, wenn die Prüfung der Landes Rechnungen während der zweiten Diät vollendet werden solle. Der Hauptzweck der Revision dieser Rechnungen sei, sich von deren Nichtigleit zu überzeugen. Daneben erlangten die Mitglieder der Kommission durch dieselbe eine vollkommene Kennmiß des Staatshaushaltes, was ihnen als Deputirten auch in allen künftigen Finanz- Fragen von Werth sei. Es sei aber völlig unmöglich, die Arbeit während der Diät, wo sie an den Sitzungen Theil zu nehmen hätten, und zum Theil durch sonstige Berufsgeschäste in Anspruch genom⸗ men mürden, zu vollenden. Ihm scheine es zweckmäßig, „dem Beschlusse erster Kammer beizutreten“, und wolle er darauf einen Antrag richten.

Mehrere Mitglieder hoben die Wichtigkeit der Nevision nachdrücklich hervor, und wurde namentlich von einer Seite bemerkt, daß die Kommission vorzugsweise auch darauf ihr Augenmerk zu richten habe, ob die Ausgaben in Gemäßheit der Bewilligungen der Stände erfolgt seien.

Ein Mitglied war der Meinung: Der Beschluß erster Kammer passe nicht recht mehr, dagegen scheine ihm folgender Antrag alle abweichenden Ansichten zu vereinigen:

„Unter Ablehnüng des Beschlusses erster Kammer der Königlichen Re— gierung zu erwiedern, daß bei dem sehr bedeutenden Umfange der vorlie— genden Arbeit (da nunmehr noch die Rechnungen von 183 hinzulommen, deren Beendigung durch die Konimissiön während der Sitzung der Stände— Versammlung nicht zu eiwarlen) Stände, insofem die Arbeit am Schlusse der Diät nicht beendigt sein sollte, wiederholt beantragen, der Kommission die Foitsetzung ihres Geschäfts während der Vertagung der Stände zu ge— statten, oder doch wünschen, daß die Königliche Regierung die Gründe, welche einer solchen Ansicht entgegenstehen, mittheilen möge.“

Nach einer längeren Debatte wurde dieser Antrag bei der Abstimmung einstimmig angenommen.

Der Tagesordnung gemäß folgte die Berathung über das Kabinets— Schreiben vom 10. Juli 1842, betreffend die Anordnung einer Königl. Polizei⸗Lommission in der Stadt Stade, und wurde zuvörderst der noch in voriger Diät gesaßte Beschluß erster Kammer mitgetheilt, welcher dahin ging: „Daß wahrgenommene Mängel oder Mißbräuche in der Verwaltung von Ständen nach §. 126 des Landes Verfassungs-Gesetzes alleidings gerügt werden könnten, und daß auf ein desfallsiges Schreiben Stände mit Recht geglaubt hätten, eine ausführlichere Erwiederung, als ihnen zu Theil ge— worden, erwarten zu dürfen, daß sie deshalb ihren früheren Antrag in die⸗ ser Beziehung so dringend als möglich wiederholen müßten.“

Ein Mitglied erhob sich sofort für diesen Beschluß mit dem Bemerken,

daß ihm derseibe aus der Seele geschrieben sei. Ein zweites Mitglied stellte darauf den Antrag: „Dem Beschlusse erster Kammer beizutreten.“ Ein driltes Mitglied machte gegen diesen Antrag bemertlich, daß zu derselben Zeit, als vas Kabineisschreiben vom 19. Juli 1tzl2 an die Stände gelangt sei, der Magistrat zu Siade eine Nesolutien gleichen Inhalts erhalten, und baß diese Behörde seit dieser Zeit leine fernere Beschwerde vorgebracht habe; daß man also erwarten möge, ob eiwa von dieser Seite her von den Be⸗ theiligten selbst neue Anträge in dieser Hinsicht eingebracht würden. Auch werde dieser Gegenstand bei der jetzigen Nevision der Sladt⸗Verfassung seine Erledi ung finden. Ein viertes Mitglied sprach für den Beschluß. Schwiegen auch die Betheiligten still, so sei das leine Billigung. Es thue ihm allerdings leid, daß gleich im Anfange der Diät ein solches Schreiben an Königliche Re gierung erlassen werde, allein so wie die Sache einmal liege, müsse dasselbe angenommen werden. Ein fünstes Mitglied hob hervor, daß die Kammer bei dieser Frage hauptsächlich das Necht der Stände im Auge zu behalten habe, derartige Anträge zu stellen und Mängel in der Verwaltung zu rügen. Ein sechstes Mitglied wies besonders darauf hin, daß man den Beschluß erster Kammer entweder ablehnen oder annehmen müsse, und da könne die Beschlußnahme nach Lage der Sache nicht zweifelhaft sein.

Der Antrag wurde unter Dissens einer Stimme angenommen.

Hiernächst wurde beschlossen, das Kabinets-Schreiben vom 11. Juli 1842, die Nichtgenehmigung der von den Ständen der Stadt Hamburg be— willigten Unterstutzung aus den Mitteln der General-Kasse betreffend, zu den Akten zu nehmen.

Schließlich war die Berathung über das Kabinets-Schreiben vom 14. Juli 1842, die Nichtzulassung des Deputirten der osnabrückschen Grund- besitzer, Advokaten Buddenberg, betreffend, an der Tagesordnung. Darüber entspann sich eine ausführliche Debatte, bei der besonders hervorgehoben wurde, daß die Königl. Regierung, wenn sie auch für die Abstellung von Mängeln bei einer Wahlhandlung zu sorgen hätte, doch einem Gewählten den Eintritt in die Kammer nicht verweigern dürfe, weil sie sonst allenfalls 10 oder 20 Abgeordnete ausschließen könne. Zum Schluß wurde mit 37 gegen 35 Stimmen beschlossen, das Schreiben der Regierung mit Motiven zu den Akten zu nehmen.

Baden. Karlsruhe, 23. März. (B. Bl.) In der ge⸗ strigen (14sten) Sitzung der Kammer der Abgeordneten erfolgte der Schluß der Verhandlungen über den Zoll-Tarif. Abg. Sander brachte den Kammer-Beschluß vom 5. September 1842 in Erinne⸗ rung, dahin lautend, die Regierung wolle alles Mögliche thun, um bei dem Zoll⸗-Vereine eine Erleichterung des Absatzes der süddeutschen Weine in den Vereinsstaaten und zugleich zu bewirken, daß in den Staaten, welche Wein⸗-Consumtions- Steuern von vereinsländischem

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Weine erheben, die gleiche Steuer auch von den eingeführten aus⸗ ländischen Weinen erhoben werde, und zwar zu Gunsten des Staates, der sie bezieht. Rindeschwender kündigt eine Motion an, die Er⸗ leichterung der auf dem Weinbau ruhenden Lasten betreffend. Mini⸗ sterial⸗Direktor Regenauer erinnert: eine Erhöhung der Eingangs⸗ Abgaben auf ausländische Weine, welche ohnedies hoch besteuert seien, sei nicht zu erwarten; wolle man der Zoll-Konferenz den Vorschlag machen, die jetzt bestehenden Abgaben in der Weise zu theilen, daß ein Theil als Eingangszoll dem Verein, ein anderer als Consumtions⸗-Steuer dem konsumirenden Staate anheimfalle, so würden die süddeutschen Länder nothwendig verlieren, da die norddeutschen weit mehr fremde Weine konsumiren. Sander's Antrag wird angenommen. Knapp bringt die Zollbegünstigung des Kantons Neuchatel um zwei Fünftel der Zollsätze für bestimmte Quantitäten von Wein, Seidenwaaren ze. in Erinnerung. Er verlangt, die Regierung möge sich dahin verwen⸗ den, daß diese Begünstigung künftig aufhöre, dagegen die Krone Preußen die Zolldifferenz von zwei Fünfteln zum Voraus aus der Vereinskasse beziehe für die Summe von Waaren, deren bevorzugte Einfuhr den Nenchatelern zugesagt ist, um diese durch Ausfuhrprämien zu entschädigen. Damit werde der Verdacht beseitigt, daß unter der Firma der Begünstigung Schleichhandel getrieben werde. Regierungs⸗Com⸗ missair Regenauer: Den letzteren Antrag könne man Preußen schicklich nicht machen von Seiten Badens, das auf der Schweizer-Gränze weit größere Begünstigung habe. Knapp's Antrag wird angenom— men. Knapp spricht gegen die Zoll-Freiheit der Diplomaten, indem durch sie fremder Luxus unter die Deutschen gebracht und durch Nacheiferung ein Luxus erzeugt werde, welcher viele Familien in Ar— muth bringe. Buhl glaubt, es lasse sich ein Maximum ihrer Con⸗ sumtion festsetzen. Beides bleibt ohne Unterstützung. Sander erwähnt der Weigerung Hannovers, dem Vereine beizutreten; er be zeichnet Hannover als den Stapelplatz der, nach Deutschland bestimm ten englischen Waaren, und beantragt, die Kontrollmaßregeln gegen dasselbe in ihrer ganzen Strenge auszuführen. Ebenderselbe stellt den Antrag, die Regierung möge dahin wirken, daß durch möglichste Abschließung von Verträgen der Beitritt Oesterreichs zum Zoll-Verein vorbereitet werde. Beide Anträge werden einstimmig angenommen.“ Hierauf folgen noch Berichte der Petitions Kommission von patriku larem Interesse.

Nassau. Wiesbaden, 26. März. (Fr. J.) Schon in aller Frühe herrschte heute eine ungewöhnliche Bewegung in den Hauptstraßen der Stadt. Das Wetter, die ganze Nacht hindurch stürmisch und regnerisch, klärte sich auf, und die Sonne beschien freundlich das mintere Treiben. Große Massen bewegten sich nach ber am Eingange der Stadt an der frankfurter Chaussee, im Styl eines römischen Triumphbogens erbauten Ehrenpforte. Als Alusschriften derselben liest man: „Nassau's schöner Zukunft“ und „Willkommen im Kreise der Deinen, hohes Paar“. An den inneren Seitenwänden besinden sich die Inschriften: „Die Liebe des Volks ist der edelste Stein in der Fürstenkrone“ und „Des Fürsten Freudentag wird zum Jubelfest dem Volke“. Im Laufe des Vormittags erschien eine pöli⸗ zeiliche Bekanntmachung, wonach die Ankunft der Höchsten Herrschaften an dem Weichbilde der Stadt zwischen 2 und 3 Uhr erfolgen würde, daher sich die Zünfte, Deputationen, Vereine ꝛc., so wie die Festordner, um 1 Uhr am Schulplatze, die Töchter der hiesigen Bürger im Rath⸗ haus Lokale und die Schulkinder im Schulgebäude zu versammeln hätten. Dieser Aufforderung wurde, trotz des um diese Zeit fallenden Regens, der über eine Stunde währte, entsprochen. Um auf 3 Uhr verkündete eine Salve von 101 Kanonenschüssen die Ankunft am Weichbilde, worauf die höchsten Herrschaften eine halbe Stunde später ihren Einzug hielten. Dem Herzoglichen Reisewagen voraus ritten in schöner Haltung die Postmeister mit dem Ober- Postmeister, an dessen Seite sich der Postmeister zu Wiesbaden befand, ferner das gesamnite Forst-Personal, die Justiz und Rezeptur-Beamten, worauf eine Abtheilung der Ehrengarde in weißer Uniform mit zierlichen Helmen folgte. Eine zweite Abtheilung dieser Garde ritt hinter dem Wagen. Innerhalb der Ehrenpforte fand der vor— geschriebene Empfang statt, worauf sich die höchsten Herrschaften unter dem Vivatrufen der Menge nach dem Palais begaben. Die junge Herzogin schien sehr zufrieden und grüßte freundlich nach allen Seiten. Nachdem die höchsten Herrschaften auf dem Balkon erschienen waren, begann das Defiliren der Jüge nach der im Programm bezeichneten Ordnung. Besondere Heiterkeit erzeugte der Vorbeimarsch der die 28 Aeniter des Herzogthums repräsentirenden Landleute in den ver— schiedenen Landestrachten, welche man zum Theil richtiger Fantasie⸗ Trachten nennen könnte. Abends nach 8 Uhr fand ein solenner Fackel⸗ zug von Seiten der Bürgerschaft und der Mitglieder der Gewerbe⸗ Innungen vor dem herzoglichen Palais statt, und die Musik-Corps der beiden Regimenter brächken mit den vereinigten Sing Vereinen, welche über sechshundert Mitglieder zählen, den höchsten Herrschaften eine Serenade.

Sachsen⸗Meiningen⸗ Hildburghausen. Meiningen, 25. März. (D. A. 3.) Seit heute vor acht Tagen haben die Siz zungen unserer Landstände begonnen; der wichtigste Berathungs⸗Ge⸗ genstand für den diesmaligen Landtag ist außer dem Budget für die neue, mit dem 1. April beginnende Etatsperiode das neue, Straf⸗ gesetzbuch; es ist dies das Königl. sächsische mit wenigen Abänderun⸗ gen, und diese stimmen großentheils mit den im Herzogthume Sach⸗ sen- Altenburg angenommenen überein. Bei dieser Gelegenheit sei

zugleich eines sehr verbreiteten Irrthums über unsere Verfassungs

Ungelegenheiten gedacht, der sich sogar in nach Gründlichkeit streben⸗

den Schriften findet; es wird nämlich Meiningen als einer der we⸗ nigen Staaten bezeichnet, wo die Landtags-Sitzungen bei verschlossenen Thüren stattfänden; nun ist allerdings die Oeffentlichkeit dieser Siz⸗ zungen in unserem Staatsgrundgesetze nicht ausgesprochen, wohl aber seit Jahren durch höchsten Erlaß des regierenden Herzogs gesetzlich anerkannt und eingeführt. Daß von dieser Oeffentlichkeit freilich we⸗ nig Gebrauch gemacht wird, ist eine Sache für sich.

Oesterreichische Monarchie.

2A. Triest, 18. März. Bei dem großen Geldbedarfe unseres Platzez, als der wichtigsten Hafenstadt der ganzen Monarchie, war das Bedürfniß eines Lokal⸗Bank⸗Instituts von jeher, besonders aber in den letzten Jahren, sehr dringend empfunden worden. Früher hatten wir die Hoffnung auf die Erfüllung der in der Errichtungs⸗ Urkunde der wiener Nationalbank gegebenen Verheißung, daß ein Theil der Fonds derselben zur Errichtung von Filialbanken in den bedeutendsten Handelsstädten des Kaiserstaates und unter diese darf Triest sich doch wohl rechnen verwendet werden solle. Allein bei der kürzlich erfolgten Erneuerung des Privilegiums der National— bank wurde die Begründung eines Kredit-Instituts am hiesigen Platze, ungeachtet der eifrigsten Verwendung und der dafür sprechenden gewichtigen Gründe, von der wiener Bank ⸗Direction, abge⸗ lehnt und dadurch unser Platz immer in der früheren Abhängigkeit von dem wiener Banquier-Geschäfte erhalten. Um das Beengende der so gestalteten Geldverhältnisse nur einigermaßen zu mildern, wurde im vorigen Jahre ein Privat-Kredit-Institut (Monte civico com- mrerciafe) aus Lokalmitteln errichtet, das ungeachtet seines erst kur⸗ zen Bestandes, doch bereits erfreuliche Resultate bietet, und zu Gun⸗ sten des allgemeinen Verkehrs die fruchtbringende Anlegung von Ka pitalien, so wie die nutzbare Verwendung derselben im Interesse der Industrie und des Handels gleich sehr befördert. Die Fonds der Anstalt wurden gebildet durch Einlagen, selbst kleinerer Beträge, für welche das Institut eine Art Sparkasse mit 4 pCt. Verzinsung bildet, und auch nach den allgemein üblichen Normen von Ersparungs-Anstalten organisirt ist. Als Garantie der gemachten Einlagen haben die hie sige Stadtgemeinde und die Börse bis zu einem gewissen Betrage zu gleichen Theilen übernommen, und ist die hierüber ausgestellte Bürg⸗ schafts Urkunde bei der Landes-Regierung welche die Ober⸗Aussicht über das gesammte Wirken der Anstalt hat deponirt worden. Die Mittel zur Verzinsung der Einlagen erlangt diese Spar-Anstalt, theils durch Eskomptirung förmlicher, auf deu hiesigen Platz unmittelbar gezogene und hier zahlbare Wechsel unter Beobachtung der bei Eskompte Banken üblichen Manipulationen und Vorsichten, theils durch Gewährung verzinslicher Darleihen auf Faustpfänder, als welche vor der Hand jedoch nur Gold und Silber in Barren oder gemünzt angenommen werden. Die Leitung der Anstalt geschieht durch den aus den jewel⸗ ligen Gliedern des großen Rathes und. der Konsultoren der BVörse gebildeten Ausschuß, welchem die Aufsicht über das Institut, Fest⸗ setzung der allgemeinen Vorschriften, dann Prüfung und Genehmigung ber Rechnungen obliegt; die dem Ausschusse unterstehende Direction, gebildet von den jeweiligen Gliedern des kleinen stůdtischen Nathes und von den Börse-Deputirten, hat gemeinschaftlich mit den Instituts⸗ Beamten die materielle Verwaltung und die Ausführung zu besorgen. Die Glieder des Ausschusses, der Direction und die Wechsel⸗

Censoren besorgen alle ihre Obliegenheiten unentgeltlich. Je weniger übrigens die durch dieses lokale Privat⸗Institut ge⸗

botenen Mittel für die großen Bedürfnisse unseres Platzes aus⸗ reichen, um so billiger sollte man uns auswärts beurtheilen, wenn wie der Industrie und dem Handel des Kaiserstaates noch nicht solche Vortheile zu gewähren vermögen, wie andere jüngere Seestädte. Man hat in dieser Hinsicht oft Vergleiche zwischen Triest und Stettin an⸗ gestellt, ohne dabei die wichtigen Förderungsmittel zu bedenken, welche der letztgenannten Stadt in so nachhaltiger Weise von Berlin aus gewährt werden, wo die große Stütze durch das Bank-Comptoir allein hinreicht, Unternehmungen zu bewirken, an deren Ausführung bei uns nicht gedacht werden kann, so lange unser Kreditwesen auf den bis— herigen engen Kreis beschränkt bleibt.

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Paris, 25. März. Der Monitenr theilt heute in einer tele⸗ graphischen Depesche aus Marseille vom 23. März folgende Nach— richten aus Algier vom 20sten mit: „Der Herzog von Aumale zog am 4ten ohne Schwertstreich in Biskara ein, wo er gut em— pfangen wurde. Die übrigen Dorfschaften des Ziban folgten dem Beispiele dieser kleinen Hauptstadt. Der Prinz war am Sten zu Sidi-Okba (eine Tagereise südlich von Biskara). Die Häuptlinge der Nomadenstämme hatten sich bei ihm eingefunden. Se. Königl. Ho— heit beabsichtigte Biskara am 13ten zu verlassen, um sich nach den Auresgebirgen zu begeben. Ben-Achmet⸗-Ben⸗Hadscha, ein Unterbe fehlshaber Abdel⸗-Kaders, von allen seinen Leuten im Stich gelassen, hat sich nach den Auresgebirgen geflüchtet. Der Gesundheitszustand der Truppen ist vortrefflich. Die Prinzen befinden sich wohl.“

In der Pairs-Kamnter hat der Minister des Innern den Ge setz Entwurf über die geheimen Fonds mit folgenden Bemerkungen vorgelegt: „Wir werden vor Ihnen die nämliche Sprache führen, wie vor der anderen Kammer. Wir werden die Debatte nicht ver— anlassen, allein wir werden uns stets bereit zeigen, sie anzunehmen. Wir wissen, daß die Politik der Regierung, welche im Innern die Achtung aller Rechte und den Schutz aller gesetzlichen Interessen, im Aeußeren die Aufrechthaltung eines würdigen und ehrenvollen Friedens zur Grundlage hat, nur dabei gewinnen kann, wenn sie beleuchtet und erörtert wird. Diese Politik ist wahrhaft parlamentarisch, denn sie

war ein die Nerven abspannender, den Sinn verwirrender. Und gerade der letzte Satz mit dem Schlußchor auf Schiller's „Homne an die Freude“, n gu so 19 die Tendenz derselben , gerade dieser einem Inhalte na er am wenigsten verständlichste, der am wenigsten i m ch nigst st hste, ast Nicht einmal durchweg edel in den Gedanken ist er gehalten und die , g sogar gewöhnlich zu nennen; erst hernach nimmt er einen des genialen Meisters würdigen, höheren Aufschwung und schließt nach einigen ercentrischen, nicht motivirten Abirrungen auf imposante Weise.

Was die Aufführung unter Leitung des General -Musik- Direktors Mendelssohn betrifft, so war sie, wie schon oben angedeutet, nicht nur von Seiten des Orchesters, sondern auch des Chores, der aus Mitgliedern des Dom- Chores und der Sing-Akademie zusammengesetzt war, eine in jeder Beziehung außergewöhnlich gelungene, so wie auch die Soli von den Damen Kramer, A. Löwe und den Herren F. und Zschiesche (besonders wenn man die unbequemen Einsätze bedenkt) sicher und rein gesungen wurden. Auch die schöne D-dur-Somphonie von Mozart, zu Anfang ausgeführt, so wie die Ouvertüre zur „Vestalin“ von Spontini, ließ nichts zu wünschen übrig. Schließlich sagen wir hier der Königlichen Kapelle für die vielen in . Winter-Saison bereiteten großartigen Kunstgenüsse unseren wärmsten

ank.

Gesellschaft der Gartenfreunde.

Berlin. Die Gesellschast der Gartenfreunde Berlins, welche vor einigen Tagen ihre Wirlfamkeit durch eine ausgezeichnete Blumen- und Frucht- Ausstellung im Saale des Hotel de Russie zu erkennen gegeben,

veranstaltete daselbst am 28sten d. M. ein Festmahl. Der Voꝛsteher Hern Heese leitete das Fest mit (inem Toast auf Ihre, Masjestäten den König und die Königin ein, welcher mit jubelnder Zustimmung aufgenommen wurde. Hierauf folgten: ein Toast auf das fernere Gedeihen der Gesell⸗ schaft und zwei andere auf den Vorstand derselben, durch dessen Bemühun— gen die noch so junge Gesellschaft so schnell ihre Blüthe erlangt hat; dann einer auf die anwesenden Damen. Zur Erheiterung des Festes trug, ein scherzhaftes Gedicht „Frauen und Mädchen“, von Herrn Louis Schnei— der geiesen, und eine munlere Tischrede von Herin i, L. Weyl bei. Die Rede, deren Ertrag der Verfasser zu einem wohlthätigen Zweck be— stimmt hat, ist in der Gropiusschen Buch- und Musiialien- Handlung er— schienen.

Städtische Gewerbschule.

Zu der am 3. April bevorstehenden Prüfung der städtischen Gewerb. schule hat der Direltor Klöden a ö eingeladen, welches den Schluß seiner Abhandlung: Ueber die Siellung des Kaufmanns während des Mittelalters, besonders im nordöstlichen Deutschlande, enthält. Die Schulnachrichten ergeben, daß die Schüle im abgelaufenen Jahre von 215 Schülern besucht wurde. Diese waren in 5 Casen vertheist, und wurden von 6 ordentlichen und 10 außerordentlichen Lehrern unterrichtet. Gewiß ist es sehr zu billigen, daß in den unteren Klassen der Unterricht hauptsäch⸗ lich die geistige Weckung, Entwickelung und Bildung des Schülers beab— sichtigt, und erst in den oberen Klassen allgemach die Richtung auf den ge— werbsichen Beruf einschlägt. Die Unterrichts-Gegenstände ergeben sich aus dem Programm folgendermaßen:; a) Religionslehre durch alle Klassen;

b) Nechnen, ebenso, in den oberen Klassen kaufmännisches Rechnen, mit Belehrungen über Zins, Disconto, Geld, Fonds- und Wechselcours und Anwendungen; ) Algebra, in der oberen Klasse bis zur Differenzial- und Jntegral- Rechnung; d) Geometrie, in den oberen Nassen Trigonometrie, Stercometrie, beschreibende Geometrie, theoretische Mechanik; e) Physik, mathematisch behandelt und experimentell erläutert; in der oberen Klassen mathe— matische Eid. und Himmelskunde; () Chemie, durch Experimente erläutert, und in den oberen Klassen im Laboratorium geübt, so wie auf Technologie angewen⸗ det; 9) mechanische Technologie in der oberen Klasse; M Naturgeschichte, als Zoologie, Botanik und Mineralogie, mit Erkursionen verbunden; i) Geo— graphie, in den oberen Klassen mit Statistit, besonders in industrieller und kommerzieller Beziehung, verbunden; k) Geschichte, in der ersten Klasse die der neueren Zeit, mit besonderer Hinsicht auf Entdeckungen und den Gang des Handels; ) deutsche Sprache, in den oberen Klassen Literatur-Geschichte; n) französische Sprache durch alle Klassen; n) englische Sprache in den oberen Klassen; o) Schönschreiben in den unteren Klassen; p) Zeichnen, sowohl freies Handzeichnen wie Situations⸗-, Maschinen- und architektoni= sches Zeichnen, durch alle Klassen; 4) Gesang. Der ansehnliche LehrQ— Apparat der Schule wird fortwährend vervollständigt, und da die Lehrer durch ihre Leistungen rühmlichst bekannt sind, so bietet die Schule Gelegen heit zur Erwerbung einer sehr umfassenden Bildung, wie sie für den höhe ren Gewerbebetrieb in unserer Zeit gesordert wird. Mögen Eltern beson= ders die Nachweisung im Programm beherzigen, daß der Gewinn des Schul= besuchs erst denen zu Güte kommen kann, welche die Schule hinreichend lange besuchen, und sie nicht schon in den mittleren Klassen verlassen.

hat seit vier Sesstonen den beständigen Beistand der Kammern er⸗ langt; ste ist ihr Gedanke wie der unsrige; und wir hoffen, daß dieser Einklang der Gewalten eine neue Stärke erlangen werde durch die Prüfung, welcher das Gesetz, das wir Ihnen vorzulegen die Ehre haben, unterworfen werden wird.“

In den Büreaus der Deputirten⸗-Kammer ist, wie schon erwähnt, der in dem Vorschlage der Herren G. de Beaumont, Lacrosse und Leyraud über die Bestechung in Wahlsachen aufgestellte Grundsatz im Wesentlichen angenommen worden. Der Minister des Innern unter— stützte den Vorschlag, jedoch mit dem Vorbehalt, daß seine Abfassung gegen die Umtriebe und den Kauf der Stimmen allgemeine Bürg⸗ schaften darbiete. Die Abfassung und die verschiedenen Bestimmungen des Gesetz- Entwurfs gaben zu ernstlichen Einwürfen Anlaß. Die Erörterung berührte vorzüglich den Artikel 2, welcher gestatten soll, die öffentlichen Beamten ohne vorläufige Ermächtigung des Staats⸗ Raths, dem Artikel 75 der Constitution vom Jahre VlllI zuwider, zu verfolgen. „Die Debatte in diefer Hinsicht“, sagt das Journal des Débats, „war bestimmt und bedeutsam. Die konservative Partei hat einstimmig den Art. 2 verworfen und einen vollständigen Sieg er⸗ langt. Unter den ernannten Commissairen sind 8 Konservative und nur ein Mitglied der Opposition. Die Urheber des Vorschlags haben in ihren Büreaus die Beweisgründe wiederholt, die sie schon in öffent licher Sitzung bei der Entwickelung desselben geltend gemacht. Herr Odilon Barrot behauptet, die Befürchtungen von Mißbräuchen, welche aus der Befugniß, die Beamten direkt zu belangen, hervorgehen könn⸗ ten, seien übertrieben, und die Beibehaltung des Art. 2 des Vorschlags stelle die Gleichheit zwischen der Verwaltung und der Opposition fest. Mehrere andere Mitglieder der Opposition haben den Vorschlag leb— haft unterstützt.“

Auch der Erzbischof von Albi und der Bischof von Metz haben Reclamationen zu Gunsten der Universitäts-Freiheit an den Kultus Minister eingesandt.

Das Antworts-Schreiben des Erzbischofs von Paris an den Kultus⸗Minister ist am 17ten an alle Erzbischöfe und Bischöfe Frank reichs, mit folgenden Worten begleitet, gesandt worden: „Gnädiger Herr! Ich glaube, Ihnen meine Antwort auf das Schreiben Sr. Erxcellenz des Kultus Ministers vom Sten d. M. mittheilen zu müssen. Ich bin vorzüglich durch die Nothwendigkeit, worin ich mich befinde, gegen die dem Gesetze vom 18. Germinal Jahres X. gegebene Aus dehnung zu protestiren, bestimmt worden, dieses Dokument an Sie zu richten. Ich würde mich freuen, Ihre Meinung über den Schritt, den ich gethan habe, kennen zu lernen.“

Nach einer durch die Douanen⸗-Verwaltung veröffentlichten ver⸗ gleichenden Uebersicht der vorzüglichsten, während der beiden ersten Monate der Jahre 1844, 1843 und 1842 in Frankreich eingeführten Waaren betrug der Einfuhr-Zoll während dieser beiden Monate im Jahre 1842: 19,390,000 Fr., im Jahre 1843: 23,093,000 Fr., im Jahre 1844: 21,757, 000 Fr.

Nachdem der König von Schweden gestorben, ist jetzt der Mar⸗ schall Soult der einzige noch lebende der ersten 18 Marschälle des , . welche im Jahre 1801 im Lager von Boulogne ernannt wurden.

I Paris, 25. März. Eine telegraphische Depesche meldet der Regierung, daß Ihre Majestät die Königin Marie Christine von Spanien am 21. März mit ihren Königlichen Töchtern zu Aranjuez zufammengetroffen und mit großem Jubel empfangen worden ist.

In der heutigen Sitzung der Beputirten-Kammer verlas Herr Monnier de la Sizeranne seinen Antrag auf Aenderung des Geschäfts⸗-Reglements der Kammer; er will, daß künftig über die einzelnen Artikel von Gesetz-Entwürfen in Gegenwart von 10) Mit⸗— gliedern der Kammer abgestimmt werden dürfe. Die Entwickelung des Antrages wurde bis nach dem Ende der Diskussion des Rekrutirungs— Gesetzes vertagt. Herr Chapuys de Montlaville verlas dann seinen Antrag auf Abschaffung des Zeitungsstempels, der am Sonnabend entwickelt werden soll. Es wird dann die Diskussion des Rekrutirungs⸗ Gesetzes fortgesetzt. Während Herr Chasseloup-Laubat sprach, trat Herr Berryer in den Saal. Einige Mitglieder der Rechten verlassen ihre Bänke, eilen auf ihn zu und drücken ihm die Hand. Der Prä⸗ sident erklärt, daß Herr Berryer den Eid zu leisten verlange. Der Präsident verliest langsam und feierlich die Eidesformel unter tiefer Stille, und Herr Berryer leistet mit erhobener Hand und lauter Stimme den Eid nach derselben, worauf die Debatte des Rekrutirungs-Ge⸗ setzes fortgefetzt wurde, und noch fortdauerte, als ich die Kammer verließ.

r National führt heute den Pair von Frankreich, Herrn von Gascy, unter den Unterzeichnern für den Ehrendegen des Admi— rals Dupetit⸗Thouars auf. Ich kann schon auf das bestimmteste ver= sichern, daß irgend wer von dem Namen des Herrn Pairs Mißbrauch gemacht hat; Herr von Gascy hat weder selbst unterzeichnet, noch Jemand Auftrag oder Vollmacht gegeben, für ihn zu unterzeichnen.

A Paris, 25. März. Der Gesetz Vorschlag der Herren Lacrosse, Leyraud und Beaumont zeigt ohne Zweifel von den besten Absichlen der Antragsteller, allein es gehört eine starke Dosis von Optimismus dazu, um zu glauben, daß durch die Annahme desselben den Wahl⸗Umtrieben und Wahl- Bestechungen wirklich eine dauerhafte Schranke entgegengesetzt werden würde. Die Sitten sind in Fällen diefer Art gewöhnlich stärker als die Gesetze, und die letzteren laufen bei jeder offenen Herausforderung an die ersteren die größte Gefahr, eine Niederlage zu erleiden und einen Theil, ihres Ansehens einzu⸗ büßen. Wo rs auf der einen Seite Leute giebt, welche Lust haben, ihre Stimmen zu verkaufen, und auf der anderen Seite Leute, die im Stande sind, einen angemessenen Preis dafür zu zahlen, da wird wohl immer, und allen Gesetzen zum Trotz, ein gewissenloser Handel mit bürgerlichen Rechten und politischem Einflusse getrieben werden. Die Wahl -Bestechung hat sich in England zu einer Art von förmlicher Institution ausgebildet, weil das Mißverhältniß zwischen dein Reichthum, der Stimmwerber und der Armuth der Stimmführer dort ein ganz unermeßliches ist. Wie könnte man auch erwarten, daß unter Tausend, die da Mangel leiden, sich nicht wenigstens Neunhundert sinden, welche nichts Arges darin sehen, wenn sie gegen ein Stück Brod für sich und ihre Kinder ihre Stim⸗ men vielmehr diesem als jenem Kandidaten geben, um, so mehr als sie in sehr vielen Fällen gar nicht im Stande sind, ein eigenes Urtheil liber das Verdienst der verschiedenen Bewerber zu fällen! In Frank reich hat jenes Unwesen natürlich weniger Ausdehnung gewinnen kön— nen, weil theils die Wahlverfassung, theils der allgemeine Vermögens⸗ Zustand des Landes der Bestechung einen weit geringeren Spielraum geben. Um der Stimme des in der Regel wohlhabenden französi⸗ schen Wählers zu kaufen, muß man schon einen ansehnlichen Preis bieten, und das sind von den französischen Stimmbewerbern wenige im Stande. Mit jeder Erweiterung des Wahlrechtes in Frankreich würden die Wahlhandlungen unfehlbar mehr demorali⸗ sirt und deren Resultate mehr verfälscht werden. Daher begeht die Mehrzahl der Anhänger der Idee der Wahl Reform, ohne es selbst zu merken, eine . Inkonsequenz. Wer die Wahlbefugniß in Frankreich zum gemeinen Rechte machen will, der muß folgerichtiger⸗ weise auch die Ausgleichung der obwaltenden Vermögens⸗-Unterschiede wollen, sei es durch gewaltsame oder durch organische, durch direkte

die Entlassung des überflüssigen

551 oder durch indirekte Mittel. An eine solche Folgerung denkt aber bis auf den heutigen Tag weder das linke Centrum, noch die Linke, noch selbst die demokratische Partei in der Kammer, und am aller⸗ wenigsten denken daran die Legitimisten, welche mit Herrn Genoude nach fünf oder sechs Millionen Wählern verlangen. Wer daran denkt, das sind die Arbeiter⸗Klubs und die Kommunisten⸗Gesellschaften, die sich wenigstens eines allgemeinen Zweckes bewußt sind, wenn sie auch keine Ahnung davon haben, auf welchen Voraussetzungen die, wenn auch nur augenblickliche Erreichung desselben, beruht.

Was den Antrag der Herren Leyraud, Lacrosse und Beaumont

betrifft, so ist die Kommission, der er zur Begutachtung überwiesen worden, größtentheils aus Männern zusammengesetzt, welche für ent⸗ schiedene, wenn auch heimliche Gegner der Idee jenes Gesetz⸗Vor⸗ schlages gelten, z. B. die Herren Haubersaert, Schauenburg, Res⸗ signar, Latournelle, Chegaray und Laurence. Demnach muß man Jh darauf gefaßt machen, daß der Antrag der obengenannten drei De⸗ putirten, obgleich er von der Kammer einstimmig in Betracht gezo⸗ gen ist, nicht zur Gesetzeskraft gelangen wird.

GSrossbritanien und Irland.

London, 23. März. Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht wird nun doch die Reise nach Koburg antreten, wie der Morning Herald heute selbst berichtet, welcher vor einigen Tagen dieser Nach richt widersprochen hat. Am nächsten Mittwoch und Donnerstag soll ein Dampfboot der Admiralität schon bereit liegen, um den Gemahl der Königin nach dem Kontinent zu führen.

Der König der Belgier wird am Mittwoch im Buckingham⸗ Palaste erwartet.

Im Königlichen Haushalte sollen noch weitere Ersparnisse durch Dienstpersonals gemacht werden. Der Globe meldet, daß man die Anzahl der Krontrabanten zu ver ringern beabsichtige. „Dies malerische Corps“, schreibt dies Blatt, ward durch Heinrich VIII. errichtet, von seinen Nachfolgern beibe⸗ halten, und war während der Regierung Georg's III. Tag und Nacht im St. James-Palaste oder zu Windsor in Dienstthätigkeit. Seit der Thronbesteigung Georg's 19. wurden ihre Dienstpflichten immer mehr verkürzt und beschränken sich jetzt auf Staats- Prozesslonen, Staatsbälle, Levers, Geheimeraths-Sitzungen und Hofgalas. Früher mußte ein Gardetrabant 6 Fuß lang sein und 300 Pfd. St. bezah⸗ len; Wilhelm IV. änderte jedoch diese Bestimmungen und übertrug die einträgliche Stelle eines Gardetrabanten an verdiente Unterofsiziere der Land- und Seemacht. Der erste, welcher auf diese Weise zuge— lassen wurde, war der Flotten-Sergeant Secker, dessen Arme bei Trafalgar den tödtlich verwundeten Nelson aufsingen. Seitdem be⸗ sinden sich in dem Trabanten-Corps fast lauter langgediente würdige Krieger.“

Eine kürzlich in der Times erschienene ossizielle Notiz zeigt die ungeheuere Ausdehnung der Journal-Circulation in England.

In der zweiten Hälfte des Jahres 1843 erlegte die Tim es eine Stempelgebühr für 3,250,000 Exemplare, mit Ausnahme von 350,000 Stempel für Supplemente, während Chronicle, Herald und Morning Post zusammen 2,147,090 Abdrücke stempeln ließen. An Steuer für Advertissements zahlte die Times in den 6 Monaten S397 Pfd. St., und die drei anderen Journale zusammen nur 66578 Pfd. St. Man giebt nicht mit Unrecht die vor einigen Jahren er⸗ folgte Herabsetzung des Zeitungsstempels von 4 Pence auf 1 Penny mit als einen Grund der größeren Abonnentenzahl an.

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Nepräsentanten⸗Kammer. Sitzung vom 26. März— Seit den Debatten über den Handels-Vertrag mit Holland hatte die Repräsentanten-Kammer keinen so belebten Anblick dargeboten, als heute. Schon Vormittags waren die Zugänge zu dem Palaste der Nation von ungeduldigen Massen umlagert. Um 1 Uhr wurde das Publikum zugelassen; binnen wenigen Minuten waren die Tribünen überfüllt. Die Mitglieder stellten sich langsam ein; mehrere fehlten. Der Eintritt des Herrn Dechamps machte Sensation. Man bemerkte, daß derselbe sich nicht auf die Ministerbank setzte, sondern seinen alten Platz, neben den Herren Simons und de Decker, im rechten Centrum, einnahm. Die Diskussion des Gesetz⸗Entwurfs über die Universitäts⸗ Prüfungs⸗-Kkommissionen war an der Tagesordnung.

Heir Nothomb eröffnete die Debatte. „Vor acht Jahren“, begann er, „wurde der höhere Unterricht neu organisirt. Eine Frage blieb ungelöst: sie hält uns mitten in einer Sitzung auf, die wir gern nur den materiellen Interessen geweiht hätten. Ich hoffe, daß sie nur ein Exeigniß ist und keine Katastrophe bilden wird. Die Hoffnungen und Befürchtungen, welche diese Frage hervorgerufen hat, waren nicht außerhalb unserer Voraussicht. Wir mußten erwarten, was wirklich eingetroffen ist. Aber ich kehre heute auf den Standpunkt zurück, den ich am 21. Februar, als ich den Gesetz Entwurf vorlegte, eingenommen habe. Erlauben Sie mir, meine damaligen Worte zu wiederholen. Ich sagte, wir machten keine Kabinetssrage daraus, ich wendete mich frei an alle Intelligenzen und hoffte, daß alle Intelli⸗ genzen die Frage frei und ohne Vorbehalt aufnehmen würden. Ich weiß nicht, was seitdem vorgefallen ist; ich will es nicht wissen. Wir wollten feine Kabinetsfrage stellen. Die heutige Diskussion wird uns zei— gen, ob es so sein soll. Man hat den Gesetz⸗Entwurf vielfach gelobt, weil er dem Königthum die Ausübung einer Prärogative verleihe, die ihr von Rechts wegen gebühre; man hat ihn andererseits angegriffen, weil er die Freiheit des Unterrichts beeinträchtige. Ich weise das Lob und den Angriff zurück. Das Lob, weil die Ernennung der Mitglieder der Prüfungs- Kommis⸗ sionen, meines Wissens, dem belgischen Rechte zufolge keine nothwendige Prärogative der Krone ist; den Angriff, weil der Gesetz- Entwurf die Frei⸗ heit des Unterrichts auf feine Weise und in keiner Beziehung beeinträchtigen kann. Ich erinnere an die Vorgänge von 1838. In dem ursprünglichen Entwurf. war davon die Rede gewesen, die Kommissionen aus je einem Mitgliede jeder Univer⸗ sität und aus theils von der belgischen Akademie, theils von dem Cassationshofe, sheils endlich von den medizinischen Kommissionen gewählten Personen zusam⸗= menzusetzen. Dieser Entwurf stellt die Gleichheit her, um deren Herstellung es sich auch heute handelt. In meiner Motivirung des Gesetz- Entwurfs habe ich nachgewiesen, daß die Ernennung zu den Prüfungs- Kommissionen ohne seden politischen Gedanken geschehen müsse. Bei der Intervention der Kam⸗ mern ist es aber unmöglich, daß sich nicht eine gewisse Vorliebe sür eine Universität in das Spiel mische, eine Vorliebe, die stets auf einer politi— schen Ansicht beruhen würde. Anders muß sich die Sache gestalten, sobald die Regierung die Mitglieder der Prüfungs-Kommissionen ernennt. Wollte man ihr diese Ernennung aus Mißtrauen versagen, so müßte man ihr noch ganz andere Ernennungen entziehen, wie z. B. die der Richter, bei denen sie offenbar einen politschen Einfluß üben kann.“ Schließlich gab der Minister die Versicherung, daß das Gerücht, als habe die belgische Regierung in dieser Frage fremdem Einflusse Gehör gegeben, völlig grundlos sei.

Hierauf gab Herr Dech amps, der bisherige Minister der öffentlichen Bauten, eine Erklärung über seine persönliche Lage. Das Ministerium habe diese Frage zu keiner Kabinetsfrage machen wollen, und er habe sich bei Vorlegung des Gesetz- Entwurfs sein Votum vorbehalten, um stets die Freiheit zu haben, ohne Beeinträchtigung seiner persönlichen Ansicht im Kabinet zu bleiben, oder seine ministeriellen Functionen niederzulegen. Er habe sich nun zu dem Letzteren entschlossen, weil er eine Meinung, mit der das Kabinet für den Augenblick zerfallen sei, in diesem, einem gemischten Kabinet, repräsentire und er nicht wolle, daß seine Gegenwart die Minister, wenn auch nur indirekt, kompromittire.

Herr Devaux verlangte zu wissen, wie weit die Meinungs -Verschie⸗ denheit der Minister gediehen sei, worauf die Herren Nothomb und Dächamps erklärten, daß der Gesetz-Entwurf, abgesehen von dem Vorbe⸗ halt des Herrn Dechamps, mit Einwilligung und Beistimmung aller Mi— nister vorgelegt worden sei.

Der Präsident erllärte hierauf die Diskussion über diese beiläusige Frage für geschlossen, und es begann nun die eigentliche Diskussion des vor- liegenden Gesetz⸗ESntwurfes, in welcher zuerst Herr Jonet das Wort hatte. „Meine Herren“, sagte dieser, „ich unterstütze deu Regierungs Entwurf, weil ich denselben für übereinstimmend halte mit dem Geist und Wortlaut unserer politischen Charte, und weil derselbe zum Zweck hat, ernste Uebel stände zu befeinigen, welche die Ernennung der Kommissionen durch Regie⸗

rung und Kammern verursacht hat.“ Der Redner erörterte dann die Frage, ob die Kammer überhaupt das Necht habe, die Universitäts Prüfungs-Kom= missionen zu ernennen. Er sprach ihr dasselbe ab, indem er behauptete, daß sie dadurch eine dem Könige zukommende Handlung der Administration vor= nehme. Man werde vielleicht sagen, daß ja der Senat und die Tribunale auch an der Ernennung der Mitglieder gewisser Gerichtshöfe Theil nehmen, dies aber geschehe kraft eines von der Verfassung ihnen verliehenen Nechts, und die Verfassung verleihe den Kammern nicht das Recht, an der Ernen⸗ nung der Universitäts-Prüfungs-Kommissionen Theil zu nehmen. Zu be⸗ daucrn sei es, daß man aus dem vorliegenden Gesetz⸗Entwurfe eine Par= feifrage gemacht; wäre dies nicht geschehen, so würde der Entwurf auf we nig Widerstand gestoßen sein.

Graf Vilain XIV. befämpfte den Vorschlag, den er als schmach voll bezeichnete: „Mit wahrem Schmerz“, sagte er, „habe ich diesen Entwurf uns vorlegen schen. Bisher hatten die verschiedenen Ministerien doch un= sere großen Freiheiten geachtet; dieser Entwurf aber ist ein Angriff auf eine ber wichtigsten darunter; ich betrachte ihn als ein wahres öffentliches Un— glück. Was würde man sagen, wenn ein Minister des Innern vorschlüge, die Juryn, welche über die Verbrecher zu urtheilen hat, durch eine Regie- rungs-Kommission zu ersetzen? Ein Schrei des Unwillens oder vielmehr lautes Gelächter würde auf allen Bänken erschallen; und doch glaube ich, daß der Minister des Innern eine unparteiische Jury wählen würde, denn bei dieser Frage wäre er wenigstens nicht Richter und Partei zugleich. Die Universitäts-Jury aber ist von eben solcher Wichtigkeit; sie fällt Aus sprüche, welche auf das ganze Leben derjenigen einwirken, die vor ihr erscheinen; gegen ihre Aussprücht sindet keine Appellation statt. Um die jeßige Ernennungsart zu verwerfen, hätte man überdies Grund haben müssen, über die bisherigen Aussprüche dieser Universitäts-Jury zu klagen. Eine solche Klage, ist jedoch nicht erhoben worden. Ein erster Vorwurf, den man der jetzigen Ernennungsart gemacht, ist der, daß die Kammer sich der einen universität günstiger gezeigt habe, als der anderen. Die Kammer vertraute jedoch auf die Regierung; sie wußte, daß diese da war, um das Gleichgewicht herzu⸗ stellen. Ein zweiter Vorwurf ist der Mangel eines Wechsels der Eramina-= foren. Ein solcher Wechsel kann wünschenswerth sein, aber er besteht nir- gend, in Holland nicht, in Frankreich nicht, selbst an der polytechnischen Schule sind die Eraminatoren permanent.“ Der Redner erklärte schließlich, daß, wenn er Rektor der Universität Löwen wäre, er allen ihren Professo⸗ ren bei Strafe der Absetzung veibieten würde, daß Examinatoren-Amt nach dem vorliegenden Gesetz-Entwurfe anzunehmen, und versicherte, daß der Chef der katholischen Universität dem Ministerium seine Mitwirkung bei der Ernennung der Kommissionen nicht zugesagt habe. ;

Herr Nothomb: Wenn das 'ehrenwerthe Mitglied mich nicht direkt interpellirt hätte, würde ich seine Rede unbeantwortet gelassen haben. Er sagt aber zu mir: Was wollen Sie thun, wenn der Chef der katholischen Universität Ihnen seine Mitwirlung verweigert? Ihr Gesetz wird dann un⸗ ausführbar sein. Und er behauptet, es heiße mit der Kammer, und dem Lanbe' spielen, wenn man einen Gesetz Entwurf vorlege, den ein einziges Individuum unausführbar machen könne. Ich behaupte dagegen, daß der- senige mit der Kammer und dem Lande spielt, der voraussetzt, daß ein Staatsgesetz unausgeführt bleiben könne. Man darf nicht voraussetzen, daß es in Belgien einen Bürger gebe, der ein Gesetz auszuführen sich weigern sollte. (Beifall auf den Trihünen und Murren auf einigen Bänken der Kammer.) Ich brauche nur an den Titel belgischer Bürger zu erinnern, und an die Pflichten, die dieser Titel mit

sich bringt. Was die Bezeichnung als schmachvoll betrifft, die der Redner dem Vorschlage gegeben, so darf Niemand einen Vorschlag

schmachvoll nennen, der kraft der Königlichen Initiative gemacht ist, und selbst, wenn ich denselben blos in meinem Namen gemacht hätte, würde Niemand das Recht haben, ihn so zu nennen. Uebrigens mache ich be⸗ merllich, daß ich nur einen Vorschlag wieder aufgenommen, der im Jahre 1835 von Herrn Felix van Merode ausging, und für den damals der vorige Redner selbst stimmte.

Herr Vilain: Wenn ich mich 1835 geirrt habe, so gestehe ich dies 1814 offen ein. Was den Ausdruck schmachvoll betrifft, so bin ich bereit, ihn zurückzunehmen.

Nachdem noch einige Redner für und wider den Gesetz-Entwurf gesprochen, und zum Theil bedauert hatten, daß gerade jetzt eine mi= nisterielle Krise eingetreten sei, die für die materiellen Interessen des Landes sehr nachtheilig werden könne, da nach Ostern die Erörterung der Handels- und Industrie⸗Fragen habe stattfinden sollen, legte Herr Delchaye ein Amendement vor, welches eine ganz neue Ernennungs⸗ art für die Prüfungs-Kommissionen vorschlägt, wonach die Mitglieder derselben von den vier Universitäten selbst, nämlich für jede Section 4 Mitglieder und außerdem von dem Cassationshofe, von der medi⸗ zinischen und von der Akademie der Wissenschaften zu Brüssel für die suristischen, medizinischen und philosophischen Sectionen respektive ein fünftes Mitglied gewählt, und alle Jahre erneuert werden sollten. Dieses Amendement wurde zum Druck verordnet und die Fortsetzung der Diskussion dann auf den nächsten Abend vertagt.

Brüssel, 26. März. Ihre Majestäten haben sich gestern früh auf der Eisenbahn nach Ostende begeben, wo die Königin sich nach Lon⸗ don einschiffen will. Der König aber wird Nachmittags in Brüssel wieder zurück erwartet. Se. Majestät will der Königin erst zu An⸗ fang Aprils nach London folgen. Am 28sten d, wird zu Ostende der Prinz Albrecht, Gemahl der Königin Victoria, erwartet, der, wie man vernimmt, ohne sich in Brüssel aufzuhalten, eine Reise nach Deutschland zu machen beabsichtigt.

Ueber die gestrige Diskussion in der Repräsentanten⸗Kammer bemerkt das Journal de Li6ge: „Herr Nothomb hat erklärt, daß er dabei beharre, sich der Theilnahme der gesetzgebenden Kammern an der Ernennung der Mitglieder der PrüfungsKommissionen zu wi⸗ dersetzen; er hat hinzugefügt, daß der Verlauf der Debatten ihn be⸗ lehren würde, ob er an der Anfangs gegebenen Erklärung, daß er aus der Annahme dieses Gesetz⸗-Entwurfes keine Kabinets⸗Frage ma chen wolle, festhalten müsse. Dann erhob sich sein Kollege, Herr Dechamps, um der Kammer die Gründe auseinanderzusetzen, die ihn bestimmt haben, dem Könige sein Portefeuille zurückzugeben. Das neue Gesetz über die Üiniversitäts Prüfungs-Kommissionen ist mit sei⸗ ner Einwilligung und ohne seinen Widerspruch den Kammern vorge⸗ legt worden, aber er hatte sich vollkommene Freiheit in Bezug auf sein Votum vorbehalten. Herr Nothomb erwiederte indeß, daß der Vorbehalt seines Kollegen, den dieser jetzt ausdehnen zu wollen scheint, sich auf das Verlangen beschränkt habe, man solle aus der Sache keine Kabinets-Frage machen. Welcher von beiden Ministern hält sich nun in den Gränzen der Wahrheit, und welcher überschreitet dieselben? Wir wissen nichts Bestimmtes in dieser Hinsicht, aber wenn wir uns erinnern, daß das Journal de Bruxelles über das Verhalten, welches einer der bedeutendsten Männer seiner Partei befolgen würde, Zwelfel äußern zu müssen glaubte; wenn wir uns erinnern, daß seine bittersüße Anspielung direkt auf, den Minister der öffentlichen Bauten zielte, so sind wir zu argwöhnen versucht, daß dieser Staats⸗ mann anfangs in dem Gesetz-Entwurf des Herrn Nothomb nicht all das Furchtbare fand, was die klerikalischen Blätter darin entdeckt ha⸗ ben, daß er also zu Anfang demselben beigepflichtet und erst später seine Meinung geändert habe. Wie dem auch sei, die große Frage des Tages wird nun im Angesicht eines aus den Fugen gekommenen Ministeriums debattirt, und dies ist eine betrübende Thatsache. Auf welcher Seite befindet sich jetzt die Regierungs⸗-Gewalt? Bei Herrn Nothomb, oder bei Herrn Dechamps, dessen Entlassung zwar einge⸗ reicht, aber nicht angenommen ist? Ferner, welcher Ansicht 6