1844 / 92 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Menckhof ausgebrachter Toast auf das Wohl Sr. Königlichen Hoheit, ein zweites mit den herzlichsten Worten, vom Herrn . rungsrath von Borries ausgebrachtes debehoch auf die Einigkeit Deutschlands und seiner Regierungen wing mit Enthusias mus auf⸗ genommen. In Rinteln war eine zweckmäßige Anlegebrücke und eine

zon welcher die Honoratjoren und Behörden der ,, . „Wittekind“ unter Geschützesdonner jubelnd begrüßten. Der größte Theil der Gesellschaft trennte sich hier und kehrte zu Wagen nach Minden zurück, während das Boot mit den Administratoren von Minden seine Reise bis Hameln fortsetzte und

hier abermals von vielen Tausenden feierlich und jubelnd empfangen wurde.

Köln, 26. März. Unter Bezugnahme auf die frühere Be⸗ kanntmachung vom 3. November v. J, über die Benutzung von Kir⸗ chen zu musikalischen Zwecken, bringt die hiesige Königl. Regierung durch das heutige Amtsblatt den betreffenden Behörden folgende nähere Bestimmung des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten zur Kenntniß: ö .

Wie bei katholischen Kirchen die Entscheidung auf Gesuche wegen Benutzung kirchlicher Räume zu musikalischen Aufführungen der bischöflichen Behörde der Diöcese zusteht, so ertheilt bei evangelischen Kirchen der Rheinprovinz und der Provinz Westphalen, in Ueber— einstimmung mit 5§. 75. der Kirchen-Ordnung für die Gemeinden dieser Provinzen, die diesfallsige Genehmigung das Königl. Konsistorium der Provinz, nachdem es zuvor den Pfarrer und das Presbyterium der betreffenden Gemeinde, so wie den Superintendenten vernommen hat. Die betreffende Königl. Regierung ist dabei rechtzeitig sowohl bei evangelischen als katholischen Kirchen von der erfolgten Genehmigung durch die Unternehmer der musikalischen Aufführung in Kenntniß zu setzen, um Ihrerseits zu beurtheilen, ob in der Ihrem Ressort ange⸗ hörigen Beziehung die fragliche Aufführung zulässig sei, resp. Lie etwa erforderlichen polizeilichen Vorkehrungen treffen zu lassen. In Betreff der üblichen Lehrer⸗-Gesangfeste aber haben die Leiter dersel⸗ ben, wo diese in Kirchen Statt sinden, vor der dies falls bei der bischöflichen Behörde, resp. bei dem Königl. Konsistorium nachzu⸗ suchenden Genehmigung die Nachweise zu liefern, daß die betreffende Königl. Regierung gegen das abzuhaltende Gesangfest nichts zu er⸗ innern finde.

Schöneck in Westpr.,, im März. Eg. Allg. 3tg.) Vor kurzem geschah in dieser Zeitung der bedrängten Lage der evangeli⸗ schen Geistlichen, so wie der unzureichenden Anzahl und Größe der evangelischen Kirchen in dem westlichen Theile des danziger Regie⸗ rungs⸗Bezirks Erwähnung. Es dürfte als ein Beitrag zu der letzteren Angabe Einiges über die Kirche in dem Städtchen Schöneck anzufüh⸗ ren am Orte und von Interesse sein. Die evangelische Gemeinde besaß vor dem Jahre 1594 die jetzige katholische Pfarrkirche des Orts, welche ihr aber durch den Bischof Rozrazewski am 3. Sep— tember jenes Jahres entrissen ward. Das in späteren Jahren schlecht erbaute Gotteshaus stürzte am ersten Ostertage des Jahres 1741 ein. Aus einer im Kirchenbuche vom damaligen Prediger J. C. Weise gemachten Notiz geht hervor, daß auf sein vieles Bitten der hohe Rath der Stadt Danzig sich des Wiederaus⸗ baues der eingestürzten Kirche nach Kräften aunahm. Von den vom hohen Rathe erhaltenen 906 Gulden Pr. ließ die Gemeinde das Bau

holz in Danzig abbinden, welches am Montage nach dem 13ten Sonn⸗ tage vor Trinitatis, 14 Tage nach Michael, auf 10 Wagen, unter Bedeckung von 75 als Arbeitsleute verkleideten Stadt⸗-Soldaten, die bis auf 94 verstärkt wurden, 21 Zimmerleuten, 12 Maurermn,; 20 Hand⸗ langern und auf 24 noch nachkommenden Wagen in. Schöneck ankam. Schöneck, wie das übrige Westpreußen, stand damals unter polnischer Herrschaft; es fehlte daher nicht, daß dieses fast unerwartete Ereigniß bei den polnischen Glaubensgegnern eine große Erbitterung hervorrief. Es ward gegen den Bau von geistlicher und weltlicher Seite protestirt, und kamen sogar gegen 600 Landleute auf dem polnischen Kirchhofe zusammen. Der in Schlosse zu Schöneck residirende Woywod nahm den Bau in Augenschein. Allein er und die polnischen Geistlichen schwiegen, und die Aufregung der feindlich gesinnten Gemüther ließ nach. So wurde in 24 Stunden das Holzwerk, und zwar in einer Bastion der Stadtmauer, aufgestellt und gegen Advent desselben Jah res das Kirchlein nothdürftig auch von innen zu Stande gebracht. Dieses Gotteshaus steht nunmehr 190 Jahre. Die Gemeinde hat sich inzwischen bedeutend vergrößert, so daß an Feiertagen ein großer Theil der Zuhörer die Predigt außerhalb der Kirche durch die geöff⸗ neten Fenster vernehmen muß. Das Gehäude sängt an, baufällig zu werden; allgemein ist daher der Wunsch: in den Besitz einer anderen Kirche zu kommen, welcher, wenn das alte Schloß⸗Gebäude dazu her⸗ gegeben würde, sehr leicht und ohne sehr große Kosten in Erfüllung gebracht werden könnte.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 26. März. Das Königl. bayerische Intelligenz-Blatt für Oberfranken macht das Programm zu dem Central-Landwirthschafts- Feste in München bekannt. „Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu bestimmen geruht, daß das Central Landwirthschafts⸗-Fest Sonntag den 6. Oktober 1814 in München ge⸗ feiert werde. Dieses Fest soll im Jahre 1844 nach dem Allerhöchsten

Zeit des Oktobersestes in München gehalten werde,

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Willen Sr. Königl. Majestät noch dadurch eine besondere Weihe er⸗ halten, daß die Versammlung der deutschen Land- und Jorstwirthe zur Nicht nur aus sondern auch entfernteren Ländern

allen Gauen Deutschlands, ( die Bestrebungen zu schauen,

werden Landwirthe kommen, um : welche in Bayern für die Emporhebung der Landwirth⸗ schast gemacht wurden. Bayerns Ehre erheischt. daß Alle nach Kräften beitragen, damit am Oktoberfest 1844, der Versamm⸗ lungszeit der deutschen Land- und Forstwirthe, ein Jeder sagen könne: Auch ich habe beigetragen zur Verherrlichung des Namens Sr. Ma⸗ jestät des Königs, des Allerhöchsten Protektors des Vereins, und Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen, unseres erhabenen Vereins Vorstan⸗ des, zur würdigen Repräsentation der bayerischen Landwirthschaft.“ (Folgen nun die näheren Bestimmungen über die ausgesetzten Preise für die vorzuführenden Thiere, die land- und forstwirthschaftlichen Er⸗ zeugnisse aller Art und das Programm zu dem Oktober⸗Feste auf der Theresien⸗Wiese.)

Das Intelligenz-Blatt für Ober-Bayern vom 22sten ent⸗ hält unter Anderem folgende Bekanntmachung: „Nachdem neuerlich der Fall vorgekommen, daß eine Zeitschrift einen Aufruf zu einer von dem Staateé-Oberhaupt nicht genehmigten allgemeinen Vereinigung erlassen hat, so wird hiermit in Folge höchster Ministerial⸗Weisung vom 15ten J. M. auf die dergleichen Verbindungen ausdrücklich ver bietenden Bestimmungen der Allerhöchsten Verordnung vom 13. Sep⸗ tember 1814, unter ernstlicher Verwarnung aufmerksam gemacht, und werden die sämmtlichen Distrikts-Polizei-Behörden hiermit insbeson⸗ dere zu deren genauen Vollzug angewiesen, damit ähnliche Gesetz⸗ Uebertretungen durch öffentlich gedruckte oder vervielfältigte Aufrufe zu welchen Zwecken es immerhin sein möge, künftig verhütet werden.

Sachsen. ** Dresden, 28. März. Durch Verordnung vom 2lsten d. M. ist die seit neun Jahren thätig gewejene General- Kommission zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuer-Systems, welcher hauptsäch⸗ lich die Vermessung und Bonitirung des Grundeigenthums oblag, nach erfolgter Beendigung des Geschäfts aufgehoben worden. Dagegen hat die ebenfalls beabsichtigte Auflösung der Kommission zu Ermittelung des steuerfreien Grundeigenthums wegen nachträglicher und unerwarteter Reclamationen von Seiten der oberlausitzischen Steuerpflichtigen zur Zeit noch Anstand gefunden.

Hannover. Hannover, 26. März. (H. 3.) In der gestrigen Sitzung der ersten Kammer kam außer der Anerkennung der in der zweiten Kammer bestrittenen Vollmacht des Oekonomen Schaaff als Abgeordneten der kalenbergischen Grundbesitzer und einiger weni⸗ ger erheblichen formellen Angelegenheiten ein Kabinets⸗Schreiben zur Berathung, welches an die Erledigung der noch nicht beendigten Prü⸗ fung der Rechnungen der Generalkasse und Tilgungskasse für 1837 bis 1810 mahnte. Es wurde beschlossen, „das Schreiben an die Rechnungs- Kommission zur Begutachtung zu verweisen.“

In der zweiten Kammer wurde die Kommssion zur Prüfung der Landes-Rechnungen von 1832 bis 1837 durch die Wahl eines neuen Mitgliedes an die Stelle eines ausgetretenen ergänzt.

Baden. Karlsruhe, 26. März. (M. J.) In der heutigen

des General Subervie vorgeschlagenen.

Sitzung der Kammer der Abgeordneten kam der von dem Abgeordneten

Rettig erstattete Bericht über den Gesetz-Entwurf, die Besser⸗ stellung der Schullehrer betreffend, zur Diskussion. Der Entwurf behält die Eintheilung der Lehrstellen in vier Klassen bei, erhöht aber das Minimum der fixen Besoldung der Hauptlehrer erster Klasse von 140 auf 175, der Lehrer zweiter Klasse von 175 auf 200 Fl. In der Begründung wird ausgeführt, daß die bisherige Klassen-Ein— theilung vorzüglich aus dem Grunde beibehalten worden, damit tüch— tigen Lehrern eine sichere Aussicht auf Besserstellung vorbehalten werde, was bei einer Vereinigung der beiden ersten Klassen aus 200 Fl. nicht mehr der Fall sein würde, weil alsdann für 1610 Lehrer der beiden ersten Klassen nur noch 229 bessere Lehrstellen der dritten und vierten Klasse in Aussicht gestellt wären. Die Kommis⸗ sion begründet eine abweichende Ansicht, wonach der niederste Lehrer⸗ gehalt außer Wohnung und Schulgeld auf jährlich 200 Fl. erhöht werden soll. Bissing wiederholt seinen Antrag, die Lehrer der lsten Klasse auf 200 Fl., die 2te Klasse auf 230 Fl. zu erhöhen. Richter unterstützt diesen Antrag, fügt aber den weiteren Antrag bei, die Zte Klasse auf 320 Fl., die te Klasse auf 420 Il. zu erhöhen. Der Antrag, den Gehalt der 1sten Klasse auf 20 Fl. zu erhöhen, wird einstimmig angenommen. Der Antrag, die 2te Klasse auf 23081. zu setzen, wird mit 25 gegen 24 Stimmen angenommen. Die Vorschläge des Abg. Richter werden verworfen, die übrigen Anträge der Kommission angenommen, mit Ausnahme, des Zusatzes, wonach die Berechnung der Beitragspflicht der Gemeinden die Einkünfte und Ausgaben von 1833 bis 1843 (statt 1825 bis 1835) zu Grund ge⸗ legt werden sollen. Dieser Zusatz bleibt als unvollziehbar weg. Das Gesetz wird bei namentlicher Abstimmung einstimmig angenommen.

Hohenzollern-Hechingen. Hechingen. (V. Bl) „Nach einer Verordnung vom 22. März sind für das Nechnungsjahr 1811 45 31 Steuer-Anlagen für den Landesbedarf und 9 Chaussee- Steuern

zu erheben.

Frankreich.

Deputirten-Kammer. Sitzung vom 26. März. In der heute fortgesetzten Diskussion des Gesetz-Entwurfs über die Re⸗ krutirung haben besonders die Bestimmungen über die Organisation

der Reserve und über die Dauer des Militair⸗Dienstes Anlaß zu lan⸗ gen Debatten. Es handelt sich hauptsächlich um die Wahl zwischen dem System des Gesetz⸗Entwurfes und dem in einem Amendement Beide Systeme stimmen darin überein, daß sie den Militair-Dienst auf 8 Jahre feststellen; nach dem Amendement aber soll jedes Jahr das ganze Kontingent unter die

Fahnen treten, während der Gesetz-⸗Entwurf daraus keine abso⸗ lute Nothwendigkeit vollständige und Regel aufzustellen, welche die Regierung soviel als möglich zu befol— gen hätte, von der sie jedoch nach den Umständen und Bedürfnissen

sich darauf beschränkt, die

macht, *. heilsame

unmittelbare

sondern Einverleibung als eine

des Dienstes auch abweichen könnte. Das Amendement wurde von Herrn O. Barrot unterstützt, aber von den Generalen Paixhans und Dudinot, so wie vom Marschall Soult, mit Lebhaftigkeit bekämpft. Die Gegner des Amendements gaben zu, daß es sehr wichtig sei, eine unterrichtete und eingeübte Reserve zu haben, die bei der ersten Gefahr in die Linie einzutreten im Stande wäre, und daß Soldaten, die niemals ihr Dorf verlassen, und die Fahne nicht gesehen hät— ten, eigentlich gar nicht Soldaten zu nennen seien; noch wichtiger aber sei es, daß die aktive Armee eine tüchtige, ernstliche und vollständige Bildung erhalte, und wenn beide Zwecke nicht gleichzeitig erreicht werden könnten, so müsse jedenfalls die Bildung der Armee vorangehen; bei dem von dem General Subervic vorgeschlagenen Systeme aber würde jedes Kontingent nie länger als 3 Jahre, unter den Fahnen bleiben können, und diese Zeit müsse als unzureichend für die militairische Ausbildung betrachtet werden, namentlich für die speziellen Waffen gattungen, wenn sie auch vielleicht für die übrige Armee genügte. Man sollte daher sein Möglichstes thun, sich eine gute Reserve zu verschaffen, vor Allem aber auf eine gute Armee bedacht sein, und nicht die Hauptsache der Nebensache, das Nothwendige dem Ueber⸗ flüfsigen, das Gewisse dem Ungewissen aufopfern. Der General Paixhans sagte unter Anderem:

„Unsere Gesinnungen sind gewiß alle dieselben, und es kann bei einer solchen Frage weder von einer Opposition, noch von einen Majorität die Rede sein. Wir Alle wollen, daß die sranzösische Armee ihre große und hohe Bestimmung erfüllen könne. Wir Alle haben denselben Zweck. Was sedoch die Mittel betrifft, um zum Besitz der mächtigsten Armee zu gelan— gen, die am fähigsten wäre, beim Ausbruch eines großen Krieges, und es wird fortan nur noch große Kriege geben, ihrer Aufgabe zu genügen, so theilen sich hier unsere Ansichten. (Herr Beaumont: Und deshalb wollen Sie leine Reserve?! Eben deshalb, weil ich eine Reserve will, will ich zu⸗ vörderst eine Armee. In der französischen Armer lönmt es, wie bei allen Armeen, mehr auf die Qualität, als auf die Quantität an. Bei uns aber ist die Sorge fün die Qualität noch nothwendiger, als bei den anderen Nationen, weil wir im Fall eines Krieges an Zahl in der Minderheit sein würden. Unter diesen Umständen ist das Gleichgewicht nur durch die Qualität der Tiuepen her⸗ zustellen. In England, Rußland und Deutschland giebt es Kaiserliche und Königliche Garden und organisirte Reserven, welche wir nicht haben. In England und Nußland hat man Soldaten, die fast ihr ganzes Leben hin⸗ durch dienen, und dies ist ein militairischer Vortheil, welchen wir nicht be⸗ sitzen. Würden Sie unter diesen Umständen etwas Nationales thun, wenn Sie die Cadres, den Nerv, die Hauptstärke unserer Armee, schwächten? Die Urheber des Amendements haben dies gewiß nicht gewollt, aber ihre Mittel stehen ihrem Zweck entgegen. Daher stimme ich gegen das Amendement.

Man kam indeß in dieser Sitzung noch zu keinem Beschluß über diese militairische Streitfrage, sondern überwies dieselbe vielmehr noch einmal zur Prüfung an die Kommission.

Paris, 26. März. Der König hat durch Verordnung vom vorgestrigen Tage den Polizei⸗-Präfekten von Paris, Herrn Gabriel Deiessert, zur Würde eines Pairs von Frankreich erhoben. „Diese hohe Belohnung“, sagt das Journal des Débats, „gebührt einem der edelsten Charaktere und einem der nützlichsten und reichsten Lebensläufe unserer Zeit. Seit zehn Jahren ist Herr Delessert Prä⸗ fekt, und seit acht Jahren Polizei-Präfekt. Als rechtlicher und auf— licher und aufgeklärter Verwalter, als fester und gemäßigter obrig⸗ keitlicher Beamter, hat er in allen Stellungen, zu denen er berufen wurde, das Vertrauen der Regierung gerechtfertigt, und sich die Ach— tung und Erkenntlichkeit des Landes durch die wichtigsten Dienste erworben. Seit 1836 mit Bewachung der Ordnung und Ruhe der Hauptstadt beauftragt, wußte er in diesen bedeutenden und schwierigen Amtspflichten sich eine schwer und selten zu erringende Popularität zu gewinnen. Alle Dienstzweige, in denen Herr Delessert das An⸗ denken an seine weise und väterliche Verwaltung hinterlassen hat, und die Stadt Paris insbesondere, werden die ihm zu Theil gewordene Belohnung mit Beifall begrüßen.“

Sechs Mitglieder der konservativen Partei der Deputirten-Kam⸗— mer, die Herren St. Marc Girardin, d'Honssonville, Gasparin, Sa⸗ hum, St. Aulaire und Rihouet, haben einen Antrag in Betreff der Regulirung der Beförderung der Staatsbeamten eingereicht. Es soll danach ohne vorlänsige Prüfung kein Amt verliehen und die Ancien⸗ nität als Richtschnur angenomnien werden. Nur die Minister, Ge⸗ sandten, die Unterstaats Secretaire, die General-Secretaire der Mi- nisterien, die General-Prokuratoren am Cassations- und am Königlichen Gerichtshofe und der Polizei-Präfekt von Paris sollen den in Frage stehenden Bedingungen nicht unterworfen sein. Die Prüfung soll ent weder durch ein, je nach den verschiedenen Aemtern näher zu bestim— mendes, von dem Bewerber beizubringendes Universitäts Diplom oder durch ein Zeugniß über ein bestandenes besonderes Verwaltungs— Examen begründet werden. Alljährlich soll die Zahl der muthmaß— lich vakant werdenden Aemter angegeben und danach die Zahl der zu ertheilenden Administrativ-Befählgungsdiplome bestimmt werden. Eine Königliche Verordnung soll diejenigen Aemter bezeichnen, für die

eine Beförderungs-Tabelle zu entwerfen ist, die den dritten Theil der

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Gärtnerpflege, auch für seine patriotische Bedeutung würdiger erscheinen wird) vollständig durch ihn abgeschlossen. . . Jalob Keilh ist der Zaste jn der Reihe aller unserer bisherigen 55 brandenburgisch-preußischen General-Feldmarschalle, von Sparr bis Zieten, gewesen. Inverugie Castle, wo seine Wiege stand, ist in Staub zerfallen; sein irdisches Gebein steht, neben anderen Kriegshelden, in der Gruft der Garnison-Kirche zu Berlin; seines Bruders Asche ruht in ne,,

Konzert von Miß Birch.

Die diesjährige Winter-Saison hat uns in musikalischer Beziehung so viel Gutes, ja Ausgezeichnetes gebracht, daß das Publikum selbst Indi⸗= viduen, denen das leßtere Prädifat unbedingt beizulegen ist, nicht mehr die Theilnahme schenkt, die sie eigentlich durch ihre Kunstseistungen in so hohem Grade verdienten. So war auch das von der Miß Birch am 29sten im Saale des Hotel de Russie veranstaltete zweite Konzert nur mäßig besucht, obgleich die Anwesenden die vortreffliche, in ihrer Art einzige Sängerin durch um so gröscen Beisall zu entschädigen suchten. Wir haben die Vorzüge, der Miß Birch, die besonders in dem silber-gleckenartigen Klang ihrer Stimme und in der bei ihr im höchsten Grade ausgebildeten Gesangs= funst zu suchen sind, bereits hinreichend bei Gelegenheit des Berichts über ihr erstes Konzert in diesen Blättern gewürdigt, und müssen um so mehr bedauern, daß, da sie diese ausgezeichneten Miltel auch mit Geschmack und Eleganz anzuwenden weiß, ihr ubrigens schöner Vortrag nicht durch tieferen, sich aus der Seele entwickelnden, Ausdruck noch mehr belebt und erwärmt wird. Die Glanzpunfte ihrer Leistungen an diesem Abend waren: das schon

öfter von ihr vorgetragene Holy, Hol) von Händel, indem sie den ganzen

Wohllaut und ihr unübertreffliches Portamento in diesen heiligen Klängen zu entwickeln nicht verfehlte, und ein dem vorigen ganz heterogenes Musik— stück: die bekannten Violin-Variationen von Rode, die schon von der be— rühmtesten aller Sängerinnen, der Catalani, immer gesungen wurden. Hier enifaltete sie eine Kehlfertigkeit, die wir nicht genug bewundern konnten; guch das Publikum spendete ihr stürmischen Beifall. Außerdem trug Miß Birch noch mehrere englische Lieder mit eigener Klavier-Begleisung und zwei italienische Arien vor, und wurde von einigen hiesigen Künstlern und dem polnischen Violoncellisten Herrn Kossowsli unterstůtzt. Letzterer führte mit Herrn Damke ein Duo für Pianoforte und Violoncelle aus, in weschem die Schluß-Variation besonders ausprach. Die Pianoforte= Partie spielte Herr Damke übrigens mit anerkennungswerther Bravour; der flare, deutliche Anschlag, so wie der verständige Vortrag überhaupt, ist nur zu loben. Herr Nehrlich, der außer der obligaten Klarinett-Begleitung zu ker von Miß Birch gesüngenen itglienischen Arie von Guglielmi, auch noch Veethoven's Adelaide, für sein Instrument übertragen, mit Piano ausführte, trug dies allgemein beliebte Musitstück recht ausdrücksvoll und gelungen vor, obgleich wir die Uebertragung selbst, d. h. eine variirte, mit willkürlichen Verän⸗ derungen versehene Umschreibung dieses so bekannten Gesangsstüch nicht guthei= ßen können; besonders war die eigenmächtige Einschaltung einen Fermate und ausgeführten Kadenz kurz vor dem Schlusse nur zu tadeln. Als Einleitung des Konzerts diente eine von den Herren Steifensand und Stahltnecht etwas ungezügelt, sonst aber recht präzis, vorgetragene Sonate von Beethoven, für Pianbforle und Violine; als Vertreter des Humors erschien Herr L. Schneier der, welcher englische Volkslieder, deren Inhalt er zuvor deutsch kommentirte, mit Beifall sang.

Beamten jedes Dienstzweiges umfassen soll. Niemand soll befördert werden können, wenn er nicht wenigstens ein Jahr lang in demselben Dienstzweige das unmittelbar vorher gehende Amt verwaltet hat, und wenn er nicht auf der Beförderungs- Tabelle steht. Höchstens ein Drittel der Ernennungen soll ohne Rücksicht auf diese Bedingun⸗ gen zu öffentlichen, durch Königliche Verordnung zu bezeichnenden Funktionen erfolgen können.

Herr Veuillot, Haupt- Redacteur des Univers, ist auf heute

vor den Instructions-Richter geladen, um wegen der ihm zu Last ge⸗ legten Thatsachen in Betreff der Veröffentlichung des Prozesses des Abbé Cambalot verhört zu werden. Der Geschäftsführer des Journals La Nation wurde gestern in einem Preßprozeß von der Jury schuldig erkannt und vom Assisen⸗ hof der Seine zu sechs Monat Gefängniß und 6000 Fr. Geldbuße verurtheilt. Gegenwärtig befinden sich in Frankreich nicht weniger, als 27 Geschäftsführer und Redacteure von Journalen im Gefäng⸗ niß. Seit 1830 sind über die Zeitungen Geldbußen in Betrag von 7, 500, 500 Frs. und Gefängnißstrafen im Gesammtbelaufe von 181 Jahren und 10 Monaten ergangen.

General-Lieutenant Ambrugeac, Pair von Frankreich, ist gestern, 71 Jahr alt, mit Tod abgegangen.

HI Paris, 26. März. Die schwierige und höchst verwickelte Frage der Festsetzung der Dauer der Dienstzeit der Soldaten in dem jetzt der Kammer zur Diskussion unterstellten Rekrutirungsgesetze ist wegen der divergirenden Ansichten des Kriegs-Minister, der Kommis⸗— sion und des Generals Subervie, der mit Herrn de Courtais ein eigenes Amendement vorgeschlagen hatte, wonach alle Konskribirten

ohne Ausnahme unter die Fahnen treten, aber nur 4 Jahre im Dienst

bleiben sollen, um so eine tüchtige Neserve für das Heer zu begrün⸗ den, während die Kommission die Dienstzeit gar auf 9 Jahre aus⸗ dehnen will, gestern abermals an die Kommission zurückverwiesen worden, um darüber ein neues Gutachten abzugeben. In der heu— tigen Sitzung nun legte der Handels-Minister zuerst das schon vor mehreren Tagen angekündigte Donanengesetz vor. Herr Lemercier fragt den Minister, ob er bald auch das angekündigte Gesetz über die Fabrikzeichen vorlegen werde. Der Minister erwiedert, mehrere mit diesem Gesetze in Verbindung stehenden Gesetze, namentlich die über die Modelle, Dessins ꝛc, seien zur Vorlage bereit; aber ungeachtet er seit 6 Monaten schon mit dem Gesetze über die Fabrikzeichen sich beschäftige, habe er wegen der Schwierigkeit der Sache noch nicht zu dem gewünschten Resultate gelangen können. Sobald dieses erreicht sei, würden diese verschiedenen Gesetze, die unmöglich von einander getrennt werden könnten, vorgelegt werden, zuerst dem Staats-Rathe, dann der Kammer.

Nun wurde die Diskussion über das Rekrutirungs-Gesetz fortgesetzt. Der Berichterstatter, Herr Vivien, erklärt zuerst, daß die Kommission mit einigen Modificationen den von Herrn Delespaul vorgeschlagenen Zusatz-Paragraph in Betreff der jungen Leute, die sich dienstuntaug— lich machen, annehme. Herr Delespaul schließt sich der Modification seines Amendements an, und die Kammer nimmt nun den ganzen so amendirten Artikel 43 an. Auch der §. 28, welcher gleichfalls an die Kommission zurückverwiesen war, wird nach dem Vorschlage der⸗ selben amendirt angenommen. Nun kommt der Berichterstatter auf die Artikel 32, 33 und die folgenden in Betreff der Dauer der Dienstzeit und die Constitution der Reserve. Er siest die neue Redaction des Artikel 32, wie sie die Kommission be⸗ schlossen, und welche lautet: „Jedes Jahr wird das Kontingent vollständig eingereiht. Demzufolge werden die definitiv berufenen jungen Leute oder ihre zugelassenen Ersatzmänner unter die Corps der Armee vertheilt; wenn die vollständige Einreihung nicht auf der Stelle bewerkstelligt werden kann, so wird das Gesetz die Zahl der jungen Leute festsetzen, die unmittelbar unter die Fahne berufen werden. Die Uebrigen werden daheim bleiben und nachher in den aktiven Dienst treten kraft Königlicher Ordonnanzen. Die theilweisen Einreihungen werden nach der Ordnung der Nummern und nach der einem Jeden angewiesenen Waffe stattfinden. Die daheimgelassenen jungen Leute werden den in unbestimmten Urlaub gelassenen Soldaten gleichgestellt werden.“ Herr von Salvandy: Dieser Artikel sei wichtig; er glaube nicht, daß der Kriegs⸗= Minister die Diskussion darüber anneh— men könne; er würde sie als einen Eingriff in die Königlichen Prä— rogative betrachten. Herr Vivien bestreitet das Letztere; Herr Odilon Barrot spricht in demselben Sinne. Herr von Sal⸗ vandy: Die Annahme oder Verwerfung des Artikels interessire jedenfalls die gute Verfassung, der Armee, und deshalb sei es besser, die Diskussion des Artikels noch um einen Tag zu ver⸗ schleben, damit man Zeit habe, denselben reiflicher zu prüfen. Herr Vivien erklärt dann in Betreff des Art. 33, die Dauer der Dienst— zeit betreffend, die Kommission beharre bei ihren Beweggründen, welche sie für Festsetzung der Dauer derselben auf 9 Jahre bestimm—⸗ ten. Nur dadurch könne die Armee stark konstituirt und eine zu zwei Drittheilen aus alten Soldaten bestehende Reserve gesichert werden. General Subervie findet das System der Kommission exorbitant und die Lage der jungen Leute außerordentlich erschwerend. Man könne nicht so leichthin die Dauer der Dienstzeit verlängern. Der Berichterstatter erklärt, der Kriegs- Minister habe sich dem Gut— achten der Kommission angeschlossen. Marschall Soult, darüber befragt von Herrn von Salvandy, erklärt: allerdings, aber seit⸗ dem habe er doch wieder nach reiflicher Erwägung einige Bestimmun⸗ gen zu gebieterisch gefunden, besonders jene, wonach absolut das ganze Kontingent jedes Jahr einberufen werden solle. Andere Be— stimmungen des Artikels der, Kommission wären nicht mehr im Einklange mit dem, was jetzt bestehe und in Uebung sei. Nach einigen Bemerkungen verschiedener Redner versteht sich der Berichterstatter zu Weglassung der Worte „auf der Stelle“ im Artikel 322. Der Kriegs-Minister erhebt auch gegen die Art, wie die Kommission die Reserve bestellen will, Eiuwürfe. General Su— bervic bekämpft noch einmal energisch die Dienstzeit von 9 Jahren. Dagegen erklärt der General Schneider das System des Generals Subervie für unausführbar, worüber große Aufregung entsteht. Die Diskussion dauert fort.

m Paris, 26. März. Der Moniteur veröffentlicht endlich heute die Königl. Ordonnanz, der zufolge der Contre-Admiral Dupetit⸗ Thouars vom Kommando der franzosischen Station in Oceanien ab gerufen und der Contre-Admiral Hamelin an dessen Stelle ernannt ist. Man bemerkt, daß die fragliche Königliche Srdonnanz das Da— tum vom Iten l. M. trägt, daß mithin der Moniteur 23 Tage deren Veröffentlichung verzögert hat. Die Ursache davon ist in den Unterhandlungen zu a n welche wegen der Abberufung des briti⸗ schen Konsuls Pritchard zwischen Paris und London gepflogen wur— den, welche Abberufung nur mit Mühe von Lord Aberdeen erwirkt wurde. Das britische Kabinet befürchtete, daß die Abberufung des Hermn Prxitchard als ein Zugeständniß zu Gunsten der katholischen Missiongaire auf Otaheiti in England ausgelegt werden möchte. Erst nach erhaltenem Versprechen von Seiten Lord Aberdeen's, be— schloß das Kabinet der Tuilerieen die definitive Abberufung des Contre— Adminals Dupetit-Thouars, zögerte jedoch mit der Ausführung die— ser Maßregel, bis Lord Aberdeen dem Grafen St. Aulaire die amt— liche Anzeige machte, ein britisches Kriegsschiff wäre am 20sten J. M. nach Otaheiti abgegangen, um den Konsul Pritchard abzuberufen,

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unter erhob sich gegen dieses Amendement, behauptend, es sei unter den gegenwärtigen Um— ständen unmöglich, das ganze Kontingent jedes Jahr zum aktiven Dienst zu berufen, ohne das Budget bedeutend zu erschweren. Nach dem Zeugnisse des Kriegs-Ministers wird das jährliche Kontingent von 80, 0h Mann so repartirt, daß davon 65,000 Mann auf die Land- Armee und 15,000 auf die Flotte kommen. Jedes Jahr erleidet dieses Kontingent neue Verluste, welche nach der Be— rechnung der Kriegs-Verwaltung 75 pCt. im Isten Jahre, 6 pCt. im 2ten Jahre, 5! pCt. im 3ten Jahre, 4 pCt. im 4ten, 3 pCt.

im ten und endlich 2 pCt. in jedem der folgenden Jahre betragen.

In Folge dieser Verminderung geben fünf Kontingente zu 80,000 Mann eine Gesammtzahl von 278,000 Soldaten. Außer dem Kon⸗ tingent enthält die Armee die Offiziere, die Gendarmerie, die Douanen, die Bataillions d' Afrique, die Fremden-Legion u. s. w. welche nicht durch die Conscription geworben werden, und eine Trup— penmacht von 89,000 M. bilden, so daß dadurch der Effektivstand der Armee auf 369,000 Mann heranwachsen würde, eine Ziffer, die schwerlich von den Kammern je gebilligt werden kann, wenn nian den gewesenen Effektivstand der Armee in ruhigen Zeiten berücksichtigt. Im Jahre 1835 betrug der Effektivstand der Armee 312,000 Mann; in den Jahren 1836 und 1837 sank er auf 280,000 Mann herab, erhob sich im Jahre 1838 und 1839 auf 310,000 Mann und beträgt im Jahre 1843 und 18414 344,000 Mann. Wenn man diese Ziffer als Basis annimmt, so würden von den fünf Kontingenten zu 86, 000 Mann noch 23,000 Mann übrig bleiben, die nicht unter den Waffen stehen könnten, wenn das Amendement des General Subervie von der Kammer adoptirt würde. 23,9000 Mann bilden beiläufig die Hälfte des ältesten Kontingents, welches nach Verlauf von fünf Jahren nur Ib,000 Mann ausmacht. Also bei einem Effektivstand von 344,000 Mann könnten nur 45 Kontingente zu den Waffen berufen werden, und die Armee würde im Durchschnitt nach dem Amendement Suber⸗ vie 27 Monat Dienstzeit und ein Alter von 23 Jahren zählen. Nach der Ansicht des Marschall Soult würde ein solches System weder eine gute Reserve, noch eine geübte Armee erzeugen. Um übrigens dieses System durchgehends ausführen zu können, müßte das Kontingent auf 70,)00 Mann reduzirt, und dagegen die Dienstzeit von 8 auf 9 Jahre verlängert werden. Dieses ist die zweite Meinung, welche durch das Amendement Rivet unterstützt, der Kommission vorgestern zur Prüfung übermacht wurde. Das Resultat dieser Prüfung war, baß die Kommission gestern vorschlug, eine Art Kompromiß zwischen dem System des Marschall Soult und jenem des General Subervie zu adoptiren, welches darin bestehen würde, die Dienstzeit auf 5 Jahr auszudehnen, und das Kontingent von 80, 000 Mann nach dem Re— krutirungs-Projekte der Regierung beizubehalten. Nach diesem System würde die französische Armee zählen: Im aktiven Dienst In der Reserve Junge Soldaten, die noch nicht zu den Waffen berufen wurden, ..

340,000 Mann. 73,000 5

S7, 009) *

Zusammen ..... 7 N i i Mann.

Beiläusig die nämliche Ziffer, auf welche der Marschall Soult durch die im Jahre 1842 kreirte Reserve die französische Armee zu bringen wünscht. Das System des Herrn Rivet wurde gestern durch Herrn Odilon-Barrot bekämpft, welcher seinerseits die Ansicht auf— stellte, die Regierung müßte, statt die Dienstzeit vermehren zu wollen, vielmehr dahin trachten, dieselbe zu reduziren. Zu diesem Zwecke brachte er ein drittes Amendement in Vorschlag, kraft dessen das jährliche Kontingent zu 90,000 Rekruten berechnet, die Dienstzeit nur 7 Jahre dauern würde, wovon fünf Jahre im aktiven Dienst und zwei in der Reserve. Dabei würde zwar das gesammte Kontingent nicht durch die aktive Armee passiren können, aber die Reserve würde durch die Zahl gewinnen, was sie an der von General Subervic verlangten Einübung des Soldaten verlieren möchte. Nach dem System des Herrn Odilon-Barrot würde die französische Armee betragen:

340,000 Soldaten unter den Waffen,

100,000 m in der Reserve,

113,000 n in Disponibilität, zusammen 553, 06 Mann.

Nach einer lebhaften Diskussion, wobei kein System dem ande⸗ ren weichen wollte, wurde gestern von der Kammer einstimmig be⸗ schlossen, alle drei Systeme einer abermaligen Prüfung der Kommis⸗ sion zu unterwerfen. Der Beschluß der Kommission wird in der heu⸗ tigen Sitzung diskutirt werden, und man versichert, daß Herr von Lamartine dabei im Geiste das System Barrot das Wort führen wird, indem er der Kammer das preußische Wehrsystem zur Nachahmung empfehlen wird, wonach die Dienstzeit der Soldaten möglichst kurz bemessen wird, um dafür dir Reserve die wahre Kraft einer jeden Armee, auf einer ausgedehnteren Grundlage beruhen zu lassen.

Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 25. März. (B. H.) Durch den bereits gemeldeten Widerstreit der Abstimmungen über die Fastorei-Bill in der Unterhaus-Sitzung vom 22sten d. M. sind die Verhandlungen über diese Angelegenheit in jener Sitzung nullifizirt worden. (Es erilärte sich die Stimmenmehrheit belanntlich erst gegen die von den Ministern beantragte zwölsstündige Arbeitszeit, und dann auch gegen den in die Form eines Amendements zu dem ministeriellen Antrage gekleideten, von Lord Ashley gestellten Antrag, daß eine zehnstündige Arbeitszeit das Maximum sein solle) Die infich? aus welcher die beiden Abstimmungen einander wider— stritten, war, das fünf Mitglieder des Hauses, die Herren Aldam, Arch— dall, Ewart, Martin und Palmer, sowohl gegen den ministeriellen Antrag, als gegen das Amendement stimmten. Am Schlusse der Sitzung vom 2ästen hatte Sir James Graham angezeigt, daß er heute feine Erllärung über die ferneren Schritte der Regierung in dieser Angelegenheit abgeben werde. Diese Eillärung erfolgte, als das Haus sich heute von neuem zum General—

Comité wegen der Fastorei⸗-Bill konstituirte. Sir James Graham er⸗ wähnte zunächst, den Verlauf der Sache rekapitulirend, daß, bei Eröffnung der Verhandlungen des General-Comité's in der Sitzung vom 181en, Lord Ashley schon zu einer der einleitenden Klauseln der Bill (der sogenannten interpretation bill) das Amendement gestellt habe, die Arbeitszeit für Frauen und junge Leute, statt auf 12, auf 10 Stunden sestzusetzen, daß dieses Amendement, und somit dem Prinzipe nach die kürzere Arbeitszeit, mit einer Mehrheit von s Stimmen adoptirt worden sei, daß nun aber er (der Minister) um jedem übereilten Beschlusse des Hauses in einer so wichtigen Angelegenheit vorzubeugen, erklärt habe, die Sache bei dem Art. 8 der Bill, welcher die eigent- lichen Bestimmungen über die Arbeitszeit enthält, nochmals zur Abstimmung zu bringen, daß diese Abstimmung in der Sitzung vom 18ten erfolgt sei und eine Stimmen-Mehrbeit sowohl gegen den Antrag des Ministeeiums, als gegen den Antrag Lord Ashleyp's ergeben und die größte Verwirrung her- beigeführt habe. Um die Konfusion zu entwirren, gebe es für die hien rung drei verschiedene Wege, unter denen sie zu wahlen habe. Sie könne entweder eine vermittelnde Maßnahme vorschlagen und eine zwischen der zwölsstündigen und der zehnstündigen mitten inne liegende Dauer der Ar— beitszeit, etwa eine eilfstündige, beantragen, oder sie könne die von ihr ein- gebrachte Bill zurücknehmen und Alles beim Alten lassen, oder endlich sie lönne an die Stelle der vorliegenden Bill eine andere treten lassen, welche, unter Beibehaltung der zwölsstündigen Arbeitszeit, sich im Uebrigen den vom Hause kundgegebenen Ansichten anschlösse. Den ersten Weg tönne die Regie rung nicht einschlagen, da, ihrer Ueberzeugung nach, jede Verminderung der Arbeitszeit unter zwölf Stunden sowohl dem Fabrik-Arbeiter selbst, als dem Fabrikherrn und dem Lande im Allgemeinen die größten Nachtheile bringen müsse. Verminderung des Arbeitslohnes und in Folge davon Arbeiter ⸗-Un— ruhen und Ausstände, Verminderung des Ertrages der Betriebs⸗Kapitalien, Beschränkung der Industrie des Inlandes und Föwerung der Konkurrenz des Auslandes würden die unvermeidlichen Nesultate sein. Es bleibe daher nur die Wahl zwischen Zurücknahme der Bill ohne Weiteres und Ersetzung derselben durch eine andere, und da habe sich denn die Regierung für Letz= teres entschieden, damit die mannigfachen, vom Hause bereits gebilligten

Reformen (besonders die Feststellung der Arbeitszeit für Kinder von

9 bis 13 Jahren auf acht Stunden) nicht ungenutzt blieben. Er (Sir James Graham) zeige daher an, daß er am 269sten darauf an⸗ tragen werde, die vorliegende Bill von der Tagesordnung zu streichen, in der Absicht, die Erlaubniß zur Einbringung einer neuen Bill zu erwirken. Uebrigens erlläre er im voraus, daß die Minister sich jedem Versuche, eine Verminderung der Arbeitszeit zu erlangen, nach wie vor entschieden wider— setzen werden. Lord Ashley äußerte darauf, daß ihm die Erklärung des Ministers zu unerwartet gekommen sei, als daß er schon sagen könne, wel— chen Weg er am 29sten einschlagen werde; jedenfalls aber sei er entschlossen, an jenem Tage oder später die feierliche Erklärung des Hauses zu provozi⸗ ren, daß dasselbe bei seinen früheren Beschlüssen beharre. Lord Howick sorderte Lord Ashley auf, am 29sten zu dem angezeigten An- trage des Ministers das Amendement zu stellen, daß das Haus die Zurücknahme der Bill nicht gestatten könne, denn man dürfe nicht zugeben, daß die Regierung sich herausnehme, dem Hause zu sagen, wenn Ihr die Arbeitszeit anders feststellen wollt, als es uns beliebt, so sollt Ihr gar leine Verfügung über die Sache haben; Lord Ashley dürfe den einmal er— rungenen Sieg nicht wieder aus den Händen lassen. Andere Mitglieder des Hauses, wie Herr Brotherton, bedauerten, daß die Regierung ein Kom- promiß auf 11 Stunden, daß gewiß gebilligt worden wäre, verschmähe, und nach einiger Debatte wurde darauf der Gegenstand verlassen.

Ueber die übrigen Verhandlungen des Hauses fehlen uns noch die direkten Zeitungs-Berichte.

London, 25. März. Der Times wird aus Manchester ge⸗

schrieben, daß das Amendement Lord Ashley's zur Fabrik-Bill der Regierung in allen Fabrikdistrikten mit großer Freude aufgenommen worden sei. Aller Orten hörte man von weiter nichts sprechen, als von der neuen Maßregel; nirgends verlautete darüber ein Wort der Unzufriedenheit, und selbst die Kinder auf den Straßen freuten und erzählten sich, daß Bruder und Schwester von nun an nicht mehr als 10 Stunden des Tages arbeiten dürften. Die Times fährt fort, dem Amendement Lord Ashley's das Wort zu reden und zu bedauern, daß die Regierung die Rücksichten der Humanität aus den Augen lasse. Aber sowohl die Angabe von dem Beifall, welchen die Maßregel Lord Ashley's in den Fabrik⸗Distrikten gefunden haben soll, wie die Angriffe der Times gegen die Regierung, beruhen auf Vorurtheilen und irrigen Vorstellungen; die Fabrik- und Handeis⸗ Interessen Englands widersetzen sich durchaus dem neuen Vorschlage, die Arbeitszeit zu verkürzen; von 150 Fabrikherren aus Lancashire, welche vorgestern eine Deputation an Sir James Graham abschickten, erklären sich nur 13 für die Zehn-Stunden- Bill, 17 für 11 Stunden Arbeit und 120 für die Fortdauer des bestehenden Arbeits-Systems. Sie erklären zugleich, daß sie selbst mit 12 Stunden Arbeitszeit kaum

im Stande wären, die Konkurrenz Amerika's und Deutschlands aus⸗

zuhalten, und durch die Verkürzung dieser Zeit vollends dazu unfähig

gemacht werden würden. Und in der That Lord Ashley's Amende⸗

ment würde zum Gesetz erhoben, den Ertrag der Manufakturen um

ein Sechstel (einen Verlust, den man auf 15 bis 20 Millionen Pfund

schätzth verkürzen, und das Arbeitslohn der Arbeiter gleichfalls etwa

um den sechsten Theil beschränken. Die Tory-Blätter, welche alle

für den Vorschlag stimmen, und die Humanitäts-⸗Rücksich⸗

ten zur Rechtfertigung ihrer Opposition gegen die Regierung

vorschützen, in Wahrheit aber dabei nur als Organe der

Ackerbau-Interessen gegen die Fabrik-Industrie ihren alten Kampf

aufnehmen, vermögen mit ihren Argumenten den Zweck, welchen sie

sich angeblich vorgesetzt Schutz und Unterstützung des Arbeiters

gegen die ihn überwältigende Fabrik-Despotie durchaus nicht als

erreichbar darzustellen. „Des armen Mannes Zeit“, sagt der hierin richtiger urtheilende radikale Examiner, „ist sein Hab und Gut“, und hier haben wir die Wegnahme des sechsten Theils dieser Zeit, noch dazu mit dem traurigen Umstande, daß das dem Arbeiter ge⸗ nommene Gut nicht zu anderweitigem öffentlichen oder Privat⸗Nußen

angewandt wird, sondern lediglich den fremden Konkurrenten zu

gute kommt. Man darf nicht vergessen, daß die Gesetzgebung, welche

die Arbeit der Kinder und Weiber in Fabriken beschränkt, in glei⸗

cher Ausdehnung die der erwachsenen Männer verkürzt, da die Maschi⸗

nen nicht ohne die Dienstleistung der ersteren arbeiten können. Damit also

Weiber und Kinder nicht überladen werden, werden die Männer des

sechsten Theils ihres Vermögens in der Industrie beraubt. „Wollen

die Herren aus den Land-Distrikten“, fährt das Blatt fort, „welche

das Elend der schwächeren Arbeiter zu lindern sich bestreben, den Fabrik⸗

Arbeitern für 10 Stunden Arbeit ein 12stündiges Tagelohn zahlen? Wir

behaupten, daß des armen Mannes Industrie ein eben so geheiligtes Eigen⸗

thum ist, als des reichen Mannes Gut, und daß die Verkürzung des einen

zu Gunsten eines Zweiten nicht im Geringsten mehr zu rechtfertigen

ist, als die des Anderen. Einige der Arbeiter mögen jetzt frohlocken,

daß sie fortan für 109 Stunden Arbeit das jetzige Tagelohn erhalten

würden, aber ihre Täuschung würde bald erfolgen und der Mißmuth

um so größer sein. Die Meinung aller Sachkenner geht dahin, daß

die Fabriken, welche die vollkommensten Maschinen besitzen, allenfalls

sich gegen die Nachtheile einer Zehn-Stunden⸗Bill halten könnten,

daß aber die meisten übrigen dadurch zu Grunde gerichtet werden

müßten.“

O'Connell kehrt zu Anfang des nächsten Monats nach Irland

zurück, wo bereits wieder große Banquets zu seinen Ehren veran⸗ staltet werden.

niederlande.

Aus dem Haag, 26. März. Seit meinem letzten Schreiben, worin ich Ihnen die Proclamation des Gouverneurs von Limburg mittheilte, haben wir Nachrichten von dorther erhalten. Die