1844 / 108 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Lieutenant von Cumberland nicht, seinem Wunsche gemäß, —— Sohne des Verstorbenen übertragen habe. 8* der Gelegenheit wird auch wieder davon gesprochen, daß Sir James Graham den Lord Ellenborough in Ostindien abzulösen bestimmt sei.

Nach dem Morning Chronicle ist der bisherige General- An= walt, Sir Frederick Pollock, bereits zu dem durch Lord Abinger's Tod erlebigten Amte eines Ober⸗Richters des Schatz⸗Kammergerichts er⸗ nannt worden. ] ; .

Als eine günstige Folge der Finanz⸗Maßregeln der jetzigen Re⸗ gierung, namentlich der Beseitigung des mehrjährigen Defizits ver⸗ mittelst der Einkommen-Steuer wird der in der That auffallende Stand der Z3proc. Consols angesehen, welche seit 1749 zum ersten⸗ mal wieder pari stehen. Damals betrug aber die Schuld des Staa⸗ tes nur den zehnten Theil der jetzigen Summe (78 Millionen). Der Cours dieses Papiers ist um mehr als das Doppelte seit den Kriegsjahren von 1798 gestiegen, trotz dem, daß die Schuld seitdem bedeutend sich vermehrt hat (1793 betrug die Staatsschuld 271,113,051 Pfd., gegenwärtig zwischen 800 bis 10600 Millionen Pfd.)

Man hat Nachrichten von dem Misssonair Dr. Wolff bis zum 6. Februar aus Teheran erhalten, worin derselbe über das Schicksal der britischen Offiziere in Bochara Näheres mittheilt. Derselbe schreibt: „Der Gesandte von Bochara hat erklärt, er glaube nicht, daß Oberst Stoddart und Capitain Conolly ermordet worden seien. Er sei vielmehr überzeugt, daß sie noch in Gefangenschaft gehalten werden. Oberst Stoddart's Bediente versicherte mich, es hätten zum öfteren verschiedene Personen mehrere Jahre in Bochara im Gefäng—⸗ niß geschmachtet, so daß selbst die Einwohner der Stadt an ihren Tod geglaubt, bis sie plötzlich wieder zum Vorschein gekommen seien. So viel ist gewiß, daß in Bochara Niemand um ihre Hinrichtung weiß, undhich bin entschlossen, meine Reise nach dieser Stadt unver⸗ weilt fortzusetzen.“

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Brüssel, 13. April. Die ,,. Kommission, welche den Zustand der belgischen Industrie zu untersuchen hatte, sagt in ihrem Bericht: „Die meisten Zweige unserer Industrie sind in einem gedrückten Zustande. Die Ursache dieser Lage wird dem ungenügen⸗ den Zoll⸗Tarif zugeschrieben, der unseren Industriellen nicht einmal den Genuß des nationalen Marktes sichert. Diesem Uebelstande könnte leicht abgeholfen werden, wenn man die Stimme unserer Fabrikanten hören wollte, die doch keine übertriebenen Forderungen stellen. In der That, von dem französischen Tarif ist gar keine Rede; sie ver⸗ langen kaum den preußischen Tarif, dessen Mäßigkeit doch bekannt ist. In Betreff einiger sehr wichtigen Zweige würden sie sich sogar mit dem derzeitigen belgischen Tarif begnügen, wenn nur der Schleich— handel genügend niedergehalten werden könnte und man bei uns, nach dem Beispiel Frankreichs, Preußens und Englands, den patrio— tischen Muth hätte, sich einige Beschränkungen aufzuerlegen, indem man die Präventiv- und Repressiv⸗Maßregeln, welche jene drei gro⸗ ßen Nationen anwenden, auch bei uns unter die Gesetze aufnähme.“

Nach dem neuen provisorischen Gesetz über die Ernennung der Universitäts⸗ Prüfungs- Juries, wie dieselbe von den Kammern be— schlossen worden ist, besteht jede Jury aus sieben Mitgliedern, wovon die Regierung drei und jede Kammer zwei ernennt. Die Ersatzmänner werden in demselben Verhältniß ernannt. Die von der Kammer be— zeichneten Titulat⸗Mitglieder werden jedes Jahr der Wahl durch das

Loos unterworfen. Auf diese Weise wird je einer von den zwei Mitgliedern gewählt. Die ausscheidenden Mitglieder der Juries kön⸗ nen nur 24 Verlauf eines Jahres wieder gewählt werden. Jede Kammer kann jeder Anstalt nur ein Mitglied entnehmen. Jede Jury kann nur zwei Mitglieder derselben Anstalt in sich aufnehmen. Eine besondere Jury hat für die philosophische und philologische Fakultät die Prüfung der Kandidaten und der Doktoranden zu besorgen. 28a die medizinische und juristische Fakultät betrifft, so werden denselben zwei Jurjes beigegeben, bie eine, um die Kandidaten zu prüfen, die anberS, um die Doktorwürde zu verleihen. Diese Bestimmungen sind nur auf vier Jahre gültig. Die Vollmacht der 18413 ernannten Juries wird bis zur ersten Sessson 1844 verlängert. Sch weiz.

Chur, 9. April. (O. P. A. Z.) Der hiesige Bischof hat am 20. März an das Volk von Nidwalden einen Hirtenbrief erlassen, sowohl zu „dessen Beruhigung über die letztstattgefundenen Vorgänge, als auch zur Anstiftung, ui dem betretenen Pfade fortzuwandeln.“ Er spricht in demselben seine große Freude darüber aus, „daß der hohe Stand Unterwalden nid dem Wald in gesetzlicher Versammlung am 4. Dezember 1843 beschlossen habe, mit dem hohen katholischen Vororte Luzern und den übrigen alten Ständen gemeinschaftliche Sache zu machen und auf erlaubten und gesetzlichen Wegen dahin mitzuwir⸗ ken, daß die durch die bewußten Vorgänge verletzten und gefährdeten Garantieen und Interessen der katholischen Religion und ihrer Insti— tutionen wieder zurückgefordert, gerettet und gesichert würden.“

Am 56. April wurde von mehreren Männern im Auftrage der Gemeinde Felsberg der Felsenbruch in Augenschein genommen. Es ergab sich, daß der zweite derjenigen Dräthe, die im letzten Herbst zur Beobachtung der Felsenbewegung gespannt worden waren, eben⸗ falls zerrissen war (den anderen fand man schon früher entzwei); auch aus den anderen Zeichen ergab sich die traurige Wahrnehmung, daß die Hauptmasse seit cirka 10 Wochen abermals um 24 Zoll ab⸗ wärts gewichen ist. Daß die Katastrophe in rascher Entwickelung sich befindet, beweisen auch die fortwährenden Ablösungen vom Fußk des zerklüfteten Felsens, so wie im Innern des Bruches. Dieser Tage rollten wieder einzelne Felsstücke bis in die zwischen dem Dorf und dem Fuß des Calanda's besindliche Ebene. In Folge dieser bebroh— lichen Anzeichen haben sich am 8. April 115 Felsberger neuerdings für Uebersiedelung auf churer Boden ausgesprochen, falls für sie auch nur einigermaßen annehmbare Bedingungen festgestelit würden.

Portugal.

A Lissabon, 3. April. Das Königliche Dekret wegen Ver— längerung der Suspension der constitutionellen Bürgschaften erschien im Diario bo Governo vom 29. März und lautet wie folgt:

Da die Frist für die Suspension der individuellen Garantieen, dekretirt durch das Gesetz vom letzten 6. Februar und hinausgerückt durch ein ande⸗ res Gesetz vom 22sten desselben Monats auf dem Pünkte steht, abzulaufen, und im Übrigen die Beweggründe, die zu dieser Suspension Anlaß gaben, noch vorhanden sind, so habe Ich, Gebrauch machend von den Befugnissen, die Mir durch den Paragraph 34 des Artikels 415 der constitutionellen Charte der Monarchie verllehen sind, und nach Anhörung Meines Staats Raths beschlossen, was folgt:

Art. 1. Alle individuellen Garantien sind im ganzen gFönigreiche bis an kommenden 23. April suspendirt, und die Regierung ist ermaͤchtigt, die ahesuning. von . . ohne vorgängig erwiesene Schuld vorzunehmen. . ah 2. Die Journale oder anderen periodischen Schriften, gedruckt 96. , sind, während desselben Zestraums verboten. Die siterari=

Re lr igen er e Diarios der Kammern und eser Verfügun sgenommen. Gegeben im Paiaste Necessidades, . gf * Gez. die . Diesee Gehn n i e er.) n Rathe brrat agé vor seinem Erscheinen im Staats⸗ h hen und von allen Anwesenden ein immig gutgeheißen

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worden. Man bemerkte aber, daß der Patriar rzbi n Lissabon, welchem der Vorrang vor den , gn, Staats⸗Raths zukömmt, bei der Berathung nicht erschienen war. Ich habe Ihnen schon neuerlich bemerkt, daß dieser Prälat seit einiger Zeit vom Hofe sowohl, als von den Berathungen des Staats-Ralhs sich fern hält. Man sagt zwar, ein körperliches Leiden halte denselben zu Hause zurück indeß weiß man nun aus guter Quelle, daß in der That Meinungs- Differenzen zwischen ihm und dem Ministerium, besonders dem Minister des Innern in Betreff einiger von diesem veranlaßten Maßregeln der wahre Grund seines Fernbleibens sind. Namentlich hatte die Verordnung, wonach die Regierung ermächtigt ist, Personen, die verdächtig werden, den Insurgenten Unterstützung oder Zuflucht zu gewähren, ohne Weiteres nach den überseeischen Besitzungen de⸗ portiren zu lassen, von seiner Seite Widerstand gefunden. In der letzten Versammlung des Staats⸗Rathes, der er beiwohnte, wurde diese Verordnung berathen, und da war der Prälat das einzige Mit⸗ glied, welches Opposition dagegen erhob. Darüber kam es zwischen ihm und dem Minister des Innern zu einer heftigen Debatte, bei der von beiden Seiten, wie es scheint, bittere Aeußerungen fielen, durch welche der hochbetagte Prälat sich verletzt fühlte, weshalb er nun der ferneren Theilnahme an den Berathungen des Staats-Rathes bis auf Weiteres sich zu enthalten gedenkt.

Nach Mittheilungen, denen ich alle Ursache habe, vollkommenen Glauben beizumessen, betragen die sämmtlichen nun zur Belagerung von Almeida versammelten Streitkräfte nicht über 3000 Mann, aber auch jene des Grafen Bomfim im Platze nicht über 1000, die aber aus der Umgegend noch immer mit Lebensmitteln versehen werden. Doch sind in den letzten Tagen einige für den Platz bestimmte Convois von den belagernden Truppen aufgefangen worden. Das zweitägige Feuer am 30sten und 1sten gegen den Platz soll die Rebellen so ziemlich entmuthigt haben, da sie dasselbe nicht beantworten können und die Ueberlegenheit ihrer Gegner wohl einsehen. Von Guerillas— Banden hört man nichts weiter.

Zwischen dem Diario bo Governo und einigen englischen Blättern hat sich eine bittere wenigstens von Seiten des Tiario bittere Polemik aus Anlaß der Mittheilungen der Korrespondenten jener Blätter über die portugiesischen Zustände entsponnen. Am 29sten hat das Diario einen heftigen Artikel gegen jene Korrespon— denten gebracht, die es beschuldigt, Spekulanten mit portugiesischen Staats-Papieren zu sein und ihre Berichte an die londoner Blätter nur deshalb so ungünstig für die Sache der Regierung abzufassen, um die portugiesischen Fonds an der Börse zu London herabzudrücken. Dies sei ihnen auch einige Male schon gelungen, und sie suchten dann aus dem nothwendig nachher wieder eintretenden Steigen dieser Pa— piere ihren Gewinn zu ziehen. Das Diario hat insofern nicht Un— recht, wenn es behauptet, daß die Korrespondenten der englischen Blätter häufig Uebertreibungen und Entstellungen sich zu schulden kommen lassen: aber das Diario ist andererseits auch nicht ganz von dem Vorwurfe freizusprechen, die Thatsachen manchmal zu verschweigen oder in einem anderen Lichte darzustellen, als sie wirklich erscheinen.

Griechenland.

O München, 11. April. Die Deutschen, welche die Ueber⸗ fahrt von Athen nach Triest auf dem griechischen Kriegsfahrzeug „Athene“ gemacht, sind nunmehr, mit Ausnahme einzelner Kranken, hier eingetroffen. Viele konnten den Weg von Triest hierher zu Fuß zurücklegen, Andere, denen es dazu an der nöthigen Kraft gebrach, eben so die Frauen und Kinder, wurden auf Wagen und unter geeig⸗ netster Fürsorge hierher befördert. Die Ueberfahrt war für Alle eine Zeit großer Entbehrungen. Was nach ihrer Ausschiffung zur Be— friedigung ihrer dringendsten Bedürfnisse hat geschehen können, ist nach dem »instimmig en Geständnisse dieser Leute wirklich geschehen. Alles im ersten Augenblicke zu thun oder auch den Wünschen eines Jeden zu entsprechen, ist wohl unter keinerlei Umständen möglich, am wenigsten aber unter denen, die in diesem Falle gegeben waren. So mußten denn viele nicht unbillige Klagen erst hier beschwichtigt wer⸗ den, und den gerechten Schmerz der Armen über die totale Tdͤuschung aller ihrer Hoffnungen kann wohl erst die Zeit heilen. Die ganze Zahl der seit etwa 8 Tagen hier eingetroffenen Deutschen, die jedoch mit nur wenigen Ausnahmen ihre Heimat in Bayern haben, mag sich auf hundert belaufen. z

Außer diesen, welche die interessantesten griechischen Neuigkeiten erst hier erfahren konnten, sind aber auch einige Personen hier an— gekommen, welche Athen erst am 26. März verlaffen haben. Man hört von denselben jedoch nur sehr Weniges, was geeignet wäre, den schon erwähnten brieflichen Mittheilungen ergänzend zur Seite zu stehen. Im hohen Grade war man in Athen darauf gespannt, wie sich König Otto über die Beschlüsse aussprechen werde, welche von der National Versammlung über abermalige Schenkungen an Ländereien für die Männer aus den Befreiungszeiten gefaßt worden sind und noch in Aussicht stehen. Jeder oog än scheint bedacht wer⸗ den zu sollen, und Mancher mag wohl Neigung dazu tragen, durch Besitz an Grund und Boden es den reichen Kolokotronis in der Mo rea oder den Mauromichalis und Pirakis in der Maina gleichzubringen. Aber geeigneter dürfte es sein, wenn statt der Schenkungen an Län= dereien nach dem dringenden Vorschlag mehrerer Abgeordneter ein zweckmäßiges Verpachtungs- und Verkaufs-System angenommen würde, so daß in den Pacht- und Kaufs-Verträgen stets die Bestimmungen über die Zeit, binnen welcher der Pächter oder Käufer gewisse Bo— denstrecken kultivirt haben muß, den ersten Rang einnehmen müßten.

Die Stürme, welche während der letzten Woche geherrscht, hat— ten an den Küsten von Morea und auf verschiedenen Inseln große Verwüstungen angerichtet.

vereinigte Staaten von Uord Amerika.

MNew⸗Mork, 24. März. Die Debatte über die Oregon-Frage im Senate ist beendet; Herrn Semple's Antrag, den Präsidenten zu ermächtigen, daß er die Uebereinkunft, wonach das Oregon-Gebiet von Unterthanen Englands und Nord⸗-Amerika's gemeinschaftlich be— setzt wird, für erloschen erkläre, ist mit 28 Stimmen gegen 18 ver— worfen worden, und man erwartet in dem Repräsentankenhause ein gleiches Resultat, wenn auch erst nach vielem Hin- und Hemreden. (Engl. Bl.)

Handels- und Börsen - Nachrichten.

Berlin, 17. April. Im Allgemeinen war das Geschäft heute nur in einigen Effekten belangreich und zwar fanden starke Umsätze in Bergisch= Märfischen und Baperischen statt. Alle übrigen Effelten preishaltend mit Ausnahme von Kiel-Altonger, die eine Reaction erlitten.

* Leipzig, 15. April. Das heutige Geschäft war ziemlich belang— reich und zwar vorzugsweise in sächsischen Eisenbahn-Actien. Leipzig-Dnesdener erfuhren einen nicht unbedeutenden Aufschwung;. selbige waren, bis 145 36 p. Cassa sehr gefragt und war 1146 ., p. Zahl⸗ tag (9. Mai) für Posten zu bedingen. Es zeigen sich für diese Ictien fortwährend sehr wenige Verkäufer und fommen nur dann und wann kleine . am Markt. Bie Besitzer dieser industriellen Papiere sind meistens ächsische Privatleute, welche für diese Bahn die günstigste Meinung hegen. Gegenwärlig sind die Direktoren der Leipzig Dresdener Bahn in Dresben anwesend, um mit der sächsischen Regierung wegen Uebernahme des Baues

der Sächsisch Böhmischen Bahn zu unterhandeln. Der Leipzig-Dresdener Compagnie ist nämlich bereits fab, bezüglich des Baues dieser Anschluß⸗ bahn, von der Regierung ein Vorzugsrecht eingeräumt, und sollen den Di⸗ rektoren, wie man heute hier versicherte, von der Staats-Behörde bedeutende Vergünstigungen zugestanden sein.

n , W, mern, Eisenbahn-Actien haben sich von ihrem letz= ten Falle sehr schnell erholt und schlossen heute 108 Geld p. Cassa, 169 p. ultimo d. M. Bedeutende Blanco-Verschlüsse, welche p. Zahltag statt⸗ gefunden haben sollen, und deren Deckung noch zu bewerkstelligen sein wurde, dürften leicht noch im Laufe d. M. eine rapide Steigerung dieser Papiere zur Felge haben.

6 Sächsisch-Schiesische waren bis 118735 p. Zahltag bezahlt. Es findet in diesem Papier jedoch ein unbedeutender Veikehr' siatf, da nur noch wenig davon am hiesigen Markte vorhanden ist.

Für me fer f r , Eisenbahn-Actien herrscht fort⸗ während eine, sehr günstige Meinung, selbige schlossen, troß zahlreicher An⸗ gebote, 1957 Geld pr. Cassa, und waren auf Zeit zu verhältnißmäßig ae,. 6 sehr begehrt. d .

In Berlin-Anhalter Actien dienen der hiesigen i dortigen Course als Norm; zu 158 6h pr. ult. d. sn, . diesem Papier um. —⸗ J

Kiel-Altona 1304 pr. Zahltag und auf spätere Posten verhältniß— mäßig mehr bezahlt.

In Oesterreichischen Actien, bis auf einige Umsätze in Wien— Gloggnitzer, heute kein Geschäft.

c Leipzig, 16. April. Bei nicht ganz unbeträchtlichem Geschäst erfuhren die meisten Effekten heute nur geringfügige Cours-Veränderung. Berlin-Anhalter waren sehr begehrt und würde bis 159 99 pr. Zahltag dafür bewilligt. Dagegen zeigte sich große Verkaufslust in Kiel Aito— naer Eisenbahn-Actien. Die Besitzer dieser seit einigen Wochen um 2056 gestiegenen Papiere möchten mit Gewinn reglisiren, es finden sich aber zu den jetzigen Coursen nur noch wenig Käufer für diese Actien.

Paris, 12. April. An der Börse fanden heute ansehnliche Geschäste sowohl in französischen Renten, wie in Eisenbahn-AUctien, statt. Fast alle diese Effelten erfuhren einen ansehnlichen Aufschwung.

2. Amsterdam, 13. April. Während dieser Woche wurden die Ausbietungen von holländischen Staatspapieren wieder häufiger, da außer den Verläufen, welche mehrere Spekulanten, die ein ferneres Steigen der Preise nicht erwarten, fortsetzten, das Bedürfniß an Kapital zur ersten Einzahlung in die 3proc. Anleihe, viele Realisirungen zur Folge hatte, wodurch bei ge= ringer Kauflust die Course allmälig zum Weichen kamen. Integrale, welche vorigen Sonnabend bis 60 6m HH gestiegen waren, gingen bis 60 96 her= unter, wurden jedoch gestern bei etwas angenehmerer Stimmung mit 60 h be—⸗ zahlt; 5proc. wirkliche Schuld fiel von 1007 auf 1001949; ostindische von 100 auf 99 Ih; alte Syndikat-Obligationen von 98 auf 97 9h. Auch die neue 3proc. Schuld, welche vorerst noch auf Lieferung 2 Monat nach deren Ausgabe verhandelt wird, theilte die allgemeine Flauheit und ging von 767 auf 75! Ih herunter. Nicht minder die Actsen der Handels⸗Gesellschaft, die von 1185 auf 117 6 gewichen, sich gestern indeß wieder bis 148 * er— holten. Russische Staalspapiere wurden durch Gerüchte pon anderweitiger Emittirung von 4proc. Schuld sehr gedrückt, alte Obligationen Hope sielen bei eisfrigem Ausbieten von 107 auf 106 99, doch stiegen sie zuletzt wieder bis 1063 6h; 4proc. Certifikate bei Hope gingen von 91 auf 90 5h, ohne sich wieder zu heben; proc. Wiener Metalliques blieben nahe genug den vorigen Cours behauptend. Mit Ardoin⸗-Obligationen und Coupons war es flauer; erstere fielen auf 213, letztere auf 30 97h. Sämmtliche Süd-Amerikanische Obligationen waren am Schluß der Woche etwas billiger zu haben. Von Eisenbahn-Actien waren die rheinischen in so eifriger Frage, daß dafür ein— mal bis 101 96 angelegt worden ist, gestern konnte man aber wieder zu 102 S6 ankommen; Haarlem - Rotterdamer Actien sind dagegen erst zu 95 und zuletzt zu 95 96 verkauft. Die Frage nach Geld war diese Woche lebhaft, weshalb der Zins-Cours auf 4 a 5 Ih gestiegen ist.

Am Getraidemarfte ist der Preis von Weizen etwas niedriger gehalten, wodurch einige Partieen abgenommen wurden. Der Umsatz in Roggen blieb träge. Gestern zahlte man: für 132pf8. jährigen weißbunten polnischen Weizen 315 Fl., 128 130pfd. bunten dito 295 300 Fl., 126pfd. alten dito 295 Fl., 128pfd8. alten weißbunten 310 Fl., 129pfd. alten bunten dito 305 Fl., für 119 123pfd. preußischen Noggen 170— 180 Fl. Diese Woche für 118. archangel Roggen 170 Fl. Gerste wurde zur Versendung gekauft und holte unverzollte 108pfd. pommersche 130 Fl. s8psd. feiner Hafer galt 100 Fl., 84pfd. dicker 91 Fl., 70pfd. Futterhafer 75 Fl.

Auĩswärtige Börsen. Amsterdam, 13. April. Niederl. wickl. Sch. 61. 5976 do. 100. H 9h Span. 21155. 395 do. 375. Pass. Ausg. . Zins. —. Preuss. Pr. Sch. —. Pol. . Oesterr. 109. 195 Russ. Ilope 90. A ntwerp en, 12. April. Zinsl. —. Neue Anl. 214. HErank- furt a. M., 13. April. HYh Met. 11335 G. Bank- Actien 2009. p. ult. 2011. Nayr. UankActien 764 6. 1Ilope 907. Stiegl. 90. ut. 59. PFoln. 300 Fl. 94 G. do. 500 EFI. 994. do. 200 EI. 32 6. Hamburg, 15. April. Bank-Actien 1680. Engl. Russ. 113. Londo n, 12. April. Cous. 395 1003. Rel. 104. Neue Anl. 263. Pas- sive 67. Austz. Sch. 1553. 2396 Moll. 615. 59 do. 1003. Neue Port. 46. Eusl. Russ. 117. Bras. 80. Chili 102. Columb. . Mex. 35. Peru 305. P aris, 12. April. 59h Rente fin cour. 123. 50. 395 Rente fin cour. S3. 65. 5 Ih Neapl. au eompt. 102. 30. Hh Span. Rente 355. Pass. 6. Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobachtung.

1844. 16. April.

Abends 10 Uhr.

Morgens 6 Uhr.

Nachmittags 2 Uhr.

Luftdruck . . .. 339, 82 Par. 339, 900“ par. 310,31 Lar. Quellwärme 6,8? R.˖

Lustwärme ... 5,67 R. 4 12,00 n. 4 9, 19 R. Elusswärme 4,57 R. Thaupunkt ... 1 3,3) n. 4, 10 R. 4 5,77 R. Bodenärme 2,9) HN. Puns tsittigung S3 pi. 53 pCt. 75 pCt. Ausdiustung (0,011 Rh. Wetter trüb. heiter. trüb. Niederschlag 0. W. VW. VW. Wüͤrmemerchsel 13380 Woll euzußg. .. K W. 4 7,57 n. Lagesmittel: 339, 34 ber.. 4 9, o? R... 4,12 H... 70 pet. W.

Näönigliche Schauspiele.

Donnerstag, 18. April. Der Platzregen als Ehe⸗Prokurator, dramatisirte Anekdote in 2 Abth.,, von E. Raupach. Hierauf: Robert und Bertrand, pantomimisches Ballet in 2 Abth.,, von Hoguet.

Nönigsstädtisches Theater.

Donnerstag, 18 April. Gast-Vorstellung des Kinder-Ballets des Herrn Price, in 3 Abtheilungen. Dazu: Der Wirrwarr. Lustspiel in 5 Akten, von Kotzebue.

Freitag, 19. April. Des Schauspielers letzte Rolle. (Mad. Hellwig, Königl. sächsische Hof- Schauspielerin: Nettchen, als Gastrolle.) Dazu: Gast-Vorstellung des Kinder⸗-Ballets des Herrn Price.

Sonnabend, 20. April. (Italienische Opern-Vorstellung,) Zum erstenmale: L'ingang selice. Opera in 1 Atti. Musica del Macstro Rossini. (Die, neue Decoration ist vom Decorationsmaler Martinelli. Hierauf: Vierte Kunst-Vorstellung des Herrn B. Bosco in der ägyptischen Magie. Mit Ausnahme der unsichtbaren Kugeln sind die heutigen 12 Productionen sämmtlich neu und noch in keiner ber vorhergegangenen Vorstellungen gezeigt worden. Zum Schluß: Der Bär und der Bassa. Komische Scene.

Verantwortlicher NRedacleur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage

Inhalt.

Griechenland. Schreiben aus Athen. (Der angenommene Entwurf des Wahlgesetzes.)

Syrien. Bie Christen des Libanon sollen den Drusen-Häuptlingen unter— worsen werden.

Blick auf den gegenwärtigen Stand des Handels mit China.

Ausland. .

Sriechenland.

X Athen, 26. März. Der nach zweimaliger Bearbeitung endlich fast ohne Veränderung angenommene Entwurf des Wahl⸗ Gesetzes lautet wie folgt:

1stes Kapitel. Von der Zahl der Deputirten.

Art. 1. In jeder nach dem Wirlungskreise der verschiedenen Eparchial⸗ Näthe vereinigten Provinz wird eine entsprechende Zahl Deputirte nach sol⸗ gendem Grundsatze gewählt: Eparchieen mit einer Vevölkerung bis 12,000 Seelen wählen einen Deputirten, mit mehr als 12,000 bis 24,0900 zwei, von 24,006 bis 36,900 drei und mit mehr als 36,000 vier.

Art. 2. Die Inseln Hydra und Spezia, so wie die in Griechenland befindlichen Ipsarioten, wählen ihre Deputirten im Einklange mit dem Dekret der Nafional⸗Versammlung vom 31. Januar J. J., nämlich Hydra 3, Spezia 2 und die Ipsariolen 2. Die Gemeinden Kranidi und Hermione bilden vereint einen Wahl-Distrilt nach den Bestimmungen des Art. 1 hin sichtlich der Bevölkerung.

Art 3. Die nach dem Beschlusse der National-Versammlung vom 3. Januar J. J. Eingewanderten wählen ihre eigenen Deputirten, so bald sie sich wirklich niedergelassen und eine eigene Gemeinde, Stadt oder Epar— chie von 3000 Seelen bilden.

Die Bestimmungen des (Isten Artikels treten in Kraft, so bald die Zahl der sich Niederzulassenden 3000 Seelen übersteigt.

2tes Kapitel. Von der Wahlfähigkeit.

Art. 4. Die Deputirten werden von den stimmberechtigten Bürgern unmittelbar erwählt.

Art. 5. Das Stimmrecht gebührt allen innerhalb des , ,. gebornen Griechen und denen, welche das Bürgerrecht nach den bestehenden Gesetzen erworben haben, nach zurückgelegtem 25sten Lebensjahre und im Besitz von Eigenthum in der Eparchie, wo sie ihren Aufenthalt als Bürger haben, oder nachdem sie dort 25 Jahre lang irgend ein Geschäft oder un— , Handwerk getrieben. Ausgenommen sind 1) diejenigen, welche wegen Verbrechen in Untersuchung sind; 2) diejenigen, welche in Folge ge⸗ richtlicher Sentenz provisorisch oder für immer des Stimmrechtes für ver⸗ lustig erklärt wurden; 3) diesenigen, welche von der freien Verfügung über ihr Eigenthum ausgeschlossen sind.

Ztes Kapitel. Von den Wahllisten.

Art. 6. Gleich nach Veröffentlichung des gegenwärtigen Gesetzes ha— ben die Demarchen mit Hülfe ihrer Gemeinde-Assessoren und der Priester ihrer Distrikte eine Liste der Stimmfähigen anzufertigen.

Art. 7. Diese Liste enthält 1) die laufende Nummer, 2) den Vor— und Zunamen der Eingeschriebenen, 3) sein Alter, M ob er Eingeborner, oder seit wann er in einem Demos anwesend ist, 5) ob er Eigenthum be⸗ sitzt, O) sein Geschäst oder Handwerk, 7) ob er der freien Verfügung über sein Eigenthum oder des Stimmrechts verlustig ist. .

Diese Listen bleiben unveränderlich, werden aber jährlich am 1. April nach den Bestimmungen dieses Gesetzes revidirt. .

Art. 8. Diese Liste wird in dem Rathhause jeder Gemeinde spätestens 25 Tage nach der Veröffentlichung des gegenwärtigen Gesetzes ausgelegt; jeder Unterbezirk erhält betreffende Auszüge; in späteren Jahren aber am 15. April.

Diese Bekanntmachung wird durch die Unterschrift des Demarchen . Für etwaige Rerclamationen wird eine Frist von 10 Tagen ge— tattet.

Art. 9. Jeder Stimm- und Wahlfähige kann entweder mündlich oder schriftlich gegen die ausgelegte Liste Einspruch thun, hinsichtlich Aus- lassungen Solcher, welche die gehörigen Eigenschaften haben, oder auch hinsichtlich der Aufnahme Solcher, die den Bestimmungen nicht entsprechen. Er muß aber seine Einwendung mit den nöthigen Beweisen unterstützen.

Art. 9. Die Klagen werden vor einer Kommission von 5 Mit⸗ gliedern geführt, bestehend aus dem Präsidenten des Gemeinde Naths nebst 4 Mitgliedern desselben von dem Rathe selbst ernannt und in Ge— genwart des Demarchen. Sie werden in ein eigenes Protololl eingetragen, welches von den Mitgliedern der Kommission und dem Kläger unterschrie— ben wird.

Art. 11. Am 11ten Tage von der Belanntmachung des im Art. 8 bestimmten Programms wird das Protokoll der Klagen in der Demarchie ausgehängt. Zugleich werden durch neue Alte die Beiheiligten aufgefordert, sich binnen 5 Tagen mit ihren Gegenvorstellungen zu melden, welche nach den Bestimmungen des vorhergehenden Artilels erfolgen.

Art. 12. Den Tag nach Ablauf des in dem leßten Artikel festgesetzen Termins zieht der Gemeinde Rath in Gegenwart des Demarchen durchs Loos funfzehn von den in der Liste enthaltenen unbestrittenen Namen. Diese bilden eine Jury, welche über die Zulassung und Rechtfertigung der Klagen entscheidet.

Art. 13. Die durchs Loos Gezogenen werden von dem Demarchen sogleich davon in Kenntniß gesetzt, und müssen binnen drei Tagen in der Haͤuptstadt der Gemeinde zusammenkommen. Sie legen den für die Ge— schwornen vorgeschriebenen Eid ab, und richten unwiderruflich die Klagen, indem sie von den Protokollen der Einsprüche und Gegenvorstellungen, so wie aller anderen betreffenden Papiere Einsicht nehmen. Dieses Gericht lann nicht länger als acht Tage dauern. .

Art. 14. Die durchs Loss gezogenen 15 Namen werden in eine Vase gelegt, aus denen fünf von dem Präsidenten des Gemeinde ⸗Naths gezogen werden, und jeder interessirte Theil kann fünf ausschließen. Die Beschlüsse müssen mit Gründen motivirt und dem betreffenden Protokoll beigefügt

berden. . Art. 15. Nach diesen Beschlüssen vollendet der Demarch seine Liste binnen 3 Tagen nach der Bekanntmachung, und sie bleibt im Nathhause ausgehängt. ; =

4ses Kapitel. Von den Wahl-Versammlungen.

Art. 16. Der Gouverneur, sobald ei durch den Demarchen von der beendigten Nevision der Listen unterrichtet ist, bestimmt den Tag, den Ort und die Dauer der Wahlen. Diese letzte kann aber nicht länger als 8 Tage sein. Der Gouverneur schickt nach jeder Gemeinde ein verssegeltes Wahl- kästchen.

. 17. Die Demarchen sind gehalten, am zweiten Tage nach Em- pfang des Aufrufs des Gouverneurs den Inhalt desselben gehörig belannt zu machen. . ; .

Art. 18. Das Abstimmen geschieht unter Aussicht einer Kommission, bestehend aus drei Mitgliedern, von dem Gemeinderathe gewählt. Der äl= teste führt den Vorsitz. Diese Kommission ernennt den Secretair.

Art. 19. Die Wahlen geschehen mittelst Stimmzettel, welche von dem Präsidenten ausgetheilt werden. Jeder Stimmfähige schreibt auf dem Zettel entweder eigenhändig oder durch einen seiner Vertrauten so viele Namen auf, wie die Eparchie Deputirte zu wählen hat, und wirft ihn selbst in das Kästchen, indem sein Name ins Protokoll eingetragen wird.

Art. 209. Jede Bemerkung oder Klage der Stimmhabenden wird in das Protokoll eingetragen, so wie die Entscheidung der Kommission mit einigen Worten motivirt. In letzter Instanz entscheidet darüber die De⸗ putirten· Kammer.

Art. 21. Jeder stimmt in seiner eigenen Gemeinde. Hat Jemand das Recht, in zwei Gemeinden zu stimmen, kann er eine wählen, muß aber beiden die nöthige Anzeige machen, in welcher er seine Stimme geben wird, vor Abschluß der Wahl⸗Kataloge. Niemand aber kann in zwei Gemeinden stimmen oder sich vertreten lassen.

Art. 22. Das Wahllästchen wird noch von der Kommission versie⸗ gelt, so wie von den Wählern, die es verlangen. Es wird von der Kom- mission unter ihrer eigenen Verantwortlichkeit aufbewahrt.

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die Nachricht mit. . ö. 2

Art. 25. In den vereinten Distrilten Kranidi und Hermione geschieht die Verkündigung in der Hauptstadt des ersteren Demos. Die Phanarioten werden fürs erste ihre Wahlen in Hermopolis (Sxyra) vornehmen.

Art. 26. Die Deputirten werden in der Regel nach absoluter Stimmenmehrheit erwählt; in deren Ermangelung aber durch relative Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.

5Ftes Kapitel. Von den Eigenschaften der Deputirten.

Art. 27. Um Deputirter zu werden, muß man 1) die im Ait. 63 der Constitution bestimmten Eigenschaften haben; 2) nicht in die Ausnahmen des 7ten Artikels kommen; 3) Autochthon des freien Griechenlands sein; oder 4 zu den Kriegsmännern gehören, welche bis Ende 1827 in Giiechenland geblieben sind, oder von denen, welche an den Schlachten bis 1829 theil— nahmen; 5) oder 12 auf einanderfolgende Jahre in Griechenland gewesen sein, von denen man 5 in einer Eparchie gelebt haben, in einem Demos eingeschrieben sein und dort unbewegliches Eigenthum im Werthe von wenigstens 15,000 Drachmen besitzen muß.

Wenn eine Eparchie einen einzigen Deputirten oder drei erwählt, müssen dieser eine oder zwei von dreien Eingeborne der Eparchie oder von den daselbst 12 Jahre ansäßigen Freiheitskämpfern mit unbeweglichem Eigen⸗ thum sein. Wenn eine gerade Zahl gewählt wird, können die Hälste der Deputirten Auiochthonen einer anderen Eparchie des Königreichs sein.

Art. 28. Administrative, Finanz-, juridische und Militair-Beamte können Eparchieen nicht vertreten, wo sie ihre Amtspflicht ausüben. Im Allgemeinen kann keinem Staatsdiener die Erlaubniß verweigert werden, zur Zeit der Wahlen nach seiner eigenen Eparchie zu reisen. Festsitzende Staatsschuldner können zur Zeit der Wahlen, wenn sie es verlangen, zur Ausübung ihres Stimmrechts ihre Freiheit erhalten.

Allgemeine Dispositionen.

Art. 29. Im Fall des Ablebens, der Verabschiedung oder des Ver lustes der verlangten Gratificationen eines Deputirten findet binnen zwei Monaten eine neue Wahl statt. Die Kammer allein hat das Recht, den Abschied eines Deputirten anzunehmen.

Besondere Dispositionen.

Art. 30. Die Professoren der Otto-Universität, die Gomnasiarchen und die höheren Lehrer des polytechnischen Institutes, der Militairschule und anderer organisirten Bildungs-Anstalten der schönen Künste wählen ihren eigenen Deputirten.

Art. 31. Sämmtliche Obenerwähnten versammeln sich auf Ein— ladung des Gouverneurs der Hauptstadt des Königreichs in dem Uni— versitäs-Gebäude zur Zeit der allgemeinen Wahlen. Präsident der Ver— sammlung ist der Rektor, und der Secretair der Universiiät führt das Pro⸗ tokoll. Die Wahl geschieht mittelst Stimmzetteln. Der als Deputirte Er— wählte muß 1) die im Art. 63 der Constitution vorgeschriebenen Qualisica⸗ tionen besitzen, 2) ein ordentlicher Professor sein und sein Amt wenigstens ein Jahr belleidet haben. Ausgenommen sind die in obigen Kategorieen befindlichen Geistlichen, welche nur das Stimmrecht haben.

Art. 32. Die oben Angeführten können bei anderen Wahlen nicht stimmen.

Schlußbestimmungen. . Bei allen Wahl-Dokumenten ist Stempelpapier nicht nöthig. Die Geistlichen haben weder Stimm- noch Wahlrecht. Jede Wahl gegen die Bestimmung dieses Gesetzes ist null

Art. 33.

Art. 34.

Art. 35. und nichtig.

Art. 36. Das gegenwärtige Gesetz ist nicht unabänderlich.

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Der Univers enthält Folgendes: „Am 29. Februar ließ der Pascha von Beirut die Konsuln der 5 Großmächte zu sich kom= men unb erklärte ihnen, er habe von Konstantinopel Befehle des In⸗ halts erhalten, daß die Christen fortan in allen Theilen des Libanons, wo die Drusen und Christen unter einander lebten, den Drusen⸗Häupt⸗ lingen unterworfen sein sollten. (Zu bemerken ist, daß die Christen in den Dörfern zahlreicher sind, als die Drusen. ) Der franzöbsische und österreichische Konsul forderten den Pascha auf, jene Befehle vorzuzeigen, worauf er entgegnete, daß er Niemanden für sein Ver⸗ halten verantwortlich sei, daß er handeln könne, wie er wolle und daß er sie nur habe von seinen nunmehrigen Akten in Kenntniß setzen wollen. Sodann befahl er allen Christen, die Autorität des Kaima⸗ kan und der anderen Drusen- Häuptlinge unmittelbar anzuerkennen. Allein diese konnten dem Befehle keine Folge leisten, und unter allen denjenigen, welche mit den syrischen Verhältnissen genau bekannt sind, herrscht in diesem Punkt nur eine Ansicht. Kann es der Pforte Ernst darum sein, die Beschützung der Bischöfe, Kirchen, Klöster ꝛc. den natürlichen und erbitterten Feinden der christlichen Religion anzu— vertrauen? Können sich die Maroniten in die Abhängigkeit von je⸗ nen Leuten fügen, welche ihre Häuser, Kirchen und Klöster geplündert und in Asche gelegt, ihre Brüder, Kinder und Weiber ermordet ha— ben? Hieße dies nicht, die Heerde der Obhut des Wolfes anver— trauen? Der Pascha blieb jedoch taub gegen alle Vorstellungen.

Er erklärte, daß Jeder, der nicht sogleich gehorchte, auf die Galeere

geschickt werden solle und führte seine Drohung alsbald aus, indem er zwei Christen, welche als Dolnietscher der allgemeinen Beschwerde aufzutreten wagten, in das Gefängniß werfen ließ.“

Blick auf den gegenwärtigen Stand des Handels mit China.

m Paris, 10. April. Ich erhalte Mittheilung von einem höchst interessanten Bericht, welchen der Kommandant der französischen Station in China dem Minister des Seewesens mit der letzten Post aus Indien eingesendet hat, und welcher über die politisch kommer⸗ zielle Lage des himmlischen Reiches mehrere wichtige Aufschlüsse enthält. ; Es liegt außer allem Zweifel, beginnt der Bericht des Komman⸗ danten der französischen Station, daß der Kaiser von Ching vor kur zem der britischen Regierung den Antrag machte, der vollständigen Ausbezahlung von 21 Millionen Piaster (113 Millionen Fr) sich un⸗ terziehen zu wollen, wenn die Engländer die beiden Häfen von Tschusan und Kulangsu sogleich räumen möchten. Aber Sir Henry Pottinger bestand auf dem Wortlaut des Friedens- Vertrages, und sicherte dadurch der britischen Industrie einen ungeheueren Wagren⸗Ab⸗ satz während drei voller Jahre. Diese zwei Häfen sind nicht weit von Ningpo, einem der fünf Seestapelplätze, welche dem auswärtigen Handel eröffnet wurden, entfernt; nun ist aber Ningpo der einzige Hafen, aus welchen die chinesischen Nonken nach Japan absegeln. In Folge eines zwischen China und Japan abgeschlossenen Handels- Vertrages, dürfen jährlich 12 chinesische Jonken im Hafen von Nangasaki landen; alle übrigen japanischen Häfen sind den Chinesen verschlossen. Während des Jahres 1843 sind indessen 16 chinesische MNonken meistens mit briti⸗ schen Manufakturen, wie Tücher, Seidenstoffe, Baumwollenwaaren in Nangasafi eingelaufen. Zum großen Erstaunen und zum Ver⸗ drusse der Holländer haben die japanischen Obrigkeiten die 16 chine⸗ schen Jonken einlaufen lassen, ohne über deren Zahl sich zu beschweren.

Donnerstag den 18ten April.

Man darf mit Grund annehmen, daß die Engländer bei diesem ersten glücklichen Versuche nicht stehen bleiben, sondern sich bestreben werden, ihren Marktplatz in Japan immer mehr, wenn auch indirekter⸗ weise, nämlich von China aus, auszudehnen. Bereits hat die briti⸗ sche Regierung eine hydrographische Erforschungsreise längs der Küsten des japanischen Reiches angeordnet. Der Kommandant Belcher von der Korvette „Somarang“ wird die hydrographischen Ar⸗ beiten leiten. Man versichert jedoch, daß die Holländer, die Gefahr, welche ihnen von Seiten der britischen Handels- Konkurrenz droht, ahnend, sich thätigst verwenden, um die japanischen Obrigkeiten zur Einschränkung des auswärtigen Handels von Japan mit China zu bewegen. Dem sei jedoch wie ihm wolle, die Engländer besitzen bereits in den chinesischen Meeren die wichtigsten Vortheile. Die Abtretung der Insel Hong-Kong, welche eine bequeme, gegen die heftigsten Stlirme gesicherte Fihede enthält, erlaubt den Briten, ein mächtiges Centrum für den, den Kauffahrern und Handelsleuten ihrer Nation zu gewäh⸗ renden Schutz, dort zu errichten. Gegenüber von Hong Nong und am anderen Ende der Rhede in einer Entfernung von 8 bis 9 Kile⸗ meter, befindet sich die Stadt Cow⸗low, deren Einwohnerzahl 150,000 Seelen übersteigt. Die Engländer werden dort ihre Waa⸗ ren, und mitunter auch ihr Opium sehr vortheilhaft absetzen. Denn zu keiner anderen Epoche war der Opiumhandel in China thätiger, als gerade jetzt. Es vergeht kein Tag, wo nicht Goletten und an⸗ dere leichte Fahrzeuge von 100 —=120 Tonnen aus Macao, mit Opium beladen, nach der südlichen Küste von China abgehen. Der Preis einer Riste Dpium vom Gewichte eines Picul (2 Kilogr.) beträgt zwischen 759 und S(j0 Piaster oder 4050 bis 4320 Franken. Kaum ist ein soiches Fahr⸗ zeug am Srte seiner Bestimmung angelangt, so begeben sich die Chi⸗ nesen am Bord desselben, jeder nimmt eine Kiste Opium und läßt seinen Sack mit Piastern zurück, und im Laufe einer einzigen Nacht ist die ganze Schiffsladung erschöpft. Während der drei ahre, wo der Krieg dauerte, hat der Opium⸗Handel nicht einen Augenblick auf⸗ gehört, auf die so eben erwähnte Art betrieben zu werden, und man führt mehrere kolossale Reichthümer an, die auf diese Art in der kurzen Frist von einigen Spekulanten zusammengebracht worden sind.

Dse Amerikaner haben ihrerseits begonnen, dem britischen Opium⸗ Handel Konkurrenz zu machen. Sie brachten das Opium aus der Türkei und verkauften es etwa 109 Piaster die Kiste billiger als die Engländer, welche ihr Opium aus Indien holen. Obwohl das tür⸗ kische Opium dem indischen an Güte nachsteht, so verkauften dennoch die Amerikaner bedeutende Vorräthe des ersteren, so, daß die Regierung von Bengalen sich veranlaßt fand, das Opium der Prä⸗ sidentschaft allen Schiffen jeglicher Nation zu verkaufen, wäh⸗ rend sonst dasselbe nur den pritischen Schiffen abgetreten wurde. Die Regierung von Bengalen befürchtete, daß sie sonst bei der Kon⸗ kurrenz der Amerikaner ihre Vorräthe nicht ganz absetzen könnte. Ja, in letzter Zeit haben sogar die Franzosen es versucht, an dem Spiumhandel Theil zu nehmen. Man führt ein französisches Handels⸗ haus an, welches bei diesem Verkehre große Summen gewonnen ha⸗ ben soll. ; eher den gegenwärtigen Umständen ist es schwer zu bestimmen, welche Richtung der französische Handel in China verfolgen soll. Voni Jahre 1816 bis zum heutigen Tage kommen jährlich nur zwei bis drei französische Handelsschiffe nach Macao oder Canton. Es ist zu verwundern, daß die französischen Tuch-Fabrikanten nicht gehörig den ihnen nicht unbekannten Umstand beherzigen wollen, daß die in Frankreich fabrizirten Tücher wenigstens um ein Decimeter zu schmal sind, um daß die Chinesen daraus ihre Kleidungsstücke schnei⸗ den könnten, welche nach chinesischer Sitte aus einem einzigen Stücke ohne Zusätze gemacht werben. Die Folge davon ist, daß die Eng länder den Tuchhandel sich ausschließend zugeeignet haben. Nur die Russen führen von der nordischen Gränze herein Tücher nach China, ohne darum den Engländern die Konkurrenz gefährlich zu machen.

Die Engländer führen jährlich aus Bengalen nach China eine un⸗ geheure Menge von Baumwolle ein, die sich auf 130 140000 Bal⸗ len belaufen mag. Eben so werden aus Indien Kamlotzeuge und Baumwollenstoffe und aus England Seidenwaaren eingeführt, welche die Chinesen, die eine seltene Nachahmungsgabe besitzen, ziemlich ge⸗ schickt schon nachzumachen pflegen. Nach den Engländern treiben die Nord-Amerikaner den meisten Handel mit China, wo sie Baumwolle, Leder, Häute und Mehl absetzen. Auch werden aus Nord-Amerika bedeutende Quantitäten von Piastern lsilberne Thaler) eingeführt, wo⸗ mit die Chinesen ihre Waaren fremden Kaufleuten zu bezahlen pfle⸗ gen. Die Einführung der Piaster giebt zu einer lebhaften Agiotage Anlaß. Die Eröffnung der fünf chinesischen Häfen zu Gunsten des auswärtigen Handels wird, man muß es hoffen, den französischen Handel mit dem himmlischen Reiche heben, wozu jedoch von Sei⸗ ten der französischen Fabrikanten und Rheder mehr Thätigkeit und Ausdauer nothwendig erscheint. Eben so muß die französische Industrie überhaupt sich mehr angelegen sein lassen, dem Geschmacke und den Sitten der Chinesen nachzukommen, welche nichts weniger als die Veränderung lieben.

Französische Schiffe können während ihrer Fahrt nach China Manilla oder Batavia berühren und ihrer Ladung dort absetzen und dafür Reis laden, welcher Handels⸗-Artikel in Manilla sehr niedrig zu stehen kommt und jederzeit in Macao vortheilhast und schnell ver⸗ kauft wird. Französische Weine in Kisten, die nicht in Batavia oder Manilla an den Mann gebracht wären, fangen an, in Macao und sogar in Canton vortheilhaft abgesetzt zu werden.

Die Uhren-Jndustrie verspricht in China einen guten Marktplatz zu finden. Ein Handelshaus aus London allein macht jährlich um mehr als 800,000 Piaster (1, 320, 0090 Fr.) Geschäfte in diesem Zweige in Canton. Es bezieht das Uhrwerk aus Genf und läßt dann in London nach chinesischen Zeichnungen die dazu passenden Uhrenkasten verfertigen, welche das Eigene haben, daß über dem Zifferblatte eine Art Schild sich erhebt, worauf die Chinesen, welche die Uhr kaufen, ihren Namen eingraben lassen. Es ist dies die Landessitte. Taschen⸗ Uhren werden noch zahlreicher abgesetzt, da jeder nur einigermaßen wohlhabende Chinese wenigstens zwei Saduhren bei sich trägt.

In Betreff der Rückreise der Kauffahrer aus Ching muß man nicht übersehen, daß wenige chinesische Waaren mit Vortheil nach Frankreich versendet werden können. Diese beschränken sich auf fol⸗ gende Artikel: rohe Seide, Spezerciwaaren, Porzellan, Indigo (wel⸗ cher an Güte dem indischen nachsteht), Lackwagren und Thee. . Doch sind die heutigen chinesischen Porzellanwaaren nicht mehr so schön als vor Jahren, sselbst die nicht von Nanking, die sehr theuer zu stehen kommen, so daß man für denselben Preis in Sävres weit bessere und schönere Fabrikate haben kann.

Der Waaren⸗-Verkehr während des verflossenen Jahres 1843 war in Macao sehr lebhast. Man rechnet 3 Mill. Stück long- cloth (eißer Calicot), welche dort abgesetzt wurden, wovon etwa ein Drittel amerikanischen Ursprungs, welche den britischen long cloth eine höchst gefährliche Konkurrenz machen, weil sie stärker und besser fabrizirt sind und dabei im Preise niedriger stehen.