1844 / 110 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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wanzig Hülfs- Arbeitern bestellt worden, mit Tages⸗ e der Strand nach allen Seiten hin von ? mung der Strand ⸗Polizei beauftragten Steuer⸗

it Wahrne w . und von diesen, unter Leitung des Strand⸗

üllfsleistung einer angemessenen Zahl von Strand . * w Arbeitern, die Bergung von Gegenständen der Ladung und Schiffsgeräthschaften bis spät auf den Abend betrieben, auf gleiche Weise auch in den folgenden Tagen fort⸗ gefahren. Daß dessenungeachtet es nicht möglich gewesen sein mag, seden Diebstahl am Strandgute zu verhindern, kann zugegeben werden, weil dies der Natur der Sache nach in der Unmöglichkeit beruht und kein Vernünftiger deshalb den Behörden einen Vorwurf machen wird.

Viertens wird den Behörden zur Last gelegt, daß dem Ca⸗ pitain des „Courier“ nach Verlust seines Ruders nicht von Pillau aus der Befehl geworden, einen Theil der Ladung über Bord zu werfen, und daß man nicht das Schiff vermittelst eines Dampfbotes in den Hafen geholt, was in den Tagen vor der Strandung, wo der Sturm nicht so heftig war, sehr wohl thunlich gewesen wäre, da die Lootsen damals dem Schiffe auf der Rhede Anker gebracht hätten. Hierauf ist zunächst zu erwiedern, daß ein Befehl zum Seewurf nicht gegeben werden konnte, weil es an einem gesetzlichen Anhalt fehlt, vermöge dessen die Behörde berechtigt wäre, einem Schiffs⸗ Capitain, so lange dieser das Kommando führt, ein solches Ansinnen zu stellen. Wäre es aber auch gestellt worden, und hätte sich der Capitain derselben freiwillig unterwerfen wollen, so würde die Maß- regel doch nicht haben zur Ausführung gebracht werden können, weil nach der Aussage des geretteten Steuermannes während der ganzen Zeit, wo das Schiff auf der Rhede gelegen hat, immer solch hartes Wetter gewesen ist, und die See so stark über das Schiff geschlagen hat, daß die alsdann nothwendige Oeffnung der Schiffsluken fast un— möglich, jedenfalls aber wegen des Eindringens des Wassers tollkühn gewesen sein würde.

Eben so unthunlich war das Einbringen des Schiffes in den Ha— fen mit Hülfe von Dampfböten, da jenes, ohne Steuerruder, wie der Steuermann selbst bekundet hat, nicht zu regieren war.

Der letzte Vorwurf zeiht die Behörden einer zu großen Unvor—⸗ sichtigkeit deshalb, weil in jenen Sturmtagen den beiden Rhedeschiffen „Heinrich“ und „Hope“ bei dem heftigsten Seegange das Zeichen zum Einsegeln in den Hafen gegeben worden, einem Wagniß, das sehr leicht mit ihrer Strandung hätte endigen können.

Daß dieser Erfolg leicht möglich war, ist den betheiligten Beam— ten bei Ertheilung des Signals keinesweges unbekannt geblieben. Die Lage der Verhältnisse war aber von der Art, daß dieser Weg für den zweckmäßigsten erkannt werden mußte, wie denn auch die Führer bei⸗ der Schiffe derselben Ansicht gewesen sein müssen, da sie auf das Signal jenen sofort beschritten haben. Der glückliche Erfolg hat die Zweckmäßigkeit der getroffenen Anordnung vollständig gerechtfertigt, und beweist mehr wie alles Andere das Unbegründete des Vorwurfs.

Jeder Unbefangene mag hiernach selbst beurtheilen, was von je nen Anklagen zu halten ist.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 13. April. (N. K.) Die Kaiserin Wittwe von Brasilien, Herzogin von Braganza, welche sich mit ihrer Prinzessin Tochter schon seit dem vorigen Sommer hier befindet, wird nächsten Monat nach Lissabon zurückkehren. Nach portugiesischem Statut hat dieselbe bekanntlich ihre Apanage im Lande zu genießen, und darf nur nach vier Jahren wieder zeitweise ihren Aufenthalt im Auslande nehmen. Der schwer kranke General-Adjutant Fürst von Löwenstein⸗Wertheim wurde bereits gestern mit dem Sakramente der letzten Oelung versehen. Für den Unterricht im Fechten und Volti⸗ giren der Köonigl. bayerischen Kavallerie sind erneuerte Vorschriften in einem Bändchen gedruckt erschienen, und bereits an die treffenden Abtheilungen erlassen worden.

Baden. Karlsruhe, 12. April. Die hiesige Zeitung enthält folgende vorläufige Anzeige über die Stiftung von Hülfs⸗ Vereinen zur Unterstützung der nothleidenden schlesischen Weber: „Was thut Baden für die nothleidenden schlesischen Weber? Baden, das sich nach dem hamburger Brand durch schnelle, willige Hülfeleistung bewährt hat, wird das Elend seiner Brüder in Schlesien nicht un— beachtet lassen. Es wird sich in Karlsruhe ein Central-Verein bilden zu unentgeltlicher Besorgung von hülfeweisen Bestellungen auf schle— sische Leinwand. Sein erstes Geschäft wird sein, sich von dem Verein in Breslau zuverlässige Preislisten zu verschaffen und inzwischen in den bedeutenderen Orten Badens Hülfs-Vereine ins Leben zu rufen. Diese Vereine nehmen die Bestellungen derjenigen auf, welche den Schlesiern durch einen Einkauf, er sei groß oder klein, zu Hülfe kom⸗—

66 men wollen, und geben Auskunft über Güte, Breite und Preis. Sie prüfen die Zahlfähigkeit der Besteller und vermitteln die Uebersendung und Abgabe der Leinwand, so wie deren Zahlung. Dem milden Zweck entsprechend und die Vermittelung sichernd, wäre eine Einzah⸗ lung von 10 pCt. der Bestellung.

Vom Oberrhein, 12. April. (F. J.) In der öffentlichen Meinung zeigt sich in Bezug auf unsere Kammer -Verhandlungen eine wesentliche Veränderung, welche um so größere Beachtung verdient, als sie das allmälige und darum um so tiefer gehende Ergebniß ruhiger, unbefangener Beobachtungen ist. Dem verständigen, geraden Sinne des Bürgers und Landmanns entging die sichtbare Theilnahme nicht, daß die Regierung emsig bemüht ist, mit allen ihr zu Gebot stehenden Mitteln das Wohl des Landes zu fördern und den gerechten Wünschen unserer Stände entgegenzukommen. Schon während der Ergänzungs⸗Wahlen zum gegenwärtigen Landtag konnte man die Be⸗— merkung machen, daß die Regierung jede Einwirkung auf dieselben zu vermeiden suchte, obwohl sie durch das Benehmen der Opposition dazu Veranlassung genug haben mochte. Dieses System ruhiger Ver⸗ ständigung, friedlicher Vermittelung hat sie fortan sestgehalten, und sowohl durch die zahlreichen, wichtigen Vorlagen von Gesetz⸗-Ent— würfen, welche eine zeitgemäße fortschreitende Entwickelung beabsich⸗ tigen, als durch die besonnene Haltung bei den bisherigen Verhand— lungen genugsam gezeigt, das sie alles Ernstes ein freundliches Ver⸗ hältniß mit den Ständen wünscht und eben so die Erwar— tungen des Landes kennt, als sie denselben zu entsprechen geneigt ist. Mußte schon dieses Entgegenkommen, dieser un— leugbare redliche Wille, in Eintracht mit den Ständen zu wirken, die rechte Anerkennung des Landes gewinnen, so hat da gegen das Benehmen der Opposition in der zweiten Kammer desto mehr Mißfallen erregt. Das schroffe Auftreten einzelner Mitglieder derselben, die oft allzu heftigen Angriffe gegen verdiente Staats— männer, die Verdächtigung verschiedener Kammer-⸗Mitglieder selbst, welche nicht in allen Dingen und unbedingt zur Fahne der Opposition schwören, mußten nothwendig die Ueberzeugung begründen, daß der Geist vorurtheilsvoller Unzufriedenheit in der Kammer Wurzel gefaßt, daß man eine Opposition um jeden Preis haben will. Das ist aber nicht der wahre Ausdruck des vernünftigen Gesammtwillens, welchen darzustellen die eigentliche Aufgabe der Abgeordneten des Landes ist. Wir sind keinesweges der Meinung, daß eine Opposition überhaupt etwas Verderbliches sei; im Gegentheil, sie wird und muß nothwen— dig vorhanden sein, so lange es verschiedene Ansichten giebt: aber eine andere Frage ist, ob es heilsam, den Interessen der Kommitten⸗ ten förderlich sei, wenn man Allem, was von der Regierung ausgeht, eben deswegen Widerspruch entgegensetzt. Dies zu leugnen, nehmen wir keinen Anstand, und diese Ansicht ist es denn, welche allmälig im Volke sich kund giebt.

Freie Städte. Frankfurt a. M., 12. April. (A. 3.) Eine Kommission, bestehend aus dem preußischen, bayerischen und säch⸗ sischen Gesandten, hat, dem Vernehmen nach, die elektro- magnetische Maschine von Wagner einer Untersuchung unterworfen und auf deren Grund einen günstigen Vortrag an die Bundes⸗-Versammlung erstat—⸗ tet. In Folge dessen soll die bereits vor längerer Zeit ernannte tech nische Kommission (die Prof. Ettinghausen, Steinheil und Schubart), ersucht worden sein, ins Monat Mai nach Frankfurt zu kommen, um die Wagnersche Maschine in allen ihren Einzelheiten und Leistungen genau zu prüfen.

rn reich

Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 12. April. Als die Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der Marine heute in der Kammer erschienen, legten sie das auf die otaheitischen Er⸗ eignisse bezügliche Aftenstück, dessen Mittheilung die Kammer gewünscht hatte, nämlich den von Herrn Reine überbrachten und vom 15. No⸗ vember datirten Bericht des Contre-Admirals Dupetit-Thouars, auf das Büreau nieder, und der Präsident forderte die Deputirten auf, davon Kenntniß zu nehmen. Herr Ledru⸗-Rollin, der sich vorher über das Ausbleiben der Minister so heftig beschwert hatte, blieb dessen— ungeachtet jetzt ruhig auf seinem Platz sitzen. Eine Stimme aus dem Centrum rief: „Also keine Interpellationen mehr!“ Andere Stimmen entgegneten: „Nur Geduld, wir sind noch nicht am Ende!“ Der Präsident erklärte darauf, daß Herr Billault über die so eben der Kammer gemachte Mittheilung das Wort habe, worauf dieser den Marine⸗Minister vorerst fragte, ob der auf das Büregu niedergelegte Bericht sich auf das beziehe, was während des Protektorats und bei der Absetzung der Königin Pomareh vorgefallen.

Der Marlne-Minister: Er bezieht sich zum Theil darauf. Als

zum erstenmale von den otaheitischen Angelegenheiten die Rede war, befan—

den sich einige Berichte von Subaltern-Ossizieren in den Händen des Ma⸗ rine Ministers. Daß wir diese der Kammer hätten vorlegen müssen, wird man gewiß nicht behaupten wollen. Ich glaube vielmehr, daß die Regie rung vollkommen recht handelte, mit einer weiteren Mittheilung so lange zu warten, bis ihr das Urtheil des Ober-Befehlshabers über die unter sei— nen Augen vorgefallenen Ereignisse vorlag. Was that nun die Negierung

damals? (Herr O. Barrot: Sie legte einen Auszug vor.) Kein Aus- zug, sondern den vollständigen Bericht, ohne daß eine Zeile daran fchlte. Das Schreiben des Herrn Dupetit⸗Thouars vom 10. November, welches damals mitgetheilt wurde, ist buchstäblich dasselbe, welches wir empfingen, und Sie werden aus dem heute vorgelegten ersehen, daß der Contre-Admi⸗ ral sehr beeifert ist, sich im Beginn seines Berichts zu entschuldigen, daß er srüher nicht mehr ins Einzelne gegangen. „Die Exeignisse“, sagt er, „drängten; ich hatte sehr wichtige Angelegenheiten zu ordnen, und ich war tete mit der Entwerfung des näheren Berichts, den ich Ihnen jetzt vorlege, bis mir meine Ueberfahrt von Otaheiti nach der Küste von Chili dazu Muße gewähren würde.“

Herr Billault: Der Bericht des Admirals enthält also die Detail⸗ Berichte der Offiziere? Dann beantrage ich, daß die Kammer jede Exörte— rung vertage, bis wir von diesen Berichten haben Kenntniß nehmen können.

Herr Ledru-⸗Rollin: So meinte ich es auch.

Herr Guizot. Wenn Sie das Vorgelegte sich werden angesehen ha— ben, werden Sie wissen, was Sie zu verlangen haben.

Herr Billault: Es darf hier keine Zweidentigkeit stattsinden. Der Minister hat vor zwei Monaten hier, und vor zwei Tagen an einem an deren Ort erklärt, es seien der Regierung Berichte zugelommen, welche voll— ständige Details über die von der Begründung des Proteltorats bis zur Absetzung der Königin Pomarch vorgefallenen Ereignisse enthielten. (Von allen Seiten: So warten Sie doch, bis Sie das Vorgelegte gelesen haben.) Es steht sest, daß die Regierung Berichte von den unter den Be— sehlen des Admirals stehenden Offizieren erhalten hat, und deren Vorlegung verlange ich, denn es ist die Kenntniß der darin enthaltenen Thatsachen thig, um das Verfahren des Admirals und seinen Entschluß zu beurtheilen. Verweigert man dies, so wird die Kammer zu erwägen haben, was ihr wei ter zu thun obliegt. ö .

Herr Gusizotz; Der so eben vorgelegte Bericht des Admirals Dupetit⸗ Thouars enthält die Schilderung der Ereignisse, welche von der Begründung des Proleltorats bis zur Absetzung vorgefallen sind. Die Darstellung der Thatfachen darin ist also vollständig. Niemals hat man verlangt, daß die Berichte der Subaltern-Ofsiziere an ihre Oberen wörtlich mitgetheilt würden; es ist dies zu keiner Zeit geschehen. (Heir Arago: So verlangt man es jetzt,; Die Regierung kann es aber nicht zugeben. Wenn sie unter ihrer Verantwortlichkelt glaubt, daß einer oder der audere von solchen Berichten sich zur Mittheilung eigne, so kann sie ihn allerdings mittheilen, aber es von ihr zu verlangen, ist man nicht berechtigt. Wenigstens hat sie ihrer⸗ seits das Recht, es zu verweigern. Der Bericht, den wir Ihnen jetzt vor legen, ist das Dolument, welches man schon vor 2 Monaten von uns ver— langte, das wir aber damals nicht mittheilen konnten, weil wir es noch nicht besaßen. Es enthält alle Thatsachen, die der Admiral der Regierung mitgetheilt hat, die Darstellung seines Verfahrens und die Angabe seiner Motive. Hiervon haben wir der Kammer nichts vorenthalten wollen; was aber zwischen dem Ober-Befehlshaber und seinen Untergebenen vorgegangen, davon dürfen wir nur das mittheilen, was uns zur Einsicht von der Sache nothwendig scheint.

Herr Berrver: Meine Herren, erlauben Sie mir, nur eine Bemer— kung zu machen. Unter gewöhnlichen Umständen, wenn ein Stabs-Offizier im Namen Frankreichs handelt, und wenn unter seinen Besehlen auf dem Schauplatz der Ereignisse sich Subaltern-Offiziere befinden, welche Berichte an ihn erstatten, und ihm über die Thatsache, für welche er verantwortlich ist, allgemeine, die ganze Lage der Dinge darstellende Dokumente ibersen den, so begreife ich, bis zu einem gewissen Punlt, daß zwischen ihm und diesen seinen Untergebenen Beziehungen stattfsinden lönnen, welche nicht im- mer die Oeffentlichkeit vertragen. Wenn es sich aber um die Beurtheilung von Thatfachen handelt, woraus man sich das Urtheil über das Versahren des obersten Befehlshabers bilden soll, so ist die Kenntniß die⸗ ser Thatsachen von Wichtigkeit; die unter dem Admiral Dupeltit- Thouars stehenden Offiziere waren an Ort, und Stelle, er aber nicht; sie wurden hierdurch den Ereignissen gegenüber, die Oberen im Kom mando, und deshalb muß man von Ihnen die Wahrheit erfahren. (Sehr gut!! Der Admiral Dupetit⸗Thonars war nicht anwesend, er konnte also nicht alle zerstreute Dokumente, die von verschiedenen Agenten eingingen, sammeln, und sich einen Gesanimt-Ueberblick über das Ganze der Operatio- nen verschaffen, er konnte nichts kontroliren. Die Wahrheit ist also nur aus den Berichten jener Agenten zu entnehmen, welche man unter diesen Um— ständen ungehörig als Subaltern-Agenten bezeichnet. Bei Einsendung ihrer Dokumente nahmen sie auch den Admiral Dupetit-Thouars nicht wie einen Chef, wie einen Oberen, sondern wie einen Vermittler zur Ueberlieserung der Aftenstücke an die Regierung; da der Admiral, indem er nicht an Ort und Stelle war, über die Ereignisse weder urtheilen, noch sie leiten konnte.

Admiral Mackau: Bei aller Macht des Wortes, die der ehrenwerthe

Nedner ausüben mag, werde ich doch niemals zugeben, daß solche Grund⸗ sätze für den Kriegsdienst der Marine aufgestellt werden. (Lebhafter Beifall im Centrum.) Auf den Stationen, wo der Admiral sich besindet, übt er sein Kommando über alle seine Ofsiziere aus, welches auch ihr Grad und ihre Stellung sein mag. Die Offiziere, welche zu Otaheiti beschästigt wa— ren, sei es zu Lande oder auf unseren Kriegsschiffen, mögen sie sich im Ar chipel der Gesellschafts-Inseln oder an der Westküste von Amerila befunden haben, hingen Alle von der Autorität ihres Chefs ab und richteten Alle in jenem Augenblick ihre Berichte über das, was unter ihren Augen vorging, an ihn. Der Ihnen vorgelegte Bericht ist nichts anderes, als das Ne— sumé des Contre-Admirals Dupetit⸗Thouars über alle von den ihm unter gebenen Offizieren nach und nach ihm eingesandten Berichte. Herr Billault: Als aber die Kammer im Monat März eine Darle— gung der Ereignisse, welche zwischen dem Protektorat und der Absetzung vor— gefallen, förmlich verlangte, da antwortete uns der Minister der auswärti— gen Angelegenheiten, er habe keine Kenntniß davon, er besitze keine andere Dokumente, als den aus einigen Zeilen bestehenden Bericht des Admirals— Und doch waren damals in seinen und des Marine-Ministers Händen be, reits die Berichte der Subaltern-Offiziere, welche während der Abwesenheit des Admirals zu Otaheiti befehligten. (Bewegung.)

Als Stoff für die Verhandlungen dienen überhaupt solche Gegenstände

aus allen Zweigen der gesammten Land- und Forstwirthschaft, die nach ihrem dermaligen Standpunkte wichtig genug erscheinen, um der Berathung einer Versammlung sachkundiger Männer aus allen Theilen des deutschen Vaterlandes unterstellt zu werden; insbesondere werden dafür die sowohl von früheren Versammlungen unerledigt gebliebenen, als auch neu in An= regung gebrachten Gegenstände und Fragen, die sich nachstehend zusammen— 3. sinden, vorgeschlagen. Größere, zu Vorträgen in der Versammlung bestimmte Abhandlungen, welche Vorträge aber, sofern sie nicht Gegenstände von besonderer praltischer Wichtigkeit betreffen und Anträge begründen, worüber während der Dauer der Versammlung zu verhandeln und zu beschliesien ist, möglichst vermieden werden sollen (vergl. Stuttg. Bericht S. 175), sind zur statutenmäßigen Prüfung und um elne zweckmäßige Neihenfolge derselben bestimmen zu kön— nen, bis spätestens zum 24. September an den Vorstand einzusenden; da— gegen können kürzere Aufsätze und Vorträge bei demselben auch während der Zeit der Versammlung angemeldet und übergeben wenden.

Als Gegenstände der i ien en und belehrenden Unterhaltung außer den Verhandlungen und Sitzungen werden vorläufig bezeichnet:

1) Die vom General Comité des landwirthschastlichen Vereins von Bayern veranstaltete Ausstellung von bgyerischen land-, sorst⸗ und gartenwirth— schastlichen Erzeugnissen aller Art, von Geräthen, Maschinen und Mo— dellen von landwirthschaftlich technischen Fabrikaten und den wichtig- sten Viehrgcen des Landes.

Die öffentlichen Sammlungen der Haupt- und Residenzstadt in Bezug

5 9j issenschaflen, Künste und Technik.

. . nach benachbarten Staats-Domainen, insbesondere Militair=

8 an, dem mil der landwirthschaftlichen Central⸗Schule verbun= . Schleißheim, dann nach einigen Privatgütern. Die ö n et getroffen werden, daß Ausstüge nach entfernteren schafnicher gie bor bh e ichen Seen, insbefondere ein gemein chm een va gn n Bebirgs- und Alpenwirthschaften in den Um—= 6; uhr un n 3 und Freut mit Abfahrt am 27. September Mügiiedern von Santtn a. dosten Jigchmittags unter . von un 3 staltsinden können, die sich hierfür,

werd gl uren en Rbends schrifllich oder mündlich

4) Den 6. Oltober wird das Central-Landwirthschafts-Fest in München gefeiert, bei welchem die Preise fär die vorgeführten Thiere vertheilt werden. Auf die Preisevertheilung folgt ein Pferderennen, und vom 7. bis 13. September finden die übrigen Festlichkeiten und Vergnü— gungen, als: Vogel-, Scheiben- und Hirschschießen, ein 2tes Pferde— rennen u. s. w. statt.

Wer nach §. 9 10 des Grundgesetzes Zusendungen von land- und sorstwirthschafllichen Gegenständen, als: von Thieren, Wolloließen, Maschi— nen, Ackergeräthschaften, Feld- und Waldprodußten, welche nicht für obige Landes-Produften-Ausstellung bestimmt sind, zu machen gedenlt, wird er— sucht, davon bis zum 31. August Nachricht an den unterzeichneten Vor— stand zu geben, damit man eine Uebersicht von den einkommenden Gegen— ständen gewinnen, passende Lokale für zweckdienliche Aufstellung ausmitteln und wegen der Kosten für die Ein- und Rücksendung statutenmäßige Vor— sorge treffen könne.“)

Was insbesondere die Einsendung bemerkenswerther Wollvließe an— langt, so werden Alle, welche hierfür ihätig zu sein die Gefälligkeit haben wollen, wegen der bevorstehenden Schur ersucht, die Veranstaltung hierzu nicht allzu weit zu verschieben. Die Einsendung der Vließe müßte eben so, wie in den letzten Versammlungen, in ungewaschenem Zustande, in flachen mit Schreibpapier ausgelegten 4 C] Fuß Grundsläche haltenden Kisten geschehen, und es wären Notizen über Geschlecht, Abstammung und Alter, über Gewicht, Höhe, Länge und Umfang des Körpers des Thieres nach der Schur, über die Art der Haltung und die Qualität der Nahrung im letzten Jahre; endlich über das Alter des Vließes, wie lange dasselbe nämlich über oder unter 365 Tagen auf dem Thiere gestanden, so vollständig wie mög⸗— lich beizufügen. Möchten doch ja auch diejenigen Besitzer hochedler Schäfe⸗ reien, welche den früheren Versammlungen verhältnißmäßig nur wenig zu

) Während der Versammlung können Geräthschaften u. s. w. in na— türlicher Größe oder in Modellen, so wie Abbildungen, Zeichnungen, Bü— cher, besonders Kupferwerke, landwirthschaftliche Erzeugnssse u. s. w. auf⸗

estellt und vorgelegt werden. Die Einsendung der zur Ausstellung be⸗ fila en Gegenstände und die Zurücksendung an die Eigenthümer erfolgt auf Kosten der Gesellschaft, falls die Einsendung mit Vorwissen und Ein- willigung des Vorstandes geschehen ist. Siehe 5. 9 und 16 des Grund-

gesetzes.

sendeten, diesmal sich geneigt fühlen, die Ausstellung von Bließen durch recht viele Pracht-Exemplare vorzüglich glänzend und belehrend zu machen! Die Weintrauben! und Obstsorlen dürften mit Beifügung ihrer erts— üblichen Namen und mit den etwa nöthigen Bemerlungen üer Kultur Verhältnisse, in möglichst gut und charakterislisch ausgebildeten Exemplaren, die Trauben mit diesjährigem Rebholz und mit Blättern vom unteren Theile dieses Holzes, einzufenden sein. Die Sendung von Weinproben wünschen wir auf vorzügliche Quglitäten beschränkt zu. schen, und es müßten die Namen der Einsender, dann Notizen über das Weingelände, in welchem der Wein gewachsen ist, über die Erzeugungsart, das Weinbereitungs Verfahren und über die Behandlung des Weins im Keller beigefügt werden. Es wird in Gemäßheit der Verhandlungen von 1813 (8. . der Wunsch geäußert, daß die Nesultate angestellier ,, schon im Monate August dem Vorstande mitgetheilt , . ö um Prüfung und Zusammenstellung sür die Bersanin sungz eo . , n rn. Alle Herren Theilnehmer bitten wir, uns ihre ih ie , lung zu befuchen, längstens bis zum 20. , get . te, damit' wir hiernach alle Einrichtungen bennessen 36 e, , . der Wohnungen, für welche mit a , i, , . Helaß zu 4 66. 2 13 . 9 ö rin . rere lch r n ü nil ffn eher die Herren Theilnehmer alsbald eine Karte mit Bezeichnung ihres Namens, Sinnes und, Wohnorts kei dem eingerichteten Empfangs Biege im Königlichen Hbeon abgeben. Hier wird ihnen die erfor den ich Auskunft enheilt, die bestellte Wohnung, die ber auch auf dem Postbir eau vorgemenlt wird, angewiesen und das Pro⸗ aber ür bie Versaͤmmlung und die Ausnahmskarie gegen Erlegung des nnn itgkdifer ell h von s Rejis ober 7 zk. eingehend gi wein. belangen. Ke st ndüngen erbitten wir uns unter der rr ft, „An den

j Se 9 . * V Dire n' n faminmsunp deutscher Land- und Forstwirthe in München.“ orf Obliegenheiten als Geschäftsführer haben auf unser Ersuchen der

5 immerer und Regierungs Ralh, Freiherr von Welden, und der i Cen fine rofessor, Hr. Zierl, zu übernehmen sich bereit erklärt. München und Gem, im März 1844. von Stichaner, Fereiherr von Closen, Königlicher Staatsrath. Königl. Kämmerer und Gutsbesitzer.

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Lin e , rt rr e 9 Nein! in! . n . ĩ a. 6. Nein! Nein!) Ich sage, wir besaßen einige Berichte von Subaltern-Ofsi⸗ zieren in dem Augenblicke, wo diese Frage vor die Kammer gebracht wurde. Folgte aber daraus, daß wir dieselben mit dem Bericht des Ober -Befehls-= habers auf das Büreau niederlegen mußten? ,

. Derr Billa ult: Es solgt daraus zweierlei: Erstens, daß man am 29. Februar als wir das Ministerium interpellirten, Berichte über die Er— eignisse zu Otaheiti besaß; zweitens, daß man es damals leugnete. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten sprach von den Intriguen der englischen Missionaire, von dem Benehmen eines englischen Dffizierẽ und als ich ihn fragte, woher er dies wisse ünd ob er also nähere Berichte hatte autwortete er, er habe deren leine; der Marine -Minister aber wollte dis näheren Details sogar von einem Offizier erfahren haben, der eben ange⸗ kommen sein sollte, und mit dem er am Morgen des Tages, an welchem ich ihn befragte, eine Unterredung gehabt haben wollte. Warum sagte man damals nicht gleich offen und freimüthig die Wahrheit? Warum erklärte man nicht: „Wir haben Dokumente, wir sind vom Stand der Dinge un— terrichtet, wir wollen aber diese Dolumente nicht vorlegen.“ Das wäre konsequent, das wäre loval und muthig, vielleicht sogar edelmüthig gewesen; aber man wollte lieber eine Diskfussion sich entspinnen lassen, welche die Ehre eines Admirals, die Würde des Landes, die Ehre der Flagge, die Lage des Kabinets berührte. Sie wollten die Frage löfen, ohne Dofumense mitzutheilen; das ist keine Repräsentatio⸗Negierung. (Gelächter und Mur— ren im Centrum.)

Nachdem der Redner diese Beschwerden noch weiter ausgeführt und unter Anderem behauptet hatte, man hätte den Admiral Dupetit⸗ Thouars vor ein Kriegsgericht stellen sollen, wenn man glaube, daß er seine Justructionen überschritten habe, oder das Ministerium selbst hätte, wenn dies nicht der Fall sei, in Anklagestand versetzt, oder we— nigstens mit einem Tadels Votum bestraft werden müssen, weil es den Admiral Dupetit-Thouars desavouirt habe, nahm Herr Guizot das Wort, um aufs energischste gegen den Grundfatz zu protestiren, als ob man das Verfahren keines Staatsdieners mißbilligen und keinen von seinem Platz abberufen dürfe, ohne ihn vor Gericht zu stellen, weil unter solchen Umständen jede Verantwortlichkeit der Regierung ein Ding der Unmöglichkeit sein würde. Eben so energisch wies der Minister den anderen aufgestellten Grundsatz zurück, als ob jemals die Negierung gehalten sein könnte, alle Aktenstücke, welche sie über ein Ereigniß oder eine Thatsache empfangen hätte, der Kammer mitzu— theilen. Die Opposition beruhigte sich indeß noch nicht, sondern Herr Billault wiederholte seine Vorwürfe und die Herren Odilon-Barrot und Ledru-Rollin stimmten ihm darin bei. Letzterer schloß mit der Erklä— rung, daß das Verhältniß des Ministeriums zu den Kammern weder aufrichtig, noch loyal sei, wofür er zwar von dem Präsidenten zur Ordnung gerufen wurde, was ihn indeß nicht hinderte, zu erwiedern, wenn seine Worte nicht parlamentarisch seien, so seien sie doch wahr. Die Sitzung wurde dann unter lebhafter Bewegung aufgehoben, ohne daß die Debatte ein bestimmtes Resultat gehabt hätte. .

Paris, 11. April. Die Pairs Kammer hat in ihrer aestriae Sitzung sämmtliche Artikel des Patentsteuer Gesetzes, so ö. get gen von der Deputirten Kammer angenommen worden, der Reihe nach genehmigt, die Abstimmung über das ganze Gesetz mußte indeß noch bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden, da die Versammlung nicht mehr zahlreich genug war. ;

Der Herzog von Broglie sagt zwar in seinem Kommissions— Bericht über den Gesetz- Entwurf hinsichtlich des Sekundär- lnter— richts, daß seine Arbeit nur in einigen Nebenbestimmungen abändere und der allgemeine Geist und Charakter des Entwurfs dadurch un— beeinträchtigt geblieben, bringt aber dennoch einige Aenderungen des ministeriellen Projekts in Vorschlag, welche sehr wichtig sind und nur als Zugeständnisse auf die Forderungen des Klerus bekrachtet werden können. So heißt es in dem Berichte des Herzogs von Broglie: „Die Kommission kann sich bei dieser Gelegenheit nicht enthalten, die Bemerkung zu machen, daß die in unseren Colléges für den Reli gions Unterricht bestimmte Stundenzahl nicht zureichend erscheint. Man beschwert sich allgemein darüber, daß dieser Unterricht nicht über die Gränzen des gewöhnlichen Katechismus hinausgehe, und nicht blos die blinden Verleumder der Universstät, sondern die berühm— testen Professoren sind es, welche dieses Bedauern viel und oftmals ausgedrückt haben.“ Dieser Ansicht zufolge, beantragt die Kommission einen Zusatz-Artikel, welcher folgende Fassung erhalten würde: „Der Religions-Unterricht, insoweit er die Lehre über das Dogma und die Religionsgeschichte betrifft, wird in den Privat- oder öffentlichen An—⸗ stalten durch einen Geistlichen eines jeden Kultus abgesondert ertheilt. Die Familienväter können, wenn sie es für dienlich erachten, diesen Unterrricht ihren Kindern in diesen Anstalten durch einen Geistlichen oder Neligionslehrer ihrer Wahl ertheilen lassen.“ Ferner verlangt der Herzog von Broglie eine Ausscheidung der philosophischen Studien aus dem Unterrichtsplane der Colleges; die Kommission ist der Meinung, daß die philosophischen Studien lediglich auf den Universitäten betrieben werden sollten. Bei dieser Gelegenheit bemerkt der Berichterstatter, daß der philosophische Unterricht nach Descartes, dem man bis jetzt den Vorzug gegeben, einige Gefahr darbieten könne, denn diese Lehre gehe vom Zweifel als erstem Prinzip aus und stelle eine voliständige und gegenseitige Unabhängigkeit der Philosophie und Religion auf; dafür seien Zuhörer von 15 oder 16 Jahren noch nicht reif, zudem wenn ihnen Lehrer gegenüberständen, die selbst häufig noch sehr jung seien und die Unterrichts-Laufbahn kaum betreten hätten. Der Be richt ist bis jetzt von den öffentlichen Blättern noch wenig besprochen worden. „Wir müssen“, sagt das Journal des Däbats, diese große und vortreffliche Arbeit studiren; für jetzt begnügen wir uns, zu sagen, daß sie uns des berühmten Berichterstatters würdig geschienen hat. Der Bericht schließt mit allgemeinen Betrachtungen, welche die Kam— mer lebhaft ergriffen haben; dieser Schluß, eben so edel gedacht als edel geschrieben, ist an die Familienväter gerichtet, und sie müssen über denselben nachdenken. Alle Beschlüsse der Kommission sind ein⸗ stimmig gefaßt worden. Das bedeutendste der in den Entwurf ein⸗ geschalteten Amendements hat den Zweck, den zweiten Paragraphen des Artikels 1 zu unterdrücken. Bekanntlich bewilligte dieser Pa⸗ ragraph, den kleinen Seminarien das Recht, die Hälfte ihrer Jöglluge zum Bakkalaureat vorzuschlagen, ohne daß er diese Anstalten verpflich— tete, sich den Bedingungen zu unterwerfen, welche das Gesetz den weltlichen Anstalten auflegen wird.“ Der Constitutionnel sagt über den Bericht: „Wir haben in dieser laugen und gelehrten Arbeit einige, der Eigenschaften wieder gefunden, welche den Herzog von Broglie auf eine glänzende Weise auszeichnen. Aber mit Erstaunen haben wir ge⸗ sehen, daß der ehrenwerthe Berichterstatter seine Blicke von allen großen An⸗ sichten der Frage abzĩuwenden scheint. Herr von Broglie hat nicht ein einziges Wort über die Beziehungen der Kirche zum Staate, über den religiösen und weltlichen Unterricht, über die politischen Probleme gesagt, welche seit einiger Zeit der Klerus in seiner Polemik gegen das Institut der Universität aufgestellt hat. Der Bericht hält sich beständig an die Artikel des Entwurfs und prüft sse an sich selbst ohne auf die Stimmung der Gemüther, auf ben Zustand der Gesell⸗ schaft, auf unsere neuere Geschichte und auf alles das Rücksicht zu nehmen, was auf die Resultate eines neuen Gesetzes einwirken kann. Nirgends haben wir jene philosophische Erhabenheit, jenen Umfang des Gedankens bemerkt, welche die Pairs-Kammer in dem Berichte über die we, . und in anderen nicht minder wichtigen Arbeiten des Herrn von Broglie bewundert hatte. Aber wir erklären uns sehr leicht, wie es gekommen, daß der ehrenwerthe Berichterstatter über das den Sekundär

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Unterricht betreffende Gesetz einer engen und beschraͤnkten Bahn ge— folgt ist. Er war weniger das Organ seiner eigenen Meinungen, als derjenigen einer Kommission, in welcher die Meinungen sehr geiheilt waren und wo ein den Neigungen seines Geistes und den Sympa— thieen seines ganzen Lebens entgegengesetzter Einfluß das Uebergewicht hatte. Dieser Zwang hat Herrn von Broglie in eine traurige Lage versetzt: er ist unparteiisch zwischen der Universität und ihren Geg⸗ nern, zwischen der Freiheit der Prüfung und den Forderungen einer unduldsamen Behörde geblieben. Er berichtet zum Beispiel mit den ausführlichsten Entwickelungen über die Einwürfe, welche gegen den philosophischen Unterricht gemacht worden sind; er läßt sich zwar nicht ganz von diesen Einwürfen überreden, aber wenn er die gänzliche Unterdrückung des philosophischen Unterrichts nicht zugiebt, so räth er doch an, ihn auf die Logik und höchstens auf einige Ele—⸗ mente der Psychologie und Moral zu beschränken. Die durch Bossuet und Fenelon geschriebenen klassischen Bücher, scheinen ihm gefährliche Fragen anzuregen, die man nicht vor der Jugend der Colleges des Ihten Jahrhunderts erörtern müsse. Auf diese Weise ist der Klerus feierlich ermächtigt, den philosophischen Ünterricht herabzuwürdigen; die Beweisgründe, die er geltend macht und die man sanctionirt, ha— ben eben so viel Kraft gegen den geschichtlichen Unterricht und so fort. Er weiß dies, und er wird guten Gebrauch davon machen.“ Die Gazette de France äußert sich folgendermaßen: „Wir haben Herrn Odilon Barrot und den Leuten seiner Partei oft vorgeworfen, sie hielten lange Neden, ohne einen bestimmten Antrag zu stellen; der Herr Herzog von Broglie macht es in seinem Bericht noch schlim

mer: er spricht in einem Sinn und schließt daraus in einem 'an— deren. Es ist unmöglich, dem Prinzip der Freiheit des Unterrichts eine glänzendere Huldigung darzubringen, als die, welche sich im Eingang des Berichts findet; man kann nicht entschiedener die Nothwendigkeit, die⸗ sem Prinzip eine praktische Anwendung zu sichern, anerkennen, als Herr von Broglie es gethan hat. Und doch geht der ganze Auf⸗ wand von Beredsamkeit auf folgende Schlußfolgerung hinaus: „„Der Staat übt nicht allein das Recht aus, zu unterrichten; Privatper— sonen, einfache Bürger sind eben so dazu qualistzirt; was der Staat thut, jeder Franzose mag es thun, wenn er sich dazu würdig zeigt

durch Sitten und Kenntnisse.““ Da nun aber der Staat darüber

zu entscheiden hat, ob ein Staats-Angehöriger moralisch und scien⸗

tisisch zu m Jugend-Unterricht taugt, so folgt daraus, daß jeder Fran—

zose das Recht hat, eine Lehr-Anstalt zu errichten, falls es dem

Staat gefällt, ihm dieses Recht einzuräumen. Das ist die Quint⸗

essenz des Gesetz⸗ Entwurfs und des Berichts.“ Es heißt, der

Erzbischof von Paris bereite eine Denkschrift vor gegen den Bericht

des Herzogs von Broglie. Bis jetzt haben sich als Redner für den

Gesetz Entwurf über den Sekundär- Unterricht die Herren Graf

Alexis von Saint-Priest, die Herren Ch. Dupin, Rossi, Merilhou,

Lebrun, Keratry und Bourdeau; gegen denselben die Herren Cousin,

Vicomte von Villierts du Terrage, Baron von Freville, Graf Beugnot,

Baron von Brigode und Graf von Montalembert einschreiben lassen.

Herr von Barante wird blos über den Artikel 17 sprechen.

Die Gazette und die Nation haben ihren Prozeß noch— mals verloren; der Geschäftsführer des ersteren Blattes wurde gestern zu s Monat Gefängniß und 8o0h0 Fr. Geldbuße, der des letzteren zu 4 Monat Gefängniß und 6000 Fr. Geldbuße verurtheilt.

A Paris, 14. April. Eines der heutigen Blätter bringt endlich den ausführlichen Bericht des Admirals Dupetit-Thouars über die Ursachen der Absetzung der Königin von Otaheiti zur öffentlichen Kenntniß. Beim Ueberblicke des Inhalts dieses vom 15. Novem— ber v. J. datirten Schreibens überzeugt man sich, daß dasselbe zu den bereits bekannten Thatsachen im Wesentlichen nichts Neues hinzufügt, wie der Admiral Mackau denn dies auch schon vor ein paar Tagen auf der Rednerbühne der Deputirten⸗ Kammer erklärt hatte. Ber Admiral Dupetit-Thouars wiederholt, daß der eigentlich bestimmende Grund zu seinem Gewaltstreiche gegen die Königin Pomareh die Auf— pflanzung der neuen otaheitischen Fahne gewesen, welche Beseitigung er durch alle seine Vorstellungen und seine Drohungen mit der An? wendung von Gewalt⸗Maßregeln nicht zu erlangen' vermocht. Den Umtrieben und Einflüsterungen der Engländer, und namentlich des Missionairs Herrn Pritchard, wird von dem französischen Admiral die ausschließliche Verantwortlichkeit für die Schwierigkeiten zuge⸗ schrieben, auf welche das französische Protektorat auf Otaheiti ge⸗ stoßen, und die ihn zuletzt genöthigt haben, diese Insel im Na—⸗ men Frankreichs in Besitz zu nehmen. Herr Dupetit⸗ Thouars sucht den Leser seines Berichtes zu überreden, daß die Anru⸗ fung des französischen Schutzes von Seiten der Königin Pomareh eine durchaus freiwillige Handlung gewesen, und daß das fraͤnzösische Protektorat die Bevölkerung der Gesellschafts Inseln, die Königin und die Chefs einbegriffen, die ersten drei oder vier Monate hindurch mit der größten Freude und Dankbarkeit erfüllt habe, weil dadurch Ord uung und gesetzliche Sicherheit an die Stelle der bis dahin obwal— tenden Anarchie gesetzt worden sei. Erst nach der Ankunft des Ca pitains Trup Nicholas und des Herrn Pritchard, sagt der Admiral Dupetit⸗Thouars, begann die Opposition der Königin Pomareh ge gen die schutzherrliche Gewalt Frankreichs gleichzeitig mit den Umtrie⸗ ben der Engländer, welche darauf abzweckten, den sranzösischen Ein— fluß nach und nach durch unmerkliche Üebergriffe von Otaheiti zu ver⸗ drängen. Einige Einzelnheiten, welche Herr Dupetit-Thouars als Belege für seine Darstellung von der Lage der Verhältnisse auf Ota⸗ heiti beibringt, enthalten wenigstens den Beweis, daß die Stellung des Gewaltträgers Frankreichs, den Agenten der britischen Macht gegenüber, eine ziemlich schwierige gewesen, wenngleich dies die eigenmächtige Ver⸗ nichtung des Schutz-Vertrages durch die Absetzung der Königin Pomareh nicht rechtfertigt. Die Opposition wird jedenfalls in dem Berichte des Admirals Dupetit-Thouars neue Waffen gegen das Ministerium zu finden wissen, mit denen sie ihre gestern gemachten Angriffe auf die in der otaheitischen Angelegenheit befolgte Politik in einer der nächsten Sitzungen der Kammer mit verdoppeltem Nachdruck wieder aufnehmen wird. Die Heftigkeit des Tones, in welchem die gestrigen Verhandlungen gepflogen wurden, läßt auf die Leidenschaftlichkeit schließen, mit welcher die Opposition den Kampf erneuern wird, nach dem sie von dem Berichte des Admirals Dupetit-Thouars Kenntniß genommen. Ueber die Zerwürfnisse, welche, dem Journal du Havne zufolge, unter den Franzosen auf Otaheiti selbst ausgebro— chen sein sollen, enthält der Bericht des Admirals Dupetit-Thouars und enthalten allem Anscheine nach auch die übrigen vom Lieutenant Reine mitgebrachten Nachrichten noch gar keine Andeutungen. Dies erklärt sich sehr leicht, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Nach richten des Journal du Havre um etwa einen Monat jünger sind, als die des Lieutenants Reine. ;

* Paris, 11. April. Der Minister des Ackerbaues und des Handels hat der Deputirten-Kammer einen Gesetz⸗ Entwurf über die Douanen vorgelegt, der seit längerer Zeit schon mit Ungeduld erwartet wurde, und demnächst zur Diekussion fommen wird. Unter den verschiedenen Modificationen, welche an den bestehenden Zöllen vorgenommen werden sollen, bemerkt man vorzugsweise den neuen Ta⸗ rif der Maschinen und mechanischen Arbeiten überhaupt, der auf ganz neuen Grundlagen gefußt ist. In dem früheren Gesetze war das

System der Erhebung der Zölle ad valorem angenommen; künftig

2.

sollen dieselben nach dem Gewichte erhoben werden. Die französischen Maschinenbauer hatten, in der Ueberzeugung, daß die frühere Methode zu beträchtlichen Defraudationen Anlaß gab, weil es den Zoll⸗Beam⸗ ten fast ünmöglich war, die Richtigkeit der gemachten Declarationen zu konstatiren, aufs lebhafteste die Regierung angegangen, diesen neuen Weg einzuschlagen, der zu gleicher Zeit die Interessen des Schatzes und der inländischen Maschinen⸗Industrie zu wahren bestimmt ist.

Bis zum Jahre 1837 hatten die Lofomotiv-Maschinen, die in Frankreich eingeführt wurden, gleich den fixen Dampfmaschinen einen Zoll von 30 Prozent ad valorem bezahlt, und unter dem Einflusse dieses Schutzes wurde die Mehrzahl der Lokomotien französischen Ursprungs, welche das Land jetzt besitzt, fabrizirt. Aber zu jener Zeit, und um die Einfuhr der ausländischen Maschinen zu begünstigen, mit welchen die damals sich organisirenden Eisenbahn-Gesellschaften sich versehen wollten, wurden die Lokomotiven kraft der Ordonnanz vom 15. März 1837 in die Klasse der machines à dénommer gereiht, und mit einem Zolle von nur 15 Prozent belegt. Diese Zoll-Her⸗ absetzung that indeß dem Aufschwunge des frauzösischen Maschinen⸗ baues keinen Einhalt, und mehrere Werkstätten organisirten sich ganz besonders für den Bau von Lokomotiven; indeß kamen die Aufträge nicht in der hinreichenden Zahl, um diese Anstrengungen zu unter⸗ stützen, und die englischen Werkstätten wurden die Hauptlieferanten für die französischen Eisenbahnen. Im Jahre 1813 waren in Frankreich auf den verschiedenen Eisenbahnen 234 Lokomotiven vorhanden, von welchen 119 im Auslande, und 115 in Frankreich gebaut waren. Diese letztere Ziffer begreift aber fast nur Maschinen, die vor der Herab⸗ setzung des Einfuhr -Zolles auf die ausländischen bestellt worden wa⸗ ren, wie die 21 Maschinen der Eisenbahn von St. Etienne nach Lyon, die 12 französischen Maschinen der versailler Eisenbahn (rechtes Ufer) und andere Maschinen, die in den besonderen Werkstätten der Gesell⸗ schaften gebaut wurden, wie die 22 Maschinen der Eisenbahn von Straßburg nach Basel, die 24 Maschinen der Eisenbahn von Paris nach Nouen u. s. w.

Alles zusammengenommen, und seit der Herabsetzung des Einfuhr⸗ Zolles auf die ausländischen Maschinen auf 15 pCt., haben die nicht zu Eisenbahnen gehörigen Werkstätten kaum 15 30 Maschinen für die Gesellschaften zu bauen gehabt, die im Gegentheile ihren Bedarf daran aus England bezogen.

Ein derartiger Stand der Dinge war und ist nicht blos den

einheimischen Werkstätten ungünstig, sondern auch der Sache der Eisen⸗ bahnen selbst schädlich. Sicherlich nicht auf den Eisenbahnen selbst, auf den Schienen verbessern sich die Lokomotiven so wenig als die Webstühle in den Spinnereien sich verbessern. Nur in den Werk⸗ stätten, und besonders in den großen, kann man Versuche anstellen, neue Verfahren anwenden und zur Vervollkommnung gelangen. Das ist eine Wahrheit für die Lokomotiven noch mehr, als für jede andere Maschine, denn Jedermann, der mit der Sache nur einigermaßen vertraut ist, wird anerkennen, daß die gute Ausführung der Lokomo⸗ tiven hauptsächlich von der Organisation der Arbeit nach einem großen Maßstabe abhängt: die Werkstätten von Stephenson, von Shorp und Robert, welche in England am meisten Maschinen bauen, sind auch diejenigen, welche die besten liefern. Wenn daher die Ausbeutung der französischen Eisenbahnen vervollkommnet werben soll, ohne dabei immer, so zu sagen, im Schlepptaue des Auslandes hängen zu bleiben, so muß Frankreich große mit allem Nöthigen wohl ausge⸗ rüstete Werkstätten haben, und zumal solche, die kraft eines wirksamen Schutzes auf sichere Bestellungen rechnen können. An der Geschick⸗ lichkeit der französischen Mechaniker, an ihrem Ersindungsgeiste und ihrem Streben, sich noch immer mehr zu vervollkommnen, kann nicht gezweifelt werden. Sie haben davon glänzende Beweise gegeben, denn die sixren Dampfmaschinen, deren Bau stets durch einem Zoll on 30 pCt. geschützt war, werden in Frankreich mit eben so hoher Vollendung und mit größerer Ersparniß an Material gebaut als in England, und selbst die Lokomotiven haben für die Anwendung des Dampfes in den französischen Werkstätten Vervollkommnungen erfah⸗ ten. Aber die Preise derselben müssen sein und sind natürlich in Frankreich höher als in England, weil die Rohstoffe diesseits des Kanals höher zu stehen kommen; indeß wird die Konkurrenz, die seit zehn Jahren den Preis der firen Maschinen so ansehnlich vermindert hat, ihren Einfluß auch auf den der Lokomotiven zu äußern nicht verfehlen.

Diese Gründe und so manche andere von noch allgemeinerem Interesse, welche der Handels⸗-Minister in seiner Auseinandersetzung der Motive zu dem vorgelegten Gesetz-Entwurfe auseinandergesetzt hat, zeigen klar, daß es eben so unumgänglich nothwendig als gerecht war, den Zoll auf die Lokomotiven wieder auf den Stand von 1837 zu erhöhen. So raisonniren die französischen Maschinen-Fabrikanten. Sehen wir nun, wie der Gesetz⸗Entwurf deren Wünschen entspricht.

Die Lokomotiven und Tenders sollen künftig, die ersteren 65 Fr., die zweiten 45 Fr. vro 100 Kilogramme Gewicht bezahlen, d. i.

für eine Lokomotive von 14 Tonnen I 00 Fr. für einen Tender von 67 Tonnen ..... .. 2475 * Gesammtzoll. . ... 11575 Fr.

Eine englische Lokomotive dieses Gewichts, nach dem System Stephenson gebaut, kostet mit ihrem Tender in einem der französischen Häfen ungefähr 40900 Fr.; nach dem Zolle von 30 Fr. hätte sie also 12,000 Fr. bezahlt, demnach etwa die gleiche Summe, die sie nach dem neuen System zu bezahlen hätte. Die Tarife sind also im Grunde nicht erhöht, sie sind nur auf ihren Stand zurückgeführt, den sie vor 1837 eingenommen hatten, und der für alle Dampfmaschinen derselbe geblieben ist.

Die Ausbeutung der französischen Eisenbahnen wird unter die⸗ sem neuen Zustande der Dinge nicht zu leiden haben; das von der Eisenbahn⸗-Gesellschaft von Rouen gegebene Beispiel, welche trotz des geringen Schutz- Zolles von nur 15 pCt. alle ihre Maschinen in Frankreich gebaut hat, beweist, von welcher Wichtigkeit es ist, in der Nähe der großen Eisenbahnlinien große Bau⸗ und Ausbesserungs⸗ Werkstätten zu haben: der neue Tarif giebt allerdings ein wirksames Mittel, um sie ins Leben zu rufen und ihr Emporkommen zu sichern. Es fragt sich nur, ob die französischen Maschinen⸗-Fabrikanten nicht auf den ihnen gewährten bedeutenden Schutz⸗Zoll sich verlassend, den⸗ selben mißbrauchen, um durch ein gemeinsames Einverständniß die Preise der Maschinen und Lokomotiven auf einer Höhe zu erhalten, die mit dem, was sie billigerweise an Gewinn in Anspruch zu nehmen berechtigt sind, außer allem Verhältnisse stünde. Die Erfahrung hat nur zu oft gezeigt, welche Folgen und Mißbräuche allzu hohe Schutz⸗Zölle her⸗ beizuführen pflegen, und wenn von manchen Seiten dasselbe in dem vorliegenden Falle besorgt wird, so sind dergleichen Bedenken jeden⸗ falls nicht aus der Luft gegriffen: um so besser und erfreulicher, wenn sie sich in der Folge als ungegründet erweisen.

Uieder lande.

w Aus dem Haag, 13. April. Das unüberlegte Betra⸗ gen der limburger Separatisten und ihr ganzes, den Umsturz der be⸗ sehenden Ordnung beabsichtigendes Treiben fangen bereits an, herbe Früchte für diejenigen Bewohner des Herzogthums zu tragen, die sich zur Theilnahme an dem thörichten Unternehmen, dies Land von dem Königreiche Holland zu trennen, haben verleiten lassen. Es ist näm— lich ein Bewohner der Gemeinde Heerlen wegen Schmähnng bes Kö⸗ nigs und der Regierung vor das Corrections Tribunal zu Mastricht