1844 / 114 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

i. achtsamer, bescheidener und billiger gewesen sein. Sehen w 4 praktischen Seite, nach den . der Politit unserer Zeit im Ganzen, so haben wir alle Ursache, die größte Zufrieden beit damit zu bezeugen, und uns dessen, was wir haben, zu erfreuen. Und in der That, meine Herren, noch nie, so weit die Geschichte reicht, hat wohl ein so großer Thess der civilisirten Welt eine so lange, ununterbrochene Reihe von Jahren hindurch den glücklichen Frieden genossen; nicht eine trage, unfruchtbare Nuhe, sondern einen Frieden, womit in rascher Bewe⸗ gung alle geistigen und materiellen. Fortschritte, die das Wohl der Völker bedingen, verbünden waren. Zu den Ländern, die sich dieses Glückes in wachsendem Maße erfreuen, gehört besonders Deutschland und namentlich unser engeres badisches Vaterland. Die Erhaltung der naturgemäßen Ent⸗ wickelung und die Verbreitung dieses glücklichen Zustandes ist das Ziel der Bestrebungen der Regierung. Sie wird auch dieses Ziel bei den deutschen Bundes Angelegenheilen nach ihrer Stellung, ihrem Necht und nach Beurtheilung dessen, was die Verhältnisse nur immer möglich machen, im Auge haben. Ein ungeduldiges Vorgreifen und Ueberstürzen würde, weit entfernt, jenes Ziel zu erreichen, vielmehr der Erreichung dessel⸗ ben entgegenstehen. Der Staatsmann ist nicht in der glücklichen Lage, sich phantastischen Träumen über rasche Vervollkommnung der Welt, über schnelle Herbeiführung eines allgemeinen Volkswohls hinzugeben. Er darf von dem sesten Boden des Positiven nicht abweichen, sondern muß Schritt für Schritt, je treuer seinem Zweck, um so mehr mit Umsicht alle Verhältnisse und Um—= stände berücksichtigen. Er muß lassen Sie mich das Bild gebrauchen dem Schiffer gleichen, der jeden Augenblick nach dem Chronometer und der

Magnetnadel sieht, der das Senkblei und das Loth befragt. Er darf nicht

blos die Gestirne, sondern muß auch die Wollen zu 66 ziehen, wenn er

sein Ziel glücklich erreichen will.

„Lassen Sie mich endlich die schmerzlichen Empfindungen berühren, die es erweckt, wenn so Mancher den deutschen politischen Zustand als einen herabgewürdigten oder als einen solchen darstellt, dem das Ausland die

Achtung versagt. Nein! Deutschland fehlt es an der ihm gebührenden Ach—

tung nicht; sie wächst mit jedem Tage, je mehr das Ausland von der geräuschlo-=

sen Einwirkung des dentschen Geistes auf den Zustand von Europa fühlt und sie erkennen lernt. Längst ist kein Feld der Ehre und des Ruhmes mehr, wo nicht die

Deutschen auch ihre Lorbeeren errungen hätten. Doch es ist jeder Nation

von der Vorsehung ihre eigenthümliche Rolle zugewiesen, und keine paßt

zugleich für die anderen. Beschweren wir uns nicht darüber, daß uns viel— leicht das Schönste geworden ist durch den Geist gründlicher Wissenschaft und echter Humanität, durch politische Mäßigung und Gerechtigkeit, durch

Alles, was dem deutschen Charakter eigenthümlich ist, auf die Versöhnung

und Ausgleichung der politischen Welt und die Erhaltung des euro-

päischen Friedens zu wirken. Leicht ist es, das kecke Wort hin— auszuschledern und den Streit zu entzünden, aber wohlthãatiger ist es, wenngleich schwerer, sich selbst zu beschränken, zu mäßigen und eine

Beschwichtigung des Streites herbeizuführen. Ein Tag Frieden ist für das

Wohl der Völker mehr und auch für die geistigen und edleren Fortschritte

der Menschheit mehr, als Jahre glänzender Kriege. Nur einen schwarzen

Flecken kenne ich, der schon oft den Glanz des deutschen Namens verdunkelt hat und künftig verdunkeln könnte, nämlich den Flecken der inneren Zwie— tracht. Wir Alle lönnen dazu beitragen, ihn für die Zufunft in Deutsch— land auszulöschen. Nicht Einheit, sondern Eintracht wird uns stark machen.“

Oesterreichische Monarchie. Wien, 15. April. Seit ein paar Tagen ist der erstgeborene Sohn des Erzherzogs Franz Karl, der im 14ten Jahr stehende Erz— herzog Franz, der präsumtive einstige Erbe des Kaiserthrons, am

Scharlach erkrankt, der Verlauf der Krankheit aber so regelmäßig, daß sie zu keinerlei Besorgniß Anlaß giebt.

Preßburg, 17. April. Preßb. Ztg.) In der am 15ten stattgehabten gemischten Reichstags⸗-Sitzung wurde nachstehende Kö— nigliche Resolution verlesen:

„Im Namen Sr. geheiligten Kaiserl. Majestät: Da der gegen— wärtige Reichstag sich bereits weit über den gesetzmäßigen Termin hinaus erstreckt, so wie im Interesse der öffentlichen Verwaltung liegt, daß derselbe nicht in die Länge gezogen werde, so haben Se. gehei⸗ ligte Majestät die Herren Reichsstände aufzufordern huldreichst befoh⸗ len, die Verhandlung derjenigen Gegenstände, die theils in Folge der Allergnädigsten Kaiserl. Propositionen, theils laut ihrer gesetzlichen Eigenschaft noch zu expediren sind, auf jede Weise zu beschleunigen und sich zu beeilen, die Resultate je früher Allerhöchstderselben zu ün⸗ terbreiten. Im Uebrigen verbleiben Se. Kaiserl. apostolische Majestät den Herren Reichsständen huldreichst gewogen. Durch Se. geheiligte Kaiserl. apostolische Majestät. Wien, 12. April 1814. Ladislaus

Szögyẽnyi.“ . Frankreich.

Pairs⸗Kammer. Sißung vom 16. April, Graf Montalembert, das Organ der neokatholischen Partei in der Pairs-Kammer, der schon aus der Ferne, von Madeira aus, wo er sich längere Zeit in Privatangelegenheiten aufgehalten, ein Schreiben über die Verhältnisse zwischen Klerus und Universität, Kirche und Staat, in Form einer Broschüre publizirt und darin als Vorkämpfer der heftigsten klerikalischen Partei aufgetreten war, benutzte heute, wie schon erwähnt, die Debatte über die geheimen Fonds, um die von ihm vertheidigten Prinzipien auch auf der parlamentarischen Redner⸗ bühne zu verkünden. Was die Bischöfe bisher nur angedeutet, sprach er ohne Rückhalt aus. Seine Rede war besonders auch gegen Herrn Dupin gerichtet, der unlängst in der Deputirten⸗Kammer an die Frei— heiten der gallikanischen Kirche erinnert und vor Ultramontanismus gewarnt hatte.

„Was ist geschehen“, sagte der Redner, „in Folge der neuen Stellung,

welche von den Bischöfen angenommen wurde? Von allen Seiten her hat sich heftige Opposition erhoben; der Klerus ist verleumdet und verhöhnt wor den; veraltete Gesetze wurden wieder aufgeweckt, ihn zu bekämpfen; mit neu zu erlassenden wurde gedroht. Sonderbar, in einem Lande, wie das unsere, wo oppositionelle Beschwerden das tägliche Brod der Presse sind, wo das öffentliche Leben in einem steten Murren gegen die Regierung besteht, wo jede Klage über Willlür Sompathieen erregt, wird gleich, sobald nur ein Miiglied des Klerus, ein Katholik, seine Stimme hören laßt, um eine Meinung auszuspre—= chen, die ganze Meute von Journalisten, General⸗Advokaten, Staatsräthen losgelassen und als unverzeihliches Verbrechen ausgelegt, was alle anderen Bürger als ihr unbestreitbares Recht ansprechen. Es ist, als ob Episkopat und Priesterthum in Frankreich verpflichtet wären, in stummem Servilismus zu beharren; als wenn das freimüthige und aufrichtige Bekenntniß zum katholischen Glauben blinden Gehorsam gegen jede Anordnung des Staats unterstelle; als wenn die große katholische Körperschaft von 50 Bischöfen, s0 009 Priestern und einigen Millionen Gläubigen, die seit funfzehn Jahr hunderten in diesem Lande besteht, von der allen anderen Staagtsgenossen inwohnenden Freiheit, Beschwerde zu führen, ausgeschlossen werden sollte. Es ist Zeit, daß man sich verständige. Wenn wir schweigen, so heißt es: Sit konspiriren insgeheim; sie untergraben den Boden. uͤnter ber Restau— ration wurde gesungen: „„Kuttenträger, hervor aus eurem Versteck!““ Und heute, wo wir hervorgelommen sind und esagt haben, was wir sind und was wir wollen, heute ruft man: „„Welche Kühnheit! welche Unverschämtheit !“ In absoluten Monagtchieen, wenn die Katholifen schweigen, heißt es gleich: „Sie sind die Mitschuldigen des Absolulismus.““ In den Ländern mit steien Institutionen, wenn? die Katholiken sich bemühen, im Geist der Ver⸗ kassung und nach der neuen Site zu handeln, überhäuft man sie mit noch e Schmähungen. Schi ü, fagen bann bie strengen Censoren, . nehmen ich heraus, Vahr ans Licht zu stellen und Send⸗

zu en lassen; da sst einer, der sich nicht scheui, u sagen, er sei ein Domi⸗

6 * dort ein Anderer, der sogar offen 99 t, er sei ein Jesuit; J treiben die Frichheit fo well, daß sie sich der Post bedie⸗ n lortespondiren.“. Die guimüthigsten unter den Geg—

mus s „Es ist traurig, daß die Leuie so fan

nur 4 mindesten enthielten, in

; Woher dieser Widerwille gegen

repräsentativen Reglerungeform? mhh

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alle VoVzüge und Bürgschaften der Repräsentativ-⸗Verfassung in einen Aus⸗ druck b werden, ich würde mich nicht bedenken, zu sagen daß sie ganz allein auf Publizität beruht. Ein Staatsmann der diese Wach fir nicht begreift, ist in meinen Augen ein zi gchzüg⸗ ler des Despoti mus. Warum also sollte es nur den Bischö⸗ fen, dem Nlerus, den Katholiken im Allgemeinen, nicht erlaubt sein, im Geiste des neuen, im constitutionellen Frankreich gelten⸗ ben, Staatsrechts zu handeln? Man hat gesagt, wir lebten unter einer Re= gierung, die nicht zur Beichte gehe. Aber man wird doch zugeben, daß die Regierung, unter welcher wir leben, die Journale liest; dann darf man sich auch nicht beklagen, wenn der Beichtstuhl, der, wie es heißt, nicht mehr eristirt, ersetzt wird durch die Journale, die allerdings eristiren. Die Ideen über die wahre Natur des Priesterthums und des Epistopats bewegen sich leider unter uns in chaotischer Verwirrung. Es ist behauptet worden, die Bischöfe ständen außerhalb des gemeinen Rechts; öffentliche Beamte müßten sich nach den Pflichten ihrer Stellung richten; jede Coalition unter ihnen sei verboten. Auf die Frage: welches ist denn nun die Pflicht der Bischöfe und der Priester? wurde geantwortet: Ihre Pflicht ist, Gehorsam zu predi— gen gegen die bestehende Staatsgewalt, die Gesetze, die Magistrate. Diese Ansicht ist grundfalsch. (Murren.) Nein, meine Herren, der Bischof ist kein Staats-Beaniter, der Priester ist kein Staats-Beamter. Diejenigen unterhalten eine falsche und irrige Ansicht, welche in dem Bischof nur eine Art Präfekten im geistlichen Röck sehen, einen moralischen Polizei-Kom— missar. Es giebt Leute, die glauben, die Vemnichtungen eines Bischofs be⸗ schränkten sich auf die Korrespondenz mit den Büreaus des Kultus- Mini— steriums, die Abhaltung kirchlicher Feste, Taufe und Bestattung der Prin— zen vom Königlichen Hause, ceremonieller Anteden, wenn irgend eine hohe Person in die Diözese kömmt. Es verhält sich aber ganz anders. Die Bischösfe sind in den Augen der Katholiken und für Katholiken sind sie ja doch da, und nicht für Leute, die nach einem famosen Ausdrück keinen Gebrauch machen von Bischöfen von Gott bestellt zur Regierung der Kirche; sie haben ihre Sendung von oben erhalten, unsere Gewissen zu lenken und, wo es Noth thut, in ͤnruhe zu setzen; sie sind des Höchsten Botschafter auf der Erde; der König wählt und ernennt sie, aber ihre Macht haben sie nicht von ihm (Murren); das Gesetz erkennt ihre Autorität, aber es hat sie nicht geschaffen; sie haben diese Auto? rität von Gott oder sie haben sie gar nicht. Däs ist der Glaube der Bischöse, das ist unser Glaube. Ein Bischof, der nicht diesen Glauben hätte, der sich nicht mit einer von jeder menschlichen Autorität unabhängigen Macht bekleidet hielte, wäre ein Betrüger und dürste nicht im Dienst der Kirche bleiben; ein Bi— schof dagegen, der diesen Glauben hätte und anders handelte, als die fran= zösischen Bischöfe der neuesten Zeit zum Seelenheil der Katholiken gehandelt haben, wäre ein pflichtvergessener Mann; so lautet die formelle Lehre der Kirche; so war es der beständige Gebrauch von Jahrhundert zu Jahrhun⸗ dert; hieraus erklärt sich das Verhalten der Bischbfe, das in diesen Tagen gegen so viele Meinungen angestoßen hat.“

Der Redner suchte dann zu beweisen, daß über ein Mitglied des hohen Klerus, über einen Bischof, der Staatsrath keinen Urtheils⸗ spruch fällen könne. Man könne vollkommen die Verrichtungen eines Mitgliedes dieses Conseils zu erfüllen verstehen, ohne ein Wort von der Theologie zu wissen. Man habe die Religion verfolgen können, Allein nie habe sie sich gebeugt; man habe im Jahre 1793 das Blutgerüst, später die Deportation, dann die Einkerkerung versucht. Dies Alles habe weder Nobespierre, noch Napoleon Glück gebracht: Napoleon, der eine Macht besessen, welche die jetzige Regierung nie er— langen werde, Napoleon, der einen Papst im Gefängniß gehalten, der das Schloß von Vincennes mit gefangenen Bischöfen angefüllt, denen man einen Band von Voltaire gegeben, als sie ein Brevier gefordert. In dem letzten Theile seiner Rede behauptete der Redner, daß überall in Europa die Katholiken verfolgt worden seien. „Aber“, fügte er hin⸗ zu, „man beruhige sich; der Katholizismus, wie unterdrückt er auch ist, wird nie untergehen; schon ist eine Reaction in England im Werke. Schließlich sage ich Ihnen, daß die Kirche nicht für Sie zu fürchten ist, aber daß sie Sie auch nicht fürchtet. Wir sind die Söhne der Kreuzfahrer, und wir werden nicht vor den Söhnen Voltaire's zu rückweichen.“

Herr Villemain, als Minister des öffentlichen Unterrichts, entgegnete auf das Manifest des Grafen von Montalembert, es werde dasselbe ohne Zweifel mit eben so viel Erstaunen als Widerspruch im Lande aufgenommen werden. Die öffentliche Meinung werde fragen, ob irgend eine Corporation, unter dem Titel Gesandte Gottes, das Recht habe, sich über das Gesetz zu stellen und den bürgerlichen und politischen Institutionen zu entziehen; ob sie nicht vielmehr dem Kaiser geben müsse, was des Kaisers sei. Unter Kaiser verstehe er den Inbegriff aller Institutionen, nach welchen das Land regiert werde. Was die angezogene Theorie des Klerus betreffe, so könne diese Kam— mer nie darauf eingehen; sie könne dieselbe nur in dem Falle sanc— tioniren, wenn sie ihrem rechtmäßigen Einflusse auf die Verwaltung der Staatsgeschäfte entsage. Die Sprache des Klerus sei eine drohende; er drohe mit der Exkommunizirung der Staats⸗Behörden, falls diese ein ihm mißfälliges Gesetz erließen. Die Religion habe in Frankreich einen heilsamen Einfluß wiedergewonnen; aber die Regierung wolle denselben nicht als ein Mittel brauchen. Dieser Einfluß werde, wenn man ihn sich selbst überlasse, der Unterstützung zahlreicher Sympa— thieen nicht entbehren; er werde um sich greifen und erstarken, falls nicht sein Sieg durch einige unkluge Männer vereitelt und zunichte gemacht werde. Die Männer sagten, die Regierung schade der Mo— narchie; die Regierung aber habe ein Recht, darauf zu erwiedern, der Klerus schade der Religion; folglich sei, wollte man einen Vergleich zulassen, sein Fehler jedenfalls der größere. Indeß werde die Regierung jene Anklage nicht annehmen; sie sei vielmehr fest überzeugt, dem Lande ehrenvoll gedient, und die Verwaltung, stark durch die Unterstützung, welche ihr die Verwaltung selbst in den obersten Reihen der Beamten angedeihen lasse, ehrenvoll geführt zu haben. Gleichheit vor den Gesetzen sei ein Prinzip, das allen anderen Anforderungen vorangehe. Kraft dieses Prinzips sei in einzelnen Fällen gegen den Klerus eingeschritten worden, folglich könne er in diesem Einschreiten nur eine gerechte Maßregel erkennen. Die Kammer werde nie dulden, das schließe er aus dem Geiste, der sie beseele, daß das contrerevolutiongire Interesse unter dem Deckmantel der Revolution zur Geltung gebracht werde. Ja, er erkläre offen, daß die Kammer, falls sie dies duldete, gegen die Ideen und die Gesittung der Gegenwart in Opposition treten würde. Was die Unterstützung des Klerus be⸗ treffe, die man der Regierung unter gewissen Bedingungen in Aussicht stelle, so erkläre er, daß das Interesse des Landes diese Unterstützung schon früher in Aussicht gestellt habe. Der Graf von Montalem? bert replizirte daß in dem, was er gesagt, auch nicht die geringste Drohung im Namen des Klerus gelegen habe. Er habe in seinem n Namen gesprochen, als Bürger, französischer Pair und Ka⸗— tholik.

Sitzung vom 17. April. Heute wurde, wie bereits gemel— det, die Diskussion über die Streitfragen zwischen Staat und Kirche fortgesetzt. Nach der Erwiederung des Herrn Rossi auf die heutige zweite Rede des Grafen von Montalembert ersuchte Letzterer nochmals um das Wort, um zu repliziren, bis endlich der Vicomte Dubouchage dieser Debatte ein Ende machte und auf die eigent⸗ lich vorliegende Sache, die Bewilligung der geheimen Fonds, einging,

indem er die Meinung aussprach, daß es besser wäre, die Summe,

welche man jährlich für diesen Zweck fordere, zu Unterstützungen sür die arbeitenden Klassen zu verwenden, weil dies das beste Mittel sein würde, Verschwörungen zu verhindern und die geheimen Fonds ern nf zu machen. Ver Redner äußerte dann noch weit⸗ hint seine Ansichten über die Fabrik- und Arbeiter-Zustänbe und verlangte Einschreiten der Kammern, um die Arbeiter gegen die im⸗

mer mehr um sich greifende Konkurrenz der Maschinen zu schützen, ihnen Beschäftigung zu sichern und die Verhältnisse zwischen ihnen und den Fabrikherren zu regeln. Namentlich empfahl er die Einfüh⸗ rung von Werkverständigen-Syndikaten. Zuletzt erhob sich noch der Marquis von Boissy und tadelte die ganze auswärtige Politik des Mi⸗ nisteriums, ohne etwas Neues vorzubringen, außer daß er über die Bestra⸗ fung eines Korporals, der an der ien, zu einem Ehrendegen für den Admiral Dupetit⸗Thouars sich betheiligt hatte, Beschwerde führte und dies Verfahren brutal nannte, um so mehr als früher der Mar— schall Soult selbst der Armee erlaubt habe, zu einer Statue für den Herzog von Orleans zu substribiren. Es wurde natürlich dem Prä—⸗ sidenten des Confeils nicht schwer, den großen Unterschied zwi⸗ schen diesen beiden Fällen aufzuzeigen, und er erklärte, daß er den Urtheilsspruch gegen jenen Korporal vollkommen gebilligt habe, weil alle Disziplin ein Ende haben würde, wenn man dem Militair der— gleichen Demonstrationen gegen die Regierung durchgehen lassen wollte. Hierauf ward endlich zur Abstimmung geschritten und der Gesetz— Entwurf, durch welchen der geforderte Kredit für die geheimen Fonds bewilligt wird, mit i29 gegen 18 Stimmen ang en om men.

Paris, 18, April. Es hat sich das Gerücht verbreitet, der Prinz von Joindille habe die Neise, die er in diesem Augenblick im westlichen Frankreich macht, auf höheren Befehl angetreten, und es sei ihm förmlich untersagt worden, vor, seiner Abreife Herrn Reine zu sprechen. Man fügt hinzu, der Prinz habe sich der Politik des Herrn Guizot hinsichtlich Otaheiti's entschieden feindlich gezeigt.

Lord Brougham, der einige Tage hier verweilte und öfters von Könige empfangen wurde, ist nach London zurückgereist.

Die Deputirten von der Opposition versammelten sich gestern bei Odilon Barrot, um Berathung zu halten über die Art und Weise, wie sie bei den Interpellationen in Betreff Otaheiti's zu Werk gehen wollen; es wurde ausgemacht, man wolle die Vorlage aller Berichte der Offiziere, welche einen Oberbefehl auf der Station in der Südsee geführt haben, verlangen, im Weigerungsfall Protest einlegen und ein Tadelsvotum gegen die Minister beantragen.

Das Univers veröffentlicht wieder eine von dem Exrzbischof von Bourges und den Bischöfen von Clermont, Saint-Flour und Puy an den König gerichtete Denkschrift. Dieses Blatt meldet ferner, daß der Bischof von Coutance, welcher mehrere Male, lange Zeit vor der Vorlegung des Gesetz⸗Entwurfs über den Sekundär-Unterricht, ener— gische Bemerkungen an die Regierung gerichtet hatte, vertraulich an den Kultus-Minister geschrieben und vor kurzem neue Bemerkungen an die Pairs-Kammer gerichtet habe. Nach dem Ami de la Reli— gion haben der Erzbischof von Avignon und die Bischöfe von Mont— pellier, Nimes, Valence und Viviers eine Kollektiv⸗Denkschrift an den Kultus-Minister gerichtet. Endlich hat der Erzbischof von Sens sich bei der Ankunft in seine Diszese ebenfalls mit Abfassung von Bemer— kungen an den König beschäftigt.

Der Toulonnais behauptet, daß der Herzog von Aumale während der Abwesenheit des Marschall Bugeaud als General⸗Gou⸗ verneur von Algerien fungiren solle. Man glaubt sogar, daß der Herzog permanent an die Stelle des Marschalls treten werde.

Der Moniteur Algerien berichtet: „Während die französi⸗ schen Kolonnen im Westen und Siiden von Tlemzen standen, hat Abd el Kader plötzlich die Beni⸗Soliman, einen befreundeten Stamm, mit 600 Reitern überfallen, ihre Heerden entführt und zahlreiche Männer, Weiber und Kinder, die in seine Gewalt fielen, tödten lassen.“

Die Alg Erie meldet unterm 5ten aus Konstantine: „Das Ex— peditions Corps sollte nach der Unternehmung gegen Biskara einen zweiten Zug, und zwar in das Ores⸗-Gebirge, unternehmen. Aber das Wetter verschlechterte sich dergestalt, und es fiel am 24. und 25. März so viel Schnee, daß an eine Fortsetzung der Operationen nicht zu denken war und der Herzog von Aumale am 26sten nach Konstantine zurückkehrte.“

Die Fregatte „Sirene“, mit der französischen Mission nach China, ist am 253. Februar von Rio Janeiro nach dem Vorgebirge der guten Hoffnung abgesegelt.

Die Geschäftsführer der Gazette de France und der Nation haben gegen das am 13ten d. M. wider sie gefällte Urtheil des Assisenhofes des Seine⸗Departements Cassation eingelegt.

Das Drama „Napoleon“, welches 1831 so viel Aufsehen machte, sollte auf dem Theater der Porte St. Martin wieder auf die Bühne gebracht werden; die Censur hat aber die Vorstellung untersagt.

Ia Paris, 18. April. In der heutigen 366 der Deputir⸗ e

ten⸗Kammer, die um 2 Uhr eröffnet wurde, waren alle Minister auf ihren Bänken. Die Diskussion des Jagd⸗-Polizei⸗Gesetzes war an der Tagesordnung. Dieses von der Deputirten-Kammer bereits votirte e hat in der Pairs⸗-Kammer einige Modificationen erlitten und ist deshalb an die Deputirten-Kammer zurückgekommen. Die neue Kommission spricht sich für Annahme dieser Modificationen aus. Die hauptsächlichste betrifft den Art. 30, die den ursprünglichen Text, be— züglich des Eigenthums der Krone, wiederherstellt, der durch ein bei der ersten Diskusston von Herrn Luneau vorgeschlagenes und von der De—⸗ putirten⸗Kammer angenommenes Amendement geändert worden war. Der Präsident erklärt, daß er nach früheren Beispielen nur die modifizirten Artikel verlesen werde. Es erhebt sich keine Reclamation dagegen, und Niemand verlangt das Wort über das Ganze des Ge⸗ setzes, weshalb sogleich zur Diskussion der Artikel desselben geschritten wird. Der vierte Artikel wird nach der neuen Fassung der Pairs Kammer und nach einigen Bemerkungen des Herrn Delespaul, welche der Großsiegelbewahrer wi— derlegte, angenommen. Er betrifft die Wegnahme des Wil⸗ des im Falle der Verletzung der Bestinimungen des gegenwärtigen Ge— setzes. Desgleichen wurden die Modisicationen der Pairs⸗-Kammer zu den Artikeln 7, 9, 12, 22, 23 und 26 ohne bedeutende Diskussion angenommen. Der Art. 30 lautet nach der Fassung der Pairs Kammer: „Die Bestimmungen des gegenwärtigen lor zee bezüglich der Ausübung des Jagdrechkes sind nicht anwendbar auf bas Kron⸗ Eigenthum. Diejenigen, welche Jagdvergehen auf diesem Cigenthum begehen würden, sollen verfolgt und bestraft werden in Gemäß heit der Abschnitte 2 und 3.“ Die Regierung und die , , , . sich dieser Fassung an. Herr Cremienx . 26 lmende⸗ ment folgende Fassung des Artikels oon; de 9 ie,. gen des gegenwärtigen Gesetzes bezüglich der Ausübung der Jagd, mit din . j en der zwei ersten Paragraphen Jagd, mit Ausnahme der Verfügung 3 nenn g e des Art. 4. sind nicht anwendbar auf 9 igenthun der Krone. Herr Luneau bekämpft den neuen Artikel und das Amendement dazn. Er verbreitet sich über die Mißbräuche, die der vorgeschlagene 29 öunte; führt mehrere Fälle an, wo man sich Be— Artikel veranlassen könnte; 9. iich en acht; drückungen erlalbt habe, und die gerich ich gutgeheißen worden seien, krast einer analogen Verfügung in der früheren Gesetzgebung. Das jseglge Regierung System lasse leine Jeudal⸗ Ausnahmen mehr zu. Er off aher, bie Kammer werde ihre erste Entscheidung aufrecht halten. Die Sitzung dauert fort. . Nach Briefen aus Algier vom 10ten bereitete sich Alles für den Abgang der Expedition des Ostens vor; der Ausmarsch der Trup⸗ en soll, wie man sagt, unter dem Befehle, des Marschalls General⸗ Gouverneurs am 19. April stattfinden. Die Expedition wird in drei Kolonnen marschiren, die des rechten und linken Flügels und die des

Centrums. Der Marechal de Camp, Gentil, befehligt den rechten Flügel, der aus einem Bataillon des Zten leichten Regiments unter Oberst Blangini, dem Bataillon und den Tirailleurs der Eingeborenen der Provinz Algier unter dem Bataillons Chef Berge, einer Section Gebirgs⸗Artillerie und 25 Pferden der Spahis bestehen wird. Die Kolonne des Centrums steht unter dem Befehle des Mar⸗ schalls Bugeaud selbst, den der Oberst Pelissier als Chef des Generalstabs begleitet; der Stabs- Escadrons-Ehef Gouvon leitet den topographischen Dienst, außerdem sind noch eine Anzahl Offiziere des Generalstabs bei dem Marschall, dessen Kolonne aus einem Ba— taillon, das aus dem Genie und der Artillerie gebildet wurde, einem Bataillon Zouaven, einem Bataillon des 2bsten Linien- Regiments, einem Bataillon des 53sten Linien⸗-Regiments, einer Section Gebirgs⸗ Artillerie, einer Kavallerie⸗Reserve von 2 Escadrons Jägern und 1 Escadron Spahis, dann 39 Gendarmen zu Pferde und 39 Gen⸗ darmen zu Fuß besteht. Die Kolonne des linken Flügels steht unter dem Marechal de Camp Korte, dem der Escadrons-Ehef de Vessgy als Stabs- Chef beigegeben ist. Diese Kolonne besteht aus einem Bataillon Jäger von Orleans, 3 Batailllons des 48sten Linien-Regi⸗ ments, einer Section Gebirgs⸗Artillerie, 25 Pferden von Spahis. Eine andere Kolonne wird im Süden von Teniet el Had operiren unter dem Obersten Eynard, Adjutanten des Marschalls. Diese Kolonne wird bestehen aus einem Bataillon vom Sten leichten Regiment, dem 6ten Bataillon der Jäger von Orleans, einem Bataillon des 53sten Linien⸗ Regiments, 2 Escadrons des 1sten Regiments der Jäger von Afrika, einer Escadron Spahis von Blidah, einer halben Escadron Spahis von Milianah und einer Section Gebirgs- Artillerie.

Die Opposition hat hier beschlossen, die Wahl des Herrn Charles Laffitte abermals zu bekämpfen. Der Bericht darüber wird nicht vor übermorgen erstattet werden. Morgen wirb die Diskussion über die Sache, Otaheiti betreffend, in der Kammer beginnen. Herr Billault wird die Vorlegung aller Dokumente, die der Capitain Bruat an den Marine⸗Minister geschickt hat, verlangen. Wird dieselbe verweigert, so will die Opposstion in Masse förmlichen Protest einlegen.

m Paris, 18. April. Gestern wurde die Kommission ernannt, welche mit dem Gesetz-Entwurfe, über die Errichtung einer re—= gelmäßigen Postdampfschifffahrt zwischen Frankreich und England sich zu befassen haben wird. Die Regierung hat mit der Vorlegung eines solchen Gesetz⸗ Entwurfes dem lauten Wunsche beider Länder ent— sprochen. Heutzutage bedienen drei französische Dampfböte, eins von der Kraft von 60 und zwei von der Kraft von 60 Pferden, die Postverbindung zwischen Frankreich und England. Sie sind sämmtlich in einem so schlechten Zustande, daß sie schon im Jahre 1842 für untauglich zum Postdienste erklärt wurden. Davon abgesehen, vereini⸗ gen sich mehrere andere Umstände, um die Erbauung von nenen und zweckmäßigeren Dampfböten für die französische Postlinie zu erheischen. England verwendet dazu seine besten Dampfschiffe, was zur Folge hat, daß, während die französischen Dampfböte, wenn die See zu hoch geht, nicht Kraft genug besitzen, um die Wellen zu zertheilen, die britischen Dampfer ganz leicht und mit großer Genauigkeit die Fahrt von Dover nach Calais zurücklegen. Im Winter besonders langt die französische Post immer zu spät in England an, während die britischen Dampfböte nur dann in Calais spät ankommen oder ausbleiben, wenn die See wirklich stürmisch ist. Die Regelmäßigkeit der Fahrten der britischen Dampfschiffe hat den wichtigen Vortheil, daß dieselben jederzeit in Calais bei steigender Fluth anlangen und mithin sogleich in den Hafen einlaufen können. Anders verhält es sich mit den französischen Dampfern, welche oft, eine Viertelstunde zu spät, die Fluth verfehlen und während der Ebbe auf offener See zu bleiben sich gezwungen sehen. Die Nachtheile davon werden noch fühlbarer werden, wenn in einigen Jahren die Eisenbahnen vollendet sein wer—⸗ den, welche Frankreich mit England verbinden sollen. Jedermann weiß, wie sehr es darauf ankommt, zur rechten Stunde bei der Ab— fahrt der Eisenbahnen anzukommen. Bei dem heutigen Stande der französischen Dampfboot⸗-Schifffahrt wäre dies gar nicht zu hoffen. Der Finanz⸗Minister schlägt daher vor, statt der bestehenden Post⸗ Paketböte drei neue Dampfschiffe von der Kraft von 150 Pferden, gleich den britischen aus Eisen zu erbauen, welche bei ihrer Leichtigkeit die Fahrt von Dover nach Calais in höchstens 2 Stunden zurslick⸗ legen können, wie der neu errichtete britische Postdampfer „Alice“ beweißt. Um den neu zu erbauenden französischen Postdampfschiffen die größtmögliche Schnelligkeit zu verschaffen, wünscht der Finanz- Minister, daß eine Prämie von 15,060 Fr. bestimmt werde, welche dem Baumeister des Dampfbotes verliehen werde, welches die übri⸗ gen an Schnelligkeit übertreffen wird. Dagegen soll der Bau⸗ meister eine verhältnißmäßige Reduction des bedungenen Kauspreises erleiden, wenn das Dampfboot nicht wenigstens die vorgeschriebene Schnelligkeit besitzt. Die Gesammtkosten der Erbauung dieser drei Dampfböte ist auf 1,611,009 Fr., die Prämie von 16,9000 Fr. mit einbegriffen, angeschlagen worden. Der Gesetz⸗Entwurf wurde gestern in den Büreaus allgemein gebilligt und die diesfalls ernaunte Kom⸗ mission sogar angewiesen, ihre Arbeiten zu beschleunigen, damit noch im Laufe der diesjährigen Session das betreffende Gesetz von beiden Kammern votirt werden und die Regierung sogleich zur Ausführung ihres Projektes schreiten könne.

Grossbritanien und Irland.

London, 17. April. In Birmingham wurde dieser Tage eine zahlreiche Versammlung der Besitzer von Eisenwerken gehalten und darin eine Erhöhung der Eisenpreise um 20 Shill. per Tonne aus— gesprochen. Ansehnliche Bestellungen aus dem In- und Auslande, welche durch beabsichtigte neue Eisenbahnen und Fabrik-Anlagen ver— anlaßt wurden, sind nach dem Examiner der Grund, auf welchen diese Preis⸗-Erhöhung gestützt ward. In der Voraussetzung, daß die im Eisengeschäft eingetretene Besserung fortdauern werde, haben sich die Eisenwerks-Besitzer den Fabrikanten in Manchester in so weit angeschlossen, daß sie das Bestreben Lord Ashley's, die Zahl der Arbeitsstunden zu verringern, als ihren Interessen nachtheilig, ent⸗ schieden mißbilligen.

X London, 16. April. Verschiedene Ursachen vereinigen sich, dem Advokatenstande in England eine außerordentliche Bedeutung bei⸗ zulegen und seinen Einfluß zu einem der Haupt⸗Elemente der politi⸗ schen Gesellschaft hier zu machen. Die dienstlichen Functionen eines bezahlten Sachwalters umfassen bei weitem noch nicht alle Obliegen⸗ heiten und einträglichen Geschäfte des mit Erfolg aufstrebenden Advo— aten. Dieser erhebt sich langfam, aber mit sicheren Schritten zum Rathgeber der Regierung in allen ihren Schwierigkeiten, zum Ver— walter der Gesetze auf den Bänken der Gerechtigkeit, zum Mit⸗ verfasser derselben in seiner Eigenschaft als Mitglied des Ober- und Unterhauses. Der Advokat ist in allen Ländern ein wichtiges Mit= lied der Gesellschaft, aber in England vereinigt er in einer Person, 6 wie er in seinem Berufsfache vorschreitet, die Pflichten eines Staatsbeamten, der einen großen Theil der Regierungs-Verantwort— lichkeit mit übernimmt, mit der Befugniß eines Gesetzgebers und dem ehrwürdigen Charakter eines Richters. ;

Ich kenne in keinem Lande ein Amt, welches dem eines Queen's Advokate, eines Attorney und Solicitor General oder wie sie ge⸗ meinhin genannt werden der Rechtsbeamten der Krone (Lav'

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Ossicers of the Crown) ähnlich wäre. Der erste von diesen, der Queen's Advokate, ist Doktor des römischen und kanonischen Rechts, besonders vertraut mit dem Rechte fremder Nationen und der Kirche; der Attorney und Solicitor General werden beide ohne Unterschied aus den Gerichtshöfen des Common Law und der Equity gewählt.

Es ist bekannt, daß jeder Staatsbeamte in England vom Mini⸗ ster bis zum Polizei⸗Konstabler in gewöhnlicher Weise vor den Tri⸗ bunalen des Landes von Jedem, der unter irgend einem Mißbrauch der amtlichen Gewalt gelitten hat oder gelitten zu haben vermeint, verfolgt werden kann. So wird die Gesetzlichkeit jeder Handlung der vollziehenden Gewalt häufig in einem Gerichtshofe untersucht, über welchen die Regierung keine Kontrolle ausübt, und sonach wird es eine Sache nicht blos der Zweckdienlichkeit, sondern absoluter Noth⸗ wendigkeit, daß jedes Departement der Regierung in Betracht der Folgen seiner Handlungen, für die es alle verantworlich ist, an die besten Rechtsbeistände sich wendet, um sich von ihnen Naths zu ho— len. Dies ist daher auch die eigentliche Function der Rechtsbeamten der Krone. Jede Handlung der Regierung, deren Rechtsseite eine Erörterung erfordert, jedes Instrument, über dessen rechtliche Form und Verbindlichkeit man im Klaren sein will, jede Frage, in welcher das Recht zweifelhaft erscheint, wird diesen Rechts⸗Rathgebern der Krone überwiesen, welche darüber so wie über jede andere ihrer Prüfung anheimgegebene Privatsache ihre Meinung abgeben. Außer dieser höchst wichtigen Obliegenheit leiten sie alle Staats⸗Prozesse, vertreten die Rechts-Interessen und führen die Rechts Verhandlungen der Regierung im Unterhause und stehen endlich noch obenein ihrer Privat⸗ Praxis 3 Advokaten vor, welche wegen der Vorzüge der zu so hohen Posten gewählten Männer immer eine sehrausgedehnte ist. Der Attorney⸗ General von England kann sich etwa auf 12,00 bis 20,900 Pfd. des Jahres stehen; aber um dahin zu gelangen und vor Allem um diese Höhe zu behaupten, dazu gehört eine Natur von Eisen, eine Arbeits⸗ fähigkeit, die jeder Ermüdung Trotz bietet, eine Lebenskraft, die zehn Leben in eins zusammendrängt, um nicht vor der Zeit hinzuschwinden, da man zur Ruhe auf der Bank gelangen oder sich in die Falten des Hermelins hüllen kann. Sir Frederic Pollock hat diesen Stand über zwei Jahre behauptet und ist jetzt im 62sten Lebensjahre Chief Baron der Exchequer geworden; aber leider wird sein Kollege, Sir William Follett, der gelehrteste Jurist, der gewandteste Advokat, der liebens—⸗ würdigste Mensch, wahrscheinlich unter der Last seiner Ehren in der Blüthe des Lebens dahinsinken; man hat jetzt schon keine Hoffnung mehr, daß er noch viele Monate leben werde. Eine Lungenbeschwerde, zu der noch eine Rückgratlähmung hinzugetreten ist, lassen ihm wenig Aussicht auf die Vollendung seiner großen Laufbahn. So krank er ist, ist er doch zu der Stelle eines Attorney General vorgerückt und Herr Thesiger als Solicitor General sein Kollege geworden. Der letztere ist wohl ein geschickter Advokat, aber ihm fehlt die Stärke eines großen Juristen, und doch geht auf ihn die ganze Last dieser ungeheuren Verantwortlichkeit über! Indeß wird Sir W. Follett, wenn er auch bis zum letzten Moment aushält, bei einem Rücktritt Lord Lyndhurst's nicht zur Kanzlerschaft gelangen und aller Wahr— scheinlichkeit nach der Weg dazu ohne Hinderniß Herrn Pemberton Leigh offen stehen.

Die Debatte über die Fabrik⸗Bill wird am Freitage wieder be— ginnen. Die Regierung rechnet auf eine große Majorstät gegen die Zehn⸗Stunden-Klausel.

Vi eber gn de.

Aus dem Haag, 18. April. Briefe aus Limburg meldeten gestern, daß die Herausgeber und Redacteure der Zeitung der Separatisten, wegen der aufrührerischen Tendenz ihres Blattes vor den Instructions Richter geladen worden sind. Heute bestätigt sich diese Nachricht und das Tagesblatt dieser Association sagt selbst, daß der Prozeß gegen achtundzwanzig inkrimirte Nummern instruirt werde. Das separatistische Journal zeigt natürlich bis auf weitere Ordre eine unverwüstliche Kühnheit und droht dem Prokurator des Königs mit dem Gewinnen des Prozesses. Bis jetzt weiß man bei diesem bizarren Unternehmen nicht, wer die verantwortlichen Personen sind, denn Jeder wirft die Verantwortlichkeit auf irgend einen Stroh⸗ mann, ohne Namen und ohne Mittel; aber der Prozeß wird seinen Gang gehen und es werden wichtige Dinge ans Licht kommen. Es war Zeit, daß das aufrührerische Treiben der unruhigen Köpfe im Herzogthum Luxemburg in seinem offenen Gange gehemmt wurde; die Ruhe dieses ganzen Landes verlangte ein sschnelles Heilmittel. Denn was man auch darüber sagen mag, diese ganze Umwälzung geht wahrscheinlich von einigen großen und sehr reichen Grundbesitzern aus, die sich empören, weil sie nach Verhältniß ihres Ver— mögens Steuern zahlen sollen, keinesweges aber ist sie im Interesse der Mittelklassen, des Handels und der Industrie. Das ist Allen be⸗ kannt, welche die Absichten der Separatisten genau studirt haben.

Wie dem auch sei, dieselben Briefe melden uns, daß die Mit— glieder dieser Verbindung in großer Bewegung sind: Associss, Her ausgeber, Redacteure, Alle sind voll Bestürzung, obgleich ihr Journal eine maßlose Zuversicht zur Schau trägt. Dieser Prozeß wird trotz der großen Thorheit die Neugier des Landes und selbst des Aus- landes sehr in Anspruch nehmen.

Der spanische General-Lieutenant Don Antonio van Halen ist vor einigen Tagen in Mastricht angekommen; er wird sich von da . Lüttich begeben; über seine Rückkehr nach London ist nichts bekannt.

Man glaubt allgemein, daß die zweite Kammer ihre Sitzungen im Laufe dieser Woche oder spätestens zu Anfange der nächsten wieder beginnen wird. Sie wird sich häuptsächlich mit dem neuen Konver— tirungs-Gesetze und dem neuen Zoll-Tarife beschäftigen.

Der Gouverneur des Herzogthums Limburg hat am 12. April folgende Bekanntmachung erlassen:

„Meine Herren Bürgermeister!

„Die gegenwärtigen Umstände haben es mir seit dem Anfange des

vorigen Monats zur Pflicht gemacht, theils durch Bekanntmachungen, theils durch besondere Instrüctionen die allgemeine Aufmerksamkeit auf die poli⸗ tischen Verhältnisse zu lenken, wonach das Herzogthum Limburg als ein kon— stituirender, untrennbarer Theil des Königreichs der Niederlande betrachtet werden muß, auf den ausdrücklichen Willen des Königs, der da will, daß man nicht auf die, jenen Verhältnissen zuwiderlaufenden Manifestationen höre, so wie auf die beständigen Bemühungen der Regierung, die Interessen des fiene sthumt eben so wie die der übrigen Provinzen so viel wie möglich zu sichern. . . Hauptzweck jener Instructionen war, einigen redlichen Einwohnern, die darüber etwa im Irrthum sein konnten, den Weg zu zeigen, auf dem allein das Glück dieses Landes zu erreichen sei, nämlich durch Ruhe und durch Vertrauen auf die Verwaltung.

„Ich habe Grund, zu glauben, daß viele Einwohner diese Belehrung verstanden . allein es ist nicht weniger klar, daß man nicht überall eingesehen hat, wie und warum die Regierung zur Aufrechthaltung ihrer Gewast noch immer den Mitteln der Ueberredung den Vorzug giebt, wenig⸗ stens so lange diese Mittel noch mit Ersol angewendet werden können.

„Es ist nichtsdestoweniger gewiß, daß, wenn dergleichen Maßregeln nicht ihren Zweck erreichen, und wenn die chimärischen Ideen und die fal— schen Raisonnements einiger Aufrührer auch ferner bei den Einwohnern Ein⸗ gang finden, daraus eine Aufregung der Gemüther und der Versuch eines ladelnswerthen Untemehmens entspringen können, denen gegenüber dann die Würde der Negierung Maßregeln noihwendig machen würde, deren Folgen unn zi als ein Unglück für die Bevölkerung zu betrachten sein müßten.

„Dies hat man nicht hinreichend begriffen oder begreifen lassen wollen; und eben so hat man auch nicht den Gründ verstanden, weshalb die Regie= rung wünscht, daß man sich der Sammlung von Unterschriften für gewisse Petitionen, worin die administrative Trennung des Herzogthums verlangt wird, widersetzte. Nach neueren Beispielen zu urtheilen, kann man glauben, daß es den unruhigen Köpfen dieser Provinz hinreichend war, die Absichten der Regierung zu fennen, um sie zu bekämpfen.

„Daher die unermüdlichen Anstrengungen, die Annahme jener Petitio- nen wo möglich in allen Gemeinden durchzusetzen; daher jener übermäßige Eifer, Unzerschriften und Zeichen zu sammeln, von denen die meisten von abhängigen Pächtern, Arbeitern, Dürftigen, Bergleuten und selbst von Kindern, die noch die Schule besüchen, herrühren, und das Alles, um, durch Mißbrauch der Berufung auf das constitutionelle Recht der Be⸗ völkerung geschriebene Petitionen an die kompetente Behörde zu richten, Forderungen zu stellen, deren Wichtigkeit und noch weniger deren geheimen Zweck die meisten Unterzeichner nicht begreifen; Forderungen, die in direktem Widerspruche stehen mit den allgemeinen und vornehnisten Prinzipien der Verfassung und mit den Rechten, die sie dem Könige und dem Staate im Allgemeinen garantirt; Forderungen endlich, die übrigens bereits von dem Könige öffentlich gemißbilligt und verworfen worden sind.

„Welchen anderen Zweck kann man daher der Unterstützung eines sol⸗ chen Petitionirens unterlegen, als den, durch scheinbare Erläuterungen falsche Hoffnungen und oft durch Versprechungen und Drohungen Unzufriedenheit, Uneinigkeit und Zwietracht zu verbreiten, den einfachen Leuten Mißtrauen gegen die Absichten der Regierung und Verachtung gegen die gesetzlichen Behörden einzuflößen; die Bewohner gegen die Ermahnungen und Befehle dieser Behörden einzunchmen und auf diese Weise die Gemüther zur Stö- rung der Ruhe aufzureizen? Und muß dies nicht zuletzt zum Nachtheil derjenigen ausschlagen, die im Allgemeinen weniger schuldig sind, und denen man Alles aufgebürdet hat?

IIch erfahre nichtsdestoweniger mit Erstaunen, daß selbst Mitglieder der Kommunal⸗-Verwaltung, deren erste Sorge es sein sollte, die Ruhe und Eintracht zu erhalten, zu solchen Umtrieben die Hände bieten. Diese Be⸗ amten geben dadurch nicht nur einen Beweis von einer unerklärlichen Un- wissenhest in Bezug auf die Ausdehnung ihrer Functionen, und folglich von einer gänzlichen Unfähigkeit, sondern sie geben dadurch auch den tadelns⸗ werthen Wunsch zu erkennen, der Regierung, der sie Achtung zu verschaf fen verpflichtet sind, sich offen zu widersetzen und auf diese Weise ihren Ein- fluß zu schwächen.

„Bei diesem Stande der Dinge verlangen meine Verantwortlichkeit als Commissair des Königs und meine Sorgfalt für die Wohlfahrt dieser Pro⸗ vinz die strengste Beaufsichtigung der Fackiosen und eine unbeugsame Strenge, vornämlich in Bezug auf Behörden und Beamte, die sich bei Ausübung ihrer Pflichten Nachlässigkeiten würden zu Schulden kommen lassen.

„Es folgt hieraus die Nothwendigkeit einer thätigen und unparteiischen Aussicht der Polizei, und nach dem, was bereits an mehreren Orten statt⸗ gefunden hat, glaube ich, daß eg nicht überflüssig ist, Ihre Aufmerksamkeit auf die Bestimmungen des Tit. II. des Kriminal-Koder und namentlich auf Art. 16 desselben zu lenken, kraft dessen in denjenigen Orten, wo es keine , , . giebt, die Sorge für die Polizei den Bürgermeistern obliegt.

„Dies schließt natürlich die Verpflichtung für Sie in sich, sorgfältig auf alle aufrührerischen Bewegungen und folglich auch auf die Verbreitung der obengenannten Petitionen zum Zweck der Unterzeichnung zu achten.

„Diese Bekanntmachung erinnert Sie daher ernstlich an Ihre Pflicht, mit der ausdrücklichen Einschärfung, daß, sobald in Ihrer Gemeinde Ver⸗ suche dieser Art, sei es durch Kollektiv Petitionen oder auf irgend eine an— dere Weise gemacht werden, Sie mich unverzüglich davon unierrichlen und mir die Intriguen mittheilen, deren man sich in dieser Beziehung bedient, so wie die Personen und namentlich die Behörden, die Beamten und die Angestellten des Staats, der Provinz oder Gemeinde namhaft machen, die an jenen Umtrieben direkt oder indirekt theilnehmen.

„Der Staatsrath, Gouverneur des Herzogthums Limburg Gericke van Herwynen.“

Spanien.

** Paris, 17. April. Das neue Preßgesetz, welches die spanische Regierung durch Dekret vom 10ten d. HM. verkündigt hat, findet bei der hiesigen konservativen Meinung schon deshalb vielen Beifall, weil es sich in manchen seiner Bestimmungen der in Frank⸗ reich herrschenden Preßgesetzgebung fast wörtlich anschließt, während es in anderen Punkten kühn genug ist, Grundsätze auszusprechen, welche die französische Preßgesetzgebüng bisher nur anzudeuten gewagt hat, und deren weitere Ausführung im Sinne der Staatsgewalt ohne Zweifel der Zukunft vorbehalten ist. Auffallend kann es auf den ersten Blick erscheinen, daß das spanische Preßgesetz vom 10ten selbst für die schwersten Preßvergehen keine andere als Geldstrafen festfetzt, die allerdings ziemlich hoch gestellt, die aber gleichwohl unendlich milder sind, als die z. B, in Frankreich gegen Preßverbrechen angedroheten Freiheitsstrafen. Diese Milde ist aber in der That nur scheinbar. Das neue Gesetz stellt nämlich den Satz auf, daß der Verfasser oder Her⸗ ausgeber einer Schrift nicht nur für den Inhalt dieser Schrift, son⸗ dern auch für die dadurch hervorgebrachten Wirkungen strafrechtlich verantwortlich sei. Demnach kann ein Zeitungsschreiber wegen eines aufrührerischen Artikels, kraft zweier verschiedener Richtersprüche, zuerst zu einer Geldbuße, und außerdem, wenn dem fraglichen Artikel etwa ein wirklicher Aufruhr folgt, zu den Galeeren, zur Deportation oder zum Tode verurtheilt werden.

Diese doppelte Verantwortlichkeit wird aber noch gesteigert durch den Umstand, daß für die beiden auf eine und dieseibe chrift zu gründenden Anklagen zwei ganz verschiedene Gerichtsstände au fgestellt sind. Ueber das eigentliche Preßvergehen spricht das Geschworenen= Gericht, über die Mitschuld an eineni anderen Verbrechen, die auf dem Wege der Presse begangen wird, sprechen die ordentlichen Ge= richts höfe. Es ist unmöglich, in diesen Bestimmungen die förmliche Sanction des Grundsatzes zu verkennen, kraft dessen vor ein paar Jahren Herr Dupoty, Redacteur des Journal du Peuple, von der Pairs-Kammer zu fünfsährigem Gefängniß verurtheilt wurde, obgleich man ihm gar keine Mitwissenschaft, geschweige denn eine wirkliche Theilnahme' an der Verschwörung, die den Gegenstand des Prozesses bildete, nachweisen konnte, ja, obgleich man sie ihm sogar nicht einmal vorwarf. Die politischen und die finan⸗ ziellen Bedingungen, an welche die Herausgabe von Zeitungen durch das neue Gesetz gebunden ist, werden übrigens allerdings die Wirkung haben, Preß-Vergehen sehr selten zu machen, denn es ist durch jene Bedingungen dafür gesorgt, daß die Zeitungen im Allgemeinen keinen Leuten in die Hände fallen können, welche ein Jul uff dabei haben, mit dem Staate und mit der Regierung im Kriege zu leben. Ueber= dies hat die, Regierung den politischen Chefs, und in letzter Instanz sich selbst, die Befugniß vorbehalten, darüber zu entscheiden, ob der= jenige, welcher die Herausgabe einer Zeitung übernehmen will, die fraglichen Bedingungen erfüllt hat, so daß das ministerielle Ermessen doch zuletzt immer den Ausschlag giebt, wenn es sich darum handelt, die Gründung neuer Zeitungen oder auch nur den Redactionswechsel eines schon bestehenden Blattes zu genehmigen oder zu verhindern.

Die madrider Presse wird sich bei reifer Ueberlegung mit dieser Krafthandlung der Regierung schwerlich einverstanden erklären, ob⸗ gleich sie bisher dem Ministerium immer vorwarf, daß es die Früchte seines Sieges über den Aufruhr durch Unthätigkeit und Mangel an ging bloßstelle. So sagte der Heraldo noch in seiner Nummer vom 9gten:

„Alle Welt ist eingerstanden darüber, daß der von der Negieru 3 genommene Plan, . ob gut oder schlecht, nicht vollständig 2 führt ist, daß die Wirksamkeit der ,, gelähmt erscheint, und da Niemand den Zweck derselben kennt. Biese Ueberein mung der 6 ssung die Corte

a erweckt den Gedanken an ein anderes System und . an 9. welche der Ausgangspunkt desselben sein mußten. Es ist wahr, der .