1844 / 117 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

von Konstanz, Friedrichshafen und Lindau hatte den —— 4 sich über eine gemeinschaftliche Fahrten Einrichtung sämmilicher sieben Dampfböte vorläufig auf die Dauer eines Jahres verständigte. Diese Fahrten werden mit dem 19. Mai ihren Anfang nehmen, und darüber eine alle Verbindungen enthal⸗

tende Tabelle veröffentlicht werden.

Baden. Karlsruhe, 21. April. (K. 3.) In der gestri⸗ gen, der H2sten Sitzung zweiter Kammer wurde die Erörterung der neuen Strafprozeß Ordnung fortgesetzt, und da die allgemeine Be⸗ sprechung bereits in der letzten Sitzung beendigt war, so begann die Berathung der einzelnen Paragraphen.

Oesterreichische Monarchie.

Prag, 17. April. (Prag. 3.) Gestern früh um 8 Uhr trat Ihre Kaiserl, Hoheit die Frau Erzherzogin Marie Karoline, Aebtissin des Hradschiner adeligen Damenstists, die Rückreise von hier nach Wien an. Eine Stunde später verließ auch Se. Kaiserl. Ho⸗ heit der Erzherzog Stephan, unser Landes-Chef, diese Hauptstadt, um einige Zeit in Wien zu verweilen.

Mailand, 18. April. Nach einer in der Gazzetta di Milano so eben erschienenen offiziellen Uebersicht belief sich am Schlusse des Jahres 1343 die Gesammt-Bevölkerung der lombardi⸗ schen Provinzen auf 2,588,526 Seelen, wovon 1,297,314 männlichen und 1,291,212 weiblichen Geschlechts; aus der Vergleichung obiger Zahlen mit jenen des nächst vorangegangenen Jahresschlusses geht hervor, daß sich innerhalb des Jahres 1843 die Bevölkerung der Lombardei abermals, und zwar um 21,576 Personen, vermehrt hat. Die Stadt Mailand ist in obiger Total⸗Summe mit 151,438 und die unter der Gerichtsbarkeit derselben stehenden Gemeinden mit 105,6 145 Einwohnern begriffen.

Uussland und Polen.

St. Petersburg, 18. April. Se. Majestät der Kaiser haben dem Minister des öffentlichen Unterrichts, Herrn Uwaroff, in Anerken⸗ nung seiner unermüdlichen und erfolgreichen Bemühungen um die Ent— wickelung des ihm anvertrauten wichtigen Verwaltungszweiges, die diamantenen Insignien des St. Alexander-Newski⸗Ordens verliehen und dem General ⸗Adjutanten Suchosanet einen Beweis hoher Zu⸗ friedenheit mit dem Zustande der von ihm geleiteten Militair-Aka⸗ demie durch folgendes Reskript zukommen lassen: „Nachdem Ich den Mir von Ihnen vorgelegten Bericht über die Wirksam— leit der Militair⸗Akademie im Jahre 1843 durchgesehen, habe Ich Mich mit besonderem Vergnügen überzeugt, daß diese höhere Militair Lehranstalt vollkommen den Zweck ihrer Errichtung erreicht und daß die Zöglinge der Akademie, sowohl durch Bildung, als auch durch exemplarische Sittlichkeit, vollkommen die Sorgfalt der Regierung rechtfertigen. Es ist Mir auch angenehm gewesen, aus den Plan⸗Arbeiten bedeutende Fortschritte in diesem Fache zu ersehen, die den Beweis liefern, daß, während den in der Akademie studiren⸗ den Offizieren die gründlichsten theoretischen Kenntnisse beigebracht werden, zugleich auch die gehörige Aufmerksamkeit auf praktische Aus⸗ bildung derselben verwendet worden ist. Indem Ich den so ausge⸗ zeichneten Zustand dieser Anstalt Ihrer fortwährenden Fürsorge und nützlichen Bemühung zuschreibe, bezeuge Ich Ihnen Meine innige Erkenntlichkeit und Mein Wohlwollen und verbleibe Ihnen wohl⸗ gewogen. (gez) Nikolaus.“

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung, vom 20. April. Die Petitionen von Konsistorien und Privat⸗Mitgliedern der reformirten Kirche, ver Augsburgschen Konfession und anderer Religions - Gesell⸗ schaften, welche der Deputirten Kammer, 90 an der Zahl, überreicht worden sind, und freie Ausübung des Kultus verlangen, und deren Ueberweisung an den Kultus⸗Minister die Kommisston beantragt hatte, gaben zu einer sehr ausführlichen Debatte Veranlassung. Es ist schon erwähnt worden, daß der Kultus⸗Minister sich dieser Ueberweisung der Petition an ihn nicht an und für sich, aber mit Hinsicht auf die dem Gutachten der Kommission geltend gemachten Gründe widersetzte, weil nämlich die Kommission nicht mit administrativer Regulirung der Sache sich begnügen wollte, sondern eine Untersuchung für nöthig hielt, ob nicht ein Gesetz- Entwurf zur Norm für das administrative Verfahren angemessen wäre. Nach den besagten Erklärungen des Kultus-Ministers nahm Herr von Gasparin zur Vertheidigung der Kommissions⸗Ansicht das Wort, indem er sagte: ,

Wer die Freiheit nicht vollständig unterstützt, der scheint mir als ihr Gegner betrachtet werden zu müssen. Die Kommission fordert nichts, als die natürlichen Folgen des Sten Artikels der Charte über die Freiheit der Religions Uebungen. Ich will keine unbeschränkte Freiheit, die in Zügel= losigkeit ausarten könnte, wohl aber eine gesetzlich begründete Freiheit. Eine solche Freiheit ist mit allen möglichen Regressiv⸗ und Beaussichtigungs= Maßregeln vereinbar, jedoch nicht mit der vorläufigen Genehmigung. Auch die Preßfreiheit war unter uns erst von dem Tage an wirklich vorhanden, wo die vorläufige Genehmigung der Censur abgeschafft wurde. Die Pro⸗ testanten aber dürfen noch jetzt ihren Gottesdienst nur mit vorläufiger Ge— nehmigung der Behörde ausüben, folglich ist für den protestantischen Kul—

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tus keine Freiheit vorhanden. Der Kultus, dessen Freiheit die Verfassun verbürgt, ist vor Allem die Versammlung, das gemeinsame Gebet. 2 wird auf die Protestanten der Gesetz⸗Artikel angewendet, der die Versammlungen von mehr als 20 Personen verbietet. Das Ministerium betheuert zwar seine guten Absichten, die vorläufige Genehmigung, fagt es, werde niemals verweigert; die Thatsache mag also zu Gunsten der Protestanten stehen, aber die Thatsachen gehen vorüber, die Ministerien sind vergänglich, (Gelächter) und so lange die Zukunft nicht gesetzlich geordnet ist, giebt es feine feste Sicherheit für den protestantischen Kultus. Ueberdies sind doch auch That⸗ sachen da, die auf das Augenscheinlichste beweisen, daß der protestantische Kultus beklagenswerthen Versolgungen ausgesetzt ist. In dem Departement der oberen Vienne hat der Präfekt den Protestanten der Insel Favart nicht erlaubt, sich zu versammeln, und weiß man, warum? Er beginnt seinen Be⸗ scheid folgendermaßen: „In Betracht, daß kein Bewohner der Insel Favart zur reformirten Kirche gehört u. s. w. verweigert“ .. . Der Präfekt ent⸗ schied also aus eigener Machtvollkommenheit, daß es in jener Lokalität keine Protestanten gäbe, keine geben dürfe. Zu Foix erklärte der Maire, er werde nicht gestatten, daß man sich in einem Haufe versammle, um einen Gottes dienst auszuüben, zu welchem sich nicht die Majorität des Landes bekenne. Das ist nicht Alles: der Minister selbst giebt zu, daß drei Bedin gungen er⸗ füllt werden müßten, um die vorläufige Genehmigung zu erhalten. Der Großsie⸗ gelbewahrer hat im Februar ein Cirfular erlassen, dessen Inhalt auf Folgendes hinausläuft: Um die Genehmigung zu erhalten, muß man einem anerkannten Kultus angehören; man muß Treu und Glauben besitzen, was noch dazu auf administrativem Wege beurtheilt werden soll; (Sensation) endlich müssen nicht etwa unglückliche Umstände dazwischen kommen, die der Zufall plötzlich herbeizu⸗ führen beliebt. Das ist die Freiheit, deren sich heutzutage die Religions— Uebungen erfreuen! Ist es nicht Zeit, daß ein solcher Zustand der Dinge endlich aufhöre? Camille Jourdan sagte im Jahre 1797: „Ohne Zweifel müssen diese religibsen Sekten überwacht werden, aber diese pro visorische lüleberwachung darf ihre Freiheit nicht beeinträchtigen, so lange kein Ver⸗ gehen vorhanden ist. Das Gesetz straft nicht im Voraus, es verfolgt nicht durch Vorkehrungen.“ Aber, sagt man, eine so große Freiheit kann zu Unordnungen Anlaß geben, denn man würde dann blos das Wort Kultus auf die Thür schreiben dürfen, um unter diesem religiösen Deckmantel andere Versammlungen zu halten. Darauf antworte ich, daß gesetzliche Be— stimmungen darüber vorhanden sind, was zu dem Namen eines ernstlichen Kultus berechnet, daß also der Betrug bald seine Strafe finden würde, denn sobald die Gerichte erklären, daß der Name Kultus nur ein angemaß— ter sei, wird ein solcher angeblicher Kultus nicht nur verboten, sondern die Versammlung auch gestraft. Die Rechtspflege ist da, um den Mißbrauch zu verhindern. Will man dem Protestantismus das Recht nehmen, seinen Kultus frei auszuüben, so hemmt man seinen Fortschritt, und man sollte dann lieber gleich gestehen, daß man zu den Zeiten Mazarin's zurückkehren wolle. Man wirst uns vor, daß wir in einer Zeit, wo es nur noch Rechts— fragen geben sollte, eine Religionsfrage zur Sprache bringen; aber rings um uns her erheben sich Religionsfragen, in England, Oesferreich, Ungarn, sie werden überall mit neuer Lebhaftigkeit verhandelt, weil das Leben nicht Schlaf und Tod ist. Ich begreise jenen engherzigen Liberalismus nicht, der die Seelen und die Religionen verwalten will, wie man Pulver und Taback verwaltet. Wer sollte es glauben, daß im Jahre 1844 in Frankreich ernsthafte Männer sich nicht zum Gebet versam— meln dürfen, ohne von der Verwaltung dazu Erlaubniß erhalten zu haben? Ein solcher Zustand der Dinge kann nicht länger dauern. Die Konsistorien haben überdies erklärt, sie würden um die Genehmigung nicht mehr nach— suchen, oder aber sie würden, wenn man dieselbe verweigerte, sich nicht daran kehren, und es auf den Prozeß ankommen lassen. Dahin also ist die re— formirte Kirche in Frankreich gebracht. Ich erinnere hier an die Worte, die ein Redner an einem anderen Orte und in einem anderen Sinne ge— sprochen hat: Es ist gefährlich, einen Kampf mit dem Geiste der Freiheit einzugehen, wenn dieser auf religiöse Gefühle sich stützt; stärkere Regierun⸗ gen als die unsrige sind daran gescheitert. Der Kultus⸗Minister, Herr Martin du Nord, fand sich durch diese Rede veranlaßt, in dieser Sache noch einmal das Wort zu er— reifen. ö. n. Ich glaube“, sagte derselbe, „daß der fünfte Artikel der Charte über die Freiheit der Kulte, ich will nicht sagen von den großen Staatsgewalten, aber von der kompetenten richterlichen Autorität des Cassationshsfes eine richtige und weise Auslegung erhalten hat. Herr Gasparin selbst giebt übrigens zu, daß Versammlungen einen ernstlichen religiösen Zweck haben müßten, um vom Gesetz geduldet zu werden, wir sind also von einander nicht so entfernt, als er es glaubt, wenn ich Ernst und Redlichkeit als Be⸗ dingung für die Bewilligung eines Gesuchs um freie Religions⸗ Uebung bezeichnet habe. Als der fünfte Artikel der Charte disku⸗ tirt wurde, verließ Herr Dupin seinen Präsidentenstuhl, um auf der Rednerbühne dafür zu sprechen, daß die vorläufige Genehmigung für alle religiöse Versammlungen nothwendig sei, und nach seiner Rede wurden die dagegen beantragten Amendements verworfen. Meiner Ansicht nach wäre es höchst unvorsichtig, diesen Zustand der Dinge zu verändern, der zu keiner erheblichen Ungelegenheit geführt hat. Ich behaupte sogar, daß nach unserer ganzen Geseßzgebung auch die Ausübung des katholischen Kultus der vorläufigen Genehmigung unterworfen ist. Wäre es nun nicht sehr seltsam, für den protestantischen Kultus eine Ausnahme zu verlangen? Im Gegen— theil, es lassen sich vielmehr Gründe dafür anführen, daß dem protestanti= schen Kultus weit weniger als dem katholischen eine solche Begünstigung zu Theil werden kann, denn der Katholizismus ist Eins in sich, der Protestantismus hingegen ist in zahlreiche Sekten zerspalten, die kein gemeinsames Oberhaupt und Centrum haben; es würde daher, sogar für den Protestantismus selbst, die Bewilligung einer solchen unbeschränkten Freiheit von gefährlichen Folgen sein. Will man Konflikte vermeiden, so darf man nicht überall gleichsam Altar gegen Altar erheben lassen. (Sehr r Es sind dies gefährliche Theorieen, m. H., die vielleicht in einigen Theilen dieser Kammer Unterstützung finden mögen, die aber die Besonnen— heit und der Erhaltungssinn der Majorität gewiß zurückweisen wird.“ Herr von Lafarelle: Ich bin von protestantischen und lutherischen Kollegen beauftragt, der Kammer in ihrem Namen den Wunsch vorzutra—

gen daß allen Konsistorien des Königreichs gestattet würde, sich über die egulirung des Gottesdienstes zu verständigen. Es ist in dieser Hinsicht vielleicht eine Licke in unserer Gesetzgebung gelassen, die zu ergänzen sein möchte. Wir wollen indeß der Regierung, im Vertrauen auf ihr Wohl- wollen, die Sorge für die Abhülfe unserer Beschwerden anheim stellen. Deshalb schließe ich mich nicht den von der Kommission vorgezeichneten Forderungen an, sondern stimme für die einfache Ueberweisung der Petitio= nen an den Kultus-Minister. Wir erkennen gern an, daß selt langer Zeit in Frankreich, mit wenigen Ausnahmen, die Protestanten vom Lande und seinen öffentlichen Gewalten mit Ünparteilichleit behandelt werden. Im Jahre 1815, beim Sturz des Kaiserthums, zählte der protestantische Kultus nur 464 Pastoren; im Jahre 1830, als die Restauration in einem Ungewitter verschwand, belief deren Zahl sich auf 527. Im Jahre 1813 war sie auf 677 gestiegen, und jetzt beträgt sie über 790. Das protestantische Budget, wenn man es so nennen darf, belief sich unter dem Kaiserreich auf 306,900 Fr., unter der Restaura— tion auf 673,900 Fr. und im vorigen Jahre auf 1,219, 0900 Fr. In fast gleichem Verhältniß mit der Zahl der Pastoren ist die Zahl der Gottes= häuser gestiegen. Indeß sind keinesweges die Bedürfnisse des protestantischen Kultus überall befriedigt. An 111 Orten, welche protestantische Bevölke— rungen enthalten, müssen diese ihren Gottesdienst unter freiem Himmel ab— halten, doch nimmt die Zahl dieser Orte täglich ab, und ich hoffe, sie wird bald ganz verschwunden sein.

Es sprachen darauf noch Herr O. Ba rrot für, Herr Häöbert und Herr Dupin gegen den Antrag der Kommission; Letzterer schlug vor, man solle über diesen zur Tagesordnung übergehen, dagegen die Petitionen in dem von Herrn Lafarelle beantragten Sinne an das Ministerium überweisen. Da indeß hiergegen eingewandt wurde, daß Kommissions-Berichte nur einfach entweder verworfen oder angenom= men werden dürften, so beantragte Herr Dupin, man solle überhaupt über die Sache zur Tagesordnung übergehen; dies wurde jedoch mit 107 gegen 91 Stimmen verworfen, eben so die Vertagung der Ab— stimmung über die Verweisung der Petitionen an den Kultus-Mini— ster mit starker Majorität, worauf endlich diese Ueberweisung, wie die Kommission sie beantragt hatte, fast einstimmig angenommen wurde. Nur der Großsiegelbewahrer und einige wenige Deputirte stimmten nicht mit.

Paris, 21. April. Zu der übermorgen in der Pairs-Kammer beginnenden Diskussion des Gesetz-Entwurfs über den Secundair⸗-Un⸗ terricht haben sich als Redner für den Entwurf einschreiben lassen: die Herren Graf Alexis von St. Priest, Baron Dupin, Rossi, Me⸗ rilhou, Lebrun, Keratry, Bourdeau, Passy und Viennet; gegen den— selben: die Herren Cousin, Vicomte von Villiers du Terrage, Baron von Freville, Graf Beugneau, Baron von Brigode, Graf von Mon— talembert, Marquis von Gabriac, Vicomte Dubousage, Marquis von Courtarvel, Marquis von Barthelemy und Vicomte von Segur La— moignon. Blos über den 17ten Art. will der Baron von Barante sprechen. Als Amendement hat bereits der Vicomte von Segur La— moignon folgenden Zusatz-Paragraphen zu dem ersten Artikel des Gesetz⸗Entwurfs vorgeschlagen: „Jedoch soll der philosophische Kur— sus im Secundair-Unterricht sich auf die Studien der Logik, der Mo⸗ ral und der Elementar⸗Psychologie“ beschränken.

A Paris, 20. April. Ein neuer Konflikt zwischen Frankreich und Mexiko wird hier in Paris für unvermeidlich gehalten, seitdem sogar die Morning Post ihre Ansicht dahin ausgedrückt hat, daß Frankreich es seiner Ehre schuldig sei, die Mexikaner im Nothfalle durch Waffengewalt zum Nachgeben über verschiedene streitige Punkte zu zwingen. Der französische Gesandte in Mexiko, Herr Alley de Cyprey, hat bereits nachdrückliche Maßregeln für den Fall eines Bruches getroffen, den er in Folge der kalten Aufnahme einer der mexikanischen Regierung von ihm eingereichten Note voraussieht. Ueber die in die ser Note aufgestellten Forderungen ist man noch im Ungewissen. Auf der einen Seite heißt es, daß Herr Alley de Cyprey darin eine Ent schädigungs - Summe von 3 Millionen Piastern gefordert habe, auf der anderen Seite wird versichert und dies ist das Wahrscheinlichere daß die Note eine Protestation gegen die Verordnung enthält, durch welche allen Ausländern in Mexiko der Detailhandel verboten wird. Der französische Gesandte, heißt es weiter, hat die in Mexiko ansäßigen Franzosen aufgefordert, jener Verord= nung keine Folge zu leisten, indem er ihnen den wirksamen Schutz der Regierung zugesichert. Um diesen Schutz einstweilen und bis auf weitere Maßregeln des Kabinets der Tuilerieen nach Kräften zu hand haben, hat Herr Alley de Cyprey einen Courier an den Befehlshaber der vor Veracruz liegenden Korvette „la Brillante“ geschickt, um dem— selben zu befehlen, daß er auf seinem gegenwärtigen Posten bleibe, und die übrigen französischen Kriegsschiffe, welche sich im mexikani= schen Meerbusen befinden, an sich ziehe. Demnach dürfte man sich nicht wundern, wenn demnächst eine Wiederholung der Enpedition gegen San Juan d'ulloa stattfände, deren Früchte indessen schwer— lich besser und dauerhafter sein würden als die Ergebnisse der glän zenden Waffenthat von 1838.

Grossbritanien und Irland. X London, 19. April. Eines der englischen Haupt— Journale, die Times, bemerkte gestern mit großer Feinheit, daß in Frankreich eine außerordentlich große Heftigkeit herrsche, aber keine öffentliche UÜrtheilsfähigkeit, und daß es in Deutschland bei weit

Zur Literatur der Nechtswissenschaft. Revue de l15gislation et de jurisprudence. Paris. gr. 8. Erste Reihe vom Oktober 1834 bis 1838, zweite von 1839 bis 18412, dritte seit 1843.

Ludwig Wolowsli folgte im Jahre 1831 seinem jüngst verstorbenen Vater, dem ehemaligen Mitgliede des polnischen Staats⸗Raths, F. Wo⸗ lowsli, von Warschau nach Paris. Von der großen Schaar damaliger Auswanderer mögen wenige so sicher, wie er, die neue Lage erkannt, so schnell sic angenömmen haben. Der junge Pole sah in Frankreich nicht eine Freistatt, sondern eine statt der verlorenen zu gewinnende Heimat; mit Selbstgefühl suchte er in ihr eine Stellung, die ihn unabhängig und zu- gleich sähig machte, dem Lande sofort die Gunst der Aufnahme zu vergel— ten. In kurzem hatte er die Naturalisation und die Advokatur an dem Königlichen Gerichtshofe zu Paris erlangt; schon im Herbste 1834 gründete er die in der Ueberschrift genannte Zeitschrift und gab ihr eine Richtung, die seinen Charakter und ö Urtheil klar und anziehend bezeichnet.

Die Revue findet allerdings ihren Boden zunächst in dem franzö— sischen Rechte der Gegenwart; aber wie sie neben einheimischen Mitarbei= tern der mannigfaltigsten Ueberzeugungen, vom Richter-, Professoren- und Advolatenstande, auch deutsche Namen, wie Mittermaier und Warn könig, sich gewonnen hatte, so spannt sie gleich anfangs von jenem Mit- telpunlt aus ihren Kreis weit über andere Jeiten und Lande. Diese Seite ist es, welche dem Unternehmen die Aufmerlsamkeit des Auslandes, beson-=

ders die beste Theilnahme Deutschlands, zuwenden muß. Bei der Behand- lung des positiven französischen Rechtsstoffes sind näher nur unsere von den Kodes beherrschten Gebiele im Westen beiheiligt. Die zahlreichen in Na⸗= tur-, Völker., Staais =, Straf- und Handelsrecht einschlagenden Aufsätze 6. . meist. die Juristen europäischer Bildung überhaupt an. iscen

fißeht,Nrichtung'n aber hat die Revue sich hoch einc Nähe von

Aufgaben gewahr, welche neben den Franzosen vornehmlich die

2 fi ohne jene Beschränkung auf die Rheinlande,

em hahn die . nenn altiger Beziehung ansprechen. Wir zäh= m e des französischen Rechts, das Hinweisen auf die

Erscheinungen im deutschen Richtsseben, di Ci i

bender, ben Gesch eben di fh 22 . . gewisser ih ie. es Rheins gleich wichtiger

Fragen. Und diese Punkte sind es wohl werth, daß ein deutsches Blatt sie näher ins Auge fasse.

Um die Zeit da Herr Wolowsli sein Unternehmen begann, war der Blick der Franzosen wiederum auf die Institutionen ihrer früheren Jahr— hunderte von den verschiedensten Seiten her gezogen worden. Arbeiten über die allgemeine Geschichte Frankreichs, nicht weniger ernst und tief in der Auffassung, als voll Geist und Glanz in der Darstellung, hatten ihre neue Anschauungsweise auch den Rechtszuständen der Vorzeit zugewendet. Der Name Guizot's, dessen Essai sur l'histoire de Erance im Jahre 1822 erschienen, mag statt vieler genügen. Sodann hatten sich schon die Erstlinge einer jüngeren Schule gezeigt, die zum Theil den deutschen Landen Frankreichs angehörig, oder doch auf deutschen Lehr-Anstalten gebildet, den hier schon lange heimischen Eifer für strengere rechtsgeschichtliche Forschun— e frisch und kühn auf ein Land übertrug, das dem Rechtsleben seiner

orzeit völlig abgesagt zu haben schien. Kleinrath aus Strasburg, kaum von Thibaut und Mittermaier zurückgekehrt, war so eben mit dem Essai sur l'stude historique du droit und der Importance d'une histoire du droit frangois (1833 und 1834) hervorgetreten, und nun hatte auch der ehrwürdige Pardessus, der in dem Kreise jener Forschungen fast allein gestanden, sein schon im Jahre 1829 gelesenes Memoire sur l'origine du droit coutumier en Eranee dem Drucke übergeben. Endlich waren die Gerichte selbst, nicht ohne eigenes Staunen, gedrängt worden, auf vermeint— lich abgestorbene Fragen zurückzugehen, aus unmittelbar praftischen Anlässen etwa das alte Herkommen über die Allmenden (communes), oder den Um— fang der lehnsherrlichen Befugnisse zu untersuchen.

Dem weiten Felde, das in solcher Weise fast mit dem Reize eines neu entdeckten eröffnet war, wandte die Revue in einer Entschiedenheit sich hin, die von dem Blicke, aber auch, bei der noch vorherrschenden Richtung der französischen Juristen, von dem Muthe des Herausgebers zeugt. Gleich der erste Aufsatz des damaligen Kammer- Präsidenten zu Ranry, Herrn ee, de,. von der Nothwendigkeit, die auf das französische Recht an- wendbaren geschichtlichen Siudien neu zu gestalten, spricht es aus, que le droit semble avoir renous son antique alliance avec l'histoire. Und

jeder der sechzehn Bände der beiden ersten Serien liefert Beiträge, um diese

Allianz fester zu schlingen. Deutsche und französische Namen, Eschbach in Strasburg, Giraud, Kleinrath, Königswarter, Laboulaye, Laferrire, Raynal

untersuchen eine Reihe der älteren Rechts-Denkmäler, entwerfen Pläne zu Gesammt- Ausgaben, stizziren eine allgemeine Geschichte des französischen Rechts, geben Probestücke für gewisse Jeiträume, für die Behandlung be— sonderer Lehren. Soll Einzelnes hervorgehoben werden, so mag es die Mitwirkung Kleinrath's sein, des schon im Jahre 1837 Dahingeschiede— nen, von dessen Charakter und Streben neulich Mittermaier *) ein so an- ziehendes Bild gegeben. Der reichbegabte Elsasser legte hier (Bd. 2 u. 6) besonders seine Arbeiten über die Coutumes nieder, über jene seit dem 13ten Jahrhundert für die einzelnen Landschaften und Städte auftauchenden Nechtsquellen, die selbst, nach ihrer gesetzlichen Feststellung unter jenem Na— men bekannt, bis zur napoleonischen Gesetzgebung galten und dieser oft zur Grundlage gedient haben. Mit bewundernswerthem Eifer drang er auf den überwältigenden Neichthum dieser Erscheinung von verschiedenen Seiten ein. Er benutzte sie für seine nach Albrecht's deutschem Vorbilde en wickelte Lehre von der saisine (Gewern, Besitz), gruppirte die Coutumes nach ihrem Verhältniß zum germanischen und römischen Recht, zeichnete , . schen Gränzen der Gültizkeit für die einzelnen, leg( iz äh, . . gewissen Hauptmaterien dar; er gab endlich die 4 schen .

; Wer ĩ z ichn ung hundertlangen Werkes der amtlichen Aufzeich begonnen, erst unter

Karl VII. 1453 befohlen, seit Ludwig XI.

Heinrich JV. zum völligen Abschluß dein ehen re n rel ; 6 n 56 ö (Bd. 12) für die GCoutumes von Berrh e ulikte mit deulschen Vorgangen

ĩ ĩ ürdi 8 ich ung ; men bietet die merkwürdigsten Verglei be Jahrhundert bei der Jusa3nnmen.

dar, wie . B. g ini 46 ; 26

stellung ia mn eng., ö 36. n. . 6 dem Großen bis in unsere Tage . . ren, welche die Landschasto= ind Ortssechte des preußischen Staates in behiauß hh esehlbrhen fammeln soll. Die gleiche Aufgabe, Alles, was den verschieden n Gsicderungen des Volles an rechtlichen leberzeugungen w zahllosen Einzelnvorschristen beruht, hervorzuziehen, dann nach gewissen höheren und allgemeineren Forderungen zu sichten, endlich ,. scharfe Gesetzeswort zu binden, ist gleichen Hindernissen damals

. ) In der Anzeige von Kleinrath's durch Warnkönig 1843 gesammel=

ten Werken, Zeitschr. für Rechtswissensch. d. Ausl. XVI. 142.

weniger öffentlicher Diskussion eine hohe und solide öffentliche Mei⸗ nung gãbe. Diese Bemerkung überraschte mich, da sie den Grundsatz ausspricht, den ich selbst beim Schreiben dieser Briefe festhalte; denn unbekannt mit der eigentlichen Bestimmung derselben, unfähig, ihre entfernten Wirkungen zu verfolgen ein unsichtbarer Inhaber einer neuen unsichtbaren Loge, der mit einem unsichkbaren Publikum ver⸗ kehrt ein Mann hinter der Zauber-Laterne, der den Vorhang wegzieht und nur die schwankenden Bilder zeigt, während er felbst und seine Zuhörerschaft in den Schatten gestellt sind kann ich das lebhafte Interesse an dieser Korrespondenz nur der Achtung vor dem Publikum zuschreiben, zu dem ich zu sprechen die Ehre habe. Welche neuen Verwirrungen die Zeit und das Schicksal auch für Europa noch aufsparen mag, so bin ich doch überzeugt, daß diese Achtung, welche ich für meine Person empfinde, in gleicher Weise von dem Volke Englands beurkundet und die solide Grundlage der größten politischen Combinationen werden würde. Ein solches Verstehen ist nicht, lockerer und unverständlicher Kosmopolitismus, sondern vielmehr die Vollendung eines hohen National-Charakters, der klar und bestimmt sich ausspricht, was ihn selbst angeht, aber das Verlangen trägt, von allen anderen Nationen richtig verstanden zu werden; er ist stark genug, nicht Neid über die bloße Macht Fremder zu empfinden, freimüthig genug, das Gute und Wahre von Anderen zu entlehnen und nachzuahmen. Daß eine solche Art von internationaler Bekanntschaft zwischen England und Deutschland in sortschreitender Entwickelung begriffen ist, bezweifle ich nicht; in weit ausgedehntem Maße besteht sie diesseits des Kanals, in einigem Maße besteht sie, hoffe ich, auch auf der anderen Seite. Die Kenntniß der dentschen Sprache und Literatur ist innerhalb der letzten zehn Fahre hier man kann sagen volksthümlich geworden; die Entwickelung Dentsch⸗ lands wird mit tiefer und herzlicher Theilnahme beobachtet. England hat in dieser Zeit kein sehr bedeutsames Zeichen intellektueller Kraft gege⸗ ben, aber es hat wenigstens genug in den Künsten, in der Politik und Krieg⸗ führung gethan, um den ernsten und herzhaften Entschluß zu zeigen, daß es die von den Vorvätern ererbten großen Prinzipien und Institutionen aufrecht erhalten will. Es hat viel von der heftigen Bitterkeit des Parteigeistes aufgegeben, es hat sich noch mehr von willkürlichen, aus Unwissenheit entspringenden Vorurtheilen gegen fremde Nationen los⸗ gemacht und streckt jetzt mehr als zu irgend einer früheren Zeit die Friedenshand aus, um mit der übrigen Welt auf einen gleichen freund⸗ schaftlichen Fuß sich zu stellen. Aber wo in der Welt kann les sich an eine gesunde und gemäßigte öffentliche Meinung wenden, wenn nicht in Deutschland? In den Vereinigten Staaten wird durch die öffentliche Meinung die Sklaverei geheiligt und das Repudiations—= System gerechtfertigt; in Spanien hat die öffentliche Meinung ihre eigene Sache aufgegeben und ist der gemeinsten und verwerflichsten Tyrannei unterworfen, welche jemals die Würde der Krone 'ent= weihte nicht weniger unterthan auf der anderen Seite den verkehrtesten Vorurtheilen und den thörichsten Täuschungen des spanischen Volks; in Frankreich dient die Oeffentlichkeit der Presse und der Debalten nur dazu, die Hohlheit und Thorheit selbst gewisser Männer deutlicher zu o enbaren, welche Staatsmänner sein wollen und zu Zeiten wirk⸗ lich schon die öffentlichen Angelegenheiten geleitet haben. Die fran⸗ zösische Opposition hat für den Ruf Frankreichs bei uns fast eben dasselbe gewirkt, als was die insolventen Staaten Nordamerika's, welche ihre Schulden zu bezahlen sich weigern, für den Eharakter der Union gethan haben. Sie bildet ohne Zweifel die Minorität, aber eine Minorität, die des gesunden Menschen-Verstandes und der Ehrenhaftigkeit so baar und ledig ist, daß ihr Dasein schon ein Makel des Landes ist. Sie hat das Vertrauen Englands zu Frank— reich in politischen Dingen erschüttert, eben so wie die Phila— delphier das Vertrauen Englands zu den Vereinigten Staaten in sinanziellen Dingen erschüttert haben. Es ist klug und zweckdienlich, wenn die Regierungen der beiden Länder in so gutem Vernehmen zu einander, wie nur möglich, verharren, aber das Vertrauen des engli⸗ schen Volks wird nur da geschenkt, wo es Grundsätzen und einer ÜUr⸗ theilsfähigkeit begegnet, die so stark und so konsequent sind, als seine eigenen.

Ich habe mich heute einmal in solchen Betrachtungen ergangen, weil ich glaube, daß das kahle Erzählen politischer Ereignisfe eine trockene und eitle Arbeit sein würde, wenn man dabei nicht öfter auf jene Uebereinstimmungen nationaler Charaktere und jene Bestrebungen nach allgemeiner Verbesserung der Zustände hindeutete, welche nicht einem Volke allein, sondern der Menschheit obliegen.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 17. April. In voriger Woche sind Conseils gehalten, in welchen, übereinstimmend mit den auf mehreren Reichs— tagen erneuerten ständischen Wünschen die Aufhebung der bisherigen Schloßgerichte, Burggerichte, so wie der exekutiven Richtergewalt des Reichsmarschall Amtes, beschlossen wurde. Eine weitere Frage in Bezug auf die Berg⸗Thingsgerichte ist, wie man vernimmt, dem Civil⸗ Departement zu weiterer Vortragung übergeben worden. Bei solchem Anfange zur Vereinfachung unserer Rechtsgangsformen steht zu hoffen, daß auch die Einziehung der Lagmansgerichte folgen werde, so wie zu seiner Zeit die Fortschaffung der Rechtsgewalt von Kriegsgerichten über Bürger, die nicht dem Kriegsstande angehören, eine Einrichtung,

703 die man fast am meisten als wider den Geist des Grundgesetzes ver⸗ stoßend gefühlt hat. In Folge eingegangener Beschwerden über die Patent-Verord— nung von 1831 hat die Regierung dem Kommerz-Kollegium aufge⸗ tragen, den Entwurf zu einem neuen Patentgesetze einzureichen.

Dänemark.

Kopenhagen, 20. April. (Alt. M.) Das in dem Königl. Reskript vom Sten d. M. ausgesprochene Prinzip, wonach es allen denen, welche eine Anstellung in Island zu erhalten wünschen, zur Bedingung gemacht werden soll, daß sie mit der Landessprache vertraut sind, hat die hier anwesenden Isländer veranlaßt, eine aus den Herren Etatsrath Finn Magnussen, Dr. theol. Probst Petur Pe—

tursson und Dr. Hjaltelin bestehende Deputation abzusenden, um Sr.

Majestät dem König eine Adresse zu überreichen, die folgendermaßen lautet:

„Allergnädigster König! Durch das in dem Allerhöchsten Reskript Ew. Majestät vom Sten d. M. ausgesprochene Prinzip: daß es, um Beam⸗ ter in Island zu werden, eine ausschließende Bedingung sein soll, die Lan— dessprache zu kennen, hat die hohe Weisheit und das edle Herz Ew. Ma— jestät noch einmal die Saite zu treffen gewußt, die in der Brust aller Ihrer isländischen Unterthanen von allen am stiefsten klingt. In jedem Unglück, unter allen Verhältnissen haben die Jeländer mit ihrer ganzen Seele an ihrer Nationalität und Muttersprache gehangen. Stets ist das Gefühl, daß die Vorsehung ihnen die kostbaren geistigen Schätze der nordischen Vorzeit anvertraut hat, in unserem Volle wach gewesen; stets haben das Sehnen und die Wünsche nach Wiedereinfetzung unserer uralten Helden Sprache in ihre vollen Gerechtsame in den Herzen gewohnt und sich durch das Volk und seine würdigsten Organe ausge⸗ sprochen, wenn man so viele von den wichtigsten Angelegenheiten der Nation in einer, den Meisten fremden und unverständlichen Sprache verhan⸗ deln, ja selbst das Recht in solcher Sprache verwalten sah. Ew. Majestãät haben mit kräftiger Hand das Eis gebrochen. Ew. Majestät haben das Zungenband gelöst, was so lange die schönsten Gedanken des isländischen Volkes zurückgehalten hat, den Kerker geöffnet, der so lange die kostbarsten Kleinodien desselben verborgen. Der freie Gebrauch der Sprache wird den Veist frei machen, und das Andenken Ew. Majestät wird gesegnet bleiben. Die Vorsehung hat Ew. Masestät auserkoren, die schwierige Aufgabe zu lösen, mehrere Nationalitäten zu beschützen, die entstandenen Mißverhältnisse zu ebnen und einem Jeden seinen Platz innerhalb der rechten Gränzen an— zuweisen. Niemand hätte einer solchen Aufgabe besser gewachsen sein kön— nen. Der tiefe Blick Ew. Majestät hat die große Wahrheit klar aufgefaßt: daß das gegenseitige Anerkennen und Einräumen der natürlichen Gerecht— same keinesweges trennt, sondern weit mehr vereint, das gegenseitige Wohl⸗ wollen zwischen Natienen wie zwischen Individuen nicht schwächt, sondern tärkt. Der Allmächtige verleihe Ew. Masestät Jeit und Kraft, Ihr großes Werk zu vollenden und diese Wahrheit fruchtbringend zu machen! Wir flehen den besten Segen des Himmels auf Ew. Majestät und Ihr ganzes Königliches Haus herab.“

Der König hat darauf geantwortet, daß er sich stets für Island und die isländische Sprache interessirt hätte, es ihm sehr lieb sei, daß die Isländer dieses anerkennten, und er es nothwendig gefunden habe, daß die Beamten, welche künftig in Island angestellt würden, der Sprache mächtig seien, obgleich dieses nicht so verstanden werden müsse, daß eingeborene Dänen von Aemtern in Island ausgeschlossen sein sollten (so wenig als Isländer in Dänemark), wenn sie die er⸗ forderlichen Kenntnisse in der Sprache besäßen.

Fi akti en.

Paris, 21. April. Telegraphische Depesche aus Marseille, 19. April: Die Königin beider Sicilien ist in der Nacht vom 14ten von einer Prinzessin entbunden, die von der Prinzessin von Salerno über die Taufe gehalten worden und die Nainen Marie Clementine Immaculee erhalten hat.

s Madrid, 14. April. Ein hiesiges Blatt, welches bisweilen Mittheilungen aus dem Ministerium zu erhalten scheint, versichert, daß der Beherrscher von Marokko sich geweigert hätte, eine birefte Antwort auf die von Seiten der Konsuln Spaniens und Sardiniens eingereichten Noten, in denen Genugthuung wegen der an dem spa⸗ nischen Konsular-Agenten in Mazagan verübten Mordthat verlangt wurde, zu ertheilen. Nur der Minister des Sultans erwiederte in eigenem Namen, man hätte nicht gewußt, daß der getödtete Darmont Konsular-Agent gewesen wäre, und selbst wenn mant gewußt hätte, würde doch die Anwendung des Gesetzes stattgefunden haben, weil der Agent die Vorschriften desselben verletzt hätte. Die in Tanger residirenden Konsuln, wenig befriedigt durch diese Erklärung, sollen beschlossen haben, eine nachdrückliche Protestation an den Kaiser zu richten. Unterdessen ist es zu neuen blutigen Händeln zwischen Spa⸗ niern und Marokkanern gekommen. Ein ünteroffizier und drei Sol— daten der Besatzung von Melilla (an der afrikanischen Küste), die auf Vorposten standen, wurden, Briefen aus Malaga zufolge, von Marokkanern gefangen fortgeführt und ermordet. Auf ber' anderen Seite griff ein spanischer, zur Besatzung von Melilla gehörender Lieutenant, der mit einigen Soldaten in einer Barke abgeschickt war, um ein vor dem Platze kreuzendes kleines Fahrzeug anzuhalten, die ses nachdrücklichst an, weil die darin besindlichen 14 bis 16 Marokkaner sich weigerten, beizulegen und ein lebhaftes Flinten- und Pistolen⸗ feuer auf seine Mannschaft eröffneten. Die Spanier erwiederten das

Feuer, stiegen, den Säbel in der Hand, an Bord des marokkanischen Fahrzeuges, dessen Besatzung sich nach einem Verluste von 6. Todten und 6 Verwundeten ergab. Nur zwei der Spanier wurden ver⸗ wundet. Natürlich läßt sich nicht erwarten, daß die diesseitige Re⸗ gierung ein beträchtliches Truppencorps gegen die maroffanischen Staaten abschicke, aber das Erscheinen einiger spanischen Kriegsschiffe vor dem Hafen von Tanger dürfte wohl dazu geeignet sein, den erhobe⸗ nen diplomatischen Vorstellungen größeres Gewicht zu geben. Bis⸗ her lebten die Spanier im besten Einverständniß mit den Marokka⸗ nern, und genossen in deren Staaten sehr großer Bevorrechtungen, die in den zwischen beiden Staaten in den Jahren 1767, 1780 und 1799 abgeschlossenen Verträgen festgesetzt wurden. Der Art. 6. des letzteren bestimmt ausdrücklich, daß jeder Spanier, der in den marol⸗ kanischen Staaten Unfug oder Verbrechen begehe, welche Bestrafung erheischen, dem spanischen General- Konsul oder einem der Vice—⸗ Konsuln übergeben werden solle, damit dieser ihn den spanischen Ge⸗ setzen gemäß bestrafe, oder nach der Halbinsel schicke. In dem Art. 15 räumt der Kaiser von Marokko den spanischen Befatzungen von Melilla, Alhucemas und el Peßon das Recht ein, seine Unter⸗ thanen, welche diese Plätze von außen her belästigen würden, mit Kanonen und Mörsern zu beschießen, ohne daß eine solche Handlung als Friedensbruch ausgelegt werden solle. Da die Spanier nun ein- mal den Gebrauch haben, jede Widerwärtigkeit, von der sie befallen werden, dem Einflusse fremder Mächte zuzuschreiben, so fehlt es auch jetzt nicht an der Behauptung, daß die Agenten einer fremden Macht, der es angeblich darum zu thun sein soll, das Ansehen der bestehenden spanischen Regierung zu schwächen und sie in mißliche auswärtige Unternehmungen zu verwickeln, den Kaiser von Marokko zu der von ihm angenommenen feindlichen Haltung verleitet haben. Hier in Madrid ist bereits ein „Handbuch für Offiziere in Marokko“ erschienen, und vorgestern ist der in der Marine dienende zweite Sohn des In⸗ fanten Don Francisco de Paula von hier nach Cadix abgegangen, um seine Kriegsbrigg „Manzanares“ segelfertig zu machen. .

Der Er⸗Minister, Don Joaquin Maria Lopez, der an der Spitze der letzten provisorischen Regierung stand, wird in den amtlichen Blättern vorgeladen, sich vor Gericht zu stellen, um sich wegen seiner Theilnahme an dem Aufstande von Alicante zu verantworten.

Vor einigen Tagen berief der Justiz-Minister sämmtliche hier anwesende Erzbischöfe und Bischöfe zu sich, entwickelte ihnen den Plan, welchen die Regierung in Bezug auf die kirchlichen Verhält⸗ nisse zu befolgen denkt, und richtete die Aufforderung an sie, die Ein⸗ wendungen, welche sie dagegen machen könnten, freimüthig vorzu⸗ tragen. Sämmtliche Prälaten erklärten, vollkommen mit den Ab⸗ sichten der Negierung einverstanden zu sein, und als gute Unter—⸗ thanen der Königin zur Ausführung derselben beitragen zu wollen. 6 sind die meisten bereits in ihre verschiedene Sprengel zurück gekehrt. Almeida wurde noch am Tten beschossen, während die Belagerten das Feuer nur schwach erwiederten. Am 5ten zwang der Baron Bomfim die weibliche Bevölkerung, die Festung zu verlassen. Die Belagerer hielten in ihrem kriegerischen Eifer die aus der Stadt ziehenden Frauen für feindliche Soldaten, und machten sich zum Angriff gefaßt, der, als man sich wechselseitig erkannte, eine friedliche Wen⸗ dung nahm.

X Paris, 20. April. Wir lassen nachstehend einige Stellen aus einem Briefe aus Madrid folgen, welcher sehr beachkenswerthe Winke über die politische Lage der Dinge und über die Verhältnisse der bedeutendsten Personen in der spanischen Hauptstadt enthält.

Man versichert, daß die Versammlungen des Kabinets⸗Rathes noch häufiger sind, als man im Publikum glaubt, und das will viel heißen. Am vorigen Dienstag Abend, 9Oten d. M., wurde ein Kabinets-Rath gehal⸗ ten, in welchem sich die Minister ziemlich einstimmig über Ziel und Zweck über den zu verfolgenden Gesammtplan der Regierungs⸗Polltit aus fprachen,

wo sich in dessen, tro ihres gegenseitigen Vertrauens auf einander und trotz a nn,, , *. eine Lösung der gestellten Aufgabe zu en, eine gewisse Verschiedenheit der Ansi über die zu j. lien nen eh ss h der Ansichten über die zu wählenden Der General Mazarredo soll geradezu gesagt haben, daß er ni ĩ die Aufhebung. des ,, , . han bevor , Ruhe durch starkere Bürgschaften gewährleistet, bevor der bestehende Zustand der Dinge hin n g, sei, und bevor man gewisse Maßregein voll⸗ zogen habe, welche sich später nicht mehr ausführen lassen würden. Herr Bonzalez Bravo scheint derselben Meinung zu sein, aber er sieht große Schwierigkeiten voraus, zu deren Ueberwinduͤng er große Entschlossenheit und vollständsige Einigkeit des Ministeriums für nöthig hält. Die Herren Peña⸗ florida und Mayans sind, wie man sagt, gleichfalls der Ansicht, daß die gegenwärtige Lage noch fortdauern müsse aber der Erstere fühlt nicht ohne einiges Bangen die auf seinen und der Regierung Schultern lastende Ver= antwortlichkest mit jedem Tage schwerer weiden. Herr Earrasco ist in die⸗ sem Augenblicke der Benjamin des ministeriellen Glücks, und in seiner Selbstzufriedenheit über die ihm gewidmeten öffentlichen Lobes-Erhebungen ist er vollkommen bereit, mit seinen Kollegen eng zusammenzuhalten, um die Macht der Regierung zu verstärken. So kann man also sagen, daß die Minister, obgleich verschiedener Meinung, über die Natur der Zwischenfälle welche eintrefen können, und über die Mittel, diese Zwischenfaͤlle abzuwen! den, doch in dem eigentlichen Negierungs-Gedanken so einig sind, als man dies unter den obwaltenden Umstäͤnden nur immer erwarten kann. „Fragt man nun nach den Angelegenheiten, mit welchen sich das Ka— binet vorzugsweise beschäftigt, so ist in erster Reihe die Frage zu nennen,

wie jetzt begegnet, hat zu denselben Fragen, zu ähnlichen Maßnahmen dort wie hier geführt.

Dieses ganze von der Revue so lebhaft unterstützte Streben, die reiche Vergangenheit Frankreichs in das Bewußtsein der Gegenwart mit auf— zunehmen, mußte Deutschland mit Spannung verfolgen. Die Rechts— Geschichte beider Länder hat ja bis zum Untergange der Karolinger lange gemeinsame Zeiträume; auch der eigene Bau, den auf den gleichen römisch= christlich germanischen Grundlagen der Westen nach der Scheidung in deutsche und welsche Franken aufgeführt, blieb stets von unserer Seite beachtet; die Germanisten versäumten nicht, auf eine Reihe französischer Quellen und Lehren, als hülfreiche Verwandte für die Deutschen, hinzuweisen. Aber wie willkommen war uns, denen die Fülle des nächsten Heimischen genug zu schaffen giebt, das wieder erwachte frische Eingreifen der unmittelbal Betheiligten, und mit welcher Befriedigung, dürfen wir auf Lie Früchte sehen, die es schon getragen. Für die mannigfachen einzelnen Forschungen über die gemeinsame sränkische Epoche, die wir den Nachbarn bieten fonn ten, für das Bild überhaupt, welches Eichhorn's Rechtsgeschichte, unerreicht im Zusammenfassen des Stoffes und der Durchführung nach allen Rich- tungen, den Nationen Europa's vorhält, hat die französische Literatur des letzten Jahrzehends schon reiche Gegengaben gebracht und größere, als eine Zeitschrist, ihrer Bestimmung nach, aufsunehmen vermag.“)

Dem Mittler Amte, welches die Revue hier übernommen, schließt sich ein zweites Streben an. Sie möchte den Franzosen einen Blick auf das deutsche Rechtsleben eröffnen, zeige es sich in langen und sest gegründeten Einrichtungen, in dem Fortwirken der Gesetzgebung oder in den heutigen Richtungen und Erzeugnissen der Wössenschaft. Außer einer fortlaufenden Anzeige neuer Werfe, die auch wohl zu aus führ⸗ licheren Würdigungen, wie die Girauds von Savigny's System des römi⸗ schen Rechtes gedeihen, finden sich . B. Abhandlungen über unsere gewerb= liche Wege un und über die Geseßz-Entwürfe in Betreff der Autbrrechte von Wolowski, über die historische und philosophische Rechtsschule in Deutschland von Vuy, über den Zustand der deutschen Strafgesetzgebung

) Die neueste Uebersicht giebt Warnkönig in den (Nichter-Schneider= schen) kritischen Jahrbüchern, 1543, S, 983 ff, . ?

von Mittermaier, ein Bericht Carnot's über unsere Maßregeln, die Arbeiten der Kinder in den Fabriten betreffend, u. a. m.

Die dritte hervorzuhebende Richtung möchte noch allgemeiner als jene beiden die Theilnahme deutscher Staatsmänner und Juristen ansprechen. Die Revue verfolgt mit großer Sorgfalt gewisse Stoffe, welche der Gang neuerer Bildung zu gemeinschastlichen, vorzugsweise für Deutschland und Frankreich erhoben hat. Dahin gehört das Hopotheken- und Real-Kredit⸗ wesen, welchem Heir Wolowski eine Reihe lichtvoller Artikel mit Kennt— niß der deutschen Einrichtungen in Hinsicht auf die französischen Bedürfnisse widmete, die Boden-Zerstückelung, das Eigenthum und die Benutzung fließen der Gewässer, besonders zum Zweck der Bewässerungen, das Büßungs⸗ Syostem in den Gefängnissen und die Beschäftigung entlassener Straͤflinge, das Recht an Geisteswerlen, die Umgestaltung des Rechis-Unterrichts in Frankreich, welche Hepp in Straßburg ausführlich mit besonderem Rückblick auf die deutsche Verfassung behandelt. Sämmtlich so schwierige und so tief ins Leben greifende Fragen, daß sie die ausgedehnteste Besprechung unter den Völtern, welche sie zu lösen haben, die aufmerksamste Beachtung der schon gethanen Schritte, der gewonnenen Erfahrungen heischen.

.Der Herausgeber, seit 1839 Professor für gewerbliche Gesetzgebung am Couserratoire des artis ei moétiers zu Paris, hat im Jahre 1813 mit dem 17ten Bande eine dritte Reihe eröffnen können. Zugleich ist eine Erweite⸗ rung eingetreten, welche der durch die Zeitschrift so glücklich geförderte Auf⸗— schwung der Nechtswissenschaft Frankreichs zu einem freieren Standpunkte begehrte. Der Leitung haben sich für das bürgerliche Recht Troplong, jeßzt Rath am Cassationshofe, für Rechtsgeschichte Ch. Giraud, Ehren⸗ Professor der Rechtsfakultät zu Aix, beide Mitglieder des Instituts, für das Straftecht Faustin Helie, Büreau- Chef im Justiz⸗Ministerium für die Strafsachen und Ortolan, Professor der Rechtsfakultät zu Paris ange⸗= schlossen, während Herr Wolaowski sich das Verwaltungs, Handels und Gewerbsrecht mit dem einschlägigen Theil der Staatswissenschasten vorbchält. Die Monatshefte sind von 4—- 5 auf 7— 3 Bogen gewachsen. Der Inhalt sondert sich in eigene doktrinelle Aufsätze, in den ö Ueberblick der Gesetz⸗ Entwürfe, wie der Jurisprudence besonders des Eassationshofes und des Staatsraths, in die Berichte über die Arbeiten der académie des Sciences ö et politiques, die Beurtheilungen neuer Werke und die Blblio⸗ *

Auch in dieser Ausdehnung hat die Nevue jene Aufgaben verfolgt auf welche wir besonders hinwiesen. Die Hefte für 1843 und 1841 geben außer der fortgesetzten Erörterung über jene gemeinsamen Fragen, fur die Rechtsgeschichte Artikel von Giraud über die Assisen von Jerusalem und die coutumes der Bretagne und Burgunds, aus Kleinraths Nachlaß einen cours d'histoire du droit frangais, von Königswarter die Dar⸗ stellung des älteren Eherechts und des germanischen Elements im französi⸗ schen Civilrecht, von Rather eine Geschichte der Frauen- Erbfolge; La⸗ ferriene handelt von den falschen Kapilularien, Delpit über die Ent— würfe zur Sammlung der alten Stadt- Freiheiten, Coursfon über das Personenrecht der Gallier. Auf Deutschland bezieht sich neben der allge⸗ meinen Bücherschau eine nähere Musterung der deutschen Rechts Zeitschriften von Ginoulhige, ein Bericht über den preußischen Entwurf des Straf⸗ rechts und den für die Rheinlande darüber erlassenen Landtags- Abschied. Insbesondere möge noch ein ausführlicher Aufsatz Lab oulape“'s, Rovem' ber 1813, de l'enseignement et du novicial administrativ en Allemagne ausgezeichnet werden. Er empfiehlt aufs eindringlichste nach deutschen Vor— bildern die Aufnahme der Staats⸗Wissenschasten in die Lehrfächer der fran⸗ zössschen hohen Schulen und ein geordnetes Aufsteigen mit Prüfungen für die Verwaltungs-Beamten, um auch diesen die Durchbildung, Unabhängig⸗ teit und Achtung anzueignen, welche den deutschen Beamtenstand fo hoch stellen und zu einem eigenthümlichen Verfassungs-Element erheben. Es ist dies die Frage tiefer Bedeutung, welche so eben mit anderen Deputirten St. Marc Hirardin vor die Kammern Frankreichs gebracht hat.

Die Gesammt- Eindruck dieser reichen und blühenden literarischen Er⸗ scheinung ist ein ungemein wohlthuender. Personen, Kräfte, Ansichten zweier scharf ausgeprägter Volks Naturen treffen hier zum reinsten Ziele auf gleichem Felde zusammen, zu einem Geben und Empfangen, bei dem wir unsererseits das Eigene nicht einbüßen, sondern in dem fremdem Urtheil es nur sich erer würdigen lernen. Die durchgehende Milde und Feinheit in der lebhaftesten Verhandlung, wie erquickt sie nach der Bitterkeit und Säure, die uns die Ie e nn so gar oft kosten lassen. Und welche eigene ügung, daß wir dieses Werl der Perständigung unter Völkern des germanischen und des ro= manischen Sprachstammes der Einsicht und Gesinnung des Genossen einer dritten Nationalität zu danken haben. K