1844 / 120 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

nige Treiben der revolutionairen Partei für den Augen⸗ gebracht sei. ö.

von Rothschild ist vor einigen Tagen nach Neapel zu⸗ rückgelehrt; nachdem er eine Anleihe von beiläusig 200, 000 Scudi nit Tem Schatze abgeschlossen. Man sagt, die Uebereinkuuft laute dahin, daß dieses Anlehen, falls die Regierung später weiteres Geld vonnöthen haben sollte, bis zur Summe von 2,000,000 Scudi aus⸗

gedehnt werden könne.

Neapel, 13. April. (A. 3.) Der König hat mehrere Trup⸗ pen Kolonnen in die Provinzen abgeschickt, welche einen beruhigenden Einfluß auf die Bewohner ausüben und zugleich militairische Uebun⸗ gen vornehmen sollen. Die schweizer Garnison ist jedoch in Neapel zurückgeblieben. Von Unruhen hört man gar wenig mehr. Die Be⸗ wohner der Insel Lipari, von Hunger und Noth getrieben, kamen vor einiger Zeit nach Sicilien hinüber und forderten von der Regierungs⸗ Behörde in Patti Brod und Lebensmittel, welche Bitte ihnen auch, bevor es zu Erzeffen kam, gewährt wurde. Man ist überall sehr gespannt auf die Mittel, welche die Regierung ergreifen wird, dem furchtbaren Elend Einhalt zu thun, dessen Quelle wahrlich nicht in der Beschaf⸗ fenheit des Bodens, nicht in der Arbeitsscheu der Bewohner, sondern hauptsächlich in dem mangelnden Geldumlauf gesucht werden muß. Die Königliche Familie hat bereits überall hin gespendet, doch war Alles bisher unzureichend.

Der Kronprinz von Württemberg hat die schöne Villa, des Principe von Ottajano, welche ihm auf die freundlichste und uneigen⸗ nützigste Weise zur Verfügung gestellt worden war, verlassen und sich auf den Weg nach Stuttgart begeben.

Bei den Unruhen von Cosenza wurde allerdings von einem Notar, der gleich darauf im Kampfe gefallen, eine Tricolor Fahne geschwungen und mancher damit in Verbindung stehende Wunsch sehr faut geäußert; dennoch trug der ganze Aufruhr keine politische Farbe, sondern ging von nothleidenden Menschen aus, unter welche sich ein paar exaltirte Köpfe mengten.

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Konstantinopel, 10. April. (Journ. de Const.) Der erste Dolmetsch des Kaiserlichen Divans, Fuad Efendi, welcher bereits früher als Geschäftsträger der Pforte in London fungirte, ist zum außerordentlichen Gesandten am spanischen Hofe mit dem Auftrage ernannt worden, der Königin Isabella II. zu ihrem Regierungs⸗-An— tritte Glück zu wünschen.

Saadulla Pascha, welcher kürzlich in Bagdad den Oberbefehl über die Truppen führte, ist zum Gouverneur der Dardanellen, an die Stelle des in den Disponibilitätsstand versetzten Aarif Pascha, ernannt worden.

Der Divisions-General Bekir Pascha, welcher zur Zerstreuung der albanesischen Banden abgegangen war, ist den 27. März nach Adrianopel zurückgekehrt, nachdem er die verschiedenen Corps von Auf⸗ rührern auseinander gesprengt, etwa 60 derselben gefangen genom— men und in Ketten geschmiedet nach der Hauptstadt abgeschickt hatte.

Berichte aus Beirut vom 3. April melden, daß die Unruhen zu Latakia ihrem Ende nahe waren. Die europäischen Familien, welche aus Besorgniß vor neuen Unbilden sich nach der Insel Ruad (Tortosa) begeben hatten, weilten bis zum 24. März auf den daselbst ankernden Kriegsschiffen, und man glaubte bei Abgang des Berichtes

in Beirut, daß sie um jene Zeit bereits wieder in Latakia angekommen wären, nachdem die hingesendeten Truppen-Corps schon jene Stadt erreicht hatten. Die in Beirut wohnenden Europäer waren, sowohl durch die exemplarische Genugthuung, welche von Seiten der Pforte gewährt worden, als auch durch die Nachricht, daß die in Syrien gewesenen albanesischen Truppen entlassen worden sind, vollständig wieder beruhigt. Die Ankunft des Oberbefehlshabers der Truppen Arabiens, Namik Pascha, in Beirut hatte unter den Türken in letz- terer Gegend die Besorgniß erweckt, daß auch dort die Militair⸗ Conscriptlon wieder ins Leben gerufen werden möge.

Zur Beseitigung der in den Bezirken des Libanons entstehenden Schwierigkeiten, wo Christen und Drusen unter einander wohnen, ist von Seiten der Pforte die Bildung eines Divans angeordnet worden, dem die Entscheidung der streitigen Fragen unter dem Vorsitze Sr. Excellenz des Gouverneurs Essaad Pascha obliegen soll.

reiche bas unsin blick zur Ruhe Baron C.

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Aegypten. Alexandrien, 26. März. (Oest. Lloyd.) Mehmed Ali, dessen Gesundheit wieder hergestellt ist, beschäftigt sich vorzüglich mit dem Ordnen der Finanzen des Landes. Man glaubt, er werde den verdienstvollen Scheriff⸗Pascha zum Minister dieses wichtigen Verwal⸗ tungszweiges ernennen, Ibrahim Pascha unterstützt nach Kräften die Finanzpläne seines Vaters. Während der von ihm kürzlich überstan⸗ denen schweren Krankheit hatte sich sowohl unter der christlichen, als der muselmännischen Bevölkerung eine große Theilnahme für ihn gezeigt. Nachrichten aus Adoa zufolge, wird der Handel Abyssiniens durch die Erpressungen und das eigenmächtige Verfahren des Gouverneurs Rustan Aga von Massaua sehr beeinträchtigt. Von dem Pascha von Dschidda abhängig, ist Rustan, gleich dem Gouverneur von Sualim, nur zur Erhebung des im Traktat von Konstantinopel im Jahre 1838 festgesetzten Ein und Ausfuhr⸗-Zolls ermächtigt, während er die Waaren dergestalt besteuert, daß die Kaufleute sich mehrmals genö— thigt sahen, dieselben ganz im Stiche zu lassen, um den übertrieben hohen Zoll nicht zu tragen, und die dagegen bei Osman Pascha in Dschidda erhobenen Beschwerden blieben unbeachtet. Diese Uebergriffe und mehrere andere verübte Ungerechtigkeiten erbitterten einige abys⸗ sinische Häuptlinge so sehr, daß sie den Entschluß faßten, die Waffen gegen die Osmanlis zu ergreifen und sie von ihren Küsten zu vertrei⸗ ben. Es ist indeß dem Prinzen Ubieh von Adoa gelungen, die Kriegs⸗ lust seiner Vasallen im Zaume zu halten und die Ruhe ist bisher nicht gestört worden. Man giebt auch der Hoffnung Raum, die Pforte werde endlich energisch gegen Osman Pascha auftreten, welcher die Jagden auf die abyssinischen Christen nicht hindert, die dann als

Sklaven verkauft und zur Annahme des Islam gezwungen werden. Das am 18ten d. M. hier angekommene englische Dampfboot brachte 110 Passagiere mit, die sich bereits über Suez nach Ostindien begeben haben. Zum Transport ihrer Effekten, nebst dem Brief— Felleisen, den Zeitungs- und Waarenkisten wurden fast eben so viele Kameele verwendet, wie bei der Karavane, welche am 20. März die von Mekka zurückgekehrten Pilger nach Kahira brachte.

Das französische Budget von 1815.

A Paris, 23. April. Die ordentlichen Einnahmen für das nächste Finanz⸗Jahr sind nach den ministeriellen Anschlägen auf „276,925,231 Fr. berechnet, wozu denn noch ein Theil des durch das Gesetz vom 25. Juni 1811 autorisirten Anlehns mit 62,431,341 Fr. kommt, so daß das gesammte Einnahme-Budget für 1845 sich auf 1,339, 356,578 Fr. beläuft.

Die ordentlichen Einnahmen sind in dem Budget auf die folgen⸗

Hauptsätze zurückgeführt:

Direkte Steuern... ......

Einregistrirungs⸗Steuer, Stempel und Ertrag

der Staats⸗Domainen ...... ... .

Ertrag der Staats-Waldungen und der

Staats ⸗Fischereien. . .

Eingangs⸗Zölle und

Indirekte Steuern ..... ...

Ertrag der Posten

Universitäts⸗Abgaben. ..... ...... .....

Verschiedene Einkünfte aus den Kolonieen und

aus den Departements⸗Kassen. . . ..

Verschiedene andere Einnahmen

Im Ganzen

Die Staats-Ausgaben dagegen sind auf veranschlagt. Davon kommen auf; die Verzinsung der öffentlichen Schuld ..... ..... die Civilliste und die beiden Kammern das Justiz⸗Ministerium das mit dem Justiz⸗Ministerium vereinigte De—⸗

partement des Kultus ö das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten das Ministerium des öffentlichen Unterrichts ... das Ministerium des Innern ..... das Ministerium des Ackerbaues und des Handels das Ministerium der öffentlichen Arbeiten ...... das Kriegs⸗Ministerium 36 das Marine⸗Ministerium

111,986, 166 Fr. 255,622, 950

35,023, 500 211,918,000 266,576,000

19, 266,000

, 150, 000

23,773,615 18, 609,000 TTD bs Dr

1372, 538, 141

367, 120,651 14,715, 000 20, 744, 325

37,641,994 S, H94, 391 17, 109, 633 102,047,756 13,978, 545 59, 174, 100 296, 183,846 112,681, 280

2377312 Jr.

das Finanz ⸗Ministerium 117,692, 191 *

Regie⸗Kosten und Kosten der Steuer Erhebung. Rückzahlungen (der für Rechnung der Gemeinden erhobenen Steuern), Ausfuhr⸗Prämien u. s. w. Befestigungs Arbeiten ...... Eisenbahn⸗Bauten ...... ..... ...... ..... 31, 000,000 * Im Ganzen. . . .. J, 372, 538,141 Fr. Der Unterschied zwischen Ausgabe und Einnahme beträgt dem— nach, trotz einer Anleihe von 62, 131,314 Fr. und trotz einer ver— muthlichen Vermehrung der ordentlichen Einnahmen um 31 Millionen, nicht weniger als 33, 181, 5b Fr. Rechnet man diese Summe zu den Ausfällen, welche die letzten vier Jahre ergeben haben, so stellt sich für den Zeitraum von 1810 ein Gesammt-Defizit von 360 Millionen heraus, in denen jedoch die mittelst Anleihe aufgebrachten Kosten der Befestigung von Paris mit 140. Millionen nicht mitbegriffen sind. Wenn man von jenen 360 Millionen den Betrag der vorräthigen Zinsen des Tilgungs-Fonds mit 210 Millionen abzieht, der seiner eigentlichen Bestimmung ganz entfremdet ist, um die Lücken der lau— fenden Budgets einigermaßen zu decken, so bleibt für 1815 als Re⸗ sultat der fünf letzten Finanziahre noch immer ein Defizit von 150 Millionen, der Ertrag der in diesem Zeitraume abgeschlossenen Anleihe auch diesmal nicht einbegriffen.

66, 355,770

62, 13 l 3 1 2

HJandels- und Zörsen- Nachrichten.

Hamburg, 26. April. (B. H.) Das Geschäft in Getraide war

seit vorigem Freitag hier am Platze sehr unbedeutend. Von Weizen sind während dieser Zeit nur 129 bis 200 Last gekauft worden, we von der größte Theil nach Frankreich verschifft wurde. Die Preise haben sich nicht behaup= ten fönnen, und man mußte zuletzt einige Thaler billiger verkaufen, nament— lich die Mittel! und geringeren Sorten. In Roggen hielt die Flaue an, und der Üümfatz darin war sehr beschränkt. In Auction wurde gestern ver— kauft: 122pfd. holländ. schwerer dänischer Roggen zu 68a 685 Rthlr, Cour. p. Last. Gerste wenig gefordert, und die Preise konnten zuletzt sich nicht behaupten. Von Hafer blieben die feinen, geruchfreien Sorten preishaltend und gut verkäuflich; geringe Waare schwer zu lassen. Erbsen fanden wenig Kauflust, und nur für kleine Partien konnten die vorigen Preise bedungen werden. Für Bohnen war kein Begehr und man konnte dieselben zu un— veränderten Preisen kaufen. Wicken schwer zu begeben. Von Rappfaamen sind zu 2 2 3 Rthlr. billigeren Preisen einige Particen gekauft worden. Leinsaamen wird auf, vorige Notirungen gehalten. Weizenmehl ist dazu willig zu haben. Schiffsbrod fand Abnehmer zu den Preisen wie in voriger Woche Für Rappkuchen fordert man die Notirungen wie vor acht Tagen; Doch wird dazu nur wenig gekauft. Mit Leinkuchen blieb es flau und Preise weichend. : ( . In Getraide ab auswärts ist, der Handel fortwährend ungewöhnlich stille. Weizen war zu den bisherigen Forderungen dafür nicht zu lassen und muß 3 a 4 Rthlr. niedriger nolirt werden. Roggen flau und etwas billiger zu haben. Gerste wurde ein paar Thaler billiger verkauft, und den— noch waren kaum einzelne Käufer dafür. In Hafer ging nichts um, und man konnte zu den letzten Notirungen willig kaufen. Fur Erbsen hat man die vorigen Preise verlangt, Bohnen und Wicken slau und ohne Umsatz. Rappsaamen war nur zu billigeren Preisen zu lassen, ungeachtet mehrseitig Klagen darüber eingegangen sind, daß schon viele Saamenselder umgepflügt werden mußten. Leinfaamen wird auf letzte Notirungen gehalten. Lein= kuchen flau, und waren dafür die Preise der vorigen Woche nicht zu bedin—= gen. Auch Rappluchen müssen etwas billiger notirt werden.

London, 22. April. (B. H.) Am heutigen Marlte befand sich eine mäßige Zufuhr von englischem Weizen; man bedang für die besten Par⸗— fieen die Preise der vorigen Woche. Für fremde verzollte Waare gab es sehr wenig Frage. Von Geschäften f. 4. B. und in Bond verlautete nichts; circa 1260 Qrs. werden nach Bordcaux verschifft. Mit Gerste bleibt es außerordentlich slau, und englische sowohl wie fremde ist 4a 2 Sh. P. Dr. im Werthe gefallen. Erbsen und Bohnen stellten sich wie in voriger Woche. Die Zufuhr von Hafer war gut, aber der Begehr reichte kaum hin, die letz-

ten Preise aufrecht zu halten.

Turin, 13. April. Der immer lebhafter werdende Handels-Verkehr Genua's hatte seit lange das Bedüsfniß einer Eskompt- und Depositenbank in jener blühenden Hafenstadt fühlbar gemacht. Auf die Bitten der dorti— gen Handels-Kammer hat der König die Errichtung einer solchen Bank jetzt erlaubt. Das Privilegium ist auf Lie Dauer von 20 Jahren ertheilt. Das Geschäfts-Kapital soll 4 Millionen Lire in 1000 Actien zu 1000 Lire

betragen.

Bekanntmachungen.

hierselbst in dem technischen Büreau der Gesellschaft (Ascanischer Platz Nr. 7), so wie in Breslau im Buͤreau des Herrn Bau- Inspektor

Allgemeiner Anzei

ger.

aufzubringen, mithin

jahr vom 1. Oftober 1813 bis 31. März 1811 für je— des hundert Thaler Beitragsquote Zehn Neugroschen

empfiehlt Schwerdtmann, Leipziger Str. Nr. I5, die vielfach angewandt und bewährt gefundene Lachm asse. Der Centner dieser Gummi-Lackmasse kostet incl. Faß

i850

Von dem Königl. preuß. Land- und Stadtgericht zu Koltbus werden der verschollene Johann Gottfried Flicke, geboren zu Kottbus den 6. Oltober 1809, wel⸗ cher im Herbst 1830 von Beilin als studiosus medi- (inae über Magdeburg nach Afrika gegangen, dort bei der Königl. französischen Armee in der ersten Kompag— nie des ersten Bataillons der Fremden -Legion als Fu⸗ silier wahrscheinlich unter dem angenomnienen Namen Henri Rothe eingetreten und dann verstorben ist, indem ein Individuum dieses Namens laut Attests des fran⸗ zösischen Kriegs Ministerii vom 11. Dezemher 1832 im Militair⸗Hospital von Babazum am 25. Oktober dessel⸗ ben Jahres mit Tode abgegangen sein soll, oder dessen eiwanige Erben oder Erbnehmer öffentlich vorgeladen, sich binnen Neun Mongten, spätestens aber in dem auf

den 1. Mai 1845, Vormittas 10 uhr,

vor dem Herrn Land- und Stadtgerichtes-Rath Spie—⸗ gelberg im Königl. Land und Stadtgerichte hier anbe= raumten Termine oder in dessen J. Büreau-Abtheilung schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Johann Gottfried Flicke für todt erklärt und sein Ver⸗ mögen den sich legitimirenden nächsten Verwandten ausgeantwortet werden wird.

Kottbus, den 20. Oktober 1843.

Nieder⸗Schlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Schienen⸗ lieferung.

Zur Anlage des ersten

Gleises der Nieder⸗Schle⸗

sisch⸗Märkischen Eisen⸗

bahn soll die Lieferung

; ,

2. 3,763 englische Tons

v ,. in fünf Loose getheilt, in Entreprise Lieferungs⸗Bedingungen mit Nachwei

Abssesermn gens Le g nens i g chwe nn fie

tn, .

Manger, in Stettin bei den Herren Goltdammer und Schleich, und in Hamburg bei dem Herrn J. Mertens eingesehen und gegen Erlegung von 10 Sgr. Abschrif⸗ ten dieser Stücke in Empfang genommen werden. Submissionen für die Lieferung eines oder mehrerer

Loose müssen versiegelt mit der Aufschrift „Schie⸗ nenlieferungs⸗ Offerte!“ vor dem 14.

Juni e. bei uns (Leipziger Straße Nr. 61) eingereicht werden.

Da an diesem Tage die Submissionen eröffnet wer⸗ den und event. der Zuschlag ertheilt wird, so lönnen später eingehende Submissionen nicht berücksichtigt werden.

Die sich Meldenden bleiben Sechs Wochen nach dem 14. Juni é. an ihre Offerten gebunden. Berlin, den 26. April 1844.

Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

3651 Bekanntmachung, den Leipziger Wollmarkt betreffend. Der diesjährige Leipziger Wollmarkt nimmt den 114. Juni seinen Anfang und endigt mit dem 17. Juni. Leipzig, den 18. März is44. Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Gross.

550 Der mecklenburgische Wollmarkt zu Güstrow wird zu— folge Großherzoglicher Bestimmung in diesem Jahre am 26., 27. und 28. Juni gehalten. Die Wolle wird schon vor Ansang des Marktes gelagert sein, so daß die Käufer sogleich den Vorrath üͤbersehen können. Güstrow, den 19. April 1844. Bürgermeister und Rath.

1517 B e kannt maclung. Für Feuerschäden und Verwaltungskosten sind von den Mitgliedern der unterzeichneten Bank auf das Halb-

für 1090 Thaler Versicherungssumme in Klasse J. 1 Ngr. 63 Pf. in Klasse JV. 6 Ngr. 63 Pf. 9 , 5 3 1 J III. 5 * 1 ) Leipzig, den 20. April 1814. der Mobiliar-Brandversicherungs- Bank sür Deutschland.

Nent⸗Amtmann Brunner. Professor Pohl. Dr. Schultze. Eduard Poll, Haupt-Nendant.

Dampf -Packetfahrt

. der, St. Petersburg⸗Lübecker Dampf⸗

S schiffe zwischen Cronstadt, Trave—⸗ muünde und Swinemünde.

Die drei privilegirten schönen und großen Dampf- schiffe der St. Petersburg -Lübecker Dampfschifffahrts-= Gefellschast: „Nicolai .“, Capt. G. B. Bo s, „leran— dra“, Eapt. H. H. Schütt, und „Nadlesnick“, Capt. E. N. Heitmann, werden in diesem Jahre eine regel⸗ mäßige Communication zwischen Cronstadt und Trave= münde, von welchen beiden Häfen an jedem Sonnabend ein Dampsfschiff abgehen wird, so wie zwischen Cron— stadt und Swinemünde, von welchen beiden Häfen ab⸗ wechselnd ein um den andern Sonnabend ein Schiff abgehen wird, unterhalten. ̃

Von Travemünde geht das erste Dampfschiff am 4. Mai,

das letzte Dampfschiff am 9. November.

Von Swinemünde geht das erste Dampfschiff am

25. Mal, das letzte Dampfschiff am 28. September.

Abfahrt von Travemünde um 3 Uhr Nachmittags.

z „Swinemünde 6 *

Anmeldungen geschehen in den Comtoiren der Dampf⸗ schifffahrts Gesellschaft zu Lübeck und Stettin.

Die Preife der Passage u. s. w. sind im Com- toir der Herren H. F. Fetschow C Sohn in Berlin, Klosterstraße Nr. 87, zu erfahren.

443 b]

Für Dornsche Bedachung,

um solche gegen Durchdringen der Nässe zu schützen,

U 53 1

VI. 10 *

2 973 2 M )

Direction

6 Thlr. und kann man mit 1 Centner 800 (Fuß be— streichen. Gedruckte Anweisung gratis.

144561

Donnerstag, den 2. Mai, Abends 7 Uhr im Jagors clien Saale, Linden 23, wird der Akustiker Erie dr. Rau- mann aus Dresden eine musikalische SocSMeFeFtl! dem on ilim erfundenen Saiten Instrument IIarmoni— ehord und mit den gleichfalls von ilinr erfundenen u. verfertigten Musikkunstwerken Symplhonion, Chor daulodion Salpingion ete. zu geben die Ehre liaben.

Mad. Crelinger u. l'räul. Marx werden die Güte liaben, den Konzertgeber mit ihren Talenten zu unterstützen. 1) Ouvertürezur Stummen v. Portici v. Auber. S5ymplonidon. Fanfare mit DCppeltönen auf e. rom ele. ̃Lrom Pe- Automat.

2) Choral und Canto religioso, aut dem Saiten-Instrument: Harm onichond, vor getragen von Eriedr. Kaufmann.

3) Halleluja aus dem Oratorium Messias Iländel. Salpi nzion.

I) Lied von Mendęelssolin-Barthioldy. mit Begleitung des Hari oni lord, vorge- tragen von kräulein Marx.

Champagner-— Arie aus: Don Juan von Mo- art. Chor daulodion. Des Kindes Zuversicht, Ged. v. gespr. v. Mad. Cr elinger, mit sreier Eant. a. d. ILIarxmonichord begleit. v. Fr. Kaufmann. Porpourri, für simmtliche Instrumente. Duett aus: Don Juan (Laci darem la mando eite) Symphonion. Lied von . Gesangstück mit Begleitung des HLarmonichonrd, vorgetr. v. Eräul. Marx. Variationen f. d. Flöte v. Fürstenau üb. ein h- ma a. Mozart's Zauberflöte. Symphonian. Ouvertüre und Orgie aus dern Oper: Die IIugenotten von Meyerbeer- HHarmoni chord, CGhordaulodion und Symphenion. Eintrittskarten à 1 Thlr. sind in der löbl. Schle- singerschen Buch- und Musikliandlung, 34 Lin- den, und Abends an der Kasse au haben.

von

Gesangstück

Saphir,

729

m Q —·—

Inhalt den Bundesstaaten. Bävern, München. Abschied für den 37 on Mittelfranken, von Schwaben und Neuburg.

* 4 Paris. Tommissiong-Bericht über den Stelundär - Unter= . , . a. 5 8. ie Correctionshäuser für junge Leute 3 0 D ĩ Befã ĩ wee mer n gen des Gesetz⸗Entwurfs in Betreff des Gefängniß⸗ Großbritanien und Irland. London. Schweden und Norwegen. schen Christiania Jo ngeberg. Dänemark. Kopenhagen. Bau ei tri schisff ; . 9 hagen. Bau eines Kriegs⸗Dampfschisss genehmigt. Ieal en; Von der italienischen Gränze. En ng! . 4 glands in Betreff der irländischen Katholiken. Vereinigte Stagten von Nord-Amerika. Schreiben aus New— ort. Herr Calhoun und sein politisches Glaubensbekenniniß; Texas r, die Oregonfrage; die Modification des Tarifs.) 0( isenbahnen. Vo m badischen Mittel⸗Rhein. Eröffnung der Bahn . Karlsruhe bis Oos. Turin. Eisenbahnen. ; Haudels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Königsberg. Marktbericht.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

. Baxgern. Yeünchen, 22. April. (N. K.) Der Abschied sür den Landrath von Mittelfranken enthält in Bezug auf verschie⸗ dene Winsche und Anträge desselben folgende Allerhöchste Entschließungen : n , , Mißfallen haben Wir die in dem besonderen Pioto e. 9 andraths von Mittelfranken enthaltene Bitte vernommen, daß en,, mit wohlwollender und den guten Willen ehrender . . ung künftighin Uns vorgelegt werden möchten, da dieselbe nicht ki e e , ungegründe le. Behauptung, sondern auch eine ahndungs⸗ . e, n mn, n, Mißtrauens enthält, die in der bisherigen, stets , ,. , des Staats Rathes stattgefundenen gründlichen und wohl— , , . der Wünsche und Anträge aller Landräthe des Kö— 1 With 1 Widerlegung sindet. Im Uibrigen erwiedern Wir auf 6 he und Anträge des Landraths, was solgt: 1) Was der Land— . ö besonderen Protokolle zur Rechtfertigung früherer Angaben r. schie ene Zustände des Kreises angeführt hat, kann Uns im Hin— e auf die von Unserer Regierung von Mittelfranken über meh— bezügliche Gegenstände berichteten Verhältnisse nur zu

3 Vermischtes. hristian ig. Post-Veibindung zwi⸗ und Gothenburg. Prägung von Silbergeld in

. hieiher er Erinnerung Anlaß geben, wi ; 2 . ; vor der Aufnahme . . .. . liege, gebotene Gelegenheit, durch Benehmen mit der eee none, . , . wahren chassichlichen Verhältnisse zu verschaffen, . 1 ng 2 . , den Landtags-lbschied vom 45. ö. . 56 . ö y itt. * iff. 2. 35 277. seren S

und Behörden der inneren Verwaltung wich ho 9 J ö lichen Vollzug der von Uns ; sgetraßen, Ken pünkt. r , dn, , on Uns gegen Ueberlastüng Unserer ünterthanen mit Tistriltsumlagen erlassenen Anordnungen pflichmäßig sich angelegen sein . . Wenn übrigens einzelnen Bezirken die Wohlthat wohlgeordne— ter Postverbindungen, und zwar keinesweges immer zum Vortheile der Post— Kasse, auf den bestehenden Bezirksstraßen zugewende?, so ist daraus ein al spruch auf Entbindung von der gesetzlich * ,, , , n, . g, . 98 gesetzlichen Verpflichtung zur Unterhaltung dieser Straßen durch die Aufnahme derselben in die Klasse der Staats— Straßen nicht abzuleiten. 3) Es ist bisher schon nach Möglichkeit dafür Sorge getragen worden, daß an den lateinischen oder Reftorats⸗ Schulen unbeschadet der Erreichung des wissenschastlichen Zweckes für die studirende Jugend auch die für den Bürgerstand erforderlichen Lehrgegen— stände thunlichste Beachtung erhalten, und es ist in dieser Beziehung nament⸗ lich den lateinischen Schulen zu Hersbruck, Neustadt an der Aisch, Nördlin—= gen und Oettingen eine angemessene Einrichtung gegeben worden. Wir wollen, daß auch in Zukunft, mit Rücksicht auf die bestehenden besonderen Ortsverhältnisse und die vorhandenen Mittel, hierauf geeigneter Bedacht ge— nommen werde. 14) Das Edikt vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich bezeichnet in den 88. 32 und 3 die Theilnahme, ünd beziehungsweise Verpflichtung der Judenkinder gleich jenen Unserer übrigen Unterthanen zum öffentlichen Schulbesuche, so⸗ wie die Voraussetzungen, unter welchen den Juden die Errichtung eigener Schulen gestattet ist. Da die übrigens wohlgemeinten Anträge des Landrgths mit diesen gesetzlichen Bestimmungen im Widerspruch stehen, so vermögen Wir denselben schon aus diesem Grunde eine Berücksichtigung nicht zuzuwenden. 6) Wir haben hinsichtlich der Polizeistunde in den Städten und Märkten britser Klasse, so wie hinsichtlich der zunächst dem Burgfrieden einer Stadt liegenden Gemeinden und Wirthschaften, dann in Bezug auf. die Tanz- linierhaltungen in geschlossenen Gesellschasten, die mit den Nücksichten auf öffentliche Srdnung und auf das Gemeinde⸗ und Familienwohl vereinbaren iodisicationen bereits eintreten lassen, und erwarten mit um so mehr Ver⸗ frauen einen pünktlichen und allseitigen Vollzug dieser Bestimmungen, als dieselben lediglich auf die früher desfalls bestandenen Normen sich gründen, und im Hinblick auf die früher vielfach von Unseren weltlichen und geistã lichen Behörden hicrüber erstatteten Anträge, so wie die in den Versamm— lungen der Stände des Reichs und der Landräthe, geäußerten Wünsche er jassen worden sind. Dem Landrathe können Wir dabei nicht unbemerlt lassen, daß die von ihm behauptete, frühere Uebung, wäre sie wirklich bestan— den, nur von einer strasbaren gänzlichen Außerachtlassung der durch die Königl. preußischen Verordnungen vom 1. September 1802 und 8. Juli 1803, dann burch die Verordnung vom 21. Januar 1809 gegebenen Rorschristen zeugen würde. 9) Mehreren anderen in dem besonderen Protokolle des Landrathes weiter angeregten Beschwerden und Bemerkungen konnten, theils im Hin⸗ blick darauf, daß dieselben dem gesetzlichen Wirkungskreise des Landrathes ganz fremd sind, theils wegen unterlasener Vegründung durch nähere An⸗ führung von Thatsachen, eine Verüchsichtigung nicht zugewendet werden. In= dem Wir dem Landrathe von Mittelfranken gegenwärtigen Abschied ertheilen, bleiben Wir demselben mit Unserer Königlichen Huld und Gnade zugethan.

München, den 2. April 1614.“

Frankreich.

Paris, 23. AWpril. Unter allen Bestimmungen des neuen Ge— setz⸗ Entwurfs über den Sekundär Unterricht wird bekanntlich von kle⸗ rikalischer Seite keine so heftig bekämpft, als die, daß die Personen, welche sich dem Jugend⸗-Unterricht widmen wollen, wenn sie um die Autorisatlon dazu nachsuchen, auch serner, wie bisher die Versicherung geben müssen, daß sie keinem verbotenen geistlichen Orden angehören. Mit dieser Klausel erklärt sich auch der vom Herzog von Broglie ver⸗ faßte Kommissions⸗= Bericht einverstanden, indem derselbe hierüber Folgendes sagt: did n L ne 6 if 6. He, n, n, . 8 om 1. Oktober 1828 an kein Lehrer weder in den er Uni⸗ . Schulen, noch in deu geistlichen Seminarien zugelassen weiden solle, der nicht schristlich erklärt hake, keiner in Frankreich nicht ge= nehmigten Congregation anzugehören. Diese Verordnung, zu einer, Zeit erlassen, wo ein König regierte, dessen Eifer für die Interessen der Religion nicht zweifelhaft war, ist nie zurückgenommen worden. Ist e räthlich, sie in Vergessenheit gerathen zu lassen und die allgemeinen HDesche, durch welche nicht erlaubte Corporationen untersagt sind, die besonderen Gesetze, wonach

es in Frankreich keine Mönchs-Orden mehr geben soll, außer Kraft zu er⸗ klären? Wir glauben es nicht. Diese Gesche bestehen; die Gerichtshöfe haben schon oft danach enischieden; sieht man die er,, vom 16. Juni 1828 für unverträglich mit dem Geist der Charte von . an, so mag man ihre n hen auf , . nachsuchen; man wende sich an den König, die Kammern, (e and; Frankreich wird seine . zu erkennen iber den öffentlichen Gewal⸗ ten steht die Entscheidung zu; bis dahin aber ist Niemand befugt, sich jenen Bestimmungen, die Gesetzeskraft erlangt haben, zu entzichen. Es fragt sich

übrigens, ob der Augenblick zu einer Aenderung gut gewählt wäre. Sollen

onen auftreten, deren Eharakter, Regel. Statu⸗

wir zulassen, daß Corporati n ö. wos 22. läne der Negierung unbekannt sind? Soll die⸗

ten, Verpflichtungen und P sen Corporationen erlaubt. Kampfe der Parteien Theil

zu nehmen, unter Berufung auf ein göttliches Recht die Erziehung der Jugend in

Anspruch zu nehmen? Was die Ne⸗ siauration nicht! zugelassen hat, sollte die Juli- Regierung es dul= den? Die allergewöhnlichste Klugheit wird diese Fragen verneinend beantworten. Zwar wird in gar vielen Petitionen behauptet, eine Erklärung, wie die Verordnung vom 16. Juni 1828 sie erheische, laufe den Vorschriften der fatholischen Religion zuwider; es liege in dem Wesen dieser Religion, daß auserwählte Selen nach absoluter Vollkommenheit streben und' sich ganz der Gottheit hingeben sollen; Losreißung vom Irdischen werde in Eongregationen zu erreichen gesucht; darum sei es religions widrig, sie als gemeinschädlich zu verdrängen. Wen so urtheilt, vergißt ganz, daß die geforderte Declaration das beschauliche Leben Niemanden verbietet, son⸗

sagen, die aus eigener Wahl Verpflichtungen übernommen haben, welche der Staat nicht fennt. Es würde wenig Zeit und nicht viel Ueberlegung gekostet haben, die unbedingte Freiheit des Untenichts anzuerkennen und Jedem zu überlassen, sie nach Gutdünken zu mißbrauchen. Mit nicht größerem Aufwand von Mühe und Geist hätten

richts unter trügerischer Bemäntelung beibehalten können. Verständige und wohlmeinende Männer hatten andere Pflichten zu erfüllen. Wir haben uns bemüht, Alles, was in dem aus Napolcon's Zeit herrührenden System an Elementen der Weisheit und Stärke, an Vorschristen, geschöpst aus Ver= nunst und Erfahrung, zu finden ist, in Uebereinstimmung zu bringen mit den Anordnungen der Charte und den neuen Bedürfnissen der bürgenlichen

Jesellschaft. lim dazu zu gelangen, mußten wir in den Mechanismus des öffentlichen Unterrichts eindringen, so zu sagen die einzelnen Theile der Maschinerie auseinandernchmen, das Spiel der Triebfedern be— obachten und sorgfältig zusehen, wie es anzufangen sei, unseren ö. zu erreichen, ohne dem verwickelten Organismus zu schaden. Man wid uns beschuldigen, wir hätten die Freiheit des Untemichts viel zu srengen Bedingungen unterworfen. Wir geben die Thatsache zu, ohne den Vorwurf als gerecht anzuerkennen. Wird das Gesetz, so wie es von uns modifizirt ist, angenommen, so wird die Freiheit des Unterrichts, um Wur— zel zu schlagen, allerdings noch manche Hindemisse und Schwierigkeiten zu besiegen haben; es gereicht ihr aber zur Ehre und zum Heil, daß es sich so verhalt. Jede Freiheit, die so zu sagen im Sturme gewonnen wird, artet gar bald in Unordnung aus und zerstört sich dann selbst. Was ist nicht Alles gegen die Gesetze gesagt worden, welche in Frankreich die Mißbräuche der Preßfreiheit, zum Theil wenigstens, hemmen! Und doch würden wir ohne diese dem Ucbermaß der Preß-Ausschweifungen vorbeugenden Gesetze längst schon keine Freiheit der Presse mehr haben.“

X Paris, 24. April. Unter allen Theilen und Bestimmungen bes der Deputirten-Kammer vorliegenden Gesetz-Entwurfs über die Reform der Gefängnisse sind vorzüglich jene, welche die sogenannten

jeunes détenus . Leute, welche ihrer moralischen Besserung we—⸗ gen eine bestimmte Anzahl von Jahren in den Correctionshäusern eingesperrt gehalten werden) betreffen, am wenigsten bis jetzt von der Presse beachtet und besprochen worden. Erst wenn die Debatte über die einzelnen Artikel an die Reihe kömmt, wird wohl auch dieser Punkt in der Kammer einer ernstlichen Beachtung gewürdigt werden. Diese jungen Leute bestehen aus Personen des einen wie des anderen Ge⸗ schlechts, die zu Correctionestrafen verurtheilt worden sind kraft der Artikel H7 und 68 des Strafgesetzbuches, aus den Kindern, die nach Vorschrift des Artikels 06 deffelben Gesetzbuches eingesperrt wurden, und aus denen, welche die väterliche Gewalt der Eorrection unter— wirft. Herr von Tocqueville hat in seinem Berichte mit Recht ge— sagt, daß der junge Gefangene in den Augen des Gesetzes weit we— niger ein Verurtheilter, als ein armes Kind sei, für welches der Staat die Aufgabe übernehme, es wieder auf den Weg des Gu— ten, von dem es vielleicht, ja man darf wohl sagen meistentheils, ohne eigene Schuld abgekommen ist, zurückzuführen. Von diesem Gedanken geleitet, haben Personen, von wahrer christlicher Liebe durchdrungen und angetrieben, wahre Wohlthäter der Menschheit, vor nicht langer Zeit die Ackerbau⸗Kolonie von Mettray gegründet, nach deren Muster dann erst ganz neuerlich auch, unter dem besonderen Schutze der höch— sten Personen, eine andere Kolonie für Waisenkinder auf dem herr— lichen Landgute Petit⸗-Bourg ins Leben gerufen worden ist. In meh⸗ reren Häusern, wo dergleichen junge Leute ihrer Besserung wegen sich befinden, wird über ihre Erziehung und tüchtige Heranbildung in gei— stiger, sittlicher und religiöser Beziehung mit einer eben so gewissen⸗ haften und erleuchteten, als dankeswerthen Sorgfalt gewacht. Vor⸗ züglich sind in dieser Beziehung das Haus de la Roqpuette hier und das Gefangenhaus für junge Leute zu Rouen zu nennen. Ich selbst hatte Gelegenheit, mich von der treff— lichen, volllommen ihrem edlen Zwecke entsprechenden Leitung und ganzen Einrichtung dieser beiden Häuser zu überzeugen, und ich bin sicher, daß Niemand, der die dort erzielten Resultate mit eigenen Augen zu sehen bekömmt, diese Häuser ohne die tiefste Rührung ver⸗ lassen wird. Das Gefängniß von St. Lazare hier in Paris ist vor⸗ zugsweise für die Besserung junger Personen weiblichen Geschlechts ef el. Dort findet namentlich die Wohlthätigkeit, die unerschöpf⸗ liche Güte edler Frauen einen weiten Spielraum, unter denen vor⸗ zugsweise Frau von Lamartine, Frau von Lasteyrie und Frau von Lafayette, alle Drei Gattinnen bekannter Deputirten, zu nennen sind. Allein das Wirken dieser vom wahrhaften Geiste christlicher Menschen— liebe geleiteten Frauen wird bis jet noch häufig durch die unbeug— same Strenge des bestehenden Gesetzes unmöglich gemacht oder we⸗ nigstens sehr gehemmt, gerade da, wo es manchmal am meisten Noth thäte. Zahlreiche arme kleine Savoyarden und auch Deutsche (diese Letzteren besonders häufig aus der Gegend von Butz— bach und Gießen in der Provinz QOberhessen des Großherzog⸗ thums Hessen-Darmstadt), die von ihren herzlosen Aeltern zum Betteln gezwungen werden und so bis hierher und noch weiter sich herumtrieben. Knaben oder Mädchen, die sich eines ersten Fehltritts schuldig gemacht haben, der, hätten sie bereits das 16te Jahr zu⸗ rückgelegt gehabt, nur mit einem Monat Gesängniß bestraft worden wäre, müssen bis zu ihrem 2lsten Jahre in einem Correctionshause bleiben. Tagtäglich kommen solche Fälle von Verurtheilungen vor den Zuchtpolizeigerichten von Paris vor, aber die Verwaltung kann nichts

für diese unglücklichen jungen Leute thun, das Gesetz, wie es jetzt besteht, hindert sie, den Wohlthätern derselben die Ermächtigung zu ertheilen, sie ohne Zuziehung der Gerichts Behörde in die Lehre zu geben. Und doch wurden viele von diesen jungen Leuten nur wegen Verbrechen oder Vergehen eingesperrt, welche vor dem Richterstuhle der Vernunft wie vor dem des Gesetzes in Rücksicht auf das Alter der Schuldigen mancherlei Entschuldigung zulassen. Die Mehrzahl der Betheiligten wurden von den Tribunalen auch wirklich für nicht schuldig erklärt; dieselben wagten aber nicht, sie ihren Familien zu⸗ rückzugeben, und beraubten sie daher der Freiheit für mehrere Jahre, manchmal, wie es scheint, gänzlich vergessend, daß aus diesen Kin⸗ dern eines Tages Männer werden; gegen ein schlimmes Uebel hat man also ein beklagenswerthes Heilmittel angewendet. Der vorlie⸗ gende Gesetz⸗ Entwurf sucht nun diesem , . abzuhelfen, indem er eine Neuerung enthält, wonach der Verwaltung die Vollmacht

ertheilt werden soll, dergleichen junge Leute provisorisch zu entlassen

dern nur zum Zweck hat, die Functionen eines Erziehers denen zu unter—

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

sein, cinen Staat im Staate zu bilden, an dem

jeder Menschenfreund theilen. jungen Corrections-Gefangenen befolgt werden soll, sagt der Gesetz⸗

wir auch die aus dem Kaiserreich herstammende Organisation des Unter⸗

Dienstag den 30 sen April Abends.

und in die Lehre zur Erlernung eines nützlichen Gewerbes geben zu lassen, ohne ferner gehalten zu sein, vorher die gerichtliche Behörde darum anzugehen. Die Kommission der Kammer spricht auch den

Wunsch aus, daß man das Emporkommen der Patronats⸗Gesellschaf⸗

ten auf alle Weise befördern möge. Diesen Wunsch muß sicherlich Ueber das Regime, welches für die Entwurf nichts, indeß hat die Verwaltung vortreffliche Muster vor Augen, welche sie nur in allen derartigen Anstalten nachzuahmen braucht, um das für die Humanität, den Staat und die zunächst be⸗

theiligten jungen Leute selbst erwünschte Ergebniß zu erzielen.

Grossbritanien und Irland.

London, 21. April. Die Reduction der 30 proc. Annuitäten nach dem Plane des Kanzlers der Schatzkammer sst so gut wie be⸗ endet. Am 2hsten sind die Listen abgeschlossen, in welche diejenigen eingeschrieben sind, welche ihre Zustimmung zu der Maßregel geben, so fern dieselbe die Annuitäten von 1818 betrifft; und es hat sich ge⸗ zeigt, daß die Dissentirenden eine Summe von nur 40,900 Pfd. 87 dieser Annuitäten repräsentiren. Die dissentirenden Juhaber anderer ZI proc. Annuitäten besitzen für etwa 60.000 Pfd. St. dieser Stocks, so daß die ganze Operation mit einer Auszahlung von 100,000 Pfd. St. oder höchstens 120,600 Pfd. St. abgemacht werben wird.

Die United Service Gazette zeigt an, daß 10,9090 Außen⸗ Pensionaire des Collegs von Chelsea, deren Alter 58 Jahre nicht über⸗ steigen darf, am 25. April gemustert werden sollen, um sodann als Ergänzungs-Miliz einregistrirt und später, so oft es zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe nöthig erscheint, in ihren verschiedenen Bezirken aufgeboten zu werden. Dies Hülfs-Corps der Polizei soll künftig jedes Jahr acht Tage exerziren, während welcher jeder Mann täglich 2 Sh. Extrasold bezieht, welcher sich auf 2 Sh. erhöht, wenn die Pensio⸗ naire zum wirklichen Dienste berufen werden.

Ber Vice-Admiral Sir Jahleel Brenton ist vorgestern im 74sten Jahre in Leamington Spa gestorben. Er war einer der tapfersten Sec-Offiziere der britischen Flotte und hatte sich während des letzten Krieges besonders im Mittelländischen Meere als Capitain vielfach ausgezeichnet.

Schweden und Uorwegen.

Christianiag, 19. April. Königl. Resolution vom 1ten d. zu⸗ folge, soll vorerst für Rechnung der Staats-Kasse eine fahrende Post zwischen Christiania und Gothenburg errichtet werden, um von jeder dieser beiden Städte einmal jede vierte Woche in den Mongten Januar, Februar und März abzugehen, und soll dieselbe in Verbin⸗ bung gebracht werden mit den Diligencen, weiche resp. zwischen Go⸗ i. und Stockholm und zwischen Gothenburg und Helsingborg ahren.

In Kongsberg werden aus allen Kräften Silber-Species gemünzt.

Dänem arm.

Kopenhagen, 24. April. (Alt. M.) Unterm 7. Februar haben Sc. Majestät der König die Zeichnung zu einem Dampfschiff von 1690 Pferdekrast genehmigt, welches mit 2 sich drehenden 60pfün⸗ digen Bomben Kanonen und 4 Stücken 18pfündigen 13 Kalibers⸗ Kanonen armirt und bei dessen Bau so viel als möglich Rücksicht

darauf genommen werden soll, daß die Kohlenkasten Kohlen zu acht⸗ maligem Gebrauche fassen können. Die Räderkasten werden für Ret= tungsfahrzeuge eingerichtet. Zugleich ist befohlen worden, daß, da das Schiff in Friedenszeiten zur Paketfahrt verwandt werden soll, auf dem Verdecke eine Kajüte angelegt und unter dem Verdeck Ein- richtungen zur Benutzung der Passagiere getroffen werden sollen, doch so, daß das Schiff mit Leichtigkeit zum Kriegsgebrauch verändert wer⸗ den kann, und endlich, daß die Maschinerie zu diesem Schiffe aus den doppelten Cylinder-Maschinen der englischen Fabrikanten Maudsley bestehen soll. Mit bem Bau dieses Dampfschiffes soll sofort der An⸗ fang gemacht werden und derselbe so schnell fortschreiten, daß es zur Paketfahrt zwischen Kopenhagen und Stettin am 1. April 1845 be⸗ nutzt werden kann. t

Von der italien ischen Gränze, 15. April. (A. 3.) Eng⸗ land bemüht sich sehr, das Aufhören der Verstimmung und Aufregung des irländisch-⸗katholischen Klerus zu bewirken. Nach der Versicherung gutunterrichteter Männer wünscht das Kabinet von dem Papste ein apostolisches Mahnschreiben an die katholischen Irländer zu erhalten. Der vor kurzem in Rom anwesende Lord Ashburton soll sich im In⸗ teresse dieser wichtigen Angelegenheit dort orientirt haben. Um sihr jedoch mehr und gewichtvollere Bürgschaft zu gewinnen, und weil Großbritanien beim heiligen Stuhle keinen diplomatischen Repräsen⸗ tanten hält, ist, so heißt es, Se. Durchlaucht der Fürst Metternich um seine einflußreiche Interzession bei Sr. Heiligkeit ersucht worden. Daß Englands Zusage strenger Neutralität in den Angelegenheiten der Romagna nicht ohne Hinblick auf sein hier erwähntes Interesse geschehen, ist außer Zweifel. Man scheint sich in England zu guter Stunde darauf besonnen zu haben, daß eine solche päpstliche Ermahnung es war, welche unberechenbar viel dazu beitrug, die Revolutionsstürme in Polen nach dem Jahre 1831 zu beschwichtigen.

bereinigte Staaten von Nord-Amerika.

O New⸗WBork, 3. April. Herr Calhoun ist endlich auf sei⸗ nem Posten zu Washington, jedoch vorläufig allein ohne seine Familie, angekommen und hatte kurz danach eine über zwei Stunden dauernde Konferenz mit dem Präsidenten Herrn Tyler. Schon einige Tage vor dessen Ankunft hatte der als Organ des Präsidenten geltende Madisonian die Angaben der Blätter widerlegt, welche gesagt hatten, Herr Calhoun habe dem Präsidenten gewisse Bedingungen gestellt, bevor er das ihm angebotene Portefeuille angenommen habe. Das ofsizielle Blatt erklärt, es sei keine Bedingung gestellt worden, noch werde eine gestellt werden. Indeß würde man es nur natürlich sinden, daß beide Staatsmänner sich erst mit einander über ihre An⸗ sichten, über das zu erstrebende Ziel und die zu wählenden Mittel dazu verständigten, bevor sie die Allianz mit einander eingingen. Bei seiner Durchreise zu Charleston hat Herr Calhoun einen aus⸗ gezeichnet ehrenvollen Empfang gefunden. Eine Ehren- Eskorte von hundert Bürgern hatte sich an der Eisenbahn⸗ Station aufgestellt, und der Attorney⸗General, Herr Bailey, begrüßte ihn bei seiner Ankunft, im Namen der Stadt ihn willkommen heißend, mit einer Anrede, welche Herr Calhoun dankend erwiederte. Auch bei seiner Wiederabreise von Charleston wurde er in langem, feierlichen Zuge bis an das Dampfschiff von den Bürgern geleiket. Ein öffentliches großes Bankett, welches ihm diese veranstalten wollten, lehnte er in einem veröffentlichten Schreiben aus dem Grunde ab, weil er sobald als möglich auf seinen Posten einzutreffen wünsche. In jenem Schreiben kommt aber auch folgende höchst bemerkenswerthe Stelle vor:

„Es ist wohl bekannt, daß ich der Advokat des Friedens bin, des Frie⸗ dens mit Allen, und insbesondere mit jenem großen Lande, von welchem wir abstammen, und auf dessen Ruhm wir stolz sein können. Es giebt