1844 / 127 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

enden Eibes bezweckte. Der Antrag war somit ein Angriff * 1707 erlassene Act of Security, welche die etwanigen Uebergriffe ker von der schottischen Kirche dissentirenden Mitglieder hindert, und gegenwärtig also auch die im vorigen Jahre losgerissene Rirchenpartei näher angeht. Herr Jor Maule hält diese Partei aber, ihrer Stärke nach, für die Majorität des Landes und will das alte Gesetz darum abgeschafft sehen. Sir James Graham und der Lord⸗Advo⸗ kat von Schottland erachten dagegen das alte Gesetz für das Haupt⸗-Bollwerk der schottischen Kirche und der Antrag wird mit 128 gegen 191 Stimmen verworfen. Im Oberhause wurde Lord Cottenham's „Schuldner⸗ und Gläu⸗ biger⸗Bill“, welche die gänzliche Aufhebung des persönlichen Schuld— Arrestes und die Verweisung fraudulenter Schuldner vor die Ge⸗ schwornengerichte bezweckt, zum zweitenmal verlesen.

London, 1. Mai. Ihre Majestät die Königin ertheilte gestern dem vor einigen Tagen hier eingetroffenen Fürsten von Oettingen Wallerstein eine Privat⸗Audienz, um ein Schreiben Sr. Majestät des Königs von Bayern entgegenzunehmen. Der mit einer außerordent⸗— lichen Mission betraute schwedische Gesandte, General Stjernkrona, erhielt gleich darauf bei Ihrer Majestät seine Abschieds Audienz.

Die Erklärungen, welche im Parlamente der Herzog von Wel— lington und Sir R. Peel über die Abberufung Lord Ellenborough's abgaben, beweisen wenig mehr, als einen . Zwiespalt zwischen der Regierung und dem Directionshofe der ostindischen Compagnie. Ueber die Ursache dieses Zwiespalts und folglich auch der Zurück⸗ rufung des General-Gouverneurs verlautete noch keine Sylbe. Man erfährt nur, daß die Regierung schon lange Zeit die Absichten der Direktoren gekannt hat, daß eg f rtigt Mittheilungen darüber schon gepflogen worden sind, und daß die Direktoren einstimmig ge—⸗ gen die Regierung opponirt haben. Einer Angabe der Times zu⸗ folge, waren bei der Versammlung, welche über die Abberufung des General⸗Gouverneurs stimmte, von den 24 Direktoren der Compagnie 23 anwesend, welche sämmtlich für die Entfernung des Gouverneurs sprachen, obschon, wie der Standard mittheilt, die überwiegende Mehrheit derselben, nämlich 20 von 24, Tories und sonst ministeriell gesinnt sind. Man hat hiernach den Gegenstand nicht als eine Parteifrage anzusehen, so bereitwillig auch die Whigs sich sinden lassen mögen, die Maßregel gegen die Regierung zu vertheidigen. Es ist bei dieser Gelegenheit die eigenthümliche Verfassung der ostindischen Compagnie mehrfach zur Sprache gekommen, und aus den Erklärungen der Minister, und namentlich aus den Protesten Lord Brougham's schien hervorzugehen, daß von vielen Seiten eine Aenderung dieser Verfassung nicht ungern gesehen werden dürfte. Ob die hsentis Meinung in Eng⸗ land indeß damit sich vertragen würde, steht noch sehr dahin, und ob diese Aenderung auch den verbrieften und verklausulirten Rechten der Compagnie aus den Jahren 1600, 1702, 1708, 1784, 1813 und endlich 1833 gegenüber, so leicht auszuführen wäre, muß noch sehr bezweifelt werden. Zum näheren Verständniß der Verfassung der Compagnie diene neben den ministeriellen Erklärungen noch Folgendes:

Die ostindische Compagnie hat ihren Sitz in London und besteht aus einem Directionshofe, der einem obersten Kontroll⸗Amte (Board

ol Coniroll) untergeordnet ist. Dieses ist die höchste Behörde für indische Angelegenheiten; dei dem ersteren ruht die Initiative in allen Fällen. Keine Srdre kann von den Direktoren nach Indien gesandt werden, ohne vorher die Sanction durch das Kontroll⸗Amt erhalten zu haben. Dies ist ermächtigt, die ihm von dem Directionshofe submittirten Depeschen nach eigenem Gutdünken zu ändern und die Direktoren aufzufordern, die so umgestalteten Ordres zu unterzeichnen und zu expediren. Ver⸗ weigert der Hof die n, , , ein sehr seltener Fall, so ent⸗ scheidet das Gericht der Queens⸗Bench, auf wessen Seite das Recht ist. Die Verfassung des Directionshofes ist diese: Die Direktoren, dreißig an der Zahl, werden von den Inhabern ostindischer Stocks nach der Stimmen⸗Mehrheit gewählt; 1090 Pfd. Stocks (jetzt unge⸗ fähr 2500 Pfd. Sterl. werth) berechtigen zu einer Stimme; 10, 000 Pfd. Stocks zu vier Stimmen. Sechs von den Direktoren treten jedes Jahr aus, kehren aber nach Verlauf desselben immer wieder in ihr Amt zurück, da bei der neuen Wahl sich sehr selten eine Opposition gegen sie findet. Jährlich wird ein Präsident gewählt oder eher ein Vice Präsident, der erst nach Verlauf eines Jahres Präsident wird, um die Berathungen des Hofes zu leiten. In den Händen dieser Beiden ruht die Hauptmacht des Hofes, die berathende wie vollzie⸗ hende. Sie leiten persönlich oder durch Korrespondenz alle Geschäfte der Compagnie mit der Kontroll⸗Behörde und bilden mit oder ohne andere Direktoren das „Geheime Comité“, zu dessen ausschließlicher Befugniß in Uebereinstimmung mit dem Kontroll-Amte die Erledi⸗ ung aller Sachen gehört, die „auf Krieg oder Frieden, auf Unter— e ge, und Verträge mit den eingeborenen Fürsten und Staaten Indiens, oder mit anderen Fürsten und Staaten, oder auf die rück⸗ ä rd solcher Fürsten und Staaten zu befolgende Politik“ Bezug aben. In den meisten Fällen von Wichtigkeit sind die übrigen Mit⸗ lieder des Directionshofes über die Verhandlungen des Geheimen omité's in völliger Unkunde, da dieses die Gegenstände mit dem Raths-Kollegium für sich bespricht und zum Theil wenigstens schon entscheidet; ein durch die Gewohnheit zum Gesetz gewordenes Ver— fahren, das der Theorie der Constitution durchaus entgegen ist, welche ausdrücklich vorschreibt, daß der Directionshof wie die Kontroll— Behörde getrennt und frei nach eigenem Dafürhalten entscheiden und Jeder auf sich die Verantwortlichkeit seiner Entscheidungen nehmen soll. (Man vergleiche Näheres darüber in der 1842 in London erschienenen Schrift: Ihe Laws relating to India and the Rast India Com— pany with Notes aud Appendix.)

Der O'Connellsche Prozeß vor dem Queens Bench in Dub⸗ lin geht seinen langsamen Gang weiter. Herr Whiteside hat am 26sten und 26sten gesprochen, ihm folgten am 27sten drei andere Desensoren; worauf das Gericht seine Sitzung auf den 29sten ver⸗ tagte. Der Verabredung gemäß, sprechen demnächst der General⸗ Anwalt und der General-Prokurator und dann die vier übrigen De⸗ fensoren, und es ist mehr als zweifelhaft, ob alle diese Reden bis zum 8. Mai, dem Schlusse des Termins, beendet sein werden.

Admiral Seymour ist jetzt definitiv zum Kommando der Südsee⸗ Station ernannt worden und wird binnen kurzem auf dem Linien⸗ schiffe Collingwood“ dorthin abgehen. Die Abberufung seines Vor⸗ gängers, des Admirals Thomas, hat keinen anderen Grund, als daß dessen Dienstzeit abgelaufen ist.

X London, 30. April. Herrn Goulburn's Budget ist sehr rg h ür die Vorsicht, mit welcher die jetzige Regierung zu ; erke geht. Der Ueberschuß der Einnahme wird zur Bezahlung al⸗ 7 Schæmnden verwandt und die Digkussson über die Dauer der Ein= , bis auf das nächste Jahr verschoben. Bis dahin wer⸗

dere, dee Aenderungen in unserem Finanz-System nur vorüberge= die *. e 3 edeutung sein, und wenn auch binnen kurzem 21 3 Fuerzoll- Frage im Parlament zur Erörterung kommt, so

1n . , . ausländische Zucker, d. h. nur 6a Produkt freier Arbei Al lich der östlichen Kolonieen Hollands und Spa— niens, nach Ablauf, des brassiiansschen Traltats im! nächsten November u einem Differenzialzoll von 1 Sh. außer dem von britischem Ko⸗

onialzucker erhobenen Zollbetrage zugelassen werden. Einige Zollw

761 und Steuer Ermäßigungen sollen auch für Weinessig, Kaffee, Glas, Schifffahrts-Versicherungen und Wolle stattfinden, welche jahrlich auf ungefähr 100,000 Pfd. zu Gunsten der Konsumenten berechnet werden.

Diese Fragen sind indeß jetzt plötzlich in den Hintergrund ge⸗ treten, seitdem alle Welt durch die Anzeige von Lord Ellenborough's Zurügberufung in Staunen gesetzt worden ist. Ich kenne auch in der That wenige politische Ereignisse, welche nicht einen Partei-Cha⸗ rakter tragen, die eine lebhaftere Bewegung erregt hätten.

Schon vor länger als 7 Monaten ward die ostindische Com- pagnie durch die Unzufriedenheit ihres Directions-Hofes über Lord Ellenborough's Proclamation hinsichtlich der Thore von Somnath, über seine hastige Einverleibung Sinds mit dem britischen Reiche und über den unpassenden Ton seiner Korrespondenz veranlaßt, das Kabinet um seine Zurückberufung anzugehen. Das TKabinet erklärte sich bereit, Lord Ellenborough, was seine Sprache und sein Betragen anging, zu ermah⸗ nen und zu tadeln; es bedauerte das gegenseitige Mißtrauen und den Mangel an Uebereinstimmung zwischen der Compagnie und dem General⸗ Gouverneur, aber als verantwortliche Regierung des Reichs billigte es Lord Ellenborough's politische Handlungen, und ihn dieser Handlungen wegen zurückzurufen, wäre eine Verleugnung ihres eigenen Urtheils und eine Inkonsequenz gewesen. Der Tirectionshof machte in seinen Depeschen fortan sehr strenge und beleidigende Bemerkungen gegen die Politik des General⸗Gouverneurs; das Kontroll-Amt aber, welches gesetzlich in allen Mittheilungen des indischen Hauses ein Veto hat, strich diese Bemerkungen fort und zwar aus dem Grunde, weil beim Empfang derselben Lord Ellenborough unfehlbar abgedankt und Indien verlassen hätte. Der Streit wurde immer heftiger; denn alle großen Fragen hier werden nicht zwischen dem Hofe der Direktoren und dem General- Gouverneur, sondern zwischen den Direktoren und der Krone oder den Ministern der Krone erle⸗ digt. Endlich setzten die Direktoren durch eine einstimmige Handlung außerordentlichen Muthes und, wie der Herzog von Wellington sagt, außerordentlicher Unklugheit ihre Autorität und ihre Existenz auf einen großen Wurf; sie votirten die Zurückberufung ihres Gouverneurs wider Willen der Regierung. Es ist voreilig, auf die Einzelnheiten dieses höchst wichtigen Zwiespalts jetzt schon eingehen zu wollen, denn sie liegen noch nicht dem Publikum vor; aber ich sehe voraus, daß Lord Ellenborough im Triumph zurückkehren wird und daß die ostin⸗ dische Compagnie und die Opposition, welche letztere bei dieser Gele⸗ genheit jener bereitwillig zu Hülfe kommen wird, eine bedeutsame und denkwürdige Niederlage erleiden werden.

Inzwischen ist die Aufgabe, seinen Nachfolger zu ernennen, äußerst schwierig, aber dabei von dringender Eile, wenn nicht in der That, was gerade nicht durchaus unmöglich ist, der Befehl des Di— rectionshofes noch vor dem Abgange der Ueberlandpost am 4. Mai widerrufen wird. Dies ist indeß kaum möglich, und wenn die Ab— berufungs Ordre am 4. Mai abgefertigt wird, so muß mit ihr an ein und demselben Tage die Ernennung des neuen General-Gouver— neurs in Indien bekannt gemacht werden. Sir James Graham hat den Posten abgelehnt; Sir Charles Metcalfe, der fähigste Mann dazu, ist in Kanada. Man hat noch andere Namen genannt, wie Lord Clive, Lord Elgin und den Herzog von Richmond, aber sie sind der Erwähnung nicht werth. Es ist noch nichts Bestimmtes

beschlossen. 8elg ien.

Brüssel, 2. Mai. Ihre Majestäten der König und die Kö⸗— nigin der Belgier trafen vorgestern von London in Ostende und gestern Mittag von dort im Schloß von Laeken ein.

Die Regierung hat den Kammern einen Gesetz-Entwurf vorge⸗ legt, durch welchen alle Arten von Lotterieen verboten werden sollen. Nur die Ausspielung von Mobilien zu wohlthätigen Zwecken oder zur Aufmunterung der Künste und Gewerbe soll die Regierung nach Gut— dünken zu gestatten befugt sein. ;

Ytalien

Turin, 17. April. (Gaz Piem.) Die Streitigkeit mit dem Bey von Tunis ist durch die Vermittelung Englands beigelegt und die Verbindung zwischen beiden Ländern somit wiederhergestellt.

Neapel, 17. April. (Gaz. Pie m.) Der Fürst Paskewitsch, der in italienischen Blättern als ehemaliger General-Statthalter von Polen aufgeführt wird, ist hier angekommen.

58 panien.

3 Madrid, 25. April. Die ministerielle Krisis ist um nichts vorgerückt, und die allgemeine Neugierde muß sich mit der Auf⸗— haschung von Gerüchten begnügen, deren Unhaltbarkeit nicht selten schon der nächste Augenblick darthut. Die Personen, welche sich für berufen halten, die Nachfolger der gegenwärtigen Minister zu werden, behaupten, daß letztere nur deshalb zögern, mit den ihr bisher auf— gestelltes System vervollständigenden Regierungs-Maßregelu her— vorzutreten, weil sie die Verpflichtung eingegangen wären, sogleich nach Veröffentlichung dieser Dekrete zurückzutreten, und die Gewalt anderen Händen zu überlassen. Nun hätte sich aber, meint man, mit dem Besitze der Gewalt auch der Wunsch der Minister, sich in ihr zu erhalten, vermehrt, und deshalb zögerten sie, die angekündig⸗ ten wichtigen Dekrete zu veröffentlichen. Indessen rührt, wenn ich wohl unterrichtet bin, die schwierige Lage des Ministerium aus ande⸗— ren Verhältnissen her. Die zahlreichen aus der Verbannung zurück— gekehrten Erzbischöfe und Bischöfe stellten bei ihrer hiesigen Anwe— senheit den Ministern die bedrängte und hülflose Lage der spanischen Geistlichkeit dar, welcher die Regierung Espartero's ihres Eigenthums beraubte, ohne die dagegen zugesagte Entschädigung verabfolgen zu lassen. Einstimmig wiesen r. Prälaten auf die Nothwendigkeit hin, den Verkauf der Güter der Weltgeistlichkeit wenigstens auf so lange einzustellen, bis letzterer eine befriedigende Entschädigung zuge— sichert sein würde. Die Königin, von dieser Angelegenheit unterrichtet, beauftragte die Minister, den Gegenstand in ernstliche Erwägung zu ziehen. Dies geschah, und obwohl man für angemessen hielt, das Verhältniß der Sache nicht zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, so verlautet doch, daß die Minister bis jetzt sich nicht über die Lösung dieser Frage zu verständigen vermochten. Unter solchen Umständen ist auch die Reise der Königlichen Familie auf unbestimmte Zeit aus—⸗ gesetzt worden, und au das diplomatische Corps ist bisher noch nicht n, die Einladung ergangen, sich der beabsichtigten Reise anzu— ließen.

Die öffentliche Meinung spricht sich vorzüglich gegen den Finanz— Minister aus, der sich binnen der kurzen Zeit seiner Verwaltung außerordentlich bereichert haben soll. Der General Narvaez selbst erklärt sich laut gegen ihn und hat ein glänzendes Geschenk, das der Finanz⸗Minister ihm bestimmte, zurückgewiesen. Letzterer ist, seitdem er sich mit dem Herrn Salamanca überwarf, mit einem neuen Anleihe⸗ Projekt hervorgetreten, als dessen Unternehmer mehrere der achtunge⸗ werthesten spanischen Häuser, die Herren Sevillano, Marquis von Casa Irujo, Carriquiri und Andere sich ankündigen. Diese sind bereit, das An. seihen von 100 Mill. Realen zum Course von 406 pCt. gegen 23 p61. Kommissson und andere gilnstige Bedingungen zu unterhandein unn bis zum Betrage von 200 il deer sogleich für sich zu unterzeschtien— Diese Anleihe soll 3 pCt. Zinsen tragen. Da nun aber die m. gen Zpröc. Papiere noch gestern für 30 baar zu haben waren, so

ist das Bemühen der Gegner des Ministeriums dahin gerichtet, diese Papiere wo möglich noch weiter hinabzudrücken, und dadurch den Ab—⸗ schluß der beabsichtigten neuen Anleihe zu verhindern. Indessen nimmt man an, daß die meisten Spekulanten à la baisse ihre Ver pflichtungen eingingen, ohne die nöthigen Papiere in Händen zu ha— ben, und daher gezwungen sein werden, diese beim Erscheinen des Ab— lieferungs-Termines zu hohen Preisen anzukaufen und dadurch zum Steigen derselben wieder beizutragen.

Griechenland.

3 Athen, 15. April. Aus den lgestern bereits gemeldeten! Namen der Betheiligten ergiebt sich, daß das neue Ministerium kein gemischtes, sondern eins von rein englischer Farbe ist. Man sagt, Kolettis habe seinen Beitritt beharrlich verweigert, es fragt sich nun, ob er in der isolirten Stellung, in der er sich jetzt besindet, verhar= ren, oder ob er sich der sogenannten Autochthonen Partei nähern werde, zu welcher bekanntlich fast alle seine eingeborenen früheren An hänger übergetreten sind. Viele halten ersteres für wahrscheinlicher. Daß sich sämmtliche Eingeborenen von Bedeutung gegen ein Ministe— rium Maurokordatos im voraus ausgesprochen, habe ich bereits i. meinem vorigen Briefe angeführt. Nun erklären die Heftigeren unter ihnen offen, daß, wenn das Ministerium sich bei den Wahlen in den Schranken der Gesetzlichkeit hielte, sie dasselbe nachahmen würden, weil sie dann ihres Sieges gewiß wären, würde aber, wie zu fürchten stehe, das Ministerium, um sich eine Majorität zu verschaffen, zu un— gesetzlichen und gewaltsamen Mitteln greifen, so stünden sie keines⸗— weges für Aufrechthaltung der Ruhe. Die Gemäßigteren dagegen erklären, daß jede Störung der Ruhe ihren Interessen entgegen sein würde und predigen Geduld. Die ungewöhnliche Heftigkeit, womit die Oppositionspresse bereits gegen das neue Ministerium auftritt, er⸗ klärt sich aus der jetzigen Lage der Dinge, doch steht zu erwarten, daß, wenn das Ministerlum in seinem Gange die Opposition zu scho nen sich entschließen kann, sich dieselbe zu größerer Mäßigung herab— stimmen werde. .

Handels- und Börsen - Nachrichten.

Berlin, 6. Mai. Die gestern gestiegenen Course haben sich für sämmtliche Actien auch heute behauptet, und wenngleich der Umsatz auch nicht so bedeutend war, so blieb die Kauflast namentlich sür Rheinische, Düsselderf-Elberfelder Actien und ganz besonders für Oberschlesische Litt. A. und B. anhaltend.

Danzig, 3. Mai. An der Börse sind verkauft: nachträglich am 2. Weizen poln. 43 L. und 97 L. 132pf. 2 Cf. (?) Heute 39 C. do. a Cf. 350; inl. 6 L. 126pf. u. 15 L. 128 29pf. a Cf. (c), 15 L. 131pf. a Cf. 330 u. 5 L. 133pf. 2 Cf. 370. Noggen poln. 23 L. 122pf. a Cf. 170, 37 L. 123 24pf. a Cf. 174; inl. 18 L. 120pf. a Cf. (2). Erbsen weiße 6 L. a Cf. 175 pr. Last.

m Den 6. Mai 1844.

Er. Cour. kriet. Geld.

'r. Cour.

Fonds. rief. el.. Gem.

Actien. 8

6

. 1. Pte. Rin enb. 167 166 St. Sebuld-Sch. 35 1011 kirl. Pots. Eiseul· 5 . 7

22 . ior . 103

Pr. Rug]. Obl. 39. 4 ö Err re noh / 9 191 Pruin Sch d. Sceb. SS. r, . d, , . ö em e mn . 1 45 lo. do. Prior. Oil. 4 103 gtnen erne, moon og; m hien, , . 37 11367 do. do. Prior. Obl,. d 103

nerI. Stadt- bl. 35 1007 1005 , , Fir- Oln. h d .. j 7 n ö . 58 971 96 vn, m, n m 45 Püss. Rll, Kkisenlh. 5 97* 3

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wercpr. Ftandue. sy . doi 1

Rhein. Eisenh.

Ci rοssh. Pos. 4 7 ö k . 1 194 J do. do. Prior. Obl. 99* do. do. 35 1

Danhr. Phnlbr. 3 gz een genen 3

p ) 37 1011 100 Brl. Frankf. Bishb. 152 a, 27 5 do. do. Prior. Obl 104

Kur- u. Neum. do. 3 101 ö! 1003 66 ; 8

5 1 67 Ob. Schles. Eis. 4 Se sische do. 55 0 ; Sehlesuche 3 1005 100 da. Lt. H. v. eingez. 41 1 1

Iz. St. E. Lt. A u. H 2 Magd. Ilalbst. E. BrI. Schw. Erb. E. do. do. Prior. Obl.

Cold al maro.

1347 And. 6 Idin. d 5 Th. IDiscouto.

**

Friedrichsd'or. 66

. 103 Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 2. Mai. Niederl. wirld. Sch. 61353. 5596 do. 100. 5h65 Span. 22.5. 395 do. 363. Pass. —. Ausg. . Zinsl. 7. Preuss. Pr. Seb. —. Pol. . Oesterr. 10945. 4595 Russ. Hope 914.

Antwerpen, 1. Mai. Ziusl. —. Neue Aul. 221.

Frankfurt a. M., 3. Mai. 59h Met. 1135 6. Rank- Acten 2022. 2029. KBayr. Bauk-Aetien 708 G6. Hope 903 kr. Stiegl. 9)! Br. ut. 603. Palu. 300 EI. 943. do. 500 EI. 1005. do. 200 EFI. 327 6.

HAlamhb urg, 4. Mai. Bauk-Actien 1670. Kugl. Russ. 113.

Wien, 1? Mü. 55, mer III. 453 1007. 34, 77. 244 Anl. de 1831 1493. de 1839 1323. Bank-Actien 1627. Nordh. 1443. Gloggn. 1163. Mail. 114 5. Livorn. 1143.

Mleteorologische Beobachtungen. Nach einmaliger Iteobachtun.

Ahends

10 Uhr.

Morgens Nach ttaßs 6 Uhr. 2 ube.

1844. 5. Mai.

Luftdruck . ... 338,06 bar. 337, 86 par. 337, 10 Par. Guell ärme , R. w 9,07 n. 15,8 n. 4 11,5 U. Flusswärme 11,19 R. . 6, 19 n. 2,99 k. 4 4,9 R. Raodenwärme 9, 9) R. HPuns isittig un I6 peut. 36 pet. 59 pet. Aus(dijustung 0,014 Rh. Wetter heiter. halbhei ter,. bezogen. Niederschlag O. Win 06. n Würme wechsel 16,09 Wolkenz ug... 0. ** 4 8, 10 R. Tagesmittel: 337, ois' Ter. 4 12,17 n.. 4 4,77 R... 59 pc. 0d. Rönigliche Schauspiele.

Dienstag, 7. Mai. Der Freischütz, Oper in 3 Akten, Musik von C. M. von Weber. (Dlle. Kunth, vom Königl. Opern-Theater zu Brüssel: Agathe, als Gastrolle.) !

In Konzertsaale: I) Nanon, Ninon et Maintengn, piüce en 3 actes, par Mr. Th6aulon.. 2) La premire représentation de: La rue de la lune, vaudeville comique nguveau en Jacte.

Mittwoch, 8. Mai. Der Platzregen als Ehe⸗ Prokurator. Hier— auf: Die Insel der Liebe.

Luftwärme ... Thaupunkt ...

Königsstädtisches Theater.

Dienstag, 7. Mai. Das Liebes- Protokoll. Lustspiel in 3 Akten, von Bauernfeld. Hierauf; Der Doppelpapa. Posse in 3 Akten, von Hagemann. (Beide Stücke nen in Scene gesetzt. Herr Schramm, vom Hof- Theater zu Hannover, im ersten Stück: Banquier Müller, im zweiten: Kraft, als Gastrollen.

Mittwoch, 8. Mai. Etalienische Opern-⸗Vorstellung.) Maria, ossia la Figlia del lRcgginiento. Hierauf: Zehnte Kunst⸗Vor⸗ stellung des Herrn B. Bosco in der ägyptischen Magie. (Anfang 6 Uhr. Die Kasse wird um 5 Uhr geöffnet.)

Herr Bosco wird, vor seiner Abreise nach Hamburg, außer der heutigen, nur noch zwei Vorstellungen geben, und zwar: Am , den Iten die vorletzte und am Montag, den 13ten d. M. ie letzte.

. J m Verantwortlicher Redacteur Hr. J. W,. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Sber - Hofbuchdruckerei. Beilage

M 127.

765

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Dienstag den 7in Mai.

2.

Z3unuhalt.

Deutsche Bundesstaaten. Bavern. München. Berichtigung. Hannover. Hannover. Verhandlungen beider Kammern. Baden. Karlsruhe. Verhandlungen der zwesten Kammer. 2

Großbritanien und Irland. Schreiben aus Landon. (Die Stellung der englischen Regierung zu dem muthmaßlich abgeschlossenen Vertrage des Zoll-Vereins mit den Vereinigten Staaten.)

Schweiz. Luzern. Das Tiakltanden-Cirkular. mation des martinacher Comité's.

Italien. Von der italienischen Gränze—.

Sitten. Procla⸗ Die Umtriebe.

Spinner⸗ und Weber-Unterstützung.

Der Seidenbau in Frankreich. Handels- und Börsen-Nachrichten. Frankfurt a. M.

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 29. April. (N. W. Z.) Die von der Aachener Ztg. aus München vom 12. April gegebene Nachricht, „als wäre dem schaulustigen Publikum der Zutritt in der neuen Lud⸗ wigskirche versagt, weil das Gebäude, wie ein Gerücht gehe, in sei nen Fundamenten gewichen sei, und dadurch in den Mauern Risse erhalten habe, welche sich auch auf das Cornelius'sche Gemälde, das jůngste Gericht, erstrecken“, ist gänzlich aus der Luft gegriffen. Es ist auch dem Publikum der Zutritt nicht versagt, er steht ihm viel⸗ mehr zu jeder Stunde des Tages frei. Wenn übrigens die in ihrem äußeren und inneren Bau gänzlich vollendete Kirche ihrer Bestimmung noch nicht übergeben ward, so liegt der Grund darin, daß die zur Anschaffung der Kirchen-Paramente und zur Unterhaltung der Geist⸗ lichkeit benöthigten Mittel noch nicht vorhanden sind.

Hannover. Hannover, 2. Mai. (H. Z.) In der Sitzung erster Kammer vom 27sten v. M. kam außer verschiedenen anderen Gegen ständen von geringerem Interesse eine Petition der Eingesessenen, Amts Wittlage Hunteburg, wegen Hebung der Leinen und Garn Fabricatien. Der General⸗Syndikus, der über dieselbe, reserirte, bemerkte: Inhalts der Peti— tion sei in der Provinz Osnabrück die für dieselbe so äußerst wichtige Leinen= Fabrication, in Folge ungünstiger Konjunkturen, so gesunken, daß bei dem gegenwärtigen Absatze kaum etwas Mehreres als der Werth des rohen Sioffes bezahlt werde, wodurch ein großer Theil der Einwohner mit völliger Brodlosigkeit bedroht sei. Eine Hebung dieses Industriezweiges stelle sich als durchaus nothwendig dar, und bringen Petenten dafür ein doppeltes Mittel in Vorschlag. Einmal könne dadurch geholfen werden, daß aus der Landeskasse den Fabrikanten eine gewisse Quote des Erlöses, etwa 20 256k. als Zuschuß gegeben werde, was bei einem Absatze von etwa Soo, 900 Nihlt. ungefähr 20 0600 Rihlr. beiragen würde. Sollte es indeß Bedenken haben, hierauf einzugehen, so könne schon durch die Anlage tüchtiger Bleich⸗Anstalten viel geholfen werden, indem das englische Leinen, womit das Osnabruchsche hauptsächlich zu konlurriren habe, gerade durch das schöne Bleichen sich auszeichne. Der Referent erkannte die hohe Wichtigkeit des Gegenstandes an, und verwies in dieser Beziehung darauf, daß in der Provinz Osna—= brück durchschnittlich 16,633,000 Ellen zu einem Werthe von 1,350,365 Nihlr. jährlich fabrizirt würden. Eine Hebung dieses Industriezweiges sei um so dringender, als, bei der verhältnißmäßig geringen Ergiebigkeit des Bodens in manchen Theilen der Provinz, derselbe den einzigen Nahrungs-— Erwerb ausmache. Gleichwohl könne er es nicht für angemessen halten, die Vorschläge der Petenten der Regierung zur Annahme zu empfehlen, und

wolle er statt dessen beantragen: ö .

„Die Petition an das Kabinet Sr. Majestät zu übersenden, mit dem Ersuchen, in Erwägung nehmen zu wollen, in welchem Maße die augen= blicklich niedergedrückte Leinewands-Fabricatien, ohne Zuschüsse aus der Landes-Kasse an die Fabrikanten, gehoben werden könne.“

Ein Mitglied hielt dafür, daß der Gegenstand, welcher in der wegen der Steuer- und Verkehrs-Verhältnisse angeordneten Kommission bereits zur Sprache gekommen, sich zu einer Prüfung von Seiten dieser Kommission eignen möchte, und gab, um den Verhandlungen derselben nicht vorzugrei⸗ sen, anheim, entweder die Petition an die genannte Kommission zu verwei— sen, oder aber die Beschlußnahme auszuseßen, bis von dieser der Bericht vorliege. Dieser Anheimgabe gemäß nahm der Heir Proponent seinen Antrag zurück und schlug vor: „die Petition an die mehrgedachte Kommission zu verweisen“, was einstimmig genehmigt ward. .

In der zweiten Kammer wurde an demselben Tage mit der zweiten Beralhung des Volksschulgesetzes sortgefahren; sämmtliche noch fehlende Paragraphen wurden nach einander genehmigt, und endlich wurde das ganze Gesetz ohne Widerspruch zum zweiten Male angenommen.

Baden. Karlsruhe, 29. April. (Bad. Bl.) In der heutigen 58sten Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde die Berathung über die Strasprozeß Ordnung fortgesetzt. In §. 193 bestimmt der Entwurf, daß das Bezirks-Strafgericht, namentlich bei geringeren Strafsachen, auch beschließen könne, daß Zeugen⸗Aussagen, die sich auf Nebenumstände beziehen oder wegen des, Geständnisses des Angeschuldigten für die Urtheilsfällung minder wichtig sind, in der öffentlichen Sitzung verlesen und die Zeugen nicht vorgeladen werden. Herr Hecker stellt den Antrag, dies nicht zuzugeben, son⸗ dern alle Zeugen in dem öffentlichen Verfahren persönlich zu verneh— men, da man nicht zum voraus wissen könne, inwieweit ihre Aussagen erheblich seien oder sie veranlaßt werden können, dieselben zu berich⸗ tigen. Die Berathung verbreitet sich hauptsächlich darüber, ob die schriftliche VorTuntersuchung oder die öffentlich mündliche Verhandlung künftig die Hauptsache in dem Untersuchungs⸗Verfahren sein solle eine Streitfrage, welche sich durch das ganze Gesetz zieht, da in der Absicht des Entwurfes liegt, die öffentliche Sitzung mehr zu einer öffentlichen Schluß⸗Sitzung als zum Haupt-Verfahren und zu der Grundlage des Erkenntnisses zu machen und das Hauptgewicht in die schriftliche Voruntersuchung zu legen. Der Antrag wird verworfen.

Grossbritanien und Irland.

c London, 28. April. Die Gewißheit, mit welcher man hier von dem Abschlusse eines Vertrages zwischen dem deutschen Zoll— Verein und den Vereinigten Staaten spricht, und die Interpellationen des Dr. Bowring im Unterhause, welche die Regierung veranlassen, ihre Ansicht darliber zu offenbaren, scheinen mir eine genauere Darlegung des Gesichtspunktes und der Stellung der britischen Re⸗ gierung in dieser Angelegenheit nöthig zu machen, als wie sie der Premier-Minister im Unterhause neulich zu geben für gut befunden hat. Ich will keinesweges, von irgend einem Parteigeiste bestimmt, die Folgen eines solchen Vertrages zu Gunsten oder zum Nachtheil dieser oder jener Partei festzustellen versuchen, sondern einfach auf Grund bestehender Verträge die Stellung bezeichnen, in welcher sich England befinden würde, falls ein solcher Vertrag wirklich abgeschlossen worden wäre.

Jedenfalls ging die Frage des Dr. Bowring in Betreff des zwischen den Vereinigten Staaten und dem deutschen Zoll-Verein an= geblich abgeschlossenen Vertrages aus einer lobenswerthen Besorgniß

für das Wohl der britischen Interessen hervor; sie war jedoch

voreilig, einmal, weil man noch nicht einmal wissen kann, ob der Ver⸗ trag von der amerikanischen Legislatur ratisizirt werden wird, und

dann, weil die Unterzeichnung eines solchen Vertrages nicht von selbst die mit anderen Mächten bestehenden Verträge in irgend einem Punlte aufhebt. Denn wir wissen noch nicht, daß der Zoll-Verein und die Vereinigten Staaten nicht die Absicht haben, die Bestimmungen des Vertrages gleichzeitig auf Großbritanien und andere Staaten auszu⸗ dehnen, welche ihrerseits berechtigt sind, mit der am meisten begün⸗ stigten Nation gleichgestellt zu werden. Geht man von dem Ge⸗ sichtepunkt der britischen Regierung aus, so besitzt England das Recht, seine Produkte und Fabrikate in die Vereinigten Staaten zu so nie⸗ brigen' Zöllen einzuführen, wie sie nur irgend eine andere Nation dort entrichtet, und England würde demnach die Zulassung seiner Seiden⸗ und Leinenwaaren unter denselben Bedingungen beauspruchen, welche für Deutschland bestehen. Dies Recht hat seine Grundlage in dem zwischen Großbritanien und den Vereinigten Staaten abgeschlossenen Reziprozitäts-Vertrage vom 3. Juli 1815, dessen zweiter Artikel fol⸗ gendermaßen lautet:

„Die Einfuhr in die Vereinigten Staaten von allen Artikeln, Erzeugnissen, Produkten und Fabrikaten der Länder Sr. britanischen Majestät in Europa soll nicht mit höheren oder anderen Zöllen belastet werden, und eben so sollen nicht höhere oder andere Zölle auf die Einfuhr von allen Artikeln, Erzeugnissen, Produkten und Fabrikaten der Vereinigten Staaten in die Länder Sr. britanischen Majestät in Europa gelegt werden, als welche für gleiche Artifel, die Erzeugnisse, Produkte oder Fabrikate irgend anderer fremder Länder sind, bezahlt werden oder bezahlt werden sollen“ *).

Diese Klausel ist so klar ausgedrückt, daß über die Rechte Groß⸗ britaniens kein Zweifel bestehen kann, und sie ist jetzt in voller Kraft. Der Vertrag von 1815 ist zweimal erneuert worden, nämlich im Jahre 1818 auf zehn Jahre und im Jahre 1827 auf unbestimmte Zeit, welche, nach vorhergegangener Anzeige, jede Partei die Freiheit hat, bestimmt festzustellen. Ein Geheimeraths-Befehl vom 5. November 1830 hat endlich den Vereinigten Staaten dieselben vollen Privilegien des Handels mit den britischen Kolonieen ertheilt, in deren Genuß diejenigen Staaten stehen, welche den britischen Handel mit demjenigen der von ihnen am meisten begünstigten Nation auf gleichen Fuß ge stellt haben. Demnach hat die britische Regierung bereits den Ver— einigten Staaten die größten Handels-Vortheile gewährt, welche sie gesehlich irgend einer Nation einzuräumen die Macht hat.

In der Debatte (vergl. Allg. Preuß. Ztg. Nr. 120) zeigte Sir R. Peel den Unterschied zwischen unbedingten und bedingten Reziprozitäts-Verträgen. Der Vertrag mit den Vereinigten Staa⸗ ten ist von der ersteren Art; von der letzteren ist der Vertrag zwi⸗ schen Großbritanien und Rußland vom 11. Januar 1843, welcher für gegenseitige Gewährung von Handels⸗-Begünstigungen z. B. sti⸗ pulirt, daß „eine Konzession aus freien Stücken gewährt werden soll, wenn sie zu Gunsten des anderen Staates aus freien Stücken ein⸗ geräunit worden sein sollte, oder daß so genau wie moglich dieselbe Eutschäbigung oder dasselbe Aequivalent geboten werden soll, im Fall daß jene Konzession bedingt gewesen sein sollte.“

*) „No higher or other duties siall be imposed on the Importation into ihe United States of any articles tlie gronwih, produce, or mann—=

sacture of His Britanic Majesty's térritorics in Europe, and ne lniglien

or other duties ssiall be mp os ed on the Importation into ilie Lerrito— ries of lis Britannic Majesty in urobe of any articles the growth, produce or manusactune of ihe United States, than are or shall be payale on tlie like articles, being tlie growth, produce or manusacture of any other soreizn country.“

In Betreff der zwischen Großbritanien und den deutschen Staa⸗ ten bestehenden Verträge genügt es, hier zu bemerken, daß durch eine Kabinets-Ordre vom 20. Mai 1826 Se. Majestät der König von Preußen den britischen Handel im Allgemeinen mit demjenigen der am meisten begünstigten Nation so lange gleichgestellt hat, als preu⸗ ßische Unterthanen im Genuß der vollen Vortheile des Handels mit den britischen Kolonieen bleiben. Preußische Unterthanen haben nicht aufgehört, dieser Vortheile theilhaftig zu sein, und man kann deshalb auch nicht zweifeln, daß Preußen fortfahren wird, alle britische Waa⸗ ren, wie die der am meisten begünstigten Nation, zuzulassen; Taback, das Produkt jeder britischen Besitzung, dürfte z. B. demnach die An⸗ sprüche auf denselben Zoll haben, wie der Taback der Vereinigten Staaten.

Schweiz.

Luzern. Das Traktanden -Cirkular für die ordentliche Tagsatzung des Jahres 1811 ist am 24. April erlassen und bereits an sämmtliche Stände versendet worden. 5§. 25 enthält die w heiten des Kantons Aargau und lautet: A. „In einem am 1. Hornung 144 durch ihre Abgeordneten unterzeichneten und in den folgenden Tagen durch die zuständigen Behörden genehmigten Manifeste an sämmtliche eidgenössischen Stände haben die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Freiburg das Begehren gestellt: „„es wollen die eidgenössischen Stände ihre Gesandtschaften an die ordent⸗ liche Tagsatzung des Jahres 1844 dahin instruiren: es sollen, in Wahrung der konfessionellen Rechte und in Erfüllung der durch Ar⸗ tikel If. des Bundes-Vertrages obliegenden Pflichten, sämmtliche durch das Dekret des Großen Rathes von Aargau am 13. Jänner 1841 aufgehobenen Klöster wieder in ihre bundesgemäßen Rechte ein⸗ gesetzt werden.““ Die Stände werden eingeladen, über diesen Ge⸗ genstand ihre Gesandtschaften mit Instructionen zu versehen, welche den in dieser Angelegenheit maßgebenden Vorschriften des Artikels XII. des Bundes-Vertrags entsprechen.“

Sitten, 25. April. Das martinacher Comité hat eine von seinem Präsidenten, Moriz Barman, und seinem Secretair, Joseph Abbet, unterzeichnete Proclamation an die Bürger des Wallis er⸗ lassen, worin es als seinen ersten Zweck angiebt, einen Angriff der Reaction auf die öffentliche Ordnung, auf den Sitz der Regierung zunächst zu verhindern und hierzu alle Fractionen der Partei des Fortschrittes zu vereinigen. Zur Erreichung jenes Zweckes scheine nämlich die Regierung ünmächtig, wenigstens sei ihr Benehmen nicht geeignet, die Thatsachen, welche eine bewaffnete Reaction befürchten lassen, zu unterdrücken. Außer diesem Zwecke hat das Progranim die Unterdrückung der Vorrechte und Immunitäten, den Unterricht des Volkes und die Förderung des Landeswohles als Zwecke des Comité's,

zu dessen Bildung 31 Gemeinden der westlichen Zehnten mitgewirkt haben, aufgenommen.

i gli.

Bon der iralienischen Gränze, 23. April. Ju Cosenze haben sich etwa 20 in die letzten Unruhen verwickelte Personen frei⸗ willig vor den Behörden gestellt. In Messing ist der Sardinier Antonini verhaftet worden. Er soll als Agent Mazzini's unter einem angenommenen Namen und als Maler sich daselbst aufgehalten haben.

Von den italienischen Küsten aus will man, sowohl im mittellän⸗ dischen als im adriatischen Meere (bei Ancona) verdächtige Fahrzeuge ohne Flagge gesehen haben, die man als zu einer Expedition der Re⸗ volutionasre gehörig angesehen und gegen die man auch einige Schiffe ausgeschickt hatte. In Rom selbst sollen neue Umtriebe entdeckt wor⸗

den sein, in Folge deren einige Verhaftungen stattfanden.

Spinner- und Weber-unterstützung. Im weiteren Verfolg unserer Bekanntmachungen bringen wir hiermit den Umfang des uns zur Ausführung übertragenen Spinner⸗ und Weber-Unterstützungs-Geschäftes bis zum heutigen Tage zur allgemeinen Kenntniß.

An Flachs Von den Handspinnern zum ist angekauft: Selbst⸗J.

An Handweber ist für abgeliefert

An die Handweber ist zu ermäßigten Preisen verkauft: st schlesisches

ö ͤ ; f Maschinen⸗ ;

und Handgarn Waare

ko st en⸗

preise ist

verkaust.

Zeitraum. 3 Garn

für Ctr. Psd. Sch. St. Ilir. Hr

Sch. lr . Hönm M/ Sch. St.

zum Verweben ann Lohn gegen Lohn gezahlt wor⸗ ausgegeben, den.

ür U für zu Scho ck lr „Mer ny, Leinwand.

Handgarn Maschinengarn

Mr: Yar. p,.

in Erdmannsdorf bis 15. April 1844 vom 16ten bis 30. April.

141984 16 3409 21

. 3 117 319 2011 1595

1298

9 833 741

bis 30. April 1841

335 329 ; ! 2893

in Grüssan bis 15. April 1814 51 199 vom 16ten bis 30. April. 53 68

19 197

bis 30. April 181 5 23 125 567

216

Zusammen bis 15. April 1841 47 785 525 15481 vom 16ten bis 30. April. 5 176 27 3478

2201

1644 9 994

1495

57 535 93511

9 iii 147:

bis 30. April 1844 ..... 52 962 18962

Erdmannsdorf in Schlesien, ben 30. April 1844.

3140

67 43 siosz J 3198

Flachsgarn⸗Maschinen⸗- Spinnerei.

gez. Weck.

Kaselowsky.

Der Seidenban in Frankreich.

X Paris, 30. April. Die französische Gesellschaft für Beförderung und Hebung des Seidenbaues hat so eben den siebenten Band ihrer Jahr— bücher veröffentlicht, der an Neichhaltigkeit des Inhalts den in den früheren Jahren erschienenen nicht nachsteht. Er enthält die sämmtlichen in Frank= reich erzielten Ergebnisse der Seidenerzeugung im Jahre 1813, zeigt das Gute, was bewerkstelligt, die Fortschritte, welche erzielt worden sind, aber auch die Fehler, welche da und dort noch gemacht wurden, mit Angabe der Mittel, sie fkünftig zu vermeiden und Verbesserungen eintreten zu lassen. Das Buch giebt überhaupt ein vollständiges Bild des gesammten Zustan⸗ des dieses fur Frankreich fo wichtigen Industriezweiges mit allen durch Zif= fern belegten Einzelnheiten, wie man sie nur durch h el h, Reisen in die Hauplorte, wo der Seidenbau , in größerem, Maßstabe be⸗ trieben wird, und selbst dann schwersich in gleicher Voliständigkeit und All—

seiligkeit zu erfahren vermöchte. Für diejenigen, welche auch auswärts und namentlich in Deutschland diesem Industriezweige besondere Aufmerksamkeit und Thätigkeit widmen, ist dieses Buch als höchst beachtenswerth sehr zu empfehlen. 6 pf Cen ansssssch Seiden⸗-Erzeugung hat in den letzten Jahren eben so große als schnelle Fortschritte . Im Jahre 1836 belief sich der Werth sämmilicher in Frankreich erzeugten Seide noch nicht auf 60 Mil- sionen, jetzt übersteigt derselbe bereits 00 Millionen, und die Seidenzucht Frankreichs ist nicht blos eine der bedentendsten Industrieen geworden, son⸗ dern ihr kommt zugleich auch der Ruhm zu, unter allen Industriezweigen die größten Fortschritte gemacht zu haben. ö Diese erzielten Nesultate sind aber nicht allein , Werthe wegen der Kostbarkeit des Produkts an sich, wegen der beträchtlichen Quan= tität des erzielten Produktes und weil die Ziffer der Seiden ⸗Er ö noch mit jedem Tage wächst, sondern auch und zwar

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