1844 / 134 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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In der Sitzung vom Hten warb das Gesetz selbst mit einigen

q en angenommen. ö . ö a, 6 vom Tten wurde über verschiedene Bittschriften

verhandelt und darauf zur dritten Berathung des Stempelsteuer⸗Ge⸗ itten. .

er ,, . Kammer beschäftigte sich in ihrer Sitzung vom Aten

theils mit Bittschriften, theils mit Mittheilungen erster Kammer; auch

wurde eine vertrauliche Berathung gehalten. .

In der Sitzung vom 6ten wurde bei der zweiten Beschlußnahme über die Petition der Eingesessenen des Kirchspiels Essen, Amts Witt⸗ lage⸗Hunteburg, wegen Hebung der Garn⸗ und Leinen - Fabrication, auf den Antrag des General⸗Syndikus beliebt: „den Gegenstand der Petition in allen seinen Beziehungen einer gemeinschaftlichen Kommis⸗ sson beider Kammern von je vier Mitgliedern zur Prüfung und Be— gutachtung zu übertragen.“ z

Außerdem hielt die Kammer ihre erste Berathung über die von der Reglerung mitgetheilten Vorschläge wegen Abänderung des Stem— pelsteuer⸗Gesetzes.

Baden. Karlsruhe, 8. Mai. (M. J.) In der heutigen 66sten öffentlichen Sitzung der Kammer der Abgeordneten legte vor Erbffnung der Verhandlungen der Abgeorduete Gerbel, Gemeinde⸗ Rath zu Mannheim, die von der Stadt Mannheim ihren Abgeord⸗ neten ertheilte Vollmacht auf den Tisch des Hauses nieder, womit diese Abgeordneten ermächtigt werden, im Namen der Stadt einen Prä⸗ eipüalbeitrag zu dem Eisenbahnbau anzubieten, welcher besteht: 1) In dem zu dem Eisenbahnbau erforderlichen Terrain, so weit die Mannheimer Gemarkung reicht; 2) in einer Geldsumme von 100. 00 Fl.; 3) in der Mitbenutzung der im Bau begriffenen Neckarbrücke; für den Fall, daß die mit Ausschließung der Stadt Mannheim pro⸗ jektirte Linie verlassen und die Bahn direkt nach Mannheim geführt würde. Die Diskussion, zu der sich 18 Redner eingeschrieben hatten, dauerte, mit Abrechnung einer Unterbrechung von 3 Uhr bis Uhr Nachmittags von 9 Uhr des Morgens bis 9 Uhr des Abends. Zuerst wurde der nachstehende Antrag, (der durch Abg, Sander ver⸗ fretenen Majorität der Kommission) zur namentlichen Abstimmung ge⸗ bracht: „Die zweite Kammer ist der Ueberzeugung, daß der über die Herstellung einer gemeinschastlichen Eisenbahn zwischen Frankfurt und Heidelberg abgeschlossene Staats-Vertrag vom 25. Febr. 1813 mit Nebenverträgen der Zustimmung der Kammern zu seiner Rechts⸗ gültigkeit bedarf, und verlangt daher die Vorlage dieses Staats⸗Ver⸗ trages zum Zweck ihrer Zustimmung und nicht zur bloßen Kenntniß⸗ nahme. Dabei erklärt ste, daß sie diesem Staats-Vertrage keine rechtéverbindliche Kraft für das Land zuzuerkennen vermöge, so lange solcher nicht die Zustimmung der Kammern im verfassungsmäßigen Wege erhalten hat. Ferner erklärt sie, daß sie die Staats⸗Verträge vom 25. Februar v. J. über die Main-Neckar-Eisenbahn als den Interessen des Landes nicht entsprechend ansehen müsse“. Der Antrag wird mit 33 gegen 26 Stimmen verworfen und damit ist nachstehender Antrag (der vom Abg. Schaaff vertretenen Minorität der Kommission) ange⸗ nommen: „Die Kammer anerkennt durch eine Erklärung zu Protokoll, daß die Regierung bei der Unterhandlung über die Staatsverträge

vom 25. Februar 1813 mit großer Umsicht zu Werke gegangen sei, daß durch deren Abschluß bei möglichster Schonung von Lokal⸗ und Sonder⸗-Interessen das wahre Beste des Landes werde erreicht werden und daß die Großherzogl. Regierung durch die Verabredungen in den Ver⸗ trägen vom 25. Februar 1843 die mit der Adresse vom 6. Septbr. 1842 ihr durch die Stände vertrauensvoll gewährte Vollmacht vollzogen hat,“ Der Antrag des Abgeordneten Knapp, nach Einvernahme der tech⸗ nischen und etwa auch der militairischen Behörden neue Unterhand⸗ lungen dahin einzuleiten, daß die badische Spurweite für die Main⸗ Neckarbahn beibehalten werde, unbeschadet der Rechtsverbindlichkeit des Vertrags“, wurde mit 12 gegen 17 Stimmen angenommen.

Mecklenburg-Strelitz. * Neu⸗Strelitz, 11. Mai. Seit dem 6ten d. M. haben wir das Gliick, unsere geliebte Fürsten⸗ tochter, die Kronprinzessin von Dänemark, hier zu besitzen. Mit ihrem Gemahle, dem Kronprinzen, und. Gefolge kam sie nach einer überaus glücklich und schnell, während 26 Stunden, zurückgelegten Reise von Kopenhagen hier an und wird im älterlichen Hause einige Monate verweilen. Se. Königl. Hoheit der Kronprinz wollen uns heute schon wieder verlassen und die Rückreise nach Kopenhagen antreten.

Frankreich.

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 7. Mai. Das gestern vom Grafen Beugnot vorgeschlagene Amendement, wonach jeder Aus⸗ länder, der die Königliche Erlaubniß habe, sein Domizil in Frankreich zu nehmen, auch berechtigt sein sollte, unter denselben Bedingungen, wie der Inländer, eine Privat- Anstalt für Sekundär⸗Unterricht zu eröffnen, war von der Kommission, der man es zur Begutachtung überwiesen hatte, für unzulässig erklärt worden. Der Herzog von Broglie, als Berichterstatter der Kommission, setzte die Motive dafür auseinander. ;

„Es schien uns fast unmöglich“, sagte derselbe, „einem nicht naturali⸗ sirten Ausländer das Recht zur Begründung einer linterrichts - Anstalt zu verleihen, deren Schließung nur durch Königliche Entscheidung verfügt wer= den kann. Da die einem Ausländer ertheilte Erlaubniß zum Aufenthalt in Frankreich stets widerruflich ist, so würde die allgemeine Erlaubniß zur Er⸗ richtung von Unterrichts -Anstalten die Ausländer nur in eine Stellung ver⸗ setzen, die ihnen plötzlich genommen werden könnte, Ohne Zweifel würde bie Verwaltung keinem Ausländer leichtfertigerweise des. Vortheils berau= ben, den er von der Erlaubniß zum Ausenthalt erlangt härte; aber es lönnte ihm doch am Ende aus ernsten Beweggründen der Besehl zugehen, Frankreich zu verlassen, und dann würde er der in, seinem Unternehmen angelegten Kapi⸗ talien sich beraubt sehen. Da uns indeß daran liegen muß, dem Lande die Kenninisse nicht zu entziehen, welche ihm vom Auslande her zukommen lönnten, haben wir es für angemessen erachtet, daß der Minister des öffent⸗ lichen Unterrichts ermächtigt werde, Ausländern die Erlaubniß zur Eröffnung von Privat-Lehr-Vorträgen zu eriheilen, mit denen nicht derselbe Uebelstand, wie mit Errichtung von Anstalten, verlnüpft sein wird, weil dazu keine be⸗ deutenden Fonds erforderlich sind, der Ausländer also, wenn er einen solchen Lehrlursus plößzlich einstellen muß, keinen erheblichen Verlust erleiden kann.

Graf Mols fügte hinzu, der Unterricht sei von zu hoher Na⸗ tur, als daß er nicht ausschließlich vom nationalen Gesichts punkte aus

eleitet, und nur von französsschen Bürgern ertheilt werden müßte. . Eharles Dupin machte jedoch bemerklich, daß, so ernst auch diese Einwürfe seien, doch jedes Gesetz seine Ausnahmen erleide, und daß es an verschiedenen Punkten der Gränze, zu Boulogne, an den Ufern des Rheins, an den Pyrenäen, lokale Bedingnisse gäbe, welche eine Art von partieller Lehrer- Rekrutirung in den Nachbarländern statthaft machen könnten; so wie, daß ein Ausländer, wenn er allen . Erfordernissen sich unterwürfe, wenn er ein Sittlichkeits⸗ 6 und ein Fähigkeits⸗Diplom beibrächte, und dann mit großen osten eine freie Unterrichts Anstalt begründete, sich wohl schwerlich einem Ausweisungsbefehl aussetzen würde. .

„Sichtlich“, sagie der Redner, „würde ein solcher Ausländer ein außerordentlich sintlicher, ernster Charakter und wenig dazu geneigt sein, sich leichthin die Ausübung der discrelionairen Befugniß des nel des In⸗ nern zuzuziehen, Um eine Ausweisfung zu beschließen, sind unter einer ru— higen und gemäßigten Negierung, wie die unsrige, gebieterische Gründe noth= wendig ein solcher Ausländer müßte zum wenigsten ein Verständniß mit den . des Landes unterhalten; er müßte sich in Verschwörungen ein gelassen oder die Hand zu einem politischen ümwälzungs - Versuch geliehen,

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genug, er müßte die so edelmüthig gegen ihn geübte Gastfreundschaft scho= nungslos gemißbraucht haben, und wäre dies der Fall, so hätte er auch fein Recht, sich dann uͤber eine nur gerechte und nothwendige Maßregel, 21 . Verlust seines Vermögens und über die Gefährdung seiner Zukunft zu beklagen.“ 26. . .

** Beranger, Mitglied der Kommission, erinnerte an einen Senals-Beschluß von 1895, welcher der Regierung das Recht ver⸗ lieh, jeden Ausländer, der dem Lande ausgezeichnete Talente, oder eine nützliche Ersindung mitbringt, nach einjährigem Aufenthalt in die französische Familie aufzunehmen. Wenn nun aber ein solcher Aus⸗ länder, entgegnete man ihm hierauf, die Eigenschaft eines französi⸗ schen Bürgers ablehne, wenn er in Folge einer politischen Revolution aus seinem Vaterlande verbannt, oder flüchtig sei, wenn er einer von jenen Nationalitäten angehöre, die um so fester an ihrer Abkunft hielten, je weniger Hoffnung sie zu einer politischen Wiedergeburt hätten, wolle man ihm dann für diese beharrliche Anhänglichkeit an sein Vaterland bestraf en, und ihm verbieten, eine Unterrichts ⸗Anstalt für die Kinder seiner ebenfalls exilirten Landsleute zu errichten? Der Großsiegelbewahrer machte hiergegen bemerklich, daß einem solchen Ausländer durch den Vorschlag der Kommission ja die Mög⸗ lichkeit gelassen sei, mit Genehmigung des Unterrichts- Ministers einen Privat-Lehrkursus zu eröffnen, was jedenfalls schon eine sehr bedeu⸗ tende Befugniß sei. Dieser Vorschlag der Kommission wurde denn auch von der Kammer angenommen, und das Amendement des Grafen Beugnot verworfen. Schließlich stellte die Kammer noch das für die Vorsteher von Unterrichts-Anstalten erforderliche Alter auf 30 Jahre fest, verwies jedoch die Frage in Betreff des Alters der Lehrer noch einmal an die Kommission.

Deputirten-Kammer. Sitzung vom 6. Mai. Herr von LTamartine begann seine Rede zu Gunsten einer modifizirten orm des Gesetz-Entwurfs, wodurch das pennsylvanische Gefänguiß-System in Frankreich eingeführt werden soll, so wie zu Gunsten der Deportation, mit der Bemerkung, daß auf der Tribüne zwei Theorieen mit ein⸗ ander in Kampf seien; die Theorie der Brandmarkung, der ewigen Schmach, welche die rächende Gesellschaft über die Schuldigen ver⸗ hänge, um das ihrer Stirn aufgedrückte Zeichen uuverwischbar zu machen, und das System der Vervollkommnung, der moralischen Re⸗ form, das als ein Utopien betrachtet werden könne, aber darum seinem Geiste und seinen Motiven nach nicht minder geachtet wer⸗ den misse. ö z

„Gegen die letztere Theorie“, sagte der Nedner, „erheben sich Männer, die sich blos mit der Oekonomie der Gesetzbücher beschäftigen, die ein Ver⸗ brechen zu begehen glauben, wenn sie einen einzigen Buchstaben des Code abändern. Diefe behaupten, daß die Gesellschaft die Waffe ihrer verschie⸗ denen, je nach der Wichtigkeit und dem Wesen der Verbrechen abgestuften Strafen nicht aus den Händen geben dürfe. Mir, als einem der Praxis ganz unkundigen Mann, kömmt es allerdings nicht wohl zu, hierüber meine Privat- Ansicht zu äußern; allein ich spreche jetzt nicht blos meinen, ich spreche den Gedanken meines Jahrhunderts aus den Gedanken der gufge— flärten Philosophie meines Jahrhunderts und der Reinheit der Religion. Weder die Philosophie, noch die Religion will eine ewige Brandmgrlung. Für das Verbrechen allein die Brandmarkung, für den Verbrecher Bestra⸗ fung, Besserung, Sühne und endlich Rehabilitation. Allerdings hat man Recht, ein moralisirendes, trennendes, erziehend es System zu wollen. Das Zellen⸗System nun hat bei kurzen Strafen, die am Ende der Einkerkerung die Hoffnung bestehen lassen, eine solche Wirkung. Allein für Strafen, die 7 Jahre und länger dauern, würde ich dasselbe nicht zulassen. Die Gesell⸗ schaft beraubt den Gefangenen ihrer Sicherheit willen der Ausübung eines Theils seiner Fähigkeiten, seiner Sinne. Nun lebt aber der Mensch nicht blos von der Lust; er hat das Wort, das Gerãäusch von seines Gleichen nöthig. Indem die Gesellschast den Verurtheilten seiner Sinne, der Mit⸗ theilung mit seines Gleichen beraubt, kann sie ihn so weit bringen, daß er den Namen Mensch nicht länger verdient. Ich widersetze mich einem Spy— steme, das so weit gehen kann. Meiner Ansicht nach muß daher der Gesetz Entwurf von Grund aus umgestaltet werden. Ueberhaupt muß etwas Vollständiges geschehen, deshalb verlange ich die De portation des Verbrechers näch einer gewissen Tauer der Einkerkerung. (Mehrere Stimmen: Sehr gut.) Das Sostem der Téevortation kann allein dem Gesetze einen Sinn, eine vollständige Wirtsamkeit geben. (Murren. Eine Stimme: Dices ist das einzige Mittel, Rückfälle zu, verhüten.) Alle Nationen der Welt haben zu allen Zeiten das Bedürfniß gefühlt, ihren Abschaum von sich auszustoßen. Rom verbannte seine Verbrecher an die Donau, an den Euphrat, an den Pontus Eurinus— England gründete seine herrlich‘ Kolonie in der Südsee. Rußland hat die Todesstrafe dadurch abgeschafft, daß es seine Staats⸗Verbrecher nach Sibirien verbannt. Ame—⸗ rika selbst geht seit kurzem auf das System der Deportation ein. Man nenne dies Sostem verderblich, allein die Thatsachen beweisen das Gegentheil. In England kostet die Erhaltung eines Gefangenen durchschnittlich 36, in Neu Süd⸗Wales nur 28 Pfd.; seit der Einführung des Deportations-Sostems hat England auf diese Weise 11 Millionen Pfd. eispart. Man sagt, auf diese Weise würde das Verbrechen sammt dem Verbrecher in ein anderes Land übertragen. Die englische Kolenie in Neu- Holland genügt, diesen Einwurf zu widerlegen. Ein englisches Blatt sagte unlängst von dieser, ursprünglich von 592 Deportirten gegründeten Kolonie; „„Wenn Eng— land seine Kolonieen in Indien verlöre, würde es an Sid ner einen Ersatz sinden.“ Man sagt serner, die Deportation fördere die Losrcißung der Kolonie von dem Mutterlande, indem es ihre Bewegung, ihre Jung hen beschleunige. Sidney genügt hier abermals zur Widerlegung, Ein ** lege die Hand aufs Heiz, und er wird gestehen, daß die Gesellschast ! =* einem Zustande des Schreckens, der beständigen Gefahren befindet. ur. . der jetzize Zustand der Gefängnisse daran mit Schuld ist. Von den *** fern und der Literatur will ich nicht sprechen; aber die Kammer i selbst schuldig, daß sie die lebenden Bilder der Verbrechen, welche die go allen Augen darbieten, entferne. Ich spreche hier weder von chimätischen, noch von theöretischen Verbrechen. Vor wenig Tagen hat man auf eben diefer Tribüne das System bekämpfen hören, welches ich aus den gewichtigsten Gründen vertheidige. Herr von Peyrgmont hat im Namn der“ öffentlichen Moral, im Namen der güttlichen Gerech⸗ tigkeit, im Namen der Sicherheit der Familien jene schrecklichen Strasen verlangt, welche nur Mitleid erregen können. Man hüte sich vor einer ver— hängnißvollen Reaction. Auch macht sich hier noch ein anderes Gefübl geltend. Ich verlange zwar nicht die Abschaffung der Tobesstrafe⸗ aber ich behaupte, daß die Annahme eines Systems der Deportation der möglichen Rehabilitation, die Todesstrafe vermindern, die Per manenz des Schaffots aufheben würde, Ich meinerseits wünschte, in Frankreich, wie einst im assprischen Reiche, die ganze Nation bei einer Din richtung Trauer anlege, nicht um des Verbrechers, noch um des Verbtechen⸗ willen, sondern um der blutigen, schimpflichen und antisozialen Strafe * sen, welche sie verhängen müsse. Man lasse doch denen, welche glakben, daß der Gefellschast das von dem Henke Kergesent— etwas nütze, diese Hoffnung, oder, wenn man will, diese Tän

schung! Dennoch ist, falls das Zellen -System nicht angenommen * eine hre ackin des öffentlichen Geisfes zu Gunsten der Todesstrafe zu är ten, so fruchtbar ist das jetzige Bagno⸗System an Lehren des Lasters und Veibrechens. Mir drängt sich in Liesem Augenblicke noch eine Bet achtung auf, die in politischer Hinsicht wichtige Folge haben kann. Es ist anzu— nehinen, daß die franzöͤsische Revolution die Todesstrafe, salls sie die— selbe in den alten Gefetzbüchern nicht so vielfach gefunden hätte, nicht erfunden haben würde, um einen so beklagenswerthen Ge— brauch davon zu machen. Man sagt der Kammer von gewisser Seite, sie solle warten; aber das Verbrechen, die Gefahr wartet nicht. Die Gegen. wart ist die Zeit der großen Dinge. Man verleihe dem Jahrhunderte den einzigen Charakter, der ihm gezlemt. Die Kammer wolle ihre Theilnahme an' dieser Gesetzgebung durch die Einführung eines Sostems der moralischen Besserung des so beträchtlichen und so unglücklichen Theils der Bevölkerung Frantreichs bezeichnen. So viel ist gewiß, daß die Gesellschasten nicht eher 3 sein werden, als bis ein yen der pönitentiären Besserung einge— ührt wird.“

werden. Herr de

nister des

Paris, 8. Mai. Sämmtliche Minister werden nach der gegen⸗ wärtigen Session der Kammern große Nundreisen durch die Departe= ments machen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten wird alle großen Eisenbahnlinien und die Dammarbeiten an der Rhone besich⸗ ligen. Der Marine⸗Minister will zuerst die Häfen am atlantischen SGeean und dann die am mittelländischen Meer in Augenschein neh⸗ men. Herr Duchätel, der Minister des Innern, wird sich nach Le Mans, Angers und Toulouse begeben.

Die Expeditions- Kolonne, welche nach den neuesten Berichten aus Algier am 27. April nach den östlichen Distrikten dieser Provinz aufgebrochen ist, besteht aus 7009 Mann Infanterie und 600 Mann Kavallerie. Der Convoi von Lebensmitteln ist sehr bedeutend; er besteht aus 200,900 Rationen, die von 7 800 Mauleseln getragen werden, und einem Train von noch weit mehr Kameelen. Die Trup— pen werden etwa einen Monat im Felde bleiben.

Die über die Vertagung des Gesetz⸗Entwurfs in Betreff der Banknoten von 250 Fr. verbreiteten Gerüchte, scheinen sich, der Presse zufolge, zu bestätigen. Man behauptet, dieser Befchluß sei auf folgende zwei Betrachtungen gestützt: 1) weil die Zeit, wo das Privilegium der Bank von Frankreich erneuert worden, noch zu kurz sei, um ohne Nachtheil die Erörterung der Kammer über eine damit in Verbindung stehende Frage wieder herbeizuführen; 2) der Beschluß in Betreff der Verminderung der Banknoten von 500 Fr.; um die Hälfte im Bank-Direktorium nicht einstimmig genug gefaßt worden sei, um ihm unverzüglich Folge zu geben.

Von dem neuen spanischen Ministerium rühmt das Journal des Débats vorerst nur, daß es homogen, nämlich aus constitutio⸗ nellen Moderados zusammengesetzt sei. ; /

Es ist so eben ein neues Werk von Chateaubriand erschienen, eine Biographie Rancé's, des Reformators der Trappisten.

EI Paris, 8. Mai. In der Pairs-Kammer erstattete der Herzog von Broglie heute zuerst Bericht über die Berathung und Beschlußfassung der Kommission in Betreff des §. 1 des Art. 1. der an sie zu neuer Abfassung war zurückgewiesen worden. Die Kom⸗ mission schlägt vor, das beantragte Unter⸗Amendement auf den Art. 32 zurückzustellen. Nach einer kurzen Debatte zwischen Graf von Montalivet und Baron Charles Dupin wird der Paragraph in folgender Fassung angenommen: „Jeder Franzose in dem Alter von 33 Jahren soll eine Privat-⸗Anstalt für den Sekundär- Unterricht gründen können, unter der Vorbedingung, daß er in die Hände des Rektors der Akademie, wo er sich niederzulassen gedenkt, die folgen⸗ den Aktenstücke niederlegt, worüber der Rektor ihm Empfangs Be⸗ scheinigung ausstellen wird.“ Die Kammer geht nun zum §. 2 über, den die Kommission so gefaßt hat: „I) Eine Bescheinigung, welche nachweist, daß der Bittsteller durch seine Sitten und sein Verhalten würdig ist, eine Anstalt für den Sekundär- Unterricht zu leiten. Dieser Paragraph wird angenommen, mit dem Zusatze „eine in dem Jahre ꝛc. erlangte Bescheinigung,“ Der §. 3 lautet nach der Abfassung der Kommission: „2) Das Diplom des Grades . Fähigkeits⸗-Brevet, welche nachstehend näher bestimmt werben, so ö : schriftliche und von dem Erklärenden unterzeichnete Jusage, keiner durch ie Gesetze in Frankreich nicht erlaubten religiösen Congregation anzugehören. Der erste Theil dieses Paragraphen bis zu den Worten „welche nachstehend näher bestimmt werden“ veranlaßt eine Debatte, zwischen den Herren Pelet (de la Lozäre), dem Minister des öffentlichen Unterrichts, von St. Priest und Cousin. Bei der Abstimmung darüber wird er angenommen. Zu dem zweiten Theile sind zwei Amendements bean⸗ tragt; das erste von der Kommission, welche will, daß hinzugefügt werbe, „keiner religiösen Congregation, die durch Art. 17 des Gesetzes von 1790 und die Art. 1, 3 und 4 des Dekrets vom 10. Messidor des Jahres 12 verboten ist, oder die nicht ermächtigt worden wäre, in Frankreich sich niederzulassen.“ Das zweite Amendement ist von dem Herzog von Harcourt, welcher die Unterdrückung der ganzen Phrafe verlangt, wodurch der Kandidat sich schriftlich und, mit eigener flnterschtist erflären soll, daß er keiner unerlaubten religiösen Congre⸗ gation gaugeböre. Der Herzog von Harcourt hat das Wort, um sein Amendement zu entwickeln, (Die Sitzung dauert fort...

Ju der Deputirten-Kammer führte der Vice -Präsident, Herr Debelley me, den Vorsitz. Die Berathung über den Art. 13 des Gesetz Entwurss in Betreff der Gefängnisse wird wieder aufge⸗ nommen. Nach diesem sollen besondere Straf Arbeitshäuser für die zu Zwangs- Arbeit (in die Bagnos bis setzt) Verurtheilten bestehen, untèr dem Titel „Zwangs Arbeitsbäuser“, in welchen die Verurtheilten zu den mühsamsten Arbeiten angehalten werden sollen. Herr Vatout schlägt vor, den Artikel so zu fassen: „Die Zwangs⸗ Arbeit wird bestanbeh in Häusern, die „Zwangs-Arbeitshäuser“ hei⸗ ßen.“ Der Redner entwickelt dieses Amendement, das er als einen Mittelweg zwischen den Ansichten der Anbanger, und ausschließlichen RKirersader' des Artikels der Regierung darstellt. Die Diskussion ire arch die Berichterstattung über die Wahl des Herrn Sel⸗

zu „Cherbourg an die Stelle des Obersten Bricque⸗ unterbrochen. Diese Wahl wird für gültig erklärt. Bei rectaufgenommener iskussion ül die Gefängnisse erklärt Herr von Tocguestite Namens der Kommisston, sie sei geneigt, Herrn Vateut's Redaction anzunehmen; wünsche aber, der jtest des Artikels der Regierung möge dei Att. 22 wieder vorgebracht a co e n! die Deportation an die Stelle

e in den Bagnos Gewesenen wieder aus, als sie eintraten,

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Paris, 8. Mai. Der Graf von Syrakus, Bruder des Könias von Neapel, ist am Iten J. M. am Bord eines neapolitani⸗ e g empfbootes in Marseille angekommen unb befindet sich gegen⸗ hen suf bem Weg nach unserer Residenz. Mau will von manchen 266 in der gegenwärtigen Sendung des Grafen von Syrakus den ¶ufang der Verwirklichung des vielbesprochenen spanischen Vermäh⸗ unge Projekts erblicken. In wenigen Tagen wird der Prinz in un⸗ serer Mitte sein, ind ich werde zweifelsohne Gelegenheit finden, die Wahrheit über diese Sendung zu ergründen.

Die vorgestrige Rede des Herrn von Lamartine in der Deputir⸗ ten- Kammer hat dem Herrn Larochefoucauld Anlaß gegeben, ein Amen⸗ dement einzubringen, welches das Deportations- Projekt des Herrn

von Lamartine theilweise verwirklicht. Das erwähnte Amendement, welches heute an die Deputirten vertheilt wurde und in einer der nächsten Sitzungen zur Erörterung kommen wird, besteht aus fol— genden 4 Artikeln: 1) Die Bagnos von Brest, Rochefort und Toulon sollen nach Verlauf von drei Jahren, von der Kundmachung des ge⸗ genwärtigen Gesetzes an, abgeschafft werden; 2) Verbrecher, welche zu lebenslänglicher Strafarbeit verurtheilt worden sind, sollen, wenn der König nicht deren Strafe umgeändert hat, außer dem Kontinen⸗ tal⸗Gebiet des Reiches deportirt werden. Verbrecher, welche zur zeit⸗ weiligen Zwangsarbeit verurtheilt worden sind, sollen in Gefängnissen, die unter der Verwaltung des Ministers des Innern stehen, unter— gebracht werden; 3) eine Königl. Ordonnanz wird den Ort bestimmen, wohin die Verbrecher deportirt werden sollen und zugleich die dabei zu be⸗ folgenden Vorschriften angeben; ) in Zukunft sollen solche befreite Verbrecher, die schon einmal zur Zwangsarbeit verurtheilt worden sind, ebenfalls deportirt werden, wenn sie abermals eines Verbrechens sich schuldig machten, welches mit der zeitweiligen Zwangsarbeit vom peinlichen Gesetzbuche bestraft wird. Wenn dieses Amende⸗ ment von der Kammer angenommen wird, so geschieht mit einem Zuge die größte und wichtigste Reform unseres Pö⸗ nitentiarwesens. Ein Theil der Opposition wird indessen dieses Amendement wahrscheinlich bekämpfen, weil sie befürchtet, daß die Regierung darin ein Mittel sinden möchte, um früher oder später die (ee, einmal versuchte Deportation auf politische Verbrecher anzu— wenden.

TX Paris, 7. Mai. Die legitimistische Partei, welche seit längerer Zeit ihrer Auflösung entgegen zu gehen schien, sucht sich in diesem Augenblicke zu reorganisiren. Sie hat ein Finanz-Comitéè ge— bildet, welches die freiwilligen Beiträge zur Bestreitung der Bedürf nisse der Partei und zur Unterstützung der im gänzlichen Verfall be— findlichen legitimistischen Journale in Empfang nehmen soll. Das Comité besteht aus achtzehn Mitgliedern; sie wurden gewählt, und man hatte zu diesem Zwecke 500 600 pariser Legitimisten aller Klassen zusammenberufen. Unter den Comité -⸗Mitgliedern befinden sich die Herren von Valmy, von Pastoret, von Fitz-James, von Talaru u. A. Mehrere legitimistische Deputirte, wie die Herren Berryer, von Larey, Blin de Bourdon, haben die Theilnahme an diesem Comité abgelehnt, um ihre Stellung in der Kammer nicht zu verderben. Zu den der Wahl des Comité's vorangegangenen Ver⸗ sammlungen waren viele junge Leute von Adel hinzugezogen worden, die bisher an politischen Angelegenheiten nicht thätig Antheil genom— men hatten. Diese jungen Leute, welche fast Alle die Doktrinen des Herrn von Genoude angenommen, indem sie das Banner der Wahl⸗Reform aufpflanzten, gaben den Erörterungen eine ziem— lich lebhafte Wendung. Zuerst handelte es sich darum, die Ver— wendung der Fonds, die man einnehmen würde, festzusetzen. Ein Theil dieser Fonds muß natürlich für die Presse verwendet werden; da aber in dieser Presse, wie in der Partei selbst, große Meinungsverschiedenheiten existiren, so fragte es sich, ob man alle Journale ohne Unterschied, die Gazette, wie die Quoti— dienne und die France, unterstützen solle. Die Anhänger des Herrn von Genoude, unter Anderen der Herzog von Doudeauville, behaupteten, daß, wenn man die Quotidienne und die France unterstütze, man dadurch den, von diesen beiden Blättern vertheidigten retrograden Ideen Vorschub leiste und auf diese Weise den der legitimistischen Partei noch übrigen Rest von Lebenskraft vollends zerstören werde. Dies gab zu Reclamationen und einem lebhaften Kampfe zwischen den verschiedenen in dieser Versammlung repräsentirten Nüancen Anlaß. Die Freunde der Gazette de France erklärten, daß sie keinen Beitrag geben würden, wenn die France und die Quotidienne an dieser Art von freiwilligen Steuer Antheil haben sollten; dieselbe Erklärung gaben die Gegner des Herrn von Genoude.

Unterdeß hatte man schon etwa 100,000 Fr. gesammelt; von dieser Summe sandte man sogleich 30,000 Fr. an Herrn Berryer, der sich in der drückendsten Lage befindet, obgleich er zu Anfang dieses Jahres von der Partei 70,000 Fr. erhalten hat. Es handelt sich nunmehr darum, die Geldstrafen zu decken, zu denen ganz neuerdings das radikal⸗karlistische Blatt, die Nation, so wie die Quotidienne und die France verurtheilt worden sind. Ueber diesen Punkt herr⸗ schen Meinungs-Verschiedenheiten. Bekanntlich verbieten die Sep⸗ tember-Gesetze bei strenger Strafe jede Subscription zur Deckung von Geldstrafen. Mittelst der Fonds, über die das Finanz⸗Comité dis⸗ ponirt, kann man diese gesetzliche Bestimmung umgehen; nur muß man sich über die Verwendung dieser Fonds einigen, und dies eben ist bisher noch nicht möglich gewesen. Die Spaltungen in der legi⸗ timistischen Partei werden übrigens von Tag zu Tag größer, und Herr von Genoude scheint die Hauptursache derselben zu sein. Seine Manöver haben einen der vorzüglichsten Redner der Partei, den Marquis von Dreur-Brézé, der in der Pairs-Kammer eine ziemlich bedeutende Stellung einnahm, zum Stillschweigen und zur Unthätigkeit gebracht. Die Plackereien, denen der edle Pair durch Herrn von Genoude aus— gesetzt gewesen ist, scheinen die Gesundheit und den Geist desselben so angegriffen zu haben, daß er an den öffentlichen Diskussionen nicht mehr Antheil nehmen kann. Herr von Dreur-Brézé ist in der That während der gegenwärtigen Session noch nicht in der Pairs-Kammer erschienen und sein Zustand flößt seinen Freunden die lebhaftesten Be⸗ sorgnisse ein. Herr Berryer seinerseits ist völlig entmuthigt; seine Prival⸗Angelegenheiten sind in einem beklagenswerthen Zustande, und er ist den unaüfhörlichen Angriffen mehrerer Mitglieder seiner Partei ausgesetzt, die sogar so weit gehen, daß sie ihm die übrigens ziemlich mäßige Ünterstützung, welche er empfängt, vorwerfen. Herr Berryer könnte als Advokat leicht 100,000 Fr. jährlich gewinnen, wenn er sich dem Advokaten⸗Staude widmen wollte. Seitdem er Deputirter ist, plaidirt er nicht mehr, ausgenommen in einigen politischen Prozessen, die ihm indeß gar nichts einbringen. Nun aber ist auch die Partei weit davon entfernt, ihm 109,000 Franken jährlich zu geben, und sie beklagt sich beständig über ihn. Man wirst ihm vor, daß er in der Deputirten-Kammer nicht oft genug das Wort nehme, daß er die legitimistischen Interessen nicht lebhaft genug ver⸗ theidige, und daß er sich weit mehr mit Vergnügungen, als mit den poli⸗ tischen Angelegenheiten beschäftige. Das Alles stürmt auf Herrn Berryer ein, und unter solchen Umständen geht das glänzendste Talent allmã⸗ lig zu Grunde. Man nimmt auch eine merkliche Veränderung an diesem ausgezeichneten Redner wahr. Er ist in der Welt, wo er frü— her so fröhlich war, kummervoll und schweigsam, und seine Freunde fürchten, daß er in denselben Zustand verfallen möge, wie der Mar⸗ quis von Dreur⸗Brézé. Diese Undankbarkeit gegen Herrn Berryer ist um so unerklärlicher, da die legitimistische Partei nur durch ihn existirt. Man nehme ihr Herrn Berryer, und es bleibt ihr Niemand, der sich in der legislativen Versammlung hören lassen könnte, denn die Herren von Laroche⸗Jacquelin, von Valmy, von Larcy, Bechard u. s. w. kann man nicht ernstlich als Redner betrachten.

In den Spaltungen der Partei zeigt sich etwas Auffallendes. Ein Theil der Legitimisten will von der Autorität und den Wünschen des Herzogs von Bordeaux nichts wissen; dies sind die Anhänger des Herrn von Genoude. Auch widersetzt sich der Herzog von Levis, wel— cher der Vertraute des Prinzen ist und in jedem Jahre mehrere Mo⸗ nate in Paris zubringt, aus allen Kräften dem Eindringen der Dok⸗ trinen des Herrn von Genoude in die Partei. Diese Kämpfe sind

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nicht sehr interessant; da jedoch die Partei noch einen gewissen Ein⸗ fluß im Lande ausübt, so ist es merkwürdig genug, ihren Gang zu beobachten und die verschiedenen Evolutionen zu verfolgen, die sie schwächen oder neu beleben.

Grossbritanien und Irland.

unterhaus. Sitzung vom 7. Mai. Die vor einiger Zeit durch die öffentlichen Blätter verbreitete Nachricht, daß bei der Be⸗ lagerung von Alicante der flüchtige Insurgenten-Chef Bonet bei dem Caäpitain der im dortigen Hafen liegenden englischen Kriegssloop „Scout“ vergebens um Schutz gegen die Grausamkeit des Generals Roncali nachgesucht habe, wurde zu Anfang der heutigen Sitzung durch die Vorlegung einer Depesche jenes Capitains als unbegründet erwiesen. Herr Borth wick hatte bekanntlich vor kurzem im Unter— hause diesen Vorwurf angeregt, und Sir R. Peel die nöthigen Auf— klärungen von der Admiralität eingefordert. Der Befehlshaber des „Scout“, Capitain Drummond, berichtet nun, daß der gegen ihn er⸗ hobene Vorwurf durchaus erlogen sei, indem Oberst Bonet ihn nur einmal, und zwar als er noch Kommandant von Alicante gewesen sei, am Bord des „Scout“ besucht, um ihm seine Dienste anzubieten, und daß der „Scout“ schon am Tage vor dem Einzuge der Royalisten in Alicante den Hafen dieser Stadt verlassen habe.

Die Abberufung Lord Ellenborough's aus Indien wurde hierauf aber— mals der Haupt-Gegenstand der heutigen Diskussion. Das bekannte radi—

kale Mitglied, Herr Hume, beantragie nämlich die Vorlegung der hierauf

bezüglichen Aktenstücke, namentlich der Korrespondenz zwischen der Negierung

und den Direktoren, indem, nach der letzten Rede des Herzogs von Wellington

im Oberhause zu urtheilen, ein offenbarer Zwiespalt zwischen den Ministern und dem Directionshofe bestehe, dessen Ausgleichung dem Unterhause obliege. Er wolle den Grund der herrschenden Meinungs-Verschiedenheit wissen, um so mehr, als die Maßregel der Direktoren in Betracht ihrer den Ministern ergebenen politischen Gesinnungen als ein wohlüberlegter Akt der Nothwen-— digkeit zu betrachten sei.

Sir R. Peel hält es für seine Pflicht, dem Antrage sich auf das Entschiedenste zu widersetzen; jede Diskussien darüber, welche nothwendiger— weise über den Charakter und die Maßregeln Lord Ellenborough's sich er—⸗ strecken müßte, sei in der Abwesenheit des Lords unzulässig, und zwar nicht blos aus Rücksicht der Gerechtigkeit gegen denselben, sondern auch aus Rücksicht der Wohlfahrt des indischen Reichs. Die Regierung habe Grund, mit Lord Ellenborough's Verwaltung zufrieden zu sein; die Direktoren hät- ten ihn aber zurückgerufen. Dessenungeachtet habe er (Sir N. Peel) in Betracht der großen Verantwortlichkeit, welche die Direktoren durch ihre Maßregel auf sich geladen, und in Betracht der nothwendigen Uebereinstim— mung der beiden Negierungs-Gewalten über Indien bei der Wahl eines neuen Gencral-Gouverneurs alle früheren Differenzen fallen lassen. Er habe selbst den Präsidenten und Vice-Präsidenten des Direktoriums besucht und ihnen die Versicherung gegeben, daß Alles vergessen sein sollte und er nur einen ihnen genehmen General⸗Gouverneur ernennen würde. Man habe sich über die Wahl Sir Henry Hardinge's verständigt, und er sei fest überzeugt, daß derselbe nicht aus persönlichen Beweggründen, sondern aus reinem und un— eigennützigem Pflichtgefühl das neue Amt übernehmen werde. Deshalb könne er auch die näheren Ursachen der Abberufung Lord Ellenborough's durch die Vorlegung der Korrespondenz nicht bekannt machen, da der Hand— lungsweise des neuen General Gouverneurs Fesseln angelegt würden, wenn jene Korrespondenz in Indien sogleich mit seiner Ankunft dort zur Oeffent= lichkeit gelange.

Herr Astell und Herr Hogg, beide Direktoren der ostindischen Com— pagnie, widersetzten sich gleichfalls der Vorlegung der Korrespondenz als den Interessen Indiens naͤchtheilig. Das Direltorium habe Lord Ellenborough nur aus Gründen unabweislicher Nothwendigkeit abberufen; nachdem sie ihren Plan aber durchgesetzt, wolle es nicht weiter das Verfahren der Re— gierung in Frage stellen.

Herr Macaulaw ersuchte Herrn Hume, gleichfalls seinen Antrag zu— rückzuziehen, nahm indeß Veranlassung, sich mit gewohnter Veredtsamkeit über die Art und Weise, wie der Herzog von Wellington die Maßregel der Direktoren bezeichnet hatte, tadelnd auszusprechen. Die Regierung solle die Beschuldigungen des Herzogs beweisen und die Verantwortlichkeit der Staats beamten nicht zu einem leeren Schalle werden lassen. Sir R. Peel sei der Frage auf eine geschickte Weise ausgewichen, und wenn er in der That nichks Anderes als Aufschub bezwecke, so könne man sich diesen allenfalls gefallen lassen. Aber erlöschen dürfe die Frage nicht. Die Direkto— ren hätten nach reiflicher Ueberlegung die Abberufung verfügt, und von dem ihnen in weiser Anordnung beigelegten Rechte Gebrauch gemacht; sie wären ihrer Majorität nach ministeriell gesinnt und Männer, welche über die Verhältnisse Ostindiens genauere Kenninisse besäßen, als alle ministe⸗ riellen Mitglieder des Hauses zusammengenommen. Unter solchen Umständen könne, selbst wenn ein Aufschub des Urtheils über die Sache nöthig erscheine, fein Vorurtheil gegen die Direktoren Wurzel fassen, und wenn in der näch—= sten Parlaments-Session das Ministerium noch ferner die Pubhliegtion der betreffenden Korrespondenz verweigere, so werde man unabweislich zu der Schlußfolgerung kommen müssen, daß das Ministerium sie vorzulegen nicht wage.

Nach einigen Worten des Capitain Mangles suchte noch Lord John Russell Herrn Hume zur Zurücknahme seines Antrages zu bereden; Letz- terer aber beharrte dabei, da seiner Ansicht nach keine genügende Gründe für die Verweigerung der Dolumente vorgebracht worden seien; auch er⸗ klärte er, daß die Direktoren, wenn sie diese Beschuldigung auf sich sitzen ließen, nichts als „kriechende Hunde“ seien, die man wegjagen müsse, so— bald man könne.

Herr Roebuck richtele nun noch folgende Fragen an Sir Robert Peel: Ob etwa zwischen der Regierung und dem Direktorium schen ein gütliches Ablommen über den Streitgegenstand genoffen sei? ob das Di— rektorium an dem öffentlichen Auftreten Lord Ellenborough's oder nur an seinem persönlichen Benehmen Anstoß genommen habe? endlich, ob Sir Henry Hardinge der Politik seines Vorgängers folgen werde? Sir Ro⸗ bert Peel begnügte sich indeß, zu erwiedern, daß kein Ablommen mit dem Direktérium getroffen fei, und wollte sich im Uebrigen auf nichts einlassen.

Es erfolgte darauf die Abstimmung über Herrn Hume's Antrag, der mit 197 gegen 21 Stimmen verworfen wurde. Nachdem einige Angelegenheiten von weniger allgemeinem Interesse verhandelt wor— den waren, und Sir James Graham angezeigt hatte, daß er die dritte Verlesung der Factory Bill am nächsten Freitag, den 10ten d. M., beantragen werde (an welchem Tage dann Lord Ashley sein bekanntes Amendement wegen Beschränkung der Arbeitszeit auf 10 resp. 11 Stunden vorbringen wird), vertagte sich das Haus.

Im Oberhause wurde derselbe Gegenstand von dem Marquis von Normanby zur Sprache gebracht, doch fügte der Lord seinem Antrage sogleich hinzu, daß er denselben zurücknehmen wolle, wenn die Veröffentlichung der Aktenstücke von der Regierung als nachtheilig erkannt würde. Der Graf Ripon, Präsident des indischen Kontroll⸗ Amtes, verweigerte auch aus diesem Grunde die Dokumente. Der Gegenstand wurde verlassen, nachdem noch Lord Brougham, der Marquis von Clanricarde und andere Lords sich für und wider den Antrag ausgesprochen hatten. Der Herzog von Wellington nahm Veranlassung, in Bezug auf seine frühere Rede zu erklären, daß eine Abänderung in den Statuten der Compagnie, was die Be⸗ fugnisse der Direktoren angehe, oder eine Beschränkung der Macht derselben niemals in seiner Absicht gelegen habe.

London, 8. Mai. Die Reise der Königin und ihres Ge⸗ mahls nach Osbornehouse auf der Insel Wight, welche in diesem . stattfinden sollte, ist, wie verlautet, bis zum August aus⸗ gesetzt.

Der irländische Staats⸗Prozeß hat einen neuen Aufschub erlitten, und es ist ziemlich gewiß, daß die Entscheidung über den Antrag der Angeklagten nicht mehr vor dem Schlusse des gegenwärtigen Gerichts= Termins, der morgen zu Ende geht, stattfinden wird. Der General⸗ Prokurator hatte nämlich in seinem am Aten beendeten Vortrage so

viele neue Beweisgründe beigebracht, daß der Anwalt eines Ange⸗ klagten um die Gestattung einer Replik nachsuchen zu 3 glaubte. Das Gericht hatte bis vorgestern seine Erklärung noch nicht über dies Gesuch abgegeben. O'Connell fährt inzwischen fort, das Volk zur friedlichen Agitation zu ermahnen, und seinen unmittelbaren Werkzeugen merkt man es eben nicht an, daß die Repealsache in Folge der Maßregeln der Regierung schlechter steht. Die vorgestrige Wochen⸗Versammlung des Repeal⸗Vereins fand in gewohnter pomphafter Weise statt; nur an dem geringeren Bei⸗ trage der Repealrente, die auf 218 Pfd. angegeben wurde, erkannte man, daß die Theilnahme für die Repeal im Lande allmälig schwä⸗ cher wird.

O London, 7. Mai. Die Whigs erwarteten, aus dem Streite zwischen dem Ministerium und dem ostindischen Compagnie⸗ Direktorium einige Vortheile zu ziehen. Aber die Betheiligten haben sich eben so schnell wieder ausgesöhnt, als sie zerfallen waren. Ersteres bot Sir Henry Hardinge als Nachfolger für Lord Ellenborough an, und letz— teres schlug ohne Bedenken ein. Es ist also nicht wahrscheinlich, daß das Ministerium sich von der Opposition, oder das Direktorium durch die Actien-Inhaber der Compagnie wird drängen lassen, die Gründe anzugeben, welche diese zur Abberufung des edlen Lords bestimmt ha⸗ ben mögen. Dieselben können indessen kaum politischer Art sein, das heißt von einer Mißbilligung des von diesem eingeschlagenen Erobe— rungs- und Unterjochungs Systems herrühren. Denn Hardinge ist nicht nur Mitglied des Ministeriums, sondern ein vertrauter Freund Wellington's, ein alter wohlverdienter Kriegsmann, der deshalb um so weniger geneigt sein wird, bloß einer friedlichen Verwaltung obzuliegen. Auch dürfte es unbillig sein, Lord Ellenborough wegen seiner kriege⸗ rischen Politik unbedingt zu tadeln. Wer nicht alle inneren Verhalt⸗ nisse Indiens kennt (ünd wer, der nicht in der dortigen Ober⸗Ver⸗ waltung sitzt, vermag solches?) hat hierzu kein Recht. Wurde doch zugleich mit der Unterwerfung Gwaliors wie wir mit der letzten Poͤst vernommen den ernsthaften, langwierigen und höchst gefähr⸗ lichen Unruhen in Bundelcund ein Ende gemacht! Beweis genug, daß Gesetzlosigkeit in einer indischen Provinz nicht lange geduldet werden kann, ohne zu anderweitigen Meutereien Anlaß zu geben. Auch scheint der Zeitpunkt schnell' heranzurücken, wo die britische Macht den Afghanen in der Ebene am Indus begegnen, und diesel⸗ ben mit einer scharfen nicht leicht zu vergessenden Lection in ihre Ge⸗ birge wird zurückwerfen müssen. Denn allen Berichten zufolge stand Akbar Chan im Begriffe, sich des Peschauer und Kaschmir zu be⸗ mächtigen, wo nicht gar weiter ins Pendschab vorzudringen. Die Seikh's aber, bei ihrer gegenwärtigen Zerrissenheit, würden ihm ge⸗ wiß nicht widerstehen können; und einmal überwunden, dürfte sich das kriegerische Volk, das nun von keinem Rundschit Singh mehr zusam⸗ men' gehalten wird, leicht bereden lassen, sich gemeinschaftlich mit sei⸗ nen Ueberwindern, wie in alten Zeiten, über Hindostan herzustürzen. Es ist also sehr begreiflich, wie es einem Wellington ans Herz gehen mußte, daß ein Mann, der die Verhältnisse nicht nur begriffen, son⸗ dern auch mit beispielloser Thätigkeit alle Vorkehrungen getroffen hatte, denselben mit Kraft zu begegnen, plötzlich abgerufen werden sollte, ehe ihm ein wenigstens eben so fähiger Nachfolger gesetzt war. Jeder sonstige Fehler im Charakter und Treiben des Mannes mußte bei ihm vor solchen Rücksichten in den Hintergrund treten. So wird es auch das Publikum allmälig verstehen und dem alten Herzog seine Härte gegen die Direction, so wie dieser die Abberufung des edlen Lords verzeihen.

Ein näher liegendes Interesse beschäftigt jetzt die politische wie die Handelswelt, nämlich der gestern Abend von Peel aufs meister⸗ hafteste entwickelte Plan der Regierung für die künftige Einrichtung ber Bank von England sowohl, als die Beaufsichtigung von Privat⸗ Banken. Jene sowohl als diese sollen das eigentliche Bankwesen nämlich das Aufbewahren der Gelder von Privaten, Anleihen an solche u. dergl. von der Circulation von Noten, d. h. auf Vor⸗ zeigen zahlbarer Scheine, getrennt halten und verwalten. Die Bank von England aber soll nicht mehr als für 14 Millionen solcher Scheine in Umlauf halten dürfen; Privatbanken nur so viel, als jede bisher im Durchschnitt auszugeben gepflegt, und zwar auch nur solche Banken, die bis jetzt überhaupt solche Scheine haben zirkuliren lassen, anderen soll dieses Recht ganz und gar entzogen bleiben. Dabei soll die Bank von England auch allzeit für 14 Millionen Staats—= Papiere in Händen behalten, und wöchentlich über ihre Circulation Bericht abstatten. Auch die übrigen Banken sollen dem Publikum häufige Berichte vorlegen; und dabei soll das eigentliche Bankgeschäft von allen durch mancherlei angegebene Mittel unter eine Aussicht gestellt werden, welche dem Publikum größere Sicherheit verspricht, als es bisher genossen. Es soll der Bank von England zwar erlaubt sein mit Genehmigung dreier Mitglieder der Regierung über die 11 Millionen hinausgehen zu dürfen, was natürlich oft nothwendig wer⸗ den dürfte; aber die Vortheile davon sollen nicht dem Institut selbst sondern der Staatskasse zufließen. In 14 Tagen soll der Plan der Berathung des Unterhauses unterworfen werden; inzwischen hat die Handelswelt Gelegenheit, sich darüber auszusprechen.

tel ien

Florenz, 23. April. Die Gazzetta di Firenze enthält Dekrete, durch welche das Ministerium reorganisirt wird. Fürst Corsini ist an die Stelle des verstorbenen Grafen V. Fossombroni zum Mi⸗ nister-Präsidenten ernannt worden und hat die Portefeuilles des Aus⸗ wärtigen und des Kriegswesens erhalten. Außerdem wurden die bis⸗ herigen Wirklichen Geheimen Staats-, Finanz und Kriegsräthe Cenipini und Paver zu Ministern der Finanzen und des Innern ernannt.

Spanien.

3 Madrid, 2. Mai. Nachdem sämmtliche Minister vor⸗ gestern die Königin ersucht hatten, entweder das von ihnen ihr vor⸗ gelegte Programm zu genehmigen oder neue verantwortliche Rath⸗ geber an ihre Seite zu berufen, ließ die Königin zuerst Herrn Isturiz zu sich einladen und befragte ihn um seine Ansicht. Herr Isturiz sprach sich für die Nothwendigkeit der Einsetzung eines neuen Kabinets aus, ohne jedoch selbst in dasselbe eintreten oder auch nur die Perso⸗ nen bezeichnen zu wollen, aus denen, seiner Meinung nach, das neue Ministerium gebildet werden müßte. Darauf berief die junge Königin den Präsidenten des Deputirten⸗-Kongresses, Herrn Pidal, zu sich, und dieser ertheilte den Rath, dem General Narvaez die Bildung des neuen Kabinets zu übertragen. Nachdem die Königin sich noch mit den verschiedenen General⸗Inspektoren der Armee und einigen anderen Personen besprochen hatte, empfing sie gestern Mittag sämmtliche Minister, die nun mit dem Gesuch um ihre Eutlassung hervortraten. Die Königin befahl ihnen, diese schriftlich einzureichen, berief darauf den General Narvaez zu sich und beauftragte ihn mit dem Geschäfte der Bildung des neuen Ministeriums, an dessen Spitze er selbst treten solle. Der General unterzog sich diesem Austrage. Jetzt aber zeigt sich, daß die allgemeine Voraussetzung, als ob er sich schon längst mit den Personen, die mit ihm in das Kabinet eintreten sollen, ver= ständigt hätte, nicht wohl begründet war. Die Bemühungen des Generals Narvaez sind wenigstens bis diesen Abend insoweit fruchtlos geblieben, als die meisten der Personen, an die er sich wandte, An-