1844 / 138 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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ist. Anstatt dessen bringt besagte Zeitung zwei Artikel, deren aer i ng ff 22 zwar wäün scht, daß die anempfohlene Methode nüße, aber ahnt, daß dem wohl kaum so sein werde. Hinter solchen Redensarten verbirgt sich blos die geistige Ohnmacht; wir wüßten wenigstens keine Regierungsmaßregel in irgend einem Staate, die vor Ahnungen sich rechtfertigen ließe. Ein anderer Ar⸗ mfel aber hat nichts Angelegentlicheres zu thun, als die rechtliche Be⸗ sugniß des Ministers zu bezweifeln, indem doch in Frankreich die rüfungs-Verhältnisse eine förmlich vom Könige erlassene Ordre er⸗ heischtrn, in dem Reskripte aber bemerkt sei, die Zeügnisse fleißiger Theilnahme an den konversatorischen Uebungen würden bei den Staats Prüfungs Kommissionen zu besonderer Empfehlung gereichen: „Min⸗ der Kundigen“ möchte das auffallen, meint die Kölner Zeitung. Da es iu de einer Zeitung ist, minder Kundige zu belehren, nicht aber sie ungewiß zu lassen, so hatte man in leicht erreichbaren Wer⸗ ken nachschlagen sollen, was bei uns den Ministerien zukommt, man hätte sich eine Anzahl Erlasse verschiedener Ministerien verschaffen sollen, um daraus auf diese Verhältnisse selbst zu schließen, nicht aber die eigene Unkunde eingestehen und doch die Möglichkeit zugeben, das Ministerium wisse selbst nicht, welche Befugnisse ihm zuständen, es werde, obschon verantwortlich, in so bedeutenden Aktenstücken ganz offenkundig seine Befugniß überschreiten. Bei der Ministerial-Verfü⸗ gung über das Turnwesen hat man nichts bemerkt, eben so wenig bei vielen anderen, welche ganz öffentlich im Ministerialblatte der inneren Verwaltung jeglicher Kritik freistehen. Es scheint vor Allem, daß gerade obiges Rundschreiben Aergerniß erregt hat, weil es einen Fortschritt zeigt, weil die Besseren es anerkennen müssen, weil es eine Masse anonymer Verdächtigungen auf einmal vernichtet, da es die Lehrfreiheit offen in Schutz nimmt und den Erörterungen über reli⸗ giöse und politische Gegenstände kein Hinderniß in den Weg legt. Wie sehr hinft nicht die Hinweisung auf Frankreich und die Beschlüsse der Pairs-Kammer: Die Debatten der Pairs bewahrheiten deutlich genug, daß das Unterrichtswesen dort noch großer Verbesserungen bedarf, und daß vielfach Unkunde der Sache selbst vorwaltet. Die Universität, ein Denkmal napoleonischer Herrschast, hätte längst re⸗ formirt werden mögen. Gerade der Hinblick nach dem Palais Luxembourg hätte die Kölner Zeitung veranlassen sollen, darauf hinzuweisen, wie köstlich die wissenschaftliche Freiheit unse rer Hoch⸗ schulen, wie ernst bei uns die Minister solchen Schatz zu wahren sich bemühen, und wie unfruchtbar es sein würde, wenn wir unsere Hochschnlen von Abstimmungen sonst höchst ehrenwerther, aber des Gegenstandes größtentheils unkundiger Personen abhängig machen müßten. Wahrlich, das ist Liebe zum Vaterlande; das ist Stolz auf Deutschlands theuerstes Gut, die Freiheit des Wissens, den die Presse nicht genug heben fann, wenn sie für die „Minderfundigen“ schrelbt. Dem Herrn Minister ist es gewiß gleichgültig, ob ihn ein Anonymus der Kölner Zeitung preist; aber der Inhalt, die Sache selbst hätte ihre freudige Anerkennung finden sollen, theils weil sie ein neues, frisches Leben weckt, theils auch weil seit lange von keiner Staats⸗Behörde eine so klare Ansicht über freie Wissenschaft und Lehr— freiheit ausgesprochen worden ist.

E Münster, 12. Mai. Die Stille, welche außer dem Kar⸗ neval in unserer Stadt zu herrschen pflegt, war auf einige Tage un⸗ terbrochen; der gesammte Adel und viele andere Auswärtige hatten sich zu den Pferderennen eingestellt, welche am Sten und 9ten d. M. hier stattfanden. Der heutige Westph. Merk. giebt einen vollstän⸗ digen Renn⸗Bericht, aus welchem hervorgeht, daß die allgemeine Theilnahme an den Rennen sich erhält, denn die Zahl derselben und der konkurrirenden Pferde ist größer geworden. Für das Fortbestehen der Rennen ist es äußerst wichtig, daß eine gewisse Anzahl fester Preise vorhanden sei. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, wurde bei einem Diner am zweiten Renntage eine Subscription eröffnet, um den seit 2 Jahren bestehenden Subscriptions= Preis von 100 Fr. d'or (für Pferde auf dem Kontinent geboren) auf sechs Jahre zu sichern, und die Bereitwilligkeit, womit die anwesen⸗ den Herren bedeutende Beiträge zeichneten, läßt gar nicht daran zwei⸗ feln, daß die Sache zu Stande kommt. Hoffentlich wird die Stadt, ober doch der Theil der Bürgerschaft, welcher aus den Rennen direk— ten Vortheil zieht, dem schönen Beispiele des Adels folgen und eben— falls einen Preis aussetzen.

Die nach den Rennen am zweiten Tage abgehaltene Pferde⸗ schau hat alle anwesenden Sachverständigen freudig überrascht. Ein⸗ stimmig sprach sich die Ansicht aus, daß der Fortschritt unserer Landes⸗ Pferdezucht noch nie so auffallend hervorgetreten sei, als in diesem Jahre. Sowohl die Pflege der vorgeführten Stuten und Füllen, als auch der innere Werth der Thiere wurde allgemein anerkannt; beson⸗ ders ausgezeichnet war die Nachzucht von den Vollbluthengsten, welche einer Gesellschaft des hiesigen Adels gehören.

826 Die 12 dänischen Stuten, welche der hiesige Verein zur Beför⸗ derung der Pferdezucht kommen, und von den genannten Vollblut⸗ hengsten decken ließ, wurden ziemlich zu dem Durchschnittspreise von 30 Fr. d'or versteigert, so daß der Verein keinen zu bedeutenden Ver⸗ lust erleidet. Der Preis dürfte sich noch etwas höher gestellt haben, wenn die Auction einige Stunden früher stattgefunden hätte; aber die Rennen und die Pferdeschau hatten über Erwarten lange gedauert, und die Regenschauer gleich nach den Rennen vertrieben manchen Käu⸗ h und ließen auch die Pferde nicht im vortheilhaftesten Lichte er- cheinen.

Deutsche Bundesstaaten.

Ausland.

Bayern. München, 12. Mai. Dem Professor der Rechte an hiesiger Universität Hofrath von Bernhard ist die nachgesuchte Ent⸗ lassung vom Lehr-Amt bewilligt, und der ord. Professor der Rechte Dr. Laspeyres zu Halle provisorisch zum ord. Professor des deutschen Rechts an der Universität Erlangen ernannt worden.

Unser Magistrat hat an das hiesige Landwehr-Kommando ein Schreiben erlassen, worin es demselben eine Abschrift des Allerhöch⸗ sten Schreibens an den ersten Bürgermeister von München zu dem Zwecke mittheilt, „um hiervon die Landwehrmänner, welche sich bei den jüngsten tumultuarischen Auftritten zur Wiederherstellung der Ordnung vorzugsweise thätig zeigten, und den alten Ruhm ihrer Ehrenhaftigkeit als Bürger zu bewähren wußten, in Kenntniß zu setzen.“ Der Magistrat erklärt dabei, der größte Theil der wohl⸗ wollenden Anerkennung Sr. Majestät komme dem ausdauernden Diensteifer der Königlichen Landwehr zu.

Hannover. Hannover, 14. Mai. Stände Verhandlun—⸗ gen. In der Sitzung der ersten Kammer vom Sten d. wurde der An— irag der Eisenbahn-Kommission, die Ausgabe der Eisenbahn -Kassenscheine betreffend, mit sehr großer Majorität angenommen. Die Stände erklären hiernach, ihren die Eisenbahn-Kassenscheine betreffenden Antrag vom 24. Juni 1842 gegenwärtig nicht erneuern, mithin ihre Bewilligung von An— leihen behufs der Landes Eisenbahnen auf den vollen, dazu erfo:derlichen Geldbedarf ausdehnen zu wollen, ersuchen übrigens bei der großen Wich- tigkeit des Gegenstandes die Königliche Regierung, „das Ergebniß ähnlicher, mit einer Zwangsverpflichtung für Einzelne nicht verbundenen Maßregeln in anderen Staaten fernerwest sorgsam beachten, und an Stände die ge— eigneten Anträge gelangen zu lassen, sobald die Königliche Regierung sich davon überzeugen wird, daß ein dem ständischen Vorschlage im Wesent- lichen entsprechendes Hülfsmittel unbedenklich zu ergreifen sei, um die ver— zinsliche Eisenbahnschuld zu vermindern und die Tilgung derselben zu be— schleunigen.“ (In der erwähnten Erwiederung vom 24. Juni 1812 hatten die Stande den Antrag gestellt, daß nach und nach bei einer jeden Behufs der Eisenbahn-Anlagen erforderlichen Anleihe ein Viertel derselben bis zu höchstens zwei Millionen durch unverzinsliche Antheilsscheine effektuirt werde, welche, ohne Zwangsverpflichtung für Einzelne, nur von den Eisenbahn— und Landes-Kassen angenommen, von der Eisenbahn-Tilgungskasse einge— löst werden sollten. Die Königl. Regierung hatte sich gegen die Annahme dieses Planes erklärt.) . ö

Dle zweite Kammer hatte den nämlichen Antrag der Eisenbahn Kom-⸗

mission in ihrer Sitzung vom 7Ften d. in Erwägung gezogen und mit Dissens zweier Mitglieder genehmigt. In der Diskussion, die diesem Beschlusse vor- herging, beklagten mehrere Mitglieder, daß die Regierung sich durch hier nicht zutreffende theoretische Gründe und Befürchtungen gegen den Plan der Emission von Eisenbahn-⸗Kassenscheinen habe bestimmen lassen, wiewohl der—= selbe dem Lande einen Gewinn von Co, 000 Rthlrn. verheißen habe. Man bedauerte dies um so mehr, als der Umlauf fremder Kassenscheine im Lande immer stärker werde, und da die günstige Erfahrung besonders bei den säch= sischen Eisenbahn-Kassenscheinen, die doch nur auf dem Kredit einer Privat- Anstalt beruhten, für die hiesigen vom Staat zu garantirenden Kassenscheine eine besondere Gewähr leiste.

Baden. Karlsruhe, 10. Mai. In der 66östen Sitzung der Kammer der Abgeordneten beschwerte sich Bassermann über die Strenge der Censur in Bezug auf landständische Verhandlungen. Eine leb⸗ hafte Erörterung, meist Spezialitäten über gestrichene Stellen und über die Richtung der Lokalblätter enthaltend, ward ohne Beschluß⸗ nahme verlassen. Hierauf folgte Berathung über das Budget des Ministeriums des Innern; dabei ward, gelegentlich der Besoldung des Ministerialdirektors, die Frage erörtert, ob die Kammer bei solchen Bewilligungen lediglich auf die Stelle, oder auch auf die Person des Angestellten zu sehen habe. Die erstere Ansicht gewann die Qber⸗ hand; es ward ein Antrag auf 3300 Ji. statt der geforderten 3509 1. angenommen. Bei Titel IJ. und III.: Etats der Ober-Kirchen—⸗ räthe, ward die bestehende Einrichtung der Regiekassen getadelt, nach welchen bei den Ober-Kirchenräthen und den Kreisregierungen die

Kosten der Abhör der Stiftungsrechnungen direkt nach einem Matri⸗ kular-Anschlag von den Stiftungen erhoben werden, theils weil man die jetzigen Abhörkosten zu hoch findet, theils weil man es den beste— henden Staatseinrichtungen nicht entsprechend erachtet, daß die ab⸗ hörenden Staatsstellen den Einzug direkt besorgen. Die Frage ward an die Abtheilungen verwiesen.

Grh. Hessen. Darmstadt, 13. Mai. In der Frankf. ODber⸗ Post⸗Amts-Zeitung befindet sich eine ausführliche Erklärung des Hofgerichts Raths Georgi, worin er die Angaben der DD. unf und Stegmaher, über die Beschaffenheit der Krankheit, woran er zur Zeit seiner Instruction des Prozesses gegen Weidig gelitten haben soll, für boshafte Erdichtungen erklärt und die sämmtlichen Rezepte ab⸗ drucken läßt, die ihm in jener Krankheit verordnet worden. Sie schließt mit den Worten: „Wenn Herr Stegmayer und Herr Graff mit der Ehre, mit der Existenz eines Mannes, der sich dem Einen von ihnen, dem Hausarzte, mit Vertrauen in die Hände gegeben, ein freventliches, entsetzliches Spiel von Anfang an getrieben, wenn sie, durch ihr Amt zum Bedacht und zur Wahrheit verpflichtet, über mein befragtes Unwohlsein die Behörden durch Dichtungen zu täuschen trachteten: was soll sie da noch von dem Versuche abhalten, mit einem gedruckten Gewebe von Unwahrheiten jetzt noch das Publikum zu täuschen?“

Freie Städte. Frankfurt a. M., 13. Mai. Nach der nunmehr erfolgten Wiederankunft des Bundespräsidial- Gesandten, Grafen von Münch-Bellinghausen in unserer Stadt steht die defini⸗ twe Prüfung der Wagnerschen Anwendung des Elektro-Magnetismus als Bewegungekraft bevor. Sie wird, wie man erwartet, noch vor Ablauf des gegenwärtigen Monats stattfinden. Die Mitglieder der von der Bundes Versammlung zu diesem Behufe ernannten technischen Kommisslon werden in der näͤchsten Woche hier eintreffen. Daß das Resultat der endlichen Prüfung nur ein günstiges sein werde, wird nach den seitherigen vorläufigen Proben für unzweifelhaft gehalten. Wagner's eleftro - magnetische Erfindung wird bei vielen der bedeutendsten Fabricationszweige, welche einer bewegenden Kraft bedürfen, anwendbar sein und ihnen nicht nur die wesent⸗ lichsten Ersparnisse an Kosten, sondern auch bedeutende Arbeits- Erleichterung gewähren. Wenn es dem Erfinder auch noch nicht gelungen ist, den ElektroMagnetismus zur Fortbewegung von Con⸗ vois auf Eifenbahnen dienstbar zu machen, so wird doch, wie man versichert, seine Entdeckung auch hier, namentlich auf kleinen Schienen- wegen, wo sich kein allzu großer Zudrang des Publikums in einem und demselben Moment zu bilden pflegt, wie z. B. auf der projektir⸗ ten Frankfurt-Offenbacher und Höchst⸗Sodener Bahn, mit bestem Er⸗ folge benutzt werden können, indem man in kurz auf einander folgen⸗ den Zwischenräumen, etwa von 10 zu 10 Minuten, einzelne Waggons befördern würde. Der von Wagner gebaute Waggon, in welchem eine ziemliche Anzahl von Personen Platz sindet, enthält zugleich die fortbewegende Maschine, die nur sehr wenig Raum einnimmt und mit größter Leichtigkeit und V in Thätigkeit gesetzt und zum Still⸗

ande gebracht werden kann. ̃ .

ñ 3. e mere ne; Graf von Münch -Bellinghausen präsi⸗ dirte gleich am Tage nach seiner Ankunft der Bundes ⸗Versammlung. Bei der allgemeinen Hochachtnng und Liebe, die sich dieser hoch ge⸗ stellte Staatsmann hier erworben hat, gewahrt man mit um so grö⸗ erer Befriedigung sein von bester Gesundheit zeugendes Aussehen, als es in hiesigen Kreisen nicht unbekannt geblieben war, daß derselbe vor einigen Monaten eine schwere Krankheit zu überstehen hatte.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 12. Mai. Ihre Kaiserl. Hoheiten der. Erzherzog, und die Erzherzogin Albrecht sind gestern auf dem festlich geschmückten Dampfboote „Stephan“ aus München hier angekommen und unter dem Jubel des zahlreich versammelten Publikums bei Nußdorf ans Land gestiegen, wo die erlauchten Neuvermählten von dem Prälaten von Klosterneuburg an der Spitze seiner Konventualen empfangen und von dem Erzherzog Karl, nebst seinen hier anwesenden Söhnen, in Hof-Equipagen nach der Residenz begleitet wurden.

Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Johann, welcher bekanntlich mit der Freifrau von Brandhof in morganatischer Ehe verbunden ist, hat für feinen Sohn ein Besitzthum in der Nähe, von Meran in Tyrol angekauft, und von Sr. Majestät dem Kaiser ist demselben die gräfliche Würde mit dem Prädikate „von Meran“ verliehen worden.

Frankreich.

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 10. Mai. Der 6Gte Artikel des Gesetz⸗Entwurfs über den Sekundär⸗Unterricht, nach welchem jährlich eine

zeugnisse der hohen Industrie, die viel Raum einnehmen, als Hebeböcke, Zugwinden, Feuer-Appargte, Löschspritzen. Dampftessel, Oefen, Wagen, Pslüge, Eggen, Walzen, Modelle von Dachstühlen, Eisenbahnen und den ver⸗ schiedengrtigsten Maschinen zu allerlei Gebrauch, welche mit den drei wirksamen Kräften, worüber die Vorsehung den Menschen zum Herrn eingesetzt, mit Wasser, Wind und Dampf, getrieben werden. Den prächtigsten Anblick bieten die vier anderen Gallerieen an den vier Seiten des Gebäudes. In der gegen Nor- den sind Bijouterie und Galanterie-Artikel, Gold- und Silber-Arbeiten, Bronzen, vergoldete, plattirte und lackirte Waaren, mathematische, physika⸗ lische und musikalische Instrumente, Uhrmacherwerke, Waffen, Gewehre, ge⸗ schliffene Krystalle, gemalte Glassenster u. s. w. Die Gallerie gegen Osten enthält Porzellane, Fayan cegeschirre, Töpfer⸗Arbeiten aller Art, Wand Ta⸗ peten, farbig bedruckte Papiere, Erzeugnisse aus Leder, Messing⸗, Stahl⸗ und Eisenwaaren, chemische Produkte, neue Arten von Firnissen, Kitte, Klei- ster und eine Menge kleiner Sachen und Arbeiten. Reicher noch ist die Gallerie gegen Süden; hier kommen die Baumwollen, Seiden- und . und die Leinenzeuge an die Neihe; die Seidenwagren von Lon und St. Etienne, die Tücher aus Rheims, Sedan, Elbeuf, Louviers, Darnctal, Listeux, Lods ve, Albi, Carcasso nne; bie Kattune aus Mühlhau= sen, Ronen, Trohes, Chelet, Roanne, Saint Quentin; die Haus- und Tafelleinwand von Lille, Laval, Mapenne, Valenciennes; die Spitzen aus Arras, Caen, Bayeux, Alen gon, Cambray. Am glänzendsten ist die Gale⸗ rie gegen Westen, in welcher die Kunsttischler- Arbeiten und feineren In= dustrje⸗ und Luxus-Gegenstände sich beisammen finden: prachtvolle Möbeln mit eingelegter Arbeit in kostbaren Holzarten, Spiegel von allen Dimensio⸗ nen und mit den geschmackvollsten Fassungen, reichverzierte Billards, Roll= vorhänge von den schönsten Farben und Mustern, treffliche Arten Velin= Druck- und Schreibpapier, herrliche Erzeugnisse der Bunidruckereien, Schrist⸗ n . Typographieen und Daguerreosppien, kunstreiche Pappe und Buch- inder Arbeiten, 1 und geschnitene Steine, Strohgeslechte u. s. w. Mir ist die Ansicht der . Gegenstände so interessant, als

das geschäftige Leben der aus- und einströmenden Massen von Zuschauern, und die Beobachtung des Eindrucks, den die Anstalt auf sie macht. Doch Remlich allgemein wird sie von den Beschauern nicht für eine bloße nur auf neue. Manier delorirte Schaustellung des Palais-Royal oder Boulevard des Jtalien zur ephemeren Belustigung der Menge, sondern für das ge= balten, was sie iss. fur ein . ur ben mung der National⸗Industrie Don zunsehlbarem Nutzen für das Hane. uch bezeugt die dies ährige Austellung im Großen und Ganzen die unermeßlichen ue eum! welche dißses Land besitzz ie giebt cbenfo ein intergssantes Bild der Ceniralisirung inländischer Friedenskräste und eine günstige einung von den Fortschritten welch 2 Bewerbsleiß, aller hestigen Kisen und Erschünterun- gen ungeachtet, in nenester Jein ni , hai? Frankreich, das vor Lud= mig Al FY. in Handel, Industise und schaffendem Kimsneben hinter ven uͤpm—= 2

gen europäischen Ländern zurück war, das vormals seine Leinenzeuge aus Holland, seine Seidenstoff' aus Italien, sein Porzellan, seine Waffen und Ackerbau⸗-Werkzeuge aus Deutschland, seine gewirkten Zeuge aus England, seine Spiegel aus Venedig, seine Spitzen aus Brabant und seine Tücher aus Spanien holte, dies Frankreich ist jetzt in allen jenen Industrie—⸗ Produkien Nebenbuhler, in manchen Muster der im Fabrilwesen am weite- sten vorgeschrittenen Staaten, und entwickelt immer neue Hülfs quellen, im⸗ mer mehr versprechende Resultate. Die Menge preiswürdiger Gegenstände, welche alle verschiedenen Departements in größerem oder geringerem Maße zur Ausstellung beisteuerten, ist zu bedeutend, und diese selbst sind zu man nigfaltig, als daß eine Außählung derselben sich in die Gränzen dieses Schrei⸗ bens zusammendrängen ließe, welches daher nur eine kurze Uebersicht der Haupt- sachen enthalten soll. Wer nur einmal diese Ausstellung besucht und dann alle Gallerieen durchwandert, nimmt nur ein unbestimmtes Gefühl von der Pracht und Schönheit, welche er geschaut, nicht aber eine gengue Kenntniß der Gegenstände mit fort; es ist nicht möglich, daß er bei der schimmernden Mannfgfaltigleit und Anhäufung der Sachen und bei dem Zudrängen der Zuschauer nicht manches Bedeutende übersieht; er kann tagtäglich kommen, und stets wird er noch irgend etwas entdecken, was ihm vorher entgangen; denn um die Gallerien nur flüchtig zu besichtigen, ohne daß man sich bei einem einzelnen Gegenstande lange verweilt, bedarf man mindestens, unge⸗ achtet der vorzüglichen, wirklich kunst⸗ und sinn vollen Anordnung vier volle Siunden. Ich will ein andermal einige dieser Portiken etwas näher durch= gehen, wo solche Indu strie sachen zuüsammengestellt sind, die für mich das meiste Interesse haben, insofern sie mehr oder weniger in die verschiedenen Kunst sächer einschlagen.

Archäologische Gesellschaft.

In der Versammlung der archäologischen Gesellschast vom 11. Mai legte Herr Gerhard die' neueste Lieferung der von ihm herausgegebenen Archäologischen Zeitung, vor, deren Aprilstüch eine Abbildung der . des Königl. Museums Nr. 123 zugleich mit Herrn Panofta's Deutung derselben auf Apoll und den durch Eifersucht des Gottes getödte⸗ len Sailenspieler Linos enthält. Außerdem sind mehrere ausgezeichnete Va— senbilder darin behandelt, welche neueren Erwerben desselben Königl. Mu— seums angehören (das Urtheil bes Paris, der Gigantenkampf, König Tenes im Kasten); in kürzeren Artikeln ist über die Münzen von . wie auch über das neu entdeckte kölner Mosaikbild berühmter, Philesophen und Dichter (Diogenes, Chilon, Sokrates, Kleobulos, Sopholles) Nachricht h geben; fernem ist eine bisher für unlesbar erachtete Inschrist, welche ich ebenfalls zu Köln befindet, durch Graf Borghese's Scharssinn als besondere epigraphische Seltenheit, als Inschrist des Kaisers Florianus nachgewiesen.

Eine Zeichnung der oben berührten bewunderns würdigen und noch unedir⸗ ten Schale der' Königl. Vasen-Sammlung mit den Künstleinamen Erginos und Aristophanes und der dreifachen Darstellung eines Gigantenkampfes (zugleich mit der für einen ihrer Söhne schutzflehenden Mutter Gäa) ward von Herrn Gerhard gleichzeitig vorgelegt. .

Herr Curtius theilte als Bruchstück seiner in Ausarbeitung begriffe nen Topographie von Alt-Griechenland eine Beschreibung der Stadt Ko- rinth mit, wobei er die Bedeutung ihrer geographischen Stellung, die Eigenthümlichkeit ihrer städtischen Anlage, die, erhaltenen Reste des griechi= schen wie des römischen Korinihs, seine Besestigung und Bewässerung, end= lich nach Pausanias und Strabo die einzelnen wichtigeren Punkte der Un— ter, und Sberstabt wie des Hafens Lechceum anschaulich machte. Der Ma— ler Herr A. Eichhorn, der als Gast anwesend war, legte aus seinen rei- chen griechischen Studien einige Skizzen vor, welche von verschiedenen Sei- ten dle ausgezeichneten Formen der borinthischen Landschaft darstellten,

Herr Panofta las über die unter den eigenthümlichen Beinamen Auto⸗

mate und Epidaitia in Ephesos verehrten und daselbst mit einem Tempel bedachten Aphrodite, als Göttin des Ehebündnisses wohl zu unterscheiden von der in derselben Stadt verehrten Aphrodite Hetaira, die in der Nähe von Himeros und den Grazien auf einem in Abbildung vorliegenden Va⸗ senbild der Blacassischen Sammlung vermuthet wurde; dasselbe merkwürdige und noch unedirte Monument an ,, seltener Punkte des griechi ö Kostüms mehrfachen Anlaß. ö , , theilte Probedrucke verschiedener Blätter mit, welche den noch nicht veröffentlichten Heften des Architelften Schmid über triersche Alterthümer angehören; Zeichnungen des jetzt für eine Basilila erkannten großen Gebäudes, der Porta nigra in ihrem mittelalterlichen Zustand und der mit antiker Substruction versehenen Moselbrücke gereichten zu neuer Em— pfehlung jenes verdienstlichen Werkes, . .

Von' Herrn Zahn waren farbige Abbildungen in originaler Größe nach Wandgemälden Pompeji's zur Stelle, wesche im 9ten und 0ten Hfte. seines großen Werkes erscheinen sollen. Hinsichtlich der Darstellung erreg⸗ sen ein bisher unbekanntes Bild von Meleager und Atalanta und ein Apoll Aufmertsamikeit, dessen Küchar auf einem weiblichen Figürchen aufruht, wie solches auf geschnittenen Steinen mehrfach bemerkt und gemeinhin auf eine Schicksalsgöhtin gedeutet wird.

Außerdem gab ein zur Ansicht vorliegendes Exemplar des im vorigen Jahr auf Kosten der päpstlichen Regierung in zwei Foliobänden zu Rom erschienenen „Museum etruscum Gregoriahum“ reichlichen Anlaß zur Be— trachtung des etruskischen Denkmälerschatzes, welcher den neu ausgestatteten Abtheilungen des vatikanischen Museums, hauptsächlich im Fache antiken Goldschmückes und griechischer Gefäßmalereien einen so , . Werth sichert. Auch wurden Herin De Witte's Abhandlung über die Münzen von Damassus und eine andere des Henn Birch über neue Münzenwerke

neue Verlegung des Studien⸗Programms und des inneren Reglements der Sekundär⸗Schulen stattfinden ar wurde nur vom Marquis von Barthélemy und Herrn Cousin, obgleich Beide sich sonst in ihren Ansichten entgegenstehen, bekämpft, indem der Erstere die Summe der gesetzlichen Bürgschaften überhaupt zu vermindern bemüht ist, der Letztere aber die Bestimmung des betreffenden Artikels als Vorsichts⸗ Maßregel zu kleinlich fand. Ueber den Tten Artikel, der sich auf das Lokal der Anstalten bezieht, ging die Kammer schnell hinweg; eben so über den Sten, der die Bestimmungen des Gesetzes über den Elementar Unterricht hinsichtlich der Unfähigkeit zum Lehramt auch auf den gegenwärtigen Gesetz⸗ Entwurf anwendet; so wie über den 9gten Artikel, der die Frist festsetzt, innerhalb welcher demjenigen, der sich um die Erlaubniß zur Errich— tung einer Unterrichts⸗Anstalt bewirbt, die von ihm dem Rektor der Akademie einzureichenden Dokumente zurückgestellt werden sollen. Etwas lebhaftere Debatten veranlaßte der 16. Artikel, der die Or⸗ ganisation der Kommission ordnet, welche die Befähigungs⸗-Atteste er⸗ theilen soll. Diese Atteste sollten, dem ursprünglichen Gesetz-Ent⸗— wurfe zufolge, von einer Kommission ertheilt werden, in welche, da es sich darum handelt, die Befähigung zum Lehramt zu prüfen, eine Anzahl von Mitgliedern der Universität aufgenommen werden. Die Kommission aber hatte diese Zahl vermindern und dafür eine Majorität von anderen, zu dem öffentlichen Unterricht in keiner näheren Beziehung stehenden Richtern aufnehmen zu müssen ge— glaubt. Es befinden sich darunter zwar Räthe des Königlichen Gerichtshofes, der Präsident des Civil-Tribunals und der Kö— nigliche Prokurator, der Maire der Stadt, ein von dem Diözesan— Bischof zu ernennender katholischer Geistlicher und ein von dem evangelischen Konsistorium zu wählender Pastor. Dieser Theil des Artikels, welcher die von der Kommission der Pairs-Kammer in die Prüfungs-Kommission aufgenommenen Mitglieder enthält, wurde von der Kammer ohne Opposition angenommen. Es handelte sich nun auch noch von den in dem Gesetz⸗Entwurf vorgenommenen Beschrän⸗ kungen. Die Kommission hätte nämlich dem Minister das Recht ent⸗ zogen, den in die Prüfungs-Kommission zu berufenden Direktor einer Sekundärschule zu wählen; sie hatte die Zahl der von dem Minister aus dem Schoße der Universität zu wählenden Prüfungs-⸗-Mitglieder von 4 auf 3 reduzirt und seine Wahl auf die Fakultäts⸗Professoren und Notablen beschränkt. Ehe man zur Entscheidung über dieses Kommissions— Amendement gelangen konnte, wurden noch zwei andere Amendements, das eine vom Marquis von Gabriac, das andere vom Marquis von Barthélemy, beantragt. Der Erstere verlangte die Ausschlie⸗ ßung des Direktors eine Sekundär-Schule, weil derselbe nicht Rich— ter und Partei zugleich sein könne, so wie die Reduction ber vom Minister zu ernennenden Mitglieder von 3 auf 2. Dieses Amendement wurde indeß von dem Antragsteller im Laufe der Diskussion zu Gunsten eines anderen, vom Marquis von Barthélemy vorgeschlagenen zurückgenom⸗ men, welches letztere an die Stelle des Schuldirektors und der beiden Uni—⸗ versttäts-Professoren drei vom Unterrichts-Minister aus der allgemeinen Geschwornenliste zu wählende Familienväter, die das Diplom eines Baccalaureus-esclettres besäßen, gesetzt wissen wollte. Der Herzog von Broglie und Herr Villemain bekämpften dies Amendement sehr lebhaft. Herr Cousin suchte es ins Lächerliche zu ziehen, in⸗ dem er bemerkte, die Familienväter könnten gewiß sehr ehrenwerthe Leute sein, aber sich doch im Latein und Griechisch etwas irren, selbst wenn sie früher ein wenig davon verstanden hätten, und es wurde dasselbe schließlich, nachdem noch Graf Montalembert dafür ge⸗ sprochen, und bei dieser Gelegenheit zugleich das bestehende Gesetz über den Elementar- Unterricht, als den moralischen Unterricht der Jugend zu wenig berücksichtigend, angegriffen hatte, mit großer Ma— jörität von der Kammer verworfen. Zur Begründung seiner An⸗ sicht über den Elementar- Unterricht fügte Graf Montalembert unter Anderem an, daß sich unter 250 im vorigen Jahre zu Paris verur— theilten Kindern nur 25 befunden hätten, die keinen Elementar-Un⸗ terricht genossen. Man kam nun zu den Vorschlägen der Kommis⸗ sion, und es wurde dasjenige Amendement, welches an die Stelle bes vom Minister zu wählenden Schul⸗Direktors den Aeltesten unter diesen Direktoren oder Vorstehern in dem Arrondissement zum Prü— fungs-Mitgliede bestellen wollte, ebenfalls mit bedeutender Majori⸗ tät verworfen und der von Herrn Cousin vertheidigte ursprüngliche Paragraph des Gesetzes angenommen. Den folgenden Paragraphen, der von den aus der Mitte der Universität zu wählenden Prüfungs⸗ Mitgliedern handelt, verwies die Kammer, nebst den dazu vorgeschla⸗ genen Amendements, mit Ausnahme des schon beseitigten des Mar— quis von Barthélemy, noch einmal an die Kommission zurück.

Sitzung vom 11. Mai. Es ist gestern schon gemeldet, daß der oben besprochene Paragraph des 10ten Artikels in dem Gesetz⸗

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Entwurf über den Sekundär⸗-Unterricht, der die Mitglieder bestimmt, welche in der Prüfungs⸗Kommission die Universität repräsentiren sol⸗ len, von der Kommissson der Pairs Kammer in einer neuen Fassung zurückkam. Hiernach soll der Unterrichts Minister drei Mitglieder aus den aggrégés, aus dem akademischen Rath und aus den Notabeln in jene Prüfungs-Kommission wählen. In dieser Form wurde der Paragraph von der Kammer genehmigt. Eben so ist über die wei⸗ tere Diskussion bis zum 15ten Artikel berichtet. Dieser bestimmt, daß kein Studienmeister in einer Privat⸗Unterrichts⸗Anstalt zugelassen werden soll, wenn er nicht ein Sittenzeugniß und ein Diplom als Bacca— saureaus-és leltres beibringt. Gegen die letztere Bedingung erhob sich Graf Beugnot und beantragte die Ausstreichung derselben. Graf Montalembert unterstützte dies Amendement. „Sie haben“, sagte er, „die nicht erlaubten Congregationen zurückgewiesen, Sie werden nun doch nicht auch die erlaubten zurückweisen wollen, oder vielmehr die zum Unterricht gerade autorisirte Congregation, ich meine die Brüder der christlichen Schulen. Und doch schließen Sie dieselben durch diese Bestimmung vom Unterricht aus. Es haben dieselben einen gewissen Ruf wegen ihrer Kunst, die Jugend zu erziehen, zu leiten und moralisch zu bilden, und dennoch schließen Sie sie aus, denn sie sind nicht und werden nie Bakkalaureen sein.“ Herr Cousin machte hiergegen bemerklich, daß der Studien⸗ meister nicht blos die moralische Aufsicht zu führen habe, sondern auch das Amt eines Repetenten bei den ihm anvertrauten jungen Leuten versehe, also auch ihre geistige Bildung zu fördern habe und gewisser⸗ maßen den Lehrer ergänzen solle, folglich selbst hinreichend unterrichtet sein müsse; wenn man nun den Besitz des Bakkalaureats Diploms nicht als Bedingung für den Studienmeister aufstellen wollte, so wäre zu fürchten, daß sich alle schwache Köpfe und geistig Trägen zu die— sem Amte drängen würden. Auch der Unterrichts-Minister, Herr Villemain, wollte von der Bedingung dieses Diploms nicht ab⸗ lassen, doch erklärte er sich bereit, in eine Verlängerung der den Lehrern und Studienmeistern für die Erfüllung der vorgeschriebenen Diplom-Bedingungen gesetzten Frist von drei auf fünf Jahre zu willigen. Die Kammer beschloß am Ende einstimmig, den ganzen Artikel noch einmal an die Kommisston zu verweisen. Es begann darauf die Diskussion des 16. Artikels, durch welchen diejenigen Privat-An⸗ stalten für den Sekundär⸗Unterricht, an welchen die Lehrer mit dem Sitten⸗Zeugniß und Bakkalaureats-Diplom nach Vorschrift des vor= hergehenden Artikels versehen sind, von der Verpflichtung entbunden werden, ihre Zöglinge noch außerdem in die Königlichen oder Kom⸗ munal⸗Colläges zu schicken. In den Städten, wo es keine solche Colléges giebt, soll den Vorstehern jener Privat-Anstalten eine drei⸗ jährige Frist verstattet werden, um sich mit Lehrern und Studienmeistern zu versehen, welche die vorgeschriebenen Qualificationen besitzen. Als Privat⸗Anstalten für den Sekundär⸗Unterricht sollen aber nur diejenigen gelten, an welchen für den rhetorischen, philosophischen und mathe⸗ mathischen Unterricht wenigstens zwei Licentiaten ès lettres und ein kaccalaureus ès sciences mathématiques angestellt sind. Der Marquis von Barthelemy und Baron Théönard schlugen Amen⸗ dements zu diesem Artikel vor. Das des Ersteren hatte zum Zweck, die Privat⸗-Anstalten ohne alle Bedingung von der Verpflichtung ihrer Zöglinge zum Besuch der Königlichen oder Kommunal-Colléges zu befreien; das andere bezog sich auf die Diplome und wollte für diese zur Mathematik noch die Physik hinzugefügt haben. Die Diskussion hierüber wurde vertagt.

Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 11. Mai. Das Prinzip der isolirten Einsperrung hat nun in der Kammer vollständig gestegt. Das Amendement des Herrn Vatout, welches vorschlug, die Anwendung des neuen Systems auf die bestehenden Central⸗ und Departemental-Gefängnisse noch zu vertagen, wurde heute mit gro⸗ ßer Majorität verworfen. Darauf genehmigte die Kammer auch den— jenigen Artikel des Gesetz Entwurfs, wonach die zu Reklusion und zu gewöhnlicher Gefängnißhaft verurtheilten Individuen ebenfalls bei Tag und Nacht isolirt in Zellen eingesperrt gehalten werden sollen. Die weiteren Details der Diskussion können nach Entscheidung dieser Prinzipfrage nur noch wenig Interesse darbieten.

Paris, 12. Mai. Der Kultus⸗Minister soll, nach der Angabe des Univers, die Denkschrist des Klerus der Diözese von Avignon in Bezug auf die Unterrichts-Frage dem Erzbischof von Avignon uneröffnet zurückgesandt, eine ähnliche Denkschrift aus der Diszese von Bourges aber mit den Worten: „Abgelehnt kraft Art. 4 des Gesetzes vom 18. Germinal des Jahres X.“, zurückgewiesen haben.

Die Herren Vivien und Berville haben auf das Büreau der Deputirten⸗Kammer folgenden Vorschlag niedergelegt: „Die durch den Artikel 39 des Dekrets vom 5. Februar 1810 der Wittwe und

den Kindern eines Verfassers gedruckter Schriften verbürgten Rechte sollen ebenfalls während der nämlichen Dauer den Wittwen und Kin⸗ dern der Verfasser von Werken, die auf dem Theater vorgestellt wer⸗ den, zustehen.“ Der in diesem Vorschlage angeführte Artikel des Dekrets vom 1819 lautet also: „Das Eigenthumsrecht ist dem Ver⸗ fasser und seiner Wittwe während ihrer Lebensdauer, wenn ihr hierzu die Ehepakten das Recht geben, und ihren Kindern während 20 Jahre verbürgt.“ Mithin ist der Zweck des Vorschlags, auf die Wittwen und Kinder der Verfasser dramatischer Werke die Wohlthat des De⸗ krets von 1816, welches nur auf die gedruckten Werke anwendbar ist, auszudehnen. „Bei dem jetzigen Zustande der Gesetzgebung“, be⸗ merkt in dieser Hinsicht der Constitutionnel, besteht eine traurige Ungleichheit zwischen den Erben der Schriststeller, welche unsere Sprache geehrt haben. Während die Einen, welche ihre Werke durch den Druck veröffentlichen, ein dauerhaftes Eigenthum hinterlassen, übertragen die Anderen, welche die französische Bühne berühmt machen, nach ihrem Leben nur ein Recht von kurzer Dauer, so wie das Gesetz von 1793 dasselbe feststellte. Im Jahre 18141 hatte die Kammer, indem sie den Gesetz⸗ Entwurf über das literarische Eigenthum erörterte, den Grundsatz der Gleichheit zwischen beiden Kategorieen von Schriftstellern angenommen. Aber da das Gesetz von 1841 nicht votirt worden ist, so hat der Vorschlag der Herren Vivien und Berville den Zweck, eine Ungerechtigkeit aufzu⸗ heben, die nur eine Vergessenheit des Gesetzgebers ist. Der Vor- schlag wird mit um so mehr Gunst und Dankbarkeit von den Litera⸗ ten aufgenommen werden, als mehrere Familien, die einen Namen führen, der das Theater berühmt gemacht hat, und unter anderem die Familie Boieldieu's, binnen wenigen Monaten durch den Fiskus zu Grunde gerichtet werden können, wenn die Kammer nicht ihr Erbe schützt.“

Don Carlos hat unterm 24. April aus Bourges eine Procla⸗ mation an seine Anhänger erlassen und sie darin aufgefordert, ihre Schwerter nicht zu zlehen.

Die Korvette „Ariane“ ist am 5. Mai von Brest aus nach Ota⸗ heiti unter Segel gegangen.

A Paris, 11. Mai. Die außerordentlichen Kredite, welche das Ministerium für das laufende Jahr gefordert hat, werden reich⸗ lichen Stoff zu einer Reihe von sogenannten „interessanten Sitzun⸗ gen“ in der Deputirten- Kammer darbieten. Es handelt sich dabei unter Anderem um außerordentliche Sendungen nach China, Haiti, Konstantinopel, Spanien, Griechenland, Italien und Persien. Die letzte dieser Missionen, welche dem zweiten Secretair der französischen Gesandtschaft in Konstantinopel übertragen ist, steht mit den Angele⸗ genheiten der nestorianischen Christen im Zusammenhange, welche von ihren muhamedanischen Nachbarn aus dem persischen Kurdistan ver⸗ trieben sind, und in Mesopotamien auf türkischem Gebiete eine Zu⸗ flucht gesucht haben. Im Namen dieser Nestorianer ist, wie es scheint, französische Vermittelung angerufen worden und daher denn die Sen⸗ dung nach Teheran. Nun will man aber wissen, daß diese Mission ganz erfolglos gewesen, indem die in Erzerum zwischen der Türkei ünd Persien eröffneten Verhandlungen über die Gränzstreitigkeiten, weiche mit der Sache der Nestorianer in Verbindung stehen, unter der Leitung englischer und russischer Agenten gepflogen seien. Man sieht, daß hier ein weites Feld zu einer neuen „politischen“ Debatte ist, wie wir deren in der gegen⸗ wärtigen Session schon drei oder vier erlebt haben. Aehnliches läßt sich von der Gesandtschaft nach China sagen, deren Schicksale und Erfolge ebenfalls für sehr problematisch gelten. In Erwartung po sitioer Nachrichten über den wirklichen Verlauf, bieten die anstaͤßigen Händel zweier französischen Agenten in Canton, der Herren Jancigny und Ratti⸗Menton, deren öffentliche Zerwürfnisse schon früher von den Zeitungen besprochen sind, hinreichende Gelegenheit zu Inter⸗ pellationen und Recriminationen gegen die herrschende Polltif, und die Opposition wird diese Gelegenheit ganz gewiß nicht unbenutzt vorübergehen lassen.

Auch die otaheitische Frage wird bei der Verhandlung über die außerordentlichen Kredite wieder zur Sprache kommen, waͤre es auch nur auf Veranlassung einer kleinen Summe zu Gunsten eines Herrn Gosse, welcher auf Kosten der Regierung eine wissenschaftliche Reise nach dem stillen Ocean unternommen, und von dort aus die Politik des Kabinets der Tuilerieen durch indiskrete Zeitungs-Artikel über die otaheitischen Vorgänge bloßgestellt hat. Von der Absetzung der Kö⸗ nigin Pomareh und Abberufung des Admirals Dupetst-Thonars wer— den wir überhaupt noch oft in der Kammer zu hören bekommen wenn auch nur neue Auflagen der bereits zwei- ober dreimal auf⸗ getischten Behauptungen und Declamationen.

Noch ein beachtenswerther Punkt, welchen die außerordentlichen

des britischen Museums vorgelegt, unter denen eine Münze von Aphrodisias auch chronographischen Werth hat.

Die Bibliothek des Grafen Titus Dzialynski in Kornik bei Posen.

Q Posen. Es ist ein ungerechtes Vorurtheil, wenn man glaubt, Kunst und Wissenschast hätten in polen zu keiner Zeit eifrige Vertreter und beharrliche Beförderer gefunden. Im Gegentheil zeigt sich, daß es auswärts selten Männer gegeben, die als Private ihre ganze Zeit und ihren Einfluß so weit zum Wohle der Wissenschaften verwendet haben, als es, namentlich seit jener Zeit der Fall war, wo mit dem Sturze der klassischen Literatur die Epoche der Bibliomanie begann. Manchem schien sie eine Krankheit und er hielt sie für die andere Seite jenes Extrems des Indifferentismus, unter dessen Fessel die llassische Literatur ihre letzten Lebenszeichen gab. Doch, sehen wir, mit wie besonderer Auswahl und welchem wissenschafilichen Tait die ersten Gönner der Wissenschaft in Polen auftraten, so gelangen wir zu der vollen Ueberzeugung, daß weder bloße Liebhaberei, noch Pruͤnksucht unge⸗ meine Opfer für die Wissenschaft brachte, sondern lediglich die ernste Nei⸗ gung, die Schätze der Intelligenz, hauptsächlich der nationalen, zu sammeln, sie dem Untergange zu entreißen, die intellektuellen Schöpfungen der Nation denen vorzulegen, die zu den Fähigkeiten derselben noch wenig Vertrauen haben, und sie dem Geschichts⸗-Studium zu erhalten. In 660 letzteren Sinne wurden auch die wissenschaftlichen Bestrebungen des Grafen Dzia— lytisti gemacht, dessen höchst werthvolle Bibliothek die ganze Geschichte der polnischen Vorzeit vor uns auferstehen läßt. Der gleich intelligente als humane Besitzer dieser kostbaren Fundgrube für Historiker, Sprachsorscher und namentlich für Juristen hat auf seinen verschiedenen Neisen im Aus- lande Gelegenheit gefunden, die schätzbarsten literarischen Werke der Vorzeit zu erwerben, und brachte seiner lobwürdigen Neigung in dieser Beziehung auch die größten Geldopfer. Hauptsächlich wichtig ist der juristische Theil der Bibliothek, welchem der Besitzer, als kenntnißreicher Rechtshistorifer, die seltensten und kostbarsten Werke einverleibt hat. Die Kürze meines Auf⸗ enthalts in der freundlichen Nähe desselben gestattete nur, mir eine allge meine Uebersicht der zahlreichen Büchersammlung zu verschaffen, welche täg- lich mit den neuen literaris. en Erscheinungen vermehrt wird und deren Bändezahl sich auf 16,000 be äuft; im Uebrigen richtete ich, überzeugt, daß der Werih der Sammlung nicht sowohl in ihrem numerischen Umfange, als in dem Alterthum und der Seltenheit der einzelnen Werle liege, meine Aufmerksamkeit mehr auf diese und auf die vorhandenen Manustripte. Es läßt sich ohne Widerspruch behaupten, daß die uristische Bibliothek zu Kornit die bändereichste und lostbarste von ganz Polen ist. Die Nomenclatur der⸗ selben würde jedoch für Deutschland wenig Interesse haben, und ich will

statt deren einige von den Manuskripten namhaft machen, welche Deutsch⸗ land näher liegen, zumal der Graf Dzialpnski nicht abgeneigt scheint, manche von den bei ihm befindlichen Handschriften gegen solche umzutauschen, welche die Geschichte Polens betreffen.

1) In Deutschland wissen Viele, daß Napoleon einen Roman unter dem Titel „Clisson et Eugenie“ begonnen hat. Ich sah in Kornik das eigenhändige Manusfript des Verfassers, welches ziemlich unleserlich ist, und aus dem mir hervorging, daß Napoleon ein besserer Krieger als Belletrist gewesen. Zunächst erkannte ich darin eine gewisse Antipathie gegen das weibliche Geschlecht, daß er die zweite Person des Titels wieder gelöscht hat. Sodann beginnt er: „Clisson était avec un penchent decidẽèᷣ pour la guerre...“ fährt eine halbe Seite fort, streicht das Ganze, setzt mit einer Modification des ersten Satzes wieder an und so zu vier Malen. Augenscheinlich ist es ihm sehr schwer geworden, selbst eine kriegerische Figur im Romane in Gang zu setzen.

Auf Verlangen des Grafen Dzialynséki hat der Herzog von Bassano die Authentizität dieses Manuskripts durch elne Kommission, welche aus Charles de Montholon, Baron Fain und Baron Monier bestand, bescheinigen und durch Fain die Registrirung sämmtlicher in Dzialinski's Händen befindlicher Manustripte Napoleon's eigenhändig niederschreiben lassen, um durch die Iden⸗ tität der Handschrift den Beweis zu geben, daß auch das Original der Constitution des Herzogthums Warschau wirklich von Fain's Hand herrühre, worüber ehemals Zweifel herrschten.

2) Ferner fand sich vor das Original des bekannten Projekts von Nam poleon, die Armee des Großherrn zu kommandiren. Buonaparte tritt hier als General der französischen Artillerie unter Berufung auf seinen Sieg bei Toulon mit etwas sufsisanter Miene auf, das Projekt selbst ist, wiewohl er sprechend eingeführt wird, jedoch nicht von seiner Hand, aber mit seinen ei⸗ genhändigen, höchst charakteristischen Nebenbemerkungen und Verbesserungen dersehen. Zur Begleitung in die Türkei waren ausersehen: Songuis, Rolland, Marmont und Aquito.

I) Eine originelle Sanimlung aller Privilegien der deutschen Kreuzritter bis zum Jahre 4421 (Unicat). 4) Die Chronit Pommerns von Dlugosch, Manustript aus dem Jahre 1409. 5) Ein Manusfript des Ludovicus Tu= bero Dalmata, commentarius de temporihus suis (Lib. X.). Das Ma⸗ nustript ist auch von dem so umsichtigen Meißner nicht erwähnt und nie— mals gedruckt worden. Es wurde im Jahre 1570 von Petrus Benessa dem Könige von Ungarn, Johannes, dedizirt. 6) Ein Manustript, betref⸗ send die Schlachten unter den Söhnen Karlmann's. 7) Manustript des Vitruvius, Seneca Virgilius. 8) Augustinus? Erposition der Psalmen. 9) Manustript der Ordens Privlleglen der Geistlichkeit, welches. Gr. Dzialpnski aus Schweden mitgebracht hat. 10) Manuffripi einen historia LTrojana. 11) Große 1 von Manusfripten, d. h. Ab⸗ schristen griechischer Werke, deren Schreibart ihr hohes Alterthum anzeigt.

12 Dreizehn Bände Originalien der Korrespondenzen der polnischen Kö—=

nige. 13) Das Manusfript einer Chronik von Flandrien. ranzösisch. 14) Manuskript einer deutschen Chronik von Danzig, worin die Gen g gelehrten Deutschen, von denen im Werke die Rede ist; es rührt aus dem Jahre 1679 her. 15) Funfzehn Bände Originalien, welche die preußische Geschichte be= treffen. 16) Ein Pergament⸗Manuskript der divina comedia mit dem Wappen des Kardinals Bembo, des berühmten Gönners und Editors von Dante. 17) Das Original eines holländischen Manustripts, enthaltend eine Beschreibung von Japan. 18) Eine Sammlung originaler Traktate zwischen Rußland und Polen aus dem 17ten Jahrhundert, mit den Kaiserlichen Siegeln ver- sehen. 19) Eine lateinische Uebersetzung des Homer von Dantiscus. 20) Ein Manustript von Marco Polo über die Tartaren. Besitzer ist nicht ganz gewiß, ob es Unicat sei. 21) Ein Manustript des kulmer Rechis. 22) Eine interessante Schrist des Jakobus de Tepolis über das Schachspiel, aus dem 11Iten Jahrhundert. 23) Original, der besonderen Gesetzgebung der Arme= nier in Polen. 24) Ein Manustript des Martinus Polonus: die Chronik der Päpste, mit vielen Wappen verziert. Auch die Geschichte der Päpstin Johanna sindet sich darin vor. 25) Eine Anzahl Manuskripte Ire fin Schriften. 26) Zahlreiche frühe Abschriften der römischen und griechischen Klassiker 2c. c.

Ich habe aus dem oben angeführten Grunde nur die vorstehenden Werle namhaft machen können, um wenigstens einen annähernden Maßstab zur Beurtheilung der ausgezeichneten Bücher- und Handschristen Sammlung von Kornik zu geben; um den ganzen Werth derselben kennen zu lernen, bedarf es o r Studien, zu denen der Graf Dzialynski bereitwillig die Hand bietet, indem er nicht num den Zutritt zur Bibliothek nicht verhindert, sondern auch seine gesuchten Werke ausleiht.

Mit der Bibliothek ist eine Sammlung historischer Alterthümer verbun⸗ den, welche meistens aus den Kriegsrüstungen der polnischen Vergangenheit besteht, und diesen Sommer durch eine zweite Sammlung von Kunsigegen⸗ ständen, welche der Graf in Galizien hat, noch einen Zuwachs erhalten soll.

Deutscher Verein für Heilwissenschaft. Berlin. In der April⸗Sitzung des deutschen Vereins für Heil- Wissenschaft wurde eine Abhandlun 18 e n gen r, Dr. Eienn n in Rio Janeiro über die elephantischen Skrotal-⸗Geschwülste der Neger vor= getragen. An mehreren Fällen aus der dortigen reichen Erfahrung wurden die großen Schwierigkeiten der Operation anschaulich gemacht, die einige Male einen üblen Aus ö zur Folge gehabt hatte. Herr Dr. Remadk theilte hierauf mehrere Fälle von Caütenssation der Ureihra mit dem modi= sizirten Ducampschen Instrumente mit, worüber, wie über die Diskussion, die sich an diesen Vortrag knüpfte, hier diese Andeutung genügen möge.

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