1844 / 139 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ü Bauten in Hamburg bestimmten, sowohl 2 uh en u sth verzierten, als unbearbeiteten Sand- und anderen gemeinen Bruch- und Mauersteine gänzlich vom Elbzoll befreit sein . von der Magdeburger Zeitung mitgetheilten Privatschreiben aus Dresden vom 15. d. ist den Königlich sich sischen Behörden mittelst Ministerial-Refkripts eröffnet worden, daß sie in ihren Schreiben die Herzöge von Sachsen und Anhalt auch fernerhin „Durchlaucht“ zu tituliren haben.

Anhalt-Cöthen. Cöthen, 15. Mai. Am 18ten do steht uns ein höchst eifreuliches Fest bevor, denn es ist der Tag, wo vor 25 Jahren, am 18. Mai 1819, unser Herzog Heinrich sich mit der Tochter des Fürsten Heinrich XLIV. von Reuß⸗-Köstritz vermählte. Damals war Höchstderselbe kurz vorher durch Cession seines Bru— ders, des Herzogs Ferdinand von Anhalt-Cöthen, in den Besitz des Fürstenthums Pleß gekommen, von wo er erst am 24. März 1834, dem Todestage des Letzteren, zur Succession in die hiesige Haupt- linie gelangte. Möge uns der Himmel unser hohes Fürstenpaar noch lange erhalten.

Freie Städte. * Frankfurt a. M., 15. Mai. Trotz aller entgegensprechenden Gerüchte ist doch gewiß, daß Se. Majestät der Kaiser Nikolaus in diesem Sommer Deutschland besucht und namentlich auch nach Böhmen kommen werde.

Se. Durchlaucht der Fürst von Metternich wird Anfangs Juli Karlsbad, später den Johannisberg besuchen.

In der heutigen Sitzung unserer gesetzgebenden Versammlung wurde von Seiten des Senats die Ratification des zwischen dem deutschen Zoll-Verein und Nord-Amerika abgeschlossenen Handels⸗ Traktats nachgesucht.

Dem Beispiele anderer deutschen Staaten folgend, wird unser Linien-Bataillon nun mit Perkussionsschlössern versehen, und es ist ein desfallsiger Vortrag an die gesetzgebende Versammlung gelangt.

Die seitherige schöne Witterung hat schon einige Bewegung in die nahen Bäder gebracht, und Main-Dampsschifffahrt und Taunus— Eisenbahn erfreuen sich starker Frequenz. Die Dampfboot -Flotille des Main ist nun so ziemlich vollzählig, der Wasserstand immer noch hoch. Allerdings wird dadurch der Anfang des Baues der Main⸗ Brücke für die Main⸗-Neckar-Eisenbahn verzögert. Die Erdarbeiten dieser Eisenbahn gehen nun etwas rascher voran. Alle übrigen uns berührenden Eisenbahn-Projekte ruhen noch.

Frankreich.

Paris, 13. Mai. Es ist bekanntlich im Lauf der Debatten über das neue Unterrichtsgesetz in der Pairs-Kammer mehrmals von den Verhandlungen die Rede gewesen, welche im Jahre 1828 zwischen Karl X. und seinen damaligen Ministern über die gegen die Jesuiten gerichteten Ordonnanzen stattgefunden. Die erste dieser beiden, vom Grafen Portalis, als Großsiegelbewahrer im Martignacschen Ministe⸗ rium, gegengezeichneten Verordnungen erklärte, daß acht Selundär⸗ schulen die gesetzliche Zahl der aufzunehmenden Zöglinge überschritten hätten und außerdem von Personen geleitet würden, die zu einer in Frankreich durch kein Gesetz ermächtigten religiösen Congregation ge⸗— hörten. Diese acht Schulen sollten, vom 1. Oktober an, unter die DOber⸗Aufsicht der Universität gestellt werden, auch von da an Nie— mand, gehöre er zur Direction oder zum Unterrichts- Personale,

befugt sein, in einer von der Universität abhängenden Anstalt oder in einer geistlichen Sekundär⸗Schule zu verbleiben, wenn er nicht die schriftliche Versicherung ausgestellt, daß er keiner in Frankreich unge—

setzlichen religiösen Congregation angehöre. Die zweite Ordonnanz, welche der Bischof von Beauvais, Herr von Feutrier, damaliger Unterrichts⸗-Minister, gegengezeichnet hatte, beschränkte die Zahl der geistlichen Sekundär- Schulen nach einer dem Könige binnen drei Monaten vorzulegenden Tabelle; jedenfalls sollte die Gesammtzahl der Zöglinge in denselben nicht 269000 übersteigen. Die Zahl der Schulen und die Bezeichnung der Gemeinden, in denen sie zu beste⸗ hen hätten, blieb dem Könige anheimgestellt, der zuvor die Ansichten ber Erzbischöfe und Bischöfe vernahm, auch das Gutachten des Kultus⸗ Ministers einholen würbe. Keinem Fremden, der das vierzehnte Lebens⸗ jahr überschritten, wurde die Aufnahme in diese Schulen gestattet; alle seit zwei Jahren aufgenommene Zöglinge sollten eine, geistliche Kleidung tragen; jede Austheilung von Doltor- oder Magister-Diplomen vor empfangenen höheren Weihen wurde untersagt. Die Vorsteher und Direktoren der Schulen sollten fortan von den Erzbischöfen oder Bischöfen mit Zustimmung des Königs ernannt und die Namen aller schon bestehenden Schul-Oberen dem Könige zur Genehmigung vor⸗ gelegt werden. Diejenigen Sekundär⸗-Schulen, in welchen diese Bestim⸗ mungen nicht vollzogen würden, sollten unter die Gewalt der Univer⸗ sität zurückkommen. jedes zu 150 Fr., in den Sekundär-Schulen geschaffen, deren Ver⸗ theilung unter die einzelnen Diözesen der König sich vorbehielt. In einer der letzten Sitzungen der Pairs Kammer hatte nun Graf Montalembert behauptet, Karl X. habe diese Ver⸗ ordnungen nur mit Widerwillen unterzeichnet; sie seien dem Könige von dem Martignacschen Ministerium, welches seiner—⸗ seits wieder dem Drängen der Kammern nachgegeben, gewisser⸗ maßen abgezwungen worden, und der König habe zuletzt nur unter der Bedingung eines von den Kammern zu erlangenden Zuschusses zu den Dotationen der geistlichen Sekundär⸗Schulen, eben der oben be⸗ sagten 8000 neuen Stipendien in die Ordonnanzen gewilligt. Die Gegenerklärungen des Grafen Portalis in der Pairs-Kammer sind schon mitgetheilt. Diesen widersprach aber Graf Montalembert von neuem, indem er sich dabei auf die Autorität des Herrn von Frayssi⸗ nous, Bischofs von Hermopolis, berief, der vor dem Erlaß jener Ordonnanzen aus dem Martigngeschen Ministerium ausgeschieden war. Jetzt tritt nun auch der Bischof von Chalons auf, um diese Ansicht von der damaligen Lage der Dinge zu unterstützen und zu versichern, daß Karl X. die Verordnungen von 1828, um einer politischen Noth—⸗ wendigkeit des Augenblicks zu genügen, wider Willen, jedoch nicht gegen sein Gewissen unterzeichnet habe. Der Bischof schreibt nämlich aus Chalons vom 30. April an die Quotidienne:

„Alle, welche behaupten, daß König Karl X. die der Geistlichleit so feindlichen Verordnungen vom Monat Juni 1828, deren Folgen schon da⸗ mals so leicht vorauszusehen waren, ganz aus freiem Willen erlassen habe, muß ich sehr um Verzeihung bitten. Ich kann eine Thatsache mittheilen, welche zum Beweis dienen wird, daß jener liebenswürdige, weise und tief religiöse Fürst mit großem Bedauern und Widerstreben sich zu diesem Aeußersten genbihigt ö eine so schwere Last uns auszulegen. Der König lam auf seiner Reise nach dem Elsaß durch Chalong. Am folgenden Tage, the, er abreiste, wurde uns die Ehre zu Theil, ihm unsere hochachtungs⸗ vollen Huldigungen darzubringen. Dei Karbinal von Lalil und ich wür⸗ den ihm vorgestellt. Wir waren allein mit Sr. Majestät. Auf ein Jeichen, welches er uns mit der Hand gab, folgten wir ihm noch einmal in den

Präscttursaal zurück, den ed schon Werlassen hatte, und dort sagte . w Angesicht zu Angesicht mit einer Minie voll Giste umd

nem Ton der Süimme, die' ich niemals vergeffen werde: „„Nun, meine Herren Yschöse, Sie müssen sch schon M ein wenig ' fügsani ien, iwas in die Üümssände schicken. Wenn man thut, was ch g saj abes se wenceich die ganze Hand öffnen, (er öffnete ste birllich und 97 diese Gebehrde mit dem n en Ton); sollte man hin gegen Widerstand leisten nd Schwierigleiren machen, so welde ich die Hand

Endlich wurden noch 8000 neue Stipendien, ein

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etwas schließen““, und er schloß in der That den Daumen an den Zeige- finger, aber so sanft, daß man wohl sehen konnte, er werde sie nicht zu 7 zusammendrücken, und es sei ein Vater, der hier spreche. Diese wenigen Worte wurden, wie Alles, was er sagte, auf die liebenswürdigste Weise ge—= sprochen. Welcher Unterschied zwischen diesen zwei Fingern Karls X. und der eisernen Hand, welche man jetzt auf uns fallen lassen will, der Hand des ... des... us. s. w.ö! Ja, großer Gott, welcher Unterschied! Kann man nun wohl nach diesem kleinen und sehr kurzen Gespräch noch glauben, daß der König nicht mit Bedauern von seinen Ordonnanzen ge⸗ sprochen und nicht r hätte, wohin sie uns führen müßten? Nicht als Gebieter, nicht als befehlender König sprach er damals zu uns, sondern ich möchte fast sagen, wie Jemand, der sich entschuldigt, der ein wenig ver⸗ legen ist, wie ein Vater, den es schmerzt, zärtlich geliebte Kinder betrüben zu müssen. Wir verbeugten uns, ehe wir uns zuruͤckzogen, ehrerbietig vor ihm, aber ohne ihm zu antworten. Trefflicher, ewigen Andenkens wüidiger Fürst, für den noch jetzt die Herzen aller echten Franzosen schlagen, dessen edlen Blick, großmüthige Gesinnungen, Güte und Huld wir niemals ver— gessen werden, ja, ich zweifle nicht, daß dies dein Gedanke war!“

Es begegnet den Oppositionsblättern zuweilen, daß sie in ihrem Eifer gegen die bestehende Verwaltung, wenn sie die Kammern mit derselben einverstanden sehen, ganz eigenthümliche und naive Bekennt⸗ nisse über das Repräsentativ- System und seine Wirkungen ablegen. So sagt heute der Courrier frangais: „Wahrlich, geliebte Le⸗ ser, wenngleich es sich weder von Otaheiti, noch von der Wahl zu Louviers, noch von Eisenbahnen handelt, so mögt Ihr doch für sehr ernst nehmen, was im Schoße unserer Kammern vorgeht. Im Pa⸗ last Luxembourg handelt es sich um ein Gesetz über den Sekundär— Unterricht, im Palast Bourbon um ein Gesetz über die Gefängnisse; niemals hatte die gesetzgebende Gewalt sich gleichzeitig mit zwei wichtigeren Fragen zu beschäftigen, und niemals vielleicht verhielt sich die öffentliche Meinung gleichgültiger gegen die parlamentarischen Debatten. Eine traurige, beklagenswerthe Gleich— gültigkeit! Man bedenke, durch das eine der beiden Gesetze soll eine jugendliche Generation gebildet werden, um mit Ehren ihre Laufbahn anzutreten; das andere soll über den Auswurf der Gesellschaft ent⸗ scheiden und ihn moralisch bessern. Nun können wir aber nicht anders als unser höchstes Mitleid aussprechen, mit Hinsicht auf bie vier Mit— glieder der gesetzgebenden Gewalt, welche paarweise die Verantwort⸗ lichkeit sür die Lösung einer jeden dieser beiden großen Aufgaben tragen. Im Luxembourg ist das Schicksal der Jugend den Herren Cousin und Villemain überliefert, welche die Erfahrungen des klassi⸗ schen Unterrichts und der Universitäts⸗-Philosophie als Grundlage für die Bildung derselben fortbestehen lassen wollen. Im Palast Bourbon ist das Loos des Verbrechens den Händen der Herren von Tocqueville und Beaumont übergeben, welche sich beeilen, es den Versuchen ihrer transatlantischen Philan⸗ thropie und einer Zellenbesserung zu unterwerfen. Die Herren Cousin und Villemain sind die Pennsylvanier des öffentlichen Unter⸗ richts, die Herren von Tocqueville und Beaumont die Klassiker der Philantropie, die Universitätsmänner des Gefängnisses. Von beiden Seiten dieselbe Unwissenheit über die menschliche Natur, dieselbe Un— kenntniß der Mittel zu ihrer Entwickelung, derselbe Fanatismus der Doktrinen. Es ist ein trauriges Schauspiel, welches die engherzige und blinde Ohnmacht zweier Mächte unserer modernen Civilisation, der Philosophie und der Philantropie, jedem ernsten Denker gegen wärtig giebt. Das Ministerium will seine beiden Gesetze, so wie sie sind, und man wird sie ihm selbst so bewilligen. Die Kammer hat das Prinzip des Gefängnißgesetzes angenommen und glaubt doch nicht daran. Was thut das? Herr Duchatel will sein Gesetz. Er schickt die beiden Oppositions⸗-Mitglieder, Herr von Tocqueville und von Beau⸗ mont, unter ihre Freunde ab, und sie bringen ihm Stimmen zurück, die sie für ihn gesammelt. Ihr Armen! Ihr glaubt etwas zu gründen, aber es wird nichts Dauerhaftes und Lebendiges aus Euren Händen hervorgehen. Ihr werdet kein Werk hinterlassen, weil der erfinderische Geist und der bauende Arm Euch fehlt.“

Der Moniteur erklärt heute die gestrige Angabe des Univers mit Hinsicht auf die Zurückweisung der beiden bischöf lichen Denkschrif—⸗ ten aus den Diözesen Avignon und Bourges für unrichtig. Die Denkschriften sind beide vom Justiz- und Kultus⸗-Minister geöffnet und gelesen worden, und der Minister hat sie mit dem beigefügten Bemerken, daß sie in ihrer Kollektivform der Pairs-Kammer nicht vorgelegt werden könnten, an die Einsender zurückgeschickt.

Bei Gelegenheit des Königlichen Namensfestes sind 2500 neue Ritter der Ehrenlegion ernannt worden.

Der Courrier frangais sagt, man versichere in den gewöhn⸗ lich gut unterrichteten politischen Salons, daß der Graf von Reuß

rim), der häufige Konferenzen mit der Königin Ehristine hat, näch— ens mit sehr ausgedehnten Vollmachten nach Frankreich kommen verde, um hier über eine sehr wichtige Angelegenheit zu unterhan— deln. Die Unterhandlung, womit er beauftragt ist, soll die Verzicht⸗ eistung des Don Carlos auf den Thron von Spanien und die Ab— schließung der Heirath der Königin Isabella mit dem Prinzen von

Asturien betreffen.

Aus einer durch die Seine-Präfektur angefertigten Uebersicht ergiebt sich, daß die Zahl der seit Anfang dieses Monats visirten Pässe sich auf mehr als 300,000 beläuft. Die Industrie-Ausstellung

hat diese Masse von Fremden herbeigezogen.

HI Paris, 13. Mai. In der Pairs-Kammer wurde die Dis kussion des Gesetzes über den Sekundär⸗Unterricht wieder aufgenom⸗ men. Der Herzog von Broglie erstattet Bericht über die Beschlüsse der Kommission über die §§. 3 und 4 des Art. 15, die an sie zu⸗ rückverwiesen worden waren, um neu abgefaßt zu werden. Die neue Fassung des §. 3 wird ohne Diskussion angenommen. Ueber die des §. 4 erhebt sich eine Diskussion. Herr Pelet de la Lozére schlägt ein Amendement vor, wonach die maitres de pensious von der Nothwendigkeit entbunden werden sollen, den Grad eines Bakkalaureus zu besitzen. Der Herzog von Broglie und der Minister des öffentlichen Unterrichts bekämpfen dieses Amendement, das von den Herren Pelet de la Lozäre, Cousin, Montalivet und Lebrun vertheidigt wird. Graf Cholet schlägt ein Unter-Amende⸗ ent vor, das keine Unterstützung findet. Der Präsident läßt über das Amendement abstimmen, zwei Abstimmungen werden nach einander für zweifelhast erklärt; es wird zu einer dritten Abstimmung durch Aufstehen und Sitzenbleiben geschritten. Das Büreau erklärt das Amendement mit einer Majorität von 3 bis 4 Stimmen für ange⸗ nommen. (Aufregung und Reclamationen.) Herr Cousin erklärt, er habe für das Amendement votirt; aber eben im Interesse des Amendements selbst dürfe die Abstimmung nicht zweifelhast sein. Er glaube, die Kammer solle zur geheimen Abstimmung darüber schreiten. (Rufe: Nein! Nein! Ja! Jah Der Graf Mols eilt der Tribüne zu, die Stille kehrt wieder. Er erklärt, er habe gegen das Amende⸗ ment votirt, aber dessenungeachtet bitte er die Kammer, die Entschei⸗ dung des Büreau's im Interesse der künftigen Beschlüsse aufrecht zu halten. Was würde die Folge sein, wenn man künftig in allen Fällen des Unterschieds von einigen Stimmen zum Skrutin schreiten wollte? Das hieße, alle Uebungen und Gebräuche der Kammer über den Haufen werfen. (Allgemeiner Beifall) Der Präsident erklärt das Amendement für angenommen. Die Sitzung dauert fort.

In der Deputirten⸗-Kammer wurde heute zuerst der zweite Theil des Art. 22, der jetzt zum Art. 23 wird: „Jeder Gefangene (détenü) wird in einem hinreichend geräumigen, gefunden und lüsti⸗=

gen Orte eingesperrt“, angenommen. Ueber den Art. 24 entspann sich eine längere Debatte, da Herr Gustave de Beaumont den— selben abkürzen, blos auf die beiden ersten Paragraphen desselben be⸗ schränken wollte, wonach die Arbeit für alle Verurtheilten Verpflich—⸗ tung ist, wenn sie nicht durch das Urtheil ausdrücklich davon entbun— den werden, oder kraft des Art. 20 des Strafgesetzbuchs verurtheilt sind. Herr Gustave de Beaumont will Beibehaltung dieser Be⸗ stimmungen, und daß erklärt werde, daß die zur Zwangsarbeit Ver⸗ urtheilten zu den mühsamsten Arbeiten verwendet werden, und daß der ganze Ertrag ihrer Arbeit dem Staat gehöre. Herr Emil von Girardin schlägt eine andere Redaction des Artikels vor, die ver⸗ worfen wird. Die Herren Bechard, de Ressignac und der Mi⸗ nister des Innern sprechen noch. Endlich wird der Artikel auf Antrag des Herrn Lestiboudois an die Kommission zurückverwie⸗ sen. Der Art. 25 wird mit einem von dem Minister des In⸗ nern vorgeschlagenen Zusatze angenommen. Art. 26, wonach ein Geistlicher eines nicht katholischen Kultus dem Dienste des Hauses beigeordnet werden soll, wenn das Bedürfniß es erheischt, wird mit den vorangeschickten Zusatze angenommen, daß dem Dienste jedes Ge— fängnißes ein oder mehrere Aumoniers beigeordnet werden sollen. Die Kammer gelangt bis zu Art. 32. Die Sitzung dauert fort.

A Paris, 13. Mai. Die pariser Zeitungen führen über den gegenwärtigen Zustand der Dinge auf Haiti eine höchst unterhaltende Sprache. Es handelt sich für die Mehrzahl derselben um nicht mehr und nicht weniger, als die Benutzung der inneren Wirren der Neger Republik zur Wiederherstellung der französischen Oberherrlichkeit über Haiti. Die hiesigen Blätter widersprechen freilich den allerdings höchst unwahrscheinlichen Angaben der englischen, daß Frankreich bei den blutigen Bewegungen im Schoße des Negerstaates die Hand im Spiele habe, aber sie geben zu gleicher Zeit ganz deutlich zu ver— stehen, wie unendlich leid es ihnen thut, nicht an die bisherige Ein— mischung der französischen Politik in jene Händel glauben zu können. Hören wir statt aller anderen die gemäßigte, die konservative Presse:

„Es ist überflüssig, zu sagen, daß Frankreich nicht bei den unaufhör⸗ lichen Aufständen betheiligt ist, welche unsere ehemalige Kolonie erschöpfen, seitdem dieselbe, in Folge englischer Umtriebe, das ruhmvolle Schutzverhält= niß (la gloricuse tutelse) abgeschüttelt hat, wodurch sie zu einer so wun⸗· derbaren Blüthe gebracht war. Aber die gegenwärtige Bewegung, wenn sie wirklich die Bedeutung hat, welche die englischen Jeitungen ihr beilegen, regt in der That eine sehr inhalischwere Frage an, über welche man sich klar werden muß. Wenn die ehemalige Kolonie St. Domingo wieder in den Genuß der Vortheile eintreten will, welche ihr durch ihre frühere Ver—= bindung mit Frankreich gesichert wurden, und deren Verlust für sie von einem halben Jahrhundert der bürgerlichen Erschütterungen begleitet gewesen ist, so fann feine europäische Macht sich der Rückkehr uus verlorenen Sohnes widersetzen. Wollte sich dagegen die haitische Republik, im Be— wußtsein ihrer Unfähigkeit, die Ordnung in ihrem Schoße aufrecht zu erhal⸗ ten, unter den Schuß einer dritten Macht, und namentlich Englands, ste . len, so hätte Frankreich das Recht und die Pflicht, sich dem zu widersetßen.“

Jedermann wird mit der Presse darüber einverstanden sein, daß eine freiwillige Wiederunterwerfung Haiti's unter das französische Scepter, wenn man sich dieselbe überhaupt als möglich denkt, keine rechtmäßige Einrede von Seiten der übrigen europäischen Staaten begründen würde. Mit welchem Fug aber wollte Frankreich Ein sprache gegen die etwanige Unterwerfung Haiti's unter die englische Herrschaft erheben? Steht Haiti in irgend einem staatsrechtlichen Verhältnisse zu Frankreich, welches dem letzteren ein Recht der Bevor mundung seiner Beschlüsse oder ein Veto gegen dieselben einräumt? Keinesweges. Oder stützt die Presse jenen im Namen Frankreichs erhobenen Anspruch auf die Geldverpflichtungen, welche Haiti ver⸗ tragsmäßig gegen Frankreich übernommen hat? Aber die aus diesen sinanziellen Verhältnissen herzuleitenden Verbindlichkeiten würden natür⸗ lich auf England übergehen, wenn dies die Oberherrlichkeit über Haiti ibernähme, und Frankreich würde also dabei, weit entfernt, seinen Schuldner zu verlieren, einen Bürgen von unzweifelhafter Solvenz zu demselben hinzugewinnen.

Die Natur des Rechtes der Protestation, welches die Presse in dem bezeichneten Falle für Frankreich anspricht, ist daher ein Räthsel, aber sie ist bei weitem nicht die größte Unbegreiflichkeit des angezo— genen Artikels. Was mag sich die Presse z. B. wohl bei den Worten „ruhmvolles Schutzverhältniß“ gedacht haben, die sie auf den chemaligen Zustand von St. Domingo anwendet? Es ist wahr, St. Domingo war unter der französischen Herrschaft blühender als heut zutage, das heißt, es brachte unter der Peitsche der Sklaventreiber mehr Zucker und Kaffee hervor, als jetzt. Wir begreifen, daß der damalige Zustand der Dinge auf Haiti für die Kolonisten ein sehr behaglicher und bequemer war, wir begreifen, daß das Aufhören dieses Zustandes von dem Standpunkte derselben Kolonisten aus angesehen, als ein Verlust, als ein Rückschritt erscheint; aber unerklärlich ist es uns, wie man den Muth haben kann, das damalige Verhältniß von St. Domingo, insoweit es die schwarze Bevölkerung der Insel betraf, ein „rühmliches“ zu nennen. Oder meint die Presse etwa, daß die 500,000 Schwarzen, welche damals für einige Tausend weißer Familien arbeiteten, sich sehr geschmeichelt fühlen mußten durch die Ehre, die Sklaven französischer Kolonisten zu sein, welche mit dem Ertrage des blutigen Schweißes der Neger den Luxus von Milliongirs bestreiten konnten? Meint die Presse, daß die domingoschen Akla⸗ ven des vorigen Jahrhunderts in dem Glanze und dern leppigkeit ihrer Herren ihren Stolz finden mußten, und daß sie sich durch Las Verschwinden aller jener Pracht von ihrer Insel gehemüthigt fühlen sollen? Die Zumuthung wäre etwas stark, aber sie ist roch nicht unglaublich. Spricht doch die Presse im Verlaufe ihres Artikels mit ausdrücklichen Worten von „dem Wiedereintreten der Haitier in den Genuß der Vortheile, welche St. Domingo ag sgine ehemalige Verbindung mit Frankreich gesichert wurden., Die) Vortheile sind in der That so unermeßlich, daß man sich wundern ann, rn nicht längst eine Deputation des haitischen Fpeistagtes in 3 sst, um Frankleich im Nothfall fuß fällig um . Wiedereinführung des stlßctus quo vom vorigen Jahrhundert anzuflehen. Berstünd⸗

Aber es scheint den Haitiern leider an allem richtigen zerstän ö niß ihres eigenen Vortheils zu fehlen, und es ist bis jetzt nur . Aussicht vorhanden, daß sie endlich einsehen werden, wie unendlich besser ihre Lage war, als sie noch das beneidenswerthe Glück hatten, mil ihren Brüdern auf Guadeloupe und Martinique die französische Sklaverei zu theilen. Diese Bemerkung entgeht der Presse nicht, und sie rechnet beshalb nicht stark darauf, daß die Haitier freiwillig in das „ruhmwolle Schutz verhältniß zu Frankreich und in den „Genuß der Vortheile, deren sie ehemals durch ihre Verbindung mit Frankreich genossen“, zurückzukehren geneigt seien. In der peinlichen Ueberzeu⸗ gung, daß die Haitier ihr wahres Interesse gänzlich, verkennen, ent⸗ schließt sich, denn die Presse dazu, das Negervolk im Nothfalle mit Gewalt wieder glücklich zu machen. Indem sie diesen Zweck ins Auge faßt, macht die Presse die unerwartete Entdeckung, daß der ehemals französische Theil von St. Domingo noch immer von Rechts wegen Frankreich angehört“, so daß es nur auf die Wahl des gün⸗ stigen Augenblickes zur Geltendmachung dieser Souverainitätsrechte ankommt. Will man versuchen, dieser dreisten Behauptung die Be⸗ rufung auf den Traktat von 1838 entgegenzustellen, durch welchen Frankreich die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit Haiti's ohne Be—⸗ dingung und ohne Vorbehalt anerkannt hat, so antwortet die Presse darauf rund heraus, daß jener Vertrag null und nichtig sei.

Die Traltate von 1838, sagt die Pnresse, binden Frankrei nicht, weil sie ohne besondere Vollmacht 2 3 1 . der 266 benden Gewalt abgeschlossen sind. Die unbedingte Anerennüng der Selbst- ständigkeit Haiti's war der Sache nach die Abtretung eines Theils des Staatsgebiets. Nun wird aber in unserer Zeit Nirmand behaupten, daß ein Theil des Staatsgebiets, wäre es auch nur eine Kolonie, durch eine einfache Handlung der vollziehenden Gewalt abgetreten werden könne.“ So zerstört denn alfo die Prefse mit einem fühnen Federstriche einen Staatsvertrag, welcher sechs Jahre lang in unangefochtener Nechtskraft bestanden hat, und gegen dessen Gültigkeit bisher kein Mensch den allermindesten Zweifel erhoben hat! Es bedarf nicht der Bemerkung, daß hierin der voliständigste Beweis liegt, daß das ge⸗ nannte Blatt, trotz seiner bekannten Rolle eines Organs der konser⸗ vativen Meinungen, auch diesmal keinesweges im Geiste und Sinne der Regierung spricht, welche es anklagt, 1838 ihre rechtmäßigen Befugnisse überschritten zu haben.

Grossbritanien und Irland.

London, 13. Mai. Wir finden in dem Journal des Deébats, das von Zeit zu Zeit recht gut geschriebene Artikel über Englands innere Verhältnisse bringt, heute auch eine längere Dar⸗ stellung der Ursachen und Folgen des plötzlichen Gouverneurwechsels in Ostindien und heben daraus folgende interessante Charakteristik Lord Ellenborough's und Sir Henry Hardinge's hervor: „Der neue Ge— neral-Gouverneur, Sir Henry Hardinge, steht bei allen Parteien in hohem Ansehen. Man hat ihn treffend charakterisirt, indem man sagte: „„er sei der geeignetste Mann, die Pläne Anderer auszuführen; er verstehe, was er unternehme, und unternehme nichts, was er nicht verstehe.““ Diese Wahl bezeichnet genugsam den Weg, welchen die englische Regierung in Asien fortan einschlagen will; sie bezeugt einen neuen Reactions⸗-Versuch gegen das System der Eroberung und Landes- Bergtößerung, von weschem Lord Ellenborough, wie alle seine Vorgänger, sich hat fortreißen lassen. Sir Henry Hardinge ist gerade der entgegen⸗ gesetzte Charatter Lord Ellenborough's; er ist vorsichtig, zurückhaltend und klug, wie ein Mann, der lange Zeit diente, er hat den größten Theil seiner militairischen Laufbahn unter dem Kommando des Her— zogs von Wellington zurückgelegt, der gewiß der am wenigsten aben⸗ teuerliche General des Jahrhunderts ist; er wird deshalb keinen Krieg ohne dringende Nothwendigleit anfangen und die Regierung Indiens nicht in unnütze Unternehmungen verwickeln. Aber man muß gestehen,

daß auch Lord Ellenborough Vorzüge und nicht blos Fehler hatte.

In England ist seine Person oft der Gegenstand des Spottes gewe— sen, aber Niemand dachte daran, seine großen Fähigkeiten ihm abzu— sprechen. Man lachte über gewisse Sonderbarkelten seiner Toilette, z.B. über seine Haartour, die sprüchwörtlich eine parlamentarische Berühmtheit erlangt hat, aber Niemand verweigerte trotz alles Geredes die An— erkennung seiner großen Einsicht und seiner Vertrautheit mit den Beschäften. Einmal im Orient in einer gewissermaßen unabhängigen Stellung fühlte er sich frei und ließ seiner weitschweifenden Eindil⸗ dungekraft die Zügel schießen, die er auf dem engbegränzten Felde des Oberhauses festzuhalten gezwungen war; er zeigte sich eigensin⸗ nig, phantastisch, verschwenderisch, aber er war immer glücklich, und wenn er nicht in allen Fällen die Gerechtigkeit auf seiner Seite hatte so hatte er doch den Erfolg für sich, den die Engländer im Orsent und zu⸗ weilen auch im Occident so überaus hoch anschlagen. Er besaß, so zu sagen, die Tugenden seiner Fehler; seine Einbildungskraft gab ihm Kühnheit, die Kühnheit ließ ihn schnell und entschlossen handeln. Man rechnet ihm zehn Schlachten nach, die unter seiner Verwaltung in Indien geliefert worden sind; in zwei Jahren hat das ungeheure anglo-indi⸗ sche Reich sich üm ganze Provinzen vergrößert. Dies gefährliche politische Umsichgreifen hat allem Anscheine nach die ostindische Com- pagnie in Schrecken gesetzt, und um demselben ein Ziel zu setzen, schickt sie nach Kalkutia einen Mann von kälterem Temperament und weniger lebhafter Einbildungskraft. Aber die Ereignssse sind oft stär⸗ ker als die Menschen, und Sir Henry Hardinge wird gezwungen sein, dem Strome zu folgen, wie es alle seine Vorgänger wider Willen gethan haben. „Ihr könnt hier nicht stehen bleiben, ihr müßt vor⸗ wärts schreiten“, war der prophetische Ausruf Lord Clive's, und vergebens erklärte der gesetzgebende Körper des Mutterlandes 1784, daß „die weitere Verfolgung von Eroberungs- und Vergrößerungs— Plänen dem Wunsche, der Ehre und der Politik der Nation zuwider sei“. Gerade von dieser Zeit an wuchs das Territorium der Com— pagnie am schnellsten. Lord Cornwallis wurde nach Indien geschickt, um den Uebergriffen Warren Hastings Einhalt zu thun, und kaum war er ans Land getreten, als er schon neuen Krieg anfing und Pro⸗ vinzen eroberte. Sein Nachfolger, Lord Amhoist, kam mit denselben Instructionen an und wurde auf demselben Wege fortzugehen ge—⸗ zwungen. Sir John Malcolm sagt in seiner „politischen Geschichte Indiens“: „Die ausgezeichnetsten Staatsmänner, mochten sie in Eng⸗ land gebildet sein, oder in Indien ihre Erfahrungen gesammelt haben, sind immer darin übereingekommen, daß die Länder-Vergrößerung nicht allein unnütz, sondern auch unheilvoll sei. Immer haben diejenigen, welche unser Reich in Indien zu regieren aus— geschickt worden sind, die Instruction erhalten, den Frieden zu bewahren und den Krieg zu vermeiden, und dennoch haben sie Alle Kriege geführt, oder wenigstens die Führung derselben ihren Nach⸗ folgern hinterlassen. Auch Lord Auckland war nach Indien gegangen, um eine Friedens⸗Politik zu befolgen, aber er war es, der die natür— liche Gränze des englischen Reichs, den Indus, überschritt, und die bekannten Ereignisse in Central-Asien veranlaßte. Lord Ellenborough kam mit dem Worte allgemeinen Friedens im Munde, nach Indien; man hat gesehen, wie er sein Programm ausführte. Er kehrt jetzt nach Hause zurück, aber er läßt Afghanistan reorganisirt und bewaff⸗ net, das Pendschab in Anarchie und die Sepoys revoltirend hinter sich. Wir wollen sehen, wie sein Nachfolger sich aus der Verlegenheit helfen wird.“ U

Die Revolte der Sipahis (fünf bengalische Regimenter), von welcher das Journal des Débats spricht, hatte nach dem Be⸗ richte der letzten indischen Post ihren Grund in einem Befehl des General-Gouverneurs zum Marsch nach Sind. Aus einem späteren indischen Korrespondenz-Berichte der Times indeß erhellt, daß die Meuntereien rein, pekuniärer Natur waren, und daher auch sogleich aufhörten, als die Regierung dem Verlangen der Sipahis, das eben als kein unbilliges erschien, nächgab. Die Truppen verlangten bekannt- lich die in Ostindien übliche Feld- Zulage oder Extra-Batta. Zwar spielten scheinbar einige indische Religions- und Kasten Begriffe mit hinein, denn die Aufwiegler in den Regimentern waren Soldaten, der Braminenkaste angehörig, welche sich einer Sünde schuldig zu machen glaubten, wenn sie den Indus überschritten (ein Theil von Sind liegt bekanntlich jenseits dieses Stroms); indessen die Bewilligung der Extraͤ⸗ Batta beschwichtigte diesen Glaubens-Sttupel der hohen Hindu-Kaste so wie die derselben entsprungenen Soldaten auch früher fein Beden? ken trugen, unter Bezug der Feldzugs-Batta nach Afghanistan zu rücken. Auch muselmännische Mollahs hatten die zum Jo lam sich bekennenden Sipahi außuregen gesucht; warum? ist nicht gesagt; vielleicht aus Sympathie für die Glaubensgenossen in Sindien! In? dessen auch die Mahomedaner wurden durch die Batta befriedigt. Ein weiterer Grund der Unzufriedenheit in den Sipahi⸗Regimentern, der 34 fortdauert, war der Mangel an alten englischen Offizieren von Ansehen und Takt in Behandlung des gemeinen Mannes; den

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alten Sipahis gefällt es nicht, sich von unbärtigen Knaben, die als

ö ren zu lassen.

Nieder lande.

Aus dem Haag, 13. Mai. Das Journal de la Have enthält Folgendes: „In Erwägung des Nachtheils, der dem nieder— ländischen Buchhandel dadurch erwächst, daß inländische Werke im Auslande und namentlich in Belgien nachgedruckt werden, fordert die Regierung einen Jeden, der von dem Nachdruck eines niederländischen Werkes Kenntniß erhält, auf, sofort den Justiz- und den Finanz-Mi— nister davon zu benachrichtigen, damit die erforderlichen Maßtegeln ergriffen werden können, um die Einfuhr desselben zu verhindern.“

Schweden und Uorwegen.

Stockholm, 10. Mai. Vorgestern fand in allen Kirchen der von Sr. Majestät dem Könige angeordnete Trauer-Gottesdienst für den verstorbenen König statt. In der Schloß-Kapelle wohnten, außer der Königlichen Familie, auch der Königlich preußische General von Pfuel, der Kaiserlich russische Gesandte, Baron von Krüdener, und der Königlich preußische Geschäftsträger, Freiherr von Arnim, der Feierlichkeit bei. Die Predigt hielt der auch als Gelehrter bekannte Bischof von Karlsstadt, Agardh, über das Thema: „Eines christlichen und edelgesinnten Volkes Klage über den hingeschiedenen König, der sowohl siegreich als friedliebend und Stifter einer neuen hoffnungs⸗ vollen Zulunft für den skandinavischen Norden gewesen.““ ;

Mit dem heutigen Tage beginnt bei Hofe die Halbtrauer.

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Zürich, 13. Mai. (Frankf. J.) Nach dem Kreieschreiben der waadtländischen Regierung, deren Rachrichten' als die zuverlässig⸗ sten angesehen werden dürfen, steht nun fest, daß zur Zeit des vor— örtlichen Einschreitens im Wallis keine Unruhen ausgebrochen sind, so wie nach allen anderweitigen Mittheilungen, daß die walli ser Regierung keinen einzigen Kanton als solchen zur Hülfe ge— mahnt hat. Es fehlen also in jeder Beziehung, nämlich so⸗ wohl in materieller, als formeller Hinsicht, die nach Art. 1V. des Bundes-Vertrages erforderlichen Bedingungen zur bewaffneten eidgenössischen Dazwischenkunft. Der Vorork hat allerdings Nach— richten von der walliser Regierung erhalten, allein nicht er, sondern nur einzelne Kantone konnten von ihr zu Hülfe gemahnt werden, auch dies nur dann, wenn wirklich Unruhen ausgebrochen waren. Damit ist das eigenmächtige und ungesetzliche Verfahren des Vor⸗ ortes hinlänglich verurtheilt. Heute wird Herr H. J. Füßli, alt Rathsherr und Oberst, ein Veteran unseres zürcherischen Militairs, im 77sten Lebensjahr zur Erde bestattet. Bis in sein späteres Alter hatte er demselben Zeit und Kräfte geopfert, und auch dem weiteren Vaterlande in den schwie—⸗ rigen Zeiten der ersten französischen Revolution und später als eid— genössischer Oberst große, zu wenig gewürdigte Dienste geleistet.

Bern, 12. Mai. Auf den einmüthigen Antrag des diplo— matischen Departements ist der hiesige Regierungs- Rath in der Sitzung vom 11ten nach dreistündiger Berathung dahin überein gekommen: 1) Der Vorort sei zu den getroffenen Anordnungen über die militairische Dazwischenkunft im Wallis durchaus nicht be— fugt. Die Regierung von Wallis hätte sich entweder unmittelbar an andere Kantone wenden sollen oder es hätte nur die Tagsaz⸗ zung die außerordentliche Maßregel gebieten können. 2) Man werde also der vorörtlichen Anordnung, Truppen einzuberufen u. s. w., nicht Folge leisten, auch den einberufenen Truppen anderer Stände den Durchmarsch verweigern. 3) Die Expedition des Be— schlusses an den Vorort gleich nach der Sitzung wurde befohlen und durch einen Expressen vollzogen; außerdem wurde Mittheilung des Beschlusses an die anderen Stände verfügt.

8panien.

Meaadrid, 7. Mai. Die Gaceta enthält in ihrem heutigen nr folgendes Königliche Dekret: „Um Don' Luis Gonzalez Bravo

einen Beweis Meiner Königlichen Achtung und Erkenntlichkeit für die wichtigen Dienste zu geben, die er dem Throne und der Nation leistete, während er die Functionen als Conseils⸗-Präsident und als Minister der auswärtigen Angelegenheiten versah, so ernenne Ich ihn zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Königin von Portugal und Algarvien. Gegeben im Palaste, am 4. Mai 1844.

Ich, die Königin.“ . Carrasco ist zum Königlichen Commissair der Bank Isabella's II. ernannt worden.

S3 Madrid, 7. Mai. Ein sehr lakonisch abgefaßtes Rund— schreiben des Ministers des Innern verfügt die sofortige Aufhebung des „exceptionellen Zustandes“, der in Folge der Verkündigung des Gesetzes vom 17. April 1821 eingetreten war. .

Auf diese erste Maßregel des neuen Ministeriums durfte man um so mehr gefaßt sein, als jener erceptionelle Zustand eigentlich nur dem Namen nach bestand. Das hier niedergesetzte Kriegsgericht, welches die Verschwörer und Ruhestörer richten follte, hat keinen ein⸗ zigen Ausspruch gefällt, und in Folge einer von dem höchsten Gerichts hofe getroffenen Verfügung wurden schon vor acht Tagen sämmtliche iu Untersuchung und Haft befindlichen Angeklagten, die der Militair⸗ Kommission überwiesen waren, theils in Freiheit gesetzt, theils den Civilgerichten übergeben. Unter den in Freiheit gesetzten Personen befinden sich auch die Deputirten Cortina und Madoz. Beide pochen nun auf ihre Schuldlosigkeit, so wie sie, falls der Aufstand von Ali⸗ cante zu dem ihnen erwänschten Ausgang geführt hätte, sich berüh— men würden, die Anstifter desselben gewesen zu sein.

Die nächste Maßrege! der Regierung wird die Auflösung der Cortes und verfassungsmäßige Einberufung einer neuen Versammlung sein, welche binnen dreier Monate nach erfolgter Auflösung zusammen-⸗ treten muß. Bis dahin wird, allem Anscheine nach, die Königliche Familie, begleitet von dem Minister-Präsidenten Narvagez, die längst beabsichtigte Badereise unternommen haben. Die Regierung will auf verfassungsmäßiger, streng loyaler Bahn vorschreiten. Da sie aber zugleich das Bedürfniß erkennt, die dem Lande mangelnden organischen Gesetze so schleunig wie möglich aufzustellen und zur Anwendung zu bringen, so beabsichtigt sie, diese nicht den langwierigen Diskussionen der Cortes 3 b d fen sondern, sobald die neuen Kammern zusam—⸗ mengetreten sein werden, von ihnen die Ermächtigung zu verlangen, die bis dahin auszuarbeitenden Gesetze über die Wahlen, Provinzial⸗ Deputgtionen, National-Miliz u. s. w. sofort in Kraft zu setzen. Es frägt sich nun, ob es den Ministern gelingen wird, die bevorstehenden Wahlen in einem ihnen günstigen Sinne zu leiten.

Vor der Hand bezweifelt man, daß ber Marquis von Viluma geneigt sein werde, in das neue Kabinet, so wie es zusammen— gesetzt ist einzutreten, da seine politischen Ansichten von denen der Herren Pidal und Mon gänzlich abweichen sollen. Dagegen sind zwei der ausgetretenen Minister so eben wieder angestellt worden: der Genera Mazarredo als General- Capitain von Neu ⸗Castilien und

Herr Gonzalez Bravo als Gesandter in Lissabon. Der General

Fähnriche und Lieutenants von England herüberkommen, kommandi⸗

Cordova wurde zum Gouverneur von Madrid ernannt. Der ältere Beneral Concha (Don Manuel), dem der neue Minister⸗Präsident die Stelle eines Rathes am höchsten Kriegsgerichtshof anbot, hat dieses

Amt ausgeschlagen.

Es sst nicht zu verkennen, daß der eingetretene Wechsel der Per⸗ sonen, und noch mehr der des Systems, die Freunde der Ordnung und Ruhe in große Besorgniß versetzt hat. An dem rechtlichen Sinn und den wohlgemeinten Absichten der Minister zweifelt freilich Nie⸗ mand, allein eine langjährige Erfahrung hat dargethan, daß aus den bestehenden Einrichtungen und namentlich aus dem Wahl— System jedes⸗ mal eine Cortes⸗-Versammlung hervorgeht, die sich keine andere Auf⸗ gabe stellt, als die, das eingesetzte Ministerium wie einen Feind der Nation zu bekämpfen. Da auch jetzt die Elemente die nämlichen sind, so ist man auf einen entsprechenden Ausgang gefaßt. Mit sogenann⸗ ten ehrerbietigen Adressen der Ayuntamientos und Provinzial⸗Depu⸗ tationen wird der Widerstand beginnen, die Presse facht die noch glimmenden Kohlen zur Flamme an, und wenn endlich die Cortes dem Ministerium ihre Ünterstützung verweigern, so muß ent⸗ weder zu der so sehr bedenklichen Maßregel einer aberma⸗ ligen Auflösung geschritten werden' oder das Kabinet zurücktre⸗ ten. Vergebens aber sieht man sich nach dem Manne um, der den General Narvaez als Vertreter der Armee ersetzen und die Revolu⸗ tion in Fesseln halten könnte. Bedauernswerth ist die Lage des Lan⸗ des, in welchem die Wiederherstellung des formellen politischen Rechte⸗ Zustandes die wohlgesinnten Staatebürger und treuen Unterthanen

in Schrecken versetzt und dagegen den Verschwörern und Aufrührern

. Auesicht eröffnet, ihre verderblichen Pläne ungestört ausführen zu onnen.

Die Gegner der bestehenden und jeder Art von Regierung ver⸗ hehlen keinesweges, daß sie in dem von dem neuen Kabinet angenom⸗ menen System nicht einen Akt der Gerechtigkeit, sondern ein Geständ⸗ niß der Schwäche erblicken, und geschickt wissen sie jede Blöße zu benutzen, welche Unbefangenheit oder Verblendung ihnen darbietet. Laut versichern die Esparteristen, daß vor dem Ablaufe dreier Monate nicht nur die Königin Christine, sondern auch die regierende Königin aus dem Lande vertrieben und der „Sieges⸗Herzog“, so wie die übri⸗ gen Ayacuchos, zurückgekehrt sein würden. Das Blatt dieser Partei, der Espectador, das trotz des neuen Preßgesetzes furchtlos wieder er— scheint, nennt die Machthaber des Tages Verräther, Abtrünnige, Schurken, Straßenräuber u. dgl. Alle Maßregeln, welche die Regierung seit dem Sturz Espartero's traf, werden für hochverrätherisch und nich⸗ tig erklärt, und der bewaffnete Aufstand wird in diesem Blatt als das einzige Rettungsmittel bezeichnet. Das Eco del Comercio schreibt in demselben Sinne, wenn es gleich für jetzt noch nicht mit so lauter Sprache aufzutreten wagt.

Die Wahlen für das hiesige Ayuntamiento stehen bevor, und kaum bezweifelt man, daß die Feinde der Regierung den Sieg da⸗ von tragen werden.

Der Graf Bomfim, 3 Obersten, 6 Majors, 70 Offiiere, 40 Soldaten, von denen die Mehrzahl Unteroffiziere, und 26 Pri— vatpersonen, die zu den in Almeida eingeschlossenen portugiesischen Rebellen gehörten, überschritten am 28sten die spanische Graͤnze und kamen am 29sten in Ciudad Rodrigo an. Von dort sollen sie, wie es heißt, nach Soria geschickt werden. Die spanischen Behörden ha— ben ihnen 109090 Piaster zu ihrem Unterhalt auszahlen lassen.

In Algeciras traf am 30sten eine von Barcelona und Carta— gena kommende Batterie schwerer Artillerie ein, die nach Puerto de Santa Maria bestimmt sein soll, wo die Expedition gegen Tanger

ausgerüstet wird.

Griechenland.

O München, 11. Mai. In den jüngsten Tagen sind wie—⸗ der mehrere Deutsche hier eingetroffen, welche Athen am 26. April verlassen haben. Dadurch mag ein Gerücht entstanden sein, dem zufolge eine Post vom 4. Mai angekommen fein und Briefe des un⸗ erfreulichsten Inhalts mitgebracht haben sollte. Unmöglich könnten wir eine Post vom Aten vor diesem Abend oder morgen früh erhal⸗ ten; es ist aber an sich nicht wahrscheinlich, daß das Dampfboot mit der neuesten Post den Piräus vor dem 6ten verlassen haben und vor dem 12ten oder 13ten in Triest angekommen sein sollte. Was die mündlichen Aussagen unserer neu eingetroffenen Landsleute betrifft so bestätigen sie so ziemlich nur die schon bekannten Thatsachen be⸗ stärken jedoch selbst den Hoffnungsvollsten in der Besorgniß, daß der fast ganz allgemein gewordene Kämpf gegen Maurokordatos und seine Anhänger zu einer allgemeinen Krifis führen dürfte, noch bevor das mit, so vielen Schwierigkeiten verbundene Geschäft der Wahlen zur Stände ⸗Versammlung im Lande beendet werden kann. Indessen liegt zwischen dem 27. April, wo die Wirkung mancher Maßregeln des neuen Ministeriums noch nicht genug gewürdigt zu werden ver— mochte, und zwischen dem 6. Mai eine Zeit, die lang genug ist, um unter griechischen Parteien gar Vieles zu ändern. Nur ist sehr zu befürchten, daß Maurokordatos sich durch den Mangel an Geld, welcher von einem Theile der griechischen Presse als ein Grund zu den heftigsten Ausfällen auf das eben erst gestürzte September⸗ Ministerium benutzt wird, in mehr denn einer Beziehung die Hände gebunden sehen wird. Um desto weniger wird er aus der gleichen Ursache aber auch Anstand nehmen können, seine Partei durch Ver⸗ leihung von Aemtern zu verstärken, und dieses Mittel muß wieder nothwendig den Widerwillen derer vermehren, welche entweder unan⸗ gestellt bleiben oder die Aussicht verlieren, selbst noch dahin zu gelan⸗ gen, wo man sich durch die Verleihung von Aemtern Ansehen und Freunde erwerben kann.

Handels- und Börsen Nachrichten.

Berlin, 15. Mai. Die Stimmung an der heutigen Börse war anfangs flau, doch zeigte sich sehr bald wieder Begehr für die meisten Ef⸗ sekten, in Folge dessen nur einige derselben matter schlossen. Im Allge⸗ meinen war das Geschäft nicht sehr belebt.

gan r , , n, 13. . 3 Zeitung enthält folgende be- aillirte Angaben über den Handels-Absatz im jurburgschen (

Zollbezirfe an der preußischen Gränze 3 161 1 al can mme; Zoll- Aemter. Ausfuhr. Einfuhr. Jurburg. 1,627. 133 R. S. 793,337 R. S 163 071 102,375 ; 105, 183 * 2, 143, 177 1, 168, 678 . 215,458 7 908, 135

62,051 13, 465 215,562

Tauroggen. Polangen. Waaren

Geld .... .... Waaren

Gorshdow.

Kowno.

Kretingen.

Nowoje Mesto. Waaren

Geld 27, 825

Waaren 2, 5 15, 5 48 N. S.

. 1, 187,829, Im J. 1812 betrug der Export aus allen diesen

Waaren 128,046 N. S. und an Geld 426 436 R. S.

gegen 3, 207,52 R. S. an Waaren und 1,894, 1441

.

In Allem: