1844 / 154 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gandels · und görsen - Nachrichten.

Zur Handels ⸗Statistik der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika.

O New⸗Mork, Ende April. Der Staats- Secretair des Schatzes hat lürzlich dem Kongresse die jährliche Statistik des Handels und der Schifffahrt der Vereinigten Staaten in dem Jeitraume vom 1. Oktober 812 bis 30. Juni 18143 vorgelegt. Diese Statistik begreift nur 9 Mo⸗ nate, weil ein im Jahre 1842 a stnes Gesetz angeordnei hat, daß künftig das fiskalische Jahr am 1. Juli, statt, wie früher am 1. Oktober, be⸗ ginnen solle. *.

Während dieser neun Monate haben die Ausfuhren der Vereinigten Staaten in das Ausland sich belaufen auf Sd, 346, 480 Dollars und die Einfuhren vom Auslande nach den Vereinigten Staaten auf 64, 753, 799 . woraus sich zum Vortheil des amerikanischen Handels eine Bilanz der Auefuhren ergiebt von 19,582,681 Dollars.

Die Ziffer der Ausfuhren zerfällt in 77,793,783 Dollars an Artikeln oder Erzeugnissen des Landes, und in 6,552,647 Dollars an auswärtigen oder Trangitwaaren. Dies ändert jedoch nichts an dem vorstehend gegebe—=

906

zollfrele, ür. 35,574, 584 Dollars ad valorem verzollte 16, 684,875 spezisischen Zöllen unterliegende 12, 4943340 *

Die ins Ausland ausgeführten amerikanischen Erzeugnisse vertheilen

sich wie folgt: Fischerei - Produlte 2, 112,548 Dollars. 3 351 909

. hiere (lebende oder todte) 10,919, 602 4 650.979

Taback Baumwolle 49,1 19, 8906 Manufaktur⸗Artikel 3,223, 550

Von der Gesammtmasse der Ausfuhren hat Großbritanien allein, ohne seine Kolonieen mit einzubegreifen, für 37,720,951 Dollars, also nahe an die Hälfte, erhalten.

Während derselben Periode von 9 Monaten hat die Tonnenzahl der amerikanischen Schiffe, die in den Häfen der Vereinigten Staaten ein gelaufen sind, 1,143,523 betragen und die der von dort ausgelaufenen Schiffe 1,266,083 Tonnen. Die Tonnenzahl der auslä ndischen Schiffe betrug 534,752 Tonnen für den Einlauf und 523,949 Tonnen für den Auslauf. Stellt man die Gesammt-Tonnenzahl der Amerikaner jener der Ausländer gegenüber, so findet man für erstere 2,409,606 Tonnen und für die letztere 1.058, 701 5

für 110, 079,694 Dollars. Die ausländische Marine transpörtirke von den Ausfuhren für 17,685,961 Dollars, von den Einfuhren für 14,786,924, im Ganzen also für 32, 467, sss Dollars.

Die Gesammtzahl der in den Vereinigten Staaten eingelaufenen Schiffe betrug 7760, worunter 4872 amerifanische und 2889 ausländische. Zu New? Nork sind eingelaufen 875 amerikanische und 276 auswärtige Schiffe, im Ganzen demnach 1151 Schiffe; in New⸗Orleans S833 amerikanische und 233 auswärtige, im Ganzen 1066 Schiffe; zu Boston 455 amerikanische und 488 auswärtige, im Ganzen 943 Schiffe.

Während des fisfalischen Jahres 1811 142 Gu vollen 2 Mongten) hatten die Ausfuhren betragen 104,691,534 Dollars, und die Einfuhren 100, 162,087 .

was ein Mehr der Ausfuhren ergab von 4,529,344 Dollars.

Da die kommerziellen Ziffern des dritten Vierteljahrs von 1843 noch nicht mitgetheilt sind, so ist es unmöglich, einen Vergleich anzustellen zwi= schen den beiden Jahren; allein hätten wir diese Ziffern, so würden wir wahrscheinlich finden, daß in der Gesammtmasse der Austausche keine Zu— nahme stattgefunden hat, und daß, wenn sich eine Zunahme in den Aus— suhren zeigt, dagegen eine verhälinißmäßige Abnahme in den Einfuhren stattgefunden hat. Im Ganzen stellen die Ziffern, welche der Schatz -Se— cretair mitgetheilt hat, die Handelsbilanz des letzten Vierteljahres von 1842 und der beiden ersten Vierteljahre von 1843 in einem besonders für den

nen Verhältnisse zwischen Ausfuhren und Einfuhren, da unter diesen letz

teren eine gewisse Quantität von Waaren sich befindet, die zur Wieder— In Betreff des Werthes der durch die amerikanische und aus ländische war das Verhältniß 60,107, 8ig Dollars

und 49,971,875 Dollars bei den Ein— fuhren, im Ganzen also transportirte die amerilanische Marine Waaren

Ausfuhr bestimmt sind.

Die in den Vereinigten Staaten eingeführten Waaren aus dem Aus—

lande zerfallen dann wieder in

Marine transportirten Waaren, für die erstere bei den Ausfuhren,

die Mehrzahl der amerikanischen Tonnen beträgt also,

1, 350 905 Tonnen.

zu stellen.

auswärtigen Handel sehr ungünstigen Lichte dar. Ich werde auf diese Frage zurückkommen; denn es ist nothwendig Verdammungs Urtheil für den gegenwärtigen Tarif sind, in das llarste Licht Denn man darf nicht vergessen, daß gerade seit dem 1. Okltober 1842 dieser Tarif in Kraft getreten ist. (

Thatsachen, welche das schlagendste

Bekanntmachungen.

6621 Bekanntmachung.

Höherer Bestimmung zufolge sollen die Vorwerke Karge, Neuvorwerk und Liehne, zu welchen sich in Folge des eingeleiteten Submissions-Verfahrens kein qualisi= zirter Bewerber gefunden hat, von Johannis d. J. ab auf 18 nach einander folgende Jahre bis Johannis 1862 im Wege der öffentlichen Licitation verpachtet werden.

Gegenstand der Verpachtung sind außer den drei oben gedachten im Bomster Kreise hiesigen Regierungs— Bezirks belegenen Vorwerke, die Brauerei, die Ziegelei, die Sommer- und Winter-Fischerei auf dem Liehner⸗ und Switetner See, so wie auf dem Obrzycko-Flusse, ferner der Krugverlag in mehreren zubehörigen Krü—

en, die annoch vorhandenen Hand- und Spanndiensté,

o wie die Natural-Gefälle der Einsassen von Karge, Neudorf und Chalim, Das Areal der drei genannsen Vorweike besteht aus: 14M. 31 IR. Hof⸗ und Baustellen, 77 » 122 Obst⸗ und Dorfgärten, 2 95 Feldgärten, 1683 123 Acker, 386 * 93 zweischnittige Wiesen, 126 158 einschnittige do. 104 * 109 raumen Hütungen, 666 * 16 bestanden Hütungen, 4A * 144 Nohrschnitt, 167 78 Gewässern, 33 158 * AMUanland,

Summa in 3268 M. 47 Ruhen.

Das Minimum des jährlichen Pachtquantums beträgt

3083 Thlr. 12 Sgr. 1 Pf. incl. 760 Thlr. Gold. Die Pacht - Caution 15060 Thlr. und die Caution für die von dem Pächter als Nendanten einzuziehenden Gefälle 500 Thlr., auch muß ungefähr die Halfte des Werths der vom Pächter fäuflich zu erwerbenden Inventarien« stücke vor der llebergabe baar bezahlt werden. Wit haben zur öffentlichen Licitation auf den 15. Juni er., Vormittags 10 Uhr, im Sessionszimmer der unterzeichneten Abtheilung vor dem Departementsrathe, Regierungarath Kretzschmer, Termin angesetzt und laden dazu Pachtlustige mit dem Bemerken ein, daß die Pacht⸗ bedingungen, Register und Karten jederzeit in den Dienst- stunden in unserer Registratur eingeschen werden kön= nen. Den Zuschlag unter sämmtlichen Pachtbewerbern hat sich der Herr Minister unbedingt vorbehalten. Je⸗ der derselben hat sich zum Ausweise seiner Qualifica⸗ tion zur Uebernahme der Pacht spätestens bis zum 14. Juni er. Mittags bei dem Justitiarius der unterzeich— neten Abtheilung persönlich zu melden und sich über seine landwirthschaftliche Ausbildung und den Besitz der nöthigen Mittel wenigstens im Beirage von Zwanzig⸗= tausend Thalern auszuweisen.

Schließlich bemerken wir, daß jeder Lizitant vor Zu—= lassung zur Mitbietung eine Caution von 2500 Thlr. baar oder in Staatspapieren zu erlegen hat.

Posen, den 17. Mai 1844.

Königl. Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

557 Edittal-Citatio n.

In den Konsens- und Confirmations- Akten des in der Königl. preuß. Ober -⸗Lausitz im Spremberg⸗Hopers- werdaer Kreise gelegenen Mannlehn-Ritterguts Janno⸗ witz stehen ungelöscht:

J. aus dem zwischen dem Otto Bernhard von Polenz und der Dorothea Elisabeth verwiitweten von Ber bisdorf am 14. Juli 1716 geschlossenen Kauftontralte: a) für die Anna Katharina, verwitwete von Polenz,

geborene von Koenneritz 291 Rthlr. als Rest derjenigen 5761 Rthlr. welche derselben an Leib⸗ gedinge, Hausgeld und anderen Gerechtigkeiten auf die Kaufgelder überwiesen und vorbehalten worden; b) für die Gläubiger des Verkäufers Otto Bern⸗ hard von Polenz, namentlich: den Johann Adolph von Schmeiß und Ehren- wur .. den Appellations⸗Rath und Ober-⸗Amtmann Conradi in Dresden, den Ober⸗Amts-Kanzler D. Platzen zu Budissin, den Amts-Hauptmann von Goetz, den 33 , Gottlob von Staupitz, den Hofrath von Koenneriß, den Ober⸗Amts-⸗-Advolat Andreas Leuterdinge zu Budissin, den Bürgermeister Spahn in Ruhland, den Christian Gottlob Lessing zu Camenz, 1595 Nihlr. 8 Ggr. 107 f als der Ueberrest der zur Be . Gläubiger angewiesenen 6475 Nihlr. 22 Ggr. 10 Pf.

II. aug dem zwischen den Brüdern Ernst Haubold, . Ehrenreich und Johann Gottlob von Gers—⸗ 1 am 4. März 1766 errichteten Erbsonderungs⸗ 6 sür den Johann Gottlob von Gersdorf

Nthlr. 16 Ggr. zu 5 pCt. als der Ueberrest der Erbegelder desseiben von Sb Rihir. 16 Ggr.

Auf den Antrag des Königl. Kammerherrn George

2 ll gemeine r An ze ig e r.

Ernst, Grafen von Gersdorff, als zeitigen Eigenthümer des Rittergutes Jannowitz, werden die Inhaber der über die gedachten Forderungen lautenden Dokumente, insbesondere alle diejenigen, welche durch Erbschaft, Cession oder auf sonstige Weise in die Rechte der ur⸗ sprünglichen Gläubiger getreten sind, hierdurch aufgefor⸗ dert, in dem

am 26. Au gust d. J. Vormittags 11 Uhr vor dem Deputirten Referendarius Gubitz auf dem Königl. Ober- Landesgericht hierselbst anstehenden Ter⸗ mine ihre Ansprüche anzumelden, unter der Warnung, daß die Außenbleibenden mit ihren etwanigen Real⸗ Ansprüchen auf das Grundstück werden ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen wird aus⸗— erlegt werden.

Frankfurt a. d. O., den 12. April 1844.

Königl. Preuß. Ober -Landesgericht.

5601 Nothwendiger Verkauf.

Das im Saatziger Kreise in Hinterpommern belegene, auf 13,951 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. abgeschätzte Rüter⸗ ut Gros Rohrphul soll in dem vor dem Herrn Ober— land er len güte darts v. Schuckmann am 15. November d. J,, Vormittags 10 Uhr, anstehenden Termine in unserem Geschäfts-Lolale Erb⸗ theilungs halber subhastirt werden. Die Taxe, der neueste Hypothekenschein und die Verkaufsbedingungen

sind in unserer Negistratur einzusehen. Stettin, den 20. April 1844.

Königl. Ober-Landesgericht. v. Moeller.

1414 ö ; leber den Nachlaß des zu Kobylin verstorbenen

Apothekers George, Heinrich Theodor Conrad ist heute der erh sähaf ich! Liquidations - Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur Anmeldung aller An⸗ sprüche steht am 8. Juli er., Vormittags um 8 Uhr, vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Brehmer , des hiesigen Gerichts an.

er sich in diesem Termin nicht meldet, wird aller seiner eiwanigen Vorrechte verlustig erklärt, und mit seinen Forderüngen nur an dasjenige, was nach Be— friedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden.

Krotoschin, am 28. Februar 1844.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

563 Ediktal-⸗Citation.

Der Kaufmann Ernst Alexander Gottschalk von hier, welcher in der Nacht vom 14. zum 15. Mai 18420o0hne Wissen und Willen seiner Ehegattin, Frau Christiane Wilhelmine Juliane Gottschalk, adoptirten Uckermann, seinen Wohnort Erfurt verlassen, seit dem 4. März 1843 bie letzte Nachricht von sich gegeben hat, wird in Folge der von seiner genannten Ehegattin gegen ihn ange— brachten Ehescheidungs Klage hierdurch aufgefordert, sich binnen drei Monaten und spätestens in dem auf

den 12. August e., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Land und Stadtgerichts⸗ rath Bothfeld, an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 9 anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls gegen ihn, als habe er seine Ehegattin böslich verlassen, an= enommen und deshalb die zwischen ihnen bisher be— inn, Ehe getrennt werden wird.

Erfurt, am 16. April 1844.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht. v. Brauchitsch.

1151 P rD OC Ia ma.

Auf den dem Kämmerer Lehmann hierselbst gehöri⸗ en, in der Oleraue an der Mordgrube belegenen 6 cker Wechselwiese, sind auf Grund der Verhandlung vom 25. April 1825 und Hypothekenschein vom 27. De⸗= zember 1840, 749 Thlr. 13 Sgr. 2 Pf. rückständige Kaufgelder für die Vorbesitzer des Grundstücks, den Dr. En Friedrich Renner, den Chirurgus Nothe und die unverehelichte Adelheid Rothe, hypothekarisch einge⸗ tragen und behauptet der Schuldner, daß die Post durch ihn selbst getilgt, er aber nicht im Stande sei, löschungs⸗ fähige Quiitung darüber zu beschaffen. Es werden da—⸗ her die genannten Gläubiger; dessen Erben, Cessiona= rien, oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, hier= mit aufgefordert, im Termine .

den 25. Juli c., Vormittags 10 Uhr,

ihre etwanigen Neal-Ansprüche geltend zu machen wi- drigenfalls die Ausbleiben den mit ihren etwanigen Real⸗= Ansprüchen auf das verpfändete Grundstück weiden prä fludirt werden und ihnen deshalb ein ewiges Still- schweigen auferlegt werden wird,

Eilenburg, den 15. März 1844.

Königl. Land- und Stadtgericht.

250 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 15. Februar 1814. Das in der Mulacksgasse Nr. 3 belegen Enzersche Grundstück, gerichtlich aögeschätzt zu 8256 Thlr. 11 Sgr.

4 Pf., soll

am 24. September 1844, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hö—

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die dem Aufenthalt nach unbekannten Geschwister

Sorge oder deren Erben werden hierdurch öffentlich mit

vorgeladen.

571 nnn ach n·ng

Der diesjährige hiesige Wollmarkt wird am 24. und 25. Juni, als am Montage und Dienstage nach Iten Trinstatis, wie bisher, auf unseren schattigen Linden— wällen abgehalten. Wir versichern, daß für gute La gerung der zum Verkauf gebrachten Wolle, für die Be⸗ uemlichkeit der Käufer und Verkäufer, alle nöthigen Anordnungen getroffen sein werden, und laden zum Besuch des von jeder städtischen Abgabe befreiten Mat tes hierdurch ein.

Mühlhausen, den 22. April 184.

.

1491 goil ale dad nn g. Bei dem unterzeichneten Stadtgericht hat Fr. Friedericke Wilhelmine verehel. Weber geb. Neisch hier, Inhaberin eines Putzgeschäfts, ihr Zahlungs- Unvermögen angezeigt, und es werden nach erfolgter Konkurs- Eröffnung deren bekannte und unbekannte Gläubiger aller Art, bei Verlust ihrer An— sprüche an die vorhandene Konkursmasse und beziehend lich des Rechtes der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hiermit geladen, den 1. Juli 1844 zu rechter Gerichtszeit zur Anmeldung und Bescheini— gung ihrer Forderungen, so wie zur Güterslegung mit dem Rechtsvertreter und unter sich, im Stadtgerichte allhier gehörig zu erscheinen, sodann aber, wenn ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, mit dem Rechtsvertreter und wegen des Verzugs unter sich zu verfahren und den fünften September 1844 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids, welcher Mittags 12 Uhr rücksichtlich der Außenbleibenden für bekannt gemacht wird erachtet werden, gewärtig zu sein. Auswärtige Interessenten haben bei 5 Thlr. Strafe längstens im ersten Termine hier wohnhafte Bevoll— mächtigte zu bestellen. Freiberg, den 11. Januar 1844. . ich t. Sach ße.

707 x sC. 3322 29 5. for Thüringische Eisenbahn.

Nachdem über die nunmehrige Ausführung des Baues der Thüringischen Eisenbahn von Halle über Weimar und Gotha bis Eisenach und eventuell bis an die Kur— hessische Gränze zwischen den betheiligten drei hohen Staats-Negierungen von Preußen, Sachsen-Weimar Eisenach und Sachsen-Koburg- Gotha unter dem 19. April é. ein Staatsvertrag vereinbart und das Statut für diese Eisenbahn festgesetzt worden ist, bringen wir in erhaltener Ermächtigung vorläufig die nachstehenden beiden Paragraphen des gedachten Statuts zur öffent— lichen Kenntniß:

S§. 60.

Da die 67,500 Privat-Actien (8. 6) bis auf 16,2590 Stück bereits vertheilt sind, hierauf aber bei der durch den Ausschuß (S. 59) veranlaßten weiteren Zeichnung eine so hohe Summe angemeldet worden ist, daß eine Vertheilung der 16,250 Actien pro rata nicht stattsin- den kann, so sell die Vertheilung in der Weise ein treten, daß der Zeichner

von 1 bis 5. Actien Eine Actie, 6 510 * Zwei Actien, „mehr als 19 Actien Drei Actien erhalte.

Die hierbei noch übrig bleibenden Actien, deren gleich= förmige Vertheilung nicht möglich ist, sind von dem Aus= schusse (5. 59) oder von der, Direction (8. 62) zum Besten der Gesellschast 1 .

2

Von dem Ausschusse (8. 59) ist sofort, sosfern es nicht bereits geschehen, eine Einzahlung im Betrage von Zehn Thalern auf jede Privat Aeclie (8. 6) auszuschrei⸗ ben (§. 14) und einzuziehen. Die Einzahlungen sind nach den von dem Ausschusse zu treffenden näheren Bestimmungen zu leisten, und es werden die eingezahl⸗ en Beiräge bis zur erfolgten Einsetzung Ler Direction (§. 62) bei den Magistraten der an der Bahnlinie ge⸗ legenen Städte oder bei sonstigen Behörden sicher nie- dergelegt. Jedem Actienzeichner wird über die Ein— zahlung auf sämmtliche ihm zugetheilten Actien Eine Dujttung ertheilt, welche bei der zweiten Einzahlung gegen einen Suittungsbogen (8. 13) ausgetauscht wird.

Wer die ansgeschriebene erste Einzahlung auf sämmt-— liche ihm zugeiheilten Actien nicht vollständig leistet, kann von dem Ausschusse oder nach Einsetzung der Di— rection von dieser sofort seines Anrechts verlustig erklärt werden.

Demgemäß fordern wir alle diejenigen, welche Actien zu diesem Unternehmen gezeichnet haben, hierdurch auf, die erste Einzahlung von 10 Prozeut auf Höhe des ihnen zuständigen Actien-Betrages in der Zeit vom 23. bis 29. Juni d. J., Nachmittags 4 Uhr, bei Ver— sust ihres Anrechts, in den Städten Halle, Merseburg, Weißenfels, Naumburg, Apolda, Weimar, Erfurt, Gotha, Eisenach, bei denjenigen Personen, wo sie ihre Zeich= nungen bewirkt haben, gegen eine von dem provisorischen Ausschusse ausgestellte gedruckte Interims⸗-Quittung baar zu leisten.

Sogleich nach erfolgter Publication des Staats⸗Ver⸗ trags und des Statuts wird die erste General-Ver—= sammlung der Actionaire ausgeschrieben werden.

Gotha, den 28. Mai 1844.

Der provisorische Ausschuß sür die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft. von Groß. Gr. Keller. K. Herrmann. Wagner. von Brandt. M. Gabler. Jacob. Schöner⸗ mark. J. Geißler. Nuland. Rasch. Wuche⸗ rer. Voelker. Henneberg. Arnoldi. Heyland.

Gräf. Bohr. A. Wiedemann. Gaertner.

C. Batsch. E. Oettelt. B. J. Voigt. K. G. Hase.

. 1 2 Titerarische Anzeigen.

So eben ist bei uns erschienen und in Berlin vorrä— thig bei E. S. Schroeder, Linden 2s Jagorsches Haus: 7ii] .

und d Erster Nachtrag; G J Hun china. Von Dr. Georg Beseler. gr. 8. geh. Preis 6 Sgr.

Leipzig. Weidmann sche Buchhandlung.

710 Eine Schrift für das Volk. Im Verlage von F. A. Brockhaus in Leipzig ist so eben neu erschienen und in allen Buchhandlungen

zu erhalten: Die Geschichte ö ä . * * 5 des Siebenjährigen Krieges. Für das deutsche Volk bearbeitet von Dr. Rdf. John. Mit den Bildnissen von Friedrich JI. Maria Theresia. Gr. 8. Geh. 1 Thlr. Vorräthig in der Gropius schen Buch- und Kunst⸗ handlung, Königl. Bauschule 12.

und

Musikalien zu den hillig-— lor sten Preisen bei

Id. Bote C G. Bock,

paeh g, M nn nnn,

Berlin, Jägerstr. 42

6 SChweidnitzer- Str.

Breslau, No. 8.

701 .

ö Gesellschaft zur Beförderung des en, . unter den Juden wird am Dienstag den 1. Juni. Nach= mittags 3 Uhr, in der Böhmischen Kirche ihr Jahres sest mit Gesang, Gebet und, Piedigt begehen; und es werden hierzu sämmutliche Mitglieder der Gesellschast, so wie alle, HKelche an dem Wohle Israels Antheil neh—⸗ men, ergebenst eingeladen.

Verlin, 306. Mai 1814. ;

Das Comité der Gesellschaft zur Beförderung des

Christenthums unter den Juden.

573 v]

2 .

Nach freundschaftlichem Uebereinkommen über— nehme ich das bisher mit dem Hause M. Wie sen⸗ th al in Schönebeck gemeinschaftlich geführte Geschäft am hiesigen Platze vom 1. Juni, d. J. ab, unter Beibehaliung der alten Firma, für meine alleinige Rechnung.

den 28. Mai 1844. Adolph Wiesenthal.

Berlin,

Das Abonnement beträgt:

2 Üthlr. für . Jahr.

4 KRthlr. . Jahr.

. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie

ohne Preiserhöhung. Ansertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg.

Anzeigers 2 Sgr.

. eint

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dirses glatt an, für Gerlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

54.

Inhalt. Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. heit. Provinz Posen.

wesens. Provinz Preußen. Bauten zu Königsberg. Provinz Wollgaster Wallfischsang in der Südsee. Provinz

Pommern. Sachsen. Rhein ⸗Provinz. Bonns. Schreiben aus Posen. Prinzen Adalbert.) . Deutsche Bundesstaaten. Königr. Sachsen.

Verein zu Annaberg. Königr. Hannover. Die Verwaltung der

(Ankunst Sr. Königl. Hoheit des

Württemberg. Beschluß des Stadtraths zu Stuttgart. Auswan— derungen. Grh. Baden. Erllärung des Chefs des Gendarmerie— Corps. Schreiben aus Leipzig. (Nitterschaftlicher Kredit⸗-Verein.) Rußland und Polen. St. Petersburg. Ordens-Verleihung an Ober Präsident Bötticher. ö. Frankreich. Deputirten-Kammer. Fortsetzung der Debatte über die Supplementar⸗-Kredite. Paris. Evolutious-Geschwader im Mittel⸗

meer. Preis⸗-Aufgaben der Akademie der Wissenschasten. Briefe

aus Paris. (Kammer · Arbeiten: Otaheiti und Montevideo. Laffitte's Leichenbegängniß.) Großbritanien und Irland. London. Ankunst des Königs von

* . h Sachsen. , Gerichts Verhandlungen in Dublin. Repeal-Versamm⸗ lung. Widerlegung französischer Berichte über den Bund der Völker

Central Asiens. Niederlande. von Rußland. Belgien. Schreiben aus Brüssel. (Die Provinzial-Wahlen und ihre . Bedeutung in Betreff der Partei- Interessen; die Differenzial= Zolle.

2 . r, r Ten. Stockholm. Die Reise des Königs. inberufung der Reichsstände. Einsetzwung einer Rezentschaft währen der Abwesenheit des Königs. . ,, Schweiz. Bern. Besorgnisse vor Unruhen im Aargau. Sitten. Dekret des Großen Raihs in Betreff der Opposition in Unter-Wallis.

Verhaftungen. Veimischtes.

Italien. Neapel. Bestrafung des Schleichhandels. Vermischtes.— Von der italiänischen Gränze. Neue Verhaftungen. Uebungen der österreichischen Truppen.

Griechenland. Schreiben aus Athen. des D. Kalergis˖·

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.

Amtlicher Theil. Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg-Stre— litz ist von Neu⸗Strelitz hier eingetroffen.

Aus dem Haag.

(Die neue Hetärie; Erklärung

Die Wasserkünste im Garten zu Sanssouci werden zufolge Al— lerhöchster Bestimmung in diesem gleich wie im vergangenen Jahre springen; sämmtliche Fontainen an den Sonn- und Festtagen von 12 Uhr ab, Dienstags und Donnerstags jedoch von 3 Uhr Nachmit⸗ tags ab nur die Haupt⸗Fontaine vor den Terrassen.

Sans souci, den 1. Juni 1844.

Königl. Hof⸗Garten-Intendantur.

Bekanntmachung über die Gewerbe-Ausstellung in Berlin.

Die unterzeichnete Kommission ist mit Leitung der laut Bekannt⸗ nachung des Herrn Finanz⸗Ministers Excellenz vom 10. Februar d. J. beschlossenen Gewerbe⸗-Ausstellung beauftragt worden, Dieses Unter⸗ nehmen, ursprünglich nur auf das Gebiet des Zoll-Vereins berechnet, sst durch die an die übrigen Staaten unseres Vaterlandes ergangene Einladung eine deutsche Angelegenheit geworden. Wenn wir nun unsere deutschen Landsleute aus dem Gewerbsstande zur Theilnahme an dieser in Berlin am 15. August beginnenden Auestellung hierdurch nochmals einladen, so bedarf es weder eines Beweises der Vortheile, welche die Ausstellung jedem Einzelnen darbietet, noch einer Erinnerung an die Folgen für unser gemeinsames Vaterland. Aber

darauf wollen wir ihre Aufmerksamkeit lenken, daß die Augen des o wie der Regierungen aller frem⸗

Gewerb⸗ und Handelsstandes, s

den Staaten, auf dieses deutsche Werk gerichtet sind; daß die regste— Theilnahme daran eine Frage der Ehre für die deutsche In ⸗- wogegen das Zurückbleiben wichtiger Gewerbzweige, oder .

zu Angriffen auf bie In haben Uns bewogen gefunden, zur Beseitigung der Mißbräuche, zu welchen

dustrie unseres Vaterlandes taufendfache Gelegenheit darbieten vir, die Eröffnung von Actienzeichnungen für Eisenbahn - Unternehmungen und

Aufnahme der Gewerbe-Ausstellung ist von des Königs Papi ö aͤhnl: Majestät das ker f he ee, dargeboten worden, eins der 66 Papieren Anlaß gegeben hat, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums dessen Räume mit den Erinnerungen einer Es bildet ein Quadrat von inneren Hofe von 118 Fuß Durchmesser, uͤnd besteht aus zwei zur Benutzung eingeräumten Stock- t

außerdem die Confiscation des gezogenen Gewinnes verwirlt.

dustrie ist; l die Lauheit einzelner Theile Deutschlands, Zur

sten Gebäude Berlins, . großen Vergangenheit geschmückt sind. 290 Fuß langen Seiten, mit einem

werken. Jede Seite dieses feuerfesten, hohen, hellen und trocknen

Raums hat neunzehn breite Fenster, und es möchte kaum ein Bau , werden können, welcher zu dem vorliegenden Zwecke mehr ortheile darböte. Unter Bezugnahme auf die früheren Bekannt⸗

machungen wird ferner bemerklich gemacht, daß bereits die preußische und mehrere andere Bundesregierungen sich bereit erklärt haben, die sämmtlichen Kosten des Her- und Rücktransports zu tragen. Was

sodann die Entschädigung für Zerbrechen, Zerreißen oder sonstige

äußere Beschädigungen betrifft, welche, sorgfältiger Beaufsichtigung unerachtet, bei den ausgestellten Gegenständen vorkommen könnten, so liegt es in der Absicht, in den Fällen, in welchen erhebliche Gründe der Billigkeit für eine solche Ersatzleistung sprechen, dieselben eben so wenig zu versagen, wie dies bei den früheren Gewerbe⸗-Ausstellungen in Berlin geschehen ist. Bei der demnächst stattfindenden Berichts- Erstattung Über die Resultate der Prüfung wird sorgfältig Alles ver⸗ mieden werden, was den Ausstellern zum Nachtheil gereichen könnte; wie denn überhaupt es sich von selbst versteht, daß wir von den uns ge⸗ machten Mittheilungen nur den vorsichtigsten Gebrauch machen. Dagegen hoffen wir, daß der deutsche Gewerbstand uns hinreichendes Vertrauen 66 werde, um die eingesendeten Gegenstände mit allen denjenigen

achrichten (Fabrikpreis, Ursprung des Rohstoffes u. s. w.) zu beglei- ten, welche zur Beurtheilung der Tüchtigkeit und Preiswürdigkeit eines

Allerhöchste Kabinets Ordres. Censur-Angelegen— Staats-Beihülfe zur Hebung des Schul D

Diesjährige Versammlung der thüringischen Landwirthe. Pferderennen zu Düsseldorf. Verschönerung

er Gustav⸗Adolph⸗

Abreise Sr. Majestät des Kaisers

Die

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Berli n. m

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enstag den 4ten Juni

Fabrikats unentbehrlich sind. Sollte daneben der Wunsch geäußert werden, dergleichen Notizen nicht zu veröffentlichen, so wird danach ewissenhaft verfahren; wer aber die zur Beurtheilung erforderlichen Daten nicht mittheilt, verzichtet dadurch auf die Beurtheilung seiner Erzeugnisse. Der Verkauf der ausgestellten Gegenstände ist gestat⸗ tet, deren Auslieferung dann nach dem Schlusse der Ausstellung er⸗ folgt. Die für die Ausstellung bestimmten Sendungen müssen so zei—

tig gemacht werden, daß sie spätestens bis zum 22. Juli d. J.

hier eintreffen. Staats- und Gemeinde-Behörden, so wie allen Freunden men recht angelegentlich zu empfehlen. Die allgemein? Theilnahme des Gewerbstandes wird großentheils davon abhängen, daß die Be— hörden und die Beförderer des Gewerbfleißes ihre Belanntschaft, ihren Einfluß zu Gunsten desselben verwenden. Diejenigen öffent⸗—

lichen Blätter. endlich, welche durch ein Versehen um Aufnahme dieser Bekanntmachung nicht besonders ersucht sein sollten, bitten wir,

zur Verbreitung derselben in ihrem Kreise mitzuwirken.

Wir glauben das uns anvertraute schwierige Werk mit der festen Ueberzeugung beginnen zu dürfen, daß der deutsche Gewerbstand einem Unternehmen seine kräftige Mitwirkung nicht versagen kann, welches zum Nutzen des Vaterlandes begonnen ist und zu Ehren des Gewerbfleißes durchgeführt werden muß.

Berlin, den 15. Mai 1844. Kommission für die Gewerbe⸗-Ausstellung in Berlin. (gez) von Viebahn.

Mit Bezugnahme auf die vorenthaltene Bekanntmachung benach— richtigen wir die Gewerbetreibenden der Residenz' Berlin und ihres Weichbildes, daß Formulare zur Anmeldung der auszustellenden Gegenstände, vom 21. Mai ab, an allen Wochentagen Morgens von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, auf un⸗ serem Büreau im Königlichen Zeughause (Eingang von Seite der Linden) unentgeltlich in Empfang genommen werden können. Eben⸗ daselbst sind Nachmittags die mit den Anmeldungen ausgefüllten Formulare, vom 1. Juni an und spätest ens bis zum 1. Juli d. J., wieder abzugeben. Besonders angenehm wird uns sein, wenn die Herren Aussteller durch persönliches Erscheinen mit ihren ausgefüllten Formularen uns Gelegenheit verschaffen, etwaige Zweifel mündlich zu erledigen. Die Anmeldung muß, außer einer möglichst genauen Bezeichnung der auszustellenden Gegenstände, Namen und Wohnung des Ausstellers nachweisen. Die Ablieferung der für die Ausstellung bestimmten Arbeiten dürfen wir im Interesse der Verfertiger von dem 1. bis spätestens 22. Juli d. J. erbitten, weil dann die Vertheilung der Räume erfolgt. Neben den eingelieferten Gegenständen wird eine doppelte Äusfertigung der Anmeldungs-Verzeichnisse (in 9 . ,, , erbeten, damit das eine Exemplar, mit der Empfangsbescheinigung versehen, zurüch önne. Berlin, den 15. . 1844. , Kommission für die Gewerbe- Ausstellung in Berlin. (gez von Viebahn.

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath von Bernuth, von Möckow.

Der Kaiserl. russische Contre-Admiral, Graf von Heyden, von Danzig.

Der Kaiserl. russische Geheime Rath und Senator von Faltz, von Posen. Der Königl. dänische Geschäftsträger am Königl. portugiesischen Hofe, Graf von Luckner, von Königsberg in Pr.

Abgereist: Der Fürst Konstantin Ghika, nach Hamburg.

nlichtamtlicher Theil.

Funuland. Berlin, 3. Juni. Gesetz-Sammlung enthält nachfolgende Verordnung, die Eröff⸗

Verkehr mit den dafür ausgegebenen Papieren betreffend. Vom 24. Mai 1844: Wir Friedrich Wilhelm,

„W von Gottes Gnaden, Preußen 2c. 2c.

der Verkehr mit den dafür ausgegebenen Actienpromessen und ahnlichen

für den ganzen Umfang Unserer Monarchie zu verordnen, wie folgt: ö Niemand darf fortan ohne ausdrückliche Genehmigung Unseres Finanz · Ministers Actienzeichnungen für ein Eisenbahn-Unternehmen eröffnen oder Actien⸗ Anmeldungen dafür annehmen. Wer dieser Bestimmung zu⸗ widerhandelt, hat eine Geldbuße von funfzig bis fünfhundert Thalern und

S3. 2. Verträge, welche nach Publication der gegenwärtigen Verordnung über Actien⸗Promessen, Interimsscheine, Quittungsbogen oder sonstige, die Betheiligung bei einer Eisenbahn-Unternehmung bekundende, aber vor Be— richtigung des vollen, auf die Actien oder Obligationen einzuzahlenden Be— rtrages ausgegebene Papiere errichtet werden, sollen nur dann, wenn sie so— fort von beiden Theilen Zug um Zug erfüllt werden, rechtsgültig, sonst aber ohne Ausnahme . sein, und es soll eine gerichtliche Klage aus n h 6 , werden, auch aus Vergleichen, velche über hiernach ungültige Geschäfte ge r * se i en, g schäfte geschlossen werden, weder Klage S. 3. Ueber die im 5§. 2 bezeichneten Papiere dür öffent⸗· J lich bestellten und vereideten Mäklern und . fc ren * . . ., andere Geschäste unterhandelt, vermittelt oder abgeschlossen . . solche, welche sofort von beiden Theilen Zug um Zug er— SS,. 4. Den öffentlich bestellten und vereideten Mäklern und Agenten pird, bei Strafe der Amts-Entsetzung hierdurch untersagt, n va, elche über die ö . bei ausländischen Actfen-Unierneh— ungen oder Anleihen vor Berichtigung des vollen, auf die Actien Her. bligationen einzuzahlenden 9 ausgegeben worden sind oder sinsftig ausgegeben werden, irgend ein Geschäft zu unterhandeln, zu ver litten oder abzuschließen, ohne Unterschied, ob dasselbe a von beiden Heilen erfüllt wird, oder nicht. Eine Ausnahme sindet nur in Betreff der hapiere für solche ausländische Unternehmungen stait, welche nach den be—

Es wird wohl kaum erforderlich sein, auch den

Domanial - Ablösungsgelder. Kammer -Verhandlnngen. König. des deutschen Gewerbewesens, dieses gemeinnützige Unterneh⸗

stehenden oder lünstig abzuschließenden Staats ⸗Verträgen sich auch auf in- ländisches Gebiet erstrecken; diese unterliegen, gleich den inländischen Pa- pieren, nur den Bestimmungen der §§. 2 ünd 3.

S8. 5. Die in der Verordnung vom 19. Januar 1836 (Gesetz⸗Samm⸗ lung für 1836 Seite 9 ff.) §. 7 bestimmte Strafe und Verpflichtung zum Schadensersatz tritt auch gegen diejenigen ein, welche, ohne als öffentliche und drei dete Mätler oder Agenten augestellt zu sein und ohng vermöge ihres Amtes oder Dienstverhältnisses im Auftrage Eines der Kontrahenten zu handeln, gegen Entgelt ein Geschäft daraus machen, über die in den 58. 2 und A der gegenwärtigen Verordnung erwähnten Papiere, so wie über Actien, Obligationen oder sonstige Geldpapsere in- oder ausländischer Gesellschaften oder Institute Geschäfte zu unterhandeln, zu vermitteln oder abzuschließen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhäͤndigen Unterschrift und beige- drucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Sanssouci, den 24. Mai 1844.

6 8) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

Bopen. Mühler. Graf von Alvensleben. Eichhorn. von Thile. von Savignv. Frh. von Bülow. Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arnim. Flottwell.“

Da diese Verordnung mit der am 13. Mai 1849 über den Verkehr mit ausländischen Papieren ergangenen in gewisser Verbin⸗ dung steht, so lassen wir der Vollständigkeit halber letztere hier noch⸗

mals abdrucken. Wilhelm,

„Wir Friedrich Preußen ꝛ2c. c. haben Uns bei Erlaß der Verordnung vom 19. Januar 1836. den Verkehr mit spanischen und sonstigen auf jeden Inhaber lautenden Staats- oder Kommunal-Schuldpapieren betreffend, die weiteren Vorschriften vorbehalten, um den verderblichen Mißbräuchen, welche sich in dem Verkehre mit der—= gleichen Papieren offenbart haben, durch gesetzliche Maßregeln zu begegnen, und verordnen demgemäß, nachdem Wir für nöthig befunden haben, den k . ö Papieren überhaupt zu beschränken, auf den An⸗ rag Unseres Staats-Ministeriums, für de ö s sür den ganzen Umfang Unserer Mo §. 1. Verträge, welche nach Publication der ge ärti V = nung über ausländische auf jeden . ,,,, H. munal-· Schuldpapiere irgend einer Art oder über Actien, Obligationen oder sonstige Geldpapiere auswärtiger Gesellschaften oder Institute errichtet wer⸗— den, sollen nur dann, wenn sie sofort von beiden Theilen Zug um Zug erfüllt werden, rechtsgültig, sonst aber ohne Ausnahme nichtig sein, und es soll eine gerichtliche Klage aus dergleichen Verträgen überall nicht zugelassen werden, auch aus Vergleichen, welche über hiernach ungültige Geschäfte in ,, Papieren geschlossen werden, weder Klage noch Erecution 0 I S. 2. Den össentlich bestellten und vereideten Mäklern wird bei Strafe der Amts-Entsetzung hierdurch untersagt, ern, 6 bezeichneten Papiere andere Geschäfte zu unterhandeln, zu vermitteln oder abzuschließen, als solche, welche sosort von beiden Theilen Zug um Zug erfüllt werden. Auch. müssen alle durch sie abgeschlossenen Geschãfte , 9 . . , n. Strafe, von ihnen sofort beim Abschluß in ihr Taschen⸗ oder Handbuch und spä in ihr m, eingetragen werden. . n,, S. 3. Die Veiordnung vom 19. Januar 1836 (Gesetz⸗ S für ö. nl 9 ff.) in auch serner in Kraft. n nm g. rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unte ĩ drucktem Königlichen Insiegel. n ,, isn Gegeben Berlin, den 13. Mai 1840.

. Friedrich Wilhelm. Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

von Kamptz. Mühler. von Rochow. von Nagler. Graf von Alvensleben. Freiherr von Werther. Für den Kriegs-Minister: ; von Cosel.

von Gottes Gnaden, König von

und beige⸗

Rother.

Berlin, 3. Juni. Es ist in mehreren Zeitungen gemeldet

worden, daß eine vor kurzem in der Egbert Bauerschen Buchhandlun ö ; . zu Charlottenburg erschienene Schrift unter dem Titel: / z Die heute ausgegebene Nummer 13 der Brentano's Frühlingskranz aus Jugendbriefen ihm geflochten, wie er ö . ilt nach selbst verlangte“, polizeilich in Beschlag geno Eine so *. nung von Actienzeichnungen für Eisenbahn- Unternehmungen und den e hat , . , agen, dieser Schrift wegen, sondern deshalb, weil sie, obwohl censurpflichtig doch dem Censor nicht vorgelegt war. *

König von nets—Ordre vom 4. Oktober 1812 sollen nämlich die mehr als 20

„Clemens

Nach der Allerhöchsten Kabi⸗

Druckbogen umfassenden Schriften der Censur nicht unterworfen werden wenn sowohl der Verfasser als der Verleger auf dem Titel genannt ist. Diejenigen Schriften, bei denen das Eine oder Andere nicht der Fall ist, sind daher der Censur auch jetzt noch unterworfen. Auf dem Titel der fraglichen Schrift ist nun der Verfasser nicht genannt, nur aus der Dedication läßt sich der Name des Herausgebers entnehmen. Dies aber kann die Namhaftmachung desselben auf dem Titel nicht vertreten; theils weil das Gesetz grade diese verlangt, theils weil das was die Dedication darüber enthält, nicht genügend sein würde, um was doch der Grund ist, aus welchem die Namhastmachung des Ver⸗ fassers überhaupt vom Gesetze vorgeschrieben ist, dadurch erforderlichen Falls den Beweis der Autorschast zu führen. Die fragliche Schtift hätte daher nicht ohne Genehmigung der Censur gedruckt werden dür⸗ fen, und da dies dennoch geschehen ist, so mußte die Polizei⸗Behörde nach §. 5 der Verordnung vom 30. Juni v. J. die davon vorhan⸗ denen Exemplare in Beschlag nehmen, und Eines derselben zur Censur vorlegen. Wird nachträglich die Druck⸗Erlaubniß ertheilt, so ist die Beschlagnahme aufzuheben, entgegengesetzten Falls aber müssen die in Beschlag genommenen Exemplare vernichtet werden. Dem Verneh= men nach wird der nachträglichen Ertheilung der Druck-⸗Erlaubniß für die gedachte Schrift ein Hinderniß nicht entgegenstehen, die Wieder- freigebung also, wenn die Beschlagnahme nicht schon aufgehoben sein sollte, binnen kurzem erfolgen.

Provinz Posen. Unsere Provinz hat eines n weises der Allerhöchsten Gnade zu . 3 e e, n . haben nämlich auf die nächsten zehn Jahre, vom J. Januar d. J. ab, für das Großherzogthum Posen 1) 16,090 Rthlr. zur bessere Dotation der Elementarschulen in den kleinen Städten und auf de Dörfern, 2) Z59b Rthlr. zur Unterhaltung der in den gegründeten Rektoratsschulen, 3) 5600 Rthlr. zu Unten