1844 / 164 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

am, ae e m ,,, . 2

jaen Tage werben auf den Antrag der Wittwe des 2 hen nr r rn Domalnen - Pächters Friedrich Ehr sian Range, Agnese geb. Holtz, diejenigen, welche an dessen Verlassen chafts⸗Masse, namenflich an das Pachtrecht der Domaine Gruel, das daselbst befindliche jebende und todte Inventarium, Vorschuß, Saaten und Ackerarbeiten, oder aus einem anderen Grunde Forde⸗ rungen und Ansprüche zu haben glauben möchten, zu bern Anmeldung und Bescheinigung in einem der nach= stehenden Termine,

25. Juni, 16. Juli und 6. August d. J., Morgens 10 Uhr, bei dem Nechtsnachiheile des durch ben am 27. August er. zu erlassenden Präklusiv⸗Abschied auszusprechenden gänzlichen Ausschlusses, hierdurch auf— gefordert.

Datum Greifswald, den 25. Mai 1844. Königl. preuß. Hofgericht von PMimern und Rügen. . 8.) v. Möller, Praeses.

Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht zu Schneidemühl.

Das dem Kaufmann Abraham Samuelsohn gehö— rige, hierselbst ub No. 54 belegene Grundstück, abge— . auf 6796 Thlr. 21 Sgr., zufolge der nebst Ho— pothekenschein und Bedingnugen in der Registratur ein zusehenden Taxe, soll

am 28. November 1844, Vormitt. 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Realgläubi— ger Geschwister Abraham, namentlich der Lewin Abra ham, die Ernestine, der Samuel Abraham der Benja⸗ min Abraham, der Herz Abraham, der Joseph Abra— ham und der David Abraham werden hierzu öffentlich vorgeladen.

4691

Auf nachbenannten Grundstücken:

1) dem Holländergute des Wilhelm Hoffmann zu Bren= fenhoff Nr. 8 Fol. 119 des Hypolhekenbuchs sind für die 4 Geschwister Hoffmann

a) Caroline Sophie Dorothee, b) Friedrich Wilhelm,

c) Charlotte Elisabeth,

d) Johann Friedrich,

aus dem Theilungs-Rezesse vom 23. Mai 1806

an Muttergut 550 Thlr. Cour.,

2) dem Hopfengärtnergute der verehelichten Fischer, Gottliebe Sophie, geborenen Hartwig, zu Frie— drichsdorff Nr. 10 Fol. 10 Hopothekenbuchs, sind

) für die Schwestern des Vorbesitzers Johann Joachim Koehne und Anne Sophie Künnen aus dem Testamente des Johann Joachim Koehne vom 15. Dezember 1785 ein Legat von zusammen 30 Thlr. Cour.,

pb) sür Johann Christoph Hartwig aus den Thei— lungs⸗Rezessen vom 20. April 1801 und 5. Mai 1802 an Muttergut und resp. Bru— dererbe 98 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf. Cour.,

3) dem Hopfengärtnergute des Friedrich Raunau zu Giesenhorst r 17 Fol. 219 des Höporthekenbuchs sind für den Holländer Kose aus der Obligation vom 11. Januar 1833 Darlehn 100 Thlr. Cour. eingetragen.

Die Forderungen ad 1, 2 und 3 sind nach der Be— hauptung der Besitzer berichtigt, die Dokumente über dieselben aber verloren gegangen.

Auf den Antrag der betreffenden Interessenten laden wir daher zur Nachweisung ihrer Ansprüche 1) die obengenannten Gläubiger, deren Erben, Cessio⸗

narien, oder die sonst in ihre Nechte getreten sind,

2) alle diejenigen, welche an die erwähnten Forderungen a 550 Thlr., 30 Thlr., 98 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf.

und 100 Thlr. Courant und die darüber ausge⸗

stellten Schuld⸗-Dokumente als Eigenthümer, Ces⸗ sionarien, Pfand- oder sonstige Briefinhaber An⸗ sprüche zu haben vermeinen,

zu dem auf

den 16. August d. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichts telle allhier

anberaumten Termine, unter der Warnung vor,

daß die Ausbleibenden mit ihren Real-Ansrrüchen auf die verpfändeten Grundstücke werden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen aufer⸗ legt, auch mit Löschung dieser eingetragenen Forde⸗ rungen und Amortisation der Schuld⸗Dokumente ver⸗ fahren werden wird.

Neustadt a. d. Dosse, den 5. April 1814.

Königl. Land- und Stadtgericht.

628

Et5! Edittal- Citation.

Gegen den Schneidergesellen Ferdinand Neisemann, geboren hierselbst am 3. September 186, welcher wäh⸗ rend seiner Nind erjãhrigleit die Wanderschaft angetre⸗ ten, seit länger als 15 Jahren feine Nachricht von sich gesßeben hat, und für den ein Vermögen von 520 Thlr.

ei uns verwaltet wird, ist von seinem Bruder, dem Schneider Friedrich Wilhelm Neisemann, auf Todeser⸗ llärung bei Uns angetragen.

Es wird daher der verschollene Ferdinand Neisemann, oder jeder seiner etwanigen Erben hierdurch aufgefor= dert, sich binnen 9 Monaten bei uns schriftlich oder mündlich, spätestens aber in dem anberaumten perem— torischen Termine, am 20. September 1844, Vormitt. 10 Uhr, in unserem Instructionszimmer Nr. 2 vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Goehde versönlich oder durch einen Bevollmächtigten, wozu wir die Justiz⸗Koni— missarien Goetsch und Reitzenstein vorschlagen, zu mel: den, widrigensalls der Ferdinand Neisemann für todt erklärt und sein Vermögen den erscheinenden, sich ge hörig legitimirenden nächsten Verwandten oder, im Falle

ch auch diese nicht . sollten, der hiesigen Käm⸗ merei als herrenloses Gut ausgehändigt werden wird.

nn den 5. Dezember 1843.

öͤnigl. preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Beitreibung * 2 ; e wn, r

ro ufe zn. Schwe, so , orderung n J

Dir

9

sen Chefrau Dorothea Wilhelmine geborene Krause sich als alleinige Erben des Salz- Inspeltors Krause u Molilewo legitimirt haben, so wird die mehrerwähnte orderung hierdurch aufgeboten, und der Salz-Inspektor Krause und dessen Erben, Cessionarien oder die sonst in seine Nechte getreten sind, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche auf die erwähnte Forderung von 3000 Thlr. bei uns spätestens in dem am 31. Juli 1844,

Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichts- Lokale vor dem Deputirten, Herrn Landgerichtsrath Straßburg, anstehenden Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt und ihnen dieserhalb ein ewiges Slillschweigen auferlegt, auch die Löschung der gedachten Forderung in dem Hypotheken buche des verpfändeten Grundstücks erfolgen wird.

Schoenlanke, den 9. März 1844. (L. S.) Königl. Land und Stadtgericht.

6251 Bekanntmachung.

Das dem Lieutenant 4. D. Carl Julius Wilhelm Kiesling gehörige, in der Teltower Vorstadt, Lucken= walder⸗ Straße Nr. 1 belegene, in unserem Hypotheken⸗ buche von dieser Vorstadt Vol. III. Do. 73. verzeich- nete, auf S336 Thlr. 14 Sgr. abgeschätzte Grundstück nebst Zubehör soll im Wege der nothwendigen Sub— hastation verkauft werden, und ist hierzu ein Bietungs⸗ Termin auf

den 3. Dezember 1844, Vormitt. 10 Uhr, vor dem Stadtgerichts rath Herrn Steinhausen im Stadt- gericht, Lindenstr. 1, anberaumt.

Der Hopothekenschein, die Taxe und die besonderen Kaufbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche etwa An- sprüche auf das Grundstück oder die Kausgelder zu ha— ben vermeinen, hiermit aufgefordert, diese spätestens bis zu dem oben gedachten Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls dieselben präkludirt und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen sowohl gegen den jetzigen Besitzer, als auch gegen den Käufer und die Gläubiger, auserlegt werden wird.

Potsdam, den 5. Mai 1844.

Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz.

308 Ediktal-⸗-Ladung.

Nachbenannte Verschollene:

1 die von dem vormaligen hiesigen Kerzengießer und Seifensieder Agatz bei seiner Entfernung von hier

im Jahre 1775 oder 1776 zurückgelassenen beiden Söhne Paul Jacob und Johann Daniel Agatz, welche danächst als Hutmacher -Gesellen von hier gewandert sind und nach bereits vor etwa 10 Jah- ren zuletzt über sie hierselbst eingegangenen Nach⸗ richten, der Erstere in Spandau und der Lehtztere in Ungarn verstorben sein sollen;

Joachlim (auch genannt Johann) Friedrich Bar⸗ sels, Sohn eines hiesigen Bäckermeisters, geboren im Jahr 1800, Schuhmachergeselle, danächst Un— teroffizier bei dem Königl. preuß. 19ten Infanteric⸗ Negiment und seit seiner im Frühjahr 1832 in Kreuznach erfolgten Enilassung von demselben, verschollen;

3) die drei Gebrüder: Jacob Andreas, Michael Ja— cob und Gottfried Jähnke, Söhne eines vormali- gen hiesigen Hauszimmermanns, deren Abwesenheit sich im Jahre 1813 bei Gelegenheit einer ihnen angefallenen sehr unbedeutenden Erbschaft ergeben und über deren Verhältnisse und Aufenthalt nichts hat ermittelt werden können,

oder deren hier unbekannte Erben, werden auf den Grund des hiesigen Landesgesetzes vom 3. Juli 1797 hiermit geladen, sich längstens binnen Einem Jahre bei uns zu melden und sich zur Erhebung der bisher für ihre Rechnung allhier verwalteten Gelder zu legitimiren, widrigenfalls sie durch das am eisten öffentlichen Ge— richtstage nach Ostern 1815 zu publizirende Prähklusiv⸗ Erkenntniß werden resp. für todt erklärt und mit ihren Erb⸗Ansprüchen ausgeschlossen werden.

Stralsund, den 17. Februar 1844.

Verordnete zum Stadtkammergericht. (L. 8. Erich son.

755 Cdikt al⸗ Ladung.

In Gemäßheit des in der Verlassenschastssache des Kaufmanns Ludwig Röhl hierselbst erreichten, gericht⸗= lich bestätigten Alfordes werden sämmtliche nicht prä= lludirte Röhlsche Gläubiger hierdurch geladen, sich in dem zur Auszahlung der ersten Hälfte der Alkords— Quoten auf den 11. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, auf hiesiger Rathsstube anberaumten Termine einzu— finden, die ihnen gebührenden Hebungen, unter dem Präsudize der gerichtlichen Deposition auf Kossen und Gefahr der Ausbleibenden, entgegenzunehmen und die für sie aufgetretenen Mandataren, so weit solches noch n, geschchen, mit ausreichenden Vollmachten zu ver= sehen.

Daium Bergen, den 1. Juni 1814.

(. 8.) Der Magistrat hierselbst.

6276 v * . 27 Berlin-Stettiner Eisenbahn. . In Folge der in der . letzten General ⸗Ver⸗ sammlung unserer Ge- sellschaft vorgenommenen Wahlen besteht das Di⸗ rekiorium gegenwärtig r aus folgenden Mitglie- f é dern: dem Kaufmann E. C. ö 6. Witte dem Stadt- rath Eb eling dem Lieutenant Kut scher dem Konsul Schlutow und dem Kaufmann Fretz dorff hierselbst unter denen der Kaufmann E. E. Witte zum Vorsitzenden und der Lieutenant Kutsch er zum stellvertreienden Vorsitzenden gewählt worden sind und aus dem Regierungsrath Bon, dem Justiz-Kommissarius Leucke und dem Kaufmann und Nedactenr Alt⸗ vater hierselbst als Stellvertretern, was wir in Gemäßheit des §. 43. unseres Statuts hierdurch zur allgemeinen r n, bringen, mit dem Bemerten, daß der Verwaltungs -⸗Rat durch die Herren: Medizinalrath Dr. Rhades (Vorsitzender), Kauf mann Goltdamm er (stellvertretender Vorsitzender), . Weg en er, JustizKommissarius Trie st, Konsul Schilow, w, , . Lemo nius , Wißm ann, Banko⸗-Direktor Job von hier raih von Ko eller auf Cane,

5

6

Banquier Ebart, Oberst von Reuß, Leibarzt Dr. von Arnim in Berlin und den Stellvertretern Ritterguts - Besitzer von Heyden auf Kartlow, Stadtverordneten -Vorsteher Goerlitz, Syndikus Pitz schky von hier und Stadirath Keibel in Berlin gebildet wird. Stettin, den 8. Juni 1844. Das Direktorium. Witte. Kutsch er. Ebeling.

626 b]

Eisenbahn. die Erhebung der am 1. Juli sälligen

. b 3310 i, , Ilnsen auf unsere n . Actien erfolgt mit 4. Thlr. für die Voll-Actie und 2 Thlr. für die Halb · Aclie ge⸗ gen Abgabe des Zins- und Dividendenscheins Nr. 2. vom ersten Juli er. ab hier bei unserer Haupt-—

kasse, und in den Tagen Vom 1 ö bis incl. 3. Juli Cr. in Berlin auf unserem

Bahnhofe daselbst, Vormittags von 9 bis 12 Uhr. Stettin, den 8. Juni 1814. D r n i n m. Kutscher. Ebeling.

623 b Berlin-Anhallische

Eisenbahn. Die nach unserer Be— lanntmachung vom 19.

Oktober v. J. getroffene

Einrichtung, wonach

für die mit dem ersten

Personen-Zuge auf, un=

serer Eisenbahn Neisen=

den Wagen ⸗Bestel⸗

lungen zur Abho—

lung aus der Stadt

nach dem Bahnhofe bei unseren Güter⸗ Anmelde Büreaus gemacht werden konnten, wird hiermit auf⸗ gehoben, da um SJ Uhr Morgens, also eine Stunde vor Abgang des eisten Persönen , Zuges um 75 Uhr die Droöschken bereits in hinlänglicher Anzahl auf den Halteplätzen vorhanden sind.

Berlin, den 10. Juni 1844. . 0 m v. Cronstein, Vorsitzender.

län n Dag iff B O * z 14

geschleppt von einem unserer kräftigen und schnellen Dampfschiffe, beginnt in d. J. seine reg elm äßi⸗

gen Fahrten nach und von Swine— münde den 18. Juni C., und zwar:

jeden Dienstag, Donnerstag und Sonn⸗ ; abend, Innings 12 Uhr, nach Ankunft des Berliner Eisenbahn-Zuges, von Stettin nach Swinemünde, jeden Montag, Mittwoch und Freitag, Morgens 7 ühr von Swinemünde nach Stettin, jedoch an je dem zweiten Mitt woch vom 19. Juni ab, erst nach Ankunft des St. Petersburger Dampfschiffs in Swinemünde, was übrigens wie bei bisherigem regelmäßigen Eintreffen dieses Schiffs keinen dier mn enn r Sr nl fach! . Die Borussia gewährt für die resp. Reisenden die große Annehmlichkeit, von keinen bei den Dampsschiffen anvermeidlichen Unbequemlichleiten, als der Hitze der Feuernng, des Fettgeruchs u. s. w., belästigt zu wer⸗ den; sie hat bequemen Salon und Damen Kajüte 1c, und' neben allen Bequemlichkeiten eine allen billigen Anforderungen entsprechende Restauration, so daß jeder hier Anlommende direkt nach dem Schiffe sich begeben sann, wo auch Billette zu bekannten Preisen zu haben sind. Stettin, den 10. Juni 1844. . Das Comitè der Stettiner Dampfbugsirboot-Nhederei.

625 b Bekanntmachung. Daß der alljährlich hier in Riga abzuhaltende Woll⸗ marft auch in diesem Jahr am 20. 21. und 22. Juli alt. Stils stattsinden wird, wird von dem unterzeichneten Comité zur allgemeinen Kenntniß be—

lannt gemacht. * Cen he, Einführung des Wollmairlts bestätigte

ritterschaftliche Comits.

rü! Bad Gleisweiler.

Die Wasser⸗ und Molken-Heilanstalt Gleisweiler bei Landau in der bayerischen Rheinpfalz wird am 8. Juli l. 3 eröffnet.

je Ausdehnung, welche die Priesnitzsche Idee in den letzten Jahren gewonnen, und die erfreulichen Er⸗ folge, welche ihre Ausführung an ihrem Entstehungs⸗ orte, so wie in einer Neihe von Schwester Anstalten, aufzuweisen hat, gaben Veranlassung zur Gründung dieses neu eröffneten Bades. Die Kaltwasserkur in ihrer allseitigsten und vollständigsten Anwendung nimmt daher den ersten Nang unter den eimittein dieser Anstalt ein. Der in einer Höhe von 290 Fuß oberhalb des Badhauses entspringende Quell liefert außer dem reinsten und zartesten Trinkwasser die zu diefer Kur erforderlichen Bäder und Douchen in ver⸗ schiedenster Kraft Abstufung. Die übrigen Vorrichtungen

sind nach dem Muster der besten Anstalten dieser Art und mit entschiedener Vollständigkeit ausgeführt.

Hieran schließt sich die Kur mittelst 97 enmilch und Ziegenmolken, nöthigenfalls , . durch den AÄufenmhalt in den Zimmern der Schweizerei, wel chen die Luft des Kuhstalls zugeleitet werden kann. Für die Bereitung der Molen ist ein Senne aus dem appen- zeller Hochlande aufgestellt.

Da indeß einseitige Kuren weder sür alle Leiden, noch

für alle Stadien desselben Leidens zureichen, und weil

es im Plane der Anstalt liegt, derselben diejenige Voll⸗ ständigkeit eines Bades zu geben, welche durch dessen ünstige Lage und die übrigen äußeren Verhältnisse von in angedeutet ist, so sind als weitere Heilmittel vor- bereitet: einfache warme Bäder, Dampf⸗, Schwefel-, Salz-, Stahl- und andere künstliche Mineralbäder, die heilsamsten Mineralwasser zum Trinken; die Kräuter- und Traubenkur, begünstigt durch die reiche Vegetation der nahen Gebirge und die köstlichen Reben= sorken der nächsten Umgebung. Endlich sind für gom⸗ nastische Uebungen die nöthigen Vorrichtungen getroffen.

Die Gebäude der Anstalt besinden sich am westlichen Ende des Dorfes Gleisweiler und enihalten außer den Bade⸗Einrichtungen im Hauptbau 60, im Nebenbau 6 für Badgäste eingerichtete Wohnungen. In den Ocko⸗ nomiegebäuden finden sich geräumige Stallungen und Remisen. Eine englische Garten und Wald Anlage von bedeutendem Umfang umschließt das Ganze. Für eine passende Restauralion, so wie für geistige Un= terhaltung, ist durch ein Lesekabinet, eine . von Musikalien und dergleichen gesorgt.

Die Lage dieses Bades, an dem reizendsten Punkte der rheinbaycrischen Vogesen, eine Stunde von Landau, in einem hohen Berg-Einschnitte, neben Neben- und Kastanienhügeln, mit der östlichen Anssicht auf das Rheinthal, den Schwarzwald und Odenwald, vereinigt in sich Alles, was auf lörperliche und geistige Erholung von günstigem Einfluß sein kann. Außer den nächsten Spaziergängen laden zahlreiche Burgen die Maden burg, Mayburg (ehedem hambacher Schloß), der Trie⸗ sels u. . zu Ausflügen ein, welche überreich sind an herrlichen Fernsichten in die mit Städten und Dör⸗ fern befäete Ebene zu beiden Seiten des Rheins und in die Hügelwelt der westlichen Pfalz.

Betreffende Prospeltus, so wie jede nähere Auskunst, die gewünscht werden möchte, ertheilt auf portofreie Briefe der Direktor der Anstalt

Dr. Schneider.

Greisweiler bei Landau in der Pfalz, 6. Juni 1814.

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B. Funk, Gellert, Görres, Göschel, Goethe, Götzinger, Br. Grimm, Harms, Hebel, Heeren, Herder, Ch. K. L. u. K. Hirschfeld, Hoffmeister, W. v. Humboldt, Fr. Ja⸗

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M 164.

3 nhalt.

Amtlicher Theil. ; 24 Inland. Provinz Schlesien, Ausbreitung der Mäßigkeits⸗Vereine.

Rhein-Povinz. Die Universität Bonn. Vorbereitungen zum Em— pfang Sr. Majestät des Kaisers Nikolaus zu Koblenz. Spposition ge⸗ gen den dortigen Verein zur Heiligung des Sonntags.

Deutsche Bundesstaaten. Königr. Bayern. Ankunft der Groß— herzogin von Toskana in Nymphenburg. Steigen der Ludwigskanal— Ackien. Grh. Baden. Kammer⸗Verhandlungen. Kurfuürsten⸗ thum Hessen. Die Gustav⸗Adolph⸗Stiftung. Polizei⸗Verordnung. Herzogthum Braunschweig. Kunststraße zwischen Harzburg und Lutter. Herzogthum Nassau. Die Saison in Ems. Hadamar erhält ein katholisches Gomnasium. Freie Stadt Bremen. We— ser⸗Dampfschifffahrt. Briefe aus Dresden. (Elbschifffahrts-Keommis⸗— sion; Wollmarlt und Freyberg. (Bergbau,)

DOesterreichische Monarchie. Wien. Abreise des Kaisers und der Kaiserin nach Schönbrunn. Görz. Der Herzog von Angoulème 4. Triest. Handels- und Schifffahrts-Traktat zwischen Oesterreich und Rußland.

Frankreich. Pairs-Kammer. Wiederholte Diskussion des Nekrnti⸗ rungs-Gesetzes. Deputirten-Kammer. Geldbewilligung für den Hafen von Marseille. Vertagung wegen des Festes zu Versailles. Paris. Einladungen zu dem Hoffeste. Haltung des Journal des Débats den Königlichen Prinzen gegenüber. Orkan auf der Insel Bourbon. Marofko's Zustände.

Großbritanien und Irland. London. Hof-Nachrichten über den Kaiser von Rußland. Nachrichten aus Irland. Adresse der dubliner Corporation. Gebete für O'Connell.

Belgien. Repräsentanten-Kammer,. Weitere Verhandlungen über das Differenzial-Zollgesetz und neue Vergünstigung für Holland.

Schweden und Norwegen. Gothenburg. Äbreise des Königs. talien. Livorno. Ankunft zweier maronitischen Priester. panien. Briefe aus Paris. (Näheres über die Annullirung des mit dem Hause Salamanca abgeschlossenen Vertrags über das Tabacks= Monopol. Der Einzug der Königin in Barcelona.)

Griechenland. Schreiben aus München. (Daueinde Ministerkrisis.)

Türkei. Cattlaro. Der Ausstand in Albanien.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus Ne w- York. (Der Vertrag wegen der Einverleibung von Teras und die daran gelnüpften ö

Mexiko. Schreiben aus Paris. (Angebliche Verschwörung gegen San— tana; Rüstungen; Erdbeben.)

La Plata⸗Staaten. Schreiben aus Paris. (Rivera nicht in Monte video; der Karneval zu Buenos⸗Ayres.)

San . und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. Wollmarkt zu Stettin.

Amtlicher Theil. ö

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kriminal-Direkkor Gehrken zu Paderborn den Rothen

Adler-Orden dritter Klasse; so wie dem Feldmesser Tillmanns zu

Uerdenbach, im Kreise Düsseldorf, und dem Gemeindeschreiber Ol⸗

bricht zu Hennersdorf, Rentamts Neiße, das Allgemeine Ehrenzei⸗ en; und

ö Dem Regierungs-Rath Harten zu Düsseldorf den Charakter

als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen;

Den Rittergutsbesitzer Freiherrn Gustav von Gustedt auf Dardesheim zum Landrath des halberstädter Kreises im Regierungs⸗ Bezirk Magdeburg, und

Den Direktor der Sternwarte, Dr. J. F. Encke, zum ordent⸗ lichen Professor in der philosophischen Fakultät der hiesigen Univer⸗ sität zu ernennen.

Anzeige.

Am Sonnabend den 15ten d. M., Mittags 12 Uhr, sindet die öffentliche Sitzung der Königl. Akademie der Künste zur Ertheilung der Prämien, unter Ausstellung der Arbeiten der Klassen und Ate⸗ liers und Aufführung gewählter Musikstücke, im langen Saale des Akademie-Gebäudes stalt; Einlaßkarten sind nicht erforderlich.

Berlin, den 12. Juni 1844.

Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. Dr. G. Schadow, Direktor.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Kommandant von Kolberg, von Ledebur, von Kolberg.

Abgereist: Der Fürst Serge Dolgorucky, nach Karlsbad.

Der General-Masor und Inspecteur der 1sten Ingenieur-In⸗ spection, Brese, nach Posen.

Der General⸗Major und Chef des Generalstabes Aten Armee—⸗ Corps, Freiherr von Reitzenstein, nach der Provinz Sachsen.

nichtamllicher Cheil. Inland.

Provinz Schlesien. Auch im Kreise Oppeln u Chros— ina, Proskau, en , hann chi gi el Wenn Eingang , . und breiten sich täglich weiter im Lande aus. In der

hh le sisch en Zeitung wird der Angabe widersprochen, als sei dem Herrn Prießnitz zu Gräfenberg ein Arzt zur Seite gestellt oder zur Aufsicht beigeordnet worden.

Nhein⸗Provinz. Der Besuch der Hochschule Bonn ist in stetem Zunehmen Fi, Sie 66 nach den rn, Werl! niß, am 1. Juni 714 tudenten (im Sommer v. J. nur 559), dar⸗ unter folgende aus souverainen und fürstlichen Häufern: Prinz Georg von Preußen; der Erbprinz von Sachfen⸗Meiningen; der Erbprinz und. Prinz Anton Franz von Aremberg; bie Prsnzen Gustav und i. von Croy. Unter den Professoren der faͤtholisch theologischen Fakultät stehen die Herren Braun und . im Kane g noch

Der Privat⸗Docent Dr. Birnbaum ist 8. auch

etersburg see vom

Folge geleistei. (Die Börsen⸗Nachrichten der O der Passa⸗

12. Juni nennen den Dr. Birnbaum in der Liste

Berlin, Freitag den 14e Juni

mit dem Dampfschiff „Nicolai“ nach Petersburg abgegangen sind.) Der Professor extraord. Schopen ist Ordinarius der klasssschen Literatur. Die Doktoren Urlichs Professor extraord. der Archäologie und alten Geschichte, Gildemeister Professor extraord. der Orientalien und von Sybel sind Prof. extraord. der neueren Geschichte geworden. Im Ganzen sind bei der Universität 83 Lehrer angestellt. Die wenigsten Studenten zählt die evangelisch⸗ theologische Fakultät (76), die meisten die juristische (232); vie katho⸗ lischtheologische hat 126, die medizinische 103 und die philosophische 125. Die besuchtesten Vorlesungen im laufenden Semester sind die von Dahlmann, und zwar diesesmal jene über die französische Re⸗ volution. 7. Juni ward die Agentur der niederländischen

giere, welche am 8ten

Am 7. Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft zu Koblenz in Kenntniß gesetzt, daß das große und elegante Boot Nr. 22. dieser Gesellschaft nicht ein⸗ treffen werde, indem es einer hohen Person während der nächsten Tage zum ausschließlichen Gebrauch auf einer Reise rheinaufwärts bis Mainz zur Dis position gestellt sei. Alle Anordnungen zum Em⸗ pfange Sr. Majestät des Kaisers von Rußland sind in Koblenz ge—⸗ troffen. Gegen den koblenzer Verein zu strengerer Begehung der Sonntagsfeier hat sich plötzlich eine so heftige und zahlreiche Sppo⸗ sition gebildet, daß mehrere Mitglieder desselben zurückgetreten sind.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Ihre Kaiserl, Hoheit die Großher⸗ zogin von Toskana ist am 7. Juni zum Besuch ihrer durchlauchtigen Tochter, der Prinzessin Luitpold, in Nymphenburg eingetroffen. Die bayerische Regierung hat einen Sachverständigen nach Paris ge⸗ sandt, um Über die dortfge Industrie⸗Ausstellung Bericht zu erstatten; auch zur Industrie⸗Ausstellung in Berlin wird ein Berichterstatter ab⸗ geschickt werden. Die Ludwigs⸗-Kanal⸗Actien, welche seit zwei Jah—⸗ ren auf 76 standen, sind kürzlich um 2 pCt. gestiegen.

Großherzogthum Baden. In der Sitzung der zweiten Kam⸗ mer der Stände vom 30. Mai äußerte Staatsrath Jolly, beim Schluß der langen Diskussion über die Gerichtsverfassung, und mit Bezug auf die vielen, von den Abgeordneten in Vorschlag gebrachten Amendements: „Es ist in der That beklagenswerth, daß die verehrlichen Mitglieder sich veran— laßt sehen, die schwierigsten staatsrechtlichen Fragen, die es giebt, und worüber halbe Bibliotheken geschrieben worden sind, zu improvisiren, denn anders kann ich es nicht nennen. Ueber solche höchst wichtige und schwie⸗ rige Gegenstände will man der Kammer in aller Eile Vorschläge machen, deren Schicksal man allerdings nicht vorher beurtheilen kann, die dem Ge setze aber den Todesstoß geben würden; denn nimmermehr lönnte ich mich auf solche Amendements einlassen.“

In der Sitzung der ersten Kammer vom 30. Mai wurde die Adresse der zweiten Kammer, die Reeclamation mehrerer provisorischer Gesetze und Verordnungen betreffend, nach längerer Berathung in ihren sämmtlichen Punkten verworfen. Wir fühlen uns veranlaßt, aus dem bezüglichen Kommissions-Bericht die, an treffenden Bemerkungen reiche Einleitung hier wiederzugeben: „Die Verfassungs- Urkunde“, heißt es dort, „ordnet die Mitwirküng der Kammern zu neuen Gesetzen und desgleichen die Be— fugniß der Regierung, Verordnungen zu erlassen, nur in allgemeinen Umrissen, und sagt in erster Beziehung im 8. 65: „„Zu allen die Freiheit der Personen oder das Eigenthum der Staats-Angehörigen betref= fenden allgemeinen Landesgesetzen oder zur Abänderung oder authentischen Erklärung der bestehenden ist die Zustimmung der Kammern erforderlich““; in der anderen Beziehung aber sagt sie im §. 66: „„Der Großherzog be⸗— stätigt und promulgirt die Gesetze, erläßt die zu deren Vollzug und Hand- habung erforderlichen die aus dem Aufsichts- und Verwaltungsrecht ab— fließenden und alle für die Sicherheit des Staats nöthigen Verfügun⸗ gen, Reglements und einzelnen Verordnungen.““ Wo die Gränginie zwischen beiden liege, wo das Gebiet der Verordnung aufhört und dasjenige der Gesetzgebung anfängt, darüber haben wir keine näheren Bestimmungen, ünd auch die Praxis liefert keine sicheren Anhaltspunkte. In den ersten Dezennien unseres constitutionellen Lebens beschränkte sich der Landtag darauf, die Gesetze, welche die Regierung als Provisorien erlassen hatte und nun den Kammern nachträglich vorlegte, zu berathen, und erst im Jahre 1828 ging die andere Kammer auf die beson⸗ dere Motion eines ihrer Mitglieder (Geheimen Raths Duttlinger) einen Schritt weiter und untersuchte, ob die Regierung nicht unter dem Namen und in Form von Verordnungen eigentliche Gesetze erlassen und somit das ständische Zustimmungs⸗Recht umgangen habe. Die Untersuchung erstreckte sich damals rückwärts bis zum Anbeginn der Verfassung, und es er- gab sich ein langes Verzeichniß der beanstandeten Verordnungen (Provisorien)m. Naiürlich enistand nun die Frage, auf welche Weile die erhobenen Anstände zu rechtfertigen, und welche Folge ihnen zu geben sei, und obgleich der Kommissions Bericht die Sache mit großem Scharfsinn behandelte (Geh. Rath Zachariã war der Verfasser), so fam man doch zu keinem festen Nesultat, und die wesentlichsten Fragen blieben schwebend. Worin soll insbesondere das charakteristische Merkmal zwischen Gesetz und Verordnung bestehen? Erlöscht ein von der Regierung als Provisorium erlassenes hi insofern es nicht zur Zustimmung vor⸗ gelegt wird, und zu welcher Zeit erlöscht es- Wenn eine Verordnung, die vermöge ihres Inhalts vielleicht der ständischen Zustimmung bedurfte, von dem nächsten Landtag nicht zur Vorlage reklamirt wird, kann man die Zustim⸗= mung der Kammern alsdann präsumiren? Bleiben solche Provisorien nach Ab⸗ lauf des Landtags noch bindend? Solche und ähnliche Fragen wurden im Jahre 1828 und nachmals auf jedem Landtag in einer oder der anderen Kammer gründlich erörtert und mit einem großen Aufwand von Scharfsinn, Gelehr⸗ samkeit und praktischer Erfahrung vielfältig diekutirt; allein man kam zu keinem sicheren Grund und wird wohl zu keinem solchen gelangen, da das Gebiet der landesherrlichen Verordnungen zwischen der Geseßgebung und dem fattischen Vollzug in der Mitte liegt und selbst in beide übergeht; denn es ist kaum möglich, eine umfassende Verordnung zu erlassen, ohne in das Gebiet der Gesetzgebung einzugreifen, wenn man die 5§. 65 und 66 buch⸗ stäblich nimmt, so wie auch noch wenige Gesetze durch die Kammern gegan⸗ en sind, in welchen nicht Bestimmungen reglementarischer Natur gestanden hätten. El Verfassung der neuen Zeit 1 einen vorangeschrittenen Grad der moralischen und intellektuellen Bildung des Volkes voraus, und bauen auf den daraus herfließenden Geist der Mäßigung, des Wohlwollens und der verständigen . der Verhältnisse, *. das gegenseitige Ver- trauen zwischen Volk und n. ohne welches ein gemeinschaftliches Zusammenwirlen derselben nicht denkbar ist. Unsere Verfassung insbesondere giebt über manche Verhältnisse, wenn sie auf die Spitze getrieben werden, ar keinen Bescheid, weil sie solchen Fall nicht annehmen kann, e ategorie gehören in mancher Beziehung

elbst aufzugeben, und in diese provisorischen Gesetze. Nur wenn in einem Lande die

auch die

1844.

Parteien siegen und die Leidenschasten jenen wahrhaft constitutionellen Beist der Mäßigung und des Vertrauens unterjochen, dann vermag eine Regierung die verfassungsmäßigen Rechte der Stände durch einseitige Er⸗ lassung ihr beliebiger Gesetze zu unterdrücken, dann vermögen die tände die vollziehende Gewalt in die Kammer zu ziehen; in soschem Fall wird aber der Buchstabe des Reglements über das Wesen der provisgrischen Gesetze nichts fruchten und Äntecedentien schwerlich als bindende Normen anerkannt werden. Man wird im praktischen Leben sich immer viel leichter über das einzelne Faktum verssändigen, als Prinzipien für die Zukunft auf zustellen. Besteht eine übermächtige Opposilion, so erweitert sich der kreis der Gesetzgebung; prävalirt die Negierungsgewalt, so gewinnen die Verordnungen an Umfang und Gewicht, und der einsichts volle, parteilose Staatsmann oder Abgeordnete hat alsdann als wahrer Vaterlandsfreund das undankbare aber hochwichtige Geschäft, den erzentrischen Fortschritten einer übermächtigen Partei entgegenzutreien und durch fein und seiner Freunde Gewicht das richtige Verhältniß wieder herzustellen. Vor zwei Klippen muß man sich hierbei freilich hüten: die eine verführerisch für die Freunde eines eiligen Ganges der Entwickelung in unserem constitutionellen Leben, welche das Wohl des Volkes in dem Maße zu fördern wähnen, als sie die Regierungsgewalt schwächen; die andere, welche mit Besorgniß dem stürmischen Gang der Weltverhältnisse folgt, und, vielleicht mit zu wenig Vertrauen auf die leitende höhere Hand, die Regierung in omnem even- tum derjenigen Macht nicht entkleiden wollen, die erforderlich ist, um jede gesetzwidrige Gewalt stets siegreich zu belämpfen.

Kurfürstenthum Hessen. Laut einem Bericht aus K,assel vom 7. Juni in der Deutfchen Allgemeinen Zeitung hat sich das dortige Comité für die Gustav- Adolph-Stiftung veranlaßt ge⸗ sehen, seine Arbeiten zu sistiren, da man glaubt, daß die Sache da⸗ selbst ins Stocken gerathen werde. Der neue Polizei⸗Direktor Morchutt hat die Verfügung getroffen, daß fernerhin alle Aufschriften an den Häusern, wodurch angedeutet wird, daß die Mobilien in den⸗ selben bei Brand⸗Assekuranz-Geseilschaften versichert sind, wegfallen sollen. Man sieht in der That den Zweck dieser Bezeich⸗ nungen nicht ein, und die Erfahrung hat gelehrt, daß bei vorkom⸗ menden Feuersbrünsten der Eifer der Hülfeleistung nicht selten gerin⸗ ger sich zeigte, wenn die Häufer mit dergleichen Zeichen der Brand⸗ versicherung versehen waren.

Herzogthum Braunschweig. Die Bremer Zeitung meldet aus Braunschweig (8. Juni), die sofortige Ausführung des Baues einer neuen Kunststraße zur Verbindung der braunschweigischen Aemter Harzburg und Lutter am Barenberge, mit Umgehung des hannoverschen Gebietes bei Goslar, sei befohlen worden. Diese Straße ist für Braunschweig sowohl wie für Preußen von größter Wichtig⸗ keit, weil durch sie eine direkte, von hannoverscher Einwirkung freie Communication mit dem braunschweigischen Weserkreise und dadurch 2 mit Bremen und den preußischen Rhein⸗ Provinzen hergestellt wird.

Herzogthum Nassau. Laut Berichten aus Ems vom 4. Juni sind daselbst schon viele Badegäste höheren Ranges anwesend: Der Kurfürst von Hessen nebst Gemahlin, der Erbprinz von Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, die Fürstin von Schaumburg⸗Lippe und Fürst Wrede; viele Russen und Engländer wurden im Laufe des Monats erwartet. Dem Frankfurter Journal wird aus dem Nassauischen gemeldet, nicht blos Wiesbaden, sondern auch Hadamar werde ein Gymna⸗ sium, und zwar vorzugsweise das katholische erhalten, und das Institut nach preußischer Weise so geordnet werden, daß die Schüler von Hadamar aus sogleich die Universität beziehen können.

Freie Stadt Bremen. Der Leck, den das Weser⸗Dampf⸗ boot „Wittekind“ während der Thalfahrt am 9ten erhielt, ist von keiner Bedeutung; laut der Weser-Zeitung wurde das Schiff am 11Iten oder 12ten in Bremen erwartet, und dürfte demnach seine regelmäßigen Fahrten in kurzer Zeit wieder antreten.

** Dresden, 11. Juni. Noch immer sind die Ergebnisse und Beschlüsse der hier längere Zeit versammelt gewesenen Elbschiff⸗ fahrts-Kommission im Publikum nicht näher bekannt, indessen wird versichert, die von derselben angestellten Erörterungen seien befriedi⸗ gend und ihre Beschlüsse von solcher Wichtigkeit gewesen, daß deren Ausführung für Handel und Gewerbe hoöͤchst wünschenswerth er⸗ scheine.

Der hiesige Wollmarkt, welcher gewöhnlich den größten Theil der Besitzer und Pächter der sächsischen Rittergüter herbeizieht, hat gestern begonnen. Den Ausfall desselben entscheidet in der Regel erst der dritte Tag, doch läßt sich schon jetzt mit Gewißheit voraussehen, daß die Wolle im Durchschnitt um ungefähr 2 Rthlr. p. Stein höher als voriges Jahr bezahlt werden wird. Das zum Verkauf hierher gelangte Quantum soll aber diesmal geringer sein, weil angeblich be⸗ reits bei mehreren Rittergütern an Ort und Stelle Käufe geschlos⸗ sen worden sind. Bei den zu erwartenden geringen Getraidepreisen ist den Oekonomen die höhere Verwerthung der Wolle wohl zu gönnen.

* Freiberg, im Juni. Der bei dem vorigen Landtag von den Ständen beschlossene Bau des tiefen Rothschönberger Elbstollns zu Abführung der in den Gruben, namentlich des freiberger Reviers, stehenden und durch andere Mittel nicht mehr zu gewältigenden Wässer, von dem man sich eine Wiederbelebung des sach erg⸗ baues auf mehrere Jahrhunderte verspricht, wird in kurzem in Angrff genommen werden. Die Vorarbeiten sind bereits beendigt. Der Ar fang des kolossalen Werkes selbst wird, dem Vernehmen nach, v unserer bergmännischen Bevölkerung durch eine solen lichkeit feiert werden. Es beginnt damit eine neue Epoche des sächsischen Bergbaus, de ig fehr durch dem der hauptmann Frhr. von h der zuͤerst die kühne Id durch einen Stolln, de n Mn dun g bei Meissen ir anderes Ende in die Mitte des Erzgebirges teichen Wwe er gelen e, ö . nn,, ar.

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einer Schrift dar, worin die Resuliate jahrelanger Forfheng