1844 / 177 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

die des Jahres 1811 gegen 1840 aber nur 2736 Rthlr. betragen haben.

lesien. Professor Kiß aus Berlin hat zu * 2 * des Gusses, sowie die Ziselirxung des Denk- als Friedrich's II. in pizirt; die weit vorgeschrittenen Arbeiten haben, 1 die Art der Ausführung betrifft, den vollkommenen Beifall desselben erhalten. Demnächst wird der architektonische Theil, das ledestal, Gegenstaud der Berathung werden. Sprottau wird binnen Kurzem den andern schlesischen Städten anreihen, deren

sich , . 2 ter Berichte über ihre Wirksamkeit veröffentlichen. Das . Sagan macht die von der Regierung bestätigten Statuten der dasigen Bür er⸗Unterstützungs - Anstalt bekannt. Die Geldmittel des Instituts ui hen vorläufig erst aus 105 Thalern.

rovinz Posen. Die Breslauer Zeitung enthält fol ae f, inn aus Krotoschin: „Nach einer Ober Prãäsidial⸗ Verordnung vom 18. Juni d. J. soll dem Zudrange russischer und polnischer Üeberläufer Gränzen gesetzt und von jetzt ab durchaus kein lleberläufer in der Provinz mehr aufgenommen, alle Individuen die⸗ ser Art sollen vielmehr ohne Weiteres unter sicherer Begleitung über

die Gränze zurückgeschafft werden.“

NRhein⸗Provinz. Der Erzbischof von Iconium, Koadjutor und apostolische Administrator des Erzbisthums Köln, Herr Johannes von Geissel, macht im Kölner Dom blatt (Nr. 105) bekannt, nach Inhalt einer ihm so eben (18. Juni) zugegangenen Mittheilung des Königl. Ober-Präsidenten der Rhein- Provinz, Herrn von Schaper, habe des Königs Majestät neuerdings geruht, zur Fortsetzung des Dombaues die Summe von 50, 9090 Rthlin. und außerdem für dieses Jahr zum Fortbau des nördlichen Thurmes 10,000 Rthlr. als außer⸗ ordentlichen Beitrag Allergnädigst zu bewilligen und nach Maßgabe des Bedürfnisses zur Disposition stellen zu lassen. Zugleich hat der Herr Erzbischof unterm 18. Juni folgenden Aufruf „An alle Dombau- Freunde veröffentlicht: ? (

„Den verehrlichen Dombau- Freunden sst es aus früheren Veröffent⸗ lichungen bekannt, daß im Schoße des Vereins -Vorstandes nber die Aus⸗ führung der beiden Seiten- Portale des Domes verschiedene Ansichten sich erhoben haben, deren näherer Verhalt in den Sitzungen des Vereins ⸗Vor⸗ standes vom 10. November v. J. und vom 31. Januar und 3. Februar d. J. mehrseitig ist erörtert worden. Nachdem ich den hierüber geführten Ver- handlungen mit aller Aufmerksamkeit gefolgt war und aus den für und wider dargelegten Gründen die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß die mit Wärme vorgetragenen abweichenden Ansichten, wie sie nur aus lebhafter Liebe zur guten Sache hervorgegangen, so auch fortwährend lediglich die ö vortrefflichste Vollendung des großen Werkes im Auge hielten, habe ich es für Pflicht erachtet, im Einverständniß mit dem Hochwürdigen Metro politan⸗Dom-Kapitel den Stand der Sache Allerhöchsten Orts unterm 29. Februar c. vorzutragen und die Bitte zu stellen, daß diese Angelegenheit durch eine nochmalige Prüfung und Entscheidung oder sonstige zweckdien⸗ liche Maßnahme nach weisestem Ermessen zu einem befriedigenden Abschlusse möge gebracht werden. Hierauf haben des Königs Majestät Allergnädigst gerüht, mir durch das Königliche Ministerium der geistlichen Angelegenhei⸗ ien eine Allerhöchste Kabinets-Ordre zugehen zu lassen, welche ich hier nach⸗ stehend allen verehrlichen Dombau- Freunden zur Kenntniß bringe:

„„Ich habe aus Ihrem Berichte vom 19ten v. M. ersehen, welche Meinungsverschiedenheit wegen des Baues des Nord- und Süd-Portals bei dem kölner Dome entstanden ist. Ich finde jedoch keine Veranlassung, von den Bestimmungen Meiner Ordre vom 9. September v. J. irgendwie abzugehen, da solche auf einer genauen und gründlichen Erwägung des Sachverhälmmisses, bei welchem die wieder zurückgehenden Baupläne und Aufnahmen vorlagen, beruhen.

Der Bauplan für das Süd- Portal ist nach Maßgabe des reichen West-Portals in architektonischer Ucbereinstimmung mit der ganzen Süd seite des Domes organisch durchgebildet; eben so ist der Bauplan für das Nord-Portal unter angemessener Berücksichtigung dar dont vorgefun denen Theile streng im uf und Charakter der nördlichen Chor- Archi= teftur entwickelt. Da diese aber wesentlich von der an der Südseite angewendeten abweicht, so ist schon hierdurch cine verschiedenartige Be—= handlung der Portal-Anlagen bedingt, welche sich auch an den meisten Domen dieser Bauart findet.

Sie haben deshalb dafür zu sorgen, daß der Bau nach den vorge⸗ legten Reinzeichnungen ohne weitere Hemmungen, so viel die Mittel er= lauben, 6 fortgeführt wird, damit die Erbffnung der ganzen Kathe⸗ drale für den Gottesdienst so wenig wie möglich Verzögerung erleide. Sie werden hiernach den Erzbischof⸗Koadjutor von Geissel und den Ober⸗ Präsidenten von Schaper mit Vorbescheidung versehen.

Die übrigen Anlagen des Berichts erfolgen zurück.

Berlin, 13. April 1844. . - . ; (gez) Friedrich Wilhelm.““

„An den Staats -⸗Minister Eichhorn.“

„Indem ich die Ehre habe, die obenstehende Allerhöchste Verfügung zu veröffentlichen, fühle ich mich gedrungen, allen Dombau- Freunden in der Nähe und Ferne den dringenden Wunsch der lebendig thätigen Fortdauer ihres einträchtigen Zusammenwirkens für dies großartigste Gotteshaus auf deutscher Erde aufs neue warm und innig ans Herz zu legen. Ein erha⸗ benes und erhebendes Beispiel, das Beispiel unseres erlauchten Proteltors, Allerhöchstwelcher nicht müde wird, seine hochherzige Theilnahme mit er— neueren Königlichen Gaben dem kösner Dome zuzuwenden, leuchtet uns voran. Wohlan denn, lasset uns ihm folgen in gleich ununterbrochener Thrilnahme. Lasset uns fortwirken mit unerschütterlichem Vertrauen in das, was wir vereint vermögen, und in vermehrter Liebe zum heilig großen Werke. Rüstig und rasch schreitet es fort, und will's Gott, so soll dem so schönen, uns Allen so unvergeßlichen Tage des vierten September schon in wenigen Jahren zur e Säkularfeier der ersten Grundstein⸗ jegung 18158 der noch schönere der Vollendung des Langschiffes und der Abseiten und ihrer Einweihung zum Gottesdienste sich anreihen. Und gewiß, es muß, es wird gelingen wir bauen ja zum NRuhme des Va serlandes, zur Verhenlichung der Religion, zur Ehre Gottes. Sein Segen sei über den König, über uns und unseren Bau! Voran denn un= ter diesem Segen mit vereinten Herzen und vereinten Kräften! Lasset aufs neue für jetzt und künftig den Wahlspruch, welcher unser Vereinsbanner schmückt, mit Mund und Herz und offener Hand in Wahrheit unser Aller Wahlspruch sein: „Eintracht und Ansdauer!““

Die Einnahme des Dombau⸗Vereins, welche nach dem am 22. April d. J. erstatteten Bericht 89, 069 Rthlr. betragen haben, sind seitdem (laut dem am 20. Juni aufgenommenen Protokoll) auf hö, 740 Rthlr. gestiegen. Unter den Beitragen für das laufende Jahr sind besonders die der Deutschen in Mexiko zu erwähnen, welche dem Verein unterm 23. April d. J. als vorläufiges Ergebniß ihrer Einsammlungen 748 Rthlr. pr. C. eingesendet haben. Die Köl⸗ nische Zeitung meldet aus Köln, durch Restript des Königlichen General⸗Prokurators sei nun auch das Barreau in Kenntniß gesetzt worden, daß durch Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom 15. Mai d. J.

sämmtlichen Justiz⸗ Beamten, insbesondere den Advokaten und Notarien, jede Theilnahme an auswärtigen Berathungs⸗Vereinen, namentlich aber die Theilnahme an der mainzer Advokaken-Versammlung, unter= 64 sei. Der Direktor im Justiz⸗Ministerium, Dr. Ruppenthal,

ndet sich im Bade Homburg. Er wird Köln und bie übrigen Städte der NRihein · Provinz nichk besuchen.

Ausland.

Deutsche gundesstaaten.

Königreich Sannover. N no ver vom 24. 3 hat die Prin e . n n 11

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die Stadt

1022

tenburg, nach einem längeren Aufenthalt bei ihrer Schwester, der Kronprinzessin, diese Residenz wieder verlassen. Die städtischen Be⸗ hörden haben, an Ever's Stelle, den Stadtrichter Oeltzen zu ihrem Syndikus gewählt.

Großherzogthum Baden. In der 92sten Sitzung der Kammer der Abgeordneten übergab Bissing eine Petition vieler Ein⸗ wohner von Heidelberg um Abschaffung der Todesstrafe. Bei der sodann erfolgenden Diekussion des von Trefurt erstatteten Berichts über die von der ersten Kammer beschlossenen Abänderungen an dem Strafgesetz⸗Entwurf ward der Antrag Rettig's, die Todesstrafe auf zuheben, mit 38 gegen 19 Stimmen verworfen, dagegen der Antrag der Kommission, den Wunsch in das Protokoll niederzulegen: „daß die Regierung so bald wie immer thunlich das Fallbeil oder eine andere gleich zweckmäßige Maschine einführen möge,“ mit 18 gegen 9 Stimmen angenommen. Eine fernere Debatte über §. 17. Ziff. 6. des Entwurfs führte zu einem Kammerbeschluß, wonach der Verlust des Adels für die Person des Verbrechers ausgeschlossen ist. Die Karlsruher Zeitung vom 22. Juni enthält ein Ausschreiben des Bezirkamtes Kork, wonach ein aus badischen Diensten entlassener vormaliger Hauptmann Georg Möller aus Mannheim aufgefordert wird, sich in einer gegen ihn anhängigen Untersuchung wegen Maje— stätsbeleidigung zu stellen, widrigenfalls kontumazialiter wider ihn verfahren würde. Es ist dies nurfl! Möller, dessen Landesverraths⸗ prozeß und deshalb erstandene Zuchthausstrafe vor Kurzem in allen Blättern besprochen wurde. Aus Baden verwiesen, trieb er sich in der Schweiz umher und schrieb dort eine Broschüre, worin er sein Vaterland, seinen Fürsten und dessen Haus auf das gemeinste ver⸗ unglimpfte. Wie das Frankfurter Journal meldet, wurde er als Betrüger auch aus der Schweiz fortgewiesen, und sucht nun im Elsaß einen Verleger für seine Schmähschrift.

Herzogthum Nassau. Aus Wiesbaden (21. Juni) wird gemeldet, eine Deputation der Judenschaft des Herzogthums habe die Ehre gehabt, Ihren Durchlauchten dem Herzoge und der Herzogin ein in Hanau aus massivem Silber prachtvoll gearbeitetes Schachspiel, als Erinnerungs-Geschenk der Judenschaft an die Ver⸗ mählung des hohen Paares, zu überreichen und sich der wohlwollend— sten Aufnahme zu erfreuen. Das seltene Kunstwerk ward einige Tage ausgestellt und allgemein bewundert.

Herzogthum Sachsen-Koburg⸗Gotha. Am 18. Juni sind Se. Durchlaucht der Herzog Ferdinand von Koburg und die Grafen von Mensdorf, von Wien kommend, in Koburg eingetroffen.

Holstein. Ein Korrespondenz-Artikel in der Magdebur⸗ ger Zeitung, den Ramckeschen Prozeß betreffend, erscheint in— teressant genug, um wenigstens das Wesentlichste desselben hier wie⸗ derzugeben. .

Ein Unschuldiger, also ward behauptet, sollte im Wahnsinn das Geständ-⸗ niß eines Mordes, eines Mordversuches und einer Mordbrennerei gethan haben, sollte darauf, nach langjähriger, unbarmherziger und torturgleicher Haft, zum Tode verurtheilt, dieses Uriheil von zwei Instanzen bestätigt und nur durch Gnade des Landesherrn inhibirt und in lebenslängliche Zuchthaus⸗ strafe verwandelt worden sein. Auf dem Wege zur Richtstalt ward der Zug von dem Boten der Gnade eingeholt und diesem Jufalle, dieser Schickung von Oben ist es zugeschrieben, daß ein Justizmord weniger die Annalen der Kriminal Geschichte beflecke. Man beschuldigte die Gerichte der Böswilligkeit, die Gerichtsärzte der Blindheit, die Defensoren der Befangenheit, und setzte Himmel und Erde in Bewegung, um Ramcke als einen Märtyrer der Kri= minalrechtspflege hinzustellen. ger hat nun der Justizrath Graba in Kiel, bekannt als ein tüchtiger und ehrenwerther Kriminalrichter, bekannt auch in der kriminalrechtlichen Literatur durch den mit dem ersten Preise belohn— ten Entwurf eines Kriminal-Gesetzbuches für Norwegen, eine „Akten- mäßige Darstellung des wider Jochim Hinrich Ramcke, Anna Maria Ramcke und Hinrich Ladiges aus Holstenbeck, wegen Mordes und Brand- stiftung geführten Lriminal-Prozesses nach den vollständigen Kriminal-Akten“ herausgegeben. Da Graba, welcher zu dem Prozesse selbst in keinerlei Be—= ziehung stand, vom Ober-Kriminalgericht mit dieser Arbeit betraut worden ist, so kann man sein Wert als eine offizieuse, zugleich aber auch unpar⸗— teiissche Mittheilung eines unbetheiligten Dritten ansehen. Das Buch ent- hält einen vollständigen, alles Relevante berücksichtigenden Akten-Extrakt von der Vor-Untersuchung bis zu dem Urtheile der höchsten Instanz, eine rechtliche Beurtheilung des Falles und eine Darstellung aller nach der er⸗ folgten Begnadigung mit Rücksicht auf den Gemüthszustand des Namcke geschehenen Schritte. Mit scharfen Waffen wird die unberufene Intervention des Dr. jur von Kobbe beleuchtet und das gänzlich nichtige und ver— fehlte Bestreben desselben, den Ramcke als ein Schlachtopfer der korrum⸗ pirten Justiz, sich selbst aber als den rettenden Engel der Unschuld darzu⸗— stellen, in seiner ganzen Blöße aufgedeckt. Nur in einem Punkte scheint uns der Verf. mit sich in Widerspruch zu gerathen: er bezeichnet von Kobbe's Intervention als unberufen und gelangt dennoch zu der Ansicht, daß Ramcke zur Zeit der intendirten Hinrichtung wahnsinnig gewesen sei. Einen Men⸗— schen, der das Selbstbewußtsein verloren hat, für ein im zurechnungs— sähigen Seelenzustande begangenes Verbrechen strafen zu wollen, hieße selbst im Wahnsinn handeln. Wenn das Gericht dennoch zur Exe— cution schritt, so lag seine Rechtfertigung in der Ueberzeugung, daß Ramcke's Wahnsinn simulirt sei. Hatte von Kobbe diese Ueberzeu⸗— gung nicht, so war seine Intervention jedenfalls eine sehr berufene, sobaid er nur seine Ueberzeugung durch Gründe zur objektiven Gewißheit führen konnte. Seine Gründe fin Namcke's Unschuld sind nun freilich sammt und sonders absurd, aber von dem, was er für den Wahnsinn an— geführt hat, ist doch Manches späterhin als richtig anerkannt worden, wenn auch die Art und Weise, wie Kobbe es vorbrachte, nicht geeignet war, die durch gerichtsärztliche Gutachten und mehrfährige Gewöhnung besestigte Ueber= zeugung des Gerichts ohne weiteres in ihr Gegen heil umzustimmen.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 19. Juni. (A. 3.) Gestern ist Se. Durchlaucht der regierende Herzog Wilhelm von Braunschweig auf seiner Rückreise von Italien hier angekommen. . .

Sicherem Vernehmen nach sind die schon seit längerer Zeit dau— ernden Berathungen über Abänderung des Zolltarifes so weit gediehen, daß man binnen Kurzem einer Bekanntmachung in dieser Beziehung entgegensehen darf, wodurch unter Anderem der Zoll auf Kaffee sehr ermäßigt werden soll. . .

An der theresianischen Ritter⸗Akademie ist eine Lehrkanzel für diplomatische Staatengeschichte und positives Völkerrecht gegründet worden. Die Vorträge müssen in französischer Sprache gehalten

werden.

Pressburg, 15. Juni. Der Landtag hat in seiner gestrigen Cirkular⸗Sitzung mit 40 Stimmen gegen Ü beschlossen, daß in allen Gemeinden, die sich von ihren Urbarial-Verpflichtungen durch jähr⸗ liche Abtragung gewisser Summen befreit haben, die grundherrliche Gewalt abzustellen sei. In Gemeinden, wo die Ablösungs⸗Angele⸗

enheit noch gemischt, soll es für's Erste bei den bisherigen Rechts⸗ erhältnissen bleiben.

w Prag, 22. Juni. Die bedauerliche Verblendung unserer Kattundrucker ist leider noch immer nicht der besseren Ueberzeugung ewichen. Obwohl sie nach Verhaftung ihrer Rädelsführer dorg. ern bends auseinandergingen und bie Vertheilung einer imponirenden Militairmacht an den bedrohten Punkten bei den Fabriken in und um ernere Erzesse hinderte, so hatten sich die Drucker gestern

* *

doch wieder in großen Haufen in der Umgegend der Stadt versam⸗ melt. Da sonach die durch öffentlichen Anschlag von der Polizei Behörde erlassene Aufforderung zur Rückkehr an ihre gewohnte Arbeit ohne Erfolg und die damit verbundene Ermahnung, unter Hindeutung auf die traurigen Folgen dieses ungesetzlichen Treibens, unbeachtet blieben, so ist heute durch Mauer⸗Anschlag und Verlesung desselben an öffentlichen Plätzen unter Trommelschlag eine verschärfte Kund⸗ machung der Behörde erfolgt. Es wird darin abermals den Druckern die Rückkehr zur Arbeit nachdrücklichst geboten und jede Zusammen⸗ roöttung streng untersagt, sowohl innerhalb als in der Umgebung der Stadt. Es darf überhaupt kein Zusammentreten von mehr als sechs Mann stattfinden und gegen die diesem Verbote zuwider Handelnden nöthigenfalls von Waffengewalt Gebrauch gemacht werden. Diese Anordnungen wurden von allen besseren Klassen der Bevölkerung bei⸗ fällig aufgenommen, die alle bereit sind, durch Wort und That die Wie⸗ derherstellung gänzlicher Ruhe und Ordnung aufs eifrigste zu unter⸗ stützen. Frankreich.

Paris, 21. Juni. Den Gegensatz zu Herrn Thiers bildet Herr von Carne, der sich über das Unterrichtsgesetz folgendermaßen vernehmen ließ:

„Jederzeit mit einem Grundgesetz für den öffentlichen Unterricht ver= lnüpfte Schwierigkeiten haben sich heutzutage so gemehrt, daß sie fast un= auflösbar geworden. Verletzte Eigenliebe und bedrohter Vortheil haben sich der öffentlichen Meinung bemächtigt und eine volllommene Verwirrnng der Ideen angerichtet. Schon über ein Jahr hört mau eine Lehr-Corporation, die über die bedeutendsten Journale gebietet, in allen Tonweisen ausrufen. sie sei eben so gut der Staat, wie der König, die Kammern, Lie Armee und die Gerichtshöfe. Außerdem behauptet sie die inkarnirte Revolution von 1789 zu sein und erklärt sich für die schönste Frucht und lostbarste Bürgschaft aller Eroberungen des Jahrhunderts. Dies sagt man in allem Ernst und ohne große Bescheidenheit, denn im Angesicht der Gefahren des mit einer Invasion der Jesuiten, bedrohten Vater⸗ landes wäre ja die Bescheidenheit ein unverzeihliches Verbrechen. Ich bin keineswegs ein Feind der Universität, im Interesse ihrer eige⸗ nen Dauer möchte ich ihre Einrichtung abgeändert sehen. Niemals aber sonnte in einem freien Lande eine gefährlichere Theorie vertheidigt werden, niemals hat es einen schreienderen Widerspruch gegeben, als den, welcher zwischen den Anmaßungen einer aus dem Kopf des Kaiserlichen Despotis= mus entsprungenen Körperschaft und dem allgemeinen. Geist der auf sreie Entwickelung der Fähigkeiten Aller gegründeten französischen Nevolution be⸗ steht. Ich liebe und bewundere die Einheit in Negierung und Verwaltung, aber die moralische Einheit muß ich in einem Jahrhundert der Kämpfe und des Zweifels, wie das unsrige, als eine thörichte und chimärische Hoffnung zurück⸗ weisen. Dieser pseudo-⸗Kaiserliche Versuch wird an seiner eigenen Ohnmacht zu Grunde gehen, gleich der griechischen und römischen Restauration, die man in der ersten Periode der französischen Nevolution versuchte. Die Er⸗ ziehung ist durchaus ein Recht und eine Aufgabe der Familie, und der Staat? kann nur in zweierlei Hinsicht dabei einschreiten: einmal um den Unterricht zu geben, der ohne seine Mitwirkung unmöglich wäre, und dann, um ihn zu überwachen, damit er ier . i, , öffentlichen Sitten oder ür die bestehenden Institutionen gefährlich werde.“

; . ging nun den Gesetz Entwurf unter diesem Ge⸗ sichtspunkte durch und bekämpfte mehrere seiner Bestimmungen, nament= lich die besondere Fähigkeits- Prüfung und die, Studien⸗Zeugnisse. Dagegen billigt er die akademischen Grade, die ihm, mit dem Fähig⸗ k ertheilt von einer Kommission, welche die Pairs Kammer sehr glücklich zusammengesetzt habe, alle Präventiv⸗Bürgschaften dar⸗ zubieten scheinen, die der Staat fordern könne. Recht und billig findet er es, daß man alle Vergehen, die im Unterrichtswesen began⸗ gen werden, den gewöhnlichen Vergehen gleichgestellt und derselben

Gerichtsbarkeit unterworfen. ; ;

e man sich auf diese natärlichen Erfordernisse beschränkt.“, fährt Herr don Carne fort, „so könnte man eines der glücklichsten Resultate zu frreichen hoffen, die Begründung des gemeinen Rechts in allen igen und Arten Les Unterrichts. Hate man dann den Bischöfen die Wahl ge⸗ lassen. zwischen der durch bie Verordnung von 1825 eingeführten Ausnahme Verfassung, mit ihren Benefizien und Laͤsten, und der neuen durch das all— gemeine Gesetz begründeten Verfassung, so würden sie die Eisten gewesen sein, welche die Anwendung dieser neuen Verfassung auf ihre 3 Se⸗ minarien geforderl hätten, uin vollständtige Selundär Schulen (Gomnasten) daraus zu' machen. Man hat dies nicht gewollt, und die vielfachen For. derungen des Gesetz-Eniwurfs machen es unmöglich. Dafür zog man Res vor, ihnen eine privilegirte Stellung zu schaffen, die rechtlich eben so schwer zu!1 vertheidigen wie thatsächlich unwirksam ist. Das Privilegium ist für die Geistlichkeit, der sie überwachenden öffent⸗ lichen Meinung gegenüber, eine Gefahr; und am Ende kann dieses Privi= legium ihr auch wenig frommen, da ja die Gränze, der durch die Verord- nungen von 1828 bestimmten Schülerzahl aufrechterhalten ist. Man spricht von * 100 geistlichen Gomnasien, die den Laien Gymnasien gegenüber sich er= heben würden, und man macht unendliche Phrasen über diesen furchtbaren Antagonismus; man weiß aber sehr wohl, daß diese hundert geistlichen Schulen, angenommen, sie machten alle Gebrauch von dem Sisten Artikel des“ Gesetzes, was aber nicht geschehen wird, niemals das gesetzliche Maximum von 20000 Zöglingen überschreiten dürfen, wovon notorisch ungefähr drei Viertel, in den geistlichen Stand treten. So blieben denn möglicher Weise noch, höchstens 50090 andere Zöglinge über die gesammten geistlichen Schulen des Königreichs vertheilt. Und das soll alle Gefahr und Unpopularität einer privilegirten Stellung aufwiegen⸗ Unmöglich. Alle meine Bemühungen werden daher im Laufe der Diskus⸗ sion darauf gerichtet sein, das gemeine Necht auf alle Welt auszudehnen, bamit auch die Geistlichkeit darin einbegriffen sei. So danke ich denn auch der Pairs-Kammer für die bedeutenden Verbesserungen, welche sie schon in dem Gesetz- Entwurf vorgenommen hat, namentlich was die Gerichtsbarkeit betrifft. Möge nun dies Gesetz reiflich und leidenschaftslos von unserer Kommission geprüft werden, denn es handelt sich dabei um eines der wich⸗ tigsten Interessen der Gegenwart und der Zukunft.“

Die Deputirten-Kammer hat nach langen Debatten gestern das Amendement des Herrn Bureau de Puzy verworfen, welches die Führung der Eisenbahn von Paris nach Lyon durch das Thal der oberen Seine vorschlug, wodurch die Bahnen nach Lyon und Straß⸗ burg bis Troyes eine gemeinschaftliche Stammlinie erhalten hätten und an 55 Millionen Fr. Baukosten erspart werden wären. Darauf ward die von der Regierung vorgeschlagene Linie durch das Nonne= Thal genehmigt. ,

ö en 176 Deputir en ist eine Erklärung erschienen, daß sie zu den der Kammer jetzt vorliegenden Eisenbahn Projelten nicht in der geringsten Beziehung stehen und gar kein Interesse bei diesen Unter⸗ nehmungen haben. ; .

h . Berichten aus Toulon vom 17. Juni herrschte im dortigen Hafen große Bewegung. Die Linienschiffe „Jemappes“ und „Triton“ und die Fregatte „La belle Poule“ waren, vom Geschwader der hye= rischen Inseln detaschirt, dort angekommen und harrten der Ankunft bes Prinzen von Joinville entgegen. Es wurde eine Menge Geschütz an Bord derselben gebracht, und der Chef der Expedition wird über

2006 Mann Laudungstruppen zu verfügen haben.

II Paris, 21. Juni. In der Pairs-Kammer war heute die Diskufston des Gesetzes wegen der Wein-Verfälschungen an der Tagesordnung. Herr Gay Lussac hatte das Wort gegen den Entwurf. Er suchte besonders mehrere Theile des vom Marquis von Lagrange an bie Deputirten⸗Kammer darüber erstatteten Berichts zu widerlegen. Im Weinhandel, behauptete er, kämen keine der Gesund⸗= heit schäbliche Verfälschungen vor, und namentlich werbe kein Blei= Oyyd dabei angewendet, sondern bloße n n. von Alkohol mit Wasser. Dadurch aber könne die Gesundheit nicht bedroht werden.

Die zur Färbung der Weine angewenbeten Substanzen seien von un- tergeordneter Bedeutung. Der öffentliche Gesundheits⸗Zustand sei daher durch die übliche Mischung der Weine nicht bedroht, und es sei unklug, sich Gebräuchen widersetzen zu wollen, die zum Theil durch die Gewohnheiten und Bedürfnisse einer gewissen Klasse der Gesell⸗ schaft geboten seien. Die Diskussion dauert fort.

In der Deputirten-Kammer wurde die Diskussion über das Gesetz wegen der Eisenbahn von Paris nach Lyon fortgesetzt. Es blieb noch der Theil des Aten Paragraphen zu votiren, wonach die Bahn weiter durch die Thäler der Brenne, Dze und Saone geführt werden soll. Herr Schneider (von Autun) verlangte, man solle statt der Thäler der Brenne und der Oze die Richtung durch das Thal der Ouche ein⸗ schlagen. Aber Herr Mute au bekämpfte diesen Antrag, weil man mit demselben ein Souterrain quer durch den Mont Afrique bauen müßte. Der Weg würde zwar dadurch abgekürzt, aber der Erd⸗ Durchstich des Mont Afrique würde für sich allein 18 Millionen kosten. Herr Maugujin unterstützt das Amendement. Zwei Linien könnten von Paris nach Lyon führen, die gerade und die gekrümmte, die Kommission habe die letztere vorgezogen. Die Abkürzung durch den Mont Afrique würde 37 Kilometer betragen. Das System, das er bekämpfe, opfere, der Begünstigung von Dijon wegen, die dichte Be⸗ völkerung von zwei Handel und Industrie treibenden Thälern auf, eine Bevölkerung, die man auf 7 Millionen anschlagen könne. Herr Legrand, Commissair des Königs, vertheidigt die im Gesetz⸗Ent—= wurf gewählte Linie. Die Kosten wären bei beiden Systemen diesel⸗ ben, aber der Betrieb der Bahn biete im Thale der Oze überwie⸗ gende Vortheile hinsichtlich der Frequenz der Reisenden und Waaren. 3. zum Abgang der Post war man noch nicht zur Abstimmung ge— ommen.

X Paris, 21. Juni. Das Ministerium hat die Zeit der Quarantaine für Schiffe, die von Alexandrien zu Marseille einlaufen, auf vierzehn Tage herabgesetzt, da dies die geringste Dauer war, zu welcher die Gesundheits-Intendanz ihre Zustimmung gab. Indeß sindet diese Maßregel durchaus nicht allgemeine Gutheißung, da der Vortheil, der daraus für den Handel erwächst, keinesweges den Ge⸗ fahren gleichkommt, welche aus dieser verkürzten Frist für das Land durch erleichtertes Einschleppen der Pest erwachsen können. Nach der Meinung sehr vieler Aerzte bieten vierzehn Tage Quarantaine noch durchaus keine ernstliche Bürgschaft dagegen dar, und selbst wenn die Waaren binnen dieser Frist gereinigt werden könnten, steht noch nichts dafür, daß die Krankheit nicht vielleicht unter der Mannschaft im Keime vorhanden ist und erst nach dem Eintritt dieser in den freien Verkehr zum Ausbruche kommt.

O Paris, 20. Juni. Das englische Court-Cireular ver—⸗ sichert auf das bestimmteste, daß Ludwig Philipp bis zum 15. Sep— tember in London ankommen wird. Die Revue de Paris von heute berichtigt diese Angabe dahin, daß der König der Franzosen in keinem Falle seine Reise weiter als bis zur Insel Whigt ausdehnen werde. Die Revue de Paris scheint hierin Recht zu haben. Der Tag der Abreise ist nur provisorisch auf die Hälfte des Monats September angesetzt worden, denn es wird von der Niederkunft der Königin Victoria abhängen, wann der Hof von St. James die Sommer- Residenz von Whigt beziehen und unser Hof dort der Königin seinen Gegenbesuch wird abstatten können. Marschall Soult und Herr Gui⸗ zot werden Ludwig Philipp dahin begleiten. Von der Königlichen Familie, heißt es, werden, außer dem König und der Königin, Ma— dame Adelaide und der Herzog von Montpensier die Reise mitmachen. Der Herzog von Nemours wird in Paris bleiben, um während der Abwesenheit seines Vaters eine Art Regentschaft auszuüben, natürlich unter der Kontrolle der Minister, so wie er gegenwärtig schon an der Leitung des Kriegswesens unter der Verantwortlichkeit des Marschall Soult theilnimmt. Er wohnt auch ein- oder zweimal die Woche dem Conseil der Minister bei, um den Gang aller wichtigen Staats-An⸗ gelegenheiten zu verfolgen.

Die Journale haben vor einem Jahre um diese Zeit viel davon gesprochen, daß die Regierung mit dem Plan umgehe, in der Nähe von Vincennes ausgedehnte Festungswerke aufzuführen, welche in dem ursprünglichen Befestigungs⸗ Projekt von Paris nicht begriffen sind. Die ministeriellen Blätter stellten dies in Abrede, indem sie meinten, daß die Lichtung des Waldes von Vincennes keinen anderen Zweck hätte, als einen bequemeren Exerzier-Platz für die Garnison von Vincennes zu gewinnen. In der Sitzung vom 12ten d. M. hat nun aber der Finanz⸗Minister der Deputirten⸗-Kammer einen Gesetz-Entwurf vor⸗ gelegt, aus welchem hervorgeht, daß der König für die Befestigung von Paris von dem Domainen-Wald von Vincennes nicht weniger als 100 Hectares und 16 Acres abgetreten hat, wovon für die von der Kammer votirten Festungswerke 84 Hectares und 38 Acres ver⸗ wendet werden sollen. Hier entstehen zwei Fragen: 1) War die Civil⸗ Liste befugt, einen Theil der Domainen⸗Waldungen zu veräußern? Der Finanz- Minister antwortet darauf in seinem Gesetz-Entwurf vernei⸗ nend. „Denn“, sagt er, „wenn der König nach eigenem Gutdünken über seine Privatgüter verfügen kann, so darf er dagegen der Dota⸗ tion unbeweglicher Güter der Krone, welche für die ganze Dauer sei⸗ ner Regierung unveränderlich bleiben muß, nichts entziehen.“ Darum schlägt der Finanz⸗Minister vor, die von der Civil⸗Liste abgetretenen Wald⸗-Antheile der Domainen der Krone durch andere Grundstücke im Departement der Aisne, Oise, Seine und Marne zu ersetzen, deren Werth auf 213,456 Fr. geschätzt worden ist, damit die im Jahre 1830 votirten Domainen der Krone in ihrem Werthe sich unverändert erhalten. Da indessen die für die Befestigung von Paris abgetretenen Wald⸗-Antheile von Vincennes 208,999 Fr. ge⸗ schätzt worden sind, so soll die Civilliste angehalten werden, den man⸗ gelnden Rest von 4466 Fr. dem Staatsschatz zu ersetzen. Zu diesem Zwecke ist eben der obenerwähnte Gesetz⸗Entwurf eingebracht worden.

Die zweite Frage ist diese. Wozu sollen die von der Civilliste abgetretenen Wald⸗Antheile dienen, welche nicht für die Festungswerke von Paris verwendet worden sind und einen disponiblen Flächenraum von 16 Hektaren darbieten. Der Kriegs⸗Minister wurde gestern auf⸗ gefordert, der betreffenden Kommission nähere Aufschlüsse darüber zu geben. Der Marschall gestand darauf ein, daß der noch disponible Flächenraum zu neuen Festungswerken verwendet werden solle. Doch setzte der Kriegs⸗Minister hinzu, die Regierung werde nichts ohne die vorläufige Zustimmung der Kammern anordnen. Es ist also unleug⸗ bar, daß die Regierung der Befestigung von Paris eine größere Ausdehnung zu geben beabsichtigt, als es im ursprünglichen von der Kammer votirten Plane lag, und daß mithin die Gerüchte über ein in Vincennes zu errichtendes Fort nicht ganz ungegründet waren. Man versichert, daß eben darum die Budget⸗Kommissson im Depar⸗ tement des Krieges viele wichtige Reductionen vorschlägt; unter An— derem dringt sie, darauf, die Fabrication des Schießpuͤlvers für die Armee einzuschränlen, weil man davon so große Vorräthe besitze, daß der Kriegs -Minister sie bald nicht mehr unterbringen könne,

und dann unter dem Vorwande, bombenfeste Pulver⸗Magazine in

der Nähe von Paris zu bauen, neue Festungswerke aufführen dürfte. Nach amtlichen Listen besitzt Frankreich gegenwärtig in seinen Mili⸗

tair-Magazinen 7,969,285 Stück Kanonenkugeln ünd Bomben und 10,591,517 Kilogr. Schießpulver mit 14,086 Feuerschlünden, nämlich:

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acht- und zwölspfündige Feldstücke Haubitzen aus Bronze Feld Artillerie

Festungs⸗Geschütz 1112 Haubitzen und Mörser 39 Steinschleuderer Zusammen aus Erz Aus Eisen: Feldstücke und Festungsgeschütz Im Ganzen IJ, q 85 Die Kommission von 1822 hatte die Zahl der Feuerschlünde auf 17,418 angesetzt. Eine spätere Kommission, welche so eben ihre Ar⸗ beiten vollendet hat, erhebt die Zahl der nöthigen Feuerschlünde auf 20,455, wovon bestimmt sind: . für die Befestigung der Küste, der Inseln, Korsi⸗ fan n,, , . m, , e,, ... 3,189 für die Befestigung von Paris für die übrigen Festungen des Landes ............. 3,027 für die Befestigung von Lyon 456 Zusammen d.; 886) Stũck. Nach dem Gutachten der erwähnten Kommission hat also Frank⸗ reich noch 6875 Feuerschlünde anzuschaffen, um sein gegenwaärtiges Wehrsystem vollständig zu organisiren.

Sroßbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 19. Juni. Die Haupt⸗Ver— handlung der heutigen nur kurzen Sitzung betraf eine Bill von rein lokalem Interesse, die sogenannte Vestries in Churches Bill, wo— nach die bisher üblichen Kirchspiel⸗Versammlungen in den Kirchen, um über Kommunal -Angelegenheiten zu berathen, von bischöflicher Erlaubniß abhängig gemacht werden sollen. Die Regierung billigte das Prinzip der von Herrn Stafford O'Brien eingebrachten Bill und veranlaßte dadurch eine ziemlich lebhafte Debatte. Die Ab⸗ stimmung über die Zulässigkeit der Bill für die Comité⸗Berathungen ergab indeß eine Majoritat von 14 Stimmen zu Gunsten derselben; 73 gegen 87.

Zu Anfang der Sitzung erschien der Lord⸗Mayor von Dublin an der Spitze einer Deputation der dubliner Munizipalität vor der Barre des Hauses, um eine Petition zu Gunsten O'Connell's zu überreichen. Der dubliner Stadt⸗Rath erklärt in derselben die Ver⸗ urtheilung O'Connell's für gesetz⸗- und verfassungswidrig und ersucht das Haus, das in der Person desselben gefährdete Recht der freien Meinungs- Aeußerung zu schützen. Die Petition wurde unter lautem Beifall der Opposition ihrer ganzen Länge nach vorgelesen.

Herr Wyse, bekanntes irländisches Parlaments-Mitglied für Waterford, zeigte hierauf an, daß er am 2. Juli einen Antrag in Bezug auf den Prozeß O'Connell's stellen werde, und Lord Pal⸗ merston kündigte gleichfalls einen Antrag über den gegenwärtigen Zustand Westindiens zum 16. Juli an.

Sitzung vom 20. Juni. Die schon zu wiederholten Malen in Umlauf , Gerüchte von einer nahe bevorstehenden Abdan— kung des Grafen de Grey, Lord -⸗-Lieutenants von Irland, scheinen nach einer heute abgegebenen Erklärung Sir R. Peel's nicht ganz ungegründet zu sein. Von Capitain Layard befragt, ob Graf de Grey sein Amt niedergelegt habe, bestritt der Premier-Minister heute zwar die Authentizität der darüber verbreiteten Gerüchte, gab aber dabei nicht undeutlich zu verstehen, daß der Graf durch seinen Ge⸗ sundheits-Zustand wohl veranlaßt werden könnte, sich zurückzuziehen. Die Antwort Sir R. Peel's lautete folgendermaßen:

„Es ist kein wahres Wort an dem Gerüchte. (Hört und Gelächter.) Ich will damit nicht gesagt haben, daß der Zustand der Gesundheit des Grafen de Grey demselben nicht schon seit einiger Zeit den Wunsch ein— flößt, seiner Amtsfunctionen überhoben zu werden. Ich setze aber voraus, der ehrenwerthe Herr spricht von einem im Umlauf befindlichen Gerüchte, demzufolge Graf de Grey entlassen worden sei (removed). Daß dieses Gerücht der Wahrheit entbehrt, kann ich dem ehrenwerthen Herrn versichern. Um indeß einer irrthümlichen Auslegung meiner Antwort vorzubeugen, sei es mir erlaubt, zu erklären, daß ich nur die spezielle Anfrage über das Faktum der angeblich bereits erfolgten Resignation beantworte und aus meiner Antwort nicht entnommen werden kann, daß Graf de Grey nicht , ,,, gehegt habe, von den Anstrengungen seines Amtes befreit zu werden.“

Das Haus lonstituirte sich hierauf zum General-Comité, um die Berathung über die nächsten Klauseln der Zucker-Zoll-Bill fortzusetzen. Nachdem man durch das Votum vom Montage die Hauptbestimmung der Bill angenommen und der Premier-Minister durch seine drohende Rede die widersetzlichen Elemente seiner Partei vorläufig zum Ge⸗ horsam zurückgeführt hatte, konnte die Regierung über den Erfolg ihrer Maßregel ziemlich gewiß sein. Dennoch wurden die beiden noch . gebliebenen Klauseln heute nicht ohne hartnäckigen Kampf durch⸗ gesetzt.

Herr Labouchere erbat sich in Bezug auf die dritte Klausel, welche den Unterschied zwischen dem durch Sklaven ⸗-Arbeit und dem durch freie Arbeiter fabrizirten Zucker feststellt, zunächst eine Definition darüber, was man unter fremdem durch Sklaven -Arbeit erzeugten Zucker zu verstehen habe; ob darunter aller Zucker gemeint sei, der in Ländern erzeugt werde, wo überhaupt noch Sklaverei bend oder nur solcher, der von Sklaven bereitet werde? Auch fragte er, ob man brasilianischen Zucker zulassen werde, wenn Brasilien bei sich die Sklaverei abschaffe?

Herr Gladstone, Präsident der Handels-Kammer, hielt es nicht für angemessen, die letzte Frage zu beantworten, da sie auf einer Voraussetzung beruhe. In Bezug auf die erste aber erkläre er, daß die Bill nicht auf solche Länder Anwendung finden solle, wo überhaupt noch Sklaverei bestehe, sondern nur auf solche, wo der Zucker durch Sklaven erzeugt werde und die Sklaverei zugleich durch den Sllavenhandel immer neue Nahrung erhalte. In Brasilien und Cuba finde dies statt, nicht in Java, wo nur eine Art von Sklaverei bestehe, die man Leibeigenschaft nennen könne, und die sich . ö des Landes selbst fortpflanze, (a species of domestic Slavery).

ö. Vernon Smith, Lord Palmerston, wie überhaupt die Opposition, schienen durch diese Erklärung wenig befriedigt. Der Letztere fand es lächerlich, daß die Regierung sich zuerst zur Richterin über die ver= schiedenen Grade der Sklaverel aufwerfen wolle, ehe sie mit den dabei be— theiligten Ländern in Handels Verbindung trete. Es sei ein falsches Prinzip, die n, wr fung von der inneren Lage anderer Länder abhängen zu lassen.

Herr Hume stellt endlich das Amendement, daß die Klausel ganz aus⸗ gelassen werden solle, da es sehr schwer sei, in Ländern, wo Sklaven- und freie Arbeit bestehe, die Art der Fabrication festzustellen.

Herr Gladstone gestand ein, daß aus diesem Grunde auch der Zucker von Portorico ausgeschlossen werde, und als Herr Baring hierauf noch weitere Ausstellungen machte und die Nothwendigkeit einer schärseren Definition der Klausel nachwies, da die Bill der Regierung die Befugniß ertheile, durch Geheimenrathsbesehl fremden Zucker je nach seinem Ursprunge mit dem höheren oder niederen Zolle zu belasten, berief sich Sir R. Peel alen, . 4 3 a i . . auf ein Jahr Gesetzeskrast haben

e und die wirklich nöthigen Aenderungen d ist einge⸗ 9 lönnten. ; ö err Hume zog sein Amendement zurück, um es bei or des Comité-Berichts zu erneuern. Die laufei wurde rr, =, Die letzte Bestimmung der Bill, welche von den Urfprungs-Cer⸗ tifikaten handelt, fand nicht geringeren Widerstand, obschon sie zuletzt , e, angenommen wurde. Es wird hiernach verordnet, daß die ritischen Konsuln in den fremden Ausgangs- Häfen, wo britische

Schiffe den Zucker verlaben, den Schiffeführern Certifikate ausstellen und dadurch bezeugen sollen, daß der Zucker, auf welchen das Certi⸗ sikat lautet, nicht durch Sklaven⸗Arbeit erzeugt sei.

Derr Labouchere suchte bei der Debatte über diese Klausel nach= zuweisen, daß solche Certifikate nicht zuverlässig sein würden, da die briti= schen Konsuln unmöglich in allen Fällen en lönnten, ob der Zucker wirklich da erzeugt sei, wo sie das Certifikat ausstellen, und ob er nicht schon aus einem Sklavenlande nach dem Verladungsorte trans poitirt sei. Das könne sehr leicht in China mit Zucker aus Cochinchina, in den Ver= einigten Staaten mit Zucker aus Cuba vorkommen.

Herr Gladstone stellt die Schwierigkeiten der Ausführung dieser Be—⸗ stimmung in Abrede und weist auf das Ünwahrscheinliche hin, daß Zucker bei den strengen Zoll-Gesetzen von Cuba nach Amerika eingeschmuggelt wer= den würde; die Kosten der doppelten Verschiffung ließen überdies einen sol⸗ chen Betrug nicht erwarten. Uebrigens werde die Möglichkeit der Ausfüh= rung am besten durch die unter gleichen Umständen während der Dauer der hohen Differenz-Zölle für Kaffee getroffenen Bestimmungen erwiesen.

Lord Palmerston beantragte die Verwerfung der Klausel; sein Au⸗ trag wurde mit 114 gegen 60 Stimmen zurückgewiesen, und die Klausel genehmigt.

Ohne weitere Diskussion wurden die Neben-Klauseln der Bill, deren 25 sind, genehmigt, und nur über die Einleitungsworte, „das Haus hat freiwillig und aus freien Stücken Ihrer Majestät diesen Zoll bewilligt“, entspann sich die Diskussion von neuem. Herr Dun com be verlangte, daß diese Worte gestrichen werden möchten, da es nach den Vorgängen der letz- ten Sitzungen eine Schmach und eine Beleidigung für das Haus sei, auf solche Weise eine Bill einzuleiten, deren Annahme nicht freiwillig, sondern erzwungen sei.

Sir R. Peel stellte hierauf in sehr gemäßigten Ausdrücken die ihm untergelegte Absicht in Abrede, als habe er über die Beschlüsse des Hauses einen tyrannischen Einfluß ausüben wollen. Er habe den Gegenstand zu einer Kabinetsfrage gemacht, weil es einen Mangel an Vertrauen des Lan- des zu dem Ministerium vorausgesetzt hätte, wenn dies bei der ersten Ent⸗ scheidung des Hauses sich würde beruhigt haben. Er erkenne die Unter- stützung seiner Freunde mit Dank an und hoffe, daß Herrn Duncombe's Bestrebungen fruchtlos sein werden, die Eintracht auf den ministeriellen Bänken zu stören.

Herr Labouchere wünschte dem Premier⸗-Minister zu dieser Umände⸗ rung Glück und lobte den gemäßigten Ton der jetzigen Sprache, woraus hervorgehe, daß der Minister selbst einsehe, wie seine Sprache am Montage nicht dem Charakter eines britischen Ministers im Unterhause angemessen ge⸗ wesen wäre. ;

Herr Duncombe nahm hierauf seinen Antrag zurück, und die Bill wurde von dem General-Comité genehmigt.

London, 21. Juni. Ihre Majestät die Königin nahm vor⸗ gestern im Buckingham⸗-Palaste in einer feierlichen Geheimenraths-⸗ Versammlung eine Adresse des Mayors von Dublin und der dub⸗ liner Munizipalität zu Gunsten O'Eonnell's entgegen. Die Adresse ist in demselben Sinne abgefaßt, wie die Petition an das Parlament. Die von der Königin darauf ertheilte Antwort ist folgende: „Ich danke Ihnen für Ihre erneuerte Versicherung loyaler Anhänglichkeit an Meine Person und Krone. Ich habe Ihnen Meinen festen Ent⸗ schluß bekannt gemacht, das Gesetz aufrecht zu erhalten und die Ent⸗ scheidungen Meiner Gerichtshöfe, denen die Ausübung der Justiz an⸗ vertraut ist, zu achten. Wenn in dem Verfahren der Gerichtshöfe Irrthümer vorgekommen sind, so steht eine Revision offen und die oberste Appellations Instanz wird diese Irrthümer berichtigen. Die getreue Ausführung des Gesetzes betrachte ich als die sicherste Bürg⸗ schaft der Rechte und Freiheiten Meines Volkes.“

Der Jahrestag der Schlacht von Waterloo ist dieses Mal durch mehrere besondere Festlichkeiten begangen worden. Außer der Eröff⸗ nung der 303 Miles langen Eisenbahn von London nach Neweastle (die erste Fahrt wurde in 9 Stunden 32 Minuten mit Einschluß von 1 Stunde 14 Minuten Aufenthalt zurückgelegt) fand in der City die Einweihung der aus dem Metalle eroberter Geschütze gegossenen Reiter⸗ Statue des Herzogs von Wellington statt, welcher Feierlichkeit Se. Ma⸗ jestät der König von Sachsen, an der Seite des Lord⸗Mayors während der Prozession einherschreitend, beiwohnte. Die Statue ist von dem verstor⸗ benen Sir Fr. Chantrey, hat eine Höhe von 14 Fuß, steht auf einem gleich hohen Fußgestell und kostet 9000 Pfd. St. Dem Waterloo⸗ Bankett, welches der Herzog von Wellington am Abend des 18ten einer Anzahl von Stabs⸗-Offizieren, die bei Waterloo gefochten haben, seiner Gewohnheit gemäß, gab, wohnte der König von Sachsen nicht bei. Der König hat gestern seine Reise ins Innere angetreten und sich zunächst nach Cambridge begeben.

Prinz Heinrich der Niederlande ist vorgestern mit dem unter seinem Befehl stehenden Geschwader von zwei Fregatten, einer Brigg und . Schooner von Plymouth nach dem mittelländischen Meere ab⸗ gesegelt.

Die Sloop „Wanderer“ ist vorgestern von China in Portsmouth eingetroffen, mit 1 Million Dollars der chinesischen Kriegs- Contri= bution am Bord.

O London, 29. Juni. Lord Aberdeen's neuliche Rede in Betreff Marokko's hat die Besorgnisse wegen des Ausbruches eines sogenannten „heiligen Krieges“ zwischen diesem Reiche und Frankreich etwas beschwichtigt. Das britische Kabinet soll, wie man sagt, ernst⸗ lich bemüht sein, eine Vermittelung zu bewirken, und da Frankreich selbst viel daran zu liegen scheint, den Krieg zu vermeiden, so darf man sich mit gutem Grunde der Hoffnung hingeben, daß der Friede nicht wesentlich gestört werden wird. Bis jetzt hat sich der Krieg in diesem Theile des nördlichen Afrika's doch nur auf bloße Plänkeleien beschränkt, und in der That läßt sich kaum annehmen, daß der Kaiser von Marokko am Ende dazu seine Zuflucht nehmen würde, sein gan⸗ zes Volk zum „heiligen Kriege“ gegen Frankreich aufzubieten. England scheint in dieser Angelegenheit abermals seinen Einfluß vorzüglich in der Absicht geltend machen zu wollen, um den Frieden, das bestehende Gleich⸗ gewicht der Macht und die Unabhängigkeit anderer Nationen zu er⸗ halten, ohne gerade eine wesentliche Förderung seiner besonderen In⸗ teressen davon zu erwarten. Denn es bestehen zwischen ihm und dem Kaiserthum Marokko bereits Verträge aus den Jahren 1801 und 1824, welche britischen Unterthanen für ihren Verkehr mit die⸗ sem Reiche hinlängliche Sicherheit gewähren. Auch ist der Handel Englands mit Marokko schon sehr bedeutend, und Marokko weiß ohne Zweifel die freundschaftlichen Beziehungen zu Großbritanien um so mehr zu schätzen, da es nur darunter leiden könnte, wenn es den englischen Markt für seine Früchte, sein Oel, seine Wolle und andere Rohstoffe einbüßen sollte. Englands auf seit langer Zeit bestehende Handels-Verbindungen gegründeter Einfluß wird daher, wie man hoffen darf, in jenem Lande die Fortdauer von Feindseligkeiten zu verhindern suchen, welche einem der streitenden Theile vielleicht den Ruin und keinem von beiden irgend Vortheil bringen dürfte.

Selgien.

Brüssel, 23. Juni. Die Repräsentanten⸗Kammer hat gestern ihre Arbeiten beendigt, und für ihren Theil kann die Session als ge⸗ schlossen betrachtet werden. Nachdem sie noch acht Gesetzentwürfe, den über die Tabacks-Zölle, fünf über Supplementar⸗Kredite, einen über provisorische Bewilligung von 10 Millionen für die Armee⸗Be⸗ dürfnisse und einen zu näherer Erläuterung eines Artikels im Civil⸗ Gesetzbuch, angenommen hatte, vertagte ö. sich auf unbestimmte Zeit.

. Der Freiherr von Gagern, nassauischer Gesandter bei dem bel⸗ gischen und dem niederländischen Hofe, ist vorgestern hier eingetroffen.