1844 / 187 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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ĩ durch Gewährung eines Steuer-Erlasses für das lau⸗ * been n h die Hälfte des bezeichneten ieberschuss . so gesteigerte Einnahme zum Theil nur in vorübergehenden mstan- ken ihren Grund habe, geht aus der Natur der Abgaben hervor, bei welchen sie sich vornehmlich findet; so z. B. bei der von der Eigen⸗ thums · Veränderung der Immobilien, die auf 300M Mk. Cour; ge⸗ stiegen ist, während sie vor dem Brande sich selten über 200,000 Mk. Cour. erhoben hat. Es rührte dieses Resultat weniger von den öffentlichen Verkäufen der aus den exproprürten Grundstücken gebil⸗ deten Plätze in der Brandstätte, sondern hauptsächlich von den großen Privat Umsãätzen her, und wie diese schon in den letzten Monaten des vori⸗ gen Jahres bedeutend abgenommen hatten, so ist auch nicht zu erwarten, daß, sobald die Verhältnisse sich erst geordnet haben, sie in einem auch nur annähernden Umfange wieder eintreten werden. .

Ebenso kann die bedeutende Mehreinnahme in der Accise, deren Ertrag von 1,300,009 Mk. Cour. den reichlichen des vorange gange nen Jahres um 257,000 Mk. Cour. übersteigt, nur als vorüber⸗ gehend betrachtet werden, weil nach vollendeten Bauten sowohl die Verbrauchssteuer von Baumaterialien als die von Lebensmitteln für die arbeitenden Klassen mit dem Verbrauche selbst sich gar sehr ver⸗ mindern muß. ĩ

Als stetiger darf man wohl den Ertrag des Zolles annehmen, der, ungeachtet der niedrigen Waarenpreise im vorigen Jahre, selbst noch die günstigen Resultate der Jahre 1810 und 1811 überstieg. Er hat nämlich 985,900 Mk. Cour. gebracht, und hiervon die Er⸗ höhung (seit dem Brande) von Courant zu Banko beim Waarenzoll mit circa 130,900) Mk. Cour. abgezogen, bleiben noch 855,000 Mk. Cour. gegen 844,000 im Jahre 1810 und 3lb6, 000 Mf. im J. 1841. Erläuterung hierzu giebt die Motivirung zum Antrage des Senates aul Anstellung noch einiger Zollbeamten, sowohl für die Kasse, als für die Anfertigung der Ein- und Ausfuhrtabellen; es zeigt sich hier nämlich, daß die Quantität der seewärts eingehenden Waaren seit 1837 sich um 4 bis 16pCt. vermehrt, und der Verkehr elbaufwärts seit 8 Jahren sich mehr als verdoppelt habe. Der Werth der im Ganzen eingegangenen Waaren— masse läßt sich übrigens nach dem Ertrage des Zolles, der der Re— gel nach S vom Werthe beträgt, um deswillen nicht berechnen, weil so bedeutende Artikel, namentlich deutscher Ausfuhr, wie Leinwand, Wolle, Getraide ꝛc. ganz zollfrei ein- und ausgehen. .

In die übrigen Positionen hier einzu gehen, dürfte für den aus⸗ wärtigen Leser kaum von Interesse sein; bemerkt mag nur noch wer— den, daß die ordentliche Staatsschuld (abgesehen von der Feuerkassen⸗ Staats- Anleihe) im vorigen Jahre um 273, 00 Bko. Mk. vermindert worden ist, was etwas über 1 pCt, derselben beträgt.

Die mittelst der so eben erwähnten Anleihe zu deckenden Brand⸗ schäden an Grundstücken belaufen sich zu der Total⸗Summe von 37,910,900 Mk. Cour. —2 preuß. Rthlr. 15, 164,000, also ungefähr zu der Hälfte des ganzen durch jene Katastrophe vernichteten Werthes. Der Belauf der Verwendung für den unverbrennlichen Werth (fundus) derjenigen Grundstücke, welche zu Staatszwecken exproprürt worden sind, hat sich auf 9ös0,000 Mark gestellt. Der Wiederverkauf hat bis zum 1. April d. J. 356 Plätze betroffen, welche einen Kaufpreis von 4, S5( 0 ()) Mk. Bko. gegeben haben; die ganze Zahl der zu verkaufenden Plätze ist auf etwas unter 690 an— zunehmen; da aber die noch übrigen zu den werthvollsten der Brand⸗

stätte zu rechnen sind, so wird auch angenommen, daß das pecuniagire Resultat der Expropriation sich so ziemlich ausgleichend stellen werde. Unter den Staatsbauten sind mehrere der abgebrannten hölzernen

Brücken in Stein wieder hergestellt; andere, die, mit greßen

Schleusenwerken verbunden, in der Ausführung begriffen; von beson⸗

derer Wichtigkeit ist es aber, daß die so viel besprochenen und bestrit⸗ tenen Siehlbauten (die Anlage unterirdischer Abzugs⸗ Kanäle) sich in der Ausflihrung als zweckmäßig zu bewähren scheinen, so daß jetzt die Anträge, zur Anlage der Ausmündungen und Verbindungen außer⸗ halb der Brandstätte von der Bürgerschaft unbedenklich genehmigt worden sind. Fertig geworden sind 22,122 laufende Fuß Haupt. siehle, und außerdem 695 hineinmünden de Haussiehle, welche (M* Fuß Länge haben. Jene, die in den Voranschlägen zu 533, 125 Mk. Cour. 8 Sch. berechnet waren, sind für einige, Hundert Mark weniger vergeben und ausgeführt, so daß nian für die nachbleibenden, im Bau begriffenen 26, 90 Fuß ein Gleiches annehmen und hoffen darf, die ganze Anlage in der Brandstätte und den jetzt zur Vervollständigung hinzugezogenen Stadttheilen, vor Ende dieses Jahres für die ur sprünglich veranschlagte Summe von Etwas über eine Million Mk. Eourant vollendet zu sehen. ;

Zu den neu vorgeschlagenen Bauten gehören vornehmlich, die Anlage einer Schleuse zur Verbindung des Ober⸗ Hafens mit dem Hamburg⸗-Bergedorfer (Berliner) Eisenbahnhofe, nebst dazu gehörigem Kangle, Landungs⸗ und Liege-Platze und die Ein— richtung einer öffentlichen Wasser ⸗Versorgungs⸗ Anstalt durch Ueber⸗ nahme einiger der schon bestehenden Privat=Institute der Art von Seiten des Staates. Letzteres Unternehmen stützt sich besonders auf Rücksichten der Reinlichkeit und Gesundheit für die ärmeren Klassen und der besseren Sicherung der Stadt gegen Feuersgefahr. Der Plan dazu ist, unter Zuziehung des Herrn Mylne, Ober⸗ Ingenieurs der New river Wasserwerke in London, von dem Ingenieur Lindley entworfen, der sein ausgezeichnetes Talent für Bauten dieser Art auch hier wieder bewährt hat. Der Anschlag der Kosten für die bisher durch jene Privat-Institute versorgten Distrikte der Stadt (es bestehen außerdem noch zwei andere) und für Legung der Haupt⸗-Leitungen. mit dazu gehörigen Nothpfosten beläuft sich auf etwas über eine Million Mark Bankö, wovon ungefähr der dritte Theil durch die vorhandenen Aktiva der llbernommenen Privat-Institute gedeckt sind; zur successi⸗

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ven Aufnahme des Fehlenden mittelst Anleihen hat die Bürgerschaft ihre Zustinmung (am 26sten v. M.) gegeben, und zweifelt man nicht, daß das Nöthige zur Verzinsung und Amortisation von der Anstalt selbst werde 2 * werden.

Oesterreichische Monarchie.

U Prag, 25. Juni. So eben lesen wir in der Allgemei⸗ nen Äugsburger Zeitung, daß zwei wiener Rechtsgelehrte, Dr. J. N. Berger und Dr. von Wildner, in einem interessanten Kampfe über die Richtung der österrceichischen juridischen Literatur begriffen sind. Dies veranlaßt uns, letztere in etwas ausführlicher zu bespre⸗ chen. Die juridische Literatur hat zwei Ziele zu verfolgen, einerseits das positive Gesetz ins Leben zu führen, dadurch, das in einem gewissen Momente aufgefaßte Ideal des Rechtes auf die Massen des Volkes zu verbreiten und sie der Wohltha⸗ ten desselben theilhaftig zu machen, andererseits aber die Schlacken, die diesem fixirten Ideale als Menschenwerke ankleben, zu beseiti⸗ gen und es noch gediegener darzustellen, d. h. auf Vervollkommnung der Gesetze hinzuwirken. Sind diese höchsten Ziele richtig aufgefaßt, so ist es gewiß, daß nur jene juridische Literatur ihre Aufgabe er⸗ füllt, welche beide sich vorsteckt, daher weder dem einen noch anderen einseitig nacheilt, und die als treuen Wegweiser sich die innere Geschichte des Rechtes erkürt, weil diese eben so gut der Hermeneutik, wodurch das erste Ziel erreicht wird, zur Basis dient, als auch dem Fortschritte der Gesetzgebung dadurch behülflich ist, daß sie mit den in der Zeit schon stattgehabten Veränderungen ins Bessere einen sicheren Fingerzeig, eine feste Analogie auf andere Ver⸗ vollkommnungen gewährt.

Legen wir diesen Maßstab an unsere juridische Literatur, so müs⸗ sen wir dem Dr. von Wildner beipflichten, daß die Klagen des Dr. Berger darüber sehr ungegründet sind; wir finden ein regsames Streben, die positiven Gesetze dieses in einem gewissen Mo⸗ mente aufgefaßte (firirte) Ideal des Rechtes auf die zweckmäßigste Weise ins Leben hinüberzuführen, richtige Ansichten über die Bedeu⸗ tungen der Worte an sich und im Zusammenhange, über die Absicht des Gesetzes, dessen Grund u. s. f. in weitere und weitere Kreise zu verbreiten, und überall die Prinzipien des Rechtes richtig hinzustellen, auf welche der Gesetzgeber sein unverändertes Augenmerk richtete, durch was alles doch gewiß das Ideal, welches dem Gesetzgeber vor⸗ schwebte, bestimmter aufgefaßt, mehreren einleuchtend gemacht, d. h. kräftiger ins Leben hinübergeführt wird. Sy wie hier bei einer richtigen Hermeneutik schon die Leuchte der Philosophie, wenigstens jener, welcher sich der Gesetzgeber zur Zeit der Sanctionirung seines Ge⸗— setzes bediente, unentbehrlich ist; so bediente sich unsere juridische Li⸗ teratur auch derselben zu so vielen, in allen ihren Werken fast auf jedem Blatte vorkommenden Verbesserungs-Vorschlägen und strebte daher auch wacker auf das andere Ziel los, klares Licht de lege ferenda zu verbreiten. Wie sehr sie dabei die hohe Bedeutung der inneren Rechtsgeschichte würdigte, beweisen die unsterblichen Werke des Hofraths Dolliner über das österreichische Eherecht, das befannte lritische

Handbuch Wagner's über das österreichische Wechselrecht, von

Wildner's Fideikommißrecht, Fabrikenrecht und andere mehr, wobei wir nicht in Äbrede stellen wollen, daß nicht noch mehreres in dieser Richtung hätte geschehen können. Wahr ist es freilich, daß sich unsere juridische Literatur nicht gleich jedem neu auftauchenden philo⸗ sophischen Systeme in die Arme warf und wirft, wer kann ihr aber dies verargen, da es ja nothwendig das Leben ganz irre leiten und das Gesetz fast zur Hälfte bei Seite setzen hieße, wenn man früher gegebene positive Gesetze nach ganz anderen Prinzipien beurtheilen wollte, als denen sie ihre Entstehung verdanken. Lehren und lernen wir zuerst das Gesetz in seinem Geiste gründlich achten, tragen wir es in allen Fällen ins praktische Leben über, und wir werden die Menschheit weit rascher ihrer hohen Bestimmung zuführen, als wenn? wir es uns zur Haupt-Aufgabe machen, durch beständig geäußerte Wünsche nach Gesetz⸗Verbesserungen die Anhänglichkeit an das Gesetz zu erschüttern und die phantasiereiche Willkür an dessen Stelle zu setzen. Eine Unzahl von Uebeln, die uns drücken, kommt eben von der Unbekanntschaft mit dem Geiste unserer Gesetze oder von dem Streben, sich über das Gesetz zu setzen. Daß sich für Legislatoren die Aufgabe ganz anders stellt, springt wohl von selbst in die Augen! So viel über die Sache selbst; was den Referenten derselben in der A. 3. betrifft, so hat er sich einen unehrenhasten Angriff auf r. von Wildner dadurch erlaubt, daß er dessen Lexikon zum a. C. G. B., wozu die Vorrede ausdrücklich die Protestation gegen die Zumuthung eines literarischen Verdienstes ent⸗ hält, mit Verschweigung derselben doch unter die Literatur rechnet.

Fran krei ch.

Paris, 1. Juli. Die Erklärung des Moniteur, eine Art von ofsizieller Denkschrift, welche zum Zweck hat, den Anspruch aller Prinzen und Prinzessinnen der Königlichen Familie auf eine Dotation rechtlich und sächlich zu begründen, wird heute von den anderen Zei— tungen ebenfalls mitgetheilt. Das Jour nal des Débats und die Presse geben den Artikel ohne alle Bemerkungen, die Oppositions⸗ Blätter äber liefern zum Theil schon heute scharfe Glossen dazu, theils werfen sie vorläufig nur kurze Sarkasmen hin und behalten sich vor, ausführlicher auf die Sache zurückzukommen. „Es mangelt uns heute an Raum“, sagt der Constitutionne l, „um dieses unglaubliche Aktenstück zu prüfen. Man wird es in Frankreich und in Europa mit dem höchsten Erstaunen lesen. Man wird die Verblendung der Minister nicht begreifen, die zu einer solchen Veröffentlichung rathen und un— aufgefordert damit hervortreten konnten. Alle Arten von Fehlern

sind in diesem sinnlosen Schritt zusammengehäuft.“ Der Courrier frangais bemerkt einstweilen nur soviel, daß dies „merkwürdige Do⸗ kument schon als die Auseinandersetzung der Motive zu einem neuen Apanage ⸗Gesetz betrachtet werden müsse“, und fügt hinzu: „Aller? Welt ist es aufgefallen, daß diese Art von Bittschrift, die im Moniteur zu Gunsten der Dotation des Herzogs von Nemours erschienen, gerade mit der Austheilung der Eisenbahnen unter die verschiedenen Theile des Landes und der Kammer zusammenfällt. Tie Kammer hat ihren Antheil erhalten, und das Ministerium ver⸗ langt nun auch eine Dotation für die Prinzen. Wenn Frankreich zu⸗ friedengestellt ist, muß auch die Dynastie zufriedengestellt werden. Das mag geschickt sein, aber würdig ist es nicht.“ Längere Betrach—⸗ tungen enthält der Sinecle. „So ist denn“, sagt dieses Blatt, „die Dotations⸗-Frage, die man schon aufgegeben glauben konnte, wie⸗ der aufs Tapet gebracht. Das offizielle Journal sucht zwei Haupt⸗ sätze zu beweisen: erstens, daß die Söhne des Königs eine Dotation uicht entbehren können; zweitens, daß die Privat⸗Domaine sie ihnen nicht geben könne, also das Budget die Kosten bestreiten müsse. Dieser Artikel bildete heut das Thema aller Gespräche; er gab zu tausend Muthmaßungen. Anlaß. Was ist sein eigentlicher Sinn? Was will, was beabsichtigt das Ministerium? Was soll dieser sorgfältig aus⸗ gearbeitete Artikel ankündigen? Das Ministerium beklagt sich über die böswilligen Verleumdungen und Auslegungen, denen sein Verhal⸗ ten mit Hinsicht auf die Dotation ausgesetzt gewesen; glaubt es, daß ein Schritt, den man unmöglich begreifen kann, ihnen ein Ende machen wirb? Wenn das Ministerium durch diese Veröffentlichung die Gemüther nur auf einen für die nächste Session vorbehaltenen Dotations- Entwurf vorbereiten will, warum dann diese vorzeitige Erörterung, die für jetzt kein Interesse hat, und die offenbar zur Folge haben wird, daß alle Deputirte im Monat Januar mit dem gebieterischen Mandat, das Projelt zu verwerfen, zurückkehren werden? Soll der Artikel aber einen unmittelbaren Nutzen haben, auf welche Weise will dann das Ministerium der Kammer mit der Frage bei⸗ kommen? Vermittelst eines besonderen Gesetzes? Daran kann es bei der vorgerückten Zeit der Session nicht denken. Oder, will es etwa beim Budget, wenn das Kapitel der Dotationen an die Reihe kömmt, von srgend einem gefälligen Mitgliede der Centra ein Amen. dement nach seinen Wünschen vorschlagen lassen und die Frage durch einen Majoritäts-Coup eskamotiren? Das würde es nicht wagen. Was soll also dies ofsizielle Manifest bedeuten? Wir verzichten darauf, hinter die zu Grunde liegende Absicht zu kommen. Nur so viel scheint uns klar: es zeigt sich hier, von welchem Schwindel dies Ministerium befallen ist, welches nichts zu wollen und auf nichts zu verzichten vermag, welches, nachdem es in dieser ganzen Sache mit Winkelzügen und Kleinmuthé zu Werke gegangen, nun plötzlich eine dreiste, kecke Miene annimmt und seinen Gegnern nur mit Beleidi gungen und Marktschreierei zu antworten weiß In diesem unglaub⸗ lichen Artikel behauptet der Hof⸗Publizist, die Frage über die Dota⸗ tson der Krone sei zwar bestritten, aber niemals widerlegt worden. Er hätte hinzufügen können, sie werde auch, nachdem er darüber ge⸗ sprochen, noch nicht diskutirt sein; denn eine verkehrtere Schlußfolgerung und größere Anhäufung von Irrthümern in Recht und Thatsachen läßt sich nicht denken. Der Hof⸗Publizist verlangt die Dotirung der Söhne des Königs und der Prinzessinnen seiner Töchter im Namen des alten konstitu⸗ tiven Prinzips der Apanagen. Aber er vergißt ganz, daß, wenn die Or⸗ leanssche Apanage sehr zweckmäßig mit der Kron⸗Domaine vereinigt worden, deren Genuß der König hat, zugleich durch das Gesetz vom z. März 1832 eine Privat⸗-Domaine begründet worden ist, die es ehedem nicht gab, weil die Güter des auf den Thron gelangenden Prinzen von Rechts wegen der Staats-Domaine einverleibt wurden. Bies ändert die Frage ganz und gar, und wenn der Hof- Publizist eine billige Entschädigung zu Gunsten seiner erhabenen Klienten ver— langt, so ist diese Entschädigung, und zwar eine der stärksten, schon da, sie liegt eben in der Privat-Domaine. Auch hat der 2lste Artikel des Gesetzes vom 2. März 1832 förmlich vorgeschrieben, daß nur im Fall der Unzulänglichkeit der Privat⸗Domaine eine Do— tation aus dem Staatsschatze gewährt werden soll. Nun beweise man uns, daß die Privat⸗-Domaine unzulänglich ist. Wenigstens scheint die Deputirten-Kammer dies nicht gefunden zu haben, da sie vor einigen Jahren das ihr vorgelegte Dotations-Projekft verwarf. Jetzt, wie damals, sagt man uns, die Privat-Domaine reiche nicht aus; aber die Sache wäre erst zu beweisen, und das möchte etwas schwierig sein.“ Der Commerce glaubt es sich folgendermaßen erklären zu können, warum der offizielle Artikel in diesem Augenblick publizirt worden: „Man wird sich erinnern“, bemerkt dies Blatt, „daß bei Eröffnung der Session allgemein das Gerücht verbreitet war, es solle den Kammern ein Gesetz⸗ Entwurf über die Dotation des Regenten vorgelegt werden. Die Konservativen selbst erschraken darüber, und wenn unser Gedächtniß uns nicht trügt, so that Herr Lebobe im Namen mehrerer derselben einen Schritt bei dem Ministe⸗ rium und ersuchte es, diesen Gesetz-Entwurf in seinen Cartons zu behalten. Herr Guizot gab zu viel auf sein Portefeuille, als daß er dieser Manifestation nicht hätte weichen sollen. Er wußte sie gehöri⸗ gen Orts geltend zu machen, und es gelang ihm, die Vorlegung des Gesetz-Entwurfs zu vertagen. Aber es war auch nur eine Vertagung. Jetzt, wo die Session zu Ende geht, wird man nun, da der Gesetz⸗ Entwurf in diesem Jahre nicht vorgelegt worden, wahrscheinlich von dem Ministerium gefordert haben, daß es sich in offizieller Form ver⸗ pflichte, ihn zu Anfang der nächsten Session den Kammern vorzulegen. Dies ist wenigstens die plausibelste Erklärung dieser Art von Lebewohl an die Kammern.“ Hierauf geht das genannte Blatt auf den Artikel

selbst und auf die damit zusammenhängende Lage des Ministeriums ein und

zogin von Orleans für den Grafen von Paris angekauft hat, und die sich duich reiche Damaszirungen in Gold auszeichnet. Derselbe Fabrikant ist auch auf den Einfall gekommen, aus glattpolirten Stahlplatten Miniatur⸗ Modelle von alten Ruͤstungen zu verfertigen, die in allen Stücken getreu lich nachgebildet sind und gliederpuppenarlige Nitter- Statuetten zur Aus⸗ schmückung von Kaminen, Wandiischchen u. s. w. abgeben.

Diese Lurus-Werke in Stahl und Eisen bilden den passendsten Ueber- gang zu den Schmucksachen in edlen Steinen und Metallen und zunächst zu den in Frankreich fast immer mit so viel Glück und Geschmack behan⸗ delten Gold- und Silber-Arbeiten. Jean Varin, Claude Ballin, Pierre und Thomas Germain, Jean Bourquet, Briceau, Auréle Meis⸗ sonnjer haben sich in der Geschichte der französischen Ciselirkunst des L7ten und 18ten Jahrhunderts berühmt gemacht und als ausgezeichnete Künstler bewiesen. Mit dem Ausbruch der ersten Revolution schlich sich aber in ihrem Fach, wie in allen anderen Lurus-Industriezwæigen, der Krebsgang ein. Unter dem Kensulat und Kaiserreich war die Ciselirkunst nalürlich von dem damals allgemein herrschenden antitischen Geschmack oder vielmehr Ungeschmack angesteckt, in welchem die liebe Mode jener

Zeit ganz unglaublich barocke Binge hervorgebracht, wahre non , , . von Verschrobenheit, z. B. Suppen - Terrinen in Form hien menü and d ägekiße ins in wenn, sanischer Hin berlampen, allem Anschein nach eigens dazu gemacht, den Leuten ihrer Zeit den Geschmack und Appetit zu verderben. Bie von damals herrührenden Modewerke aus edlen Metallen sind wegen der unsäglichen Verachtung, wont die there Rl ecberlbch, dh ß: ih lena nen den Schmelzosen gewandert, der auch schoͤn angefangen, die Gold- und Silbersachen aus der Restaurations - Periode verschlingen, wo das soge⸗ nannte englische Genre austam, das traurigste von allen, ein ausgeanteles

Rokoko, ohne alle Grazie und Eleganz, ohne allen Kunstsinn und Geschmack, ein abscheuliches Gemisch von barocken Dingen und unsinnigen Schnörkeln, mit plumpen, ungefälligen Formen und schweren, unmotisirten Verzierun⸗ gen. Dieser namenlos veiderbte Stol ist jetzt seinem Verscheiden nahe und weicht einem besseren Geschmack, der sich zwar auch nicht über den Standpunkt der Nachahmung erhebt, aber wenigstens an reinere Muster und Kunst-Traditionen anschließt.

Den ersten Anstoß zu dieser Reaction gaben Fauconnäer, der aus dem Atelier Odiot's, des bekannten napoleonischen Hof⸗Goldschmieds, her⸗ vorging, und dessen Schüler Barvs, der erste jetzt lebende Thierbildner, der erst Silberarbeiter war, ehe er Bildhauer wurde und sich als solcher einen Namen machte. Noch wirksamer griffen Chengvart nnd Mlle. Fau veau ein, dadurch, daß sie die so lange unzugänglichen Kunstlammern des Mitelalters mit den Schätzen des bözaͤntinischen und gothischen Styls aufschlossen, unter deren Staubdecken Perlen und Diamanten in Masse her⸗— vorrollten. Das Meiste zur Herbeiführung der neuen Geschmacks · Revolu⸗ tion that indeß die praktische Wirksamkeit unseres talentvollen, vor einigen Jahren so elend auf der Jagd umgelkommenen Landsmannes Wagner, der, obgleich mehr gelehrt und'geschickt, als schöpferischss, Genie und eige⸗ ner Ersinder, doch mit vollem Recht den Titel eines Wiederherstellers der französischen Ciselirkunst verdient. Wenn dieselbe, im Vergleich zu 1839, in gegenwärtiger Gewerbe- Ausstellung mit erhöhetem Glanze und verjüng. ter Krast auftritt, so verdankt sie es hauptsächlich den Goldschmied Arbeiten Wagner'g, dessen Nachahmungen florentinischer Nicllen und bozantinischer Tmälllen bei ihrem ersten Erscheinen in Paris so allgemeines Aufsehen erreglen und eine neue Aera der Eifelir- Kunst in Frankreich eröffneten, In der vorigen Gewerbe- Ausstellung war Wagner der einzige echte und würdige Repräsentant dieser Kunst; in der jetzigen Ausstellung behauptet zwar sein

Nachfolger, Herr Rudolphi, noch immer entschiedene Vorzüge vor allen feinen Mitbewerbern, hat aber an einigen Ciseleurs, die in Wagners Rich⸗ tung mit Glück eingegangen sind, starke Nebenbuhler, die ihn eines Tages leicht überslügeln könnten. Zwar finden sich auch noch in gegenwärtiger Ausstellung manche Uebeibleibsel aus der alten Schule und einige Brol⸗ fen vom englischen Genre, die aber kein Mensch mehr ansieht. Der bessere Geschmack fängt an, überwiegend durchzudringen, und das Publilum hat nur Augen für die Ciselents, welche ihre Vorbilder in den Kunst-Denkmä— lern der' Epoche der Renaissance und des Zeitalters der französischen Lud⸗ wigs aufsuchen und, nach dem Beispiele der großen Silber Arbeiter jener Zelten, die Motive, Figuren und Phantasieen zu ihren tausenderlei Erfin- dungen und Combingtionen aus allen Naiurreichen und Stylen entlehnen. Es thut wohl, in unseren Tagen wieder, wie in früheren guten Zeiten, die Kunstfertigkeit mit einem an bessere Vorbilder sich haltenden Geschmacke Hand in Hand gehen zu sehen. , 2

Im Begriff, auf die einzelnen Ciselir Arbeiten näher einzugehen, sehe ich, daß es platterdings unmöglich sein würde, die sich haufenweise zudrän—= genden Massen von Stoff in meinem heutigen Schreiben zu bewältigen, ohne die Gränzen eines Journal-Artikels zu überschreiten. Schon das trockene Verzeichniß aller ausgestellten Silber- und Goldsachen würde mehr als einen Bogen füllen; und es wäre eben so grausam ais strafbar, den Leser mit einer tödtenden Aufzählung aller Kostbarkeiten, Kunstwerke und Seltenheiten zu martern. Von Einigem, was, nach meinem Dafürhalten, unter den ausgestellten Prägziosen das Kunstreichste und Vorzüglichste, werde ich nächstens, so weit es die Beschreibung vermag, ein Bild zu geben versuchen.

äußert sich darüber in folgender Weise: „Bemerkenswerth ist jedoch, daß der offizielle Artikel viel mehr verlangt, als man selbst nach den im Beginn der Session verbreiteten Gerüchten erwarten konnte. Es handelt sich nicht mehr blos um die Dotation für den Regenten; nein, für alle Prinzen und Prinzessinnen der Königlichen Familie verlangt man jetzt Dotationen kraft des Gesetzes von 1832. Wir wollen nicht rügen, welche Bitterkeit und Leidenschaftlichkeit in den Ausdrücken des Möoniteur liegt. Man schildert das Staats⸗-Oberhaupt als Opfer einer Ungerechtigkeit. Glaubt man, daß die Frage sehr dabei gewinnt, wenn man sie mit solcher Bitterkeit hinstellt? Statt eine unparteiische Darlegung der Thatsachen zu geben, überläßt man sich den leidenschaft⸗ lichsten Vorwürfen. Unserer Ansicht nach, man erlaube uns, es zu sagen, hätte ein Verlangen dieser Art, das an sich schon immer eine sehr zarte Sache ist, mit einer gewissen Würde vorgetragen werden müssen. Der Moniteur behauptet, die Frage über die Botirung der niglichen Familie sei noch niemals diekutirt worden; diskutirt, dem mäg so sein; aufgeworfen aber wurde sie durch das Ministerium vom 12. Mai, und man erinnert sich, daß dasselbe daran zu Grunde ging. Das Kabinet vom 29. Oktober hat nicht den Muth des Mi— nisteriums vom 12. Mai gehabt. Es mag seine Gewalt nicht an diese Frage wagen. Hält es die Forderung nicht für begründet, warum hat es nicht den Muth, dies einzugestehen? Hält es sie aber für gerecht und, gesetzmäßig, wie kann es dann das Interesse seiner Existenz über die Interessen der Dynastie und des Königthums stel— len? Im ersten Falle ist es kleinmüthig; im zweiten ver— gißt es die constitutionellen Pflichten. Fragt man, gegen wen eigentlich der Artikel des M oniteur gerichtet ist, so sindet man, daß er in der That gegen das Ministerium zielt. Wer ist denn im Grunde an den groben Irrthümern schuld, über die das offizielle Blatt sich beschwert? Wer hat den König den Verleumdun— gen ausgesetzt, gegen die man sich jetzt erhebt? Offenbar das Mi— nisterium; denn es hat in den Zeitungen ankündigen lassen, daß es den Gesetz- Entwurf vorlegen werde, und es hat nachher seine Ver pflichtung nicht zu halten gewagt. Das Ministerium ist es, welches die Distussion veranlaßt und sie in dem Augenblick aufgegeben hat, wo 8 sich darum handelte, sie von der Presse auf die Tribüne zu übertragen. Das Ministerium hat den Kampf eingeleitet und ist vom Platze ge⸗ wichen, als er beginnen sollte. Man halte sich also an das Ministe⸗ rium, nicht an die feindlichen Factionen, denn das Ministerium ist es, welches ihnen Recht zu geben schien, indem es sich vor ihnen zurückzog, und ihren Anschuldigungen freies Feld ließ. Schließlich müssen wir sagen, daß dieser unglückliche Artikel auf die konservative Partei im Allgemeinen den peinlichsten Eindruck gemacht hat; die Freunde des Ministeriums mißbilligen ihn; sie hofften, daß nach ihrer Manifestation zu Anfang der Session die Dotations-Projekte für immer beiseitgelegt bleiben würden; sie hätten indeß wissen sollen, daß es Fragen giebt, die das Kabinet vom 29. Ok⸗ tober aufzugeben nicht im Stande ist.“

Der Moniteur bringt jetzt die vollständige Liste der Personen, die wegen karlistischer Aufreizungen unter den Sapeurs von Issy verhaftet und in Untersuchung sind. 1) J. L. Toutain, 53 Jahr alt, ehemaliger Bedienter bei Karl X., im Jahre 1832 wegen politischer Vergehen verurtheilt und amnestirt. 2) Cauchard Desmares, 63 Jahr alt, bei einem landwirthschaftlichen Journal beschäftigt, ebenfalls als Theilnehmer an der politischen Verschwörung von 1832 angeklagt, aber freigesprochen. 3) Buchere de Lespinois, 10 Jahr alt, ehema⸗ liger Unter-Präfekt zur Zeit der Restauration. 4) J. J. Wattelier, 66 Jahr alt, Stellmacher. 3) Charbonnier de la Guesnerie, 60 Jahr alt, ehemaliger Hauptmann im 4ten Garde-Regiment, politischer Ver⸗ urtheilter vom Jahre 1832.

Zu Marseille fand am 25sten d. eine interessante religiöse Hand⸗ lung statt. Die indische Fürstin Fesli⸗Asemdschu, eine Tochter Asemdschu Chan's, geboren zu Kaschmir im Jahre 1821 und Gattin des General Court, der bekanntlich mit General Allard zusammen in Diensten Rundschit Sing's und seiner Nachfolger stand, empfing aus den Händen des Bischofs von Marseille die christliche Taufe, worguf die Einsegnung des Ehebundes der beiden Gatten und dann auch die Taufe ihrer drei Kinder nach dem Ritus der katholischen Kirche folgte.

O Paris, 1. Juli. Der gestrige Artikel des Moniteur in

Betreff der Nothwendigkeit einer Dotation zu Gunsten des Herzogs von Nemours hat die Kammer auf ziemlich unangenehme Weise über⸗ rascht, weil man befürchtet, das Kabinet möchte den gegenwärtigen Augenblick, wo die Kammer in Eilschritten das Budget votiren wird, benutzen, um die oft besprochene Dotation zu Gunsten des Herzogs von Nemours einzubringen. Genauesten Erkundigungen zufolge, ist aber der fragliche Artikel des Moniteur nur, wie man hier zu sagen pflegt, ein hallon essai. Ludwig Philipp, welcher einmal die Idee einer Dotation zu Gunsten des Herzogs von Nemours hegt, hätte wohl gewünscht, daß das Kabinet bei der Diskussion des Budgets einen Supplementar-Kredit von der Kammer verlangt hätte, wodurch dem Herzog von Nemours, als künftigem Reichsverweser, eine jähr— liche Dotation von 600,000 Fr. bewilligt würde. Die Sache wurde Freitag (28sten v. M. in einem Kabinetsrath, welcher drei Stunden dauerte, besprochen; allein Herr Lacave-Laplagne soll darauf bestan⸗ den haben, seine Entlassung als Finanz⸗Minister einzureichen, weil er nimmer die Verantwortlichkeit eines Gesetz⸗Entwurses über diese Do⸗ tation theilen könne. Hierauf ging vorgestern Herin Guizot der oben erwähnte Artikel für den Moniteur zu; Herr Guizot berief, wie man sagt, seine Kollegen zusammen, um zu berathen, ob das Kabinet die Verantwortlichkeit eines solchen Artikels übernehmen könnte. Die Minister fanden, daß durch den Artikel ihre Verantwortlichkeit nicht gefährdet würde, weil darin nicht eben bestimmt erklärt sei, daß die Dotation zu Gunsten des Herzogs von Nemours begehrt werden solle, sondern darin nur die Gerechtigkeit einer solchen Forderung dargelegt werde. Auch soll der König ausdrücklich erklärt haben, daß der Artikel nur den Zweck habe, die Kammer und das Land mit dem Projekt der Dotation zu Gunsten des Herzogs von Nemours ver⸗ trauter zu machen, damit, wenn sich ein günstiger Augenblick dazu darbiete, dasselbe desto leichter durchgesetzt werden könne.

Ich theile Ihnen diese Einzelnheiten, welche ich für verbürgt halte, mit, um das allgemeine Gerücht, als werde das Kabinet noch vor dem Ende der Session den Dotations-Gesetz-Entwurf der Kam— mer vorlegen, ins rechte Licht zu setzen. Uebrigens erfahre ich, daß in der heutigen Sitzung der Deputirten Kammer das Kabinet unter der Hand in Betreff des gestrigen Artikels des Moniteur Inter⸗ pellationen hervorzurufen beabsichtigt, um dabei jeden Verdacht von sich zu entfernen, als wolle es der Kammer die Dotation mit List entwinden. Bei allem dem betrachtet man den Artikel des Moni⸗— teur als eine ziemliche Verlegenheit für das Ministerium, weil man darin eine Art Programm für die Männer erblickt, welche das Ka⸗ binet vom 29. Oktober stürzen möchten, Ein Kabinet Molé, mit Einverleibung des Herrn Thiers oder einiger seiner Freunde, bekömmt dadurch wieder einige Chancen. Graf Mols hat die Dotation zu Gunsten des verstorbenen Herzogs von Orleans mit Hülfe des Herrn Thiers eingebracht und erlangt; nichts erscheint daher für diese zwei Staatsmänner konsequenter, als auch eine Dotation für den Herzog von Nemours zu begehren. Und in der That, wenn man das innere Leben der gegenwärtigen Kammer einigermaßen kennt, so findet man, daß es dem Grafen Molé und Herrn Thiers vereint eben so leicht

stenmale zugänglich. Künf pitols und des Vatikans, an gewissen, noch zu bestimmenden Wochen— tagen das ganze Jahr hindurch Jedermann offen stehen.

lona aus durch D Grundsätze zurückgeführte Constitution aufstellen. tete, daß der General an den vormaligen Minister Gonzalez Bravo die schriftliche Anfrage gerichtet, ob er im Fall der Entlassung Pidal's bereit sei, das Ministerium des Innern zu übernehmen. Herr Gon⸗ zalez Bravo soll eine bejahende Antwort ertheilt haben. Hierauf entschlossen sich endlich die hier zurückgebliebenen Minister, in aller Eile nach Barcelona abzugehen, um den General Narvaez von un— überlegten Schritten zurückzuhalten.

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wäre, die Dotation zu erlangen, als es erwiesen bleibt, daß das Ka—⸗ binet Guizot dieselbe kaum würde durchsetzen können;

Sroßbritanien und Irland.

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London, 29. Juni. Ihre Majestät die Königin besuchte gestern in Begleitung Ihres Hofstaates die diesjährige Gemälde⸗ und Slulp⸗ turen⸗Ausstellung in Westminster Hall, welche am nächsten Montage dem Publikum eröffnet werden soll. Heute ist der Hof nach Clare⸗ mont abgegangen. Die Verlegung der Residenz nach Windsor für die Zeit des Wochenbettes der Königin ist noch um 8 Tage ausgesetzt.

Im auswärtigen Amte fand heute ein Kabinets-Nath. statt, wel⸗ chem fämmtliche Minister beiwohnten. Sir Robert Peel hatte heute Morgen Audienz im Buckingham⸗-Palast.

Die irbischen Ueberreste des kürzlich zu Boulogne verstorbenen Dichters Thomas Campbell werden am 3. Juli in dem bekannten Dichterwinkel der Westminster Abtei beigesetzt werden.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 28. Juni. Der Constitutionelle sagt über den bevorstehenden Reichstag: „Man glaubt allgemein in Stockholm, daß der Reichstag diesmal gegen die Gewohnheit nur bis gegen Ende des Jahres dauern, und daß die Regierung, wenn die Repräsenta— tions Vorschläge durchfallen, die Initiative ergreifen und auf demsel⸗ ben Reichstage neue Vorschläge zu einer auf anderen Grundlagen ruhenden Repräsentationsform machen werde, die dann auf dem näch

sten Reichstage, dessen Einberufung man in diesem Falle schon ein Jahr nach dem Schlusse des gegenwärtigen erwartet, zur Entscheidung kommen können. . den, als seit langer Zeit, namentlich soll der Adel der Provinz Scho nen sich zahlreich einfinden wollen.“ ö

Das Ritterhaus wird diesmal stärker besucht wer

ir n.

8 54 ö 2 . . 9 * (. z Rom, 24. Juni. (A. 3.) Am 17ten d. M. und während

der drei folgenden Tage wurden die Bewohner der etwa 17 deutsche Meilen von hier entfernten Stadt Palestring (das alte Präneste) durch heftige, ungewöhnlich anhaltende Erdstöße in Schrecken gesetzt; es ist jedoch kein Gebäude eingestürzt. Der Himmel war heiter, die Atmosphäre vollkommen ruhig und die Sonne schien hell.

Der Dr. Hurter, dessen Uebertritt zur katholischen Kirche vor

einiger Zeit gemeldet wurde, ist gestern nach der Schweiz abgereist; man glaubt jedoch, daß er bald und auf längere Zeit hierher zurück— kehren werde.

Nach beendigter geistlicher Feier des Johannesfestes in der Ba

siliks des Laterans erfolgte, im Beisein des Königs Ludwig von Bayern, des Papstes und der höchsten Geistlichkeit, die feierliche Er⸗ öffnung des im Palaste des Papstes Sixtus V. neu angelegten Mu— seums. Die fast sämmtlich

von dem jetzigen Papste erworbenen

Schätze des Museums waren dem großen Publikum, das schon früh

*

am Morgen dem Lateran zuströmte, heut von 9 bis 2 Uhr zum er—

tig wird die Sammlung, wie die des Ka

. 3 Madrid, 25. Juni. Die Verhältnisse nehmen eine so

ernste Gestalt an, daß der Ausbruch einer heftigen Erschütterung von Vielen für unvermeidlich gehalten wird. Sobald das Ministerium Narvaez ernannt worden war, sprach ich die Besorgniß aus, daß ein aus so heterogenen Bestandtheilen zusammengesetztes Kabinet sich un möglich über ein haltbares politisches System würde verständigen können. General Narvaez schien von der zur unumschränkten Mo⸗

narchie führenden Bahn umkehren zu wollen, während der Marquis von Vilunig offen seine Ueberzeugung von der Unmöglichkeit, nach den Vorschriften der Constitution zu regieren, ausgesprochen hatte; die Herren Mon und Pidal dagegen, den Lehrsätzen des französischen Justemilien ergeben, glaubten dieses in Spanien einführen, und, was hier noch niemand vermocht, auf constitutionelle Weise regieren zu können. Dennoch wurde, als Narvaez mit der Königlichen Familie nach

Barcelona abreiste, versichert, die Minister hätten sich über das zu befol⸗ gende System mit einander verständigt, und als der Marquis Viluma in Barcelona angelangt war, schrieb man von dort, auch er sei durch die in London und Paris ertheilten Lehren aufrichtig zu dem constitutionellen System bekehrt. Letztere Voraussetzung scheint indessen unbegründet zu sein und auf irrigen Ansichten, denen man sich in Paris hingab, zu beruhen. Marquis Viluma schrieb vielmehr von Barcelona aus an die hiesigen Minister, die Erfahrung habe dargethan, daß das constitutionelle Re⸗ gierungs-System in Spanien unausführbar sei, und Pflichtgefühl ver⸗ biete ihm, aus dieser Ueberzeugung ein Geheimniß zu machen, indem er entschlossen wäre, als Minister nicht gegen seine Grundsätze zu handeln. Während dieses Schreiben bei den Herren Mon und Pidal

großen Anstoß erregte, hatten diese gerade die schleunige Einberufung

der Eortes bei dem Minister-Präsidenten Narvgez beantragt und sich entschlossen erklärt, bis zur Versammlung derselben keinen die Vor⸗ schriften der Constitution verletzenden Schritt zu thun. In Barcelona erregte die Einberufung der Cortes Bedenken, und man drückte die Besorgniß aus, die Anwendung des bestehenden Wahlgesetzes möge den Feinden der Regierung das Uebergewicht verschaffen. Die Herren Mon und Pidal wollten sich aber zur eigenmächtigen Aufstellung eines neuen Wahlgesetzes nicht verstehen, und mittlerweile verbreitete sich das Gerücht, der General Narvaez wolle im Einverständnisse mit dem Marquis von Viluma dem französischen Justemilieu⸗System entsagen, von Barce—

Dekrete regieren und allenf

alls eine neue auf monarchische Zugleich verlau⸗

Sollte derselbe wirklich mit dem Gedanken umgehen, die Zukunft

des Landes von der Ausführung eines Gewaltstreiches abhängig zu machen, so muß man gestehen, daß er seine Kräfte sehr überschätzt. Auf wessen Mitwirkung er rechnen könne, ist nicht wohl abzusehen, denn schwerlich würde die Armee sich als Werkzeug zum förmlichen Umsturze der Constitution gebrauchen lassen. Daß die exaltirte Partei sich aus allen Kräften der Ausführung eines solchen Unternehmens widersetzen werde, ist handgreiflich, und fast noch lauter als sie es thun könnte, sprechen sich die Organe der eigentlichen moderirten Partei, unter denen ich die Anhänger des Justemilieu verstehe, dagegen aus, indem sie zu— gleich aufs neue den Plan einer Vermählung der Königin Isabella mit einem Sohne des Don Carlos aufs entschiedenste zurüchweisen.

Auf wen rechnet nun General Narvaez, falls er anders wirklich

mit dergleichen Plänen umgeht? Auf die Mitwirkung derjenigen, welche die Gräuel der Revolution zu Freunden der unumschränkten Monarchie gemacht haben? Da sie nicht als Partei organisirt sind, so stehen sie in kraftloser Vereinzelung da. Auf die Karlisten? Diese treten, wie immer, übel berathen, schon jetzt mit einer solchen Sprache hervor, daß jeder Freund der Aussöhnung entsetzt zurückbebt. Dem Blatte la Monarquia zufolge, wäre nicht nur die Vermählung

vorzunehmen, sondern die Königin auch für unrechtmäßig zu erklären und deren Mutter aufzufordern, Geständnisse zu veröffentlichen, die sie zu den Füßen des Papstes abgelegt. heute, „wenn das Organ von Bourges jetzt in diesem was würde es sagen, wenn der Sohn des „„erlauchten Gefangenen vermöge seiner Vermählung, König sein würde! den Männern der verschiedenen Fractionen der liberalen Partei vor- behalten sein?“ Vermuthlich wird der General diese Verhältnisse berücksichtigen und sich mit den nach Barcelona geeilten Ministern verständigen. Diese werden ihm die Nothwendigkeit, für jetzt auf der sogenannten legalen Bahn zu bleiben, auseinandersetzen und ihn auf die nächsten Cortes verweisen, denen das Recht zustehe, in Gemeinschaft mit der Krone die etwa nothwendigen Abänderungen der Constitution vor- z n Indessen dürften die Herren Mon und Pidal irren, wenn sie auf legaler Bahn zu sein glauben. Sie haben sich zu Vollzie hern von Gesetzen gemacht, denen die Zustimmung der Cortes fehlt, und die neu einzuberufenden werden ohne Zweifel von den Exaltirten für erk Auf der anderen Seite frägt sich, ob es einem Ministerium, das sich streng an die Vorschrifte hält, gelingen könne, der Regierung Gehorsam zu verschaffen, ihre An⸗ sichten in den Cortes durchzusetzen und deren Beschlüsse auszuführen. Das Gegentheil steht zu befürchten. Gewiß aber ist, daß die halben Maßregeln, die man einzuschlagen geneigt scheint, das Uebel nur ver⸗ mehren werden. Mit der größten Spannung sind unter solchen Blicke auf Barcelona gerichtet. General Narvaez nachgebe und den Marquis von oder daß die Herren Mon und Pidal ihre Ministerien niederlegen. Vor ihrer Abreise von hier sollen sie sich mi Häuptern der Progressisten besprochen haben, Leuten, welche befürchten, daß die Entlassung derselben hier den Aus⸗ bruch einer Bewegung herbeiführen könne. satzung werden auf alle mögliche Weise von den Progressisten bear⸗ beitet, die dabei vorzüglich auf die inaktiven Offiziere, und sogar auf den älteren General Concha, rechnen. Der General⸗Capitain Mazarredo und der Gouverneur Cordova genießen keines besonderen Ansehens bei den Truppen.

Der bekannte Rebellen-Chef el Groc 19ten in die Hände der Truppen und wurde erschosse

Am 18ten wurden auf Befehl der Regierung Personen, welche wegen politischer Vergehen verhaftet worden waren, in Freiheit gesetzt.

Am 19ten wurde das Dampfschiff der sp bella II.“, von Barcelona mit Depeschen nach Tanger a ein Hülfsarbeiter der hiesigen englischen Gesandtschaft, der früherhin in spanischen Militairdiensten stand, ist mit Depeschen dorthin abge⸗ dem Globo (dem Journal des Finanz ⸗Ministere) wird heute die Ansicht ausgedrückt, Spanien müsse, zwischen Frankreich und Marokko ausbräche, diesen Umstand benutzen, um seine Rüstungen gegen letztere Macht zu verdoppeln und die afri⸗ kanische Küste in Besitz zu nehmen.

Das von der Königin unterzeichnete Dekret, durch welches die Verpachtung des Taback Monopols rückgängig gemacht wird, ist von Dagegen ist dassenige, welches die Be⸗ stätigung des von dem Finanz⸗Minister mit den Inhabern der Schatz⸗ kammerscheine abgeschlossenen Uebereinkommens verfügt, der Königin zur Unterschrift zugeschickt worden, und Herr Salamanca hat sich selbst nach Barcelona begeben, um diese Angelegenheit weiter zu betreiben.

Zohlan“, sagt der Globo Tone spricht,

Welch Schicksal wird

ungültig erklärt werden. n der Constitution

Umständen alle Man muß erwarten, daß entweder Viluma entlasse,

t Cortina und anderen und es fehlt nicht an

Die Truppen der Be⸗

im Maestrazgo fiel am

in Murcia alle

anischen Marine, „Isa⸗ bgefertigt. Auch

falls der Krieg

Barcelona hier angelangt.

X Paris,

8, Im Laufe des vorigen Monats sind in Barcelona verschieden

s ersuche gemacht, die bedeutendsten Fabri⸗ ken in Brand zu stecken, Versuche, die ihren Zweck auch theilweise er⸗ e Der General-Capitain von Catalonien hat, um diesen verbrecherischen Unternehmungen Einhalt zu thun, einen Bando erlas⸗ sen, in welchem er erklärt, daß, „in Betracht des Ausnahms-⸗Zustan⸗ des, in welchem sich die vier Provinzen des Fürstenthums Catalonien besinden“ die Urheber von Brandstiftungen, wenn man ihrer habhaft wird, vor eine Militair-Kommission gestellt werden sollen, deren Aus⸗ Stunden zu vollziehen sind. solche Weise zum Tode Verurtheilte die Person nennt, welche ihn zur Brandlegung verleitet hat, so soll er begnadigt werden.

Es bestätigt sich, daß sowohl die spanische Regierung als der Kaiser von Marokko die englische Vermittelung angenommen hat, welche von dem Gouverneur von Gibraltar mit großer Thätigkeit be⸗ Inzwischen kreuzt das spanische Geschwader noch im⸗ h das Linienschiff „Sobe⸗

reicht haben.

sprüche binnen Wenn jedoch der auf

trieben wird. mer an der marokkanischen Küste, wo rano“ und das Dampfboot „Isabella II.“ abgehen werden. letztere wird von dem Capitain Pinzon befehligt, welcher zugleich mit diplomatischen Aufträgen an die marokkanische Regierung versehen ist. Man zweifelt übrigens allen Umständen nach nicht mehr an der g lichen Ausgleichung der spanisch- maroklanischen Zerwürfnisse.

Sriechenl and.

Das Ministerium hat nach lan⸗ eschlossen, den General Grivas trotz der ihm zu⸗ gesicherten völligen Amnestie dennoch vor ein Kriegsgericht zu stellen. Grivas protestirte dagegen und wurde auf ein französisches Kriegs⸗ schiff gebracht, das ihn wohl außer Landes führen wird.

gen Berathungen b

O München, Man unterhält sich von Nachrichten aus Griechenland, die, ohne verbürgt werden zu können, doch nicht eben sehr unwahrscheinlich sind. Maurokordatos soll die Einberufung der Kammern vertagt haben; eine Menge von Wahlen, wo seine ich Gegenwahlen paralysiren, oder neue Wahlen durch Prozessirung, d. h. Einsperrung der Gewählten, ver⸗ Durch die letzteren Schritte, welche vorzugsweise äuptlinge gerichtet waren, ist auch diese bis Aufregung gebracht, und wenn sich ge⸗ n sollten, dann hätte man vollkommen begrün⸗ dete Urfache, von der Morea her für Maurokordatos und seine Par⸗ tei, ja für jede Regierung in Griechenland, nichts Gutes zu erwar⸗ Gennäos Kolokotronis soll dem Beispiel von Grivas gefolgt gebotene Mannschaft zu Königkichen Wie, sowohl in der Morea, als in Rume⸗ lien, die Königlichen Unterthanen dabei wegkommen, wird nicht agt, wohl aber scheinen die Regierungs- Truppen, im Süden so en Leuten der Häuptlinge übergegangen zu Zahl, Ansehen und Gefährlichkeit gleich sehr ver= Umgekehrt, hat Maurokordatos, dem Vernehmen nach, nicht einen Augenblick lang aufgehört, in der Hauptstadt, und wie weit sein Arm sonst noch reicht, die strengsten Maßregeln vollziehen zu lassen. So wurden mehrere Redacteure, die ihre verbotenen Blät⸗ ter im Geheimen hatten forterscheinen lassen, verhaftet und einge⸗ schifft; auch der Redacteur des Unabhängigen scheint nach einem Insel-Gefängniß gebracht worden zu sein.

bereinigte Staaten von Uord-Amerika. Nachrichten aus New⸗Aork vo

Gegner gesiegt, scheint er du

anlassen zu wollen. gegen die moreotischen H setzt ruhige Provinz in große wisse Angaben bestätige

sein und die von ihm auf Truppen erhoben haben.

gut wie im Norden, zu d sein und diese an mehrt zu haben.

London, 29. Juni. 151en d. M., welche heute das Post⸗Dampfs