1844 / 188 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

t hat, melden die im Senate erfolgte Verwerfung der ——— e, e ng der Republik Texas in die Unions⸗

ten. Die Bill war bekanntlich von dem Präsil Grund des mit Teras abgeschlossenen Vertrages e uur bedurfte der Justimmung von zwei ? rittthe welcher sie indeß mit einer Majoritãt von 35 ge verworfen hat. Trotzdem kann die Anschlußfrage nesweges als erledigt betrachtet werden. Der Pre 1hten d. eine neue Botschaft an den Kongreß erle stens diesen Staatskörper für den Vertrag zu gewi ein Antrag, die Botschaft auf der Tafel des Hause mit 118 gegen S6 Stimmen verworfen wurde, mannigfache Erörterungen über diese Frage zu New? Jork Herald zufolge, zeigt sich unter de Repräsentantenhauses, wie überhaupt unter dem Ve en Votum des Senats große Bewegung. „Wir Anzeichen von dem herannahenden Sturm“, sagt Duffin hat mehrere Resolutionen zu Gunsten des 2 Senat gebracht; Herr Benton proponirt ein neues der Präsident hat den ganzen Gegenstand in For dem Repräsentantenhause und dem Volke vorgele des Kongresses, sagt dasselbe Blatt, geht am Ende, und es ist demnach nicht anzunehmeu, daß 1 diese Frageo zur Sprache kommen werden. Aber scheinlich, daß der Präsident im September eine auf sammlung des Kongresses berufen wird, um noch vo Wahl diese Frage zur Entscheidung gebracht zu sel

Die neue Botschaft des Präsidenten an das wiederholt die bekannten Argumente zu Gunsten des bei Gelegenheit der Senats⸗Botschasten mitgethei sich nur eine Stelle darin, welche wegen ihrer bel spielung auf die Bemerkungen Lord Aberdeen's ir hause vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 145) hervor verdient. Sie lautet:

„Ich muß Ihre Aufmerksamkeit ganz besonders unseres Gesandten in London, Herrn Everett, lenken, über eine Diskussion im Oberhause zwischen Lord Aberdeen in Betreff dieser Angelegenheit enthält. Ich kann nich wunderung über die Sprache auszudrücken, deren der tigen Angelegenheiten bei dieser Gelegenheit sich bedien nigreich, welches durch wiederholte Anschluß⸗Verträg⸗ Heptarchie bis zur Einverleibung der Königreiche Irlant geworden ist, was es jetzt vorstellt ein neues oder gefährlid ten Verhandlungen der amerifanischen Negierung mit Tey⸗ in der That Verwunderung erregen. Wenn man behaupt eiwaiger Handels- oder politischer Beziehungen zwische eins von beiden ein Recht habe, seiner Souveraine und daß keine dritte Macht diese Beziehungen durch Anschluß-⸗Vertrag ändern könne, so müßte doch sicherli— durch Waffengewalt, wenn auch in einem gerechten und gar nicht zu rechtfertigen sein; und doch wird Jeder britanien gerade die letzte Nation ist, welche eine so erhalten möchte. Die kommerziellen und politischen Länder Europa's sind wiederholten Aenderungen unterr

durch freiwillige Verträge, theils durch Eroberung, o Frage nach dem Rechte erhoben wurde. Die vorlie diesem Gesichtspunkte betrachtet, weder neu, noch gefä! a. daß der britische Minister eine solche Schh eabsichtigte, aber die Erklärungen in der Depesche d zu wichtig, als daß sie nicht ernstliche Beachtung vo dienten. Die Regierung und das Volt der Vereinigten mals Verlangen danach getragen, sich in öffentliche welche die Staaten des amertfanischen Kontinents überlassen den europäischen Mächten die ausschließ die Angelegenheiten, welche ihren Kontinent und unter einander angehen, und nehmen deshalb auch haltung von ihrer Seite für uns in Anspruch. Der

Bekanntmachungen.

1877 Bekanntmachung.

In der letztwilligen Disposition des hiesigen Schnei dermeisters Conrad Christian Volborth und dessen Ehe frau Marie Sophie, geborenen Andrauer, vom 16. 1828 und publizirt den 5. Oktober 1812, ist dem Bri der der 1c. Volborth, Zimmermeister Julius Andrau— in Kalisch, eventualiter dessen mit Taufname nicht be nannten Sohne, ein Legat von Einhundert Thaler Courant ausgesetzt, welches die Erben der Volborthsche, Eheleute, nämlich die Kinder des Zimmermeisters Chri stian Jordan Andrauer zu Merseburg und die verehe licht gewesene Marie John, eventualiter deren Erben auszahlen sollen.

Die Volborthschen Eheleute sind am 26. November 1841 und resp. 27. Mai 1843 verstorben, und als Erber

) des Christian Jordan Andrauer haben sich desser . Töchter Karoline und Julie Andrauer, und b) der verehelicht gewesenen John, deren Tochter Do— rothee John, verehelichte Kantorin Rolle, Erstere zu Merseburg und Letztere zu Benneckenstein, ge— meldet.

Dem Zimmermeister Julius Andrauer und desser Sohne, deren jetziger Aufenthaltsort bisher nicht zu er= mitteln gewesen, wird dies zur Wahrnehmung ihre Rechte hierdurch bekannt gemacht.

Nordhausen, den 20. Juni 1844.

Königl. preuß. Land- und Stadtgericht.

Eis] Edittal-Citation.

Der Handlungsdiener Jacob Goerzen, welcher am 12. Januar 1826 hier von Rehhoff bei Stuhm nach Damburg oder Amsterdam gegangen, um von dort nach Ostindien zu segeln, seitdem aber keine Nachricht von seinem Leben gegeben, so wie dessen eiwa zurückgelas⸗ sene unbekannie Erben und Erbnehmer werden hier— durch auf Antrag der Kaufleute Jacob und Abraham Thiessen zu Königsberg in Preußen, als die durch das Testament seiner Mutter ihm substituirten Erben, öffent⸗ lich vorgeladen und angewiesen, sich in dem auf den

23. Otiober 1844, 10 Uhr Vormittags, vor dem Herrn Land und Stadt= . Hartwich anberaumten Termine schriftlich

o 9 versönlich zu melden, widrigenfalls sie für todt erllärt und das zurückgebliebene Vermögen den bekann— ten Erben ausgeantwortet werden wird.

Marienwerder, den 28. November 1843. Königl. Land- und Stadtgericht.

41361 Averrissement

Der dem Oelonomen Heinrich Moritz . auf der Vordergasse zu n rig weer 866 Hypothekenbuche von Dobrilugk Vol. 7 gi 20, pag. 305 verzeichnete konzessionirte Gasthof zum Rautensioi

nebst Hintergebäuden und Hausgarien, gerichtlich abge⸗ il

schäßt auf o, Soß Thlr. 17 Sgr. 1 Pf., so

Börsen. Niederl. wirkl. Sch. 61 156.

tspolitik unterhandelt, welche die Luswüärti ge

wurde aus Rücksichten einer hohen Staatspe Wir haben mit Texas, als einer

Stellung der beiden Republiken bedingt. S 40. 100.

Amsterdam. Z. Juli.

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4 RKthlr. - Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Ansertions-GSebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

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6p auf dieses glatt an, für Gerlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung: 4 Friedrichs strasse Nr. 72.

M 188.

au hal t. Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Inhalt der Gesetz⸗ Sammlung. Amts- Jubelfeier. Rhein- Provinz. Der Gustav-Adolph-Vertin zu Elber⸗

feld. Unglück der Ahrbewohner.

ordnung. Belobung der Landwehr zu Ingolstadt. Königreich Württemberg. Der Heohenzollern. Großherzogthum Baden.

Kammer -⸗Verhandlungen. Großherzogthum Hessen. Beschrän⸗

n, der Verhandlungen der Advokaten⸗Versammlung zu Mainz.

Nuß

Marie in den patriotischen Frauen-Verein.

Frankreich. Depu tirten- Kammer. Interpellation über die Dota⸗ tions- Frage.! Paris. Donon - Cadotscher Prozeß. Stellung der

französischen Truppen an der marokfanischen Gränze. Abfassung eines

Wörterbuchs der Berbersprache. Briefe aus Paris. (Kammerarbeiten:

Eisenbahnen. Die Verhandlungen über die Dotations Frage; Wieder⸗ herstellung der Aumoniers in der Armee. Die Geistlichkeit und die Regimen i s⸗Schulen.)

Großbritanien und Irland. Oberhaus. Lord Powis' Bill ge—

gen die Vereinigung der waliser Bisthümer vertagt. Unterhaus. ö . . / ö ö Pie irländische Registrirungs- und Mnnizipal-Reform-⸗Bill wird ausgege⸗ sollen, bestimme Ich auf Ihren Bericht vom 22sten v. M., daß für den m , dreisährigen Zeitraum vom 1. September d. J. bis dahin 1847 folgende

des Brief- Geheimnisses. Vermischtes. Schreiben aus London. Zoll- und Sieuersätze zur Anwendung lemmen sollen; (Die Lord -Lieutenantsschaft von Irland; O'Connell's Appellations= heben, und zwar vom

ben. London. Lord Haptesburp. Die Frage wegen Verletzung

Gesuch; Lord Haytesbury). Belgien. Bruͤssel. Neue Anleihe.

Griechenland. Schreiben aus München. (Vermittelung der Gesand⸗ ten in dem Streite zwischen der Regierung und den rumeliosischen Häupt⸗

lingen; günstigere Aussichten für die nächste Zukunft.) Türkei. Smyrna. Die italienischen Verschworenen. Eisenbahnen. Bahn von Augsburg nach Donauwörth.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. Aus

Nieder sachsen. Handel mit China.

Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Geheimen Seehandlungs Rath und Direktor des Kredit⸗ Instituts für Schlesien, Wentzel, zum Geheimen Ober -Finanz— Rath; und

Den Intendantur-Rath Schröder zum Militair⸗Intendanten

des Zten Armee-Corps zu ernennen.

Der bisherige Land- und Stadtgerichts Assessor Julius in Kolberg ist zum Justiz-Kommissarius für die Kreise Dramburg und Schievelbein, mit Anweisung des Wohnsitzes in Dramburg, bestellt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Geheime Staats-Minister und zweite Präsident des Staats- Raths, von Rochow, nach Karlsbad.

Dir General- Proviantmeister, Wirkliche Geheime Kriegsrath Müller, nach Psommern und Preußen.

Der Königl. neapolitanische Kammerjunker, Herzog von Gallo, nach Stettin.

nichtamtlicher Theil. Inland.

Berlin, 7. Juli. Die Gesetz⸗Sam mlung (Nr. 20) ent⸗ hält folgende Allerhöchste Kabinets⸗Ordres:

J. Einige Modificationen der bisherigen Besteuerung des fremden Eisens betreffend.

Auf Ihren Bericht vom Aten d. M. und in Uebereinstimmung mit den unter den Regierungen der Zoll-Pereinsstagten getroffenen Vereinbarungen über einige Modisicationen der bisherigen Besteuerung des fremden Eisens, genehmige Ich die Ausführung der nachstehenden Anordnungen:

1) An die Stelle der Bestimmungen unter Position 6, Litt. a, h und des Zoll -Tarifs für die Jahre 1843 1844 und 1845 vem 18. Oktober 1842 sollen die folgenden anderweiten Bestimmungen treten:

Abgabensätze beim: Eingange. Ausgange. Aln Mor s, Gln. Mr /(

a) Roheisen aller Art, altes Brucheisen, Eisenfeile,

Hammerschlag, pro Centner 10 Q ꝛ́7 6

b) Geschmiedetes und gewalztes Eisen C mit Aus⸗

nahme des fagonirten) in Stäben von Qua⸗

drat-Zoll preußisch im QuerschniJtt und darüber,

desgleichen Luppeneisen, Eisenbahnschienen, auch

Roh- und Cementstahl, Guß- und raffinirter

Stahl, pro Centner

Geschmiedetes und gewalztes Eisen (mit Aus-

nahme des fagonirten) in Stäben von weniger

als . Quadrat- Zoll preußisch im Queischnitt,

pro Centner

Façonirtes Eisen in Stäben, desgleichen Eisen,

welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen

und Wagen (Kurbeln, Achsen und dergleichen)

roh vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Be⸗

standtheile einzeln Einen Centner und darüber

wiegen; auch schwarzes Eisenblech und Platten,

Anker und Ankerketten, pro Centner 3

Anmerk. 1. An den Zoll-Gränzen der preußischen westlichen Provin-⸗ zen, desgleichen von Bavern, Württemberg, Baden, Kurhessen und Luxemburg ist Roheisen beim Ausgange frei.

Anmerk. 2. Von Rohstahl, seewärts von der russischen Gränze bis zur Weichsel⸗Mündung einschließlich eingehend, wird nur die all— gemeine Eingangs- Abgabe erhoben.

Anmert. 3. Geknoppertes Zaineisen kann in Bavern auf der Gränze von Hindelang bis Freilassing zu dem Zollsatze von 13 Rthlr. (251. 37 Kr.) pro Ceniner eingehen.

nn ,. Radlranzeisen zu Eisenbahnwagen wird nach Position ('. verzollt.

2) Bei der Verzollung der unter Nr. 1. Litt. b. e. und cz. genann- ten Gegenstände werden bei der Verpackung

Berlin, Montag den Stn Juli

in Fässern und Kisten 10 Pfund J in Körben ; vom Centner Bruttogewicht in Ballen für Tara vergütigt. 3) Die Positionen 6. Litt. d. und e. des Zoll⸗Tarifs vom 18. Ol-⸗

. ; (lober 18412 bleiben unverändert in Kraft. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Allerhöchste Ver⸗ ] :

i845 gelten, sollen vom 1. Septeniber d. J. ab in Winsamkeit treten.

Charlottenburg, den 14. Juni 1844. Friedrich Wilhelm.

An den Staats- und Finanz-Minister Flottwell.

II. Die Eingangs-Zollsätze vom ausländischen Zucker und Syrop 1 3 Aller, die es gesehen, reihet es sich dem vor mehreren Jahren von dem=

und die Steuer vom ausländischen Rübenzucker betreffend,

2

In Gemäßheit der unter den Staaten des Zoll -Vereins bestehenden vertragsmäßigen Vereinbarung wonach, vom 1. September d. J. ab, die Eingangs -⸗Zollsätze vom ausländischen Zucker und Syrop und die Steuer

vom' insändischen Rübenzucker von drei zu drei Jahren sestgestellt werden

J. Vom ausländischen Zucker und Sprop ist an Eingangs-Zoll zu er—

Nach dem Nach dem Für Thara wird ver⸗ 14 Thaler 2d Guld. gütet vom Fuße. Fuße. Centner Brutto⸗Gewicht.

1) Zucker: a. Brod⸗ und Hut⸗, Kan⸗ dis⸗, Bruch oder Lum⸗ 14 in Fässern mit Dauben pen- und weißer gestoße⸗ von Eichen⸗ und ande⸗ ner Zucker, vom Ceniner 10 ö rem harten Holze. 10 in anderen Fässern. (13 in Kisten. Rohzucker und Farin 13 in Fässern mit Dauben (Zuckermehl) vom Cent⸗ von Eichen und ande⸗ [. rem harten Holze. 10 in anderen Fässern. 16. Kist. v. 8 C. u. darüb.

Rthl. Sgr. Fl. Kr. Pfund.

Rohzucker für inländische 13 in Kisten unter 8 Cent. Sic dereien zum Raffini⸗ 10 in außereuropäischen ren, unter den besonders Rohrgeflechten (Ca-

vorzuschreibenden Bedin- nassers, Cranjans). gungen und Kontrollen, 7 in anderen Körben. vom Centner 3. 8 45 6in Ballen.

2) Syrop, vom Centner ... 4 4 11 in Fässern.

II. Die Steuer von dem aus Rüben erzeugten Rohzucker soll Einen Thaler für den Zoll⸗Cenmner betragen und von den zur Zuckerbereitung be⸗ stimmten Rüben mit 13 Silbergroschen von jedem Zoll- Centner roher Rüben erhoben werden.

Diesen Meinen Befehl haben Sie durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen und von dem bestimmten Zeitpunkte ab, zur Ausführung bringen zu lassen.

Sanssouci, den 1. Juli 1844.

Friedrich Wilhelm.

An den Staats- und Finanz⸗Minister Flottwell.

Berlin, 5. Juli. Der heutige Tag ist durch eine seltene Dop⸗ pelfeier bezeichnet. Zwei hiesige hochgestellte und hochverdiente Staats⸗ männer, welche heute vor funfzig Jahren auf dem hiesigen Stadtgerichte dem Staate den Eid der Treue geleistet und sich auch seitdem in mehr⸗ fachen Berufs⸗-Beziehungen nahe gestanden haben, begehen das Fest ihrer funfzigjährigen Amts⸗Jubelfeier: der Königl. Wirkliche Geheime Rath und Ehef⸗Präsident des Geheimen Ober⸗Tribunals, Herr Dr. Sack, und der Königl. Erste Geheime Kabinets-Rath, Herr Dr.- Müller. Indem wir es einer anderen Feder überlassen, von dem zuletztgenann⸗ fen würdigen Staatsdiener nähere Kunde zu geben, bringen wir un⸗ seren Mitbürgern einen kurzen Umriß von den Lebens-Umständen des Ersteren:

Wilhelm Friedrich Sack, geboren 1773 zu Magdeburg, ist der älteste Sohn des im Jahre 1807 hierselbst verstorbenen, den älteren Be- wohnern der Residenz in ehrendem Andenken verbliebenen Bischofs Dr. Sack und einer Tochter des nicht minder würdigen Piobstes Spalding. Die hohen Kirchen- Aemter, welche die Vorältern unseres Jubilars bekleideten, hielten ihn nicht ab, sich der Jurisprudenz zu widmen. Im Jahre 1791 führte ihn sein Vater, wie uns Bischof Evlert in seinem Werke über des hochseligen Königs Majestät gelegentlich als Augen⸗ zeuge erzählt hat, persönlich der Universität Halle zu, worauf er 'später auch noch Göttingen besuchte. Die letztere Zeit brachte ihn in nähere Beziehung zu dem Altmeister Hugo, mit welchem er bis aus den heutigen Tag in freundschaftlichem Briefwechsel verblieben ist. Am 5. Juli' s 793 trat 7c. Sack bei dem hiesigen Stadtgericht als Auskultator in den Staatsdienst und ascendirte in raschen Schritten 1796 zum Referen⸗ dar bei dem Kammergerichte, am 18. November 1797 zum Assessor cum void bei derselben Behörde, am 17. Januar 1798 zum Rath bei der Re⸗ ginn in Bairenth und am 18. Oltober 1798 zum Kammergerichts= Rath. Seine vielseitige Bildung fand sehr bald Anerkennung, so daß er schon seit 1799 als vortragender Rath in dem Ministerium des Auswärti⸗ gen, so wie in dem für Haus. Hoheits⸗ und Lehnssachen, verwandt und 1802 zum Mitgliede der Haupt-Organisations-Kommission für Hild esheim ernannt wurde. Hier wurde ihm die Bekanntschaft der ihm jetzt zur Seite stehenden würdigen Gattin. Im Jahre 1803 wurde er in dem General⸗ Justliz . Departement angestellt, am 14. Dezember 1810 zum Geheimen Ober Justizrath, weiterhin zugleich zum Mitgliede der Immediat-Justiz⸗Eramina—= slons Kommission, im Jahre 1825 zum Mitgliede des Königl. Staats Raths, am 22. Januar 1831 zum Wirklichen Him Ober ⸗Justizrath, am 2. September 1832 zum Zweiten und am 21. Januar 18335 zum Chef- Präsdenten des Geheimen Sber- Tribunal, am 15. Qlteber 16810, dem Tag. der Huldigung, zum Königl. Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädikat Excellenz ernannt. In diesen verschiedenartigen hohen Stellungen, und ins besondere in dem Königl. Justiz-Ministerium, hat der Jubilar bei den wich ligsten und einflußreichsten Gegenständen der Gesetzgebung, von denen när beispielsweise aus früherer Zeit die Nedaction der Kriminal- idnung, aus neuerer die organischen Gesetze für die wiedereroberten und neuen Provinzen

genannt werden mögen, selbstthätig mitgewirkt; und seit Jahren führt er,

eben seiner Theilnahme an den Arbeien des Königl. Staats-⸗-Naths, den Vorsitz in den Plenar-Sitzungen und in einer Abtheilung des höchsten Gerichts hofes, ünausgesetzt rüstig, durch gründliches und elehrtes Wissen, durch scharse Urtheilstraft und gediegene Erfahrung dem ollegium und mittelbar . ert . dem Staate segensreich nützend.

) Die vorstehenden Bestimmungen, welche vorläufig nur für die noch übrige Dauer der laufenden Tarif-⸗Periode, mithin bis zu Ende des Jahres

Seine Verdienste sind von des hochseligen und von des jetzt regierenden Königs Majcstäten durch mehrfache Belobungen, Beförderungen und Drdens⸗

e ; Verleihungen anerkannt worden. Seine Abwesenheit am heutigen Tage * Sie 12 hiernach das weiter Erforderliche anzuordnen und diesen, ; 6 . u h er Meinen Befehl durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. and und Polen. St. Petersburg. Eintritt der Großfürstin t . sc 36 ;

hat die ihm zugedachten mehrfachen Ehrenbezeugungen theilweise verhindert.

Des Königs Majestät haben dem Jubilar den Roihen Adler - Orden erster

Klasse mit? Eichenlaub zu verleihen und ihm denselben nach Wiesbaden,

seinem jetzigen Aufenthaltsorte, überfenden zu lassen geruht. Die Mitglieder ves Geheimen Ober-Tribunals haben ein seine Verdienste anerkennendes

Glückwunsch-Schreiben ihm zugesandt und mit seiner Erlaubniß sein Bild durch den Professor Begas in Oel ausführen lassen. Nach dem Urtheil

selben Meister gemalten Bilde Grolman's, des Jubilars denlwürdigem

Vorgänger, würdig an, übertrifft dasselbe vielleicht noch an Leben und An⸗

muth. Anderweilsige Beweise ehrender Theilnahme werden wohl spãter bekannt werden.

Wir wünschen dem hochachtbaren Jubilar, daß er sich noch lange seines Wirkens erfreuen möge!

Nhein-⸗Provinz. Am 4. Juli hielt der Gustav⸗Adolph⸗ Verein zu Elberfeld seine zweite General ⸗Versammlung. Der Präses berührte in einem lichtvollen Vortrag vorzugsweise die Stel- lung, welche der elberfelder Verein, welcher sich unter dem Namen Rheinischer Gustav⸗Adolph⸗Verein konstituirte, zu den an⸗ deren Provinzial-Vereinen und endlich zum Central⸗Verein in Berlin annehmen werde und charakterisirte dieselbe mit den Worten: Unab⸗ hängiges, aber gleichgesinntes, den Zweck beförderndes Wirken mit jenen und ein freies, selbstständiges Anschließen an diesen. Der Be⸗ richt über das Resultat der Sammlungen und die eingegangenen Bei⸗ träge stellte einen Kassenbestand von beinahe 1300 Rthlrn. heraus. Hiervon sind bewilligt worden 4) für die Besoldung des in Paris unter der population flottante wirkenden Predigers 300 Fr., 2) für die Besoldung des Lehrers an der evangelischen Schule in Dour bei Mons 200 Fr., 3) für die Besoldung eines für Malmedy und St. Vith anzustellenden Predigers 100 Rthlr. und für die Erbauung einer Kapelle in St. Vith 200 Rthlr;, und 4) für den Ankauf eines Grund⸗ stücks zum Bau einer evangelischen Kirche zu Boppard a. Rh. 00 Rthlr. Schließlich wurde der neue Entwurf der Statuten berathen und (mit mehrfachen Modificationen im Einzelnen) angenommen; Für die durch das Gewitter am 23. Juni so schrecklich heimgesuchten Ahr⸗ bewohner wird die Wohlthätigkeit öffentlich in Anspruch genommen. Der entstandene Schaden erreicht, gering gerechnet, die Summe von 100, 000 Rthlr.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Die Allerhöchste Verordnung, die Nichtigkeits Erklärung der nach dem preußischen Landrechte nichtigen, resp. mit Umgehung des landesherrlichen Dispensations⸗ Rechts ge⸗ schlossenen Ehen befreffend, ist aus Rom vom 15. Juli datirt und lautet vollständig wie folgt:

„Da in denjenigen Landestheilen, in welchen noch dermalen das allge- meine preufische Landrecht mit gesetzlicher Kraft bekleidet ist, sich darüber, wer in Fällen, wo es sich um die Auflösung von nichtigen oder ungültigen Ehen im Sinne jenes Gesetzes handelt, das Amt eines öffentlichen Anllä⸗ gers zu übernehmen habe, Anstände ergeben haben, so finden Wir zur Be⸗ reitigůng derselben Uns bewogen, Unseren Regierungs- Fiskalen hierdurch vas Recht und die Pflicht zu übertragen, nicht nur in Fällen von gesetzlich nichtigen, sondern auch von ungültigen, und mit Umgehung des landesherr= lichen Dispensationsrechtes geschlossenen Ehen, nach den Bestimmungen der S§. 962, gö3z und 985 Thl. II. Tit, 4 des preußischen Landrechtes, auf die förmliche Nichtigkeits Erklärung solcher Ehen bei den betreffenden protestan-= iischen Ehegerichten Klage zu stellen und bei den Verhandlungen darüber das Interesse der verletzten allgemeinen Sittlichkeit sowohl, als des gleicher⸗ maßen verletzten landesherrlichen Dispensationsrechtes gehörig zu wahren, sobald jedesmal die Aufforderung hierzu durch die ihnen vorgesetzte Stelle an sie ergehen wird.“ .

Von Sr. Hoheit dem Herzog Maximilian in Bayern, als Kreis⸗ Kommandanten der Landwehr in Ober⸗Bayern, ist dem Eifer und Gemeinsinn, womit die Landwehr der Stadt In golstadt, und be⸗ sonders die Kavallerie, am 16., 17. und 13. Juni zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung beitrug, mittels Erlasses vom 26. Juni vor⸗ zügliche Anerkennung mit dem Zusatz ausgedrückt worden, daß das ehrenvolle Benehmen dieser Landwehr zur Kenntniß Sr. Majestät des

Königs gebracht worden sei.

Königreich Württemberg. Laut Berichten, die von Reisenden am 1. Juli nach Stuttgart gebracht wurden, hatte in der Nacht zuvor auf dem Hohenzollern, an welchen sich für die Dy⸗ nastie von Brandenburg und Preußen die Erinnerung ihres Ursprungs knüpft, der Blitz eingeschlagen. Das Feuer verzehrte = ob ganz oder theilweise, ward nicht angegeben die auf demselben bes ! liche, alte, in vieler Beziehung merkwürdige Kapelle.

Großherzogthum Baden. In der Sitzung der zweiten Kammer der Stände vom 2. Juli wurde nach dem Antrage der Kommission mit allen gegen drei Stimmen beschlossen, das Gehalt der Volksschullehrer erster und zweiter Klasse auf 200 Fl. festzusetzen, und das betreffende Gesetz mit dieser Aenderung angenommen.

Großherzogthum Hessen, Nach einem in der Kölni⸗ schen Ztg. enthaltenen Briefe aus Mainz ist von Seiten Groß⸗ herzoglicher Regierung der dortigen Anwaltkammer eröffnet worden, daß die Verhandlungen der Anwalt⸗Versammlung nicht öffentlich sein und nur Personen zugelassen werden sollen, welche dem Advokaten⸗ stande angehören, ferner werde ein von der Regierung ernannter Kom⸗ nissarius die Verhandlungen leiten und sein Veto einlegen, sobald a n n von dem streng begränzten Gegenstande dem eigent⸗ lichen Privat⸗ und Kriminalrechte stattsinden. Die unter vielen Gesichtspunkten sehr zweckmäßige Maßregel scheint durchaus nicht nach dem Geschmacke der mainzer Ädvolaten zu sein, indem sie an ihre Berufsgenossen im Königreich Württemberg die Frage gestellt haben,

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