1844 / 220 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ĩ anzig bestimmtz in ber größten Gefahr.! In Weh⸗ . 1 2. 2 * mit Kähnen in den Straßen. Die fortwährenden Winde und Stürme aus West, Süd- und Nordwest während des Juni und Juli haben das Haff durch die Ostsee der⸗ maßen angestant, daß es sein Bette an der sogenannten lithauischen (östlichen) Seite übertreten und Alles überschwemmt hat. Nach Berichten vom 5. August ist das Wasser der Weichsel und Nogat im

Fallen, der Elbingflu dagegen wieder gestiegen.

Provinz Schlesien. Die Schlesische Chronik enthält folgenden, aus Breslau vom 1. August datirten Artikel: „Der Mi⸗ nister des Innern hat unterm 25. Juni d. J. an sämmtliche Ober⸗ Präsidenten (mit Ausschluß des der Rhein-Provinz) eine Verfügung crlassen, worin die Ansicht einer Stadtverordneten⸗Versammlung, daß die Königl. Kabinets⸗-Ordre vom 19. April e über die Veröffent⸗ lichung der n . städtischer Behörden und Ver⸗ treter die Königlichen Festsetzungen der Städte-Ordnung und der Instruction für die städtsschen Vertreter beschränkt habe, als auf einem Mißverständniß beruhend erklärt wird. „„In denjenigen Städ= ten““, heißt es in dem gedachten Resfript unter Anderem, „„ in welchem die Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808 gilt, bedarf es der Genehmigung des Magistrats zu der Veröffentlichung der Gut⸗ achten über die Verwaltung eben so wenig, als solche zum Ab⸗ drucke der in 5. 14 der allegirten Instruction bezeichneten 2 über Gegenstände bevorstehender Berathungen erforder lich ist. Bie Allerhöchste Kabinets Ordre vom 19. April d. J. hat daher in den betreffenden Vorschriften der Städte-Ordnungen nichts geändert, noch beschränkt, sondern die Gegenstände, welche in gesetz⸗ licher Weise veröffentlicht werden können, nur vermehrt.““ Somit ist allen städtischen Behörden und Vertretern, die sich mit ihrer Passivität, Bequemlichkeit oder Oeffentlichkeitsscheu hinter die angeblichen Beschränkungen der Königl. Kabinets-Ordre vom 19. April d. J. zurückziehen wollten, die Verschanzung weggenommen, und sobald die Bürger einer Kommune darauf bestehen, wird diesem Fortschritt der Oeffentlichkeit in städtischen Angelegenheiten nicht länger ein Hinderniß entgegengesetzt werden können.“ In den letzten Konferenzen des brestaner „Vereins zur Abhülfe der Noth der Weber und Spinner“ ist beschlossen worden, 300 Etr. Flachs von ausgezeichneter Qualität aus Preußen anzukaufen und ihn vorschußweise an die Lokal⸗ Vereine zu vertheilen, damit eine zweckmäßige Unterstützung auch der Spinner erzielt werden könne, zumal da die diesjährige Aerndte wenig Hoff⸗ nung darbietet. Zu Reinerz sind am 2. August 5 Menschen durch den Einsturz eines Brandgiebels getödtet und mehrere schwer verwundet worden.

Provinz Posen. Die von Posen nach Erdmannsdorf entsandten Deputirten erhielten am Tage ihrer Ankunft daselbst G1. Juli)h eine Einladung zur Königlichen Tafel, bei welcher Gele⸗ genhest Ihre Majestät die Königin sich über die Allerhöchstihnen be⸗ wiefene Anhänglichleit und Liebe auf huldvolle und ergreifende Weise äußerten.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Se. Majestät der König hat von Palermo aus für die Verbesserung der Soldaten⸗-Menage solgende Bestimmungen zu geben geruht: Bei einer täglichen Einlage in die Menage von 5 Kr. soll der Soldat, sobald das Pfund Ochsenfleisch auf 11 Kr. gestiegen ist, bei jedem Kreuzer, den es mehr kostet, einen

haiben Kreuzer Theuerungs-Zulage erhalten, überdies sollen die bis⸗

her zur Unterstützüng von Unteroffizieren und ihren Familien verwen⸗ deten Ersparnisse bei dem Holzverbrauche in den Kasernen, welche nicht unbedeutend sind, der Verbesserung der Menage zugewendet werden eine Verfügung, welche, wie der münchner Korrespondent der Augsb. Allg. Ztg. sagtz den bayerischen Soldaten rücksichtlich seiner Rahrung so gut ober besser stellen dürfte, als es irgendwo der

Fall ist.

Königreich Sachsen. Am 5. August fand zu Leipzig eine Versammlung des dortigen Haupt-Vereins der Gustav⸗Adolph⸗ Stiftung statt. Demselben haben sich bisher 39 sächsische Zweig⸗ Vereine angeschlossen. Die Jahres- Einnahmen betrugen etwas über 6000 Rthlr. Von der Masse der eingegangenen Unterstützungs⸗ Gesuche konnten der Kürze der Zeit wegen nur einzelne mitge⸗ theilt werden; 3. gaben, wie die Deutsche, Allgemeine Zeitung bemerkt, der Versammlung ein trauriges Bild von der kläglichen Hülflosigkeit und Bedrängniß vieler protestanti⸗ schen Gemeinden, namentlich in den österreichischen Staaten und in Bayern. Die Versammlung bewilligte von den ihr zur Verfügung stehenden Geldern einen Theil zur Unterstützung zweier Gemesnden in Oesterreich, einen anderen Theil überließ sie der am 8. August in Chemnitz stattsindenden Versammlung sämmtlicher zum leipziger Haupt⸗Verein gehörigen Zweigvereine zur beliebigen Dispo⸗ sitlon.! Der von einem der Anwesenden gestellte Antrag, es möchten von der Tentral-Verwaltung des Vereins alle geeigneten gesetzlichen Mittel ergriffen werden, um eine Aufhebung des bayerischen Verbots zu ermöghichen und auch dort nothleidenden Protestanten zu Hülfe zu kommen, ward einstimmig angenommen.

Königreich Hannover. Der in Kassel erschienenen Ueber⸗ setzung der, Memoiren des Herzogs Karl von Braunschweig“ ist in Hannover der Debit versagt worden.

Königreich Württemberg. Die Organisation des Würt⸗ tembergischen Handels- Vereins ist in so fern vollendet, als die vier von den Statuten vorgeschriebenen Privat- Handels-Kammern des Landes gewählt und konstituirt sind. Die Mitglieder dieses Vereins haben sich durch ihren Beitritt zu demselben verpflichtet, Streitigkei⸗ ten über Handelsgegenstände, in welche sie verwickelt werden, mögen sie Kläger oder Beklagte sein, zur Entscheidung vor die Schieds⸗ gerichte, resp. die betreffenden Handels⸗-Kammern zu bringen. Der Schwäbische Merkur macht die sehr fro Zahl der Vereins⸗ Miiglieder bekannt. Die vier Privat⸗Handels⸗Kammern oder Schieds⸗ , rn sich in Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Reut—

en.

Großherzogthum Hessen. Die Inschriften am Ludwigs⸗ . . Hie . esten a. . dem . en 8 Voll“; die na ten enthält die Angabe der Tage

der Grund steinlegung und r ; ;

Großherzogthum Oldenbu Der G eine Nielse nach d 18 rg. er Großherzog hat ö

Großherzogthum Sachsen⸗Weim ĩ ö 2 * ei 6 cesa dif i in Weimar ha . 31. Juli 3 ,

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nachdem im Königreich Polen die dortige Regierung über keine Grund⸗ stücke mehr zur Aufnahme fremder Einwanderer zu verfügen habe, Letztere sich nicht mehr auf Krongütern niederlassen können, mithin auch in Zukunft bei der betreffenden Gesandtschaft keine Pässe dieser Art mehr visirt werden. Nur wer einen Vertrag mit einem Guts⸗ herrn im Königreiche Polen unter Beiziehung der amtlichen Behör—⸗ den des Königreichs abgeschlossen und den Beweis dafür vorlegen kann, erhält das erforderliche Visa. Dasselbe gilt auch von Hand⸗ werkern und Fabrik⸗Arbeitern.

Landgrafschaft Hessen⸗ Homburg. Dem Frank⸗ furter Journal wird aus Homburg unterm 4. August berichtet: „Von den hohen hier weilenden Gästen hat Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen uns gestern auf einige Tage verlassen. Se. Königliche Hoheit wohnt, dem Vernehmen nach, heute in Koblenz dem Dank⸗Gottesdienste bei, welcher dort aus Anlaß des wunder⸗ baren Schutzes gehalten wird, der dem Könige und der Königin von Preußen bei dem Mordanfalle am 26sten v. M. durch die göttliche Vorsehung, zu. Theil geworden ist. Der Prinz wird sodann, die Zwischenzeit bis zu den Manövern in Preußen benutzend, wahrschein⸗ lich einen lurzen Besuch in England machen, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin aber bis zu dem Ende, Ihrer angefangenen Kur hier verweilen. Was von einer Reise Höchstderselben nach England in öffentlichen Blättern gesagt worden, beruht sonach auf einem Irrthum.“

Oesterreichische Monarchie.

( Wien, im Juli. Unser. Magistratsgebäude, das erst un— längst mit würdigeren Lokalitäten für die Civil-Justiz versehen wor⸗ den ist, bekommt nun von außen einen den Gesetzen der Aesthetik ent⸗ sprechenden, recht freundlichen Anstrich. Wir begrüßen dies mit Freu⸗= den und als Vorzeichen, daß nun auch das innere Walten besser ein— gerichtet werde, wobei das der Manipulations-Aemter vor Allem zu nennen ist. An diesem bricht sich selbst die Energie der Kollegien, weil eine noch so prompte Beförderung vom Rathstische nichts nützt, wenn sich der Bittsteller nicht dazu versteht, dem ersteren seine Huldigungen darzubringen. Die wichtigsten Akte im Grund— buchs⸗ Amte z. B. bleiben unter dem Vorwande, daß keine Zeit zum Vollzuge vorhanden sei, wochen, ja monatelang unbefolgt liegen, ob⸗ schon der Auftrag des Rathstisches an Eile mahnte und triftige Gründe für die Meinung vorhanden sind, daß der vorgeschützte Zeit⸗ mangel leicht beseitigt werden kann. Dasselbe gilt vom Expedite, der Buchhalterei und besonders vom Institute der Gerichtsdiener. Die darüber von Allen, welche mit diesen Hülfsämtern in Berührung kommen, ertönenden Klagen treffen auch die Rathstische, wenigstens in⸗ sofern, als die Heilung von ihnen ausgehen sollte und in ihrer Macht läge, da sie nur dauernde Energie und verdoppelte Wachsamkeit er⸗ fordert. Die Stelle eines Direkkors der Gymnasial-Studien ist er⸗ ledigt. Möge die Wahl dazu einen Mann treffen, der den traurigen Zustand unseres Gymnasiums ganz erfaßt und die Kraft besitzt, seine wefentlichen Gebrechen festen Muths aufzudecken und zu heseitigen. Wie verlautet, liegt der von der Gesetzgebungs-Hof⸗-Kommission aus⸗ gearbeitete Entwurf zu einem neuen Handels- und Wechselrechte schon längere Zeit dem Staats⸗Rathe zur Prüfung vor.

uli. Die Fabrication des Zuckers

A Aus Ungarn, Ende ande große Kapitalien zugewendet

bens Runkelrüben sind in unserem

worden, aber allgemein verlautet die Klage, daß sich dieselben nicht

rentiren. Den häuptsächlichen Grund davon, den Mangel an gehö⸗ rigen Kenntnissen, beweist am besten die dem Grafen Karl Forgäeh

gehörende Zucker- Fabrik zu Ghymes, welche sich im besten Betriebe

und in jährlicher Ausdehnung befindet. Der Graf hatte mit seinem Kennerblicke zur Direction in Berlier einen Mann erkoren, der, aus Frankreich stammend, die Fabrication genau kennt, mit den Wegen des Handels sehr vertraut und grundehrlich ist. Dieser schuf die große Fabrik und überrascht mit seinen Erfolgen ganz Ungarn.

Frankreich.

Paris, 3. Aug. Die otaheitischen Angelegenheiten haben in den letzten Tagen das Interesse für die Ereignisse an der marokka⸗ nischen Gränze fast in den Hintergrund gedrängt. Das Ministerium wird von der Oppositions-Presse der Feigheit und Unempfindlichkeit für die National-Ehre beschuldigt, besonders im Gegensatz zu der Haltung der englischen Minister in dieser Sache. Sir R. Peel und Lord Aberdeen, sagt man, zaudern keinen Augenblick, eine feierliche Erklärung abzugeben, um die öffentliche Meinung ihres Landes zu⸗ friedenzustellen; sie verhehlen nicht, Nachrichten von Otaheiti erhalten zu haben, sie sprechen ihre Ansicht über das Geschehene aus; sie zeigen an, daß sie Genugthuung gefordert, sie übernehmen also die Verant⸗ wortlichkeit für die Gewährung dieses Verlangens. Der französische Minister dagegen trete furchtsam und zitternd vor die Pairs Kammer mit dem lächerlichen Mährchen hin, daß es ihm an Nachrichten fehle, daß die Zeitungen mehr wüßten als er; während ganz England den Missio— nair Pritchard, trotz seiner gewaltsamen Handlungsweise, in Schutz nehmeé, blos weil er englischer Konsul gewesen und Engländer sei, sinde Herr Guizot kein Wort zu Gunsten der französischen Offiziere, bes Gouverneurs und des Kommandanten der Gesellschafts⸗-Inseln, die sich durch das unwürdige Benehmen eines leidenschaftlichen und hartnäckigen Feindes zu strengen Maßregeln genöthigt gesehen, und er verwünsche den Zufall, der die Neuigkeiten aus Otaheiti noch zwei oder drei Tage vor dem Schluß der Session nach Frankreich gebracht. Die eine Regierung also stolz und kühn, Genugthuung fordernd, ohne viel nach der Gerechtigkeit ihrer Sache zu , , die andere de⸗ müthig und lahm, um Zeit zum Nachdenken bittend und sich bemü⸗ hend, ein Unrecht aufzufinden, für welches sie um Verzeihung ersuchen könne. Ein solches Raisonnement kann nicht befrem⸗ den, da die Opposition in der Besitznahme von Otaheiti selbst und in der Absetzung der Königin Pomareh kein Unrecht erkennen will und gegen diesen ersten Gewaltschritt freilich jeder spätere als unbedeu⸗ fend erscheinen muß. Was aber die Vergleichung mit dem Beneh⸗ men der englischen Minister anbelangt, so hätte die französische Op⸗ position . auch weiter verfolgen und auf sich und ihre britischen Kollegen ausdehnen sollen, um aus der ganz anderen nationalen Hal⸗ tung ber Letzteren bei ernsten Fragen der auswärtigen Politik, welche dork nie anders als mit gemessener Würde auch von den Gegnern der herrschenden Partei behandelt werden, die Verschiedenheit in dem parlamentarischen Auftreten der beiderseitigen Regierungen sich zu er⸗ klären. Im vorliegenden Falle haben indeß allerdings auch Männer, von deren Seite man keine schikanenhafte Opposition vorauszusetzen hat, wie gestern in der Pairs⸗-Kammer Herr Charles Dupin, zur Vertheidigung des Verfahrens der französischen Behörden auf Ota⸗ heiti das Wort nehmen zu müssen geglaubt, edoch ohne auf den Ur⸗ sprung der jetzt dort bestehenden erhältnisse zurückzugehen. Wenn aber auch die Handlungsweise des Gouverneur Bruat und des Kom⸗ mandanten d' Aubi 3 gegen den Missionair Pritchard sich rechtferti= gen lassen mag, 8 ald man davon ausgeht, daß für sie zu jener 37 die . Occupation von Otaheiti eine vollbrachte That= fache war, so wird doch, wenn die Frage zwischen Frankreich und England zur Verhandlung kommt, die Angelegenheit von einem an⸗ deren Stanbpunkt aus behandelt und dabei auf die Quelle der ent⸗

standenen Differenzen, nämlich auf die völkerrechtliche Frage über die Besitznah on den Gesellschafts⸗Inseln, zurückgegangen werden müssen. Diesen Punkt hat Herr Ch. Dupin gestern ganz außer Acht gelassen, als er bei Gelegenheit des Gesetz⸗Entwurfs über einen außerordentlichen Marine⸗Kredit, über den er den Kommissions⸗ Bericht erstattet hatte, sich, veranlaßt durch eine Interpellation des Marquis von Bosssy, in Abwesenheit des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten folgendermaßen über die Sache vernehmen ließ: „Es ist gestern eine Nachricht von England eingetroffen und durch unsere Blätter nebst Uebersetzungen ofzieller Aktenstücke verbreitet worden; ich trage aber kein Bedenken, zu erklären, daß diese Doku⸗ mente der Ehre des jenseits des Kanals so lebhaft angegriffenen Marine-Ofsiziers nicht im geringsten zum Nachtheil gereichen. Diese Aktenstücke beweisen, daß der besagte Offizier (Capitain Bruat) ein Mann von Herz ist, ein Mann, der den Absichten der Regierung ge⸗ mäß gehandelt hat. Nachdem er von der Regierung den Befehl er⸗ halten, Otaheiti zu verwalten, hat er dies Land so verwaltet, wie seine Pflicht es ihm vorschrieb. Er ist auf Hindernisse von Seiten eines Mannes getroffen, der, nicht seinen Charakter als Gesandter, sondern seinen Charafter als bloßer Konsul oder vielmehr Handels⸗ Agent, dazu mißbrauchte, Intriguen zu nähren und den Haß der Ein⸗ geborenen gegen die Franzoͤsen aufzuregen. Ich sage, die Regierung von Otahesti' (d. h. der französische Gouverneur) durfte nicht Anstand nehmen, Hand an einen Mann zu legen, der so auf frischer That betroffen wurde. Und doch befahl der Gouverneur noch, mit allen möglichen Rücksichten gegen einen Mann zu verfahren, der sich selbst außerhalb des Gesetzes gestellt hatte, und nach fehr kurzer Haft ließ er! denselben auf ein englisches Schiff hin— überbringen. Mag immerhin das englische Parlament von dirsen Thatsachen Kenntniß genommen haben. Es giebt in der Masjorität beider Parlamentshäuser gerechte Männer genug, welche anerkennen werden, daß der Gouverneur von Otaheiti sich in seinem Rechte befand. Dies ist, meiner Ansicht nach, der wahre Stand der Dinge, und wenn der Sffizier, von dem es sich handelt, unter uns angeklagt werden sollte, so würde ich ihn auf der Tribüne vertheidigen, von welcher Seite auch die Anklage ausgehen möchte.“ Dieser Vortrag wurde öfters von lebhaften Beifallsbezeigungen unterbrochen, und als der Redner bie Tribüne verließ, empfing er die Glückwünsche mehrerer Pairs. Der vorliegende Gesetz⸗Entwurf erhielt dann mit l gegen 4 Stim⸗ men bie Genehmigung der Kammer, nachdem, Marquis, von Boissy einen vergeblichen Versuch gemacht hatte, die Diskussion über die ota— heitische Angelegenheit noch weiter fortzusetzen. Eine andere öffent- liche Demonstration in Bezug auf diese Sache fand gestern in der Oper statt. Es wurde „Karl VI.“ von Halevy gegeben, und im zweiten Akt forderte das Parterre laut den National⸗Gesang: „Krieg den Tyrannen! nimmer soͤll in Frankreich England herrschen!. Die Tirectlon ließ darauf anzeigen, daß das begehrte Musikstück A Au- fang des dritten Aktes ausgeführt werden solle. Dies geschah; Duprez, Levaͤsseur und der Männer-Chor trugen dasselbe Sor; es folgte stür- mischer Applaus, und der Gesang mußte wiederholt werden. Graf Molé ist gestern Abend nach Nenilly gerufen worden; er hatte eine Besprechung mit dem Könige, die an brei Stunden dauerte. Man glaubt, daß diefelbe sich auf Otaheiti bezogen, habe, und es verbrei= tet sich zugleich das Gerücht, im Ninister⸗ Conseil sei entschieden wor⸗ den, daß drei Spezial ⸗Kommissarien, aus den Mitgliedern der beiden Kammern und dem Staats-ziath gewählt, nach jener Insel abge⸗ schickt werden sollten, um eine Untersuchung über die jüngsten Ereig⸗ nisse anzustellen. Dieser Beschluß, heißt es, wäre bereits dem engli⸗ schen Botschafter, Lord Cowley, eröffnet worden.

Nach Privatbriefen aus Gibraltar vom 21. Juli scheinen die Resultate, die man sich von der Mission des englischen General ⸗Kon⸗ suls Hay an den Kaiser von Marokko versprach, sich noch zu verzö⸗ gern. Herr Hay hatte zu Mogador auf. die Erlaubniß des Kaisers zur Fortsetzung seiner Reise warten müssen und, konnte diese Stadt erst am IH. Juli veriasfen. Gleichzeitig erhielt der marokkanische Konsul zu Gibraltar ein Schreiben, welches ihn benachrichtigte, daß der Kaifer im Begriff stehe, Marokko zu verlassen, um sich nach Fez und Mequinez zu begeben, um der Gränze näher zu sein und seine Unterthanen besser zu überwachen und in Gehorsam zu halten. Fez und Mequinez liegen nur eine halbe, Tagereise von einander, und Mequinez ist der Sammelplatz zahlreicher Truppen- Corps. Wahr⸗ scheinlich wird also Herr Hay bei seiner Ankunft zu Marokko den Kaiser dort nicht mehr getroffen haben. Der Konsul erklärt, daß, wenn im Fall eines allgemeinen Truppen⸗Aufgebots die verschiedenen Distrikte ihre Kavallerie Kontingente stellen, der Kaiser 100,000 Rei⸗ ter, darunter 50 00 prächtig ausgerüstete Schwarze, zu Fez und Mequinez würde versammeln können. Die maurische Kavallerie hat keine Intendanturz jeder Reiter führt Provision für 20 Tage bei sich. Die Zahl 100,900 wird sedoch für eine große Uebertreibung gehalten, man müßte denn in Anschlag bringen, daß ein Z30jähriger Krieger oft 10 Kinder hat, die frühzeitig zu Pferde sitzen lernen. An der marokkanischen Küste soll ein französisches Schiff auf den Grund gerathen sein, so daß man Geschütz und andere Stücke der Ladung über Bord werfen mußte, um es flott zu machen; wäh⸗ rend dessen schaarten, wie gemeldet wird, die Marokkaner unter fürch⸗ terlichem Geschrei sich zusammen und wollten es eben angreifen, als es wieder frei wurde und seine Fahrt fortsetzen konnte.

HJ Paris, 3. Aug. Die Tribünen der Pairs Kammer waren heute ungewöhnlich gefüllt, da man vernommen hatte, daß Interpellationen in Betreff der Aeußerungen Sir Robert Peel's im englischen Parlament, an den Minister des Auswärtigen gerichtet wer⸗ den follten. Die Pairs waren zahlreich erschienen, die Herren Guizot, Villemain, Dumon, Martin (du Nord) und Lacave Laplagne befinden sich auf ber Ministerbank. Herr von Mareuil verlangt das Wort und verliest ein von ihm mit dem Marquis von Boiss verfaßtes Gesuch um Ermächtigung, den Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten über Otaheiti interpelliren zu dürfen. Herr Guizot verlangt bas Wort. Er werde heute nicht thun für den Marquis von Boissp, was er neuerlich nicht für den Fürsten von der Moskwa thun zu dürfen geglaubt. Es gebe Thüren, die nicht jedesmal geöffnet wer—⸗ den dürften, so oft man daran anklopfe. So lange der geeignete Augen⸗ blick nicht gekommen, werde er nicht in Erklärungen gingehen, wodurch die allgemeinen Interessen des Landes gefährdet werden könnten. Er glaube, man dürfe nicht alle Behauptungen der Journale auf der Tribüne diskutiren. Wenn die Thatsachen bekannt und aufgeklärt seien, sei er bereit, die Debatte über Alles anzunehmen, was die Regierung gethan haben werde. Bis dahin verweigere er jede Antwort. Der Fürst hon der Moskwa: Er habe neulich in Gegenwart der vom Ka⸗ binet gegebenen Erklärungen nicht weiter in dasselbe dringen zu müssen geglaubt. Seitdem aber habe die Frage eine andere Gestalt gewon⸗ nen, neue Thatsachen lägen vor. Der erste Minister des englischen Kabinets habe in Ausdrücken gesprochen, daß es nöthig sei, daß die Negierung age wie sie sich zu verhalten gedenke. Die Geduld des Landes habe ihr Ziel, dieses Ziel sei gekommen. Ueber⸗

zeugt, daß keine Unbescheidenheit darin liege, Aufschlüsse über diese Frage zu verlangen, h tube er aus allen Kräften das Verlangen

bes? Marquis von Boissy. Herr Guizot: Er sei erstaunt, daß der Redner vor ihm so wenig die wesentlichen Grundsätze der constitutionellen Regierung kenne, daß er dieselbe zwingen wolle, in Erklärungen einzugehen, welche den Unterhandlungen scha⸗

den könnten, die angeknüpft seien, und etwas zu sagen, was sie nicht sagen dürfe. Jeder habe bas Recht, seine Meinung auf der Tribüne auszusprechen, der Fürst von der Moskwa mache von diesem Rechte einen ausgedehnten Gebrauch; aber man könne ihm kein Recht zuer⸗ kennen, zu sagen, die Regierung kümmere sich nicht um die Würde des Landes, während sie un Gegentheil im steten Hinblick auf. diese Würde handle, nur mit Klugheit und Umsicht. Bevor man auf eine Debatte eingehe, müsse man sich versichern, ob die Thatsachen genau seien; bis dahin sei er entschlossen, in keine Erklärung sich einzulassen. Graf von NRontalembert erinnert an alle Angriffe der englischen Presse gegen die französische Marine und den Prinzen von Joinville und beklagt sich, daß selbst im englischen Parlamente ernste, emi⸗ nente Männer sich zum Echo dieser Angriffe auf Frankreich machten. Herr Guizot wiederholt, daß er die Thatsachen nicht so annehmen könne, wie sie dargestellt worden seien. Die Kammer wisse, daß er nicht gewohnt sei, der Diskussion auszuweichen. Er mache sich anheischig, über Alles Rechenschaft zu geben, was das Kabinet in dieser delikaten Frage gethan haben werde, Beifall.) Marquis von Boissy unterstützt die Bemerkungen des Grafen Mon—⸗ talembert; man dürfe die National-Empfindlichkeit nicht verletzen, die in diesem Augenblicke bis zur Erbitterung gestiegen sei. Er führt als Beweis an, was gestern in der Oper bei der Vorstellung von Karl VI. vorgegangen sei. (S. oben unter Paris.) Er verlangt Vertagung der Interpellationen auf Montag. Vielleicht könne das Kabinet bis dahin Aufschlüsse, die es inzwischen erhalten, mittheilen und antwor⸗ ten. Der Kanzler fragt, ob die Kammer die Interpellationen des Marquis von Boissy zulassen wolle. Die Kammer entscheidet mit großer Majorität verneinend. Vicomte Dubouchage: Aber die französischen Marine-Ofsiziere seien insultirt, worden, man sei ihnen eine Genugthuung schuldig, er bitte das Kabinet, nicht eine zweite Ausgabe von einer Desavouirung zu machen. Graf Mol s bedauert, daß das Kabinet, indem es eine kluge Zurückhaltung beobachte, nicht einige Worte der Ermuthigung für die französischen Offiziere habe vernehmen lassen. Herr Guizot: Wenn er geglaubt hätte, daß einige Worte die Wirkung hervorbringen könnten, die ihnen der Herr Graf Molé beimesse, so würde er sie ausgesprochen haben. Aber es wäre ihm unmöglich, weiter zu gehen, ohne die Gemüther in einer Sache zu erhitzen, wo es vielmehr um Beruhigung zu thun sei. Er wolle die Ehre und die Würde der Marine aufrecht halten, und eben deshalb könne er auf die Interpellationen nicht antworten.

Paris, 3. Aug. Die ministeriellen Abendblätter haben, gegen allgemeine Erwartung, gestern nichts über den Stand der Dinge in der marokfanischen Frage gebracht, aber schon gestern Nach— mittag wußte man in der Pairs-Kammer, daß die Regierung eine telegraphische Depesche mit Nachrichten von hoher Wichtigkeit erhal— ten hatte. Nach denselben ist der Fanatismus der ganzen muselmän⸗ nischen Bevölkerung von Marokko auf den äußersten Grad gestiegen; zu Tanger soll ein so heftiger Aufstand gegen die Christen stattgefunden haben, daß der Prinz von Joinville nur mit genauer Noth die dort befindlichen Franzosen und den französischen⸗ Konsul selbst zu retten vermochte, indem er sie an Bord seiner Schiffe auf⸗ nahm. Hierdurch würde sich auch erklären, warum der Prinz am 2sten abermals plötzlich mit dem Dampfschiffe „Pluton“, auf welchem er seine Abmiralsflagge aufgepflanzt hatte, von Cadix nach Tanger absegelte. Das Erscheinen der ganzen französischen Flotte vor Tanger am 18ten, wo sie in Schlachtordnung in die Rhede eingelaufen war, scheint vollends die Erbitterung und den Fanatismus der Mauren entflammt zu haben. Denn von allen Seiten kamen dieselben aus dem Innern in Masse herbei, in äußerst drohender Haltung und mit der laut ausgesprochenen Absicht, sich einer etwaigen Landung zu widersetzen. In der Pairs⸗Kammer ihre man auch, eine der höchsten Personen von Marokko, die ehemals selbst Ansprüche anf den Thron gemacht hatte, deren Namen man jedoch nicht nannte, habe an den Sultan Muley Abd el Rhaman geschrieben, wenn er das Ultimatum Frankreichs nicht zurückweise, so werde er (der erwähnte Thron⸗ Prätendent) selbst an der Spitze von 80000 Mann ge⸗ gen ihn marschiren. Der charakterschwache Sultan, der an⸗ fangs die Unklugheit beging, den heiligen Krieg im ganzen Lande predigen zu lassen, hat damit nun eine Feuersbrunst entzündet, die wieder zu löschen nicht mehr in seiner Macht, zu stehen scheint. Auch die englische Regierung soll mit Besorgniß diese unter den Ma⸗ sokfanern immer mehr um sich greifende Stimmung sehen und allen ihren Agenten daselbst aufgetragen haben, mit der größten Umsicht und Thaͤtigkeit im versöhnenden Sinne zu wirken. Nicht ohne, In⸗ teresse dürfte es sein, zu vernehmen, daß inmitten dieser kriegerischen Aspekten gerade in diesem Augenblicke einer der geschicktesten Waffen— schmiede von Paris mit der, Anfertigung eines außerordentlich präch⸗ tigen Gewehrs für den Kaiser von Marokko beschäftigt ist. Man fann sich von der Kostbarkeit dieser Waffe eine Idee machen aus dem Umstande, daß das Rohmaterial der in massivem Golde bestehenden Fassung allein 6000 Fr. werth ist.

Man will übrigens wissen, die marokkanische Frage habe zu Mißverständnissen im Schoße des Ministeriums die Veranlassung ge⸗ geben, indem Marschall Sotult nicht mit der von Herrn Guizot bis setzt befolgten Politik in allen Punkten übereinstimmen soll. Es scheint, ber alte Marschall ist für ein energischeres Auftreten, wenigstens ver⸗ sichern dies die Männer, die als seine besonderen Freunde bekannt sind, unter ihnen Herr Teste, der, so lange er ein Portefeuille inne hatte, stets auf der Seite des Marschalls und oft gegen die Ansichten des Herrn Guizot stand. Man versichert, derselbe wolle sich nach St. Amand begeben, um den Marschall zu dem festen Entschlusse zu vermögen, daß er sein Portefeuille nicht länger beibehalte, welches er schon mehrmals niederzulegen beabsichtigte, um sich die seinem vorge⸗ rückten Alter nöthige Ruhe zu geben. Sb die Bemühungen des Herrn Teste glücklich sein werden, ist jedoch noch zweifelhaft, da auch Herr Guizot seiner⸗ seits Alles aufbietet, um den Marschall dem Kabinet zu erhalten, weil sein Name besonders bei der Armes immer noch einen gewissen Zauber ausübt. Jedenfalls wird vor dem, Monat Oktober keine Aenderung im Ministerium eintreten, da alle Mitglieder desselben gegenseitig über⸗ eingekommen sind, in keinem Falle vor jener Zeit irgend eine Ent⸗ lassung einzureichen. Fortwährend wird Herr Höbert, der jetzige Ge⸗ neral-Prokurator, künftig als Nachfolger des Herrn Martin du Nord im Justiz-Ministerium betrachtet; nicht so ausgemacht ist, wer den Finanz-Minister Herrn Lacave-Laplagne ersetzen soll, wenn der Ge⸗ brauch der Bäder auf dessen Gesundheit nicht den gewünschten Er⸗ folg hervorbringen sollte. Herr Passy, der schon früher das Finanz⸗ Portefeuille bekleidete, hegt zwar unverkennbar den Wunsch, wieder ans Ruder zu kommen; aber bisher hat er, Herrn Guizot gegenüber, eine Stellung eingenommen, die eben nicht freundlich zu nennen ist, so daß eine Vereinigung dieser beiden Männer in dem- selben Kabinet kaum möglich wäre. Herr Bignon, der wiederholt Berichterstatter über das Ausgabe-Budget war, scheint mehr Aus⸗ sichten zu haben als Herr Passy. Dieser Letztere will auch nur mit Herrn Dufaure vereint ins Kabinet eintreten, der seinerseits mit Herrn Gußzot ebenfalls nicht gut steht. Wie also eine Modification des Ministeriums sich gestalten wird, läßt sich schwer voraussehen, wie viele Wahrscheinlichkeit auch vorhanden ist, daß eine solche nach dem Oktober eintreten dürfte.

Nachschrift. Wie man versichert, ist der Regierung die Nach⸗

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richt zugekommen, daß der Prinz von Jo inville mit seiner Es⸗ cadre an 2ästen schon, also zu einer Zeit, wo, allen Berechnungen zufolge, der britische General⸗Konsul, Herr Drummond Hay, mit der Aumwort des Sultans Muley Abd el Rhaman auf das französische Ultimatum von Marokko und Mogador noch nicht zurück sein konnte, das Bombardement von 1 begonnen habe. Er hätte dem englischen Admiral, Befeh haber der britischen Flotte, zu⸗ vor davon Kenntniß gegeben und dieser darauf erwiedert, seine In⸗ structionen schrieben ihm vor, neutral zu bleiben. Man sieht mit Spannung dem Erscheinen der Abendblätter entgegen, die ohne Zweifel etwas darüber bringen werden. Die vorstehende Nachricht foll durch einen Courier von Gibraltar der englischen Botschaft zu Madrid überbracht worden sein, von wo sie hierher gelangte.

Großbritanien und Irland.

Oberhaus. Sitzung vom 2. Au gust. Die bekannte An⸗ gelegenheit des in Tunis wegen doppelten Mordes zum Tode verur⸗ theilten und hingerichteten Malteser Tuereb war heute abermals ein Gegenstand der Besprechung der Lords. Lord Beaumont wollte wissen, ob England von den Mächten eine Genugthuung erhalten habe, deren Konsuln in Tunis sich der von dem britischen Konsul Sir Thomas Reade gutgeheißenen Hinrichtung des Xuereb auf jede Weise widersetzt hätten. Lord Aberdeen antwortete unter Fest⸗ stellung des wahren Sachverhältnisses Folgendes; Xuereb habe einen Tunesen und einen Malteser ermordet; nach den Privilegien, welche die christlichen Mächte im Orient genießen, würde der Verbrecher ihrer eigenen Ration vor ein christliches Tribunal gestellt, wenn er einen Christen ermor⸗ det, nach einem Vertrage Englands mit Tunis aber werde der Verbrecher den tunesischen Gerichten überliefert, wenn er einen Tunesen ermordet. Xuereb sei demzufolge wegen des ersten Mordes den Tunesen ausge⸗ liefert und hier nach dem Gesetze derselben zum Tode verurtheilt wor⸗ den. Gegen die Ausführung des Urtheils sei von dem britischen Kon⸗ sul keine Einwendung gemacht worden, wohl aber von den übrigen Konsuln, auf deren Veranlassung der Dey die Hinrichtung aufgescho⸗ ben habe, bis die Sache der englischen Regierung, deren Unterthan Xuereb gewesen, habe vorgelegt werden können. Er Cord Aberdeen) habe sich nicht veranlaßt befunden, zu Gunsten des Mörders einzu⸗ schreiten, und das Urtheil sei vollstreckt worden. Eine Genug⸗ thuung habe die englische Regierung gar nicht zu fordern; es seien indeß von ihr Beschwerden erhoben worden über die Machina⸗ tionen der fremden Konsuln gegen Sir Thomas Reade. In Folge davon haben Schweden und Sardinien ihre Konsuln abgerufen, die übrigen Staaten das Benehmen der ihrigen mehr oder weniger, ge⸗ mißbilligt; nur Frankreich allein habe zu seinem (Lord Aberdeen's) Bedauern seinen Konsul in Schutz genommen, und behauptet, daß derselbe Recht gethan habe, auf dem von den christlichen Mächten für ihre Unterthanen in Anspruch genommenen Vorrechte exceptioneller Gerichtsbarkeit zu bestehen. Er habe die Frage indeß auf sich be⸗ ruhen lassen, nachdem die Regierung ihre Absicht, die Hinrichtung des XRuereb, erreicht. Lord Beaumont und der Graf Minto stellten sich zwar mit dieser Antwort des Ministers nicht zufrieden, doch blieben ihre weiteren Interpellationen ohne Resultat.

An der Tagesordnung war die dritte Verlesung der den Lords von den Gemeinen überwiesenen Eisenbahn-Bill, welche den Bischof von London veranlaßte, die Restitution der von dem Unterhause gestrichenen Klausel zu beantragen, nach welcher des Sonntags keine Wagen dritter Klasse von den Eisenbahn-Gesellschaften gestellt wer⸗ den sollen. Die Regierung hatte diese Klausel in ihrem ursprüng⸗

Abstimmung des Unterhauses im Comité dazu veranlaßt, streichen. Der Bischof von London kam auf ihre Ansicht wieder zurück und suchte den Mißbrauch der Sonntagsfeier aus der Zulassung der nie⸗ deren Volksklassen zu den sonntäglichen Eisenbahnfahrten zu erweisen. Die Züge der dritten Klasse, meinte der Prälat, gingen doch zu langsam, als daß das Volk sie zu Vergnügungsfahrten benutzen könnte, und das Resultat sei daher nur, daß die Eisenbahn⸗Beamten in ihrer Sonntagsfeier gestört würden. Mit sehr scharfen Bemer⸗ kungen erhob sich gegen solche Argumentation Lord Brougham, der das Zwangsmäßige der Sonntagsfeier überhaupt tadelte und darin nur das Mittel sah, diese Feier dem Volke gänzlich zu entfremden und die immer größere Entheiligung des Sonntags vorzubereiten. Eine libermäßige, eine puritanische ascetische Strenge der Sonntagsfeier sei nicht allein verwerflich im Prinzipe, sondern auch weil sie dem Volke den Sabbath verhaßt mache, meinte der Lord, und hob mit Nach⸗ druck hervor, daß man den niederen Volksklassen sowohl aus Billig⸗ keit unschuldige Vergnügungen nach dem Besuche der Kirche gestatten müsse, als auch aus Rücksichten für den allgemeinen Gesundheits= zustand die Mittel nicht erschweren dürfe, wenigstens an einem Tage der Woche, ihren engen Behausungen zu ent⸗= fliehen und auf dem Lande frische Luft zu schöpfen. Wolle man sie dagegen zwangsmäßig in der Stadt festhalten, so würden sie die Erholung in Schnaps- und Bierhäusern suchen und die Demora⸗ lisatlon fördern. Lord Monteagle, Graf Wicklow und der Mar⸗ quis von Clanricarde nahmen an der Debatte Theil, die wegen der verschiedenen Meinungs-Aeußerungen von dem Herzog von Wel⸗ lington bis auf den 5ten vertagt wurde.

Zu einer längeren, indeß nur Wiederholungen bekannter Aeuße⸗ rungen über die Beschwerden Irlands enthaltenden Debatte führte die dritte Verlesung ber Bill gegen die Ableistung verfassungswidriger Eide in Irland, welche endlich, nachdem Lord W harncliffe die Politik der Regierung vertheidigt hatte, zum drittenmale verlesen wurde.

Im Unterhause kam gestern nichts von allgemeinerer Be⸗ deutung vor. Den Haupt-Gegenstand der Bergthung bildete die Bill über insolvente Schuldner, über welche in dem General⸗Comitè bera⸗ then wurde. Sie betrifft eine Reform der bestehenden Gesetze über die cessio honorum, die Abschaffung des Personal-Arrestes für Schulden unter 20 Pfd. und eine Reform der gerichtlichen Prozedu⸗ ren in Fallitsachen. Nach langer Debatte passirte die Bill das Co⸗ mité, soll aber mit Zusätzen neu gedruckt und dem Comité noch ein⸗ mal vorgelegt werden.

X London, 3. Aug. Die Ausdehnung des Verbrechens der Branbstiftung auf offenem Lande, welches seit vielen Monaten in den östlichen Grafschaften Englands vorherrscht, muß unter die betrübendsten Erscheinungen der sozialen Verhältnisse dieses Landes gezählt werden. Man hatte geglaubt, daß die bei der gerichtlichen Rundreise in Norfolk gegenwärtig stattfindenden Untersuchungen einiges Licht über die Ur⸗ sachen dieser mysteriösen Verbrechen verbreiten würden, aber die ange⸗ klagten Personen sind dem größten Theile nach entweder wegen Mängels an direkten Beweisen freigesprochen worden, oder die Ver⸗ urtheilten sind Kinder, welche unter dem Einflusse Anderer handelten oder die Verbrechen der Personen von reiferem Alter nachahmten.

Es ist über die Gesammtsumme der in Essex, Suffolk, Norfolk und, Cambridgeshire während des letzten Jahres stattgefundenen Brände kein Nachweis veröffentlicht worden, aber die Anzahl muß beträchtlich sein; bei den Ipswich⸗Assisen allein schwebten 33 Ankla⸗

en deshalb. Sehr häufig hätte man von irgend einem erhabenen unkte in diesen if ter 3 4 Brände an verschiedenen Seiten

des Horizonts entdecken können. Monate lang hatte jede Ortschaft

lichen Entwurfe eingefügt, mußte sie indeß wider Willen, durch die

ihre Wache, aber selbst diese Dorfwãchter wurben hintergangen; die Land Polizei, welche neuerdings in diesen Grafschaften organisirt worden ist, bleibt in beständiger Thätigkeit. Das Gesetz droht, die Kirche ermahnt, die ganze Bevölkerung hat eine Art schuldbewußter Furcht erfaßt, aber das fluchwürdige Uebel herrscht fort, wie die rausamen Heimsuchungen eines zornigen Geistes, Argwohn aus⸗ en in die Gemüther der Menschen, die Früchte der Erde zerstö⸗ rend und die friedlichen Stätten einer englischen Landschaft in Sitze des Verbrechens umfchaffend, das so allgemein und so schrecklich ist, wie die Verwüstungen des Krieges. ö

Dessenungeachtet muß man gestehen, daß auf dem Wege zur Beseitigung des Uebels, selbst zur Ergründung der Ursachen desselben noch keine Fortschritte gemacht worden sind. Die Staats⸗Oekonomie reicht nicht bis zu den Motiven, welche die Begehung selcher Hand⸗ lungen veranlassen und der Gesetzgeber findet kein Heilmittel. Müssen wir nicht vielmehr an jene blinden Verirrungen des menschlichen Willens denken, welche bisweilen auf die Massen einer Bevölkerung mit eben so viel Nachdruck wie auf das Individuum einwirken, und welche die Menschen auch bei dem gänzlichen Mangel eines vernünf⸗ tigen Beweggrundes zum Umsturz der gewohnten Thätigkeiten des Lebens, zur Jerstörung des Fleißes und der Betriebsamkeit, zum Geltendmachen des bösen Prinzips antreiben. Wenn jene betrogenen Menschen, welche dieser agrarischen Frevel schuldig sind, ihre elenden Geister dem Auge der irdischen Gerechtigkeit so offen darlegen könn⸗ ten, wie sie der ewigen Vorsehung offenbar sind, so würden wir noch größere Ursache zur Trauer über das Dasein so schlechter Leiden⸗ schaften haben, die ungefesselt in den unwissenden Geistern und rohen Gemüthern herrschen, als über die rauchenden Heuschober und die lodernden Scheunen. Es ist ein endemischer Wahnsinn und ich glaube, der Weiseste kann keine bessere Erklärung davon geben. Bis jetzt ist das Verbrechen ausschließlich auf Scheunen, Schober und Wirthschafts Gebäude beschränkt geblieben; kein Wohnhaus ist noch angesteckt worden, auch kein Leben noch verloren gegangen. Dies Faktum führt zu der Vermuthung, daß die Brandstiftungen Werke der Privatrache sind. Doch da die Besorgniß Jeden veranlaßt, alle seine Besitzungen, selbst das auf dem Felde stehende Korn, zu dem möglichst höchsten Betrage des Werthes zu versichern, so erleiden die Personen, deren Feldfrüchte und Gebäude zerstört werden, in der Wirklichkeit keinen Schaden. Die Feuer-Versicherungen tragen alle Verluste, aber zu gleicher Zeit wächst durch diesen Zustand der Be⸗ sorgniß die Gewohnheit des Versicherns zu solcher Ausdehnung, daß die Entschädigungs⸗ Summen von den Einlagen noch immer über- troffen werden. Man hat versucht, die Brandstiftungen aus der Un⸗ popularität des neuen Armengesetzes zu erklären; aber in den ersten sz Jahren seit der Einführung dieser Reform in ihrer ganzen Strenge (1831 = 1813) gab es im Lande weniger Brände als vorher und seitdem. Die folgende Uebersicht ist nicht ohne Interesse. Man wird sich erinnern, daß während der Agitation der Reform⸗Bill Brand⸗ stistungen gewöhnlich waren. .

Bie Anzahl der eingezogenen, überführten und mit dem Tode bestraften Brandstifter betrug

im Jahre eingezogen überführt mit dem Tode bestraft.

1 ; 16

,,, ĩ

1833

.

1835

1836 ö,,

1837 wurde die Todesstrafe für Brandstiftung abgeschafft.

1838 wurden 44 Personen eingezogen, 20 transportirt.

1839 413 2 1 15 )

1840 68 5 18

1841 27 12

1842 60 18

1843 * 102 34 ; Hieraus geht hervor, daß seit der Abschaffung der Todesstrafe bis auf die letzten achtzehn Monate die Zahl der eingezogenen Brand⸗ stifter sich fast um ein Drittel verringert hat, während die Zahl der Verurtheilten beinahe dieselbe geblieben ist.

Gegenwärtig sind die Aussichten sehr trübe. Ein Sommer von außerordentlicher Wärme und Schönheit hat die Felder mit Früchten bedeckt, und der Waizen namentlich ist sehr gut und reichlich gerathen. Aber Besorgnisse sind rege selbst um das stehende Korn; und mit welcher Sicherheit kann die Aerndte in die Scheuern gesammelt wer⸗ den? Bis zu welcher Ausdehnung kann dieser Wahnsinn, der bis jetzt zwar noch lokal ist, über das Land sich verbreiten? wer wird der Schmach und der Entartung eines solchen Unheils Schranken setzen?

Schweden und Uorwegen.

Stockholm, 30. Juli. Die Wahl der Mitglieder des Adels für die beiden wichtigsten Ausschüsse, nämlich für den Constitutions⸗ Ausschuß, der die Gegenstände der Grundgesetzgebung und deren Re⸗ formen, und für den Staats-Ausschuß, der das Budget und die übri⸗ gen Finanz-Gegenstände zu prüfen hat, ist so streng konservativ aus⸗ gefallen, wie es nur möglich war, indem drei Landes Hauptleute und außerdem nur Offiziere hohen Ranges gewählt worden sind. Dies hat einen Deputirten des Bürgerstandes veranlaßt, den Antrag zu stellen, ob Landes- Hauptleute, die doch Rechenschaft zu geben schuldig seien und jeden Augenblick vom Könige abgesetzt werden könnten, Mit- glieder des Staats-Ausschusses sein dürften. Dieser Antrag gründet sich auf §. 41 der Reichstags⸗-Ordnung, worin bestimmt wird, daß Niemand, von dem die Reichsstände Rede und Antwort zu fordern berechtigt sind, in Ausschüsse, bei welchen Rechnungs-Ablage, für eigene und Amtsgeschäfte vorkommen kann, gewählt werden könne. Es fragt sich nun, ob Landes- Hauptleute und Mitglieder der Staats-Verwal-= tung, die solche Rechnungen zu führen haben, über die vom Reichs⸗ tage Anmerkungen gemacht werden, und welche die Versetzung in Anklagestand zur Folge haben können, zu dieser Kategorie zu zählen sind. Der Ausschuß hat mit 17 gegen 12 Stimmen beschlossen, diese Angelegenheit den Reichsständen anheimzustellen.

8 panie n.

XX Paris, 3. Aug. Das französische Dampfschiff, mit dem General Grafen Castellane und mehreren anderen französischen Staats⸗ beamten am Bord, ist am 24sten v. M. in Barcelona eingetroffen, wo man die zur Beglückwünschung der Königin Christine gekommenen Gäste mit großer Auszeichnung empfing.R, Der französische Gesandte hat zur Feler des Namenstages der Königin⸗Mutter ein großes Fest⸗ essen gegeben, zu welchem die Mitglieder des diplomatischen Corps, die anwesenden Minister und viele andere ausgezeichnete Personen eingeladen waren. Man hat in Barcelona, trotz der inzwischen er⸗ folgten Ankunft der Herren Mon und Mayans, die Politik augen⸗ blicklich etwas aus den Augen verloren. Die einzige politische Nach⸗ richt, welche die neuesten n,, Blätter bringen, ist die plötz⸗ liche Abreise des französischen Gesandtschafts⸗Secretairs, des Herrn Broglie, der mit Depeschen nach Paris geschickt worden ist.

Die Versammlung der General⸗-Junta von Biskaya ist auf den Z0sten v. M. festgesetzt. Der politische Chef und die Genergl⸗De⸗ putirten der Provinz haben Bilbao am 28sten verlassen, um sich nach

Guernica zu begeben und den Berathungen des versammelten Vol⸗