1844 / 253 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ĩ ätten übergangen und dem Abschnitte hätten vorbehalten wer= e = 3 obersten , sie abzuleiten sind, oder den kerschen, sie eing Ausnahme kilden; stticht, men sie, so würde das Ganze an Einheit, Abrundung und Vollständigkeit nichts verlieren. Indem hier und da die Grundsatze angedeutet werden, von welchen demnächst etwa ausgegangen werden möchte, nimmt die ständische Berathung übe diese wen gen Punkte mehr eine belehrende Gestalt für die mit der Abfassung der solgenden Theile betrauten Personen an. Allein man würde auf ein für die gegenwärtige Vorlage und zugleich für das ganze Gesetzgebungs⸗ wert zerst rendes Resultat kommen, der Art. 103 der Verfassungs - Ur- junde, soweit er noch unerfüllt ist, würde zum todten Buchstaben werden, wenn man dergleichen Beziehungen da sinden wollte, wo sie in der That nicht vorhanden sind, mit anderen Worten wenn man die ständischen Be- rathungen und Beschlußnahme, so lange nicht Alles vorliegt, als etwas lediglich Provisorisches, später ganz nach Belieben Umstößliches betrachten wollte. Es leuchtet ein, daß auf solchem Wege auch noch die fordersamste Vorlage des gesammten bürgerlichen und peinlichen Prozesses verlangt wer= den könnte, da es der Sagazität nicht schwer fallen kann, zu beweisen, daß im ganzen Gebiete des Rechis wenige Sätze bestehen, die nicht durch Ver⸗= leitung im konkreten Verhältnisse mit jedem anderen beliebigen Satze in Beziehung und Wechselwirkung gebracht zu werden vermöchten, Dieser Gegenstand gehört also zu den Fragen, die man besser im Prinzip unent⸗ schieden läßt, fest vertrauend, daß es dem vereinigten Bestreben gelingen wird, jede anscheinende Schwierigkeit zu überwinden und so das Ziel zu erreichen. In formeller Beziehung ist noch anzuführen, daß demnächst die Artikel des ganzen Gesetzbuchs sortlausend numerirt werden sollen, mithin die dermal gewählte Oekonomie, nach welcher jeder Titel mit einem Art. 1 beginnt, nur eine vorübergehende, zur Erleichterung allen sallsiger Abände⸗ tungen gewählte Anordnung ist.

Zu dem materiellen Inhalt des Entwurfs übergehend, habe ich auf die gleichzeitig übergebenen Motive Bezug zu nehmen, welche bei jedem Titel die leitenden Grundsätze und die Nechtsertigung der einzelnen Bestimmungen enthalten; es sollen daher nur einige, dem Entwurfe im Ganzen gemein= schaftliche Bemerkungen hier eine Stelle finden, rüchsichtlich der einzelnen Titel aber einige allgemeine Ueberblicke, dazu bestimmt, von vorn herein die Refultate der Prüfung, welcher das bestehende Recht unterworsen werden mußte, übersichtlich anzudeuten.

1. Es wurde schon oben erwähnt, daß nach der Uebereinkunst zwischen

Regierung und Ständen bei dem Entwurfe des neuen bürgerlichen Gesetz⸗ buchs das in den älteren Provinzen bestehende Recht, wie es von Doktrin und Praxis ausgebildet worden, und der in Rheinhessen geltende code civil möglichst und vorzugsweise berüchschtigt werden mußte. Die Ausgabe bestand aälso nicht darin, das dermalige diesseitige oder jenseitige Recht, eiwa nach einer Sichtung und Ergänzung, in Artitelform zu bringen, oder, unzufrieden mit dem vorhandenen Guten, sich in endloser Speculation nach dem etwa Besseren zu verirren und überall oder auch größelen Theils etwas zu schaffen, was als etwas ganz Neues sich darstelle, Besagt jener Be⸗ schluß nicht, daß das gemeine oder französische Recht förmlich als Grund- lage adoptirt worden ist, so besagt er noch viel weniger, daß ein auswär⸗= tiges drittes Gesetzbuch die Basis abgeben solle; empfiehlt er die möglichste und vorzüglichste Berücksichtigung der bestehenden Rechte, so schließt er eine solche in Bezug auf jedes andere Gesetzbuch aus; allein auch nur eine solche, denn daß man bei einzelnen Bestimmungen das Gute, woher es auch stamme, anerken⸗ nen und willkommen heißen muß, versteht sich von selbst. Diese von dem Buch= staben der Uebereinkunft und von der Natur der Sache gebotenen Gränzen der Forschung mußten daher abhalten, auf einen und den anderen Vorschlag, der zu einer allgemeinen Veränderung bestehender organischen Einrichtungen, zu einem, allen Provinzen ungewohnten Zustande sühren würde, einzuge⸗ hen, denn die Einführung des noch nicht Dagewesenen, mithin nicht durch in der Nähe gemachte Erfahrung Bewährten, nimmt mehr oder minder die Natur eines Experiments an, zu dem man nur im äußersten Falle schreiten soll. Neues kann nur, Neues muß aber bestimmt werden, wenn die Man⸗ gelhaftigkeit oder Verwerslichkeit des dies- und jenseits Rheins Bestehenden flar vot Augen liegt, wie z. B. bei der von dem Vormunde zu leistenden Sicherheit. Allein auch hier ist es nicht gerathen, dem schöpferischen Geiste den Zügel schießen zu lassen, z. B. das zündelgut zu centralisiren und es unter Staats-Verwaͤltung zu nehmen, sondern es muß das Neue möglichst in die Fugen des Bestehenden eingepaßt werden. (Schluß folgt.)

Freie Stadt Hamburg. Für die durch Ueberschwem⸗ mung heimgesuchten Gegenden in West- und Ostpreußen waren von ben Einwohnern Hamburgs bereits an 2. Sept. 6900 Mk. Be. ge⸗ sammelt und an den berliner Verein abgesandt worden.

Frankreich.

Paris, 5. Sept. Der Moniteur enthält heute drei König⸗ liche Verordnungen, die den Handel mit dem Auslande betreffen. Den beiden ersten sind Berichte des Handels Ministers e, , . aus deren Mittheilung sich der wesentliche Inhalt der neuen estim⸗ mungen ergeben wird. Die eine, vom 2ten d. datirt, bewilligt Er⸗ leichterung für die dänische Schifffahrt, welche durch folgenden Be⸗ richt motlvirt sind: „Die am Y. Februar 1842 zwischen Frankreich und Dänemark abgeschlossene Zusatz Convention begründet in Ueber⸗ einstimmung mit dem Geiste des Traktats vom 23. August 1742 vollständige Gegenseitigkeit der Schifffahrts⸗-Zölle für die Schiffe bei⸗ der Länder in ihren beiderseitigen Häfen. Da diese Zölle in Däne⸗ mark zahlreich und verschieden sind, so war das Mittel derjenigen, die von der National-Flagge und ausdehnungsweise von der franzö⸗ sischen Flagge erhoben werden, aufzusinden, um danach unsererseits die Quote des einförmigen Tonnengeldes zu bestimmen, welches wir auf die dänischen Schiff? anzuwenden haben. Die zu diesem Zwecke von den beiden Regierungen abgeordneten Bevollmächtigten haben ermit⸗ telt, daß dieser Durchschnist dem Betrage von 2 Ir, 19 C. für die Tonne französischen Maßes entspricht. Auf diesen Satz muß also, ohne Zusatz-Decime, das Tonnengeld gestellt werden, welches die dänischen Schiffe in Frankreich zu entrichten haben. Zugleich ist eine einförmige und besondere Abgabe von 6 Centimen für die Tonne zu Gunsten der nothgedrungen oder freiwillig in die Häfen des einen ober des anderen? Landes anlaufenden und keine Handelsgeschäfte machenden beiderseitigen Schiffe stipulirt; eben so für gescheiterte oder wegen Havarie einlaufende Fahrzeuge; endlich für die zum Post⸗, Pasfagier⸗ und Gepäck⸗Dienst bestimmten und ebenfalls keine Handels Heschäste machenden Dampfböte. Diese bereits anderen Mächten mit Reziprozität bewilligten Erleichterungen sollen unsere alten Verbindun- gen mit Dänemark ausdehnen und befestigen.“

Die zweite Verordnung, vom Zten datirt, bestimmt und modifi⸗ zirt den Zoll-Tarif im Sinne der den Kammern gemachten Vorschläge in . Maschinen, Färbehölzer, Kunsttischlerarbelt und Guano. Der einleitende Bericht dazu lautet: „Der größte Theil der Tarif⸗ Bestimmungen, welche in den Gesetz Entwurf über die Zölle aufge⸗ nommen waren, der am 26. März der De putirten Nammer vorgelegt wurde, aber nicht zur Dikussion gelangen konnte, ist schon durch Kö⸗ nigliche Verordnungen in Kraft, die im Sinne des Artikels 34 des Gesetzes vom 17. Dezember i814 erlassen wurden. Einige jedoch harren noch ihrer Verwirklichung, die durch wichtige Interessen er— Kat wird. Dahin gehört vor allen diejenige, durch welche wir vorge⸗ schlagen haben, die Zölle ad valorem auf Maschinen und Mechanik in Zölle Rach 3 Gewicht zu verwandeln und diese fo zu berechnen, daß unseren Lid nenbguern der ihnen gebührende Schu vollständig gesichert werde. * in gehört ferner die Bestimmung in Bezug auf das Huano oder bann, an lich unfern den . ; enwdedten en Kästen von Afrika und Amerika den mehrere Nationen schon sehr eifrig aus⸗ uch beim Ackerbau dadurch erleichtert werden angkort dieser viel Raum einnehmenden Waare

ü J. 265 a 39 26 en . ert. Mehrere andere

ĩ en den Tarif Artstt! anführen, den die Kommisslon h gn .

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mer in Uebereinstimmung mit der Regierung in den Geseß-Entwurf über die Gespinnste und Gewebe aus phormium tenas und andere Webstoffe, durch welche der Hanf und glace in den niedrigen Num⸗ mern erfeßzt werden, eingeschaltet hat. Unserem Ackerbau und Gewerb⸗ fleiß nachtheilig, deren Arbeiten und Verkaufspreise sie beschränkt, während sie gleichzeitig die Verfertigung und den Verkauf von Leinwand schlech⸗ ter Qualität begünstigt, ist diese Substituirung für uns eine Ursache zu Verlust, der nothwendig abgeholfen werden muß. Indem wir Ew. Majestät vorschlagen, diese Maßregel in Krast zu setzen, nehmen wir darauf Bedacht, die Hauptfrage des Garn= und Leinwand -⸗-Tarif⸗ Systems, so wie die Bedingungen des unterm 16. Juli 1812 mit Belgien abgeschlossenen Traktats, den Kammern unangerührt zur Er⸗ örterung zu überlassen. Die Erfahrung hinsichtlich der durch diesen Traktat, so wie durch die Verordnung vom 26. Juni 1842, festge= stellten Zölle, entwickelt sich täglich weiter, die Thatsachen klären sich auf und zeigen ihren Charakter; bie Kammern werden dadurch in den Stand geseßt sein, mit vollkommener Sachkenntniß über den gegen— wärtigen Tarif zu entscheiden.“

Durch die dritte Verordnung endlich, die vom Üten datirt ist, werden Dünkirchen, Lille, Valenciennes, Forbach, Straßburg, St. Louis, Bellegarbe, Toulon, Marseille, Cette, Bordeaux, Nantes, Brest, Rouen, Havre, Boulogne und Calais als die Zoll-Aemter bestimmt, über welche die Maschlnen-Einfuhr stattfinden darf.

Der Constitutionnel und die Patrie wollen wissen, der König sei nach Eu abgereist, Se. Masestät werde aber nur acht Tage auf dem dortigen Schiosse verweilen. Die Presse dagegen behauptet, die Abreise des Königs sei noch nicht erfolgt, sondern es habe gestern in Neuilly ein Minister- Rath unter dem Vorsitz Sr. e e. stattgefunden, und es sei auf heute wiederum eine Berathung estgesetzt.

386 . Joinville ist am 23. August zu Cadix angelangt, Se. Königl. Hoheit wollte sich von da nach Oran zum Marschall Bugeaud begeben, dann zu Bona den Herzog von Aumale besuchen und von dort über Toulon nach Paris zurückkehren. Nach der Insel von Mogador wer— den jetzt zwei Schiffe mit süßem Wasser, Hangematten und Lebens— mittel für 300 Mann abgeschickt, und zu Toulon baut man ausein⸗ anderzunehmende Baracken für je 50 Mann, welche der Garnison der Insel zur Wohnung dienen sollen. Es scheint also, daß man sich auf eine längere Occupation vorbereitek. Herr Nyon, der französische Ge⸗ neral-Konsul in Marokko, soll, der Patnie zufolge, unmuthig über die Rolle, die man ihn in den Unterhandlungen habe spielen lassen, indem er stets sich den Schritten des Herrn Drunmond Hay unter⸗ ordnen gemußt, um seine Abberufung nachgesucht haben, und dies wäre angeblich der Grund, warum der Herzog von Glücksberg an den Kaiser von Marokko abgesandt worden.

Das Journal des Debats eröffnet seinen heutigen leitenden Artikel mi einer vollständigen Uebertragung der von der Times vom Zten d. gegebenen Mittheilungen über die Art der wahrschein⸗ lichen Ausgleichüng des Streites über die otaheitischen Ereignisse (s, den Art. London in unserem vorgestrigen Blatt, ohne fürs erste irgend eine weitere Bemerkung hinzuzufügen, als daß es sagt, es habe die Times erst sehr spät erhalten und müsse sich heute Abend auf eine bloße Wiedergebung dieses „wichtigen“ Artikels beschränken, in welchem das englische Blatt ankündige, daß die Frage auf eine für beide Länder gleich ehrenvolle Weise gelöst sei. Es scheint, als wollte man sich französischerseits doch erst noch bedenken, ob man auch die Version, weiche die Times von den Zugeständnissen Frankreichs giebt, vollständig annehmen und unterschreiben könne.

Bei aller Mühe, welche sich einige französische Blätter geben, Gleichgültigkeit gegen den Traktat Belgiens mit dem Zoll⸗Verein zu zeigen, blickt doch hier und da ihr Unmuth darüber deutlich genug hervor; so, wenn der Constitutionnel sagt, Belgien habe eine sonderbare Handels- Politik, es scheine einschüchterungsweise verfahren zu wollen, und nichts sei veränderlicher als sein Zolltarif; die Ver⸗ ordnungen folgten in diesem Verwaltungszweige zu Brüssel mit er⸗ staunlicher Schnelligkeit eine der anderen, und man führe dort einen völligen Tirailleurskrieg gegen die fremde, Industrie; bald greife man Frankreich, bald Deutschland an; jetzt werde ersteres einer plötzlichen Sympathie für den Zoll⸗Verein geopfert, und man müsse abwarten, wie lange dies dauern werde. Wenn indeß das franzö⸗ sische Oppositionsblatt die belgische Presse, die noch dazu großentheils in den Händen von Franzosen ist, gewissenhaft durchginge, so würde es sich überzeugen müssen, daß sich in derselben nicht plößhlich, sondern seit längerer Zeit schon, namentlich aber seit Eröffnung der ganzen Eisenbahnlinie zwischen Köln und Antwerpen, die öffentliche Meinung sehr enischieden für Erleichterungen des Handels Verkehrs mit dem Zoll- Verein ausgesprochen hat. Von einer Aufopferung der kommer⸗ ziellen Beziehungen zu Frankreich war dabei allerdings keine Rede, aber eine folche Tendenz liegt auch, wie die belgischen Zeitungen aufs bestimmteste erklärt haben, dem Traktat vom 1. September keines⸗ weges zu Grunde.

X Paris, 5. Sept. Direkte Nachrichten aus Algier, welche bis zum 30. August reichen, geben die Gewißheit, daß sämmtliche arabische Stämme im Westen, selbst die Eingeborenen in Oran, an eine Niederlage Bugeaud's glaubten, und nur die Kunde derselben erwarteten, um auch ihrerseits über die Franzosen herzufallen. Dar⸗ über lassen auch die Berichte des Generals Thierry, Platz-Komman— danten von Oran, an die Regierung keinen Zweifel, und man hielt sich zu Oran bereits aufs Aeußerste gefaßt. Daß Abd el Kader nicht gefangen sei, ist gewiß; er soll vielmehr auf Umwegen wieder in die Wüsten von Algerien zurückgekehrt sein und dort vorläusig sich versteckt halten. Der Regierung ist bis jetzt noch immer keine Depesche zugekommen, welche die Geneigtheit des Kaisers von Marokko bewiese, Frieden zu schließen. Die heute aus Algier eingetroffenen Blätter beobachten über Marolto fast gänzliches Schweigen; aus dem „Akhbar“ ersieht nian nur die Gewiß⸗ heit, daß Marschall Bugeaud gegen den 12. bis 15. September dort zurüickerwartet wurde. Graf Guyot, der Direltor des Innern, war auf dem Dampfschiffe „Chimere“ bereits nach Oran abgereist, um ihn dort zu empfangen. Zu Algier harrt des Marschalls ein fest⸗ licher Empfang, Subscriptionen zu Errichtung eines Triumphbogens waren eröffnet, und ein Festmahl soll ihm unter demselben Zelte ver—= anstaltet werden, das als Trophäe seines Sieges gegenwärtig noch zu Algier sich besindet.

Die Flotte des Prinzen von Joinville war am 26sten in den Gewässern von Tarifa erwartet. Wenn auch die größeren Schiffe der Flotte nach Toulon zurückkehren, bleiben in den Häfen von Cadir und Algesiras noch zwei Briggs und drei Dampf⸗Korvetten zuriick, die der Gewalt der Wogen Trotz zu bieten vermögen und von jenen Häfen aus eine tägliche Verbindung mit der Befatzung der Insel vor Mogador unterhalten werden. ]

Nach ofsiziellen Berechnungen des Marine⸗-Ministeriums beträgt der Werth des gesammten in Frankreich vorhandenen Marine⸗Mate⸗ rials Sis, 117, 950 Fr., wovon zwei Drittheile auf die Departements des Westens kommen, auf den Hafen von Brest allein 177, 102,222 Fr., auf jenen von Cherbourg 117,140, 195 Fr.

A Paris, 5. Sept. Laut der heute eingetroffenen Nachrich= ten aus London ist die otaheitische Streitsache jetzt wirklich erledigt. Die eigentliche Schwierigkeit einer gütlichen Lösung scheint zuletzt darin

bestanden zu haben, daß ein Theil des englischen Kabinets, und na⸗ mentlich der Herzog von Wellington und Sir Robert Peel, außer der Mißbilligung des Verfahrens des Lieutenants d'Aubigny auch die Desavolirung des Capitains Bruat verlangte, während die übrigen Minister, Lord Aberdeen an der Spitze, in der vom Kabinet der Tuile⸗ rieen angebotenen Maßregel gegen den erstgenannten Offizier eine hinreichende Genugthuung für die Herrn Pritchard zugefügte Behand⸗ lung sahen. So erfreulich es ist, daß die gemäßigte Ansicht des Lord Aberdeen den Sieg davongetragen hat, so würde man doch ungerecht sein, wenn man den Engländern eine gewisse Erbitterung über die Vorgänge auf Otaheiti zum Vorwurf machen wollte. Bei unparteiischer Auffassung ist es unmöglich, zu leugnen, daß das erste und größte Unrecht auf Seiten der Franzosen war. Der zwischen England und Frankreich Ota⸗ heiti's wegen geführte Streit ist seinem Ursprunge nach ein religiöser, er ist durch die unerträgliche Ausdringlichkeit der katholischen Missionäre veran⸗ laßt worben. Man weiß, daß die Religion der Otaheitier der englische Pro⸗ testantismus, daß ihr ganzer Civilisationsstand das Werk englischer Ansied⸗ ler und daß die englische Sprache ihr intellektuelles Bildungswerkzeug geworden war. Otaheiti war, der Sache nach, eine englische Kolonie, ohne in einem politischen Verbande mit England zu stehen. Kann man es den Engländern verargen, wenn sie sich mit Entrüstung von den Franzosen aus dieser Kolonie verdrängt sehen, ohne anderen Rechtsgrund als eine Chikane, die von einigen unruhigen römischen Priestern angezettelt, von der sranzösischen Seemacht auf merkwürdige Weise welter gespielt worden ist? Zwei französische Missionäre landen auf Otaheiti, um dem Protestantismus diese ganz neue Eroberung streitig zu machen; sonderbarerweise richtet sich ihre Be⸗ kehrung nicht etwa an die noch immer so zahlreichen Götzendiener und Menschenfresser der Südsee, sondern an ein Volk, welches durch Mühe und Arbeit der Engländer schon seit geraumen Jahren für das Chri⸗ stenthum und menschliche Gesittung gewonnen ist. War es nun klug, war es vernünftig, das junge Christenthum auf Otaheiti durch eine mehr oder weniger starke Polemik erschüttern, die Verehrung der Otaheitier für die Männer, welche sie in das sittliche Leben einge⸗ führt hatten, durch leidenschaftliche Anfechtung zerstören zu wollen? Die Regierung von Otaheiti, gleichviel ob auf Anstiften der engli⸗ schen Missionasre oder aus eigenem Antriebe, gab den französischen Priestern den Befehl, die Insel zu räumen, und als diese sich hart⸗ näckg weigerten, zu gehorchen, ließ man sie unter Anwendung der gewohnlichen Polizei Gewalt zu Schiffe bringen. Was ist natürlicher und rechtmäßiger als dies Verfahren? Fast., wi⸗ dersinnig ist es aber, gegen die Ausweisung der franzsischen Missionaire aus Otaheiti das Prinzip der religiösen Freiheit anzu⸗= rufen. Der Begriff der religiösen Freiheit bringt es mit sich, daß ein Jeder an Religionssachen denken und glauben, aber keines- weges, daß er predigen und lehren kann, was er will. Weil nun die Regierung der Königin Pomareh den Sendboten einer frem⸗ den geistlichen Macht, den Verkündigern einer bis dahin unbekannten Lehre, den Zutritt verweigert, hat, legt ein französischer Admiral Otaheiti eine Geldstrafe auf, die weit über dessen Mittel hinausgeht, Die Otaheitier können die verlangte Summe nicht zahlen, man droht ihnen mit der Verwüstung ihrer Insel durch Feuer und Schwert und man nimmt zuletzt ihre Personen im Austausch gegen ihre angebliche Schuld. Man begreift leicht, daß der Unwille über das Verfahren der Fran= zosen gegen Otaheiti sich in England in demselben, Verhältniß stei⸗ gern mußte, in welchem das moralische und religiöse Interesse der Engländer unmittelbar dabei zu leiden hatte. Vom Standpunkt des europäischen Staatsrechts aus hatte England indessen keine Befugniß, sich der Usurpation der Franzosen gegen Otaheiti zu widersetzen, und so blieb es vorläufig bei Protestationen von Zeitungen und von Mee— lings. Als aber durch die Pritchardsche Sache dem englischen Zorne ein positiver Haltpunkt der Einmischung in die otaheitischen Angele⸗ genheiten gegeben war, ergriff man natürlich diesen Vorwand, um dem alten Grolle von neuem Luft zu machen. Die engliche Presse hat diesmal weniger die Sache der in der Person des Herrn Pritchard verletzten diplomatischen Würde Englands, als die Sache der durch die Wegnahme von Otaheiti überhaupt beleidigten religiösen und nationalen Gefühle des britischen Volks geführt. Daher jener gereizte Ton und jene Leidenschaftlichkeit, welche durch ihren unmittelbaren Gegenstand nicht gerechtfertigt erscheinen mochten, die aber gleichwohl aus dem innersten Herzen der Engländer kamen.

Großbritanien und Irland.

London, 4. Sept. Das Oberhaus versammelte sich heute Vormittags um 10 Uhr, um das Urtheil über das Cassations⸗ Gesuch S'Connell's ausgesprochen. Die Lords haben zu Gun sten S' Connell's entschieden und das Urtheil des König⸗ lichen Gerichtshofes der Queens-Bench zu Dublin an⸗ nullirt. Folgendes ist der Verlauf der heutigen Sitzung des Oberhauses. Nachdem der Lord⸗Kanzler bald nach zehn Uhr sei⸗ nen Platz auf dem Wollsack eingenommen und die Justiz-Lords Denman, Brougham, Campbell und Cottenham, so wie auch andere Pairs des Reichs, wie die Lords Winchester, Strangford, Redesdale, Schaftesbury, Verulam, Hardwicke z, sich versammelt hatten, wurde die Sache „O'Connell's gegen die Königin“ aufgerufen und der Lord-Kanzler nahm alsbald folgendermaßen das Wort:

Er habe den Antrag zu stellen, sprach er, daß das Urtheil des unteren Gerichtshoses bestätigt werden möge. Ihre Herrlichkeiten würden sich erin⸗ nern, daß, als dieser Fall zuerst vor das Haus gehracht worden, ihnen Allen der Beistand der rechtsgelehrten Richter angemessen geschienen habe, sowohl in NRücksicht auf den zu entscheidenden Fall, auf das Wesen und den Cha— ralter desselben, als insbesondere wegen anderer damit in Beziehung stehen— der Verhältnisse, namentlich damit jeder mögliche Verdacht beseitigt würde, als hätien politische Rücksichten bei Fällung des Urtheils gewaltet. Jene rechtsgelehrten Männer haben sich demgemäß versammelt und mit gewohn= ler Ruhe und Umsicht ihre Argumente für und wider ausgearbeitet. In Bezug auf alle ihrer Erwägung unterworfenen Punkte stimmten sie überein, mit Ausnahme eines einzigen. Sieben der gelehrten Richter mit dem Lord Oherrichter Tindal an der Spitze haben ihre bestimmte, klare und entschie⸗ dene Ansicht dahin ausgesprochen, daß die gegen das Urtheil des unteren Gerichtshofes gemachten Einwürfe ungültig seien, wogegen zwei andere ge— sehrte Richter, vor denen er (der Lord-⸗Kanzler) die höchste Achtung habe, sich zu einer entgegengesetzten Meinung, obschon, wie er gestehen müsse, un ser Lielen Zweifeln und Bedenken, belannten. Unter solchen Umständen sei er der Ansicht, daß Ihre Herrlichkeiten, wenn sie nicht durchaus und gänz⸗ lich überzeugt wären, die Meinung der Masorität der Richter beruhe auf einem handgreiflichen Irrthum, sich, verpflichtet fühlen müßten, durch ihre Entscheidung dem Gutachten jener beizupflichien und demgemäß ihr Urtheil zu fällen. Er, wolle nunmehr kurz die Natur der Rechtsfrage untersuchen, und die Gründe anführen, welche ihn zu dieser seiner Ansicht bestimmten. Der gelehrte Lord behandelte nun die juristischen Punkte der Sache und bemerlte, daß das Ganze eine technisch-juristische Frage sei, bei der es sich darum handele, ob der mangelhafte Ausspruch ber Geschworenen das ganze Urtheil umstoßen lönne. Zum Beweise, daß das Uriheil des irländischen Gerichtshofes bestätigt werden müsse, führte der Lord mehrere Präzedenzfälle an, und bezog sich in der Hauptsache auf bie Gründe, welchè vorgestern der Lord-Qberrichter Tindal vorgebracht hatte. Schließlich sorderie er die Lords auf, die feste und einstimmige Ansicht der Richter ⸗Majorität zu der ihrigen zu machen, da die mit Zweifel und Be⸗ denlen ausgesprochene Meinung der beiden anderen Richter 1 nicht einigen könne. Er beantragte demnach die Bestätigung des Urtheils der jrländischen Queens Bench.

Lord Brougham erhob sich hierauf und begann mit der Bemerkung, daß die Lords nicht durch das Gutachten der Richter gebunden seien; denn die Antworten derselben seien für sie keinesweges Gesetz und unbedingter Leitstern, sondern nur ein Beistand zur sicheren Betretung eines sehr schlupf· rigen Bodens. Der gewöhnliche Lauf der Präcedentien müsse sowohl für das Haus als für die Richter maßgebend sein, und die Richter wären am besten geeignet, diese Rechts-Präcedentien in ihrer größten Vollständigkeit ihnen vorzulegen. Er halte nicht dafür, daß Ihre Herrlichkeiten ver⸗ pslichtet wären, auf einen einzigen Vorgang Rücksicht zu nehmen; aber wenn ein ganzer Coklus von Präcedentich, welche alle denselben Ausgang hätten, ihnen vorgeführt würde, so wäre der Weg, den sie bei dem Recht⸗ sprechen einzuschlagen hätten, bedeutend geebneter. Die große Masorität Fer Richter, mit zwei achtbalen Ausnahmen, habe nicht allein die Regel hinsichtlich der Beweiskraft eines gültigen Klagepunktes über andere ungul⸗ tige Klagepunlte zugelassen, sondern auch geradezu auf den vorliegenden Fall angewandt. Die Nichter wären da, um sie mit ihrer Belehrung zu unterstützen, nicht um ihnen foͤrmlich Rath zu ertheilen, wenn auch Ihre Herrlichkeiten diesen Rath sehr hochschätzen möchten. Nun hätten die Rich⸗ ter erklärt, daß in den beiden berührten Klagepunkten (6 und 7) das Ver⸗ brechen nicht hinlänglich definirt sei, was er indeß (Lord Brougham) mit aller Achtung vor den gelehrten Herren bestreiten müsse. Um ihn des-⸗ halb zu bestimmen, die Entscheidung des unteren Gerichtshofes zu verwerfen, müßte man ganz andere Irrthümer und Mängel ausfinden, als die ange— regien. Er sehe demnach, was die Verwerfung des Urtheils anlange, keinen Grund dazu, vom Gesichtspunlte des Gesetzes, wie der Vernunft. Lord Brougham ging hierauf auf das Spezielle des Falles über und zeigte, daß durch die rechtsgültigen Klagepunkte allein das Urtheil hinreichend motivirt werde, wenn die beiden Punkte, über welche die Meinungs-⸗Ver⸗ schiedenheit der Richter sich erhoben habe, auch wirklich mangelhaft abgefaßt wären. Ueber die Hauptvunlie und über das Wesen der Sache, sagte er, sei man einstimmig der Meinung gewesen, daß ein großes Verbrechen be gangen worden sei, welches bestraft werden müsse; er habe deshalb nur einen Weg in diesem Falle vorzuschlagen, nämlich den, sich hier von der Autorität der Mehrheit der Oberrichter seiten zu lassen. Ihrem Gutachten folge er und stinmme mit dem Vorschlage seines edlen Freundes auf dem Wollsack, die Entscheidung des unteren Gerichtshofes zu bestätigen.

Lord Denman sprach hierauf gegen die Bestätigung des Unteils und begann seinen Vortrag zuerst mit Üntersuchung der Frage in Bezug auf die gegen die r,, der Jury -Liste gemachten Einwendungen. Er betrachte den Einspruch der Parteien vor Gericht gegen die Jurv-Liste als den wichtigsten Theil der Privilegien des Geschworenen-Gerichts, welches ohne diese Einsprüche schlimmer als Spott wäre. Der General-⸗Prokurator in Irland habe gegen diesen Einspruch Schwierigkeiten erhoben, aber er (Lord Denman) sei der Ansicht, daß man dem Antrage der Partei hätte willfahren müssen. Einer der gelehrten Nichter in Bublin sei derselben Meinung gewesen, aber von seinen Kollegen überstimmt werden. Er habe diese Sache von so hoher Wichtigkeit gehalten, daß er deshalb an seinen Kollegen Coleridge geschrieben, welcher, obgleich krank, seine Meinung ihm in dieser Frage schristlich mitgetheilt, dahin lautend: „daß ein großes Un— recht durch die trügerische Geschworenen-Liste verübt worden, daß die ein—= zige Frage die sei, ob nicht die Verwerfung der Geschworenen-Liste das gerignete Mittel der Abhülse gewesen, und daß es weit besser wäre, wenn der Prozeß nicht mit einer solchen Jury stattgefunden hätte.“ Der gelehrte Lord sprach sich nun über die gewöhnliche Art der Entwerfung der Juryliste aus und be⸗ merkte, daß von der vollziehenden Gewalt die Abfassung des Jurybuches auf un⸗ passende Weise ausgeführt worden wäre; der Necorder wäre der die Ge— schworenenliste überwachende Beamte, in dieser Sache aber habe er wenn auch unabsichtlich sich einen Fehler zu Schulden kommen lassen, indem er eine nicht von dem Gesetze gut geheißene Liste einreichte. Das Gesctz verlange ein lorrektes Jurybuch, das eingereichte Jurybuch wäre aber unrichtig zusammengesetzt, und er könne nicht umhin, zu denken, daß dieser Punlt mehr Gewicht gehabt hätte, wenn seine bescheidene, dahin geäußerte Meinung, in der Zusammentunst der Richter mehr Beachtung gefunden hätte. Man gab freilich zu, daß das größte Unrecht und Uebel durch solche Auslassung von Namen, wie statigefunden, geschehen könne, aber man bemerkte zugleich, daß dieses Uebel gleich seine Heilung in sich trage. Er aber (Lord Denman) frage, wo das Heilmittel sei, worin es be—⸗ stehö? Auf diese Frage empfange er keine Antwort und daher sehe er da⸗ gegen keine Abhülfe, als durch die Verwerfung der Jury -Liste. Man machte den Einwurf dagegen, daß man sich deshalb an den Gerichtshof hätte wen⸗ den müssen. Können aber Männer, deren Leben auf dem Spiele steht, sich ver Discretion des Hofes anheimgeben, auf ein bloßes affidavit hin? Die nächste Frage berühre er mit jenem Mißtrauen, welches jene andere Nich= ter erfüllt, die von ihren gelehrten Kollegen eine verschie dene Meinung ge⸗= äußert hatten. Er theile nicht die Meinung, daß es nur zwei Klage punkte gebe, gegen welche Einwendungen zu machen seien, indem seiner Ansicht nach auch noch andere Klagepunkte ernstlichen Ein— würfen unterliegen. Die 1ste Frage enthalte drei Klagepunktte (der Ge⸗ schworenen⸗Ausspruch wurde über jeden dieser drei Punkte gefällt), über je⸗ den dieser Punkte müsse Ueberführung stattfinden, und der Richter sagte: „Für das erwähnte Vergehen, dessen er schuldig erklärt wurde, verurtheile ich ihn zu einer gewissen Strafe nach meinem Ermessen. Jetzt behaupte man zwar, daß das Urtheil nur auf, die rechtsgültigen Klagepunkte hin sei gesällt worden, das wäre aber ein sehr gefährlicher Grundsatz, weil es no⸗ forisch sei, daß das Gegentheil der Fall sei. In solchen Fällen sollten sie nicht, urtheilend über eine Nullitäts Klage, sich ganz von Autoritäten leiten lassen, sondern blos ihr Gewissen zu Rathe ziehen. Der gelehrte Lord er⸗ wähnte sodann, daß die rechtsgelehrtesten Lords früher dieselbe Ansicht von diefer Frage gehabt hätten, daß indeß die heutigen Richter in England zu der Entscheidung gekommen, daß jene ausgezeichneten Nechtsmänner in ähnlichen Fragen falsch entschieden hätten. Eine sehr große Menge von Gesetzen gelten einmal, fuhr er fort, welche, wenn sie geprüst würden, durch- aus nicht als gesetzliche Nichtschnur dienen könnten, und dafür halte er auch den Ausspruch, auf den man sich in dem gegenwärtigen Falle beziehe. Alles dies und noch einige andere Gründe von geringerem Belange führten den gelehrten Lord zu dem Schlusse, daß das Urtheil vom gesetz⸗— lichen Gesichtspunkt aus ungültig sei und daß seine Pflicht ihm gebiete, gegen den Antrag des edlen Lords zu stimmen, welcher auf Bestäti= gung des Uͤrtheils des unteren Gerichts hinauslief. (Große Sensation im Hause.)

Lord Cottenh am, der darauf das Wort ergriff, sprach ebenfalls seine Ueberzeugung aus, daß die Meinung der Masorität der Nichter falsch sei, und daß die Minorität für die wahre und richtige Ansicht sich ausge— sprochen habe. Indem er die Rechtsfrage beleuchtete, verweilte er insbe⸗ sondere brei dem Punlte, daß das Urtheil sowohl für die rechtsgültigen als mangelhast erkannten Klagepunkte gefällt worden, und sprach sich schließlich entschieden für die Verwerfung des Urtheils gegen O'Connell und Ge— nossen aus.

Lord Campbell! solgte zuletzt und äußerte sich in gleicher Weise für umstoßang des Urtheils. Er zeigte außer der Unstatthastigkeit der Jury= liste noch den Mangel an Präcedenzfällen in Betreff der Bürgschaften, welchen man die Angeklagten unterworfen habe. Solche Bürgschasten, wie die ihnen zuerkannten, wären nie zuvor auferlegt worden, und die Magna Charta stelle als Grundsatz auf, daß Niemand mit solchen Geldstrafen zu belegen sei, die nach seiner Lebensstellung unmöglich für ihn zu leisten seien. Und' solche Bürgschaften für die festgesetzte Zeit zu stellen, eine Zeit, welche die durch das Gesetz verhängten Strafen nie erreichen könnten, wäre seiner Meinung nach unrichtig und unhalibar. Auch er theile die Ueberzeugung des Herrn Ba⸗ ron Parke und des Richters Coltman, daß ein Theil der Strafe auf jene Anklage⸗ punkte falle, welche für ungültig erkannt worden, derentwegen aber die An- geklagten schuldig erklärt worden. Die Annahme, daß die Richter hätten wissen können, welche Anklagepunkte gültig, welche ungültig seien, und daß ihr Urtheil nur die gültigen Punkte getrossen, wäre gegen den Geist und gegen die Constitution der Gesetze, welche die Fehlbarkeit der Richter vor⸗= aussetzten. Er müsse zugeben, daß ein Hof, der über die Nullitätsfrage zu Gericht sitzt, ganz inkompetent sei, zu untersuchen, ob die von dem richter⸗ lichen Eimessen ausgehende Strafe zu rechtfertigen wäre oder nicht; aber er könne untersuchen, ob die Strafe für Jenes ausgesprochen sei, was von gesetzlichem Standpunkte aus zu bestrafen war. Am Schluß seiner Erwä⸗ gungen wiederholte er, daß er verpflichtet sei, für die Verwerfung des Ürtheils des unteren Gerichtshoses zu stimmen.

Der Lord-⸗Kanzler erhob sich nun inmitten des tiefsten Still⸗ schweigens und stellte die Frage, ob das angegriffene Urtheil vernich—

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tet werden solle. Drei der rechlsgelehrten Lorbs ur, lords), Cott en- ham, Denman und Cam pbell antworteten hierauf Ja (Contenth. Lord Brougham antwortete Nein (Not content und eben so mehrere der anwesenden nicht rechtskundigen Lords lay lors). Nach einer Pause erhob sich sodann Lord Wharncliffe, der Präsident des Minister⸗Raths, um zu sprechen, Es wurde i)m aber bedeutet, sitzend zu reden, weil das Oberhaus jetzt als Gerichtshof fungire. Er bemerkte hierauf, daß er den edlen Lords, welche der Gesetze nicht kundig, sich der Abstimmung zu enthalten rathe. Obgleich alsdann das Ürtheil des Hauses mit dem der großen Mehrheit der Richter von England nicht übereinstimmen möge, obgleich dasselbe gerade in diesem Fall große Mißstände zur Folge haben dürfte, sei es doch für das Oberhaus, besonders für seinen Charakter als höchster Gerichts⸗ hof besser, wenn die rechtsunkundigen Lords beim Urtheil mit rechts⸗ kundigen nicht konkurrirten, und dadurch nicht die Ansichten umstießen, welche das Haus gewöhnlich bei solchen Gelegenheiten leiteten. Lord Brougham lsitzend und bedeckten Hauptes) sagte hierauf, er stimme vollkommen mit dem vorigen Redner überein, und würde es sehr bedauern, wenn das Haus bei dieser Gelegenheit ein neues Verfahren einschlüge, das ihm das öffentliche Vertrauen rauben könne. Er bitte die nichtrechtskundigen Lords inständigst, die Entscheidung in den Händen der rechtsgelehrten Lords zu lassen, und so ein gerin⸗ geres Uebel dem größeren vorzuziehen. Lord Campbell erklärt, er könne einer Unterscheidung zwischen rechtskundigen und nicht rechts⸗ kundigen Lords seine Zustimmung nicht geben, da solche nicht in der Consfitution begründet sei. Aber er müsse seine Meinung dahin ab⸗ geben, daß, da nach der Praxis des Hauses stets solche UÜrtheile den rechtskundigen Lords überlassen blieben, es höchst unpassend und un— geeignet sein würde, diesmal davon abzugehen.

Nach einigen Worten des Lords Howard von Efsingham und Clanricarde, welche sich im Sinne des Lord Wharncliffe aus⸗ sprachen, zogen sich die nicht rechtskundigen Lords auf den Platz um den Thron zurück, der Lord⸗Kanzler stellte die Frage noch einmal, und verkündete dann mit einigermaßen zitternder Stimme, daß nach dem Urtheil des Hauses der Spruch des unteren Ge⸗ richtshofes umzustoßen sei (that the sentence of the court helom should be reversed.)

Die Ankündigung dieses mit 3 Stimmen, den der Lords Cotten—⸗ ham, Denman und Campbell gegen 2, den des Lord-Kanzlers und Lord Brougham's gefällten Urtheils wurde vor dem Hause von einer großen Menge Volkes mit lautem Beifall aufgenommen. Die größte Aufregung schien hier zu herrschen.

J tagalien.

dont, 29. Aug. Vorgestern ist Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Karl von Preußen mit ihrer Tochter, der Prinzessin Louise, von Neapel hier angekommen.

Die trockene Wilterung währt noch immer fort, und in mehreren Gebirgsstädten herrscht Wassermangel. Die Felder sind verdorrt, und die Oliven haben durch die warmen Südwinde so sehr gelitten, daß man einem Mißwachs entgegensieht. Dagegen ist die Aussicht für den

Vein desto besser, indem die Trauben sowohl in Quantität als Qua⸗ lität eine ausgezeichnete Lese versprechen.

Spanien. 3 Madrid, 30. Aug. Aus Cadir eingehenden Nachrichten

zufolge, ist der Prinz von Joinville entschlossen, die den Hafen von Mogador beherrschende Insel so lange besetzt zu halten, bis Frank⸗ reich seine Anforderungen an die marokkanische Regierung erreicht

haben wird. Am 27sten gingen die Dampfschiffe Rubis,“ und „As⸗ mod ée“ von Cadix nach Fränkreich ab, um Kriegs-Bedürfnisse und das

zur Befestigung der Insel erforderliche Material zu holen. Uebrigens

wird der Prinz mit seinem Geschwader nicht lange mehr die See halten können. General Villalonga, Befehlshaber der spanischen nach Afrika bestimmten Truppen, wurde am 21sten in Ceuta erwar- tet, wo man sich noch immer auf den Ausbruch der Feindseligkeiten gefaßt hielt.

Der englische Gesandte befindet sich seit dem 22sten in Gibral⸗ tar in leidendem Zustande; Heir Drummond Hay war in Folge der auf seiner Reise durch das Innere von Marokko erduldeten Müh⸗ seligkeiten so schwer erkrankt, daß man an seinem Aufkommen zweifelte.

Der Herzog von Osuna ist gestern früh um fünf Uhr nach schweren Leiden mit Tode abgegangen. In meinem nächsten Briefe werde ich auf dieses Ereigniß zurückkommen.

Portugal.

A Lissabon, 27. Aug. Der neue spanische Gesandte hatte neulich nach Ueberreichung seiner Beglaubigungs-Schreiben eine län= gere Unterredung mit dem Könige. Sie soll sich hauptsächlich um die baldige Wiederherstellung der Verbindungen mit dem römischen Hofe in Folge des Dekrets wegen Suspension des Verkaufs der Rationalgüter und um die vereinten Bemühungen beider Regierungen zu Aufrechthaltung von Ruhe und Ordnung in den Nachbarländern gedreht haben. LÄluch wird, vermuthlich nicht ohne Grund, versichert, der Gesandte habe aus Auftrag seiner Regierung das Anerbieten eines starken spanischen Truppen- Corps, im Falle man diesseits einer solchen Unterstützung bedürfte, erneuert. Gewiß ist, daß fortwährend das beste Einverständniß zwischen beiden Kabinetten herrscht.

Außer dem obersten Justizhofe, durch dessen Präsidenten, Herrn Silva Carvalho (den ehemaligen Minister), hat auch der Präsident der Corte de Relagao (Appellhof) von Lissabon, Herr Mello e Car⸗ valho, im Namen von etwa zwei Drittheilen der Mitglieder dieses Gerichtshofes, eine Protestation, und zwar gerade am Vorabende des Namenstags der Königin überreicht, so daß dieselbe sich zu der Be⸗ merkung veranlaßt gesehen haben soll, man bringe ihr da ein schönes Angebinde. Herr Mello e Carvalho reichte zugleich seine Entlassung ein, die nun angenommen ist. Herr Miranda ward an seine Stelle ernannt. Die Protestation des obersten Justiz⸗Tribunals war einstim⸗ mig von allen anwesenden Mitgliedern unterzeichnet, nur der zufällig anwesende Visconde de Laborim unterzeichnete sie nicht. Er ist jetzt an Herrn Silva Carvalho's Stelle zum Präsidenten ernannt, und soll nebst dem Baron Tojal (Finanz-Minister), Herrn Gomes de Castro (Minister der auswärtigen Angelegenheiten) und dem Marquis von Fronteira auch zum Eintritte in den. Staats ⸗-Rath er⸗ sehen sein. Herr Silva Carvalho bleibt übrigens, da er un⸗ absetzbar ist, nach wie vor Mitglied des obersten Gerichtshofes, zu dessen tlichtigsten und kenntnißreichsten Arbeitern er gehört. Eine andere Protestation ist auch von der Corte de Relagao von Porto eingelaufen; desgleichen hat der General⸗Prokurator, so wie dessen Substitut, Herr Fernando de Magalhaes, seine Entlassung eingereicht. Die Qppositionspresse drängte bisher Herrn Silva Carvalho vergeb⸗ lich, seine Entlassung auch als Mitglied des obersten Gerichtshofes zu geben. Er ist auch Mitglied des Staats Raths und bekleidete die nun ihm entzogene Präsidentenstelle am obersten Gerichtshofe seit dem 4. Dezember 1840.

Alle diese Vorgänge haben übrigens kaum die Oberfläche des Landes berührt, welches nur geringen Theil daran nimmt und gleich der Hauptstadt vollkommen ruhig ist. Die Intrigue, welche zum Sturze des Herrn Costa Cabral gesponnen wurde, wird auch diesmal ihr Ziel nicht erreichen, und troß aller düsteren Voraussagungen des Gegen⸗

theils wird dieser, wie er verheißen, in fünf Wochen die Cortes wieder versammeln, und die Erfahrung wird zeigen, daß die Mehrheit beider Kammern sein Verfahren gutheißen dürfte.

Man sseht auch dem Erscheinen von Dekreten gegen den Preß⸗ unfug entgegen, die hauptsächlich auf Abschaffung des Geschwornen⸗ gerichts fuͤr Preßvergehen hinzielen werden. Die Aburtheilung der⸗ selben soll künftig einem Senate, bestehend aus den Präsidenten der drei höchsten Gerichtshöfe des Landes und drei Unterrichtern, über⸗ tragen werden, man hofft dadurch dem fortgesetzten Skandal von Frei⸗ sprechungen der Journale, selbst wo deren Strafbarkeit klar vorlag, vorzubeugen. Indeß ist dieser Tage das Opposttions⸗Blatt, der Trübu nd, doch wieder von den Geschwornen für schuldig erkannt und zu 10 Milreis Geldstrafe verurtheilt worden.

Ihre Majestäten beziehen auf einige Tage den Palast von Be⸗ lem, im Palast Necessidades werden gegenwärtig Ausbesserungen vor⸗ genommen.

Die Reclamationen bei den Vereinigten Staaten gegen die den Verträgen entgegenlaufende zu hohe Besteuerung der Portu ie sischen Weine haben nun ihre befriedigende Erledigung gefunden. Eine Note des norb-amerikanischen Staats⸗-Secretairs des Auswärtigen, Herrn Calhoun, zeigt an, daß die Regierung der Vereinigten Staaten diese Reclamationen als gegründet anerkannt habe, und die portugiesischen Weine, rothe wie weiße, in Flaschen oder Fässern, künftig keine hö⸗ heren Einfuhr⸗Zölle bezahlen sollen, als die der am meisten begünstig⸗ ten Nationen. Welch starken Verkehr die Vereinigten Staaten auch mit den portugiesischen Kolonieen treiben, ersteht man aus den eben veröffentlichten Uebersichten der Ein- und Ausfuhren auf den Inseln des grünen Vorgebirges während des Jahres 1843. Der Werth der Einfuhren insgesammt betrug 76, jener der Ausfuhren von dort 74 Contos; die Einfuhren aus Amerika betrugen 20, die Ausfuhren da⸗ hin 9 Contos; die englischen Einfuhren 7, die Ausfuhren 10 Contos; die französischen Einfuhren 1, die Ausfuhren 7 Contos. Amerika⸗ nische Schiffe waren 87, englische 36, französische keines eingelaufen.

Die Gewerbe-Ausstellung der deutschen Bundes⸗ und Zollvereins⸗Staaten.

(Vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 227, 238, 240, 242, 243, 248, 249 u. 252.)

XI. Papierfabrication.

Zu denjenigen Industriezweigen, welche, weniger anziehend für das größere Publikum, die Beachtung der Sachverständigen wegen ihrer Wichtigkeit für die vaterländische Gewerhsamkeit und wegen der technologischen Fortschritte um so mehr in Anspruch nehmen, gehört auch die Papierfabrication. Wenn wir uns schon freuen, die Papiere und Pappen, freilich auf kleinem Raum und enger aufgeschich tet, als für die Beurtheilung räthlich erscheint, bei der gegenwärtigen Aus⸗ stellung so reichlich vertreten zu sehen, so dürfen wir uns diesem Ge—= fühl um so mehr hingeben, da nicht allein einzelnes Vortreffliche unter ben ausgestellten Fabrikaten sich befindet, sondern die Mehrzahl ent= schieden Gutes geliefert hat, so e wir auch an diesem Produkt den HRiesenschritt deutscher Gewerbthätigkeit deutlich ausgeprägt sehen. Die inländischen Werkstätten haben in kurzer Zeit die englischen und französischen Papiere, der mäßigen Besteuerung der fremden Fabrikate ungeachtet, bis auf geringe Ausnahmen von den Märkten des mitt⸗ leren und östlichen Beutschlands verdrängt, wozu im Gebiete des Zoll-Vereins die seit 1842 eingetretene Erhöhung des Ausfuhr⸗Zolles auf Lumpen mitgewirkt haben mag.

Betrachten wir die ausgestellten Erzeugnisse zuerst im Allgemeinen, so finden wir zwar die meisten deutschen Bundesstaaten, die zu den Fabrikthätigen zählen, vertreten, die Vertretung ist indeß so un- gleichmäßig, daß daraus eine Folgerung auf den Standpunkt dieses Gewerbzweiges selbst in denselben nicht zu ziehen ist. So hat z. B. Württemberg Papiere aus 5 seiner ersten Fabriken gesandt, wäh⸗ rend Baden gar nicht und Bayern nur auf eine mangelhaft⸗ Weise vertreten ist. Preußen selbst findet sich für die große Zahl seiner für dies Produkt beschäftigten Werkstätten zwar nicht sehr reichlich repräsentirt, indeß genügt die Art der ausgestellten Fabrikate voll⸗ ständig, den Standpunkt, den jene einnehmen, kennen zu lernen. Wenn wir hierbei im Allgemeinen zugeben müssen, daß der letztere nicht durchweg die Höhe desjenigen erreicht, welchen einige süddeutsche Vereinsstaaten einnehmen, so dürfen wir dies, bei Anerkennung des eifrigen Strebens unserer Papier⸗Fabriken, ohne Beschämung für diese sagen, wenn wir nur des einen großen Vortheils gedenken, den ihre südlicher wohnenden Konkurrenten ihnen gegenüber so lange gehabt haben. In Preußen ist erst seit etwa 19 Jahren das Patent er⸗ loschen, welches einem Etablissement für die Dauer von 15 Jahren das Monopol der Maschinen⸗Papier⸗-Fabrication gesichert hatte; wäh⸗ rend demnach im Süden Deutschlands schon ähnliche Werke errichtet wurden und die dortigen Unternehmer reichliche Erfahrungen sammel⸗ ten, waren die preußischen Fabrikanten gezwungen, lediglich bei dem alten System der Bütten- Fabrication stehen zu bleiben, und durften erst viel später den Umbau ihrer Werke beginnen. Wenn die so Be⸗ nachtheiligten in dem kurzen Zeitraum der letzten 5 Jahre, in welchem die Aufstellung der großen Mehrzahl der Maschinen fällt, ihren be⸗ günstigteren Gewerbsgenossen so weit nachgeeilt sind, daß der Unter⸗ schied in ihrem Fabrikate, wo er noch vorhanden, doch nur dem genauen Sachkenner noch bemerkbar ist, so darf ihnen dies wahrlich nur zur größten Ehre gereichen, muß sie aber um so mehr anspornen, das von jenen erlangte Uebergewicht, nun nicht länger ungusgeglichen zu lassen. Jene Fabrik aber, welche zuerst in Deutschland Papiere auf der Maschine arbeitete, welche demnach einigen preußischen Werkstätten 15, den meisten 20 und mehr Jahre der Erfahrung voraus hat, überflügelt sie nicht auch mit ihren Leistungen gleichmäßig alle später errichteten Werke? Wir wissen es nicht; es findet sich leider keine Probe der berliner Patent⸗Papier⸗Fabrik auf der Ausstellung.

Demnächst speziell zu denjenigen Papier- Fabriken übergehend, welche zur Ausstellung kontribuirt haben, sinden wir Papiere, Pappen und Preßspäh ne, namentlich die ersteren in mannigfacher Auswahl vor, und zwar zuerst unter Nr. 388 des Katalogs:

J. W. Gaudchau und Comp. in Berlin. Dieselben haben in einem eleganten Rahmen Proben ihrer verschie⸗ denen Papiere in allen Stücken und Qualitäten ausgestellt. Daß die Probestücke fest aufgeklebt sind, erschwert, namentlich bei den dünneren Sorten, die Beurtheilung, indeß haben diese ein derbes und gutes Ansehen, eine Eigenschaft, die den geringeren dicken Sorten eher abgeht.

Gebrüder Ebart in Berlin Eat. Nr. 449) gehören zu unseren ältesten, geachtetsten, vaterländischen Fabrikanten und legen aus ihrer Fabrik zu Spechthausen ein Sortiment von Maschinen⸗ Post⸗-, Schreibe Buchdruck- und Kupferdruck⸗Papiere, so wie Bütten⸗Register⸗ Papiere in holländischer Art; ferner aus ihrer Fabrik zu Weitlage ein Sortiment Preßspähne, Branddeckel und ein Modell der Papp ⸗Dachdeckung vor.

Die Maschinen= Papiere reihen sich in Betreff der Reinheit, Festigkeit und Leimung den besseren und besten der ausgelegten Fa⸗ brikate an, wogegen nur wenige Sorten an Weiße und ger. Einsicht von anderen derartigen Erzeugnissen übertroffen werden.