1844 / 277 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Wollene Strickgarne. arne bildet einen viel bedeuten⸗

XLII.

Die Jabrication wollener Stri t jezweig, als wohl im emeinen angenommen wird. , 34 auf der luce s le n in Proben vorliegenden Garne unter drei verschiedene Rubriken klassifiziren ; 1) soiche Garne, die eigenthümlich und unabhängig von der engli⸗ schen Konkurrenz be ehen; . 2) foiche, die nach dem Prinzip der englischen Fabrication hervor⸗ gebracht sind und sich jener Konkurrenz entgegenstellen, 3) Lie endlich, welche nach alter Weise aus Landwollen durch Handgespinnst hervorgebracht sind. In die erste Kategorie gehören: . ͤ Die Fabrik von J. W. Paap in Altona Etat. 1857) verarbei⸗ tet schon fast seit einem Jahrhundert die Wolle aus den holsteinschen Marschgegenden. Das Produkt, unter dem Namen: „Hamburger

zeichnet durch Weichheit und Elastizität aus. N a zu kor Der Preis ist etwas höher als der von engli⸗ schem Garne ähnlicher Qualität. R

Bohmann und Lohmann in Celle (2835) haben aus dem⸗ selben Material, wie das vorige, gefertigtes Fabrikat geliefert, welches noch weicher und runder im Faden erscheint und sehr anspricht. Es ist jedo andspinnerei. 6 89 & 2 Kategorie rechnen wir die große Sendung von Uhlenberg und Schnißler zu Opladen im Niederbergischen (1088), welche ein großes und Überaus schönes Sortiment Strickgarn nach

Dualität, Farbe und Melange geliefert haben. Der Grundstoff be⸗ steht in rheinischer und westphälischer Wolle; zu den Glanzgarnen ist

Dieses Haus hat ier r, und um⸗ assendsten Anstrengungen gemacht, gegen die englische Konkurrenz an, hilt ae. Er enn G aütüm roher Wolle beläuft sich auf gelegt hatte, vorgeblich um zu sehen, ob derselbe durch den Dampfwagen verde zerdrückt werden, ist, wiewohl der Stein noch vor dem Eintreffen

friesische verwendet worden.

. pee 260 C900 Pfund jahrlich. Zur dritten , gehören endlich: Kat. 669 Gebr. Wal— ter, Kat. 670 Christ. Wal ter, Kat. 671 G. G. Wolf, sämmt⸗ lich in Mühlhausen in Thüringen. Die von diesen Fabriken einge⸗ henden Garne sind aus Landwolle erzeugte Handgespinnste, in denen die Möglichkeit geleistet ist, und welche sich ganz besonders durch Preis- würdigkeit auszeichnen, dem äußeren Ansehen nach aber allerdings den vorigen weichen müssen. . ; Unter Kat. 1718 haben du Fay, Leiß ler u. Comp. in Ha⸗

nau ein Sortiment von Strickgarn eingesandt, welches den beiden einen unglücklichen Erfolg seines Beginnens vorausgesehen oder beabsichtigt,

letzteren Kategorieen anzugehören scheint.

Daß die sehr bedeutenden Strickgarn- Fabriken Berlins sich an der Ausstellung gar nicht betheiligt haben, liegt wohl in dem schon obenerwähnten Umstande, daß sie fast nur englisches Garn führen,

welches hier drellirt und gefärbt wird.

XIII. Gefärbte Woll- und Zephyr-Garne.

Außer den bis jetzt in Betracht gezogenen Verwendungen des Kammgespinnstes für die Weberei und zu Strickgarn, hat jenes Er⸗ zeugniß noch einen anderen Industriezweig hervorgerufen, der an Wichtigkeit zwar nicht dem erwähnten gleichkommt; dennoch aber durch seinen Vertrieb über fast alle Theile der Erde Beachtung verdient, wir meinen die gefärbten Zephyr⸗Garne.

Gefärbte wollene Garne wurden früher im Großen nur von England aus verbreitet. In Hamburg bestand diese Industrie im geringeren Maßstabe, endlich fand sich auch in Berlin eine Spur da⸗ don, welche hauptsächlich durch die Erfindung der Stickmuster her⸗ vorgerufen und erhalten wurde. .

Das Erscheinen der Zephyr⸗-Garne (fache aa Gespinnste) erhob diesen Industriezweig zu einer früher nie geahnten Höhe. Die ra⸗ tionelle Ausbildung und wissenschaftliche Pflege, welcher sich die Wol- lenfärberei in Berlin zu erfreuen hatte, fesselte dies neu aufblühende Geschäft ganz an diese Stadt, und die frühere Konkurrenz, der Eng- länder ward ganz aus dem Felde geschlagen. Der Ruf dieser soge⸗ nannten berliner Garne verbreitete sich durch die ganze lultivirte Welt. Der überseeische Export geschieht zwar größtentheils durch Hülfe der Engländer, allein wie weit deren Speculation auch in die⸗ sem Artikel verbreitet ist, erfahren wir öfter beiläufig. So gelangte ganz vor kurzem ein direkter Auftrag vom Fuße des Himalaya datirt, ein anderer aus Neuholland, hier an.

Um den höheren Zoll auf gefärbte Garne zu ersparen, haben die Engländer in den letzten Jahren rohe Zephyr⸗Garne bezogen; allein es ist ihnen nicht gelungen, die berliner Färberei einzuholen. Sie

sind nach wie vor gezwungen, bestimmte Farben ganz von hier zu

Wolle“ bekannt, wird in der Fabrik auf Maschinen gesponnen; es 1 Faiben und, ar, Frencplare ihtes Siiämußter- Verlags lad Fabrikate in Seide aufge= stellt haben. Diese drei, im Wesentlichen aus denselben Quellen her⸗

vorgegangenen wollenen Garne gehören gewiß zu dem Vollkommensten,

1470 beziehen; sie müssen auch meistentheils den inneren Bedarf im eigenen Lande, wo auf Schönheit der Farben und richtige Abstufung derselben sehr gesehen wird, den berliner Fabrikanten überlassen, wenn auch deren Auf⸗ treten auf jenem Markte mit viel erheblicheren Zoll⸗Erschwerungen be⸗ lastet ist, wie das der englischen Garne in Deutschland.

Frankreich, welches viel feine wollene Stoffe in den Zollverein absetzt, hat den Eingang der Zephyrgarne völlig verboten. Trotzdem wurde früher sehr viel davon eingeschmuggelt, bis man in Paris und sonst überall die aufliegenden Garne noch in den Gewölben konfiszirte.

Ueber den sehr mannigfaltigen Gebrauch dieses Stoffes giebt die Ausstellung hinreichend Zeugniß.

Von den berliner ö welche dies Geschäst betreiben, hat das älteste derselben, Gebr. Schuster in Berlin, unter Kat. 89, Muster von Zephyr⸗ und anderer gefärbter Wolle ausgestellt; Volkart und Sohn G38 haben Muster auf Rollen in Wolle und Seide ein⸗ Die großartigste Ansicht gewährt jedoch die Lieferung von erz und Wegener 65), welche zugleich die schon erwähnten

was in dieser Art geliefert wird, und bedarf es deshalb einer ver⸗ gleichenden Prüfung dieser verschiedenen Einsendungen unter sich nicht.

Unter Kat. 2337 sind auch gefärbte Zephyrgarne von Gebr. Menke in Hameln eingegangen.

Eisenbahnen.

Das Königl. sächsische Ministerium der Justiz hat unterm 12. Sep⸗ tember folgende Bekanntmachung erlassen; .

J. F. W. L. aus L., welcher einen Stein von 15 Zoll Länge und Zoll Breite und Höhe auf eine Schiene der Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn

eines Zuges entdedt und hinweggenommen worden war, zur Untersuchung ezogen und mit sechs Monat Gefängnißstrafe belegt worden, die er im e een er am zu Hubertusburg verbüßt hat. Nur den besonderen Um—

steänden, daß er das zum Eintritte der vollen gesetzlichen Strafe erforderliche Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hatte, daß ferner, selbst wenn der Stein nicht hinweggenommen worden wäre, nach dem Gutachten eines Sach⸗ verständigen weder Gefahr für Menschen, noch ein bedeutender Schaden an

der Maschine zu besorgen gewesen sein würde, und endlich, daß nach dem Erkenntnisse des höchsten Gerichts nicht anzunehmen war, der Thäter habe

hatte es L. zu verdanken, daß er nicht mit einer härteren Strafe belegt wurde. Zur Warnung vor jedem selbst e ,. Frevel an Eisenbahnen wird dieser Fall zur allgemeinen Kenntniß gebracht.“

Handels- und BHörsen nachrichten.

Berlin, 3. Olt. Die Umsätze in Eisenbahn Effekten waren heute zwar nicht so beträchtlich als gestern, doch behaupteten sich die Course fest.

Leipzig, 1. Olt. (D. A. 3.) Der Anfang unserer Messe scheint der einer guten zu sein, denn wenn auch unsere deutsche Kundschaft nicht sehr bedeulend einkaufte, so zeigte sie sich doch besser als vorige Messe. Der Verkauf von Tuch geht gut; indessen können ungeachtet des nicht großen Vorraths und der bedeutenden Steigerung des rohen Materials doch ver⸗ hältnißmäßig höhere Preise nicht erlangt werden, und muß man sich mit einer Erhöhung von 3 bis C Proc. begnügen. Die Zufuhr von Leder war sehr groß und der Begehr danach nicht minder, daher Alles mit einer Steigerung von 10 bis 12 Proc, verkauft wurde.

Die Berichte über die diesjährige Aerndte vereinigen sich dahin, daß der Ertrag derselben der Menge nach zu den vorzüglichen gehört, nicht überall so der Guͤte nach. In den östlichen Ländern Europa's hat die Nässe nach theilig gewirkt. In Polen und noch mehr in Preußen hat das Wasser gro— ßen Schaden angerichtet, weniger in Rußland, wo die Aeindte fast durch gehends sehr gesegnet ausgefallen ist. Dasselbe ist in Ungarn und der Tür— lei der Fall. Sonach ist auch in den Ländern, für die man am meisten fürchtete, kein Mangel zu besorgen.

Auswärtige Börsen.

Antwerpen, 28. Sept. Zinsl. —. Neue Anl. 20.

Frankfurt a. M., 30. sept. 526 net. 1125 0. 1967. RBeyr. Bank-Actien 726 6. Hope 90 G. Siegl. 89 6. polu. 300 Fl. g5õ ? G. do. 500 FI. 947. do. 200 FI. 28 6

Hamburg, 1. Okt. Rank Actien 1610. Kut. Russ. 1II4.

Paris, 28. Sept. 57 Reute in cour. 119.5. 396 Rente fin cour. 82. 5. 5h Neapl. 98. 70. 595 Span. Rente 32. Pass. 6.

Hauk-Actien p. ult. 1nt. 61 5.

Bekanntmachungen.

11951 Bekanntmachung. ; Die Wittwe des Arbeitsmanns Hoerster, Marie So⸗ phie Charlotte, geb. Pitty, zu Neu- Ruppin ist wegen voörsätzlichen Meineides durch ein rechtskräftiges Erkennt⸗ niß des Königlichen Kammergerichts dahin verurtheilt: daß sie mit zweijähriger Zuchthausstrafe und offent⸗ licher Bekanntmachung als meineidige Betrügerin zu bestrafen. . Dies wird, dem Erkenntnisse gemäß, hiermit bekannt

gemacht.

rendarius Genzmer im hiesigen Termins-Zimmer ent⸗ weder in Person oder durch einen mit gehöriger In⸗ formation versehenen Bevollmächtigten, wozu die Justiz⸗ Räthe Schmidt, Raabe und Köhler vorgeschlagen wer den, zu melden und den Grad ihrer Verwandtschaft mit dem Verstorbenen, Heinrich Rudolph Krause, und ihr Erbrecht an den Nachlaß desselben nachzuweisen. Der Ausbleibende hat zu gewärtigen, daß den sich meldenden Erben nach vorgängiger Legitimation der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt, wenn sich aber Niemand melden sollte, alsdann der Nachlaß dem Fiskus zugeschlagen werden wird.

Allgemeiner Anzeiger.

am 1. April 1845, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

5791

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. April 1844. Das hierselbst in der Köpnickerstraße Nr. 29 belegene Grundstück des Kattun⸗Fabrikanten Pardow, gerichilich abgeschätzt zu s3, 617 Thlr. 23 Sgr., soll am 3. Dezember 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichitsstelle subhastirt werden. pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.

Wien, 29. sept. Aul. 4 1839 1317. Nordt. 1547. 0Gloο831. 85.

neil. II23. Livorn. 1161. E er liner RkRörgse. Den 3. Oktober 1844.

Pr. Cour. hnriet. g6eld.

Pr. Cour. Briet. Geld. Gm.

16 185 ] 7 148

Zf.

Fonds. Actien.

Brl. Pots d. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Mg4d. Lp. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Erl. Anh. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Brl. Frankf. Bianb. do. d0. Prior. Obl. Ob. -Schles. Eisnb. do. Lt. B. v. einger. R. - St. B. Lt. A. u. B. Magd. Halbst. Eb. 1317 khrl. Schw-Frb. B. 114 do. do. Prior. Obl. I NRonn- Kölner Bsb-

St. Schuld-Sch. Prämien- Scheine d. Seeb. à õᷣO T. Kur- u. Neumärk. Seh uldversebr. Berliner Stadt- Obligationen Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Gross. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do.

X

106 188

S1 n

6 4

1111411

S e ,, , X . 8

Gold al marco. Friedrichsd' or. And. Gldm. à 5 Thb.

Disconio.

D —— 8 9 1138111

14

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr /

Brief. Geld.

Amsterdam . Kurz 140

do. ; h 2 Mt. 1393 Hamburg ...... ...... 300 Mbh. Kurz 1497 1493

do. 2 Mt. 1499 1487 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Me.

IH ech Sell -

C O ur 5.

London e 300 Er.

. 150 FI.

150 I.

100 Thlr. 2 Mt. 8 Tage

Leipziz in Courant im 141 rTbI. Fuss. 100 TblIr, 2 Me

2 Mt. 3 Woch.

——

Breslau

Frankfurt a. M. südd. W. ... ...... 100 FI. 100 sRkblI.

SsISIIII1 *

.

Petersburg

Meteorologische Beobachtungen. idr un

Nach einmaliger

Nachmittags ͤ Beobachtung.

2 Ubr.

1844. Morgens 2. OlLt. 6 Uhr.

Luftdruck . ... 334, o3“ Par. 331,6 3 Par. 329, 10 Par. Quellwärme 7,8 R. Luftwärme ... . 7, 0) R. 10,07 n. 8,1 R. Flusswärme 9, 8) R. rbaupunkt ... 4 5,37 R. 57 n. 6,979 R. Boden wärme 8&, 80 R. Duns tsättigung 87 pCt. 71 pCt. 90 pCt. Aus dus tung O0, o10 Rb. Wetter ; trüb. regnięg. Regen. Niederseblag O, o9g3 Rh. W. Würme wechsel 4 10,15

Sw. 58w. Wolkenzug... 4 5,7) R.

y Tagesmittel: 331, 80 Par.. 4 8, 15 R... 4 6, o? R... S3 pot. W.

Königliche Schauspiele. Freitag, J. Ott. Die Nachtwandlerin, Oper in 2 Abth., mit

eingelegtem Solotanz. Musik von Bellini. Sonnabend, 5. Okt. Medea. (Anfang der Vorstellung 7 Uhr)

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 4. Okt. Lorenz und seine Schwester. Vaudeville⸗Bur⸗ leske in 1 Akt, von W. Friedrich. Hierauf: Die Gunst der Kleinen, oder: Die Hintertreppe. Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Französi⸗ schen, von Ferdinand Rosenau. Zum Schluß: Köck und Guste. Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von W. Friedrich.

Sonnabend, 5. Okt. Der Verschwender.

Montag, 7. Okt. (Italienische Opern-Vorstellung.) Zum ersten⸗ male in ie Saison: Lucrezia Borgia. Oper in 3 Akten. Mustk von Donizetti.

Verantwortlicher Redactenr vn J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Literarische Anzeigen.

Bei C. FJ. Amelang in Berlin erschien so eben und ist durch alle Buchhandlungen des In- und Aus- landes zu haben:

1192

Taxe und Hy—

Wie kann unserer

Manufaktur ⸗Industrie am besten aufgeholfen werden? Beleuchtung und Lösung dieser Frage vom

Taxe und Hy⸗

Berlin, den 30. September 1844. . Königliches Kammergerichts - Inquisitoriat.

11072 Nothwendiger Verkauf. Ober -Landesgericht zu Bromb erg.

Auf den Antrag der Erben der Ritterguts-Besitzer Johann Mittelstaedtschen Eheleute soll das im Ino⸗ wraclawschen Kreise belegene Rittergut Dombrowken, landschaftlich abgeschätz auf 71,1235 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf., zum Zwecke der Auseinandersetzung der Erben in einem neuen am 19. März 1845, Vormit⸗ lags 11 Uhr, anberaumten Termine an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. ö

Taxe Hypolhelenschein und Kaufbedingungen können n der Negistratur eingesehen werden.

ls o Die

olizei efrau,

ommern Rihlr. ositorium befindli assen hat, fer⸗

. . e an di aus i kinem Grunde rin Erbrecht zu haben glauben, a.

hierdurch vorgeladen, sich . den . n ,, vor bem Deputirten Herrn Ober Lan t gerichts· Itese⸗

Marienwerder, den 12. Juni 1844. Civil⸗Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.

[i000]! Ediktal⸗Citation.“

Ueber den Nachlaß der am 8. September 1842 zu, Kienitz verstorbenen verehelichten Bäckermeister Koeppen,

3 welchem das Miteigenthum an dem Grundstücke r. 2 B zu Kienitz gehört, ist der erbschaftliche Liqui⸗ dations⸗Prozeß eröffnet. Zur Anmeldung der Forde⸗ rungen steht ein Termin auf den 4. November, Vormitt. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Ober -Landes⸗ gerichts⸗ Assessor v. Piper an, und indem die unbekann len Gläubiger hierzu unter der Warnung, daß die Au⸗ ßenbleibenden aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, b fn. werden sollen, vorgeladen werden, werden denselben der hiesige Justiz⸗Kommissarius Dörrstock und der Justiz⸗ Kommissarius Dietert zu Neustadt⸗Ebw. zu Mandata— rien in Vorschlag gebracht. Wriezen, den 17. Juli 1844. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

(l0bs] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 16. August 1841. Das in der Jakobsstraße Nr. 16 belegene Grundstück der Wittwe Rüdiger, gerichtlich abgeschäßt zu 5675 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf., fei

195261 Lieferung von Hölzern für den Oberbau der P-otsdam⸗ Magdeburger Eiseubahn.

Zum Oberbau der Potsdam-Magdeburger Eisenbahn sind nachstehende Hölzer erforderlich:

a) 123,700 Stuck Eichenholz, 85 bis 9 Fuß lang,

10 Zoll breit, 6 Zoll hoch; b) 24,960 Stück Eichenholz, 9 Fuß lang, 12 Zoll breit, 6 Zoll hoch, und

) 1100 Stück Eichenholz, 15 Fuß lang, 7 Zoll breit

und 6 Zoll hoch.

Die Lieferung dieser Hölzer, mit welcher im Frühjahr 1845 der Anfang gemacht und die am 1. August 1845 beendigt werden muß, soll entweder im Ganzen oder in einzelnen Theilen denjenigen Unternehmern übertragen werden, von denen das unterzeichnete Comité die an- nehmlichsten Offerten im Wege der Submission erhalten wird. Lieferungslustige werden deshalb hiermit aufge⸗ fordert, die festgestellten diefer nne; Sf vi e n ern in un⸗ serem Büredu E Breitestraße Nr. 26) selbst einzusehen. oder sich daselbst Abschrift eben zu lassen, demnächst aber ihre schriftlichen Preis-Offerten versiegelt, mit der äußeren Aufschrifi: „Offerte auf das Holzloos Nr.... baldigst und spätestens bis zum 20. Oltober d. J. an das unterzeichnete Comité einzusenden.

Potsdam, den 24. September 18144

Comité der Potsdam-Magdeburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

praktischen Standpunkte aus; begleitet mit technischen und fabrik ⸗ökonomischen Belegen von Hermann Weigert jun., Fabrikant. Oftav. Maschinen⸗Velinpapier. Gehestet 15 Sgr.

(iobd] Ritterguts-⸗Verkausf.

Das im liegnitzer Kreise zwei Meilen von Liegnitz und . n i von Jauer entfernt liegende Allo dial - Rittergut Mertsch üß mit dem im sch ön au er Kreise gelegenen Rittergute Rodeland (Forst⸗ und Zinsgut) soͤll zur Erbtheilung im Wege der Privat⸗Li= sitatisn an den Meist- resp. Bestbietenden verkaust wer= den. Der Termin hierzu ist auf

den J. Oktober d. J., Vormittags um guhr,

im hiesigen Schlosse anberaumt, wozu cautions⸗ und zahlungsfähige Käufer hiermit eingeladen werden. Der zur Information die-⸗ nende Gutsertrags⸗Anschlag, die neuesten Hypotheken- scheine, die Gutskarten und das r, ee, n, so wie die Kaufsbedingungen, sind täglich bei dem hie⸗ sigen Wirthschafts⸗Amie einzusehen.

Mertschütz bei Jauer (in Schlesien), 26. Aug. 1841. Otto v. Dresky. Fr. v. Dresky.

Das Abonnement beträgt: 2 Kthlr. sür Jahr. 1 RKRihlr. . Jahr. 8 Uthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Ansertions - Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Preußische

Allgemeine

Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen ZSestellung aus dieses glatt an, sür SGerlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichsstraße Rr. 72.

Berlin,

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Allerhöchste Kabinets-Ordre und Bekanntmachung des Herrn Justiz-⸗Ministers Mühler. Provinz Schlesien. Abreise J. Durchl. der Fürstin von Liegnitz von Erdmannsdorf. Beschluß des Magistrats zu Glatz Provinz Sachsen. Aus Magdeburg (Land- wirthschaftliche). Provinz Westphalen. Aus Lippstadt (die Wittwe des Grafen Ludw. Heinr. Adolph zu Lippe 4). Aus Minden (Verein zur Rettung verwahrloster Kinder).

Dentsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Die Feldherrn— halle zu München. Königreich Hannover. Herabsetzung des brunshäuser Zolles für dänische, belgische und hamburgische Waaren und Schiffe. Königreich Württemberg. Adresse des sländischen AusQ— schusses an den König und Antwort Sr. Majesteit. Großherzog⸗ thum Baden. Zoll-Angelegenheit. Brandunglück. Großher«⸗ zogthum Sachsen-⸗Weim ar. Hefnachricht. Neorganisgtion des Forstwesens. —erzogthum Sachsen Koburg- Gotha. Warnung. Schreiben aus Dresden. (Wissenschaftliche Vorlesungen; die Philo= logen Versammlung; Blumen - Ausstellung)

Desterreichische Monarchie. Schreiben aus Preßburg. (Resorm des Wechselrechts.) ö

Frankreich. Paris. Revue und Empfangnahme der marolkanischen Fahnen. Antwort des Königs auf eine Adresse amerikanischer Friedens- freunde. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die Times über die ver— änderte Gestalt der Repealbewegung. Lord-Mavors- und Alderman— Wahl. —;

Schweiz. Kanton Luzern.

Italien. Schreiben aus Palermo. (Gerüchte über das Erscheinen griechischer Seeräuber.)

Griechenland. Schreiben aus Athen. (Septembersest; Wahlen; E— öffnung der Kammern; Thron⸗-Nede; die Präsidenten beider Kammern; Vervollständigung des Ministeriums.)

Moldau und Wallachei. Jassy. Die Verschworenen von Telega. Das Kreditwesen. Minister.

Die Gewerbe-Ausstellung der deuischen Bundes- und Zollvereins-Staaten.

Die Jesuiten-Angelegenheit.

Eisenbahnen. Vermischtes. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen- und Marlt— bericht. Bekanntmachung des Königl. sächsischen Ministeriums des Innern.

Antlicher Theil.

Se. Maßjestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königl. sächsischen General⸗Major, General-Adjutanten und Ober-⸗Stallmeister von Fabrice den Rothen Adler-Orden zwei⸗ ter Klasse mit dem Stern in Brillanten, so wie den beiden Königl. sächsischen Flügel⸗Adjutanten, Oberst- Lieutenant von Heinze und Major von Reichardt, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen;

Die Wahl des Professors Dr. Hecker hierselbst zum Rektor der hiesigen Universität, für das Universitäts Jahr von Michaelis 1844 bis dahin 1845, zu bestätigen;

Den Land- und Stadtgerichts⸗-Direktor Noeldechen in Aschers—⸗ leben zum Direktor des Land- und Stadtgerichts in Wanzleben zu ernennen; und

Dem Drechsler-Meister Friedrich Wilhelm Preuß zu Breslau das Prädikat als Hof-Drechsler zu verleihen.

Bekanntmachung.

Im Verfolg der Bekanntmachung vom 18. August e. wird das Publikum davon in Kenntniß gesetzt, daß die wöchentlich sechsmalige Dampfschifffahrts⸗ Verbindung zwischen Dover und Ostende, welche auch zur Korrespondenz⸗Beförderung benutzt wird, gegenwärtig in folgender Art besteht: ;

aus Dover,

Morgens; aus Ostende,

Berlin, den 3. Oktober 1844. General- Post- Amt.

Bekannt mach un

Am Montage den 28sten d. M. wird 33 diesjährige direkte Post - Verbindung mit Schweden, mittelst der wöchentlich zweimaligen Damsschifffahrten zwischen Stralsund und stabt, geschlosfen werden. Von diesem Termine ab bis zur Wiedereröffnung der Dampf⸗ schifffahrt wird, so weit die Witterung solches gestattet, eine wöchent⸗ lich einmalige Post⸗ Verbindung zwischen Stralfund und Astadt, und zwar: Montags aus Stralsund, und Donnerstags aus Istadt abge⸗ hend, stattñnden und zu dieser Verbindung bis zum Schlusse des Monats Januar k. J. das preußische Post Dam pfschiff „Friedrich Wilhelm“, in den Monaten Februar, März und April f. J. aber eine schwedische Post- Nacht benutzt werden.

Berlin, den 3. Oktober 1844. General⸗Post⸗ Amt.

Abgereist: Se. Excellenz der Rönigl harmobrrfge Staat. und Finanz-Minister von Schulte, nach Hannover. .

nichtamtlicher Theil Inland.

Berlin, 4. Okt. Se. Majestät der König haben Allergnädi eruht, dem Obersten Kaiser, Commandeur es bg e e fe l egiments (7ten Reserve⸗Regiments), die Erlaubniß zur Anlegung des

ihm von des Königs der Niederlande Majestät verliehenen Comman— deur⸗Kreuzes der Luxemburger Eichenkrone zu ertheilen.

,

Berlin, 4. Olt. Die Allerhöchste Kabinets-Ordre in Betreff der Entbindung des Herrn Staats-Ministers Mühler Excellenz von

Sonnabend den 5e

der Leitung des Justiz⸗-Ministeriums lautet, wie folgt: „Um Ihnen nach einer langen, angestrengten Dienstführung eine Geschäfts Erleich= terung zu gewähren und Sie dadurch Meinem Dienst um so länger zu erhalten, habe Ich, in Uebereinstimmung mit Ihren Mir bekannt gewordenen Wünschen, beschlossen, Sie mit dem 1. Oktober d. J. von der Leitung des Justiz⸗-Ministerlums zu entbinden und Ihnen das durch die Pensionirung des Wirklichen Geheimen Raths Dr. Sack erledigte Chef⸗Präsidium des Geheimen Ober-Tribunals von dem gleichen Zeitpunkte an zu übertragen. Während Sie den Rang und alle Prärogative der Wirklichen Staats Minister, auch Sitz und Stimme im Staats⸗Ministerium, so oft Sie dessen Berathungen bei⸗

zuwohnen für gut finden, behalten, werden Sie die Leitung des Ge-

heimen Ober-Tribunals unter Meinem unmittelbaren Befehle führen, und soll eine Konkurrenz des Justiz-Ministers nur in folgenden Fällen eintreten; 1) bei den Vorschlägen wegen Anstellung und Entlassung der Vice⸗Präsidenten und der Mitglieder des Kollegiums; 2) bei der Emnbe⸗ pufung der Hilfs⸗Arbeiter; 3) bei der Etats-Negulirung und 4) bel allen Anträgen auf Geldbewilligungen. Am Schlusse seden Jahres haben Sie dem Justiz-Minister eine Geschäfts-Uebersicht mitzutheilen und bem⸗ selben auch ein Duplilat der Mir von Ihnen wie von den Departe— ments - Chefs periodisch einzureichenden Konduitenlisten zuzustellen. Wenn der Justiz-Minister dem Geheimen Ober⸗-Tribunal Mitthei⸗ lungen zu machen oder von demselben Gutachten oder anderweite Auskunft zu erfordern hat, so muß dies stets durch Ihre Vermitte⸗ lung geschehen, und gilt dasselbe hinsichtlich der fortbestehenden, das Rechnungswesen betreffenden Beziehungen zwischen dem Justiz⸗-Mi— nister und dem genannten Gerichtshof. Sie bleiben im Genuß Ihres seitherigen Gehalts und Ihrer Dienstwohnung. Ich hoffe, daß Sie in diesen Anordnungen einen Beweis Meines besonderen Wohlwollens und Meiner Anerkennung der Verdienste finden werden, die Sie sich in allen Ihren bisherigen Wirkungskreisen erworben haben, und ver= sichere Ich Sie bei dieser Veranlassung gern Meiner unveränderten persönlichen Zuneigung und Wohlgewogenheit. Erdmannsdorf, den 18. August 1844. ö. Friedrich Wilhelm.

den Staats- und Justiz-Minister Mühler.“

Vorstehende Allerhöchste Ordre ist durch die heut ausgegebene Nummer des Justiz⸗Ministerial-⸗Blattes, nebst der nachste= henden Bekanntmachung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden:

„Se. Majestät der König haben die Gnade gehabt, die in Ab⸗ schrift beiliegende Allerhöchste Ordre vom 18. August d. J. an mich zu erlassen. Ich scheide mit dem heutigen Tage aus dem Justiz— Ministerium. Indem ich dies sämmtlichen Justiz⸗Behörden der Mo⸗ narchie anzeige, danke ich denselben für das in meiner bisherigen Stellung mir bewiesene Vertrauen und empfehle mich der Fortdauer ihres Wohlwollens. Die treue, redliche Mitwirkung aller Gerichts— Behörden des Landes, ohne alle Ausnahme, deren vereinten Bestre—⸗ bungen es während meiner Amtsführung gelungen ist, einen sehr er⸗ freulichen Zustand der Rechtspflege in allen Provinzen der Monarchie aufrecht zu erhalten, wird in unwandelbarer Anerkennung mir stets unvergeßlich bleiben und noch die letzten Jahre meines Lebens mit Zufriedenheit erfüllen.

Berlin, den 30. September 1844.

Der Justiz⸗Minister Mühler.“

Provinz Schlesien. Ihre Durchlaucht die Fürstin von Liegnitz ist am 29. September nach zehnwöchentlichem Aufenthalt von Erdmanns dorf abgereist, um zunächst Höchstihrem Bruder in Krolk⸗ witz bei Breslau einen Besuch abzustatten. Die hohe Frau war wäh⸗— rend ihrer Anwesenheit im hirschberger Thal unaufhörlich bemüht, die Noth der Armen zu lindern. Der Magistrat zu Glatz hat unter

Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Tonnerstag, Freitag, Sonnabend dem 26. September bekannt gemacht, daß von nun an periodische Be⸗

richte über die Wirksamkeit der städtischen Vertreter und Behörden in der durch die Kabinets Ordre vom 19. April d. J. vorgeschriebenen

Sonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch, Vonnerstag, Freitag Morgens. Weise durch das Volksblatt erfolgen sollen.

Provinz Sachsen. Die zweite Haupt-Versammlung der

Landwirthe aus dem Herzogthun Sachsen und den anhaltischen Landen wird vom 12

14. November d. J. zu Magdeburg stattfinden. Man wird sich bei dieser Zusammenkunft am ersten Tage mit der Erörterung von Fragen über Ackerbau und Fütterung, am zweiten über Viehzucht, am dritten mit verschiedenen, früher unerledigt ge— bliebenen Angelegenheiten beschäftigen.

Provinz Westphalen. An 24. Sept. starb zu Lipp— stadt im Alter von S Jahren, Emilie Luise, Wittwe des Grafen Ludwig Heinrich Adolph zu Lippe, geborene, Gräfin zu Ysenburg— Philippseich. Sie war die Großtante des jetzt regierenden Fürsten zu Lippe⸗-Detmold. In Minden hat sich ein „Verein zur Ret⸗

tung verwahrloseter Kinder“ gebildet, welcher als den, gewiß löbli⸗ chen, Zweck der gemeinschaftlichen Thätigkeit bezeichnet: „die bereits

verwahrloseten ober auf dem Wege zum Verderben befindlichen Kin⸗ der durch Schul- und Religions- Unterricht von dem betretenen Wege des Lasters, der Unordnung und Vergehen abzuleiten, ste an Thätig— keit und Ordnung zu gewöhnen und für den künftigen Brod⸗Erwerb zu befähigen.“ Der Verein besteht aus acht der angesehensten Männer. Vorfttzender desselben ist der Herr dir zi gs ee e e len, Richter.

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Die Inauguration ber Feldherrnhalle ist, einer neueren Verfügung zufolge, verschoben worden. Fürst Eugen Wrede, Regierungs⸗Präsident in der Rheinpfalz, wird, auf besondere 6 Sr. Majestät des Königs, zu dieser Festlichkeit nach München ommen.

Königreich Haunover. Die neueste Nummer der Ge⸗= setzsammlung enthält folgende Allerhöchste Verordnung vom 26. September d. J.:

Oktober

„Ernst August u. s. w. Nachdem durch den 5. 3 Unserer Verord- hung vom Sten d. M., die Herabsetzung des brunshäuser Zolles für die Waaren und Schiffe verschiedener Nationen betreffend, von den Begünsti⸗ gungen, welche im S. 4 und 2 dieser Verordnung den deutschen Staaten zugestanden sind, die steie Stadt Hamburg ausgenommen ist, gegenwärtig aber der Grund für diese Ausnahme nicht mehr besteht, auch vo0n Uns be⸗ schlossen ist, jene Begünstigungen in gleichem Maße der Königl. dänischen

/ . der Königl. belgischen Regierung zu gewähren, so verordnen Wir Fol— undes:

gendes; S. 4. Die im S. 1 und 2 Ünserer Verordnung vom sten d. M. für Waaren deutschen Ursprungs und für deutsche Schiffe festgesetzten Be- günstigungen in Beziehung auf die zu Brunshausen zur Erhebung kommen- den Zollgefälle und sonstige Abgaben sollen vom isten f. M. am auch den gleichartigen Waaren dänischen, belgischen und hamburgschen Ursprungs, so wie den dänischen und hamburgschen Schiffen, gewährt werden. S. 2. Der . der erwähnten Verordnung vom Sten d. M. wird hierdurch aufge⸗ hoben.“

Königreich Württemberg. Der größere ständische Aus⸗ schuß, welcher dem erhabenen Gründer der Verfassung an dem Tage, an welchem das erste Vierteljahrhundert ihres Bestehens sich schloß, seine Huldigungen darzubringen wünschte, wurde am 25. September von Sr. Majestät dem Könige empfangen. Bei dieser Audienz trug der Präsident der Kammer der Standesherren, Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg, eine Adresse des Inhalts vor:

„Ew, Königl. Majestät naht sich der Ausschuß der Stände heute ehr— furchts voll, um im Namen derselben und wir dürfen sagen des gan- zen Landes an dem Tage, an welchem Ew. Königl. Majestät vor nun 25, Jahren die Verfassungs Urkunde unterzeichneten, vor Ihrem erhabenen Throne seine Huldigung, seinen Dank und seine Glückwünsche darzubrin⸗ gen. Wir huldigen dem weisen, erhabenen Sinne Ew. Königl. Majestät, der die Verfassung schuf, um durch sie die Wohlfahrt des Landes zu be- Münden; wir bringen dem väterlichen Sinne Ew. Königl. Majestaͤt den Dank des Landes in eine Verfassung, welche die freie Berathung dessen,

was für die Wohlfahrt des Landes noth thut, gestattet, und wir tragen

Ew. Königl. Majestät selbst mit freudigen Gefühlen unsere innigsten Gluck= wünsche vor: nach den ersten 25 Jahren das selbstgegründete Werk in sei= ner vollen Thätigkeit zu sehen. Mögen Ew. Königl. Majestät noch lange Jahre der Liebe Ihres Volkes, des Lohnes Ihres rastlosen Strebens fürs Gute sich erfreuen! Mögen die ständischen Berathungen, geleitet vom Geiste der Mäßigung und Einsicht, nur das Wohl des Königs und Vaterlandes im Auge haltend, fortan nur das glücklichste Resultat gewähren, und mögen so Ew. Königl. Majestät bis in die späteste Zeit Sich noch kräftig und wohl Ihres Werkes erfreuen lönnen! Mit diesen Wünschen sprechen wir mit erhöhten Gefühlen am heutigen Tage unsere innigste Treue und An— hänglichkeit gegen Ew. Königl. Majestät aus.“

Se. Königl. Majestät richteten hierauf an den ständischen Aus⸗= schuß folgende bedeutungsvolle Worte: Meine Herren! Sie bringen Mir den Dank des Landes an dem Er— innerungstage, der unsere Verfassung ins Leben rief. Mit aufrichtiger Dankbarkeit nehme Ich ihn an; unsere Verfassung, durch gemeinschaftliches Einverständniß des Landes und der Krone in verhängnißvollen Jeiten zu Stande gekommen, hat ihre Zweckmäßigkeit in dem nun verflossenen Viertel Jahrhundert bewährt. Dem guten Geist, den unsere Landstände in diesen fünfundzwanzig Jahren in Handhabung dieser Verfassung an den Tag ge— legt haben, lasse Ich volle Gerechtigkeit widerfahren; eingeflößt von den treuen und guten Gesinnungen unseres Volkes, sind sie den Maßregeln un—= serer Regierung stets mit treuer Einsicht und Vertrauen entgegengekommen. Mein Bestreben war es, durch die Festigkeit Meiner Grundfätze diejenige Stetigkeit in unsere Verwaltung zu bringen, um in dem ganzen Gang der Regierung Wahrheit, Ordnung und Recht fest zu begründen. Lassen Sie uns gemeinschastlich unsere Gebete zur göltlichen Vorsehung richten, damit sie unser Vaterland wie bisher mit ihrem Allerhöchsten Schutz segnen möge!“

Großherzogthum Baden. Das Finanzministerium hat unterm 14. September eine Verfügung erlassen, wonach die Stein⸗ kohlen vom 1. Oktober an zollfreien Eingang im Großherzogthum Baden haben, da es nach einer unter den Vereinsregierungen beste— henden Verabredung jeder einzelnen derselben überlassen ist, den Ein⸗ gangszoll auf Steinkohlen nach Bedürfniß herabzusetzen oder ganz aufzuheben. Die Amortisationskasse ist ermächtigt worden, von den 37 pCt. Rentenscheinen im Oktober 77, 000 Fl. zur Rückzahlung auf den 1. Mai 1815 zu verloosen. Am 24. September ist das fürstlich Fürstenbergische Eisenwerk in Zizenhausen mit dem größ⸗ ten Theil der Umfassungsgebäude ein Raub der Flammen geworden.

Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat am 1. Oftober eine Reise nach Olden⸗ burg angetreten. Der Deutschen Allg. Zeitung schreibt man aus Weimar vom 1. Oktober: „Nicht ohne einige Ueberraschung ist hier plötzlich eine neue Organisation des Forstwesens ins Leben getreten. Wie es scheint, haben manche bei einem früheren sächsischen Landtage über diesen Gegenstand geschehene Aeußerungen die Veran— lassung dazu gegeben. So wie schon seit zwei Jahren im eisenacher Kreise nur noch ein einziges Ober-Forst⸗Amt besteht, so ist jetzt auch im weimarischen Kreise das Ober-Forst⸗Amt Jena aufgelöst worden, jedoch wird das Forstwesen im neustädter Kreise, welches zeither mit zu der jenaischen Ober⸗Forst⸗Aufsicht gehörte, vorerst noch bis zu einer eintretenden Personal-Veränderung von einem besonderen Ober-Forst⸗ Beamten verwaltet werden. Sonach wird in dem weimarischen Kreise für die Zukunft nur ein einziges Ober-Forst⸗Amt unter Leitung des zwar bejahrten, aber noch immer sehr thätigen Ober- Jägermeisters Freiherrn von Fritsch bestehen, unter demselben aber die spezielle Aluf= sicht der einzelnen Förstereien von mehreren Ober -Förstern geführt werden, von welcher Maßregel man sich für die Forst⸗-Kultur den besten Erfolg versprechen darf.“

Herzogthum Sachsen⸗Koburg-⸗Gotha. Eberhardt's Allgem. Polizei-Anzeiger enthält folgende Warnung: „Seit einiger Zeit treiben sich viele Juden mit eigenen Fuhrwerk als Lein⸗ wand und Damast⸗ Händler umher. Die Waare, welche sie zum Verkauf bei sich führen, besteht hauptsächlich aus Baumwolle, hat aber, obgleich sie äußerst leicht gearbeitet ist, durch künstliche Jurich tung doch ein gutes Ansehen erhalten. Was besonders die Damast⸗ waaren betrifft, so sind die Muster nicht eingewebt, sondern einge⸗ preßt, wovon sich Jeder, der eine Serviette waͤscht, überzeugen kann.“

** Dresden, 1. Okt. Je mehr und öfter dem Geiste un⸗ serer Zeit der Vorwurf gemacht wird, sich haupisächlich nur den so

genannten materiellen Interessen mit Hintansetzung der höheren Gü-