1844 / 303 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

bre Verzweigungen nach entfernten T 3 . Blunds ini gung

uabreiten.“ ö barten Orten eine M

d anderen benach an. . Zahl zu 60,09) angegeben wird. Die hiesigen Blätter nehmen von hinsschtlich des chinesischen

des Débats l ; d. Bl.) wenig Notiz.

reich in Nr. 300) eine müßige Erf

Debats.

*

Der Hampshire Telegra welches andere Blätter über das

zösischen Escad sprochen hab wiesenen Artig gegen die En i fucht n. s. w. Besonders unhö besuchenden Neugierigen gezeigt haben.

re w en. keiten sehr wenig erkenntlich bezeigt, ihre Abneigung la Joinville auf keine Weise zu verbergen ge⸗ flich sollen sie sich gegen die ihre Schiffe Uebrigens bezeugt der Te⸗

gländer

indung des chinesi

heilen des Königreichs Feier waren von Liverpoel enge Theilnehmer eingetrof⸗

Nachricht des Journal Traftats (vergl. Art. Frank⸗ Der Sun erklärt die Sache schen Korrespondenten der

ph stimmt nicht mit ein in das Lob, Verhalten der Offiziere der fran⸗ hrend ihres Aufenthalts in Portsmouth ausge⸗

Er wirst ihnen vor, daß sie sich für die ihnen er⸗

legraph, daß die Franzosen im Seewesen ungeheure Fortschritte ge⸗

macht haben und warnt seine L französischen S

Der Tag gierungs⸗Büreaus Feier erlassene Programm des zufriedenheit erreg sehr, selbst von Fußgänge Börse untersagt; man verg

eemacht. der Eröffnung der neuen Börse wird auch in den Re⸗ als ein Festtag gehalten werden. Lord⸗-⸗Mayor hat allgemein große Un⸗ Dauer der Feier allen Ver⸗ rn, zwischen Temple bar und der neuen leicht die Maßregel, durch welche Mancher

t, da er während der

andsleute vor Geringschätzung der

Das über die

verhindert werden wird, die Königin in der Prozession zu sehen, mit

den despotischen Ordonn so erbittert, daß der Lor In einer Nohlengrube bei

anzen des Orients, und die Presse äußert sich d⸗-Mayor wohl wird nachgeben müssen. Rowley Regis ist dieser Tage wieder

durch das schlagende Wetter eine Exploston erzeugt worden, welche 9 J 8

11 Arbeitern das Leben gekostet hat.

In Burghley⸗Park, dem den Anstalten zum Anfang nächsten

Brüssel, 26. Okt. tion, welche ihm die Adresse

Empfange der Königin

Landsitze des Marquis von Exeter, wer⸗ getroffen, welche dort im

Monats zum Besuche erwartet wird.

8elg ien. Der König empfing gestern die Deputa⸗ des Senats zu überreichen hatte. Se.

Masestät antwortete: „Die Worte, welche Ich so eben vernommen,

sind Mir ein neuer und sehr sch sinnungen des Senats; sehen, womit Sie zu e Sitzungen ist, Sie gesehen haben, kräftig dazu beitragen, Hülfe der Mitwirkung der Kammern w Gesetze und Maßregeln, hoffe Ich, das Nes alle Meine Wünsche und unsere gemeinsamen

tet sind.“

Die Repräsentanten⸗K Adreß⸗Entwurfs, aus dem wir v Verhältnisse bezügliche Stelle hervorheben, w den Paragraphen der Senats⸗ übergaugenen Differenzialzoll-Ge „Das Gesetz, welches eine neue Handels hoffen wir, die Früchte tragen, Die neuen Akte, welche Ew. Majestät den Handel und Gewerbefleiß des L werden den Gegenst Dieser letztere, auf de auf die Modificationen im des Senats übereinstimmend ab

Meinem Rufe gefolgt sind.

w

wurde auf heute angesetzt, und d

manenten Kommissionen für

turalisirungen vorgenommen.

Der Minister des Innern kündi an, ein oberes Conseil für Industrie, gründen. Er verlangt einen Nredit von Rosten und Gehalte der sation durch ein Reglemer den soll. Auch beabsichti zählung der Bevölkerung des

*

Ferner wird in Bezirls⸗Kommiss für die Seminaristen das Königliche Konserv tation von 6000 Fr. er zu Brüssel stattfindenden Nunst⸗ Ausste

es war Mir

and unserer ern)

gefaßt.

ätzenswerther Beweis von den Ge⸗ sehr erfreulich, den Eifer zu iner Zeit, welche nicht die gewöhnliche Ihrer Diese Session, die, wie unter guͤnstigen Vorbedeutungen beginnt, wird die Lage des Landes noch zu verbessern. Mit erden die Ihnen angekündigten ultat haben, nach welchem Anstrengungen gerich⸗

ammer vernahm gestern die Verlesung des orläusig nur die auf die Handels⸗ elche von dem entsprechen⸗ Adresse darin abweicht, daß des dort setzes hier gedacht wird. Sie lautet: Politik sanctionirt, wird, so die man sich davon versprochen hatte. von Ihrer hohen Fürsorge für andes eingegeben worden sind, tlichsten Berathungen bilden.“ n Hanbels- Vertrag mit dem Zoll-Verein und Tarif bezügliche Satz ist in der Adresse Die Diskussion der Adresse ann die Zusammenstellung der per⸗ die Finanzen, die Industrie und die Na⸗

gt in seinem Budget die Absicht Handel und Ackerbau zu be⸗ 20,000 Fr. für die Büreau⸗ Mitglieder dieses Instituts, dessen Organi— it der öffentlichen Verwaltung geordnet wer⸗ gt derselbe Minister wieder eine allgemeine Königreichs vornehmen zu lassen, die nicht geschehen ist, seitdem Belgien einen unabhängigen Staat bildet.

demselben Budget eine Erhöhung des Gehalts der

20,000 Fr. verlangt.

Zur Erläuterung Gehalt der Beamten h Cirkular erlassen, wonach die Geh sollen und in der ersten, bis in der zweiten, heren Gehalte umfass darf. Remunerationen sollen, schlaglegungen mit in dieses einge

In Folge einiger Unordt öffnungstage der Kammern einer großen Anzahl von vierten Legion der Bürger⸗Ga haber, General Nypels, eine richtet worden, welche sie der Unth schreiben. Tie Unterzeichner verlangen eine 6 lan Rücksicht und für die Beschimpfungen, denen die bei ihrem Desiliren vom Pöbel ausgesetzt Polizei zurückgehalten worden sei. Sie möglich sein würde, eine öffentlich be⸗ wenn sie nicht die verlangte

sür den Mange Bürgergarde, wie sie sagen, gewesen, der nirgends von der sügen hinzu, daß es ihnen un schimpfte Uniform noch ferner zu tragen,

bis 6000 Fr.,

Genugthuung erhielten.

Feleberg wieder ein Bergsturz statt,

—ᷣ Schweiz. Kanton Graubündten. Am 11. Oftober fand oberhalb der so bedeutend war, daß man

zu Chur, Stunden vom Dorfe, die Steine vom Berge herabrollen und am Abend selbst die Funken

sah, welche

. .

hat sich au

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k che das Aneinand der Fels stũck de , r n. ö,, ee, ger e e. stromes, und Jeder , ,. zu

tien zuzubringen, di hes tan Tralien 13. Dit. ; J sich n . tende h gc fi demselben Ciser wie früher am

an das wiener Kabine

aungen,

ähnlich dem eines r orgen die armen Feleber⸗ uden. Dies war nun zwar nicht der Fall, sie gehalten, die Nachl über in den ür den Nothfall als Asyl dienen.

laubte am anderen

are und die Stistung einer Anzahl von Stipendien der Normalschule vorgeschlagen. atorium für Musik zu Brüssel eine neue Do⸗ halten, und für die Kosten der alle 3 Jahre lung wird eine Summe von

Endlich soll

des Gesetzes über die Beschlaglegung auf das at der Minister der öffentlichen Arbeiten ein alte in drei Klassen getheilt werden zu 1000 Fr. gehend, nur ein Viertel, in der dritten, die hö⸗ end, nur ein Drittel mit Beschlag belegt werden als Ergänzungen des Gehalts, bei Be⸗ rechnet werden.

die bei der vom Könige am Er⸗ ehaltenen Revue stattgesunden, ist von Dfftzieren und Unteroffizieren der ersten und rde von Brüssel an deren Ober⸗Befehls⸗ Protestation gegen diese Störungen ge— ätigkeit der Polizei⸗Agenten zu⸗ ffentliche Genugthuung

nur ein Fünftel,

das Krachen der Felsen hörte, ja

eine erg⸗

Metropolit Murad Bei, welcher aroniten bei dem Papste

ü1dwi ilipp's betreibt, t der ben 6 4

genden Bitte um

1586

die Unterstützung desselben gewendet, damit die Lage der Dinge im Libanon von der Pforte mit mehr Gewissenhaftigkeit geprüft und den zahlreichen dortigen Uebelständen abgeholfen werde.

8 panien.

8 Madrid, 19. lt. Heute theile ich Ihnen die wesent⸗ lichen Veränderungen der Constitution, welche die Regierung bean⸗ tragt hat, ihrem Wortlaute nach mit und mache vorzüglich auf den Arfitel, welcher die Vermählung des Souverains betrifft, auf⸗ merksam.

Im Artikel 2 der bestehenden Constitution fällt der zweite Satz weg. Dieser lautet: „Die Beurtheilung von Preßvergehen steht ausschließlich dem Schwurgerichle zu.“ Die Regierung beabsichligt nämlich, den Cortes

eine neue Gesetzgebung über diesen Punlt vorzulegen.

ö. Der Titel 3, den? Sen at betreffend, soll von nun an folgendermaßen auten:

„Art. Die Anzahl der Senatoren soll unbegränzt sein; die Ernen⸗ nung derselben steht dem Könige zu.

Ari. Zu Senatoren können nur diejenigen Spanier ernannt werden, welche über 30 Jahre alt sind und zu solgenden Alassen gehören:

Präsidenten der gesetzgebenden Kammern, Senatoren oder Deputirte, die dfeimal zu den Cortes zugelassen wurden und außerdem ein Einksmmen von 30, 0h0 Realen besitzen, die aus eigenen Gütern oder aus der Be sol⸗ dung von Aemtern herrühren, die nur durch richterlichen Ausspruch, Pen rer, Entsagung oder Austritt aus aktivem Dienst verloren werden önnen.

Staatsminister, Staatsräthe, Erzbischöfe, Bischöfe, Granden, Feldmar— schälle der Armee und der Marine, General-Lieutenants der Armee und der Marine, Botschafter, bevollmächtigte Minister, Präsidenten der höchsten Gerichtshöfe, Beisitzer und Fiskale derselben; Marquis, Grafen, Vicomtes und Barone, welche leine Granden sind und ein Einkommen von 60,009 Realen besitzen; diejenigen, welche ein Jahr zuvor 8009 Realen an dirck⸗ sen Steuern bezahlten und Senatoren, Deputirte, Alkalden in Ortschaften von 30,000 Einwohnern, Präsidenten von Handelskammern oder Handels- gerichten waren; diejenigen, welche wegen ausgezeichneter Dienste eine durch tin Gesetz verfügte Natlonal-Belohnung erhielten.

Die Erfordernisse, um zum Senaior ernannt werden zu können, dür⸗ fen durch ein Gesetz abgeändert werden.

Art. Die Ernennung der Senatoren wird durch spezielle Dekrete ge— schehen, und in ihnen der Grund angegeben werden, auf welchem, dem vor⸗ stehenden Artilel gemaß, die Ernennung sich stützt.

Art. Die Senatorenwürde soll lebenslänglich sein.

Art. Die Söhne des Königs und des unmittelbaren Thronerben sind mit dem Alter von 25 Jahren Senatoren.

Art. Der Senat übt, außer seinen gesetzlichen Befugnissen, in fol⸗ genden Fällen richterliche aus;

1) Wenn er über die Minister zu Gericht sitzt;

2) wenn er in Gemäßheit der geseßzlichen Bestimmungen über schwere ge⸗ gen die Person oder die Würde des Königs oder gegen die Sicher— heit des Staats gerichtete Verbrechen erkennt;

3) wenn er über Senatoren zu Gericht sitzt!“

Art. 25 soll von nun an so lauten: „Die Deputirten werden auf fünf Jahre gewählt.“

Der Art. 27 wird unterdrückt.

Der Art. 28 soll so lauten: „Die Cortes sollen ausdrücklich zusam⸗ menbernfen werden, sebald die Krone erledigt ist oder wenn der König auf irgend eine Weise unfähig wind, zu regieren (cuando el key se imposibi- silare de qualquier iuodo para el gobierno).“

Der Art. 37 sällt weg.

Nach Art. 149 wird folgender eingeschaltet: „Ehe der König eine Vermählung eingeht, wird er die Cortes davon benachrichtigen, und ih⸗ rer Genchmigung sind die Stipulationen und Ehelontrahte unterworfen, die den Gegenstand eines Gesetzes ausmachen. Dasselbe ist in Bezug auf die Ehe des unmittelbaren Thröon-Erben zu beobachten.“ (Demzufolge dürfte der Thron-Inhaber sich nach eigener Wahl vermählen, ohne der Ge— nehmigung der Cortes zu bedürfen.)

Die fünfte Bestimmung des Art. 18 sähllt dagegen weg. (Sie lautet so: „Der König muß durch ein besonderes Gesetz ermächtigt werden, um eine Vermählung einzugehen, und nie zu erlauben, daß die Personen, welche feine Unterthanen und durch die Constitution zur Thronfolge berufen sind, sich vermählen.“ Dieser Artikel lautet ziemlich dunkel, denn es erhellt nicht, ob der König zuvor die Person, mit der er sich zu vermählen denkt, den Cortes ausdrücklich zu bezeichnen habe.)

Der Art. 54 wird so lauten: „Die Personen, welche zu regiten un— fähig sind, oder etwas gethan haben, weshalb sie ihr Recht an die Krone zu verlieren verdienen, sind durch ein Gesetz von der Thronfolge auszuschlie= ßen.“ Aus diesem Artikel erhellt nicht, ob auch die Nachlommen eines auf zt Weise ausgeschlossenen Prinzen von der Thronfelge ausgeschlossen Hdleiben.

Die Artikel 57, 58 und 59 sollen so lauten:

„Art. Wenn der König minderjährig ist, so wird der Vater oder die Mutter des Königs, und in deren Ermangelung der Verwandte, welcher zufolge der in der Constitution festgesetzten Ordnung der Nächstberechtigte zur Thronfolge ist, sofort die Regentschaft antreten und sie während der ganzen Dauer der Minderjährigkeit ausüben.

Art. Damit der nächste Verwandte die Negentschast führen lönne, muß er Spanier sein, 20 Jahre zurückgelegt haben und nicht zuvor von der Thronfolge ausgeschlossen worden sein.

Art. Der Regent übt die volle Gewalt des Königs aus, in dessen Namen die Verfügungen der Regierung veröffentlicht werden.

Art. Der Regent legt vor den Cortes den Eid ab, dem minderjäh⸗ rigen Könige treu zu sein und die Constitution und Gesetze zu beobachten. Sollten die Cortes nicht versammelt sein, so hat der Regent auf der Stelle einzuberufen, und unseidessen vor dem Minister⸗Rathe denselben Eid zu lei⸗ sten und zu versprechen, ihn abermals vor den Cortes abzulegen, sobald diese versammelt sein werden.

Art. Sollte keine Person vorhanden sein, der von Rechtswegen die Regenischaft zustände, so werden die Cortes diese ernennen, und sie wird aus einer, drei oder fünf Personen bestehen. Bis diese Ernennung geschieht, wild der Rath der Minister das Reich vorläusig regieren.“

Der Art. 70 wird so lauten: „In den . wird es Apun⸗ tamsentos geben, die von den Einwohnern ernannt weiden, denen das Gesctz dieses Recht zuspricht.“

; Der Ari. 77, wescher die Errichtung der National -Miliz verfügt, fällt weg.

29 erste Zusat-Artitel, welcher die Einführung von Schwurgerichten für alle Klassen von Verzehungen feststellt, fällt ebenfalls weg.

Es bedarf keiner durchdringenden . dieser von den Ministern beantragten Reformen, um zu egreifen, daß von der seit 1837 auf dem Papier bestehenden Ver fassung kaum etwas Anderes beibehalten werden soll, als die in dem Estatuto Real des Herrn Martinez de la Rosa enthaltenen Bestimmungen. Gestehen muß man, daß die Minister der neu einzuführenden Constitution, denn als solche sind doch wohl va zorgeschlagenen Reformen zu betrachten, einen ho⸗ hen Grat 23 Geschmeidigkeit“ verliehen haben. Auch die Fügsam⸗ leit cr J ie, Hat, sich auf, überraschende Weise, zu erkennen gegebee. Die Mehrzahl der Minister eilte vor wenigen Monaten ad Bargeleaa, um, wie laut verkündet wurde, sich einer von dem Marqus ze BViluma, mit Zustimmung des Generals Narvaez beab⸗ sichtigtta anti onstitutionellen . zu widersetzen, unter dem Vergeben, daß die bestehende Ver assung alle Elemente in sich trage, um die Rechte des Thrones, wie die des Volkes, . zu 4 Dieselben Minister kehrten zurück und verkündeten, nicht ohne Selbst-⸗

bewußtsein, dem Lande, die 66 wäre gereltet und fände in 11

hrenten Personen ihre entschlossensten Vertheidiger gegen die Bestrebungen der Reaction, wie gegen die Drohungen der Anarchie. Der Urheber des Estatuto Neal trat in das n nachdem er laut von diesem Machwerk sich losgesagt und erklart hatte, die in der Constitution von 1837 aufgestellten po⸗ litischen Grundsätze wären die seinigen, und mit ihnen 6 sich Spa⸗

den die Zügel der ö.

nien regieren. In dem Einberusungs-Dekrete der Cortes wurde zwar die Nolhwendigkeit einiger Reformen der Verfassung ausgesprochen Niemand glaubte jedoch, in dieser Andeutung mehr als eine beabsich⸗ tigte Umgestaltung des Senates und die gm verschiedener, die Ayuntamientos, RNational-Miliz und Wahl⸗Einrichtungen betreffenden organischen Gesetze zu erblicken.

Wie hat man, fragt man sich, nun das plötzliche Hervortreten mit einer auf das Estatuto Real zurückgeführten Verfassung zu er⸗ klären? Waren die constitutionellen Aufwallungen der Herren Mon, Pidal und Martinez de la Rosa etwa nur vorübergehender Natur? Oder spannen die Minister ihre Anforderungen nur hoch, um we⸗ nigstens etwas zu erlangen, da sie einer zahlreichen und systematischen Opposition sich gegenüber gestellt erblicken? Werden sie, falls diese ssch mit Erfolg entwickelt, von den beantragten Reformen abstehen, und fortfahren, mit Beobachtung der Formen einer Constitution zu regieren, die sie so eben für unanwendbar erklären, oder werden sie sich entschließen, ihren Gegnern die Zügel der Regierung abzutreten, nachdem das Land aufs tiesste erschlittert worden ist. Die nächste Zukunft muß diese Fragen lösen.

Wo aber, wird man weiter fragen, zeigen sich diese Gegner der constitutionellen Reform? Dort, wo man sie am wenig⸗ sten suchen zu dürfen glaubte. Daß die Freunde einer endlosen Revolution, die in der auf dem Papier bestehenden Verfassung alle Bedingungen des Gelingens ihrer verderblichen wecke auf⸗ zufinden wissen, sich selbst auf dem Wege der Gewalt und der Empörung jeder einzuführenden Reform zu widersetzen geneigt sein würden, bezweifelte Niemand. Wenn man aber erfährt, daß aus den Reihen der Doctrinairs, die für die vertrauten Freunde der Minister galten und unter der Voraussetzung, daß sie die Reform un⸗ terstützen würden, zu Deputirten gewählt wurden, plötzlich die hef⸗ tigsten Gegner jeder mit der Constitution von 1837 vorzunehmenden Abänderung hervortreten, so wird man erstaunen. Der Tiempo, ein Blatt, das gegenwärtig den Finanz-Minister aufs neue unter⸗ stützt, nannte gestern das Bestreben der Minister, für jetzt irgend eine Reform des Grundgesetzes durchsetzen zu wollen, ein revolutionaires Unternehmen, dem man aus allen Kräften entgegenarbeiten müsse. Selbst der Globo, das eigentliche Organ der Herren Mon, Pidal und Martinez de la Rosa, spricht sich heute mit großer Zurückhal= tung aus, und nur der Heraldo besteht mit Nachdruck auf schleu⸗ niger Durchführung der beabsichtigten Reformen. Aus diesem Um⸗ stande dürfte man vielleicht schließen, daß es nur dem General Nar⸗ vaez Ernst damit ist.

Tie Llnzahl der Opponenten gegen die Reform soll, sich im Kän= greß auf etwa 40 Deputirte belaufen, zu denen man die Herren Pa⸗ checo, Isturiz, Arrazola, General Concha zählt. Dagegen besindet sich im der zur Abfassung der Adresse niedergesetzten Kommission nur ein Anti-Reformist, Herr Isturiz.

Die Beweggründe dieses Widerstandes sind ohne Zweifel mehr in dem Wunsche, das Ministerium zu stürzen, und in persönlichen Rücksichten, als in der Ueberzeugung von der Haltbarkeit und Vor— trefflichkeit des Bestehenden zu suchen, und rechnen diese Anti- Re— formisten darauf, nach dem Abgange der dermaligen Minister das Land mit Beobachtung der Constitution von 1837 regieren zu können. Wären die Minister mit größerer Aufrichtigkeit verfahren, als es noch Zeit war, und hätten die spanischen Moderirten nicht die Bestimmung, sich selbst ihr Grab zu graben, ständen sie jetzt in unerschütterlicher Eintracht da, so würde ohne große Schwierigkeiten der so oft bespro⸗ chene Zweck den verschiedenen Staatsgewalten das richtige Maß der Kraft zu verleihen, erreicht werden können. Jetzt aber stellen sie sich ihren erbittertsten Gegnern von der schwächsten Seite dar und schmit— den für diese die Waffen zur Bekämpfung der Regierung und der beabsichtigten Reformen. Ünd dies geschieht grade in dem Augen blicke, wo der landesflüchtige Exregent seinen Anhängern öffentlich erklärt, zu ihrer Hülfe eilen zu wollen, falls sie unter dem Vorwande, daß „die Institutionen, welche die Nation sich gegeben hat, Gefahr liefen“, zu den Waffen greifen. Daß die Worte Espartero's diese und keine andere Bedeukung haben, darüber sind seine hiesigen Ver—⸗ bündeten, wie die, welche ihn verachten, einverstanden.

In der vorgestrigen Nacht wurden an vielen Straßenecken Zet— tel angeheftet mit den gedruckten Werten; viva Hspartero, mmutrs Narvacz! Auf anderen stand: „es lebe Espartero! nächstens werden wir euch niedermachen!“

Die 3proc. Papiere fallen bedeutend. An der heutigen Börse standen sie 255 und fanden keine Käufer.

Tür kei.

Konstantinopel, 9. Okt. Es ist Sir Stratford Canning gelungen, von dem türkischen Ministerium die von Mehmed Ali nach⸗= gesuchte Ermächtigung zum Abschluß einer Uebereinkunft mit England in Bezug auf den Transport über die Landenge von Suez zu erlan⸗ gen. Indeß hat der britische Botschafter wenig erfreuliche Nachrich= fen aus Alexandrien erhalten; Mehmed Ali soll nämlich eigensinniger als je darauf beharren, alle auf der Landenge nöthigen Etablissement, so wie die Transporte auf eigene Rechnung zu besorgen. Heir Brunt war von Kahira nach Alexandrien zurückgekehrt und scheint, nachdem er neuerdings zwei Konferenzen mit Mehmed Ali gehabt, alle Hoff⸗ nung, ihn anderes Sinnes zu machen, aufgegeben zu haben.

gaiti.

Paris, 21. Okt. Mit der neuesten westindischen Post sind auch Briefe aus Port au Prince vom 23. September eingetroffen, nach welchen damals im ganzen Umfange der Republik Haiti Ruhe herrschte. Von dem Zustande der Republik St. Domingo geschieht darin keine Erwähnung. Der Präsident, General. Guerrier, wan noch auf seinem Zuge durch die verschiedenen Theile der Republit begriffen, und damals im Sliden erwartet.

Die Gewerbe⸗Ausstellung der dentschen Bundes⸗ und Zoöllvereins⸗Staaten. BVeral. Allg. Preuß. 36g. Nr. 227, 238, 240, 242, 243, 216, 249, 252, ,, 16 a 3 * 9 . * 2Zo53, 264, 265, 266, 267, T0, 271, 272 273, 274, 275, 276, 277, 278, 37, 280, 281, 283, 285, 266, 67, 656, di, 293, ns, 296, 2v0, 207, 298, 299, 300, 301 u. 302. LXXIX. Sam ppen.

Im Jahre 1786 erfand Argand in Paris die Lampen mit Cylinder⸗ Docht und Glas mit doppeltem Luftzuge. Ihr helles Licht ward mit den Gestirnen des Himmels (a3tra) verglichen; daher der Name Astral Lampen. Seitdem hat mit dem Fortschritt der Chemie und hf die Erleuchtungskunst unendliche Fortschritte gemacht, und namentlich sind die französischen Lampen⸗ Fabrikanten n . in Erfindung der ver e er igen Lampen geblieben. Die Lampen, sonst mit ihrem grobfadigen Vocht und Thran nur von den Aermeren gebraucht,

sind durch Argand's Vorrichtung und durch die Verbesserungen der

HJieueren zierliche Brenn⸗Apparafe geworden, die sich unter den man⸗ ia n Gestalten unter allen Klassen der Gesellschaft verbreitet aben. Man . jetzt darnach, die Verbrennung des Kohlenwasser⸗ stoffgases des Oels im weißglühenden Zustand immer vollständiger zu

. lampe, sondern auch bei de diese Lampen

mit zirkelförmigem,

teren Seite.

frei auf den

böronzirt, theils mit Blattgold echt vergoldet.

Nr. 83. SJorm; 2 Schiebe Lampen ohe Lampe mit 2 Armen von origineller

zr den Salon wurde nicht nur für die hängende Kronen⸗

machen. Für den * n w ein e sbehälter verlangt, und es ist ein eigenthümliches Ver- e, ge,. 6 Cerlstatien. namentlich des Carcel in Paris, vermittelst * . 4 das * in ö umpt, in großer ommenheit dargestellt zu Heuer hel hhe , e auch die schattenlose (Sineumbra⸗) Lampe . e 583 96 der Glocken⸗

8 einen Schirm bildet, erfunden. Diese Lampe, welche vor⸗ . Tische und die am Tische Herumsitzenden beleuchtet, hat nd Deutschland für unsere traulichen Wohnzimmer den Vorzug vor en freistehenden Lampen erhalten, deren Licht, in einer Kugel von

nattgeschliffenem Hellglase eingeschlossen, die Augen blendet und mehr

ue ben Prachtsaal als für das häusliche zimmer passen. Das augen⸗

lendende, mattgeschliffene Hellglas hat bei uns in Deutschland dem, dem Auge wohlthuenden Milchglas weichen müssen, welches C. H. Stob⸗ wasser im Jahre 1820 zuerst einführte und seitdem in allen deut⸗ schen Glashütten in Masse für die Lampen-Fabriken gemacht wird, a Glaskuppeln und Eylinder Hauptsachen einer gut leuchtenden, nicht blendenden Lampe sind. Außer Glackuppeln und Cylinder spielt der sorgfaältig ausgeführte Mechanismus der inneren Lampen⸗ Einrichtung ine! so große Rolle bei den Lampen, daß die äußere Beurtheilung der schönen Form nicht hinreicht, sondern der Gebrauch der gut bren⸗ nenden Lampe erst dem soliden Fabrikat das rechte Lob spendet.

Rr. 123. Die Stobwassersche Fabrik zählt unter ihrer reichen Ausstellung zuerst 15 Sineumbra⸗- Lampen auf, deren schön geformte Gestelle nach Zeichnungen von C. H. Stobwasser ausgeführt sind. Es sind 3 Nummern mit dreierlei Oelkränzen. Oelkranz Nr. 1 hat inen Durchmesser von 11 Zoll, der Docht 13oll, giebt bei 18 Zoll Höhe das stärkste Licht auf den Tisch und braucht stündlich 27 bis 3 Loth Oel. Nr. 2 hat einen Durchmesser von 10 Zoll, der Docht Zoll, giebt bei 15 Zoll Höhe das stärkste Licht auf den Tisch und braucht 11 bis 23 Loth Oel. Nr. 3 hat einen Durchmesser von 8 Zoll, der Docht Zoll, giebt bei 12 Zoll Höhe das stärkste Licht auf den Tisch und braucht 1 bis 13 Loth Del die Stunde. Ferner 1 Bronce⸗Kande⸗ saber mit zwei Oelkränzen, Nr. J. Ferner 6 Studirlampen in drei Giößen, mit halbrundem Docht und flachem Oelkasten auf der hin⸗ Diese Studirlampe, vor etwa 20 Jahren von Stob⸗ wasser erfunden, und von ihm Franksche Lampe genannt, sind überall hier verbreitet und nachgeahmt worden, weil ihr sehr einfacher Mechanismus bei ausreichendem Licht einen sehr mäßigen Preis ge⸗ stattete. Ferner H Schiebelampen, 3 von Messing, 3 von Neusilber. BDiese an einer Stange zum Herauf- und Herunterschieben eingerich⸗ tete Studirlampe mit einem cylindrischen Oelbehälter zum Umstülpen und einer sogenannten englischen Winde mit einem 6zölligen Reifen, auf welchem die Milchglasglocke ruht, hat durch ihre Hellig⸗ keit die Franksche Lampe bei weitem überboten, weil das Arbeitstisch herabscheinende, Licht durch kein Stativ unter sich gehindert ist. Ferner 6 Spiritus daimpf⸗Lampen von den verschiedensten Formen. Zuletzt hat diese Fabrik eine Oelgas—⸗ Lampe mit Druckwerk ausgestellt, von ganz neuer und eigenthümlicher Ersindung. Die Lampen mit Druckwerk oder Drucklampen haben eine Einrichtung, vermöge welcher eine starke Feder auf einen beweglichen Beckel' des Cylinders einen Druck ausübt, in welchem das Oel der Lampe befindlich ist und dadurch gezwungen wird, durch künstlich an⸗ gebrachte Röhren in die Höhe zu steigen und den Docht hinlänglich mit Oel zu benetzen. In dem ausgestellten Exemplar entwickelt sich das Kohlenwasserstoffgas des Oels auf eine höchst sinnreich erfundene Weise. Das angezündete Gas erzeugt sich in dem silbernen Brenner ohne Docht durch seine eigene Hitze und brennt unter dem Glas⸗ Cylinder mit hellglänzender, weißglühender Flamme fort, deren Leucht- kraft die größte Jntensität hat. Ein Pfund gut gereinigtes Brennöl soll länger als ) Stunden eine Flamme entwickeln, welche in der letzten Stunde mit eben der Stärke fortbrennt wie in der ersten. Alle Lampen dieser Fabrik sind vorzüglich gearbeitet, und ihr aner— kannter Ruf läßt vermuthen, daß sich auch die ausgestellten Lampen

im Gebrauch bestens bewähren werden.

. Ni. I29. Bebr. Müller, Hof-Lieferanten, Friedrichstr. Nr, 77. Spiritusdampf - Lampen in den verschiedensten Formen. Zu diesen Lam-⸗ pen wird ein Gemisch von starkem Weingeist und rektifizirtem Terpentinöl

angewendet, dem ein Zusatz von Kampfer gegeben werden kann.

Nuͤr bei mäßiger Hitze entwickelt diese Mischüng eine entsprechende

Menge Weingeist-⸗Dampf, der einen gewissen Theil Terpentinöl in

Damspfgestalt mit sich fortreißt und, beim Austritt aus den Löchern

des Brenners angezündet, eine schöne weiße Flamme giebt. Unei⸗ gentlich werden diese Lampen Spiritusgas-Lampen genannt, während aus denselben nur ein leicht entzündbares Destillat heraus brennt.

Außer der großen schon bei den Bronzewaaren beschriebenen Krone von Zink, mit echtem Blattgold vergoldet und mit Glasbehang verziert, deren wir hier wegen ihrer schönen Zeichnung gern Erwäh— nung thun, weil ihre 24 Spirituüs-Dampf-Lampen, mit ihren schön gewundenen Armen eine treffliche Wirkung hervorbringen müssen;

HᷓBaben sie ausgestellt Zwei sehr edel geformte sechsflammige Spiritus—

Dampf-Lampen⸗-Kronen mit 6 Ketten; eine Wandlampe, an welcher ein Engel den Breuner hält; drei Paar fünsflammige Kandelaber von circa 6 Fuß Höhe, jedes Paar von sehr eleganter Form, theils ohn nn Ferner 1 sechsflam⸗ mige Oel-Lampe von einer schönen, sogenannten englischen Form

und 2 einarmige Wand⸗Oellampen dazu gehörig. Gebr. Müller

haben sich um die Erleuchtungs-Art mit Spiritus-D = . ch u gs-Art mit Spiritus -Dampf ein ge⸗ wisses Verdienst erworben, und ihre Erzeugnisse gehören zu den

boesten Fabrikaten dieser Art.

Nr. 2144. Schaaffhausen u. Dietz in Koblen zer . D z haben außer ,, Papiermaché lackirten Waaren auch ausgestellt: 1 Si⸗— wah er d. i Fuß von gothischer Form; 1 kleinere von ge⸗ ö nd eine sing⸗Schiebe-L ten S sehr dünn gehalten h. e Messing⸗Schiebe-Lampe, deren Stange Nr O , desenn Gennazine in Mainz. 3 hohe Druck⸗ damhen 16. . hicdener Form, den frauzösischen früheren Carcel⸗ achgearbeitet; 1 Hänge⸗Lampe, Vasen-Form mit Aermen in

Form von Füllhörnern, eine ältere Form

Nr. 1486. C. De ffner, Lackir⸗Fabrik in Eßlingen (Württem⸗

berg). 2 Drucklampen nach französi ehr

ment: Ich französischem Modell, niedriges Posta⸗

* . Studir⸗ Lampen mit er Te Or fers, 1 hän⸗ * sogenaunte wiener Form, weiß lackirt mit Messingblech.

Arme und Eyli ; Flammen; Ih ft zu 3 Flammen; 1 Messing-Hänge⸗Lampe zu 3

pen sind gut 6 änge⸗Lampe zu 2 Flammen; saͤmmtliche Lam⸗

Nr. 174. G. . 1 6 in er, Lampen⸗Fabrikant, Leipzigerstraße

Zinkfuß ns don Neusllber; om . 8 Zinkfuß; 1 Doppel⸗Schiebe⸗ erz 1 hohe Doppel Lampe mi G um eh 2 n wn en Messing; 4 einfache Messing⸗

Umstülpen; diese Lampen sind ö. mit cyllnderischem Oelkasten zuin

r . . *

e e di, ne, ,. 29. 2. erne ampen füße mit 2 X *

wasser sch Lampenköpfen der Stob⸗

von . sogenannie Decken Dberthelle, Winde und Arme

Nr. 2736. Ascher u. Badt, Schloßfreiheit Nr. 8. 1 silberner

J. Hof⸗Juwelier, Jerusalemer

1587

Lampenfuß mit ciselirtem Fuß und getriebenem Arabesken, mit einem Lampenkopfe der Stobwasfer schen Fabrik,

Rr. 122. C. Wiebcke, Lampen Fabrik, Hausvoigteiplatz Nr. 8 u. 9. 1 dreiflammige Lampe von Zink, eine sehr elegante Form; 2 einarmige Wandleuchter dazu passend; 1“ viöerarmige Hänge Lampe, eigenthüͤmlicher orm, mit 4 Lampenkränzen als Oelbehälter und 4 Lampen. Glocken der Sineumbra⸗ Form. Diese wenigen aus gestellten Lampen sind von zierlicher Form, sämmtlich sauber und gut gearbeitet.

Einige Worte über den

Zweck und die künftige Wirksamkeit der Vereine für das Wohl der arbeitenden Klassen.

Die öffentlichen Blätter haben bereits mitgetheilt, daß und wie sich während der hiesigen Gewerbe- Ausstellung und als Frucht derselben ein Central-Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen ge⸗ bildet hat. Das Statut des Vereins, dessen Grundzüge die öffentlichen Blätter gleichfalls bereits mitgetheilt haben, ist am 16. Oltober in einer General- Verfammlung angenommen und das unterzeichnete Comité ermäch⸗ tigt worden, die Bestätigüng des Statuts nachzusuchen, so wie zu allen jeßt schon erforderlich scheinenden Maßregeln die nöthigen Schritte zu thun. Das Comité hält sich demnach auch befugt, über die Zwecke und künftige Wirksamkeit des Central-Vereins, so wie der noch zu bildenden Provinzial= Bezirks- und Lokal -Vereine, einige Worte öffentlich auszusprechen, um da⸗ durch eine möglichst lebendige und weit verbreitete Theilnahme an dem gro⸗— ßen Werke zu erwecken.

Die Verbesserung des sittlichen und wirthschaftlichen Zustandes der ar⸗ beitenden Klassen ist unbestritten eine dringende und hochwichtige Aufgabe unserer Zeit. Die Lösung dieser Aufgabe wird, nach der Stellung der da— bei Beiheiligten, auf verschiedenen Wegen und durch verschiedene Mittel er= folgen müssen, und um so sicherer gelingen, je sachgemäßer Seitens der verschiedenen Betheiligten die Mittel gewählt werden, und je mehr dieselben einander unterstützen.

Der Central-Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen hat sich nun die besondere Aufgabe gestellt, dahin zu wirken, daß durch die Kraft des moralischen Einflusses und die zur Förderung desselben zu treffenden Einrichtungen, unter thätiger Mit- wirkung der arbeitenden Klassen selbst, der sitiliche und wirthschaftliche Zustand derselben allmälig gehoben und ein auf Wohlwollen gegründeter unzerstörbarer Bund zwischen ihnen und den anderen Klassen der Gesellschaft mehr und mehr befestigt werde. Eine befriedigende Lösung dieser Aufgabe ist nur möglich, wenn recht viele Kräfte in demselben Geiste zu⸗ sammenwirken, wenn insbesondere sür jede Provinz oder jeden Regierungs Bezirk ein Provinzial- oder Bezirks -Verein sich bildet und sodann überall Lolal-Vereine enisichen, welche in unmittelb arem Verkehr mit den arbeitenden Klassen für das Wohl derselben thätig sind. Der Central⸗Verein hat daher dahin zu wirken, daß die Provinzial oder Bezirks- und Lekal⸗Vereine erstens sich rasch und lebenskrästig bilden, zweitens in einem die Krast des moralischen Einflusses und das Wohl der arbeitenden Klassen wahrhaft sördernden Geiste an das Werk gehen und drittens in diesem Geiste überall die zweckdienlichsten Einrichtungen treffen. Die Selbstständigkeit der Pro⸗ vinzlal⸗ oder Bezirks- und Lokal-Vereine soll dabei in keiner Hinsicht beein⸗ frächtigt werden. Von dem entgegenkommenden Vertrauen derselben ist daher die Wirksamkeit des Centraf- Vereins wesentlich abhängig. Das Ber trauen wird ihm aber nicht fehlen, wenn aus allen Klassen der Gesellschaft recht viele Mitglieder gewonnen werden, jedes Mitglied mit lebendigem Eiser für den Verein wirkt und die Geldmittel desselben dergestalt anwachsen, daß er die einer Beihülfe bedürfenden Lokal-Vereine bel den für nützlichͥ zu achtenden Einrichtungen auf das kräftigste unterstützen lann.

Der öffentlich bekannt gemachte Aufruf vom 7. Oktober é. bezeichnet als Aufgabe jedes Lokal-Vereins, in dem Bezirke, für welchen er errichtet worden, den sittlichen und wirthschafilichen Zustand der arbeitenden Klassen durch alle Mittel zu befördern, welche sich bereits praltisch bewährt haben, oder in der Folge bewähren werden, und nach den örtlichen Verhältnissen anwendbar und zulässig erscheinen. Jedem Lokal Vereine ist die selbststän— dige Lösung dieser Al ci! überiassen. Die nachstehenden Punkte sind je= doch zur Berücksichtigung empfohlen worden:

Die Errichtung von Spar- und Prämien Kassen, welche für die Einlage möglichst hohe Zinsen und außerdem, wenn die Einlagen eine ge—⸗ wisse Summe erreicht haben, angemessene Prämien sur die Sparsamkeit ge⸗= währen.

; b. Die Bildung von Kranken- und Sterbe Laden, Unterstützungs⸗ und Pensions Kassen. .

Die Anlegung von Schulen für die Fortbildung der in den Fabri⸗ len beschäftigten Kinder und von Bewahr-Änstalten für die Kinder der Fabrik Arbeiter.

d. Die Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse durch Schriften und mündlichen Vortrag.

é. Die thätige Mitwirkung auch solcher Personen aus den arbeitenden Klassen, welche nicht Mitglieder des Vereins sind, bei Verwaltung der Ein⸗ richtungen desselben.

Zuvörderst darf nicht übersehen werden, daß die eben gedachten Ein⸗ richtungen von einer Armenpflege oder Almosen-Vertheilung, welche die Noth nur vorübergehend lindern, die Hebung der arbeitenden Klasse aber niemals herbeiführen kann, schon dadurch in ihrem ganzen Grunde verschie⸗ den sind, daß die thätige Mitwirkung der Arbeiter dabei wesentlich in An⸗ spruch genommen wird. Sodann würde man den Zweck der Lokal Vereine durchaus verkennen, wenn man jene Einrichtungen als den eigentlichen Kern ihrer Wirksamkeit betrachten wollte. Dieser liegt in der Kraft des moralischen Einflusses und seinen stillen, von selbst kommenden, durch keine Bestimmung eines Statuts auszudrückenden Folgen, welche sich nicht blos bei den arbeitenden Klassen, sondein auch nach anderen Seiten hin äußern werden.; Manche Mißstände werden in Folge jenes Einflusses ge—⸗ räuschlos verschwinden, manche wohlthätige Bestrebungen aus demselben hervorgehen und überhaupt wohlwollende Gesinnungen durch denselben immer allgemeiner verbreitet werden. Der moralische Einfluß bedarf aber einer materiellen Grundlage, und als solche bieten sich die vorbe- zeichneten Einrichtungen dar. Das höchste Ziel würde erreicht sein, wenn dieselben überall gleichzeitig ins Leben gerufen werden lönnten. Die Er⸗ fahrung lehrt indessen, daß die bedeutendsten Mittel durch Zersrlitterung unwirkfam werden und selbst einen schädlichen Erfolg haben lönnen. Jeder Lolal-Verein, dessen Geldmittel die gleichzeitige kräftige Förderung aller wünschenswerthen Einrichtungen nicht zulassen, wird sich daher zunächst auf die wirksamsten Einrichtungen beschränken müssen und, erst nach deren Be⸗ festigung andere Einrichtungen hervorrufen können. Ein jeder solcher Lokal- Verein wird sonach auf das sorgfältigste zu erwägen haben, welche Einrichtung unter den gegebenen Umständen die zweckdienlichste und wirksamste, mithin vor⸗ zugs weise zu befördernde ist. Der Central Verein betrachtet die Bildung von Spar⸗ lasfen, so wie von Spar- und Prämienkassen, als die durch Erfahrung bewährte wirkfamste Einrichtung; hauptsächlich aus dem Grunde, weil der Antrieb zur Sparsamleit und der dadurch gegründete Erwerb eines, wenn auch ge⸗ tingen, gesicherten Eigenthums, zugleich die wesentliche Grundlage zur Ver, besserung des ganzen sittlichen Zustandes ist. In dem Regierungs Bezirk Aachen hat sich dies auf das erfreulichste bewährt, indem dort durch die Spar- und Prämien-Kassen, und zwar gerade bei den ärmsten Klassen der Bevölkerung, in einem zehnjährigen Zeitraum die e, . Erfolge er⸗ zielt worden sind, wie in einer späteren Belanntmachung nachgewiesen wer⸗ den soll. Spar- und Prämien-Kassen werden daher auch in Gegenden, in welchen der Arbeiter anscheinend nichts erübrigen kann, voraussichtlich sehr wohlthätig wirken, wenn einerseits die hin und wieder noch bestehenden kost⸗ spieligen Bewohnheiten beseitigt, andererseits die besonders fleißigen und or. eulen Arbeiter zweckdienlich unterstützt, z. B. durch Prämien belohnt werden, welche zum Theil in die Sparkasse niedergelegt, werden müssen. Der Central-Verein betrachtet indessen die Spar- und Prämien ⸗Kassen nicht als das einzige, überall sofort zut Anwendung zu bringende Heilmittel, Er wird 6 auch andere Einrichtungen, deren inne,. Förderung, örtlicher Verhältnisse wegen, rathsam erscheint, nach en bestens unter= stüͤßen. Neberhaupt wird der Central - Verein sich bei den s gewährenden Unzersiützungen durch keine engherzigen Rücksichten leiten lassen.

Der Central · Verein bedarf aber zu seiner Wirksamkeit, wie aus bit obigen Darstellung erhellet, bedeutender, sehr hedentender Gel intel. Ohne dieft ist er machllos, mit ihnen wird er Großartiges wirken. S aber nicht auf allftitige Anerkennung und die ausgedehnteste 4 e nahme rechnen dürfen? Es fommi darauf an, eine s ihlreiche von Mübürgern aus dem Zustande der Rath⸗ und Hülflosig in den mehr oder 8 verfallen ist, emporzuheben. Es kommt darauf an, di Klasse von Mitbürgern, den verlorenen sittlichen Halt wiederzugehen. kommt darauf an, diese Klasse von Mitbürgern für die Gesellschast winnen und mit unauflöslichen Banden der Liebe an dieselbe zu ä l. Niemand ziehe sich daher unter dem Vorwande zurück, daß ihn die Sa nicht berühre; denn Jeder ist gleichmäßig berufen, zur Heilung der Vanden der Zeit mitzuwirken. Niemand ziehe sich unter dem Vorwande zurüg daß der Verein Unausführbares bezwecke; denn mit unerschütterlichem Muthe, mit ernstem Willen und mit Vertrauen auf Gottes Segen lassen sich alle Schwierigkeiten überwinden. Mit dieser Ueberzeu ist das Werk begon- nen worden, mit dieser Ueberzeugung wird es eh nl und vollendet werden. Möge Jeder, der ein Herz für das Wohl seiner Mitmenschen hat, dieselbe Ueberzeugung in sich aufnehmen und zu dem großen Zweck ein ge- ringes Opfer bringen. Dann wird der Verein bald eine, auch auf die kräf⸗ tige Bildung der Provinzial. Bezirks- und Lokal -Vereine hinwirkende, starle Gesammtkraft entwickeln. Dann wird er bald als ein großes National- werk dastehen.

Berlin, den 29. Oktober 1841.

Das Comité des Central-Vereins für das Wohl der arbeitenden Klassen. Bornemann. Nobiling.

Zehnte Nachweisung der an den unterzeichneten Verein abgelieferten Beiträge.

A. Durch den Kriegs-Minister von Boyen.

1618) Gemeinden Bruchhagen und Görlsdorf durch Pastor Wagner 23 Jühlt. 7 Sgr., 1016) G; T. W; 3 Nihlr. 1620) Aꝛstes Insaneris- Regiment zu Neisse 50 Rihlr. 10261) Truppentheile des General ⸗Rom- mando's des Sten Armee Corps 394 Rihlr. 29 Sgr. 19 * und 310 Nihlr. 28 Sgr. 3 Pf. 1622) Verein zu Perleberg, in 47 orfgemeinden ge⸗ sammeit 35 Rihlr. 3 Sgr. 6 P., nachträglich 4 Nihl. 3 Sgr. 9 Pf. 1623) Ates Husaren-Rgi. 41 Rihir. 15 Sgr. 1624) Vom Dlreftor der Königl. württ. Finanz Kammer des Schwarzwald ⸗Kreises, von Werner jn Reutlingen, gesammelt 15 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. 1625) von T. und H., streitiges Geld, 4 Rthlr. 10 Sgr. 1626) Durch Buchhändler Kal bersberg ferner gesammelt 6 Rihlr. 15 Sgr. 1627) Reinertrag eines vom Komponisten und Klavier-Virtuosen Jaiob Rosenhain zu Frank- furt a. M. gegebenen Konzerts 17 Rihlr. 1628) von V., incl. 5 Rihlr. für die Ueberschwemmten in Tissit, 15 Rthlr. 1629) Personal des Gou⸗ vernements in Magdeburg 26 Rthlr. 1630) 3te Artillerie Brigade 36 Rthlt. 15 Sgr. 1631) Stab der Iten Kavallerie⸗Brigade 2 Rthlr. 15 Sgr. 1632) 7ies Kürassier Regiment 48 Rthlr. 4633) 19tes Husaren⸗Regiment 52 Rihlr. 11 Sgr. 9 Pf. 1634) Stab der 7ien Landwehr⸗Brigade 3 Rthlr. 1035) 1stes Balaillon (Stendal) 26sten Land w.Rgts. 31 Rihlr. 13 Sgr. 6 Pf. iba6) 3tes Bataillon (schereleben) 27sten Landwehr ⸗Regiments 6 Rihlr. 20 Sgr. Zusammen 1436 Rthlr. 28 Sgr. 1 Pf.

B. Durch den Finanz-Minister Flottwell.

1637) Geh. Kommerz. Rath Dierg ard 50 Rihlr. 1638) Verein zu Weißenfels ferner 6 Rihlr. 21 Sgr. 8 Pf. 1639) Durch Landrath don Bismark aus dem ländlichen Theile des naugardtschen Kreises in Pommern 176 Nihlr. 9 * 11 Pf. 1640) Magistrat zu Königsberg i. N. f Rihlr. 13 Sgr. oli) Magistrat zu Franifurt 4. S; 300 Rihn. 1642) 5. W. 2 Rihlr. 1613) Jeitungs⸗ Expedition von W. Decker u. Comp. in Posen ferner 127 Rihlr. 24 Sgr. 1644) Verein zu Witten berg aus einer Sammlung der Stadt und des Kreises 73 Rthlr. 23 Sgr. 1 Pf. Zusammen 11408 Rihlr. 1 Sgr. 8 Pf.

. FBurch den Stadtverordneten -Vorsteher Desselmann.

1645) M. H. S. 1 Rthlr. 16416) Durch den Superintendenten Zar nack die von Piediger Witte in Briest und Fredersdorf nachträglich ge⸗ sammellen 2 Rthlr. 20 Sgr. Zusammen 3 Rihlr. 20 Sgr.

PD. Dunch den Stadtverordneten Holfelder.

1647) D. R. 1 Rihlr. 1648) H. H. 20 Sgr. 1649) E. 10 Sgr. Zusammen 2 Nthlr.

E. Durch den Banquier A. Mendelssohn.

1650) Wirklichen Geheimen Ober⸗-Regierungs⸗-Rath Dr. von Schel- ling 15 Nthlr.

k. Durch den Wirklichen Geh, Kriegsrath Messerschmidt.

1651) Durch Post-Inspeltor Rössler von den Post⸗ Beamten in Wessphalen, 3ie Sammlung, 103 Rthlr. 6 Sgr. 9 Pf. 1652) Durch Post- Inspeltor Schwebs von den Post⸗Beamten in Schlesien ferner 74 Rthir. Sgr. 1653) Von der Freimaurer Loge in Saarbrück 11 Rihlr. Zu—= sammen 188 Rthlr. 109 Sgr. 9 Pf.

G6. Durch den Banquier Muhr.

1654) Wittwe Sim on 5 Rthlr.

. Durch den General-Direktor der Museen ze. von Olfers.

655) Nettoertrag der Sammlung des Königl. sächsischen Hofraths Lucius im Königreich Sachsen (Namens -Verzeichniß in der Leipziger Zeitung), incl. 2 Duk., 76 Rihlr. 7 Sgr.

J. Durch den Präsidenten Paalzow von der General⸗

Lotterie⸗Kasse.

1656) Durch Stadtrath Seeger serner gesammelt 4 Rihlr. 1657) Durch Lott. E. Burg 15 Sgr. 1658) 3 Lott. -E. Gevenich in Koblenz 3 Rihlr. 10 Sgr. 1659) Durch Unter⸗Lott. E. Wendt in Ra⸗ thenow, incl. J Rthlr. für Schwetz, 2 Rihlr. 15 Sg, 1660) Durch Lott. E. Haast in Bonn 6 Rthlr. 5 Sgr. 1661) Duich Unter⸗Lott. E. Kauff⸗ mann in Benn 8 Rihlr. 20 Sgr. 1662) Durch Lott. E. Pulverma—⸗ cher in Posen 25 Rthlr. 256 Sgr. 1663) Durch Lott. E. Baßwitz in Frankfurt J. d. S. 5 Rihlr. 26 Sgr. 8 Pf. 1661) Durch Lott. Spex mer in Elberfeld 5 Rihlr. 9 Sgr. 6 Pf. 1065) Durch Unter⸗ Lott. E. Dieche in Solingen 25 Rihlr. 12 Sgr. 6 Pf. 1686) Durch Unter · Lott. E. Kifse in Essen 3 Nihlt. 8 Sgr. 16067) Durch Lott. -E. Jächel in Neisse 18 Rihlt. 1668) Duich Kommerzien-Rath Spatz in Düsseldorf 7 Rihlr. 25 Sgr. 1669) Durch Gentral⸗-Lieutenagnt Graf von Gröben 2. von den Ofstzieren des Sten Hus.⸗Negts. 41 Rihlr. 19 Sgr., b. von den Husaren zc. Iste Eckadron 6 Rihlr. 28 Sgr., . Ate Eskadr. 12 Rthlr. 1670) Durch Lott. E. Rolin in Stettin 2 Rihlr. 20 Sgr. 1671) Durch Lott. E. Flitner in Schönebeck 5 Rihlr. 46072) Durch Lott. E. Wie⸗ fenth al in Sagan 20 Rthlr. 1673) Durch Lott. E. Schreib er in Breslau 50 Rihlr. 16715 Durch denselben gesammelt 19 Rthlr. 10 Sgr. 1675) Durch Lot. E. Bamberger in Glogau 7 Rihlr. 16076) Durch Unter Lott. E. Marein in Simmern 20 Rihlr. 13 Sgr. 1677) Durch Lott. E. Pflug haupt in Salzwedel 1 Rthir. 1678) Durch Lott. -E. Kieselbach in Merseburg 163 Rihlr. 1 Sgr. 3 Pf. 6755 Durch Letz. E. Meger in Danzig 21 Rihlr. to 86) Durch Unter- Lott. E. Thile in Neu-Ruppin 9 Nihlr. 1681) Durch Unter-Lott. E. Löw en st ein in Luckenwalde 26 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. . 1682) Durch inter- Lott. E. Schulze in Lindow 4 lx. loss) Burch Unter- Lott. E. Wegen er in Sömmerda 51 Rihlr. 6 Pf. 16815 Durch Prediger Eschenhßagen von den Gemeinen Steudten und Dornstädt, Aerndtefestgaben, 19 Rihlr. 1085) Durch Lott. E. Lehmann in Halle 6 Rihlr. Lotz) Durch Stabtrath Friedmann in Königsbt 19 Rithir. s6 Sgr. 6 Pf. Les?) Durch Unten Lotte E. Niem schneid in Ken Ruppin 18 Rihlr. 7 Sgr. ü Pf. 668) Durch Lon. CF. Düc-= ting in Magdeburg 37 Rihlt. 15 Sgr. 1680) Durch Lott. E. n in Stettin 2 Rihlr. 1696) Durch Lori. E. Belz in Langensalze e 10 Sgr. 16915 Durch Lott. E; Brauns in ir blr. 1697) Durch Loit. E. Wie senthal in Sagan 3 Rihlt. 4 Sgr. 4 Pf. 1693 Durch Ünier-Loät.-E. Milleville in Kottbus 8 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf. Zusammen 633 Rthlr. 16 Sgr; 10 Pf.

k. Durch den Wirt. Geh. Ob. Kegierungs-Rath we.

reiherrn von Pat s w.

16894) Minister⸗Resient v. Buch in Rom 10 r. 1696) Baron

v. Wu rm b in Liebenwalde 16 Sgr. Zusammen 10 15 Sgr.