Eatwurf ut
2 sein Die de abgebrochene
einmsithig für Unterdrückung der Quarantginen zu sein, . inn in der Levante so nachtheilig sind.
; aris, 6. Febr. Wer aus der Art, wie die Oppo- tion ck? die e , der Königin von Tngland bekritteln, den Eindruck beurtheilen wollte, den dieselbe hier gemacht, würde sicher eine falsche Jdee davon bekommen. Ea ist daher nicht überflüsstg, zu sagen, daß dieser Eindruck ein sehr guter ist, daß die Opposilion aber natürlich dabei ihre Rechnung nicht findet und daher ihrem Groll Aber das feierliche Dementi, das sie durch die sönigliche Rede von England erhält, Luft zu machen sücht. Der 8 . aller Vor= würse der Opposition gegen das Ministerium war, daß es gewisser⸗ maßen die len Englande anflehe und um die englische Allianz bettele, während England zeige, daß ihm nichts an der französischen Allianz gelegen sei. Nun erklärt aber die Königin Victoria, daß sie die k des guten Einverständnisses zwischen England und 6 als höchst wichtig für die theuersten Inieressen der beiden inder betrachte. ö . . Das Ministerium, dem sich die Mehrzahl der einen Augenblick Dissidirenden von neuem an schiosen hat, nimmt wieder eine seste Stellung ein und ist sich vr ß en vollkommen bewußt. Die gestrige Vice⸗Präsidenten⸗Wahl hat einen neuen Beweis davon egeben: die Linke, die in ihren Blättern überall ausposaunt hatte, sie werde sür Herrn Leyelletier d'Aulnay stimmen, hat im entscheidenden Augenblicke theils für verschie dene andere Kandidaten, theis gar nicht vo tirt. Eine Anzahl ihrer Mitglieder nahm noch zu einem lleinlichen Stratagem ihre Zuflucht, indem sie Herrn Hebert ihre Stimmen gaben, um, wie sie heute thun, glauben zu machen, bie Konservativen seien nicht einstimmig für Herrn Lepelletier d Aulnay ewesen. Diese feine Taktik wurde thatsächlich . . denn die nservativen stimmten wie ein Mann für den Etwählten und eine Anzahl Mitglieder des linken Centrums, nämlich die Frachion Dufaure, mit ihnen. . n, Goury, Sohn des Deputirten dieses Namens, hat sich zu Brest vor wenigen Tagen nach Mexiko eingeschifft, wohin er zurück kehrt, um seinen Posten als Legations-Stcretair dort wieder ginzu⸗ nehmen. Er überbringt dem dortigen französischen Gesandten, Baron Alley de Ciprey, Instructionen von Seiten des Ministeriums und die Bewilligung eines Urlaubs. Sobald die Angelegenheiten dieseg feht einer neuen revolutionairen Krise preisgegebenen Landes eine definilide Wendung genommen haben werden, wird Baron Alley be Cipreh nach Frankreich zurückkehren und Herr Goury inzwischen dessen Posten als
zeitweiliger Geschäftsträger versehen. Großbritanien und Irland.
nterhgus. Sitzung vom 4. Februar. Die Diskusston e n 1 gab (wie gestern kurz erwähnt) den Hauptrednern ber Opposttion Gelegenheit, . über die auswärtige und innere Po- tik der Minister augzusprechen. Die Hauptstellen der Reden Lord Gussell's und Lord Palmerston“ s mögen bier eine Stelle den als ein Beitrag zur Tharakteristik der Opposttion in dem dies äährigen Parlamente. Lorb J. Ruf sell ging in seinem Vortrage nach einigen einleitenden Worten sogleich auf die Beziehungen Eng⸗ . zu Frankreich über und sprach: . Ich sehe, daß, während die Reglerung im Namen Ihrer Maje stã ihre Friedens · offnungen ausdrückt, sie zu gleicher Zeit Vorsehrungen irifft, um im Fall eines Krieges die Ehre und die Interessen dieses Landes ge⸗ nügend aufrecht zu erhalten. Aber, meine Herren, so ungern wir uns die= sen Erwartungen hingeben mögen, so ist es doch unmöglich, nicht zu eren ; nen, und ich ihue es mit Freuden, daß unsere gegenwärligen Friedens · Aus⸗ ten nicht mehr so getrübt sind, als wie im vorigen Jahre. Wenn der f r ehrenwerthe Herr uns sagt, wir sollen uns fieuen über die Beendigung jener Diskussienen, welche die freundfchastlichen Beziehungen zwischen Eng⸗ land und seinen Nachbarstaaten zu stören drohten, so stimme ich volllommen mit in seinen Glückwunsch ein. Aber wenn ich mich auch über die Beendi⸗ gung jener Disfussionen freue, so lann sch doch nicht den Worten beipflich⸗ sen, welche die Minister allerdings nicht in der jetzigen Thronrede wiederholt, bie sie aber am Schlusse der vorigen Session zu 66 en für gut , gaben. Sie hielten es damals fuͤr Recht, Ihrer Majestãt zu rathen, über die äßigung und die Weisheit, womit sie dlefe Unterhandlungen geführt hät⸗ len, sich lobend auszusprechen. Ich sehe aber wahrhaftig leinen Grund für die außerordentliche Bewunderung ihrer Naß geg und Weisheit. Wie verhielt sich die Sache? Ein Maͤnn, der als Konsul auf Otaheiti fungirt e, wird von dem französischen Besehlshaber verdächtigt, daß er den Auf⸗ der Eingeborenen begünstige. Er wird unmittelbar darauf festgenomẽ⸗ men und auf eine Zeit lang zuů einfamer Gefängnißstrafe verurthei i; zu gleich wirb belannt gemacht, daß, falls eine Insurrectlon erfolgen follte, Fdieser Mann dafür veraniwortlich sein würde. Ein anderer B ehlshaber Kemmt inzwischen an, ein höherer, der nicht hinreichenden Grund filr die angewandte Strenge, für die grobe Gewaltthat, wie es der sehr renwerihe Baronet im vorsgen Jahre nannte, sieht, der aber der Meinung ist, daß der fernere Aufenthalt des Herrn unverträglich mit der Sicherheit der französtfchen Truppen und — und Befehl ertheist, daß derselbe entfernt werde. Run scheint mir, daß der erste Fall durchaus verschieden von dem zweiten ist. Ca⸗ BVruat ist gerechtfertigt, die 8 eines für die Ruhe der Insel Mannes zu sordern, aber nicht so der Lieutenant d' Aublgny, kinzusperren und für den Aussiand verantworllich zu machen. abinente aber, bie auf dem freundschaftlichsten n erz inv niß o „ hätten rlich wierigleisen in dieser S n beseüigen, die an ess Länder s berührt. sosort 76 — gi nf 6 hatte * *. auf or , g, die 6. die Aussicht auf ri
die 3 23 beiden Seien des
Länder und für den Frieden hey
Fuße . und
werden,
Lord
he
nied
reich
im Bnckingham⸗Pal
wur nigi
Ma estät der Königin im Buckingham-⸗Palaste die auf te J Seiten des Unterhauses.
bem das
Fra
gen.. seᷣ .
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stattfand. tz seines ihm war unterrichtet worden, daß
. .
6. Genu
ondon, 6. Febr. Ihre Majestät die Königin hielt gestern 3 ĩ . eine der er htte eee Sir George Clerk de als Mitglied des geheimen Raths vereider und von ber Kö⸗ n zum Vice⸗Präsidenten des Handels⸗Amtes ernannt. Der Sprecher des Hauses ber Gemeinen überreichte heute Ihrer Antworts · Adresse
als am Mittwoch, ar nicht, und te waren for⸗
Das Oberhaus versammelte sich gestern, liblichen Ruhetage der parlamentarischen Woche ö Unterhaus saß nur bis 8 Uhr. Die Gefchä
meller Art.
Ein zu
egeben. ü 7 ten und eine protestirende
meine Diekussion über die Gesetz⸗ Entwůr e
steuer, der Viehseuchen und der Vieh Einfuhr ind ersten und letzten bieser Geseß⸗ Entwürfe einstimmig zweiten wurbe ein vom
Sir R. Peel feierte gestern seinen e. Geburtstag. Das auf Lord Broughain's Lintrag er . Gesetz, welches die sperrung wegen Schulden unter 20 aufhebi, hat wie es scheint, vielen benen rde in der Welt des Kleinhanbels Veranlassung in diesem Betreff ge⸗ en.
Gestern ward ein ohe Meetin
dresse beschlo
8elgien. 8. Febr. Der Senat eröffnete vorgestern die allge- 1 5 k in n der rn . und nahm gestern den an. Baron Royer vorgeschlagenes Amendement
enehmigt, welches die Regierung ermächtigl, bas zum Gebrauch für
zu befreien; die definitive Abstimmung über dag stattf
Dis bis
ganze Gesetz soll heute
ckerbau und i. bestimmte Salz von den bestehenden Abgaben
nden. Die Reyräsentanten⸗ Kammer seßtzte i kussion der einzelnen Artikel des Budgets des Innern fort, die zum ten Kapitel bereits unverändert angenommen sind.
zee. sehr gesucht und
5
R aser
.
deu
da set
7 28 ö. 2 ö ö! Antwerpen, 6. Feb. z,, him, Arn, 2a.
gandels- und Görsen - Nachrichten. Berlin, 11. * An heutiger Börse waren alle inländischen Qut=
reichischen Effelten wenig Geschäst bei malleren Coursen.
Marktpreise vom Getraide. ginnt, 6 10. Februar 1845.
23 Sgr. 5 M auch 2 J.
ißarz 4 Huhlr. ⁊8 Sgr. 10 Pf. und 1 Ruhl. n, 4 Sgr. 10 Pf.; Hafer 24 Sgi. 3 Pf., 14 20 Sgr. d Hf. pa So Cre en r, er. 1 Rm. 2 Sgr. 35. auc 260 gr.
Auswärtige Böraen. 3 22 Se, , rn * . R . , ,,.
r. 7 Pf., auch A Sgr. 10 Pf.; re, . 28 Sgr.
n, , gor Frousas. Fa.
. Frasktart a. M. gũdd. . 100 FI.
Zu dem ist im Billet ⸗ Verlaufe Büreau
an beiden Tagen die
esonders Köln- Mindener besser im Course. Bayern, histori
8 Lande: n g. (weißer) 4 Rihlr. 49 Sgr. 6 ti und 1 Rthlr. t
Sgr. Der Cenmer
—
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9 hn i n e Börse.
B ei 1 1 F — 2 ⸗ * — 2 22 .
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. ö. verlin. cum gange = Gn zur . Gewerbe · , , , en gen g,.
i ei r ,. ei.
des Bering zur Bessernng enilass n Ra ssan. — Shi
é — 7 Den 1I. Februar 1845. .
*
Prłimiĩen - chene 1 Soeh. à BOT. Kar- n. Nonumrk. Sehuldverschr. Berliner Stadt- Obligationen Daus. do. in Tz. Wostyr. Pfandbr. Groaah. Pos. do. 40. do. Oectyr. Pfandbr. Pocan. do. Kur- u. Nenm. do.
Schlesische do.
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Li. B. v. inge. St. E. Lt. A. u. B.
agd. -Halbat. Eb. Sebw.-Frb.
I. ao. do. Frior. Ol.
Gold al mareo. Friedrĩchaqꝰ or. And. ld. à t Tz.
Disconto.
— — - — 2 23
x= = — 111183111 .
loeipeig i. Coates in 14 Ti. Pαιν. I00 t. .
100 shi.
Meteorologische Beobachtungen. .
Nach einmulin
1845. 10. Febr.
Lustdraek.... Luftwirme ... Thaapunkt ... Dumnastantiĩg aug
Nachmittags 2 Ur.
38, 21 P.. 7. 1* mM. — 9 8 n. S0 Ci. trüb.
W. W. I2Z, o n
338, 10 P... — 8837 n.. — 10497 N... Sd c *.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 12. Febr. Im Scauspielhause. 29ste Abonnem Vorstellung: Mein Herr Snkel, Lustspiel in 3 Abth., von H. En Hierauf: Zwei Genre⸗Bilder. 1) Ein . Clans⸗ Hä li und sein Sohn, 1715. 2 Ein Bas de deux vor hundert Ii Berlin 1744. —
Donnerstag, 13. Febr. Im Schauspielhause. Z0ste Abonnem Vorstellung. 8 erstenmale: Die Waise von Lucca, Trau in 5 Abth., vom Dr. M. Wiener.
Im NRonzertsaale. La seconde reprèésentation de: demoiselses qe Saint-Cyhr, comẽdie en 56 actes, par Mr. A. M
Freitag, 14. Febr. Im Dpernhause. 1 te Abonnem Vorstellung: Euryanthe, große romantische Oper in 3 Abth. 26 , . . . Weber.
ab. Palm-⸗Spatzer: Eglantine. — 3 dieser in werden Opernhaus ⸗Billets zu den ten Preisen verkauft. ; Unm den Eintritt des Publikums zu erleichtern und zu bescln gen, nehmen bei Eröffnung des Opernhauses diejenigen, well reits Billets haben, ben Eingang durch die Thur Rr. 2, ni Wasserseite zu, und diejenigen, welche noch Billets zu kaufen schen, durch die Thür Nr. 1, der Umnwersität gegenüber. . Diejenigen Personen, welche zu ben . ,
Morgens 6 Ur.
839, o P.. — 1052 n. — 12.2 n. 85 pCt. neblig. W.
Quellwfũrme To 9.
Fluss wirme O.
Bodennùrme - II Ausdnstung On Niederschlog ¶ lj Wrꝛyrmewechaiel' =
Wolkenaug . 5 Tageasmittel:
ig
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, , , j n m, . 1 dem
en Parquet-Eingang gegenüber, ihren Aufgang zu nehmen.
ö . ed ge gff e cht der Plaͤhhe inn Königl. Open 3 Sgr. zu haben.
Königsstädtisches Theater. i Mittwoch, 12. Febr. ¶ Italienssche :
ossia; La Figlia del Reggimento. Komische Oper in? Mustk von Donizetti. (Sgra. Angiolina Zoja: Maria, als Hasm Dazu: Vorstellung der gymnastischen Künstler, Herren Smith. Taylor, Hollyoal und Chapmann, vom Drurylane⸗ Theater zu Cen Nach dem ersten Alt der Oper: 1) Der Faßbinder, ausgefũh Herrn Taylor. 2) Komische Spiele, aus eführt von Herrn Than ö Nach dem zweiten Akt: Große gymnastifche , . Ert und Gruppen, ausgeführt von den hollyoak.
13. Febr. e . zn f s in 5 Aufzügen, vom Profesor
tto von Wittelsbach, als Gastrolle.) u 14. Febr. Das Horogiop, ober: Das Leben ein nst: Roderich, als Gastrolle.)
Oeffentliche Aufführungen. Mittwoch, 42. Februar, Abends 6 Uhr: Der Fall Babhlen⸗ rium von L. Spohr, als viertes Abonnements ˖ Konzer der Sing dem Le. Billet ju numerirten Shpiätzen 3 Nihlr. sind beim des Instituis zu . . 2
7
Dtto von ¶ Wittelebach, Piu (Herr Aunst:
en ber dle
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zink eisen. Gedruat in der De cter schen Geheimen Ober. Hofbuchdridn
B 1
Bwerlia, 19. Febr. En tsch gb igun . hrs il. Kn, Tn 8e 1
Ki Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
gen, ben, welche auf Gewerbe- Berechtigungen lntersagung oder Veschränkung gien.
kihebung von Abgaben dfefer Art mu s 3 Regierung ꝛbe
Beobachius naqch
uch n
n , dies fwen nach Befriedigung dieser lun aher e .
mn machen. ole sh.
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8.7. Als Maßstab chen Gewerbe- Bere D gilt derjenige Wert ie vorkommende Gatrung ditser Here ö . Vr; Anhalt bei diefer Ermittelung dient ö der Preise, nen, fo wie bei BVerpachtungen, den
lu Kapital berechnen, erlang! worden herechtigung in Verbindung mi Grundstücken, Gerathschaften Gegenstanden überlaffen worden, der inne in Apzug zu bringen.
(Dlle. Lind: Eurhnms igung als
9. 10. In all ällen, 6. ö en Fällen é Ale zer Werth der Berechtigung anzuf
y,, , . versehen sind, J., fernerhin, nachdem sel * Sobald die n ban n ge, ing ien seststehen, die
sokenen Berechtigungen und sönn glei . echtigungen und lönnen 9
Gew wer d
che Bereqhti erren Smith, Taylor, Kenn n Be
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. gt, ee ie ac
3nland.
sgeseß zur allge⸗ . 1845. ö
. 3. 2c. 2c. n abe
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einer iner u st nach dem 31. — engen ist. In allen diesen Fällen witd eine rt.
zu 2 bezeichneten Falle lann der 3 rt die
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J für den Verlust der durch er aufgehobenen Berechtigungen der Regierung schrifilich an⸗
M findet stan in Ansehung ver ⸗ vorerst noch ferner zu leisenden ruhen, init benen das Recht des Veiriebeg eines stehenden Gewerbe Der Anspruch auf die Ent chädigung sür die Berechtigung bis zum Schlusse des Jahres schrisilich angemeldei werden; lommt jedoch die chon früher in Wegfall, so muß die Anmeldung binnen Jahres. dem Wegfall erfolgen. 6. Werden die er ferien, ge bfg, innerhalb der in den lin Fristen bei der Regierung nicht schrifilich ange=
5. Eine Ausnahme hiervon (5. nach 5. 3. der Gewerbe · Ordnung
en war.
und 5 i 6 gehen die Berecht gen jhrer Ansprüche don seibst Venjnsig. Be
sedoch die im 8. 36 bezeichnen Interessenten den Entschaͤdigunge⸗ och während einer anderweilen prällusivischen Frist von brei schriftliche Anmeldung bei der Regierung geltend machen. nteressenten eiwa verbleibenden eber
chtigte, welcher vi Anmelbung versäumt hat, leinen
m telung und Lelsung ber Ent äbigung. 4 sür
ew erb e · , , 2. Berl. eng
e ,,, ae.
er ädigung für die aufgehgbenen aus-
chtigungen ö 1 ö. Aug. en Gew erhe · rd ·
welchen die Berechtigung zur Jeiß der uf⸗
Der Werth wird für ebe einjelnz in einem Orle ober
tigungen besonders ermines.
unächst der Durch- welche bei Beräußenmngen gelahlt, bei Erbiheilungen an= acht Betrag nach Abzug der nd. Dabei ist seboch, wenn oder an-
Weriß dieser verschiedenen Ge⸗
In gleicher Welse ist, wenn bie Gewerbe=
ealrecht fortdauer (5. 65 der Gewerbe · Orhnung), zu
igen, welchen Werth dieselbe als Nealrecht behält.
3. Wenn in einem längeren Zeitraum keine r er er gr Erb⸗ achtungen vorgekommen sind, oder wenn solche leinen ewähren, so ist ber Werth oder Reinerirag ber auf⸗ . Berechtigung mit Hülfe der Steuer. Negister ober
e zu ermitteln. Dem Finanz- Ministerium bleibi überlassen, Verfahrens bei diesen Ermstselungen Antweifun zu ertheilen.
in welchen bei Feststellung ber Entschädigung
ist der fünsund wanzigfacht Betrag
en. s sind den Be⸗ hierüber auf Deren amen jaͤutende Anerlenninisse, und zwar in bten von der Kommunal Behörde, * aber von der Regierung.
Grunde gelegt wird,
Diese Entschädigunge - Anerfennin ise reien an, die Stelle der diesen, vererbt und über⸗ Eine jede solche Vererbung oder Ueberiragung muß derje⸗ lhörve, welche das Unerlenntniß guägestell⸗ hat, nächgewiefen bilt= dies nicht geschehen, so ist die Behörde nicht verhflichtet, auf eine Berãndtrung in der Person des Cigenihümers Rücksicht zu neh⸗
Opern ⸗Vorstellung) 13 r ne gen in dem Eigenthum? des Anerlenntnisses sind auf
* . soll, so lange
vᷣ , Den Sn
ᷓ
an welchem
9 Die
von einer solchen * er solch
immistc her Cntschäͤpigungs - Ktapftallen fü ö 2 nn. , igen e , s
betreiben, ohne Un
Nah⸗
Marimum der * 26 - Kapitallen zu leißen⸗
1
zu
e abrechnen. Beim age der Gewerbetrelbenden (S5. 13 . ningende Zingbenag edeckt werden 6 Fehlende von der oder dein Disrisnse ugeschossen , ern bei der Erhebung der Beitrãge 6a zum g8-Kanitalien sind verpfli tet: dle ausschließ liche pe r,. r, 2 zi. an. . . e ei adigungs ⸗Anerfennnisses §. 11 einde oder der Distrist, wo die aum sg e , de
§. 17. Für jede einzelne Galmun von Berechtigungen soll in jedem Orte oder pin ein ier e, T . det — * u demselben sließen: ¶ die — 34 der im J5. 16 zu 4. dachten G e⸗ kreibenden; B. die Beiträge der betheiligten Gemeinde 22 des betheiligten
itz (s. 16 zu 23 e. die bel Crhebun der Zinsen sich ergebenden
6 (58. 13 und 15); 4. die nach Vefriedi ung der im 89. 39 be⸗ z zn Interessenten, im Falle ves 5. 5. verbleibenden Entschadigunga= Zapitalien; . bie be Auslõsung einer Innun nach . 99 der allgemeinen ö für diesen Zweck eiwa verbleibenden Vermögend · lieber⸗
e.
S. 18. Ale Regel wird fst esetzt, daß zum Tilgungs-⸗Fonds 1 eder ah ee finn Gin, n ne bie Halfte kn 3. n, h e er nach 8. 14 zu den Zinsen beslragen muß; Y die h heiligte Gemeinde oder der betheiligie Distriit, wenn nicht freiwillig höhere Beifräge übernommen werden, ein i. dis BGesammtbetrages der Entschädigum S- Kapitalien alljãhr lich ausfubringen hat. Eine Ermäßigung des zu 27 beunmien Bei- trags ist nur aus erheblichen Gründen, unier Genehmigung der Ministerien des e, 83 * an, , i. ;
. 19. ie En ng von mehreren Ortschasten aufzubrin en, so wird das eitrags · Verhãlim * er r n, — 2 = geringeren Vortheil, wesche aus ber Aufhebung der dus hi ; Ge
5 derbe · Berechtigung sür die Betheiligten en ö d ĩ z e en, n r, n, an die 5 . 2 2 estgesetzt.
S. 20. Sobald die Entschäbigun 6 Kapitalien festgestelli nd, beginnt deren Tilgung. Die Beiträge der r er. oder des . §. 18 . 2) sind bis zur vollendeten Tilgung unveranbert nach dem Gesammi etrage der Entschadigunge⸗ Kapitalien zu entrichten. Die Beiträge der Gewerbenm sben ! den 5. is zu 1) sind von' dem Tage an, mit welchem die Verzinsung der Entschãdigunge⸗· apitalien beginnt, zu zahlen, jedoch nur so lange, als die Verzinsung sortbhauert (5. 25.
85. 26. Die Len nn n, der Entschädigungs = Kapitalien erfolgt all- mãälig na Maßgabe der Krafte des Tilgung Jondg. Finden ch Inha⸗ ber von ntschädigungs · Anerfenniniffen bereit, solche unter dem ennwerth an den Tilgungs / Fonds abzutreten, so wird zunächst der Mindess fordernde
zwar ohne Unterschieb, ob
befriedigt 1 diesem Falle wird die Reihefolge 3a das Loos bestimmt. S. rn. Für diejenigen aus schließlichen Gewerbe · Gerechtigungen, weich entweder nur auf e engzeit des Berechtigten oder nur auf einen nach Jah⸗ nen oder deren Theilen bestimmien Zeitraum verliehen waren, wird als Ent⸗ schäbigung eine nach bem durchschmittlichen Neinertrage (S. 8. 9.) zu er- mitteln de Rente bis zum Ablauf der Zeit gewahrt, auf wejche die Berech- tigung verliehen war. Diefe Knmschäf gungs- Rente, über welche wem Pe= rechtigten ein Anerlenninmß nach Vorschmst des 5. ertheilt wird, ist jedoch
nur unter eben den Voraugsetzungen zu zahle pie Enischädigungs Kapligiien ven Rente wird von den von der Gemeinde oder
im 8. 13 bezeichneten bestand, emeinschaftlich iertheilen, von Den hir . Kapital · Zahlung ö ibersprochen werden ann, wenn der sünsundzwanzigf gewährt wird. . b. In Beztehunn ieß im Umh erziehen. . tigungen, welche auf den. Gewerbe⸗ sich beziehen, wind seint andere Entschäbigung ge⸗ führ viese Berechtigungen eiwa zu enn! chten den Abgaben und Feistungen. Ist jedoch bei Erwerbung der gar cn von dem Inhaber cine Leistung zin. für allemal entrichtet worden, so wirb für biese rin verhalmmiß ma iger Ersatz aus der Stagtakasse gewahrz. Die Ent⸗ schädigung far den Woegsall der Abgaben und n f wird demjenigen, . zu der Hebung berechtigt war, nach Vorschrsst der 55. 25 big 235
el .
C. Im Falle ver Verbindung mit
§. 24. Die Baden und Schla
mit Zwangs- und Bannrech ten. nhaber aus schließlichc Berechtigungen zum Brauen, ten in den Städten sind auch in dem Falle, wenn mil diesen Berechtjgungen zugleich ein Zwangs- und Bannrecht verbunden war, wa, nach den Bestimmungen der 85. 7 zig 23 zu entschädigen, und
sich das Zwangs und Bannrecht über ben der ausschließlichen Berechti ung unterworfenen Bezirk hinaus erstreckte oder nicht. Ist mit ausschließlichen Gewerbe Berechtigungen andertr Art ein durch die S§§. 4 und 5 der Allgemeinen Gewerbe Oꝛrndnung aufgehobenes oder für ablösbar erklärtes Zwangs und Bannrecht verbunden, so wird die Entschadigung lediglich nach den Vorschriften der S5. 29 bis 36 des gegenwärtigen Gesetzes gewährt.
Y Für Berechtigungen, Konzessionen zu gewerblichen An- lagen ober zum Beiriebe von Gewerben zu ertheilen oder bgaben vom Gewerbebetrieb zu erheben.
S. 25. Die Entschädigung für die Aufhebung der Berechtigung, Kon⸗ zessionen zu gewerblichen Anlagen oder zum Betricbe von Geiverben zu er⸗ theilen (5. 2 der Allgemeinen Gewerbe Ordnung), so wie für die Aufhe⸗ bung der Berechtigung, Abgaben vom Gewerbebe rieb zu erheben oder der⸗ gleichen Abgaben aufjulegen (8. 3 der Aligemeinen Gewerbe · Ordnung), ist nach dem etrage der reinen Nutzungen enen, welche der Berechtigte davon e in den Jahren 1817 bis 18536 einschließlich im Cr schnist bezogen hat. Hierbei kommen jedoch Kapital- Brtraͤge welche dem ger . für die Verleihun vererblicher und veräußer icher Gewerbe⸗ Berechtigungen bezahlt worden sind, nicht in Betracht.
§. 26. Der nach S. 26 festgestellte durch schnittiiche Reinertrag ist dem Berechtigten als eine jãhrliche ente zu gewähren, welche durch Zahlung des fun rn e , Vulrages jederzest abgelöst werden zann.
. 2 , Diese Nente (5. 26.3) wird, sowesl nicht ber §. 28 eine Aus- nahme enthält, vom Tage der Verkündigung der Gewerbe · Ordnung an geleiset und aus der Staatglasse gewährt.
§. 28. Für solche Abgaben, welche auf * r e enger
ruhen, mit denen bas Recht zur Untersagung oder Beschränkung des
triebes eines sehenden Gewerbes verbunden wat, wird die Enischädigungs= Rente (5. 33 erst von dem Tage des Wegfalls der Abgaben (5. 3 der allgemesmen GHewerbe-Ordn ung) an geieistet ad von den im §. 3 bezeich- neten Gewerbetreibenden, so wie von dei Gemeinde die quoschließ liche Gewerbe · Berechtĩgun bestand, gemeinschaftlich aufgebracht. In Ermangelung einer ginlichen Ein gung wird das Beürags ⸗Verhammi na orschrift des §. 19 iger, Dabei ist zugleich . zu hefe, ea g n fn. . 6 5 11 . 353 tig⸗ en e er werden, ohne erhebliche Be ung der Beihel⸗ ligten in lärzester Jen zu tilgen sind. fig m ö 3) Für die aufgehobenen Shang 66 1 rene. für ven Zur Feststellun . c 4 zu 3 der n der Berꝛchiigie den 8 weisen. Sodann ist die ., dieses e
d
keßten, vor Publication der Asigemeinen Gewen
statistischen Tabellen zu ermilseln und der
iwango sür den Berechtigten entstehende
oder dem Distrilte, wo
Free o wird a
enommen, daß er die unter Verzichtleistung auf alle weiteren An sprü annehme, welche demnach
§. 31. Erllärt ver
3 .
legt a n andrathe schriftlich ober zum g
als richtig anerkennt und Erklärt der
ch bereit, so ist derselbe innerhalb Verechnu
gleichfalls sofor
(6. 30), mit der —
teren Ansprüche
— 14 6.
Ih nicht b
.
den Bra
fhebun
. st
32 zu ermitteln und aus der Staatgks
e des städtischen Bäckern und Bra der Stadt, der Vorssaͤbre oder ber
vie . ö
estimmung
und demzufolge en.
II.
Die im Ablösu
en des §. 4 de
die Verpflichtun auf Grundbesih
ehörenden B
als solch Ablõsun vermöge ih lönnen ni
. Ertra dem Abl
J
§. 37.
sprüche, so wie
ten erfolgen durch . Bei diesen Verhandlungen (9.
5 38.
lhum und das
Grundstücke verschiebenen
S. 39.
ger, Wiederkaufs · Bere tigte sind nicht von Amtsweg dem . sich zu melde
em
§. 40. Lehnen, fall
14 bes siska
len inso weit
erstrege, bei der Instruction anstatt der für die Verhandlungen einen Bern eter 9 haben die Komm Ertreter sich zu einigen; sollte diese C erung nichẽ er⸗
chastlichen Vertreter
der Sache d dann nicht e, rr, dr, rr werden.
wel i,, . bet n . e en 1
— ist die Regierung ellen.
folgen zu 4
unterblei hörde
ö ü.
.
blösung eines so ist dessen ja
festzusetzen.
nte zu zahlen ist, wird d heiligten sich barüber cini Bannpslicht auf. 26fachen SVeirages zu jeder h die Ablösüng auch in allen lassen.
III. Allgemeine Bestim mung en.
Die Verhandlungen wegen Feststellung der Entschädigungs An ng zu gewährenden Kaplialien und Ren- rins der Regierung.
37.) sind, wenn das Eigen ⸗ er verpflichteten zuzuziehen.
und Fideilommißfol⸗ d andere Realberech⸗ steht aber frei, bei zunehmen. iederlaufe · Berech- rtern, so wie bei Des cendenz hat, den beiden von der Einleitung des Ver- . dieselben nicht belannt, oder so ist von diesem durch tmachung ein Termin zu bestimmen, bis zu welchem die Dieser Termin ist auf 6 W zweimal von 3 zu 8 R cht melden, sind mit Ein
muß thlr., ge
der als Entschãdigu einen e
Nutzungsrecht an einem berechtigten od Personen zusteht, die selben sã Zu den Nuhungs. Berechtigten sind die Pächter hier nicht zu re Ober · 896 ümer, Lehnsherren, Lehng=
Hypotheten · Glãubiger un en zuzuziehen; denselben
23
tigte,
Ober · Eig
8fähi been, l. zu en
sonst Anlaß,
u hören.
nteresses ein Anwall
schen gehobene Berech
die au eiligt, st von 6 e Erörterung
sprüche der Ber
Berech
*
;
s al- Entschädigung unter Verzicht üche begnügen will. . . 2
n und ihre Gerechtsame . enthümer, Lehngherrn oder tigten, desgleichen den beiden nächsten Fideikommiß Antwã der Besitßzer keine nächsten Agnaten, ist, rn sie fahrens besonders Nachricht findet der Kommissariußz G. 37. fentliche Belann theiliglen sich melden önnen. setzen und durch das Amtahl an machen. Diejenigen, welche sich ni erhandlungẽen nicht wenler 8: 48; In denjenigen Fällen, in welchen die Staats Kasse en wird S5. 38. 27.
A rn, wee, wn.
.
leibt
.
durch ben Landr Monaten, vom * rotololl ch mit der d leisuung auf alle weineren innerhalb dieser
auf alle weiteren Ansprüche zur Auna m solche sosort aus der
uzw ang und bie en Bäcker und
en. Enthält der emeinbe⸗Terbande
solchen Zwangs · und Bannre ts rlicher 22 nach den im 5. 32. . ntschädigung auf eine die-
leber die von dem Berechtigten nach §.
mmtlich
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e die Normal auszuzahlen ist. Berechtigte vor Ablauf der dreimonatlichen Fr ichtleistung auf alle wel. ihm überlassen, den en Verlust nach zuweisen. igungs Anspruchs inner- rist (5. 30) an e Normal - Enist zurüdgehen, sondern
Ents hadigung
ochen hinauszu- ochen belannt zu wendungen gegen
Entschaͤdigung aus der 29. 32. 83), 1 ö zu bestellen.
ung auf eine flichtigen die
n anderen Fäl- ö zu bestellen hat.
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