206 207 den durch den Ober
ö ; lfen, und lei it in ben Gesetzen, von äußerster Wichtigkeit; der Zwec, ei⸗ 15. Handels Fßirmen. (Allg. Pr. Ztg. Nr. 41) ehr entsprechende Beschränkung der Viehbesitzer in ber Be⸗ In einer zweiten hier beigefügten Denkschrift, betre end das von y D. ene e, diefe gere ger en. dee n n g fe ee bee nen lad diẽ vorjen⸗ 14. Aufnahme lepmwilliger Beromnungen von Seiten . un hee Eigenthums Veranlassung . und es hat eben so Unseren getreuen Ständen erbetene Felbpolngei. Grsetz für die dihein d e,. * fn Wir die von dem Kommunal - Landtage . ge⸗ dene Rechts- Ungewißheit zu beseinigen, wird daher vollst⸗· ö Dm nge eiten der Gemeint. ig verkannt en. , daß die fin ö 2 . Kir 1 [. . 3 . = ne, . 83 m, . 63 er * 1 — — sein , ö . * ĩ ; die hierüber in d . er ; eden nicht mehr genügen, als es unausführbar i die privilegirten ie legislative Berathung die ese Zeit befindet, und zugleich ; fund der ihnen vorzulegenden statistischen e,, n, n, en, 1 2 3 * 5 e vlnr ,, . . . z 6. . ge s. . — 2 — die durch en, Dre he, 5. Jn Er ch. e. i 37 Ausübung . , . y. * dir, , —— . . ö P . 6 2 ** . 3 die . . ö zr ; inn ö ĩ angeordneten, Maßregeln zur einstweiligen e d en, deren eigentliche Anerkennun nur auf ei izei⸗Ordnung für die Rhein⸗Provinz zweckmä ig in Verbindung mit den 8 uer-Kontingente für die einzelnen Re ierungs - Bezi äußern. Henn göbarigen heile der Nbein - rormmz penchenten verschtren das eng über die bäuerliche Erbfelge in ber Provin, we m . Bon e e e 3 sic 4 Hertie gel über die Gemeinheitotheilungs? und Senn n n n sn schreiten gebenken oder es vorziehen, — . 3
3. Vererbpachtung der Lehns und Fideilommißgüter. artigen w welche an sich ohne inneren Grund nur vom 13. Juli 1836 veranlaßten Beschwerden ist zugleich di. jn 19 diesen Gründen, welche die beigefügte Denkschrift umfassen· sungs · Ordnung unter Zuziehung des wegen der letzteren zu erwäh⸗ Gegenstandes, im Verein mit ben Verwaltungs ⸗Brganen der Pro⸗
Polizei⸗ ö d, liche Güt t in den west⸗ . ö ĩ 21 1 . Gen. ᷣ ꝛ 6. Feld · Polizei⸗Srdnung daraus here gangen ier heren 2 n e — 3 zur Sprache gekommen, ob ⸗ Kerne scʒ die Bestimmunge nn eniwicelt, haben Wir Uns bewogen gefunden, die Aufhebung der lenden ständischen Ausschusfes er olgen könne. Zu dem Ende fordern vinz und der Regierungs-Bezirke, eine Kommisslon aus ihrer Mitte Tit. ' .
ö n, d seslsbeen gegen das Gesmnte. ph ischen Lan Und der Kahn s⸗ und Bannrechte der Abdecker im gesetlichen Wege herbei⸗- Wir Unsere getreuen Stände hiermit auf, den von ihnen für die Vor- zu bestellen.
nde Dien sibücher. is t und di überall ihre besondere Richtung genommen Allgemeinen Landrechts Th. 9 au, den —̃ 9 * und Bau · Polizei. . 383 4 . r, , n, , ,. Ordre vom 21. Januar 16833, wegen An- und Aufnahme letztwil ihren und zu diesem Ende einen Gesetz⸗ Entwurf augarberren ln en. berathung der zu erlassenden Gemeinheitstheilungs und Servituten⸗ 11. Handels ⸗ Firmen. (Allg. Pr. 3. Nr. At )
Aufhebung der Adeckerei- Privilegien, worauf im Großen und Ganzen das Familien? Güterrecht ber recst⸗ Verordnungen von Seiten der Dorfgerichte und Magisträte, nin n enngleich diese Zwangs- und Bannrechte in dem gröhten Ablösungs - Ordnung zu wählenden zlusschuß gleichzeitig für die weitere ¶ Detentiona · und Transpori ⸗Kosten für Bettler und Bagabunden. a . = zu n. 2 für . * messenen, die dortigen Verhältnisse berücsichtigenden Modisicann * 3 Provinz bereits aufgehoben sind und, so 6 sich e, n Berathung der Feldpolizei⸗ Ordnung mit den hierzu 12. Abhülfe des Nothstandes der Winzer. ; 2 der Städte. binz zurüdgefuhr! worten In diesem Sinne sind in der Hierüber auf bie Gemeinde. Beamten der Provinz Westphalen aus ud n mitteln lassen, nur noch eine derartige Berechtigung in dem bestimmten Kommissarien lÜinserer Regierung zu bestellen. , Gemäß der Unseren 2 . — Herichtetesen in Bermindschastsachen. allg. Kutten nel hen , welche Wir Unseren getreuen Ständen Wir haben beschlossen, hierüber zunächst Unsere getreuen Stan ] Ceinischen Theile des Regierungs⸗Bezirkes Koblenz vorkommt, so Sofern übrigens Unsere getreuen Stande das baldige Erscheinen schiede vom 30. B zugehen lassen, die Vorschläge näher entwikeli, in welcher Wen jener hören, und lassen denselben den Entwurf einer diesen Gegenstand dert es doch die in allen Probinzen herzustellende Gleichheit der einer Feldpelizei⸗Ordnung für die Rhein- Provinz, z
Pr. Ztg. Nr. 41.) Zweck zum wahren Wohle der Provinz erreicht werden kann. treffenden Verordnung nebst Motiven zur gutachtlichen Aeußem ublichen Zustände in dieser Beziehung, daß auch auf Beseitigung Emanation derselben, noch vor dem nächsten Lan Indem Wir Unsere getreuen Stände hierauf verweisen, fordern hiebei zugehen. zer vereinzelten Berechtigungen Beda t genommen werbe. gendes Zedürfniß erachten sollten, so bleibt den eringeren Bedeutung, welche mit Rüchicht auf die in der zweiten Denlschrift
Wir dieselben auf, über die in Vorschlag gebrachte Verschmelzung 5 8 3 ĩ . Dir lassen daher ungeachtet der n ᷣ h , . ; der 3 das id. , . — ern und statu⸗ k uh ff , . scham Sachn Angelegenheit für die dortige . hat, den Gesetz⸗ Entwurf Innern zusammengestellten Materialien und den , nh er e ieh eg
Provinz Posen. tarischen Rechtsnormen zu Einem System gulachtiich zu äußern und ; 6 . Motiven guch Unseren getreuen Ständen ber Rhein Provinz hier vorläufigen Entwurf einer schlaͤge zu machen. Die
Das Allerhöchste Eröffnunge⸗Dekret vom 2. Februar enthält die zugleich aus ihrer Mitte Deputirte zu wählen, welche sich demnächst Als 161. Proposition tritt nach dem Allerhöchsten Delrele h zur Erwägung und , ,, zugehen. Bestimmungen desselben iräge haben großentheils
j h jene n j ĩ Justiz-⸗ ien über die 4. Februar die Aufhebung des ntelligenzblattzwanges hin u. lizei⸗ Ordnung in Beziehung auf die Kreise Duisburg und Rees. darüber nachfolgenden 13 Propositionen, benen als 14e, in Gemãäßheit des in Verbindung mit Abgeordneten der Landes Justiz⸗Kollegien über die F fhebung Intelligenzblattzwanges h d e, 5 ö a e,, She hes bfi 4 5
ß ĩ * i ini twurf Allerhöchsten Dekreis vom 4. Februar, die wegen Aufhebung des In- Grundsätze des zu erlassenden Gesetzes zu einigen und den En edürfn ö — telligenzbiattzwanges hinzutritt: zu demselben vorzubereiten und auszuarbeiten haben. en 9 ,. , 1. Aufhebung des Sportulirens der unteren Verwaltungs-Behörden. PVererbr achtung der Lehn ⸗ und Fideiommißgüter. (I 8 53 Ne. 4.) htte um Ergänzung und Verbesserung der diesen Gegenstand betref⸗ ist eine 2. Bau- der Schul und Küsterhäuser. Polizeiliches Verfahren gin das Gesinde. l Ilg. Pn. Z3fg. Rr. 3. NRhein⸗Provinz. inn gesetzlichen Bestimmungen wiederholt vorgetragen. Wir haben Aiusschusses 3. Feld -Polizei⸗Ordnung. ; . (Al kl pr , . ö halb für diejenigen Landestheile, in denen das llgemeine Land⸗ se ie sein dem v seres Fin i. ,, gegen das Gesinde. Feuer- und Bau Polizei. ('iJ3. Pi. Ztg. zit. A1) ; Das Allerhöchste Eröffnungs⸗Dekret vom 2. Februar lautet dei i Gesetzeskraft hat, die nebst Motiven hier beigefügte Feld⸗ Polizei- sse — der nähere Auskunft, und 5. Gesindedienstbücher. 8. Aufhebung der Abdeckerei - Privilegien. Bir Friedrich Wilhel m, von Gottes Gnaden, gon n wmung entwerfen lassen, über welche Wir . . Erklärung R heilung des
6. Feuer- und Bau- Polizei. ! ö . ; ; . 7. Aufhebung der A deckerei⸗ Privilegien. Die in den meisten Theilen der Monarchie zur Zeit noch be⸗ Preußen, entbieten Unseren gntien Ständen der Rhein. Min n ie in Bezug auf di reise Duisburg und * . ĩ z 8
8. Detentions und Trangpors⸗-Kosten für Bettler und Vagabunden. i⸗Privilengi i — ven übe t äterli ; ö . 11. Here sunr err eren, Fideitommißguter. lerer, . an,, . Ilg n g, unse r a üg ,, T, gesehen, den rheinischen Pran M. Anschung der allgemeinen . welche das Land= Verhaͤltnisfen ? ) ꝛ z z ⸗ h , ] s min ils abändern, theils ergänzen, so wie anderer allgemeiner f 13. Verjährungsfri in den Landestheilen, i i 13. Handels · Firmen. nicht mehr entsprechende Beschränkung der Viehbesttzer in der Be⸗ Landtag gleichzeitig mit den Stände ⸗ Versammlungen aller iim h hheils g . ganzen, s . g Verjährungefristen in den Landestheilen, in welchen gemeines (Vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 41.) nußung ihres Lig che ns ere ne st ng gegeben, und e er den . ein ob . weil, abgesehend eo ö Erschinn sinmungen, welche die , ,, eines größeren Rechtsschutzes ᷣ ; Recht gilt. 7. Abänderung des ständischen Wahl Verfahrens im Stande der Land⸗ so wenig verkannt werden können, daß dieselben jetz ihren früheren des Geschäftsganges, welche sich durch die verschiedene Zeit der Mn ds r e n, . 3nd 6 . in pa . : ; e . Es ist . Gemeinden. Zwecken nicht mehr genügen, als es unausführbar ist, die privilegir⸗ sammlung der Landtage ergeben haben, die Ausführung Unsern ] eiten ö eie enn . in. in . . . ; , die Bestimm
Aus der beiliegenden Denkschrift Unseres Ministers des Innern ten Abbecker selbst kurch Zwangsmaßregeln in der Augühung don sicht; die Landtags- Abschlede möglichst bald nach Schließung id n., Bedacht , ,. müssen ö. welche . verschiedenen Mgierungs] B werden Unsere gelrenen Stände ersehen, daß und in welcher Weise Gerechtsamen zu schützen, been „igentiche Anerkennung sich nur auf Lanvtage ergehen zus lassen, nicht erteicht werden kann, sonn s] Heethei nan cht 94 beskraft hat. Inf . zer n f gen . M eg, arg nns eine Abänderung der bestehenden Vorschriften über das Versahren bl ein jeht verschloun bene Vorurtheil gründete. . Bandtag einer einzelnen Provinz mehrere Mongre späler a] i n aner. gang. ö . . . li och in einze len rich 16 . . ö bann k Einhelliakeit den in der dortigen Provinz im Stande ber Landgemeinden orton! Aus biesen Gründen, welche die beigefügte Denkschrift umfassen übrigen zusammenhritt. Es lan in einem soichen Fall!! wegen ¶ Heotheilen . g n gin e ,, . 6. ,, ö. sich demnächst mit Stimmen ö in, e,, , , m len i n nn, lee eignes u, we gnhe i, , merle m n, gin. vel ine. ner ne enn;
sese Ab icht ᷣ v wangs⸗ und Bannrechte der Abdecker im geseßlichen ese, herber sammellen Landtage vorgelegen haben, Unsir. Cu chlie ßung üben dh 9. sasict ] n . Kemeines düecht gilt.
I g le n gg, r eff i n. , , , 1 n . J e err e, dll, irn, sel. , 3 = über den gleichfalls angeschloffenen er er , n , 66 k siwd ᷣ . if . ier r , ö. . on en, . he n g e e nf . , . oder k der einzelnen i ,,, zu 2 h. 3 hen, . n, ö 2 . v. h j ne ne, ere , . . ; ö E bor Hänzungen des Gesetz-⸗Entwurss nothwen ig oder rathsam erscheinen ständi zu würdigen und darauf fodann' eine 'ri tigere Vertheilung ;
. ; U, Hat ermittell sasen, hür noch einige derartige Berechtigungen im auch für die übrigen. Provinzen thesen lich vertögert. Gs ss dem su . — die darauf gerichteten Anträge und geri Unserer des Provinzial= Kontingents auf die Regierungs⸗ Bezirke zu begrůün? 14. Stempel und Herichtekosten in Vormundschafis Sachen. Regierungs⸗Bezirl Arnsberg vorkommen, so erfordert es doch die um die Landtag 86-Abschiede zu beschleunigen? Tin leichzeitiges 3 ; 10. Tay Ordnung für die landschaftlich bepfandbrieften Güter. in Alen Hroom en fe ffn nb n, hen der gewerblichen Zaffan dt a fannt, . . 2 e z f. u . . tuen Stände gern entgegen nehmen. den sei. (Allg. Pr. Ztg. Nr. 413)
Da der §. 71. der revidirten Tar-Ordnung für die zu dem land- in dieser Beziehung, daß auch auf Beseitigung solcher vereinzelten Landtage wiederholentlich gebeten haben, ihre Emberufung mi lich . Polnei⸗ . Eins derartige Individual Veranlagung der Klassensteuer in der Wir haben die Dauer des Landtages auf vier Wochen bestimmt schaftlichen Kredit-Verein im Großherzogthum Posen gehörigen Gü⸗ Berechligungen Bebacht genommen werde. im. Winter stattfinden zu 6 an . Schluß 9 ea n ö ane 35 g n, zug auf die Kreise Rees und Duieburg . , ,, . und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden . 2 , at Gesehß- Sammlung von isa0 S. 26) die z ge eit gr uin 6. , garn ire , Tn h ehr leisen ö . a be ene ff e, . . 1 gäheeers m6 rnäruän Aulbsarze- so vn San. migen umz inen bebettenden Je unh gal müll ern, erfordern, wegeben Serin, ben R. Heinrar itzis. bei Sul he ara ed. und anderen gerichtiichen Taren sich nicht als nebst; e. auchurseten gehtn, Glühen ber Hrobinz Wenhhn! hr ü. Deli, e ö e. de er. . e . wel lgepen Denkschrift Unseres Ministers des l 6 ve he nf vel g, *r gr e genf mie g, nn zweckmäßig bewährt hat, so haben Wir Uns bewogen gefunden, eine len hierdurch zur Erwägung und Begutachtung zugehen. Unsere getreuen Stände der Rhein⸗Provinz schon egenwartig n inbeitsthei . . 3; ⸗ G j rinz von Preußen erorb n ug ewe r g r h unserer Orne oem gn men ver sanmd in 9 nern, den . einer , , . 8⸗ 6h. . Verlauf mehrerer Jahre) ins Leben treten können. Es wird sich da⸗ P ð P ß en. . , . fehr rng, fer nn arebumden n , etre e. , r enn n e ehen en. ä eee b, den Ks, wle, ger Jetter Lioporr, daß bei Anwendung desselben auf ben vor edachten 8. 71. nicht weiter ; ö ; sicht die Erwartung gussprechen, daß Unsere getreuen. Stine fenen Bearbeitung dieses Gesetzes siandische Drggne zuzuziehen. jung auf einem kürzeren Wege . 6 der inn fin aligemei⸗· von YHhile. van Savigny. von Sülom; von Bode schwin gi. re, d. zu 4 , zu *. . über ‚ . 10. Zuchtstier⸗ Kör Ordnung. . w . 6. . lire C ü er fordern deshalb Unsere getreuen Stände hierdurch auf. Behufs ner'statistischen Daten Unt des verschiedenen Maßes der hier! seit Giaf zu Stolberg. von rn im. Flottwell. Uh ben. zetorznung, welche mit den Motiven hier beigefügt ist, die gutacht⸗ Ueber die von Unseren getreuen Ständen auf dem letzten Proin⸗- In undeunser Königliches Haus, wie überall die Ge innungen g gemeinschafilichen Vorbergthung mit Kommiffarien Unferer M be ersten Kontingentirung der Klafsensteuer in den einzeln?n ie ie⸗ An liche Erklärung Unserer getreuen Stände vernẽhmin. zial and tage in. Vorschlag gebrachte Stirn är Drtnung für die nkerlandeliehe aufs neus tethätigen und Unserem P̃erlugkn ug, einen ständischen Ausschuß aus den Mitgliedern des Landta⸗ rungs Bezirken enen n , . zu reg. sein nr. die zum rheinischen Provinzial Landtage versammelten Stände.
Provinz Westphalen. sind bis Provinzial Verwaltungs- Vehßrden mir Effriges und Ainmüthiges Bestrcben, das wahre Beste des kann fu erwählen Die näheren Borschläge hierüber werben linseren getrlaen erh? Hon d e n fir rt ,,. ,, ,, hhrem Gutachten gehört, Da hiernach einige wesenflichs Aas hurfsit kin , . nil fue, e, finn, 3 int gun ; ; inẽcts⸗ ; ; . rs nen 6a usforderung, die nachfolgenden Gegenstände in Berathun zu n gen der Kör⸗Ordnung als rathsam erscheinen, so ist der Entwurf dazu ng 9g genste ü au
Rn Rrrictsctzurg, der nage der Stände der Känigteie Nngearbee n woes e, öl fs ,. ieren Motihen ü. nen und iht wohlerwößenes Gutachlen liber dieselben abzuheben. ö 2. e g, 6 . ö. 66 K . 7 ger e gb er, ge. . getreuen Ständen zur schließ- 4. Aufhebung des ,, .. geen Verwaltung Bchinn 30. Dezember zu II. ertheilten Beschei aben Wir die . g. Pr. Z. Nr. 41.) anliegende Verorbnun a .
„wegen . n, 3 e von Ei⸗ 11. Revision des Grundsteuer ⸗Katasters. . 2. a. lch und Küsterhauser. genthums-Ansprüchen vormaliger Be tzer regulirungssähiger bäuer⸗ 3 ist i as ⸗ ĩ achdem die zum achten Provinzial-Landtage versammelt gent UÜicher Stellen und deren Erben, aus der nnn ge, vom 6. 30 e nn, , en. 3 e e rf. . senen Stände des Herzogthumt 6 ö. 8 Fürsten hu ; ; * f f . Rügen in einer Mai 1819 und aus dem Gesetz vom . April 1823 ; . Entwurf zur Verordnung wegen Reyision des Grundsteuer-Katasters Rüg entwerfen lassen und wollen Wir, iber dieselbe guch die gutachtliche mit dem entsprechenden Gutachten Unferer rheinischen Stände ver im Wege der h Aeußerung linserer getreuen Stände des Großherzogthums Posen glichen und das für beide Provinzen gemeinsam Nothwendige nach Tit. 12 des All r Schul- und Kisn vernehmen. Fiüichtt, Erwägung beschlsssen werden soile, Hengemäß mf it, hänser betreffend, und Wir die ,, . Hegenstand einer wäederholten Prüfung unterworfen und durch die dieser Bitte in de vom 30. Dezember 1645 immittelst publizirte Verordnung vom 14. Oktober 1844 der in sei⸗ t einen von Unserem Stun nen wesentlichen Grundlagen beibehalten, in einzelnen Bestimmungen rb, ; wurf über diesen Gegensun Provinz Sach sen aber . Ait der rheinischen Stände abgeünderie Entminf . , . . . zum Gesetz erhoben worden. z *. j . z ĩ ü l Bon den in bem Alerhöhhsten Eröffnungs- Dekret an die bran. Es dat nicht zusässighrerachtet werden können, den Entwurf zu meine Landrecht zur Anwendung kommt, denburgischen Stände vom 2. Februam enthaltenen Proposttionen . nne fegt n gs ie, 1. 2 . z ine einsame n en Deputirten der Provin . ikommiß⸗⸗ Güter. . 12 auh an die Stände der Provinz Sachsen . ii der 866 en n, Ur ; I der 3. , n , Güter ) ie Erfüllung der im §. es Gesetzes vom 21. Januar ge⸗ 4. Feuer und Baue osizei. IIg. Pr. Ztg. Nr. 41.) Aufhebung des Sportulirens der unteren Verwaltungs · Behörden. gebenen Zusicherung, den Wünschen ber Rhein Provinz entgegen, wei . , , ene ö . , , . Küsterhäuser. f ie, n,, n wäre, und , . . ö n 5. Rheinische Provinzial · Feuer · Sozietät. eld Polizei⸗Ordnung. ; auf den Grund der von Unseren getreuen Ständen estellten Anträge je j ini in eat bo Polizeiliches Verfahren gegen das Gesinde. nur erfolglos sein konnte, en Anträge mit 3. , . Nachdem die über die the nische , ,,, 5. Hesinde⸗Diensibücher. GHesehe in zie spin ch siehen und auf bie allfink zů urge ern . der Direction derselben erstatteten Verwaltungs⸗ Berichte zu der lle n n, n e, , ,. Hiesl burg s. T5 bes Hrundsteners-Geseben fir bie beer me gü. bäcsegesffl drt nb ren eh fen den, nher Und 1. 1 , ern,, Vererbpachtung der Lehns. und Fideilommißgüter. h . tastral Abschützungen einzurichten sei? leinen Bezug haben. 1 n 16isndengiha n, , . i e n W , Servis · Steuer der Stabte. Statt der von Unferen getreuen Ständen gekroffenen Wahl der weg? di d g. gestell. w befand sp. n Handels · Firmen. Mitglieder zu derjenigen Kommissson, welche na 8. 3 des vorgeleg⸗ aer die lachs der Erahrunß nöthig befund zne Len epung. ban. Stempel ⸗ und Gerichts · Kosten in Vormundschasts ˖ Sachen. ten Entwurfs bie Reihenfolge der Reviston der Katastral⸗Verbände een, . * . ,, der eb aune een gn gin de
Alz zöts Proposttign tritt die Allerhöchste Proposttion vom 4. Fehtuat, zu berathen haben sollie, wird, dem abgeänderten S; 3. der nunmeh⸗ Gebãude ar tin 3. ö ef eb n, nr, Tf .
wegen Aufhebung des Intelligenzblatt · wangee hinzu. rigen Verordnung vom 14. Oktober 1644 entsprechend, eine nene Wir haben r , in Gemaßh i beach . , . Eli Vahl erfolgen müssen, weiche Ünsere getreuen rank; während des den indem Landtags Ubschier?e ne n e Den n en h 1 n j
— Landtags vorzunehmen haben. . gemachten Eröffnung in der Zwischenzeit das Erforderliche in die h
— Provinz W siphal 12. Beitreibung der öffentlichen Abgaben. . , eren ] .. nern, Behörden dee green keien rovin e alen. ĩ r ö. essen die dort in Aussi enommene Aeußerung des 3
; i ö 1 , der ,, gem 9e. , 1813 Ausschusses bisher Anstand , hat, Wir 6. vor den dein
Das Allerhöchste Eröffnungs-Dekret vom 2 Februar enthält Hegen Teitreizung der öffentlichen Abgaben in ber hein rovin; ting Anordnungen über die von der Direction det Sozietät gen aer ge elle , ,, , ,, ,,, : ) l 9 ) = ö ĩ ; Pe tan 1. Aufhebung des Sportulireng der unteren Verwaltungs ⸗ Behörden. Verfassung beider Provinzen die Aussonderung einzelner Paragraphen . r. ö. ö. ien, ⸗
(Allg. Pr. Ztg. Nr. 41.) nöthig macht. n = . 9. 2. Bau der Schul und kin zan! (Allg. Pr. 3g. Ni. 41) . ain Bet ürfrisse abzuhelfen, hat Unser Staats⸗Mini erium . 8 rl, . . e,. i. =
. Eheliches Güterrecht in den westphalischen Landestheilen. de Cntwurf, Einen Mtrorknung, wegen Ausdehnung lens Geseßes fir nolhmentig erachteie Rienderung der Classsfic aide unt bes M Dtzre älter ehe in ben hichtfsten Vustten zen 2a. Prövinß Aesnhalen diät ben ncthigen äoßsstänlonen, rer fz gutachtlch zu iußern.
in der Provinz Wesiphalen bestehenden ehelichen üterrechte entge⸗ Wir sertigen denselben mit den dazu ae örigen Motiven des. 6. Gresinde ˖ Dienst Bücher. A119. Pr. 314. Nr. 41.)
gentreten, und die in Folge dieser Zweifel sich äußernde Rechts - uͤn⸗ gleichen ein . der gerung n move mber 1843 r ,,, 9 6
gewißheit, lassen das Bebärfniß ciner . burch die Hesetz- und der bersciken zum Grun? liegenden 3 Unseren getreuen . Ausbebung der Abdedktrez. Privlltzien.
. eil inn * r 5 9 u, 61 mit der , u den . er. lit . a . Theilen * n zur Zeit . so ; ens - Ver e eingreift, ntwurf in Erwägung zu ziehen und nächst darlber gutacht⸗ ehenden eckerei⸗Privilegien haben zu vielfachen Be werden
ist jedoch vor Allem allgemeine Faßlichlest, mihi auch . und lich zu äußern. ö . , en, die darin fortdauernde, 6 veraͤnderten . r er u
Präsibenten der Provinz, als Un eren Kommi rius beim Landtage, mit theilt 22. * 22 Wir * 42
rr , = — r = . m . , r . Dre * ** 66 . r K / ,