1845 / 57 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Man möge sich guts an einen chen Weitläuftig= rozessualisches Ver⸗ so werde man es gerechtfertigt tigung dieser Uebel-

ausgeschlossen zu wissen. ches der Ue machen, die unendli welche ein p

der Taren den Rech nur das Verfahren, en vorangehe,

dtag in der Besei Vortheil errungen * 7 82 ins ungen Seitens der lehntragen —— ung geführt, daß die landschast⸗ alt für die Abschäßung und wenn schon damals Alle darüber eini daß eine höhere Taxe ein dringendes Bedürfniß s. ches bei dem seitdem bedeutend gestiegenen Werthe um so viel mehr anerkannt werden.

die Hauptabweichungen der la . ions Taxe t

daß der damalige inde schon einen ar⸗Grund habe. Die späteren Berat hätten jedoch bald zu der liche Bewilligungs der Lehne geben könnte, ewesen wären, o müsse ein sol der Guter jetzt

Nachdem schließlich

welche namentlich darin bestehen, achterträgen oggenpreis zu 15 Sgr. der bäuerlichen veraͤnde bei ersterer Fabrik⸗ werden, während letztere sie ihrem zeitigen bringt u. s. w., wurde zur Ab bes Ausschusses jedoch mit 31 dadurch zugleich für Anna Gegen die einzelnen nichts zu erinnern, ei Aufnahme der Lehngtaxen diejenigen Targrundsäße Abschaßung eines zur Su

ee eh,

Taxe keinen passenden An

daß die Bewilligungs⸗ Taxe von den absetzt, die Subhastationg-Tare nicht, fesistehend annimmt, leßztere bei rlichen Kornrenten Durchschnit ts sehr wenig berückfichtigt Ertrage nach in Ansaß stimmung geschritten, das Gutachten Stimmen verworfen und entschieden.

2 erstere den Veranschlagun preise ermistel

hme, des ersten Geset⸗Entwurfs Bestimmungen des Entwurfs fand zu §. 1, welcher dahin lautet:

sind, ohne Rücksicht auf deren Zweck welche für die

zur Anwendung zu bringen, ts vorgeschrie⸗

vhastation gestellten Ritt ergu

ob hierunter nur allein die jetzigen erlassenden Targrundsäße verstanden es sür bedenklich hielt, sich gleich von vorn n und mit den Bestimmungen eines bis jetzt sich vorweg einverstanden zu erklären. Die nbedingten An⸗ es sich auch ohnehin die gerade jetzt e bezogen wer⸗

wurde die Frage aufgeworfen: oder auch die künftig etwa zu sein sollten? indem man

herein die Hände zu binde noch unbekannten Gesetzes Majorität des Landta nahme des Paragrap von selbst verstehe, gültigen, sondern auch auf alle den müsse, eventualiter gewiß a utachtung erfordert werden würde.

ung über den vorliegenden Gesetz- r Landtag unbedingt an.

es glaubte jedoch, daß bei der u en nichts zu besorgen sei, cht allein auf päteren Taxgrundsätz uch ohne besonderen Vorbehalt eine

daß das G

weitere Be Hiermst wurde die Berath en spezielle Bestim Es folgt der Vortrag d X. Proposition, den Gesetz⸗-En twur d bdeckereizwanges en sind ausführlicht Motive che außer einer geschichtlichen sse des Abdeckereiwesens zugleich die ãuß und inneren Gründe entwickelt, aus denen die endli dieser Angelegenheit im We Der Landtag theilt vo Institut, wie es die Sitte d in keiner Beziehung mehr Verhältnissen der Landwirthschaft und Indu Interesse einer guten National ⸗Oekonomie, noch lästigen Zwange zu befreien ig des gefallenen oder abgestandene Fast sämmtliche Regierungen haben richtigen und von allen Seilen verlautbarten auch nur in den Marken

Entwurf, de mungen de nahm, geschlossen. f wegen Aufhebun

on rend. nebst einer Denlschrift der jetzigen anlassungen che Regulirung

Dem Entwurfe beigefügt, wel

der Gesetzgebung nothw kommen die Ansicht, daß das er Vorzeit gebildet, für die jetzigen Zeiten bei den ganz veränderten strie liegt es offenbar im den BViehbesitzer von dem und ihm die bestmögliche n Viehes selbst zu über⸗ diese Grundsaͤtze als die anerkannt, weshalb ßen das Abdeckereiwe en hat, wogegen es in esetzgebung, theils durch t worden ist. der Verhältnisse und zum Zwecke. Der einstimmig als rstanden darüber, hrer Gerechtsame

hat der Landtag

Ausnutzu

Pommern und Preu ursprünglich schroffen Gestalt erhalt den übrigen Landestheilen theils durch die G schon mehr oder weniger geänder esetz⸗ Entwurf hat die Gleichstellun che Aufhebung der Abdeckerei⸗Gerecht selben daher, generell betrachte ß an, ist aber nicht minder einve

die Praxis liegende G die gänzli Landtag erkennt den dringendes Bedürfni daß den Abdeckern bei einer Werths⸗ auch ein Entschädigungs⸗Anspruch zu

Zu den einzelnen Folgendes zu bemerken gefu

Die §§. 1 und 2 sprechen die schließlichen, mit Zwa en aus, wogegen die blos annrecht, der g diese Bestimmung va immer eine Art Zwang in sich mannigfachen Schwierigkeiten eine nig verkannt und ist deshalb der ichen Gewerbeber

Verminderung i Vorschristen des Entwurfs

Aufhebung des Zwangsbannrechts ngsrechten verbundenen Gewerbe⸗ gewerblichen Exllusiva, ohne ? unterliegen sollen. Wenn⸗ edenklich hält, da begreisen, so hat r etwanigen Ab⸗ Meinung gewesen, Zwangsbannrechte

jedoch ein Zusatz sönliche Berechtigungen der Art fhebung aller Berech⸗

und die aus Berechtigun ein solches ki. * f dergleichen Eyklu er e auch die lösung eben so we daß die ausschließl zwar noch bestehen bleiben F dahin aufgenommen würde: daß neue Konze künftig nicht ert

blösung ni ö nicht für un

echtigungen ohne önnten, in dem 5. 2

sionen auf blos eilt werden dürften 8. 3 beabsichtigt die wechselfeiti wenn es aber darin heiß ch die den Abdeckern hin und wieder gewähr⸗

diese Bestimmung Gehalt gewöhnlich nur elen Städten en (Wohnung, m 5. statt des

und Leistungen,

andererseits fallen au

ten Gehälter fort ꝛc. so hat es dem Mißverstẽndnisse baares Geld ver außer einem Gehalte Ländereien, Holz ꝛc.) Worts „Gehälter“ de

§. 4. Mit dem all man zwar einverstanden, ntschädigung eintreten sollte, graphen ist den Abdeckereibesitze den rechtsgültigen, unwiderru vor dem 1. Januar 1845 este der Kreis- oder D ittel den Nachweis z obenen Gerechtsame at unterbrochen ausgeübt haben. a. hielt es der La r, wenn er die n habe, dann jede Ent sich deshalb zu dem Januar 1

lnwanb, daß um bei der unve n Gesetzes übertrie f Grund simulirter Verträge vn beseitigt warde, daß lag gebracht werden solle.

Landtage geschienen, als könne erbeiführen, weil man unter die Abdeckerei⸗Besitzer sehr erhebliche Naiuralnutzun bezögen, weshalb er in die „Gegenleistungen“ in Vorschlag

aber in vi

n Ausdruck

der Entschäbigung war en, unter denen ertigt. In dem erlegt worden:

der Gerechtigkeit

durch sonst

daß sie die aufge⸗

15 Jahren wirlfich

dtag nicht für unmöglich, gkeit erst nach dem Haͤdigung bestritten werden orschlage:

, die Worte zu setzen:

gemeinen Grunds.

nicht für gerecht in nämlich au flichen Erwerb darzuthun, . durch Att ris - Behörden, oder uch in den leßten

baß einem

und vereinigt statt des Termins vor bem J. „vor Publication di

Vorbedbacht dung des projeltirten

gegen erhobene

ne e f der Termin mit gutem ewa et,

rmeidlichen Belanniwer⸗ benen Entschädigungs for herum ubeugen nit der G

bdiesem Behuf bei 8. 11 ein Zu

244

Zu b waren mehrere Mitglieder ber Ansicht, baß der festgeseßzte 165jährige Termin, als willkursich gewählt, eimer rech Begrün- dung entbehre, es daher dem Necht uad ber Si igleit mehr entspreche, den Nachweis nur in so weit zu fordern, baß di aufgehobenen Ge- rehtsame überhaupt in einem bestimmten Termine geltend emacht wären, und als solcher nach allgemeinen Grundfäßen über das

en

Erlösch n ts durch Verjährung ein 30 jähriger Jeit⸗Abschnitt zu bestimmen sei.

Wenngleich hiergegen erinnert wurde, daß der Abdedereibesißer bei Bestimmung eines solchen Jeitraums leicht noch ungünstiger ge⸗ stellt werden koͤnne, daß es vielmehr statthast erscheine, den ganzen Satz b. wegfallen zu lassen, weil der Berechtigte, wenn er den Er- werb des Rechts nach No. 2. nachgewiesen habe, auch im Besißz die⸗ ses Rechts bleibe, ohne nöthig zu haben, den fortgesetzten Besitz zu erweisen, so entschied sich doch mit Rücksicht lalernß daß es für den Berechtigten eine Kleinigkeit sei, bie einmalige Ausübung seines Rechts

isen, . mit 34 gegen 1 Stimmen für die erster Anstcht, und wurbe die hiernach zu verändernde Fassung des Satzes b. in Antrag gebracht.

Gegen die S8. 5 und 6 war nichts zu erinnern.

S. 7 über die hier entstehende nicht unzweifelhafte Frage:

ob Behufs Feststellung der Entschädigungs Ansprüche aus 86 zu einem Bannbezirke gehörigen Orte ein Vertreter oder, für alle diese

ö n, ein gemeinschaftlicher Vertreter bestellt werden

ollte

war der Landtag zwar, eben so wie der f. getheilter Mei⸗ nung, hielt es jedoch mit Rücsicht auf die päteren Bestimmungen des Gesetzes für nothwendig, daß Behufs Ermittelung und Eröne= rung der Entschädigungs Ansprüche überhaupt jeder Srt einen eige⸗ nen Vertreter haben müsse, baß dagegen später, wo es sich um die rn 6 Entschädigung handle, rin gemeinschastlicher Vertreter ür alle genüge.

Außerdem wurde mit Rüchfsicht darauf, daß das platte Land noch immer einer Kommunal⸗Ordnung entbehre, der in diesem 8. gebrauchte Ausdruck „Kommunal⸗Behörde?⸗ daher zu Mißversiändnissen führen könne, ber Vorbehalt einer besonderen Instruction bei bem Wahl⸗ modus auf dem platten Lande für erforderlich erachtet.

Bei den s§. 9 bis 12 war nichts zu erinnern, indem man über die von einer Seite r. Frage:

ob man nicht nahere estimmungen über bie Aufbringung und Re⸗

partition der den Mitgliedern der Kommisslon zugebilligien Reise⸗

und Zehrungskosten beantragen wolle, für jetzt hinweggehen 9 können glaubte.

Die 88. 3 bis 18 enthalten bie Grundzüge, nach denen bei den Abschätzungen und Werthsermittelungen der Abdeckereigerechtsame ver⸗ fahren werden soll, und gehen im Allgemeinen von dem Gesichts punkte aus, daß der Abdeckereibesißzer für den zeitigen Werth seiner Gerecht⸗ same vollständig entschädigt werben müsse. Hiergegen wurde von einer Seite bemerklich gemacht: die Ermittelung und Feststellung der Entschädigung nach den im Entwurfe enthaltenen Bestimmungen er⸗ cheine so schwierig und außerdem würden auch die Entschädigungs⸗

6 so übertrieben hoch ausfallen, daß dadurch der ganze Zweck des Gesetzes vereitelt und eben so wie' im Jahre 1511, wo zu glei⸗ chem Behuf und nach ähnlichen Grundsãätzen Ermittelungen eingetreten waren die Sache wieder aufgegeben werden müßte.

Dagegen würde man ö zum Ziel kommen, wenn vorläufig noch keine Aufhebung der Bannrechte erfolge, die Viehbesitzer, welche den Vorschriften des Publikandums vom 79. April 1772 zuwider han⸗ delten, zur Entrichtung der festgesetzten Gebührnisse an den Abdecker verpflichtet, dagegen mit der jetz außerdem noch bestehenden siskalischen Strafe verschont würden. Denn es scheine nicht zweifelhaft, daß ber Staat, wenn er die fernere Anwendung eines Polizeigesetzes nicht mehr für nothwendig halte, vorläußi wenigstens die auf die Uebertretung desselben gesetzte Strafe , . könne, da diese Strafe nicht der Abdecker wegen gegeben sei, vielmehr, umgekehrt, die Abdeckereien aus polizeilichen Gründen errichtet und nur die Nichtbefolgung dieser Vor⸗ schrist, wie überall, so auch hier, mit Strafe bedroht werde. Was die Enischädigung selbst betreffe, welche der Viehbesitzer, der sein ab⸗ , e. Vieh, dem Abdecker nicht ansage, diesem gewähren müsse, o seien dafür in dem noch gültigen Publikandum bestimmte Sate ausgesprochen, welche festzuhalten nicht bedenklich sein können. Senn wenn, man auch zugeben müsse, daß die Abdecker das gefallene Vieh jetzt bei weitem höher nützten, so komme dagegen wieder in Erwä⸗ gung, daß die sogenannten Prästations⸗ Gelder? der Abdecker ursprüng⸗ lich mit dem Werth ihrer Berechtigung in Gleichgewicht gestanden hätten, daß letzterer im Laufe der Zeiten um mehr als das oppelte gestie gen, eine Erhohung der ersteren aber dessenungeachtet nicht ein⸗ e,. sei. Auf diese Gründe gestützt, wurde der Vorschlag gemacht:

bei Feststellung der Entschädigungs⸗Ansprüche die im 8. 3 des Pu-

blikandums vöm 29. April 773 angenommenen . 3

Grunde zu legen, die daneben bestehende fislalische Sirafe aber

außer Kraft treten zu lassen.

In diesem Vorschlage wurbe von der einen Seite eine Umgehung der ganzen Entschädigungsstrafe gefunden, und deshalb aufs entschie⸗ denste gegen die weitere Erörterung defsfelben protestirt. Man war jedoch bald einverstanden darüber, daß von einer Umgehung der Ent⸗ schädigung hier am wenigsten die Rede sein könne, daß vielmehr nur darüber auf welche Grundlagen diefe Entschübigung bastrt wer⸗ den solle eine Verschiedenheit der Ansichten obwalte. Da indeß anerkannt wurde, daß nach allgemeinen Rechtsregeln über die Aufhebung von Privilegien niemals derjenige Werth, den das Privilegium zur. Zeit der Verleihung gehabt, son⸗ dern immer nur der, welchr zur Zeit der Ablösung sich her gusstellt, maßgebend sein könne, daß ferner mit Aufhebung der jn dem Publifandum ausgesprochenen Strafe auch das Verbot selbst wegfalle, hiermit also zugleich die Aufhebung des Zwangrechts ausgesprochen werde, so entschied sich der Landtag mit einer Majorität von 38 ge⸗ en 7 Stimmen gegen den Vorschlag und nahm an, daß die Aufhe⸗ ung der Privilegien nur gegen vollständige Entschädigung wie der Geseß. Entwurf sie beabsichtige eintreten dürfe.

Im 8. 14. wird vorgeschrieben, daß der Reinertrag der Abdecke⸗ rei, wenn Veräußerungen oder Verpachtungen nicht vorgekommen sind, auf andere Weife für einen 20jährigen Zeitraum durch chnittlich er⸗ mittelt werden soll. Diesen Jeitraum hatte der Ausschuß für zu aus⸗ gedehnt gehalten und vorgeschlagen, entweder 6 ürzeren, etwa 3 5sährigen Zeitraum anzunehmen, oder

nur generell die Ermittelung bes Reinertrags ohne alle Zeitbestim⸗

mung eintreten zu lassen. 5

Der Landtag hielt indeß beide r n g. für bebenklich und entschied sich für Beibehaltung des Paragraphen. Dagegen wurde I Begegnung der aus eiwanigen Scheinläufen ober fonstsgen simu⸗ irten Verträgen möglicherweise entspringenden Nachtheile fir zweck⸗ mãßig erachtet, folgenden Zusatz in Vorschlag zu bringen: kenn die Beräuktrungen z. nach dem pflichtmäßigen Ermessen der Behörde leinen genügenden Anhalt zur Ermittelung des wahren Werths der Gerecht same gewähren, so ist u. s. w. .

Alle übrigen Paragraphen des Entwurfs sind ohne Erinnerung

Es folgte der Vortrag liber die IX. Entwurf wegen Anwend l zeilichen Vorschriften auf Gebäude, aber innerhalb der Städte liegen. Der Landtag war von der Zweckm es vollkommen libe

d nerhal o e ,

Proposition, den dten geltenden feun! die zum platten

in Wechsel-⸗ Wechfelrechtes für 8 Anerkennung gefünden hat. ;

naterielle Wechselrecht, d ite das , , r h, ah nde. diesem des Einertschen Entwurfes eines

Sachsen her, welche mehrfache

Frankreich. 2 ih aris, 20. Febr. Der portugiesische Gesandte, Vigconde de * hate gestern eine Audienz beim zrönige, um Sr. nien des Großkreuzes vom Thurm⸗ und Schwerdt⸗Srh n, welche die Königin von hat. Der König nahm d rinzen damit. ostmeistern, die eine Bit ichten, worin diese um Entschädigun ersuchen, den sie durch die Eisenbahnen erleiden. hr langen Petition mit Aufmer sind dem Staate unentbehrlich; ihre ganz Frankreich; in seiner Vollständigleit erhalten fültigste Berücksichtigung. nen entziehen,

ung der in den Sta dan

Majestãt die en zu über⸗ Portugal dem Herzoge von Aumale egen und bekleidete sogleich empfing Se. Majestät eine tschrift aller ihrer Kollegen g für den bedeutenden Ver⸗ Der König lsamkeit an

t. ieselben entg ebäuden auf solchen zun welche sich innerhalb der g elbaren Nähe besinden, n e die Feuersicherheit der iese Gebäude, zu denen n tern befindlichen Gebäude zu n geltenden feuer⸗ un 1

anwesenden

e die Verlesung der se antwortete: „Die P verbreiten sich über Communications System verdienen daher ag, den die neuen Straßen i

de Bewilligungen ersetzt werden. dafür zu sorgen, weil es si 9 BG⸗Institution handelt.

m Theil ihrer früheren Rechte emessene Entschädi ereits die Au wird wiederholt der Ge Der Commerce glau herr Rossii zum französ

orwerken oder Nitterg

sind, den für die städtischen polizeilichen Vorschriften unterworfen Ein Mehreres war zu dem Entwur tzer eines ländliche

müssen stets

se nicht zu bemerken, n Gebäudes allerding wonach in den Feuer⸗Sozietäts⸗Ver j soll, dadurch für des nicht der städ erichtsbarkeit unterworfen bleibe.

muß durch andere Es ist Sache der Regie⸗ ch um eine recht eigentliche Regie⸗ bei dem neuen System Personen so scheint die Bihigleit Diese wichtige uf sich gezogen n werden.“

en zu können,

chen Hofe er⸗

Sitzung der Deputir⸗ Inteꝛpella⸗

man die für den Best Bestimmung des 5. 2 nichts geändert werden der Besitzer des Gebäu der ländlichen Polizeig

nichtamtlicher Theil. Inland.

Berlin, 25. Febr. Se. eruht: dem Marine⸗Oberst von Schweden Majestä t⸗Ordens zu gestatten.

tsertigt annahn, chen, sondern nach gung dafür zu erheischen.

. der Minister a genstand ihrer Berathunge bt mit Bestimmtheit anzei schen Botschafter am röm

H Paris, 20. Febr.

Kammer wurde um 2 Uhr eröffne?.

Pages erinnert daran, daß zweimal die

zurücgestellt worden seien. erst abthun, ehe sie auf

Majestät der König haben Ab Die heutige en Long é“ die Anlegung des nn

t ihm verliehenen Rifterlreun Sen Garn is

mn des Herrn Lherbetie an das Ministerlum hoffe, die Kammer werde diesen Zwischenfall bauptfrage der geheimen Fonds selbst eingehe. Der Präsident giebt Herrn Lherbette das Wort. setzung der Herren Drouin de Oh hängigkeit der Beamten, das Minisse= eine ganz falsche Stellung ge⸗ zugleich Beamte seien, fage: mie, tretet ihr aber in dieses Doch begriff der Redner, Die Politik des nten haben können, der sie Drouin de Lhups beweife, nem Verwaltungs Amt und Der Redner liest eine Stelle aus vem daß Herr Guizot früher eine die man jetzt den Beamten geschaffen, Dadurch sei der Anirag och spreche man in sol= die Geld-⸗ Moralität allein sei So viel über das Innere. Der Redner geht nun ob die englische Allianz der

Allgemeinheiten bei Seite lassen und Er könnte Grundsätze den Grund- ierung der Unabhän⸗ zusammenträͤfen, nen Vorwurf zu ller Strenge von äßigung und im Das Ka⸗

Dieser interpellirt

Im Kreise Tecklenburg vs und St uys und von St.

Provinz Westphal

rovinz e alen. Tedlenburg und Recke 32 del ins Leben gerufen; sämmtli Eingesessene haben sich verbun lern bei einer Conventionalstrafe von ihnen bekannt werdende Contraventi

zeige zu bringen.

Nhein⸗Provinz. welches so lange Jahre den mehr von der Südseite blick sowohl der neugeb dieser Seite möglich. Oefonomie neuer Materialien anzuf nichtung des Packh Ereigniß betrachten

Kabinet über die Ab .Es handle sich habe sich durch diese Absetzun st, indem es damit den Deputimten, die bl zwischen eurem Mandate und eurem A 6 ein, so gehören eure Stimmen mir an. man sich einem Bot inets habe ni Aber die Absetzung des Herrn man leinen Unterschied mache zwischen ei mn diplomatischen Posten. mniteur von 1826, um zu Ire Ansicht gehabt. unerträglich, sie müßten daraus b en der Inkompatibilitäten reif geworden; und d n Augenblicke von Moralität. lg, auch die des Herzens und Gei wolle er die auswärtige Politik untersuchen.

gegen den entsittlichenden Schlen che Gewerbetreibende und vitle allen Verkehr mit Schleig 50 Rthlrn. zu vermeiden n

on gegen die Zollgesetze z

um die Unab

schafter gegenüber streng cht zu ihrem Organ einen Age Durch das Abbrechen des Pach Kölner Dom entstellte, her ganz frei, und es wird je auten Theile, als d Durch den Abbru Raum gewonnen, um gen und aufzuschichten, auses von mehreren Seiten als? ein erftei steht von Hitdorf bis g ecke, so daß das Sch gelindes Wetter plötzlich die unge gischen aufgehäust liegen, ch noch keine freie Bahn geh r angedrohten Schäden komm hatten die Felder schon bed jetzt, wo dieselben mit Schm ten, zerstört dort die Pflam̃ er die Baumrinden, woburh

ht erst ein i es ganzen Riesenbaunz ch ist ferner für die Gerüste anzubringn

Die Lage, efreit werden.

kann. Der Rhein unter einer ununterbrochenen Eisd zu gewärtigen ist, wenn Schneemassen, die im

Rheinthal leitet und der haben sollte. bes Wildstandes hinzu. durch das kleinere Wild gelitten, deckt sind, dringt es in bie Gär und verzehrt in seinem Heißhu Obst⸗ Pflanzungen absterben

Deutsche Gundesstaaten.

In München wird eine M altischem Unterricht gegründe Sitzungs- Saales fuͤr die nter hindurch gearbeitet wong erbst seiner Bestimmung win herigen Sitzungs⸗Saalt der h mmer gemacht, die für das in r bestimmt sind. Da bisher n el an Raum war, so wird diesen; Der neue Sitzungs- San estimmung würdig ausgeschmückt.

Oesterreichischt Monarchit. Die beiden vermißten du

befinden sich in den bah wohin sie vom Sturm vemsts

die Allianz Frage ein und spricht darüber, Rußland oder Deutschland vorzuziehen sei. ben Guizot: Er werde die auf den Zwischenfall beschränken m entgegenstellen: die Verantwortli it des Deputirten. le jedes in seiner Freiheit Er sage nicht, Rechte Gebrauch m Augenblicke t habe seiner Ansicht nach der Unabhängigkeit der Stimme lets unter seinen Freunden, die B position gefunden. Ost habe das Kabin hen, deren entschiedene Opposition es kannte. Verbrechen daraus machen, gie Gebrauch gemacht zu ha stirten müsse sich mit anderen R mmer, welche die politischen Ideen d sagen anderer Ansicht seien, habe d Wenn abe

ganzen Ber

chkeit der Re Wenn diese verschiedenen

„und habe sich daher kei daß die Regierung siels mit a achen solle, sie müsfe dies mit P (Lachen auf der Linken se genug von seiner Achtun der Beamten gegeben. eamten seien, eine energische putirte in die Verwaltung könne ihm also asse von seinem

vom Wasse

Königreich Bayern. Schule mit iheorelischem und pr den. Im Innern des neuen der Reichsräthe is daß dieser Saal im kommenden H geben werden können. Aus dem bis der Reichsräthe werden einige Zi oder die Ausschüsse dieser Kamnme ung etwas Mang nten Neubau ab einfach, aber seiner hohen

bei einem neuerlichen Anl Aber selbst die Unabhängigleit des echten vertragen. es Ministeriums theilten, über Spe⸗ ie Regierung nie von ihrem Rechte geverschiedenheit die Politit eputirten wie für die der Re⸗ er loszusagen. (Beisall im Centrum.) greife nicht alle diese vom Herrn aber er glaube, eine gr die Deputirten seien, durchaus leine bei seinem Eintritt in die Kammer ge⸗ Das Ministerium utreten, habe ihm er könne in vielen hn darüber beruhigt. die Beamten genössen in der Kam- habe es geglaubt und sei dafür abge⸗ Functionen im Ministerium bes Aus= Charakter gehabt. (Einspruch im Cen- fen Salvandy als Botschafter zu Turin aßen die Polltik des Kabinets verlör=

den ganzen Wi Wenn politische

r die Meinun L berühre, so sei es für die Wurde des D ug nöthig, sich von einand heir Drouin de Lhuys: gesprochenen Grundsätze an, den Beamten, as Ministerium habe Meinung schon vorher gewesen.

cht, als Kandidat bei der Wahl auf Als er eingewendet eilen, habe man i

Ft, welches seine f habe ihn vermo nus fast eine Pfli sien seine Meinungen nicht ih men links.) Man habe die größte Unabhängigkei worden. Uebrigens hätten seine nigen durchaus keinen politischen i Anders sei es mit dem Gra

Triest, 16. F böte „Mahmudijeh“ und schen Häfen Curzola und Ragusa,

„Ferdinand cht gemacht.

A Wien, im Februar. Allerhöchste Patent, wodurch scripttonspflichtigen von 14 a auch den bereits Eingestellt nach und nach zukommen soll. regel eine große Erleichterung für litairpflicht trifft, halten wir selbe ffentlichen Wohls; schaft um * d s Krieges als bisher.

Es herrscht nur Ein Jubel it für die Zukunft die Dienstzeit ben uf 8 Jahre herabgesetzt wird, im en nach Umständen diese Erleihh Abgesehen davon, baß diest ie Individuen ist, welche di zugleich auch für eine gi denn dadurch wird sich die il er bisherigen Zahl vermehrn, Hälfte mehr Waffenkunn Auch scheinen 8 Jahre ij um in einer Zeit, wo so viele Austin wo fast jeder Rekrut bereits das Lefmm so behend als möglich zu magen ben bewilligt, daß die Wien⸗b ch Oedenburg in Ungarn h der von doriher mit Wien lunst daß die Straße nach Km eht und die Nähe hat, ist die Bemill Gegenden und wird dahn aufgenommen werden. Der abt in die Südbahn einmünda sterreichischen Appellationsgerichtes j bersten Justizstelle befördert worden „besonders auf dem Gebiete des ufe, weswegen diese Ernennung eint

nsen, in welchem sich gewisserm habe.

f der Zwischenfall aufgegeben und onds übergegangen wird.

ntliche Aufmerksamkeit ist ge⸗ n und der großartigen Finanz⸗ ng vorbereitet hat. Die kleine geheimen Fonds und von der mehr sich gegen die Bewilligung ndet vollends zwischen jenen beiden weiz betrifft, so herrscht dort auch ein Theil des

Die Freunde auben, daß die em Sinne von 3. vorbehalten ist. glichst rasche Da⸗ fordert dieselbe im Namen des auf das sich Luzern und seine f bleibt in der hiesigen konser⸗

Herr Guiz ot antwortet, worau Diekussion über die geheimen F

A Paris, 20. Febr. Die ö zwischen den schweherisch lche die englische Regieru . age wegen der weniger bedeutenden Mind rklären wird, verschwi Was die Erei

Garantie des 6 geübte Mann daß im Falle eine vorhanden sein werden, icher Zeitraum,

heinische Fr ein hinlän erheit, die in die Waffen dringt, Schreiben mitbringt,

Se. Masjestät der Kai nitzer Eisenbahn eine Zwei dürfe. Bei dem leb terhalten wirb, und die dortige Militair⸗ treffliche Steinkohlenlage große Wohlthat für jene en Komitate sehr freudi e unweit Wiener⸗Neu

Der Rath des niederö zum Hofraihe bei der ann von großen Talenten nalr echt, und vom besten R glückliche zu nennen ist,

Bei unserer Poli Der bisherige Polizei so malellos zu bewahren wußte osten wiyd der pra dessen Energie und Ge Der theoretisch - praft rechts vom Hof⸗ und Ge Maithstein jsi nun in zwei

gnisse in der Sch gemein das Vorgefühl, daß irchenstreites ausgefochten wer Hegner der Jesuiten sind geneigt, zu ünger Loyolas in Frankreich in gewi abhänge, das ihnen in der Schwei ltramontane Partei wünscht lebhaft eine nkunft der großen Mächte und politischen Erhaltung, n stützen. Dieser Aufru nicht ohne Anklang. Ueber die von bem Kabinett? von St. hier bis jetzt nicht ganz Peelschen Vorschlages Es verdient übrigens beachtet gland Hand anlegt, in Frankreich chutzzoͤlle statt fin

ben Mann gbahn na vohl als die hasten Verkehre, bei dem Umstanbe, n Schicksalt Gränze liber Oebenburg r in ihrer wirklich eine ndesgenosse

James beantragte Steuer⸗ mit sich selbst im Klaren; mponirt und erschreckt zu⸗ zu werden, daß in demselben um 400 Artikel seines Zoll= eine lebhafte Reaction zu Gunsten det, welches außerdem auch in dem der französischen Finanz- Verwaltung einen

Kühnheit des

zei- Ober Direction geht eine Veränderung Hofrath von Amberg, ber seine⸗ kommt nämlich zur Polizei H⸗ er Polizei⸗Direltor von Mut! chicklichkeit hinlänglich bekannt s e Kommentar des un Ver ts Advokaten Dr. g Bänden vollendet, wovon ber erste

Systeme der S

vügen Vorschu

Großbritanien und Irland. 19. Febr. Die Tim es verö das unter hem Titel

und seinen

London,

tlicht i m D ffentlicht Auszüge aus

„handels- und Finanz ⸗Heseß·

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gebung! die Grundsäßze ber Peelschen Finanz- Resormen vertheidigt und aus amtlicher Gutlle i zur der vertrauten Anhänger des Yremier. Ministerz geflossen sein soll. E. geht baraus hervor, daß der dem Parlamente vor legie Finanzplan nur die Ein⸗ leitung zu einer ichen U des Steuer- und Zoll- Systems ands ist, indem der möglichst freie Aug tausch aller Guter und die age von Steuern nur zu Einnahmezwecken die Grund- lage der ferneren Reformen sein sollen. Ber Verfasser die⸗ ser Schrift giebt zuvörderst eine Kritiß des bestehenden Fi⸗ nanz - Systemg, unlersucht alsdann, welche Aenderungen und Zoll Reductionen möglich sind, und gelangt zu dem w daß sämmtliche direlte Steuern, die Stempel Gebühren für Schiffs⸗ und Feuer Versicherungen, die ganze Accise⸗Sieuer mit Ausnahme von Konzessions⸗ Gebühren, der Malzsteuer und den Abgaben für Spirituosa abgeschafft, endlich noch eine große Anzahl von Zöllen her= intergesetzt werben müssen. Der Ausfall fn der Einnahme dagegen soll durch eine Auflage von 5 pCt. auf alles unbewegliche Eigenthum oder, salls man die direkten Steuern beibehalten wolle, durch eine solche Auflage von 3 pCt. gedeckt werden. Einige Auszüge dieses Dokumenis, dessen Einleitung erst von der Times veröffentlicht wird, dürften von Interesse sein. „Wenn wir die Element einer gerechten Handels und Finanz-⸗Gesetzgebung kennen lernen wollen, missen wir nicht allein mit unserer eigenen physischen Macht und unseren Hülfs⸗ quellen vertraut sein, sondern auch mit denen anderer Na⸗ tionen, namentlich was ihre geographische Lage und äußere Gestaltung, ihre natürlichen Erzeugnisse und ihre Leg ang anbe⸗ trifft. Ein tüchtiger l et er muß auch die politische und mora⸗ lische Macht der Nationen kennen, inwieweit deren respektive Regie⸗ rungen die National ⸗Wohlfahrt befördern oder vernachlässigen, und die öffentliche Freiheit und persönliche Wohlfahrt erweitern oder be⸗ schränken. Dann und nicht eher kann er in dem gegenwärtigen Zeit- alter die legislative Heilsamkeit solcher Elemente der Nationalmacht

begreifen, welche das Staats⸗ Einkommen und die Staats Ausgabe,

die Beschäftigungen des Volkes und die Erzeugnisse der Arbeit um⸗ fassen. Die Gesehgebung muß nach solgenden Abtheilungen gehandhabt werden: 1) Finanzen oder Einnahme und Ausgabe; 2) Beschäftigungen des Volkes, sei es im Ackerbau, in Fabriken oder in irgend einem anderen Zweige produktiver Arbeiten; 3 Güter, mögen sie Erzeug⸗ nisse des Bodens oder Produlte ber Bergwerke, Fischereien oder Fa⸗ briken sein, oder von wilden und Hausthieren gewonnen werden; 4 Handel, oder Austausch der rohen oder abrizirten Güter; die letzten drei P⸗unkte können billigerweise dem ersten nur in so weit dienen, als die Verpflichtungen bes Staates ihre Besteuerung recht⸗ fertigen; keiner von den dreien, nämlich die Beschäftigungen des Vol⸗ kes, die Güter des Lebens und der Handel, darf auf Kosten des an⸗ deren besteuert werden. Wenn der Austausch der Güter, mögen sie roh oder fabrizirt sein, zwischen den Bewohnern einer Stabt oder eines Distrikts keiner anderen Beschränkung unterliegt, als dem gerechten Steuer⸗ maß, welches nothwendig zur Erhaltung seiner Sicherheit und der Muni⸗ zipal⸗Ordnung ist, oder zur Deckung von Ausgaben für Errichtun

unerläßlicher öffentlicher Gebäude und Anstalten, so . wir, 1 in diesem Falle dort freier Handel besteht, welcher auf einem gemein⸗ samen Interesse beruht, bas wiederum jedes Individuum aus persön⸗ lichem Interesfe zu erhalten strebt. Eine große Nation aber ist eine große Gemeine, und alle Nationen der Erde würden, wenn der Ver⸗ kehr unter ihnen so frei wie in einer Munizipalität wäre, sich in der That eines friedlichen und heilsamen Systems gemeinschaftlichen Aus- tausches erfreuen, welches auf gemeinsamen Interessen beruhte, und dessen Störung für jeden Einzelnen Nachtheil brächte. Je aus= gedehnter die Handelsbeziehungen zwischen den Nationen wären, desto unheilvoller würden die Folgen eines Krieges unter ihnen sein, und je länger diese Beziehungen gedauert hätten, desto größer wären wiederum die Garantieen fa die Erhaltung des Friedens. Jeder Krieg ist mehr oder weniger der Erzeugung des Relchthums gefährlich, aber ein Einstellen des Verkehrs mit einer Nation, bei welcher England nur eine geringe Nachfrage nach seinen Fabrikaten vorfindet, würde von in nn Folgen sein, sobald ein solcher Krieg nicht zugleich den Verkehr mit anderen Ländern von größerer Bedeu⸗ tung aufhebt. Das gesunde Prinzip unbeschränkten internationalen Verkehrs, welches schoͤn von Adam Smith, im Gegensatze zu der Lehre Colbert's, aufgestellt wurde, hat in der britischen Gesetz⸗ gebung doch erst unter der vierjährigen Verwaltung Pitts und dem späteren Ministerium Hucskisson's, endlich auch auf eine kurze Zeit durch Lord Sydenham praktische Anwendung erfahren. Die ausgedehnteste und freisinnigste Reform in dem britischen Zoll- System seit Piti's Tarif vom Jahre 15787 ist der Tarif von 1842.“ Der Bericht weist nun in weiterem Verlaufe historischer Erörterungen nach, daß bis vor kurzem kein Land Europa's die Grundsätze des freien Handels habe auflommen lassen, sondern auch in Friedenszeiten stets den Krieg gegen die Interesfen seiner Nachbaren fortsetzte. In Deutschland habe dieser Krieg zuerst durch die Bildung des großen Zoll⸗Vereins aufgehört. England habe seine Wohlfahrt erreicht, nicht mit Hülfe, sondern trotz seines illiberalen Handels⸗Systems, durch seine geographische Lage, seine Häfen, die Productions⸗Fähigkeit sei⸗ ner Kohlen- und Eisen⸗Bergwerke, die Maschinen und den unternehmenden Geist seines Volles. Durch den letzten Krieg habe es ein Uebergewicht über die Nationen des Konti⸗ nents erlangt und den Handel der Welt beherrschen können; nach dreißigsährigem Frieden aber sei es genöthigt, der erwachten In⸗ dustrie der Kontinentalmächte gegenüber zu den gesunden Prinzipien des Handels zurückzukehren. Bies sind im Allgemeinen die Gründe der beabsichtigten Reformen Sir Rob. Peel's, welche die Times durch die Fortsetzung des hier abgebrochenen Berichts nächstens wei⸗ ter zu veröffentlichen verspricht. Bie Ti mes selbst, so sehr sie sonst gegen die Fortdauer der Ein kommensteuer eingenommen ist, findet nichts gegen diesen Plan einzuwenden. .

Sir E. Knatchbull soll, wie es heißt, zum Pair mit dem Titel Baron Mersham erhoben werden. Herr Bingham Baring, der Secretair des indischen Kontrollamtes, hat bereits dessen Stelle als General · Kriegs Zahlmeister erhalten.

Lord Brougham schreibt gegenwärtig eine Biographie Voltaire's in englischer und französtscher Sprache, die gleichzeitig in zwei Aus⸗ gaben zu London und Paris erscheinen soll.

niederlande.

Bliessingen, 18. Febr. Gestern , . ist bie Königliche regatte „Ceres“ nach Java abgegangen. An Bord derselben be⸗ ndet sich der Schout by Nacht van den Bosch, der den Befehl über

die in den dortigen Gewässern stationjrte Königliche Seemacht über⸗

nehmen soll. Schweden und Norwegen.

Stockholm, 14. Febr. Der König hat den Befehl ertheilt, bis zum 1. Juni folgende Kriegoschiffe auszurlsten: die Fregatte „Eugenie“ zur zwölfmönatlichen, die Korvette „Jarramas“ zur fünf⸗ monatlichen, und „Najaden / zur dreimonatlichen Expedition; so wie das Linienschiff „Fäderneslandet/ als Kasernschiff bei Karlokrona.

Schweiz. Kanton Luzern. Es sind hier vier Bataillone Auszug nebst

Landwehr aufgeboten; hie Offiziere sollen sich größtentheils geweigert

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haben. dem Genera] Sonnenberg varzustellen, indem sie lei nem —ᷣ Besehle anzunehmen hatten. r

K Abgeordneten aus den Ur. Kautanen und sind wieder in Lu Es geht das Gerücht,

ern versammelt. einen Einfall in

argau beabsichtige

Kanton Aargau. Der Kleine Hirten Briefe die Genehmigung und Gesetzes⸗Bestimmungen widerspri den und aufregenden Be

Kanton Tessin. die Radikalen brangen mit ihren Instru Antrag siegte mit 6 gegen 42 kon men. Gesandte: Luvini und Phi

Die Instruetion für die Tag aßung an . i mi Si z nen Beschluß hinsichtlich der Jesuiten zurückzune auf seinem Beschlusse, so wird Tessin zu welche den Eingang der wird in letzterem Falle für Gebiet der Eidgenossenschaft auch dur Freischaaren pflichtet Tessin den

Rath hat dem bischãsti t, weil derselbe Verfassunge⸗ t und leicht zu prechungen gemißbraucht werden sönnt. Weder die Regierung noch Luvini u ctionen durch. Ein Minh servative und ultraradilale) Stim- Gagliardi. autet: „Tessin wird Einladung stell hmen. Beharrt all den Mitteln sti Jesuiten in Luzern verhindern können. der Jesuiten aus dem ganzen Gewalt stimmen. zwei ersten Arfikeln bes

freundlich dringende

Ausweisun

Kanton Waadt. tige Arsenal und Aehnliches ist in Oberst Folß,

Der Präfekt von Moudon hat bas bor⸗ azin der Volksmasse preisgeben müssen; t. Der Zeughaus Direkror gierungs · Statthalter jenes dtcher W Letzterer mit Fraisse e nf am ah eughaus einge

ve . worden, sa daß

sind die BVethäun.⸗

orges erfo so wie der Re und der Post⸗Direktor Nobl und Anderen haben sich geflüch des 14ten von mehreren Slabs⸗Offizieren ins und den Zeughaus-Arbeitern der Eintritt Regierungs⸗Truppen keine Mu Trotz der lausanner Bürgerwache der Methodisten verwüstet worden, ) zum größten Theil vom oberen Seeufer über Lütry neuve bis nach Aelen ausgegangen; die ziemlich theilnahmslos und, wie es heißt Montag, den 24sten d., soll die Wa Man kann dessen Besetzu

*. Morser, täbtchens sind abgese

Jura- Gegend ist bis setzt sehr getheilt. hl des neuen Großen Rathes ng voraussehen, da die Aus- olitischen Stimmrecht, als Bevogtung, Gelds⸗ Diktatur aufgehoben erichts, des Veto, andere Abga⸗ D das sind die nächsten Brutalitat.

Wie das Volk sich schon lange zur Ver⸗ große Rath beschlossen, das t zu organistren.

stattfinden. schließungsgründe vom p tag, entehrende Strafe Einführung des Geschworne n⸗Vertheilung, Aufhebung der unausbleiblichen Maßregeln des Sieges der

Kanton Wallis. theidigung vorbereitete, so h ganze Kontingent und den Landsturm gu

Kanton Uri. Die zahlreich besuchte Kantons- Gemeinde in Altdorf hat am 16ten d. das Landsturm⸗Gesetz und die mit den Ver- z übereinstimmenden Anträge des

von der herrschenden

at nun der

abredungen der luzerner Konferen Landraths einmüthig angenommen.

Kanton Schaffhausen. cations⸗Vorbehalt für Ausweisung de

zen Schweiz zu stimmen, ist Präsidenten zu Stande gekom

Die Ermächtigung, unter Ratifl⸗ 8 Jesuiten. Ordens aus der g durch Stich ⸗Entscheid des Großrathtz=

Eisenbahnen.

Berlin-Potsdamer Eisenbahn. In der Woche vom 18. bis incl. den 24. Februar kKerlin · Potadamer Eisenbahn 45016 Personen gefahren.

Berlin- Frankfurter Eisenbahn. In der Woche vom 16. bis 22. Februar ec. zind auf der Franksurter Eisenbahn 3098 Personen befördert worden.

Berlin- Stettiner Eisenbahn. oche vom 16. bis incl. 2. Februar 1845

c. ind auf der

Frequenz in der W. 2714 Personen.

Handels und Görsen -Nachrichten.

gerung sämmtlicher Eisen hahn Esfelten besonders begehrt! blieben Berlin. Anhaiter, Mindener, Saͤchsish⸗ ische Actien zu höheren Cgurfen

Berlin, 25. Febr. Die Stei heute noch fort;

Berlin- Steitiner und von Q Schlesische und Kosel⸗Oderberg. Oesterre;

dauerte auch t uittungsbogen Köln⸗

NMarktpreise vom Getraide.

Berlin, den 24.

Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 19

2 Pf.; Roggen 1 Rihlr. 6 Sgr.

oße Gerste 4 Rthlr. A Sgr. 3

erste 4 Rihlr., auch 29 Sgr.

5 Pf.; Erbsen 4 Rihlr. 13 Sg

Zu Wasserz Weizen (weißer) 4 Nihlr.

24 Sgr., auch 4 Rihlr. 16 Sgr. 10

Sgr. 10 Pf.; Hafer 24 Sgr. 3

Sonnabend, 22. Februar 1

Das Schock Stroh 7 Rthlr. 15 Sgr., auch 6 R Centner Heu 4 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf, auch 20 Sgr.

B ö r se.

ebruar 1845.

gr. 2 Pff, auch 4 Rihlr. 13 Sgr. Pf., auch 4 Rthlr. 4 Sgr. 16 Pf; 1 Rihlr. 8 Sgr. 7 Pf.; kstine

5 Pf. s 1 22 Sgr. 10 Pf, au

27 Sgr. 7

f. und 1 Rihlr. Pf.; Roggen 1 Rth

ö. auch 20 Sgr. thlr 20 Sgr. Der

auch 1 Rthlr.

E er liner Den 25. Februar 1845.

Fr. Cour. Hr. Gour.

Ac tie Kriet. : Geld. *

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Erl. Fo tad. Eisenb. 0. 40. Prior. Ohl.

St. gehuld-deb. 3 Prämien- Scheine

d. Scob. à Bᷣ0 X. Kur- a. Nenmärk.

Schuldvera chr. RNerliaer Stadt-

Obligationen Dans. do. in Tb. Wentpr. Pfandbr. 3 Groash. Pon. do.

Męgd. Lp. Risenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Anh. Risenb. do. do. Prior. Obl. Dijas. Elb. RBigenb. do. do. Prior. Obl. Rbein. REisenb. do, do. Prior. Ob.

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