1845 / 58 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Dienstherrschaft in der Fassung zu beantragen; der Schluß⸗

tobarkeit persönlich ausübt gebührt die vor⸗ ö * 2— **

daß in diesem Paragraph de iensthert die Poinzci⸗ eri chte bar et sondern durch einen Stellvertreter augäbt.

wie es sich von selbst verstehe, daß in diesem Falle die vorlãusigen Entscheidungen bei Streitigkeiten zwischen dem Dienstherrn und seinem Gesinde nicht von dem Stellvertreter des Ersteren, sondern ebenfalls von dem Landrath zu entscheiden wären, da Niemand einem Anderen * 4 ear übertragen könne, als er selbst besitzt und auszuüben befugt ist, * der e enn fn. beigepflichtet und deren Aufnahme in das Protokoll Gehufs der Erwähnung in der Adresse beschlossen. Der 2te Paragraph enthält die Bestimmungen der Strafsätze als deren Maximum 3 oder 48 Stunden Gefängnißstrafe normirt sind. Der Ausschuß stellte zu diesem 5. das Amendement: 8 1) Bei der Verschiedenheit der Lohnsätze des Gesindes nicht eine allgemeine Norm der Geldstrafen, welche bei geringem Lohn in gegebenen Gränzen oft unerschwing⸗ einen aliquoten Theil des Lohnes

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33 13 are err

gn en e n ne

cheidung zwischen ihm und seinem Gesin

olizei⸗- Gerich Beweis der Negative obliege, wurde entgegnet:

verwaltet),

die Bemerkung hervorgerufen , nicht gedacht nicht in P Ansicht des

den vom Gesetz⸗Entwurf an sein würden, sondern ustellen, so wie 5 e Geldstrafen, welche auf dem Lande als fructus juris- dictionis den Dominien kompetiren, in diesen Fällen zu an= deren Zweden zu verwenden, damit nicht ein Schein des In teresses auf die Entscheidungen der Orts⸗ Diese Ansichten fanden überwiegenden Anll aus dem Stande der Ritter

ung der Poliz

olizei⸗ Behörde falle. ang, und es wurde schaft bemerkt, daß überhaupt die Bezie⸗ elder durch die jene Gerichtsbarkeit ausüben ˖ herren ein Mißverhältniß sei, welches sich bei Entscheidun= Angelegenheiten insbesondere schlagend herausstelle, messen, jenen Uehelstand hier zur Sprache zu eseitigung aufmerksam zu machen. Ueber⸗ analog mit den Bestimmun⸗ on dergleichen Strafen der gung in dem Gesetz ten betreffend.

gen in Gesinde⸗ und es sei daher an bringen und auf de dies sei die vorgeschlagene Verwendun n der Gesinde⸗ Ordnung, welche rmenkasse zuwende, und sinde : vom 31. März 1838, Gesinde⸗ Angelegenhei Schlußsatz des 5. 2, welcher lautet:

bie Strafe ist sofort zu vollstrecken, und

gen dieselbe nicht statt, wurde von einem Theil der Auf die Erwähnung, da der Weg Rechtens nich

Freiheitsstrafen Entschädigungen nicht geleistet

ges vereinigt sich jedoch in der Ansicht: Grundprinzip, vor Allem in die Hand zu geben, zu setzen, im Auge zu t erlahme und die Er⸗

erner Bestäti

es sindet ein Rekurs ge⸗

Versammlung für bedenklich erachtet. ß selbst nach Vollstreckung des Straf- Resoluts t abgeschnitten sei, wurde andererseitg ent⸗

daß für erlittene werden könnten.

Die Majorität des Landta daß das im Gesetz⸗Entwurf : der Polizei⸗- Behörde ausreichende Mittel ihre Entscheidungen schleunig in Vollzug behalten sei, indem sonst ihre Wirlsamkei ü haltung eines geordneten Zustandes zwischen Dienerschaft und Ge⸗ nde durch Zulassung des oft zeitraubenden Rechtsmittels des Re—=

kurses gefährdet werden würde.

Der S. 2 des Gesetzes wurde daher mit dem Zusatz:

doch darf die (gegen das Gesinde verfügte

Theil des Jahres- Gehalts nicht überschreite

Armenkasse abgeführt werden, . . mit entschiedener Stimmen⸗Mehrheit genehmigt.

Die im S. 4 enthaltene Bestimmung:

hat jedoch die Dienstherr Gesindes durch Scheltwo Stelle gerügt, so kann sie kränkung nicht belangt werden ab Stoff zu einer anhaltenden und lebhaften Debatte. Es ch von einer Seite die Ansicht heraus, daß, wenn nach dem Inh cht der Züchtigung für die Dienstherrschaft unter= Thätlichkeiten aber gestattet sein sollten, der Unterschied zu ermitteln sein werde. Das tairstande angehörten, und die Anwendung derselben die unerwachsene Jugend als die zunehmende Ci⸗ Wehrhaftigkeit ht, Züchtigun⸗

daß diese Ansichten in der Theorie aber unausführbar erscheinen. Die as dienende Alter wie die da sei es des länd⸗

vorwaltende

Geldstrafe) den 12ten n und muß zur Orts⸗

schaft ein ungebührliches Betragen des rte oder geringe Thätlichkeiten auf der halb von dem Gesinde wegen Ehren-

des Gesetzes das Re sagt, gerin ge zwischen er Geseßz schütze bereits Personen, das welbliche Dienstgesinde vor Thätlichkeiten, würbe sich daher auf das hülflose Alter und cheine um so ungehöriger, perliche Züchtigung ausoschließe, die Preußens auf dem Prinzip der persiönlichen Ehre beru gen auch noch nie gebessert hätten. Entgegnet wurde hierauf, sehr einleuchtend, in der Praxis zunehmende Civilisation würde d vor dem Mißbrau eben die Klasse lichen Dienstgesindes, tretung ihrer Dienstpflich Zurechiweisung bedürfe. Ehrenkränkung sei das Gesinde

nicht entbehrten.

erer und letzterer schwer die dem Mili

beschränken und ers vilisation jede kör

ch der dienstherrlichen Gewalt schützen, heranuwachsenden männlichen Jugend che oft durch Trotz und muthwillige Ueber= t augenblickliche und nachdrückliche Mittel der von Klagen wegen egen Uebergriffe der Herrschaft hin= gen nur irgend der Begründung ung: daß das Gesinde nach dem

ch die Zulassun

wenn diese Auf die Bemerk

As

Entwurf eine Beweis üb üsse, wel er, , ,,, fũhrung in der Praxis nich so schwierig sein 2 3 ner 2 die Verlesung der analogen Stellen der Gesinbe - Srbnung

von 1810 bewiesen, daß bas zu berathende Geseß die Rechte de;

HDesindes sicherer stelle, als jene Verordnung, und die Majoritat des

Landtages einigte sich in dem Beschluß:

den 5. 4 unverändert anzunehmen. Der g. 5 enthält die Bestimmung, baß die Verorbnung mehre

rer Paragraphen des Gesetzes auf solche Dienstleute des Besitzers eines Landguies anwendbar sein solle, welche zur Bewirthschafiung des Gutes, gegen Gewährung einer Wohnung in den dazu gehöri? gen Gebäuden ünd gegen ein im voraus bestinmtes Tagelohn, an⸗ genommen sind.

Von Seiten des referirenden Ausschusses wurde es für bedenklich

erachtet, die Wohnung als einziges Kriterium eines solchen Dienst⸗ Verhältnisses zu begründen, indem nach Ablösung der Roboth dienste nicht auf allen Landgütern Dienst Familien bäuser erbaut, son⸗ dern die nöthigen Arbeiten kontraltlich von Einliegern und anderen Orts- Einwohnern verrichtet wurden, welche demnach in jene Kathe⸗

orie treten, ohne eine Wohnung von der Herrschaft zu beziehen. urch jenes Kriterium würden die Gutsherrschafien genöthigt wer⸗

den, gegen ihr sonstiges eigenes Interesse und gegen das der Orts- Einwohner, die, in jenem Kontrakt arbeitend, eine sichere und bequeme Quelle des Unterhalts sinden, dergleichen Wohnungen zu erbauen, um sich die Vortheile jener gesetzlichen Bestimmungen zu sichern. Auf manchen Gütern beständen die Arbeiter theils aus solchen, welche in herrschaftlichen Gebäuden wohnten, theils aus solchen, die eigene Wohnung besäßen, und es würde demnach ein großes Miß verhäliniß entstehen, wenn der Herrschaft gegen den einen Theil ihrer Arbeiter mindere Rechte zuständen, als gegen ben anderen.

Obwohl gegen diese Erörlerung sich die Ansicht geltend machte,

daß eine Erweiterung der geseßlichen Bestimmungen in Bezug auf die zum Dienstgesinde zu zählenden Kategorieen unzweckmäßig erscheine, auch die Wohnung als erstes Lebens - Bedürsniß als das geeigneteste Kriterium der Begründung eines siabilen Dlen verhältnisses betrach⸗ tet wurde, dagegen aber die außerhalb des ofes in fremden Ge⸗ bäuden wohnenden Arbeiter nur als Tagelöhner anzusehen sein dũrf⸗ ten, so pflichtete doch die Majorität der ersteren Ansicht bei und führte

Verstärkung ihrer Gründe an:

daß selbst in Städten Dienstboten außer hem Hause der Herrschaft wohnten und demnach unzweifelhaft in die Kategorie des Gesin⸗ des gehörten.

Es wurde demnach mit überwiegender Stimmen Mehrheit be⸗

schlossen, die Abänderung des 5. 5 dahin zu beantragen:

daß die darin enthaltenen Bestimmungen auch auf diesenigen Fälle Anwendung . mögen, wo Leute durch einen mindestens auf Ein Jahr geschlossenen Arbeits Kontrakt, wenn auch ohne Woh⸗ nung, angenommen werden.

Das Gesetz wurde mit den erwähnten Modificationen seinem

ganzen Inhalte nach angenommen und dessen jährliche Republication durch die geeigneten öffentlichen Blätter zu beantragen beschlossen.

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Gesetzes als einer durchgr und Lokal⸗Ordnun

Es war, wie es

Kultur- Edilts vom Jahre 1811

isches Polizei⸗Str lassen. Die Zei r , , , eg, err . de er r n.

hemmt. Der Landtag darf es als eine seiner nützlichsten

für die Wohlfahrt der Provinz erwähnen, daß er bie sehr min ufflegern et mehrmals angeregt, insonderheit durch seine im 1841 gepflogenen Verhandlungen und an ebrachten Petitionen

zur Vorlage einer allgemeinen Feldpolizei- Brbnung g? eben Vollendung und v nr nne. Publication 2 8m ö. Beweis der guten Werle unserer vorwärts schreitenden Rr

derthun wirt. Der Gefeß = Eniwurf 6 mit Heichlichen sag d

Motiven ausgestattet, und es lommt jetzt darauf an, denseiben dem Bedarf und dem Wesen des Feldschutzes und der Fin praltisch zu ordnen, zu ergänzen und für den rechten Erfol

zu machen. Der zur Vorberathung niedergesezte Stände? Ang

hat darauf sein Absehen und seine Vorschläge gerichtet.

Bei dem allgemeinen Interesse an dieser bedeuienden Angel

heit und zur Vermittelung besseren· Verstůndnisses geben win öffentliche Kunde von der Einleitung des Ausschuß · Gutachten lassen dem Inhalte des Gesetz⸗ Entwurfs unsere Berathung, Berichtigungen und Zusäße nachfolgen:

Eine Hauptquelle des National- Reichthums, der Macht der gierung und der Wohlhäbigkeit des Volls entsprießt aus ber

Vewirthschaftung, die, wie der i f Aller, so der ürsor

Gesetzzgebung würdig ist. Der leiß der Landwirthe zur Hem

gung tausendfältiger werthvoller Früchte in Feldern, Wie sen, Gj und Wäldern verdient jegliche Achtung und Beschützung. Sihn der Flur fördert die Liebe für den Beirieb des Landbaues, dit

samkeit zu Fortschritten und Verbesserungen der Production. Un

heit der Flur schmälert das lebendige, ausdauernde Interesse fun uche und Anlagen, hemmt die Kultur. Die Langsamkeit der In e, die Schwerfalligkeit der Untersuchung und die Ungestrafthey eicht zu verübenden Schäden, Frevel und Diebereien im offenen führt andererseits eine Häufigkeit der unehrlichen Angriffe und nm

widrigen Nutzung fremden Gutes herbei, die bis zur Kalamitt⸗

artet, in der niederen Klasse unredliche Gesinnung, verderbliche gung, Hang zur Herumschweiferei und Arbeitescheu auebreitet, in

derheit bei der Jugend den Lastern und größeren Verbrechen Bahn Mit Recht ward daher bereits im Edikte zur Beförderung der

kultur vom 14. Sepibr. 1811, 85. 35, 34 und 33 verordnet, di Bewahrung der Flur alle Aufmerksamkeit gewidmet und gegn Uebel der Beschädigungen, Frevel und Diebstähle kräftige Hülfe in

lativen Wege gewährt werden solle. Vielerlei Umstände, nan die Absicht, Entwickelung der Erfolge der A rikultur⸗ Geseßze

abzuwarten, haben bislang durchgreifende Maßregeln, die Einfin eines besonderen Feld⸗Strafgeseßbuches oder einer allgemeinen g

Polizei Ordnung aufgehalten. Seitbem ist der Uebelsstand und!

brauch ärger, der Zustand gemeinschädlicher, der Einfluß gefihin

geworden. Der Provinzial Lanbtag war verschiedene Male b

Gegenmittel in ö zu bringen. Schon durch dessen erstd

sammlung wurde eine Petition zur Beschränkung des Viehhe

derer, die mit Grunbstücken nicht ansässig sind, Behufs Abweh Futter⸗Diebstähle in der Flur angebracht, worauf der Aller Landtags- Abschied vom 17. Mai'ls27, Abschn. II. A. 14, Polizeibehörden die Erlaubniß und Auflage ertheilte, von solchen

haltern, die den Futterbedarf nicht auf eigenen Grundstücken gemi

bei eintretenden Zweifeln den Nachweis zu fordern, daß sie sj t

Futterbedarf für ihr Vieh auf redliche Weise beschaffen. Die

trolle ist wenig gehandhabt und noch weniger von Erfolg gem

Vom dritten Landtage wurde die Bestrafung der kleinen Feib⸗

Gar ten⸗Diebstähle durch die Polizeibehörten beantragt, diese indeß nach dem Ällerhöchsten Landtags Abschiede vom 24. Oltober

Il. C. 2. an die Gesetz⸗Reviston verwiesen. Auf dem 6ten Lan kam das dringende Bedürfniß von Lokal- Feldpolizei· Ordnung Sprache; es erging darüber in der allerunterthänigsten Schr

30. April 1841 eine Petition sub A. 4., die in dem Allerhig Landtags⸗Abschiede vom 6. August 1841 II. A. 4. mit der qi gabe genehmigt wurde, daß den Gemeinden die Abfassung du den Regierungen zu besiätigenden Lolal⸗Ordnungen überlassen nen dabei aber die allgemein gesetzlichen Bestimmungen zu beachten si

Auch diese Befugniß ist dis jetzt wenig oder gar nicht wirhsan

worden; die beabsichtigte Hülfe fand ben der versuchten Aus alben

von agrarischen Lokal- Statuten in dem Vorbehalte der beste

Prinzipien der Untersuchungs- und Straspraxis Hinderniß. Der wurf des allgemeinen Strafgesetzbuches, welcher auf dem ten vinzial⸗Landtage berathen wurde, trat durch verschiedene u

Straf . Vorschriften, namentlich in den §§. 432. und 433. polizeilicher Bestrafung der Garten- und Felddiebstähle, der i

der wichtigen Frage und Aufgabe näher. Der Landtag erllünn mit dieser neuen Theorie völlig einverstanden. Die Publieation Strafgesetzbuches ist aber, wie die der allgemeinen, vom ten tage begutachteten Forst⸗ und Jagd- Polizei⸗Ordnung, die ein wo

liches Gebiet der meisten Feldmarken berührt und ebenmäßig!

thut, noch nicht erfolgt, und man hat es nun für rath sam gehih mit dem Entwurse eines besonderen agrarischen Polizei⸗Strafft

buches hervorzutreten. Deshalb hat des Königs Weisheß Allerhöchste Proposition einer solchen Feld⸗ Polizei⸗Ordnun den Sten Landtag gelangen zu lassen geruht, die wir als eint volle Fürsorge unseres gnädigen Landegvaters willkommen heißt

eine große Wohlthat der ganzen Provinz erachten und dem venst

Auftrage gemäß freudig unserer Vorberathung unterzogen haben

V V¶Vw⸗

——— ——— mustlalisch hübsch ausgeglichen. Die Cavaline Norina's C. So aneliꝰ io la i g einer aus einem Buche abgelesenen chter eingeleitet, ist ohne Werlh und chten Vortrag poussirt werden. einzelne recht schöne Nummern und über= mit einer langen Seufzer⸗ in der sich der Kontrast der obligaten 8 unschön herausstellt; eine hübsche lende Stelle „E se sia che ad aliro st geschickt behandelt und bietet nament- en, die sie

virtù magica“), nach dem Vortra Stanze durch ein unmolivirtes Gelä lann höchstens durch einen ausgesu Der zweite Alt hat dagegen haupt den meisten mu und Thränen Arie d Trompete zu dem Melodie hat die osgetio'. Das folgende Terzett i lich der Darstellerin der Nori hier auch mit ihrer Stimme vo iirungen und Nüancirungen des Or beste Abschnitt der Oper. ganze Quartett hindurch; von besonderem Effern w„Sembra un uomo fulminatoꝰ. Im dritten Akt ist es zunä Ah, tsinito,

sikalischen Werih. Er hebt es Ernesto an,

halt des Gedicht darin wiederho

na in den mancherlei Verstellun men hat, Gelegenheit dar, gans darzulegen.

Das Finale ist der Hier ist dramatisches

eben, echte Komik das darin ist das Andante hält bi zum Schluß an. und Lach⸗Duett zwischen usle*), welches für dag der dritten, von einem auggefübrten Scene ist förmlich eine Art schließt mit einem Ga⸗ ita“) ; eine lomischen Oper der arten, „Sembra che Ü warmer Lyrik; der Chor bilde lung (Drummchöte bei Stä eliebter) und schließlich das Echs der Won: i do aarò morio, piangerai,

in vita non ben, strömen och leine rust ins Leben ihn

Der gute Eindruc . chst das Schluchz Pasquale und Norina (. Don Pasqꝗ eminente komische Taleni Dontzeitn' s

Goro di Servi e C Straußscher Walzer verwendet. Die fünfte Scene Pasquale und Malatesta (A 18 man vielleicht in keiner einz Italiener vermissen. Serenade Ernesto ng im Raura', ist ein reizendes Musilstück vo die trallernde Begleliung

ndchen werden ijum anlocken, alg dat erstemal.

keln r,

Me ritorna

Das daranf solgende Duett zwischen Ernesto und Nerina (. Tornami a dir che m'ami?) ist ein zarter Ausdruck des Minnegesühls. Der Schluß des Ganzen ist darauf berechnet, durch brillante, in den Mund der Rorina ge= legte Fiorituren und bezaubernde Eleganz im Vortrage derselben den gu hörern ein „Plaudite“ und „Ende gut, Alles gut“ abzjugewinnen.

Wenn wir auch dem Eifer, womit Sgra. Angiolina Zoja die

schwierige Partie der Norina aufgefaßt hat, alle Gerechtigkeit wĩdersahren lassen, ja int Freuden eingestehen, daß sie die junge, feurige, troß ihrer Verstellun fähigkeiten und leinen Teufeleien im Grunde gute und liebens⸗ würdige Wittwe im Spiel mit Anmuth repräsentirte, so wollen wir ande= rerseitsß nicht verhehlen, daß sie die Gesangsmittel nicht besitzt, um eine solche, einer prima Donna zb luis namenslich im leßzten Finale zu schaf⸗ fen machende Nolle auszufüllen. Den Sgr. Borsoni hätten wir im

piel lebhaster und die ganze Erscheinung minder sentimental nger das Seinige leistete,

meinen sprach vie Oper hier an, wie sie in Hamburg ange. wird gewiß, wenn sie wiederholt wird, ein größeres Audio-

ͤ.——

Die Quellen des weißen Nils.

Ueber die (bereits vorgestern erwähnte) Entdeckung der Quellen des ig Nils theilt die Allg. Züg. folgendes Schreiben des Herrn Anton dh h aus Adoa vom 17. —Ofiober mu: Ich komme von einer Reise nach Schnee ein und Nnareg zurück und habe die Suellen des weißen Nils entdech. ü befinden sich im Lande der Gmura (Gamorn oder Gamru) eines?

les, dessen Sprache der im Lande Kafa gesprochenen ähnlich ist. Die

Bochi oder Docht erheben sich zur Seit? ver Quelle, und so kann i streng genommen, wohl sagen, Gamruberge. Da im Arabischen Gan

6 jener alte irrthümlich in Umlauf gebrache] druck des Mondgebirges, welches man nunmehr 609060 Meilen von hier in

Mond bedeutet, so erklärt ursprüngliche Heimal verweisen kann. Die Quellen des Abbey von

oder westlichen Armes des zbbey und des weißen Nils sind Molaste⸗ also die Aussage des Ptolemäus bestätigt. Da ich einen Docko in mi Dienste gehabt, so war es mir leicht, auf den durch Hörensagen aufgest

und auf eine Stelle im Herodot gestütten Be riff, welchen kürzlich Reisende über das angebliche Zwergvolk der *

wohl ctmas kurz gewachsen und abel untersetz jedoch nicht niger als ein Zwerg. Alle meine Nachforschungen, derlei? finden, waren vergebens; wohl aber spricht man von ver Existem wilder Zwerg. Elephanten und wilder Pferde im Lande der Dock.

ir ich die Existenz eines Mestizen aus der Vermischung der Kuh un

ippopotamus entdeckt. Da es seboch zu schwer war, das Exempla⸗

mit zu nehmen, so zweisse ich, ob man mir glauben wiörd. Diahänsh

Wiederkäuer, welche Olla poirida !“ ———

aphen übergehen änzungen vor⸗ es Gesetz⸗Ent- ameren Rechtsschußes für be , in, en enge, eine t ist, den desfallsigen en Einhalt zu thun. Er hat es eld-Polizei zu thun, und nicht mit chlag Eintheilung, Kultur⸗Metho⸗ ungen und Dienstbarkeiten, zum Besten der so weit man sie d Reglements, in und Vieh⸗Ordnungen verwiesen. iel sowohl durch generelle, das Land⸗ äetze und materlelie Vorschriften, als as Verfahren und Kompetenz-

Außerdem soll er als legis⸗ auf welcher Kreis- und Lolal⸗Feld⸗Ordnun⸗ genthümlichen Verhältn gulativ nicht erwähnte zufallende Kapitel bedenken der Privatflüsse und Was⸗ ten vorbehalten sind. weil sie als ein wesentli⸗ öpfenden Berathung des

wir zur Begutachtung der einzelnen Par * ane eg erichtigungen und erlauben wir uns zu bemerken: Der Zwed

Gewährung eines wi ewahrung der Felder, twendung; hsländen und den vielfachen sn nur mit Gegenständen der Wirthschaft, mit md Wässerungs . Anlage m und nothwendigen 2 * Alle diese Angelegenhelten bleiben, ggwi Kriaheitlich reguliren will, in besondere Rezesse un m, und Wiesen⸗ Ordnungen, Hut⸗ n Entwurf sucht sein guses äanzende Nechts Grund emeine Anordnungen sältniß ber Behörden zu erreichen. ie Grundlage dienen, errichiet werden, die ihre ei iisse, sonstige im Landes - Re verschiedene der Acker⸗O nen, während für die Angelegenheiten

äben besondere Ordnungen und Statu än diese Bewandniß ausdrücklich hervor 1 Anhaltspunkt der sonst kaum zu ersch neßlichen Faches geiten muß.

Mit dem Zwecke der allgemeinen fanden, scheinen uns dessen Mittel g weniger für das Bedürfniß ausr , Form, die bei der wei g der Marginalien, von selbst Vollendung Allem das neue Prinzip des 5.

auf Antrag der Beschädigten g fänden der Urheber der Unordnuü der bezüglichen . itte um polizeiliche Be sstähle, wünschen ein einfaches, nahen Lokal- Behörden, en oder solche örtliche n, die ohne weitläufige, rmation das Flur⸗ und erhalten können, meinen, daß Felbhölzer, Baumfelder, Weiden⸗Brü r ausgedehnt werden müsse, stinmungen (also mit Ausna echtlichen Benutzung der W Feldmark belegenen Forste glements wenig roͤnung, erstrecken dürfe, KLgeblichen Bemerkungen un tchtung der einzelnen Par

Der Landta , mit dem be Enwurfes im Allgem ngen Theilnahme a trage sofort von Einz af⸗ Verfahrens angeknüpfte Erörterun ge Hauptpunkte, namentli nal⸗Behörde, ußnahme bei den betr teriellen Straf⸗Vorschrift

llichtamtlicher Theil. Ynlan d.

Berlin, 26. Febr. Se. Maje ruht, dem Wirklichen Geheim helling die Anlegu zes des Civil⸗Verienst⸗

isse und Be⸗ egenstände, rdnung ꝛc.

Felbpolizei⸗Orbnung völlig ein- nicht überall zweckentsprechend, eichend. Abgesehen von P namentlich durch Beifü⸗ finden wird, dünkt uns A5, wonach die Uebertretungen erügt werden sollen, nach ng und Unsicherheit falsch. Bei gen wir das Gegentheil, strafung der Feld⸗ und Garten⸗

praktisches Beweis⸗ Verfahren Feldmeß⸗Kommis⸗ nizipale Ermächti⸗

teren Redaction,

proponiren polizeiliche Einrichtungen und mu kostspielige gerichtliche Provocation und zwesen in Srdnung bringen Feldpolizei⸗ Ordnung auch che, Erlenbüsche ꝛc. in der überhaupt aber in ihren anwendbaren hme des Holzdiebstahles und der wi ald⸗Nebennutzungen) sich auf die in n, nach den Vorschlägen der Lokal- er Forst⸗Poli⸗

ens vorläufig bis zur Publication e weiteren un⸗

wie wir dies und unser d Zusätze durch die nachfolgende Be— agraphen zu begründen uns bemühen

sich mit der vorstehenden Darstellung und antragten Plane der Behandlung des Ge⸗ einen nur elnverstanden erklären und die bei n diesem Gesetzwerke nach dem einleitenden g und Erleichterung des g und Fragestellung über der Ortspolizei⸗ und Kom⸗ und Kompetenz Verhältniß, zur Be⸗= enden Paragraphen nach Abhandlung der en verweisen.

elnen behufs Ordnun

den Begri das . if

stät der König haben Allergnä⸗ en Ober⸗Regierungs⸗Rathe Dr. ng des ihm verliehenen Fommenthur⸗ rdens der bayerischen Krone zu gestatten.

Deutsche Bundes staaten.

Der Rheinische Beobachter anuar: „Die hiesigen Besitzer so⸗ ationen, welche bei der deutschen Bun- eser von uns längst für völlig werthlos ue hatten suppliziren lassen, haben die daß der Bundestag ihre Be⸗ rücksichtigung angethan finde Wohl mögen einige von den rdurch einen Schaden erleiden, lichen Obligationen noch ichts zu haben waren

Königreich Bay ern. ldet aus München vom 25. J unnter altschlesischer Obli Versammlung wegen d saltenen Papiere aufs ne derschlagende Bescheidung verde auf keine Weise zu elner Be sie deshalb damit zurüückweise. gen Besttzern solcher Papiere hie nen geringen, da die fr Zeit für wenig mehr als m einige Prozente in die Höhe getrieben wurden.“

Der heftige Schneesturm am nschnitte aüf der Altona⸗Kieler mehreren Stellen so hoch mit Schnee angefüllt, daß ive des von Kiel kommenden Morgenzuges in der Ge⸗ enfelde unmöglich ward, durchzudringen. Schon der am Morgen um 7 Uhr ankommen sollte, e Stunde lang aufgehalten worden, mmte Personenzug eine halbe Stunde s fast gleichzeitige 6. es welter nach Norden nicht so Passagiere des bei Langenfelde festg bis Altona durch den t

nicht langer P nur fünstlich u

thum SGolstein. ormittags hatte die Ei

der Lokomot id von Lang derzug, der war durch so wie auch der ät in Elms⸗ iel kommen⸗ schlimm gewesen rathenen Zuges iefen Schnee zu bis spät in die aus Langenfelde requirirten zu leisten, und die von Altona ten bei dem Wetter nicht ge⸗ sich dem anderen Zuge ebenfalls e, so beruhte die Ho uf der von Altona selbst herben t einen Hohlweg von wenigstens 500 Schritt enden und immer wieder eicht sein möchte.

9 Kiel besti ; Eintreffen des von ümbeweist, da

gt, die Strecke wollten ste nicht riskiren, bleiben, denn da die urn sich weigerten, hüifreicht Hand (denn Signale konn irirte Lokomotive ülfe bringen konnt

'' zurüdzulegen ut derte za

h einen Boten

ocko in Umlanf brachlen

ieb y Mein Docko war blos 18 Centsmeier kleiner, als is, nen nur a

2 bis 3 Fu nee zu befreien, nicht

Frankreich.

utirten⸗ Kammer.

ber die geheimen end, so kann sie e setzt ist auch n litik des Ministeriums u gebracht worden. sprach wieder über

nge von dem

6 23 ß hoch lie

Sitzung vom 20. Februar. Fonds nicht noch lebhafter wird, auf die Abstimmung von wenig icht das geringste neue Argumen en seine Verwaltung des are y, der die Dis kussion die Pritcharbsche Entschädigung und liher

die Debatte i eutigen Ab

Baron vo

249

das Durchsuchungarecht, behauptete, die englische Opposition sei mit

ledigung der otaheinischen Frage zufrieden, und gerade darum konne es Frankreich nicht fein, worauf er sich in allgemei- nen Phrasen über die Schwäche beg Ministeriums erging unb nach verschiedenen Seiten . don der vorliegenden Frage ab⸗ schweifte, um allgemeine politische Betrachtungen anzustellen, zu denen unter anderen auch die gehörten, daß in dem letzten halben Jahr⸗ hundert die Regierungen Frankreichs gewöhnlich 15 Jahre gedauert hätten, was ihm einen Ruf „zur Ordnung!“ zuzog, und daß bie Ver⸗ einigten Staaten die natürlichen und nothwendigen Verbündeten Frankreichs seien. Die setzige Regierung, meinte er, scheine ihren Untergang durch den Frieden finden zu wollen, wie die des Kaiser⸗ thums durch den Krieg; die wahrhaft nationale Regierung sei die der Restauration een Herr Desmousseaur de Givr'e sprach für die Bewi igung der geheimen Fonds und stellte der Behauptung des dorsgen Redners, daß Frankreich in ben letzten 15 Jahren nicht den geringsten Fortschritt gemacht habe, die Befesti⸗ gung und Ausdehnung seiner Herrschaft in Algerien gegenüber, die, wenn sie auch die einzige That wäre, schon allein beweisen würde, daß man die Zeit nicht müßig zugebracht habe. Marquis von La⸗ roch ejacquelin begann mit Wiederholungen lber die otaheitische Frage und mit allgemeinen Klagen über die angebliche Erniedrigung Frankreichs dem Auslande, namentlich England, gegenüber, während im Innern Bestechung ber Beamten und der ähler vorherrsche. Dann er⸗ innerte er an das im vorigen Jahre unter den Auspizien des Kabinets gegen seine (die legitimistische) Partei gerichtete Brandmarkungs⸗ Votum, weiches bei ihm und seinen Freunden natürlich keine dem Ministerium günstige Erinnerungen habe zurücklassen können, indessen nahm er hiervon den Grafen voön Salvandy aus und bedauerte, diefen, der an jener Beschimpfung keinen Antheil habe nehmen mögen, jetzt auf der Mi⸗ nisterbank sißen zu sehen. Graf von Morny, der hierauf zu Gun⸗ sten des Ministeriums das Wort nahm, wandte sich besonbers gegen die Erklärung der Coalition, daß ein aus ihrem Schooß hervor= gehendes Kabinet ebenfalls eine versöhnende Politik befolgen würde, worin er in jedem Fall eine Unredlichkeit erblickte, denn entweder würde diese Erklärung sich als unwahr erweisen, oder wenn man ebenso handle, so sei bie Intrigue offenbar und man wolle sich das, was man dem jetzigen Kabinet in seinen verschiedenen Unterhandlungen vorwerfe, später selbst zu Nutze machen. In der Debatte über die Adresse sei überhaupt nur ein einziger Punlf der auswärtigen Poli⸗ tik des Kabinets berührt worden, Über viele andere, in welchen die Regierung entschiedenen diplomatischen Erfolg gehabt habe, sei man mit Stillschwelgen hinweggegangen.

„Von Rußland“ sagte der Redner unter Anderem, „will ich nicht sprechen; unsere Beziehungen zu Rußland sind, wie sie sein können; ich glaube nicht, daß es von irgend einem Kabinet abhängt, sie zu ändern. Ju Preußen und Oesterreich stehen wir in gegenseitig ganz angemtssenen Verhältnissen sirès Convenables); diese Verhaͤlmisse sind welt wohlwollender, als sie es seit o Jahren waren. Im Orient, zu Konstantinopel gehen die englische und französische Diplomatie jeßt ganz Hand in Hand, was bisher noch nicht dagewesen. In Aegypten ist, ungeachiet der Vorgange von 1840, die dem Pascha kein sehr großes Vertrauen zu uns geben konnten, der französische Einfluß dem englischen wenigstens gleich, und Sie Alle wissen, daß in der

Transit - Frage, von der so viel Aufhebens gemacht worden, der

Pascha sich allein das Monopol des Transports der Depeschen wieder angeeignet hat, dessen sich angeblich England zu bemäch⸗ tigen wünschte, was ich 6 kaum glaube. Neapel anbelangend, so wissen Sie, daß dasselbe die önigin von Spanien anerkannt hat, daß ein sehr wichtiges Ehebündniß mit einem Prinzen des Hauses Orleans ein= fenden wurde, und daß die drei Throne jetzt wieder sene große Allianz ilden, welche ehedem zwischen Neapel, Spanien und n, e, bestand. Ich will von dem Minister der auswärtigen Angelegenhesten über einen an= deren Punkt leine Erklärungen verlangen, aber ich könnte sast behaupten, daß, wenn ein wichtiges Ehebündniß 9 chlossen wurde, ein anderes, nicht minder wichtiges verhindert worden ist. as Spanien betrifft, so hat die Köni⸗ gin wieder die Stellung eingenommen, die ihr gebührt; Espariero hat nach England sliehen müssen; die Verfassung ist modifizirt und ganz nach dem Muster der unsrigen eingerichtet. Alte Verträge bewilligten den französischen Schiffen in den spanischen Häfen ganz gleiche Rechte mit den spanischen Schiffen selbst; General Espartero entzog uns dieses Recht; der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat behgrrlich deshalb unterhandelt, und seit drei Monaten ist das gegenseitige Recht wieder hergestellt. Dieses Recht ist von großer Bedeutung? die Handels Kammern haben die Vortheile zu würdigen unf, welche Frankreich davon ziehen lann. In Griechenland ist ebenfalls eine der unsrigen ähnliche Regierungs ⸗Verfaffung eingeführt, was für die Beziehungen zwi⸗ schen Frankreich und diesem Lande nicht geringe Wichtigleit hat. Ich will dem jetzigen Ministerium nicht das Verdienst aller dieser Veränderungen zuschreiben; aber wenn das Unglück in der Polini ein Fehler ist, so darf doch wohl dem Glück einiges Gewicht in der Wagschaale H werden.“

Nach diesem Redner suchte fich noch Herr Joly Gehör zu ver⸗ schaffen, aber der Ruf nach Vertagung würde dald so laut, daß die Kammer demselben nachgeben und die Fortsetzung der Diekusston auf

den nächsten Abend verschieben mußte.

Paris, 21. Febr. Die Büreaus der Pairs⸗Kammer haben, mini- steriellen Blättern zufolge, den Vorschlag des Grafen Daru zur Ver⸗ hinderung übertriebener Eisenbahn-Speculationen zurückgewiesen. Es hieß übrigens auch schon, daß Graf Daru selbst, nach Einsicht des von dem Ministerium vorgelegten Gesetz⸗ Entwurfs in Betreff der nördlichen Eisenbahn, seinen Borschlag zurückzuziehen entschlossen sei, weil er in den dort aufgestellten Bedingungen hinreichende Gewähr gegen Vörsenschwindel finde.

Die leitenden Artikel der heutigen pariser Blätter sind im All⸗ gemeinen nichts als trockene Kommentare zu der uninteressanten De⸗ batte in der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammier. Die Oppo⸗ sitions⸗Journale benutzen die Gelegenheit, um ihren Tadel C das Ministerium wegen der Entlassung von Beamten, die als eputirten gegen dasselbe stimmten, zu wiederholen; die Pref se aber, welche ungeachtet ihrer häufigen Angriffe auf Herrn Guizot doch eine feste Vertheidigerin des Regierungs- Prinzips bleibt, insofern es sich um Konservatismus und Widerstand gegen die denselben widerstrebende Partei handelt, spricht sich in diesem Fall ganz für das Verfahren des Ministeriums aus und sagt der Opposition, daß diese ganz das⸗ selbe thun würbe, wenn sie ang Ruder käme. Dasselbe Blait enthält einige Bemerkungen über die Pflicht der Deputirten aller Parteien, bei dem gegenwartigen parlamentarischen Kampfe ihre Stimmen ab⸗ zugeben. Dieser Artikel bezieht sich auf einen längeren im Moniteur parisien, der baffelbe Thema behandelt und aus⸗ einanderseßt, daß Deputirte, ble des Stimmens sich enthielten, das Mandat ihrer Konstituenten und ihre Pflicht als Geseßtzgeber nicht erfüllten. Da der Moniteur parislen ein ministerielles Blatt ist, so scheint es, daß die Mitglieder des Kabinets jeder Zweideutig⸗ keit über den wlrküchen Stand der Parteien in der Deputirten⸗Kam⸗ mer ein Ende gemacht zu sehen wünschen und lieber wollen, daß bie⸗ lenigen, welche ihre Politik mißbilligen, bisher aber für ihre Freunde

alten, gegen ste stimmen, als durch falsches Zartgefülhl, welches dem rer eben so nachtheilig sein würde, wie offene Opposition, sich ganz des Abstimmens enthalten.

General Paixhans, der konservativen Masorität der 213 ange⸗ hörig, ist so eben zu Metz wieder zum Deputirten gewählt worden.

H Paris, 21. Febr. Die Sitzung der Deputirten⸗ Kammer wurde um 2 UÜhr eröffnet. Ich erinnere mich nicht, bie

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als gestern und

isterium verlange nicht blog d das es als nel e er, * es * auens für eine Politst, die es alg Libe⸗ Politit bekãmpsen sawohl nach 1 566 an e Er m in lltommen organĩsirt uflucht zu nehmen, t nun in Prüfun inisterium b

ö. vollzähliger versammelt gesehen zu haben,

Derr Jo ly (Rabikalery: Das Min far ein Sele. Beweis deg Vern gemäßigt und würdig erlläre. nnere, wie auf die Verhalmisfe nweisung für die ge pfen als unmoralisch und nur auf Be constitutionellen Lande, wo alle Dien brauche man nicht zu einer geheimen Polizei seine müsse bei hellem Tage geschchen. Der Redner nnern und nach außen vom litik ein, die er in Jeder Beziehung verdammt. Die Fonds sindet er durchaus u setzigen Anlasse, wo das M Herr Liadizres: t gewähren und kurz sagen, warum? (Lãrm

Votum der Kam lange solches als Er wolle diese ezug auf das Vor Anem aber wolle er die heimen Fonds echung zielend.

st; weige vo

983

5 esolgten Po- nweisung von geheimen eigern, befonðderg beim ) Vemaueng verlange. Kabinet ein Vertraueng - Votum AW Weil alle seine Erinnermngen seien, weil er einen Vergleich zwischen Gegenwart und Vergan it anstellen könne, zwischen dr Lage der Staals ndem er diesen Ver inister nicht anzugre unmögliche Kampfe. (Murren linke.) Das sei tung, wenn die Majorität nicht homogen sei. dann in einer Vereinigung von

stãndnisse, und das werbe das Loos wenn das Kabinet vor einer Majorität des ventarium der Lage machen, herrschte Unordnung in den Straßen, öffentlichen Plätzen. Lärm links.) Herr und genommen worden unte

seit 4 Jahren im

ulãssig und werde sie stets v isterium sie als Beweis des Er werde dem

gewalt jetzt und am ar. 4 m 5 gebe e Lagen, tab Loot . Verwal⸗ Man suche diese Majoritãt inoritäten, man mache zabllose 3 er der jetzigen Minist ufalls unterliege. Er wolle das In⸗ wie der vorige Redner. Als der 9. Oltober ans Ru. man sang die Marseillaise auf den hier g; Die Krone sei gegeben t Absingung der Marseillaise. Einfluß nach außen war verloren, unser B : panien, um der Absetzung der Königin ⸗Negentin er, die Aus- lon zurück.

29. Oktober 1840.

leich ziehe, gänger der jetzigen f

der Nachfolg

nur über die Gränze von S beizuwohnen, die englische gaben waren enorm; und Wenn Aehnliches unter der Verwaln en auf diesen Bän abe und in die Zukunft schaue, ein Vertrauens Votum, das es verdiene. ;

Herr Billault verlangt den Schluß der allgemeinen Diskussionen und bergang zu einem von Herrin Boudet beantragten Amendement s. weiter J. Herr Schaum burg spricht gegen den Schluß und verliest die e des Kommisslons⸗Berichts, worin gesagt ist, daß die Minorität der mission sich über alle besonderen Punkte hinreichend aufgetlärt erachte und daher leine Debatte herbeigeführt wünsche, die Majorität d zunehmen, kein Interesse habe, sie hervorzuru usrieden sei. ĩ ; t den Schluß der allgemeinen Digkussion wonach dem Ministerium ein Kredit von

Fonds eröffnet

Allianz war gebrochen, der Schatz e rte unsere Flotte nach Tou ng des 29. Oltober geschehen wäre, ken kein Ende nehmen. Weil er ei gewähre er dem Kabin

damals leh

würden die Ankla gutes Gedächiniß

reit, die Debatte an mit der Politik im r Die Kammer beschlie

und geht zum Art. 1 Million für die geheimen Herr Boudet beantragt als Amendem O75, 00 Fr. Der Antragsteller begründet sein Amendemen, dur solle nicht die Ziffer des Abzugs betra das, beinahe bestegt, einen Beweis des Man müͤsse endlich erfahren, ob die Kammer sich selshst ob sie anders stimmen wolle, als sie bei der Avresse

hat das Wort gegen das Amendement. Das⸗ durchaus nicht in Erstaunen. Ez komme von hnt sei, gegen jedes Kabinet zu stimmen eser Partei sei eine andere, die wenig Auf die Absichten dieser

werden soll. eine Bewilli des Kabinets. Die Kammer sondern nur ein Ministerium, trauens verlange. ein Dementi geben,

Herr d' Hau ssonville selbe setze die Konservativen einer Seite der Kammer, die und zu sprechen. Aber hinter di spreche, die Tribüne vermeide. antworten; denn diese sei es, die eine Rolle spielen folle. schwebenden Fragen nicht zu kompromiztiren,

isen, und nachher sage ste: Hier wird der Bericht durch den Postschluß abgebrochen.

Man befürchtet unangenehme Austritte ch hatte Herr Quinet durch seine ultra- schen Sinne neuerlich von Seiten sei= Der Abbé Coeur, P glaubte in einem sei⸗ indem er allerdings r des Herrn Quintt u Schulden kommen einem Priester anstehen. betroffenen jungen Leu⸗

Partei wolle er Sle schweige, sie lasse das

um sich in den ob wir haben keine Verbindlich

Ministerium angre keiten übernomme

X Paris, 20. Febr. in der Sorbonne. radikalen Vorträge im antijese ner Zuhörer allgemeinen Beifa fessor der Kanzelberedsamkeit an der ner letzten Vorträge darauf antworten tzende Bezeichnungen gegen jene Zuhöre

und sich persönliche Schmähungen ; ließ, welche weder einem Professor noch Dies hat große Aufregung uͤnter ben davon ten verursacht.

Die französische Regieru aus Mexiko erhalten haben. antana erlangt hat, befaßte sich ernstlich mit Herstell lten Ordnung der Dinge und einer desinitiwen Gew Alley de Cyprey an der Spitze sorischen Präsidenten Herrera b Antwort seinen ernstlichen Wunsch, Mexiko und allen anderen Nationen wollten unverzüglich in die gesetzlich die Wähler aller Provinzen der R Vollmachten des Kongresses zu er Präsidenten zu schreiten. Föderativ⸗Republif, und n sich Kongreß und Präsident in die Gewalt. zwei Kammern, dem Senate und der sident wird durch die Mehrheit aller Provinzen auf vier publik besteht aus einem Föderal⸗Distrilte welche einen nicht integrirenden Theil Jeder Staat hat das Recht, drei Mitglieber zum sse zu senden und an der Ernennung deg P denten Theil zu nehmen. Jeder Staat hat aber auch eine Art P vinzial⸗ Landtag, der am Hauptorte desselben sich unabhängig von der Centralgewalt über alle J welche blos die besondere Verwaltun jetzt aber ist, der Constitution von 1 wahl immer nur von dem Kon Seit der Verkündung jener Con daß alle Provinzen Mexiko's

ll erworben. n, zu müssen, sehr verle

soll ziemlich befriedigende Nachrichten ie Partei, welche bie Oberhand lber ung einer gere⸗ alt. Als Baron des diplomatischen Corps den provi- versicherte dieser in seiner das gute Einverständniß zwischen zu erhalten. Er und seine Freunde e Ordnnng zurückkehren und daher epublik zusammenberufen, um die neuern und zur Wahl eines neuen Mexiko ist bekanntlich eine Repräsentativ-· und ach der 1824 verkündeten Verfass Der Kongreß besieht aus Der Prã⸗ Jahre er⸗ neunzehn

Deputirtenkammer.

Staaten und vier Territorien, der Nation bilden.

allgemeinen Kongre

versammelt und ragen entscheidet, des Staats 4 zuwider, die Präsidenten⸗ gresse allein vorgenommen worden. stitution ist es nun das britte Mal, zu allgemeinen Wahlen berufen werden.

Grossbritanien und Irland. Sitzung vom 19. Februar. eregte Diskussson über Verlegung den die mergende Sitzung ver heute Veranlassung zu einer Interpellation bes Premier- Betreff der vorjährigen dem Milnes fragte nämlich, ; e einer fremden Macht die au en entnommene Nachricht von einer bevor getheilt habe, auch die in den britischen Besshungen sich ten vor einer

Unterhaus. Die gestern von Herrn 1 an —̃ es, welche au a ga f en mn, , 3. *

ogischen Umtriebe in Italien. Herr 3. sche Regierung zu derselben Zeit, us den au

Briefgeheimni

ob die briti

in e mit ke ge l gn fe in, g. aufhaltenden italienischen inge durch ihre ! e. an der Insurrection habe warnen lassen. Sir Robert Peel gab darauf folgende ausfü

„Zu Anfang des vorigen Ja Nachricht erhalten, daß ein? Anzahiĩ Unterthanen Oesterreichs in verschiedenen des mittelländischen sonders der pa

stiften heabsicht

rliche Antwort: 2 die britische Regierung italenischer Flüchili Theilen der britischen Gesihungen li S . fin .

n Staaten vor eien und eine 8 Es 2 der Regierung Vorste

und andere eeres seindliche

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