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3 e Kö a , m, F . 6 6t. Beilage zur Allgemeinen reußi ,,, , , er garn er mr ne, feng, be, , de , en, n n. e r,. , n ö *. i 6 mn, 9. i ,, 1 ußisch * ei.
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ö * r nn,, , , , , , Helm n vir genre, l, , ani, n, , m. nr nn ,,, ,,. / . ,,, , , . 9 er Frage: * enten, ein un Mann sei; wenn 22 . ; ; 2. mige ß i u. ; i, , n , 9 Weisung zu geben, er fel entstand, so könne und b ug nur auf 8 Urtheil in Abgeordneter desselben Standes: Wo vie Natur der G in, dahin ausgesprochen, daß sie diejenige Entscheldung des n E elche n eingegangen, und der ** 2 r 4 e . rust einzuberusen. — . der Bählkr hierüber zurücgegangen und, von dem Ausspruche und rg, ben ,, leiner ann. und der Umstand, daß ] rriuma mißbillige, durch weiche in ben esam gen. lein Ur⸗ ä ist. berrifft bie . llichung der 9 neter Stadt Eventuell von hem Augsgruchẽ bes Landtages die Frage der Ein- esehgebung für die Kr e dafür gesorgt ist, ist nur ein. nn,, Stande der Angelegenhest der ih rbnete von ndta g tungen. Von Sr. Dur . allen, w urchlau gö - Mar- berufung abhngig fre werden. Dieg sei hier 23 eschehen; at ge ür unsere ehen n , n , hard 2 don ten Sitzungen znsgeschloffen fel. Durch An⸗ b al Restript burch den Bro en könne. Die von den lern sci gegen in Brust ͤ erhoben bᷣgeordneter der Studte kann keine Lücke wahrnehmen ae bes Vorschlages Sr. Dur laucht würbe aber die Versamm⸗ ech . finne fuglich gehen. und eben so wenig beß em 1, . Eanktage. Nach der gugszufünlen wäre, es scheint hu, daß bie Unmögliche vorges gerate dasselbe tun, was sie an dem Minisser ien tadle; sie begehrt und bewilligt. t drũct ben , Aug, noch in Bezug auf bie Be⸗ vorliegenden, von dem Herrn! dtags⸗ Kommissariug mitgetheilten hat, daß ein Fal vorlommen könne, daß einem . und Le damit beginnen, ben Abgeorbneten von Boppard . aus- Ei gt vor, den Gegenstand einer ene. Herbie mn ele drr dite dr. Lo h nung sei aber wih nich die nn mb, len d, er feen rern bon een ze. Bchöeße aus krgenk hen ] ßer, r Her nnbe Te nnr. gern dieter nit henne, eigenz, Kamm Kreisstände sestgestellt sei. Allerbin * die regle⸗ gewesen, einen solchen Zweifel an der Unbescholtenheil bes Herrn fein Recht benommen werden lönne. Nur wenn die BVersam Men, sei seines Erachtens um erf mi von dem Gesuche, daß Ein 39 —ͤ Vorschriften . Gesetze 83 die Kreisstüände Brust laut werden zu saffen; eine gerichtlich , ,. walte Grund hat, einen ihrer Kollegen aus zuschlie ßen, so . hr bas] KRbgeorknete einberufen werde. . und schmerzlichen Eindruck der hallen ini aber sei iht mur in dem angefuhrten Lande gegen Herrn Hrust Hegen! angebüg Iich schuldig gemachten Gewehn- allein zu. Nie kann eg aber a Recht einer Behlrde fein. Tin Abgeordneter bes Ritzerstandes s Von vielen Seiten sei der so eben ge an , r ͤondern auch 6 vom 8. Mai 1857 klar aug- , nicht obz es wären hieriiber nur im Wege der gericht Kerr Landtags; Man schall erklärt, daß er ber Mhieinung sc ig uegesprochen, daß in dein vorliegenden Falle nach Analogie ich wil . gun S der 23 pt anwendbar erllärt worben. ichen Polizei Erkundigungen eingezogen. Nach unserer Keb i, ber Moment, libr bie Frage abzustinmen, gekommen sei, und TPreisstände verfahren 2 er trage also nach dieser Analogie dischen Wirlsaml g unserer . eh : Vors⸗ 9 werde eine genschtliche Ün zer 1 kunt entwetker durg;, in äer Weise, daß die Frag? auf den Antrag des Aue sn en daß 2 vorerst konfsultirt werden. Se. Majestat der. K erholt anerla cht. b 8 ung d den luß der rl e n, wodurch der Angeschuldigte vor bie tet werbe, welcher von den Refrrenten in folgenden Worten ve] Referent: Die Versammlung hat durch den Eingangs bereits Fheiln rũ es z correclionelle Kammer verwiesen, resp. le Sache füt frimsmnen erach⸗- wird: Im Interesse des betreffenden Wahl ⸗ Bezirke, dem oßn gien Beschluß an den Tag gelegt, daß ber jetzige Zustanb der während alle ; g estimmitesse her- let, ober wenn der u ein in direft burch das öffentliche Minl⸗= BVorwissen und ohne seine 2 sein erster Vertreter enn egenheit ein unrechtmãßiger sei; daraus folgi nothwendig, daß tet vor bergingen, diese Theilnahme sich f en Theil eht eg in der Ge. sterium vor das Correcfsonss- Gericht gelaben werde, begründet. Im wurde im Mntereffe eines unserer itglicder, das sich in den . Herstellung bes vechtmäßigen Zustandeg verlangen müsft. Ji allerseits an jene Verbffentlichun ig bestätigt. Wir neh ken Be⸗ escholtenheit eines vorliegenden Falle sei von allem die fen noch kene Rede gewesen die sentlichsten Ebrenrechte gekränkt und gleichsain ungehbrt ven Füher ntwiatelten Motiven sst, wie ich glaub(, ml Recht gesagt, besitzen das Minimum hieg⸗ mit unse⸗ at oder chörden eninornmen ist. Sache noch nicht an die Rathskammer gebracht = ja det Herr Brust sieht; im Interesse der far hen Instimtionen, deren Leben lr Rechtsgefühl habe sich im Volle des Rheinlandes der Ärk aus. cht, Bitten und Beschwerden schaft etreten ist. daß der zur Abstimmung gestellte noch nicht einmal gehört und vernommen worben. Es 1. baher ihrem Recht beruht, wagen die getreuen Stände voll Vertrn war, daß nur demjenigen die öffentliche Achtung entzogen werde, diejenigen, in deren Auftrag f unb der enehmigl werbe. dem Landtage an allem und jedem Material, um in der ache ur- die e , ihres Kbnigs, Ew. Masestãt in tiefster Unter unwürdige handlungsweise thatsächlich feststehe. Ich abstrahire eine unvollständige unb späte erner einzuberufen ausgäesprochen, baß ber 1ste Vor- heilen oben die Unbescholtenheit eines seiner Mitglieder in Zweifel! keit ihre Beschwerde wegen der nicht rechtmäßig erfolgten Au der Personlichkeit des Herrn Brust; ich abstrahire don der Nög⸗ K ) Namen und Auftrag verhan⸗ In d sich um die Aus schließung andlung gänzlich gefrennt werbe, da zlehen zu sönnen, und derselbe sei mit Unrecht seinem Berufe, hier 33 des Abgeordneten Brust von den Sitzungen des achten li, daß dieselbe früher oder später mit der Ehre der Stände l wie sie entstanden ist. Die gen Mangels eines unbescholienen d auf eine Beschwerde an den nge. der zweite aber auf zu erscheinen, entzogen worden. Vor Allem aber sei es lar, daß schen Lanbtags vorzutragen. . * . ammlung in 1 lommen kann. Ich antworte aber auf die ö sind. Sie erwartet jeden Ruß Frage entstehen, wer Über bie vor⸗= tien Belt deln Tenn nel e em missain Kn. der Herwaituüngshehtztde kein rtheil( iber his Unbescholtenheit des Ein Abgeordneter ber Stäbe wirft bie Frage auf, ob ba * eines verehrlichen Mitgliedes der Ritterschaft, wonach es Au h bescholtenheit, und damit zugleich Tn, Wbgesranctets ze Ruüherßanbes. Rach den von den höhen Tötzteten zugestkthdene nd h Ehsacdie wen dem KRusschusste zur Auf. genwrtig amwvesenbe Stelloertrete wah fee, mn , ,,. nüedrfads. Stänb. Berschumsung nicht vereinbar sein wurde g gen g ui eines dan age. ail geochr ten Behörben getroffenen Maßregein muß ich vermuthen, daß die gegen rechthaltung ber Rechte bes Landtage in Antra gebrachte Beschwerde lernatiwe bei die ser Verhandlung sich befinden müsse, worauf de Mitglied in ihrem Schoße zu dulden, welches vor Gericht gezo⸗ ; unseren Kollegen Brust gerichtete Anklage der Art sst, daß erstere ge- über das Ministerium bei Sr. Masestät dem öͤnige volllommen ge⸗ rand tags⸗ Marschall seine Erwartung ausspricht, daß der Stelln verde. Ich behaupte, daß hierdurch die Ehre des Mitgliedes und glaubt hat, ener g, desselben vertrüge sich nicht mit der Ehr der rechtfertigt erscheine. . ter si der Abstimmung enthalten werde, Bersammlsung a feine ghorges verließ se. Ih öezgupie, daß Lee , e mn, 36 Ich bin daher auch ber Meinung, daß, bevor Ein anderer Abgeorbneter aus bem Ritterstanbe erklärt sich mit ? wird nun zum namentlichen Aufruf geschritten, wobei Umständen ein solches Mitglied aud bem Gerichtshofe mit grö⸗ Letzterer an unseren ern gun theilnehmen kann, . uß sich dem vorigen Redner einverstanden. und 13 gegen die Frage stimmen ne Chre auf seinen. Piaß zurückkehren kann, als er ibn verlassen an der Lage der Untersuchung Überjeuge, damit, wenn eg nöt ig sein Referent drůckt sich in folgenden Worten aus: Es ist von einem Die Verhandlung geht nun guf den zweiten Ge enstand i . Ich frage, ob nicht in der neueren Zeit ein berühmtes irllin= solltt, diejenigen Maßregein getroffen werden können, welche bis Ehrt Redner gus der Ritterschaft behauptet worden, wir hätten! un so M Der Referent verlsest nochmals den zweien erf ir de Hes, Mitglied des engglischen Parlaments aus dem Ker er von Bua s slieder in erster Instang den Slanbesgenoff ber hohen ,,, . erheische. weniger Anlaß zur Beschwerde, als hier augenscheinlich ein Mißver⸗ schusses, wonach der Herr Landtage⸗Commissair zu ersuchen win unter em Beifall des Hauses, ja unter dem Beifall der ganzen in zweiter aber den Landta Referent: Diese Bemerkung entfernt uns von bem Boden, auf ständniß vorliege. Ich muß hierauf erwiedern, wie aus ben Fikten Herin Brust einzuberufen. sistrten Welt, auf seinen Siß zurückgekehrt ist? Euch zugewiesen ist. Allein in dem wir uns nun besinden. . hervorgeht, daß der . , , in seinem ersten Schreiben Ein Abgeorbneter der Lanbgemeinben: Da noch keine l Ein Abgeordneier der Lanbgemeinben erklär; sich im Allgemei⸗- E die bloße Analo Es handelt sich um die Frage, ob die Verwaltungs ⸗ Behörde das an den Herrn Brust die 63. kunbgegeben hat, bie Sache dem suchung eingeleitet jst, so sehe er nicht ein, wie man den Abgen 6 mit dem Referenten einverstanden, und er findet auch weiter nichts lieder er⸗ Recht hat, ein Miglieb aus uünserer Verfammlung auszuschließen ober Lanbtage vorzulegen, wenn Herr 6 nicht freiwihig zurücktreien len Brust äugschüießen! wolle. Es sei nur eine Information fegen; was aber bie Bemerkung eines Mitgliedes aus der Rit= fen fene, . ö
nicht. wolle. Diese Absicht ist ohne allen Zweifel von bem Landtage · Com- ihn vorhanden. schast betrifft, auf die Wähler zurüczugehen, so könne davon nicht Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Diese Frage kann nicht missair dem Minisser ausgesprochen worden; gleichwohl wurde von Mehrere Stimmen: Dem sei von keiner Seite widersps r de Rede sein, bis begründete Ursache bazu vorliege, welche aber cht w. ll ten Landta
isolirt stehen bleiben, weil bei der Beurtheilung ber weiten Sachen demselben die Augschließung des Herrn Bru ohne irgend eine Zu- worben. seßt nicht existire. Was von der Ehre des Landtages gesagt Ein A als Redacteur d itungs⸗Ar⸗ vor, d 13. Juli jsoltnt n ; pins me, ? ö. Irrung, ein Mißver⸗ Herr Landtags⸗-Marschall: Er sei doch im Falle, zu M irben, weiche daburch gefährdet werben könnte, wenn 28 6 ñ Hage h ni ern m, e. ; del gen ad.
zur Sprache kommen können, die das Urtheil über die erstere ver⸗= ziehung des Landtages verfügt; es ist also e ; ; ständniß nicht vorhanden. rechen, denn es scheine in dem Äusschuß- Berichte ein Sprm glieder vor den Richter berufen wird, so se dies schon hinläng⸗ i eine schwere Aufgabe für den vorkommende h nst würde in g
andern. ; ; Referent: Er bestreite bas, dies wäre eine Vermi ung der Uebrigens liegen die Beweggründe des Ministers ganz außer iegen. Der Augschuß gehe davon aus, nachzuweisen, daß i lurch den Referenten widerlegt worden; er füge nur hinzu, daͤß Reh was zur Veröffentlichung geeignet fei. Er dachtem Landis 6 Abschiede Theorie mit der Praxis. shung dem Kreis unserer Verhandlungen. Es lann hier nur barauf an- als analog an a eln e e in den Wahlen der Ritterscha Ehre des Landtages darin be hen müsse, daß er nicht dulde, daß n rn. d. 3 ö 2 3. . haben, l nere u sᷣ Ein Abgeordneter des Ritterstandeg: Meines Erachtens steht die kommen, oh ein Recht der Stände⸗Versammlung verleßt ist oder nicht. Kreisstänbe und anderen, es der Versammlung selbst Überlassen Ehre nnd Würde eines seiner Mitglieder verletzt werde. 3 was zu einer vollständigen Veröffentlichung Stande? Freiheit im en, auf der Seite aller jenen, we che an dem Wabl⸗- Daß dies der Fall sei, haben alle Redner anerkannt. Wenn aber die entscheiden, ob irgend ein Mitglied aus hier e ne. enden (in Ein Abgeordneter des Ritterstandcs: Bevor bie Einberufung des ganzes in sich abgeschlossenes Bild der Verhandlungen eschäft betheiligt sind, das sind die Wähler, und wir haben diese Staͤnde⸗Versammlung sich in einem ihrer Rechte, die sie ohnehin in von ihr auszuschließen sei oder nicht. Dies sei auch im Au l i Brust veranlaßt werde, erscheine es ihm wünschengwerth, sich Er fragt, wie er die Reden und Anträge vollständig reiheit zu wahren. Wo S ranken im Interesse ber Ordnung ge⸗ einem ein gen Maße besitzm und die sie daher um so mehr als ein deduzirt und mit Glück nachgewiesen wotben. Der Schluß sc der gegenwärtigen Lage der Angelegenheit zu überzeugen. eben könne, wenn er sie nicht wörtlich wiedergeben solle. Er seßzt werden můssen, da i e durch die Verfassungs - Urkunde und Pallab um vertreten muß, wenn, sage ich, die Stände Versammlung nun nicht, daß es in diesem Falle möge eben so gehalten werden, sonden Ein A geordneter eee Standes: Selbst in dem Falle, wo fühle sich dazu außer Stande, wenn er nicht die voliständigen Reden durch die Declaration gestellt; wo dies aber nicht 6. chehen ist, kön sich in einem Rechte verletzt sieht, so habe ich einen zu hohen Begriff Schluß sei ein anderer, nämlich der, ohne Weiteres das betreffende M bwesende Mitglied freigesprochen, werde die Frage der Unbe⸗ aufnehmen dürfe. Er habe bie Protokolle von zwei Sitzungen redi⸗ nen wir solche Schranken nicht anerkennen. Wir können Niemand als von bem n unb von dem Muthe der , , als einzuberufen. Er möchte einen anderen Schluß daraus ziehen, nämliq Mllenheit immer noch vor die Wähler gehören. . und die Reden derjenigen Herren, von denen er voraussetzen Sr. Majestät das Recht einräumen, diese Schranken zu erweitern — daß es nur zweifelhaft sein sollte, sie werbe auch nur einen Augen- daß dem Landtage überlassen werben möge, zu beurtheilen, ob bie ] Ein Abgeordneter der Städte: Die Ehre des Landtags besteht önne, daß sie besonders darauf Werth legten, sie wörtlich wieder= und erscheine ihm weiter die natürliche Folge bes Wahlrechts zu e. daß blick Anstand nehmen, über eine olche Rechtsverleßung in ehrfurchtb · von ber Ar sei, daß die Einberufung des betreffenden Mitglied in, daß er das Recht walten lasse, und das geringste Recht, was gegeben zu sehen, ohne Weiteres inserirt. Die anderen Dis kussionen diejenige Person, bie in Folge eines Wahlrechts die Pflicht hat, den voller Weise bei des Königs Ma estät Beschwerde zu Ühren. angemessen scheine oder nicht. h bem größten Verbrecher zustehe, das Recht, sich ju vertheidigen, fehr er zusammengefaßt. Als Organ der Stände⸗Versammlung habe Mandanten zu vertreten, nur von denje nigen, die ihn gewählt haben, Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Auch er ist der Meinung, Ein Abgeordneter der Städte: Er sei der Meinung, daß y * sollen wir Niemand versagen. Wie lann es mit der Ehre bes er nut von dieser Vorschriften zu empfangen. seines Mandateg für verlüstig erklätrt werden kann und daher bas Be- daß eine Beschwerde zu führen und dieselbe I den Stufen des Thro⸗ wenn die Stände ⸗Versammlung dem zwesten Antrage beitref, olags vereinbar sein, in Abwesenheit unseres Kollegen, so wie wir Der Herr Landtags⸗Marschall sinbet auch, daß für den Augen- nehmen des Ministers auf Irrthum beruhen müsse. Wenn wir die nes zu bringen sei. In dem Geseß ist bestimmt, daß der Ober- durch der Landtag sich nach Andeutung Sr. Durchlaucht augg eben haben auzssprechen hören, über ihn zu richten? Man lasse blick Vorsorge getroffen werden müsse, und dazu scheinen ihm zwei ft Schule der Erfahrung durchmachen müssen, so kaun auch der Minister 2 die gewählten und von des Königs Majestãt bestätigten en haben würde. Wenn einmal der Landtag, und namenllh Mitglied, wie es sich gebührt, in unserer Mitte erscheinen, dann Wege möglich. Auf beide könne man zurückgreifen und Beispiele von
diese Schule durchmachen; und da verschiedene Ansichten obwalten, eputirten einzuberufen habe, wat nicht geschehen sei. Wollten wir tand der Städte, aus den vorliegenden Aten , , gen diesenigen auftreten, die gegen seine Ehre, gegen seine Unbe⸗ dem letzten und vorletzten Landtage sinden. Das Verfahren des vor⸗ ob eine Beschwerbe gerechtfertigt sei, so 8 er anheim, dieselben An- auf die uns zustehenden Rechte verzichten, so würbe bie nothwendige den hätte, dĩe Ausschließung für jetzt zu wünschen oder die Einh e
n r secht n ö J Mtenheit etwas einzuwenden haben. Jeder Zeit bin ich bereit, letzten Landtages habe übersichtliche, zwar vollständige, aber abgerun= träge, jedoch nicht in der Form einer . zu stellen, sondern Folge sein, daß, wenn wir einen Deputirten mit Grund ausschließen fung zu be ehren, bann würde für alle Mitglieder keine Veranlt Votum für den Ausschluß eines Mitgliedes zu geben, dete Zeitungs = Artikel gewahrt. Auf dem anderen, auf dem letzten indem wir sagen, daß wir nicht glauben, daß dem Minister das Recht wollten, wir vorab Instruction be den Behörden einzuholen hätten, vorgelegen leben dies jetzt zur Sprache zu bringen, und wenn fi in Gegenwart die Ehre des Landtages lränken könnte; aber ich Landtage eingehaltenen Wege wurden die Berichte beinahe bis zur d, zum Zustehe, in bieser Ari einzuschreiten, und er gebe ferner anheim, Se. ein Motiv, welches uns um so mehr verpflichtet, mit Beschwerde An die Ausschließung rathsam erschienen wäre, so würbe dies unzweiss de mich auch mit allen Kräften und init allem Ernste dagegen er⸗ Ausführlichkeit bes Protokolls gegeben. Er würde es, nach der eben ft de, ohne 1 den König zu bitten, die sich in der Geseßzgebung offenbarte den Thron zu gehen, indem bie Behörde offenbar ihre Befugnisse der Lanbtag zu beschiießen gehabt haben. Es scheine aber, daß en, daß gegen gutes Recht angegangen werde. Von Rechts wegen vernommenen Erklärung des itt der Redaction r Mit⸗ ist. Lüde durch eine Declaration zu ergänzen. überschritten hat. l ein einziges Mitglied, noch weniger die Masorität der Versamm s bas Mitglied hier sitzen, nicht in en Abwesenheit koͤnnen wir gliedes, für angemessen halten, das Verfahren des letzien Landtages Hiernach dürfte es einleuchten,
; Drei Abgeorbnete bes Ritterstandeg und bas Mitglied ber Für⸗ Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Es hanbelt sich um zwei irgend eine Veranlassung gefunden habe, ein Mitglied des L mn ihn urtheilen. — Noch jüngst ist in einer Deputirten⸗ Kammer P viel als thünlich einzuhalten, also die Protokolle selbst mit den nicht von einer Verletzung des Gesetze stenbanł an ,, diese Ansicht. Fragen: ob eine Beschwerde an den Thron gerichtet werden soll, oder tigen Landtages wegzulassen. Die Meinung der Stunbe⸗Bersn H der spanischen) der Fall vorgekommen, daß ein Mitglied ausge- Weglassungen und Abänderungen, wie auf dem vorigen Landtage, an die Rede sein, sondern uu es sich nur Ein Abgtorbneter bes Ritterstandes: Die Sache läßt sich aus ob los die Sache zu 2 sei. Wenn wir , , en ung sei also jetzt genug sam ausgesprochen, wenn sie dem zu P'ssen wurde, das in einem hohen Grade gegen die Ehre gefehlt den Herrn Landtags ⸗Commissair einzureichen und das Weitere abzu. Gesetze . vorhandene Lůcke in er einem , . le, d,, beurtheilen, und zwar auß hem Ge- den Minister führen, so scheint es mir sehr leicht, daß ber Ammnister Anfrage bestrete, ani der Bit e Um inzerufung des Abgmm tt. Dennoch wurbe ihm daͤs Vertheidigungsrecht nicht verkürzt warten. Man betrzie hierdurch keinen neuen Weg, sondern es scheine, daß Koblenz, 25. Februar 1815. ö te unkte der Civil⸗Fesetzgebung und derjenigen Heseßze, welche auf solche bei Seile schiebe; er wird fee er habe es aug Delitatesse ten Brust, denn wenn dieselbe diese Einberufung r verlang . d die Angelegenheit in feiner Gegenwart verhandelt. Hier ist von dies als Vorsorge für den Augenblick das beste Auskunftsmittel sein werde. Der Dber⸗Präsident der Rhein⸗ Provinz. die Ständeverfassung sich beziehen Es handelt sich um die Frage: und in, Berüdsichtigung der Ehrenhaftigkeit der Versammlung gethan. fönne dem die Folge eg ben werden, daß ste die Eingriffe i z Anderem bie Rede, um so mehr ist es unsere Pflicht, das Mit⸗ Ein Abg. des Ritterstandes: Der Landtag müsse seine Rechte Sch aper. ob der Nuf bescholten oder unbescholten fe Nur die Genossenschaft ¶ Von dieser Seite betrachtet, kann man dem Minister keinen Vorwurf fallen lassen wolle. Er trage daher darauf an, daß der zwell k nicht ungehört zu verurtheilen. aufrecht halten, und nur der Gewalt der Cenfun dürfen wir weichen. Daß die Staats⸗Behörden bis jeßt keine Schritte gethan haben beurtheilt, ob ein Mitglied die Ehre verscherzt hat, und der Minister machen. ; . trag zur Abstimmung komme. ö. Ein Abgäzordneter des Ritterstandes giebt das Bedenken anheim, Ein Abg. der Städte: Das edle Mitglieb aus bem Ritterstande um die am Schluß der vorstehenben Verlczmn erwahnte Vi ⸗ war nicht kompetent, darüber an ren Er schließe 66 dem An- Ein Abgeordneter der Stabte: Daß es keinem Bedenken unter⸗ Ein Abgeordneier des Ritterstandes glaubt, baß die Einben thunlich sei, pendente lite mit der Ausführung zu beginnen. hat so richtig den tiefen stummen Schmerz, der die ganze Versamm⸗ ber Gesergebung zu bergäͤnzen,' irre g de enn mn ber geg. trage des vorigen Rednerg an, inso ern, alg eine zweifache Bitte an worfen sein kann, daß die Sache blos vor die Kompetenz des Land · ¶ des ze. Pra der Ehre des Landiags zuwider sei: denn der Fil dem ergriffenen Rekurse müsse der Entscheidung' Sr. Majestät lung bei Verlesung des Ministerial⸗ Ref kripts ergriffen hat, geschildert, Ju den bidher vol gelommt nen wenigen Fällen, wo bie Unbeschöst. Se. Majestät zu richten sei; die eine, die Niht⸗K)mpetenz des Mi⸗ tages gehöre, sieht fest. Darllber lann eben so wenig ein Zweifel möglich, daß während der Berathnng der Versammlung das i vorgegriffen werden. daß ich die Hoffnung ausspreche, es möge eine besondere Kommission deit cines zibgeorbneten nicht anerfannf? verbend fon. sinb gegen i nnen dnnn, ünt Winfiüang ber üt. ln der alten, dä ehr Gepe, , n , waschent , Es wärde tej zer Abstimmung rijt zus Untersachunnbnstest.m tren?! d. zie fichte hbctufang dessebken Aechumarionen Seiten eher ü nel, den Gese gebung zu beantragen. ; le. . einr kumen wollen. als den Land stän den; ferner ist wohl georbneten vor sich Jabe. u stellen 3 ob, dem Antrage, des Ausschuffes beigestfmmi Herr Landtags. Marschall Was das Zusammensetzen eines Aus- nicht erhoben worden. Die Regierung mußte daher um so mehr Ein, Abgeordneter der Stäbte: Iwei Redner aus dem zweiten voraugzusetzen, daß, wenn die Wähler, bie ben Hrust gewählt haben, Ein Abgeordneter desselben Stanbes: Aug ber von n und eventuei, ob man der Meinung sei, dal der Fall dem schusses betreffe, fs werde er zu bezweifeln daben, ob gr diesen Wunsch An rige ber Ciandẽ f auf geseßich Din nn nn gen üben pen flegiihen Stande seien einverstanden gewesen, daß der Ministerial⸗Behörde bie ihn als bescholten angesehen hätten, sie 6 selber an den Landtag sammlung anerkannten Inkompetenz der Verwaltungs · Gehör de, in ge zur Beurtheilung vorgelegt werbe, was auf den Weg zu. vollständig enisprechend befriedigen könne. Es möge also zweckmäßiger 6 , abwarten. Al fie lediglich ben Lchbtane selbst 96 Ur! cht zugestanden habe, den Abgeordneten von Boppart gewendet haben würden, um ben Aueschluß des Herrn — kus be die UnbefBolrenheit des Herrn Brust zu urthe bolge non Mir, welcher nach der Nreinung des Ausschusses ursprünglich sein, das Schreiben dem Ausschusse für ständische Angelegenheilen oll ner das Ban nr fnßß solther ge me ng ir af n . wegen des erfolgten Aus- wirken. Bieg ist aber nicht geschehen, weshalb er sich den nträgen daß zugleich der Antrag auf dessen Cinbern ng bei dem Lang e ein eschlagen werden müssen. zuzuweisen, und da es sich überhaupt gezeigt habe, daß die Arbeits- eglaubt hat J . Majestät eingereicht werden des , . anschließt. . agen Ton einigen Abgeordneten der zum Urtheil lber Herrn kraͤft dilsez Ausschusses einer Vermehruͤng bedürfe, so ersuche er noch geg . n
. . Commisfair gestellt werden mü ez alle weitere Fortschritie n t gewesen, der Eine aus bgeordneter der Landgemeinben findet zu der so vielfältig Sache müßten selbstredend ausgefeßzt . bis dem Landtz unreife Stand sliner Sache wiederholt hervorgehoben worden, einen Abgeordneten des Ritterstandes und einen ber Städte, dem
eno ausgesprochenen Meinung, daß der Minister seine Befu nisse über⸗ jenigen Materialien vorlägen, die erfo wären, um li e ein A dueter aus dem Stande der Städte, er glaube Ausschusse beizutreten. . 2 5. habe, al a r gehen Nur will er no . was von ö ob ein Grund , n. . e enheit te e , da hie K 9 als Rathekammer konsti⸗ ci . des Ritterstandes: Wenn dieses Ministerial— Nichtamtlicher Theil. einem verehrlichen Mitgliebe ber Ritterfchaft grau ert worden ist, da zust in Zweifel zu ziehen, ertheilen n sönnen, Um n wolle, und ein Abgeordneter aus dein Ritterstande äußerte noch: Restript dem? Hten Ausschusse zugewiesen werden möchte, fo trage er 1 ᷓ g dem Minister Gelegenheit gegeben werde, sich auf eine leichte Weise der Ausschuß den ferneren gestellt, den n Feine ihm, daß man sich keinen Begriff über den Auskruc eines darauf an, daß noch ein früherer Redner aus dem Ritterstande dem An h 9 ; — e zu rechtfertigen, daß er aber darin einen Grund mehr erkenne, die rius zu ersuchen, eventnallher den zu ernenn Poltenen Rufes mache. ö Ausschuß zugetheilt werde. . . Deutsche Bundegsstagten. Fürstenthum Heęh enzollern⸗ Sig- bi Beschmerde an des KRenige Masestät zu richten. Nichte könnte uns nn, err Landtags. Marfchall Das wäre eine andere Frage; aber Herr Landlags. Marschall: Dieses entspricht ganz meinem Wunsche, Wm nin * 1 r, geh ge . , 9 . if Erwinschter sein, als Geiegenhest zu haben, dem Minister zu einer n , früheren gehöre noch die Bemerkung, daß der Landtag 46 und ich lann daher um so mehr den besagten Herrn Aibgeordnkien denn chis 50 . e, r, . . It egen 2 t in . , . ; 9 ö. Antr ird daburch ee [ 2 = , auch ju d n, 6 2 des Ritterstandes noch ersuchen, an den Arbeiten bes Ausschusses Theil er Muh) ge ; m ; n Abgeordneter der 3: Ver zweitz Antrag wird dadur n GGMGHörde konstituiren würde, wenn er über die Sachlage in.· zu nehmen. ) ; ; Staats- 9. 3 daß wir die Kompetenz des Ministers nicht anerkennen, ch mi 1 an, Ran wolle. . wäre es an der Zeit, unter Anderem auch ; Hiermit schloß die Sitzung. z 1 5 2 2363
würde der daher er glaube, daß wir auch den Erfolg dieses Antrags abzuwarten L habe nur res in en und zur M bas Gehör bes Deputirten Brust zu beantragen. Nach seiner k . Brief aus Paris. (Kardinal haben. . Eh e ung sei nichte Anbereg zu thun, als den 6 zu stellen: daß Die bisher veröffentlichten Berichte des rheinischen Landtags, und : Ein Abgeordneter desselben Standes wünscht wiederholt, daß ann ge, Hndiage die Gache zur Beurtheilung vorgelegt werde. Die namentlich ber vorstehenbe, bürsten, wie ec scheint, aufs unzweideu⸗ Irĩ nes Statue. setzgebung gine der weite Punt aus ber Däiokussion ent ernt. bleibe. Liegt Herr 2 kun en wurde nun gestell ß. Tritt die Versammlung?' dem zweiten Vor⸗ figste darthun, daß die Besorgniß bes Landtags, er könne buaͤrch bas ic ugkong. Ver ͤ . vor, dieser⸗ * * . 3 der nl nr , n, mn ) 5 j er d z estcht . RPLdes Aueschusseg bei 56 Ja, 18 e. ö fesgesehe in dem gor e ben Berichte i,, J,, in 3 sch 3 aus London. (Sydney Siniih; Parlamenta- zu nren,. ᷣ . . Beschwerde an Se. Mafest wen enn er e a4 on 4. Neferent :. Nachdem nun das Prinzipiell. der Frage e vollständigen Darlegung seiner Verhandlungen beschränkt wer en, ni ⸗ ö r eter der Stgbte: Die . ist jene der von ge. Wich tiglest, nnbeschal et anderer Rächschten. Is 9 wahĩ schein· ih ngt der da;. . Hecht deo 6. en, gr . . sr den n . s e, . ann a nen e e r Es wir . kane n fe, ran. n eng, se lann et den untl ergeyrdnehen Beh ßr= araber gig. fe drm, ua. Folge des von inn gefaßten Be. ö , ⸗ i n ge, ne ee en er. JIunbessen scheine doch Den verschsedenen den das Recht nicht zuern nnen, biese Allerh chste Bestätigung will- i stattgehabt han... ammlung einen Schritt vorzushlagen, durch Die rheinischen Blätter enthalten leichzeitig mit der Veröffent- ber Schissor ncht h ß ar en , lhaft und d für lich aufzuheben und zu annulligen. Ferner glaubt er auch daß man s ᷓ gen müũssen ß ihr der G lichung der obigen Verhanblungen des ; 7 in den Berichten an das Ministerium, welche un zwar nicht vorlie⸗ Ver in dee ist, son nachstehende Erklärung: gen, zu weit gegangen, indem von einer ntersuchung barin die Rede, geben, ö FRenntniß t. Die nicht erfolgte Einberufung eines Landtags ⸗ Abgeordneten diese aber nicht eingeleitet fei. Er halte daher auch in dieser Bezie⸗ than hab Molt den d Vors aus dem dritten Stande zum achten rheinischen Provinzial. Landtage ban an. . hung die Beschwerde richtig motsnirt. . L worden wäre 1 ; Ummen ch ist mehrfach 66 4. der Besprechung in entlichen Blättern ge= georbneter des Ein Ahgeorbneter Nitterstan beg: Die lichtkompe tenz bes , 41 ie Abresse an der Königs Majestät . 5 werden, und man hat darzuthun verfucht, es fei in dieser Angelegẽn es wichtigen von hem Grund faße Ninister . . Abrebe zu sellen., Es sej ,, . ä der Löten ahnen, reel, niß heit von der Staals. Behörde nicht zefeßlich Lerfahren worden. , nisse nach, den, baß keine Lüge in ber Gest ung bestehe; läge ein postniwes ö mn n. 6 d gab. Ich finde mich daher veranlaßt, auch meine Unsicht über diesen Seseh ver, so hätte man nicht ubthig, auf gieen Pe d tugenen, r,, , e, n,. . , mn ,,, selbe sibergah noch eine Mittheilung, die Rechnungen der Gegenstand der De fentlichkeit zu sbergeben. ch Rnigen Paragraphen im Geseße wegen . k —
einischen Provinzial · Landtags
be, han e tigtes Mitglied .,
Man habe sich nur auf die ;
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