1845 / 69 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

icht seine sibrigen Ansprů dem 23 823 * , ne. abe

Erstattung : sndeien Viehes derwirlt.“ Bei den ——— Ortschaften vom Site der

Stallung

öfters weiten . t der Landtag, daß statt „Orts =- Polizei- 9 geseh werde. = 8. 54. „Fordert der

izei⸗ Behörden besch Beschädigte nur Phi gen so gebührt die Eutscheidung darüber, so⸗ sern nicht der in . Nr. J gedachte Fall eintritt, der Polizei Behörde. Guteherrren jeboch, welche die ihnen zustehende Polizei- gerichtebarkeit selbst verwalten, müssen diese Entscheibung in ben Fäl- len, bei sie selbst oder ihre Angehörigen (6. 46 Tit. 17 Th. II. Allg. Landrechis) betheiligt 2 dem Patrimonial- oder sonstigen Ortsgericht überlassen, welches in solchen Fäl- len an ihre Stelle iritt. Waltet über den Betrag des Pfandgeldes Streit ob, so hat die Polizei⸗Behörde vor der Entscheidung einen Vergleich zwischen dem Beschüdigten und dem Be⸗ schädiger über den Beirag des Pfandgeldes nebst * Fütte⸗ rungs und anderen 2 zu versuchen, auf, welchen die Bestim- mungen des S. 5b ebenfalls Anwendung finden.“ Für die im zweiten 2 bezeichneten Fälle tritt schon fetzt gemeinhin die Entschei⸗ dung des Landraths ein; daher beschließt der Landtag, daß in der 1 Zeile die Worte: „Patrimonial- oder sonstigen Orts⸗ gericht durch „Landräthe“ zu ersetzen seien. S. 55. „Da- gegen gebührt die Entscheidung des Streits dem Gericht, wenn I der Gepfändete die Rechtmäßigkeit der Pfändung oder die

rderung des Pfandgeldes desFsalb bestreitet, weil er ein

echt zu der von ihm vorgeyommenen Handlung zu haben behauptet; 2 der Beschädigte sich mit dem Pfandgelde nicht begnü⸗ gen will und zugleich oder allein den Ersaß des ihm verursachten Schadeng forbert. In beiden Fällen ist die Sache von der Polizei⸗ Behörde an das betreffende Gericht zu verweisen, welchem alsdann auch die weitere Bestimmung darüber, was mit den Psandstücken geschehen soll, überlassen bleibt. Die eben gedachte Bestimmung steht dem Gericht auch in anderen Fällen zu, wenn die Polizeibehörde bei Meldung des Antrages auf rechtliches Gehör egen eine von ihr abge⸗ faßte Entscheidung (8. 62) über die Pfandstüce noch keine Verfügung getroffen haben sollte. Um Beschleunigung der . des gepfän⸗ deten Viehes muß, sosern die Parteien sich nicht gütlich einigen, ein Intermistikum durch die betreffende Polizeibehörde eintreten. Der Landtag beschließt demnach, daß von der siebenten Zeile ab der vorlie⸗ ende an raph beseitigt werden, dagegen aber die in, treten olle: „in beiden Fällen ist die Sache von der Polizei⸗-Behörde an das betreffende Gericht zu verweisen, das Pfandstück muß jedoch ge⸗ gen Eile un, des Pfandgeldes sofort herausgegeben werden.“ 8. 57. „Ist der Eigenthümer oder Besitzer der gieren. auf die einge⸗ angene Vorladung nicht erschienen, oder konnte er, weil dessen Per- sh oder Aufenthalt unbekannt war, nicht vorgeladen werden, so hat die Polizei⸗Behörde, auf den Antrag des Pfunders, den Betrag des Pfandgeldes und der Kosten festzuseßen und, sofern sich der Gepfän- dete nicht innerhalb 3 Tagen seit der Pfändung meldet, das Pfand bffentlich zu versteigern, den Pfänder daraus zu befriedigen und den eiwanigen Ueberrest des Erlöses an das gerichtliche Depositum des⸗ jenigen Ortes, wo die Pfändung erfolgt ist, abzuliefern.“ Die an- genommene Zeit von 3 Tagen wird zu kurz befunden, und

der Landtag beschließt demnach, daß statt „drei Tage“ „vier Wochen“ folg nn, s . die Substanz durch die

angenommen werben. §. 66. „Von dem Zeitpunkte der Publi⸗ cation dieser Feldpolizei⸗Ordnung an treten die bestehenden Vorschrif⸗ ten, jedoch nur insoweit außer Krast, als sie sich auf Gegenstände beziehen, über welche diese Feldpolizei⸗Ordnung Bestimmungen ent⸗ hält.“ Der Landtag beschließt die Beseitigung dieses Paragraphen und ist der Meinung, daß bie etwanigen Lücken bei Hanbhabung des Geseßzes sich jedenfalls durch Lokal⸗Verordnungen aus füllen lassen. §. 66. „Wo besondere Verhältnisse feldpolizeiliche Vorschriften über olche Gegenstände erforderlich machen, in Ansehung deren diese Feld-

lalien einheimisch war, ist auf der Bühne fast vergessen, man hat es mit * Robert während des lebten Karnevals in Venedig versucht, doch

ohne besonderen Erfolg.

Ca Florenz, 10. Febr. Hier war ich gestern genöthigt, abzubrechen, weil mein Kaminfeuer erlosch und ohne dasselbe nicht auszudauern war. Als ich heut Morgen erwachte, sah ich die Siraßen und Dächer weiß, und ein widerwaärtiges Gemisch von Schnee und Regen ist den ganzen Tag ge= fallen, ein Wetter, wle man es in Deusschland im Februar 4 schlimmer haben kann. Es ist ein Abend, der räth daheim zu bleiben, so lasse ich denn frisches Holz in den Kamin legen uud fange mein Thema

von 84 wieder an. j

der Musit sind die Italiener gegen das Ausland leider sehr spröde, dem recitirenden Schauspiel wünschie ich, wären sie es mehr gewesen, sie kätten dabei weniger verloren. Nicht als ob es großen Schaden brächie, ab und zu 8 Kotzebue, ja, selbst Schiller uͤber die Bretter einer italienischen 31. geht eine Bearbeitung der Maria Stuart dient manchen Schauspielerinnen zum Paradepferd aber die modernen fran⸗ gösischen Lustspiele, und noch mehr jene widerwärtigen Rühr und Schredens- Dramen der pariser Bühne haben die ltalienisch? Muse ganz überwältigt und, wie es scheint, ihr alle Lebensluft entzogen. Man sehe vie Theater-⸗ etiel durch, und unter vier Abenden wird man drei mit Produkten von eribe, Melesville, Bayard u. s. w. ausgefüllt sinden, man trete in Neapel, om oder Florenz in das Theater der Komiker, und man wird nach Pari oder in eine französische Provinzialstadt versetz. Auch bei uns haf das französische Theater in einem für die nationale Entwickelung der deutschen Bühne sehr nachtheiligen Grade um sich gegriffen, aber doch lange nicht so weit, wie . Man kann ncht sagen, daß diese ausländischen Früchte von einem itallenischen Publikum besonders hutirt würden, im Gegentheil ich erlebte, daß viese pariser Stücke n Rom Abend für Abend Fiasco machten, denn die Röiner haben einen * seinen Sinn, um nicht die bloßgelegte Immoralstät, ven Ssfenmsichen lanpbal zu verabscheuen, aber immer erschlen doch wieder neue Waare aus erselben Fabrik. So auffallend dies scheint, erilärt es sich doch leicht. a oe nn. nleresse ist der Oper zugewandt, der dramatische Dich⸗ ter hat nichl reiche Ehreniränze zu ärndten, aber noch viel weniger Geld. Rechte, Ansprüche für den Bühnendichter existiren nicht, bei dem größten leihe könnte er Hungers sterben. Inzwischen will das Publikum, das sich ongte lang mit einer Oper begnügt, in dem recitirenden Schauspiel Tag für Tag Neüesg sehen, und so lauf zeuen Vorrafh gesorgt werden. Da bleibt nichts übrig, als daß Schau⸗ pieler und Schauspielerinnen selbst Hand an das Wer legen, und, um rasch an das Ziel zu kommen, ist nichts geeigneter, ale flags vas französi⸗ sche n. des Tages in das Italienische zu übersetzen, wobei denn auch wohl verunglückter Literat, welcher ver Gesellschaft soigt, aushflft. So greift man in der Hast und Ungeduld nach dem Fremden und beachtet nicht, * Besseres daheim hat, Besseres, wenn es auch gerade nicht das

sewesen, wie schon daraug abzunehmen, ih zur Oper im Italienischen schlechweg die Prosa, die uspieler die * eißen. Zuweilen wird noch jeßt ein Stück des Metastasto, Alsieri der die Francegeg da Rimini ves . ico d ekl am irt (wie man sich aus- d in n V, Welse), aber dies jst doch , ein ißerordentlicher Fall und ist es wohl immer gen f; als Metastasto

fe, wurden seine süßen Verse gesungen. Das komische Theater Jialleng at jedoch in nicht feiner Zeit eine reiche Literatur e ,, noch cht dem Gebächtuß entschwunden jst und in Ermangelung neuer Pro=

daß das ö m Gegen⸗ a

für reichliche Abwechselung und stetõ

altirt, daß die Wände wiederhallen, doch in den ersten Vorstellungen einer

se. . : zie Tragbdie e,. 1 . nie auf den Brettern hier hr beliebt werlern in der Elle ö , , ,. werden; . als einmal habe ich

314

. ü * könen besendert Nreis⸗ oder Lokal · Verordnungen nach Anhõ a eren , , Nreis⸗ stände oder der Orts ⸗Behörben und einden mit Genehmigung und unter Bestäti des Ministeriums des Innern erlassen werden. Der Landtag beschließt hierauf, daß der vorüegende Yar gen; fol⸗ Cern. erhalte: Wo besondere e feldpolizeiliche

orschriften über solche Gegenstände ersoͤrbderlich machen, in Ansehung derer diese Feldpolizei⸗Ordnung keine Bestimmungen enthält, steht es den Kreisständen, Orts⸗Behörden und Gemeinden zu, besondere Kreis- und Lokal Verorbnungen zu entwerfen und nach Bestätigung der

Königlichen Regierung zu erlassen.“ Die baldige Erhebung dieses dee, mr, zum Geseß wird dringend wünschengwerth erachtet.

Danzig, 27. Febr. Die Landtags -⸗Versammlung wurde heute von dem Herrn Landtags⸗Marschall mit Vorlesung eines an denselben gerichteten Allerhöchsten NRabinetgschreibens vom 25. Februar c. eröffnet, 2 nachstehender Inhalt dieselbe mit freudigem Danke erfüllte: „Aus der durch den Landtags⸗-Kommissarius Mir . Adresse der preußischen Provinzial ⸗Stände vom 19ten d. M. habe Ich den erneueten Ausdruck ihrer treuen Anhänglichkeit an Meine Person gern entgegengenommen. Daß es die 6 Legung ihrer Herzen gewe⸗ sen, dem Allmächtigen ihren Dank für die gnaͤͤdige Abwendung der Gefahr darzubringen, welche Mein und der Königin Leben bedroht hatte, ist Mir ein theures Pfand ihrer bewährten Gestnnungen.

Berlin, den 25. Februar 1845.

(gez.) Friedrich Wilhelm. An den Landhofmeister des Königreichs Preußen,

Wirklichen Geheimen Rath, Grafen zu Dohna⸗ Schlobitten in Danzig.“

polizei - Orbnung keine Bestimm

Provinz Schlesien.

Breslau, 1. März. In der 15ten Plenar-Sitzung vom 26. Februar olg nach Beendigung der Berathung über die Handels- sirmen der Vortrag des . des Aten hn e; über die 5te Allerhöchste Proposition, enthaltend

den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Vererbpachtung von Grunbstücken, welche unter Lehns⸗ oder Fideikommiß⸗Verbande stehen.

Der Direktor des Ausschusses eröffnete den Vortrag mit der Bemerkung, daß in dem Referate durchgehends von den abweichenden Meinungen der Maßjoritüät und Minorität des Ausschusses die Rede sei, indem eine Vereinigung der Prinzipien über den vorliegenden Ge⸗ setz⸗ Entwurf zwischen der aus sechs Mitgliedern der Städte und Landgemeinen bestehenden Majorität und der von fünf Mitgliedern der Ritterschaft gebildeten Minorität nicht habe erreicht werden kön⸗ nen. Die Motive zum Gesetz⸗Entwurf enthalten einen allgemeinen, im nachstehenden Auszuge wiedergegebenen Ueberblick der Rechtsge⸗ schichte dieses Zweiges der Gesetzgebung.

Die im Allgemeinen Landrecht enthaltenen Bestimmungen, be⸗ züglich der Lehne und Fideikommisse, verordnen:

daß ein Mehreres als einzelne Theile oder Stücke des Lehns oder Fideikommisses gar nicht vererbpachtet werden ohne resp. Bewilli⸗ gung des Ober⸗Eigenthümers oder Familienschluß.

Weder jene noch dieser war eiforderlich bei Vererbpachtung eines einzelnen Theils oder Stücks vom Lehn oder Fideikommiß; dem Nach⸗ olger im nutzbaren Eigenthum stand jedoch der Nachweis zu, daß rbverpachtung vermindert oder verschlimmert worden, und unter dieser Voraussetzung konnte er den Verirag an⸗ fechten. Die hieraus entspringende Rechts⸗Unsicherheit machté den Abschluß von Erbpachtsverträgen auch über einzelne Theile des Lehns oder Fideikommisses ohne Konsens des Lehnsherrn oder ohne Fami⸗ lienschluß fast unthunlich. Eine Erleichterung der Erbverpachtung einzelner Lehns⸗ oder Fideikommißtheile, Krüge, Mühlen oder von dem Hauptsitze entfernt gelegenen Gutsstücke, war in der That ein Bedůürfniß.

dulte in frischerem Leben erhalten werden sollte, als es geschieht. Hier ist vor Allen der unerschöpfliche Goldoni zu nennen, den man erst würdigen lernt, wenn man Italien kennt, dann Federici, Nota, der Graf Giraud gewiß nicht Dichter ersten oder selbst nur zweiten Ranges, aber Talente, die das Thegter und die ihr Volk kannten. Man glebt zwar noch ihre Komö⸗ dien, vornehmlich die des Goldoni, und sie sind das Beste, was man auf dem italienischen Theater des Tages zu Gesicht bekommt, aber sie werden mehr und mehr durch die französischen Uebersetzungen verdrängt. Nur in der Farce hat sich Originalität und Lebenskrafi erhalten. Sie pflegt sich der Komödie gewöhnlich anzuschließen und macht, mit Lebendigkeit gespielt, halb improvisirt, einen angenehmen Schluß des Theater⸗Abendõ'. Auf dem Volks -⸗Theater hat sie ganz freien Spielraum, und hier mischen sich die be⸗ kannten Masken in dieselbe, die nach der Lolalität wechseln. In Neapel ist der Liebling des Theaiers S. Carlino bekanntlich Pulcinella, ein rühriger, pfiffiger Bursch, voll von Lebenslust und Späßen, aber ein Spitzbube, sein neapolstanisches Kauderwelsch macht ihn dem Fremden king unbegreiflich, in Rom zeigt sich Cassandrino nur im Marionetten

eater des Pal. Fiano, ein ruhiger, sescgte Mann, der sich in ganz rein⸗ lichem Italienisch ausdrückt, aber vo arkasmus und unnützer Reden, die ihn auch öfters in das Gefängniß gebracht haben *); er hat die Rolle des Pasquino in Rom übernommen. In Florenz macht sich Stenterell o auf zwel Theatern breit, am Piazza vecchig und in Borgo Ognisanto, ein etwas tölpelhafter Gesell, Hans in allen Gassen, immer sprechend und sich immer auf das dummste versprechend, dabei den Mund so voll von Aspira⸗ ten, als Einer in Florenz, übrigens furchtsam und sehr auf seinen Vortheil bedacht. Andere Städte haben andere Masken oder nehmen die Lieblings- Figur der Hauptstadt an.

Doch is von dem, was dargestellt wird, und nun einige Worte über das Wie. Auch hier beginne ich von der Oper. Man scheut für dieselben meist keine Kosten in den größeren Städten, da eine beliebte Ge⸗ sellschaft sich schon wieder bezahlt macht, auch für eine äußere glänzende Ausstaitung der aufzuführenden Musil trägt man hinreichend Sorge. Troßdem wird man selten oder nie in Italien eine durchgängig gute Oper hören. Wie wäre dies auch möglich, da von 3 Monaten zu 3 Monaten immer eine neue Gesellschaft zusammenläuft, von diesem oder jenem Impresario Elten die sich dann bald wieder nach allen Enden zerstreut, und bei deren

ildung einzig und allein die Rücksicht auf das Geld-Interesse gelestet hat. Hat man eine gute Primadonna für einen hohen Preis gewonnen, so muß man daneben mit einem billig zu erlangenden, höchst mütelmäßigen Tenor zufrieden sein; ist der primo basso vom ersten Range, so steht neben ihm eine halb invallde erste Sängerin u. s. w. Fast ein noch größerer Uebel= stand ist, daß auf die Bildung der Chöre und des Orchesters fehr gert g 86 verwendet wird, hier bleibt fast Alles dem Zufall überlassen. So geschleht es denn, daß irotz der größten Anstrengung des Dirigenten, der

Oper immer die Gefahr vor Augen schwebt, man werbe komplett aus dem Geleise kommen; da dann Tag für Tag dieselbe Musit aufgeführt wird, bringt man es endlich mehr und mehr zu einem leiblichen Ensemble, doch bleiben Chor und Orchester immer die schwache Seite der Aufführung. Es ist unglaublich, mit welcher Rohheit meist die Chöre singen, die aug Hand-

ier in ihnen Gesellen die trotz ihre leid das e,,

*) Natürlich mußte für die Puppe der Arme büßen, der sie sprechen 99 Es war ein ee ed . vor kurzem e. ist. Man

Schulden zu Lehn oder Fideikommiß

säßen. Stimmen, an denen Italien so reich ist; da scheint mir aber der seltencre Fall zu sein. Klanges, durch Gewalt des Tones mei

durch welches man den Effekt und den Applaus erzwingt. wird in der Oper nicht genug Rücksicht genommen, ünd es ist aussih wie die italienischen Sänger bei ihrem leidenschastlichen Charakier me den aufgeregtesten Stellen der Musik ein mehr als deutsches Phlegna gen. Dle besten Sänger und Sängerinnen der Nation 6 nicht im gun da das Ausland sie besser bezahlt, dennoch hat die 2. aufzuweisen, die man stets mit er ngen hört. Unter den ersten Ei rinnen, die ich in Italien hörte, sche

lin i ⸗Po keine im

es genug, aber keinen, der es zu einer 21 lünstleris selben gebracht hätte, Pog gi möchte no

die ich hörte, do seiner Stimmmittel, bei weitem reicher ist man an guten Bässen, Col sin Badiali zeichnen sich im Gesange wie im Spiele unter ihnen auf,

bemerkte bereits, daß man es selten zu einer tüchtigen Gesammhs bringt, dieser steht nun auch noch die ab scheuliche Sitie entgegen, na ersten Hälfte der Oper das Ballet, oder sonst ein ganz fremdartige e , eintreten zu lassen. n in

nichis von dem bei uns

seinen Leiden und seinen

fürchtete in Rom sehr, kein Anderer würde, wie et, Cassandrino zu beleben verstehen.

urbe weil über seine G inaus e e. 89 des 8. 4 83 * 3 * R abgeholfen, welche besagt: . * 96

daß nicht nur einzelne Theile und vertineniien Verwerlz land ganz od Then vererbpschtel r

folgern und den ingrosstrten Gläubigern aus irgend einem 82 r er G

Widerspruch gestattet wirb, wenn nur das laufsgeld zur Tilgung des zuerst ingrosstrten Kapitals oder Lehnen und Fideikõmmissen in eiwaniger Ermangelung ingross

auf die nicht abgelösten Realrechte der Hypothelengläubiger der arb c n, Kredit⸗Direction der 6 * von 8

des⸗Behörde attestirt wird, daß die Erb verpachtung ihnen unsch

lich sei.

In eine noch bedenklichere Lage, als ste durch 8. 5 des E

an sich schon war, ist die Sache durch Kultur⸗Edilt vom 14. S tember 1811 gekommen, welches in §. 2 den Erbpächtern ohne Einschränkung und also auch solchen, welche Lehn⸗ oder Fideikom Gut in Erbpacht haben, die dest gi ertheilt, den Kanon nach Zinsfuß von 4 pCt. abzulösen. ; möglich geworden, nach der Ansicht mehrerer Ober⸗Gerichte, ein zes Lehn oder Fideikommiß, nach der begründeten Ueberzeugung großen Mehrzahl der Provinzial⸗Behörden aber ein solches, in auch nicht ganz, doch seinem eigentlichen und wesentlichsten Best theile nach, in ein Gelblehn oder Geld-Fideikommiß zu verwanbch Die Bestimmung des Kultur⸗-Edilts im 8. 6 ist durch die g. und 16 des Gesetzes über Familienschlüsse bei Familien⸗Fideikommi und Lehnen vom 16. schriften stehen aber eben so wenig als die älteren mit denen liber Erbverpachtung im Einklang. Endlich bleibt zu erwähnen, daß die Allerhöchste Ordre vom 18. Juli 1842 die Bestimmungen §. 65 des Edikts vom 9. Oktober 1809, so weit durch dieselben Lehns⸗ oder Fideikommiß⸗Besitzern die Vererbpachtung des Vorwen landes oder einzelner Pertinenzien von Lehn⸗ und Fideikommiß⸗ tern ohne die Zustimmung des Lehns-⸗-Ober-Eigenthümers und Lehns⸗ oder Fideikommiß⸗Nachfolger gestattet ordnung suspendirt worden sind.

Wege ist es al

uf diesem

Februar 1840 abgeändert; die neueren

Es gelten also zur Zeit:

1) in Bezug auf nach dieser Suspenston geschlossene oder nog schließende Erbpachts⸗Verträge über Lehne und Fibeilommisf Vorschriften des Landrechts, welche wegen der aus ihnen den Erbpächter hervorgehenden Rechts⸗Unsicherheit den Abst solcher Verträge fast unausführbar machen;

2) in Bezug auf alle Erbpachts⸗Verträge, allo auch auf die ü

Lehn⸗ und Fideikommiß⸗Gut geschloͤssenen oder noch zu si ßenden, die Vorschriften des Kultur- Edikts über bie! schränkte Ablösbarkeit.

Für die Ablehnung der bestehenden Gesetzgebung sprechen mh

folgende Gründe: I) der nachgewiesene Mangel an Konsequenz und Uebereinst

mung in der i rr Y der ÜUmstand, daß nach der bestehenden Geseßgebung, ohne

Zuziehung der Berechtigten, das Lehn oder 8 ilommiß

sentlich verändert werden kann; bis auf Schloß, Gärten

Waldung kann jedes Lehn oder h

lehn oder Geld⸗Fideikommiß verwandelt werden.

Die Interessen der Berechtigten können sonach auf bas

sentlichste benachtheiligt werden, nicht allein in dem Fall,

welchem die Vererbpachtung geradehin in fraudem de sen

geschieht, sondern auch, wenn bies nicht der Fall ist. Der

von Grund und Boden giebt eine andere Stellung, als der nn Geldrente, und der Verlust der ständischen, mit demselben

bundenen Rechte kann für die Besitz⸗Nachfolger nach der h

henden Gesetzgebung sehr leicht herbeigeführt werden. Hig tritt noch die entschiedene materielle Gefahr, daß, wenn das Verhältniß des Einstandsgeldes und des Kanons

Auf das ö

er noch

i, die Barbieri⸗-Nini, die Tad dolin i, von denen

en Aus bilduig am meisten gelten unter ch übernimmt auch er sich nicht selten in der Anwen

Um vom Ballet doch auch ein Wo reuen, so habe ich hier demselben so wenig Geschmack abgewinnen s

als bel uns, auch schien mir das Publikum bei diesen Springerkünsten lich gleichgültig zu bleiben. . Tänzerin Italiens, Fanny Cerito, zu sehen, die an vielen Orten, sonders in Rom, einen wahren Fanatismus erregt hat und von deren muth und Geschicklichkeit Wunderdinge erzählt werben, vlelleicht hin mir von dem italienischen Ballet einen besseren Begriff beigebracht, ich zu sehen Gelegenheit gehabt habe, schien mir äuzer gewöhnlich in erkömmlichen verschleden, boch mag daritt Anderer, der in die Mysterlen der Terpsichore tiefer eingeweiht it anders denken. Für die opera huffa macht man gemelnhin sr Aufwand, und so sieht man in derselben meist nur untergeordnete San doch hält man auf einen guten Buffo, der bas Ganze schwer bei ung ein solcher anzutreffen ist, so leicht ist es hier, der Min bewegt sich in dieser Partie mit angeborner Leichtigleit und Gew anden Das Theater der Komiker hat Manches vor der Oper voran, alten doch immer ganze Gesellschasten mehr zusammen, die dann gan am in Kontrakt mit dem Impresarso treten, zum Theil durch Fam bande verknüpft, oft auch nur einem gemeinfamen Interesse solgeng. bleibt doch immer ein fester Stamm, an den sich Einzelne, die din in leichter anschließen. Ueberdies kann man deg schweren Beiwerks de der Chöre und des Orchesters, entbehren. von sind, lehren sie bald zur

Es ist mir nicht so gut geworden, di

agen miß.

Die se Gesellfchaften ziehe tagione zu , . von Stadt zu Stadt; wo sie ge ück, wo nicht, lassen sie zum Entgell ihre e urück. Es ist das . , ,,,. Scha nspieserband⸗ euden überwiegenden Nachtheilen. Nur daß bel uns die bedeutenderen bald füt die stehenden Theater gewonnen werden, während sie hier. mangtlung solcher angenehmerer Stellungen, und da Ihnen guch da land kein? Aussicht darbietet, bel ihrem Wanderleben verharren n Bel jeder Gesellschaft, die in größeren Stäbten sich fa ien wan man einige Schauspieler von fiel enn, Talenl in

verwendel und in Mn

. bis auf weitere

rund⸗Fideikommiß in ein Gt

In den ersten Partieen hört man Hie. meist schöne, lr 8. kunstmäßig ausgebi

an sucht durch Fulle

mehr zu wirken, als durch an nehmen Vortrag der Musif, man legt sich lieber mit der ganzen Kraft Organs auf einzelne Stellen, als daß man die Mittel gleichmäßig theilte; so geräth man leicht in ein widerwärtiges, unnatürliches Sch

nen mir die bedeutendsten die Frej

ge excellirt, Tenoristen mit kräftiger, . Stimmt

einen? Vorihellen und seinen dog

Guts Ertrege richtig bemessen wird, boch bieses Verhältni K 2 dee r i. 32

a i ein Eingriff in die Privatrechte,

5 zwar des inn nnn gn au kee fern; ng 33 .

lens ein Recht hat und den uecesstong · Berechtigten, welche

gus biesem n einen Anspruch erworben haben.

Y Die Fortdauer einer o ren e- Verleßung, lber welche

r , .

e, ist weder gerechtsertigt noch nothwendig. Daß bi er e n sich in Folge der agrarischen Ger m 6 reich . hat, wird von allen Seiten anerkannt. * ber

Ver tung von Lehn und Fibeikommiß⸗Grundstücen ist

aber erst in neuerer Jelt und in größerem Umfange selten Ge⸗ brauch en t worden, und der Kausal⸗Zusammen ang zwischen der unbeschraͤnkten Gestattung solcher Vererbpachtung und dem Steigen der Landeskultur dürfte schwer nach uweisen sein.

) Die Bestimmung, daß Lehne und Fideikommiffe, ohne alle Rück sicht auf die Rechte des Tehnsherrn und der Agnaten, vererb⸗ , n, ,. 5 . gie bier aer Gesetz⸗

olchem Zusammenhange, daß durch i

kern, oder Modification jene 3 .

werbe.

D Der größere, durch Fideilkommisse in seiner Fortdauer geschůtzte gende ; bildet einen integrirenden 16. der ae e BVerfassung in den meisten r . Mit dieser standischen Gesetzgebung steht es in offenbarem i, wenn auf der anderen Seite die Gesetzgebung die Mitte giebt, den fidei⸗ kommissarischen Grundbesiß gegen den Willen Fer Berechtigten 1 zersplittern und aus der Familie zu bringen.

ch dem Vortrage der allgemeinen Ueber cht wurde zu dem

g at selbst übergegangen, welches, im Sinn der Majorität abge= folgende Gesichig punkte bei Beurtheilung des Entwur ss beachtete:

4) den geschichtsichen, I Gesetzgebers,

Y den . Willen des

3 . 3 3. 83 ens, ie Aufgabe gestellt hat, nachzuweisen, daß die Fideilommisse das allgemeine Wohl des Volkes offenbare aeg , f e nf welche dadurch gemildert werden sollen, daß bas System der Erb⸗ achtung beibehalten und dadurch bewirkt werde, daß der Boden

Bolle zur Benutzung und freiem Verkehr überlassen bleibe. In ner wieser Ansicht hat die Majorituͤt zu 8. J bas Amende=

gestent;

2) die Beschränkung, daß nur diejenigen Pertinenzien, welche we⸗ * ihrer Entfernung „vom Hauptgute oder von dessen Vorwer⸗ len aus ohne Schwierigkeit nicht bewirthschaftet werden können, und solcher Gutsiheile, welche wegen ihrer Geringfügigkeit von keinem Einslusse auf die Bewirth aftung bes Gutes sind, ver=

e,. nn, uff, auszulassen.

Vor dem inn der Diskussion wurd ĩ itgli fe,. ö i urde von einem Mitgliede der Pb die Verschiedenheil der Lehne in Betracht gezogen worb

indem hei uneigentlichen Lehnen keine r fe ,. Erschwerung der Vererbpachtung eintreten zu lassen

dr fn en, r ige, Lehne in der Abresse mit

rwähnen, daß bei ihnen die Vorschriften des vor⸗

enden Gesetzes nicht in Anwendung kommen , . , ,

R Bezug auf das obige Amendement wurde angefü rt, da iz die Aufhebung der im 8. 1 enthaltenen if nrg 4 m des Gesetzes weg falle, es handle sich daher bei dieser Frage um Verwerfung des ganzen Gesetzes. Es wurde darauf hingewiesen, F hier in Frage gestellt werbe, ob das Recht des Ober⸗Eigenthü⸗

also bei Lehnen, des Landesherrn, bei Fideikommissen, der Fa⸗ ie, e werden solle ober nicht? Es sei die Aufgabe des Ge⸗

, beide Interessen zu vereinigen, nämlich dem Betruge und Nach⸗

n, daneben dann freilich meist Subjelte, J . , . hätten ̃ fimner guten Gesellschaft ist ein braver Caratterista, die hervorstechende kit der it allenischen Komödie, nächsidem sieht man auf ö. gute n n nn. ersten weiblichen Rollen und denlt dann daran, bie sogenannten brillan⸗ . b. h. die der Bonviwants, mit einem gewinnenden Schauspieler e das hebrige sindet sich leicht zusammen. ünter den Schauspielern . von Bedeutung Mod eng, Tad dei, Gattin e li, unter den uspie erinnen die Ristori und Robotti. Wäre in der dramatischen * 9 nur einiges Leben, so ließe sich gewiß mit diesen Gesellschaften viel 71 en, aber selbst die besten Kräfte ruiniren sich, indem sie unauf⸗ h. zu Aufgaben verwandt werden, die nicht zu lösen sind. Was sollen 6 . mit jenen französischen Charalteren machen, mit denen sie , , die auch das Publikum nicht versteht! Was sie leisten J . man erst, wenn sie ein Stück von Goldoni aufführen. Da 1 . , da . I, e n, am rechten Ort, ü Selten habe ich ein Thea .

n, wo ich eine Goldonische Komöbje gesehen . e,, en

19 7 33 ö

bie nie aus ihrer stillen Kam- hintreten sollen. Das Haupt-

n. Gladten at Jeder 5

n n, . zeigen und die Da

erwartig war. D * Ear ien drich af ere nn , 363 er die üb mirs, an, so i . inen Lo n benden. Des / ö. . 6 der mann mindesteng vreißigmal an einem Äbanh. u. J. w. y bei feierlichen G In kleinen Stabten

sich hinwegseßen zu msssen

315 ile vo i i ĩ 1. ke , n ,. . wogegen durch die unter gewissen Modisicatio , n terschaft, daß mit der ci sleur! 111.

der ber n? . ber Nil- 16 ements des , , ,, , kae me en, chne loönnten kater dreisagen Gesichts punkte be⸗

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üzlichkeit ihrer Errichlung und

aus dem politi G bi

von gewissen he , n, lieg aber das G

i ber Fideikommisse ehrli alt 1 ; . ; rn, . dil. in Dic hn . nd Umgehung des rechtli r uner . an , mn m, ob die von Majoraten wünscheng⸗= i. Frage nichts gemein, des Ausschusses habe daher bie Be⸗

chtfertigt seine dem Gesetz in aufende Meinung damit: daß durch obiges Amendement das Es handle sich hier aber um ein Prinzip. nträge erhoben worden, das nicht vor, und es wird durch chtheilig auf Landeskultur durch genthums wirken. Es handelt Dies kann nur im Interesse des ch vom privatrechtlichen Stand- Durch das

weil, wenn später v ideikom⸗ missen eingereicht werden sollten, . sel 98 im r stehen ‚. ie Geseßgebung von 1807 ist das Palladium d ĩ 2 i en. 5 e Sinne ö . e, in Mitglied der Ritterschaft entgegnet hi ĩ ver ⸗. ( 6, . st entgegnet hierauf, das Palladium ach dieser Debatte wurde über das obenerwähnt der Majorität des Ausschusses abgestimmt. Es 6 1 Stimmen für und 43 egen dasselbe, Mehrheit statt, und e g aufzuführen. . e e , von der Masorität bes Ausschusses gestellte Amenbe⸗ in 8. 1 auch die Jagd und den Bergbau von den ni . . . er , ,, H dem dig Versammlung auf den Antrag eines Mitgliedes beschl in der Adresse eine nähere kein. . e. die g deen bete, Wortes Bergbau zu erbitten, indem darunter bas den ese das Erllusivrecht und das Dominial⸗Mitbaurecht verstanden werde, wurde zur Abstimmung geschritten, welche 37 Stimmen für und 45 wider das Amendemeni ergab. Bei der Abstimmung über den gan- zen Paragraph sprachen sich 43 Vota für und 117 wider denselben aus. Unter den für die Amendements und wider den Paragraph Stimmenden war der gesammte Stand der Landgemeinden und der überwiegend größte Theil der städtischen Abgeordneten inbegriffen.

einungen beider Theile sind in der Adresse

werthem Eifer exekutirt.

künstlerische Einheit abgeht,

E

gefallen hätte, während die Jüngeren sich der hübscheren Conprimar . wendet hätten. Bei dem Benest der Letzteren siel 9 e, rr ng auf die Bühne, zwischen den Blumen mit 20 blanken Scudi besetzt; die Dame nahm diese Huldigung ihrer Freunde dankbar an. Die Paitei der Aelteren wollte nun bei dem Benefiz ihrer Favoritin nicht zurückbleiben, und auch zu ihren Füßen siel ein Kranz, und zwischen den Blumen zeigte er 20 blinkende Zechinen. 3. mir daran, den Fanatismut eines italienischen m. in das rechte Licht zu seßen, so würde ich die Geschichte der riumphzüge und Siege von Fanny Cerito studiren müssen, aber ich bin

fern davon, mich auf ein Feld zu wagen, das von meinen sonstigen Bestre⸗ bungen so weit abliegt. Was ich ge agt habe, genügt, um zu zeigen, daß auf. Italien durch das Theater zu idirken sst und alfo auch nchlfhüf ge⸗ . . ir, ann, eben nur besser wäre.

eit einigen Jahren hat man in Berlin Gelegenheit gehabt, dem Zustande der italienischen Oper durch neee ee gh f h, 3. 9 dort produzirten, selbst zu überzeugen. Daß man das hiesige Theaterleben damit nicht nach dem Norden verpflanzen konnte, liegt auf der Hand; aber man hat mindestens italienische Sanger gehabt. Ich hörte wohl, ais ich in Berlin war, von manchen Seiten, daß es nur eine Hefe, ein Abschaum der italienischen Oper sei, was sich bei uns hören ließe, und daß man Unrecht thue, danach den Zustand derselben überhaupt zu beurtheilen. Dem ist nicht so. Im eben beendeten Karneval war bie Primadonna des ersten Theaters in Rom die Malvans, des zweslen bie Marzializ im vori⸗ 6 sah ich in Venedig als gefeierte Sängerin die Jos a sãmmtlich

amen, die in Berlin sangen. Ein Tenorist, Ciaffel, der bei uns kaum

di de, , ee, g. . vorigen uh eh en Rom in Enthusiasmug

) e urchweg gewinnende Erscheinung, wie di habe ag ul . , n 2. , , , .

och entschuldigen Sie, daß i ie so lange schon mit unterhalten habe; es ist mir selbst ein Wunder, c, . 6 5 weitlauftigen Expeetoragtion darüber habe verjeiten lassen; aber von Jtalien sprechen, ohne mindestens einmal diesen Gegenstand zu berühren come si, fa Aber heute von nichts Anderem; nur füge ich noch hinzu, um doch mit einer Weiter⸗ Anzeige zu schließen, wie ich damit begonnen habe, daß es heute gethaut hat und Florenz seiner weißen Hülle enilleidet ist.

Symphonie Soireen.

Die erste Spymphonie⸗Soiree des zweiten Cyklus, w ü im Saale der Sing Akademie fenen wurde er eb ren man Onslow in Acdur eröffnet. Onslow ist immer liebenswürdig, er ist fein und elegant, dabei edel ünd solid und erfüllt uns mit einem innigen ohl⸗ y So zeigte er 6 auch heute, wenngleich zugestanben werden muß daß für ihn durch jene igenschasten sein wahres Feld mehr in der Kammer⸗ Musil, in Quartetten und ähnlichen Compositionen für wenige Instrumente zu sein scheint, als in dem großartigen Genre der Symphonleen. Der erste Saß zeichnet 465 vor den übrigen am meisten aus durch frische Erfin dung und geistreiche Ausführung. Das Avbagio verbinden schöne Effefte

mit Wärme und Tiefe. Bas Scherzo . zu wenig inneren Gehalt und n

Charakter, wogegen das langsamere Trlo mit sei

Blase⸗ Instrumenten vortheilhaft kontrastirt. 32 i ,, a. Onslow, wie nr, so auch hier, vorzuggwense seine äußerlich brillanie Seine, natürlich immer mil edler Haltung. Das Tonstück wurde mit loben

Dupertüre zu Preziosa von K. M. von Weber! kun dieses Meisterg hie in. 6 i r wiewohl sie eben zur reziosa“ eine höchst In der Aussührung fehlte es hin und wᷓöe⸗

Die unter den bekannteren Onuvert

charalteristische Einleitung ist.

mithin fand feine abfolute

uber bie eie.

Näumung, die je eiträumen vorzunehmen chaurichtern aug nahe h besitzern und and Kreises über die

wegen der weiteren Berufu Enistehen aber bei 6 23 keiten über die Verbindlichkeit setzungen, durch welche die verleßt halten, so 1. solcher Srdnungen vor desinitive Feststẽllung 6 , 3 65. Von dem Zeitpunkte der Publicati ) i e , ö r 3 e . . 6 n , fra au e 2. d 2 j 2 zr, dn, ö eichen. über welche diese ; üb Wo besondere Verhältnisse feldpolizeili über solche Gegenstände erforderlich I , 1 e re, l , Feldpolizei⸗Ordnung feine Bestimmungen enthält, können besondere Kreis, oder Lolal Verordnungen nach Anhörung beziehungsweise der Kreisstẽnde oder der Ortsbehhrden und Gemeinden mit Genehmigung und . * n Unseres Ministers bes Innern erlassen werden. am ; 3 z warn, . * immungen spricht der tände · Ausschuß seine Zu S. 64. Der Ausschuß hält biese Vorschrift ĩ Empfehlung zur Herstellung von ga r n 3 7 wo sie noch nicht sind, für mehrere Gemeinben und Fluren ö chau⸗ und Strafbefugnissen gegen Säumniß und Uebertretung 3 rathsam und emeinnüßzig, geht jedoch von der Ansicht aus, daß? ) . . i r e 9 Einrichtungen und über den f 6 ian ger ; i. . gten die Lokal und Ortäpolizei⸗Behörden es bei den vorhandenen Einrichtungen und Orbnu 2 z behaltlich deren Revisson im r n, . Re, n, . ) daß da, wo eine solche Privatfluß⸗ ünd Wasser= rdnung nur eine Stadt- oder Gemelnbe flur berührt, deren statutarische Ab⸗= fassung der Orts- Obrigkeit und den Ma isträten, h nach Anhalt der Städte Ordnung und unter ile wing der Re- kin verbleibt, die in ihren Lokal Feld. Ordnungen das eigen- hümliche Wasser⸗ und Gräbenwesen der FIlur mit abhanbeln

. und

überhaupt so weit, als ein offenbares lanbesvolineili

Interesse nicht anders gebietet, en . und er r n und geschmälert wird,

der Ortspolizei⸗Behörde nicht verrückt Zwiespaltigkeit Weitläuftigkeit

. . . e ng. der zzirksam;eit zu schaden, weshalb man auf das Geseß dom 11. Mai 1812 pag. 192 der Gesetz Sammlung, auf i 2ꝛc.,

Tit. 8 Thl. J. Aug. 8. Rechts und S. 10. des Gesetzes vom

der am präzisen Zusammenspiel, am auffallendsten und auf eine rel Weise gleich zu Anfang jm zweiten Solo . gn. ien e er en. Zigeunermarsch verlor viel von seiner Wirkun durch ungleiche Verhälmisse in der Stärke der verschiedenen Stimmen. bi großanige Ouvertüre zur Vestalin von Spontini wurde in der vom Meister früher angege⸗ benen Weise vortrefflich fu cgefehnt, Den Schluß der Soiree blidete Ves tho ven s unsterbliche -m ol l- Sym phon e, deren nochmali Aufführung in den Soireen dieses Winters begehrt worben war. * Execution fehlte im ersten Satz die rechte Tiefe der Auffassung, auch wurde Manches vermißt soder nicht exakt zusammengespielt, wozu tir namtnnisch die scharfen Eintritte des charakteristischen Töema's zählen. Dem ünbant wäre mehr Innigkeit zu wünschen gewesen, besonders aber größere Reinheit im Violon celle und zwelten eg rij Noch auffallender war es, daß im Thema des Scherzo die Ritardando⸗. telle nicht mit der Einheit vorgetragen wurde wie wir es in früheren Aufführungen gehört. Schön hingegen in der Nas führung und wohl der Glanz des Abends war das Finale. Üm so unbegreiflicher 6. ufs e esel r. eher gab, die während bes Schsußsaßes 8365 n . g 1 u. auf die Spielenden und die guhörer Růchsicht ollen wir schließlich noch einen vielsach ausgesprochen öf⸗ fentlich außern, so ist es der, Sie Bi . * , . y, , ,, 5 enten über wiesen zu sehen, nach einer un n , g erselben Intention geleitet, unbedingt

Numismatische Gesellschaft.

Die sechzehnte Versammlung der numigmatischen Gesellschaft fand an Zten d. M. unier dem Vorsitz ihres Vice · Präsidenien, . el en Raths Tölken, statt. Derfelbe sprach uber die Kultur ⸗Mischungen in Gränzländern und Kolonien, besonbers in Beziehung auf die Ausbreitung und. Modifizirung hellenischer Kuitur m Jiorden und Westen Europa'g und im Orient: namentlich erläuterte er auf geistreiche und anziehende Meise vermittelst der Münztypen und anderer Kunstwerke, die Mischung der . und asiatischen Kultur, welche im Alterthume in Klein ⸗Asien attfand. Se. Ercellenz der Kaiserl. russische 3 Herr Baron von Meyendo rff, legte eine ausgezeichnete Reihe antiker griechischer durch Schönheit und Seltenheit hervorragender Münzen vor, wfiche ö. mein bewundert wurden. Darauf las der als ast anwesende Herr 5 G. Pfist er aus London eine Abhandlung über die auf fsen en fischen

ünzen erscheinende Inschrist: Sena vetun ete., die Graf A. Lytta auf die Altstadt Slena, in welcher diese Münzen egen Herr Psister in . nur einen Prunkfitel, eine pompan erkennt. err Hof⸗ ünd Münz- edgilleur Pfeuffer hatte seine nne ch e führte, im Austrage Sr. Majestät des Königs angesertigte lein? 2 Medaille für fünstlerische Leistungen eingesandt. Hi zeigt auf der Hauptseite, wie die größere, vag Vrustbild St. e n umgeben gon den vier freien Künsten, auf ber Rüchseite den sich über em neuen Nuseum erhebenden Helios. Der Secreiast der Gesellschast, Herr Privat bocent Dr. Köhn e, legte aus seiner Sammlung eine . a. goldener und slberner Mänzen der jongobardsschen Herzoge von Benevent vor, serner eine schöne Augustale Kaiser Friedrich's II. und den bigher nur in ein em Eremplar belannien Vittorino, eine Münze, welche ebenderselbe Keaiser in der Stadt Vittoria, die er bei der Belagerung Parmas'g erbauze und nach wenigen Monaten zerstört sah, haite prägen lassen. Die Bibiigihetz ver- mehre sich durch Geschenke ber Herren Köhne und Voßberg.

eprägt seien, gedeutet hatte, wo⸗

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