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den anllichen Schriften ber Stände gehöre, unb Baß gewiß dieser Nach ĩ wärbe. Die Rücksichten des Christenthumg unb ber 27 75 z B il = w. ; enschlichlrit müssen den Brundsaähen der Gerechtigieit und der Ge s M ⸗— . Veila — . , r, 5 e n. 6 ö 3 ; ig . ge zur Allgemeinen Preußischen Zeitung. Sonntig den bn Mar) i k altun Entwurfs r die 843, . —— ehe Schrift he en d ml ̃ — —— — g. ; Pit henn eines äwsschen Landtags- Abgeorbneten, ben Petition ein ereicht, unb bleib
ĩ Bei 98. 14 einigt man bahin, die Bestimmung im Entwurfe, Bolloschullehrern die Befugmiß zuzugesiehen, ; 2 9 unbenommen bleibe, sie noch besonbers bavon zu daß die Frau nicht ei
— jon 9 gen welche die Entlassung 3 anerdnet, ins Gesetz dil! aufzun . und 2. ir W e, , ü en 3 ö benachrichtigen. — 327 des 4 f
pes desamm ch men, weil sie zu sehr in die häuslichen i eingreise und nur auf ne fir Jerbesserung der Lage ber Schuinehrer-⸗Wittwen unt Ka]
. 69 gemsethete Hir en e. werden könnte. Ueberdies ließe die geord= fen Sorge zu tragen. Provinz W J. ;
nete und vollstredte Strafe nicht erwarten, daß basselbe Vergehen von Da nach den jeßt geltenden Bestimmungen sämmtliche Geistliche ] Westyhalen. allen Disposttionen
werde wiederholt werben. . se , bie bei höheren Schul- Anstalten 3 ten Lehrer bei der Al- Münster, 27. Febr. In der bent gen achten, Sitzung wur= . nich 4 e
ang der in Rede ei. Aber auch die
; st
Bei §. XR einigt man über den Zusaß: daß die Vereidigung d meinen Wittwenkasse receptionsfähig sind und kein inreichender den zunächst die Mittheilungen des Herrn Landtag? ĩ zuvor erst di des Jeldhüters kostenfrei er 15 müũsse. vegründet sei. ; nnd vorhanden ist, die . Volkeschullehrer davon 1 Nachtrag zum Generalbericht 8 — —— d n müßte. 96.
Bei s. 30 erklärt man sich einverstanden, den ersten Abschnitt Da nun der Vortheil eines Einzelnen, welcher bem allgene n, die Witwen der Volksschullehrer oft in der drückendsten Lage und vom 265sten d. M., den Immediaibericht erklärte sich mit der Ansicht ð in felgender Art abzuändern: Tauben, welche Jemanb hält, ohne Interesse entgegen steht, keine Berügdsichtigung verdient, so war n den und es daher jebenfalls sehr zu wünschen und zu beför⸗· i d, verlesen, worauf chuss meinte, daß sich die Sy cht bes tragbaren Acer zu besiten, oder dergleichen für den Bestzer dersel⸗ em,. der An * die Petition abgewiesen werden miüs „daß sie sich in Witwen. Ansiaiten . so beschloß der D sition wegen' der che! wie sie vom Aus schusse' Se . cen ben zu bewirthschaften, und won er daher nach §. 111, Titel 9, Eine Petition, die Hefreiung von der Stempel-Abgabe bel undtag einstimmig: des Königs Majestät die ehrsurchte volle Bitte i d vorgeschlagen eh IJ. des Allgemeinen Lanbrechts nicht berechtigt ist, lönnen aus käufen von Grundstücken an Destendenten beantragend. zutragen: daß den Vollsschullehrern die Befugniß zugestanden 3 6 i aß die Zuziehung dem Schlage ober Behältnisse, worin sie sich befinden, durch die Orta= Der Landtag beschließt einstimmig; bei des Königs N a ee, 6 gegen Erlegung der üblichen Eintrittsgelder und resp. z alstann dhe ö Behörde weggenommen und zum Besien der Drts-Armen-gasse ver= darauf anzutragen, daß der leichen Känse von der Stempel ⸗ m mige bei der allgemeinen Wittwenkasse betheingen zu können, liche S da viele Geldgeschäfte nn lauft werden ; gänzlich befreit werden, da selbige in der Negel die Stempel der e min. hen aber eine Verpflichtung hierzu aufzuerlegen. lch der S nd leine Zeit bn sei 9
. mente vertreten, in welchem Falle kein Stempel zu entrichten sei, Pie Petition mehrerer sthbtishhen ? 5 —ͤ pan cnen rn r Gench 5 . ) 6. ie Se. Majestät den König dergleichen Ueberlassungen der Ascendenken an Descendenlen mög ib ß u hf erer g. un h. n e. mahl und mehr e n genen. ; ien, n n 3 1bge⸗ 3 . g befsöͤrdert zu werden verbienien, und die , Stempel ⸗ Ann sch 9 ak Emanation eines Gesetzes, ft hob bekanntlich bie vor⸗ aaf cher ge gehabt aer fh n au
1 *. 6 z 767 1 höchste Kabinets Ord onach den Predigern und Schulleh i hl⸗ und schi erichtete Adresse ist nachfolgende Allerhöchste Kkabinets-Ordre er⸗ ; . j ilmniem ] sonaghen hrerigerm und Schullehrern in mahlf und schlacht= . gerich g oft die Veranlassung dazu gebe, daß die Kaufpreise unverhãltniß nn steuerpflichtigen Eadten eine angeme ssen. Hei gũtunm a f E deehlss lng * rn be ; nöchten. Es scheine ihm
gangen: J niebrig festgeseßzt werden, um dadurch die Stempel-⸗Abgaben zu n ) j ). ; Ich habe den Ausdruck der treuen und loyalen Ergebenheit der ehen. was später oft Heriegenheiten herbeiführe, wenn dir von ihnen und ihren Familien bezahlle Mahl ⸗ und Schlacht ⸗ v er ann gan?
rei tliche Schrift — a , , m. fe, nd bittet un Slände des Greßhergogtbums Posen in der Adresse, welche dieselben z ele m , wer dee, Schulden auf die betreffenden Gm steuer . en a nnn gusclag gusgesetzt werde. N. n ;
9 2 3 ar Held, eifrig, mn nn f ct stutze, herbei⸗ bei e, w. der Eröffnung des Landtags an Mich gerichtet haben, sincke cufhunehmen. : Der Landtag . e Beden ö tragen, diesen Antrag zu befürwor= zu agel ]. . w e inn . s ; vag ällig entgegengenommen. nen aufrichti M Die Petition van zwei Hemeinden, welche die Verwenbung n,, nr 6 ö u bern, eine solche Ausnahme eee, — er ann daher nur mit Zustimmung seiner Fr foren e een unezbeigt at free Dühhssien iter vis Snge m Ten e , n n or , ,, n,: e re ln f, , nenn n, e rr, n n. , l . e n n, e r , w . wn nstz:. ger din sinifes Pigs uni. 2 durch die Erklärung, daß es ihm gebühre, die Debatten zu leiten, , m lich clue sp Then, Mb den sshuenn welche nur orgen oder weniger Feld besitzen, die 254 hei wöher besolbet waren ung bort atem ment G inzi J edners aus dem vierten Stande ange
ü ennen zu geben, werden Sie zugle prechen, n niß ertheilt werde, Laub und Streu aus den in der Flur n a ; mehr Gelegen ⸗· 3 en z den Mann in gesellschaftl i er e er n, ,, an r . de er dnl 96. n , , , , , r, . v e Wohnortes gelegenen Kniglichen Walbungen entnehmen zu in . dae, mier, n eng ene, ned sich einen Nebender- dar , , nichte mehr ue e el ig el che, . ; ; bern ern ger, , r gn ne, nr n e . Der ö ö rr, e ling, 39 . 9 e ; n de . z * Besorgnisse, die der Redr ) iest die nach⸗ * = gemein gefaßte Antrag, der jedenfalls mit den sonst so ring ald zu pr vorhin angeführt habe, würden i
age e, . j Berlin, den 25. Februar 16456. a mn 3. . n n. 8e . * e . . gon nen Aller 6 ö pr ehen ĩ 3 Mã 24 J riedr elui. und mit sonst bestehenden Berechtigungen in Widerspruch reten ni zin einziger Fall vorgekommen,
die Verordnungen vom 65. Juni 1823 und vom 27. März 18 F ch hier en Tel ner ef. J 3. iber ü r n hen n
bezeichneten die. Gutachten liber Proposttionen und Petitionen als An ö or ; rkl ü isten ĩ i vor. . dtageMarschall, Grafen von Grabowakli in Posen. 10 Die Petition von 9 Ortschaften bes wei enseer Kreise ⸗ der Ehemann wirklich bar 46 ine, n n, , nenn , e, , n a n n. an n v0 den Eingesessenen derselben eine geen l ßen, ihrer * * ĩ Vermögen zur e nel,
nach sei eine Adresse keine solche Schrift, und kein Deputirter, dessen und, sommz gleiche ung verkhälmißth ße ge Be lune ee, muh e ; n zh nach bein Zusammenhalten
cht dem Inhalte derselben widerspreche, lönne zur Unterschrif Provinz Sachsen. übrigen Unterthanen ihres Vaterlandes zu Theil werde, in dem wahren Sinne und Ein standesherrliches
An
derselb nöthigt werden. Aus diesem Grunde habe er die Un⸗ ; t j ; z ] .
. 8 ef mit deren 6 er nicht überall einverstan⸗ Merseburg, 28. Febr. Go rtsetzung der ten Sitzung) wurde sofort zurückgewiesen, da eine ganz leiche Petition schon Zweck k müsse dem einen so
den gewesen sei, verweigern müssen. Er bitte, 2) Eine Petition, welche dahin gef le ist, die Ortsrichter streng dem siebenten Provinzial Landtage aus iristigen Gründen zur wenig als dem anderen Schenkungen ein⸗ biese seine Erklärung zu Protokoll zu nehmen. anzuweisen, die ohne Gewerbeschein betroffenen Hausirer anu⸗ wiesen worden sei und diese nicht widerlegt worden wären. zur seitig vorzunehmen, welch herrliches Mitglied Der Marschall schließt die weitere Digskufsson, indem er seine halten und u Strafe zu 3. 9 dem . oder 159 66. er n von 3 rie e r e n mn, ö . auen ans 2 .
ü ĩ . ie bei . dem andern Denunzianten eine Belohnung zuzusichern. alle diejenigen, welche die Befreiungskriege 1813 bi i io das Familien⸗ ; 4 err Landta
früheren Bemerkungen wieberholt, daß die beiden Abgeordneten ke. sedem an d g. zuzust vaterland 2. Heere id , zur Zeit aber bas M nn ch daß die schlecht Rechtasystem für die . , , zu einem dahin, daß Jun
i ifts ⸗-Drbd versto d die ausgespro R Es wird vom Landtage beschlossen: die Pethion nicht zu berüc⸗= r ü ;
6 rer, en, m,, 4. . sichtigen, weil die jetzt ö ge , ,, 9. el wi ] ; 9 ag. . . ö 16 seeallenr . ů ͤ . ö 3 ö i ; ö , . esem Sinne ein? Denkschrist er k ? . Ent betref⸗- v 8. Dezember 1843, den Hausirhandel ausreichend beschränke veranlagt sind, von der Entri ung der Klassensteuer befreit wen elten; d ie ausarbeiten lassen, liegẽ, ;
e ö 26 , egen eine noch größere Der Lanbtag beschloß aus den in der Petition angeführten llgemeinen zewiß noch diesem Ziele führen un g gend .
ĩ Polizei- j nd d bente wiß no ; fend die Feld. Polizei ⸗Srdnung, libergegangen Ant ich er sie P abe; weil, wenn einzelne berũdsichtigungswerthen Gründen, das Gesuch an de Königs an war einstimmig Die Stände sich über die in Vorschlag ,, . wurde sodann die
Der Aueschuß hat gleich im Eingange seines Berichts dargethan, Beschränkung des Hau rhandels erklärt ) . . * r . n , nr, n. i , . 6. i e . . er , g . e , , ., Militairs, welche in einem der Jahre tg eheliche Güterrecht bestehenden Mai i d t i halb bei den vorgeseßten Behörden Beschwerbe geführt wer . r wel z —ĩ . D n n , mn, ,, , , n, ö * wa man Allerhöch⸗ 1814 oder 1815, in den vaterlanbischen oder verbündeten Hen . ain.
l jetzt es inem G um Schuße des wo dann Abhülfe sicher zu erwarten siehe, 4 en, e , jeb an einem Gesehe z ha sten Orts . e e. gewiß richtigen Grundsatze ee . die so 8. und, in der letzten Klassensteuerstufe veranlagt sin, em & ng mit Abgeordneten der Landes-
. 5 weck, die all ir gehässigen Denunzianten - Aniheile entweder ganz abzu chaffen, oder teuerfreiheit für ihre Person zugestanden werden mochte un dem Ju e des lassend beer, Täsetz Ehthnnf Kat zun fe ed gem, enn z schrü h 39 fern dem Allerhöchsten Ermessen anheimzustellen, ob diese ger er, l . ,, . einigen und den Entwurf zu demselben e nn m n, ; ö * enthält: ; 3 6. ae en, . , 46 . 3 e, r. ö ern e nr : ke n 8 fa flat in der ad 15 an des Königs Majestät zu richten= ö . hei, vuige ber; J sei, beschränkt wissen.
2. Bestimmungen wegen der Vergehen beim Hüten, 8. 1— 39; ewerbescheine auf solche Waaren, bie dem kaufmännischen Ver- ie in dieser Stufe steuernden Personen ost auch bedürftig n , ĩ uickenden te Henkschrift, welche der eute begonnenen Diskussion zum j ; Polizei⸗ k ören, als Gries, Graupen, Nudeln, Stärke, Aümmel, 12) Eine Petition gegen bie Heranziehung der Handlung Lehth oft sehr drückenden äußeren Lage des Dolkolehrerstandes zu ge⸗ Grunde gelegt wurde, ist in Fo 8 i k. g. Den n . ergehen gegen bie gel. Polizei 969. ** ; ĩ ; 93 8 8s j dbenken und ihn der Allerhöchsten erücksichtigung zu empfehlen, Geseßz⸗ n r . nne gene ir, 6 2 3
Ordnung, S9. 40 – 44 grobe und feine Eisenwaaren zc., und aufs Nusikmachen ausgestellt zur Klassensteuer. ; ) ; ) ĩ ; d bittet bei des Königs Majestät dahin zu verwen⸗ Der Landtag hielt diese Beschwerde ganz unbe ründet, da Rede mit der erforderlichen Stimmenzahl nicht angenommen dagegen von einem vorbereite z d werden, und bittet, sich e g jestãt dahin z 8 h se Besch ganz g simmig beschlossen, es in dem Ptotokolle zu erwahnen, ; ein jeder dieser Arti nen , , . .
* C. Bestimmungen rücksichtlich der Strafen und ber Kompetenz der tte ; ü e 2 oörden. den: die Ertheilung von Hausir⸗-Gewerbscheinen auf diesenigen Fa⸗ Lehrlinge nicht zu den Angehörigen der Haͤushaltung der Lehwh mig be] - ;
i e, erkennt das Bedürfniß einer Feld- Polizei- Orb- brikate und gen ie zu i , welche nothwendig auf diese ., und es mithin ganz in der Ordnung ist, daß Lee, ne die Stände Wersammlung. zi St. Miaje igt das unbedingte Ver, Der Art. D hiergegen, es nung zum Schutze des Eigenthums, namentlich der Feldfrüchte, an Art in Handel gebracht werden möͤssen, die Augstellung aller llassensteuer besonders veranlagt werden, und der Petent gesehlh n habe, daß Allerhõch stdieselben, so weit es die Staatsmittel inzi gegen Extrava und beantragt bie Annahme des Geseß⸗Entwurss, wobei er nür zu übrigen aber zu verbieten. nicht einmal verpflichtet ist, die Klassensteuer für seine Lehllinj fn gestatten, durch Zuschüüsse aus denselben für möglichste Ver⸗ ü ; in fümmitlichen L müsse al ob dies dur Bemerkungen über einige Paragraphen sich veranlaßt sieht. H Die Petition eines Landtags- Abgeordneten auf Beschränkung bezahlen. * 5 2 3 äußeren Lage der schlecht besoldeien Vollsschullehrer Mittel erreicht w
§. 1. Nach der gs des Ausschusses könnte dieser Paragraph des Gewerbebetriebs der n n. , 13) . 6 . in nn ,, , ,. . 1 99) 53 . . g, Dehne, wn, gen, ß s. ch f̃
i ĩ ĩ i ition ad 3, in geht, ehörden ermächtigt werden, über die Verpflichtung ber kenn ; scher D so verstanden werden, als hänge es von dem Willen der Behörden Der Landtag lehnte die Petition soweit sie dahin geh hörden chtig 3, . 3 951 be . 6 . hen Birr nnen n en
rdnungen zu erlassen. Um jedem Zweifel in dieser Be- daß der Haustrhandel mit ben bort angegebenen Gegenständen ganz fenden Anverwandien zur gegenseitigen ͤ t ) — — ; k . ber Aus D* vor, in Ini des 3 he,. e möchte, aus den bereits ad 2 angegebenen Gründen Bestimmungen des Allg. Landrechts En . Tit. 11 S. il 27 n . , tigung der Bierbrauereien, damit sie zu der Alternative, . der, Zustimmung Alönnen zn seßen müssen auf den Antrag der Betheiligten / erlassen einstimmig ab, und wpes auch die betreffende Pention in Bezug auf 256] und Tit. 3, g. 14 bis 16 ein Interimistikum festzuse hn! h 3 9 9. undes Bier liefern; e 19 auszusetzen ber Frau zu unlerwer gü erklären, und es werben. Diese Aenderung wird gebilligt. die Beschränkung des . iehenden Musikmachens hauptsächlich des⸗ solches, bis im Wege Rechtens eiwas Anderes sestgeseßt wi ö m , der Malzsteuer; ü gefu Prüfung urfs es — 9 doch nicht angemessen, des Mannes solche 8. 2 ist dem Ausschusse aul si u erschienen, weil man nach halb ab, weil es in den Befsugnissen der Orts polizei ⸗Behhrden liege, zu vollstrecken. r 6 ) 1 niliche ushebung oder Trennung des Kleinhandels . , Gesetzes ann. Fesseln anzulegen. . den Worten des Entwürfe annehmen könnte, als ob die Tüchtigkeit daffelbe angemessen zu beschränken, obgleich auch in der Landtags⸗ Die Gründe für und wider diese Petition wurden auf das se J mit Branntwein Seitens der Material ⸗ Handlungen; , Die Artikel 3 bis 6, welche bestimmen: El Ein anderes stäti des Hirten vor dem jebesmaligen Austreiben des Viehes durch die Versammlung mehrere Klagen über das Lästige des umherziehenden fältigste erwogen und besprochen. ) un . Beauf chtigung der Destillaturen in gesundheits⸗ Daß die Gütergemeinschaft ihren Anfang mit der vollzogenen he sei, das Vermö Orts- Hehrbe sestgestellt werden müsse, und deshalb hält der Aus- Musilmachens und insbesondere des Orgelspielens laut wurden, und Es wurde einerseits angeführt: . po . icher Hinsicht, und 23. nimmt; 5 den lr nothwendig: daß eine solche Feststellung nur sich von mehreren Seiten der Wunsch aussprach, dieses Gewerbe die Fälle kämen sehr häuftg vor, wo sich gesetzlich verpflichte 9 3 zur Dechung des Ausfalls an der Braumalzsteuer um daß dieselbe sich über alles Vermögen beider Ehegatten, so weit ontraventionsfalle vorzunehmen sei. nd ig zu n e,. . k 96 . — ihre i og n en i, w 1 , y des Gewerbesteuermittelsahes der Gast. unb Schenk es . feen , ß. ee, de, ist, erstreckt; ine Petition, welche wünscht, daß der Provinzial - Landtag in en, die Dominien nd Gemeinden müßten dann eintreten in * - aß alle voreheliche Schulden beiden , . ö. welch sch 9 ; m mn ö Der Landtag erkannte zwar die wohlmeinenden Gesinnungen des schaft fallen; . . ,
olge der neuerlich erschienenen allgemeinen Gewerbe⸗Ordnun unterstüßen, zu einem Prozesse pflegten sich dann diese nich l ] . . Er Masestät dem König die 1 eines 3 i en, da sie die Kosten der l ute desselben ca Hire gern an, hielt Uchermaß in Genuß des Branntweins für ferner daß die Wiederaufhebung der Gütergemeinschaft nach ein. daß alsdann ein i heine, komme
Regulativs über den Gewerbe⸗Betrieb im Umherziehen beantrage. Die geseßlichen Bestimmungen wären darüber sehr klar und um ecberderhlich und gemeinschädlich, konnte jedoch die gänzliche Ab- gegangener Ehe, mit Wirkung für die Gläubiger, nur lnach Maßgab— . läuftigkeiten.
R Der ear gn war der Ansicht: , . felhast, welche Verwandte sich gegenseitig zu unterstützen verpf (n dieses Getraͤnkes aus Rücksicht auf die Gewerbovor ihelle und des 9 Landrechts 88. 392 und 417 — 42 . . in . zu ,
wie es allerdings wünschenswerth erscheinen möchte, daß demnãächst wären; es handle sich daher immer nur um bie en , 5 n ng und aus billiger Theilnahme für bie Lebeng⸗ nen erheblichen Bemerkungen Veranlassung. Zum Ari. 7, welcher 2 1 Vorschlag bei⸗ eine Rexisien der Hausirgesetze, des vorläiuigen Reguiativs vom Jemand der Unterstlißung bedürstig und ob der betreffende An 3 * ger. Beduͤrfniß der arbeitenden Volkeklassen, welche sich lautet: zu e e, . . .
) ber 28. April 1824 und dessen Ergänzungen vorgenommen, und ein Randte' jn Stanz; sein solche zu gewähren. Zu dieser Entschin* * entß des Branntweins siürsen und erwärmen, nicht wün⸗ Während der Ehe übt der Mann das Verwaltungs- und Verfü- halb * sendecherrliches Mitglied äußerte, daß das Güterrecht des-
alle Declarationen umfaffendes Reglement , , würde, daß wären aber die Verwaltungs-Behörden weit geeigneter, als zie aun g , . und kann daher die gedachten Vorschläge nicht ßungsrecht über das gemeinschaftliche Vermögen aus; er kann La. halb wünschenswerth sei um den generellen Kredit zu erhöhen, Alles
f hien ] mworten, wen her ohne Zuziehung feiner Frau Schulden kontrahiren, Bin schaf⸗ aber, was diesen Kredit zerstören könne, müsse mit dem Zweck der
ine, bi ten, ichtsbehörden, d e die Verhältnisse besfer mil ? redit * es aber dennoch angemessener erscheine, die Ersahrungen abzuwarten richtebehörden, da erstere die Verhältnisse besfer kennen ad X und' q. dergleichen Beaufsichtigungen sehr lästig und ge⸗ ten und Schenkungs, Verträge eingehen und Grunbstücke ver ußern , ,. nicht in Verbindung gesetzt, sondern geraͤde davon
i die nur gedachte Gewerbe- Ordnung und deren leßtere. Wo schnell. Hülfe nothwendi ei, und rasch enlszih hä ich dung g ond
k sr e gf ber rw elt eh , im Allgemeinen, 99 nament⸗ . müsse, 6 es . fe ö. der le daß die . n s sind und den olizei Behörden ohnedles die Befugniß zusteht, und verpfänden. Die einseltigen Verfügungen und Schulden der en werden, wogegen ein stãdtisches Mitglied bemerkte, beide lich hinsichtich ber Wochenmarkt, Artikel öben werde, um hiernach Behörben luserimistisch cntschieben, uu Swan, a den legen, e g Verdacht hegen, daß Brauer und Destillateure schärliche' Frau sind nur in den Fällen 53. 321, 324 -= 327, Tit. 1, Thl. 2 ,. eien Kigenthümsr, des Vermögen, besben fei daher auch die Vorschristen wegen des umherziehenden Gewerbebetriebe berich- vielen, anderen dergleichen Jällen die interimisůsche Enischen . anwenden, Revissonen vorzunehmen und polizeilich ein= . gültig und für das gemeinschaftlüche Vermögen , , . verbindlich, eben
u tigen und ergänzen zu können; daß mithin ber Petitjon für jeht esetzlich beigelegt. 4 1 : ö igen und ergänzen z daß mith * für jet 9 elch e set, wie ea beantragt werde, sej becher tin Lc. die Herabseäzüig der Braumahstdeuer einen erheblichen hatte ber Ausschuß den Zusag vorgeschlagen: lege le r err nie ö ö ,. . . ; ; en oder
keine weitere Folge zu geben sein dürfte. e s fil ;
6) Eine Petition des Herausgebers ber Erfurter Zeitung um weges gegen die bestehenden Prinzipien, wie andererseits behauptet vn mn an den Staats Finnahmen chen und der Stgatg- Finanz- Sceenkungg, Verträge deg Mannes sind nur insofern gültig, al
elbe. landstaͤndische rn r. ei des Königs Majestät, ka eine z 2 anderer, Seite wurde jedoch entgegnet i alte nachdem vor hirzem ein an ehnlicher Steuer⸗Erlaß gewährt nicht zur Üimgehung der Beschränkungen seiner Die ir e el n z i. , , ; em
tag . pr s. . . Ser f gun . i. . — uren , n , ö. ö e. ., h e , gr eng un ht uff r nn der 2 wegen oder überhaupt nicht in fraudem der Frau ge⸗ Wir langstreise ma then lonn en, act depeh Lan wenn er re Hufe f. ; öni kneral⸗ am 1 * 1 4 . in, 4 . * 9 6p * en und ihm interimistisch bis zur Emanation bes Heseßeg auch ö gen Len? ungerechtigkeiten Ie en fra. ae, 5 es sehr hart und brückend wäre, wenn man den Matkrial-= „4. Ein standesherrliches Mitglied konnte sich mit diesem Vorschlag der ,, ä . g . Beseitigung des Intelligenz blalt Zwanges eine früher ge⸗ Bei der Abstimmung erklärken sich 33 Stlmmen für im eim en Verkauf von Branntwein ganz untersagen wollte, und nicht einverstanden erflären und meinte, daß eine freie Dispostion quem ,. . beg fn . g leer rel, n n g selie ünde !
ild i ihrt, od billige Ab Sti die Petitlon; da nu bi jliche Stimm erung des übermäßigen Branntweingenusses auf Antrag der über das Vermögen dem Manne oder üb tei ; ⸗ . 6 * n m e . nd ren gr * kin rn, . nicht . 3 3 er r. pen e Tas be ö vom 21. Jun 1844, Geseß. Samml. & cr nicht ang e. diese auch überhaupt e nee een e. e drmm, gr Ab nens söber Las gn hemnt ihm Jeslattei werbe! c * des Königs Majestät nicht besüirwortet werben. W worden sel, wonach der Kleinhandel mit Branntwein in den egen sein dürfte. Um das Vermögen zu erhalten, erfcheine elne He- des, ls bses erklärten sich 45 Stimmen für und 23 Stimmen Der Landtag glaubte die Petition nicht befürworten zu önnen, 16) Eine pen en auf Abänderung des 8. 625 Tit. 1, ;. (dena von einer Konzesston und der Bedürfnißfrage ab⸗ en en in, dieser Beziehung erforderlich, und fei es deshalb an. gegen dasselbe. om ngen weil die dem Bes werdeführer früher gewährte Erleichterung und des Allg. Landreqhts, wonach die Pflicht für die unterhel . s n . und e. . Els dieser Maßregel zuvör⸗ gemesfen, daß zu Schenkungen Seitens eines Ehegatten jedesmal inorstät des Auss Verwilligung auf Konnivenz und Mißver standn i beruhe, die Jetzige . 66 e n 3 unehelichen Ftindes event. zunähs !* 4 3 , Er eln ie j . 6 ga hr zetbatten Gr 9 , . pus egen werden müsse. Diese Ansicht wurde 8 16. 3 gar r en rr n, e, 3 aeg 4 . ; Ci . ien ih n . 1 . aus, wel er der Hast⸗ und Schenkwir he nicht ö . ö . . ö Ein heli Me mente daß es dem Manne jedenfalls . lage nach 5. 13 des , z. Jiai i834 lulassig ache, einem in ge a gl e vom 37. Mal ss bie Großilstut 1 in der heutigen I in b g er, im Allgemeinen untersagt sein müßte, Schulden einsfeilig zu kontrahiren, oder Schen⸗ , , , , , nahme zen ß * h ; . nich we e. ö ö 5 w. e , , , 32 nicht nur u n. , , ,, 1 err nr we, pfichtun auf die Dun. bes hn . enn a. iber m imd die Nothwendigleit einer Verlängerung bes Landtags zur rin es Biaposstionẽ Fecht zustehe. Der Mann sei kn en; der r hn, . leinen Unt ke ne, für die eh snen Einrichtungen 2. unverschrůn , e. . 3 . . 9. . . 3. Moi. ,,,, 96) * 3. e '. * 63 . — n e. . 3 ger rimi 75 Die Petlhon von 7 Bärgern von Magdeburg gegen Nuaf ze⸗ m e Verhütung des esmor zuhalten sei. S ᷓ— ren in Kenntniß müsse und könne die Wirksamkeit in demselben iberlassen sein. J 28 h K und 8 86 igen blut h 8er. im der 5 cine) . d und es denjenigen Landtags · Deputirten. welche die Ein stäbtisches Mitgiied bemerlte dem beipflichtend, der Satz,
ĩ . d ögli u beschränken. östen e dtognnesctt and die Amendemng derseben fesnstüen. et bog r gi g ef t, daß eine Menge auch auf e Ciusfe e rn 3. uf r Türe.
fraudem legis d egnung fand,
*