70 271 in durch die daselbst gegebene Bestimmung, bei Bererbpachtung bie Majorität des Aueschusses, nach dem Inhalle des Gutachtens, den Die Versammlung war miß hem Ausschuß Gutachten — e 86. n . . J bar er , , , de ge einn, n, ee, mne, 6 n r, , , , n , , r ,, , w,, d d, . naten ihr Widerspruchsrecht nicht nur g entzogen, sondẽrn ihnen 89. 18 des . vom 15. r 18410 in den —— 8. 15 hierauf folgte die Petition eines stůdtischen Lanbt ge- nn, , ; ihm . 64 * 2 n. der der ve dner; Wenn e bei e verpflich auch noch jede Gelegenheit genommen worden sei, ihr 4 bei * 3 und 4 chtlich des Umtausches und der Keräußerung ein⸗- neten. ; ö *. zi arg hen werde, best h erf f 59 i, 3 3, 6 * ae. tet 26 6 e. das. Aufheben des Vertrags in bas ich einzutra⸗ der e geltend 1 Es sei daher sehr dankbar anzuerken zelner Gutgpar oder Pertinenzien zum Zwecke der Erwerbung Es wird in selbiger darauf angetragen, den Erlaß eines f * 6 . ö —ĩ n m gen, vt. 44 aber i g sinde er, daß diefe Mahregel sehr hart sei und unter Um- nen, daß das vorliegende Geseß diese Verletzung wieder gut zu machen anderer Grund ne cin schiedorichterlicheg Verfahren über die ver- zu befürworten, nnch welchem bei Separativnen erwrisliche ö mn d, 4 ichrr g , . e. aß beide also sehr wohl *. 6 e . a . In der n n ; g t ten. ö olche Ver er wie Abgrordnerer der Lang gemeinden, äußerte, es müsst dem ze eh iger 3 r, e h 9. e , r. 2 —
' . t weigerte Einwilligung der zuzuziehenden Anwärter ausgeschloffen f. tionen der Grundstücke, namentlich darch Dunger, zu vergůhen n bas Kondomini
Das erwähnte Edikt falle, wie 2 die . are in 283 2 es 3569 85 2 Ronse quenz 2 Hen, * — *. selbst das Aufbewahren von — 14 gien md eim, rn, 3 tn g . , , 4 . go lere Un⸗ ir, , ,,,, , , , , n,, , , n we, br , de, lee neee eee, ee, ,, he, e, . n, ,,, , , , ,, e, ne, n n,, . 2 er 9 6 * * e, n, 3 4 e. 3 (g warde allgemein anerlannt, daß diefe Prtttion einm i ih. en, unf fllicher Abgeordneter bemerkte, baff durch y ,, . fon, n, n, , ee fen enen biah rigen 86. i. wonach es gar nicht nö= Rechte wieder geltend zu machen und . eben 14 * a Er. hrem . x. ebenfalls als eine Veräußerung zü betrachten, auch stand zur Sprache bringe, welcher fast Überall, wo Sryargtionn age Kirslrnmung i . wotben fel. dan en Cr ar ne, rn * . gien nen and? 7 6 n, . in ei, eine solche Kontrolle polizeilich k welche, mie er Einleitung dazu sei bereits im Jahre 1842 durch die Allerhöchste Ka- im 8. 6 und des vorliegenden Gesetz⸗ Entwurfs einer solchen gleich gekommen sind, bald mehr, bald weniger als nachtheilig für die 13 . Dieses . nun als ein ruhendes anzunehmen, sei worauf der Herr Neferent erwiederte, daß dan 9 *. . . , ge rät ser een gen funf une ber binets · Ordre vom 28. Juli getroffen worden, indem durch diese der gestellt worden i über die verweigerte er li, der zu 364 wirthschaft hervorgetreten sei. Es wurde aber auch bemerkt. deñ nene Erftn denn jede Recht, sobalb es estire sel ein fei, w eine Prodiga ltr. nn = nu fin n der Fall eingetreten entraltlichen ,, sei die man heilig halten müsse. Wenn S. 5 des Kultur- Edikts vom B. Ottober 1807 suspendirt worden sei. den Anwärter keln schiedsrichterliches Verfahren statisinden duͤrft, und um vollständige Abhülfe zu 6 keine Mittel angeben . E 3 estehen, daß er siz uren e . . 65! nen ö * e,, e, . 6 ᷣ aber die Bersammlung sich für die Ein führung der Bücher aussprechen 1 2 2 a , w weil a , ng des in n n . 2. nee s. * r,. . ie Mittel 2 darin. 23 23 m gar nichts benken lbnng, worauf, ein sicbtischer Abgrorbneter bee a Man Enes sich nicht nil nls r 26 tze kan gh , m, deß damm dit Chatrang der Sen iert
emeinen Lan .I. Tit. Hl. II. Tit. angeordneten schrederichter lichen Verfahrens die e beschleunigt möchten. winmn Rr des Ent . i nicht ꝛ e 223
der g,, getreten und dadurch insofern eine , , . vorzugsweise in die Hände bes Obmannes gelegt werde, was für die Spezial-Kommissarien an der Beschleunigung der Sachen duiʒ 29 a zi, e n wen r n fer nn, fn, sei neren 2 e n , mne, e, ne Der erste Redner des dritten Standes: Es handle sich hier, so entstanden, als nach 8. 193 Th,. J. 26 2 e, . r h 1 und gesig 8 so konnte 3. — 6 — se, . der e oft r, , . * es konnt bes nicht fosort in Kraft trelendes Erbrecht. Nach demselben wür⸗ müsse es gestattei sein Heeren e zu i, rf, . chaten 3 de en gestern zum s. 1 vergeschlagenen Amendement, um bag E, de e men, 2 n öl ken enn . ae, e. ifi 17 2 . n. 9. 3 e . 21 e, , 4 , 3 * ,, En missong die Kinder als Erben betrachtet, hätten aber keine Vigposstion Verꝛnaltung beg Vermögens zu bigeghen. Les durch die ö st r n . nee, T , i enn nn dn, webe. Lehnes, die Verträge über einzelne auf Erbzins oder Erbpacht ärte sich für die entgegengesetz ung der Minorität, nämlich Last gelegü werden. sei nicht zu verkennen, daß Seiten h dag Vermögen, bis es ihnen durch den Tod ihrer Reltern zu= der sosortigen Schichtung zu bewirfem, eischeine unzwedmãßig, . Heer ir rn e f. 6 . a n
e: Theile oder Stücke bes Lehne anfechten können, wenn fie den für ing ü es zweiten Abschnittes und erkannte die dafür neral · Kommissionen zum schnelleren Betriebe der parationen B. Eben so wenig könnten die Kinder über den ihnen zugefalle⸗ müßten ihm deshalb andere Mittel durch das Gesetz gegeben werden. sen sei, sede Kündigung einzutragen, sondern daß bemerkt werbe, auf wie
, m, 2 * Fe r n, e 5 9 . . e , gelogen se, — 6 ee her e . ber Peittion . . . nen, 9 Ein anderer städtischer , , bemerkte, daß, wenn Mn lange der Dienst ⸗ Vertrag abe eschlossen und ob er vor Ablauf der Dienstzeit würde aber eine Ungewißheit für die Erwerber solcher einzelnen Lehns⸗¶ Verfa ren eine Erleichterung der Erbverpachtung zu finden sei, für der . y der Gemeinhrito⸗ Tbeilungs · Srdnumng voin 7. Ju San ber Art. 11 be Cunrn f ibehalten ee n, . . 16 n gallen e fe fc hebe, worden sei. * handle sich mehr von ,, stücke herbeigeführt, welche zu beseitigen ke r nn . 3 . k 2 bemerkte ne ,. de durch . 626. des 9 bestimmt, daß der enige i, 94 die brilich an err bange redn, u m en un ies ise Frage ver, * ze gina n e dn ge en genf! e , 55 . diefe nn das Aufsuchen des Dienstes erleichtern solle, als . , , , , , , , , , Eee be Atte en beäle igenbenne ret. Wraith falt ze iiben, s ses in, dete es zu (rä abgeschlossener und a Ser er legislalorischer 33 86 ar ng ollen zon der Zustinmung der Anwärter a barg, mache, lußungen schon veriden sten Dee hungskosten, Gegenstand. „2 mit zu erstrecken, worauf ein ritterschaftischer Ab georbntter satz, daß mit dem Tode des einen Ehegatten ein ĩ ä hene feen gere che, hen se nur bar nch er, g. nicht 77 wie nach Inhalt des 2 „Gutachtens die Manorität die Erbverpachtungen löer die Gebühr erscwenrt werden wörben. Die Vergütking sein soll, welche dem Abtrelenden von dem Empfnng b. Aaig'gnete, daß, wenn auch der Mann die Yoposftion frer ers n m em ; s; 8 communio pro- weisen könnten, daß, wo und wie lange sie im Dienst gewesen seien, gewollt babe über die Näßlichkeit dieler Snopensien verhandelt, son⸗ Mohd zu 8. 3 sprächen dieseg and die Bringlichkein des Bedärfniffté. leisten isi. gens ig des zweiten Punktes aber man der Nielnm snsthaff iche Vermbgen habe bog bär Erber, ge mn nel, 6 Bic herrn. ere selbst auf. und in helchen Verbältnissen sie ständen; um bies zu erreichen, solle dern es müsse nun sosort auf das vorliegende Geseh selbst eingeßan- der Erboerpach tungen augbrüädhlich aus, unb be werde durch das in Laß die beliebige Rlufbewahrung des Pängers nicht verboten n . neben me Leer fe nne , fen ben Son dn 20 6 eg. 9 beibehal bie Kernschast zut Eintragung ver siichtrt werben, und wenn bie Derr⸗=
* er en lied der Minorilät des Ausschusses erklärt auf diese . w 1 . ,,, nr, . 3 e r . . a , . chte der Kinder, welches gleichfalls kein ruhendes sel, sondern wurbe mit 46 Stimmen dese t n . dan g r m n , h ö 96 ern sᷣ affen a. b in itgli r inori ; J z it. en, ereinigte m mi m * * n, = 3 4 z l a, — 9, . itterstande ri iesem a letztere Hehn n daß allerdings auch jetzt gi über 39. e. z i. in . deen werden. Dieser aber werde, wenn man für Beilegung der Petition sich ausgesprochen hat. , n. 2 fen gn g g , n i , ,. affen n, e n ,. 39 wünscht 3. 37 Recht des Dienstboten, ein . ᷣ
ni e. 8. 5 * . vom 59 . Tell. n lber g ir G, 4 ö . ** e . 3 . re , . ö — — ag hiaimit bemerke ber Herr Aubschnß Yletto? ! ba ent. i 69 ztung baer n far, ,. denen eit frei, die ver ae, ange 9 ö Duhsechen. am., feen e. e . . . fin igen mn e e dee , hie fn n fn rn gr Provinz Westyhalen. neh Güsesßenemnfchest s Rechtes Memcen, del den Ch. land 9 nr gel mn, nne . , ue n, i r, d, m. eines Gesetzes sei noch keine völlige fh. unß ef 4 i 2 zer gungen zug 4. es ren r zu . ; 6. er Ab⸗ . ; ; im Augenölidg? dea Toles ber mm keel e, n n m. en ee grtelnfr nm either otrotdnet i . 56 v Fabri . ei 3. sich von selbst verstehe, und liest sich zaher znzörderst um dit Fragr, ob die nicht zu verkennende Näß- er, üters dies. Kontr aherse erklürten sich nür ? Stimmen, für Münster, 28. Febr. In ber heutigen neunten Sin zugefallen, ei Die Schichtung sei er tung eingetreten daß der Ueberiebende ber Aeltern verpflichtet icht en , Leiner dels ben, geren ng fir öl. nie geri gor. lichkeit und Nothwmendigkeit deg §. 5 jenes ECdikis zurüdtreten solle, das Ausschuß⸗ Gutachten. Alle übrigen nahmen den zweiten Abschnitt wurde die Diskusston über das eheliche Güterrecht in der M bre sbst Jber burch ben Tor geg werff gest tent Gen, ;. . erpflichtet ist, zu schichten, Ein weiterer Abgeordneter dieses Standes findet die vorgeschia=
geen den Umstand, daß man den Anwärtern des Lehne⸗ und Fidei. des 8. 3 als sehr kenn an. Gegen die übrigen Paragraphen Wesiphalen fortge g P . wenn er zur zweiten Ehe schreiten will, gene drin ß Uebertragung der Strafe guf die Herrschaft un illig. . ein 6. 6 verleihen wolle, welches sie schon seit 18607 des Entwurfs von bis mit 8 war nichtg zu erinnern. In 57 . . , . J. 6. gan n beizufügen: — Utzen Hrunßä aner! uratel gef br renn stt, Rita ! z wn, . 6 6 daß fei, , des nor Cern ger ch hnigtett ant dar K e e derm ägens unfähig wird; und an erbem we, Fg enen l derne, , furn. , fr e Erber palstun ein Cen a. gideů ommnniß Har gene, eic eiern Gesetz überhaupt angenommen werden solle oder nicht. Es erklärten ö . ne. g s. . ; K ö . J Ehegatte zur anderweiten Ede schreitet oder selbst verstirbi. 3) die Kinder auch alsdann bie Schichtung forbern können, wenn all daß die herrschajt hdi ere 3 Zeugniß ein . e ( d . durch . Edit von 1667 . auch wicherholl in ben Motöven sich von Len 6 anwesenden Lanbständen nur 33 Stimmen dagegen,ů eh , e, , . nn nn mneres stäbtisches Mitglied hielt sedoch folgende Faffuͤng für sis die Großjährchgkeit erreicht und eine sesbsfständige Wirth . nichts weiter lr . rg a hen, ä dikt 2 Jondern. und wurbe daher die , . durch die Majöritüt der soͤrlgen lungg-Verträge eingehen und Grundstücke vergküßern nne e, meren. schast errichtet haben 8 uren ö irstzgf gerichtlich n,, . d, Besitz klei. Stimmen beschlostn. Die cben cmoähnte Mönorirüät bemerlte noch den lann, ,, . , 93. ac m i dem Tote gnes ber ghegatten unsbgefunbent Desten- wurde lch Wegfmiien des Zusstzes 3 beantragt und genehmigt herl Genfer d, , nf ü gen. ö n m nerer W ne. i m ,, *fg. i 5 der ger. aughrn chic daß sie nur. deehglb eden die , . . nn in o nir z. bas , * ; emen rerhanden, so treten dieselben an die 6. des Verstorbenen Der Artikel 17, nach weichem ü 9. für künftige kiten en r enn irn n , rn , n cines Grunhstiüctes an be fern Staatb ür ger sel und. niehr Klebe Lam 66 habe, weil sie die Beibehaltung des §. 5 des Cbilts vom ber Art, daß sie mit dem Ueberlebenden die Güter- Gemeinschaft Rin der Regel die Schichtun nach dem Zustande des Vermögens bag Amendement. . schieht, worin es sich zur eit der Schichtung besinder, Der Herr Landtags- Marschall bemerkt, baß diese Augeinander⸗=
7 DOltober 1867 wünsche, dessen Rieposirion jetzt um fo ausreichender lich sind, . iurisehen. Vaterlande habe als ein Besitzloser, aus welchen leicht Proletarier fei, als nach dem iuzwischen' erschienchen Cefeße vom 1! Januar hatte der Ausschuß nichts zu erinnern gefunden. Dagegen stellh ch dieselbe fielen alle Uebelstünde der Inventarisation fort, und zan keinen Bemerkungen Anjaß. setzung gegen den Vorschlag des Aueschusses gerichtet zu sein scheine
* * enn 96 3 erf t. en r gn öh gen . * Ablosung des Erbpachtzinses durch Vertrag ausgeschlossen be n d , nn,, ce nicht cuueten, ö . , s. Schärfen des Entwurfs begegnet. Die Weglassung des Art. 18, welcher lautet: nicht aber gegen das Amenbement. alf ift mehr Früchte erziele als der große. Wenn die Motive werdeg, lonng; ann an worauf die vom Herrn Ausschuß Dirigenten amendirend gestell⸗ SM zam dem hitte der eist. Amendbementestzsisr beantragt Hatte, ziEtsolgt sie Cie Sichtung) seboch H auf ben freien Antrag des Der vorige Redner will sie gegen das Amendement gerichtet sagen, ltaß ber Rothstand er Zen von 6 welcher bas Ehm her⸗ Hiernächst wurbe ein von dem Herrn gandtags Kommisfar us an sol per rern g rr une rs, Eh n, innen dung 6 ee. von ihm in Vorschlag gebrachten Zusaßz zum Artikel 11 überlebenden Ehegatten, 2) oder weil er zur zweiten Ehe schreitet, haben. 36 22 16 , den Herrn Landtags · Marschall ergangenes Schreiben vom 8. Februar mil 18 Sinnen bejahl nern t r Gim wn mmm sstimmun 7 bringen, wurde eingewandt: Dieser Zusatz stehe 3) oder weil er als Verschwender oder sonst unter Kuratel gesetzz. Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Wenn er die Fassung und fung sedes cheset, weschts ben Erwärb on Grunbstäcken burg; z. c die dem gegenwärtigen 2 , über Hie sih hieran eihende 2. genge? iffnkaren Wyderspruch mit der 6 Absimmung:; Mit dem wird — so steht den Kindern die Wahll zwischen der Theilinig richtig verstanden habe, so folle darin ein Berbot liegen, daß die fem i ; ershw en, uit dazu beihragtn, mine solghe ge wird? e n. . Provinz bestehenden Sti tungen besreffend, in Vortrag soll der Art 8 bei beetbter Ehr ur Anwendung lommen? (. 1 in, 0 Watts trete nach 6. . das Erbrecht ein, und nach dem ersten Inventar (Nr. All) ober nach dem gegenwärti⸗- Herrschast den Grund der Entlassung angebe. Nach seinen Ansschten herbeizuführen. Die erwähnte Rechts- Unsicherheit fei aber nur erst 8 Ez ist in di Schreiben die Erllzrung d melten wurde mit 42 Stimmen bejaht und mit 27 Stimiuen vernejn 2 . ndern Schutz gegen die Willkür des ueberlebenden gen Zustande des Vermögens“, . ö. — müßten die Gesetze immer den Sitten entsprechen, und bisher sei es durch die Suspension vom 28. Juli 1842 wieder hervorgerufen wor · Gi i y . ee. e w Es wurde sodann die fernere Frage gestellt: . 6 — n Tod des ei ⸗ wurde einstimmig beschlossn.. in, der Praxis immer so gehalten worden, daß der Grund der Ent= den, und wenn bas Edikt bestehen bleibe, so höre auch diese Unsicher= * wagen, md, e, , . ; t en, nn, sollen beide Cheiente bei brerbler Chr liber das gemeinsfall urch den Tod des einen Ehegatten eine Erbschast und also * . nn lassung angegeben, oder wenigstens der Herrschaft frei gelasfen wor⸗ heit wieder auf. Das Müglied müsse daher darauf antragen, den ob und welche ausführlichere 2. sie über den einen gder Vermögen zu fam m en testit en können? neh entftehen, sei Folge der Abstümmmng zum Artikei 5, nach 1 , den sei, dies zu thun ober nicht. Er wünsche, daß dies fakultativ §. 5 des Eilts vom 9. Wr , ieder herzustellen kund den den anderen . nn . ie. wihnschen, damit eine solche und In en i bejaht. ö 4 Eanhendhmzen worden. n , — Nh ein⸗Pron nz bleibe; benn es könnten Fälle vorkomm,en, wo' ber Mächweie beg Ent= , ,, w , ö . . , ĩ i ö ; 1 e, da n, , . j illi. mine zĩ l 3 ; r ew theilte der Herr Landtags ⸗Mar⸗ die Her i s. w.
Er,, n, ,,, ee, d, d,, en n, ö,, , dee n, nm,, e, e, d,, , ,, K so wenig, wie ein anderes Gefetz, nußbare Pripatrechte aufgehoben. Pialign so umfangreich wären, daß zun, sorgfälnigen und grünbithhen ber Che . sind, der lleberlebenhe big cine Hängt un ö, th anten in der Mueihkung diefer Fecht, beschränkt fein, hiatberichts be Seehandlung uvsn dem Herrn Landtags. Lommnissnir das Mere auch, entjncber' müsff, H'stihint erden daß die Attesie . Heer bang habe nicht zersibör end, sontern segnend Kew it, eren, mr .. n n, mein schafllichen¶ Ven n gend gig ein gent eue n ue, e err, er en, reel nr nr, . ge en 3 hab ae ic, , . Aung aß e e. i. 9 den a, enthalten sein sollten oder nicht. Enthalte das eine
i ni us ei N „übereilt oder gleich⸗ ee ne, . J a, ais en een, wee, orb ĩ de ai 6. n 6 Kn r 1 iscin i. J rach auf den Antrag eines eordneten der Land⸗ esindebu tteste, das andere nicht, i das Gesindebuch, , h d ür een e err f w, Arbeite kräfte 69 der Dauer des Landtages nicht ausreichten, und Ra n r, , Dit — des Daseins der Rechte sei aber die, daß diesen Semeinben, dafür, daß fairs Hing d, ein erhalte, auf dem die rn f Ic. fal gr, 5 ) een n er ö) .
Fe habe vieimehr zur Erhaltung des Staats und zur FJörderung der wunde darum beschlossen, einen Antrag. tahin zu ellen; näheren Glate de ne len theilt und falls leine falche im e. . Fblßrt; e mne tho geburt Erst den kürzesthn Wege besorgk zi sein. keineomeges, daß den Dienstboten die Austellung eines Rhttestats ver=
Nationalfraft Schranken und Fesseln beseitigt, wodurch bie Reh fee; w . ; ar. , , n , n m, der seihs ersten Grade vorhanden smnd, ihm das ganze g 5 . 253 i rn, , , h, ih e rn , ne y n , , , m, mn m,
: srbder en. r Ing röße und 4 = e wer . m m, wech, ; 5. ü ümli ibt: ͤ . ; 2 ; ö aeg ; ntragen: abgesondert. .
i . . 6 3 a Nagbeburg. resp, fit. Magteburg ind gaibersfahbt. cnck for den ale nn, nn. „der Landgemeimn än der atur ber älterlichen Berhältniffe begründeten Motiven 1. „Eine Petztion von Kleidermachern aus Köln, betreffend die ; en Mitglieh bes Fürstenstandes hält dafür, daß das Buch nur J,, e ,,,, e , , , i e, gr, , , , dnn, ,, die mit den Vortheilen, die sie gebracht, zu vergleichen wären Cr gn. ar en. . , , . ̃ ĩ . stü Li bes, 1 2 ö . Gonsectionage; geht an den vierten Ausschuß. er Herr Landtags⸗Marschall erklärt, daß der Vorschlag des fer Mi der . . e ere: ö , T een r. . , e n ., n, eg, ö ö , . en n 2 ͤ t , n n n en. 1 eben⸗ te 2 rh, . e, , ö aus g hir . 3. . der . . Widerspruch e . kin ö.
hren, ba, nh * —ᷓ 166. e . 1g. ur dem Deschlutznaß ö. 19 3 . egen n liche Behin iche iüfft. treffend die Yeschränkung der Auctionen; welche dem vierten Aus- bstimmung gebracht werden müsse.
3 . I, ae. 5n . Ptavinhial eantitags einzeln brauflragi werden möchten. . e, , , . . nn, s , n. 6 ; f n Bemerfung bre Hrrin Lanbtags. Mnrschalla, daß im schilt überwiesen, und worauf mit der Fortsetzung der gestrigen Dis⸗ i r gn ein e nr, lesselten Standes das Amendement, ,, , , ,, , ,, , , , ,,
sutes oder zu Lehn und Fideilommiß wieder verwendet werben müsse. . e . 23 e, dener wahnte Ni ; ; ⸗ gucer ᷣ „for ren wurde. Vermiethungen, unterstüht hatte, machte ein auderer eordneter
6. so han. . ba 9. zur Erwerbung ö. für zar n g e. zur Kenntniß bes Herrn Landtags - Kommissarins gebracht , erm gens auf Lcbencltng 1 98 d der Herr. Ausschuß,- Dirigent soiches zwar zu, . . eReferent verlas den g. 3, bemerkend: er sei von dem Auesschusse. ditses inen. den . einer . gen erf, der deffer gelegenen C und lücken angelegi werteg. Bäch K h sr, werde hate r n r ge, ne. ben. Beistgen angenowmes, deß . en, daß dem Lehnsbesttzer ee n . über die in seiner vorgeschlagenen Fassung beibehalten worden. Dauer des Gesetzes auf 26 Jahre. Dieser Horschiag wurde seboch vie wistur iche ahiöbsung des Kn long dur. Tzyirag sgl ! überlebenden Ehegatten zugestandene lebenalangliche Nie lun i . f. zu verfügen. Im vorliegenden Fulle heiße dae Ein Abgeordneler der Städte: Er schlage vor, dem Paragraphen nicht berüsichtigt. ;
Einige Mitglieder entgegneten hierauf daß der §. 5 beg Ebifts, gefammten Betmdgens ism durch ine ian ee, m, nn, n. , , des Erbrechts der Kiinder nichts ald eine den Jusgß zu machen: „welche zu dem Ende stempelfrei ertheint Ein Abgeordneter der Städte bemerkte hierauf, daß jede Ueber= durch Uebergehung der Agnaken, allerdings Prsbatrechte verle ße daß g kürfe entzogen werden lönnen, womnt die Vurfammlung eim nn ess n un werben können, sonst würden die dienstboten doppelt besteuert wer- tretung, alf auch bie der Herrschaft, Strafe verdiene, worauf ein deshalb auch polinjsche Grlinde hie nicht angeführt werden dürften, e de, =. ; hal ill ier df. . 3. — den; einmal für die Zeugnisse, dann quch für die, zur Erhaltung der Abgeordneter desselben Standes folgende vereinfachte Fassung deg und daß viele Verlehungen der Agnaten in Folge jenes 5. schon bor 4 Der Art. 41 bestinmt. baß: * 9j n n satz gemacht werden? ö Dienstbücher nöthigen, betzubringenden Alten, als Taufscheine u. s. m. Paragraphen vorschlug: z gekommen wären. — wem bel bam Ted, mn . Cheg . stimmung 9 racht, ind erklaͤrten sich e Stimmen da⸗ Referent hattt 9 dagegen zu erinnern, und es wurde auf de. 5m dem Unterlaffäingofalle unterliegt die säumige Herrschaft einer
m, keel sctog von Gegeötheise nit Hiutessung auf Beg een , mne. b ̃ . ö. egen. Das von einem städtischen Mit gliede gestellte 0 desfullsige Frage des errn Landta 8-Marschallg vorstehender Zusatz Polizeistrafe von 1 bis zu 5 Rthlr.“ ber Men . egen, wose t an. rn He n, ng f, . 8 n r , n,, n,. ö , . ö men dement nahm derselbe, als seht über üssig, zurück. ohne Widerrede e n. mit Ausnahme eines Deputirten ber Nach der Bemerkung eines Abgeordneten des Ritter standes, baß söben sei daß bisher nur selten von Vererbpachtung von Fehngrunh= l 6 ig erfolgle abschlägige Se⸗ gfa sor Set zal in * 13 e. Sisdte, melcher sich dagegen erklärte, weil er sich gegen bas ganze 36 Fassung wegen der nöthigen sechsmonatlichen Vorausmiethung fen, Gebrauch gemacht worden sei. s n , drr lagen und ur aut n teue des Artikel tę der vom Aueschuß vorgeschla⸗ 9 ; — cär., uf dem Lande nicht so augreichend sei, wie dag früher vorgeschla⸗
Es lam hierauf der Umstantl fur Dickusslon, ob, che man auf 6. 9 6 a reten ? eserent verliest den §. 4 mit, der vom glussthuß vorgeschla⸗ gene Amendement, brachte der in Landtage Marschall letzteres zur bie näßere Prüfung des Geseßz- Entwurfs eingehe, nicht vorweg dar⸗ P 23 ͤ ie Much: iderfpruch bejahet, wie auch der vom Ausschuß geneh⸗ genen Abänderung und ihren Motiven, nämlich eine Strafe von Abstimmung, dahin lautend: daß nämlich bie Aufhebung des Dienst⸗ uber obustfmmin , oö der g. s deg Chin don 1h, aufe 1 ha nn f . 4 ö ̃ 1. 6 Rithlrn. füVr die hinsich lich der zu vermerkenden Dauer des verhältnissez in bem Gesinde Dienstbuche ohne Angabe des Grundes
srhalten, und die geschehene Sugpenson desselben wieder aufzuheben 6. 8 ** . seht in allen Fäln ohne Mnterschied noch bei ber abgeschlossenen Dienstvertrags säunmige Herrschaft. vermerkt werde. . 6 Wenn dieses geschehen, könne sa immer noch, selbst in dem Falle, Ficus haft ng * Recht zu, auf alle Theilnahme an dem gemein- Ein Abgeordneter dei Städte: Bevor zur Erörterung diese ß Es erfolgte die unbedingte Annahme und wurde sodann zu der
aß man sich lär NMufrechthaltung des 8. 5 enischieben haben follte ültigkeit desselben, durch 6 n. . zn verzichten. ö Pnragryßhen übergegangen werte, wünfche er zn bemerken, daß nach zweiten Fragz übergegangen: ob man bie von dem Augschuß dorge=
bie Durchgehung des n. nach seinen einzelnen Paragraphen er⸗ leihers und des Beliehenen ö etre , i neren, rrtitel 3, welcher lautet: ; ver Gesinnung, dle sich im Allgemeinen in der gestrigen Sitzung ö. Fassung des §. 4 unter Berücsichtigung des so eben an e⸗ solgen. ᷣ 9 * . . ebenden von den Aeltern der Mutter wie dem Vater, auegesprochen habe, die e m , von der en in den Gesinde⸗ nommenen Amendements genehmige? Diese Frage wurde ehen
n dieser Art set auch bei früheren Lanbtagen in ähnlichen Fällen Sie sti Penn . ae. k ieß hrauch und die freie Disposition in Betreff des gan⸗ Dienstbüchern von der Mehrheit nicht gewünscht werde; auch habe er bejaht. ai .
verfaßten wor ben, was ach um so weniger z In ef ale do u z. elch lichen Vermögens in demselben Umfange zu, wie. bereits erwähnt, daß er sich vorbehalte, ein Amendement vorzuschla⸗ Es wurde nunmehr zur Verlesung bes §. 5 geschritten, d swbes Hirgtie schon den Oeseß⸗ Entwurf, bie Motlloẽ und das Aus- ha 5 n g'hnehe dem Manne; alle von ihm bontrahirke Schulden, gen, weiches er dahin beantrage, baß zwischen bem letzten und zor⸗ Streichung die Versammlung nach dem Vorschlag? bes Aut 3 schuß⸗Hutach ten gelesen habe. ; J über un e. 91 Alles, was er im Laufe dieses Verhältnisseg erwirbt, letzten Sahe: „beim Auctritte oder bel Erneuerung“, zu fetzen wärt: 6 iaschusse⸗ . . von Fer inen Seite geschehen. Anfühten wum * ändern und estim Tesa⸗ er n f ehh, ut, ven eiten ber. Tänder ih nnr 0 Löie Amftehmig des e r, n, gol dem Ablgus Lesselben, hat. Dasselbe geschah mit dem 8. 6. . anbererseils bemerlt daß ber Droönung gemäß zherst das Geseß ̃ igen, alg auch nach har 3 za was ie vor an n, Etabliring im Kͤterlichen i Hertschaft ohne Rngabe der 1 sungegzurdte än Hesindeßuche, Per s. würde sezt mit dem Bemerken vorgelesen, baß d
urchge gingen, werden müffe, und 26 a g, cri erung des⸗ en wer⸗ städtisches änße e beine A Feihalft in der Wirthschaft gewinnen, welthes in. Hesttzh des Bienstboten bie bt, u venmeren, Er gsande, Aueschuß denselben in eher hass g beihehalten habe, seboch f. r n,, ren, fan , dene m r nn,, n wi ene rung vorgeschlagen. man erhalte daburch den 36 der Bererdnung; die Herrschaft aus Streichung ber letzten Worte: „deren Kgosten von demjenigen getra-
Einige Stimmen provozirten 1 die Entscheidung bes Herrn ewerke damn ben Arnkel ben Kinberm kin heit gegen vn e g. . iin Betreff des Artitel 14, welcher vorschreibt, daß en BDüchern (ehen zn lassen, ob der sich anbstiende Bienstbole noh gen werden, der den Verlust verschulbet hat-. vorschlage. 3 * Landtags. Marschalle, welcher hichauf bestinmmte, daß die Frage wegen t. Ag einiretrnben Krhfchasts⸗ un fall. geh n ie, lm, we wer sälhniß sebach nicht ciñmritt, wenn der verstorbene Che= in Vertrage Verhälenissen stehe ober nichr? und eg würde dapurch Tin aßgegrbnehet ves Rist.r andeg: Nach den ginn bern en,
ire. , 1, . von 156 4 * Sohlusse ber diese , . e n, ne, r. 2 16 . n. 3, ,, 44 1 99 957 , . 9 sie 2 en , er h, . die Dien hn cher des s. 5 mi. . . ͤ natretun ; ehen ch f angeordnet hat, un „een bequstptigen künne, bedgr dag (lte nicht erloschen fei. in dem Besstze der Viengboten kleiben; Uiese li d auch i Nel h ö. ibet den ö. Entwurf zur Abstimmung gestellt recht selbß noch keine Wirtsamleit habe. Sc wie ver Art. M behält, . Keferent erkflürl sich auf den Grund der . Piahussten bie ener irie, inn z diese könnten also auh mi
fen, m, e, n Ten, n e g,, . . , , , en zin — 89 nf, 3 karge , öh worker än . ' amn se hen 1, w, hier die bsti hiermit einverstanden. : Ein Abgeordneter der Städte: Nach dem früher angenomme⸗ = r . , mg,. 39 . 363 Hun, i, , derm, e, m. J r 2 desen a , . 1 3 ien auen. beß dee pen re , ginn, 2. —
cht Der früherg Nedner schlug demmnächst vor, dem Art. 11 ffoigen- 2) wenn en wegen Verschwendung ober aus sonst einem geseßz⸗ Ein A
sr achich erfklictt sögß man zarch ije auf die ein fenen Parggrapßn = zern g i ,,, , , , , ir gef ü iningt Gi nde eg 3 , ,, ,, ö ; * 23 . = j ö 6. . , . ; . age. i r mlu ; — v ö h ; ĩ . a ,, r , k mn, wen rä, d, rm ng, ,, , moe Tintichtungli: n heeffen . . a,,, , Gin r Abgeorbneter bes Nitterstanbes bemerkt, aß i.
ven ö, , . r , bellen fer wären zom den, Gre an, wn, für fich mah fen, woran ter Gn , ze am . 6 . z ! ö. 66 * k, . 313 aiim. 1 e. eren re g. gehorig. . , erlichen Gewalt * J * . eintgz anderen Abgeorbnrten bieste Standec, ] dann der 53 Nuten der Dienstüicher verloren geht, wej
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