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Dien sbote, ber bei ; habe, ben Verlust
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Ein Abgeordneter bes Ritterstanbes: Die Worte, welche der ee ,, , gestrichen haben wolle, könnten sich auch
ie Umstände beziehen, unter denen das Buch verloren wurde,
seien in dem Falle nicht zu streichen.
Ein Abgeorbneker der Stuaͤbte unterstüßte das Amendement geen Streichung des ganzen Paragraphen, mit Bezug auf bie Unähnlich= keit des nicht temporären Dienstverhältnisses der Fabrilarbeiter. ĩ
Ein Mitglieb des e, ,. hält die Frage nach dem zwi⸗ schenzeitlichen Verhältniß des Dienstboten immer für zul ig.
Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Es werbe ihm immer klarer, da f die Idee, als ob Dienstboten eine besondere Klasse von Menschen inn durch das ganze Geseßz durchführe; eine solche Idee gränze an Dienstbarkeit. eit entfernt hiervon, sei aber bei vielen Dienstboten das Dienstverhältniß nur ein liebergang und gin ·
en aus demselben viele achtbar Bürger hervor, so wie anderentheils ihn und Töchter achtbarer Familien lemporaire Dienswerhůlmnisse eingingen. Ein anderer Umstand sei noch zu berüchsichtigen, nämlich der, daß auf längere Dauer zu schließende Dienste durch Tagelohn, selbst im Auslanbe, so wie bei größeren Bau⸗ Unternehmen
Chausseebauten ꝛc.¶ unterbrochen würben; der Zweck der Nachweise eineg ununterbrochenen Dienstverhältnisses würde daher auch nicht erreicht. Er mache auf dies Alles jetzt schon aufmerksam, als Molide zur Verwerfung des Ganzen. .
Ein Abgeordneter des Ritterstandes bemerkte auch noch im Sinne des vorigen Nedners und zur Ablehnung bes in. es sei noch nicht zur r, gekommen, daß die Kündigungt⸗ age e so wie die Dauer der Kontrakte nach Ort und Gebrauch, na bservanz ꝛc. verschieden beständen. In seiner Gegend sei gewöhnlich eine eche⸗ wöchentliche Kündigungsfrist bestimmt, bazwischen gelte aber auch eine
fe ö Kündigung, und wenn eine solche nicht erfolge, finde eine 1 schweigende Wiedervermiethung statt. Diese bilde aber ein in bas Buch einzutragendes neues Dienstverhältniß. Was würde aber daraus felgen, wenn hie betreffenden Nontrahenten ruhig zusammen lebten, ohne auf die stillschweigend erfolgte Verlängerung zu achten und ohne
e nach dem vor ges cage Aniendement in daͤs Buch einzutragen ʒ . würden in eine Pollzeistrafe bis zu 5 Rthirn. verfallen, dadurch aber Verwicklungen und Verdrĩeßlichkeiten in den Familienzustand hineingebracht werden. Dieser Umstand Abstinimung über das ganze Geseß besonberg berücksichtigungswerth.
Der en , , m, Man würde also zuerst zur Abstimmung über das Amendement des Deputirten der Städte, gänz⸗ liche Streichung des 8. betreffend, gekommen sein.
Die Abstimmung hatte durch Aufsstehen statt und wurde das Amendement pr. Masora verworfen; hierauf die Frage gestellt auf Annahme des 8., wie der Ausschuß ihn vorschlage, nämlich mit Weg⸗ lassung der Worte: „deren Kosten von demjenigen zu berichtigen sind, der den Verlust verschuldet hat“, und erfolgte die Annahme pr. Ma- jo ra in der vorangegebenen Weise.
SS. 8 und ' wurden ohne Widerrede konsequent den früher vorgenommenen Veränderungen des Entwurfs 6 .
Der Herr Landtags⸗Marschall: Es sei alfo nun schließlich über die gestern in Aussicht gestellte Frage abzustimmen, ob Se. Majestät zu bitten sei, von Einflihrung des Hesetzes Abstand zu nehmend
Nach längeren Debatten über die Fra estellung, wobei ein Ab⸗
gordneter der Stäbte die Fassung vorschlug: ob das vorliegende
esetz, so wie es amendirt, nicht eingeführt werben sollte? Redner aus dem Stande der Städte und der Lanbgemeinben aber die Frage so, wie sie vor Berathung der einzelnen 8S§. in Aussicht gestellt wor⸗ den, sormulirt wünschten, weil auf diefe Vorausseßzung hin sie bei Berathung der einzelnen 88. gefußt und ihre Amendements zurück⸗ genommen hätten; nach diesen Debatten entschied der Herr Land⸗ , Da nach der Geschäfts⸗- Ordnung, wenn sich eine Meinungs ⸗ Verschiedenheit iber die Fragestellung zwischen dem Refe⸗ renten und der Versammlung ergebe, er die Frage zu stellen habe, so stelle er sie hiermit, wie folge: soll Se. Masestät gebeten werden, von der Einführung eines Gesetzes über den fa sn Gegenstand Abstand zu nehmen? Diese Frage wurde gemä bem, dem Protokoll e Stimmzettel mit 43 gegen 25 Stimmen bejaht. ; er Herr Landlags⸗Marschall bemerkte, daß in diesem Falle bei Anfertigung der Adresse der §5. 46 des Gesetzes vom 27. März 1824 wegen Anordnung der Provinzialstände für die Rhein ⸗ Provinz maßgebend sein würde.
Ein Mitglied des Fürstenstandes: Ob nicht jetzt noch für die eventuelle Erlassung des eben ainendirten Geseßes eine Fragestellung mlssg sei, da sich doch mehrere Stimmen daffir erhohen hatten?
iese Meinung fand Unterstüßung.
Ein Abgeordneter der Stäbte bemerkte dagegen: der Wunsch des Landtages werde doch zur Kenntniß Sr. Majessäf kommen.
Der Herr Landiags⸗Marschall: Der 5. 16 des Gesetzes habe den Fall, in dem man sich eben besinde, vollkommen vorgesehen, und z ei a 9 Bestimmungen desselben eine weitere ger nnn nicht erforderlich.
Derselbe schloß die Diakussion und ging zur Erstattung bes von dem fünsten Ausschusse abgegebenen Berichtz über den Antr g des Abgeordneten ber Landgemeinden: Aufrechthaltung der kurtrser schen geragbnung vom 15. Februar 1737 in cu auf die Baumpflan⸗
agen in ünd an den Weinbergen betreffend, kber.
Abgeordneter des Ritter⸗
das Reserat, welches ohne Anstand einstimmig angenommen e. Der Antrag des Auzschusses ging dahin, weil Grind für den Antrag vorhanden, so sei er in nähere Erwägung zu ziehen, billig aber guch der andere Theil, die Gemeinden Canzem und Zeltingen, vorerst zu hören, deshalb Erklärungen von dem ohen Ober- Präst⸗ dium einzuziehen und der Gegen and dem nächsten Landtage wieder gröulegen, nebst den von den Äniragstellern nliher beizubringenden Bemeisen ber die Rechtebesiändigien der oben angezogenen fur⸗
onde an die Statis- zent jahn mischern 6 wurde einstimnmig an ihnten 3 wurbe durch eineu A And von dem Herrn Landtags Kia emplaren genehmigt, vorher ab
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besonders wũnschengwerth.
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Prämien gãnzlich weg.
der ganzen Monarchie
der Kommission ein-
gehe, 3 der Provinz, daß der A hne.
e em vorigen Redner bei, indem abzuwarten, welchen Ersolg der beantragte Schritt bei ber Staats⸗Behörde haben werde.
Referent motivirte das Festhalten des Kommisstons-Berichtg auch noch dadurch, daß der Redner des Ritterstandes Mitglied der Kom⸗ mission gewesen sei, worauf dieser seinem jeßigen Jusatz blos das Interesse der Provinz resp. der arbeilenden Klast⸗ als Absicht unter⸗ legte. Auf die Frage des Herrn Landtags Marschalls, ob der Vor⸗ schlag, als mit dem Antrag der Kommission nicht im Widerspruch stehend, Unterstüͤtzung finde, bemerkte ein Abgeorbneter des Ritterstan⸗ des, daß er glaube, durch ben Suhstdiar⸗ Antrag nicht geschwächt, worauf der Redner dez Ritterstandes den letzteren zurücknahm. t
Hierauf folgte das Referat des d. und 6. Ausschusses über den An⸗ trag eines Abgeordneten der Städte, betreffend die Vertrrtung ber Stände bei Feststellung des Zolltarifs; vorgetragen durch einen Abgeordneten der Städte, als Referenten: Mit dem Schluß - Antrage, des Königs Najestät wollten Allergnädigst geruhen, mit den übrigen Siaatè⸗ Negierungen des Zoll-Vereins zu dem Zwecke in Verb anblun zu treten, daß die periodische , . und Feststellung des 8 in Zufunst nur unter Zuziehung ständischer Deputirten aus sämmtlichen Zollvereins⸗ Staaten erfolge.
Wurde einstimmig angenommen.
Folgte der Entwurf eines Antwort⸗ Schreibens an den Herrn Landtags⸗Commissair auf zwei von diesem unter dem 19ten und 20sten v. M. in Betreff des nicht einberufenen Abgeordneten an den Herrn Landtags⸗Marschall gerichtete Schreiben, wescher dem 6ten Aueschusse durch den Referenten vorgetragen wurde.
Ein Abgeordneter des Ritterstandes glaubte burch die an Se.
e die Rechte des Landtags gewahrt, imb daß die Sache bis zur Allerhöchsten Entscheidung uuf sich beruhen möge.
Ein Abgeordneter desselben Standes stimmte hiermit nach dem Grundsahe überein, daß die Berufung an Se. Majestät die Erhal- tung des siatus quo nothwendig macht.
Bei gleichem Einverständniß von Seiten eines anderen Ab eorb⸗ neten ene Standes erwiederte der Referent: Diese Bemerlungen seien an ihrem Platz gewesen, als das erste Schreiben des Herrn Landtags Commissairs vorgelegen. Da aber damals eine Antwort an diesen von der Masoritaͤt beschlossen worden fei und derselbe ge⸗ enwärtig eine durch Ministerial-⸗Resiript votirte Entscheidung 6 o habe der Ausschuß, in der Nichtbeantwortung durch ein stillschwei⸗ gendes Hinnehmen, keine Präjudiz bilden wollen.
Nach einigen weiteren Bigkusstonen für und gegen, worin der Gesichtspunkt der bloßen Verwahrung gegen Folgerungen aus einem Stillschweigen festgehalten worden, und nachdem ein Abgeorbneter
Majestãt , Abre
der Städte bemerfi hatte, daß die Stände⸗Versammlung zur Aeuße⸗
rung der Erwartung, der fragliche Abgeordnete werde endlich einbe⸗ rufen werden, um 1 mehr bere ißt sej, als kein den Vorwurf bes bescholtenen Rufs begründendes Fartum seit 14 Tagen bekannt ge⸗ worden, bestand Referent auf der Abstinimung über das Schreiben, so wie es vom Ausschusse entworfen sei.
Die durch den Herrn Landtags-Marschall veranlaßte Abstimmung ergab die Annahme des Schreibens in seiner ganzen Fassung gegen eine Minorität von nur vier Stinimen.
Folgte das Referat des 2len Ausschusses liber den Antrag eines Abgeordneten des Ritterstandes, an Se Majestät die Bitte zu rich⸗ ten um Wiederbeseßzung der Stelle eines ordentlichen Professors der enn von katholischer Konfesston an der rheinischen Univer⸗
tät Bonn. Ein Abgeordneter der Städte, als Referent, trug dieses Referat vorgenannte Bitte bei Sr.
vor, und es beantragte der Ausschuß, Majestät einzulegen, gestützt auf den 8. 5 der Aller öchsten n , . Urkunde, welcher alss laute: „daß in ber philosophischen Fakultät immer ein ordentlicher Professor von katholischer Konfession neben einem ordentlicher Professor von evangelischer Konfesston angeseßzt, außerdem aher in keiner Fakultät, die beiden theologischen ausgenom- men, auf die Konfession der anzustellenden Lehrer Ruäcksicht genom= men werden solle.“ Gleichmäßig stützte sich das Referat auf den 8. 4, welcher sagt, „daß jedes Fach mit der nöthigen Anzahl ordent⸗
licher und außerordentlicher Profesforen versehen und immer beseßt
Nachdem der Referent das Referat vorge⸗ tragen, erlaubte er sich, als Amendement die Frage zu stellen, ob, gestützt auf die zur Begründun aufgeführten Paragraphen, nicht eine Beschwerde anstatt einer Bite be St. Masjestãt einzulegen sei. 36 Begründung dieses seines Amendement erlaube er sich noch olgendes zu bemerken:; Es fehle nicht an Behauptungen, die Ka- tholiken seien in ihren ,,, bevorzugt; die vorliegende Thatsache beweise, 1 dies nicht immer der Fall sei. Die einzige Professur, welche den Katholiken nach der Stiftungs- Urkunde ber Ünl⸗= versitüt Bonn ausdrücklich und eseßlich zustehe, sei ihnen seit sechs Jahren vorenthalten worden. och in der letzien Zeit sei ein om-= petent abgewiesen worden, unter dem Vorwande, daß keine Mittel vorhanden seien. Dagegen. seien aber Mittel er . sieben Pro- sessoren für die Geschichle zu besolden, worunter freilich nur ein Ka⸗ tholil, und einen 466 Professor mit einem angeblichen Gehalte von S0 Rthlrn., den Kheinischen Beobgchter in Köln redigiren zu lassen. In Preußen gebe es nur zwei parilätische Universitäten, Breslau unb Bonn; sndessen sei die alt paritätisch erklürte Hoch⸗ schule in Bonn, was das Professorat-Personal anb. l niger als paritätisch. Wenn man bie beiden theologischen ausnehme, so bestehe e m g das solgende Verhaltni und außerordentliche n , . . e Fakultät: 3 alholilen, Evangelische,
j. 6 z 7 .
erhalten werden solle.“
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e , . . auf 11 Kat e. kämen demnach 38 Cygngelische. Referent ver= 5 sich dir, gegen bie 7 konf ö. z n e rf fh, her⸗
ntrag werde der Haupt⸗
gehen müsse.
e, nichts we⸗ ö. akultäten
korzurnfen, indem er nur den gerechten und billi Immlung sberzeugen tolle, in welchem eee die Grundsy rität derletzt selen. In der Stiftunge⸗ N unde Heiße es nag „Eg solle ein alademischer Gottesdi für jede der beiden nen besonders ö. den, unb für die evan ische dazu die . des Schlosses in Bonn eingerichtet werben, für bie latholische fession aber dem aademischen Gottesdienst der . . ti dortigen latholischen Kirchen ausgewirkt werden.“ Er freue richtig, daß für die Evan elischen diese Königliche Ordre von! an erfüllt worden, und w nsche ihnen von ganzem Herzen G Die Katholiken hätten sich dergleichen Berechtigungen seit s zwanzig Jahren nicht zu erfreuen gehabt, und erst vor einigen sei der fatholische akademische Gotiesdienst eingerichtet worden, scheinlich nur, weil man voraugseßen konnte, daß ein solches ren auf dem Landtage zur Sprache fomnien wörbe. Man vielleicht sagen, daß bei erledigten Professuren sich keine besn Kompetenten unter den Kathöliken befänden. In der la e, . Fakultät seien noch mehrere Professuren unbeseßz. Herr Erzbischof Koadjutor habe vor langer Zeit zur Besehung dieser Prosessuren den Professor Alzog, einen gebornen Schi eine kalholische Notabilirät, in Vorschlag gebracht, welcher aᷓm 6 nar in Posen als Professor angestent gewesen. Dieser Anh damals abgelehnt worden, weil er in seiner Stellung unenshh wäre. Man habe aber diesen Professor, dessen höchsier Wun g wesen, bei der Fakultät in Bonn angestellt zu werden, lieber Landes gehen laffen, nach Hisdesheim, wo er gegenwärtig als z herr eine Professur im Seminar berleide. Referent wiederholl er diese Thatsachen nur darum vorbringe, weil er den Landin den Ort hierzu betrachte, — und er auch das Recht zu haben die Amendirung der vorgeschlagenen Bitte in eine Beschwerde n antragen, da die betreffende Bestimmung des Artikel 5 der St iner der Universität Bonn seit 6 Jahren unberücksicht ieben sei.
Der Herr Landtags⸗Marschall: Es habe sich gegen den des Ausschusses kein Ewe ni erhoben; er . gil zuerj diesen Anirag abstimmen lassen.
Ein Abgeordneter der Städte giebt anheim, ob das Wort schwerbe“ nicht in die Adresse aufzunehmen, welchem mehrere Lee beistimmten und worauf ein anderer Abgeordneter
tandes bemerkt, das Petitum enthalte eine Beschwerde.
Ein Abgeordneter desselben Standes: Wenn gegen die von Referenten vorgeschlagene Form der Adresse, gegen bie Besl ein Bedenken obwalten könne, so hätte dies nur darin seinen ¶ daß die Versammlung von der Thatsache, welche der Gegenstun Beschwerde sein solle, sich noch nicht hinreichend unterrichdet gen Für die Nichtigkeit dieser Thaisache bürge gber der Referent! nehme diese Bürgschast unbedingt an und sei der Meinung, da wo während eines Zeitraums von sechs Jahren, geschehener Ann ungeachtet, eine gesetzliche Verpflichtung Seitens der Behõrbe . een. allerdings Veranlassung zu einer Beschwerhe
anden sei.
Ein Abgeordneter bes Ritterstanbes schließt sich dieser Ma an, indem er bemerkte: die vom Referenten zusäßlich angest Motive seien in dem Ausschusse nicht vorgebracht und berathen den und deshalb auch von demselben keiner näheren Prüfung in faktischen Zusammenhange und in Beziehung auf dfe daraus ge nen Folgerungen des vorletzten Paritäts⸗ erhält nisses unten worden und hätten deshalb hier um so mehr wegbleiben lönng, der Natur der Sache nach bei Besetzung der , T fn in se i schiedenen Falultäten das Konfessions⸗ Verhältniß nicht zun ö dienen könne.
Ein Abgeorbneter desselben Standes: Er wünsche nur sl rung über die vom Reserenten vorgebrachten Thatsachen, und er gegen den Ausdrud „Beschwerde“ stimme, so sei ez nur, n dieselben nicht kenne.
Hierauf erklärte der Herr Landtags ⸗Marschall ben 69 ⸗ ür erledigt und überläßt die Abfassung und demnächstige Vor J
dresse dem Referenten. Derselbe machte die Offenlage der Ne bekannt und beschloß sobann die Sitzung.
Koblenz, 3. März. Zwölfte Sitzun g. Nachben Sitzung von dem Herrn Landtags Marschall bung Mittheilun bereits mit ihrem Eindruck auf die Versammlung veröffentlichten ⸗ höchsten Kabinets⸗ Ordre auf die Landtags Adresse eröffnet wa forderte derselbe zur Verlesung des letzten Sitzungs- Protokoll und veranlaßte nach dessen Annahme das Nöthige wegen einn wesenden Deputirten. ö Hierauf überreichte ein n der Städte eine Pr vieler Kleidermacher von Elberfeld, des Inhalts: Gesuch um anwendung der Allerhöchsten Kabinete⸗Orbre von 8. Dezember auf ihr Gewerbe, welche als Anlage an den vierten Ausschuß i wiesen wurde. ; Derselbe beantragte ferner das Abbrucen der Referate ha Veröffentlichung der Landtags ⸗ Verhandlungen, indem bei ber Veröffentlichung der Protokolle die Provinz sehr häufig die Ves * Landtags nicht verstehen könne, weil sie die Molive dan enne. . ; Herr Landtags -⸗Marschall: Dem stehe nichts entgegen, in
sei Sache des 3 der Reaction e n urn ger, be immungen, welche ohne Dickussion erfolgt seien, bas Malemitl erständniß der Sache, so weit es erforderlich sei, da zu suchen z ann solchen Falle allein zu finden sei, nämlich im uest erichte. ö . Ein Abgeordneter des Riterstandes ragt, ob denn nur einst angenommene Referate gedruckt werden sollten, was der Herr Land Marschall verneinte, worauf der Antragsteller bemerkte, daß bei sal habter Diskussion die Verständigung aus dem Protokolle ha
„Der vorige Redner wünscht aber einen , , in diese ziehung festgestellt, indem er gegen sede Ausnahme sel, und dern girende Abgeyrdnete ber Staͤdse bittet um enne seste Norm, welcher er sich richten könne, worauf Herr Landtags. Narschel eben gegebene Erklärung wiederholt und pinzufügt, baß es, nn in Anregung , . Abdruck sümmtlicher Referate betreff große Frage sel, ob die Jeitungs⸗ KRedactionen geneigt sein win alle Reserate aufzunehmen. ; 4 Ein Abgeordneter der Städte glaubt Se. Durchlaucht bahin ee, n i daß das mit der Veröffen tichung beaufttaglt [. in Ricksicht der Referate zu benrthellen hahe, was nur aul iet und was nur aus dem Protokolle zu verstehen fei, n nsch entweder aug dem Referate ober aus dem Prolofolle seine öffentlichung zu schöpsen. , 2 Der kuh, Nedner des Ritterstandbes will dies zu unter zwar dem jeßi mit der Veröffentlichung beauftragten Mitglieb. lassen, wünscht aber, daß für die Jukunst eine fiste Norm aufg werde, worauf ber Herr Landtags. Marschall ben Gegenstand si nugsam erörtert erklärzg und zu, Berichter siattungen fbergSing, , gr, n 6. in der Beilage.) Meer,
ł᷑ 2 Sinn der x4.
Bel
eorbneter des Ri des erbat sich das Wort: Es k der durch einen neten der Landgemeinden
; . eiheit ein Druckfehler unterlaufen,
es in der Ueberschrift heiße: „Petition der Sladt Trier, wo⸗
n diese nur von einer namh Anzahl von Bürgern aus der
uten Stadt unterschrieben und eingelegt gewesen sei.
Diese Erläuterung, welcher der dorgedachte Abgeordnete das
guete hinzufügte, wurde für genügend angenommen
. Berichterstattung dea gien Auofchuffes über bie Aller-
e, d enn,
ö osition, ben Entwürf einer Feld- Polz ci-Drdnung für die = 2 mit Ausnahme der Kreise Rees und . be⸗
in Abgeordneter des Ritterstandes tra bes r bahin an, daß die St nde ⸗Versammlun 383 einen . chen Ausschuß wählen und des Königs Majestät nchtovoll und unterthänigst bitten möge, jenen Ausschuß den Sr⸗
der Regierung beizugesellen, welche mit einer näheren Prü- ud event. Umarbeitung des quest. Entwurfes sich beschäftigen be. Die Resultate der Arbeiten biefer so zusammengesetzien Kom⸗ n würden dem künftigen Landtage ben sichersten Leitfaben zu endlichen Berathung 8 und ihn der Gefahr überheben, sich einem legislatorischen Mi fi zu betheiligen, welcher Beschluß in
t als Referent im Na⸗
2.
Referat näher motivirt Ein Abgeordneter der Landgemeinden wünscht die Berathungen n Kommission der, Veroffentlichung übergeben, damit die Provinz ber gehört und die — Glue erf befriedigt werden. Ein Abgeordneter der Stäbte wünscht, daß wenlgstens die Re⸗ te ber Arbeiten der Kommisston vier Monale vor Eröffnung des ages jedem Mitgliede desselben zur besseren Information zu⸗ ili werden möchten. ; herr Landtags- Marschall erklärt, daß, mn Wiberspruch erfahre, so sei er als einstimmig angenommen an? hen, — welches der Fall war. Ein Abgeordneter des Ritterstandes; Der Nutzen, den diese hrbnung mit einigen Umänderungen schon haben wüůrbe, könne verlannt werden, doch sei sie zu wenig ausführlich unb handle ven Beschädigungen von Vieh, mit Ausnahmen der 8§. 465, M r, nicht von sonstigen Beeinträchtigungen des Grund und Bo⸗ und der Erzeugnisse desselben von ö selbst; er sehe darin w eine Weide Srdnung, als vollständige Feld- Polizei⸗Ordnung, lrage demnach darauf an, daß ein ausführliches und vollständi⸗
wenn dieser Vorschlag
Nural⸗Gesetzbuch ausgearbeitet werde.
Reserent: Dies würde Sache der Ein Abgeordneter des ten Standes dem Lorschlage des Ausschusses und wünscht dessen Ausdehnung bie zur Beraihung vorliegende Felt⸗ Polizei Orbnung der streise und Duisburg, auf die zweckmäßige Einführung cines einzigen al- Gesetzes hindeutenb. ; herr Landtags Marschall: Dies betreffe eine andere Allerhöchste . 34 ber er zur Zeit den Bericht des Ausschusses noch erhalten habe. ent: Er sei in der anderen Proposition auch Referent und ö Hesen Wink zu benutzen verstehen. Die weiteren Diskusstonen über den unterstützten Antrag wegen ubeitung eines vollständigen Rural⸗Koder hatten das esultat, nur bie Niederlegung der Verhandlung im Protofoll verlangt ber von dem Herrn Landtags Marschall zur Abstimmung ge⸗ te , des Ausschusses einstimmig angenommen wurbe. Der Herr Landtags⸗Marschall forderte der Landgemeinden zur Berichterstattung auf über den Antrag 1 der Städte, rüchständige Gehälter kurtrierscher Die⸗ etreffend. ; Referent stellt den Antrag des Auaschusses dahin, daß den Bitt⸗ n strenge Rechtsansprüche nicht zur Seite ständen und es den⸗ n mithin überlassen werden müsse, inwiesern sie den Weg der ide zu betreten für angemessen fänden. Referent stützte diese Ansicht des schusses auf folgende Motwe: Als bei dem Eindringen ber französi⸗ Armee der Kur fürst seine Residenz verließ, wurde den Staats. mten und Hofdienern der Befehl gegeben, in ihren Aemtern zu leiben. Mehrere von diesen Angesiellten haben sich von dem lin⸗ nach dem rechten Rheinufer begeben. Wegen ihrer Gehälter wur⸗ sie an die Land Rentamts⸗ Kasse verwiesen, in welche aber nur rechtsrheinischen Revenüen flossen. Es wurden ihnen nun zwar kaufe der Zeit abschlägige Zahlungen auf Gehälter geleistet. Spä⸗ haben sie Reclamationen eingereicht Rückstände, nämlich von 175 bis 185 (der Zeit des Lünevil⸗ Friedena). Durch diesen Friedens -Vertrag sind sie zum Theil dem zogthum Nassau, zum anderen Theil dem Königreich Frankreich heilt. Na dieß eingetretenen Veränderung haben sie ihre ritte wegen Erlangung der Zahlung der fraglichen Rückstände erst den damals in ber R ein Provinz aufgetretenen sranzösischen Ge⸗ ) Gommissar Jolliver erichtet, sind aber von ihm abgewiefen wor⸗ indem er nach dem anzöstschen Gesetze geltend machte, daß der= ge Regent, welcher dle frühere Anstellung bewirkt habe, zu bieser ung verpflichtet sei. Eine Verwendung bei der nassauischen Re—= mg hatte nur einen theisweifen Erfolg, indem diese nur die Liqui= In von einem Drittel der Forderung . und auch wirklich be⸗ ke; wobei . den Grundsaß aufstelnte, daß sie nur im Verhältniß hh zugefallenen Revenüen des vormaligen kurtrierschen Staates, ur zu einem Drittel der Prästation, gehalten sei. Später haben tsteller ihre Forderungen bei der hiesigen Königl. Regierung demnächst bei dem Königl. Ministerium ber Finanzen gellend zu gen gesucht. Beide Königl. Behörden er gedehten, daß der preußische Staat bas Rheinland mit ch.
Kommission sein. erklärt sein Einverständniß
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Echt 2
äben Rechten und mit denselben Verpflichtungen besitze, wie frü⸗ Mankreich, und stände ihnen der Beschluß des französischen Gene⸗ ommissars Jollivet entgegen. Zuletzt haben die Bittsteller ihre cht zu der Stände⸗ Ver ammlung genommen und den Beistand en sich erbeten, dahin gehend, die Versammlung möge bei des gs Masestät sich für ihr Recht verwenden. Der erste Ausschuß, Gem diese Angelegenheit zur Vorbegutachtung überwiesen wurde, nit Sorgfalt di. Ver ln isf geprüft, sich aber überzeugt, daß ein licher Aechtaanspruch ben 1st
sehlaubt, daß sie nur im Wege der ö * sie h * 66 en — 1 ; . Reer die Politischen Ereignisse entgegenständen, bean pruchten. ¶QAusschuß ö. aber 3 auf 6 solche Verwendung seine . erlsamleit richten, da das Gesuch der Rellamanten nicht darauf er mar; er mußte sich vielmehr darauf beschränken, den Urhe⸗ dir Lil uin zu überlassen, die nöthigen Schritte in dem ange= bean Sinne zu thun, wozu er die Stände⸗Versammlung nicht be⸗
4 J e. . Wer Antragsteller gab den Mangel er Rechtgansprüche bei led * , , ,. e , de, 7 2 . ungen kus zu,
bas andere 6er, im len i 16 — Gul el n .
ellern nicht zur Seite stehe. nade zu dem gelangen an Begründung fehle,
hierauf einen Abgeorbne⸗
wegen vollständiger Zahlung
haben den Reklamanten bie
Er
373
Allgemeinen Preußischen Zeitung. Dienstag den IS Man r — — — n
auch das Verfahren der Herzogl. nass. Regierung bestimmt haben auf eine ründliche Verbesserung des weni i llkom⸗ möge. Dieser dꝛegierung möchse ferner die Pere dr en der frag menen her , 6 sogar ee r, ,,. e lichen Ansprüche näher bekannt und deshalb sie der Anwendung der fen iich Bestätigung der bevorzugien Schuld und Pfandverschrel⸗ harten Verfügungen der franz. — * abgeneigt gewesen sein. ungen, ohne jebe fung des igenthumsrechtg der Verpfänder Die SVitistellrr sagten doch wohl mit Fiecht daß bei der An kennung selbst bei Darlehen von bevormundet Personen, lediglich auf Gefahr ein Drittel ihrer Ansprüche sich auch für die übrigen zwei Drittel ein der Darleiher erfolge. Der Schluß⸗ Antrag bes 1sten Ausschusses Zahlungepflichtiger sinden můff Eine Befnrw i illigen ging dahin:
Anstehens am Throne Sr. Majestät, ni ericht 4 für den besagten Gebietstheil die ihn der Provinz näher an⸗ gehendes Immediat Gnabengesu Erfolg schließende Einführung des rheinischen bürgerlichen Gesetzbuchs und haben, und jene Befürwortung mmlung Prozeßverfahreng zu beantragen, big zu dem Zeitpunkte, wo solche
eintreten lassen können. . ; geschehen könne, jedoch eventuell zugleich Nachdem bei dem anerkannten Mangel eines Rechts der Bitistel⸗ Y, die Abstellung der bezeichneten einzelnen Mängel in der ler noch für und gegen die Kompetenz des Landtags zur Verwendung ostrheinischen Gerichtsverfassung in Antrag zu bringen und nebst für sie im Weg der Gnade gesproche auch der Antrag wegen Mit? der allerunterthänigsten Bitte zů 1. auch die weitere bei Sr. NMajestãt
amn dieselben, gemacht worden, dem Könige vorzufchlagen, daß nämlich:. schall die 2 veranlaßt a) die bisher üblichen brei verzögerlichen Fristen durch eine Aller= Abgeordneten des itterstandes höchste Verordnung in eine angemessene, durch ihren Ablauf
Ausschuß⸗Antrags auf die Schluß⸗ zerstörliche Frist zusammengezogen werden und
en, die Gnade Sr. Majestät anzurufen,“ b) dem ostrheinischen Theile des Regierungs- Bezirks Koblenz eine g des aushesse⸗ r , nach Analogie der Königlich ö reußischen, ü . a ,, p n, mit Rücksicht auf den vorherrschenden Parzellen
ö Grundbesitz und im Einkl i . Folgt das Referat des 1sten Ausschusses über den Antrag eines h intlange mit dem Grundkataster, Aller
2 ] es nädigst ertheilt werde. . der Städte: Einführung richtigerer Besteuerung be⸗ * Abgeordneter der Landgemeinden: Er höre zum erstenmale
Klage über das ostrheinische Hypothekenwesen. Es fei fein? Mög⸗ lichkeit, daß Jemand könne betrogen werden. Er 63 3 könne die Kontrolle besser sein, ale in Neuwied, Altenkirchen 1. Er erinnere sich aber als altes Mitglied der BVersammlung, daß ein frů⸗ . i er von Wetzlar über die schlechte Einrichtung daselbst ge⸗ agt habe. ; 3 Referent erwiebert: Ursache zur Klage fände sich, Referate bemerkt sei, nur
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mit dieser Mobifleation, wurde
ache, ; wie auch im . t theilweise, z. B. in Wetzlar; übrigens werde auch, wie er gehört, in Ehrenbreitstein und Altenkirchen Klage ge⸗ führt. Jedenfalls sei nur da, wo auf den Grund gerichtlicher Urkun⸗ den der Eigenthumswechsel in geordnete Grundbůcher eingetragen werde, Hypothefensicherheit vorhanden, wie neuere Beispiele, selbst eines im fürstlich Solmsischen Amte Greifenstein, bewiesen.
Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Er müsse dem verehrten Redner des vierten Standes dahin beistimmen, daß in dem Kreise Neuwied, wo die kölnische, triersche und wiedische Hypotheken⸗Orb⸗ nung bestehe, diese Angelegenheit zu keiner Klage Anlaß gebe, dage⸗
en müsse, er dem Herrn Referenten auch darin Recht geben, daß detzlar eine Abänderung derselben sehr wünschenswerth sei, S und die Einführung der oben erwähnten Verordnung befürworten.
Ein Abgeorbneter desselben Standes bemerkt, daß gerade die Aeußerung des letzten verehrten Redners, über die große Verschieden⸗ heit in der Legislation ostseite des Rheins gelegener, sich so nahe be⸗
ränzender Ländergebiete, ein so großer Uebelstand sei, daß dessen bstellung durch die Einführung eines allgemeinen Gesetzes als drin⸗ gendes Vedürfniß erscheine; so lange diese aber nicht erfolge, sei es eben so dringend wünschenswerth, daß den gerügten Mängeln in bem Berichts verfahren und den verschiedenen Hypotheken⸗Systemen vor⸗ läufig abgeholfen werde. In letzterer Beziehung habe man auf die mit Recht gepriesene preußssche Hypotheken⸗Srdnung, als aushülfliche Maßregel, hingewiesen.
Herr Landtags⸗Marschall veranlaßt die Abstimmung, und wirb der Vorschlag des Ausschusses angenommen.
Hierauf folgte der Bericht des Sten Ausschusses, über eine Mit⸗ theilung des Herrn Ober⸗Präsidenten, bie Remunerirung der Bür- germeister als Agenten der r rin al. ener- Sotsetct betreffend.
Ein Abgeorbneter der Landgemeinden trug den Schluß - Antrag des Ausschusses dahin vor: 2 pCt. der Jahres- Einnahme für die Remuneration der Bürgermeister zu verwenden; davon denselben 15 pCt. als eine feste Gebühr zu bewilligen und das übrigbleibenbe pCt. zu einem Gratifications⸗ Fonds zu bestimmen, aus welchem, auf den Antrag und den Vorschlag der Direction, durch den Ober⸗ Präsidenten denjenigen Bürgermeistern, welche sich für das Wohl der Sozietät ganz besonders interessirten, Gratificalionen zu bewilligen seien; dann auch ben Bürgermeistern eine Einschreitungs⸗Gebühr für die Aufnahme des Antritts ober der Erhöhung der Anmeldungen zu bewilligen, diese den sich Anmeldenben zur Last zu legen und solche, wenn die Anmeldung 3 und weniger Häuser⸗Posttionen enthalte, auf 23 Sgr. und sür mehr als 3 Positionen auf 5 Sgr. festzufegzen.
Ein Abgeordneter der Stäbte wünscht den Antrag dahin geän⸗ dert, daß nür 1 pCt. als feststehend und ein anderes ganz zu Re⸗ munerationen verwendet werde.
Es stellte sich 5 pCt. als zu weni heraus für jeden Bürger- meister; dagegen hiest Referent die durch ver aufkommende Summe von 1600 Rthlrn. als Remunerations-⸗Fonde für genügend und wies auf die verhältniß mäßige Honorirung daraus hin.
Mehrere Deputirke aus dem 2ten und Zten Stande erllärten
ch gegen alle Remunerationen, als nach der Veranlassung und Art ihrer Bewilligung für die Bür ermeister entwürdigend.
Ein Miiglied des . und ein Ritterschafts-⸗Abgeorb⸗ neter unterstüßten den Referenten, wogegen ein früherer Redner des Ritterstandes für die Einführung ansehnlicher Prämien wegen An⸗ schaffung von Löschgeräthschaften nach dem Beispiel der Privat⸗Ge⸗ sellschaften stimmie.
Diesem wurde von dem Referenten und anderen Abgeordneten widersprochen, welche es mit der Ehre der ohnehin durch ihre Se⸗ eretaire bei dem in Rede stehenden Geschäfte häufig vertretenen Bür⸗ germeister vereinbar fanden, Gratificationen anzunehmen, die denn auch ganz im Interesse der Gesellschaft lägen und bei der Kom etenz des Herrn Ober-Präsidenten zur Bewilligung an den richtigen Mann in einem namhaften Betrage für Auszeichnung kommen würden.
Nach weiterer Diskussioön für und gegen, wobei der Antrag theils, namentlich auch unter Verweisung auf die bisherige Her lien, der Bürgermeister, resp. das bestehende Recht, — ganz, und hinsichtli der Gratifications⸗-Normen, bekämpft, theilg, und zwar mit weiterer Rücksscht auf die freigebigen Remuneralionen der Königl. Regierung bei Brandschäden, und die Nothwendigkeit, 4 zur Hebung des Feuer⸗ Versicherungs⸗Instituts etwas Wesentliches geschehe, vertheidigt wurde, veranlaßte der Herr Landtags⸗Marschall die Abstimmung, welche die Annahme des Ausschuß ⸗Auntrages in seiner ganzen Fassung, pr. majora, zum RNesultat hatte.
Hierauf wurde durch denselben Referenten der Bericht des Slen Ausschusses über das Gefuch der Fräulein Antonie von Hauer wegen Rückerstattung der Kosten für eine Gartenanlage hinter dem Gebande Justiz⸗Verfassung des ostrheinischen Theilg) des egierungs⸗Bezirls der Provinzial⸗Feuer⸗Sozielät vorgetragen. Derselbe ging dahin, dem Koblenz betreffend. , Fräulein für ihre Anspruͤche wegen der von ihrem verlebten
Dieser Deputirter, als Referent, las den Antrag und das Rese⸗ ater auf die Verbesserung des Gartens am Sozieläts-Gebäube ver= rat vor, indem er bemerkt, daß letzleres sich dem ersteren anschließe. wendeten Auslagen eine Entschädigung von 100 Rthlr. aus bem Fonds Dieser Antrag beschränkte sich, nach einer kurzen Darstellung des man⸗ der Pe hin r a ne, , ü zu bewilligen. ; elhaften und verschiedenartigen Rechtszustandes in dem fraglichen ANeferent machte die Versammlung damit bekannt, daß dieses Ge⸗
ebietstheile, auf erh der w Prozeßfristen, welche such zwar von dein Herrn Ober⸗ Präsidenten unter dem 9. Oktober zur Verschleppung der Rechtssachen in allen Instanzen bienten, und] b. J. abschlägig beschieden worden sei, auch möglicherweise der Bitt⸗
Mißverhältnisse, Pauperismus zu ren Stellun
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Reserent verwies auf die jetzt vorliegende Begutachtung, wonach der Antrag dem ersten Ausschuß als inept erscheine.
Nachdem noch einige Bemerkungen wegen Verweisung des An⸗ trags an den fünften Kuusschuß und' des bein beigefügten Zeitungs⸗ Artikel mangelnden literarischen Interesses gemacht worden, veran⸗ laßte der Herr Landtags-Marschal die Abstimmung, ob die Versamm⸗= lung dem Antrage des Ausschusses beitrete. .
Wurde per majora angenommen.
Hierauf folgte das Referat des zweiten Ausschusses über den Antrag eines Abgeordneten der Landgemeinden auf Verbesserung des Pfarr⸗ Einkommens der Gemeinde Hassem, vorgetragen durch einen Abgeordneten desselben Standes, als Referenten, welcher dahin antrug, daß das Gesuch nicht hinlänglich gerechtfertigt sei und sich der Landtag überhaupt auf dergleichen Beschwerden ohne besondere we, . gegen den Ausspruch der Behörden nicht einlassen könne, demzufolge ber Antrag unberücksichtigt zu lassen sei. j
Da kein Einspruch ersolgte, wurde die Meinung des Ausschusses angenommen.
Hierauf folgte das Referat des 2ten Ausschusses über den An⸗— trag eines Abgeordneten desselben Standes, Abänderung des Artikels 13 des Gesetzes vom 6. November 1813 betreffend, insoweit derselbe die Pfarrer zu allen Ausbesserungen an den von ihnen benutzten Dotal⸗ gütern exkl. Pfarrhaus verpflichte. .
Referent, ein Abgeordneter der Städte, trug den Antrag des Ausschusses vor, dahin gehend, daß bas Gesuch nicht einem allgemei⸗ nen Bedürsnisse entspreche und zu allerlei Erörierungen führen würde, demselben daher keine Folge zu geben sei. Ueberbies fei das Gesetz als sehr zweckmüßig anzuerkennen.
Antragsteller: Wenn er auch nicht zweifle, baß der Antrag auch für Bitburg gerechtfertigt sei, so könne er sich der Meinung des Aus⸗ schusses dennoch anschließen, indem er sich überzeugt habe, daß sich dieses Bedürfniß anderwärts nicht vorsinde.
Der Antrag des Aueschusses wurde ein immig angenommen.
Es folgte das Referat des 1sten Aus chusses liber den Antrag eines Deputtrten der Städte, BVerbesserung einiger Mängel in der