ĩ t. und ba burch den Allerhöchsten Landtags ⸗Abschieb — Hei eee fg r 13 Berüdsichtigung verheißen 36 weit dies mit dem bestehenden Rechte irgend vereinbar fei, so wird diese
i erledi erachtet 1
nenn , . e en, der e; Gegend lagen über die haben Kosten-Liqhidatlanan der Gerichte die Gepnhren der Advolaten und wünschen die Beseitigung d Uebelstãnde. 33 Landtag glaubt, daß sii den in Aussicht stehenden Verßnderun unserer Gerichtaverfassung — durch öffenilihen und mämbgches fahren — auch eine Minderung der in Rede sehenden Kosten eintre⸗ ten werde, . . deshalb, den vorliegenden Gegenstand nicht . nul, . des 23 — *
. d die b esetzes den Wal 9 r, ,. 2 . aller Art nicht der nöthige
Schuß gewährt werde.
Die Antragsteller werden auf das vom 7ten Provinzial ⸗Landtage berathene g an Diebstahl an Holi und auderen Waldprodulten, dessen Emanation nahe bevorsteht und das den vorliegenden Gegen= stand umfaßt, 1 . indem der 8. 15 des gedachten Gesęeh⸗ Entwurfs wörtlich bestimmt: 664 j . 2 Waldeigenthümer durch den Holzdiebstahl, ober bei Ge⸗ legenheit desselben einen Schaben erlitten, für den er durch ben Betrag des iarmäßigen de rt dhe nicht , n. wind, so bleibt ihm vorbehalten, den Ersatz dieses zu, erweisenden Mehrbetrages von dem Thäter in einem besonderen Civilverfahren einzullagen, in
welchem jedech dieselbe That. wegen wescher der Verklagte rechts krästig zu einer Strafe verurtheilt worden ist, 2 ohne nähere Beweisführung als erwiesen angenommen werden muß. Wenn übri- gens aus den Umständen hervorgeht, daß ein den . über- steigender Schaden vorhanden sei, und dit dafür 8 ard erte Entschä⸗ digung nicht über 5 Rithlr, beirägt., so ist der Forstrichter befugt. 1 diese besandere Entschädigung bis zur Summe von 5 Röhr. in dem Strafurtheil zugleich zu erkennen.“
Berichtigung. Die Danziger Allg. politische Zeitung bringt fol 6 tigung: Ber Antrag, welchen 1 preußischen Provinzial - Stände in ihrer 2ästen Sihung vom 6. März an Se. Maßestät, den König gerichtet (f. Alig. Pr. Ztg. Nr. 76), bean⸗ sprucht eine gleiche Vergütung, wie sie dem Handelosstande von Stet⸗ tin bewilligt worden, von 25 pCt. der dief sitigen Eingangs- Stenern — nicht, wie es irrig in dem Jeitungg-Berichfe heißt, 25 pCt. der Sundzoll⸗ Ab gabe.“
Provinz . e n,,
ettin, 14. März. Die 2a3ste und e. Sitzung de . war der Berathung der 11ten Königlichen Proposition, s wie mehrerer eingegangener Petitjonen gewidmet. Die 11te KFönig- liche Proposition betrifft den Gese ß Entwurf wegen der Au fgreisungs Detentions⸗ und Trangport⸗Kosten für Vagahunden und Beitler. Die Tendenz desselben geht dahin, die nach der bestehenden Gesetzgebung den Inhabern der HrtsgpolizeiGerichtgbarleit zur Fast fallenden gosten der vorläufigen polizeilichen Untersuchung gegen Benler und Baga⸗ bunden auf den Landarmen⸗ Fonds zu Übertragen, weil man, wie in den dem Geseß⸗Eniwurf beigegebenem Motten aus⸗ eführt ist, hoßst, dadurch eine prompiere Handhabung der i . Polizei anf, diesem Gebiete zu erreschen. Bei der
Digkussion über den Gesetz⸗-Entwurf szellten sich aber im Landtage
bald zwei Meinungen sehr entschieden entgegen. Die eine, der auch der e , gehn „hatte;, bat nämlich nicht anerlennen wollen, daß sich aus dem Gesichts punkte des Recht moliviren lasse, aus Rück⸗ sichten der Nüßlichkeit eine Last, die nach bem bestehenden Recht un⸗ zweifelhaft von denjenigen geiragen werden müsse, denen die Orts⸗ Polizeigewalt zustehe, also resp. von den Stäben, den Nittergute⸗ besitzern und dem Domainen⸗-Fiskug auf den Land. Armenhaus / Fond zu übertragen, vielmehr glauht sie, daß, wenn wirklich Rücksichten auf eine bessere Handhabung der Sicherheit · Polizei es wünschengwerth erscheinen ließen, die bezeichneten Kosten nicht ferner als Gnera der Orts⸗ Polizei ⸗ Gerichtsbarkeit zu betrachten, allein eine Ueber nahme derselben von Seiten des Stgats sich rechtfertigen lasse. Die andere dagegen schließt sich dem Prinzip des Gesekz= Entwurf an, hauptsächlich auch um vegwilsen, well sie dafshr hält, daß eg mehr im Interesse der Provinz liegen werbe, wenn bie aglichen Kosten, die den Polizei⸗Gerichtsherren abzunehmen man sedansalls für zweck⸗= mäßig hält, dem Landarmen - Fond siberwie sen würden, als wenn ste dem Etat zufallen sollten, indem letzterenfallg die Provin] Pommern, die weniger Bettler und Vagabunden habe, als manche andere Pro⸗ vinzen, auch diese noch würde mit sbertragen wmüssen. Schließlich
Ha berhi wurde ihnen von den golanlsen darch ähnliche Einfälle Glei-
6 mit Glei vergolten, wobel die schreckllichsten Gewwalnthaten voꝛ sie⸗ 383 deren Hin, 2 den Kolonisten ein großes Mißvergnügen, und das um so mehr erregte, als die englischen Gläuztruppen die liebesihäter bei dem nomadisirenden Leben der Kaffern in dem unmigsamen Laube nur sel⸗ ten erreichen konnten. Alle Minel, die Gränze zu 3 — wie die Fest⸗ setzung eines neutralen Landstrichs und die Anlegung von kleinen Befesti⸗
ungen blieben ohne Erfolg, so daß im Jahre 1835 die Naffern sogar die — ieh! der Missionare in ihrem Lande verjagten, die Stationen zerstört en und
auptstant des Distrilts Albang, Grahamgtown, gerieth in Schrecden, so 93 6 ,, Eu! barrijadirten und sich zur Veriheidigung ihrer Häuser auschidken. Der damalige Gouverneur der Gap Kolonie, Si Benjamin d'llrban, eilte zur See mit Truppen vom Cap herbei, mit einem lleinen * passirte er bie Gränze, zerstreute die Heereshaufen der Kaffern und ereberte ihre Kraale. Der silehende , selbst wurde durch ven wohlgezielten Schuß eines englischan Offtziers geißdtet; bald mußten bie
ffern sich zur Unterwerfung und zur Abtretung des Landstrichs bis zum
Nie- Fluß verstehen, ver unter dem Ramen Abelheid sü⸗ England in Besitz fugmmen wurde. Aber das britische Gouvernement wollte von dir se⸗ — nichis wissen. Man hielt das ganze Verfahren gegen die Kaffern fuͤr zu gewaltsam und zugleich auch für nnpolitisch, das Kolonial- Gebiet noch mehr zu erweitern. Der schon b Bau einer Stadt Ling Williamstown wurde aufgegeben und dic ahn Gränze hinter dem ischfluß mit dem neutralen Geber davor wiederhergestellt, und man ver uche nunmehr durch Agenten, vie man 4 den Kafferfürsten schicke, Sitte, Aaähe imd Ordnung bel dem unruhigen änzvolle einzuführen. Aber auch 2 '. . führte nicht zum gielt. Pie Ra en blieben nicht aug, un e n seriwährend von den Gewallthaten und dem 23 der Kasfer ist nun jeht von Seiten des verneurs der
, .
aufzuhtben, mit den rußig
men in neue Unterhandlung getreten unn haßt ihre gSsan zn vnc he-
! 2 . Tem, dem vie Has den de, , n er P e J —
tes an n nur 3 däeselde mögliche Chwinssation am Herzen jfegi, eiu.
höchst erwunschte sein muß, von der sie sich fur ihre Zweclõ einen großen
. 1 kee er. — Missionars Dö hae aus Beihel jm v 2 1641 n. 8 — 3 Betragen der Kassern, und sust aus sqheßlih ves
n großen Haufen die schwach beseßte Graͤnze überschrinen. Selbst die
ssienare und shre lleineñ Gemeinden aug den Kasfern, litzen
und unsere a . erfenunen darin ene
402
entschieb man sich bur i g mit 26 gegen 16 Glimmen für
die Annahme des Ges . . 2 An diese Berathung reihte sich diejenige der 70sten Petition, in der mehrere Stäbte der Provinz eine ation des Gesehes vom 6. Januar 1816, wegen Bestrafun der Bettler und Vagabunden, dahin beflirmworteß wissen wollen, die ysten a 861 der f Prund dieses Gesetzes gerich erkann trast den * te⸗Opnigteiten, sondern dem da der men⸗Fonds auferlegt rden möchten. Ber Candtag hat biese Metitionen überwiegender Stim- menmehrheit hauntsä um des willen . weil dem pommerschen Landarmen⸗ Reglement die Kosten der Detention von Va⸗ . und 6 g 12 a. * 23 z onds getragen sind; zwischen der früheren polizeilichen detention , n = der jeßt auf den Grund gerichtlichen
Ert n rbeitsstrafe
Erkenntnisses in den Landarmenhäusern abzubüßenden aber kaum ein Unterschied zu ei.
Die Zöste Petition ist von hem Magistrat und der Stadtver⸗ ordneten · Versammlung in Kelberg ausgegangen und will, daß die Städte, als solche und als Besißer von Gütern, von allen Lasten der Kriminal - Gerichtsbarkeit gegen Verzicht auf die Früchte derfelben befreit werden.
ö Die 43ste Petition aber ist von dem Magistrat und der Stadt⸗ verordneten · Vioersammlung zu Stettin ausgegangen und den Antrag enthaltend, daß den Städten gestattet werde, auch pie Last der Ge= fängniß · Unterhaltung bei Ueberlassung der bisherigen Gefängniß⸗ Lokalien, so wie der fruçtus jurisdictionis an den Staat unter den Bedingungen der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 15. April 1842 gegen eine jährliche Rente abzulösen. Die erstgedachte Petition ist von dem Landtage er, n, aus dem Grunde, weil frühere ahn⸗ liche Anträge von des Königs Majestät entweder ganz oder theil= . zurückgewiesen, durch Äbstimmung mit 27 gegen 16 Stimmen 4 ele nt. ; ; ben so wenig konnte ein weiterer, an diese Petition geknüpf⸗ ter Antrag des Ausschusses, zu bitten: daß der Staat die noch bestehende ganze Patrimonial⸗Jurisdiction ebenfalls, wie bei den Städten, seinen Gerichten zur Verwaltung übergebe, und dagegen von den Berechtigten eine zu vereinbarende Quote zu den Kosten als beständige fixirte Abgabe einziehen möge, sich des Beifalls des Land⸗ tages erfreuen, vielmehr enischied man mit 32 gegen 11 Stimmen gegen diesen Antrag. , ;
Die 43ste Petition aber ward einstimmig als zur Befürwortung geeignet angenommen. .
Die 6 7 und 67ste Petition euthalten Anträge der Abgeordne⸗ ten der Stäbte Kolberg und Stolpe, die Verwendung des Landtags sür eine Ermäßigung der Servissteuer dieser Städte beanspruch end. Es ward beschlossen, bei Gelegenheit des über die 12te Königliche Proposition zu erstattenden Berlchtâ der gedachten beiden NYetitiouen als Veranlassuugen zu erwähnen, die eine baldige Ausgleichung der pommerschen Städte in Bezug auf die behauptete Prägravation eini- ger derselben, auch unter Abstanbnahme von dem Geseß· Entwurfe, durch vergleichsweise von dem Ober - Präsidenten einzuleitende Ver⸗ handlungen wůnschengwerth erscheinen ließen.
Die 15te Petition ist von einem Abgeorbneten der dandgemein⸗ den übergeben, und enthält einen die Befürwortung bes Landiags in Anspruch nehmenden Antrag der Schulzen des Amts Treptow, um . — des Schutzgeldes, einer Abgabe, die in den Domainen- Drischaften und theilweise auch in den Stadt- Eigenthums⸗Dörsern von den Miethaleuten und Büdnern noch erhoben wird. .
Der Landtag hat einstimmig beschlossen, bei des Königs Majestät zu beantragen, die Einwohner in den Domainen allgemein von Ent⸗ richtung des Schutzgeldes zu entbinden, insofern dasselbe nicht als eine Grund- Abgabe bestimmt zu erkennen sei. Indem er einen solchen Antrag dadurch für motivirt hält, daß bie unter dem Namen Schutzgeld er⸗ hobene Abgabe sich noch aus den Zeiten der Unterthänigkeit her · schreibt, wo sie als ein Beitrag zu den Juriadie ions lasten von den freien Leuten, im dene n zu den Unterthanen, er= hoben zu sein scheint, dieselbe auch auf den Rittergütern, wo⸗ selbst ste srüher ebenfalls als gutsherrliche Abgabe erhoben ward, schon längst nicht mehr eingezogen wird, und es daher mindestens zerecht⸗ fertigt erscheinen wird, die Gnade Sr. Majestaͤt des Königs für eine ig. Berücksichtigung der ärmsten Klassen der Domainen - Einsassen in Anspruch zu nehmen. Auch für die Stadt Fiddichow, in der als ehemaliger Mediatstadt ebenfalls noch Schutzgeld erhoben wird, und die in der 74sten Petition auch die Aufhebung beantragt hat, wird der Landtag eine gleiche Befürwortung eintreten lassen.
In der 20sten und 4bsien Petition lagen zwei Anträge der Ab⸗ Eorkneten der Landgemeinden für die Kreffe des Regieru Bezirks een vor, in denen die Verwendung des Landtages daffir in Un-
gimentern in Kafferland ein, be⸗ 8 und forderte Ersatz für das ng der Mönwer und Diebe. ö. t
von England am Kap a
land, ein bsicht, den krieg zu verhüten und Alles Er kam nach
in . en. Sie machen sich verbindlich, und das Eigenthum aller christlichen Lehrer, die —— zu beschützen. -
Die Häuptlinge versprechen denjenigen ihrer Unterthanen, welche sich zu lichen Reiigion belennen, und w wünschen, in oder bei
den Missiens Stationen innerhalb ihrer Gebiete nitderzula en, vieses erlauben, so wie denen, welche ihr Ei enthum mit nach solcher Station neh⸗ men wollen, zu eren. daß sie dieses umnbelästigt und ohne daß ihnen ein Schaden zugesugs iwerde, thun lönnen. Ferner versprechen die e , daß die e,, Personen, weber jn i rson, noch in ihrer F ö ich in sbrem Cigenthum gestört und beunruhigt werden follen, sie eg orweigern, 6 den Kafferschen Gewohnheiten, der Jauberes ves Regen-
er . der r der gewalt samen Ent fuhn
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ruch genommen wirb, baß mit Rücksicht auf bie Miß · Aernbi⸗ z ĩ „die von ber Kreis⸗ y Jahres die halbe Klassenstener des Jahres 185. n 9 ĩ ue eg ng bie werde. . . 168 em bütower Der Landtag wird nach seinem einmüthigen Beschluß ben u den Landtag in der Weise an des Kÿnigs Majestät richten, daß die Kim in, beauftragt werde, da, wo wirklicher Noth stond i demse hen guch dnrch angemessenen Klassensteuer- Erlaß Berüchg n n, weil sie nicht in dem Maße mo gewähgen an dürfen. cine Bitte um Äßändernng bes burch Die 6sste Pelsltign, die einen An krag der Kreistage Veri] Kiten Simm erh qimiffes bastren zu können. lung greiffenberger Kreises um Nachsuchung einer Declaration Provinz Posen.
SS. J und 2 des Gesetzes über die Armenp eße vom 31. De 1842 enthält, ward zur * nicht geeignet befunden, du osen, 28. Febr. (Schluß der zwölften Sitzung.) . emerkung im Berichte des Aue guse daß 1a. E
Landtag die gedachten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur keiner elaration bedürftig, sondern auch an sich zweckmäßig erachtete. o wenig . man den in der 3bst en Petition vorliegenden Walt zu Kosten aufgenommenen Beftler um agabunden bei der ag des Magistrats und, der Stadterorbnelen zu Kolberg, uf ¶ ahmt von eigentischen Verbrechern noch mehr entsittlicht werden hebung des krimirten Gerichtsstandes gerichtet, berücsicht ga en, erinnert ein Abgeorbneter, daß diese Ansicht nicht richtig sei, können; denn wenngleich mehrere Abgeordnete die diesem iin öhalich Bettler und Vagabunden welt mehr demgralistet . untergelegten Motive, mit denen ch der Ausschuß guch nicht hiele Verbrecher. einverstanden erklären lönnen, vertheldigten, so verständigte mn VJ. Der Bau- Inspektor Laake wurde unterm 11. Juli 1842 dach bald darüber, daß der Kintrag für jetzt schon um degwillen Age Februar 1843 von der hiesigen Königlichen Regierüng beauf⸗ kön werden müsse, weil des Känigs Majtsiät bereit auf ihn . die Pläne und die erforderlichen Kosten⸗ Anschlüge zu dem neuen Anträge anderer Landtage erflärt habe, daß der Gegenstand he hände für jugendliche Korrigenden zu ferligen. Steine Arbeiten viston der e g enn in Erwägung . werden solle. mmeichte er der Königlichen Regierung, und diefelben wurden dem Hierauf folgte in der Berathung die te Petition. Sie he gsien , g,, vorgelegt. Der Landtag genehmigte den den Antrag eines ir nn n regenwalder Kreises, vn uc! und als ze. Laake die Gebühren für fein? Arbeiten mit Whgeordngten dieseg Kreifes übergeben ünd dahin gerichte, des g , Rihir. 1 Sgr. forderte, verwies ihn die Königliche Regit⸗ Könige Nasestät gebeten werden möge: ; g kamit an die ständische Kommissson, diese cher verweis „den Staͤnden ben dielsältig verhctßenen historischen Baden ae n Ferfallg, die Zahlung, weil be Arbet nicht in ihren zu verleihen, daß den allgemeinen, von n , . ne mnesse benußzt und von ihr ein Auftrag ertheilt worben fei. Der sicht gestellten Ausschüssen die Etats über die Einnahme un l a Inspeltor Laake wendei sich nunmehr au? ben Landtag, mit der gabe des Staats zur Begutachtung vorgelegt und demnäghß ite, ibn wegen seiner Forderung zu befriedigen. Ber Ausschuß wirlliche Verwendung der Einnahme mitgeihrilt werde. hafür, daß die Forderung des z4. Laake zwar gerecht sei, daß Per. Petitionair weist zur Begründung diefes Antrages z 1 b et nf aber nur güs der Staatskaffe erföigen könnt. Es darauf hin, daß das Kecht der Steuerbewilligung und Steuern Ba zwar anerkannt, daß die Königliche Reglerung mcht befugt sen heilen für die Anstalt in Kosten ohne Genehmigung der ständischen imission Ergen zu lassen, und daß daher die efriedigung des Faale nicht Sache der Stande, sondern Pflicht der Regierung sei, wurde auch von mehreren Abgeordneten hervorgehoben, daß higkeitegründe dafür sprächen, den ꝛc. Laake aus dem Fonds der stalt in Kosten zu befriedigen. Der Landtag habe früher beschlossen, daß ein Gebäude für ju= dliche Korrigenden errichtet werden solie, und die ile ung habe
ward dem
an und für sich eines der wesentlichsten ständischen Attributionn und hält es um so mehr für gerechtfertigt, einen Antrag, win von ihm proponirte, au des Königs Majestät zu richten, als zn des hochseligen Königs Majestät in der Verorbnung über die Finn des Staates vom 17. Januar 1820 die Verpflichtung ann habe, sein Volk in vollständige Kenntniß des wahren Zusnn der Finanzen zu setzen, auch durch bie Begutachtung der Si Per König erst in den Stand esezt werde, eine begründete i shheidung liber die Finanzen zu fällen, während derselbe jeßt gn dadurch bewogen gefunden, Zeichnungen und Anschläge fertigen i fei Tits auf de einfeitigen Anträge der Behörden zu Hu. j ae, Nit der staͤndischen Kommissten vorher zu beralhen, habe pachten des Ausschusses uber diese Petition ging im Wesenss mi Zeit vor Eröffnung des leßten Lanbtages nicht er⸗ dahin; Cs müsse. anerlannt werden, daß das Jtecht, bei Fessnig Ri, mhz; Anschläge seien insofern nicht oöne Nuten gewesen, der Contribztions Etats mitzuwirken, auch den pommerschen Gin n weren entnommen habe, wie der Vau beschränkt? werben wie denen der übrigen östlichen Provinzen des Staats, bis ann e, um ihn nicht zu kosißpielig werden zu lassen. Man tön““ sich 1609) wirklich zugestanden habe, und es insosern des historischen gehen verwahren, in ähnlichen Fällen Zahlung zu leisten, weun die dens nicht entbehren würbe, wenn auch jetzt wieder eine n Ghärden eigenmächtig dergleichen Kosten veranlassen. Ein Abgeord⸗ hole der Steuer- Verwaltung des Staals zugestanden nin ie widersezt sich, der Zahlüng, well die Regierung nicht befugt Man dürfe si auch, ferner niht verhehlen, daß die . sci., den Hau- Instellot Aufträge zu geben, deren Kosten wie bisher von Seiten des Gouvernements die Der k Kasse her Anstast zur Last sielen, und? die sländische Kommissson lichung der Steuer- Etats erfelgt sei, nicht habe genügen könen mn nur berechtigt sel, weiche allemmn' aug die Verantwortlichkeit träfe. durch die Verordnung vom 17. Januar 1820 verheißene vollstin Ein Abgeordneter stellt den Antrag: Kenntniß donc dem wahren Zustande der Finanzen dem Vol ü gelegenheit der Regierung zu äberweisen, um nochmals mit währen. Hessenungeachtet dabe der Ausschuß nicht der Minn; fändischen Kᷣommissson zu verhandein und letztere zu! autort? konnen, Laß der jebig Monsent gerignel seJ, eine Penitien, nn fin. be überwiegenden Gründen der Billigkeit die Zahlung zu vorliegende, an den Stufen des Thrones niederzulegen. Du wih genehmigen. l holtesten Versicherungen und die , eichen sprächen g DNiesem Antrage widersprechen zwei Abgeordnete, weil schon Kor⸗ daß des e e Maijestät die fortschreitende Entwickelung der siandi] n nzen zwischen der Regierung und der ständischen Kommission Verhaälenise Iich Aller höchstselbst alz eine dringende Aufgabe gefeln bhefinden dätten und sie gerade ergäben, daß ble Befrie dig! ten nde es fönnz fan zineiselh aft sein, waß bei der Lösung derselhen * n. nicht auf ben Jondg der Anstalt zu übernehmen? sel das Verhältniß der Stunde zu der Finanz · Verwaltung des Staats Abgeordneter der Ritterschaft erklärt sich gegen die Zahlung, e, ee. Berücssichtigung sinden werbe. Dies erwäͤgend, schün ( nt sich nur guf diese Weise dagegen sichern könne, daß di andtag zu der vorliegenden Frage zur Zeit unn die Stelliunß hierung ling ähnhiche Eingriffe in die Rechte der Stände sich hrautnovollen Erwarteng dessen, was Se. Majestäh der Köng n e, gg, ersammsung beschließt mit 25 gegen 17 Stimmen! zug auf dieselbe beschließen und etwa zu gewähren für angeń n Daus Inspeltor Lagke nicht aus der Kaffe ber fostener Anstalt
für jetzt keine Folge zu geben vorgeschlagen werden msse. Dis rsuchen, zie Befriedigung bes 26 Laaer der Staats⸗Kasse zu ee eg eee trat der Landtag einstimmig bei. Eben so n n. friedigung sse stimmig trat die Versammlung dem An trage des Aueschuses q Den schließlichen Antrag bes Aueschusses:
Ablehnung der 64sten Petitson bei, die den zur Zeit wen en bisherigen Mitgliedern der ständischen Kommüisslon für ihre Hin= stens nicht motzivirt erscheinenden . der. Kreistag; I gebung und aufopsernbe Handlungsweise bei Ausübung ihrer Pfüch= sammlung lauenburg-bütotwer Kreises enttßält, daß der benin n Dank des Landtages auszudrücken,
unbedingle Veröffentlichung der Landtags⸗= Verhandlungen nebs sehmigt die Verfamml
Gelehrten
ung. mentlichmachung ber Antragsteller und Redner bei bes Königs Mu hiernächst wird zur LKrathung des Entwurfs einer Verordnung:
— —
finden möchten, einnehmen zu können, weshalb denn auch der Yen iu befriedigen, sondern den Königlichen Landtags KLommissarius zu
wegen. Auf hebung des Sportulirens der unteten Verwaltunga⸗ dien
bergegangen. . ⸗
Der 6 und der Bericht des britten Ausschusses wurden verlesen. Der Ausschuß sindet gegen den Geseß- Entwurf nichts zu erinnern und vermssst blog ein? ausdrückliche Bestimmung darüber, b. wie in den Monwen anerkannt wird, den auf den Ge⸗ uh, von ' *ten angewiesenen Beamten Entschädigung gewahrt werden müsse.
Lin stäbtischer Abgeorbneter führt aus, daß der vorliegende Gesetz⸗ Entwurf hauptsächlich die Kommunal Behörden in den 2 ten betreffe. Es f aber eine 7 unrichtige Voraussetzung, daß alle Städte die Mittel besäßen, Ausfälle in ihren Einnahmen ander⸗ weit zu ersetzen. In fast allen größeren Städten namentlich werde das Vedürfniß der Stadt durch Erhebung von Steuern gebeckt. Das Bedäürfniß der Städte steigere sich aber von Jahr zu Jahr, weil es Maxime des Gouvernements zu sein scheine, jede neue Last nicht unmittelbar auf die Staatskasse zu übernehmen, fonbern sie der sKommune aufzuerlegen. Wenn es darauf ankomme, Abgaben auf⸗ zuheben, so müßten die Kommunen befragt werden, ob fe auf die Einnahme verzichten könnten, und wäre dies ber Fall, dann sei sᷣ ermitteln, welches die lästigsten Abgaben seien. Die mei-
en städtischen Kommunal · Verwaltungen? würden auf die Spor⸗ tel ⸗ Einnahmen nicht verzichten können, weil die Ausfälle durch andere Abgaben ersetzt werden müßten. Dies spreche schon gegen den , in Bezug auf die Stäbte. Eg kommt aber noch hinzu, daß das Sportelwesen in ben Stäbten gar nicht so belästigend sei, als man annehme, weil Sporteln nur erhoben würden in bedeu⸗ lenderen Angelegenheiten und weil bie Behörden im Interesse ber ärmeren Einwohner überall geneigt seien, diese nicht Ju bedrücen. Es sei hiernach kein Grund vorhanden, das Gesetz zugleich auf die Kommunal ⸗Behörbe zur Anwendung bringen zu lassen. Um dies zu verhindern, schlage er als Amendement zu 8. 1 vor, diesen 8 folgen- bermaßen zu 3
die Ausfertigungen, Verfü ungen und Verhandlungen der unteren
„unmittelbaren Staats erwaltungs Behörden ersolgen ohne
allen Unterschied sportelfrei.
Ein anderer städtischer Abgeordneter erklärt sich für bie Annahme des Gesetzes, meint aber, daß, werde obiges Amendement angenom⸗ men, es darauf ankommen würde, eine seste Sportel ⸗ Taxe für die städtischen Verwaltungs ⸗ Behrden zu erlassen, weil gegenwärtig nur eine Sportel⸗Tare von 1816 existire, die nicht mehr überall anwend⸗ bar sei. Gleichfalls ein Abgeordneter der Staͤdte unterstützt das vorge⸗ schlagene Amendement. Das Gesetz . hauptsächlich die Städte. Das Sportuliren der städtischen Behörden sei nicht drückend. Die desfall⸗ sigen Einnahmen dienten dazu, die Kosten der Schreibmaterialien zu decken und, in einzelnen Städten, um Gratificationen an fleißige Beamte zu vertheilen. Von großem Belange seien die Einnahmen nicht, aber sie seien etatsmaͤßig und müssen, wenn sie wegsielen, anderweit beschafft werden. Das Drückende des Sportulirens betreffe die Gerichtskosten. So lange diese beibehalten würden, dürfe man die nicht drückenden Sporteln in den Städten nicht abschaffen und die Städte hierin schlechter stellen. Für das Amendement erklären sich alle Abgeordnete aus dem Stande der Städte. Dagegen erklärt sich ein Abgeordneter der Ritterschaft, weil besonders in lleineren Städten die Behörden
leicht Mißbrauch beim Sportuliren treiben könnten.
Ein städtischer Abgeorbneter nimmt hierbei Veranlassung, die traurige Lage der Bürgermeister in den kleineren Städten zu schil⸗ dern, und schlägt vor:
der Landtag wolle sich um Verbesserung der Lage dieser Beamten verwenden. ⸗
zu einer besonderen Petition eigne, und es wird dem Antragsteller gestattet, eine desfallsige Petition noch nachträglich einzubringen. Das vorgeschlagene Amendement zu §. 1 wird hierauf von der Versammlung mit 386 gegen 9 Stimmen angenommen. Der fernere, oben bereits angeführte Antrag des städtischen Ab= geordneten, : daß eine allgemeine Sporteltare für diejenigen Kommunal⸗Behörden, pelche noch zur Erhebung der Sporteln berechtigt bleiben, entwor⸗ fen werden möge,
wird hiernächst ohne Widerspruch angenommen.
S. 2 wird angenommen.
8. 3. In Betreff der Bestimmung zu Nr. 3 erklärt ein städ⸗ tischer Abgeordneter, daß kein Grund vorhanden sei, die Erhebung von ö. für Pässe, Aufenthalts- und Legitimations · Urkunden beizubehalten. Alle Bedenllichkeiten, welche gegen andere Gebühren sprechen, walten auch in höherem Grade bei dlesen ob. Die desfall⸗
Die , hält dafür, daß eine solche Verwendun sich
en Gebühren seien sehr ungleich, und die Erhehung von Gehnhre 3 Ausenthaltsla ahmgweise ei . . ren, daß Einwo des Großher⸗
O. während der Messe Ausent⸗
hrend Einwohner anderer Pro-
ba N ö. macht gleichfalls ein stäb⸗ hherzogthum Pofen für Juden ebenfalls Ge⸗ stimmung §. 5 Nr. 2 6 us ir. den 8. 3 aß am werde: u, .
D so wie im Großherzogthum Posen die bisher entrichteten Ge⸗ bühren für die Fũhrung der Personenstands - Register a. Juden. Die Versammlun erklärt sich mit die sem Zusatze einverstanden. 9 4 schließlich die schon vom Ausschusse vermißte Bestimmung drtrisft: dalz den auf den Genuß von Sporteln angewiesenen Beamten Ent⸗ r ng gene werden müsse, ! so schlagen einige bgeordnete der Städte vor, diese Bestimmung in einem besonderen g. aufzunehmen. Die Versammlung erklärt sich da⸗ mit einverstanden, nachdem nachgewiesen worben, 16 eine solche Be⸗ stimmung nicht nur gerecht, sondern auch nothwendig sei, weil — wenn es zur richterlichen Entscheidung in einzelnen Fällen kommen sollte — ohne ausdrückliche gesetzliche Bestimmung die Berechtigten mit ihren Ansprüchen abgewiesen werden könnten. Die des fallsige Bestimmung soll dahin beantragt werden: Diejenigen Beamten, welche sich bisher rechtmäßig im Genusse von Sportel . Einnahmen befunden haben, sollen für den Ausfall, den sie erleiden, entschäbigt werben, und zwar die im unmittelbaren Staatsdienste stehenden Beamten aus 'der Staatskasse, die von , und Privat⸗Jurisdictionarien angestellten, aber von den etzteren.
Ferner kommt zur Berathung der Entwurf zur Verordnung wegen Anordnung einer Prä usivfrist Behufs Anmeldung von Eigen th me rr e rte vormaliger Besitzer regulirungssähigtr bäuerlicher Stellen und deren Erben, aus der Kabinets-Orhre vom 6. Mai 1819 und aus dem Gesetz vom 8. April 1823.
Das Gesetz und der Bericht des dritten Ausschusses wurden ver⸗ lesen. Der Augsschuß trägt auf unveränderte Annahme des Gesetz⸗ Entwursé an, und dieser Antrag wurde von der Versammlung ge⸗ nehmigt.
Darauf wird zur Berathung der Angelegenheiten,
betreffend das Tan bstan a n gnf en n zu Posen übergegangen.
Der Bericht des zweiten Aus dische Verwalt nuar c. sub
m Punkte, ber ⸗Bau⸗
beß die Anschlage aues in biesem
Deputation vorlieger Jahre wohl mit
hie⸗
Anstalt thätig sei,
us dem Fonds der
Anstalt diese Nemuneration auf 180 Rthlr.
jährlich festzusetzen und dieselbe für die Jahre 1813 und 1844 dem
bisherigen Seminar ⸗Direktor Nepilly zu gewähren. Da 2c. Nepilly
von hier versetzt sei, so werde pro futuro die Remuneration dem künftigen Seminar⸗Direktor zustehrn.
Der Ausschuß erkennt den Anspruch des jedesmaligen Seminar Direktors auf Gewährung einer Remuneration für die obere Leitung des Taubstumme n Instituts an, und schlägt vor, dieselbe auf 50 Rihlr. jährlich festzusetzen, dieselbe pro 1843 und 1844 dem 0. Nepilly mit 199 Rihlr. zahlen zu lassen, und sie hro futuro dem jedesma⸗ ligen Direftor des Seminars bis dahin zuzusichern, daß die Vergröße⸗ rung der Anstalt zur Ausführung gekommen, und mit dem Vorbehalte, daß hieraus Seitens der Stände feine Verpflichtung zu einer Pensio⸗ nirung hergeleitet werden dürfe. Hiergegen wird die Behauptung aufgestellt, es sei Pflicht des Seminar⸗Direltors, bas Taubstummen⸗
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Alte fär Nligien tdulduung und Gewissenesreiheis (aet ol iolerzuins „on Rr. 2e von dem Anfange und, den ersten Denlschriften des libertz of Conscience) in stafferland genannt. ö zu im seins für Alterthum freunde im Rheinlande Nachricht gegeben und ö. . ö. ö. d n r 56 . 8 ) 9 ö., nenn g , fn, wohl ausgestallele neue Hefte ; . if. . 1 94 , obige nf nn, zu i,, n,. * erste der Chorographie ne icht gewidmete Abtheilung , . . üllt bleiben, w eich nicht überall. ᷣ 6 w i ich ü z Ca dd e r ae fn . n a , Hebel sür dse fas ᷣ 1. e, * 26 16 n, . 63 zun. Erfüllung ves Hanzen. Dieser Paragraph sicher den Häupflinjn Keantni beg Dernlichen hervoigegangen und durch philologische Gehalt vom englischen Gouvernement zu. Dadurch werden diese ali indlichkeit unterstüßt, ferner einen Auffatz von A. Jahn über römisch⸗ ,, d egg, d H n g, n enn e . erg, , in sa 6 n . noch . . ä. h. ö Fh olg ien f ven 4 . ĩ t = ouverneur leine 9 ? ü ie Al⸗ , eg, n, rie, en ih e i,, n, e e cl. forderten Entschäͤdigungen hat dieser Sigmm noch nich vella ndi , ier und ven Cha ff ol von Fl oren court über die Moselsische des unt es schtini, dal man nächt beaösichtigt; sich mit hm näher n i nnd, die Jugznde des Moseinramts im ulteaunhusnr, err? ge 3, n, nr , , , aer g, fi wr er längen, eg rn s,. * 1 ' sz s P. 1 des letzteren gel zum Heile beider Stamme, gebrochen worden, Bir e h g Kr en 2 Ln hn Karl's des Großen in Großer des Ungilg. Stamme hat sich enn 5953 von ihm r mmi zesschirdenen ichrreichen Erkurstn. Außerdem gehoren noch de e, , , , ,, , , ,, ,, . will mit dem ebes⸗ und Mörder Gesindel nicht mehr zu 49 9 ö. benen he, dern g. leßtere der Aufmerksamkeit werth ist, weil , , , , ö ,, n m min nn dentlichen ban ange fangen. Srin e Hch en sollen nicht mehr zun C] Auch in der zweiten Abtheilung über . begegnen uns geach⸗ Trennen, fondern zum Pflügen gebraucht werben. Er besucht mil 6 amen. Zwes der Begründer des Vereing, Ler sch und Ur lich , be⸗ ten regelmäßig den Gottesdienst und ist selbst ein aufmertfamer Jud Gäncr mit gelehrten UÜbhandlungen, der Crstere über den planctari- 21 . Götterkreiz, der Andere über e en Sarkophag in der Domlirche zu * 4 dem . ö der n n., , . nig i . . in auf Veranlassung der n ausgegrabenen gefäße, die . ur Alterthumis kunde. r gn orischen inn han gehören. 6 ee dire, Osann erläutert Jahrbücher des Vereins von Alter thum Sfr runden, Nallons mit der Jusch in Penelope und Hippobamia, die vor kurzem Rheinlande. V. und VI. Mä 14 lithographirten at u Worms aäsgegrabenen Monumenze belanm geworden sind. Bonn, 1841. gr. 8. z . ** ieh: e n . * a und 5623 6. 6 * ) h more w en . Wir haben erst jetzt aus dem dritten und vlerten Bande von Den n. Gan 1 . benen ne g, der * längere Buche „Erlebtes in den Jahren 1790 — 1827“ urlundlich erfchen, h r, mehrfa eachtung verdient. Ferner hat Fiedler ein Elfenbein a. Hinderniss, dag von dem für alles Hroßgrtig= fz ii , = ffir zu Zamen auf die Rrennng des Jeus scharssiumig. sten Hardenberg begründete Muscum für rhein isch ⸗we in Allen egführun die wünschengwertht Entwickelung nicht erhalten konnit. Daher 6 erhard' so er er, einen mit den geringen Mu Ihn 66 1 fängeren reli wennn Zeweisen dessntigẽ⸗ gehört hierher die ng über
er St sahrlichs dageg'n in demselben die Erlenhung Rn! Milet von der Insel Scyrog erlannt und die An * Ed. Gerha
Wir haben nun berelsg früher in diesen gin philologisch ang Behandlung einer Anzahl griechischer und
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römischer Inschriften, von dem Letztgenannten, von Schneider, von Lersch und von Dünßtzer. Die Belefenheit und Gelehrsamkeit der beiden letzteren bonnischen Philologen hat sich auch hier wicder den Alterthümern ihres schönen Vaterlandes zugewendet.
Eben so thätig finden wir beide Männer in der dritten Abtheilung, in welcher mehrere gichäologische, auf die Nheingeg enden bezügliche Bucher beurtheilt sind. Noch ist hier ein Aufsatz des durch seine nützlichen Unter⸗ suchungen über die römischen Militairstraßen in den Rhein und Mosel gegenden helannten Oberst⸗Lieutenants Schmidt zu nennen.
Dig Chronik des Vereins zeigt einen befriedigenden Zustand der finan- ziellen Mittel und eine soriwährend im Wachsen begriffene Anzahl der Mit⸗ glieder, wobei wir unsere besten Wünsche fuͤr das Gedeihen desselben aus⸗ i g, Noch immer vermissen wir freilich manche im Rheinlande geach⸗ fete Namen, deren Träger, wenn auch nicht als Mitarbeiter, doch als För ⸗ derer und Beschützer des Vereins ben Listen desselben zum besonderen Schmuck gereichen würden. Aus Düssteldors ist nur ein Miglied, aus Ko⸗ blenz sind nur zwei aufgeführt. aüch die Zahl derer aus Köln sönnte noch bedeutender sein. Seine gelehrten und vaterlande liebenden Bürger haben überhaupt verhältnißmäßig erst wenige Beiträge zu den Jahrbüchern des Vereins geliefert, und doch ist wohl noch mancher Anlaß vorhanden, um die zu ihrer Zeit werthwollen Abhandlungen eines Wallraf oder Minola zu berichtigen oder zu vervollständigen, anderer wichtiger Stoffe nicht zu ge⸗ a an denen die alte Römerstadt, die jetz im größten an n blüht, rei l ö.
Literar⸗ Notiz.
Dresden, 19. März. (8 eipz. Ztg.) Die Königliche öffentliche Bibliothek ist in diesen Tagen, gleich der Universitats - Biblioꝛhel zu Leipzig, durch den Prof. Br. Tischendorf mit lostbaren literarischen Schäßen be⸗ reichert worden. Derselbe hat sich drei abyssinische und zwel drusische Ma=
nuftriple, so wie zehn arabische Drudwerłke, vom ee gn, r Ge aft
neral Clol- Bey auf seiner unjangst beendigten wissenschaftlichen Reife zum Behuf dieser Schenkung erbeten. Von den (äthiopischen) abyssinischen Hand- schristen, die sämmtlich auf Pergament geschrieben sind, verdient eine beson⸗ ders n, me zu werden. Sie enthält am Schluß ves Tertes auf 34 großen Quartfeiien 68 malerische Darste lungen aus dem Leben der heiligen Walatta Petros ¶ . i. silia Petri), ihre ascetischen Ucbungen und ihre Wunder. Das zweite Manuffript besieht in eint Elen langen Perga⸗ mentrolle mit Gebeten an die Engel Michael und Fanuel s Vertreiber der Dämonen) und mit Malercsen von Engels - und Teu elgfiguren als Schutz miilel gegen böse Geister. Die dritte andschrist ist ein Elementar- buch in dem amharischen Idiom (äthiopischen Vulgairsprachey. Die zwei
drusischen Manustripte sind meist liturgischen Inhalts und geben, gleich ähn= lichen Handschristen in Paris, Orford, Leyden und Rom, höchst schaͤtzbare Nachweisungen über die Religion jener um den Libanon zersfieut wohnenden Völleischaft. Die arabischen Druckwerke, größtentheils Uebersetzungen aus dem Französischen, stammen aus der Offizin in Bulaf bei Kahira und be⸗ ziehen sich auf populaire Medizin. — Keine der sächsischen Bibliotheken be⸗ saß bis jetzt ein abyssinisches oder ein drusisches Manuskript; um so dan-= lenswerther für Dresden und Leipzig sind daher diese durch Herm Professor Tischen dorf vermittelten Schenkungen.
Verein für deutsche Volksschule re.
Da der Verein daupt · Aufgabe emeinden durch I das Wohl aben zu stellen
müssen
schriften werden unier der Adresse Volksschule und für Verbreinung gemeinnüßi=
Das Direktorium des Vereins z.
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