i t, unb da burqch ben Allerhöchsten Lanbtla g Abschied == k dessen Berüdsichtigung verheißen ist, so weit dies mit dem bestehenden Rechte irgend vereinbar fei, so wird biese
Ange it für erledigt erachtet.
rer, ,. Schulen mter der . Gegend llagen über die hagen Kosten- Liquidationen der Gerichte * die Gepnhren der Abvolaten und wünschen die Beseitigung dieser Uebesstände. 361 Landtag gien daß bei den in Aussicht stehenben Verßnderun unserer Gerichtsverfassung — durch öffentlichen und möändches fahren — auch eine Minderung der in Rede Fehenden Kosten eintre⸗ ten werde, 2 deshalb, den vorliegenden Gegenstand nicht weiter zu versolgen. .
. u = Stände des rosenberger Kreises beschweren sich darüber, . durch die bestehenden Gesetze den Waldschonungen ge⸗ gen Entwendungen und Beschädigungen aller Art nicht der nöthige
ewährt werde. * a0 Antragsteller werden auf das vom 7ten Provinzial ⸗Landtage berathene Geseß über Diebstabl an Halz und auderen Waldprodulten, dessen Emanation nahe bevarsteht und das den . Gegen⸗ stand umfaßt, r. 8 indem der 8. 15 des gedachten Gesetz⸗Entwurss wörtlich bestimmt: 966 j 2 ir enn, ümer durch ben Holzdiebstahl, oder bei Ge⸗ legenheit desselben einen Schaden erlitten, für ben er durch den Betrag des tarmäßigen Holzwerthes nicht ent hädigt wird, so bleibt ihm vorbehalten, den Ersätz dieses zu erwessenden NMehrbetrages von dem Thäter in einem besonderen Civilverfahren einzuklagen, in welchem jedoch dieselbe That, wegen welcher der Verklagte rechte⸗ kräftig zu einer Strafe verurtheilt worden ist, auch ohne nähere Beweisführung als erwiesen angenommen werden muß. Wenn übri⸗ gens aus den Umständen hervorgeht, daß ein ben . über⸗ steigender Schaden vorhanden sei, und die dafür ge orderte Entschä⸗ digung nicht über 5 Rthlr, beträgt, so ist der Forstrichter befugt, auf diese besandere Entschädigung bis zur Summe von 5 Rlhuͤr. in dem Strafurtheil zugleich zu erkennen.“ .
Berichtigung. Die Danziger Allg. politis e Zeitung bringt fol ä se zie g „Ber Antrag, welchen ö preußischen Provinzial⸗-Stände in ihrer 2Bästen Sitzung vom 6. März an Se. Majestät, den König gerichtet (s. Allg. Pr. Ztg. Nr. 76), bean⸗ sprucht eine gleiche Vergütung, wie sie dein Handelsstande von Stet⸗ äin bewilligt worden, von 25 pCt. der dief eitigen Eingangs- Steuern — nicht, wie es irrig in dem Jeitungs- Berichte heißt, 26 pCt. der Sundzoll⸗ Abgabe.“
Provinz Pommern.
Stettin, 146 März. Die 23ste und 24ste Sitzung des Landtages war der Berathung der 11ten Käniglichen Praposition, so wie mehrerer eingegangener Petitionen gewidmet. Die 11e König⸗ liche Proposition betrifft den Gesetz⸗ Entwurf wegen der Aufgreifungs Detentions und Trangport⸗Kossen für Vagahunben und Beitler. Pie Tendenz desselben geht bahin, die nach der bestehenden Gesetzgebung den Inhabern der Vrtspolizei⸗Herichtgbarleit zur Fast fallenden Nosten der vorläufigen polizeilichen Untersuchung gegen Beniler und Baga⸗ bunden auf den Landarmen⸗ Fonds zu übertragen, weil man, wig in den dem Gesetz-Eniwurf beigegebenen Molden aug⸗= eführt ist, hofft, dadurch eine prompter? Handhabung. der Sicherheits - Polizei anf diesem Gebiete zu erreichen. Bei ver Digkussion über den Gesetz⸗ Entwurf siellten sich aber im Landtage bald zwei Meinungen sehr entschieden entgegen. Die eine, der guch der Auaschuß gehuldigi hatte, hat nämlich nicht anerkennen wollen, daß sich aus dem . des Rechts moliviren lasse, aus Rüd⸗ sichten der Nüßlichkeit eine Last, bie nach dem bestehenden Recht un⸗ zweifelhaft von denjenigen geiragen werden müsse, denen die Orts- Polizeigewalt zustehe, also resp. von den Städten, den Nitterguts⸗ besitzern und dem Domainen-Fislus auf den Land. Armenhaus Fonds zu übertragen, vielmehr glaubt sie, daß, wenn wirklich Nücksichten auf eine besserẽ Handhabung der Sicherheits · Polizei es wünschengwerth erscheinen ließen, die bezeichneten Kosten nicht ferner als OGnera der Orts⸗Polizei⸗Gerichtsbarkeit zu befrachten, allein eine Ueber- nahme derselben von Seiten des Stgats sich rechtfertigen lasse. Die andere dagegen schließt sich dem Prinzip des Gesetz · Entwurfe an, hauptsächlich auch um deswissen, well sie dafür hält, daß eg mehr im Interesse der Provinz liegen werbe, wenn bie aglichen Kosten, die den Polizei⸗Gerichtsherren abzunehmen man jedenfalls für zweck⸗ mäßig hält, dem Landarimen-Fonds sberwie sen würden, als wenn sie dem 3 zufallen sollten, indem letzterenfallg die Provinz Pommern, die weniger Bettler und Vagabunden habe, als manche andere Pro⸗ vinzen, auch diese noch würde mit Kbertragen müssen. Schließlich
Sr heihin wurde ihnen von den Kolonisten durch ihalich Einfälle Glei-
ches mit Gleichem vergolten, wobei die schrecllichsten Gewaltthaten vor sie⸗ lin, deren Verbot unter den e, ein großes Mißvergnügen, und das um so mehr erregte, als die englischen Gräuztruppen die Nrbenihäter bei dem namadisirenden Leben der e in dem ünwegfamen Lande nur sel· ten erreichen lonnten. Alle Mittel, die Gränze zu rr, wie die Fest⸗ setzung eines neutralen Landstrichs und die Anlegung von kleinen Bese sti⸗ ungen blieben ohne Erfolg, so daß im Jahre 1835 die Kaffern sogar die — Ii ahl der Missionare in ihrem Lande verjagten, die Stationen zerstört en und auptstagt des Distriks Aibang, Grahamstown, geriet in Schrecken, so 4 1 K die 3 barrijadirten und sich zur Veriheidigung ihrer Häufer anschickten. Der damalige Gouverneur der Cap · Colonie, Si Benjamin d'llrban, eilte zur See mit Truppen vom Cap herbei, mit einem kleinen Heer passirte er die Gränze, zerstreute die Heereshaufen der Kaffern un eroberte ihre Kraale. Der silehende Kasferföni selbst wurde durch den wohlgezielten Schuß eines englischen Ofstziers geißbtet; bald mußten die Kaffern 7 zur Unterwerfung und zur Kbtretung des Landszrichs bis zum Niet Jluß verstehen, der unter dem Namen Adelheid sür England in es ngmmem wurde. Aber dag britische Gouvernement wollte von die e y nichis wissen. Man 6 das ganze Verfahren gegen dle Kasfern für zu gewaltsam und zuglelch auch fün unholünsch, vas Kösonial= Gebiet noch mehr zu erweitern. Der schon b Bau einer Stadt Ling Williamstown wurde är e den und vie ali. Gränze hinter dem enn; mit dem neutralen Geile davor wiederhergestellt, und man ver= uchte nunmehr durch Agenten, vie man 4 ven Kafferfürsten schickte, Sitte, Nähe und Ordnung bel dem unruhigen änwolle einzuführen. Aber auch diese friedliche Polirit führte nicht *. Ziele. Die Rauber. jen blieben nich aug, und die Missionare und shre lleineñ Gemeinden aus den Ka ern linen fertwährend von den Gewaltthaten und dem Gelze der Kaffer ist nun jetzt von Seiten des verneurs der Kolonie ein neuer und hof , erfolgreicher Versuch gemacht worden, Vä Granze zu sichern nnd das Kaffer land zur Nuhe zu bringen. Man ist, nachdein lnal! sich die, wiederholten Naubzüge der Kaffern für berechti gehalten bishe igen Friedeng Tralat aufzuheben, mit den rußi . men in neue Unterhandlung getreten und hat ihre 3 ten Beamten von England gemacht, und ufer Ki . ung der Dinge, die Jedem, dem Neiches Got- tes und die nur durch digsesbe mögliche Ciwilisatzon an Herzen liegt, eine höchst 2 sein muß, von der sie sich für ihre Zwecks einm großen en versprechen. — * lassen 6 1 —— 4 2 Missionars Döhnae aus Veihel im ande vom 31. J n. „Das abscheuliche Betragen der und fast aus schlleßlich des
n großen Haufen die schwach beseßzte Graͤnze überschritzen. Selbst die S
n. Da
402
entschieb man sich bur mir, i g mit 28 gegen 16 Stimmen für aer , fd — 31 — urs. 2 An diese Berathung reihte sich diejenige der T0sten Petition, in der mehrere Städte der Provinz eine ation des Geseßes vom 6. Januar 1843, wegen Bestrafung der Hettler und Vagabunden, dahin beflrworteß wissen wollen, daß die Quien für * der f rund dieses Gesetzes gerich erkannten Stra en * ts⸗Oßnigkeiten, sondern dem dandermen⸗ Fonda auferlegt rden möchten. Ver Fandiag hat diese Pelitionen überwiegender Stim menmehrheit hauntsä um des willen an . weil nach dem pommerschen Landarmen⸗ Reglement die fen der Detention von Va⸗ . und . a 4 r. 2 33 . onds getragen sind; zwischen der früheren polizeilichen Detention He ere fehr und der jeßt auf den Grund r, .
em, rbeitsstrafe
Erkenntnisses in den Landarmenhäusern abzubüßenden aber kaum ein Unterschied gu erkennen sei. ,
Die 2bste Petition ist von dem Magistrat und der Stadtver⸗ erdneten · Versammlung in Kolberg ausgegangen und will, daß die Städte, als solche und als Besißer von Gütern, von allen Lasten der Kriminal- Gerichtsbarkeit gegen Verzicht auf die Früchte derselben befreit werden.
Die 43ste Petition aber ist von bem Magistrat und der Stadi⸗ verordneten · Vscersammlung zu Stettin ausgegangen und den Antrag enthaltend, daß den Städten gestattet werde, auch die Lost der Ge= fängniß Unterhaltung bei Ueberlassung der bisherigen Gefängniß⸗ Lolalien, so wie der seugtus jurisdictionis an den Staat unter den Bedingungen der Allerhöchsten Kabinets ⸗Ordre vom 15. April 1842 gegen eine jährliche Rente abzulösen. Die erstgedachte Petition ist von dem Landtage hauptsächlich aus dem Grunde, well frühere ähn⸗ liche Anträge von des Königs Majestät entweder ganz oder theil⸗= . zurüdgewiesen, durch nner mit 27 gegen 16 Stimmen abgelehnt.
j i so wenig konnte ein weiterer, an diese Petition geknüpf⸗ ter Antrag des Äusschusses, zu bitten: daß der Staat die noch bestehende ganze Patrimonial⸗Jurisdiction ebenfalls, wie bei den Städten, seinen Gerichten zur Verwaltung übergebe, und dagegen von den Berechtigten eine zu vereinbarende Quote zu den Kosten als beständige sixirte Abgabe einziehen möge, sich des Beifalls des Land⸗ tages erfreuen, vielmehr entschied man mit 32 gegen 11 Stimmen gegen diesen Antrag. , ö
Die 43ste Penstion aber ward einstimmig als zur Befürwortung geeignet angenommen. 61 J
Die 6 7 und 67ste Petition enthalten Anträge der Abgeordne⸗ ten der Stäbe Kolberg und Stolpe, die Verwendung des Landtags für eine Ermäßigung der Serviasteuer diesen Städte beanspruch end. Es ward beschlossen, bei Gelegenheit des lber die 12te Königliche Proposition zu erstatienden Bericht der gedachten beiden NYetitiouen als Veranlasszugen zu erwähnen, die eine baldige Ausgleichung der pommerschen Städte in Bezug auf die behauptete Prägravalion eini- ger derselben, auch unter Abstandnahme von dem Heseß⸗ Entwurfe, durch vergleichsweise von dem Ober - Präsidenten einzuleitende Ver- handlungen wünschengwerth erscheinen ließen.
Die töte Petition ist von einem Abgeordneten der dandgemein⸗ den übergeben, und enthält einen die Befürwortung des Landtags in Anspruch nehmenden Antrag der Schulzen des Amts Treytow. um Aufhebung des Schutzgeldes, einer Abgabe, rie in den Domainen- Ortschaften und theilweise auch in den Stadt- Eigenthums⸗Dörfern von den Miethaleuten und Büdnern noch erhoben wird. ö
Der Landtag hat einstimmig beschlossen, bei des Königs Majestät zu beantragen, die Einwohner in den Domainen allgemein von Ent⸗ richtung des Schutzgeldes zu entbinden, insofern dasselbe nicht als eine Grund- Abgabe bestimmt zu erkennen sei. Indem er einen solchen Antrag dadurch für motivirt hält, daß bie unter den Namen Schutzgeld er⸗ hobene Abgabe sich noch aus den Zeiten der Unterthänigkeit her schreibt, wo sie als ein Beitrag zu den Juriodietionslasten von den freien Leuten, im Gegensatz zu den Unterthanen, er⸗ hoben zu sein scheint, dieselbe auch auf den Rittergütern, wo⸗ selbst sie srüher ebenfalls als gutsherrliche Abgabe erhoben ward, schou längst nicht mehr eingezogen wird, und es daher mindestens gerecht⸗ fertigt erscheinen wird, die Gnade Sr. Majestat des Königs für eine high. Berüdsichtigung der ärmsten Klassen der Domainen Einsassen in Anspruch zu nehmen. Auch für die Stadt Fiddichow, in der als ehemaliger Mediatstadt ebenfalls noch Schuß geld erhoben wird, und die in der 7ssten Petition auch die Aufhebung beantragt hat, wird der Landtag eine gleiche Befürwortung eintreten lassen.
In der 20sten und 46sien Petition lagen zwei Anträge der Ab⸗
Eordneten der Landgemeinden fur die Kreffe des e n, ., . öelin vor, in dentn die Verwendung den Landtages daflir in An⸗
gewähren zu dürfen.
von ihm proponirte, au des Koͤnigs Majestät zu richten, als ban
für jetzt keine Folge zu geben vorgeschlagen werden müsse. Di stimmig trat die Versammlung dem Ankrage Des Ausschustz!
onmen with, daß mit Rüchicht auf bie Miß. Aem y, halbe . des Jahres 1815 ) — werde.
Der Landtag wird nach seinem einmüthigen Beschluß ben an in der 1. 2 * geg Tien 3 daß vie King Regierung beauftragt werde, da, wo wirklicher Noth stand sich demse hen auch darch angemessenen Klassensteuer⸗ Erlaß Berüc ch
ssuchen möge. Anf die Gäste Petitian, die von ber Kreis= * J lauenburg - butoiwer gtreises ge segange, die mitfelung des Landtage beansprucht, daß dem * biltower - Antheil die Befugniß. eingeräumt werde, den Landtag i cinem besonderen rifterschaftlichen Abgeordneten zu beschil warb. dem Antrage des Ausschuffeé entsprechend, abge⸗ it, weil sie nicht in dem Maße motivirt erschien, um bar—= e B eine Bitte um Abänderung des durch das säändische Gesetz fest⸗ Die 65ste Pesstign, die einen Antrag ber Kreistags Ver n irn Stimm⸗Verhaͤltnisses bastren zu können. lung greiffenberger Kreises um Nachsuchung einer Declaration S8. 1 und 2 des Gesetzes über die Armenp ege vom 31. Den 1842 enthält, ward zur Befürwortung nicht geeignet befunden, hn Landtag die gedachten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur keiner elaration bedürftig, sondern auch an sich zweckmäßig erachtete. gen eine Bemerkung im Berichte des ue hefe, daß die in der o wenig glaubte man den in der 3hsien Petition vgrliegenden 11 zu Kosten aufgenommenen Bettler und agabunden bei der ag des Magistrato und ber Stadtverordneten zu Kolberg, uf ] ame von eigentlichen Verbrechern noch mehr entstttlicht werden hebung des erimirten Gerichtestandes gerichtet, berügschtgn suten, erinner ein Abgeordneter, daß diefe Ansicht nicht zichtig sei, können; denn wenngleich mehrere Abgeordnete die diesem n öhnlich Bettler und Vagabunden welt mehr demoralisint fein untergelegten Motive, mit denen sich der Ausschuß uch nicht hiele Verbrecher. einverstanden erklären lönnen, vertheldigten, fo verstündigte man Vp. Der Bau Inspektor Laake wurde unterm 11. Juli 1842 dech bald darüber, daß der n für 6. chen am bes wien M Eg Februar 1813 von der hiesigen Königlichen gtegiernng beauf⸗ kehat werden müsse, weil dee Königs Pajtsiüt bereits auf ihn , die Pläne und die erforderlichen Kosten ⸗Anschlüge zu dem neuen Anträge anderer Landtage erklärt habe, daß der Gegenstand haf Hände für jugendliche Korrigenden zu fertigen. Steine Arbeiten viston Ler Geseßgebung in Erwägung gezogen werden solle. mmeichte er der Königlichen Regierung, und diefelben wurden dem Hierauf solgte in der Berathung die 1Yte Petition. Sie be ssten Provinzial-Landtage vorgelegt. Der Landtag genehmigte den den Antrag eines n , , regenwaller Kreises, von nicht, urd als 2c. Lal. Ge ebühren für seine Arbeiten mit Abgeordneten dieses Kreises übergeben und dahin gerichtet, deß I Ruhr. 14 Sgr. forderte, verwies ihn die Königliche Regie- Königs Masestät gebeten werden möge: ig damit an die ständische Kommisslon, diese (ber verwei= „den Ständen den vielfältig verheißenen historischen Boden a ebenfalls die Zahlung, weil die Arbeit nicht in ihrem zu verleihen, daß den allgemeinen, von ne , . un irressee benutzt und von ihr kein Auftrag ertheilt worden sei. Der sicht gestellten Ausschüssen die Etats über die Einnahme un e wur Inspektor Laake wendei sich nun mehl an ben Laudtag, mit der gabe des Staats zur Begutachtung vorgelegt und demnäch ite, ihn wegen seiner Forderung zu befriedigen. Der Ausschuß wirlliche Verwendung der Einnahme mitgetheilt werdt.“ lt bafür, daß die, Forderung des zc. Laake zwar gerecht fei, daß Der. Petitionair weist zur Begründung dieses Antrages nn gen tb ignnß aber nur aus der Staatskasse erfolgen könne. Es darauf hin, daß das Recht der Steuerbewüi igung und Steuerlain e jwar aner aunt, daß Lie Königliche Regierung nicht befugt fei, an und für sich eines der wesentlichsten ständischen Ittributionn Lien für die Unstelt in Kosten ohne Genehmigung der ständischen und hält es um so mehr für gerechtfertigt, einen Antrag, wi imisslon . zu lassen, und daß daher die efriedigung des te, fon ; ela ch Laake nicht Sache der Stände, sondern Pflicht der Regierung sei, des hochseligen Königs Majestät in der Verordnung liber bie Fim wurde auch von mehreren Abgeordneten hervorgehoben, baß des Staates vom 17. Januar 1820 die Verpflichtung angin ihgkeitsgründe dafür sprächen, den ꝛc. Laake aus dem Fonds der habe, sein Voll in vollständige Kenntniß des wahren Zusm stast in Kosten zu befriedigen. der Finanzen zu setzen, auch durch die Begutachtung der Sin Der Landtag habe frühbr beschlossen, daß ein Gebäude für ju= der König erst in den Stand keseßt werde, eine begründen liche Jorrigenden errichtet werden solle, und die Ne ierung habe cheidung über die Finanzen zu fällen, während derseibe jeht gun dedurch bewogen gefunden, Zeichiungen und Anschläge fertigen * sei. dies auf die einseitigen Anträge der Behörden zu ihun. d ae, Mit der ständischen Kommission vorher zu berathen, habe ntachten des Ausschusses über diese Petition ging im Wesenli ze Zeit vor Eröffnung des letzten Lanbtages nicht er⸗ dahin: Es müsse anerlannt werden, daß das Iiecht, bei dessstlj t. Die Anschläge seien insofern nicht ohne Nutzen gewesen, der Contribntions Etats mitzuwirlen, auch den Pommerschen Sin nan daraug entnommen habe, wie der Bau beschränkt' werben wiꝑg denen der übrigen östlichen Provinzen deg Staate, bis zum d sse, um ihn nicht zu kostspielig werden zu lassen. Man könne sich 1509 wirklich zugestanden habe, und es insofern des historischen gegen verwahren, in ähnlichen Fällen Zahlung zu leisten, weun bie dens nicht enibehren würde, wenn auch jetzt wicber eine M Göörden eigenmächtig dergleichen Kosten veraniaffen. Ein Abgeord⸗ trole der Steuer⸗Verwaltung des Staats zugestanden nin in widersetzt sich der Jahlung, weil die Regierung nicht befugt Man dürfe sich auch, ferner nicht verhehlen, daß die . sei, dem Bau⸗Jnspektor Aufträge zu geben, deren Kosten wie bisher von Stilen des Gouvernements „die Berösg Hasse der Anstañt zur Last fielen, und die ständische Kommissson lichung der Steuer⸗Etats erfolgt sei, nicht habe genügen länen H nur berechtigt sel, welche allein auch die Verantwortlichkeit träfe. durch die Verordnung vom 17. Januar 1820 verheißene vollsiin Ein Abgeordneter stellt den Antrag: Kenntniß don dem wahren Zuslande der Finanzen bem Volle n wie unge le genheit der Regierung zu überweisen, um nochmals mit währen. Dessenungeachtet babe der Auaschuß nicht der Meinung zer sndischen Kommission zu verhandeln und leßtere zu autori—= können, daß der jebige Moment geeignel sei, eine Petition, vi] inn, bei überwiegenden Gründen der Billigkeit die Zahlung zu vorliegende, an den Stufen des Thrones nieder ulegen. Dit wich genehmigen. holtesten Versicherungen und die un jweideutigsten Zeichen sprähen da Biesen Antrage widersprechen zwei Abgeordnete, weil schon Kor⸗ daß des 57 Majestät die fortschreitende Entwickelung der standis endenzen zwischen der Regierung und der ständischen Kommissson erh dltnisse sch Allerhöchstselöst als eine dringende Aufgabe gesßell Helunden dälten und ste gerade ergäben, daß bie Befriedigung ten, und es könne kaum zweiselh aft sein, daß bei der Lösung derselben z. Laale nicht auf den Fonds der Anstalt zu übernehmen sel. das Verhältniß der Stände zu der Finanz · Verwaltung des Staa Abgeordneter der Ritterschaft erklärt sich gegen die Zahlung, gern lente Berücksichtigung finden werde. Dies erwägend, chene man sich nur auf die se Weise dagegen sichern könne, daß die an ag, dee orliegeiben Frege Er Jeit unt dit Steh in Heng kun Chung! Cingrfffe in die Aechte der Säänds sich hrauengbollen Erwartens dessen, was Se. Majestät der König ng] be. Die Ber sanmlung beschließt mit 235 gegen 17 Stimmen! zug auf dieselbe beschließen und etwa zu gewähren für angenm hen Bau- Inspeltor Laake nicht aus der Kaffe ber lostener Anstalt sinden möchten, einnehmen zu können, weshalb denn auch der hej zu befriedigen, sondern den Königlichen Landtags gLommissarius zu agen werden Wrsucheng die Befriedigung des 6 Laake aus der Staats⸗Kasse zu Ausschuß - Gutachten trat der Landtag ein timmig bei. Chen o i beranlassen. ᷣ Antr Den schließlichen Antrag des Ausschusses: Ablehnung, der ölsten Petition bei, die den zur Zeit wer] den bisherigen Mitgliedern der n . Kommisslon für ihre Hin= stens nicht motiviri erscheinenden. 2 der, Kreistag; M gezung und aufopfennde Handlungsweise bei Ausübung ihrer Pfüch= sammlung lauenbarg=-bütower Kreises enthält, daß der eng lan bäh Dank des Landtages auszudrücken, unbedingẽe gerd en g, der Landtags⸗ Verhandlungen nebst mentlichmachung der Antragsteller und Nledner bei des Könige M
—
Provinz Posen. Posen, 28. Febr. (Schluß der zw öl ften Sitzung.)
sehmigt die Versammlung. hiernächst wird zur Lerathunn des Entwurfs einer Verordnung:
Ungilaschen Stammes gegen bie Einwohner der Kolonie, nahm vor kurzem einen sehr üblen Anschein. Dieberei solgte auf Dieberei und dazu kamen noch Mordthaten. Selbst ein englischer Polizel Beamter, ein Felb⸗Cornet, wurde bei dieser Veranlassung getödlet. Der Lseutenant-Goudernenr der Hränze rück hierauf mit mehreren Regimentern in Kafferland ein, be⸗ setzte das Gebiet des räuberischen Stammes und forderte Ersatz für das Fohlene Eigenthum und Auslieferung der Möwer und Diebe. Der Großen) des Stammes wollten ten , , zu dem Unhlamba⸗ änder aufzusordern. Allein erechte Ursache zum Kriege 6 ürchlend, daß die Kaffern, o
von England am Kap an land, einen sehr frommen
linter ich lern e rr
men wollen, zu * h e.
Schaden zugesügi werde, g die 3 e , fe. e
Sqhandung der We 51 2 §. 13. * . — . 1 anzutrelben, n , ,,. ,, , . Er zu er
iese Paragraphen warbin ran ar die
S. 43 wohl unerfüllt bieiben, wenn gleich nicht überall. Allein inn
403 wegen Auf hebung des Sportuliteng der unteren Verwaltungs⸗ Behoͤrben
gegangen. . ö
Der ,,,. und ber Bericht des britten Ausschusses wurden verlesen. Der Ausschuß sindet gegen den Geseßz- Entwurf nichts zu erinnern und vermißt blog ein? ausdrückliche Bestimmung darüber, v, wie in den Mon ven anerkannt wird, den auf den Ge⸗ nuß von Sporteln angewiesenen Beamten Entschädigung gewahrt werden müsse.
Ein städtischer rr n. führt aus, daß der vorliegende Heseß Entwurf hauptsaͤchlich die Kommunal- Behörden in den Slät= ten betreffe. Es sei aber eine ganz unrichtige Voraussetzung, daß alle Stäbe die Mittel besäßen, Ausfälle in ihren Einnahnien ander⸗ weit zu ersetzen. In fast allen größeren Städten namentlich werde bas Pedürfniß der Stadt durch Erhebung von Steuern gebedt. Das Bedürfniß der Städte steigere sich aber von Jahr zu Jahr, weil es Maxime des Gouvernements zu sein scheine, jede neue Last nicht unmittelbar auf die Staatokasse zu übernehmen, fondern sle der Kommune aufzuerlegen. Wenn eg darauf ankomme, Abgaben auf⸗ zuheben, so müßten die Kommunen befragt werden, ob sie auf die Einnahme verzichten könnten, und wäre bies ber Fall, dann sei . ermitteln, welches die lästigsten Abgaben seien. Die mei-
en städtischen Kommunal · Vnrwaltungenꝰ würden auf die Spor⸗ tel ⸗ Einnahmen nicht verzichten können, weil die Aussälle durch andere Abgaben ersetkzt werben müßten. Dies spreche schon gegen den Gesetz⸗Entwurf in Bezug auf die Stäbte. Eg fommè aber noch hinzu, daß das Sportelwesen in den Städten gar nicht so belästigend sei, als man annehme, weil Sporteln nur erhohen würden in bedeu⸗ tenderen Angelegenheiten und weil die Behörden im Interesse ber ärmeren Einwohner überall geneigt seien, diese nicht zu bedrüceen. Es sei hiernach kein Grund vorhanden, das Geseß zugleich auf bie Kommunal⸗Behörbe zur Anwendung bringen zu lassen. Um dies zu verhindern, schlage er als Amendement zu 8. 1 vor, diesen 8 folgen⸗= bermaßen zu .
die Ausfertigungen, ,, ,. und Verhandlungen der unteren
„unmittelbaren Staats“ erwaltungs Behörden ersolgen ohne
allen Unterschied sportelfrei.
Ein anderer städtischer Abgeordneter erklärt sich für die Annahme des Gesetzes, meint aber, daß, werde obiges Amendement angenom⸗ men, es darauf ankommen würde, eine feste Sportel⸗Tare für die städtischen Verwaltungs⸗ Behörden zu erlassen, weil gegenwärtig nur eine Sportel⸗Tare von 1815 existire, die nicht mehr Überall anthend⸗ bar sei. Gleichfalls ein Abgeordneter der Städte unterstützt das vorge⸗ schlagene Amendement. Das Gesetz . hauptsächlich die Städte. Das Sportuliren der städtischen Behörden sei nicht drückend. Die desfall⸗ sigen Einnahmen dienten dazu, die Kosten der Schreibmaterialien zu decken und, in einzelnen Städten, um Gratific ationen an fleißige Beamte zu vertheilen. Von großem Belange seien die Einnahmen nicht, aber sie seien etatsmaßig und müssen, wenn sie wegfielen, anderweit beschafft werden. Das Drückende des Sportulirens betreffe die Gerichtskosten. So lange diese beibehalten würden, dürfe man die nicht drückenden Sporteln in den Städten nicht abschaffen und die Städte hierin schlechter stellen. Für das Amendement erklären sich alle Abgeordnete aus dem Stande der Städte. Dagegen erklärt sich ein Abgeordneter der Ritterschaft, weil besonders in lieineren Städten die Behörden
leicht Mißbrauch beim Sportuliren treiben könnten.
Ein städtischer Abgeorbneter nimmt hierbei Veranlassung, die traurige Lage ber Bürgermeister in den kleineren Städten zu schil⸗ dern, und schlägt vor:
der Landtag wolle sich um Verbesserung der Lage dieser Beamten verwenden. ⸗ Die Versammlung hält dafür, daß eine solche Verwendun sich zu einer besonderen .. eigne, und es wird dem Antragsteller gestattet, eine desfallsige Petition noch nachträglich einzubringen. Das vorgeschlagene Amendement zu §. 1 wird hierauf von der Versammlung mit 36 gegen 8 Stimmen angenommen. Der fernere, oben bereits angeführte Antrag des städtischen Ab⸗ geordneten, daß eine allgemeine Sporteltaxe für diejenigen Kommunal Behörden, welche noch zur Erhebung der Sporteln berechtigt bleiben, entwor⸗ fen werden möge,
wird hiernächst ohne Widerspruch angenommen.
S. 2 wird angenommen.
S. 3. In Betreff der Bestimmung zu Nr. 3 erklärt ein städ⸗ tischer Abgeordneter, daß kein Grund vorhanden sei, die Erhebung von Gebühren für Pässe, Aufenthalts- und Legitimations - Urkunden beizubehalten. Alle Bedenllichkeiten, welche gegen andere Gebühren sprechen, walten auch in höherem Grade bei diesen ob. Die desfall⸗
ährend der Messe Ausent=
. Deld d Einwohner anderer Pro⸗ vinzen davon frei seien.
Die Versammlung desg ließ d
daß die m S. JZ sub Nr. 2 e ichen werbe.
In Betreff der estimmung zu Nr. A macht gleichfalls ein stãbd⸗ tischer Abgeordneter bemerllich, daß im Großh die Führung der Personenstands · Register der bühren zu entrichten seien, auf Grund der Be ö e des Regulativs vom 28. April 183. §. 3 2 No. 4 dahin zu vervollstãndigen, daß am Schlusse zugeseßzt werbe:
arauf anzutragen:
betrifft: daß den auf den Genuß von Sporteln angewiesenen Beamten Ent⸗ ie weng gere, werden müsse, ; so schlagen einige bgeordnete der Städte vor, diese Bestimmung in einem besonderen 8. aufzunehmen. Die Versammlung erklärt sich da⸗ mit einverstanden, nachdem nachgewiesen worden, uu eine solche Be⸗ stimmung nicht nur gerecht, sondern auch nothwendig sei, weil — wenn es zur richterlichen Entscheidung in einzelnen Fällen kommen sollte — ohne ausdrückliche gesetzliche Bestimmung die Berechtigten mit ihren Ansprüchen abgewiesen werden könnten. Die desfallsige Bestimmung soll dahin beantragt werben: Diejenigen Beamten, welche sich bisher rechtmäßig im Genusse von Sportel. Einnahmen befunden haben, sollen für ben Ausfall, den sie erleiden, entschäbigt werden, und zwar die im unmittelbaren Staatsdienste stehenden Beamten aus 'der Staatskasse, die von , und Privat⸗Jurisdictionarien angestellten, aber von den etzteren.
Ferner kommt zur Berathung der Entwurf zur Verordnung wegen Anordnung einer Prä usivfrist Behufs Anmeldung von Eigenthun e e hn rte n vormaliger Besitzer regulirungs fähiger bäuerlicher Stellen und deren Erben, aus der Kabinets-Ordre vom 6. Mai 1819 und aus dem Gesetz vom 8. April 1823.
Das Gesetz und der Bericht des dritten Ausschusses wurden ver⸗ lesen. Der Ausschuß trägt auf unveränderte Annahme des Gesetz⸗ Entwurss an, und dieser Antrag wurde von der Versammlung ge⸗ nehmigt.
Darauf wird zur Berathung der Angelegenheiten,
betreffend das Taubstan ae g fr n zu Posen übergegangen.
Der Bericht des zweiten Ausschusses wurde verlesen. Die stãn⸗ dische Verwaltungs⸗gtommission hatte in ihrem Berichte vom 20. Ja⸗ nuar e. sub J. bemerkt, daß der Bau eines Hauses zur Aufnahme taubstummer Mädchen noch immer nicht zur Ausführung gekommen
i. Der Königliche Landtags⸗Kommissarius bemerkt bei diesem Punkte, daß die Anschläge zum Bau gegenwärtig der Königl. Ober ⸗Bau⸗ Deputation vorlegen, und auf den Beginn des qu. Baues in diesem Jahre wohl mit Bestimmtheit zu rechnen sei.
Die Versammlung beschließt: daß der Königl. Landtags · Kommissarius dringend ersucht werde, auf die Beschleunigung dieser Angelegenheit hinzuwirken.
Der Königl. Landtags⸗Kommiffarias setzt in einem Anschreiben
an den Landtag auseinander, in welcher Art der Direktor des hie⸗
sigen Schullehrer⸗Seminars für die Taubstummen⸗Anstast thätig sei,
und daß er einen Anspruch auf Nemuneration aus dem Fonds der Anstalt habe. Er schlägt vor, diese Nemuneration auf 160 Rthlr. jährlich festzusetzen und dieselbe für die Jahre 1843 und 1844 dem bisherigen Seminar ⸗Direltor Nepilly zu gewähren. Da 2c. Nepilly von hier versetzt sei, so werde pro futuro die Remuneration dem künftigen Seminar⸗Direktor zustehen.
Der Ausschuß erkennt den Anspruch des jedesmaligen Seminar- Direktors auf Gewährung einer Remuneration für die obere Leitung des n, n , an, und schlägt vor, dieselbe auf 50 Rihlr. jährlich festzusetzen, dieselbe pro 1843 und 1844 dem 2c. Nepilly mit 199 Rthlr. zahlen zu lassen, und sie pro futuro dem jedesma⸗ ligen Direktor des Seminars bis dahin zuzusichern, daß die Vergröße⸗ rung der Anstalt zur Ausführung gekommen, und mit dem Vorbehalte, daß hieraus Seitens der Stände keine Verpstichtung zu einer Pensio⸗ nirung hergeleitet werden dürfe. Hiergegen wird die Behauptung aufgestellt, es sei Pflicht des Seminar⸗Direltors, bas Taubstummen⸗
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lie lt Jeligionzdulbunng und. Gewissen seiheit (aet ot ioleraücn „h Rr. 2h von dem Anfange und, den ersen Denkschrisen des 1er of Conscience) in Kafferland . ö f Ens für Alterthumsfreunde im? Rheinlande. Rachricht gegeben und hat, denn dei Herr dag Geschref de, Unterdrüchen erhön ml gn tit einen zweiten Bericht äber zwes wohl aus gestatef tent Hefte mit einemmal aus ihrer Angst errentet, Es ss zwar ganz gegen bin mien Berens an vie erste Ain zeige an
der Kaffern, obige Hedingungen pünhnlich zu erfüllen, Nan ennich in n erste der Chorographie und Gefchichte gewidmete Abtheilung bringt J t ;. wei schätzbare Abhandlungen von Dederlch über den Ort, wo Cäsar Schluß ⸗Paragraphen des Traltats liegt ein besonderer Hebel sür dit suisg sipeten und Tenchierer besteg hat, und über ven Or Aduanica, aus zur Erfüllung des Ganzen. Dieser Hal lern sichert den Häuptling. nr kennmniß deg. Dunllichen herwoigegangen und ui phiiolõgische Gehalt vom englischen Gouvernement zu. Dadurch werden diese glg indlichkeit unterstützt, ferner einen *r von A. Jahn über römisch= besolpeie Magisfrats wersanen von England, unt, derjenige Häupl Wär öisterthümer sin' Kerne Sir sand! und einen Bericht in französischer cher den Tratlat gar nicht oder nur theilwelse hält, wäß Abzüge nor iche über Äuggrabungen in Belgien von J. Nou lez. An diese Ar= nem Gehglt oder Verlust desselben, fa außerdem noch Strafen zu mm in dreier namhaften hill gen rer, fich drei Abhandlungen iiber haben. Mit dem Un ika Stamm hat der Gouverneur keinen nene n deschichte der Mosel⸗Hegenden, lo von Schneemann üben bie Al= trag abgeschtossen, bf hen auch für ihn der alte aufgehoben iß. Dil wunsteste in and ä Lins, von Schneider über das Franzentüppchen forderten Entschädigungen hat die en Sigmm uoch nicht vollständig g Tier und von Cha ff ol 'von Floren court über die Moselsische des und es scheint, daß man nicht beabsichtigt, sich min ihm näher einn li wing und bie Zustände des Moselstromes im Alterthum, alle voll ge⸗ Dadurch ist nun die Trennung des Unhlainbg-Stammeg von dem hi nn Beobachtungen Erdem der Oertlichleit vertrauten Verfasser. Ber Slamm feinem agentltchen Oberßanpi, sahisch bewẽörn und i e De Uuffatz nefe⸗ Hefte ißt der von C. P. Bo d über die Reüerstaiu- des letzteren, gewiß zum Heile beider Stämme, gebrochen worden,. Digothen. Königs Theodorich vor dem Palaste Kark's des Großen in Großer des Ungilg, Stammes hat sich Auch bereits von hm . n, mit verschiedenen lehrreichen Exkursen. Außerdem gehören noch dem Traktat angeschlossen. Seinem Beispiele wird auch wahrscheinid r dn Atbeilen ven Rappenegger über römische Altertümer aus Umuruma folgen, mt dem Pethel in Verbindung steht, denn aus n Hen und von Oligschläger über NRiederlassungen der Römer im Ber⸗ will mit dem Diebes- und Mörder⸗-Gesindel nicht mehr zu einem Sin en, von denc'n b aunders der leß lere der Aufmüörksamkeir werkh ist, weil gehören. Er beweist sich gegen uns und die Bewohner der Stahtnn sömischen Schrifistelier feiner Niederlassungen ihrer Landsleute m Ber⸗
ein zuverlässiger Mann, und hat mit Hülfe einiger Leute der Static den erwähnen und solche doch vorhanden gewesen sind. dentlichen Ackerbau angefangen. Seine Dchsen sollen nicht mehr zum s uch in der zweiten Abtheilung über Monumente begegnen uns geach⸗ rennen, fondern zum Pflügen gebraucht werden. Er besucht mit selnen ;. amen. Jwes ber B günder des Vereins, Lersch und Ur lich ä, be ten regelmäßig den Gottesdienst und ist selbst ein aufmerlsamer Zuh nens, mit gelehrten Abhandlungen, der Erstere über den planetari- ; Ganerfreig, der Andere über einen Sarkophag in der Domlirche zu * auf * . e der ., en ef eil ig a 6 u ,
. eranlassung der n ausgegrabenen efäße, die
ᷣ Sur Atterthums kunde. n mnrhschen nn hn gehören. e erer 8. erläutert Jahrbücher des Vereins von Alterthum s freundet. Ndaillonz mit der Juschrist? Penelope und Hippobamia, bie vor 28 Rheinlande. V. und VI. Mit 1 lithographirten i em zu Worms ausgegrabenen Monumente belannt geworden send. Bonn, 154 gr. 8 andere tüchtige Archäologen, Braun und F. Wie seser, besprechen e, dd, ma , de, n r Rttenbchrer in Bonn und da Marmor ver fa lh , al n, Wir haben erst jetzt aus dem dritten und vierten Bande von Du en Sammlun in. Arolsen, von denen namentlich der letztere, längere Duche Cilebleg in den Jahren iz = isz7“ Errundlich eisthen, mehrfache Veachtung veidient. Ferner hat Fred ien en. kllfenbein⸗ welche hindermsse dag von Tem sür alles Großartige so em fig gn, n der Stistckirche zu Panten aus' bie Rettung des Jrus l nig Een Hardenberg begrüändere Miuseum für rhejnssch-weßphäͤhtsche 2 n, nt 'ich dagegen in demselben die Erkennung und Wenf n die wünschenstderthe Entwicklung nicht erhalten onnie. Daher sst [ Ahilet von der Insel Scyros erlannt und die auß t Ev. Irn, . s0 , einen mit e ff ne, Meteln ingtr fängeren en Trum geweisen destärlgt.· Noch gehört hierher die libhandiung über Gelehrten , n Prein fut varerländische Astenthamner in gaz, benrn Grrst zn Wesschbsnig, von Cha fson von Flarench a', gange zu erdliken. Wir haben nun berelie fruher in diesen ; ful un h. Bẽhandlung einer Anzahl griechischer und
römischer Inschriften, von dem Letztgenannten, von Schneider, von Lersch und von Dün tz er. Die Belesenhtit und Gelehrsamkeit der beiden letzteren bonnischen Philologen hat sich auch hier wieder den Alterthümern ihres schönen Vaterlandes zugewendet.
Eben so thätig finden wir beide Männer in der dritten Abtheilung, in welcher mehrere grchäologische, auf die Rheingegenden bezügliche Bucher beurtheilt sind. Noch ist hier ein Aufsatz des durch seine nüßlichen Ünter= suchungen über die römischen Militairstraßen in den Rhein und Mosel⸗ gegenden belannten Oberst · Lieutenanig Schmit zu nennen.
Die Chronik des Vereins zeigt einen befriedigenden Zustand der sinan ziellen Mittel und eine foriwährend im Wachsen begriffene Anzahl der Mit= glieder, wobei wir unsere besten Wünsche für das Gedeihen desfelben aus⸗ ech, Noch immer vermissen wir freilich manche im Rheinlande geach⸗ tete Namen, deren Träger, wenn auch nicht als Mitarbeiter, doch als För= derer und Beschützer des Vereins den Listen desselben zum besonderen Schmuck gereichen würden. Aus Düsseldors ist nur ein Milglied, aus Ko⸗ blenz sind nur zwei aufgeführt., alich die Zahl derer aus Köln fönnte noch bedeutender sein. Seine gelehrten und vaterlande liebenden Bürger haben überhaupt verhältnißmäßig erst wenige Beiträge zu den Jahrbüchern des Vereins geliefert, und doch ist wohl noch mancher Anlaß vorhanden, um die zu ihrer Zeit werthwollen Abhandlungen eines Wallraf oder Minola zu berichtigen oder zu vervollständigen, anderer wichtiger Stoffe nicht zu ge⸗ e an denen die alte Römerstadt, die jetzt im größten mn nh blüht, reich ist. ö
Literar⸗ Notiz.
. az uren als Die dritte Handschrist ist ein Eiementar- buch in dem amharischen Idiom (aͤthiopischen Vulgairsprache. Die zwei
drusischen Manuskripte sind meist liturgischen Inhalts und geben, gleich ähn⸗ lichen Handschristen in Paris, Orsoid, Leyden und Rom, höchst schätzbare Nachweisungen über die Religion jener um den Libanon zersüeut wohnenden Völlerschaft. Die arabischen Drud werke, größtentheils Uebersetzungen aus dem Französischen, stammen aus der Offizlu in Bulak bei Kahira und be⸗ ziehen sich auf populaire Meblzin. — Kelne der sächsischen Bibliotheken be⸗ saß bis jetzt ein abyssinisches oder ein drusisches Manustript; um so dan-= lenswerther für Dresden und Leipzig sind daher diese durch Herrn Professor Tischendorf vermittelten Schenlungen.
Verein für deutsche VBolksschule ꝛc.
Da der Verein für die deuische Volksschule und für Verbreitun ge⸗ meinnütziger Kenntnisfe nach seinen Statuten es sich zur Haupt ⸗Au gabe emacht hat, neben Beschaffung einer Bibliothek für Schulgemeinden durch erbreitung allgemein nützlicher und verständlich er 86 das Wohl des Volles zu fordern, und zu diesem Zwecke r e r mn. zu stellen gesonnen ist, so ergeht an alle Freunde der Vollsh! dung, nament- lich an die Lebrer ünd Erzieher, die eben so dringende wie herzliche
Bitte, uns im Verlaufe von zwei Monaten dergleichen zusenden zu wollen.
Der Verein beabsichtigt dadurch, daß er aus seinem beschränkteren Kreise heraustritt, und mit einer Sache, die das ganze Voll betrifft, auch an Alle sich wendet, einem allgemeinen Bedürfnisse abzuhelfen und solche Preis- Aufgaben zu stellen, die wirllich und wahrhaft in das Leben des Boltes eingreifen und seine Entwickelung und Fortbildung erzielen. Natürlich inf zunächst alle solche Aufgaben ausgeschlossen bleiben, die einen ma⸗ teriellen Zweck verfolgen, oder nur dem Bedürfnisse einzelner Klassen abhel · fen wollen, oder endlich das Voll nur oberflächlich oder gar nicht berühren. Vielleicht dürfte diese Aufforderung auch denen willkommen sein, die sich die Ausarbeitung irgend einer solchen Frage vorgenommen haben. Der Ver- ein wird dann zu seiner Zeit in Hen gelesensten öffentlichen Blattern die Preis · Aufgabe betkannut machen, auf deren beste Losung der Preis von 500 Rthlrn. fesgeseßt ist. Die geehrten Zuschristen werben unter ber Adresse des Vereins sür die deutsche Volksschule und für Verbreijung gemeinniltzi⸗ ger Kenntnisse unfranlirt nach Dorimund erbeten. = Dortmund, den 7. März 1845.
Das Direktorium des Vereins c.
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