1845 / 81 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Vorschlag zu brin Auf einem irrigen Wege sei die Direction bis

habe ferner von der . Der Auaschuß wollte dem Direktor die Befugniß, einen a 8er. , . 4 allein überlassen, und werde eine Kommission, die auf den geln des Direktors hier handele, eine Garantie x aber keine unbeholfene Maschine werde ö lich nicht 2 daß für das Institut etwas Außerordentüches

geschehen müsse. ?

Nach einigen weileren Bemerkungen für und gegen und nach genie, ug Bene! eines solchen Nabatts wurde bie Frage wegen Annahme des Vorschlags des dine scuss⸗ * 1 einer

eitfrist zur Abstimmung gebracht und angen ö

. i j == * einem Abgeordneten des Nitterstandes ein variabler Tarif zu dem neuen 8. 34, welcher in jeder * zwei 8* durchgehend gleiche Stufen habe, beantragt. Dieser an sich der

wägung nicht unwerth erschienene Vorschlag, wogegen von dem Refe⸗ renten übrigens noch bemerkt wurde, daß ein variabler Tarif Unsicher⸗ heiten herbeiführen, dem dabei im Auge gehabten Uebelstande aber durch die Rabattbewilligung begegnet werde, wurde hier igt, da derselbe nur die Unterstügßung eines Mitgliedes fand. Der Antrag des Ausschusses, den §. 34 in seiner entworfenen Form zu belassen, wurde zur er . und mit dem Zusatze wegen der vor⸗

ltenen Rabattbewilligung angenommen. . . n. Referent ben n daß über die Frage: ob dieser Tarif dem Bedürfnig entsprechen werde, eine Abstimmung nicht wohl mög⸗ lich sei. Die Wahrscheinlichkeit ergebe sich aber aus den verschiedenen der Denkschrift angehängten Ueber sichten. Referent ging hierauf zur vierten Frage über: „Welche Umstände der Konkurrenz mit anderen Privat⸗Gesellschaften hindernd im Wege ständen? erklärte das Hin= derniß, welches er in der Nichtbesoldung der Bürgermeister und im Mangel an Gratisicationen gefunden habe, vom Ausschusse als durch ein anderes Referat beseitig: und ging weiter zu der für die Pro— vinzial⸗Gesellschaft in Nachtheil versetzenden Bedingung des Wieder⸗ Aufbaues über. Er führte an, daß, wenn der Staat den Wunsch oder die Verpflichtung habe, durch diese Bedingung Brandstiftung aus Sperulation zu hindern, dieser Zweck so lange nicht erreicht werde, als Privat- Gesellschaften diese Bedingung in ihre Statuten nicht mit aufgenommen hätten. Sie diene sogar nur zum Mittel, die besseren Gebäude aus der Provinzial⸗Anstalt in Privat- Gesell⸗ schaften hinüber zu ziehen. Demzufolge schlage der Ausschuß vor, auf Streichung dieser Bedingung anzutragen und es dem Staate zu überlassen, durch Bestimmungen, welche für alle Feuer- Versicherungs⸗ Gesellschaften bindend seien, für den Schuß der erg. zu sorgen. .

Ein Abgeordneter der Städte drückte sein Erstaunen über die gewagten Säße aus, welche der Ausschuß mit . großer Sicherheit vorbringe. Er glaube viesmehr, daß biese Mahregel den Tod der Gesellschaft herbeiführen werde. Der Vortheil der Privat⸗Gesell⸗= schaften liege darin, daß sie aufnehmen könnten, was sie wollten, wogegen die Provinzial⸗Gesellschaft Alles aufnehmen müßte, was jenen als zu gefährlich erscheine. Sie hůteten sich vor schlechten Versicherungen und gingen in ihren Erkundigungen sogar so weit, sich nach den Vermögend- Umssänden und der Moralität des Antrag⸗ stellers zu erkundigen. Dies sei es, und nicht die in Frage stehende Bedingung, welches die faten Refultate der Privat ⸗Gesellschaften herbeisühre. Er widerstrebe deshalb dem Vorschlage des Ausschusses durchaus. .

e Abgeordneter desselben Standes pflichtete dem vorigen Red⸗ ner bei, indem er es sogar für gefährlich halte, die Bedingung des Wieder⸗Aufbaues an der nämlichen Sielle fallen zu lassen. Der Mißbrauch von Versicherungen sei jetzt schon groß genug, er würde durch den Vorschlag noch gesteigert werden und alle Diejenigen, welche jetzt bei Privat- Gesellschaften, ihrer Zweideutigleit halber, nicht a n le n . zum Provinzial⸗Institut, welches sie anneh⸗ men müsse, hinüberziehen.

ern , der Landgemeinden schloß sich den beiden vow rigen Rednern an, indem er, bemerkte; die Anstalt dürfe nie den Charatter annehmen, daß ein Brandschaden ein Glück sei. Dies würde der Fall sein, wenn durch Alter werthlos gewordene Gebäude

nicht wieder aufgebaut zu werden brauchten. Es wäre der beste Weg,

dieselben 3 versilbern. Der Versuch, Mißbrauch zu machen, wäre ar zu groß.

( end Abgeordneter desselben Standes kam auf den Grunbsatz zu= rück, welcher den Ausschuß bestimmt habe, außerordentliche Maßregeln in Vorschlag zu bringen, und behauptete, daß gerade dieser Artilel den Privat ⸗Gesellschaften Vorschub geleistet habe, indem achtbare Männer ausgetreten seien, weil sie etwas Kränkendes in der Bestim= mung des Wiederaufbaues gefunden hätten. Es stehe auch, wie er wohl mit Bestimmtheit annehmen dürfe, die Provinz auf einem hö⸗ heren Grade der . als daß die ausgesprochenen Befürch⸗ tungen gerechtfertigt erschienen.

a Heer fdr en gen noch aus den Gesichtspunkten der Moral, der Polizei und des finanziellen Interesses, mit Rücksicht auf die Erfahrung, verschiedentlich beleuchtet, auch ferner das Intere sse der Hypothekar⸗Gläubiger geltend gemacht worden war, erfolgte die Abstimmung mit 40 Stimmen gegen 30 verneinend gegen den Antrag des Ausschusses.

Herr Referent verlas nun den Zusatz zu 8. 8 des Reglements und bemerkte, baß der Ausschuß sich damit einverstanden erklärt habe. Die Versammlung nahm denselben ohne Widerrede an. .

Ein Abgeordneter der Städte: Es sei hier der Augenblick, dar⸗= über zu reden, ob gewerbliche Anlagen zu einer festen Prämie über⸗ nommen werden könnten. 1 .

Herr Referent: §. 8 des Reglements gebe der Direetion die Befugniß, sich über die dort aufgeführten Etablisse ments mit den Ei⸗ genthümern wegen der Prämiensätze zu einigen.

Ein anderer Abgeordneter der Städte bemerkte, daß solche Ei⸗ nigungen dem Institut bedeutende Verluste gebracht hätten, welcher Bemerkung der Referent mit Bezug auf dadurch erzielten Ueberschuß widersprach. .

Nach mehreren Erörterungen wurde die angeregte Frage an den Ausschuß zurücverwiesen, um nähere Erkundigungen einzuziehen und dem Landtage darüber zu berichten, worauf der Herr Landtags⸗Mar⸗ schall die Frage vorläufig für erledigt und zur Stellung der zu An- fang der Diskussion zurkcgesetzten Schlußfrage sich bereit erkiärte.

Hierauf ergriff ein Mitglied des Ritterstandes das Wort und bemerkte noch Folgendes: Die lange Erörterung, die über die Frage stattgefunden habe, ob der Grundsatz des Wiederausbaurg fallen 25 lassen werden solle, so wie es der Vorschlag des Ausschusses gewesen, die Verschiedenheit der Ansichten, die sich durch die Abstimmung erge⸗ ben, alles dieses beweise, daß diese Frage wirklich von 2 Wich⸗ tigkeit sei. Von einer Seite sei die 3irr, , aufgestellt worden, daß, wenn man diese Bedingung nicht fallen lasse, die Anstalt nicht die Konkurrenz mit Privat Änstalten aushalten könne, egen von der anderen Seite behauptet sei, daß das Prinzip der Moralität nicht zuließe, die Bedingung aufzugeben. Das Letztere sei unterstützt von denjenigen Herren, denen Redner die meiste Einsicht in den Prakti- schen Gang der Sache zutraue, weil sie selbst bei ben Privat -Fener- Sozietäten betheiligt seien. Daraus scheine ihm hervorzugehen, daß diesem Grundsatz der Moralität durch die Abstimmung das Ueberge⸗

*

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jept * und i. das Defizit —— Der vorige Redner ͤ müsse nun dieser

onen, so möchte Ned⸗

smerksam, es sei

abgemachter Sache hierauf in einer Weise

Nesultat haben könne; denn das

Resultat der Abstimmung sei nicht aus dem Gesichtspunkt der Mora lität, sondern auch aus dem der Nützlichkeit hervorgegangen.

Der vorige Redner: Was er gesagt, fei etwas ganz Anderes

und also nicht gegen die parlamen arische Riegel. Er glaube nicht,

es wũns⸗ sei, die Geschäfto Ordnung bis auf diesen

Grad auszubehnen, um der Beralhung Hindernisst in den Weg zu

legen; und da sich mehrere Redner dahin ausgesprochen, daß diese

.

der Herr Landtags all die Frage: o land,

8 ga, , an den Ausschuß zurũüdctzuweisen sei, welches

,

a ichnung aufgelegten Referate

Landtags Marschall die Sitzung.

nichtamtlicher Theil. 3nhalt.

nland. Rhein-Provinz. Das Gewerbe⸗Gerscht in Düsseldorf. 3 Dir m, n Königreich Bayern. Verbot des Wan- dern und Neisens nach der Schweiz. Großherzogthum Baven. Gesey über Besserstellung der Volksschullehrer und Erhöhung des Schul geldes. Briefe aus Dres den. Taufe der neugeborenen Prinze ssin. = und 83 dem w 1 Sach sen. (Neue Verordnung über Strom- und ifffahrts Polizei. gm * 6 Beseitigung des Gesetz⸗Vorschlags über den Zei= tungsstempel. Kunst ⸗Ausstellung. Vermischteg. Schreiben aus * (Feste zu Ehren des Marschall Bugeaud in Paris und in fa z

1 2 Großbritanien und Irland. Oberhaus. Dritte Lesung der Ju- , 1 Cobden's Antrag gegen die Geiraide Ge⸗ setze. Die JZuckerzoll· bill. London. Bas angebliche Attentat ge⸗ gen den Prinzen Albrecht. Belgien. Brüssel. Kammer Verhandlungen. Communications⸗ röselte, Eräffnung des Zollamis Emmerich für das belgische Eisen!— Ve rn da rinzen August von Sachsen Koburg. g. Eisenbahnen. Briese aus dem Königreich Sach sen. (Sächsisch— 2 Bahn.) und Kiel. (Die holsteinischen und dänischen Bahnen.) Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Marlibericht.

JYnlan d.

Nhein vinzß. Am 17. März fand in Düsseldorf die 3 * rn i ung der Mitglieder des Königlichen Ge⸗ werbe Gerichts statt. Zum Präsidenten wurde Herr Franz August von Stockum und zu dessen Stellvertreter Herr Gustav Braumilller erwählt.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. Jufolge Restripte des Ministeriums des Innern 2 2. März hat Se. Majestät der König, so lange nicht anders verfügt wird, beschlossen, daß das Wandern der Hand⸗ werksgesellen und Handarbeiter, das Reisen der Handlung die ner und sonstiger Individuen dieser Kategorie in der Schweiz wiederholt ver= boten, die Verlängerung von . und Wanderbüchern der in der Schweiz bereits besindlichen rr, . Handarbeiter und Hand⸗ lungsdiener zum Behuf eines längeren Aufenthalts nicht nur untersagt, sondern auch deren alsbaldige Zurückberufung veranlaßt, die Auestellung und Visirung von Reise⸗ Legitimation und Wanderbüchern an Indivi⸗ duen der bezeichneten Kategorieen zum Besuche der Schweiz verboten, jedoch die Königl. Kreisregierungen ermächtigt werden, denjenigen Handels⸗ reisenden, die erweislich nur in Ge chaͤfts⸗Aufträgen als solid bekam ter Handlungshäuser oder von Fabriken nach der Schweiz gehen wollen, die benöthigten Reiseurkunden, jedoch beschränkt 2 die genau zu bezeichnenden Reisebrzirke und auf die Dauer des geise⸗ zweckes, ausfertigen zu lassen. Endlich sollen die Polizei⸗Behörden jeden aus der Schweiz zurlickkehrenden Handwerksgesellen und Hand- arbeiter, namentlich auch die zu einem längeren Aufenthalte im König⸗ reich sich meldenden ausländischen, über eiwaige Theilnahme an pö⸗ litischen Umtrieben ernstlich konstituiren und gegebenen Falls gegen dieselben nach Maßgabe der einschlagenden Vorschriften einschreiten.

Groshherzogthum Baden. Das Gesetz über die Besser⸗ stellung ee n, renn und die Erhöhung des Schulgeldes ent⸗ hält folgende Bestimmungen: Vom 1. Januar 1845 an wird das niebrigste Gehalt eines Hauptlehrers der ersten Klasse außer der freien Wohnung und dem Schulgelde auf jährlich 175 Fl., und ebenso das eines Hauptlehrers der zweiten Klasse auf 200 J. erhöht. Wenn in Folge dieser Erhöhung neue —— * der Beiträge der Ge⸗ meinden und der Staatskasse zu Lehrergehalten nöthig werden, so geschieht dies nach Maßgabe des . 27. des Gesetzes vom 28. Au-

Die Gemeinden haben diese Erhöhunn en so lange vor⸗ ge nf zu zahlen, bis über ihre Ansprüche auf Beitrage aus Fonds oder aus der Staatekasse entschieden isi. Wenn eine Gemeinde diese Ansprüche nicht innerhalb eines a ßrenn von der , . Gescßes an gerechnet, erhebt und begründet, so gebührt ihr Jür das vorschußweise Gejahlte lein Ersaß, nid sie erhält die ihr zuerkaunnten

iträge nur . 5 4 . * 1 32 orderung n ich gelten e weiteren imnmu ö K * 28. August 1835 über die Gehalte der Lehrer studen auch auf diese Gehaltserhöhungen Anwendung. Der bisherige Betrag des für jedes Kind zu zahlenden Schulgelbés wird, vom 4. Januar 1815 an, auf 48 Kreuzer erhöht.

X Presden, 19. März. Die neugeborne Prianzessin bat in der vom z , vollzogenen Taufe die Jiamen Sophie, Marie, Friederike, Auguste, Leopoldine, Alexandrine, Ernestine, Alber⸗

6

ö die Eigner eben so, wie die Führer der Fahrzeuge,

kine, Elisabeth erhalten. Ueber das Besinden der hohen Wzgh

sowohl, als der jungen Prinzessin, verlauiet nur Erfreuliches.

wie Küänigreich Sachser. In Folge der van den ungen der Elb-User- Staatem bei der neuerlichen Neviston der chifffahrta⸗Aklte geschlossenen und bereits zur öffentlichen Ftenntuiỹ laugten besonderen Nebereinkunft hat die Königl. sächsische Nee für angemessen erachtet, mit den erl strom und schifffann wlizeilichen Vorschristen die hierunter bereits bisher bestande nen onst als angemessen und nothwendig zu erachtenden Bestin mu und Anordnungen in Zusammenhang zu bringen. Dies geschitn einer Verordnung vom 6. Februar d. J. deren Inhalt für das j del und Schifffahrt treibende Pubhlilum, so wie für die Elbreise des Inland sowohl als des Ausland, von JInteresse und im We lichen folgender ist: . . Auf die Constructien, Ausrüstung un altung der Fahrzeuge ; = ö w und Kessel aun m. gan ügliche Sorgfalt zu verwenden und namentlich in Bezug auf die ane die bf urn besonderen Vorschriften wegen Anlage und Gehn von Dampf Apparaten genau zu beobachten. In Fällen entstandener, Gefahr versnüpster Beschädigung des Fahrzeuges während der Reise i n tere sosort einzustellen und erst ügch erfolgter vollständiger Ausbesserung n Schadens weer fortzusetzen. Die Holzflösse müssen an beiden Endn einem Steuerruder 3 finn 16 . darf in der Regel 22, 1g si ? 20 Fuß preuß.) nicht überschreiten. f 9 8 r, der Fahrt begriffenen, zur Fracht oder Personm dienenden Schiffe muß sich wenigstens ein gut und dauerhaft gesn Boot n. 3 der Fahrt darf lein Schiff oder Fioß die n n absichtlich verlassen. * en e e. und Floßführer dürfen in der Negel nur in den besim ten Landungs⸗ und Ladeplätzen oder da, wo es gußerdem für gewönh nachgelassen ist, anlegen und vor Anker gehen. Nur in Nothfaͤllen gestaltet, auch an anderen Uferstellen anzulegen, wobel jedoch Sun Packwemke, Uferbefestigungen (Vernätherungen), Dämme und unterhnman oder durch Verbotstaftln bezeichnete Üferstrecken zu melden sind. An Ufer, auf welchem sich der Leinpfad besindet, darf ein Schiff oder Jlnj dann anlegen, wenn ihm die Ladung oder Löschung seiner M oder das Aus und Einladen der Hol daselbst erlaubt ist, g wenn Unwetter oder Beschädigung dasselbe hierzu a g Derssa außergewöhnliche Landungspläße sind jedoch von den Schiffs- und z führern sofort nach entfernter Gefahr oder erfolgter Ein und Augh wieder zu verlassen, auch sind die Fahrzeuge und Flosse, so lange sie bg liegen, bei Nacht ober dichtem Nebel durch Ausstedung einer erleuch Lalerne zu signalisiren und, um den Zug anderer Schiffe an der Lum seite nicht u hindern, die Masten niederzulegen. In der Fahrbahn darf ein Schiff oder Floß nur an solchen vor Anker gehen, an welchen jene so breit ist, daß andere, selbst die g Fahrzenge oder Flosse, äzoch beguem vorbeifahren können., Kein Schi ö im Fahrwasser da um- oder überladen, wo es dem Schfffg verlehr hinzn ist. Is die Ableichtung nöthig, um das Schiff über Untiesen im Fahẽ ser zu schaffen, so muß sie stets vor den letzteren und an solcher Stell schehen, wo weder das beladene Schiff noch der Leichter den Schifsban hindern oder erschweren. Wird ein Schiff im Fahrwasser derge stall n fahren, daß dasselbe nicht sofert oder nur dur lbleichtung wir der in bracht werden kann, so ist der Führer strasbar. Die hierbei im Könh Sachsen dermalen besonders zu berüdsichtigenden Ableichtestellen sind:

bei Niederkretzscham und Schönau an der böhmischen Gran, 3 9 n elch Fuhrt ö g n e bei Prossen, die Leicht Wehl

ädtel, die braune Fuhrt bei Heidenau, die Slromenge an din R ern 3. Zschieren und Pillnitz, die Leichte bei Hosterwitz, die Kuhfuhn ron oberhalb Dresdens, die Fuhrt bei Uebigau und Milten, die g bei Niederwartha, die Leichte bei Sornewiß, die Fuhrt bei Meissen, ni j sterschwebe unterhalb Mrissen, die rauhe Fuhrt bei Niedermuschüß, die s ersuhrt bei Diespar, die Fuhrt am hürschsteiner Mittelhäger, w is Ein die Leichte bei Zschäpa, die Führt bei Strehla, die Fuhn ha Katzschhäusern an der preußischen Gränze; und es werden die hinst derselben eintretenden Veränderungen lünftig serner belannt tmacht ug Sind gefährliche oder schwierige Stromstellen den Schiffs- oder ö führern nicht genau bekannt, so müssen sie dieselben durch vorausgess Häupter untersuchen lassen, insofern sie nicht vorziehen, sich da, wo Ln zu haben sind, derselben gegen Erlegung der tarmäßigen Gebühren zt enen. ; ; ; Stehende Brücken dürfen von Dampfschiffen nur mit halber Gesch digkeit und zurückschlagenden Rädern bassirt werden. Beladene Segssß können bei starker Strömung durch die Brückenbögen, da, wo Lost haben sind, sich der Letzteren bedienen, müssen aber außerdem die größte l sicht und Aufmerlsamkeit beim Passiren der Brücke anwenden und nam lich in der Thalfahrt miltelst des Ankers sacken oder umlegen. Segel. Dampfschiffe haben dabei ihre Masten und Nauchfänge so weit niedej legen, daß die Bogenwölbung von denselben nicht berührt werden lan Jedes Schiff, welches im Begriff steht, eine ins Gange besmd Fähre zu passiren, muß in angemessener Entfernung beilegen, bis die aus dem Bereiche des Fahrwassers und des Wellenschlages gelang Dagegen haben die Fährmeister und ährln echte während des Vorbeise von Holzflossen den Gang der Fähre so lange, bis diese Flosse vorüben j einzustellen. 6 e end des Fahrens bei finsterer Nacht oder dichtem Nebt jedes Schiff oder Floß in der Thaifahrt drei, in der 35 z wei einander befindliche, hellerleuchtele Lalernen am halben Mast oder, n es ohne Mast sährt, an einer nach allen Seiten hin sichtbaren Stele ren. Außerdem hat jedes Dampfschiff von 65 zu 5 Minuten und, es ein Fahrzeug in seinem Fahistricht vor sich bemerst, sosort nah i , , . * deutlich vernehmbares Jeichen durch die Glo ampspfeife zu geben. 241 2 i een. 9 steien Fahrwasser sich begegn enden. Segelschisn Flossen behält dasjenige, welches gezogen wird, die Leinpfadsenne. 6 leines derselben gezogen, so muß das zu Berg gehende dem zu th renden, so weit es 1 und Oertlichkeit gestaiten, ausweichen und g zeitig diesenige Seite, auf welcher letzteres vorbeikommen kann, von x an der Spitze aufgestellten Mann in angemessener e, durch ö und verständliche Zeichen andeuten lassen. Auf diesen Zurn 6 thalwärts 4 r. 2 Flosse, zum Zeichen, daß er nichtig anden worden, stets zu antworten. ] ; j ; Begegnen sich im sreien Fahrwasser zwei, Dampfschiffe, so n derselben beim Ausweichen, so weit es thunlich ist, das ihm zur ö ,, Ufer halten. Begegnen sie sich zur Nachtzeit, oder bei dichlen bel,

J 1 * T 2 1. daß es rechts ausweiche. Ist aber ein Dampfschiff durch die Oen nr, m , so hat dessen Führer solches durch brei mit der Glocke und gleichzeitig durch Zuruf, der beaniwortet ten 5 in . 2 muß ö ne Fahrzeug nach der ih

ezeichneten Stelle ganz au en. ] 6 . zur Bezeichnung des e n en, der unit eng sonst gesährlichet Stellen gelegten oder ausgesteckten Merkmale n n nungs Jeschen dürfen von den vorbeifahrenden Schiffern und Schissl weder beschädigt noch verrückt, noch weggenommen werden. It bin Verschuldung eines Schiffers geschehen, so muß derselbe bei der nach Polizei⸗Behbrde hiervon nien, machen. car Der Schiffsführer hat in Allem, was das Fahrzeug selbst, . tung, . Ladung 2c. und vie Aufrechthaltung der guten a auf demselben betrifft, den Oberbefehl über Mannschast und p h welche verpflichtet sind, sich den von ihm in senen Beziehungen . Anordnungen ohne , . Hufen Dasselbe gilt von den inn rern und den ihnen beigegebenen eulen. Wider spenslige, unt gf m ordnung erregende Indsosbuen önnen noch . . der Fahr aun 83h n. 1. i. entfernt und ver nächsten Polizei ⸗Vehbrd

estrafung übergeben werden. I

Sobald ein Loolse bie Führung des engs übernommen ha, alle Befugniß, Verpstichtu 63 jn Bezug auf ot

tung des Schiffs vom Schiffe führer auf denselben über, und die Mam

Dam

g der Ursachen und der Ausdehnung der an

so hat jedes derselben durch zwei Zeichen mit der Glocke anzulünd .

bedingten Besolgung seiner Befehle verbunden. ee e, Tn e,, de. mmenden Befugnissa und Verhindlichkeiten ohne Pei sig ereignenden, das Fahrzeug oder Flaß mit lc fallen 21 Führer und , , bei V chung, das Schiff oder Floß nicht sogiesch vera vor allen Pingen auf. Veseitigung der Gefahr, zalichttit vorhanden, wo aber nichi, und wenn die m auf Retinng der Passagiere, sodann auf engieste Thätiglein verwenden. Führer und Mannschaft der in a n aller Art und der Flosse. find zu schleu⸗ ga dülseleistu , ö , 24 Passagiere und Mannschasten haben bie in den Staaten, auf e die Fahrt sich erstreckt, geltenden paßpolizeilichen Vorschristen zu be⸗ ür. Der 89 3 R in 26 r nns gi. allein für 6 sisoleute veran ich, sondern au er und ver tet, die n. zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten 8 .

Frankreich.

ris, 16. März. Der größte Theil der strigen Sitzun k verging mit Erörterung 2er. 8 n Tracy und Ayplies vorgeschlagenen Amendements zu dem 6 ag über den Zeitungsstempel. Sie wollten, daß an die Sieile bon der Kommisston beantragten sesten und leichförmigen eine 6 eff Herabsehung des Stempels treten solle. Diese von den in Ltdru⸗Nollin, Lamartine und der ganzen Opposttion lebhaft unter⸗ n, vom Finanzminister aber eben so lebhaft bekämpften Amen⸗ üs wurden beide von der Kammer verworfen. Darauf erklärte Chapuys de Montlaville, da er keine Aussicht mehr sah, seinen srünglichen, von der Kommisslon ganz umgeᷓäinderlen Vorschla ichtbringen, daß er denselben zurücziehe. So schloß die Sitzung, ne daß die zweitägigen Debatten irgend eine Veränderung in dem s über den Zeitungsstempel zur m hatten. Die gestern eröffnete Kunst⸗Ausstellung umfaßt 2332 Werke, nter 1673 Gemälde. Dem Moniteur Algerien zufolge herrscht in der Unigegend Dellys wieder völlige Ruhe; die Häuptlinge der Beni⸗Dschenad, nn Unterwerfung immer noch zweißelhaft schien, haben neuerdings weise ihrer Treue gegeben. Mehrere Blätter hatten gemeldet, die d Bernays hätten den en erhalten, lasen. Der Mon iteur pa risien erklärt nun, man wu, . * Regierung ihnen den ferneren Aufenthalt gg el ahe.

, n. sern hierzu noch die

e ee n,

Literaten Börnstein, Ruge Paris und Frankreich zu erfahre so in Paris

X Paris, 16. März. Die Söhne des Königs, welche alle chon an den Waffenthaten der französischen Armee in Afrila . Anucheichuung Theil genommen haben, sind als Ehrengaste zu mm großen Bankett geladen, das heute bem Marschall Buge aud ge⸗ en wird, und haben ihr Erscheinen zugesagt. Die 34 der jeni⸗ ö wesche dafür unterzeichnen wollten, überstieg die festgesetzte Zahl 40) bei weitem, obgleich der Preis des FTouverts auf 50 Fr. sellt ist. Das ganze Fest, als Anerkennung vorzugsweise der großen dienste des Marschalls Bugeaub, findet' in der öffentlichen Mei⸗ ig einen ungetheilten Anklang. Eine andere Festlichkeit, wohl die erste ihrer Art in Afrika selbst, iich zu Gleana in der Subdivision von Bona stattgefunden. n Jatten die Offiziere der Garnifon und die Kolonisten während Karnevals zahlreiche Feste und Bälle veranstaltet und zu ihnen s die angesehensten Chefs der Eingeborenen zugezogen. Diese lten nun nicht hinter ihren Wirthen zurückbleiben und veranstalte⸗ ihrerseits auch einen Ball, zu welchem sie die Franzosen einiuden. zehn Scheiks oder Kaids in ihrer reichen Natsonaltracht machten ei die Honneurs auf eine Art, die den besten Beweis lieferte, scharfe Beobachter der europäischen Sitten und Gebräuche gewesen wa⸗ Sechs dieser Häuptlinge, mit ihren dunkelbraunen Gesichtern, eröffne⸗ den Ball und zeigten die ritterlichste Aufmerksamkeit gegen die ihnen zum Tanze geladenen Damen. Die Araber tranken mit n Gästen Champagner um die Wette und erklärten, „Champagner e man trinken, da derselbe eigentlich kein Wein sei, indem man nur von Trauben mache.“

Großbritanien und Irland.

Hberhaus. Sitzung vom 14. März. Der Lord⸗ hzler beantragte heule die dritte Lesung der Bill zur Wahlfä—⸗ fei der Juden für höhere Munizipal- Aemter, ve e der Herzog Cambridge sich veranlaßt fühlte, seine herzliche Justimmung r Bill zu geben und öffentliches Zeugniß von der edelmüthigen zebigkeit Sir Moses Montesiore's und anderer jüdischen Glau⸗

KVenossen abzulegen, die seines Wissens christlichen Kirchen hätten

tkützungen angedeihen lassen. So fest en an der bestehenden eskirche halte, fo wäre er doch jeder Maßregel der Toleranz ge⸗ t wenn dieselbe nicht wider die Kirche streite. Ver Lord⸗Kanzker i feine Freude aus, die Jufriedenhlit Sr. Königl. Hoheit durch dnngung der Bill erlangt zu haben, worauf nach der dritten g derselben das Haus sich verfagte.

unterhaus. Sitzung vom 13. März. Der gestern be— gemeldeten Abstimmuͤng kber den Antrag des Herrn Cobden,

in Her ein Tadelo⸗Votum gegen bie Getraidegesetze hervorrufen sollte,

tine Debatte vorauf, welche die unveränderte Stellung der Par⸗ in Bezug auf diese Geseße im Unterhause nachweist. Herrn dem s Antrag ging dahin, ein Comité zu ernennen „zur Untersu⸗ eführten Noth der Hater und der Einwirlung eines gesetzlichen chutzes der Pächter kandarbeiter. In seiner Rede suchte das Haupt der Anti⸗corn⸗law⸗ nie das Vorhandenfein der Noth unter den Pächtern zu beweisen, indem eugnisse der höchsten Autoritäten fiber die Abcerbau. nteressen nig und, die Pächter theilg als za lungsunfähig, theils als in Lage sie die JZinsrenten aus ih⸗ Eigen h n müße

niet,

haus

aus unabhängi . gerade i ntr he im

e

6.

worfen, verschiedenen Ackerbau treibenden

; Regierung wie die Griechenlands seinerseits Erklärungen daß

laute. Die Times giebt heute nachstehenden Ber

407

macht habe; nicht minbere Fertschritte habe, wie Jeden der Augenschein 4 Kune, die gelbwirthschaft a gemacht. Uebrigens sei das Haus liber die Frage ber Korngesetze hinlänglich unterrichtet, um ohne nochmalige Untersuchung darũder entscheiden zu lönnen; die Niedersetzung eines Ausschusses aber würbe di. schlimm⸗ sten Folgen haben, weil 1g alabald unter den Länderei · Besitzern und Pächtern das Gerücht verbreiten werde, daß die Regierung eine Ab⸗ änderung der Korngesetze beabsichtige; Niemand würde dann Pacht⸗ Verträge bewilligen oder annehmen, Niemand Ländereien kaufen oder e e. walls, (bis die Frage entschieten sei. Jum Schlusse bc hauptele der Minister, baß die Aderbau-Interessen mit dem Schutze, den ihnen das Yarlament gewährt habe, ganz zufrieden sein könnten; mehr oder weniger könne die Negierung ihnen nicht bewilligen und deshalb müsse sie sich dem Antrage des Herrn Cobden, da hur un- nütze 3 die Folge davon sein würde, entschieden widersetzen. Lord How ick sagte, der Kriegs⸗Serretair habe durchaus keine Gründe zur Abweisung der Motion vorgebracht; es sei eine neue Sprache, dem Hause gegenüber behaupten zu wollen, daß Ausschüsse zur Be⸗ rathung über die Noth der Adckerbautreibenden ohne Nuten seien. Er widerspreche geradezu bieser Behauptung, denn ber erste Schritt zur Aufhebung der Abgaben im Jahre 1815 war das Ergebniß einer Empfehlung des Comité's über die schlimme Lage des Adckerbaues, in welchem Herr Huskisson den Vorsitz führte. Der Redner sprach seine reifliche ieberzeugung aus, daß in Folge der Getraide⸗Geseße der Miethslohn der Arbeiter, welche die Felder bestellt, mit Unrecht ge⸗ schmälert worden, und war der Meinung, man könne nicht schnell ge⸗ nug Maßregeln zur Wiederaufhebung mangelhafter und selbstsüchtiger Gesetze ergreifen. Herr S. S Bren erklärt die Umsiände, unter welchen er versprochen, für ein solches Comitè zu stimmen, und die Stellung, welche er bei dem gegenwärtigen Vorschlage einzunehmen beabsichtige; er verlas mehrere Beschlüsse landwirthlicher Körperschaf⸗ ten aus verschiedenen Gegenden Englands, zum Beweise, daß die traurige dage der Ackerbauer nicht, wie Herr Herbert gesagt, lokalen 2 . beizumessen, sondern vielmehr eine ernstliche und allge⸗ meine sei.

Nachdem Herr Bright und Herr Villiers noch für den An—= trag das Wort genommen und die Korngesetze auf das bitterste an⸗ gegriffen hatten und Herr Cobden einem Kabinets⸗Minister vorge⸗

Mitgliedern der Oppositlon sie vom Reden abzuhalten, schritt das bei welcher sich, wie schon erwähnt, 21 Mit= des Herrn Cobden, 213 dagegen erklärten.

Winke gegeben zu haben, um Haus zur Abstimmung, glieder filr die Motion

unterhaus. Sitzung vom 14. März. Nach Einreichung mehrerer Petitionen lündigte Herr Hope an, daß er am nächsten Dienstage die Angelegenhesten der neuseelcindischen Compagnie noch einmal vor das Haus bringen werde, bamit man über die . Thatsachen, welche den Kolonial-Minister kompromittirten, zur Klar⸗ heit gelange. Sir R. Peel erklärte, daß Lord Stanley bedacht sei, noch vor Ostern sich zu rechtfertigen und die ihm gemachten Be= schuldigungen wegen Treubruchs gegen die Compagnie als durchaus ungegründet nachweisen werde. Herr Cochrane verlangte hierauf vom Premier. Minister Auskunft über etwanige Mittheilungen der

oölschen Regierung in Bezug auf das Verhalten des französischen Gesandten in Aslhen, Herrn Piscatory, und die Entlassung des Gene⸗ ral Church. Bei feiner Anwesenheit in Griechenland Am vorigen Jahre, sagte der Fragsteller, habe er dort eine üble Stimmung ge⸗ gen England gesihtden die er dem „schmachvollen und schändlichen / (shame lul and disgracefuh Benehmen des Herrn Piscatory zuschrei⸗ ben müsse. Sir R.

Peel lehnte jeden näheren Bescheid darüber ab, da es unpassend sei,

über die Anstellungen in einer repräsentativen zu geben.

Das Haus war im Begriff, sich zum Comité üben die Zuckerzölle zu konstituiren, als Herr Haw es eine längere Diskussion durch den Antrag hervorrief, für den in dem Königl. Lagerhaufe bereits ver⸗ zollten und noch nicht abgesetzten Zucker eine Zoll⸗Entschadigung zum Betrage der stattgefundenen Zoll⸗Reduction zu gewähren. Der Scha ß⸗ Kanzler widersetzte sich dem Antrage, da nur sechs Indi⸗ viduen des londoner Handelsstandes dabei betheiligt wären, die durch eine solche Maßregel bedeutende BVortheile über andere Kaufleute, deren Waare in ihren eigenen Lagerhäusern lagere, erlangen würden; Sir R. Peel versprach indeß, in die Zuckerzoll⸗Bill eine Bestimmung einschalten zu wollen, wonach, als eine Ausnahme in besonderem Falle, den . für ihren bona fide-Verlust Entschädigung gewährt werden solle. Herr Hawes zog deshalb auf Anrathen Lord John Russell's seinen Antrag zurück. Als hierauf ein anderes Mitglied auch Entschädigung für die Zucker⸗Rafsineurs beanspruchte, zeigte der Scha tz-Kanzier an, daß er am Montage die besonderen Faͤlle an⸗ geben werde, in welchen die Re ierung den mannigfachen Ansprüchen nachgeben wolle. Das Haus deschloß alsdann bie Berathung der Zuckerbill im Comité und ordnete die Vorlegung des Berichts auf Montag an. ,

Das Haus vertagte sich nach einer kurzen Unterhaltung über die am Montag zur erathung kommende Bill für Abschaffung der bereits bezeichneten Eingangs⸗Zölle, mit welcher Herr Miles gieich= zeitig ein Amendement in Betreff des Schußes der Agrikultur⸗In⸗ feressen einzubringen beabsichtigt. Sir R. Peel drohte demselben in⸗ deß, einen so allgemeinen Antrag um Berücksichtigung dieser Interessen für einen Tadel der Regierungs⸗Vorschläge ansehen zu wollen.

London, 15. März. Schon gestern theilten mehrere Blätter unbestimmte und widersprechende Angaben über einen vorgeblichen Versuch mit, den Prinzen Albrecht mit einer Windbiü se zu erschießen, fügten jedoch selbst bei, daß noch nichts Zuverlässiges darüber ver

ꝛ; f über den Vor⸗ 36 als zuverlässig: „Der Prinz verließ am 11. März nach 2 Uhr zu Pferde den Palast, von dem diensthabenden Stallmeister Bowater und einem Reilknecht begleitet. Er hatte etwa den halben Weg nach dem Constitution- Hill zurückgelegt, als ein Mann, der auf dem Fußwege stand, angeblich ein Pisiol auf den Prinzen richtete. Ein Versuch, dasselbe abzufeuern, scheint nicht gemacht worden zu sein, und weder der Prinz noch der Stallmeister hatten den Vorgang bemerlt; Oberst night aber und ein Herr Arnold, die gerade in der Nähe waren und den Mann das Pistol auf den Prinzen richten sahen, setzten den Stallmeister davon in Keuntniß. Dleser schickte den Reitinecht zur Aufsuchung eines Konstablers ab, um den Mann mit dem Pistol, der inzwischen nebst einem anderen Manne, der bei ihm war, in der Richtung des Budingham⸗ Palastes ue eßangen war, verhaften zu lassen. Als der Konstabler anlangie, 1 rieben ihm Oberst Knight und Herr Ar= nold den Mann, der 15 bis 20 Jahre alt, etwa 55 Fuß groß und von bleicher Gesichtsfarbe war, braunes Haar hatte und die Kleidung eines anständigen Handwerkers trug. Beide Herren begleiteten den Konstabler eint Jeit lang, um wo möglich das agliche Individuum noch aufzusinden; bis zu dem kleinen Thor am Palaste des Herzogs von Sutherland konnte man auch, von der Aussage eines Parkgartnerg eleitet, seine Spur e en, die sich hier fedoch gänzlich verlor, Ke Konstabler verhaftete bald nachher einen Mann, der mit dem

Gesuchten Aehnlichkeit hatte; es ergab sich aber, daß er eine ganz

andere Person war, und man ließ ihn sogleich wieber frei. Weiter i

bis jetzt trotz sorgsamer polizeilicher . 33 3 worben; man glaubt übrigens, daß der Mann, wenn er auch wirklich das pin! auf, den Prinzen richtete, leine Mordabsicht dabei gehabt habe. Die Polizei. Behhrde hat von dem Vorgan Anlaß genoinmen, einen Extra⸗Ftonstabler bei dem Kann unn i r gen i e in sonder⸗ bares Zusammentreffen ist es daß am 10ten Abende um 117 . als die Königin aus dem französischen in das Palastthor eintrat, eine Fran sich vor dem Wagen ihr zu Füßen warf und rief: „Königin Victoria! Retten S. Ihr Land Die Frau, welche nur durch ein Wunder mit dem Leben davonkam, da die Wagenpferde sie beinahe unter die Füße traten, wurde so⸗ gleich festgenommen und nach dem nächsten Stationshause gebracht, aber bald wieder entlassen. Sie ist eine Irländerin, von ena 416 Jahren, wohnt in dem ärmeren Quartier von Westminster und ist der wachthabenden Palast · Polizei wohl bekannt, da sie schon oft vom Thore weggejagt wurde

Schauspiel zurückehrte und eben

Selg ie n.

Brüssel, 18. März. Der Senat hat ben von der Ackerbau⸗ Kommission vorgeschlagenen Gesetz Entwurf über die Getraide? Ein- uhr einstimmig angenommen. Da derselbe indeß vom Senat in einigen Punklen modistzirt worden ist, so mußte er noch einmal nach der Reprãsentanten· Aammer zurück und wurde hier nach einigen De⸗ batten über die Prärogative dieser Kammer in Finanz⸗Angelegen⸗ heiten den Sectionen üderwiesen. Die Kammer beschloß sodann, ihre Berathungen bis zum 2. April auszusetzen. Da das Frembengefetz vor dem 1. April, wo es abläuft, nicht mehr zur Disłkussion kommen konnte, so wurde es in seiner bisherigen Fassung mit 49 gegen 6 Stimmen noch bis zum 1. März 1846 verlängert. .

Es hat sich in Brüssel so eben eine englisch⸗ belgische Gesellschast mit eineni Kapital von 30 Millionen Fr. gebildet, um bas Commu⸗- nications ⸗· System in Belgien durch den Bau neuer Eisenbahnen, Kanäle und Straßen zu entwickeln. .

Der Moni teur meldet, die . Regierung habe die ossi⸗ zielle Anzeige erhalten, daß durch Verfügung der preußischen Re⸗ gierung vom 21. Februar das Zollamt zu Emmerich für die Einfuhr von belgischem Eisen auf der Maas oder dem Zuid ⸗Willems⸗Vaert⸗ Kanal und auf dem Rhein in die Staaten des Zollvereins zu den herabgesetzten Zöllen, laut Artikel 19. des Traltats vom 1. Sep- tember 1844, eröffnet worden sei.

Der Prinz August von Sachsen⸗ Koburg, Neffe des Aönigs und Schwager der Königin der Belgier, ist vorgestern von Wien hier eingetroffen und wollte heute früh seine Reise nach Paris fortsetzen.

Sehanntmachung.

Die in berliner Zeitungen und in den Börsen⸗Nachrichten der Ostsee enthaltene Schilderung von dem gegenwärtigen Zustande der Stadt Friedland an der Aan. hen ff lh als Folge der vorsährigen Witterung und des strengen Winters, hat allgemeines Aufsehen erregen müssen: man fragt, wie es zugehe, daß solches Elend hier erst durch die Blätter anderer Provinzen zur Kenntniß gelangt, warum nicht früher etwas zu seiner Ab⸗ hülfe geschehen sei. Deshalb solgende Erklärung:

Jene Schilderung und der daran gelnüpfte Hülseruf ist nach amtlicher Anzeige aus der Privat- Mittheilung eines Einwohners von Friedland an eine Zeitungs · Redactioõn ohne Vorwifsen und Mitwirkung der städti⸗ schen Behörde hervorgegangen. Die vorjährige Mißärndte, die allge⸗ meine Stockung des gewerblichen Verkehrs und die Theuerung der Lebeng= mittel haben allerdings, wie in den meisten Gegenden unseres Bezirls, auch

wie überhaupt die Stadt Friedland,

in der Stadt Friedland auf die Lage der unvermögenden Einwohnerllasse sehr nachtheilig eingewirlt; auch dert ist manche Familie bitterer Enibch⸗ ung ausgesetzt und das traurige Verhältniß der Armen tritt unter dem Einslusse der anhaltenden Kälte noch bemerkbarer als sonst hervor. Aber = wenn auch der srühere mäßige Wohl- stand daselbst schon seit mehreren Jahren eher ab- als zugenommen hat, doch in Beziehung auf Vermögen und Erwerb leinesweges zur letzten Klasse der kleinen Städie unseres Bezirls gerechnet werden iann so ist weder die Negenwitterung des vorigen Jahres und die theilweise Ueber schwemmung der Felder dort verderblicher als in den meisten Orten un- seres Bezirs ger gn, noch sehlt es gänzlich an Hülfsmitteln zur Be⸗ gegnung und Abhülfe der Noth. In beiver Hinsicht ist jene Schilderung des Elends in Friedland übertrieben. Die Angabe, daß neun Zehntheile der Bevölkerung hungern und frieren, ist, wie mehrere gang, unrichtig.

Dem Magistrate der Stadi Friedland war in Folge der Berathungen, welche durch ein Mitglied unseres Kollegiums mit dem aus Guts besißern und Beamten des Kreises zusammengetretenen Hülfs verein im Jauuar d. J. statifanden, anheimgegeben worden, nn,. zur Unterstügung der unver= mögenden Stadtbewohner, so wie zur Beschaffung von Saat, in Zeiten Vorkehrung zu treffen. Diese Pinweisung auf die eigenen Kräste der Sladt lonnte und mußte stattsinden, da die Unterstüͤßungsgelder, welche uns zu Ge⸗ bote standen, zunächst für andere noch bedrängtere, eigener Hülfsquellen ganz entbehrende Orte bestimmt werden mußten. Der Magistrat erklärte underm 25. Februar d. J., „daß man sich dort jn die befürchtete und zum Theil schon eingetretene mißliche Lage zu schicken gewußt habe.“ Im Einver⸗ ständnisse mit der Stadtverordneten ⸗Berfammlun ist er in zweckmäßiger Weife auf dülfeleistung für die Nothleidenden Bedacht gewesen, zunächst durch Verwendung städtnsscher Mittel und milder Gaben zur Einrichiung einer Suppen ⸗Anstalt, durch Freigebung eines geheizten Lofals zum Aufenthalt für Arme bei Tage und Nacht, durch Ankauf und Austheilung von Flachs, durch Hinweisung der arbeits fähigen Hülfsbedürstigen an die domnauer Actien Chaussee, bei welcher unter Mitwirkung unse⸗ rer Unterstützungs Fonds Gelegenheit zum Arbeits⸗Verdienste eröffnet war. = Die Vermittelung des Kreig-⸗Hülfs-ereins oder ver Regierung zur an⸗ derweitigen Beihllfe zu beanspruchen, hat der Magistrat sich nicht veran- laßt gefunden, und unterm gten d. M. erklärte ver Magistra t, mit den von ihm angewendeten Abhülfe · Maßregeln glaube er der drin- gendsten Noth vorgebeugt zu haben.“ Der Magistrat konnte dies mit guter lieberztugung thun, da ein nicht unbedeutender Baarbe= stand der Stadtkasse zu ferneren Unterstützungen bereite Mittel barbot. So wenig wir die gute Absicht, welche ohne Zweifel den Urheber jenes Hülfe⸗ rufes leitet, in grwise stellen, müssen wir doch darauf aufmerksam machen, daß solche an das größere Publilum gerichtete artikular · Aufforderungen unausbleiblich Mißstaͤnde hervorrufen, die Wirksamkeit der Unterstützungs⸗ Vereine und der Behörde, welche sich die Abwehr und die Milderung der Noth, über allatk wo sie zu befürchten oder hervorgetreten ist, zur 5 macht, beeinträchtigen und dahinführen lann, daß die Unterstůtzungs mittel

erabe denjenigen, welche ihrer besonders bedürstig sind, entzogen oder ge⸗ feier werden.

Wir erkennen es als unsere ernste Pflicht, die reichen Gaben, welche uns von dem Unterstüßzungs⸗Verein der Hauptstadt und aus den Provinzen anvertraut worden sind, mit aller Gewissenhgftigkeit, dem wahren Bedinf⸗ nisse gemäß zu verwenden. Gestützt auf die Miswirkung der Kreis-⸗-Vereine, gedenlen wir die schwierige Aufgabe auch fernerhin nach besten Kräften zu erfüllen und der Noih zu begegnen, so weit es bri ihrer großen Ausdehnung überhaupt in menschlicher Macht steht. Königsberg, den 14. März i845.

Königliche Regierung.