iejenigen Abgaben und Leistungen, welche die gegenwärtigen latho-
, rundbesitzer an die evangelischen Gei . und Kirchen
bedienten nicht mehr entrichten dürfen, während sie von ihren evan-
gelischen Vorbesi in Rücsicht auf diese Besißzung prästirt wur-
den, sollen entrichtet werden und nach Maßgabe des 8. 1 unver-
ändert bleiben, sobald diese Grundstücke wieder in die Hände von angelischen gelangen. ͤ
eg. e. Einsassen der marienburger Werber, daß die katholischen und evangelischen Glaubensgenossen in Bezug auf die Abgaben an die Geistlichkeit gleichgestellt und die Bestimmungen des Allg. Landrechts in den 88. 261 und S872 Tit. 2 Th. 2 aufrecht erhalten werden mögen, ist, soweit es thunlich war, durch die Bera⸗ thung des eben vorliegenden Gesetz⸗Entwurfs erledigt.
rovinz Westphalen. ;
Münster, * März. Elfte w e, Zu Anfang der heu⸗
tigen Plenar- Sitzung wurden Exemplare der Denkschrift: „Kurze
Beleuchtung der Schrift: die preußischen Richter und bie Geseße vom 29. März 1844“ unter die Mitglieder vertheilt. Diese Exemplare der fraglichen Denkschrist waren von dem Herrn Minister dem Herrn Landtags- Kommissar fur den Fall zur weiteren Vertheilung zugefer⸗ tigt worden, daß bei der Stände ⸗Versammlung Anträge auf Abän⸗ derung des ohne 562 der Stände erlassenen Gesetzes vom 29.
1844 eingehen sollten.
. te. ein nachträglich eingelaufenes Gesuch wegen Auf- nahme einer ländlichen Besitzung in die Ritterguts⸗Matrikel einem eferenten zugetheilt.
66 , der Bericht des Herrn Grafen von Bochholtz, als ständischen Kommissars, wegen der Lippe⸗Schifffahrt dem Polizei- Ausschuß überwiesen und, der anderweitige Bericht desselben Herrn Deputirten, die von Mellinsche Stiftung betreffend, einem Referenten zum demnächstigen Vortrage bei der ritterschaftlichen Kurie zugefertigt.
Demnächst trug der Referent über die Ste Proposition, wegen Aufhebung der Abdeckerei⸗ Privilegien, den entworfenen Immediat⸗ Bericht vor, der sich der Zustimmung der Versammlung zu erfreuen atte. ⸗ .
; Es wurde hierauf die vierte Königliche Proposition, nämlich der Gefetz⸗ Entwurf in Betreff der Erbverpachtung von Grundstücken, welche unter Lehns⸗ oder Fideikommiß-Verbande stehen, zur Bera⸗ thung gezogen. Den nachtheiligen Einfluß, welchen die Bestimmun- gen des 5. 5 des Edikts vom 9. Oktober 1807 und 8§. 2 des Kul-= iur⸗Edikts vom 24. September 1811 in den Landestheilen, in wel⸗ chen das Allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hat, auf das Fortbestehen der Lehen und Fideikommisse ausüben können, hatte bereits den hoch= seligen König bewogen, eine Berathung darüber zu veranlassen, auf welche Weise diesen Gefahren zu begegnen sein möchte. Nachdem
diese Berathung beendigt war, haben des setztregierenden Königs
Majestät durch die Allerhöchste Ordre vom 28. Juli 1842 bereits vorläufig die Anwendung des S. V. J. c. suspendirt und nunmehr einen von dem Staats-Ministerium ausgearbeiteten, diesen Gegen- stand betreffenden Gesetz⸗ Entwurf, nebst den ihn erläuternden Moti- ven, den Ständen zur Prüfung und gutachtlichen Aeußerung vor⸗ legen lassen.
ö 1j Gesetz⸗Entwurf zerfällt in acht Paragraphen. Nach den wesentlichsten Bestimmungen desselben soll den Besitzern von Lehn⸗ oder Fideikommißgütern gestattet sein, eine Erbverpachtung einzelner zu Lehn⸗ oder Fideikommißgütern gehörigen Gutsparzellen oder Per- tinenzien, welche wegen ihrer Eu ene. vom Hauptgute, oder von dessen Vorwerken aus, ohne Schwierigkeit nicht bewirthschaftet wer den können, und solcher Gutstheile, welche wegen ihrer Geringsügig⸗ keit von keinem Einfluß auf die Bewirthscha i Guts sind, vorzunehmen, wenn zwei Anwärter (6. 687 u. f. Tit. 4, Th. 2 des Allg. Landrechte) ihre Einwilligung dazu ertheilen. Das bedungene Erbstandsgeld soll zunächst zur Tilgung der auf das Gut eingetra⸗ genen Schulden verwandt werden; wenn dergleichen Schulden nicht vorhanden sind, dann soll das Erbstandsgeld anderweitig zu Lehen und Jideikommissen angelegt werden. . .
Der Referent über diese Proposition trug hierauf unter Mitwir⸗ kung des Ausschuß⸗Dirigenten den Ausschuß⸗Bericht vor, nach welchem das Gesetz als wünschenswerth für die Provinz nicht anerkannt wer⸗ den könne. . .
Ein städtischer Abgeordneter bemerkte beipflichtend, daß die im Entwurf vorliegende Verordnung wegen der bereits bestehenden Ge⸗ seße überflüssig erscheine. Namentlich sei durch das Gesetz vom 15. Februar di bestimmt, wie bei Veräußerung von Fideikommissen verfahren werden solle, und durch das Edikt vom 9. Oftober 1807 wären die Schranken, welche der Landeskultur hinderlich schienen, er⸗ weitert. Er halte deshalb den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf für einen Rücschritt und für ganz unzweckmäßig, worauf ein ritterschaftlicher Abgeordneter entgegnete, daß eine Bestimmung allerdings erforderlich sei, wie solches aus den dem Geseßz⸗ Entwurf beigefügten Motiven hervorgehe. Der Erbpächter sei bei erblichen Pachtungen von Grund⸗ stücken, die zu. einem Fideikommiß gehörten, unsicher gestellt und könne dadurch in eine sehr üble Lage gerathen. Zür die Familie des Erb⸗ Verpächters liege übrigens ein gleiches Bedürfniß vor, um den wirk⸗ lichen Pachtpreis unverkürzt und nicht durch die Vorsicht des Erb⸗ Pächters beschränkt zu erhalten.
Der Herr Ausschuß⸗Dirigent bemerkte dagegen, daß es nur darauf ankomme, zu wissen, ob das Gesetz vom 15. Februar 1840 auf Erb⸗Verpachtungen Anwendung finden müsse oder nicht, da als⸗ dann eine Rechts⸗Unsicherheit nicht mehr eintreten könne. Es sei daher nur eine Declaration des Gesetzes vom 15. Februar 1860, nicht aber der jetzt vorliegende Gesetz⸗Entwurf erforderlich. Der Ausschuß sei gleichfalls der Ansicht gewesen, daß eine Declaration
enüge. ;
! Hiachdem sich auch der vorige Redner damit einverstanden erklärt hatte, daß eine Declaration wünschenswerth sei, ein ädtischer Ab⸗ eordneter aber bemerkt hatte, daß im Interesse der Erbpãchter das Her. nicht erforderlich sei und noch mehrere Kedner gehört worden waren, wurde die Frage gestellt: t
soll, anstatt des off des im Entwurfe vorliegenden Gesetzes,
eine Derlaration dahin, daß das Gesetz vom 15. Februar 1846
auf Erb-⸗Verpachtungen mit anzuwenden sei, von des Königs Ma-
jestät erbeten werden?
und mit 55 gegen 9 Stimmen bejaht. ; ö
Für den Fall jedoch, daß das Geseßz der heutigen Abstimmung ungeachtet erlassen werden möchte, wurde zur Berathung der einzelnen Paragraphen des Entwurss übergegangen und mehrere Modificationen desselben in Vorschlag gebracht. ;
Ales die Berathung über diesen Gegenstand beendigt war, trug der Dirigent des Forst⸗ und Landwirth ,, den Aus⸗ schuß⸗Bericht über 8 Anträge, welche in diesem Ausschusse geprüft worden waren, vor. Sämmtliche Anträge waren danach für nicht entsprechend gehalten worden, weshalb der Ausschuß mit Einwilligung der Aniragsteller auf Reposition derselben antrug, wogegen die Ver= sammlung nichts zu erinnern fand, ;
Von demselben nn, d r. wurde sodann der Aus schuß⸗
Bericht ber die bisherige Verwendung des landwirthscha tlichen Dia- ositions⸗Fonds zu den von den landwirthschaftlichen Vereinen der
Y n, in Vorschlag gebrachten Zweden vorgetragen, nach welchem
*
410
bes Königs Majestät gebeten werben sollte, bie noch vorhandenen Bestãnde von Rihlr. 19 Sgr. 41 Pf. nunmehr unter die ein- zelnen Kreis-Vereine vertheilen zu lassen. ;
Nachdem mehrere Redner damit sich einverstanden erklärt hatten, bemerlte ein ritterschaftlicher Abgeordneier, daß eine solche Verthei⸗ lung gegen das vorhandene Reglement sein würde. Eine Zersplitte= rung der Fonds unter die einzelnen Kreise erscheine auch unzweck mäßig, und nur eine Verwendung derselben in größeren Beträgen, um da= durch größere Erfolge herbeizuführen, bedeutende Anlagen ins Leben zu rufen und Unternehmungen, die ganzen Gegenden Vortheil bräch⸗ ten, zu veranlassen, könne für — erachtet werden. Mit 650 bis 60 Rihlrn. könne in keinem Kreise etwas ausgerichtet werden; auch seien die Vereine in keinem Kreise thätiger als in dem anderen, und fönne es nur für völlig unzweckmäßig erachtet werden, unthätigen Vereinen Mittel zuzuwenden, bie sie nicht zu benutzen vermöchten. Dagegen erscheine es angemessen, die Mitwirkung der Regierungen bei den Vertheilungen auszuschließen und statt dessen in jedem Regie⸗ rungs- Bezirk eine inc re; Kommission zu ernennen, die in Gemein- 5 mit dem Herrn Ober⸗Präsidenten die Vertheilung und Ver- wendung zu überwachen habe.
Der Herr Landtags ⸗Marschall erwiederte darauf 9 die Un- thätigkeit der Vereine in der Regel dadurch bedingt sei, daß sie keine Mittel hätten, und daß es deshalb unbillig erscheine, sie nicht zu un⸗ terstützen, und statt dessen große Summen für einzelne Punkte zu verwenden, wovon diese allein nur Vortheil hätten. ᷣ
Ein städtischer Abgeordneter bemerkte hierauf: Von einem Un⸗ terschiede zwischen größerer oder geringerer e, . der verschiede⸗ nen Kreis- Vereine könne leine Rede sein; es komme nur auf den Nachweis der nützlichen Verwendung der erhaltenen Zuschüsse an, und müsse die Verfügung darüber jedem einzelnen Vereine zustehen.
Ein standesherrlicher Bevollmächtigter erklärte sich auch für die Verwendung des vorhandenen Fonds in kleinen Summen.
Der bereits entworfene Bericht wurde nunmehr verlesen und nach stattgehabter Emendation gegen eine Stimme genehmigt.
Ein ritterschaftlicher Abgeordneter behielt sich ein Separat⸗ Votum vor. : ö
Zugleich beschloß die Versammlung, auch bis zum nächsten Land⸗ tage jährlich 900 Rthlr. aus dem ständischen Dispositions Fonds zu landwirthschaftlichen Zwecken zu entnehmen, damit der Provinz die Wohlthat einer an diese Bedingung geknüpften gleichen Verwilligung aus Staats⸗Fonds nicht entgehe. ö
Der von demselben Herrn Ausschuß⸗Dirigenten vorgelesene Be⸗ richt über die 10te Proposition, „Zuchtstier⸗Kör⸗Ordnung beireffend“, fand die Zustimmung der Versammlung.
Von demselben Herrn Ausschuß⸗Dirigenten wurde ferner über den Antrag eines ritterschaftlichen Abgeordneten, die Wahl eines an⸗ deren loc free, zu der Revistons-Kommission in Jagdtheilungs⸗ sachen für den Regierungs⸗Bezirt Münster betreffend, referirt und diese Wahl für nöthig erachtet. . .
Derselbe Herr Ausschuß-Dirigent trug hierauf den Ausschuß⸗ Bericht über den Antrag eines Abgeordneten aus dem Stande der Landgemeinden, .
„die Errichtung einer landwirthschaftlichen größeren Lehr⸗Anstalt auf Staatskosten in der Provinz Westphalen betreffend“, ö vor, nach welchem des Königs Majestät um die Gewährung der nö⸗ thigen Mittel zur Errichtung einer solchen Anstalt in jedem Regie⸗
rungs-Bezirk der Provinz gebeten werden sollte. ö
Ein städtischer Abgeordneter bemerkte, daß der Antrag näher zu substantiiren sein würde. Wenn für jeden Regierungs⸗Beziri eine derartige Anstalt errichtet werden sollte, so würde keine derselben sich über den mittleren Rang erheben können; namentlich würde überall ber Lehr⸗Apparat ein ishr n er bleiben; man würde bei keiner der⸗ selben einen Lehrer für Chemie re. anstellen können; die Zöglinge würden demnach das nicht erlernen können, was man in unseren Ta⸗
en von ihnen verlange. Es sei jedoch seine Absicht nicht, von der rrichtung derartiger Anstalten abzurathen, nur wünsche er, daß der Antrag näher substantiirt und daß darauf Bedacht genommen werde, zugleich Mittel außer den Staatszuschüssen zu be chaffen, die das Gedeihen der Anstalt beförderten, da sonst leicht die Bitte erfolglos bleiben würde.
Der Herr Ausschuß Dirigent erwiederte, daß in anderen Pro⸗ vinzen derartige Anstalten berests aus Staatokassen errichtet seien, in der hiesigen aber bis jetzt noch nicht. Der Staat habe der Noelschen Anstalt im Kreise Altena auf 109 Jahre eine jährliche Unterstützung von 800 Rthlrn. angedeihen 6 und könne, man deshalb ver⸗ trauensvoll annehmen, daß das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium sich für die zu erbittenden Anstalten gleichfalls mit Liebe interessiren würde.
Ein ritterschaftlicher Abgeordneter hielt eine Anstalt für jeden Regierungs⸗Bezirk nicht für ausreichend, wegen der großen Verschie⸗ denheit der Verhältnisse der Ackerbewirthschaftung, des Bodens und des Klima's in den verschiedenen Theilen der P sei dies mit dem nörblichen und südlichen Theile des Regierungs⸗ Be⸗ zirks Arnsberg der Fall, wo eine Anstalt unmöglich die erforderliche Ausbildung gewähren könne, wogegen ein standesherrlicher Vevoll- mächtigter bemerkte, daß er für eine Anstalt sich erklären müsse, da, wenn man viel mit einem Mal erbitte, man am Ende nichts erhalten werde. Nur e ine Anstalt und dieser alle Kräfte zugewendet, werde weit ersprießlicher sein, als mehrere derartige verkümmernde Institute. Es gebe überdies noch Klostergüter und Königliche Domainen, die zur Errichtung einer solchen Anstalt sehr passend wären, und werde es angemessener sein, um Bewilligung von derartigen Grundstücken, als um Geld zu bitten. 65.
Ein ritterschastlicher Abgeordneter äußerte, er sei im Allgemeinen gegen die Errichtung einer einzigen derartigen großen Anstalt . um die Halbwisserei nicht besördert zu sehen, wie sie die öglinge einer solchen Anstalt bei ihrer mangelhaften Vorbildung. nur zu leicht davontrügen. *
Zwei Abgeordnete, ein stäbtischer und einer aus bem Stande der Landgemeinden, traten dieser Ansicht bei, indem, ihrer Meinung nach, große Anstalten wohl gelehrte, kleine dagegen praltische Tandleute ausbildeten, und fügten Letztere hinzu, der berühmte Schwerz habe ihm einst gesagt, wer bei Fellenberg die Landwirthschaft erlernt, ist bankerott, bevor er zu wirthschasten anfängt.
Ein ritterschaftlicher Abgeordneter bemerkte, daß wenigstens im Regierungg⸗Bezirk Arnsberg zwei Anstalten zu errichten sein würden.
Der Herr Landtags- Marschall erwiederte jedoch, daß, wenn man Muster⸗Anstalten im Auge habe, wenigstens 6 für die ganze Provinz ersorderlich seien. Als Lehr- Anstalt seien aber 3 hinreichend.
Der Herr. Aueschuß - Dirigent bemerkte, daß für den südlichen Theil des Regierungs-Bezirks Arnsberg bereits die Noelsche Anstalt bestehe; es werde daher genügen, wenn nur noch eine andere für den nördlichen Theil des Regierungs- Bezirks errichtet würde, worauf der vorige Rebner erwiederte, daß dies richtig sei, fobalb man die Noelsche Anstalt für eine Staats⸗Anstalt erkläre ober sie eben so gut als die sbrigen fundire.
Nachdem noch bemtrkt worden, daß 3 Anstalten für die Provinz hinreichend seien und daß man nicht zu viel erbitten müsse, Kußerte ein ritterschaftliches Mitglied, daß für den Regierungs-⸗Bezirk Minden die im Paberbornschen belegene Domaine Dahlheim den Zwel einer
Unterrichts⸗Anstalt wohl erfülle, indem dort hinreichende Gelegenheit
entwi
rovinz. Namentlich
zur Ausbilbung vorhanden sei, worauf noch Seiteng eines ans ritterschaftlichen — bemerkt wurde, man könne ja zn wenigstens 3 Anstalten erbitten. ;
Nachdem sich hierauf die Versammlung mit der Beantha⸗ Lon drei Anstalten einverstanden erklärt und der Herr Reserenf Entwerfung des Immediatsberichts übernommen hatte, wurde
Nhein⸗Provinz.
Koblenz, 6. März. (Funfzehnte Sitzung.) Nachden Herr Landtags⸗Marschall die Sitzung für * erklärt, wurden Protokolle der beiden letzten Sitzungen verlesen und genehmigt. Ein Abgeordneter des Ritterstandes bat um die Erlaubuiß, Gesuch des Bürgermeisters, Stadtraths und Borstandes des Na zur Erziehung taubstummer Kinder zu Kempen, vorlegen zu din bezüglich der Beschaffung besserer Hülfsmittel für die nstalt gen ihrer Entwickelung und größeren Thatkraft, wobei Redner bemmn daß zwar die Zeit zur Einreichung von Petitionen verstrichen se jedoch in Rücksicht auf den wohlthätigen Zweck hoffen dürfe, deß ses Gesuch dem betreffenden an g, . zur Berathung zugenjg werden würde.
Dieses von einem anderen Abgeordneten desselben Stanbes Bezug auf die ihm bekannten schönen . des gedachten & eins unterstützte Gesuch wurde von dem Herrn Landtags⸗Mw ausnahmsweise und ohne Präjudiz dem achten Ausschusfe zugemigh
Ein Abgeordneter des Ritterstandes, dazu aufgefordert, einen Adreß⸗ Entwurf, betreffend die Rechts verhältnisse über rechtigungen und deren Ablöfung, insbesondere die Gemeinheit lung und Servituten⸗ Ablösung, welcher Entwurf zugleich die g enthielt, des Königs Majestät möge die vorzunehmende Wahl Kommissarien aus der ir er gönn len Allergnädigst bestiinn
Ein Abgeordneter der Städte trug ö. Weglassung der bie g stätigung der Wahl, welche nirgend vorbehalten sel, betreffenden n an, welchem Antrage nach einigen Debatten, mit Bezug auf eine sprechende Stelle in der Ce fi des Herrn Ministers und ei früheren praktischen Fall, von dem Herrn Landtags Marschall su geben wurde.
Ein Abgeordneter der Landgemeinden bemerkte nun: In Adresse müßten wohl die Namen der gewählten Kommüissarien u geben werden, daher vorerst die Wahl vorzunehmen und dabei zugt auch für Stellvertreter zu rücksichtigen sein würde.
Der Herr Landtags⸗Marschall erwiederte: Die Wahl wing einer der nächsten Sitzungen vorgenommen werden.
Ein Abgeordneter des vierten Standes erinnert daran, daß Durchlaucht die Zusage gemacht hätten, die Ursache mitzutheh warum ein Deputirter aus dem Stande der Landgemeinden bh nicht erschienen sei, worauf der Herr Landtags⸗Marschall die Mi lung darüber in einer künftigen Sitzung zu machen versprach.
Das Referat des achten Auesschusses über die Wahl eines dir tors der rheinischen Provinzial - Sozietät wurde von dem Ben erstatter mitgetheilt. Der Herr Referent begann mit Angabe vorliegenden 19 Gesuche um Verleihung dieser Direltor⸗Slelle
. die Ansprüche der Petenten, nach Benennung derselben Hierauf kam die Dauer der neuen Anstellung zur Sprache. — Vorschlag der Majorität des Ausschusses ging auf eine Anstelin zeit von zehn Jahren, derjenige der Minorität aber auf sechs In Die Versammlung enischied ssch für die leßtgedachte Anstellungt nachdem die entsprechende Frage von dem Herrn Landtags⸗Manst⸗ gestellt und wegen Verwahrung gegen einen Anspruch des zu wi lenden Direktors auf Pension oder Wartegeld das Nöthige nah worden und auf die Frage, wie es gehalten werden solle, wen Gewählte die Stelle unter der beigefügten Zeitbestimmung und n Bedingung nicht annehmen wolle, erwiedert war, baß dann zu neuen Wahl zu schreiten sei.
Da eine zweite Abstimmung wegen des Einwandes meh Ständeglieder wider die vorausgegangene erste, in Folge angelll Mißverständnisses der Frage, zugelassen worden, so legte ein
eordneter des Ritterstandes im Interesse der Geschästs⸗Srdnun erwahrung zu Protokoll, daß, wenn eine Frage nicht versun worden, dies vor der Abstimmung zu erklären sei.
Hierauf ordnete der Herr Landtags⸗Marschall die Wahl! Direktors in der Weise an, daß jedes Mitglied einen Namen n zu bezeichnen habe. ,
Nach desfallsiger Verständigung sollte als angenommener Gm satz gelten, daß diejenigen Bewerber, welche nicht wenigsteng Stimmen für sich hätten, auf eine engere Wahl nicht weiter zu gen seien. Vor der Einsammlung der Wahlzeitel wurde der nam liche Aufruf sämmtlicher anwesenden Mitglieder begehrt, um dn die absolute Majorität bestimmen zu können. Mit Ausnahme sechs waren alle Mitglieder anwesend, dergestalt, daß ein Stimmberechtigte zugegen waren, die absoluse Majorität daher in eine Stimmenzahl von 38 bedingt wurde. Erst durch eine zu engere Wahl ergab sich eine absolute Stimmenmehrheit von 46 men für den Herrn 2c. von Bornheim, da sein Konkurrent, hu 2c. Nottländer, nur 30 Stimmen erhielt. .
Sitzung geschlossen.
herrn von Waldbott⸗Bassenheim⸗Bornheim als von den Ständen wählten Provinzial⸗Feuer⸗Sozietäts-⸗Direltor auf bie Dauer von s
ahren. Dann zeigte derselbe die aufgelegten Referate an und * sodann die Sitzung. ; ꝛ
Koblenz, 7. März. (Sechzehnte Sitzun g) Nah lesung und Genehmigung des Proiokolls der m Sitzung! nirte ein Abgeordneter der Städte die dauernde AÄbwesenheit Deputirten seines Standes und trug eventuell auf Einberusunß Stellvertreters an. .
Herr Landtage⸗Marschall verwies auf das erlassene Mahnm Schreiben und die eingelgufene Entschuldigung des fraglichen Of tirten mit den schon vor Eröffnung des Landtags angezeigten Hh derungsgründen, auf welchen er nur deshalb nicht gleich anfinß bestanden habe, weil das Erscheinen seines Stellvertreters gam möglich gewesen sei. Der Herr Landtags-⸗Marschall bemerkte zugl daß die Diätenfrage nicht ihn kompetire. ö
Ein Abgeordneter der Städte brachte eine Beschwerde Bürger von Wesel über eine wegen Abfassung von Petitionen i leitete Untersuchung vor, welche auf seinen, von mehreren Nitgli unterstützten Wunsch dem 6. Ausschusse, unter Anschluß an einen sem schon vorliegenden gleichnamigen Antrag, siberwie sen wurde
Der en folgende Vorschlag des Herrn Landtags · Nan zur Wahl eines Inspektors der Provinzial-Feuer- Sozietät ih 6 Uhr zu versammeln, veranlaßte einen Abgeordneten der E zu der Frage: ob die auf dem 9 f Landtage stattgehabte welche auf den Herrn Schnarr gefallen, nicht festzuhalten seit das Festhalten sprach sich ein Abgeordneter Lesselben Standes n Zweifel an der Kompetenz des Herrn Ministers zur Annulli ng fraglichen Wahl wegen Mangels des Porschlagt. durch die Ohn und der von dem vorigen Landtag nicht für nöthig erachteten schaft des Technikers aus und behauptete, daß der Gewählte, n die Stelle ohne Vorbehalt angenommen, nach dem Beschluß des
tages auch jetzt im Amte sein müßte. Nach mehrfältigen Arußn
Hihl die Bestätigung des Ministers fehle, so könne derselbe auch Die fragliche Wahl sei
be angenommen, dann aber auch wegen fehlenden offiziellen Cha⸗
Der Herr Landtags⸗Marschall proklamirte daher den Herm hn
unb gegen bie sortbestehenbe Neigung bes ꝛc. Schnarr zur * der Stelle sowohl als für und gegen die Ran e m gin, n Wahl eines Technikere. durch welche auch eine Ersparniß erzieit we, — sodann nach, Hervorhebung der besonberen , n z sonstigen Verdienstlichleit des Herrn Schnarr, — bemerlie der setent; der Aueschuß habe gar leine Veranlaffung gehabt, sich mit Wahl des 2c. Schnarr zu eschäftigen, da er unter den acht von Direction vorgeschlagenen Technikern nicht gewesen, er auch um „se Stelle nicht eingekommen sei und endlich nicht habe fungiren nen, da die früher auf ihn gefallene Wahl nicht, wie das Regle⸗ es erferdere, von dem Minister sei bestätigt worden. Ein voriger Redner der Städte: Er komme auf das früher Ge⸗ ie zurück, und handle es sich von zwei Fragen: einmal von dem schlusse des Landtages, daß zu dieser Stelle fein Techniker erfor- ü, welcher Beschluß der Sanction Sr. Majestät und nicht der simmung bes Ministers unterliege, und zweitens, von der durch n früheren Landtag stattgehabten Wahl des ꝛc. Schnarr, welche Ausschuß nicht berechtigt gewesen zu ignoriren. Hieraus deri- . 6. einzige Frage, ob der Landtag ber seinem Beschlusse behar⸗ olle. Referent: Er verkenne nicht die Kandtage. Wenn aber der Beschluß ine Rechtsbeständigkeit erlangt habe, wie
'i
Tradition der verschiede⸗ eines früheren Landtages im vorliegenden Falle der
hem späteren 3 nicht maßgebend sein. it bestätigt, einmal, weil der Gewählte nur bedingungsweise die⸗ ters; sei die Versammlung der Meinung, bei der Wahl bes Herrn hunt zu verbleiben, so werde derselbe darauf orfnẽ el zu 22 n, sich auf vorschriflsmaßigem Wege bei der Direction zu melden, nit diese ihn in Vorschlag bringe, um so mehr, weil der Mangei
̃ gr ef, ein Grund seiner Nichtbestätigung gewesen. Vorher nde die Versammlung sich aber nochmals daruber auszusprechen hen, daß der anzustellende Inspektor kein Technifer zu sein brauche.
Nachdem mehrere Redner sich über diese Beobachtung der gesetz⸗ n Wahl⸗Reform ausgesprochen, andere dagegen auf die im Wege zende al des Herrn Ober⸗Präsidenten an den interimistischen sieftor, nur Technifer vorzuschlagen, und die Inkompetenz dieses sürektors zu solchen Vorschlaͤgen Bezug genommen hatten, faßte der
Landtags- Marschall die Meinung ber Versammlung dahin zu⸗ mmen, daß die Wahl einstweilen n sei, die Versammlung nn Beschlusse des früheren Landtags, daß der Inspeftor kein Techniker sein brauche, inhärire und dem 3c. Schnarr überlasse, sich bei der jrection um die Inspektorstelle zu bewerben, worauf die Wahl pure veranlassen sein würde, ohne auf die gegenwärtige Debatte zurück- onmen; es bleibe ihm, dem Herrn Landta 8⸗Marschall, nun noch rig, seint Freude darüber auszusprechen, daß die Wahl des Direl= s auf ben Freiherrn von Waldbott⸗Bassenheim⸗Bornheim gefallen zer hoffe, daß unter seiner Leitung das Institut einer erfreulichen lunst entgegen ehen werde. Nachdem die Versammlung sich er⸗ sben, um ihre allgemeine Zustimmung zu erkennen zu geben, erwie⸗ e Freiherr von Bornheim: Das ihm geschenlte Zutrauen ehre es werde sein höchstes Bestreben sein, sich desselben würdig zu gen, und hoffe, er, dem nächsten Landtage solche Resultate vorzu⸗ gn, die der beste Dank für bieses Vertrauen sein möchten.
Die Allerhöchste Proposition, die Unterhaltung der Schul⸗ und stthäuser, die richtigere Kosten⸗Repartition nach Maßgabe der Be⸗ 19 betreffend, war hierauf an der Tagesordnung; Referent, Ubgeordneter des Ritterstandes, trug im Ramen des Ausschusses nuf an, dieselbe ihrem ganzen Umfange nach zu genehmigen, wel mig von der Plenar-Versammlüng einstimmig angenommen J k. ö Nun folgte das Referat über die Allerhöchste Proposition in Be⸗ der Erbverpachtung von Grundstücken, welche im Lehns⸗ oder n, ehen. Der Entwurf lautete in 8 Paragra⸗ wie folgt:
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von ußen 2c., verordnen zur Beseitigung der Bedenken, welche gegen BVestimmungen des durch Unsere Orbre vom 28. Juli 1842 (Ge⸗ Sammlung S. 242) vorläufig suspendirten S. 65 des Edikts vom Oltober 1897 und des §. 2 bes Kultur⸗-Ediktz vom 14. Septem⸗ 1611 erhoben worden sind, nach welchen ohne Rücksicht auf die hte des Lehnsherrn und der Agnaten ein Lehn⸗ oder Fideikommiß⸗ . seinem wesentlichen Bestandtheile nach, in ein Geldlehn oder br Fideikommiß verwandelt werden kann, auf den Antrag Unseres ats⸗Ministeriums, nach Anhörung Unserer getreuen Stände und erfordertes Gutachten Unseres Staatsrathes für sämmtliche Pro⸗ zen der Monarchie, in welchen das Allgemeine Landrecht Gesetzes⸗ F hat, was folgt:
5. 1. Eine Erbverpachtung einzelner zu Lehn- oder Fideikommiß⸗ ein gehörigen Gutsparzellen ober Pertinenzien, welche wegen
Entfernung, vom Hauptgute oder von dessen Vorwerken aus Schwierigkeit nicht bewirthschaftét werben können, und solcher tötheile, welche wegen ihrer Geringfügigkeit von keinem Einfluß die Bewirthschaftung des Gutes sind, soll den Besitzern von Lehn dideikommiß⸗ Gütern unter den S5. 2 bis 5. festgesetzten Be⸗ zungen gestattet sein. Ausgeschloffen von jeder Erbverpachtung „dagegen die dem Lehn⸗ oder Fideikommiß zustehenden Gerechtig⸗ n, Juris diction Patronat, Bergbau und Jagd.
; Die Erbverpachtung der §8. 1 gedachten Gutstheile ist julässig, wenn zwei Anwätter in eben der Weise, wie es die oJ und folgende Tit. J Thl.. II. des Allgemeinen Landrechts bei thulbung der Fideilommiß-Einkünste vor chreiben, ihre Einwilli⸗ Redazu ertheilen. Entstehen dem ⸗ Vesstzer darüber Zweifel, welche därter er hiernach zuzuziehen hat, so soll auf seinen Anruf der pöhelen⸗ Richter, lediglich nach Einsicht des Hypothekenbuchs und daß irgend Jemanden ein Widerspruch hiergegen zusteht oder age; welche die nächsten Anwärter seien, hierdurch enischie den
n Polz, die beiden Anwärter benennen, welche der Besttzer bei
absichtigten Erbverpachtung zuzuziehen und bei deren Zuzie hung dann lebiglich sein Bewenden n Giebt ein zuzuziehender Anwärter auf die an ihn ergan⸗
Ausserderung keins Kectictung ab, so sindell das im §. 17 des ces über Familien ⸗Beschlüsse bei Famillen⸗Fideilommissen, Fa⸗ el ngen und Lehnen vom 15. Februar 1840 (Gesetz⸗Samm⸗ 85. 30 ezeichnete Verfahren stalt. Die Warnung wird da. Keellt, daß, wenn ber Vor gesadäng der Erbverpachtung nicht bis bnermine oder in demselden widersprochen, er für zustimmend nktachtet werden. Verweigert ein zuzuziehender Anwärter seine weil er behauptet, daß der Gegenstand der von der im 8§. 1 bezeichneien ert sei weckmäßigkeit der Maßregel bestreüet, so wird Verfahren nach 8. 18 des oben gedachten Ge⸗
Obmann bestellt hierbei der Richter des ding⸗
ußer der Einwilligung zweier Anwärter ist auch ferner nu S. 5 bes Edikts vom * bier 1807 hinsichts k . i nen er von der landwirthschaftlichen Kredit-Dirertion oder mn nes, Polizei Behttde auszustellende At:est erforderlich. In
29.6
, n.
die Kolonistrung derselben ausgesprochen.
411
tung von der 8. 1 gedachten Vescha enheit sei; bei en ist es auch darauf ae eh,. daß die erpachtung i
im heimfalle unschäblich sei. Gehufs Herstellung eines gleichmäßigen, bei Ausstellung dieser Atteste zu beobachtenden rfahrens wird Unser
— des Innern die betreffenden Behörden mil einer Instruction ersehen. .
S. 5. Das bedungene Erbstandsgeld wird zunã ur Tilgun der auf, das Gut eingetragenen, auf der Substanzʒ 6. ann den, nicht in bestimmten erminen zurückzuzahlenden Schulden, nach der Reihenfolge der Prioritãt, verwendet. Wenn dergleichen Schulden nicht vorhanden sind oder sämmtliche Gläubiger . die Auszahlung verzichten, so ist das Erbstandsgeld anderweitig zu Lehn oder Fidei? kommiß anzule en. Die Einwilligung der beiden nach S§5. 2 und 3 zuzuziehenden Anwärter muß sich auch hierauf erstrecken. Dem Erb⸗ pächter steht es jedoch in allen Fällen frei, das Erbstandsgeld zum Zweck weiterer Verwendung gerichtlich niederzulegen.
S. 6. Hat der Besttzer ein Anderes ober Mehreres vererbpach⸗ tet, als wozu er nach 8. 1 befugt ist, so sind die Lehns⸗ und Fidei⸗ kommiß Interessenten an die Vererbpachtung nur insoweit gebunden, als sie nach den Vorschristen über Veräußerung der Lehne und Fidei⸗ kommisse auch eine vollständige Veräußerung des vererbpachteten Ge⸗ genstandes würden anerkennen ,, .
F. 7. . Bei Lehns-⸗ und Fidei ommißtheilen, welche nach der Pu⸗ blication dieses Gesetzes vererbpachtet werden, sindet eine . des Kanons nicht auf einseitigen Antrag des Erbpächters, sondern nur unter r , Lehns⸗ und Fideikommiß⸗Inter⸗ essenten statt, deren inwilligung zu der vollständigen Veräußerung des vererbpachteten Gegenstandes erforderlich sein wůrde.
S§. 8. Die von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichenden Bestimmungen der Stiftungs⸗Urkunden und der Beschlüsse der berech⸗ tigten Familien bleiben in Kraft und können nur durch neue Fami⸗ lien⸗Beschlüsse geändert werden. Die Bestimmungen der Provmnzial- Gesetze finden dagegen nur insoweit Anwendung, als sie den Besitzern von Lehn⸗ oder Fideilommißgütern ausgedehntere Befugnisse zuge⸗ * 2. die ee 9 ö. Ablösung des Kanons noch
nter anderen als den hier vorgeschriebenen Bedingunge . Urkundlich 2c. Gegeben ꝛc. u c an, mn,
Dieser Entwurf war von dem Ausschusse amendirt und wurde, seinem ganzen Inhalte nach, so wie der Ausschuß ihn vorgeschlagen . das Referat solches bekundet, paragraphenweise einstimmig ange⸗ ommen.
lichtamtlicher Theil. Inland.
Berlin, 22. März. Der neuesten Nummer des Militair⸗ Wochenblattes zufolge, sind der Oberst = Lieutenant von Ger⸗— hardt als Commandeur) des Asten Husaren⸗Regiments bestätigt, der Major von Kraut von der Adjutantur ins Kriegs⸗Ministerium ver⸗ setzt der Hauptmann vom Kadetten⸗Corps, vo n Claus ewitz, zum überzähligen Major ernannt worden. Ferner sind von Boyen, Ge—⸗ neral-⸗Lieutenant und Kommandant von Minden, von Kurssel, Ge⸗ neral- Lieutenant und erster Kommandant von Neisse, v. d. Schleuse, General⸗Major und 2Ater Kommandant von Stettin, Möllenberg, Major vom 27sten Infanterie⸗Regiment, von Huretzki u. Corniß, Major, aggregirt dem 2ten Garde. Ulanen⸗ (Landwehr⸗) Regiment, die beiden Letzteren als Oberst⸗Lieutenants mit der Regiments⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, S chwarze, Major von der Zten Ingenieur⸗Inspection, mit der Ingenieur⸗ Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Freiherr von Zedlitz, Oberst und Commandeur bes ten Kürassier⸗ ,, Freiherr von Boenigk, Oberst⸗Lieutenant vom 6ten In anterie⸗ Regiment, Freiherr von Kittlitz, Oberst⸗Lieutenant vom 19ten Jufanterie⸗ Regiment, Hesse, Oberst⸗Lieutenant vom 30sten Infanterie Regiment, alle drei als Obersten, Wichmann, Oberst⸗ Lieutenant, aggregirt dem 27sten Infanterie Re iment, von Froreich, Major vom 156en Infanterie⸗Regiment, Fritfch, Major vom 18ten Infanterie Regiment, Nagel, Major vom Zösten Infanterie Regi⸗ ment, von Pan nwitz, Major vom ten Kürassier⸗Regiment, von Arnim, Major, aggregirt dem 1sten Ulanen⸗Regiment, alle fünf als OberstaLieutenants, von Köppen, Major und Eommandeur des 2ten Bataillons 11ten Regiments, Haenel, Major vom 1sten Bataillon ten Regiments, als Oberst⸗Lieutenants mit der Regiments Uniform mit den vorschriftzmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, sämmtlich mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Nhein-⸗Provinz. In Folge der von Sr. Majestät dem Könige Allerhõöchst bewilligten Verlängerung des Rheinischen Landtages bis zum 2. April sind die Sitzungen am 18. März geschlossen und werden erst am Mittwoch nach Ostern wieder eröffnet.
Frankreich. ;
Paris, 17. März. Bei dem gestrigen Festmahl brachte Herr Legentil einen Toast auf die Prinzen aus, in deren Namen der Her⸗ zog von Nemours antwortete:
„M. 5H. Lebhaft gerührt von der Herzlichleit, mit der Sie die Ge⸗
sundheit der Prinzen ausgebracht, wollen wir Ihnen unsererseits die Ge⸗ fühle kundgeben, welche uünser Herz erfüllen. Glücklich, m. H., sind die, welche ihren Namen auf dem Boden Afrikas einschreiben konnten; noch glücklicher die, denen es beschieden war, sich dort einen ruhmvollen Ramen zu erobern. Ehre sei ihnen, aber Ehre auch dem ganzen Frankreich, wel⸗ ches die zu so viel Arbeiten ersorderlichen Opfer brachte! Ehre dem fran⸗ zösischen Handel, der die Errungenschaft des Sieges belebt und fruchtbar macht; er empfange unseren Dank für sein Mitwirken zur Ausdehnung die⸗ ser Eroberung; da, wie überall, wo es eiwas Großes zu vollbringen giebt, war sein Plaß ihm angewiesen. Algerien, m. He, wird uns steis theuer sein, denn dort haben wir die Arbeilen unserer Armee getheilt und durch unsere Handlungen das Gefühl ausgedrückt, welches in unseren Herzen lebt, die Hingebung, die uns für unser Vaterland beseelt.“ In dem Toast auf Marschall Bugeaud, welchen Herr Odiot ausbrachte, war hervorgehoben, daß man ihm vorzüglich das geschickte und mner g ch System der allgemeinen Oecupation von Algerien ver⸗ danke. Der Marschall kam in seiner Antwort auf die Ideen zurück, die er schon öfter über die Entwickelung dieser Besitznahme und über t Er bemerkte, daß schon im verflossenen Jahre der Handels- Umsatz zwischen Frankreich und Algerien sich auf S0 Millionen belaufen habe, und äußerte die Ueber⸗ zeugung, in zehn bis zwölf Jahren werde die Kolonie sich ganz durch ch selbst erhalten können. Der letzte Toast, vom Herzoge von emours ausgebracht, elt dem Gedeihen des Handels und der darauf begründeten Wohisahrt Frankreichs.
Die Stadt Algier ist von einem großen Unglücksfall getroffen worden. Am Sonnabend, den 8. März, gegen 10 Uhr Abends, ent- zündete sich, man weiß nicht, auf welche Weise, das Pulver in den Magazinen des Marine⸗Artillerieparks, und eine furchtbare Explosion sprengte diese Gebäude nebst einem Theil des Leuchtthurms und meh⸗ reren anderen am Hafen gelegenen Etablissements bis zu der Admi= ralität hin in die Lust. *. letztere blieb noch e, gn verschont.
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Anest i auszusprechen, daß der Gegenstand der Erbverpach⸗
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bie VerstÜmmelungen, welche bie E on anrichtete. Die Zahl der Opfer beträgt 97 4 über * Bescha⸗ digte. Unter den Ersteren befinden sich der Artillerie
dant Pallard, der Waffen C ; ] J Hafen Direltors, 3 ontroleur Piron, die Gattin des
eheure geschleudert, und mehrere der im 6e lie⸗ genden Schiffe haben durch deren Herabfallen bedeutende Havarieen er⸗ litten. Auch Stücke von zersprengtem Geschütz hat man weit umher zerstreut gefunden. Unter den eingestürzten Gebäuden besinden sich der Pavillon, den der Kommandant Pallard bewohnte, so wie die Be⸗ hausungen des Marine⸗ Commissairs und des Hafen⸗Direktors. Die Schredensstätte bot ein entsetzliches Schauspiel. Man beeilte sich, die Trümmer zu durchwühlen, um die etwa noch Lebenden zu reiten; aber auch diese waren größtentheils schwer verletzt, und meh⸗ rere starben bald an den Folgen ihrer Verstümmelung. Die Soldaten, welche zur Zeit der Eyploston in ihren Quartieren waren, sind fast alle umgekommen. Von den Unteroffizieren rettete sich einer dadurch, daß er die Geistes gegenwart hatte, alg er das erste Krachen hörte, sich in eine Schießscharie zu legen. Der Kommandant Pallarb war wenige Augenblicke vor dem Unglücksfall aus dem Theater zu⸗ rückgekehrt, ohne das Ende der Vorstellung abgewartet zu haben. Bei dem Hafen⸗Direktor, Herrn Segretier, war gerade Gesell⸗ schaft, aus etwa zwanzig Personen bestehend; diese wurden nebst ihrem Wirth wie durch ein Wunder gerettet, indem der Saal, in welchem sie sich befanden, bei dem Einsturz des Gebäudes fast ganz erhalten blieb; nur Mad. Segretier hatte unglücklicherweise in dem Moment der Explosion sich in ein Nebenzimmer zu ihrem weinenden Kinde begeben, und dort hörte man sie noch rufen: „Rettet mein Kind!“ aber es war keine Möglichkeit mehr, Beide wurden unter ben Trümmern begraben.
H Paris, 17. März. Für die heutige Sitzung der Depu⸗ tirten⸗Kammer war die Entwickelung des Antrags des Herrn Du v er- gier de Hauranne, die jetzt übliche Abstimmungswesse der Kammer zu ändern, insbesondere die geheime Abstimmung abzuschaffen, an der Tagesordnung.
Herr Corne hält eine Rede zu Gunsten des Antrags. Herr Duvergier de Hauranne habe Abschaffung der geheimen Abstimmung verlangt, wie aber habe die Kommission darauf geantworlet? Durch Aufrechthaltung derselben; allerdings nur ausnahmsweise für gewisse Fälle, da aber das Verlangen von 40 Mitgliedern dazu hinreiche, daß sie vorgenommen werden müsse, so werde sie offenbar noch sehr oft vorkommen. Er verwerfe den Antrag der Kommission und unterstütze den des Herrn Duvergier de Hauranne.
Herr Desmonusseur de Giors bekämpft gleichfalls die geheime Abstimmung. Wenn in der Kammer ein Mitglied sei, das ihre Vertheidi⸗ gung führen wolle, sei er bereit, demselben bie Tribüne abzutreten, und werde ihm dann antworten. (Tiese Stille.) Aiso vertheidige sie Niemand.
Wenn ihm Jemand bekannt wäre, der ihrer bedürfte, würde er ihn be⸗ kämpfen. Man sage, die geheime Abstimmung schütze bie ehrenhaften, aber . Deputirten, in politischen Versammlungen aber dürfe man nicht zaghaft sein. Wenn je die Revolution das Ueber ewicht gewinne, werde sie sich durch ihre gewohnten Mittel zu schützen uffn Wer Furcht habe, solle sich zurückziehen. Die geheime Abstimmung habe die Regierung und die Männer, welche dieselbe unterstützen, systematlisch zu verleumden. Man stelle sie als ein Mittel der Bestechung dar. Ost gab sie den Manövern der Opposition gedient. Scheinbar, öffentlich versprach man seinen Beistand einer von der Regierung vorgeschlagenen Maßregel, im Augenblicke der geheimen Abstimmung aber ging man mit Waffen und Gepäck zum Feinde über. Daraus erklären sich die Abstimmungen, die ein negatives Resultat gf ben nachdem die partiellen Voten bejahend waren.
Marquis de i' Angle bekämpft den Kommissiong. Antrag gleichfalls, da derselbe das Bestehende nicht ändere. Keine halbe Maßregel! sagt der Redner. Ein Deputirter dürfe nicht eine Kugel im entgegengefetzten kin mit seinen Worten in die ürne werfen können. Man wolle ki geheime Abstimmung für die Zaghaften: Ob man sich aber eiwa den Nachforschun⸗ se. der Presse entziehen könne? Ob der National, der Courrier rangais ein von der Kammer gemachtes Reglement respeltiren würden? Die Namen der Deputirten würden, begleitet von Schmähungen veröffent⸗ licht werden. Ein Pamphletair, ein Barthelemy, Leute, die von Schmahun⸗ en leben. .. (Lärm links.) Der Präsfide ni: Man darf auf dieser ribüne nicht Leute anführen, die nicht antworten können. Marquis de 1l'Angle: Er nehme die Bemerkung des Herrn Präsidenten an, frage aber, ob man die Deputirten vorher in Kenntniß davon setze, weun man in Journalen und Pamphleten Schmähungen gegen sie ausgieße?
Herr von Schaumburg, Re linnf fon in ieh! unteistüßt den Kommissions Antrag und begründet ihn. Herr Berry er untersucht, wie die Kommission zur Stellung ihres An- trags gekommen sei. Sie habe sich gefragt, ob nicht oft Mißbrauch in der Abstimmungsweise vorkomme. Sie habe erlannt, daß die Abstimmun durch Aufstehen und Sitzenbleiben nicht alle Bürgschaften der Gewißhen gebe, daß ost die geheime Abstimmung der durch Aufssehen und Sitzenbiei⸗ ben ein Dementi gegeben habe, und daß daraus eine Mißachtung der Be⸗ schlüsse der Kammer erwachsen sei. Daher sei die geheime Abstimmung
nur dazu gedient,
verdammt worden, die Kommissions - Mitglieder hätten sich für deren Ab'
schaffung ausgesprochen, und für das von ihnen vorgeschlagene System, es habe ihnen dabei fern gelegen, der Empsindlichkeit der itglieder dieser Kammer zu nahe treten zu wollen.
Herr Ferdinand de Lastey rie unterstützt den ursprünglichen Antrag des, Herrn Duvergier de Hauranne um einfache Abschaffung ber geheimen
Abstimmung.
In der Pairs-⸗Kamm er kündete der Präsident an, daß das Mitglied Marquis von Panges in Folge des plößlichen Todes sei⸗ ner Tochter, Frau von ..., verschwunden sei, Riemand wisse wohin. Derselbe habe ihm geschrieben, ihn bei der Kammer zu entschulbigen. Allgemeine Zeichen der Theilnahme werden laut. Im Uebrigen lam
nichts von Bedeutung vor.
X Paris, 17. März. Das Bankett zu Ehren des Marschall Bugeaud und der Prinzen ist glänzend ausgefallen, wie zu erwarten war. Die eben so einfache, als herzliche und gut gesprochene Ant⸗ wort des Herzogs von Nemours auf den von Herrn Legentil ausge brachten Toast, so wie die Rede des Marschalls Bugeaud, wurden besonders mit der größten Begeisterung aufgenommen. Auf die oberen Galerieen wären einige Zuschauer zugelassen, darunter die Gemahlin und die Tochter des Marschalls Bugeaud, die dann wäh⸗ rend des Banketts durch einen Commissair der Börse in den Saal selbst hinabgeführt wurden, wo sie besonders auch von Seiten der Priazen den schmeichelhaftesten Empfang fanden.
Gerade in dem Augenblick, wo das Bankett stattfand, traf die Nachricht von dem fürchterlichen Unglücks falle, verursacht durch die
Aber groß und schrecklich waren die Verluste an Menschenleben und
Exploston zu Algier, hier ein; doch wurde sie nicht noch im Bankett=