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ürde Berlin wider seinen Willen in eine J sehr langer Zeit eine Verwandlung der frũher auf den Rustilalstellen znach dem Gesammtbetrage bes von den Stäbten des Prox ber Staat mindestens keine Veranlassung habe, die bei der Indem aber durch diesen Gesetz⸗ Entwurf die für Bettler und J großen Ko * b der es 2 angehört habe, denn * Regllast ruhenden Dienste in ein sogenanntes Dienstgeld oder an= Verbandes bis zum Jahre 15806 erhobenen Servises, von den er ge. hescastigten Krrmnnal-Heamten zu remuneriren. Tandstreicher entstehenden Kosten zu diner . erhoben, mit- . ner 6. n, , niese Stadt sei der durch die gnstruction vom 27. Dezenber Ti7 were feste Renten stattgefunden, und auch da, wo dergleichen Dienste Real⸗Servis nach dem Verhältniß des Nuhungswerthes der ach t der Landtag, dem letzten Satze dieses Para- hin deren Leistungen von den Polizei⸗Jurisdictionen bes Landes auf die egentharti e Art des Remonte= gebildeten Sozietät der e n n. Städte niemals zugezählt und noch in naturz geleistet wurden, geschah dies fast ausschließlich in bäude ꝛc.“ ; wöhen folgende Fassung zu geben: . 2 die Gemeinden 6 übertragen werden, wird aus diesem Wechsel özchafzucht 9 freie ö in der Zůch⸗ auch noch im Jahre 1815 ganz getrennt behandelt worden, indem der Weise, daß bie bleistung der Zeit oder dem Gegenstande nach Der Landtag nimmt diesen Vorschlag mit großer Major „dir Konten dieser Ermittelungen werden, so weit sie Königliche vorzugsweise der siolalische Polizei- Jonds erhebliche Vortheile bezie⸗ ulraten je er Der e, 3 damals für Berlin ein besonderes Gesetz ergangen sei. Auf dieses genau begränzt war. Der älteren, in thesi auch fortwährend ala Der 5. 5 lautet: ziegierungs⸗ und stůndische Kommissarien betreffen, von der Staats- hen; derselbe wird von aller Theilnahme der Kosten befreit, während s n fein 164 ⸗ . Gesetz, dessen einseitige Aufhebung man jeßzt bezwecke, stüßze sich aber gültig anerkannten Rechts-Verfassung nach, konnte nun zwar die Rück Die Vertheilung des Servises erfolgt auf alles ertraggsm f. so weit sie Kommunal- Beamte betreffen, von den Städten die Privat Jurigdictionen, was ste einerseits ersparen, auf der ande⸗ a 1 m das eben so umfangreiche als komplizirte Gebäude bes berliner Stadt- verwandlung jener Leistungen in den zum Grunde liegenden Dienst jm Privatbesitz ben bn, Grundeigenthum, welches zur Sind an seden Provinz gemeinschaftlich nach Verhältniß der dermali⸗ ren Seite zum Theil durch Verstãrkung des Provinzial Armen Jonds Da haushaltes, indem die Mieths⸗ und Haussteuer, welche die Summe erfolgen, indessen wurbe in der Regel hiervon lein Gebrauch gemacht, deren Gemar lung gehört, ohne Rücksich: auf bisherige Rec · pin. H Servis Kontingente aufgebracht. wieder aufbringen müssen. die Wir von 3 Million Thaler nicht unbedeutend übersteige, mit dem Servig und . feststehenden Surrogate wurden in der Mehrzahl der Fälle gien. Den Eigenthümern der auf Grund eines besonderen R Der 5. 8 lautet: ; . Wegen dieses gerechten Anspruches des Zdandarmen· Fonds auf zugleich aufgebracht werde. Die Stabt Berlin sehe sich also durch mindestens seit dem Anfange des vorigen Jahrhunderis unverändert sielt⸗ bisher vom Servi befreiten Grundstücke wirt aus Enn 8 dem Maße, wie die Ertrags-Ermittelung vorschreitet, erfolgt einen angemessenen Stgatg-Huschuß wird der Landtag bei der ange⸗ die beabsichtigte Veränderung nicht nur mit direlten Nachtheilen be⸗ beibehalten; — und hierbei verblieb es, als durch die Gesetze des Kassen eine ablöabare Entschäbigungs⸗Rente gewährt, bei deren e ist die Vertheilung der Steuer innerhalb der einzelnen Siadi, ordneten Reviston der Landarmen· Reglement von Sr. Majestät dem droht, sondern der indirekt daraus folgende Schaden, der Niemand ephemeren Königreichs Westphalen: ; ; stellung die Behufs Repartition des Servises vorgenommene an die Zusammenwerfung der Kontingente mehrerer und schlie ¶ Könige eine entsprechende Beihülfe allerunterthänigst erbitten. zu Gute komme, erscheine noch wichtiger. Unter allen Umständen sei die ungemessenen Diensie (als Folgen einer sbrigens in der Altmark schätzung des Grundstücks als Grundlage dient. Der Betrag, aller Städte derselben Provinz unter uagleichung der von ihnen ö es höchst bedenklich, an bestehenden Steuer -Verhältnissen ohne Noth niemals bestandenen Leibeigenschast) für aufgehoben erklärt wurben. welchem das Grundstück, wenn ihm nicht die Freiheit vom n. Naßgabe der gefundenen Reinerträge aufzubringenden Steuer. Danzig, 18. März. n der 28 st en Plenar⸗-Sitzung ver⸗ zu rütteln, auf keine Weise aber werde es sich rechtfertigen iassen, zu Nachdem indessen durch das Gesetz vom 21. April 1825 zu Er⸗ Servis zugestanden hätte, danach zum bisherigen Real⸗Seryiz Die vorher 6. 7) erwähnten Instructionen werden die nöthige nahm der andtag mehrere Mittheilungen des Herrn Landtags⸗Kom⸗ verlangen, daß eine bei der Sozietät gar nicht betheiligte Stabt, ledigung der Zweifel, zu welchen die Anwendung der westphälischen G⸗ Stadt herangezogen sein würde, brückt zugleich die rr, n Wshrist darüber enthalten, wie auf feder der hier bezeichneten Aus . über die Maßregeln, welche zur Abhülfe des Nothstandes, um die vermeintlich wahrgenommenen Ungleichheiten unter den So⸗ setzgebung Anlaß gegeben, und zum Schutze wohlerworbener Rechte welche aus . gewährt wird. Sie Abiöfun derch i mngsstufen für eine gründliche Prüfung der vorkommenden Ueber- besonders im Regierungs · Bezirke Gumbinnen, getroffen werben. zietäts⸗Genossen auszugleichen, ein im Laufe der Jahre entstandenes nähere Bestimmungen darüber gegeben, was unter gemessenen Dien⸗- fann jederzeit durch Jahlung ihres 25fachen Betrages er olgen n ngs⸗Beschwerben gesorgt werden soll. ; Im Allgemeinen waren die Königl. Verwaltungs ⸗ Behörden ange⸗ und als zweckmäßig bewährtes Steuer⸗System aufgebe. Auch abge⸗ sten und ungemessenen Diensten zu verstehen sei (6. 4—- 6 ibid.), und sell dabei auf bie Wahrung ber den Hypothekengläubigern an n] SEollten sich Umstände herausstellen, welche es . er⸗ wiesen, überall, wo es nöthig besunden, unter Anwendung aller sehen von diesen Rüchichten könne nicht einmal anerkannt werden, neue Vorschriften über die Beweislast aufgestellt (68. 44 - 46) wor⸗ bisher servis freien Grundstũcke zustehenden Rechte Bedacht genom Runen lassen, die Steuer- iuogleichung der Städte bis nach beende⸗ diesponiblen Mittel Hülfe zu gewähren. Es seien beinahe in allen daß Berlin gegen die übrigen Städte begünstigt sei; denn es zahle den waren, demnächst aber in Gemãßheit der Ablösungs · Ordnung vom werden. . lbschaß ung in sämmtlichen Städten der Provinz hinauszuschieben, Gegenden Arbeitssteilen angeordnet, an denen alle diejenigen, wel⸗ bereits fast h des Servis⸗ Kontingents der Provinz Bran- 13. Juli 1829 gewisse Beträge normirt waren, zu welchen in natura Dagegen wächst der Betrag der den bisher befreiten lam dieser Aufschub nach dem Ermessen des Jinanz⸗Mmisteriums chen Arbeits Verdienst fehle, Gelegenheit denburg und. Habe überdies die bedeutende, Last, die bäufig zu leistende Diensie zur Ablöfung zu bringen, fo wunde jenes Ver— stücken nach gleichheitsichem Verhältniß mit der dem bisher servioysg Vobuet werden. t sistenzmittel zu verdienen. 23 O0 Rthir. D hierauf, mit überwiegender Majo⸗
e
249 * 2. 21. 3 ñ, J. ü. 2 i. ĩᷣ. i. 2 4 2 ö . ĩ d kt: ĩ 9 5 1 . ĩ j * 2 vorkommenden Militair - Kommandos antheilig zu verpflegen. hältniß in Zweifel gestellt. — Von Berechtigten wie von Verpflichte gen Grundeigenthum aufzuerlegenden Steuer dem Servis Non night dee fe. . ,, n,, . e en, . dagegen in Folge zweier gestellten Amend emenis
i daß die Stadt Berlin allein an Schlaͤcht⸗ ten wurde vẽrsucht, das ursprůngliche Dienstverhältniß geltend zu machen: thtilia . x voseu . 2 egen eue nn 65 Tab (go Rthlr; an, den Staat, zahle lag ein ungemessener Diensf zum Grunde, so glug der Verpsiih der . . an * ne Hie den Stadt Kommunen vindizirt, die Veriheijung der Steuer zu extraordinair d t , wee Len Kriz aletnnterthcnszst zn biten, Sa * ,, , , ,,, , ,, , ,,, ,,. i, eden (enen nis tas an Gewerbestenei high, den m , , ,, n. ö J in Gemäßheit der Städte⸗Ordnung durch die Kommunal · Sein Ermitkel lien ie ĩ c ei Hengste ergänzen zu lassen, um einen allgemei strk Ge⸗ . ö ürfui — ö Städte Or . Be in . t, die Steuer sogleich bei sich ein⸗ 67 g saligemein stärkeren Ge stets steigenden Aufwand für Armenpflege und Schulbedürfnisse und messenen Dienst verlangte dagegen der Berechtigte dessen Herstel uuf Ale e trag fãh . n e r r fi fn ehe ginn eg krfrags · Ermi * 2. ; ; dl ler renn Höfer n, eien, we, ge. bringe man die unbestrittene Thatsache damit in Verbindung, daß der lung und die Ablösung desselben nach dem höheren Satze der Ab⸗ welches zu. Shit nnd Leren fern n nn e enen. nn; hierdurch würde die Ausgleichung der Stäbte unter einander bisher durch die Züchtung vermittelst des Kön lichen Landae⸗ blkerungs⸗-Zuwachs, den die Stadt von Jahr zu Jahr erhalte lösungs Ordnung von 18239. ; 6. . . . . jan, in bie Ferne gestellt werden, daß solche durchweg shweriich erreicht . : g ; ,, e Theil aus , . besiehe Von uralter Zeit her sind die Dienstgelder zu gleichen Beträgen 9 e nr, nn, , aer r wgre ' mn dürfte. Es soll daher des Königs RMajcst‚t in der Den- 9 . g e n Daene d , . so werde man gewiß zu der Ueberzeugung gelangen, daß kein Grund in der Regel nicht nur entrichtet und empfangen, ondern auch als Srabse Ern d . . Sanchfft * *r . . & . der 9 Steuer bis dahin so da ünfrig lein reiß rung wen. 3 u ge gen, vorliege, Berlin noch mehr zu beiasten, vlelmehr bringende Veran⸗ solche und als unabänderliche einer Erhöhung nicht fähige auf den gene Fajsung Man inf! zen, aß die Ertrags⸗Ermi elung in der ganzen Provinz er⸗ b ge n ng gen. e , n, e n, g
den sei, die finanziellen Verhältnisse der Stadt mit Besstzungen der Verpflichteten eingetragen und als Pertinenzien der . . sist. ⸗ ; ver ĩ
k D zu e n Zu . ionen wie sie nh . Berechtigten mit diesen erworben, veräußert, erkauft, ver⸗ , , , , inen j 1 gcgtem die 88. 11 und 12 unverändert und das ganze Gesetz e⸗ Die weg n, wendete sich nunmehr der Ausschuß vorgeschlagen, fehle es durchaus an Materialien, und da- pfändet; jene Bperationen erschüttern also zum Nachtheile beider wiesenenꝰ Entshatihun . t wirb, dem Ser pie KRlunnn der angeführten Aenderungen und Zusätzen angenommen war, 5 Y zu der Petztlon mehreren stäbtischen Abgeordneten, das Stimm⸗ mit jetzt vorzugehen, sei um so weniger an der Zeit, als eine allge= Theile, so wie der Pfandgläubiger, den guten Glauben des Hypo⸗ ber beten 8 ö. 2 9 ( hen mme gleichgeltig beschlossen, Se. Masestät zu bitten, vorläufig und recht der Stanbesherren betreffend? ⸗ ; meine Ausgleichung der Steuern vielleicht nicht mehr sehr fern sei. thekenbuchs und bedrohen den Vermögens Zustand mit den empfind⸗ Der Land ag nimmt beide Vorschli e mit entschiedener Majnr nja Er Wirksamleit des begutachteten Gesetzes eine , der Es ist dieses Stimmrecht nach der bisherigen Praxis bei allen frũheren
Hierauf ward indeß entgegnet, daß die Hauptstadt in neuerer lichsten Verlusten, zugleich aber liegt in dieser Rechts Unsicherheit die . 9 . 8 cb Jahren auf den Städten lastenden Servis · Abgabe her eizu⸗ ss Landtagen in der Art ausgeübt worden, daß wenn von den mit drei Zeit ganz besonders an Wohlstand zugrnommẽn . daß derselb Quelle endloser Prozesse, deren Fosgen für die betheiligte Gegend in , b immte, im eignln Kent zun beffblen, daß seer Stetzt nur se viel an Serrie zu! fbr innen belickenzn eben Beftzern, ber freie Shnderhern, noch fortwährend im raschen Steigen begriffen, sei, beruhe in der seder Beziehung hur' sehr nachtheilig sein könnten, und deren Aus- Alle zu einem öffentlichen Gebrauche bestimm e, iim eigenlich Hrihten haben solle, als dieselbe im ihre 1806 aufgebracht hat, 6. saften auch nur zwei ben Sitzungen bes Landtages beiwohnten, die Notorität, diese Erscheinung stehe in Uebereinstimmung mit der all⸗ gang um' fo zweifelhafter ist, als in diesen Berhältnissen, welche sich Besiß des Staats, der Provinzen, Kreife und Gemeinden besmim Repartltion dieser Abgabe aber den Städten anheimzugeben. zwei Auwesenden das Recht von brei Stimmen, unter sich, mit Ab⸗ gemeinen Wahrnehmung, daß die dermalige rapide Entwickelung der Kuf Jahrhunderte zurückerstrecken, die Gemessenheit und Un emessen· ¶ Grundstücke, ingleichen die Dienstwoh nungen der Geistlichen und C n ständische Kommisssarien und deren Stellvertreter zur Regu⸗ L g gabe der 2ten Stimme alternirend, in Ainspruch genommen und ohne Industrie, des Handels und der Eisenbahn⸗ erbindungen vorzugsweise heit der Dienste wegen mangelnden Nachweises nicht danach eurtheilt lehrer, nebst den dazu gehörigen Hausgärten, so wie endlich den ung der Servissteuer wurden hierauf erwählt: Kiderspruch ausgeübt haben. ö den großen Städten zu statten lomme, und es sei daher zu erwar- wird, ob dieseiben wirküch geleistet sind, sondern nach Präsumtionen Dienstländereien, insofern sie zur dauernden Dotation der Stile h us dem Stande der Ritterschast: Dieses Recht wollen die Petenten ferner nicht mehr anerkennen ten. daß Berlin den äübrigen Stänten im Wohlstande immer noch (5. 44 — 46 des Gesetzez vom 21. Aptil 1825) über deren Anwen- hören und durch Selbsibewirthschaftung oder Jeitverpachtung ga n FHomnissarius: Hert von Auergwald-Plauthen. ; 5 se enfachmen pie niehr aus dem ee fh e enten fe, ö , * ö. ah ü . 59 bung n ar 8 ö , 6 . ig die Erhaltung 22 a e ung mne un linsbanhn . . , . Dohna · Wesselshʒsen. s 1824, daß die Standesherren der Beschränkung unterworfen sind vis-Abgabe nach den damaligen Verhältnissen repartirt, so sei gar icks ierauf hat der Gesetz⸗Entwur ie Erhaltun ; h j 16 d 36 ; nur durch drei aus ihrer Mitte, mith; z nicht , die en nach 30 Jahren veränderten Ver⸗ des gegenwärtigen Besitzstandes zur Aufgabe gemacht und bezweckt, des Servises konkurrirten, wird das nach dem d, . der liß Kommissarien: Herr Krause zu a Herr Sperling zu Kö⸗ weniger hi drei . e dire g . 63 hältnisse nicht auch ihre Berücksihtigung sinden sollten. Es sei ja den lichergriffen der Berechtigten und, Verpflichteten in das Bestehen verslossenen drei Jahre auf erstere repartirte Servis-Quqantum nigsberg und Herr Schmidt zu irschau. ; b Kuriatstimmen ausüben zu dürfen und finden ein Bestätigung ihrer keines weges die Absicht, Berlin nach anderen Grundsäßen als andere der Bienstgelber und, der sonst an die Stelle gemessener und . dem Kontingente der Stadt abgesetzt. ücke die Ciarst deren Stellertretern: Als erster Herr Wenghöfer zu Gumbinnen, Ansicht in dem Artikel V. bes gedachten Gesetzts. 8 buten Städte zu besteuern, die Gesammtverhältniffe seiner Bewohner wür= messener Dienste entrichteten Abgaben Gränzen zu setzen. Mit die fem Sobald die vorstehend bezeichneten Grundstücke die Eigenssy als zweiter Herr Wächter zu Tilsit ünd! als dritter Herr deshalb:
den ja Prinzißienwäßig nach gleichen Grundfätzen eingeschäßt werden, Grundsaßze, in welchem ber Landtag cine wünschenswerthe Abhüsfe der zu verlieren, welche die Befreiung von dem Servis bedingt, unieilej̃n Marx zu Heilsberg. ; es möge dieser Fall zur Allerhö —ᷣ und 2 . in du 6 ein Mehr 3 fun Leistung ge⸗ befürchlenden Unsicherheit und eine nach beiden Seiten hin gerechte Ausglei⸗ sie der Besteuerung. ; . ö e N Aus dem Stande der Landgemeinden: . r tes Het r. ue . ,, , Entscheidung und Declaration E die ö hetatsstelen sollte, so würd hiertzurch keinegieges die chung erkennt, hat fich derselbe einver stianden erklirt unt nur tue Jusähz— Zu demselben wird vorgeschlagen, in der viertletzten Zeile di] n Lammissarsne? Herr Prziborowofi zu Perwissen. Petiti 2 : i Nach bem 6 des Central-Ausschusses hat sich dessen Ma⸗
teuer⸗Verfassung der Stadt in Frage gestellt oder umgestoßen wer⸗ und Abänderungen in Autrag gebracht, welche ihm erforderlich schei⸗ Paragraphen nach dem Worte „Kontingente“ hinzuzufügen; öhm Stellvertreter: Herr Forstreuter zu -r! Baum. ziehung eines glei i orität für diesen Antrag erklärt, weil das G di ĩ den, . eine etwanige 'i in Verhältniß zum Gan- nen, um die Tendenz des Entwurfs bestimmter hervortreten und die „nach Maßgabe des beantragten Serpises vom Jahrk 160“ . . dandtage abg . feli. über 9. beregie . ver er nl e ge erl. zen immer nur unerheblich sein und es könnte ja ausdrücklich die gewünschte Sicherung des Besißstandes gelingen zu lassen. Nach dem Worte „Staats in der zweiten Reihe dieses Pamgunn Danzig, 17. März. „In der 2sten Plenar⸗Sitzung lam der Behörden h aus spricht.
, . wurde beschlossen, die Worte: cb kitwurf wegen Aufbringung und Erstattung der Aufgreifungs-, f ssensteuer jetzt einzugehen, Von den Mitgliedern der Ritterschaft des Central · Ausschusses ist
Verordnung vom Jahre 1815, so weit sie sich auf die Erhebung der ) . ) ö. ; z —; . bezieht, für Berlin aufrecht erhalten werden. Ungeach= Provinz Preußen. „der milden Stiftungen mtios- uud. Transportkosten bei Bettlern, Vagabunden und legi⸗ a die Zweckmäßigkeit einer solchen Maß- hierdurch Veranlassung genommen worden, den Antrag zu stellen,
tet einer weit ausgedehnten Diskufsion konnte eine Einigung dieser Danzig, 16. März. Auf die Einzelheiten des Entwurss ein⸗ einzuschalten. ttjonglosen Personen zum Vortrage. . rovinz schon auf früheren Allerhöchstenorts gleichzeitig zu beantura en, daß die mit Viril⸗ sich k Ansichten nicht erreicht werden, und nachdem gehend, n ne, der Landtag, die im zweiten Satz Zeile 5 der Der §. 7 lautet: . ; Die vielfachen Zweifel und Bedenken, welche beim Mangel zu⸗ LX und ihm für den Augen lich bin a. kf T n gr fan, b. jf ö 66 e , . die Abgeordneten von Berlin sich nochmals nachdrücklich gegen die inleitung vorbehaltene allgemeine Ausgleichung der Sieuerbeträge Die zum Behufe der Steuervertheilung erforderlichen Etttt zender gesetzlicher Bestimmungen über die Verpflichtung zur Tra⸗ en mangelten. Er beauftragte sönlich beiwohnen, jederzeit Bevollmächtigte zu ernennen verpflichtet Annahme verwahrt hatten, als wollten sie irgendwie sich den allge= sämmtlicher Provinzen unter einander auf die Provinz Preußen, Ermittelungen sollen auf den Grund der vom Finanz⸗Ministeriun i und Erstattung dieser Kosten schon immer erhoben worden waren, ab . . dtage die hierzu nöthigen Vor— werden,
meinen Lasten entziehen, und andererseits dagegen protestirt worden wegen der befonderen Verhältnisse derselben, nicht anzuwenden. Ber⸗ erlassenden Instructionen in jeder Provinz, unter Leitun des din n nach Erscheinung der Gesetze über die Armenpflege vom arbeiten zu liefe den eine fernere En te ng vor. weil der Stand, der Ritterschaft ein wesentliches Interesse dabei habe, war, daß man von Berlin Opfer zu Gunsten der übrigen Städte selbe war vielmehr der Ansicht, daß es zweckmäßiger sei, wenn die Präsidenten, von den Re ierungen durch besondere Kommissarien um Dezember 1812 und über die Bestrafung der dandstreicher und daß die im Gesetze vorgesehene gleiche Stimmenzahl der Stänb= verlange, ward zur Abstimmung geschritten, bei welcher die Mehrzahl Städte der Provinz sich auf eine Ausgleichung der von ihnen zu steter Theilnahme und itwirkung der geordneten Kommunal · Vesi er vom 6. Januar 1843 noch fühlbarer auch in der hiesigen Provi nz Sch lesien der Fürsten und Herren und! der Rilterschaft einerseits und ber Stůnte sich für die Vorfchläge des Ausschusses erliärte. . entrichtenden Servis Steuer unter einander beschränken möchten. den bewirkt werden. Die Kosten dieser Ermittelungen werden M Hinz hervor. Mit Ausnahme der Bettler, weiche Heimatsrechte ö 0c . ᷣ der Städte und Landgemeinden andererfeits nicht alterirt werde.
Letzterer hat, um seine Ansicht möglichst deutlich darzulegen, einen Demnächst zur Berathung der einzelnen Bestimmungen des Ge⸗ den Städten einer jeden Provinz gemeinschaftlich, nach Verhältnß un Hen, und für welche ihr Heimatsort die entstandenen Aufgreifungs⸗ Breslau, 14. März. 27ste Pl enar- Sitzung vom In Bezug auf obige Petition hatte einer der anwesenden Stan- Hesetz⸗ Entwurf, wie er nach den Eingangs erwähnten Grundsätzen setz⸗Entwurfs äbergehend, finbet sich zu bemerken: dermaligen Servis⸗Kontingente, aufgebracht. rsuchungs- und, r,, erstatten muß, fallen diese der 1 1. März. Der Herr Landtags⸗Marschali theilte der Versammlung desherren ein Promemoͤrja eingereicht, worin die bisher ausgeübte sich ergiebt, aufgestellt; dieser Entwurf ward durchgegangen und mit Der §. lautet: Hierzu wird bemerkt, daß die Kosten ber e , heigerichts Obrigkeit des Aufgreifungsortes zur Last. Die Auf⸗ mit, daß von Seiten des Herrn Landtags Kom missarius die Anzeige von Art des Stimmrechts der Standesherren vertheidigt wird. In die⸗ geringen Modificgtionen von der Majorität genehmigi. Der Servis, als diejenige Steuer, welche in den Stäbten der den zu besteuernden Städten ohne hinreichenden Rechtsgrund aust hen, Bestrafun der Beitler und Landstreicher ist demnach der Allerhöchsten Genehmigung einer vierwöchentlichen Verlängerung ser Denkschrift ist zugleich der Antrag enthalten:
In, der 22st en Plenar- Sitzung wurde sodbann noch in Folge nach dem Friedensschlusse don 15807 bei der preußischen Monarchie legt werden. Daß bei Regulirung der Grundsteuer in den weslihg die Polljei-Jurisdictionen mit verhältnißmaßigen Lpfern verknüpft, der Dauer des Landtages eingegangen sei. . daß Allerhöchsten en, die Declaration ber Befugniß der einzelnen einer Allerböchsten Kabinets Ordre die Wahl der ständischen Kon verbliebenen Landestheile, die Stelle eines Theiles der vom platten Puovinzen cin derartiges Perfahren beobachtet worden, könne sin d „ich mit ihrer Wachsamkeit und Thätigkeit für diefen wichtigen Für Se., Durchlaucht den Herrn Fürsten Aloys zu Liechtenstein Standesherren, sich in der Kurie durch qualffizlrte Bev ollmãchtigte misston bewirkt, welcher nach 8. 9 des vorliegenden Geseß- Entwurfs zend. aufgebrachten Contribution (Grundsteuer) vertritt, soll fortan Städte unserer Provinz nicht maßgebend fein. Der Hauptzwe C ig der öffentlichen Sicherheit sieigern, eben daburch aber der fräf⸗- war der Königliche Kammerherr Graf von Hoverden auf Herzogs⸗= vertreten zu lassen, nachgesucht werbe. die vom Finanz⸗Ministerium zu erlassende Instruction 66 ander in jeder . zu dem nach der Repartition vom Jahre 1815 Ertrags-Ermittelnngen könne nurk der sein, die, durch die Verornm ent har ng des Gesetzes vom 6. Januar 1813 entgegen wirken. walde als bevollmächtigter Stellvertreter erschienen. Der Landtag beschloß auf Grund der gepflogenen Berathungen mit weiter Veranlagung der Servissteuer vorgelegt werden soli. festgesezten Gesammtbetrage unter die sämmtlichen bei Erlaß des vom ger. 1815 herbeigeführte Ueberbürdung zu beseitigen und ] er vorliegende Gesetz⸗ Entwurf, is daher eine nothwendige Es wurden mehrere Adressen und Denkschriften vorgelesen und überwiegender Majorität:
Hierauf lam kin, Heset Entwurf, betreffend die Fortdauer der lbgabengese ßes vom Jh. Mtai 1830 zur Servis, Zahlung verpflichteten zwischen den Städten selbst eingetretenen Yi ae he h i auch inn Kdieses Hesetzes, indem er im 8. 1 die Polizei⸗Obrigkest von der Versammlung genehmigt, Zur Tages⸗-Vrdnung übergehend, Allerhöchsten Orts zu bitten, den 8. 4 des Gesetzes vom 27. Mãärz Dienstgelder und ähnlicher . in dem Herzogthum Magdeburg Städte einer jeden Provinz, nach dem Verhältniß des Nutzungs⸗ chen. Der Staat, von welchem beide Uebelstände ausgegangen ,, . von, den Kesten entbindet, welche durch die gelangte zuvörterst das Referat über ͤ 1824, in Betreff des Wahlrechts der Standesherren, einer authen=
werths der Gebäude und bes Grundes und. Botbens, gleichmäßig auch die Pflicht, die Kosten zu tragen, welche zur Beseitigung ej Leitende vorläuige polizeiliche Untersuchung gegen Bettler, Lanb⸗= 1) die Petition des Direktoriums des Vereins zur Verbesserung tischen Declaration zu unterwerfen und damit bie angeregten Zwei⸗
Alt k t 1 4 ü 1 24. 3 21 2 22 s. * in, n ,, hn, dabei nur insofern, als der Ent⸗ vertheilt werden. ben erforderlich wätren. Die Städte hätten in den lehten 360 Inn I sonstige , Personen und deren Abführung ber, Pferdezucht, betreffend die Befürwortung mehrerer Maß⸗ fel zu beseitigen. wurf auf die Altmark sich bezieht, und deshalb ward der wichtige Zu demselben wird vorgeschlagen, statt: jedenfalls eine zu hohe Steuer entrichten müssen, man könne ga de Corrections Anstalten entstehen. regeln für seinen Zweg, Dagegen lehnte die Versammlung den Antrag:
j j i Durch diese Bestimmung wird bas Hinderniß beseitigt werd Vort ächti d auch besonders von dem Standpunkte des gedachten Lan— nach der Repartition vom Jahre 1815 sestgesetzten Gesammtbetrage daher nicht zumuthen jetzt die Kosten noch zu tragen, welche die ih ö ing inderniß beseitigt werden, zum Vor rage. . ; c ( . der Befugniß der Standesherren durch Bevollmächtigte ver⸗ ,, 1. Eier g gezogen. Jn ö. zAiltmart ge ö. vor zu e, p gulirung dieser Angelegenheit erfordere. Dagegen wird her vorgesf 9 den Eifer der Polizei⸗Behörden bei Aufgreisung der Bettler Als geeignete Mittel werden in der Petition bezeichnet, die Auf= treten zu lassen, n m, n. ti ,. m n, . fragt sich nur, wer . , der . des Königlichen u,, d. zu Leubus durch Verkauf der B⸗ mit überwiegender Stimmenmehrheit ab. n , , , e, n, ,, / / / — 6 . ĩ ĩ ĩ 2 ü 3 r. Sęin berühmter verstorbenet Namengvetter, der Maler David, dünlt mich, in welchem jebt ire Gebeine ruhen, nachdem dieselben bekanntlich schon Darauf erläuterte derfelbe den Bau ber männjichen Geschlechte. Ay, mn ssl, sicherheitspo izeilichen Interesse aufgewandten Kosten ,,, en fler, ge gn, Die „i, . Standes herren erklärten, ein besonderes Pro- sollte ihm. ein warnen des Beispies sein, daß ein Künstler, der mit schwärmerische:. mehrere Malc' Or und Stelle haben verändern müssen, ist das Denimal, der Grar. Er stimmt überein mit dem der Penelope, dreijthigen Snij hinächst könnten sie aus Staats- Fonds beansprucht d die es öᷣffen i 9. ö ö die d ngste und Fort⸗- memoria mit der bezüglichen Adresse zur Verwahrung ihrer giechte Freiheiteliebe und glühendem Tyrannenhaß sich in die Politik und Theil! welches Pierre le en, ,. seinem . e, . * f 9 . e. 4 i . k sind . n aber landes- und aer e, i , e ö. 1 gn 6 n . w,, , , 41 1 66 nn, 9 , llvertreter fand ĩ igt. i iert. ĩ ildnerisch rei ückte Ganze hat leid den boshaften Einflu änzlich abweichend und im System unrichtigerweise ihnen n 2 h . / ö. 2 ö ge. ö en Herren Fürsten und deren Stellvertreter fanden , n mn, , n, 36. und 6 k senn. . chel sprach über die konchy enn Cane Ini ih inder bedingen und in einander verschmeljen, und , Provin⸗ den Verkauf gelösten Helder und' der bisherigen Landgestülis⸗ Kosten sich veranlaßt, feierlich gegen das Ansinnen zu protestiren, daß ihre r Be
; ĩ läuterter Kunstgeschmack und lebhafter Sinn der eit, Witterung und Menschenhand sehr g Tr z ltun ö n bisherige 0 . Ci ah n, Jann . . Konvent 3 und für . ki n n , Reparaturen . es vollends zu verderben durch zeigte vier afrianische Arten vor;: J. carinate, Amp. guineics aus bin Lamnstalten für die Bestrafung unb Besserung de tler und zum Ankauf siarker Halbblut⸗ Stuten im nördlichen Deutschland und ßesebliche Befugniß der Ausübung von Virlistimmen bei dem Land-
Nobespierre schwärmte, auf den schmußigsten Wegen ab und versiel ins geschmacklose Modernisirungen. Das ußeiserne Thürmchen, welches man chen Sammlung des Herrn Thiermann, L. ovum Peter, und Buliar Pstreicher vorhanden sind, so bestimmt der 6. 7: Dänemark, welche wiederum an die Pferdezüchter der Provinz ver⸗ fage in eine Vervfli tung umgewandelt werbe. Der Grund . ins aagß e anden bie en jene ungeheuren Vor⸗ 6e Kapelle aufgesetzt hat, ist von dd unschönem Verhäliniß und Esfett zxitis Jaq. Ju diefe Gattung gehören ferner Erh, Pusbures Arn es soll eine Erstattung dieser Kosten an die Polizei⸗Obrigleit des lauft werden sollen. Nachdem auf diefe Weise fünf hinter einander . 6 din beruhe größtentheils ud en ö ile des Malers und Konvents⸗-Deputirten David zu Freiheits⸗Denk⸗ zu der zierlich verarbeilcten Steinmasse, und das eiserne Gitter rund umher Neuholland und Amp. intoria an. — Herr Girard sprach noch ihn uufgreifungs or tes in jedem einzelnen Fall und nach eĩn⸗ 6 alle folgende Jahre verfahren worden, soll Las dann lo ch disponible Helt Ea , . gin enen dei inf err ö mälern, iene erceutrischen, von ihm ausge fonncnen Pläne zu Vollsfesten. ohne allen Geschmack und Einklang mit der Zeit und Architeltur bes histo.! Verbreitung und Lagerungs ⸗Verhältnisse der Braunsohlen in der non hui bestimmten Sätzen aus denjenigen Fonds geleistet werden, so wie die Summe ber jährlichen Kosten des Landgestüts ben in Schie⸗ vor dessen Eröffnung zu Händen der theiligt langt sei ö . g n im Fache der ie Kunst nnn, . i rischen e . ; ohn n,, e , , , . , ,, de a,,, n n. h iiber n, tze Lon den nach dem Geseße vom 3!. Dezember 1812 für Feen siehenden Kavallerie⸗Jiegimentern und Artillerie- Brigaden wet. dor 6 wurde un ben Star C. de: gie ef g et. das errschte hier unumschränkf, und der politische Fanatismus riß ihn mit si von empfindsamen und an dem unglückliche icksale des Liebes . i J i . ie andarmenpfle e gebiideten Verbänden n ufzubtngen sind⸗ wiesen werden, wel che dann in Verbindung nin g5 gin z ü. 6 J Ni : da verle äuli ünstlerischen Miß“ theilnehmenden Seelen vorzüglich besucht, und da manche un lückslich Lie Niemen eine der größten Anhaäufungen sossiler Pflanzenstoffe und zug t ; ] 9 . en, i 9g den? hlrn., die Recht der Fürsten werde allgemein gewürdigt und anerkannt, ein . ö . n — . . Heloise zu sein 1, so 26 diese dabei 1 meisten bedauert nutzbarer Kohlen 6 welche bis an an der Erdoberfläche belann 3 land og err. es nicht, daß hierdurch die Verpflichtung setzt schon die Truppen erhalten, welche den Ankauf von Remonten Mangel an Theilnahme an den ständischen Interessen auch auf keine aer der Polizei⸗Gerichtsbarkeit einzelner Bezirke, diesen übernehmen, die schweren Pferde mit ea. 200 Rthlr., die leichteren ¶ Weise gefolgert. Die Ritterschaft werde aber durch die Nichtaus⸗
Auf dem bekannten, überaus malerischen Kirchhofe des Per Lachaise ist kürz · und ihr gilt wahrscheinlich der rößte Theil der Immortellentränze, womit n . r ) ] — lich ua , n . k , . ie n, Jahr 36 gib ein 2. . überreichlich behängt und das Grabmal en selbst auferlegt, und daß sie in Belastung sämmtlicher Kom mit 130 bis 150 Rthlr. bezahlen können. . übung inehrerer Virilstimmen in ihren Interessen benachtheiligt, in⸗ Aguado seine Wijnswe und Kinder haben errichten lassen. Diefes Dentmal besteht selbst haufenweise beworfen ist. — Die Grabmäler von Molisre und La Die Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins ö * einer Provinziallast erhohen wird; er erlannte es aber auch Der referirende Central⸗Ausschuß erklärte sich gegen Erhebung dem dadurch das die Basis des Landtages bildende Gleichgewicht ge⸗
aus einem viereckigen Unterbau von gelblichem Piarmor, welcher das Grab= fontaine, die übrigens kein historisches Interesse haben, da sie Herr Lenoir St abermals eine Blumen, Frucht- und Gemüse- Ausstellung veransulh r eine solche Bestimmung aus Rücksichten der Billigkeit und dieses Antrages zur Landtags⸗Petition, weil en die übrigen Stände aufgehoben worden. Der §. 43 bes Geseßes enölbe bedeckt und worüber sich ein Sockel ebenfalls von Marmor erhebt. hach eigener Erfindung in dem oten erwähnten Eipsium des Fijmnsce des e vom 28. bis n hr rn, Morgens di bis fou ne,, wendigleit zur Erreichung des vorgesetzten Zweckes aligemeiner durch Auflösung des , und Uebergang der Beschäler in 6 27. 3 1824, van ö die Verpflichtung 9 Landtags ⸗Mit⸗
ieser Sockel irägt einen marmornen Sarkophag, auf welchem vor das . e, . frängais setzen ließ, bei e uf ing sie nach 23 Pere jm Hotel de Nussie stattfinden wird. Cie sind, wie früher, mehrer: wn Herheit und Wohlfahrt unerläßlich ist. die Hände von Privaten Einzelne ein Monopol erlangen, die An⸗ lieder zum persönlichen Erscheinen in der Versammlung aus drücke nb, hebendsn Genten gehaltent zamlll mappen pes Berßrbenen Vachaise wanderteln e , ,. Dei den . ir. ins Betrage zen er bis 16 Rrhlrn. ausgefehl, um welche indessen um Eos wurde sedoch zu, dem Paragraphen folgender Zusah auf ahl der Hhengste vermindert, und die Kosten ihrer Benutzung ver. Enke auf alle Stände Anwendung, nur mit dem Unterschiebe daß den angebracht ist. Zu beiden Seiten des Sockels siehen zwei allegorische Fi⸗ rungen und * noch ie gn Wiederherste ö 86. so viele * Flieder der Gesellschast konkurriren fönnen. Für das Publikum sinb nt der bisherigen Provinzial esetzgebung vorgeschlagen, da dessen mehrt werden würden, woraus namentlich für die kleineren gr. ürsten das Recht zustehe, sich' durch Bevollmächti te vertretin zu guren; 15 Wohlthatigleit und , w, : als zwei ar reer, de,, , . ,,. err e r n , nn, , itts-Karten zu 5 Sgt, an der Kasse und jn ber Groplusschen Vughe n der Absich? des Geseßes nicht entgegensteht und nicht nur bie besttzer, welche die Mehrzahl der Pferdezüchter bildeten, ein großer lassen, während die übrigen Abgeordneten persðnli 9 erscheinen ver- , . rden. z ö luntncks nil anschale Eden Nr 2, zu haben; Die öfentnih h Plobinz auferlegte Last erleichtere, sondern auch ferner dazu die⸗ Nachtheil enistehen würde. Ueberdles fehle es an einen erheblichen pflichtet wären. Von einem ed benthe der Städte wurde be⸗
Ramus gearbestet, ein Paar brave, wohlgelungene Statuen, die sich durch wenn es ein großes, festes und dauerhaftes Campo- Santo besäße, anstatt j sindet⸗ 9g ü ; dip enn die gi Kopfe, vie egen Horne n die zierlichen, siyl 3 Ge. diefes chaoiischin Geiwirms von Gräbern, die in men för n nn umgegra· .. n, e, ee, gn n g n ölen, , ; air Kommunen zur größeren Sorgfalt in Behandlung ihrer Maikt für den gesicherten Aibsaß der Pferde, der durch den Re= merft, ba der Landtag nur ein berathendes Votum pesiße, es gleich= wänder und die feine, sorgfältigs Ausführung in hohem Grade geltend ben werden. Jedermann fände dabei feine Rechnung, die Tobten und be· jn Laos, jedes Loos gewinnt. Ker sich mit mähr Loosen betheiligen n d n zu veranlassen: montebedarf sei noch keinesweges gesichert und seine Erweiterung gültig erscheine, ob eine Stimme mehr oder weniger in der Versamm⸗
machen. ⸗ . ö sonders die Lebenden. lann foiche während det Aus siellungstuge an ver hafte La Cid mn n linter suchunga. und Strafkosten der zum erstenmale auf Bet⸗ durch Maßregeln der Regierung zweifelhaft. Der Nutzen des lung? vor anden sei, eine Verpflichtung. Rathgeben könne Nie⸗ 6 Ein (gbenfalls hier besindliches gr rührendeg Alterihum, näm= . er ,, T* . 26 ng ö * jweiten Ciabhien Versonen sind jedoch, wenn fle nach dem Gesetze vom Landgestüts sel bisher zu bedeutend 6 dies Institut un⸗ u fe . in yfltzi . une man gen licht gas. Mgusolerm, heelcht Alcan Lencir dim And en en ) . ausgestegt. Nicht bis jum 3. Apris Abende abgeholte Gewinne v a n zember 181 8. 1 einem örtlichen llrmen- Verbande ange⸗ . Voraussetzungen zu opfern. Die nach deendigter Debatte gestellte Frage:
berühmten Liebenden des . r hunderte Abelard 9 und en Gesellschaft naturforschender Freunde. zum Besten der Gesellschast. In, einem befonderen Lokale wird är tn 9 on diesem nach denselben Säßten der Polizei⸗Obrigkeit bes Es erhob sich eine lebhafte Debatte für und wider den Antrag genehmigt der Landtag, Se. Maßestät den? König zu bitten, die e, , ,,. . . b n be Persemmtang der Geschschast natuhtsoticherder Freunde an r 3 . irgend ern, e gere ct erstatten. ann e. — . der . i 2 r e n wurde r enn in SS. 5 und 43 des Gesetzes vom 25. Mär 1821 in Beir? der märlig ausgebesser. Die gothische Kapelle sesbst ss von Salut Venlo ge. 48. särz theilte Herr Müller Bemerkungen mil über die fossslen Fische fung sogleich iberlassin nilbin. f — . 3 eber, mrs, en A nn l null le e. 6. y 3 nh g ier. ö 6 2 — n , . en, sich auf den .
nommen, und nur das darunter stehende kleinere Grab⸗Monument worauf der Gattung Gasteronemus auß dem Mone Balca. Diese Gattung erl⸗= f ; dit a e Statuen der lun i. in Stein ausgehauen sind und sin noch und ist identisch mit der von Lacepede aufgestellten Galtung Nene. — — cht Jenommen werden wird. Gebrauchspferde Rücschritte gemacht worden wären. Es wüurdin die wurde gegen 32 bejahende Stimmen abgelehnt.