1845 / 85 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

. 431

dem Ausschuß schon um begwillen als nicht zur Beru igung geeig⸗ net erachtet waren, weil sie von Personen ausge mig ki n. ser Stener nicht direkt belheiligt nd. Bei der . usston im Land⸗ tage ward jedoch dieser Zurlickweisungsgrund von mehr tren Abgeord⸗ neien als durchaus nicht durchgreisend angesehen, weil nicht nur, wie der Ausschuß vermeint hatte, die Einwohner der Städte, in denen diese Steuer Erheben werde, sondern auch die Landbewohner bei der⸗ selben wesentlich betheiligt seien, denn alles Fleisch und Brod, was von solchen in den Stählen gekauft und konsumirt, so wie dahin ver⸗ lauft werde, unterliege ebenfalls der Steuer., Dles sei im Prinzip ungerecht und auch die Form der Erhebung nicht minder verwerflich indem sie, zu Defraudatlonen veranlassend, demoralistrend wirke unb die Zellbarrieren im Innern des Landes aufrecht erhalte, während man sich eifrig bemühe, dieselben an den äußeren Gränzen immer weiter hinauszuschieben. Vor allen Dingen müsse man sich aber ge⸗

430 Einzelne Personen lahlen die Hälstt der Beitragastese zn welgn Kellhandels bemächtigt, und es räume aub ; ehören. v 12ter Stufe 8m benden wenn es dagegen die Gewährung ——— , 2

5. Der Landarmen - Fonds vergltigt ben Kreisen bie tageweise bamit verbunbenen Trangporte werben von demjenigen erstattet, der die Kosten der · Strafvollstreckung zu tragen hat. Mä, R .

ten Landstreicher, ußerdem wurde bestimmt, daß sonst alle Einwohner, welche zu M groherer Gegenleistungen zu erwarten habe, dadurch übe es den

äge nrg ebensten Druck auf alle en nen. Hiergegen müsse

di ken Landarmen entstandenen Kur- und Verpflegun d ; e 16 fd. eineg von den betreffenden n e , Die Kinder der in die rde nf 9 , unter Zutr it der stonen mit den Kreiagst Bettler und Arbeitescheuen sollen, bis sie selbst ihren Unterhalt er⸗= . herangezogen werden, auch Landarmen - Beitr ; i : werben könen, auf Kosten des Landarmen -Fonda bei zuverlasst so In 23 ud schlachtsteueryflichtigen Städten werden austreten, die Alte selbst angreifen, ober durch Represfaisen bin Personen in P untergebracht und unter die Obhut der Geislli⸗- Einwghner Behnfs ihres Landarmen-⸗Beitrages mit der Kiassen. ichen Schiffen dieselben Vorrechte und Vortheile vindiziren chen und Schullehrer gestellt werden, deren Vorschläge auch bei der . Doch soll, wenn sie es vorziehen, auf die Einwohn England fir sich in Anspruch nehme. Der Vertrag Englands Wahl ihrer Pfleger zu vernehmen sind. . solcher Stäbte nach den Landarmen⸗Beiträgen der llassens Hannover und der auf den Schiffsbaumaterialien lastende Zoll Die Regierungen können nach Umständen unter Zuziehung der ligen Einwohnerzahl der Beitrag gedachter Städte, jedoch mi g. Nallerdinge als Uebelstände anzuerkennen, leinesweges aber als stätndischen Kommissisnen den Häuclingen bei ihrer Entlassung, be. Zuschlage von 6h pCä., ermitteli werden. Gutebesitzer, welche 4ahigen, vielmehr ließen sich deren noch in Menge anführen, und hufs ihres sicheren Fortkommeng, angemessene Unterstützungen aus auf ihren Gütern wohnen, und welche keine Klassensteuer im Benn w man daher den Antrag blos auf Erwähnung dieser urdelsande dem Landarmen · Fond verabreichen ae des Landarmen⸗Verbandes, in welchen diese Güter belegen sin, Nänlen, so möchte darin ein Anerkenntniß gefunden werden daß Den Landarmen⸗ und Besserungs⸗Anstalten stehen die Stempel⸗, richten, sollen mit derselben nach Maßgabe ihres Yun n g . keine weitere Geschwerden habe. Das ader sei doch durchaus Sportel⸗- und Stempelfreiheit zu, so wie in Vorausseßung Aller- anlagt und demgemäß zu den Landarmen-Heiträgen tarifmäßig zm ier Fall, Sgließlich einigte man sich dahin, folgenden An⸗ höchster Genehmigung die Rechte einer moralischen Person. Die gezogen werben. Dle Beiträge werden jährlich, nach Maß an des Königs Majestät zu richten: Gerichtsbarkeit über sie gehört dem Staate. . edarss mit dem vollen Tarisbetrage, oder mit 3, 3 u. s. w. d Km ungünstigen auf die Wohlfahrt der ganzen Provinz zurück gen diese Steuer erklären, weil ste hauptsachl ; Anm ersten w jeden Jahres wirb in der Pro⸗ ben, glei g enn mit der Klassensteuer veranlagt und auf einmal Enden Zussande der vater ländischen Schifffahrt und Rhedetei,— Cuss der Vevblkerung aufgebrachll wende lic 6 He. der ärmeren vinz eine Kirchen ⸗Kollekte zu Gunsten der Besserungs⸗Anstalten ab- den reissteuer · Klassen erhoben, nachdem sie von den Ortsern cn cher noch erhöht worden durch die Maßregeln des Zoll- Vereins kender sei, als ste in den jäglichen nothwendi se 29. um so drüßf- . der Klassensteuer in den Gemeinden gesammelt sind. Den in hesen Eingangeisllen auf Schiffebau⸗Material, so wie burch die mitbezahl werde. Endlich aber komme 2 ,, , . werden die Erhebungtkosten, wie bei der Klassensteuer, mit ] j sahrts Verträge mehrerer Nachbarländer, eine geneigte, daß durch die Kommunal- Juschlag? . * ) 1 kei dr ene rig gt eren fe inesfenhänt Beira nne ge sotje zr dn, weis die zachtseic die Vcdärsahsse hauptfalch nde stramm, Gen biäsgä falle ,, . ahn 4 ng urn, . * 6 , und binnenlandischen Ver- Tätren.. än wehe ven Ließ Sein dem r car se g. Durch z edi zugleich n. aben, eicht. teuer und i i ü ĩ i Anträge in Armen Angelegenheiten, auf vg so wenn es zun In der Zbsten Petition nehmen der Vorstand und die Repräsen- lich von der . ihrn i i er ö. haue h⸗= bei der vorstehenden Berathung gerlcksichtigt worden war. n der jüdischen Gemeinde hierselbst die Verwendung des Land- gen werde, an die Stelle der Hank und Ghia rn er 6 , .

Regierung zusteht.

Stettin, 15. Närg. In der 28 29sten Siß ö den e Gr, , , e, 6 . 'etition. Ein Antrag der Stadbtyvei 36 1. eine geseßliche e , den ö all des ungehorsamen und unentschuldi i . teien ö. . . e a, ,, er Landtag hält im Interesse des Instituts eine solche V ordnung für wünschengwerth und hat d döni * . 9 u. h hat deshalb an des Königs Maje⸗ ie dem Schiedsmanns⸗Amte in der Provinz Schle sien Landtags - Abschiede vom 30. Dezember 33 , niß, daß der Verkla te, welcher auf. Vorladung des Schiedsman⸗ nes ausbleibt, ohne eine Absicht, nicht erscheinen zu wollen zeitig angezeigt zu haben, für die Unterlassung dieser Anzeige eine Geld? strafe von 5 Sgr. an die Armenkasse zu entrichten habe, auch für die hiesige Provinz in Kraft treten zu lassen. 7z3ste Pelition. Beschwerbe der Bauer Nschen Eheleute wegen verweigerter Zulassung zum heiligen Abendmahl. 2 . runde liegende Sachverhältniß, so rgelegten isstü ü z e e. vorgeleg eweiastücken sich hat übersehen lassen, ie im neustettiner Kreise angesessenen N. schen Eheleute hatten 3 Jahre 1840 auf Amtsentsetzung, eventuell Ha e, des 2 chullehrers angetragen, weil derselbe ihre damals 11 Jahre alte n. so a, hätte, daß das spätere und noch bestehende eiden des Kindes nach der Behauptung ber Aeltern eine Folge da⸗ von war. Diese Behauptung ist zwar in der stattgehabten Untersu⸗ chung unerwiesen geblieben, mithin auch eine Bestrafung des Schul- lehrers nicht eingetreten; die Aeltern haben indeß seitbem mil bem Lehrer in gespannten Verhältnissen gelebt und sich nicht entschließen können, demselben ihre Freundschast wieder zuzuwenden. Aus ö. Hrunde hat ihnen der Drts⸗Geistliche die e zum heiligen Abendmahle bis zur erfolgten feierlichen Aussoͤhnung mit dem Lehrer vorläufig verweigert, und der Herr Minister der geistlichen Angele⸗ genheiten hat diese Weigerung unter Berufung auf den 5. 89 Tit. 14 Th. Il. des Allg. Landrechts und mit dem Vemerken: daß dem Geistlichen allerdings das Recht und auch die Pflicht zu⸗ sehe, solchen e , welche seiner Ansicht nach das Abendmahl N. erderben genießen würden, dasselbe vorläufig zu

TRankräthen aher inner mir auf Grund speziellen Gtommissoriums ber

1 zu Stolp, ieds männern für den

ö

gehalten. . Die Ablieserung von Landstreichern und Bettlern in dieselben

sindet erst nach der am Aufgreifungsorte geführten Untersuchung und der daselbst vollstreckten Strafe stast. Bei längeren als 6mo⸗ natlichen Einsperrung werden die Königl. Regierungen über deren Fortdauer entscheiden. Alle bisher bestandenen Provinzial ⸗Reglements und dazu gehörigen Verorbnungen für das Landarmen- und Correc- tionswesen verlieren ihre Gültigkeit von dem Zeitpunkte ab, in wel- chem diese Znsätze Allerhöchste Bestätigung erhalten haben werden. Diesem Entwurf reglementarischer . war ein Regulativ über die Theilnahme der Stände in der Provinz Preußen an der Verwaltung der Landnrmen⸗Fonds und der damit in Verbindung ste⸗ henden Anstalten beigegeben, welcher mit unbedeutenden Modificatio⸗ nen von dem Landtage angenommen wurde. Eben so verhiest es sich mit einer Anweisung zur Bildung und Geschäftsführung der kreisständischen Armen ⸗Kommissionen. Diese haben nämlich die beg, die Unterstützungs⸗ Anträge ihres Kreises der Form und dem Wesen nach auf Grund amtlicher Er⸗ mittelungen zur Stelle zu untersuchen und für die Genehmigung der ständischen Landarmen⸗ommissionen vollständig vorzubereiten. Auch haben sie die wichtige Aufgabe, die Verwendungen der Unter- stützungen und die Pflege der untergebrachten Kinder in ihren Kreisen

zu überwachen. Hierauf kam der Entwurf zu einem Regulativ über die Aufbrin⸗

Kommisston. .

Der Landtag beschließt zu 8. 3 des Armengesetzes den Zusatz: „den örtlichen Armenverbänden steht es frei, die Art der Verpflegung der Ortsarmen zu bestimmen; Beschwerden hierüber, so wie über die Zulänglichkeit der Verpflegung, hat die Landes- Polizei- Behörde zu entscheiden. Wenn die Verpflegung eines Ortsarmen wider seinen Willen außerhalb des örtlichen Armenverbandes erfolgen soll, so ist dazu die Genehmigung der Landes- Polizei⸗ Behörde erforderlich.“

Zum §. 34. Ebenso hat im Falle des 8. 15 des Armengeseßes die Landes- Polizei⸗ Behörde Streitigkeiten zwischen dem Landarmen-⸗ Verbande und den örtlichen Armen verbänden über die Angemessenheit der den letzteren zu gewährenden Entschädigung, im Anhalt der für die kreisständischen Armen⸗ommissionen normirten Pflegesätßze, zu entscheiden.

Zu 8. 35 beschloß der Landtag die Allerhöchste Genehmigung Sr. Masestät sür folgenden Zusatz zu erbitten: „statt der mit der Fürsorge für einen Armen verpflichteten Gemeinde, ist der Vorstand derselben legitimirt, die Klage gegen den zur Verpflegung eines Ver- armten verpflichteten Verwandten anzustrengen. Henn dazu gleich

zafür in. Anspruch, daß die kirchlichen und Unterrichts- Verhält- fen und in diesem Sinne die Petitionen unterfiu ;

14 e , rr , ,. . . . . Edikts . 9 ar , n von anderen . ö n , nn. nöchten. Der eten. Man wollte nicht anerkennen, daß durch die M hl⸗ und Schl

schuß hatte keine r . gefunden, auf die Petition einzu. steuer die unteren Kiaffen der Bevilt ß att en, e besonderer Druck treffe, weil in Betreff des Schul- Unterrichts für die Juden eben so da das Roggenmehl fo gerin 3 r i ö sei, wie für Christen, die Regulirung der Kultus-Verhältnisse theuerung des Brodpreises 84h dad , chr bald vermittelst gines bereiis in der Berathung e fe könne, und beim i abgefehen , n. bee fra, 6 e hes zu erwarten, in Bezug auf die jüdische Gemeinde aber für ganz steuerfrei seien, höchstens eine BVertheuerung von 1 Pf. . fund zugegeben werden könne. Jedenfalls treffe gerade die ärmere Bevölkerung jede direfte Steuer immer härter, als eine indirekte; eine Einkommen euer aber sei bei einer stäbtischen Bevölkerung mit viel⸗ fach verwickelten Lebens⸗ und Verkehrs: Verhältnissen gewiß nicht empfehlenswerth, da sie bei ihrer Einführung und Erhebung die größten Vexationen und Gehässigkeiten nothwendig in ihrem Gefolge habe. Endlich hielt man nach Lage der bestehenden Gesetzgebung die Umänderung der Mahl- und Schlachtsteuer in eine dire lte Steuer überhaupt nur auf Antrag der betheiligten Städte für möglich; wo ein solcher Antrag aber vorliege, werde es kaum einer Befürwortung des Landtages nöch bedürfen. Nachdem die Diskusston geschlossen,

, 6 862 3 * 1 * ö

6. 2 2 * ö

66 , ö 2

Provinz Pommern.

Stettin, 15. März. (25ste bis 27ste Sitzung.) 2 . Z3sten Petition hatten die Abgeordneten der Städte Stolp, Kuh und Rügenwalde beantragt, der Landtag möge sich dafür verman daß für die Häfen der gedachten Städte ein Dampfbagger angest werde, um denselben stets hinreichende Tiefe des Fahrwassers z halten, da mit den bisher benutzten Hand⸗ und Pferdebaggem nicht zu bewirken gewesen. . ( Der Landtag hat den Antrag, so weit er von seinem S punkte aus die Verhältnisse beurtheilen konnte, für moliwirt gan und demgemäß beschlossen, bei Sr. Majestät dem Könige sich sinh Anschaffung eines Dampfbaggers zu verwenden, wenn em solchtz technischen Gutachten geeignet sein sollte, einen dem Bedůrfniss sprechenden Wasserstand zu erhalten. Auch den ferneren Antran Petition, um Erleichterung in den Hafen⸗Abgaben, hat der Lung

henden Schutz, in Bezug auf die Aufrechthaltung ber Ordnung

nagoge durch ein bestätigtes Statut e nge Das a. echntachten fand aber bei der Majorität der Versammlung kei⸗ lullang⸗ vielmehr hielt man dafür, daß allerdings Veranla ung bg, die Petition zu berücksichtigen, denn da bie Judenschast in g auf die Regelung ihres Kultus nur als eine erlaubte Privat= sischast betrachtet werde, so ewähre das Statut keintsweges fichenden Schuß, indem keine Behörden vorhanden seien, weiche mn dasselbe festgesetzten Strafen exekutiren könnten; anberenthe is als ein durchaus billiges Verlangen zu betrachten, wenn sie

nahe verpflichtete Verwandte . zu der Pflege solidarisch verhaf⸗ tet, so daß es dem Kläger freisteht, an welchen derselben er sich hal= ten will, wogegen dem Verklagten der Regreß an die Mitverpflich⸗ teten verbleibt.

Zu dem Gesetze über die Bestrafung der Lanbstreicher und Bett⸗ ler vom 6. Januar 1843 wurden folgende Zusätze beschlossen.

In die Besserungs⸗Anstalten zu Tapiau, resp. Graudenz sind aufzunehmen:

1) die in dem obigen Gesetz als zur Aufnahme geeignet bezeich—⸗ neten Personen;

Y die durch richterliche Entscheidung zur Detention in den Besse⸗ r, , ,, nach 56 trafe verurtheilten Verbrecher;

3) ausländische Bettler, Landstreicher und Verbrecher, wenn nach abgebüßter Strafe ihre Ausweisung aus dem Lande nicht gleich erfolgen kann;

I Ungerathene Kinder und Pflegebefohlene, jedoch nur auf An⸗ trag und Kosten der Aeltern und Vormünder, und mit Geneh⸗ migung der vormundschaftlichen Behörde;

5) die gebrechlichen und mit unheilbaren Schäden behafteten Bett⸗ ler und Landstreicher ostpreußischen Landarmen - Verbandes, welche von diesem in das Königl. 3. Hospital in Königs⸗ berg gegen Vergütigung der daselbst bestehenden Pflegesätze un⸗ tergebracht werden dürsen.

Schwangere Frauenzimmer und Mütter mit Säuglingen werden in der Regel in die Besserungs⸗Anstalten erst nach ihrer. Entbindung, resp. wenn ihre Kinder der Mutterbrust nicht mehr bedürfen, *. nommen. Frauenzimmer, deren Schwangerschaft erst nach ihrer sperrung entdeckt worden, sind in der Regel vor Herannahen der Ent- bindung zu entlassen, unter angemessene Aufsicht unterzubringen und erst nach Entwöhnung der von ihnen geborenen Kinder zur vollstän⸗ digen Verbüßung ihrer Correctionshaft wieder einzuziehen.

Die durch Aufseisng, der Landstreicher, Bettler und Arbeits⸗ scheuen, auch der oben sub 2 bezeichneten ausländischen Bettler ꝛc., entstehenden Kosten der einzuleitenden vorläufigen polizeilichen Unter= suchung, ihres Transports nach den Besseruüngs - Anstalten und der darin zu vollstreckenden Detentionen werden von den betreffenden Besse⸗ rungt-⸗Anstalten, und zwar die ersteren nach folgenden Sätzen getra⸗ gen; Sitzgebühren 1 Sgr. 3 Pf. und Verpflegungskosten 2 Sgr. bis T Sgr. 6 Pf. täglich; Transportkosten pro Begleiter und Meile 4 Sgr., sobald der Transport zu Wagen erfolgt, inkl. Fuhrmann 10 Sgr. pro Meile. .

Die Kosten der in ben Besserungs⸗Anstalten nach Verbüßung einer Strase an Verbrechern zu vollstreckenden Detentionen und der

Signora Bendini, eine Sängerin, auf deren Besitz das Theater der Kõönigestadt stolz sein darf, enthusiagmirte die Anwesenden. Und da auch Signor Lan di vie vierte Hauptrolle (Phaon) mit Wohllaut durchführte, besoͤnders vie Arie Qual srutto acerbo io eolæi', so konnte es an Beifall nicht fehlen, und Hervorruf Aller ersolgte. Wie bei jeder italienischen Oper, die zum erstenmale in Scene geht, war auch diesmal eine neue Decoration vorhanden: ein griechischer Tempel, vom Professor Montini gemalt.

Das Ganze war die dramatische Verherrlichung *) des Lebens einer roßen Dichterin, welche in der Ehre ihres Namens nach dem Tode den riumph über ein Dasein der Leiden suchte, und die daher, jede Frau be⸗

mitleldend, welche ruhmlos stirbt, die schönen Wornte sang: Wenn der Tod dich umfängt, wirst du in Staub liegen dereinst, und nie Wird in kommender Zeit deiner gedacht; denn aus Pieria Blühm dir Nosen ja nie! Aber du wist selbst in des Hades Haus

RNuhmlos wandeln, sobald einst du ins Land luftiger Schatten flogst. u.

Konzerte des Pignisten Emil Prudent in der ö i rn r,,

Unter dem unabsehbaren Strome von Pianisten, welche die Welt jetzt

überschwemmen, ist Herr Prudent den bedeutendsten anzurelhen. Wenn sich auch in seinenm Splel ieine bezeichnende . ausprägt und er auch in der Composttionsweise gänzlich der Richtung unserer Heroen des modernen Klavierspiels folgt, so it doch eben das, was er in dieser Art 26 n D. . ö 26 ir e, . Le . * 2 2 3 e werden. Nach dem Gesaglen n z . 2 des Herrn Prudent eine vollendete ist, daß er mit Geschmack und

Sicherheit vonrägt und besonders bei Aussührung der eigenen oder frem-= er r, r , . n., Seine un-

Während Sappho gegenwärtig in wahrer Glorie über vie Theater igwch, war sie im A 2 die eibe ves Spottes der Comiter. Es gab a Kemßpbien unter dem Tittl . „von Amphis, Anmi= phanes, Ephippus, Timolles, Diphilus und eine Komödie „Phaon“ von

dem stomiler Plato.

Durch die Befreiun

emeine Klarheit des Vortrags haben wir hierbei vorzüglich hervorzuheben, 6 wie seine vortreffliche N⸗yᷣaneirung. Vom Kräftigsten bis zum hinab gelingt ihm Alles trefflich, und sein Pianissimo erreicht fast das der eschiedenen Jenuy Lind; ein Lob, das wahrlich on den vorgetragenen Compositionen sprachen die Fan⸗ tasie aus „Lucia“, so wie eine andere aus den „Hugenotten“, am meisten an. Weniger genügte das „Souvenir de Beeihoven“, da den einfachen, tiesgefühlten Melodieen dieses Meisters die moderne Behandlung nicht zu⸗ Auch daß Trio von Beethoven aus D- dur, welches der Konzertgeber als Ouvertüre mit den Herren Gebrüdern Ganz ausführte, möchte die Ansprüche in Bezug auf Auffassung und Vortrag nicht überall befriedigt haben; doch von den neueren Virtuosen ist Döhler vielleicht der Einzige, der in dieser Beziehung Vollkommenes leistet, und so erscheint Herr Pru vent auch hierin seinen großen Vorbildern Lißt und Thalberg nicht unähnlich. Wir müssen noch, erwähnen, daß sich Herr . eines ganz vorzüglichen Flügels bediente, der an Schönheit des e . gleichen aufzuweisen hatz wie wir erst spä⸗ nstrument aus der Fabrik von Pleypel in Paris her⸗ hr gewähltes Publikum, das besonders reich an Kennern war, wir bemerlten unter Anderen Meyerbeer wohnte dem Konzert bei und spendete sowohl den aus gezeichnelen Leistungen des

en zur Berathung. Der Landtag war

Das westpreu

ewissermaßen für Proletarier erklärt.

stehenden Tarif die Allerhöchste e, , )

1. Stufe . Thlr. Klassensteuer, 2 Thlr. 15 D 48 * * 1 24 1 2 1 18 3) 2 J 12 35

U *

X * 2 2) 2

)* D )*

) 20 2)

D *) 20

V 2 )

II 11 IL X28

) 2 2

jetzt leider von uns viel besagen will.

träglich zu sein scheint.

langes vielleicht wenig ter erfuhren, ist das vorgegangen. Ein

gebers, wie dem Gesan

Een 2 . alonstücke im

r und Einziehung der Landarmen⸗Beiträge in der Provinz Preu⸗

darůber einig, daß eine modifizirte Klassen⸗ stener den paßlichsten Maßstab sür die Erhebung der Landarmen⸗Bei⸗ träge abgebe. Dabei wurde die Frage erörtert, ob die letzte Steuer⸗ stufe mit Beiträgen, wie es bisher in Ostpreußen, aber nicht in West⸗ preußen, der Fall gewesen, heranzuziehen sei.

f, Verfahren wurde nicht hinreichend begründet besunden und darauf hingewiesen, daß Jeder, der e, die Wohlthaten des Landarmen⸗Fonds Ansprüche machen könne, auch unzweifelhaft verbunden sei, zu demselben nach Kräften beizutragen. der gesammten Arbeiter ⸗Klassen werden diese Die in der 11ten Klassen⸗ steuer⸗Stufe steuernden Käthner und Handwerker befänden sich ersah⸗ rungsmäßig oft in einer bedrängteren Lage, als die Tagelöhner und das Gesinde, welche in sesten Dienstverhältnissen stehen. Ueberdies würde eine viel größere Belastung der in allen übrigen, also auch in der 11ten Stufe Steuernden durch die Beitrags- Befreiung der 12ten Stuse herbeigesührt werden, weil aus derselben wegen ihrer numerischen Zahl auch bei dem niedrigsten Beitragssatze ein be⸗ deutendes Geldquantum ausflomme. Endlich werde den Grundsätzen der Humanität volles Genüge geschehen, wenn der 11ten und 12ten Stufe möglichst geringe Beiträge abgefordert würden.

Der Landtag entschloß sich daher einstimmig zu einem Maßstabe, in welchem bei der 6ͤten Stufe des Klassensteuer⸗Systems die mo⸗ natliche Steuer von 1 Thlr. als jährliches Landarmen - Beitrags⸗ Maximum fixirt, von den jährlichen Haushaltssäßzen der höheren in- Stufen aber immer steigende Prozente, und von den der niederen Stufen immer ermäßigte Prozentsätze als Landarmen⸗Beiträge zu berechnen sind. Dabei wurde auf eine Ermäßigung der 11ten und 12ten Stufe noch besondere Rücksicht r,, , 39 den nach⸗ nachgesucht:

gr. Landarmen⸗Beitrag,

enfalls auf

eichsten

'e'

endsien n i ,

P ru⸗

zu befürworten beschlossen.

Die 37ste Petition betrifft bie Verhältnisse der vaterlänbs Rhederei und Schifffahrt und den Schutz derseiben. Sie verguh eine lebhafte Debatte im Landtage. Der Ausschuß hatte, sig Ausführungen in der Petition anschließend, als vollkommen ig erkannt, daß seit dem Bestehen des Zoll⸗-Vereins die Fabri Manufakturen sich auf eine erfreuliche Weise gehoben hätten, di ländische Schifffahrt und Rhederei dagegen nach den darüber von denen statistischen Nachrichten augenscheinlich gesunken seien, und; halb Maßregeln zu ihrer Aufhülfe auch ein dringendes Bedl Dagegen hat es dem Ausschuß mehr als bedenklich geschienen, engen g! dieses Zweckes Schutzzölle in Antrag zu bringen, dies der Petitions⸗Antrag wünscht, vielmehr glaubt derselbe, baß der nicht zu bestreitenden Geneigtheit der Regierung, allen Hama Interessen möglichst ein Genüge zu thun, allgemeine Andeuhm . würden, und hat deshalb vorgeschlagen, Se. Masesit

itten:

dem ungünstigen Zustande unserer Schifffahrt und Rhebem

eneigte Fürsorge zu gewähren und ähnliche Maßregeln, wie

6. die innere Industrie mit so glücklichem Erfolge durch den g

Verein n,, worden, auch für den Handel und den Schi

unserer Küsten ins Leben treten zu lassen.

Der Antrag des Ausschusses fand aber nicht die Billigunz Landtages. Von einer Seite ward dagegen erinnert: wenn von ähnlichen Maßregeln, wie der Zoll⸗Verein bei der Industnt geführt habe, die Rede sei, so könnten darunter leicht Schusst verstanden werden; diese aber seien in keiner Weise zu billigen, im Gn theil möglichst zu beseitigen. Wolle man etwas erreichen, so nn man bestimmt die Ursachen angeben, welche dem Aufschwung bes hn dels und der Schifffahrt hemmend entgegenträten, und alt st seien in der neuesten Zeit vorzugsweise der Traktat rg. Hannover, Oldenburg und Mecklenburg und der auf vielen Schisch Materialien lastende Zoll zu bezeichnen. Diesen ganz zu besatzh jenen aber für Preußen möglichst unschädlich zu machen, darauf ni zunächst das Streben Preußens gerichtet sein müssen.

Von anderer Seile ward bemerkt: der Gegenstand sei für n ßen von so hoher Wichtigkeit, daß jedenfalls auf Mittel gedach den mlißke, ber immer näher rückenden Gefahr für Hande Schifffahrt wirksam entgegenzutreten. Wäre für diese Zweig , . jene Beschränkung gehoben, hätten Schifffahrt und überall ein freies Feld, dann allerdings könnten Schutzzölle nur n theilig wirken und nirgends empfohlen werden, bei und aber Sache ganz anders; England habe sich durch seine Navigation

laute Empfang bei seinem jebes maligen Eischeinen hinlänglich bewies. den drei genannten modernen Piccen splelte der Konzerigeber auchn eine Composition von Beethoven, ünd zwar mit Herrn Konze L. Ganz zusammen die beiannte wunderschöne E- dur-Sonale n. Scherzo, wie wir sie am sichersten bezeichnen können, dg die anden, Piano und Violine existitende E- dur- Sonate desselben Meisters nn zwei Sätzen 43 Auch hier bestätigte sch unsere Behauptung gusß i die wir zu machen schon östers Gelegenheit nahmen, daß i e (n Virtuosenthum im glügemelnen den klassischen Beeihoven zu erfasen vermöge. Eine Sonate von Beethoven, und am wenigsten 13 9. lief gemüthvolle, sst ke in Vravourstück und darf also auch nicht b solches behandelt werden. Wer aber nur dem lepien Sahe beiwohne besonders den in fast stürmender Eile von Herrn Prudent . D- moll- Theil darin mit ya wird erkannt haben, daß auch er berufen scheint, die schwierig: Doppel Aufgabe zu lösenz als m oben erf, gleichzeitig Bravour und Soliditat des Spiesg zu vereinen lc. Tu ezek uͤnd Sgr. Graziani belebten das Konzert mil Beide trugen ein Duett aus dem „Barbier,

Gesangs · Talenten. allein eine Arie aus „Cosi fan tur“ und drei Lieber vor.

Konzert des in seiner Sphäre ausgezeichneten Pianisten findet am m Freiag statt. .

Bruüssel. Der König hat den Bitdhauer Geess beausmagt, Basilita 9 Hubert . des Heiligen Huben serigen, welches seinen Pia in ver großen Kapelle jener Kirche, i Seilenschiff rechtz vom Hochaltar, erhalten fon. Das Modell nn,

ischem Styl, auf dem Sarkophag ver Heilige ln Lebenggtrößse n ben Seiten Basrcliess, i vertsis fernig und wird ais eines der

n m dr, g, rn, , , 6 e nu e n tm i,, wird bel seiner Arbest mlt dem Direltor der Maler M

tre einem Gemälde für döeselbe Knpelle erbalten hat 2 Hen Had G,. 2. 2 harmonissches 8 n zonen.

*

———

daß endlich der 8. 29 des Edilis vom 11. März 1612, der

er.

ren

** ö * 1

zeseßliche Regulirung der religiosen Verhältnisse und des Unter⸗ sweseng, unter Zuziehung von Männern des südischen Glaubens- ntnises, vorbehalten habe, im Sinne und Geiste dieses Gesetzes Karsthrung lomme,. Dann würde es einer anderweiteren Ge⸗ chung über die jüdischen Verhältnisse kaum mehr bedürfen. Bei Abstimmunß über die Frage, soll die Petition bei Sr. Mase⸗ dem Könige befürwortet werden? entschieden sich 23 Stim— besahend und 46 verneinend, und obgleich hiernach die Ansicht EÜamdtages nicht zweifelhaft war, so kann doch die hero! nicht richt werden, weil nicht volle 3 der anwesenden Mitglieder sich 9. ä 3 use ie Nsie, e und 41ste Petition betreffen, obgleich die An- ö verschiedeh modisizirt sind, den gleichen ,. die Ver⸗ 1 Abgeordneten der Städte auf den Landtagen. Die n Alberg hat in der 22sten Petition eine Verdoppelung der den städrischen Deputirten beanlragt; in der Zösten haben eine l fleinerer Städte ganz allgemein nur eine vermehrte Vertre⸗ des Standes der Städte gewlinscht und endlich in der 41sten bie gt Stettin für sich beansprucht, statt des bisherigen einen De⸗ in Zukunst drei auf den Landtag senden zu dürfen. Der sat nun den Antrag ber Stadt Stettin in der Weise zur Ur Berücksichtigung geei net, gehalten, daß durch eine an des s Masestät zu richtende Petition das echt für sie in Anspruch men werde, künftig zwei Abgeordnete zum Landtage zu senden, ergehenden Anträge, der anderen Petitionen aber einestheils als an sich gerechtfertigt betrachten sönnen, da das Verhältniß Seelenzahl der Stadtbewohner zu der ländlichen Bevölkerung, man es als Maßstab für die Stimmwertheilung gelten laffen EM was, wenn auch nicht ganz zutreffend, doch bei größeren äaltnissen wohl als annähernd richtig angesehen werden könne, Vermehrung der städtischen Abgeordneten nich: bedinge, anderen ein Eing n auf den Antrag eine wesentliche Abänderung der dagen der städtischen Geseßgebung voraussetze, die wenigstens eht nicht beantragen zu wollen schon von dem Landtage ausge⸗ sei. Diesem Ausschuß ⸗Gutachten trat der Landtag einstim⸗ bei, so weit es die Petitionen zurückweisen will; die Frage aber, int Vermehrung der Abgeordneden für Stettin beantragt werden ward deni Ausschuß⸗Gutachten entgegen mit 2 gegen 20 Stim⸗ deme nend entschleden. dit õhste Petition enthält einen auf den Beschluß des Magistrats der Stadtverordneten Versammlung zu Stolp gegruͤndeten g des Abgeordneten dieser Stabt, um Vermehrung der städti⸗ Abgrorbneten auf den Landtagen, gleichzeitig aber auch um eine . 6 der städtischen Inieressen auf den Kreistagen. En ersten Theil dieses Antrages betrifft, so konnte derfelbe, em bereits die ähnlichen Anträge anderer Städte abgelehnt n ebenfalls die Zustimmung des Landtages nicht erwarten, und utragsteller ließ ihn daher sallen, da auch der Ausschuß sich 29 auegesprochen hatte. Cine längere Erörterung fand dagegen 4 Betref des zweiten Theiles statt, indem sowohl der Anträg⸗ 4 mit ihm auch andere Abgeorbneten bas große Ueber= eder Rittergutsbesitzer 9 den Kreistagen, als das Interesse 6 gefährdend, darzustellen versuchten. Von anderer Selle . bemerkt, daß, nachdem man einmal von den Grund⸗ des Ebiktg von 1813, dem sogenannten Gendarmerie Cbift, in uf die Organisation der Kreis- Verwaltungen wieder abge= ei und dagegen die alten ritterschaftlichen Kreis ⸗Konvente e rl enn haͤbe, es ziemlich gleichgültig fei, ob die Städte Leinen Abgeordneten oder mehrere vertreten seien, da eine im Stimmverhältniß boch auf diese Weife nicht herzustel= * I der itio in partes aber die Möglichkeit zur Wah- ; suiger abweichender Jnteressen gebe. Bel der Abstimmung nch der zweite Theil er Peiltion mit 31 gegen 13 Stimmen

so wenig konnte der in der 28sten Petition enthaltene An= e d und der er,, ,,, zu Kol⸗ 3 n 7 bes Landtages erhalten: daß den Stadien, die Dir von Rittergütern besinden, gestatter sein möchte, auch keimen Vertreter auf den Kreiötag zu senden, obgleich zur sselben noch besonders hervorgehoben ward, daß bei * Functionen des Kreistages, ber Landrathswahl, dog gewiß ol n 23 rn e 5633 2. 3

illig sei, ihnen di auch mit Bezug au

ipnen beseffenen Rittergüter vorznenthalten. 66.

entschied sich die Versamnillung mit 37 ge ĩ ür di än, . . ; ; ,, ie Göste Petition ist von den Ständen bütower Kreises aus= eurer und, nimmt die Verwendung des Landtages . . pruch, daß die in einem Theile dieses Kreises von den evangelischen Einwohnern an die katholische Geistlichkeit noch zu entrichtenden be⸗ deutenden Messalien aufgehoben und die Parochial⸗Verhältnisse nach , , fie e, . regulirt würden. Der e iese Petition für wohlbegründei ü 3 n , . hlbeg anerkennen müssen Königs Maßestät zu richten.

Die Z2ste Petition hat der Abgeordnete des Standes des Land⸗ Gemeinden des ückermünder und randower Kreises übergeben, und ist dieselbe von einer großen Anzahl Land⸗Bewohner dieser Kreise aus⸗ gegangen. Es wird darin die Verwendung des Landtages gegen die Bedrückungen in Anspruch genommen, die den Petitionairen aus Anlaß und durch Ausführung des Gesetzes vom 21. April 1835 zu erwachsen scheinen, durch welches den Büdnern und anderen fleinen utsbesißzern in Alt Vorpommern an Stelle des früher gezahlten Nebenmobus und der Quartalsteuer eine Grund- und Haussteuer auferlegt ist. Der Aus⸗ schuß bat vorgeschlagen, dem Antrage der Petitionaire gemäß eine Bitte an des Königs Majestät dahin zu richten, daß bie neue Haus⸗ und Grundsteuer wenigstens nicht nach höheren Sätzen erhoben wer⸗ den möchte, als denjenigen, die das Nebenmodus⸗ Reglement für die Büdner vorgeschrieben und dem entsprechend die Allerhöchst vollzogene Veranla , vom 14. i 1835, auf weiche sich diese höhere Einschäßung gründet, abgeändert werde. Bei der Diskussion im Landtage machte sich nun zwar zunächst eine Meinung gel⸗ tend, die die Rechtmäßigkeit der neuen Haus- und Grundsteuer überhaupt anfechten wollte, weil dieselbe auf einer unrichtigen Voraussetzung ruhe, der nämlich, daß ber Nebenmodus, insoweit er von den Büdnern und anderen kleinen Grundhesitzern gezahlt werde, grundsteuerlicher Natur sei. Diese Steuer sei vielmehr stets nur Personalsteuer gewesen, wenngleich die Büdner aus Rücksicht auf ihren Grundbesißz höher besteuert worden seien, als die unangesessenen, der⸗ selben unterworfenen kleinen Leute. Dies sei aber auch bei der Klassensteuer der Fall, und doch werde Niemand behaupten wollen, daß ein Theil der Klassensteuer eine Grund? Abgabe sei. hiernach habe nach dem Erscheinen des Abgaben - Gesetzes vom 30. Mai 1829 die ganze Nebenmodus⸗ und Quartal⸗ steuer wegfallen müssen, und es sei die an ihre Stelle getretene neue Haus, und Grundsteuer um so weniger angemessen, als sie nur in einem kleinen Theile der Provinz Pommern von einer Einwohner · Klasse erhoben werde, die unzweifelhaft zu den ärmsten gehöre und überdies schon von den Staats- und Gemein de⸗ Abgaben am härtesten getroffen werde. Die Versammlung mußte aber ein näheres Eingehen auf, diese Ansichten, die auch von anderen Seiten bestritten wurden, dahingestellt sein lassen, da sie sich überzeugte, da es nicht thunlich sei, über das Petitum hinauszugehen. Man fan sich daher dem Ausschuß Gutachten an.

Die 2iste Petition enthält Anträge der Haff⸗ und Peenefischer mehrerer vorpommerscher Städte, die ihren Gewerbe⸗Betrieb durch Vermittelung des Landtages gegen eine Verordnung der Königlichen Regierung über die Maschenweite der Fischernetze geschützt wissen wollen. Der Landtag hat zwar diese Anträge nicht als zu einer an des Königs Majestät zu richtenden Petition geeignet gefunden, wohl aber nach den gr, . Mittheilungen annehmen müssen, daß manche Umstände vorwalten, durch die der Erwerb der zahlreichen Klasse von Leuten, die sich in den an der Peene und am Haff gelegenen Ort= schaften von der Fischerei ernähren, wesentlich gefährdet werden könne. Da es jedoch nicht in seiner Stellung liegt, hier direlt einwirien zu können, so hat er sich damit begnügen miissen, die Petitionaire ver mittelst ihnen zu ertheilenden Protokoll⸗Exrtrafts an den Herrn Ober⸗ Präsidenten ö verweisen.

Die 29ste Petition enthäst einen Antrag des Magistrats und der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Kolberg, vermute st dessen sie die r . des Landtags unf in Anspruch nehmen, daß den Landrsthen in keiner Begiehung eine Kontrosse ober Äufsicht über die Geschäfisführung der Magistrüte gestattet sei. Der NUusschuß und mit ihm a . Landtag hat, die Petition für durchaus nicht ge= rechtfertigt halten müssen, da kein -rund ersichtlich is, weshalb nicht die Provinzial · Behörden 9. Aussichtsrecht ber die Städte guch kom⸗= fen lt den Landräthen sollen 8 dürfen, da im Gegentheil diese in vielen Fällen die geeignetsten Kommissarien für die in ihren Kreisen belegenen Stäbte sein werden; eine Kontrolle über die Kom.

im Sinn derselben eine Bitte an bes

für begründet erklärt. Gegen diese Bescheide ist die Be

richtet und an den Landtag die Bitte 6 ö i, , bei des Königs Majestät zu beantragen, daß der Geistliche ange⸗ , ne den Beschwerdeführern das heilige Abendmahl zu

Der Landtag hat die Beschwerde für wohlbegründet gehalten, weil

1) der §. 89 l., e des Allg. Landrechts, welcher nur . der Ver⸗ letzung des äußeren Anstandes handelt, hier offenbar unrichtig angewandt ist;

2) weil der Ausspruch des Geistlichen, den Betheiligten vor erfolg⸗ ter Wiederaussöhnung mit ihrem vermeintlichen Beleidiger das heilige Abendmahl nicht wieder verabreichen zu wollen, einen Eingriff in die Gewissensfreiheit und gleichzeitig einen Alt prä⸗ n,, ,,

eil nach dem vom Herrn Minister aufgestellten Grunbsatz der Geistliche das Recht erlangen würde, 1 Jeden, der J. r. noch nicht erledigten Strelt verwickelt worden, willkürlich vom heiligen Abendmahl auszuschließen; und weil das bisher nur vereinzelte, anscheinend aber immer mehr Zusammenhang gewinnende Auflehnen eines Theils der Geist⸗ lichen gegen die ihren Befugnissen durch das bürgerliche Geseßz gestellten Schranken in einer Ansicht und einem AÄusspruch, wir sie vom Minister vorliegen, einen ste noch weiter verleitenden

. würde.

us diesen Gründen hat der Landtag mi ĩ

. 3 h g mit 44 Stimmen gegen 1

über die vorliegenden Erlasse des Herrn Ministers der gei lichen

Angelegenheiten, als in ihrer Konsequenz die en erf fl e

nn, ginn Beschwerde zu führen und um dessen Zurechtweisung

9gte Petition, enthält den Antrag der Kreistags⸗Versammlu

anklamer Kreises, an des Königs r T sar die 3 n 6

d, n e e. , . das Verfahren in Ehesachen,

räglich den Ständen vorlegen und, bis di e

ene n, n . . ,, er Landtag hat den Inhalt der Petition sowohl, als das be— treffende Gesetz, einer umfassenden und sorgfältigen Ptüfun unter⸗

keshsos demnächst mit einer Majorität von 4 gegen 4 .

en:

die Suspenston des Gesetzes zwar nicht in Antrag zu bringen,

dagegen auf Grund der vorliegenden Petition und“ mit Rücksicht

darauf, daß das Gesetz, obgleich es wesentlich in die n, ,

rechte eingreife, den Ständen vor der Publication zur Begutach⸗

tung nicht ., worden, seine Bedenken gegen dasselbe Sr.

Majestät dem önige nachträglich vorzulegen.

„Der Inhalt des in Folge dieses ef ue an des Königs

Majestãt erstatteten Berichts t im Wesentlichen folgender: Die Stände verkennen zwar keinesweges die wohlwollende Absicht, welche Se. Majestät den König bei Erlaß der Verorbnung vom 28. Juni pr. geleitet hat, . aber dessenungeachtet es wagen, gegen mehrere Theile dieses Gesetzes, über welches sie eine unmaß gebliche Aleußerung vor der Publication abzugeben nicht Gelegenheit ehabt, ihre Bedenken um so mehr vorzutragen, als selbige nicht nur ihnen allein sich aufdringen, sondern auch im Publikum mit schmerz⸗ lichem Bedauern geäußert werden, und sie die Ueberzeugung hegen, daß sie durch Stilschweigen eben so sehr das Mißfallen bes Königs ch zuziehen, als die Erwartung der Provinz täuschen würben.

Im Allgemeinen können Stände die Bemerkung nicht unterbrül= ken, daß ihrer Ansicht nach die vielen Erschwerungen der Cheschei⸗ dung, wie das Geseß sie aufstellt, nicht nöthig gewesen wären und Macher eln rd f f e sowohl in seinen Familien- als Vermögens-Verhältnissen, sehr hart betroffen werden könne; nament⸗ lich aber erscheint ihnen —⸗

1) die Veränderung des Gerichtsstandes insofern bebenklich, als es besonders für ärmere Leule wünschenswerth sein muß, daß die Rechtshülfe so nahe wie möglich geschafft werde, wenn auch die demnach 3. Abfassung des Erkenninisses einem Obergericht überlassen bleibt;

Y die Vorschtift wegen Zuziehung eines Staats- Anwalts gereicht Ee besonders zur Beunruhigung des Publikums, weshalb Stände um so mehr wünschen müssen, diese Vorschrift ganz aufgehoben zu sehen, als im Gesetze dem Slaals- Knwall ein sehr weites Feld seiner Wirksamkeil eingeräumt wird und die Wahrnehmung der höheren Inkeressen durch den Richter selbst eben so gesichert erschelnt;

3) bie Anstellung des Sühneversuchs vor Einleitung der Schei-

der Cgsten und Josten Petition la ä gen zwei Anträge auf Ab⸗ der Mahl und Schlachtsteuer in den Städten 2 if von

munal- Verwaltung der Städte nach der Meinung des Landiags den

dungeklage erscheint zwar der Wichtigkeit der Sache entspre-

8

.. 2 22 ö j * e