1845 / 85 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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erlichen t auch bei einem nicht ewissenhaften Ueber- 1 emacht und eine dlich dürfte

ch für jetzt itte hinzu⸗

daß des Königs Majestät bei einer baldigen anderweitigen Nedaction der Verordnung den Beirath Allerhöchstihrer Stände nicht ver⸗ schmähen möchten. ö

Die 56ste Petition enthält den Antrag der Stände lauen⸗ burger Kreises, bei des Königs Majestät den Erlaß einer Verordnung zu erbitten, durch welche für die Anbringung der aus dem Edikt vom 14. September 1811 herzuleitenden Eigenthums⸗Ansprüche ein Prä⸗ klustv · Termin festgestellt wird.

Der mit der Vorberathung der Petition beaustragt gewesene Ausschuß hatte mit Rücsicht darauf, daß seit der Publication des gedachten Edikts schon ein mehr als 30 jähriger Zeitraum verstrichen, zur Anmeldung etwaniger Eigenthums⸗ ien ! also Jedermann hinlängliche Zeit gehabt habe, auch den jetzt versammelien preußischen Ständen den Eniwurf einer solchen Verordnung von Sr. 2 dem Könige selbst vorgelegt worden, die Peiition mit der Maß⸗ kite befürwortet, daß eine 5 jährige Präklustvfrist in Vorschlag zu

ringen sein möchte.

Ein Theil der Versammlung schloß sich dem Ausschußgutachten an, ein anderer Theil erklärte sich gegen den Vorschlag, weil darin jedenfalls eine Beschränkung der Freiheit und eine Verletzung wohl- erworbener Rechte liege, und wenngleich bei der erfolgten Abstim⸗= mung mit 25 gegen 20 Stimmen für die Petition enischleden wurde, so konnte demselben gleichwohl, bei der fehlenden Masorität von 3, leine Folge gegeben werden.

biste zn Antrag der Stadtverordneten zu Stolp, an des Königs Majestät die Bitte um Aufhebung der Patrimonialgerichte in Pommern zu richten.

Da der vorliegenden Petition alle und sebe Motivirung fehlte, welche aber um so nothwendiger erschien, als der Antrag von Per⸗ sonen ausgegangen war, die bei der Sache gar nicht beiheiligt sind, überdies auch keine Veranlassung vorlag, die Aufhebung dieses wohl⸗ erworbenen, durch die Geseßgebung vielfach sanctionirten Rechts zu beantragen, so entschied sich die Majorität des Landtags

für Jurüdweisung der Petition.

Die 11e Petitlon 24 den Antrag mehrerer Rittergutsbesitzer rummelsburger Kreises, daß der Landtag sich bei des Königs Majestät für Aufhebung der hinterpommerschen Lehne, event. für Erlaß einer ge hin Bestimmung verwenden möge, welche die Allodification 9 er . i gam. besessener Lehngliter erleichtere und weniger ostspielig mache.

ba mmer der Landtag nicht verkennt, auch bei ähnlichen Ver- anlassungen bereits wiederholt ausgesprochen hat, daß der fast allge⸗ mein geworbene 6 nach Auflösung des Lehnswesens durch die veränderten Zeitverhältnisse und bei der eigenthümlichen Natur der pommerschen Lehne wohl gerechtfertigt erscheine, so hat er sich doch, mit Festhaltung des allgemeinen Rechtsgrunbsatzes, daß in wohl⸗ erworbenen Rechten Jedermann geschützt werben müsse, und daß aus Rücsichten auf das öffentliche Wohl das Fortbestehen der Lehne nicht so nachtheilig erscheine, um nicht wenigstens die in Auasicht gestellten, auf. Verbesserung abzielenden Gesetze abwarten zu können, gegen bie Befürwortung des ersten Antrages der Petition aussprechen müssen.

Was den zweiten Antrag betrifft, so war es nach Inhalt der zweifelhaft, ob nur eine Beseitigung ber Schwierigkeiten und

osten, welche das gegenwärtige gerichtliche Verfahren mit sich führt, oder auch eine Erleichterung bei der Präkluston der Agnaten selbst gewünscht werde, weshalb der Landtag auch auf den eventuellen An⸗ frag nicht näher einzugehen vermochte.

In der 24sten Petition wird von dem Magistrat und den Stadt⸗ verordneten in Kolberg die theilweise Aufhebung des Parzellirungs⸗ Gesetzes vom 3. Januar 1845 in Antrag gebracht.

Da das Geseßz erst vor wenigen Wochen ins Leben getreten ist, auch vor der Publication den Ständen zur Berathung vorgelegen . so schien es dem Landtage nicht an der Zeit zu sein, auf den

ntreg näher einzugehen.

ie 52ste Petition enthält den Antrag des , , we. schlawe⸗ schen Kreises wegen Ergänzung bes Geseßes vom 31. Dezember 1812 dahin, daß für die im F. 6 gebachten Grundstücke die Verleihung von Lorporationg-Rechten, so weit sie nach den bestehenden Geseßzen über- 9 t zulässig, auch ohne Antrag der , n,, Grundbesitzer und elbst wider ihren Willen nachgesucht und gewahrt werden kann. Der Ausschuß hielt die Petition zur Berücsichtigung nicht geeignet, weil er einerseits nichts Unbilliges darin fand, 9. Gutsherr schaften die Armenpflege auf den von ihnen veräußerten Grunbstücken, ohne Kon- kurrenz der betheiligten Grundbesitzer, allein tragen müssen, anderer⸗ seits auch mehrere . die Ansicht aufgestellt haiten, daß es einer Ergänzung des Geseßzes nicht bedürfe, weil dem Staat bereits dag Recht 5 ja sogar die Pflicht obliege, einzelne Grundbesitzer, welche noch feiner Gemeinde angehörten, zu einer solchen zu verelni⸗ ga. und daß es hierbei auf die Zusiimmung derselben gar nicht ankomme. .

i , wurde von dem Antragsteller zur weiteren Begrlindung ber Petitlon angeführt, daß die behauptete Unbilligkeit des Gesetzes nicht zu bezweiseln 2 werde, wenn man erwäge, daß dasselbe sich nicht blos auf einzelne Grundstücke, sondern auch auf ganze Kolonieen beziehe, die den Umfang mancher bäuerlichen Gemeinde bei weitem überstiegen und dessenungeachtet zu den Gemeindelasten nicht das Ge⸗ 7 e beizutragen hätten, weil sie es ihrem Interesse nicht zusagend fänben, die Verleihung von Corporations⸗ Rechten nachzufuchen; daß diese auch wider ihren Willen erfolgen könne, wie behauptet worden, müsse er, bestreiten und sich dagegen auf die bestehende Praxis bei den Regierun manden ein Jlecht aufgedrungen werden könne, berufen. Wenn man die Armenpflege allein jn Auge habe, so würde es genügen, auch nur hierauf den Antrag zu richten; da es feboch auch in dielen an= deren Beziehungen undd scheine, die Verhältnisse . Kolo⸗

nieen geregest zu sehen, was nur durch Verleihung von orporations- Nechten n könne, so sei mit Bezug hierauf der Antrag in der Pention gan aer, gestellt worden. ;

Dieser Aus n chlossen mehrere Mitglieder sich an und

hielten es namentlich auch im Interesse der Gemeinden selbst höchst

en und auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß Nie⸗

4

Dbaß ei llstãndige Regulirung i r stimmte, weil bei nenen

9

n e.

en zu wollen. Bei der etition mit 26 gegen 18 Stimmen zur ũdgewiesen.

Die 68ste Petition enthült den Antrag des Magistrats zu Use⸗ . daß der Landtag sich bei des Königs Majestät dahin verwen- en möge:

zur Verbindung des Haffs mit der Peene einen Kanal auf Staats⸗ 338 ausführen zu lassen ober einer Actien⸗Gesellschaft zur Aus- führung des Kanals die Genehmigung zu ertheilen, gegen Jins= 6 für das Anlage⸗ Kapital und Bewilligung ciner Kanal- abe. . . er Landtag =. die Petition nicht befürworten zu können, indem die auf die Anlage zu verwendenden Kosten ungleich mehr be⸗ tragen würden, als die Ausführung eines anderen von dem Landtage bereits früher besürworteten Projekig, nämlich die Vertiefung des klei= nen Haffg an den beiden Untiefen Elbe und Boock, 3 letztere Projekt auch für die Interessen der Provinz mindestens eben so vor= theilhast erscheine, als der jetzt gemachte Vorschlag, indem der Nach⸗ weis des Gegentheils in der Petition nirgends geführt sei.

23ste Petition. Antrag des Magistrats und der Stadtverord- neten in Kolberg wegen Derlaration des 8. 28 des Rayon -Regulativs vom 30. September 1828 dahin, daß in . die Handhabung i rf bei Bau⸗Contraventionen nur der Drtspolizei⸗ Behörde allein zustehe.

Der Landtag entschied sich auf Grund des 5. 48 des Gesetzes vom 1. Juli 1823 einstimmig für Zurückweisung der Petition, weil der Spezialfall, welcher sie veranlaßt, der zunaͤchst vorgesetzzten Behörde noch gar nicht zur 4 eidung vorgelegen hatte.

Petition. Beschwerde mehrerer Grundbesitzer in Grabow liber die General⸗Feuer⸗Sozietäts⸗Direction und den Spezial⸗Direktor des Kreises, wegen verweigerter Erhöhung der Versicherungssumme ihrer Gebäude.

Aus den wörtlich verlesenen Bestimmungen des Feuer⸗Sozietäte⸗ Reglements überzeugte sich der Landtag, daß das Verfahren der Di⸗ rection vollständig gerechtfertigt sei, beschloß daher, die Petition zwar zurückzuweisen, den Beschwerdeführern jedoch eine ausführliche Beleh⸗ rung unter Verweisung an den Kommunal Landtag fur den Fall wei⸗ terer Beschwerde zu ertheilen.

In der so0sten Petition beantragt der Magistrat in Freienwalde, bie baldige Emanation einer Ablösungs⸗Ordnung der Jagdgerechtig⸗ keit zu erbitten. . ͤ

Bei der Diskussion über den Gegenstand herrschte eine Mei- nungsverschiedenheit darüber, nach welchen Vorschriften derselbe über⸗ haupt beurtheilt und behandelt werden könne?

Einige Mitglieder glaubten die geseßzlichen Bestimmungen über bie Ablösung von Dienstbarkeiten auch hier in Anwendung bringen zu müssen; andere wollten die Jagdgerechtigleit nicht als ein Servi⸗ tut, sondern als ein aus dem Eigenthum sließendes Recht betrachtet wissen, noch andere stellten die Meinung auf, daß die Ablösung der Dit gere dn len bisher nur aus dem Grunde für unzulässig erklärt worden, weil dadurch

1 . Ruin der Jagd unausbleiblich herbeigeführt werben würde,

und ) die Grundsätze, nach benen die Ablösung erfolgen solle, schwer festzustellen wären. ;

Für die ö, n, der Petition komme es daher nur darauf an, ob im Interesse der Landeskultur von Pommern ein dringendes Fir i f i zur Ablösung vorwalte, was indeß keinesweges der

all sei.

Die hierauf zur Abstimmung gebrachte Frage:

Soll der Petition Folge gegeben werden? wurde mit 29 gegen 16 Stimmen verneint.

Die 6ßste Petition enthält den Antrag der Kreistags⸗Versamm⸗ lung lauenburger Kreises, daß der Landtag an des Königs Majestät die Bitte richten möge:

die Kapitalien zum Bau der Eisenbahnen auf andere Weise als

durch Actien herbeischaffen zu lassen, indem auf diesem Wege den

dkonomischen, industriellen und merlantilischen Uniernehmungen solche

ö ganz entzogen würden.

er Petition war ein Aufsatz beigesügt, welcher die Nachtheile

schilderte, die dem Handel und der Faß, jeder Art dadurch er⸗ wachsen, daß beiden die Kapitale entzogen und Eisenbahn - Unterneh- mungen zugewandt werden, verbunden mit dem Antrage:

daß der Staat die künftigen Eisenbahnbauten selbst ausführen und . 9. . erforderlichen Mittel durch Anleihen im Auslande beschaf⸗

en möge.

Der Landtag hat die Wichtigkeit des üibrigens schon in ver- chiedenen Schriften beleuchteten Gegenstandes nicht verkannt, eben o wenig aber ein Mittel aufzufinden vermocht, wodurch das Zuströ⸗= men der Kapitalien zu den fraglichen Unternehmungen, wenn dieselben nicht erheblich , . werden sollen, gehindert werden könnte. Denn der im Aussaz gemachte Vorschlag, neue Staatsschulden zu kontrahiren, ist nach dem Gesetz vom 17. Januar 1820, welches die dag un von Reichsständen voraussetzt, unausführbar; ein ander- wehger besimmter Vorschlag is abe in der Petltion seibst nicht ge⸗ macht, möchte auch, wie bereits erwähnt, schwer zu sinden sein, wes⸗ halb der Landtag sich sür die Zurückweisung der Petition aussprechen

mußte. 93 der 56sten Petition übergiebt das Haupt- Direktorium der pommerschen ökonomischen Gesellschaft einen Vorschlag über zweckmä⸗ ße Verfolgung des in , , in der Provinz Pommern, um alle deshalb gehegten Wünsche möglichst zu befriedigen. Der Vorschlag geht im Wesentlichen dahin: daß des Königs Majestät gebeten werde, eine Million Kassen⸗An⸗ weisungen neu anfertigen zu lassen und ie, Ge, gegen ein von derselben auszustesiendes Anerkenntniß zum Bau neuer Kunsistraßen zu überweisen. Von . Summe soll zu jeder künstig zu bauen⸗ den Chausseemeile ein Beitrag von 20, 000 Rthlr. gezahlt werden, und sollen zur nöthigen Ausgleichung alle diejenigen, welche bisher mit der Staats⸗Prämie von 10, 006 Rthlrn. und dem ovinzial⸗ Zuschuß von 5060 Rthlrn. e. haben, einen Nachschuß von 5000. Kthlrn. pro Meile erhalten. Die Deckung der lontrahirten 2 wird in der Art bewerlstelligt, daß die bim so lange es erforderlich ist (etwa bis . Jahre 1860), statt der 9 be reits aufgebrachten 25, 000 Rihlr., vom 1. Januar c. ab säührlich bie Summe von 50, O0 Nthlrn. r, . Dabei wird auf einen Zuschuß von Seiten des Staais von 250, 006 Rihirn. gerechnet. dem HBegleitschreiben ist bereits angeführt, daß der Pian sowobl den höheren Behörden, als dem Rönimunal- Landtage von Alt- Pommern, zur weiteren Prüfung und Beschließung vorgelegt wor= den, weshalb der erm ge Provinzial Landiag um so mehr ge⸗ glaubt hat, den Erfs . welchen die Sache in diesen Instanzen haben wird, abwarten zu müssen, als er sich nicht verhehlen konnte, daß

*

das ert d 6 v den 22 2 26. 3

Materialien zu einer y

Provinz Schlesten.

Breslan, 16. März. vom 13. 1 Die

In der 29st en Plenar. gelangte zur Berathung: en esition des Abgeordneten für

weitiger Verwendung des Sieuer⸗ Erlasses von ö

e Petition beantragte, daß der Antheil des Cina m e , zur Dispo

kuf jede Rom. *. sttion der einzelnen

Ehen werde, Behuss der Erleichterung der Abgaben der

teuerllassen.

Der referirende Ausschuß war zwar damit ei

eine solche Maßregel immer =, n Einfluß au *. 1

Volkaklasse ausüben würde, als die

glaubte aber, daß die dem Steuer⸗Erlaß zum Grunde

reiche Absicht Sr. ** bes Köni

rmãßigung 2 Salm e gs noch begannen n

werden würde, wenn die durch den Steuer⸗Erlaß sich heran

Summe nicht auf die einzelnen Kommunen, sondern auf die va denen Kreise vertheilt, diesen aber überlassen würde,

Besten des Kreises, Wege zu verwenden, und beantragte bitten, die seit zwei Jahren bestehende

wieder auszuheben und die Verwendung durch die Kreis Van iin zu keinem Kreis verbande gel

lungen zu genehmigen, wobei der den Stadt Breslau die Summe sein würde.

zur

diesch

namentlich zur Verbesserung der Communz ed

demnach, Allerhöch Ermäßigung des Saln

eigenen Dia position z

Gegen die Ansicht des Ausschusses wurbe hervorgehebn,

durch jenen Vorschlag der ärmeren la

sse, namentlich in den Ei

wenig geholfen werden würde, daß die Herabsetzung des Sch

dankbar anerkannt worben, daß die Bevölkerung er

nach dern

treten inne geworden, wie hoch derselbe früher gewesen, eine &

nee,, Eine solche Maßregel durch Anträge

desselben einen durchaus üblen Eindruck machen des Landtages herbeins sei überaus bedenklich, wenn aber eine Abänderung beantragl n

solle, würde ein Erlaß der niedrigsten Klassensteuer - Stuse an messensten sein und der ursprünglichen Ansicht Sr. Majestät in

nigs am meisten entsprechen. Aber auch

ohne die 1 4

Steuer Ermäßigung würde vielleicht ein fernerer Steuer- finden können, da die Finanzen des Staats sich in blühemn

stande befänden und insbesondere in preises bei vermehrtem Absatz die

Folge der Ermäßigung bey Gru . Le * gt

als gefallen sei. Die Ermäßigung der Klassensteuer sei üben Auge zu behalten, weil dieselbe, im höchsten Grade drüdend, n ke sen Grundlagen beruhend, an sänglich als eine nur vorübem

ezeichnet sei. Summen in den Kreisen würden eben

Die verschiebenartigen Verwendungen der

falls große Nachtheile

führen, und die schon stattfindenden Verschiedenartigkeiten in ba

vinzen würden auf die Weise übertragen werden und so der e

Einheit neue Hindernisse in den Weg l

egen.

Im Sinne des Ausschusses wurde noch bemerkt, daß der h

Weg, der dürftigen Bevölkerung zur Hülfe zu kommen, Arbeit zu verschaffen, indem die Arbeltelraft das .

des Armen ses. Die unter die Kreise

zu ertheilenden

stände würden am sichersten über , Verwendun

Summe urtheilen können. Nach dieser der Landtag: 1) die

ausführlichen Debate h etition selbst zurüczuweisen;

2 den Vorschlag der Aufhebung der seit zwei Jahren hes⸗ Salzpreis⸗ Ermäßigung nicht zu befürworten Unb

3) den Vorschlag des Ausschusses se zulehnen. 2) Petition eines Schiedsmannes

anderen Städten, das Schiedsmanns⸗Institut

3 Ausschuß war der Meinung, daß d ei,

genommen worden war, ein anderer Theil aber durch . Landtags- Abschied vom 30. Dezember 1843 seine Erledignnn

inem ganzen Inhalte nah zu Rosenberg und n

gem en ieselbe als erledigt zu ben

da ein Theil der Petition durch den Antragsteller selbs

den Aln

unden hätte, welcher Ansicht der Landtag beipflichtete.

Es . hierauf zum Vortra 3) fün

narwege betreffend.

Der reserirende Central⸗Ausschuß sprach seine Ansicht dahin aus gegen jene Gesetze einzulegen sei, wel

1) eine Verwahrun selben, der Vorschrift sub III. 2

5. Juni 1825 wegen Anordnung der Provinzialstände in

Petitionen wegen Aufhebung der Gesetze vom Y. 1844, die Absetzbarkeit der Richter und Anwälte im Di

des allgemelnen Geseßth

den Landtagen nicht , ,. .Mãä

Y durch die Gesetze vom 2

3) in diesem neu begründeten Zu hängigkeit des Richterstandes zu

4 Allerhöchstenorts zu bitten sei, durch eine Declaration K

setze vom 29. März 1844 als

nicht anwendbar zu erklären und rüclsichtlich bieser den fin

rz 1814 eine Veränderung ] den früheren Zustand stattgefunden hab

e 3 stande Gefahr für bie ll erkennen und demnach

auf die richterlichen H

esetzlichen Zustand wieder herzustellen, es daher bei der f. des Allgemeinen Landrechts und der Allerhöchstn binets⸗ Ordre vom 21. Februar 1823 zu belassen.

Die in Gemäßheit des Referats gestell

Beschließt der Landtag eine Verwahrung gegen die Ge

29. März 1844 einzulegen, wei

te Frage: st 1 dieselben, der Vorshn

Il. 2 des Allgemeinen Gesetzes vom 65. Juni 1835 Anordnung der Provinzialstände zuwider, den Landlagtn zur Begutachtung vorgelegt worden?

wurde ohne erhebliche Dislusston geg bejaht.

Hierauf trug in Folge früherer Anmeldung

en eine dissentirende e ein Mig

Ritterschaft einen umfassenden schriftlichen Aufsaß über den .

rathung gezogenen Gegenstand vor.

Ein anderes Mitglieb der Ritterschaft, die Gedie lichkeit des vorgetragenen Aussaßes vollkommen an

enheit ns g ennenb, em̃m

der Sache selbst, mit den im Aussatz entwickelten Grundsätzen eintg

den zu sein, und daß er bei det Berathun her dem Landtage vorgelegt worden w gestimmt haben würde. und der

beregten antworten. Es lasse

ie Gesetze wären nun aber einm

tandpunkt gegenwärtig ein anderer, indem jez!

Frage ab sei, ob sie zurlik genommen werben sollten ?. Wam esetze so überraschend erlassen worden, lasse sich

in dieser Beziehung nur sagen, d

lber jene Geseßze, wem ren, jedenfalls gegen de

. überraschende Urtheilssprliche der Gerichtohdfe in der siehten gi

Vorschein gekommen wären.

diesen würde vielleicht die Veranlassung zu jenem Ces suchen sein. Eine Modification der gedachte d Penston bis nach erfolgter Begutachtung derselben durch die

Stände würde zu erbitten sem. (Schluß in der

n Gesetze, deren

Beilage

3

euer Beträge würden keinesweges unbedeutend er da auf die n Gale hen eine Summe von 300, 000 Rihlr. fallen würde. Di n

, n

gon Seiten des Ausschusses wurde die Gesährdung ber Unab- sakeit bes Richterstandes durch die fraglichen Gesetze hervorgeho⸗ z werde dadurch allgemeines Mißtrauen gegen alle Richter ichen und sich bis zur höchsten Potenz steigern. Erträglicher sei

nner noch, sich widersprechenden und nicht zu rechtfertigenden Ur

prüchen zu unterwerfen, als die Unabhängigkeit des gesammten saandes gefährdet zu sehen. . Ein fest begründeter Rechtszustand sei durchaus nöthig, nicht blos uf persönlicher guter Meinung beruhender, so hohes Vertrauen n bie leitenden Persönlichkeiten gesetzt werde. bie erwähnte Vermuthung, als ob einige einer bestimmten Klasse Staatsbürgern nachtheilige uh er, jene Gesetze veran- laßt hätten, wurde lebhaft bestritten und die Bemerkung hinzuge⸗ siz, daß, wenn eine solche Ar&gumentation möglich, jene Gesetze n Recht . zu nennen wären. Der Landtag beschloß demnach, mit Ausnahme einer bissentiren-⸗ timme: e len Ortes durch eine Declaration die Geseßze vom 2. März als auf die richterlichen Beamten nicht anwendbar zu erklä⸗ mn und rücksichtlich dieser den früheren geseßlichen Zustand Aller= nädigst wiederherzustellen, es daher bei den Vorschrfften des Allg. drechts * der Allerhöchsten Kabinets⸗-Ordre vom 21. Februar 18633 zu belassen. e n nn der Städte trug hierauf einen schristlichen Aufsatz miber die Ausdehnung der Aufhebung der Gesetze vom 29. März j auf die ge ,, . Ein Mitglied der Ritterschaft machte darauf aufmerksam, wie am öProvinzial- Landtage bei der Berathung des demselben vorgele⸗ wen , n und namentlich hinsichtlich mehrerer in ssebhen allegirten Bestimmungen wegen der Dienst⸗Entlassung von nuten auf administrativem Wege, die Abneigung der Stände ge⸗ hiese Art der Dienst⸗Entlassung im Allgemeinen . zn sei. Da es überhaupt zu den . Gütern des Men⸗ gehöre, nur durch einen Richter gerichtet zu werden, bem dRiebenrücksicht fern ist, so sei auch hier die sich dar⸗ unde Gelegenheit zu ergreifen, mit Bezugnahme auf den früheren schuß wiederholt auszusprechen, daß überhaupt eine Abe un e⸗ die administrative Absetzbarkeit von Beamten vorwaste. * gbchnung der Aufhebung der beregten Gesetze auf die Justiz- nmsarien wurde mehrseitig befürwortet und wünschenswerth er= let, dieselben höher gestellt zu sehen. ; ; dagegen wurde angeführt: daß die Justiz-Kommissarien den hienlihen Beamten nicht gleich zu stellen wären, indem man erste⸗ nicht wie Letzteren sich zu 6 genöthigt sei, sondern jene hlen könne. Uebrigens sei die Gesetzgebung init dem Gedanken hhästigt, das Geschäft der Justiz⸗Kommissarien frei zu geben; auch bees, ungeachtet der bisherigen geseßlichen Bestimmungen, an hiigen Jussiz⸗-Kommissarien bisher nicht gefehlt. Bie Frage: cb in einer besonderen Petition zu bitten sei, daß auch der Stand der Justiz⸗Kommissarien von den Bestimmungen des Gesetzes vom D. März 1814 auggenommen und dem Richkerstande in bieser Be⸗ lichung gleichgestellt werde? n mit 50 verneinenden gegen 35 bejahende Stimmen abgelehnt. Dez eben erwähnte Mitglied der Ritterschaft erhob hierauf den

wureg:

ber Landtag möge bei dieser Gelegenheit seine Abneigung gegen die Absetzbarkeit der Beamten im Allgemeinen im Verwaltungs⸗= 9 aussprechen. . ̃

agegen wurde erwähnt, daß die Stellung ber Verwaltungs⸗

mien eine ganz andere sei, als die der Richter; die Kraft der Bierung werde durch die Unabsetzbarkeit der ersteren im Verwaltungs⸗ ze geschwächt werden, es sei diese Maßregel mit der ganzen Organisa⸗ ünverträglich und ständen ihr die Verwaltungs- Prinzipien aller Raten entgegen. Für den Antrag wurde noch bemerkt, daß der⸗ Vorzug, ö. dem Geringsten im Volke zustehe, auch den Beam⸗ zu sichern sei.

Der oben erwähnte Antrag wurde mit 46 gegen 39 Stimmen , Schließlich wurde das Referat über die in der 21sten Plenar— wu arri legt Petition: die Gewerbesteuer der Handwerls-Wittwen betreffend,

hmals zum Vortrag gebracht, wegen deren die desinitive Beschluß— sme noch ausgesetzt worden war. .

„In Folge eines der Versammlung mitgetheilten Reskripts der snigl. Regierung in Breslau überzeugt sich die Versammlung, daß burch diese Petition beregte Gegenstand erledigt sei.

t Nhein⸗Provinz.

„Auf die Eingabe, welche nach dem i' der Tten Sitzung des inischen Provinzial-Landtages von demselben gefaßten Beschlusse lg. Pr. Ztg. Nr. 68.) über das Ministerial Restript vom Dezember v. J., in Betreff der Veröffentlichung der Landtags⸗ handlungen an des Königs Majestät gerichtet worden, ist nach— zender Allerhöchster Beschtid ergangen:

ir . Wilhelm von Gottes Gnaden König von

r heilen

eußen ꝛc. ꝛc. „Unseren getreuen Ständen auf deren Eingabe vom 22sten M. hierdurch Folgendes zum Bescheide:

Die Stände sind nicht in Zweifel über das richtige Verständniß seres Bescheides vom 39. Mai 1343 dahin: deß derselbe dem Landtags- Kommüissarius die Genehmigung, also tuch die Versagung des Abdrucks ber Landtags⸗Berichte vorbehält.

Der Maßstab, welchen der Landtags Kommissarius hierbei in lug auf den Inhalt und die Fassung anzulegen hat, ist im Ein ße mit dem gedachten Bescheide in dem mit Unserer Genehmigung enen Reskripte Unseres Ministers des Innern vom J2. Dezem= v. J. ganz richtig bezeichnet.

Die seit der eröffentlichung von Landtags⸗Berichten bestehende, diesem Reskripte lediglich erneuerte Vorschrift in Bezug auf den punkt der Veröffentlichung hindert die Vollständigkeit der Mit- ungen durchaus nicht und steht eben so wenig mit dem Bescheide ai 1843 ini Widerspruch. r

Wir lönnen daher, indem Wir auf die beiliegende Denkschrift ties Ministers des Innern verweisen, der Bitte Unserer geircuen linde um ufhebung der Bestimmungen zu 2, 3 und 65 des ge⸗ ten Restripts nicht' stattgeden.

Berlin, den 135. März 1815.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

262 (gez) Prinz von Preußen. H von . von Nagler. Rother. Eichhorn.

Thile, von Sadbigny. von Jülo w. von Bodel schwingh.

haf zu zern Graf von Arnim. Flottwell. Ühden.

n L kum Provinzial⸗-Landtage der Rhein= rovinz versammelten Stände. ——— HC

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

433

Donnerstag den 27 sen Marz.

Nichtamtlicher Theil. Inhalt.

Inland. Provinz Schlesien. Weiteres über di t . rn o Verbindung. Rhein⸗Pro vin * nl r rl 8

Hesterreichische Monarchie. Wien. General Lieutenant Crossard .

Rußland und Polen. St. Petersburg. Die neut ,. Organisation im Königreich Polen. Wich im Kommando der Cita- dellen von Warschau und Iwangorod.

Frankreich. Paris. Maroltanische Nachrichten. Schreiben aus Paris. (Die geheime und offene Abstimmung.)

Großbritanien und Irland. Unierhau z. Dotation des latholi⸗ schen Seminars in Maynooth. Erklärung Peel's über das Verfahren 2 16. , de. rr 6e Enischädigung für die gezahl⸗ ü erzölle. Untergang zweier Schiffe. i .

Vie selan z, ö 3 tr 1 pr elgien. reiben aus Brü ssel. (Organisalion der Armee; die Er= höhung der Getraidezölle; das Fasten · Mandat des aposiolischen Vilars

& Ser nn thum Neuchatel. u

. ürstenihum Neuchatel. Unterstützung des Professors Agassiz zu ciner wissenschasilichen Reise. en. 6,

Portugal. Lissabon. Bauern⸗Ausstand in Minho. Fest des päpst= lichen Internuntius. Aufhebung der privilegirten Gerichtsbarlein für Fremde. Graf Avillez 4. Die Kammern. Agiotage.

Mexiko und Texas. London. Santana. E einher Kongreß.

Inland.

Provinz Schlesien. 21. März. Der in dem Artikel der Breslauer Zeitung über die Entdeckung einer hochverrätherischen Verbindung in Schlesien erwähnte Mann gebildeten Standes, wel⸗ cher von einem geständigen Theilnehmer als Urheber bezeichnet wird ef. Allg. Preuß. 59. Nr. 83), ist auf Verfügung des Unter⸗ suchungs⸗Richters nach Berlin abgeführt worden.

Rhein⸗Prgvinz. Die Rh. u. M. Ztg. meldet aus Ob er⸗ wesel vom 21. März, sechs Uhr Abends: „Nachdem die Eisdecke des Rheins heute während zwei Stunden in Bewegung gewesen, stellte sich dieselbe um 11 Uhr Mittags zwischen hier und St. Goar wieder fest. Das Wasser, welches schon vorher in die Stadt drang, schoß nun pfeilschnell hinein und überschwemmte einen Theil derselben. In den Häusern der unteren Straße steht das Wasser 5 bis 6 Fuß hoch. Durch den raschen Andrang bes Wassers wurde nicht unbedeu⸗ lender Schaden verursacht, da viele Einwohner die Räumung der Keller entweder gar nicht oder nur theilweise bewerkstelligen konnten. So eben sieht man oberhalb unserer Stadt blankes Hafen und der Rhein ist, dem Vernehmen nach, von dort bis Mainz vom Eise frei; das Eis der Nahe soll noch fesistehen.“

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 16. März. Am 13ten d. M. starb zu Wien am Schlag⸗ flusse der General- Lieutenant Baron Crossard, welcher sehr jung aus⸗ gewandert, den meisten Feldzügen des Revolutiong-⸗Krieges in fterrei-= chischen Diensten beigewohnt und das Theressen⸗Kereuz erworben hatte. Später focht er in Spanien, begab sich im Jahre 1812 nach Rußland, machte die Kriege bis i814 ale Sberst in Generalstabe mit und trat nach der ersten Restauration wieder in die französische Armee, aus welcher ihn die Ereignisse des Jahres 1830 vertrieben. Seine etwas volumind⸗= sen Memoiren enthalten manchen guten Beitrag für das Spezielle der neueren Kriegsgeschichte. ;

Nussland und Polen.

St. Petersburg, 18. März. Die hiesigen Zeitungen pu⸗ bliziren jetzt die Kaiserliche Verordnung, durch welche unterm 21. Au- gust v. J. das Königreich Polen eine neue Eintheilung, in 5 statt der früheren 8 Gouvernements, erhalten hat, die mit Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist. Der betreffende Uktas stüßzt sich auf Artikel 19 des am 14. (26.) Februar 1832 dem Königreich Polen verliehenen organischen Statuts, wonach die alte Cintheilung dessel— ben nur so lange bestehen sollte, bis etwa für das allgemeine Beste dieses Landes in der Folge irgend eine Abänderung darin nöthig schiene. Die neue Eintheilung selbst, in die Gouvernements War? la, Radom, Lublin, Plozk und Augustowo, ist schon früher ge⸗ meldet.

Durch Kaiserlichen , . vom 13ten d. wird der General⸗ Lieutenant in der Suite der Artillerie, Baron Rönne J., wegen Kränklichkeit von dem Kommando der Alerander-Citadelle zu Warschau entbunden, zum Senator in den warschauer Departements des diri⸗

irenden Senats ernannt und ihm zugleich ein sechsmonatlicher Urlaub ins Ausland zur Wiederherstellung seiner Gesundheit ertheilt. Zum Kommandanten der Citadelle von Warschau ist der General-Lieute⸗ nant in der Suite der Armee, Graf Simonitsch, bisheriger Komman⸗ dant der Citadelle von Iwangorod (Zamosc), bestimmt, auf welchem Posten derselbe durch den General⸗Lieutenant Oldenburg, vom Genie⸗

wesen, ersetzt wird. Frankreich.

Paris, 21. März. Die zwischen Marokko einerseits und Schweden und Dänemark andererseits noch schwebenden Detail⸗Fragen ihrer im Wesentlichen ausgeglichenen Differenzen werben, wie der Moniteur parisien meldet, durch die Vermittelung der Konsuln von Frankreich und England erledigt werden, welche auch die Auf⸗ hebung des Tributs zu Stande gebracht. Der Tod des bisherigen englischen General-Konsuls zu Tanger, Herrn Hay, wird den Stra⸗

azen zugeschrieben, die derselbe auf einer Reise nach Larache bei . schlechtem Wetter zu bestehen hatte. Der Pascha von Larache, Sidi. Busselam, meldete in einem Schreiben vom 18ten dem fan l h Konsul, daß der Kaiserliche Bevoll⸗ mächtigte, der die Gränzfrage mit General Delarue reguliren soll, nach lischda abgegangen sei. Der Kaiser ließ zugleich seine Zufrie= denheit über die Wahl des Generals Delarue und seinen Wunsch zu erkennen geben, diese Sache baldmöglichst und zur Befriedigung Frank⸗ reiche erledigt zu sehen. Auch wurde versichert, daß der n, sich allen feindlichen Aibsichten Abd el Kader's widersetzen und den Emir aus sei⸗ nen Staaten vertreiben wolle. Der Kaiserliche Prinz Muley Soliman soll bereits mit Truppen aufgebrochen sein, um seinen Einfluß über die Stämme, die sich noch nicht unterworfen haben, geltend zu machen und sich, wo möglich, Abd el Kader's zu bemächtigen, der in der Nähe der Gränze, an den Ufern der Maluia, mit 600 Reitern und 1000 Mann . unter den Stämmen der Beni⸗Massem und der Emtaya's, die man marollanischerseits noch nicht zur Üinterwerfung und Tributzahlung zu bringen vermocht, sein Lager aufgeschlagen hatte.

x Paris, 21. März. Die Opposition sieht bereits jetzt mit Schrecken, welch' schlechten Dienst sie sich selbst erwiesen, indem sie für gewöhnliche Fälle bei Abstimmung über ein ganzes Gesetz Oeffent⸗ lichkeit verlangte. Die vorgestrige und gestrige Abstimmung durch

Theilung haben höchst bezeichnende Resultate geliefert. Es war bisher fast beispiellos, daß irgend ein Geset rern! das geheime Skrutin ohne eine ansehnliche Zahl schwarzer Kugein botirt ward, denn viele Oppositions Mitglieder waren zu einer Art negativer Maschine ge⸗ worden, deren ganzes Thun darin bestand, eine Kugel gegen jedes Geseß, welches auch sein Zwed sein mochte, in die Urne zu werfen. Jeßt, wo es gilt, öffentlich zu stimmen, wo Jeder sehen ann, in welche Urne der Abstimmende seine Kugel wirft, wagen es offenbar die bezeichneten Oppositions Mitglieder nicht mehr, dem gesun⸗ den Menschenverstande zuwider selbst gegen die einfachsten Geseße zu stim⸗ men. Die Kommission der Kammer beantragte, für die Wohlthatigkeits⸗ Anstalten 100, 000 Fr. mehr zu bewilligen, als die Regierung verlangt hatte, wogegen mehrere Redner sprachen. Man hätte nun annehmen sollen, daß diese auch gegen die beantragte Kredit⸗Erhöhung stimmen! wür“ den. Keinesweges: unter 233 Abssimmenden wagte es ein einziger, seine Stimme dagegen abzugeben. Mit ber geheimen Abstimmung hätten sich sicher wenigstens . Stimmen dagegen ergeben. Die öffentliche Abstimmung wird also ein wahres Hemmniß für das Trei⸗ ben jener Opposition, die alle Staatsweisheit und politische Klugheit in dem Grundsaße zusammengefaßt glaubt, daß man immer und über⸗ all der Regierung enigegen arbeiten müffe. Gegen ein offenbar und materiell gutes Gesetz stimmen, konnte man wohl unter ber Decke wagen, aber Niemand will sich offen damit lächerlich machen, weil das Lächerliche nirgends sicherer tödtet als in Frankreich.

Großbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 19. März. Nach Erledigung mehrerer Geschäfte formeller Art wurden dem Premier ⸗Minister einige Fragen vorgelegt, welche das Haupt⸗Interesse der heutigen Sitzung bilden. Sir R. Inglis, das hochlirchiche Mitglied für ed ver⸗ langte in Betreff der von der Regierung beabsichtigten Maßregeln für

die Erziehung der Katholiken in Irland zu wissen, ob die erhöhte

Geldbewilligung für das Maynooth- Kollegium in Form einer Vill vor das Haus gebracht oder die römisch⸗katholischen Institute über⸗ haupt sogleich für die Dauer geordnet werden sollen. So ungern Sir R. Peel die einzelnen Punkte seiner Maßregel im voraus be⸗ kannt machen wollte, erklärte er dennoch, daß er allerdings in der Sache des Maynooth-Kollegiums und anderer akademischen Institute für Irland eine Bill einzubringen gedenke, aber nach Annahme seines Vorschlages dem Hause den Rath ertheilen werde, die Geldbewilligung für die Dauer zu gewähren und nicht von der jährlichen Diskussion abhängig zu machen. Die Bewilligung der jährlichen Unterstützung für die Presbyterianer stehe übrigens dem Prinzipe nach mit ber Do⸗ tation der katholischen Institute ganz gleich und er sehe leinen Grund, warum auch diese nicht gleich für die Dauer gewährt werden könnte.

Eine andere Frage richtete Herr Aldam an ben Premier⸗Mi⸗ nister in Bezug auf die angeblich grausame Behandlung ber durch die Kreuzer ,. und in Freiheit gesetzten Sklaven, welche die letzte Botschaft des nordamerikanischen Prästdenten an das Re⸗ präsentantenhaus der Vereinigten Staaten belanntlich einer so stren= gen Rüge unterworfen hatte. Herr Aldam wünschte zu wissen, ob die Behauptung des Präsidenten der Vereinigten Staaten, daß der Zustand der befreiten Afrikaner in den britischen Kolonieen nicht besser sei als Sklaverei, einen Grund habe. Sir R. Peel erwiederte, es sei ihm angenehm, daß diese wichtige Frage in Anregung gebracht worden wäre. Es sei aber zu bedauern, daß der Präsldent der Ver⸗ einigten Staaten in einer förmlichen Botschaft über den Zustand der mit großen Kosten Englands befreiten Neger spreche, ohne vorher sich ge⸗ hörige Kenntniß von der wahren Lage der britischen Kolonieen verschafft zu haben. Er müsse eben so noch ferner erklären, daß, wenn der Prässbent es für angemessen erachten wollte, eine Kommisston nach den west⸗ indischen Kolonieen zur Untersuchung des wahrhaften Zustandes der einstigen Sklaven abzuschicken, die englische Regierung bereit sei, diese Untersuchung nach Kräften zu erleichtern. Wenn die Botschast aber nun behaupte, die aufgebrachten Neger würden nach den westindi⸗ schen Kolonieen zurückgeführt und unter dem Namen von Lehrlingen wieder zu Sklaven gemacht, so sei dies eine Unwahrheit, da der Lehrlingszustand schon lange aufgehoben sei und kein Neger mehr als Lehrling gehalten werden dürfe. Der von Afrika nach Westindien gehende Neger, welcher von den Kreuzern aufgebracht sei, wäre frei und besäße die Rechte eines freien Mannes. Was das Verfahren der britischen Kreuzer anbetreffe, so würden die an der Küste Afrika's aufgebrachten Sklavenschiffe nach Sierra Leone geführt und hier dem in Freiheit gesetzten Sklaven ohne den geringsten äußeren Zwang überlassen, ob er an die freie Arbeit nach den westindischen Kolonieen gehen wolle. Würde ein spanischer Sklavenhändler durch die Kreuzer aufgebracht, so müsse derselbe nach einem spanischen Hafen geführt werden, sür welchen Fall England einen Agenten in Havanna habe, welcher die befreiten Sklaven in Empfang nehme. Dieselben würden durchaus keinem Zwange unterworfen und, wenn sie es wünschten, als freit Männer nach der Küste Afrika's zurückgebracht. Nach dem Vertrage mit Spanien sollten allerdings die aufgebrachten Neger auf ihren Wunsch als Lehrlings⸗Arbeiter auf den britischen Kolonleen beschäftigt werden, aber dieser Vertrag sei 1835 abgeschlossen, als ein foicher Lehrlingszustand für die emanzipirten britischen Neger noch bestand, und jene Bestimmung könne deshalb jetzt keine Anwendung mehr finden, da dieser Zustand aufgehoben sei. In dem Vertrage mit Brasilien sei stipulirt orden, daß die aufgebrachten Sklaven demjenigen Lande überwiesen werden sollten, welchem das Sklavenschiff angehöre, aber England habe sich nicht eher zu dieser Bedingung verstanden, als bis Brastlien sich anheischig machte, die fortgenommenen Schwarzen in Freiheit zu setzen. Somit seien, schloß der Minister, scmmtliche Behauptungen in der Botschaft des amerikanischen Präsidenten un⸗ richtig, und nur den einen Punkt, daß der Sklavenhandel mit briti⸗ schem Kapital noch fortbetrieben werde, halte die Regierung für wich⸗ tig genug, um ihre Aufmerksamkeit darauf zu richten.

Lord Ingestrie las hierauf einen Brief des bekannten Capitain Warner vor, welcher das Geheimniß seiner Zerstörungsmaschine der Regierung mittheilen will, falls eine unparteiische Prüfungs⸗Kommission ernannt und er für seine ki mn. sowohl wie für das Experiment entschädigt werde. Dasselbe soll sich bekanntlich auf die Zerstörung eines Linienschiffes in einer Entfernung von 5. engl. Meilen erstrecken Sir R. Peel erwiederte, daß die Regierung dem Wunsche des Ca- pitain Warner willfahren wolle, falls derselbe eine solche Wirkung sei⸗ ner Maschine im voraus wahrscheinlich machen könne. .

Das Haus konstituirte sich hierauf zum Comité über die Einfuhr⸗ Zoll⸗Akte, deren Klauseln nach Verwerfung zweier unbedeutender Amendements angenommen wurden.

London, 20. März. Der General⸗Zoll⸗-Direktor hat a Nachweisungen über die Quantität des in Entrepot lagernden Zuckers verlangt, und man sieht dies als die Einleitung zur Entschädigung der Kaufleute an, welche durch die plötzliche Reduction der Zuckerzölle benachtheiligt werden würden. .

Die im November und Dezember v. J. von Liverpool nach New⸗Nork abgegangenen Paketschiffe „United Staates“ und „England“