1845 / 89 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

etriebes unbebingt aufzuheben und unter vora ehter

der Bedingung des Grundbesitzes die Erm .

des Werthes des Letzteren, wie von der Stadt Danzig gewünscht

wird, zu befürworten, weil ein Crises Vermögen von den

Stände - Abgeordneten in allen Ländern gefordert werde, auch

in mehrfacher Hinsicht an und für sich , 6e und die

Wertheverträge, welche das Gesetz vom 1. Juli 1 ür das Be⸗

sitzthum der Abgeordneten der Städte bestimme, durchaus nicht zu

hoch erschienen. Dagegen fand der Vor gig allgemeinen Beifall, sich dafür auszusprechen, daß die Dauer des Grundbesißes auf einen dreijährigen Jeitraum beschränkt und dem Gewerbebetriebe, der damit geseßlich verbunden sein soll, jedes anbere Einkommen geg estellt werde, indem man annehme, daß durch eine solche Modi⸗

. der Wahlbedingungen unsere jetzige Verfassung im Wesent⸗

ichen gar nicht berührt und der Zweck: den Städten in der Wahl

ihrer Abgeordneten auzreichende Erleichterung zu gewähren, vollstän-⸗ dig erreicht werden würde. ; ̃ ö 2 beschließt daher einstimmig, eine Denlschrift an

Se. Majestät den König zu richten, in welcher die Bitte ausge⸗ rochen wird: ; e, .

9 94 Allerhöchstderselbe geruhen möge, für die Wahlfähigkeit der Abgeordneten der Städte dreijährigen Grundbesitz und überhaupt ein Einkommen für hinreichend zu erklären, welches zum landüb⸗ lichen Zinsfuße kapitalisirt, mit dem Werthe des Grundbesitzes zu⸗ sammen, di le igen Werthsbeträge erreicht, welche das Gesetz nach Verschiedenheit der Städte für den Grundbesitz und das Gewerbe

zusammen bestimmt hat. 13) Ein Antrag des Magistrats und der Stadtverordneten⸗

Versammlung zu Danzig „auf Abänderung des Gesetzes in Betreff der Sonderung in Theile dahin, daß leßtere schon dann stattfinden kann, wenn die einfache

Stimmenmehrheit eines Standes sich dagegen erklärt“, —t

sindet leine Unterstützung, vielmehr ist man allgemein der Meinung, daß eine itio in Partes für erhebliche Fälle durch das Gesetz hin⸗ reichend gesichert ist, und wenn sie noch mehr erleichtert werden sollte, möglicherweise auch in minder erheblichen Fällen in Anwendung kom⸗ men, ja zu einer förmlichen Spaltung der Stände führen könnte. ine Petition macht bemerklich, daß die Provinzial⸗Synoden nach den bekannt gewordenen Ergebnissen derselben ihre Thätigkeit ewiß nicht auf die Hebung des kirchlichen Lebens beschränken, sondern . eine neue Gestaltung unserer evangelischen Landeskirche sich zum Ziele setzn würden. Die evangelische Kirche werde lediglich von den Beistlichen und der Regierung geleitet. Die Synoden haben den An⸗ trag gemacht, die lirchliche Gemeinde⸗Verfassung dadurch lebendiger zu gestalten, daß den Laien ein größerer Antheil an der Leitung des Hemeindewesens gewährt werde, und daß hieraus sich noch ein An⸗ theil derselben an den Synoden entwickeln möge. Dieser Antrag bleibe unvollständig, so lange die isi mn des Landes fehle, er sei gewissermaßen eine Frage an dasselbe, welche nur der Landtag beantworten könne, indem er eine gleiche Bitte an Se. Majestät richte.

Die Wichtigkeit dieses die theuersten Volks-Interessen berühren⸗ den Gegenstandes führte zu einer lebhaften Erörterung. Mit großer Spannung und nicht ohne Besorgniß habe man dem Zusammentritte der ersten Provinzial⸗- Synode entgegen gesehen. Wie sehr man aber auch gefürchtet hatte, es möchten in der Geistlichkeit sich extreme Bestrebungen kund thun zur allgemeinen Freude und Beruhigung trat unzweifelhaft hervor, daß die bei weitem größte Mehrzahi der Geistlichen unserer Provinz erfüllt war von gesundem und kräfti= gem Sinne und fern stand den Extremen der neuesten Zeit. Fest⸗ haltend an den Grundwahrheiten des Christenthums und des evan⸗ gelischen Glaubens haben sie jede Tendenz hierarchischer oder fröm⸗ melnder Art zurückgewiesen. Eingedenk jenes Prinzips der Refor⸗ mation, nach welchem dieselbe, so wie das Christenthum in seiner Entstehung, jedem Gläubigen den Eingang zum Allerheiligsten * stattet, und daß die Kirche ein Eigenthum aller ihrer Angehörigen sei, nicht der Geistlichen allein, hat die Synode darauf angetragen, daß Repräsentanten der Gemeinde bei den Kreis⸗ und Provinzial⸗Synoden zugezogen werden möchten. Die ganze Haltung der Synoden, und namentlich der letzte Antrag, hat die Sympathieen der Provinz ge⸗ wonnen. Da sich im Volke der Wunsch allgemein geltend gemacht hat, durch Gemeinde⸗Repräsentanten an den Berathungen und Be⸗ pöü en Über die kirchlichen Verhältnisse Theil zu nehmen, so hält es er Landtag für eine heilige Pflicht, in dieser höchst wichtigen Ange⸗ legenheit die Wünsche des Landes zur Kenntniß Sr. Majestät zu bringen und bittet Allerhöchstdieselbe mit großer Majorität:

baß nach dem Prinzipe der r, . Verfassung, bei allen Ver=

handlungen über kirchliche Gegenstände, von den Gemeinden er⸗

wählte Mitglieder zugezogen, sämmtliche Synoden aber aus densel⸗ ben und aus Geistlichen gebildet, und daß die Verhandlungen der

Provinzial⸗Synoden bei dem großen Interesse, welches ihnen ge⸗

schenkt worden, veröffentlicht werden möchten.

Folgende Anträge: .

1) die Verhandlungen sämmtlicher Kreis- und Provinzial⸗Synoden öffentlich mitthellen zu lassen; : :

2) den Censor der in Berlin erscheinenden evangelischen Kirchen⸗ ., huldreichst anweisen zu lassen, daß er für die Folge dieses Blatt strenger überwache;

3) durch Gesetz den Jesuiten den Eintritt in den preußischen Staaten zu untersagen;

4) eine Kirchen⸗Verfassung ins Leben zu rufen, wonach für die Folge bei allen Verhandlungen in Kirchen- und Glaubenssachen Gemeinde ⸗Mitglieber, von den Gemeinden durch freie Wahl hierzu bestimmt, zugezogen werden müssen;

veranlassen den Landtag zu nachstehenden Beschlußnahmen. .

Der Landtag hält die Veröffentlichung der Verhandlungen der Provinzial Synoden für genügend, indem in denselben die wichtigeren , welche in den Kreis⸗Synoben verhandelt worden, bereits enthalten sind.

Die Verschärfung der Censur in irgend welcher Weise zu bean- tragen, . der Landtag nicht für angemessen, obschon nicht verkannt werden kann, daß die evangelische Kirchen⸗FZeitung ausnahmgweise von der Censur ganz befreit sein scheine. Sie enthält so starke In⸗ veltiven gegen Personen, die eine ihr mißliebige Ric nf verfolgen, 1 die Censur⸗Vorschristen von ihr mehrfach überschrilten worden sind.

Die Jesuiten - Kollegien sind in den , . Staaten u. hoben. Da der Landtag die Besorgniß einer , lh derselben nicht für begründet hält, so glaubt er auf den betreffenden Antrag nicht eingehen zu dürfen.

Der vierte Antrag findet in dem obigen Beschlusse einer Denl⸗ schrift an Se. Majestät seine Erledigung.

Mehrere Petitionen beantragen, der Landtag wolle an Se. Ma⸗ jlestät die Bitte richten, daß die Besoldungsweise der Geistlichen durch Accidenzien und Kalende, als dem 19ten Jahrhundert nicht mehr an- gemessen, aufgehoben werde und an ihre Stelle eine Fixirung treten möge.

Die Antragsteller umfassen im Wesentlichen folgende zwei Punkie:

Die Natural Kalende sell durch einen fixirten Gelbbetrag ersehzt werden, und an Stelle der Stolgebühren eine verhältnißmäßlge Er⸗ höhung des baagren Einkommens der Geistlichen treten. egen die bisherige Einrichtung sind folgende Gründe angeführt:

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Man hört nicht selten von Geistlichen, welche die nachgesuchten Amtshandlungen verweigern, big sie mit ihren Gebühren Eee, 2 Es dem u ** des Volks, sieht dasselbe die eiligsten ug in Verbindung gebracht mit lediglich materiellen, oft an das Gemeine streifenden Forderungen. Man wird an den Ab⸗ laßkram zur Zeit der Resormation nert. Der Geistliche kommt durch die Zahlung der Siolgebühren in eine ganz unwürdige Stel- lung zu seinen Gemeinen, weshalb es zweckmäßig ist, ihn auch von der Verwaltung der Kirchenkasse zu entbinden. Er wird seinen eigentlichen Berufs Arbeiten und seiner Fortbildung entzogen, wes⸗ halb es wünschenswerth ist, ihm statt des . eine Rente auszuseßen. Die Gemeindeglieder beansprüchen, wenn sie die Kalende und andere Gebühren dem Geistlichen richtig und ünktlich geben, daß er ihre Schwächen beschönige, während es seine

flicht ist, gegen Vorurtheil zu kämpfen, mit Nachdruck auf die Aus⸗ ührung der erforderlichen Kirchenbauten, den regelmäßigen Schulbesuch u. s. w. zu halten. Die Gemeinden leiden unter der bisherigen Ein⸗ nice, sie gerathen leicht in Hader mit ihrem Seelsorger, die Stol- gebühren werden von ihnen zum Theil als Ablaßgeld betrachtet, wo⸗ durch dem Aberglauben Vorschub geleistet und sedenfalls die wohl⸗ thätige Wirksamkeit des Evangeliums gehemmt wird.

Hiergegen wirb Folgendes geltend gemacht:

Wenn der Geistliche eigennützig und unredlich ist, so wird sich auch ohne Kalende häufig Gelegenheit darbieten, seine Richtung auf eine für die Gemeinde sehr schmerzhafte Weise darzulegen. Wo er mit verständiger Schonung und Liebe bei Einziehung der Gebühren verfährt, da wird das gute Verhältniß zu seiner Gemeinde kleines⸗ weges getrübt.

Nur das Beichtgeld, zu dessen Entrichtung übrigens Niemand gezwungen werden kann, scheint lt s ß zu sein.

Wird dem Geistlichen die eigene Betreibung der Landwirthschast zu beschwerlich, so kann er das Land verpachten. Die Einziehung der Gebühren kann ihn aber eben so wenig, wie die Verwaltung der Kirchen⸗Kasse, seinem Berufe entziehen. Daß der Geistliche verleitet werden sollte, seine Pflicht zu verletzen, in ungebührlicher Beschöni=

ung von strafwürdigen Fehlern, kann wohl kaum befürchtet werden.

as Einkommen der Geistlichen wird durch Naturalien Lieferungen überhaupt sicherer gestellt, was zugleich den Gemeinden eine größere Erleichterung gewährt als Baarzahlungen. Wenn in den Pentionen als einziges Auskunftsmittel die . der Klassensteuer vorge⸗ schlagen wird, so würde eine derartige Abgabe, möchte sie gleichmäßig auf die ganze Provinz nach dem Bedürfniß für alle Geistliche ober in den einzelnen Gemeinden aufgebracht werden, sehr drückend er⸗ scheinen und keinesweges gern übernommen werden. Endlich ist nicht zu übersehen, daß nach den Mittheilungen des Königlichen Ministe—⸗ riums, welche den Ständen des 7ten Provinzial-Landtages vorgelegt worden, der bei weitem größte Theil der Geistlichen der nen ffn der qu. Anträge unüberwindliche Schwierigkeiten entgegengestellt hat.

Bei Erwaͤgung dieser verschiedenen Gründe glaubt der Landtag, daß die sehr . Erledigung dieser ganzen Angelegenheit sich am besten für die aus Geistlichen und Gemeinde⸗Mitgliedern zu bildenden Synoden eignen möchte, indem ohne den Beirath von Heistlichen sich nicht füglich über dieselben entscheiden lasse. Auf die⸗ sem Wege dürfte . der Antrag wegen Abschaffung des Klingsäckels , Berücksi gun finden.

Die Petition eines Abgeorbneten, daß statt der sogenannten Fleischkalende ein bestimmter Betrag an baarem Gelde an die evan⸗ gelischen Geistlichen im Oberlande entrichtet werden möchte, erscheint dem Landtage zur Befürwortung nicht geeignet, da die Feststellung

ewisser Preise für einen ganzen Landestheil bedenklich ist, es über⸗ n, jeder Gemeine freisteht, sich mit ihren Geistlichen hierüber zu einigen oder an die vorgesetzte Behörde zu wenden.

Provinz Sachsen. Merseburg, 8. März. (Schluß der 2lsten Plenar⸗Sitzung.) Mehrere Srtschaften unter Beitriit eines Deputirten der Tand⸗ gemeinden bitten den Landtag um Verwendung, daß das sogenannte Hausgenossen⸗ Schutzgeld, insoweit dasselbe an den Königl. Domainen-⸗ Fiskus noch zu entrichten sei erlassen werden möge. Man fand diese Petition aus mehreren Gründen zur Befüͤr⸗= wortung geeignet, und der Landtag will sich bei des Königs Majestät dahin verwenden, daß dieses Hausgenossen⸗Schutzgeld, insoweit es zur Domainenkasse fließt, in Gnaden erlassen werde.

Der Antrag eines Abgeordneten der Landgemeinden auf gleichmäßige Besteuerung des Grund⸗Eigenthums in der Pro⸗ vinz Sachsen

9 zwar Veranlassung zu mehrseitigen Aeußerungen über allgemeine usgleichung der Grundsteuern sowohl in der Provinz Sachsen, als auch rücksichtlich der übrigen Provinzen der Monarchie unter sich. Man entschied sich jedoch aus denselben Gründen, aus welchen bereits beim vorigen Landtage ein gleiches Gesuch zurückgewiesen worden, auch für die Zurückweisung des vorliegenden Antragö.

Die Bitte mehrerer Ortsvorstünde im Fürstenthum Eichsfeld, daß den Schenkwirthen die Entrichtung einer Abgabe von 1 bis 4 Rthlr. von jedem Fasse Branntwein (170 Quarh an die Orts⸗ kasse auferlegt werde,

wurde aus Mangel haltbarer Gründe um so mehr zurüdcgewiesen, als der Branntwein bereits für hoch genug besteuert zu halten und nicht noch außerdem mit einer Kommunalsteüer zu belegen sei. ö . Antrag des Dorfgerichts des vormals weimarischen Dorses ingleben, die jetzigen Steuern der Bewohner besselben so weit zu ermäßigen, als solche gegen früher, wo sie noch bei Weimar gewesen, mehr betrügen, hielt man zur Befürwortung nicht geeignet, weil demselben gänzlich die nöthigen Unterlagen, so wie die Nachweise über die bereits von den Behörden in dieser Angelegenheit erhaltenen Bescheide, ermangeln. Die Petition eines Abgeordneten der Landgemeinden im Betreff der Herabsetzung der Taback'ssteuer in den Kreisen Neu⸗ haldensleben und Wolmirstedt wurde von dem Landtage, mit Ausnahme von 2 Stimmen, abgelehnt, weil bereits auf dem leßten Landtage eine gleiche Petition . den einen dieser Kreise eingebracht, solche in dem Allerhöchsten Landtags⸗ i gien vom 30. Dezember 1843 unter dem Anheimstellen abge⸗ wiesen ist, . daß Humer zuvörderst die allgemeine, alle 3 Jahre stattsindende Revisson der Tabackssteuer⸗Classisication abwarten und event. ihre Herabsetzung in eine niedere Steuerklasse bei ber Verwaltung bean⸗ tragen möchten, der gegenwärtige Petent aber nicht nachgewie sen hat, ob unb wie vorgedachte Welsung beachtet worden.

Die Stadtverordneten der Stabt Erfurt bitten

um Ermäßigung mehrerer Stempelsäße, besonders für Ausferti= gungen, Gesuche bei Erbvertheilungen, Belehrungen in Hypotheken⸗ li bei Realitäten von geringein Werthe, bei Tauf⸗Zeugnissen, ttesten ꝛc. ;

Der Landtag konnte sich unmöglich entschließen, auf eine so weite

umfassende, aller näheren und richtigen Begründung ermangelnde 16 on einzugehen, und zwar um so mehr, da erss beim vörigen andtags⸗Abschiede das Sie e err einer Revision unterworsen ist, und , die 5 n des Antrags.

ehrere Petenten 1

eantragen

a. die Errichtung eines ritterschaftlichen Krebit⸗Insti b. Se,, ,. 0 ir Arsttun c n Erwägung, M daß beide Her n nde bereits beim vorigen Provinzial. San Das Abonnement beträgt: ehr ausführlich und gründlich berathen, alle dafür und M 3 Kthir. für 3 Jahr.

prechenden Gründe sorgfältig e sind, die Majornn . 1337

daß zu den gegen gedachte Institute sprechenden Gründen n

Allgemeine

Landtags sich gegen bie Errichtung eines Kredit Instituts aus s Rihir.· . 9 Ale ben, An genen des 2. an die kr d e einer . ank zwar . alen Theilen der, Monarchie ; ? Aus landes nehmen gen unn,

9 Orts keine Approbation gefunden hat, ohne Preis erhshung. di 2 Eutt anz sir erna daß Petenten ihren Antrag durch neue Gründe nicht unlem̃ asertie n? 5665 n an ; 2 , .

haben, und m An eigrre⸗ 2 gr. ; * Friedrichs sirße nr. 72

das neue Bedenken hinzutritt, es möchten bie wegen der 6 bahn Geschäfte jetzt ohnehin schon gesunkenen Staatspapiere h

den Hinzutritt von Pfandbriefen und Rentkammerscheinen zum 99 theil des National⸗Wohlstandes nur noch mehr im 9 hen 6 S9. drückt werden, ; hielt die große Mehrheit der Versammlung eine Besürworiunj vorgedachten Petitionen um so weniger für fie, als mu Beziehung auf die beantragte Rentenbank erst den rfolg abm . . welchen die für das irh hn n Eichsfeldt erst unlings

troffene derartige Einrichtung haben werde. Die vierteljährliche Prahumeration dieser r

Fünf Zins, und Lehnepflichtige des Amts Zörbig beschwim [ wedition selbst (Fricdrichs-Straße Rr. 72) gemacht, und

und derselbe von dem Vertrauen ausgeht, baß die Königl. Ren

wird, hielt man in Uebereinstimmüng mit dem Ausschuß«Gungt die Petition nicht zur Berücksichtigung geeignet.

Berlin, Montag den 31 fen März

An die Leser.

Zeitung beträgt 2 Rthlr. halb der Ringman ge, des In⸗ oder Ausla enen Me

Mee, , n *. jeder inn über die bei Gelegenheit der Zins- und Lehns⸗Abibsung gema angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. , rti . der Königl. Regierung zu Merseburg und bitten m nicht mit Gewißheit die ö 24 die vor rn, ,. en. des , ,. die Königl. w don j Uebrigens ist die Einrichtung getroffen, daß Inserate, deren Aufnahme in ele germ. siehe und dagegen auf die Votschläge zer z unt ab 64 ee, nne, n in unserem Expeditions-Lokale, Friedrichs e. ; Lr Zeile gr. Um wiederholten Anfragen zu begegnen, wird x

Da es nicht Sache des Landtags ist, Vergleiche zu vemh * der Königl. Behörden, lire hen md nr , e

ier der Stadt wo

emeinen Anzei r. 78, in Empf. nzeiger der All ͤ ten jeder Art frankirten Briefen einzusenden.

Straße ? ß in dem A amilien⸗Nachri

zugleich a n, da ö . ö. gen, au jeden ui ffn und fachgemähen Vergleichs- Vorschiag nicht izt Hen. Auswärtige haben ihre Inserate unter der Ä dresse Dor Ezpe

g. Preuß.

1845.

stellungen für Berlin werden in der t durch die Stadtpost, schon den Abend vor i den resp. Post⸗Aemtern; wer dies versäumt, st der Preis 25 Sgr. wird, an den Wochentagen von Morgens

ng genommen werden. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum eitung, außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekannt⸗ ustrie ünd Handel betreffende Anzeigen, steis Aufnahme

37 Apotheker der Provinz schildern den Rothstand, der sie und J diejenigen ihrer Kollegen, welche nicht zufolge Realrechts, soin

blos in P fei persönlicher Konzession ihr Geschäff inn In halt durch den Erlaß der Cirkular-Verfügung des e,. Ministej . . der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten licher Theil.

13. August 1842 bedroht, indem sie dadurch in der freien Ver d. Berlin. Beförderungen in ber Armer. rovinz Schle⸗ rung ihrer Grundstücke behindert würden, und beantragen dell len., Wirsamleit der Schiedsmänner. Provinz Sach sen. Wohl 1 bie Aufhebung der gedachten Cirkular⸗Verfügung und age. Rin, Po vsinz. Dentmal für den Ober, Präsidenien

2) die Anstellung von Z pharmaceutischen Räthen in dem ben on Vince. Geheime Regierungs- Rath Jacobi .

itsche Bundesstaaten. Schreiben aus Bregden. ( Wohlthã tigkeit;

den Königl. Ministerium. Hiegang; Thierschau; Bürgermeister Todt.)

Der Landtag verkannte zwar nicht die große Wichtigkeit de ep utir ie i- ĩ li genden Gegenstandes und die Richtigkeit ber hier zur Stag] 6 . 7 a , , . 3 5. . . brachten Verhaltnisse, konnte jedoch einen direkten Widerspruch su enge. Autorisiirte religiöse Congregationen in Frankreich. Jom. der gedachten Ministerial⸗Verfügung und der früheren Aller ] iisanz. Vorschläge hinsicht lich der nördlichen Eisenbahn. Ernennung Kabinets Ordre vom 8. März 1842 nicht ersehen und hiel g wan Konsuln. Briefe aus . (Kammer - Arbeiten. Die Lag? ahn nach Straßburg; Nachrichten aus

wärtig zu Gebote stehen, die Motive der mehrerwähnten Minn eßritgnien und Irland. gondo n,. Uandterhandlungen w ig z stehen, h h M bes Durchsuchungsrechts. Die Times über kad nr rg,

Uebereinstimmung mit dem Ausschuß- Gutachten für bedenllg, es Minsteriums; die Eisen Petition Allerhöchstenorts zu befürworten, da ihm keine Mittel n Keila)

e rf r n zu ien hr . , . M hel ginnen, überdies bekannt ist, wie man höherenorts auf diese ungünstigen m ; z ; .

hältnisse der blos persönlich konzessionirten Apothefer berelts 6 * i. ann g rf i ß Das biglomatische Corp, merk gerichtet, das Gutachten von e , . darüber eingesohn e michi.

den Entschluß zur Abhülfe der beregten Üͤlebelsteinde kundgegehen n

Der Vorsteher eines Enthaltsamkeits-Vereins schilder! die hij ; chen Uebelstände des unmäßigen Branntweintrinkeng, beanhagt: it Aufführungen. einziges und sicheres Mittel dagegen eine Erhöhung ber Brammu steuer und schlägt vor: .

diese Steuer um so viel zu erhöhen, daß die selbe wenigsens h he. Quart 10 Sgr. betrage.

Der Landtag verkennt die wohlmeinende Absicht des Bithst nicht, kann sich aber in Uebereinstimmung mit dem Ausschuß . Hu ten n i n ,. 9 in gn beg ter , zur Empfehlung einer so außerordentlichen Maßregel nicht entschli 2 2 Eben so wenig kann man sich mit einem Nebenmotiv des Bifi Amtlicher Theil.

, , e, , 3. 3 ,, ,, . 39 in enn ,

a sie in der Regel nur den kleinen Mann trifft, der in ger e. Masestüt der Köni 6

. 1. ; . m Fe. stät g haben Allergnädigst geruht: n , auch wohl fälschlich, auf dieses Getränk allein ain Den seiiherigen Landrath des be err e chen Kreises, im Re⸗

Mehrere bei der westphälischen Zwangsanleihe aus den g e,, nn, Hrafen von Zedlitz-Trützschler, zum as0s, is und 1812 betheiligien Intereffenten beantragen nn e , , re. ath und Abtheilungs-⸗ Dirigenten der Regierung schiedenen Petitionen, 1 wies h zu ernennen.

, eine l andige Realisirung dieser Staatsschuld nebs ändigen Zinsen, . ; n. ; ; . ; a se, gr n. Realisirung und zwar wiederum 9j . hierselbst kürzlich Actien⸗Zeichnungen für eine Eisenbahn theils als Rechte atspruach, 3 z nach Posen veranlaßt worden, ohne daß hierzu die nach teile ale nnen nl eror un vom 24. Mai 1844 §. 1 erforderliche Genehmigung . mir ertheilt worden ist. Um Täuschungen zu vermeiden, mache

theils endlich unter der Bitte, daß den Gläubigern der Reh ) gegen die betreffenden Gouvernements eröffnet werde. , daß jene Zeichnungen

Die für diese Gesuche sprechenden Grünbe sind bereits alm ö bekannt, fast auf jedem Landtage zur Sprache gekommen und in Berlin, den 35. März 18615. erwogen worden. Sie wurden auch bei der gegenwärtigen Benhn Der Finanz ⸗Minister. . erneuert, gaben zu einer nochmaligen Erwägung Ven Flottw eli. sung, welche Mittel noch zu Gebote stehen möchten, den Inh der . . zu n nn ., . . Der von einigen Mitgliedern gethane Vorschlag nochimah! . . eine selbsibeschränkte hien ss n als Gngdenalt zu befürwonn, mare m n r B. Schmuc in Berlin ist unter dem 21. a nicht hlassc; da dieser . bereits im vorigen Landtah auf einen durch Modell erläuterten Kaffee⸗Brenn⸗Apparat gesch r hs her ge e r, se⸗ als einzigen Weg, aft suf w i neu und i n n, erachtet ke, chem vielleicht Petenten noch zum Ziele gelangen möchten, dem a' Kon jenem Tage an gerechnet, und sür den Umfang Lorgeschagen, den bet Arttel og ber Hienkht Schiualie ur Nrnßischen Shoais erkheist worden. Mai 2 , , , . zeigt. j , agegen hat die Minorität die Vorlegung der Frage nn O . e . k. ylennmn K geha ee wellen, g ö . 6 glu . Grebin in Berlin ist . nicht bei des Königs Mäsestät um dessen , auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Uhr ung bei dem hohen Bundestag zu bitten sei, daß den be r zur Kontrollit und? * Hꝛoschlen? * ist antenne, Gläubigern der Rechtsweg gegen die betheiligten Mächte ve llirung er, welche in ihrer werden möge, . indem dieser Antrag nicht blos ein Alt der Gerechtigkeit, sondem in finanzieller Hinsscht für Preußen nicht nachtheilig sei, indem Musik⸗ Aufführungen. eu eh n gn ehe blutzenden Derpsiichtuigen () betamiic Tod Jesu. Konzert von Duvivier Sym phon ie vollständig erfüllt habe. Soi 64 ; . 6 Frage kam nach mehrseitiger Debatte zur Abstimmün 1 Drittes Konzert des Herrn Prudent. die Majorität der Versammlung hiell es mit 64 gegen 1 Sin n fassen diesmal mehrere Berichte über fing stattgefundene Musikl⸗·

nicht für angemzssen, des Königs Masestst mit dieser Bitte anti äacgehlammen; Rachdem Herr Musst. Hirckegr b Sch neter weil das preußische Gouvernement erst ohnlängst einen Staahbb n. . 3. * e eilt

mit den übrigen betheiligten Staaten liber die Westphälische Cn n am J 1j , , , ,,, weg angdrüchich verssgt worten sei und das diesseitige euren e wusprechende;, obne hf Ke Bit aeg fi er ah, e gg e . gegen die übrigen kontrahirenden Mächte in eine unpassende ] wa der Verfchiedenar igkeit ba ngen auch verschiedenarti che erathen würde, wenn dasselbe im Widerspruch mit jenem 1 . hne ung weiter 1 Einzelnes einzulassen, leuchset es olg tin enen Staatavertrage beim hohen Bundestage Anträge für dime in der Sing. Alademie jedenfalls inehr imponirte, obgleich bes Rechte wegs machen wollte, , n nnn, der Aüsstellung lines Theils des Chors (der sogenannten? klei⸗ Die Masorität des Landtages stimmte daher der obigen Renchib inter dam Orchgser nicht rinverstgnden ernten fon

3606 O, E Soll wurden hi i der Majoritut des Ausschusfea dahin bei, daß den betreffenden Ehn zich en hingegen in der Kirche zum Theis' und besonderg 2 zu lberlassen 1 1 ihnen nah Artikel 9 . Von ker e g sler : 2 Auffüh wenden wi . ; ) mhetreten . ** Au rungen wenden w chlußakte vom 15. Mai noch offenen Weg zu die 14 ? ern stattfanden. Ein . emen, 83

ler 4 am 26. Mär im Konzen- Saale be Königlichen Schauspiclhaufes

anzen Zusammense

auf acht Jahre, des preußischen

tzung als neu und eigenthümlich er⸗

von jenem Tage an g

erechnet, und für d Staats ertheilt worden. ö für den Umfang

Dem Tischlermeister Karl Kran

ter dem 26. März 1845 ein Patent auf eine durch Zei thode, Bilderrahm für neu u auf acht Jahre, des preußischen Staa

enberg jun. in Berlin ist un

chnung und Beschreibung erläuterte Me⸗ vergrößern, so weit dieselbe annt worden ist,

chnet, und für den Umfang

ahmen beliebig zu nd eigenthümlich aner jenem Tage an gere ts ertheilt worden.

Dem Maurermei ist unter dem 26. auf ein durch B tigkeit aus den sfopische Eigenschaft neu und eigenthümlich aner g bekannter Hülfe

auf sechs Jahre, von jenem Ta des preußischen Staat?

ster Albert T März 1845 ein Ei eschreibung zu entfernen und i zu benehmen,

heodor Karchow zu Berlin nführungs⸗ Patent

erläutertes Verfahren, die Feuch⸗ hnen die hygro⸗ welches im Ganzen als annt ist, ohne Jemand in der mittel zu gleichem Zwecke zu

n⸗ Nachrichten. Ber lin. Boöͤrsen⸗ und Marst-⸗

Anwendun behindern,

erechnet, und für d ertheilt worben. a. ,

Dem Uhrmacher Lubwi 1845 ein Patent ch ein Modell nachgewiesene, achtete Vorrichtung an Uhre gung des Datumzeigers

Jahre, von jenem Ta des preußischen Staais ertheilt

dem 26. Marz Menzel zu Neu-Ruppin ist unter auf eine dur

thümlich er für neu und eigen-

n zur richtigen Be⸗ auf acht Ja

ge an gerechnet, und für den Umfang

Dem Eisenwaaren. Fabrilanten

feld ist unter dem 26. März 184 auf eine Maschine zum Schneiden des Gewind schrauben, in ber durch gewiesenen Zusammensetz

auf acht Jahre, von senem Tage des preußischen Staais ertheilt worden.

n Herrmann Jaeger zu Elber- 5 ein Patent

; es an Holz⸗ Zeichnung und Beschreibung *

gerechnet, und für den Um fang

Angekommen: Se.

Excellenz der General ⸗Lieutenant Kommandant von Stettin, .

von Pfuel, von Jahnsfelde.

Nichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 30. März. Folgende Beförderungen in d sind befohlen worden: ö e. gen in der Armee

Zu General⸗Lieutenants:

General⸗Major von Tietzen, Commandeur der 13

en Diviston. von Wedell, 6

Commandeur der Aten Divisson.

gab, verunglückte insofern, als der

der Vater des jungen Mannes al weil, wie wenigstens

tretene Heiserleit ihn d Als Sänger lernten wir Herrn A. Du vi Komponist. Dlle. Tu c zet sang namlich an der Tiber“ von seiner Composinion, die im Ganzen aber die Unreisheit des Konzert ten wir also über Letzteren leider nicht vie dienen die Mitwirkenden die in diesem gaben um so größere. Anerlennung. wir der Herren Steifensand und GHebröd wähnung thun, die als Einleitung zum

D- moll -Trio von Mendelssohn mit der au lannten Meisterschaft vortrugen, so wie Lieder von Jul. Weiß under Trio⸗Be sehr ansprechend sang. Dlle. B schönen Liedes von Schubert nöthige innere dramafische Lebendigkeit vermissen chörte Gesangstück nicht ußerdem unterstü

Konzertgeber selbst gar nicht austrat und zu singen versuchte, r igte, plötz sangstücke vorzutrag vier also nicht lennen, jedoch als eine Romanze „die Wahnsinnige zwar einiges Gediegene enthielt, chers durchblicken ließ. Konn⸗ Erfreuliches berichten, so ver⸗ Falle eigentlich das Konzert

Vor allen Dingen müssen er Stahlknecht Er⸗ ersten und zwesten Theil das 8 ihren Trio ⸗Soireen her be—= der Dlle. Burch ardt, welche zwei gleitung der eben genannten Herren rtexendorf ließ bei dem Vortrage des die unumgänglich dazu weshalb es wohl lam, so gefiel, als es seinem en das Konzert noch die Herren sterer mit Gesang, Leypteie mit

s Ersaß eine Arie Herr Gern den Sohn enischuld

ie versprochenen Ge en verhinderte.

daß das immer Werthe nach verdleni. Grajiani, Gern und Rüthling,

General Major von Dedenrot h⸗ Kommandant von Graudenz, mit

3 . ie igen Gehalts.

y el ow, Inspecteur .

f sr pecteur der Besatzung der Bundes

» von Witzleben, Kommandant von Glatz, und

von Arnauld, Kommandant von Kosel, Beide mit Beibehalt ihres jetzigen Gehalts.

von Tümpling, Commandeur der Garde⸗ Kavallerie.

Zu General⸗Majors.

Obeist von Carnap, Commandeut der 7ten Infanterie⸗Brigade.

von Uttenhoven, Commandeur der Iten nf. Bri Graf von Brühl, Commandeur der 13ten ier. Brig. von Zaluskow s: i, Commandeur der 2Zten Inf. Brig. . nnen, , der 1sten Inf. Brig. n Salpius, Kommandant von Danzi ĩ . . anzig, mit Belbehalt von Felden, Commandeur der 12ten Infanterie⸗Brigad von Stockhausen, Commandeur der Nen , 0 . olph, Prinz zu Hohenlohe⸗Ingelfi d des ö. d , ,. . e in ri „„Prinz zu R P itz, i ? . 6 z z euß -- Schleitz, A la Suite rbgroßherzog von Mecklenburg- S itz Köni Hoheit, à a Suite der Armee. ö h s nn

Zu Obersten:

Oberst⸗Lieutenant Leo, interimistischer Inspecteur der Artillerie

Werkstãtten. , von Sydow, Brigadier der Isten Gendarmerie i. von Helldorff, zweiter Kommandant von Posen. y von Linger, vom Kriegs⸗Ministerium. ner n von Knobloch, Brigadier der gien Artillerie . . raf von Monts, intr. Commanbeur d Infanterie · Regiments. ö von Woyng, inter. Commandeur des 18ten In- fanterie · Regiments. Spilln er, inter. Commandeur des 29sten In- fanterie⸗ Regiments. Bon sac; inter. Commandeur des 17ten Infan⸗ terie⸗Regiments. von Brozows ki, Commandeur des Sten Ulanen⸗ unn, von ommerfeld, inter. Commandeur d 12ten Infanterie⸗ Regiments. ö von Wödtke, Commandeur des 4ten Dragoner Regiments. Stavenhagen, vom Generalstabe. Graf von West arp, Commandeur des 6ten Hu⸗ saren · Regiments. von Schleinitz, Commandeur des gten SHusaren⸗ Regiments. von Kaphengst, Commandeur des Garde⸗Husa— ren Regiments. . von Stein, Commandeur des Zten Ulanen⸗Reg. von Barby, Commandeur des 2ten Kürassier · Reg. von Plehwe, Commandeur des ten Ulgnen Reg. von Voß, Commandeur des ten Husaren-⸗Reg von Winning, aggr. dem 2ten Dragoner⸗Neg. von Madew eis, aggr. dem Iten Infanterie Jieg.

dellamgtorischen Vorträgen. Den dritten aller cle und bi. An lh un 6

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