1845 / 95 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

nzen seien durch diese Verordnungen, der Absicht des hohen Gesetz⸗ 164 ke! beschränkt. Bei der Erörterung des Gegenstandes äußerte sich die Versammlung übereinstimmend dahin, daß der achte Landtag die Erreichung keines anderen Zweckes, als des von Sr. Majestat ausgesprochenen, beabsichtigt habe. Es seien nun aber nach Erlaß des neuen Censurgesetzes und der Einsetzung bes Ober-Censur⸗ erichts bereits 2 Jahre verflossen, und eine reiche Erfahrung habe erausgestellt, daß der bei diesen Einrichtungen beabsichtigte Zweck fester und für jeden Wohldenkenden erkennbarer Normen und Prin- zipien, dessen wohlwollende Richtung dankbar erkannt sei, nicht erreicht sein dürfte. Abgesehen davon, daß der Natur der Sache gemäß die Censoren in ihren Ansichten, also auch in ihrem Verfahren von ein- ander abweichen, und dessen Berichtigung durch das Ober- Censurge⸗ richt, namentlich für Tagesblätter, fast immer zu spät erfolge, so bie ben Berichtigungen a. Art jeider fast ganz ohne Ersolg für ein künftiges Verfahren, ja dieselben gelten nicht einmal als Ma stab für die nächstliegenden oder gleichzestigen Verhältnisse. Die Censoren richten sich nach den Entscheidungen des Ober- Censurgerichts ge⸗ wöhnlich nur für die speziellen Fälle, in denen jene erfolgt sind, und weichen in ganz ähnlichen wiederum entschieden davon ab.

Die Umsicht und Unparteilichkeit, mit welcher das Ober-Censur= gericht seinen hohen Beruf erfüllt und die Entscheidungen oft auf eine bewundernswürdige Weise beschleunigt, werden allgemein aner⸗ kannt, und wenn daher der Einfluß dieser Behörde nicht seinen Zweck erreicht, so müsse dies in der Einrichtung selbst und in Umständen liegen, welche das Ober⸗Censurgericht nicht zu beseitigen vermag. Zu den letzteren gehören, wurde von mehreren Seiten angeführi, diejenigen Instructionen, welche der Herr Minister des Innern von Zeit zu Zeit an die Censoren ergehen läßt, und welche man mit Recht geheime nennen dürfe, da sie weder veröffentlicht werden, noch selbst den Censoren gestattet ist, sich auf dieselben zu berufen, während die Erfolge derselben für den Unbefangenen und nicht Eingeweihten sich auf keine Weise mit den bestehenden gesetzlichen Anordnungen in Einklang bringen lassen. Daß dergleichen Instructionen, welche die Censoren wiederum zu Vollziehern geheimer polizeilicher Maßregeln machen, existiren, sei allgemein bekannt, und noch kürzlich habe eine solche die Veröffentlichung einer jeden Mittheilung über die Berathung und Beschließung 5. Petitionen für den Landtag untersagt, auch wenn gegen deren Gesetzlichkeit an sich selbst nicht das mindeste Bedenken obwalten sollte. Es wurden jahlreiche Fälle angeführt, welche man als Folgen der angeführten Verhältnisse anerkennen zu müssen glaubte. Häufig trete der Fall ein, daß Artikel censtrter preußischer Zeitungen, selbst der unter den Augen des Königlichen Ministeriums des Innern erscheinenden und des Rufs vollkommener Integrität in Betreff aller literarischen Ueberschreitungen genießenden Allg. Preuß. Zeitung, nicht in andere Zeitungen übernommen werden sollen, und es ist der Fall vorgekommen, daß ein Censor, durch das Ober Censurgericht beauftragt, einen von ihm zurückgewie⸗ senen Zeitungs⸗Artikel in die Zeitung des Beschwerdeführers aufneh⸗

derselben Stadt eingerückt werde. Nachtheiliger als Fälle dieser Art selbst sei der dadurch erzeugte Zustand, in welchem Niemand mit Bestimmtheit weiß, ob und wie weit er sich in seinem Rechte befin- det, von wem die Entscheidung über dasselbe abhängt, aus welchen Gründen diese erfolgt, und es wirke dieser Zustand hemmend und beschränkend auf alle wohldenkenden Schriftsteller und die von den⸗ selben gepflegte edlere und gesetzliche Literatur.

Die Zahl der verbotenen Bücher dagegen häufe sich mit jedem Jahre. Während kein Verbot und keine Polizei⸗Maßregel im Stande ist, denselben den Eingang zu verwehren, wird im Gegentheil durch die Bekanntmachung der Verbote das Publikum von deren e gn. densein stets auf das genaueste in Kenntniß gesetzt, und die Zahl derer, deren Neigung, sie zu lesen, dadurch erwedt wird, ist, der menschlichen Natur gemäß, nicht gering. Was die Censoren gestri⸗ chen haben, wird durch diese verbotenen Bücher oft verbreitet; viele derselben haben offenbar eine schlechte, auf Untergrabung göttlicher und menschlicher Gesetze gerichtete Tendenz und würden nie den Weg ins Publikum finden, wenn durch Preßfreiheit allen Büchern diejenige Glaubwürdigkeit wiedergegeben würde, deren jetzt die censirten ent⸗ behren. In diesen glaubt das lesende Publikum immer nur die halbe Meinung des Verfassers zu finden, da die ganze Wahrheit zu sagen der Censor nicht erlaube, und so verbreite sich schleichend ein Gist, das um so gefährlicher werden kann, als ihm die einzig genügenbe n nr. freier und gegen den Verdacht gesicherter Schriften ge⸗ nommen ist.

Nach einer von diesen Wahrnehmungen ausgehenden und den Ge⸗ genstand von den verschiedenartigsten Seiten beleuchtenden Debatte pflichtet man ganz übereinstimmend der Ansicht bei, daß die wohlthä⸗ tige Absicht Sr. Majestät des Königs durch die bestehenden Einrich- tungen nicht erreicht sei, und beschließt der Landtag beinahe einstim= mig, eine Denkschrift an Se. Masestät den König zu richten, mit der Bitte, geeignete Maßregeln treffen zu lassen, daß den bezeichneten Uebelständen wenigstens insoweit abgeholfen werde, als die Verhält⸗ nisse zum deutschen Bunde es gestatten; gleichzeitig aber die uner= schütterliche Hoffnung auszusprechen, daß Se. Majestät der König geruhen werde, nach erwirlter Uebereinstimmung mit den hohen deute schen Bundesstaaten, dem Lande Preßfreiheit, geregelt durch ein Preß⸗ Strafgesetz, Allergnädigst zu gewähren.

(Sch luß folgt.

Provinz Westphalen.

Müünster, 7. März. Zu Anfang der heutigen 13 ten Ple— nar-Sitzung wurde das vom Dirigenten des Hülfsfassen⸗Ausschusses entworfene Schreiben an die Hülfskassen⸗Direction wegen Verkauf der pleister Mühle verlesen und genehmigt.

erner wurde unter Mitwirkung desselben Herrn Ausschuß⸗Diri⸗ genten sodann die Relation wegen des Antrages eines rüterschaft⸗ lichen Abgeordneten, die Verwendung des ständischen Dispositions⸗ Fonds betreffend, und wegen eines anderen Antrags von einem Ab⸗ , aus demselben Stande über eben diesen Gegenstand ver= esen und darauf angetragen, daß die Frage gestellt werde: soll dem Schlußsatz des 5. 7 des Sfatuts das Wort „provinzielle“ eingeschoben, also gesagt werden: vum dargus provinzielle wohlthätige Anstalten zu gründen oder

zu unterstützen.“

Der 8.7 des genannten Statuts selbst lautet nämlich wörtlich: „von den auffommenden Zinsen, sowohl der auf Amortisation, als der auf gewöhnliche Zinszahlung dargeliehenen Kapitalien, beide zu 4 pCt. gerechnet, wird die eine Hälfte nebst dem Ueberschuß

an den Verwaltungskosten zur Vermehrung des Fonds der Provin⸗

. zial⸗Hülfskasse verwendet, die andere Hälfte wird je von einem ö. Landtage zum anderen zur Disposition der Provinzial⸗Stände be= ö R e. 91 2. um daraus wohlthätige Anstalten zu gründen oder zu H unterstüßen.⁊ .

ö . Der zweite Herr Antragssteller wollte den Fonbs zunächst zu

allgemeinen provinziellen Zwecken verwandt wissen, und stelle er des- halh das Amendement, zu bestimmen, daß derselbe der Regel nach zu allgemeinen provinziellen Zwecken zu verwenden wäre.

Der 8§. 1 des Statutes stelle die Verwendung des Kapitals vor=

Untergrabung der göttlichen und menschlichen Gesetze gerichtete Ten⸗

men zu lassen, nicht gestattete, daß derselbe auch in andere Blätter

86

an und lasse dann die Verwendung für Privatzwecke folgen; unter „allgemeinen / wohlthätigen Zweden könnten nur „allgemeine provin- zielle“ Zwecke verstanden werden. Bisher sei die Verwendung für provinzielle und Privatzwecke Hand in Hand gegangen; daß dies be⸗ standen habe, könne aber keinen Grund 1 daß es auch ferner so bestehen solle. Nach seiner Meinung muͤsse dem Sinne des Sta⸗ tuts gemäß der Dis positions⸗Fonds zuerst zu allgemeinen provinziellen und dann erst zu Privatzwecken verwendet werden.

Der Herr Ausschuß⸗Dirigent entgegnete: erst nachdem beschlossen worden, was zu provinziellen Zwecken zu verwenden, könne eine Be⸗ schlußnahme über die Verwendung des Restes eintreten. Dies zu beurtheilen, sei aber nicht die Sache des Hülfskassen⸗Anusschusses, son⸗ dern dem Beschlusse des Plenums vorbehalten. Es hätte übrigens der größte Theil der Ausschuß-⸗Mitglieder eine Declaration für nicht nöthig erachtet, und glaube er, daß durch diesen vorgeschlagenen Zu⸗ satz dem Landtage fur alle Zukunft unwillkommene Normen vorge—= schrieben werden möchten; denn in dem Worte „pro vinzielle Wohl- thätigkeits⸗Anstalten“ liege die Bezeichnung, daß der Fonds nicht mehr so, wie bisher geschehen, vertheilt werden solle.

Ein standesherrlicher Bevollmächtigter bemerkte, da die Hälfte der Gelder für provinzielle Institute verwandt würde, so könne die andere Hälfte wohl für bedürftige Gemeinden und sonstige unbemit⸗ telte Corporationen verwandt und dadurch dem Landtage der Dank der Beschenkten gesichert werden. meinde zu sehr nothwendigen Einrichtungen nur noch eine kleine Summe fehlte. Die Gemeinde sei aber außer Stande, solche aufzu⸗ bringen, und müsse daher, wenn ihr nicht zu Hülfe gekommen werde, vielleicht auf mehrere Jahre auf die doch unentbehrliche Einrichtung verzichten. Ihm sei namentlich ein Fall bekannt, wo die Hülfe aus dem Provinzial⸗Hülfskassen⸗Fonds sehr segensreich gewirkt habe und mit großem Danke anerlannt worden sei.

Ein anderer standesherrlicher Bevollmächtigter beantragte, daß die nach Verwendung der für die Provinzial⸗Institute erforderlichen Beträge verbleibenden Reste nach der Seelenzahl vertheilt werden.

53 städtischer Abgeordneter widersprach einer solchen Art der Vertheilung und meinte, daß Gaben an Gemeinden und Institute außerordentlich nützliche Folgen gehabt hätten, sei es auch nur, daß sie angeregt und den Muth zum Fortwirken gehoben hätten. Es sei auch bedenklich, sich für die Zukunft die Hände zu binden.

Der erste der Herren Antragsteller bemerkte: der ganzen Ver⸗ sammlung liege gewiß das Gefühl der Wohlthätigkeit sehr nahe, und eine Beihülfe ars dem Provinzial⸗Fonds gewähren zu können, werde jedem Mitgliede eben so wohlthuend sein. Das Statut sei aber bis⸗ her unrichtig ausgelegt worden; denn in demselben sei ausdrücklich gesagt, daß der Fonds den Ständen zur Disposition gestellt werden olle, um zunächst provinzielle Institute, dann aber auch Lokal⸗Anstal-= ten zu berücfichtigen. Man habe indessen sogar öffentliche Wege⸗ bauten, auch wenn sie noch so sehr den Interessen der Provinz ent— sprechen, von der Verwendung ausgeschlossen, um Mittel zu eigent= lichen, der ganzen Provinz gieißen zu Gute kommenden und insonders zu wohlthätigen AÄnstallen zu behalten. Eine Schule und Kirche könne aber keine wohlthätige Anstalt genannt werden, eine Orgel eben so wenig, dies seien nur Verstöße gegen den Sprach⸗ gebrauch. So lange noch provinzielle Anstalten zu unterstützen wä⸗ ren, verdiene dies den Vorzug; die Land⸗Armen⸗, die Pflege⸗, die Irren⸗Anstalt wären aber unzweifelhaft wohlthätige, so lange zu die⸗ sen noch Beiträge aus der Provinz aufgebracht werden müßten, und dies sei der Fall; da für Marsberg ein e,, von 8 Rthlrn., für Gesecke und Benninghausen 5 Rihlr. pro mille eingehoben würbe, sei es nicht zweifelhaft, daß diesen die Fonds nach dem Statut zu⸗ zuwenden wären. Wenn einem Kirchen⸗, Orgel⸗ oder Schulbau etwas zugewandt würde, so heißt dieses nichts Anderes, als Besteue⸗ rung einer Gemeinde zu Gunsten der anderen, durch Beibehaltung der lastenden Beiträge, die sonst allmälig durch Verwendung des Fonds nach seinem eigentlichen Zwecke aufhören würden, und schon deshalb glaube er, daß eine Umänderung der Statuten der Hülfs⸗ Kasse unerläßlich sei. Die ganze Plenar⸗Versammlung, wenn sie auch aus 70 Mitgliedern bestehe, sei nicht im Stande, über die Bedürftig⸗ leit der bittenden Gemeinde richtig und gründlich zu urtheilen, und sei dies dem aus 15 bis 18 ge nnn bestehenden Ausschusse, wel⸗ chem die Vertheilung der Fonds zu überlassen von einer Seite vor—⸗ geschlagen sei, noch weit weniger möglich, da es leicht vorkommen könne, daß eine bedürftige Gemeinde leer ausgehe, weil nicht ein ein⸗ ziges Mitglied hinreichende Kenntniß von dem Rothstande derselben habe. Es lägen gegenwärtig etwa 150 Anträge auf Bewilligung von Unterstützungen aus dem Provinzial⸗Hülfskassen⸗Fonds vor und sei es notorisch, daß einzelne derselben zurückgewiesen werden müßten, denn man brauche nur mit dieser Zahl in die Summe der Fonds zu dividiren, um zu sinden, daß der Quotient außerordentlich gering ausfallen müsse, weshalb es gerechtfertigt erscheine, die Provinzial⸗Anstalten in ausgedehntestem Sinne zu be⸗ denken und nicht etwa zu einem Schul⸗ 3c. oder Orgelbau eine Summe von 1099 Rthlr. zu bewilligen, die leicht auf Amörtisation oder von einem Privaten leihentlich herbeizuschaffen sei. Dem nächsten Pro⸗ vinzial⸗ Landtage liege die gleichmäßige Vertheilung dieser Fonds ob, jeder Abgeordnete werde sich da für i Gemeinde, für seine nächste Umgebung interessiren, man werde sich also abermals und stets aufs neue in die Nothwendigkeit versetzt sehen, Anträge zurüchzuweisen, und Jeder werde die Versammlung mit dem Gefühle verlassen, daß seinen Erwartungen nicht entsprochen sei. Eine allgemeine Mißstim⸗= mung werde . dadurch hervorgerufen werden, daß noch im⸗

mer nicht der jetzt noch 13 Rihlr. pro mille betragende Zuschuß

zur Unterhaltung der Provinzial⸗Anstalten vermindert werde und all- mälig aufhöre. Deshalb, um jedem künftigen Landtage das unan⸗ genehme Gefühl zu ersparen, viele Anträge und vielleicht nur wegen

unzulänglicher Bekanntschaft mit der Sachlage, enthören zu müffen,

erscheine es angemessen, die vorgeschlagene Abänderung des 8. 7 des Statuts der Hulfskasse Allerhöchstenoris zu beantragen.

Der Herr Referent bemerkte, daß er keinesweges dem Vorschlage beitrete, die Vertheilung der Fonds dem gie g f statt dem Plenum der ständischen Versammlung zu überlassen, es fei aber für dle Ein=

esessenen der Provinz ein Verminderung der Beiträge um 1 oder

Rihlr. Ero mille ganz unerheblich, und müßten dem Landtage für die unn die Hände nicht gebunden werben; man könne für ein= zelne gute Zwecke wirken, die Versammlung müsfe aber allerdings pro⸗ dinziellen Zwecken den Vorzug geben, namentlich da jetzt wieder ein , begründet werden solle und man vorher berechnen könne, daß der Fonds nicht ausreiche. Sollte etwas übrig bleiben, so könne dies wie bisher angewendet werden, ohne den künftigen Land⸗ tagen vorzugreifen. Der Herr Landtags⸗Marfchall resumirte hierauf die Debatten und bemerkte, daß von der einen Seite es ihm klar ge⸗ worden sei, daß man des Königs Majestät um eine Abänderung des 8. Tder Statuten bitten wolle, von der anderen Seite aber , die Ansicht vorzuwalten, als ob es in der Hand der Stände⸗Verfamm⸗ lung liege, wie sie den Provinzial⸗Fonds verwenden wolle. Man unf zunächst bei dem einen oder dem anderen stehen bleiben, und könne nicht angenommen werden, daß von den bisherigen Landtagen das Statut der Hülfokasse salsch ausgelegt worden sef, der Usus der bisherigen Landtage sei der nen, über die Fonds frei zu disponi⸗ ren, erscheine aber eine Veränderung des Statuts, mindestens doch

Es komme vor, daß mancher Ge⸗

die Verwendung nur

eine Declaration 2 angemessen, nigs Majestät zu erbitten sein.

Ein städtischer Abgeordneter erklärte sich gegen den A Herbeiführung elner Declaration auf das entschiedenste, und zwa aufgehoben und n aber auch, weil Fan. daß keine provinziellen Zwecke vorhanden wãrnn dann die Fonds gesammelt und zu solcher Höhe anschwellen m daß das Gouvernement solches wegen Ansichreißens der Barbe der Fall sej müsse demnach nicht zu z

die Freiheit des Landtags dadurch gefährdet, immte Begriffe gebunden werde, dann mmen könnten,

der Provinz, wie dies mit der Sackschen Stiftung gestatten könne; der Sinn des 5.7

so werde solche von n 1 . sur

genommen und unter wohlthätige Anstalten nicht blos im

Sinne: „Wohlthätigkeits⸗Anstalten“, sondern so viel verstanden den, als gemeinnüßige oder das Wohl einer bestimmten Gim schaft fördernde Ansialten und Segen bringende Institute, Kirchen, selbst Orgeln, Kleinkinder -Bewahranstalten und Schug zweifelhaft zu zählen wären. Die Orgel sei zum evangelischen tesdienste nöthig, denn was werde ein solcher ohne Orgel fen. vorigen Landtage sei gegen 18 Stimmen beschlossen worben, zu disponn werde bei des Königs Majestät auf eine Declaration ngen n

Stände⸗Versammlung . sei, über den Fonds

seien dem Landtage die Hande für immer gebunden.

Ein anderer städtischer Abgeordneter bemerkte, der 5. 7 sẽ n jedes unklare Gesey

schieden gedeutet worden, also zweifelhaft; aber nicht und müsse deshalb deklarirt werden.

Ein standesherrlicher Bevollmächtigter erklärte sich gegu

beantragte Declaration.

Ein ritterschaftlicher Abgeordneter bemerkte, daß, sa lu süd und Polen. St. müßte, eine

provinziellen Zwecken etwas aufgebracht werden Verwendung der Dispositions⸗Fonds nicht erfolgen dürfe.

Der Herr Landtagsé-⸗Marschall erklärte hierauf, daß er ein da bisher stets angen worden, daß es im Ermessen des Landtags stehe, wie der Jond r wandt werden solle, dies sei von den früheren Landtagen sttj schehen und von der Staats⸗Regierung genehmigt, so daß bim Sanction des Verfahrens des Landtags liege. Es erschien n nöthig noch zweckmäßig, Se. Majestät den König damit zu besch Ein ritterschaftlicher Abgeordneter äußerte, es sel nichl h sehen, weshalb es einer Declaration bedürfe; bei der Verwn des Fonds zu provinziellen Zwecken sei das Statut erfüllt, wem zu provinziellen Zwecken bestimmt, so n leicht Zweifel über das, was provinzieller Zweck sei, entstehen. Der erste Antragsteller erwiederte hiergegen, er habe h weges die Anstalten zu Marsberg, Benninghauüsen und Geseäh! schließlich als provinzielle Anstalten bezeichnen und dieselben vermn die den Landtag heute bereits so lang schäftigt, durch Bezeichnung bestimmter Institute nur abkürzen b Ein Abgeordneter der , , . wollte, daß die in , en G

claration nicht für erforderlich halte,

sondern diese Diskusston,

stehenden Gelder unter allen Gemeinden der Provinz

vertheilt würden, wogegen ein anderes Mitglied aus nell sie nur für die Provinzial⸗Institute verwandt wissen wollte, Unzufriedenheit der Erfolg des bisherigen Verfahrens gewesen si

Der Herr Landtags- Marschall erinnerte hier daran, daß nur darüber zu diskutiren habe, ob bei des Königs Majestät anf solute Veränderung des 8.7 des Statuts angetragen werden oder ob man nicht das bisherige Verfahren beizubehalten von worauf der Herr Ausschuß⸗Dirigent bemerkte, die ganze Versamn wisse, daß es häufig nür dann möglich sei, eine Sache zu fördern, aus Staats- Fonds ein Zuschuß gegeben werde, daß dieser nn nie ausrtiche, wisse man ebenfalls, daß nicht alle Gemeinden Jüsg erhalten könnten, nicht alle Gemeinden, die gerade die dur ** laube er, daß nicht En ö rfahrung gemacht habt) wohlthuend dennoch eine solche Hülfe für die Betheiligten in i Fällen sei. Der Staat mache gleichfalls Verwendungen aus bo kommenden Steuern zu Gunsten einzelner bedürfüiger Gemhz ohne vorab die Tilgung seiner Schulden oder das Aufhören In gleicher Lage befinde sich die Eli Versammlung. Der jetzige Landtag möge vielleicht nicht im E ein, Verwilligungen auf die vielen eingegangenen Anträge z chließen, falls die provinziellen Anstalten alle Vorräthe in An nähmen; es handle sich demnach hier nur um das Prinzip un eine Beschlußnahme für alle Zukunft. Es frage sich überhaupt, bemerkt, sehr, ob der jetzige Landtag in dem Falle sei, auch nini einzigen von den vorliegenden Anträgen bewilligen zu können; d Erst später werde sich zeigen, Ueberschuß vorhanden sei, welcher für einzelne Zwecke hinzugeben hätten die meisten der provinziellen Institute Schulden, zu denn gung etwaige Ueberschüsse ihnen gut zu Statten kommen län weshalb in jedem Falle ein Antrag auf Declaration des 8. Hülfskassen⸗ Statuts für jetzt und auch noch wohl auf längen

seien, das wisse man nicht minder und der Versammlung sei, ver nicht die

Steuern zu verfügen.

indeß jetzt nicht zu diskutiren.

viel zu frühzeitig erscheine. Dem pflichkete ein städtischer Abgeordneter bei. Der erste Antragsteller entgegnele hierauf, daß es

schalten beantragt, sondern der wichtige Zusatz:

die Ueberschüsse der Provinzial⸗Hülsskasse „zunächst zu provinsih sen, da der Einsturz derselben zu erwarten steht.

wecken verwenden zu lassen. Er beantrage deshalb, die Frage zu stellen:

Soll des Königs Maßjestät gebeten werden, den 8.7 des Ein für die westphälische Provinzial⸗Hülfökasse dahin zu deklariren die zur Disposition der Provinzial⸗Stände bereit gestellten Ueberschüsse verwandt werden sollen, um daraus zünächst) vinzielle wohlthätige Anstalten zu gründen oder zu unterß Mit Bezug auf diese Fragestellung zog der zweite Antrüh sein oben erwahntes Amendement zurück, und bemerlte der; bulligen Wassermafs.· ihn Landtags- Marschall, daß nach diesen Normen bisher schon di ö Bei der sodann erfolgenden Abstimmuns Fer un 39 Sin

wendung erfolgt sei. vorstehende Frage entschieden sich für die und gegen dieselbe 25 Stimmen.

Da hiernach die Anträge wegen mangelnder vorschri Majorität nicht angenommen worden, so beantragte der erste An steller nunmehr, für dieses Jahr die Verwendung der dom Es seien nach , ,, und b

provinziellen Zwecken festzusetzen. rechnung etwa 690090 Rthlr. übrig, und ein provinzieller

doch offenbar die Aufbringung von Beiträgen für Marsberg ninghausen, worüber abzustimmen dem Landtage unzweifelhaft o Ein ritterschaftlicher Abgeordneter pflichlete dem bei, worn

Frage:

soll der Ueberschuß der ständischen Dispositions⸗Fonds für diesen ; eggs un ch zu provinziellen wohlthätigen Zwecken verwandt w

gestellt und gegen 5 Stimmen bejaht wurde.

nach welchem 36 mit Genehmigung der 6 . te 37 andere Anträge an die betreffenden Ausschüsfe verwie sollten, was von der Versammlung genehmigt wurde.

m

Hierauf trug der Dirigent des Petitions⸗ Ausschusses den

schußbericht über die von demselben begutachteten 77 ,

k nn 2 ist die Nachricht eingegangen, daß alle Communication

nttan 8

bi iur.

. Absicht sei, Summen zu Schusdentilgungen zu verwenden, daß es ihm angemessener erscheine, solche für eine Ermãßiguj Steuern zu bestimmen; auch würde nicht das Wort „zunächst in

pas Abonnemen t beträgt: ahr. lr. 2

ir. 32.

allen Theilen der Monarchie ohne (e ,. ĩ

n,, Anjeigers 2 Sgr.

4

Allgemeine

Preußische Zeitung

Alle pon Anstalten des An- und 1 4 gen, auf dieses glatt an, sür Berlin die See, 22 Allg. Preuß. eitung: trier rid? ιτε. Nr. 2.

95.

Berlin, Sonntag den 6in April

1845.

Inhalt.

matlicher Theil. snland. Derlin. Berichtigendes. Provinz Sachsen. Magde⸗ Ueberschwemmung. Rhein- Pro vin z. Köl n. Wassersland. dentsche Bundesstaaten. Königteich Bayern. Ucberschwem— nung in Würzburg. Königreich Sach sen. leberschwemmung in Dresiben.— Großherzogthum Hessen. Der Landtag. Ucber-⸗ scwemmung. Fürstenihum Sch au mb urg - Lippe. Ablösungs⸗ .— . Start Hamburg. Eisaufgang bei Blankenese. Bijefe aus De ßau. Ordens · Verleihung.) und Frankfurt a. M. Die neberschwemmungen. ) desterreichische Mönarchie. Schreiben aus Prag. eberschwem⸗

nung.) des Großfürsten

etersburg. Taufe nander Alexandrowitsch. Chronometer Expedition.

ankreich. Paris. Nahe Abreise des Herzogs von Montpensier.

Jesss Mission. Abd el Kader. Schreiben aus Paris. Kammer-

Aibtihen Douanen · Gesetz.)

hroßbritgnien und Irland. London. Schreiben aus Lon—=

n 3 . Land · Atel und seine Opposition gegen die Peelsche waltung.

ichweiz. Kanton Zürich. Antwort auf die Depesche Guizom's.

/ i der luzerner Regierung an den Vorort.

hanien. Schreiben aus Paris. (garlistische Regungen an der Gränze von Catalonien.)

hie Tendenzen des ungarischen Schutzvereins. handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. eilag e.

Amtlicher Theil. Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und

Emmandeur der 13ten Diviston, von Tie tzen und Hennig, von

Nichtamtlicher Theil. Ynland.

Berlin, 5. April. Die Nr. J5 der Breslauer Zeitung eidet, daß mehrere, staatsgefährlicher Verbindungen ober Verschwö? ngen gl g Pelen, die im Großherzogthum Posen eingezogen

sich hier befänden. Diese Nachricht ist völlg unbegr under.

Provinz Sachsen. Magdeburg, 3. April. (Mag db. 3.) ei vorgestern hat bei uns die Elbe eine seit Menschengedenken frhörte Höhe erreicht. An der Stronbrücke stand das Wasser r. 24., und es fehlte wenig an der Höhe des Jahres 1655, dort an dem Gedenksteine verzeichnet ist. Durch den Kanal an sn Eisenbahn- Gebäude ist das Wasser in die Stadt gedrungen überschwemmt den Platz vor der höheren Töchterschule bis in bie oFßer⸗ und Heilige Geistsiraße hinein, auch einen Theil der Fürsten⸗ ate und der Fürstenwalistraße, so daß die Passage zwischen der irstenstraße und dem Fürstenwalle mit Kähnen unterhalten wird. 6 Marschbrücke ist theilweis überfluthet, nach dem Stadtmarsch, zthenhorn, Werder nur auf Kähnen zu gelangen; der Hafendamm 'auf mehreren Stellen , , , das Krakauer Thor der Frie⸗ hestadt ist verrammelt, bie Berliner Chaussee an mehreren Stellen sluthet, und der Herrenkrug steht mitten in einer großen Wasser⸗ che. Der Krakauer Damm hat zwar gehalten, der Prestersche ist durch erisen, und die Feldmarken beider Dörfer stehen unter Wasser,

h. der Gübser Damm ist gebrochen, und das Dorf befindet sich nach n heutigen Nachrichten in der höchsten Noth. Dem Vernehmen nach in auch der Rothenseer Deich nicht mehr zu halten und in ver⸗ ener Nacht gerissen. Heut Mittag kr indessen das Wasser Elbe den höchsten Punkt erreicht zu haben und schon etwas ge⸗ knn = Bei Garbg hat das noch im Steigen begriffene Wasser Elbe und Saale Durchbrüche und Ueberströmungen ber Däm!ne ihter ganzen Länge zur Folge gehabt. Dle Stadt und Umgegend hen unter Wasser, und ganze Häuferreihen haben geräumt werden

Rhein⸗Provinz. Köln, vom 3s. März. In den Niede— stzen unterhalb Köln sind alle Schutzdämme durchbrochen, und mit größten Anstrengung haben die Bewohner von Niehl, Merkenich, gel. Rheinkaffel u. s. w. ihr Bieh und sonstige fahrende Habe ge⸗= 16 Vielen blieb nur das Leben und der Trost, daß, so viel bis jetzt weiß, keiner der Ihrigen ein Opfer der Fluthen wurde. tseglich welche der stürmische Andrang der etzt an Häusern, Ställen und Scheu⸗ tet hat. Viele Wohnungen sind zer⸗ mumert und ganz fortgeschwemmt, alle Vorräthe, die noch vorhan⸗ waren, verborben, ünb die umliegenden Drischaften, welche das

der Un lücllichen aufgenommen haben, . sich, da ihre stäthe durch die außerordentliche Duuer bes so strengen Winters zangen, außer Stande, basselbe sange zu ernähren.

Deutsche Gundesstaaten.

Fönigreich Bayern. Aus Würzburg wird unterm t ärz über den dortigen Wasserstand berichtet: „Seit gestern bis

if früj um 4 Uhr wuchs der angeschwollene Strom und erreichte Föhr, die der von 1584 nur uin etwas mehr als 3 Fuß, jener

= * um 14 Fuß nachsteht. Von Morgeng 4 bis 7 Üihr' zeigte sncher Zu noch Abnahme, von ba an Jurüdgehen des Wassenz. 46. Uhr Mittage) mag es eiwa 1 Fuß c sein. Die ganze * Umgebung ist vom Wasser bedeckt, Himmelspforten von dem⸗ umgeben. Heut ü. nur die Post von Fulda und die von Frank⸗ (aelche gestern Morgen hähte eintreffen sollen, angekommen.

IJ

sind die Verwüstungen,

besonders in Riehl, angeri

richten. Bei Aschaffenburg mußten Passagiere und Effelten au Nachen in die Stadt gebracht werden; , , . * hier im Mainviertel bis Morgens 4 Uhr warten, und wurden heut die Passagiere und Briefpost in Nachen über esetzt. Welche ängstliche Sensation unter diesen Verhältnissen der Ch zenen n „Feuer!“ diesen Vormittag hier hervorbrachte, läßt sich nicht schildern. Glück⸗ licherweise wurde man des Feuers, das in dem russischen Kamin eines Hauses in der Blasiusgasse ausgebrochen war, balb Meister.“

Greęßherzogthum Sessen. Die zweite Stände⸗Kammer hat am 28. März ihre erste Sitzung nach den ,. gehalten. Man glaubt, daß der Landtag etwa noch zwei Monate dauern, dann aber sich vertagen werde, um gegen den Herbst zur Berathung der , , , . wieder zusammenzutreten. Die Hoffnung, daß Mainz von einer großen Ueberschwemmung nichts mehr zu be— fürchten habe, ist leider getäuscht worden. Schon am 28sten i der Rhein an zu steigen und wächst seitdem anhaltend sort. Alle niederen Stadttheile und auch einige höher liegende stehen schon unter Wasser, am xiebfrauenplatze bis an die greg f Hauptwache, auf dem Brand bis an die drei Kronen, am Schloßplatz bis an das ehemalige Kurfürstliche Schloß. Beinahe das ganze Gartenfeld ist überschwemmt, und viele der bort Wohnenden hatten Mühe, ihre Sachen zu retten. Die Brücke zwischen Mainz und Kasiel fann bei so bewandten Umständen nicht aufgestellt werben.

Grosßherzogthun Sachsen⸗ Weimar. re König⸗ lichen Hoheiten der Erbgroßherzog und ,, sind .

1. April nach dem Haag abgereist.

Fürstenthum Schaumbur g⸗Lippe. Das Fürstenthum Schaumburg Lippe hat nun auch ein Ablösungs⸗Geseß y, Vermöge desselben können alle auf dem Privat- Eigenthume haftenden privatrechtlichen beständigen Real⸗Lasten gegen Entschädigung des Be⸗ rechtigten aufgehoben werden. Ausgenommen bleiben jedoch, außer den offentlichen Abgaben und Lasten, so wie den Gemeinde- und So zietäts Lasten, das Heimfallsrecht, die lehnsherrlichen Rechte, die auf einem Erbpachts⸗Verhältnisse beruhenden Lasten und Abgaben, die Forst⸗ und jagdherrlichen Gerechtsame, die Servituten aller Art, und zur Zeit auch noch die Spann- und Handdienste. Es wird ferner im Allgemeinen angeordnet, daß künftig auf Grundstücke keine andere als in reinen Korn- oder Geld⸗ Abgaben bestehende privatrecht⸗ liche Real ⸗Lasten gelegt werden dürfen, übrigens auch diese wieder ablösbar sein sollen. Bie Ablösung felbst geschieht nach freier Wahl des Pflichtigen, entweder durch Verwandlung der Prästation in eine ihrem jährlichen Neinertrage nach dessen gemeinem Werthe gleichkom⸗ mende ständige jährliche Rente, oder durch Bezahlung des fünfund⸗ zwanzigfachen Betrages derselben. Feste Naturai⸗Abgaben, sowohl an, Hetraide als an Vieh, können zwar nur auf Antrag ber Ver⸗ pflichteten durch Entrichtung des fünfundzwanzigfachen Betrages ihres Geldwerthes abgelöst, aber auf den Antrag eines jeden Theils in eine feste Geldrente verwandelt werden.

Freie Stadt Hamburg. Ueber den Eisaufgang bei Blan— kenese melden hiesige Blätter vom. 3. April Folgendes: *, Das fast beispiellos zu nennende Eishinderniß bei Blankenese spannie im An⸗ fang dieser Woche die Aufmerksamkeit aller Bewohner Hamburgs. Das Eis hatte sich bekanntlich auf dem blankeneser Sande im engen Fahrwasser wie Felsen über einander gethürmt, und während unker⸗ halb und oberhalb von dort klares Wasser war, stand die Eismauer unbeweglich fest. Da mußte denn die Kunst abermals einschreiten und die Natur korrigiren, und ein Trupp Arbeiter unter Anfüh rung des Ingenieurs Gulan ging mit Spreng- Apparaten hinunter, konnte jedoch am ersten Tage (Sonniag) wenig ausrich⸗ ten. Am folgenden Tage, Montag, ging der Major Bur⸗ mester mit verstärkter Mannschaft (über 100 Köpfe) hin⸗ unter, und es wurden circa 400 Fuß gelöst. Am Dienstag, bei schönem Wetter, begann man mit der Ebbe aufs neue. Warm! Regen hatte in der Nacht nachgeholfen, und mit wirllicher Kampflust erketterte die Mannschaft die Eisberge und brach und sprengte mit solcher Energie, daß sich endlich, bei Anwesenheit des Wafferbau= Direktors Häübbe, um 3 Uhr Nachmittags die ungeheure Eisnasse in Bewegung setzte, und unter Kanonendonner und einem allgemeinen Hurrah! an dem auch eine zahlreiche Gesellschaft beiderstädti= scher Zuschauer Theil nahin schwammen die Eisfelsen langsam die Elbe hinunter. Alles inachte ihnen Platz; das Schulauer Leucht- schiff selbst ging denselben für einige FJeit aus dem Wege und an den Webeler Strand, und so setzte das Eis seine Reise ins Meer sort, passirte diesen Morgen Glückstadt und wird eiwa morgen Kuxhaven erreichen, Neun große, schwerbeladene Dampfschiffe von London und Hull hatten schöon vor dem Eise der frei zu werdenden assage geharrt, und alle trafen, jedoch leider nichl auf einmal, am olgenden Tage mit der Fluth hier ein. Leider war nun der Wind in diesen Tagen zu schwach, um auch Segelschiffen die Auffahrt zu

ochen sei; ebenso von Schweinfurt. Sonst sehlen alle Nach⸗

gestatten, und nur zwei von Dampfböten bugstrte Fruchtschiffe er=

reichten zuerst die Stadt. Hülfe der Fluth herauf. und 92

Einige andere kleinere treiben allmälig mit r Es liegen nun noch etwa 170 überwinterte neu hinzugekommene, also circa 266 Schiffe, unten auf der

Elbe, die der . zum Aufgehen harren, und täglich kommen

neue hinzu. Gewi

haben.“

XñᷣDeßau, 5. April. Dem seit einigen Jahren hier woh⸗ nenden und durch seine echte Menschenfreundlichkeit hochverbienten, Königl. preußischen General Lieutenant a. D., Grafen Henkel von Donnersmark, ist in diesen Tagen das Großkreuz bes Herzogl. An⸗ haltischen Gesammthaus⸗Ordeng Albrecht des Bären verliehen worden.

** Frankfurt a. V., 1. April. Mit dem heutigen Tage an welchem wir eine wahre Frühlingslust genießen, n inden fo e denes Fallen des Main eingetrelen. Der Fluß hatte die furchtbare Höhe von 1784 erreicht und all die Schrecken unb Noth gebracht, welche der Chronist von jener Ueberschwemmung in so cat Far⸗ ben schildert. Die Häuser sehr vieler Straßen Frankfurts unb Sachsen⸗ hausens standen bis über die untersten Stocwerte int Wasser, und die Communication mit denselben war milunter nur mit Lebensgefahr zu unterhalten. Großes Elend wurde dadurch namentlich in Sachsen⸗ hausen erzeugt, aber schon wurde es durch rasche Hülfe vielfach ge⸗ mildert, und ein Unterstützungs⸗ Comité wird vollends die Spuren der Noth zu verwischen suchen. Furchtbar soll aber die Noth der auf den Uferorten ber Flüsse heimgesuchten Lanbleute sein, und noch kennt man nicht den ganzen Umfang des Unglücks, da die Communj⸗ cation immer noch nach verschiedenen Seiten gehemmt ist. Die Post kann deshalb auch weder nach Bayern, noch nach Rheinpreußen ge⸗ langen. Der Postenlauf und der Wagenzug nimmt den Umweg üher die schlechtesten Landwege. Wann die Taunus⸗Eisenbahn wieder in fahrbarem Zustande sein wird, steht dahin, da sie sehr beschädigt wurde. Bei der gänzlichen Unterbrechung der Communication und des Geschäfts⸗Verlehrs mit dem linken Rhein-Ufer ist man froh, daß morgen die Lolal⸗Dampfschifffahrt zwischen hier und Mainz den Dienst wieder beginnen will.

Oesterreichische Monarchie.

v Prag, 30. März. Der Verlauf des Eisganges war für unsere Stadt und die Umgebung sehr unglücklich. De; Freitag Nachts rasch angeschwollene und ausgetretene Moldaustrom hat eine größere Ueberschiwemmung bewirkt, als 3 jene von 1786. Alle niedrig liegenden Stadtlheile wurden so schnell und meist in der ganzen Höhe der Erdgeschosse über Nacht unter Wasser gesetzt, das bis ge⸗ stern Abends dieses Niveau behauptete, daß es in der That nur bei der dankenswerthen eifrigen Fürsorge der Behörden und der dieselben unterstützenden Mitwirkung der Bevölkerung möglich wurde, die Be⸗ wohner der überschwemmten Stadttheile und ber Vorstadt Karolinen⸗ thal aus der sie bedrohenden Lebensgefahr zu retten. Viele mußten ihre Habe im Stiche lassen und dem Spiele der Wogen preisgeben, selbst aber manches hier und da Gerettete konnte nicht untergebracht werden, da es aller Anstrengung bedurfte, um nur die Personen un⸗ terzubringen und gegen den Einfluß der noch dazu sehr rauhen Wit⸗ terung zu schützen. Seit gestern Abend ist zwar das Wasser im Sinken, der Anblick der Stadt und ihrer Umgebung ist aber um so trauriger, da jetzt die Folgen der Zerstörung sichtbar hervortreten. Von dem glücklichen Umstande abgesehen, daß hier von dem Verluste eines Menschenlebens nichts verlautet, und daß es dem allseitigen Zusammenwirken bisher gelang, sowohl die Bewohner der oberen Etagen in den überschwemmten Stadttheilen, als auch die aus ihren Wohnungen vertriebenen mit den nöthigen Lebensbedürfnissen zu ver⸗= sehen, ist im Uebrigen die Lage aller von dem Wüthen des Ele⸗ mentes Betroffenen im hohen Grade traurig. Außerdem daß meh⸗ rere Gebäude bereits einstürzten, viele andere aber so beschädigt sind, daß, ste von dieser Gefahr bedroht und daher ohne vorherige sorg⸗ fältige Ausbesserung nicht zu bewohnen sind, so beklagt ein großer Theil der Minderbegüterten den Verlust der bisherigen Wohnung oder der kleinen Habe, während dagegen viele wohlhabende Kaufleute in mehreren Straßen durch Beschädigung oder gar gänzliche Verderbniß ihrer Waaren⸗Vorräthe großen Schaden erleiden, besonders ist dies aber in sehr empfindlicher Art der Fall bei mehreren Fabriken der an den beiden entgegengesetzten Enden der Stadt gelegenen Vorstädte Smichow und Karolinenthal, wo, außer beträchtlichen Zerstörungen an den Gebäuden, auch an den Maschinen, Werkzeugen und Waaren⸗ Vorräthen große Verluste 1h ergeben. Den ganzen Schaden in ver⸗ schiedenen Richtungen zu übersehen ist jetzt noch unmöglich, obwohl er sehr beträchtlich sein muß für die Stadt sowohl, als auch für meh⸗ rere Gegenden des flachen Landes, da zahlreiche zwischen und auf dem Eise herangetriebene Häuser⸗ und Wohnbestandtheile, Thiere, Wagen und landwirthschaftliche Geräthe u. s. w. auf Ueberschwemmung auch des oberen Stromgebietes schließen lassen.

Uusoland und Polen.

St. Petersburg, 29. März. Die Taufe des Großfürsten Alexander Alexandrowitsch sindet heute um 16 ens i K l ö . h z Uhr Morgens im . Durch die auf Kaiserlichen Befehl von der hiesigen Akabemie im vorigen Jahre veranstaltete Chen enn Cre hs zwischen den Sternwarten von Altona und Grernwich, deren Leitung den Astrono⸗ men Struve dem Jüngeren und Döllen anvertraut war, und welche von Seiten der dänischen und englischen Regierung, so wie von den Astronomen Schuhmacher zu Altona und Airy zu Greenwich sehr bereitwillig und wirksam unterstützt wurde, sind die Arbeiten zur Längenbestimmung der pulkowaer Sternwarte, die für die Zukunft den Ausgangspunkt aller ,, , Operationen in Rußland bil- den wird⸗ erfolgreich zum Schluß geführt worden. Einer mit der bri= tischen 5 , , . für 16 auf einander folgende Fahrten abgeschio enen Vereinbarung zufolge war sedes Banff gehalten, vor Greenwich und Altona anzulegen, um die Chronometer einzunehmen oder auszusetzen, und zu dem Ende eine große Scha⸗ luppe der londoner Admiralität und ein Boot des auf der Elbe stationieenden dänischen Wachtschiffes zur Verfügung der Astro⸗ nomen gestellt. Zu Greenwich und Altona waren pullowae,

eine achtungswerthe Flotte, bie wir zu erwarten