Wien, 30. Mrs. Aal. 4e 1828 —.
n. Isis. i. i.
Nordb. 195.
490
Ciess-. 151. Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus -Billets zu den erhöhten
6 6 Schauspiele. Sonntag, f. April.
Muslk von Donizetti. (Dlle. Sophie Löwe:
Gckanntmachungen.
l3õol Belanntm a 7
Aug dem Dienst⸗Lolale des hiestgen Ober ⸗Postamtes nd kürgich verschiedene Geldsendungen, mit einem. Ge ammte Beirage von 2037 Thlr. 3 Gr. 7 Pf. (incl. drel Stück Doppel Frd'or.), entwendet worden. Größ kentheils haben die entwendeten Beträge aus Ka ssen⸗ An iv e isnn gen K 7 zu denen unter anderen auch solgende Apoinis gehören:
* kn No. 5228. 383 1. sol. 55. über 100 Thlr. . 5733. 1. w 58. * 100 v 100 100
2 . EJ *
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S dT Y , O 8 RP Oé— ,,
w 41946. *
Außerdem gehören elde wei Zins- Coupons à 125 Sgr., von den Pommerschen r . Nr. 109 über 25 Thlr., Gut Friedfeld,
eis Randow) und Nr. 60 (über 256 Thir., Gui Werder, Kreis Demmin). .
Es wird vor der Annahme dieses Papiergeldes ge= warnt, auch Jedermann ersucht, deni unterzeichnelen Qber- Postamte oder der nächsten Polizei⸗Behörde sofort Nachrscht zugehen zu lassen, wenn eine oder die andere der bezeichnelen Piecen präsentirt werden sollte. .
ür die Entdeckung des Diebes und die vollständige W . F n. des gestohlenen Gutes wird eine Belohnung von Zweihundert Thalern auegeseßt. Stettin, den 2. April 1845. . Ober ⸗-Postamt.
ÿ1 1. * zu dem entwendeten Papier
346 l 2 im Namslauschen Kreise belegene, zwei Meilen von der Kreisstadt entfernte Königlich Doma nen⸗Pach-= tung Wallendorf, bestehend aus den gegenwärnig noch zum Königlichen Domainen-⸗Amte Skörischau ge= hörigen Vorwerlen Wallendorf, Klein ⸗Butschlau, Bach- witz und Meierei Hannuschowsky, einer bedeutenden Teichnutzung und dem bei Slorischau belegenen Fisch⸗ hälter Gehöfte nebst Zubehör, soll vom 1. 376 1845 ab auf Dreißig hinter einander folgende Johanni 1875
im Wege der Submission verpachtet werden.
Jahre bis
er Flächeninhalt sämmtlicher Grundstücke besteht aus:
orgen 33 IR. Ackerland, v 10 Wiesen, 156 Teichen, 157 Gärten, 108 einzelne Wiesen u. Acker⸗Par-⸗ zellen, die durch Unterverpach⸗ tung zu nutzen sind,
37d NasF Tõi Ti. sñ Summa nutzbarer Fläche.
Außerdem werden mitverpachtet die zu den Vorwer⸗ len gehörigen Dreschgärtner · Etablissements; die von ein-= zelnen Einsassen zu Bachwitz und Klein⸗Butschkau un—⸗ entgeltlich zu leistenden Altertage und die von Einsassen zu Wallendorf, Bachwitz, Dzledzitz und der Mühle zu Hannuschowsly zu liefernden Naluralien.
Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 28980 Thlr. 16 Sgr. 7 Pfr., in Worten: Zwei Tausend Acht Hundert und Achtzig Thaler Sechzehn Silbergro⸗ schen und Sieben Pfennige, inclusive 956 Thlr. in Golde festgestellt worden, unter . Pachtsumme sind jedoch bie zu 4 pCt. berechneten Zinsen eines eisernen König lichen Inventars von 4106 Thlr. mit inbegrfffen.
Die Pacht- und Submissions Bedingungen, welche e. zugleich die nähere Belehrung darüber enthalten, wie es mit der Abgabe der P Annahme, ferner mit der , Submissio⸗
2376 507 271
34 53
nen und der Entscheidung über den Zuschlag gehalten werden soll, sind in der Königlichen Regierungs- Do⸗ mainen- Negistratur allhier und im Königlichen Domai⸗ nen- Amte Slorischau in den gewöhnlichen Geschäfts⸗ stunden zur Einsicht der Pachtbeiwerber ausgelegt. Wol- len Leßztere die Pacht und Inventarienstücke in Augen schein nehmen, so haben sie sich dieserhalb an den Herrn General- Pächter Fischer zu Storischau zu wenden. Pachtlustige, die mit glaubhafien Ausweisen über ihre landwirthschaftliche Ausbildung und über den Besitz ei⸗ nes disponiblen Vermögens von mindestens 250090 Thlr. versehen sind, haben die versiegelten Submissio⸗ nen bis spätestens den 5. Mai er. dem Herin Geheimen Regierungsrath von Hauteville (Albrechistraße Nr. 52) unter r er Deponirung der auf 1500 Thlr., geschrieben: Ein Tausend Fünf Hundert Thaler, festgeseßten Bietungs · und Pacht · Caution auszuhändigen. is i erfolgten, dem Königlichen Haus⸗Ministerio, General · Verwaltung für Domainen und Forsten, un⸗ umschränlt vorbehallenen Auswahl unter den Submit= tenen bleiben dieselben an ihre Gebote gebunden. Breslau, den 29. März 1815. Königliche Regierung. Abtheilung für Domalnen, Foisten und direlte Steuern.
1206 j
. Die beiden Kinder des im Jahre 1818 zu Zielenzig
verstorbenen Hauptmanns von Bornstaedt, als?
a) Carl Siegismund von Bornstaedt, geboren am
9. August 1806, welcher die Oekonomie erlerni
und sich im Jahre 1827 nach Berlin begeben hai,
um nach einem Uuterlommen als Oelonom umzuthun, —.
b) Anna Amalie Christine von Bornstaedt, geboren am 22. November 1807, welche bis zum Jahre 1821 bei einer Frau von Dobrowgka in Kopanin bei Posen in P *. e ist, sodann sich bei einer Frau von Sobierayska in Kopanin aufge⸗ alten, jedoch im Jahre 1622 plötzlich von der
etzteren entfernt hat und nach Posen begeben ha⸗
ben soll,
acht⸗Offerten und deren
m Opernhause. Abonnements - Vor⸗ stellung: Der Liebestranl, Oper in 2 g, . eingelegtem Solo-
laas
Preisen verkauft. .
i i d bis Sonntag, den bten b. M t⸗
tage 6 r er n, g r, i Zeit iber die derartig 8 ten Billet anderweit erf, wird.
Im Schauspielhause. Siste Abonnements Vorstellung: Die Räuber.
dint) Anfang
Allgemeiner Anzeiger.
8) der Stefahrer 344 Jacob Elias Burghardt, selbst den 29. Junius 1801, welcher
ten Kurators hierdurch vorgeladen, von ihrem Leben uletzß aus Curacao den 30. September 1827 ge . und ein Vermögen von 930 Thlr. besißt;
oder, im Fall sie verstorben, dessen etwa hier unbe⸗ lannte Erben werden hiermit auf den Antrag ihrer hie⸗ sigen Intestat⸗ Erben aufgefordert, sich vor uns zu mel= den und respektive sich gehörig * legitimiren, und zwar erschollenen, oder deren
die übrigen aber binnen widrigenfalls sie zu gewärtigen, daß n den respeltive am 1. Januar 1816 und am 1. Ja⸗ nuar 1817 zu publizirenden Prällusiv⸗ Erlenninissen die Verschollenen für todt erkläri, die unbekannten Erben präfludirt, das vorgedachte Vermögen aber den hiesigen
oder deren eliwa hinterlassene unbekannte Erben und Erbnehmer, werden auf den Antrag des ihnen bestell⸗ geboren hier und Aufenthalte binnen 9 Monaten, spätestens aber in dem Termine :
am 2. September 1845, vor dem Deputirten, Referendarius von Auerswald, auf dem Königl. Ober -⸗Landesgericht hierselbst anbe⸗ raumten Termin persönlich oder durch einen mit In- formation und Vollmacht versehenen Mandatarius Nach richt zu geben und die Identität ihrer Person nachzu⸗ weisen, widrigenfalls die Verschollenen fur jodt erflärt und das nf rufen im hiesigen Depositorio befind- liche Vermögen unter ihre nächsten si legitimiren den Erben vertheilt oder dem Fiskus überwiefen werden wird.
Frankfurt a. O., den 17. September 1844. ssönigl. preuß. Ober Landesgericht.
L
die zub 1 bis 5 aufgeführten Erben, binnen einem Jahre, wei Jahren,
Intestat ˖ Erben ausgeantwortet werde. Smart und Rath
dõnigsstãdti ater. vam , 83 — — — 9 ¶ Derr
histors elodrama in 6 3 ian, **
. sen, vom Pra W. Kunst: Otto von Wittelebach, als Gastrolle.) Verantwortlicher Nedactenr D.. J. w. Zinkeisen.
Gedruckt in der Dec er schen Geheimen Ober⸗Hofhuchdru gem
t halb 7 Uhr. — —— — — — — — — —
Datum Barth, den 1. Dezember 1814. hierselbst. o m.
im Gasthofe „zum Prinzen von Preußen“ am hofe hierdurch eingeladen. Nach §. 12. des müssen die Actionglre und Vevollmächtigten in de Tagen vor der General- Versammlung sich auf Biülteau der Direction legitimiren, wo denselßen trittgarten mit dem Verimeik der Stimmenzasl⸗ händigt werden. Vollmachten dürsen nicht älter sein, als daz dieser Einladung; auch müssen in denselben bie mern der vertresenen Actien angegeben sein. Düsseldorf, den 25. März 1845. Der Verwaltungs. din von Sybel.
x3 Rheinpreussische Feuer- Versicherungs.
1288 b Aus zug. ; Auf e, 2 9 6 8 35 e. 553 I2do bl enen Gutsbesitzers Johann ian Friedri uth⸗ 2 * knecht werden Alle und Jede, weiche an des Lchteren Berl Frankfurter Verlassenschaft, in specie an das dazu gehörende, im n, Greifswalder Kreise und Zarnekowschen Kirchspiel bele · e, . gene Allodialgut Mölow . Pp., Saaten, Ackerarbeiten, lebenden und todten Inventarien Gegenständen, inglei⸗ chen an das dem genannten defuncto er mh ugestandene in der Königl. Posthalterei zu öͤlow vor⸗ andene Inventarium Forderungen und Ansprüche zu aben vermeinen, zu deren Anmeldung und Beglaubi⸗ gung in einem der folgenden Termine. am 14. April, am 65. oder 26. Mai d. J.,. . Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Vermeidung der am 16. Juni er. zu erlennenden Prä⸗ llusion, hierdurch , , . Greifswald, den 15. März 1845. J J. Königl. preuß. Hofgericht von Pomhmern und Rügen. (L. S.) gez. von Möller, Praeses.
—
e . 8
(287 b] Aus zug. Mit Hinweisung auf die den Stralsundischen Zei= tungen in extenso inserirten Prollamen vom heuntgen Tage werden alle diejenigen, welche an bie von dem Gutebesiter von Pressentin unlängst an den Gutsbesihzer von Buggenhagen auf Willerswalde verkausten, im Greifswalder Kreise bei Lassan belegenen Güter Vor⸗ weil und Jasedow nebst Zubehör Forderungen und Ansprüche machen zu können vermeinen, zu deren Au- meldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine, ö . ö am 14. April, 5. und 26. Mai er., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Pessericht bei Ver⸗ meidüng der am 26. Jun er. zu eilennenden Prä— llusion, — hiermit aufgefordert. — ⸗ Greifswald, den 15. März 1845. Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. S.) v. Klot.
nächsten
c. erhoben werden. Berlin, den 4. April 1845.
bahn ⸗ Gesellschaft.
hn.
114931 Nothwendiger Verkauf. ! Stadtgericht zu Berlin, den 12. November 1814. . 23 9 e,, . n ,. de, 136 . !
rundstück des Maurerpoliers Johann George Niesoͤlke, n ,, ,, , gerichtlich abgeschäßt zu 9osg Thir, foll Schulden halber 8e, , , , , n.
am 8. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Eisenbahn.
Aus den Betriebs- Ueberschüssen haben wir außer den bereits für die Coupons berichtigten õ5 h Zinsen noch die Bezah⸗
lung einer Divi⸗ dende von 11 pCt. für das Jahr 1844 veschlossn.
(S. 39. bes Statuts.) Die Aetionaire werden daher ersucht, in unserer Hauptlasse auf dem hiesigen Bahn- hose in den Tagen vom 15. bis 30. April o, mit Aus- nahme der Sonn- und Festtage, Morgens 9 bis 1 Uhr, die Dividendenscheine pro 1814 mit einem nach den Nummern geordneten Verzeichnisse einzureichen und den Betrag mit 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. für das Stück so⸗ sort dafür in Empfang zu nehmen. Die bis zum 30. April c. nicht abgehobenen Dividenden können erst im gewöhnlichen Zinszahlungs⸗ Termine im August
Der Verwaltungs ⸗Rath der Berlin- Frankfunter Eisen⸗
Major Freiherr von Buddenbrock, als Vorsitzender.
. Düsseldorf⸗Elberfelder
In Gemäßheit des §. 9. des Statuts und des unter dem 19. August
. rn v. J. Allerhöchsten &Srts ; . S genehmigten Nachtrags zu
u 3 n werden die
z Actiongire der Düssel⸗ dorf · Elberfelder Eisen⸗
bahn zu der ordentlichen
General · Versammlung
auf den 7. Mai d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr,
demselben,
Gesellschaft.
Die diesjährige gewöhnliche General ⸗Versamh sindet am Freitag, den 2. Mai d. J., Morgenz so im Gasthofe zum Prinzen von Preußen hierselbf wozu die Beiheiligten der Gesellschast hierdurg laden werden. .
Da das revidirte Gesellschafig Statut unterm zn nuar d. J. die ue , er r rn erhalin und dasselbe jetzt in allen Gesellschasis ⸗Angelegenn Anwendung findet, so werden diesemnach, in Ven auf die Vertretung in der vorgedachten Genen. sammlung, die dessallsigen Besfimmungen An. M folgt werden, welche lauten: ;
„Jeder Jahres⸗Versicherte, welcher mindesten
3 Monaten Theilnehmer ist, hat in der Gent
sammlung eine Stimme. Abwesende lönntu
durch einen persönlich erscheinenden Theilnehnn
Gesellschaft vermittelst einer von jedem einzelnen
machtgeber in gesetzlicher Form ausgestellten besn
ren Vollmacht in der General ⸗Versammlung vemm werden. Jedoch ist es nicht gestaitet, daß ein glied des Verwaltungs · Raths oder der Direchiht
Gencral-Agent, ein Agent oder sonstiger Angtst
der Gesellschaft die Vertretung übernimmt. M
kann mehr als 5 Abwesende durch Vollmachi vm
„Es muß sich vor der General -Versammlu
Jeder, welcher mitstimmen will, in der jedegm
der Einberufung näher zu bestimmenden Frist n
Büreau des Vereins eine Eintrittskarte ml
welche seine Stimmberechiigung ausweist.“
In Folge der letzteren Anordnung iind bem daß die Eintrittskarten am 30. April b. J. wäh der gewöhnlichen Büreaustunden, und am vorgeda 2. Mai, des Morgens von 8 bis 10 Uhr, im Vi der unterzeichneten Direction in Empfang gen werden können. .
Düsseldorf, den 28. März 1845. Die Direction.
284 hl
Bei dem Wiederbeginn der Schiffahrt empf wir uns zu Versicherungen, die wir unter liba Bedingungen zu den billigsten Prämien abruch sen ermächtigt sind. Berlin, den 3. April fs
Wendi C Köhne, Agenten der le Sirom · Versicherungs · Gesellschast
Nothwendiger Verkauf. Das auf dem Corps de la place der Festung Grau- denz sub No. 5. belegene, im Hypoihekenbuche sub No. V. Pag. 42. verzeichnete Grundstück des Kaufmanns J. G. K, abe e auf 6274 Thlr. 145 Sgr. zu⸗ folge der nebst Sypothetenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 3. Oltober 4845, Vormittags 11 uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Festung Graudenz, den 28. Dezember 1814. Königliches Civilgericht.
lza9
(i628 Die nachstehend aufgeführten Verschollenen:
1) der Knecht Carl Carls, oder Cardel, geboren in Bergen auf Rügen den 31. Juli 1791, welcher sich seit dem Jahre 1817 heimlich von hier entfernt ger ai dessen zurückgelassenes Vermögen 26 Thlr.
eträgt; z
Y der Jimmergesell Johann Carl Witt, geboren hier⸗ selbst den 5. Oltober 1793, der sich im Jahre is 12 von hier entsernt hat und seitdem gar leine Nach⸗ . . sich gegeben, deffen Vermögen 31 Thir.
eträgt;
3) der JZimmergesell Hans Heinrich Witt, Bruder des vorigen, geboren hierselbst den 26. September 1797, der zuletz—: aus Werbaß in Ungarn am 30. Ro vember 1834 geschrieben und hier ein Vermögen von 31 Thlr. besitzt;
Y der Tischlergesell Johann Carl Friedrich Krüger, geboren hierselbst den 144. Junius 1801, der zu= let aus Paris am 26. Januar 1831 geschrieben, und dessen Vermögen 235 Thlr. beträg?;
6) der Seefahrer Johann Peter Wilcken, geboren in Barth, den 22. September 1788, der zuleßt den 3. Juli 1827 aus Hamburg geschrieben und 45 Thlr. in Vermögen hat; J
6) der Seefahrer Johann Daniel Böttcher, geboren in Barth den 12. Mai 1797, welcher seint dem Jahre 1823 leine Nachricht von sich gegeben und bereits vor dem Jahre 1827 auf einer Reise nach Ostin- dien im Kap der guten Hoffnung verstorben sein soll und dessen Vermögen 11 Thlr. beträgt;
7) der Seefahrer Johann Jacob Bönncher, Bruder des vorigen, geboren hierseldst am 27. September 1799, der am 86. Oltober 1823 zuletzt aus Amsterdam geschrieben und nachher, dem Gerüchte nach, vor dem Jahre 1825 auf einem amerifanischen Schiffe
e. aben soll, dessen Veinögen 111 Thir. eträgt; .
The French in Rheinstadt. . A Friendly Voice from the Avou's Ranks t the Nations of Germany). Sonnet 1, The Bergstrasse. — 2, A Storm in a Forest. 3. The Castle of Salaburg. 4, Meran in ihe Tyrol. 5, The Cathedral öf Milan. 6, lorence (Firenze laBella.) 7. The same subject. 8, The Neiglibourliood Florence. Gedichte voll Feuer und Geist,
os
13471 Memoiren
erausgegeben
A FRIENDLX Volck FROM THE
BX JAMES NISBET. Post 8vo. 76. 6 d. cloth.
Sonner 9, The Sea of Genoa.
die in Deutsch- land namentlich auc wegen Behandlung deutscher Gegenstände grossen Anklang sinden werden. Viele
Bei Fr. Wilh. Grunow in Leipzig ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen zi Berlin bei Ferd. Dü mmler, Linden
Aus der Kaserne.
eines K Militair s.
von
Stephan Thurm. 2 Theile, elegant geh. 39 Thlr. Diese Memoiren, aus der Feder eines genialen Sol- daten, der Wahrheitsliebe mi Humor und die schärfste
Satyre mit einer Naivetät à la Boccaccio vereinigt, sind ale Roman eben so originell und anziehend, wie
Literarische Anzeigen. Bei Lontsman, Brown, Green & Long mans in London ist erschienen und bei Alen der Duncker, Königl. Hofbuchwhändler (französische Sir. 21) vorräthig:
IHE FRENCH IN RHEINSILIADT
A Romance of the Da AV́0N'S BANkS TO
zur NATIONS ORF GERMANIII Ih OIHERR POkEMS.
INHAIT. k Sonnet 16, On ihe War in Sn 10, To ihe Archduke Frederie 1840.
of Austria. 17. At Sea. 11, The Coliseum at Rome. — 18, Amalfi. . 12, To a Lady. Verses io a Lady on seeins
13, Mont Rosa, srom ihe Lake ,. of Locarno. Sir Maurice.
He hath left thee. 14, The Irruption of Conrad * . lie ensiein. (or Conradin) ol wabie.
Notes. 15, The Deaih of Conrad at Naples.
derselben sind voll Byronseher Krasi, ohne dasii der Vor wurf aklavischer Nachbildung gemacht den könnte.
1m haben, in r. 19:
zon Wichtigkeit in politischer Vezichung. Klint stücke , in den kr r n g er, theilt, haben allgemeines Aufsehen erregt.
sr -- J
- Ritter, und Landgüter verschsedener Cröso
Gegend, auch Mühlen, Gasthöse ., habe zu ven
in Tommissson und empfiehlt solche dem lag
. der Landgüter klgent 5. L. Beuthn⸗ eischin im Oderbruche.
1 elegante, fast neue englische Chaise mit Hu 14 e ; ͤ verdeck, als Stadt wie n egen gleich bi
steht Klosterstraße Nr. 68 zum Verkauf.
len f Contor ist jetz: un ter den gin ben Au ; Rathan Co
Beilb
95.
491 Beilage zur Allgemeinen Preusischen Zeitung.
alt Provinz Preußen. (Schluß der
Anh ags⸗Angelegenheiten.
XVfen Sitzung.] Lehrsreiheit. (zbste Sitzung.) Petitionen. — (37st
dn Aufhebung der Schlacht- und Mahlsteuer.— Anträge. —
Frovlnz Westph alen. (äi4ie Sitzung.) Pennnsonen.
Landtags Angelegenheiten. Provinz Preußen. 22. März. (Schluß des Berichts über die Zõste let ar⸗Sißung. )
H. In einigen der Petitionen um Preßfreiheit ist auch darauf een gemacht, wie seßzt die . beschränkt werde, und üb um deren völlige Wiederherstellung gebeten. Einer Ministerial⸗
sigung vom 25. Oltober v. J. gemäß soll Niemand eine bffent⸗ . halten, ohne zuvor der Polizeibehörde das Manu kript
Prüfung eingereicht zu haben. Seibst den Universttäts- Lehrern l es nur dann gestattet sein, vor einem gemischten Publikum Vor⸗ ung zu halten, wenn sie eine Bescheinigung des Regierungs⸗Bevoll⸗ uichiiglen beibringen, daß gegen ihr Vorhaben kein Bedenken obwaltet.
Man konnte sich nicht verhehlen, daß es sich um eine überaus ihtige Sache handelt, indem die erwähnte Maßregel bisher nicht siandene Beschränkungen eingeführt zu haben und daher wohl ge⸗ inet zu sein scheint, Ünnzufriedenheit zu erwecken. Auf der anderen heüe liegen jedoch nicht hinreichende Materialien vor, um ein gründ⸗ ges Urtheil in dieser Angelegenheit abzugeben, da die angeführten zatsachen isolirt und nicht so begründet dastehen, daß sie einen ge⸗ igenden Anhalt gewähren und man zudem überzeugl ist, daß eine e Beschränkung nicht in dem Willen Sr. Majestät des Königs liege.
6) In zwei Petitionen wird darauf angetragen, daß der Prãäses hes Ausschusses nicht mehr durch den Herrn Landtags⸗Marschall er⸗ unt, sondern durch die Ausschuß⸗Mitglieder erwählt werden möchte. sugleichen, daß die Wahl aus ben Mitgliedern aller Stände getroffen, iht aber auf einen Stand beschränkt werden möchte.
Im Verlaufe der Erörterung hebt ein Mitglieb aus dem Stande
Stäbte hervor, es müsse den entschiedenen Wunsch aussprechen, ß der gestellte Antrag nie von einem Provinzial⸗ Landtage des önigreichs Preußen ausgehe. In demselben walte die Einigkeit, ja n könne sagen die Einheit aller Stände, und ihr gemeinnütziges asammenwirken sei so groß und vollständig, daß dies das Herz jedes reuhen mit Freude uud edlem Stolze erfüllen müsse, und namentlich be sch der Stand, dem man gewöhnlich einseitige Ansichten und
leressen vorzuwerfen geneigt sei, hier stets in seiner Majorität voll⸗ nmen freisinnig gezeigt. Bamit auch selbst der Schein des Gegen⸗ eil8 vermieden würde, weise er den Antrag auf das Entschiedenste rück. Mit Beifall und überzeugt, daß diese Einigkeit als sietes und henthümliches Merkzeichen dem preußischen Landtage bleiben werde, 7 sich alle Mitglieder der Städte und Landgemeinden obigem unsche an und wurde demnach den Anträgen keine Folge gegeben.
6) In zwei Petitionen auf Herstellung der Lehrfreiheit als bes tzigen Palladiums der Gewissensfreiheit wird auszuführen gesucht, . Besorgniß vor Gefährdung der Lehrfreiheit gegenwärtig nicht h dͤurch vereinzelte Erscheinungen, sondern durch eine Reihefolge von hutchen erregt werde. In dem reserirenden Ausschusse hatte sich Meinung geltend gemacht, daß die angeführten Thatsachen noch neu sind, um sie nebst den daraus entstehenden Folgen einer un⸗ nieischen Prüfung unterwerfen zu können, und daß die Befürchtung n heabsichtigten Untergrabung der Lehrfreiheit noch keinesweges jn. ö. so verbreitet sei, um eine desfallsige Bitte an Se. Mae stät zu htsertigen.
In der sehr lebhaften Debatte, welche dieser wichtige Gegenstand worrief, wurde geäußert, daß es allerdings den Anschein gewinne, ob eine bestimmte Richtung Seitens der Staats- Regierung be⸗ zugt werde. Aber es sei gerade hierdurch im Volke eine Gegen⸗ rlung hervorgerufen, welche vor Einseitigkeit schütze und wirkliche schränkungen ausschließe. Nachdem insbesondere bemerkt worden, f nur die Extreme der ih bekämpfenden orthodoxen und rationel⸗ schen Richtungen zu beseitigen seien, von der Regierung aber ge⸗ nscht werben müsse, daß sie keine Partei bevorzuge, damit nicht uchelei hervorgerufen würde, wurbe mit überwiegender Majorität schlossen, den beiden Anträgen keine weitere Folge zu geben.
n e. 36sten Plenar⸗-Sitzung kamen folgende Gegenstände n Vortrage:
) Ein Antrag, betreffend die Einrichtung eines ständischen Kre⸗ EInstituts, analog dem in Schlesien durch das Gesetz vom 8. Juni : , Wenn gleich die Vortheile, deren der Antrag⸗ ler . thut, sich nicht verkennen lassen, so scheinen doch
Folgen bedenklich, welche durch eine Verschulbung von 3 bes Wer— d, bei einer ohnehin liberaleren als der landschaftlichen Taxe, dar⸗ o hervorgehen könnten. Die Schuldenlast würde vermehrt werden leicht förmliche Schwindelei entstehen. Sollte sich aber hier ein hes Bedürfniß heraussiellen, so könnte die Landschaft demselben mit . , . ihrer Prinzipien genügen. Der Landtag be= leht, dem Antrage feine weltere Folge zu geben.
Y Mehrere Petitionen,
; betreffend die Errichtung von Kredit⸗ situten für die nicht zum landwirthschaftlichen Verbande gehören-⸗
Danzig,
m, Grundbesitzer bäuerlichen Standes. Es sei nöthig, darauf hin⸗ irlen, dem kleineren Grundbesitzer Realkredit zu verschaffen, und
ihm möglich zu machen, die hergeliehenen Summen in kleinen len neben mäßigen Zinsen wieder abzufragen, ohne bei prompter gan if. Verbindlichkeiten eine Kündigung seines Kapitals be= zu müssen. Der Landtag erkennt einstimmig die hohe Wichtigkeit der ent⸗ stlten Anträge an und beschließt daher, diese Angelegenheit dem n Landtags- Kommissarius zur Ueberweisung an die nach der An⸗ nung Sr. Majestät unter Leitung des Herrn Ober-Präsidenten mmen zu berufende Kommission zu übergeben, welche sich mit den sttsn des materiellen Wohls der Provinz beschäftigen wird. em vorstehenden e . schließt sich noch das Gesuch um ndung einer mit dem bea sih ßen Kredit⸗Institute in Verbin⸗ z zus sezeinden Leihkasse an, welche Summen bis höchstens Höh l ohne Faustpfand darzuleihen ermächtigt ist. Der Landtag glaubt diesen Antrag nicht befürworten zu lönnen. Y Ein Antrag auf Entwerfung . Tayprinzipien wird im Landtage als sehr zeligemetß erkannt, ist auch von dem Lan= Far dhomie⸗gtollegium bereits in Erwägung gezogen, weshalb zu h steht, daß bie gewünschte Abhülfe bald eintreten werde. .Die ständischen Behörden von Insterburg und Braunsberg mn Über die Verhältniffe der fieinstadtischen Feuer ⸗Sozietät in ftuom und bitten um Abhülfe der Uebelstände. ier Landtag beschließt, dem Herrn Landtags- Kommissarius die . zu übergeben und bie Veresnigung sämmüiicher kleiner Städte a Prorinzial- Bezirks zu einem Banbe zu befürworten.
1 Den Antrag des Magistrats von Ragnit, betreffend die Ein⸗
ines Nobiliar⸗Feuer⸗Versicherungs⸗Instituts fuͤr die kleinen!
Städte, glaubt der Landtag nach vorliegend i ⸗ kan, ö . ö ö genden Erfahrungen nicht be
) Die werden der Städte Riesenburg, Rosenberg, D 2 Eylau, Freistabt, Bischofswerder und Harn . 1 —
mungen des Neglements der westpreußischen Domainen⸗ Feuer Soʒie⸗
tät in Betreff der Classifications-Grundfätze beschließt der Landi dem Herrn Landta &: Kommissarius 1 — r,,
7) Mehrere ühlenbesiher klagen über Beeinträchtigung ihres Erwerbes. Der Landtag beschließt über den Antrag, der noch keines⸗ weges als begründet angesehen werden kann, mit Hinsicht auf das neue Gewerbepolizei⸗Gesch, hinwegzugehen.
S) Ein Antrag der Stadt Thorn wegen Aufhebung der von der Königlichen Regierung als Kreiglast ausgeschriebenen Verpflichtung zum Einsammeln von Kienraupen in den benachbarten Forsten, wodurch die Stadt Thorn gezwungen worden ist, 14 Tage hindurch 200 Arbeiter täglich unentgeltlich zu gestellen — findet seine Erledigung bereits in den desfallsigen Bestimmungen der neuen Forst⸗ und Jagd⸗Ordnung.
9) Ein Gesuch der Stadt Osterode um Verwendung dafür, daß dem Waldwärter dieser nicht jagdberechtigten Stadt die Erlaubniß ertheilt werden möge, sich der Schießwaffen egen Holz⸗Defraudanten bedienen zu dürfen, — muß der Landtag mit dem Anheimgeben ab⸗ lehnen, daß der Magistrat von Osterode in dieser Angelegenheit sich an die vorgesetzten Verwaltungs⸗Behörden wenden möge.
107) Die Stände des sischhauser Kreises bitten um verstärkten Schutz für einige Waldbesitzer in der Nähe von Königsberg, die nicht im Stande sind, die Devastation ihrer Wälder Seitens der Holz⸗ Defraudanten zu verhindern. Der Landtag hält ssch überzeugt, daß alle gesetzlich zulässigen Maßregeln getroffen sind, uin das Einbringen von entwendetem Holz in Königsberg zu verhindern, und kann dem⸗ gemäß dem Antrage keine weitere Folge geben.
11) Der Magistrat und die Stadtderordneten von Insterburg beschweren sich, darüber, daß Seitens der Königlichen Regierung zu Gumbinnen bei allen Holzgattungen, welche in die Stadt eingebracht weiden, strenge auf die Beschaffung von Ursprungs⸗Attesten gehalten wird. Der Landtag trägt um so weniger Bedenken, den Antrag ab⸗ zulehnen, als diese von der Regierung zu Gumbinnen festgestellte An⸗ ordnung in dem Entwurfe der neuen Forst⸗Ordnung von dem Tten Provinzial Landtage beantragt worden ist.
12 Die Staͤnde des Kreises Fischhausen bitten um Schutz ge⸗ gen den Schaden, den das Rothwild der Königlich warnicke schen Forst auf den benachbarten nicht jagdberechtigten Grundstücken an⸗ richtet. Der Landtag ist der Ansicht, daß es eines Einschreitens sei⸗ tens seiner nicht bedürfe, da ein vom Tten Provinzial ⸗Landtage be⸗ antragter Zusatz zu 8. 125 der entworfenen neuen Forst⸗ und Jagd⸗ Ordnung bereits für gründliche Abhülfe sorgt.
135 Die zahlreichen Anträge auf Aufhebung event. Ablösung des bestehenden Abdeckerei⸗Verhältnisses sind durch das betreffende Gesetz erledigt.
14) Die Dorsschaften der rudnerweider und der östlich mewer Deich Kommune bitten um Abhülse ihrer diesjährigen Bedrängniß und um künftige Abwehr der Ueberschwemmungen. Der Landtag be⸗ n. das Gesuch an den Herrn Landtags Kommissarius zu Über⸗ reichen.
15) Ein Antragsteller beschwert sich über einige Anordnungen der Verwaltungs⸗Behörden auf Grund des westpreußischen Wege⸗ Reglements vom 4. Mai 1796. Der Landtag beschließt, dem An⸗ ö anheim zu geben, dem Herrn Ober⸗Präsibenten Anzeige zu machen.
16) Der Antrag der pr. stargardter Stände auf Abänderung des alten Wege- Reglements kann in Ermangelung spezieller Motivi⸗ rung und mit Rücksicht auf die in legislativer Berathung begriffene neue Wege⸗Ordnung nicht unterstützt werden.
17) Die Stände des Kreises Rössel wünschen die Berathung und den, Erlaß eines neuen Wege⸗Reglements. Der Landtag glaubt auch, diesem Antrage keine weitere Folge geben zu können, da eine neue Wege- Ordnung bereits in Aussicht gestellt und von den Pro⸗ vinzialständen berathen ist.
Danzig, 22. März. In der 37sten Plenar- Sitzung kamen folgende Gegenstände zum Vortrage:
1) Die Stände des Kreises Pr. Stargardt, Stuhm, Fischhausen, Königsberg, Pr. Eylau, der Magistrat und die Stadtverorbütcten zu Tilse und Insterburg so wie ein Albgeordneter beantragen die
Aufhebung der Schlacht- und Mahlsteuer und deren Ersatz durch
die Klassensteuer oder eine andere direkte Abgabe.
Der, ‚Allerhöchste Landtags⸗Abschied vom 9. Januar 1830 hatte die Erledigung dieser Angelegenheit, welche bereits auf den früheren Provinzial⸗Landtagen wiederholt zur Sprache gekommen war und ins- besondere die Aufhebung des 8. 8 des Geseßes vom 36. Mai 1820 von dem Antrage der einzelnen betheiligten Städte abhängig gemacht. Seitdem hat die öffentliche Meinung, welche dieser Angelegenheit eine vorzügliche Beachtung zu Theil werden läßt, die in großer Allgemein⸗ heit verbreitete Ueberzeugung gewonnen, daß es sich hierbei keineswe⸗ ges lediglich um die Inkeressen der großen Städte handle, daß viel⸗ mehr die Provinz und das gesammte Vaterland dadurch sehr wesent⸗ lich berührt werden.
In der Erörterung, welche sich über den beregten Gegenstand entspann, wurden zunächst die materiellen Nachtheile hervorgehoben, welche mit der Erhebung der Mahl- und Schlachtsteuer verbunden sind. Während man die Aufhebung der Binnenzölle und die Her⸗ stellung eines freien Verkehrs mit Freudigkeit begrüßt habe, müsse man bedauern, daß dennoch ein Theil der Zollschranken im Innern des Landes beibehalten werben. Durch die mittelst der Consumtions= Steuern künstlich bewirkte Steigerung des Tagelohns werde den Fa⸗ brik-Anstalten die Konkurrenz mit dem Auslande erschwert; viele Ge⸗ werbszweige werden ganz niedergedrückt, z. B. die Verarbeitung der rohen Nahrungsstoffe, die Mehl⸗-Fabrication, die Zwiebackbäckerei, die Pöckeleien c, nebst allen damit in Verbindung stehenden Nebengewer⸗ ben, welche insbesondere für Seestädte von so großer Wichtigkeit sind. Zwar habe man zur Beseitigung dieser letztgenannten Uebelstãnde einige Schritte gethan und z. B. für den Schiffs- Proviant eine Mahl- und Schlachtsteuer⸗Bonification bewilligt, seboch dem Schiffs⸗ führer für die ganze Lebensdauer den Anspruch auf dieselbe entzogen, falls beim Abgange des Schiffs, der öfter durch widrige Winde auf⸗ gehalten wird, ein auch noch so geringer Theil des zur Bonification dellarirten Proviants aufgezehrt worden. Dadurch sei es gekommen, daß selbst inländische den Häfen einzunehmen. Durch ähnliche Erwirkungen sei auch eine im Aufblühen begriffen gewesene Pöckel - Anstalt, in welcher jahrlich 8 bis 10,0900 Stück Schweine geschlachtet, bei der ersten ungünstigen
Konjunktur zu Grunde gerichtet worden, indem die Unternehmer, ün⸗
geachtet der ihnen für den Export zugesicherten Bonification, die Schwierigkeiten nicht zu bewältigen vermochten, welche die Steuer-
Kontrolle ihnen entgegenstellte. Die Fabrication der Kartoffelstärke,
welche erfahrungsmäßig in größeren Fabrik ⸗Anstalten nicht lohnend ist, ne den gen lidl Haushaltungen eine reiche Ein⸗
Schiffer es vorziehen, ihren Proviant in frem⸗
Sonntag den 6 April.
hahmeguelle darbieten. und es sei um so mehr zu bedauern, daß die Einbringung derselben in die größeren Handelsstödte durch Steuern belastet sei, als deren Vermischung mit Weizenmehl ein schönes Brodb⸗ mehl darbietet und überdies neuere Erfahrungen gelehrt haben, daß die Nartoffelstärke in den Kattun⸗- Fabriken die Weizenstãrle und den Hummi zu ersetzen im Stande ist. Dierzu komme der bemoralistrende Einfluß der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, der im Innern des Landes genährte Zollfrieg, in Folge dessen in einzelnen Stadten sast ein Pro⸗ zent der Bevölkerung wegen Mahl⸗ und Schlachtsteuer⸗Defraudation in Untersuchung gestanden; ferner der Umstand, daß inäbesondere Kinder zu diesen Ünterschleifen angehalten würden, wodurch die Mahl⸗ und Schlachtsteuer recht eigentlich zu einer Pflanzschule für Verbrecher geworden sei. Was dürfe von einer dergestalt erzogenen Generation von Staatsbürgern erwartet werden, die in ihrer körperlichen Ent⸗ wickelung überdies durch Verkümmerung der unentbehrlichsten Lebens⸗ mittel aufgehalten wirb.
Aber auch der Rechtspunkt dieser Steuer sei nicht zu rechtferti⸗ gen. Bei der ursprünglichen Veranlagung habe der Gesetzgeber die gleiche Belastung der städtischen und ländlichen Bevölkerung im Auge ehr, Während jedoch der Klassensteuer⸗Betrag sich seitdem pro
opf gemindert habe, sei die Mahl- und Schlachtsteuer zur Zeit mehr als um das Doppelte höher als diese, ohne die Kommunal⸗ Zuschläge in Rechnung zu stellen. Hieraus gehe eine dem Willen des Gesetzgebers entgegenstehende Ueberbürdung der größeren Städte her⸗ vor, welche insbesondere durch deren Zustand in der hiesigen Provinz um so drückender erscheint, als neben der Belastung durch die Kriegs⸗ schulden die Handelsplätze vorzugsweise durch die russische Gränz⸗ sperre in den Grundbedingungen ihrer Existenz erschüttert werden. Der Getraide⸗ Export z. V; beschäftige verhältnißmäßig nur wenige große Handlungshäuser, während vormals der zahireiche Bürgerstand seine Nahrungsquellen in dem jetzt beschränkten Importhandel und in der Fabrication solcher Waaren fand, die in Polen und Rußland ab⸗ gesetz wurden. Diese veränderten Verkehrsverhältnisse haben, in Verbindung mit der Steuerverfassung, das innere Leben! der größeren Städte so krankhaft gestaltet, daß die nachtheiligen Folgen um so bedrohlicher hervortreten, als thatsächlich die Mahl⸗ und Schlachtsteuer vorzugsweise auf der ärmeren Bevölkerung lastet, während die reiche⸗ ren Familien davon nur unerheblich betroffen werden.
Wenngleich diese Gründe dem Landtage die einstimmige Ueber= zeugung von den Nachtheilen der bestehenden Einrichtung gewähren, so erheben sich doch einzelne Stimmen, welche eine Aenderung für unausführbar erklären. Es sei ganz unmöglich, im Wege der direkten Besteuerung so ansehnliche Summen zu erhalten, als durch die Mahl⸗ und Schlachtsteuer und deren Kommunal-⸗Zuschlägen aufgebracht würden. Man dürfe nicht übersehen, daß die zahlreichen Fremden, welche der Handel und Schiffsverkehr in die großen Städte führt, so wie die Garnisonen zur Aufbringung der Steuer beitragen. Die zahl⸗ reichen Executionen, welche zur Beitreibung einer direkten Steuer von dem ärmeren Theile der städtischen Bevölkerung nothwendig sein wer⸗ den, dürften nicht minder eine Demoralisation des Volks zur Folge haben; endlich seien die Verhältnisse bereits so verwickelt geworden, daß deren Lösung unaus führbar erscheine.
Ungeachtet dieser Einwendungen gewinnt die große Majorität des Landtags die Ueberzeugung, pg kein Opfer gescheut werden dürfe, um diese wunde Stelle des Gesellschaftslebens zur Heilung zu brin⸗ gen. Wenn in Folge der Mahl- und Schlachtsteuer das Militair gleich den Bürgern der Stadt zur Steuerzahlung herangezogen werde, so widerstreite dies dem Prinzipe der demselben sonst zustehenden Steuerfreiheit. Der Verkehr in den Städten werde sich in dem Maße steigern, als die Belastung der Fremden sich mindern und da— durch eine mehr als hinreichende Ausgleichung herbeigeführt werden. Ueberdies würden bei der Kostspieligkeit der heutigen Steuer ⸗Erhe⸗ bungsform durch eine direkte Steuer große Ersparnisse möglich gemacht werden, endlich aber handle es sich um eine Angelegenheit, bei der die gesammte Nation auf das lebhafteste betheiligt sei, welche die Kultur des Volks aufs innigste berühre, weshalb auch die größten Opfer nicht gescheut werden dürften, um einen geordneten Zustand herbeizuführen. Der blühende Zustand des Staatshaushaltes werde das zur Gleichstellung zwischen Stadt und Land erforderliche Opfer möglich machen.
Demnach beschließt der Landtag mit 78 gegen 9 Stimmen: „Sr. Majestät dem Könige mittelst Denkschrift die mit der Mahl⸗ und Schlachtsteuer verbundenen großen Uebelstände zur huldreichen Erwägung vorzutragen, mit der allerunterthänigsten Bitte, Aller= höchsiderselbe wolle deren Umwandelung in eine direkte Steuer (Klassensteuer) anzubefehlen geruhen.“
2) Die Schlächter, Bäcker und Müller der Vorstädte Danzigs: Langfuhr, Neuschottland, Schidlitz und Stadtgebiet führen Beschwer⸗ den, daß sie neben der Klassensteuer auch zur Mahl- und Schlacht⸗ steuer herangezogen würden.
Das Gesetz vom 30. Mai 1820 verordnet die Heranziehung der in unmittelbarer Nähe der großen Städte wohnenden Bäcker Fleischer u. s. w. zur Mahl⸗ und Schlachtsteuer, um dadurch dem Schmuggeln vorzubeugen. Wenn auch Seitens der Verwaltung Maßregeln angeordnet worden, um die Härte der Ausführung zu mildern, so sind diese doch einerseits unwirksam und andererseits darf die vorangeführie gesetzliche Bestimmung hier um so weniger Anwendung finden, als die genannten Vorstädte integrirende Theile von Danzig sind. Die Beschwerdeführer haben überdies für eine Bevölkerung von 6000 Menschen Lebensmittel zuzubereiten und sind außer Stande, die Konkurrenz mit den Gewerbetreibenden des platten Landes auszuhalten, welche der Mahl⸗ und Schlachtsteuer nicht unter⸗ worfen sind. Die wohlhabenderen Bewohner der genannten Vorstädte beziehen ire Vorräthe von den letzteren, während die ärmeren, welche ihren Bedarf täglich einzukaufen genöthigt sind, die Lasten der Be⸗ steuerung wesentlich zu tragen haben. Auch mit ihren Gewerksgenossen innnerhalb der Stadt vermögen die Beschwerdeführer nicht zu kon— kurriren, indem sie beim Einbringen ihrer Waaren in dieselbe die Steuer ugchmals zu entrichten haben, sobald die Qualität Ctr. übersteigt.
Der Landtag beschließt einstimmig:
Se. Majestät unter Darlegung des Sachverhältnisses um Erlaß der Mahl- und Schlachtsteuer für die Schlächter, Bäcker und Müller der Vorstädte Langfuhr, Neuschottland, Schidliß und Stadtgebiet allerunterthänigst zu bitten.
3) Eine Beschwerde über unangemessene Erhöhung der Contri= bution wird dem Herrn Lantags⸗Kommiffarius zur westeren Veran- lassung überwiesen.
4 Ein Antrag auf Aufhebung des Ausfuhrzolles auf Wolle
wird, da inzwischen der Eingangszoll in England aufgehoben wor
den, überdies der überwiegende Theil der Wolle im Inlande verar=
beitet wird, von dem Landtage abgelehnt.
5) Der Antrag der Stande des stuhmer Kreises auf Aufhebung des Gals on rl lud? man dem Ermessen der Staats⸗Vehörden anheimgegeben. ;