1845 / 97 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

o glaubt der Landtag auch keine Veranlassung zu haben, auf Grund * Antrages er sr n e, an Se. Masjestät zu richten

Provinz Sachsen.

Mer seburg, 12. März. In der heutigen Plenar⸗Sitzun machte = Landtags ⸗Marschall der Le m n snr zuvörde bekannt, daß die von dem regierenden Herrn Grafen zu Stolberg⸗ Wernigerode Erlaucht ausgeschlagene Wahl eines Mitgliches des per= * ständischen Aueschusses gestern anderweit veranstaltet worden und au

den Herrn Geh. Regierungs-⸗Rath, Domdechanten von Ktrossgk, gefallen, und daß als vessen Stellvertreter t der Herr Regierungs- Präsident, Domprobst von Krosigk, ernannt worden sei. Sodann bemerkte der Herr Landtags Marschall, daß der zur Begutachtung des Entwurfs zu dem Reglement für die Corrertions⸗, Landarmen⸗, so wie Lehr- und Erziehungs⸗Anstalt in Zeitz ernannte Ausschuß seinen Auftrag nicht eher erledigen werde, als bis die De⸗ putirten des bei jener Unstalt betheiligten Landestheils sich darüber erklärt haben würden, ob sener Entwurf noch bei dem gegenwärtigen Landtage in Berathung gezogen werden solle. Der Herr Landtags Marschall werde demnächst eine Versammlung der Betheiligten zu dem beregten Zwecke veranlassen. ;

Auf einen von dem Herrn Landtags-⸗Marschall hierauf gemachten Desfallsigen Vorschlag beschloß die Versammlung, zur Abkürzung der Dauer des Landtags und zur möglichst schleunigen Erledigung der Geschäfte desselben bie Sißungen vön morgen ab früh 8 Uhr zu be⸗ ginnen, so wie auch Nachmittags⸗Sitzungen von bis 7 uhr abzuhalten.

Hierauf schritt man zu der Fortsetzung der gestern abgebroche⸗ nen Berathung über den Entwurf eines Reglements für die Provin⸗ zial⸗Irren · Anstalt.

Merseburg, 13. März. In der heutigen Vormittags⸗Ple⸗ nar⸗Sitzung schritt man zur Begutachtung der vorgelegten Allerhöch⸗ sten Proposition, welche verordnet, daß der Intelligenzblattzwang mit dem 1. Januar 1846 aufgehoben werben und die amtliche Herausgabe von Intelligemblättern überall aufhören soll. Wo die Geseße eine Be⸗ kanntmachung durch dieselben vorschreiben, treten an deren Stelle die Anzeiger der Amtsblätter. Im lÜlebrigen findet zu allen die sozialen Verhaltnisse, Handel und Wandel betreffenden Anzeigen und Bekannt⸗ machungen der freie Gebrauch der vorhandenen oder neu entstehenden Lokal- und Kreisblätter i.

Das Militair⸗Waisenhaus zu Potsdam leistet auf sein Intelli⸗ , n, . Verzicht und wird für die stistun . ver⸗ iehenen, zu seinem Fortbestehen unentbehrlichen urn gebllhren⸗ dermaßen in der Weise ent chädigt, baß bie Redactionen aller en. lichen Blätter, welche die gegenwärtig dem Zwange unterworfenen Intelligenz ⸗Artilel aufnehmen, eine den Betrag jenes Einkommens deckende Abgabe entrichten. Die Abfindung erstreckt sich blos auf den im Verhältniß zur Bevölkerung wachsenden Reinertrag; die Kosten der Intelligenz -Comtoire und Blätter werben zum Besten des Publi⸗ kums abgerechnet. Die Netto⸗ Einnahme beläuft sich jetzt auf circa 33,900 Rthlr. jährlich. Der Stände⸗Ausschu hat über den vor⸗ erwähnten Gesetz Entwurf nachfolgendes Gutachten abgestattet:

-Das durch König Friedrich Wilhelm J. glorreichen Andenkens gestistete große Militair⸗Waisenhaus zu Potsdam ist seit länger als einem Jahrhundert zur Herausgabe der ,. privilegirt und mit den daraus erwachsenden Einkünften Behufs Verwendung für seine Zwecke beliehen. Wir Alle kennen bie gesegnete Wirksamkeit jener musterhaft eingerichteten und verwalteten ne e en Anstalt, die vielen verwaisten, verlassenen und verwahrlosten Soldatenkindern zur christlichen Erziehung und nützlichen Ausbilbun verholfen a, und immerdar vermögend erhalten werden muß, solchen Pflegbefohlenen auch künftighin ihre Thore für den Weg zum Berufe und Heile zu bffnen. Wir wissen, daß dies Landes⸗Institut für die Wohlfahrt und Macht unserer lebensvollen Monarchie von Bebeutun ist und zur Erfüllung seiner Bestimmung ansehniicher Fonds bebarf

Wenn die Stände in den Jahren 1825, 1833, 1841 und 1813 um Aufhebung des Intelligenzbiattzwangs gebeten haben, so sind sie jederzeit weit entfernd von der Absicht gewesen, jener Anstalt an den Mitteln zur Verfolgung ihres Enbzwecks irgenbwie Abbruch zu thun. Aber die Zustände des Verkehrs, die nd e in und sozialen Ver⸗ hältnisse im ganzen Staate haben sich nach und nach so geändert, daß das Intelligenzartikelwerk, wie es im vorigen Sãäkulum für die wöchentlichen Anfragen, Anzeigen und . „dem Publikum zum Besten⸗ her ßesth worden, nicht mehr angemessen und befriedi= end ti sondern belästigend und hemmend wirkt, mancher nützlichen

ntwidelung entgegentritt und im Vergleiche

viel Nachtheile mit sich führt, weshalb eine

dem Bedürfnisse des Handels und Wandels höchst wůnschenswerth

erscheint. Die vorliegende u er gu dig Proposttion verehren wir als eine landes väterliche Aufgabe zur vn g Wir finden zur Ge⸗ nugthuung der ständischen Bitten in den rläuterungen des Gesetz⸗

Eniwurfs das Anerkenntniß der zeitherigen Uebelstände neben bem

Vorhaben einer weniger drückenden unb unbequemen Einrichtung dar⸗

gestellt, so daß wir in ersterer Hinsscht, außer der Bezugnahme auf

eine neue Petition aus der Stabt Erfurt, nichtg beizufügen brauchen.

Ehe wir jedoch zur speziellen Berathung der einzelnen Para⸗ kiefer fortgehen, gedenken wir im De, des Militair Waisen⸗ sauses des gewichten Inhalts der Königlichen Urkunden aug den Jahren 1727, 1728 und 1734. Wir halten Sehnsucht nach deren Einsicht; in den hiesigen Registraturen und Archiven waren dieselben nicht e, , . Des Königs Majestät haben beshalb mittelst Aller⸗ höchster Ordre vom 4. März er. zu nnr, geruht, daß den r, , ne. jene Dokumente abschriftlich mitgetheilt werden.

iernach i .

1 el Allerhöchste Verordnung vom 26. Januar 1727 ein In⸗ telligenz Werl heim den al he nn nr: nach dem Exempel und auf dem Fuße, wie es in anderen Haupt- und Handels städten von an. eingeführt, dem Publikum zum Besten für wöchent⸗ liche Anfragen und Anzeigen vorerst in der Residenz Berlin errichtet worden. ͤ

2 Durch die Allerhöchste Berordnung vom 17. Juni 1728 wird das Intelligenz Werl außer der Hiesißenz sonst Überali Hin auf die Provinzen gusgedehnt, für ile wöchentlichen, sowohl bie lber liner als Prgvinzial Nachrichten bestimmt und befohlen, daß der Ueberschuß der Einnahmen bei dem Intelligenzzwecke künf⸗ tighin zum Behufe des potsdamschen Waisenhauses verwendet und außer dem inen Besten und Nußen für Handel und

zu dem Reinertrage zu neue Gestaltung nach

Gewerbe das Intlresse bes Waifenhauseg mit befördert werden soll.

3) Die Fundations⸗ Urkunde fürs große Waisen aus von göni Friedrich Wilhelsm de datò Po * den 39 . * verorbnet mit Königlicher Handschrift und großem Inssegel:

Punkt II. „Da Wir ach zur Unterhaltung bes potodamschen Waisenhauses bie von 6, fallenden Nevenljes einmal destinirt haben, so setzen und wollen Wir, daß das In⸗

telligenzwesen in seinem Esse bleibe, und ber daraus kommende n. 3. dem inehrbesagten Waisenhaufe zu ewigen Zeiten anheim falle ˖ .

Die Direktoren ber Anstalt, wirb weiter befohlen, sollen eifrigst

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nach Wissen und Gewissen, so lieb ihnen ihre geilliche und ewige Kc ist, auf m und Förderung des zu Gottes Chre und des armen Nächsten Bestem errichteien Waisenhauseg nach ver bei dessen ug gehegten Allergnädi be⸗ dacht sein, zu allen Zeiten verhüten, daß keine von denen zum Waisenhause bereits gelegten oder inskünftige noch dazu kommenden Revenüen, es sei unter welchem Vorwande es immer wolle, entzogen, oder zu irgend einem anderen Endzwecke verwendet werden, vielmehr pflichtschuldig dahin alles Ernstes trachten, daß ge⸗ dachte Revenüen von Zeit zu Zeit vermehrt und gebesseri werden. Der Königl. Stifter erfucht des Kronprinzen Liebben und alle Nach⸗ folger auf dem Throne, denen Gott das Scepter überreichen wirb, über die Königliche Verordnung und Stistung unveränderlich festzu⸗ halten und nichts weder selbst zu thun, noch thun zu lassen, weiches zu derselben Nachtheil gereichen könne. ;

Es wird dem Landtage höchst angenehm sein, dieses uns Aller⸗ gnädigst anvertraute kostbare Dolument näher kennen zu lernen; es ist aus der Furcht Gottes und aus der Liebe zu ben Menschen nach seinen weiteren Bestimmungen über die christliche Erziehung, brauch⸗ bare Bildung und nützliche Beschäftigung der hülfs bedürftigen Kinder hervorgegangen; die ganze Stiftung und Dotation ist ein denkwür⸗ diges Ereigniß in der Geschichte Preußens, eine Großthat aus dem Leben eines er, Königs, ein glorreiches Denkmal des Geistes der Dynastie Hohenzollern, der den Armen und Waisen Recht schafft 7 durch seine Verordnungen, Mahnungen und Verheißungen Segen spendet.

s Der Königliche Stiftungsbrief vom Jahre 1734 giebt Aufschluß über den Sinn des Geseß⸗Cntwurfs. In Pietät und Ehrfurcht ge⸗ gen solche Werke der Gerechtigkeit, fest in der Heilighaltung frommer Vermächtnisse, tritt der Stände Augsschuß mit der entschiedenen Er⸗ klärung hervor, daß das Militair⸗Waisenhaus für das aus überwie⸗

enden Gründen des gemeinen Wohls ann een. Privilegium des Firn geen wanges nach vorgängiger Vernehmung des Direl= toriums der Anstalt hinlängliche, ja reichliche Entschädigung, überhaupt vollständige Sicherstellung seiner Einnahme erhalten . Das an⸗ fängliche Bedenken des Einen oder Anderen in unserer Mitte, ob das Privilegium auf unsere ganze Provinz sich erstrecke, wird nach Ansicht obiger Urkunden, so wie der Allerhöchsten Verordnung vom 28. Mãärz 1811, 85. 10 und vom 18. März 1834 gänzlich und um so lieber zurückgengmmen, als auch die. Soldakenlinder aus der Pro- vinz Sachsen der Wohlthat theilhaftig sind. Jeder Zweifel gegen den Umfang der Intelligenz⸗Artikel, welche dem Zwange unterliegen, wird durch die Kabinets⸗-Ordre vom 3. Mai 1834 gesöst.

Vorbehaltlich der vollständigen Abfindung oder Einnahme⸗-Sicher— stellung des Instituts, auf welche die Absicht des Königl. Stifters gerichtet und der besondere Schuz des Staates zu wenden ist, darf die Rechtlichkeit der Abänderung oder Aufhebung des Privile= iums aus den beigebrachten vielen triftigen Gründen so wenig in 1 gestellt werden, als es bei den gänzlich veränderten Zeit- und Gewerbs⸗Umständen leg der Geschäftsbetriebe und Vorrechte des berliner Lagerhauses der Fall sein konnte; Allgemeines Landrecht Th. J. Einl. 5. 70, Th. II. Tit. 6, S§. 75 bis 78, Tit. 19 55. 32 u. 45. Nach dieser Vorbereitung haben wir zu den einzelnen Para⸗ raphen des Gesetz⸗ Entwurfs gar wenig zu erinnern und bitten den andtag nur, folgende ehrerbietige Bemerkungen zu erwägen:

Ad 8§. 13. Je befriedigender die Bestimmung der zwei ersten Sätze dieses , . desto weniger will es billig erscheinen, für gewisse Städte, Kreise und Gegenden die Wohlthat der Be⸗ freiung vom Zwange wegen entgegenstehender Verträge auf unbe⸗ stimmte Zeit hinaus zu rücken. Wegen solcher Ʒufälligkeiten dürften dieselben

nicht nachzustellen sein, zumal dadurch der gemeinnützige Erfolg verschoben

wird, da, wo Lolal= oder Kreisblätter noch nicht emporgekommen sind, deren Errichtung, die das Intelligenz-⸗Privilegium erschwert hat, zum Besten des Verkehrs bald entstehen zu sehen. Man vermuthet, fast in allen, wenigstens in den meisten Fällen solcher Kontrakte werde, wenn sie auch auf eine Reihe von Jahren oder auf Lebenszeit der In⸗ haber abgeschlossen worden, die Kündigung wegen veränderter Gesetz⸗ gebung ausdrlclich vorbehalten sein, und hegt die Zuversicht, daß, wo es dieser Umstand gestattet, die Aufhebung der Verleihung mii dem 1. Januar 1846, oder sobald es die Kündigungsfrist nachläßt, eintreten werde. Wo freilich ein solcher ausdrücklicher Vorbehalt die als⸗ baldige , nicht rechtfertigt, ist man weit entfernt, der Heiligkeit der Verträge Abbruch zu thun. Dann aber möge lieber Entschädi⸗ gung den Nutznießern, wie es bei ähnlichen Begebnissen geschieht, ge⸗ währt werden. Könne und wolle die Staatökasse diefe Abfindung der gemeinen Wohlfahrt wegen nicht übernehmen, so möge die Ent= schädigungs⸗ Summe der Insertions⸗ Abgabe der ö. en Blätter eher zugesetzt werden, als daß ein Landetztheil die ortheile der neuen Einrichtung länger, denn der andere entbehren soll. Der Ausschuß bittet hiernach, den leßten Satz des ersten 8. da⸗ hin zu berichtigen: daß, wo von der Kündigung eivilrechtlich nicht Gebrauch zu ma⸗ chen, ert gar eng fn, deren Aufhebung verwilligt werden soll. ad S. 3. I) Die Absicht dieses 8. 1 zwar unzweifelhaft, die Fassung scheint aber das Bedenken erregen zu fönnen, als müßten alle bezüglichen Bekanntmachungen doppest, einmal im Anzeiger der Stadt Berlin und das andere Mal in dem Regierungs⸗Amtoblatts⸗ Anzeiger, abgedruckt werden. Zur Beseitigung dieses Mißverständ⸗ nisses wäre in der letzten Zeile des §. zu agen: eine Bekanntmachung in Betreff der Stad? Berlin durch deren be⸗ sonderen Anzeiger (68. 2), und in Betreff der übrigen Landestheile jener 6 Provinzen durch den öffentlichen Anzeiger der Regierungs⸗ , . sciß g ar. M Der Ausschuß bringt bei diesem 8. weiter zur Sprache, da auch die Amtsblatis⸗ Anzeiger in vielen Fällen, nan enn 2 e. nothwendigen Subhastationẽn kleiner Wandeläcker ꝛc., den Zweck nicht erfüllen. Jene Anzeiger werden vom Publikum, namentlich von den Feld- Nachbarn solcher Grundstücke, äußerst weni gelesen. Um die Publizität zu erzielen und die u fi br err zu benach⸗ richtigen, müssen daher dieselben Bekanntmachungen meist burch die Lolal⸗ und Kreieblätter wiederholt werden, weil nur diese die Absicht 6 6 sonst oft Nachtheil eintritt. Es entstehen dadurch dop⸗ elte Kosten, wünscht daher für die Behörden die . zu · den gesetzlichen Bekanntmachungen auf ntrag und unter Zu⸗ i der Interessenten, falls der Hegenstand nur von örtlicher Bedeutung ist, die Lokal- und Kreigblätter gebrauchen zu bůrfen, Konkursen, Liquidation - Prozessen, 8 Dokumenten, Aufgeboten ꝛc. bie Gesetz⸗ Vorschrift als egel gi 1 nastor

Ad 5§. 4. Im Allgemeinen ist der Aucsschuß mit dem Grundb⸗= ß einverstanden, daß die gebührende Entschaͤdigung der vom Mill= tair. Waisenhause aus dem Intelli enzblattzwange 2c. bezogenen Ein⸗ künfte von den Redactionen der i entlichen Blätter, einschließlich der Anzeiger (8. 3), aufgebracht werden müssen. In jeder Beziehung dünkt es aber rathsain, einfach, Kontrolle, Berechnungen und Unkosten ersparend, wenn jene Abfindung hauptsüchlich durch sährliche Aiverssonal⸗ Zahlungen regulirt wird. Win wünschen diese Maßnahme als Regel

während bei Ediltal⸗Vorladungen,

aufzustellen und möchten danach den . im t etwa e, fassen: ö ? 9 Far re. 3 e nr nnn

die für die armen Schuldner 2c. brückend sind. Man

destheilen, da in diesen

Die dem Militair⸗Waisenhause zu Polsbam 2c. gebührenbe un seinem Fortbestehen unentbehrliche Entschädigung sind die * nen der offentlichen Blätter, einschließlich der Linzeiger (. 3 zubringen verpflichtet. Dieselben ha en nach erthei Behörde eine auf die Debits Verhältnisse abgemessene jj Aversional⸗ Zahlung, die zusammen den Betrag der Absindum macht, an die Staatskasse zu leisten. Die Redaction, wel Weise der Schuld-Abtragung nicht annimmt, muß nach Auf des ee ,, von allen einzelnen, egenwärtig y Zwange unterworfenen Artikeln eine nach dem Raume der Inn * besondere Abgabe an die Staatslasse entrichten.

Der Ausschuß glaubt, der leßtere lästige und. weitlaufige n weg werde sich meist vermeiden lassen.

Ad S8. 5, 6, 7. Da nach dem Ausdrucke und Sinne des KRönigsi Stiftungsbriefes eine Steigerung der Einnahmen aus dem Jutelligen⸗ zwange gerechtfertigt ist, so dar gegen das Prinzip in diesen Paragm an sich nichts erinnert werden, und es läßt sich auch gegen die Besti und Fassung der obigen drei Paragraphen nichts einwenden, nann lich vermag der Ausschuß keine einfachere und richtigere Nom!

eigenden Einkommens, als die nach ber Volkszählung, zu ermin indem die zeitherige Einrichtung, wie die Veränderung oder Gi terung den Gesammtverkehr der H Provinzen der Monarchie hem Die sixirten Aversa für die verschiede nen Lozalblätter mögen nat

Umfange der Stücke, nach der Jahl der Nummern, nach der

des Absatzes abgemessen, die Inseraten⸗ Abgaben nach Zeilen überall gleichmäßig normirt werden. Ob und wie die wiederlehn

Revistonen oder neuen Abgaben-Regulirungen nach ber vorgeschij nen Gleichung auszuführen, kann ediglich, da die 2 Fesssi

für eine achtsährige Periode gilt, bis nach gemachter rfahrun

ch beruhen. Unter allen Umständen muß für die gebührende

attung zu sämmtlichen Bedürfnissen der milden Anstalt jederzen/ stimmt und gesorgt werden.“ Der Landtag hat sich mit diesem Gutachten einverstanden enn den danach zu berichtigenden Gesetz⸗ Entwurf mit Ausnahmt weniger Stimmen, die nur eine Verbesserung der beizubehaln zeitherigen Einrichtung resp. eine gleichmäßige Feststellung der 1 gabe, etwa auf den vierten Theil der Insertions Gebühr, begesn angenommen und schließlich den Antrag gestellt, daß sowohl die n Redactions-⸗Abgaben⸗Regulirung; als die Resustate der späteren g vision öffentlich bekannt gemacht werden möchten.

Demnächst kam der unter Nr. 8 des Allerhöchsten Dekre n 2ten v. M. an den Landtag gelangte Entwurf eines Gesetzes

die Aufbringung und 36 der Aufgreifungs⸗, Vetentz und Transportlosten bei Bettlern, Vagabunden und legitjmahn losen Personen betreffend, t zur Berathung. Es sind nämlich in neuerer Zeit diez Bestimmungen der l höchsten Fabinets⸗ Ordre vom 28. Juli 18365 ( Gesetz⸗ Sammlung n 1836 S. 218) hinsichtlich der Verpflichtung zur Tragung und CEtsi tung polizeilicher Untersuchungskosten auch auf Tragung aller derjenigen Kosten, welche den Polizei⸗Obris ten durch die Aufgreifung und vorläufige Detention der Bellß Vagabunden und sonstigen legitimationsiosen verdächtigen Persen während der Zeit der Ermittelung ihrer Angehörigkeits . und sy stigen Verhältnisse erwachsen, analog ausgedehnt worden. Inwiefern aber dies gerecht und hil sei, hat selbst den höheren Verwaltungs⸗Behörden zu vielfachen In feln und Bedenken, namentlich seit dem Erlaß des Gesetzes vom Januar 1843 liber die Bestrafung der Bettler, Vagabunden undi beitsscheuen, Veranlassung gegeben, um so mehr, da solchenfalls selbe mit seinen mannigfachen, entweder neuen ober doch sehr verscha⸗ ten Strafbestimmungen gegen Bettler und Landstreicher den Komm nen und Privaten, als Polizei⸗Obrigkeiten, theils nich gekannte, weit umfangreichere Verpflichtungen auferlegen würde, Verf tungen, welchen auf die Dauer zu genügen, sie offenbar nicht Stande sein dürsten. Die Vorschriften dieses Gesetzes sind üben fast durchgängig nur zu den sogenannten landespolizeilichen zu rechn und erscheint es um so weniger im Recht begründet, zu deren streckung von einzelnen Kommunen und Privaten Opfer und Ausmn dungen von so bedeutendem Umfange zu erheischen. Die Durchführung des fraglichen Verwaltungs⸗Grunbsatzes si daher sehr erhebliche Bedenken über dessen Zweckmäßigkeit angenj und läßt in einigen Beziehungen sogar Folgen befürchten, welche sichm Zwecken der Sicherheitspflege als ein Hinderniß entgegen stellen kim

Es ist Pflicht des vorliegenden Gesetz⸗Entwurfs, diese h merkten und in der ihn begleitenden Denkschrift (S. 4 und 6j hi fend geschilderten, auch von mehreren Provinzial⸗Landtagen ben zur Sprache gebrachten Uebelstände zu beseitigen, und ben dessths

en, mehr oder minder empfundenen . durch gleichmiß estimmungen Erledigung zu gewähren.

Insoweit war der Landtag mit der Tendenz bes Gesetz⸗ Enlnuj vollkommen einverstanden; nicht eben so mit derjenigen, wonach n Staatokassen von allen zeither hierunter getragenen 6 bedeuten Lasten liberirt und selbige durchgängig auf die verschiedenen, n dem Gesetz vom 31. Dezember 1847 fin die Landarmenpflege g deten oder noch zu bildenden Verbände übernommen werden stln Ohnehin ist der von allen Provinzen des Staats am meisten in Grundsteuern belasteten Provinz Sachsen durch bas obengenant Gesetz eine ganz neue Last, die Versorgung ber Landarmen, aufeiltz worden, welche sowohl nach dem Allgemeinen Landrecht, als nach dn in der Provinz selbst bestehenden Verfassung dem Staate obgelegen und beschloß daher der Landtag, gegen die beabsichtigte nei Hf lastung seine ausbrückliche und bestimmte Verwahrung in der an h Königs Majestät einzureichenden Denlschrift auszusprechen. .

Unter Festhaltung dieses Gesichtspunktes fand sich zu den ein zelnen Paragraphen des Gesetz⸗ Entwurfes Folgendes zu bemerlen:

Zu s. 1. Mit der in diesem Paragraphen gusgesprochenen freiung der Kommunen und Privaten, welche Saler r l n, si von den durch Aufgreifung, Detention und Trangport der Betlln, Vagabunden und legitimatlonslosen Personen entstehenden Kosten wn man, unter Vorbehalt der zu den 85. 3 und 3 vorzuschlagenden difieationen, vollständig einverstanden. ;

Zu S. 2. In den unmittelbaren Ortschaften ber sonst sichssch Landestheile der Provinz sind verfassungsmäßig zeither die Kosien Mn Aufgreifung und polizeilichen Verhaftung, Verpflegung und Hell dung der Bettler, Landstreicher und sonffiger legitimationsloser vil dächtiger Individuen, eben so die Kosten, welche durch die in Ah sehung derselben einzuleitende vorläufige polizeiliche Untersuchung .

gierungen, mithin aus Staatekassen, bezahlt worden. Greiche Jer

pflichtungen liegen benselben ob, in den übrigen Landestheilen da

Provinz, ja noch weit zugeben n in den sonst westphälischen Lin ie nicht zustebt, vielmehr während der Zwischenherrschaft an den Suu unmittelbar libergegangen ist. Selbst in mehrzren Städten der vinz, denen bie Polizei- Gerichtabarkeit zusteht, , Zenn. die Polizei- Gefangenen. ünterhaltun galosten bei ber Königliche Regierung liquidirt und aus Staatokassen erstattet worden.

(Schluß folgt.

standen, aus den polizeilichen Disposftlons-Fonds der Königlichen .

Polizei Gerichtsbarkeit vielen Domini

sind bis in nenen

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Allgemeine

Preußische Zeitung

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E 97.

Berlin, Dienstag den Sin April

Anhalt.

ro vinz Schle si en. Unglücksfall. . n: Eisgang und Ueberschwemmung. Rhein- Prodbin 3. über den Arbeiter ⸗Hülssverein.

guland.

o i, , Rheins. n,

a e Bundesstaaten.

. . Wasserstand der Donau. Großherzogth um Necklenburg - Schwerin. Exrproprlation. Freie Stadt Bre⸗ men. Deichbrüche. Schreiben aus Franffurt a. M. (Blick nach der Schweiz; Nachwehen der Ueberschwemmung.)

Anßland und Polen. St. Petershurg. Ernennungen und Be— söiderungen am Tage der Taufe des Hir funf Alexander Alexan⸗

itsch. . Paris. Verwerfung des Geseßz-Vorschlags über die Ge⸗ schaͤfle in . , . Der Zollgesetz⸗ Entwurf. Vermischtes.— Briefe aus Paris. (Kammer-Arbesten: Douanengesetz.— Die Peiitio- nen gegen die Besestigung von Paris; aus Afrika.)

ze Tran len und Irland. Unterh aus. Kolonial⸗Budgeis. Wiederholte Debatte über die Brief Eröffnungs Angelegenheit. Ein Antrag, des Herrn Sheil verworfen. London. Hof- Rachricht. Die Gesellschaft gegen den Sklavenhandel wider das Durchsuchungsrecht. Niger · Erpedition. —ͤ

Schweiz. Kanton Zürich. Note des russischen Gesandten an den Dundes Präsidenten. . Maßregeln des eidgenössischen Staatsraihs. = anton Aarg gu. Einfall der Freischaaren in den Kanton Luzern. Kanton Basel. Aufstellung einer Bürgergarde.

Epygnien. Schreiben aus Madrid. (Neuentdeckte Verschwörung; Par⸗ leiung unter den Progressisten; Begünstigungen des 6 mit Frankreich; Vermischtes.)

Handels- nnd Börsen⸗Nachrichten. Berlin u. Frankfurt a. M. Bisse.

ö Jula. Einige Notizen über das Theaterwesen im heutigen Athen. Beilag e.

Nichtamtlicher Theil. Ynlan d.

Provinz Schlesien. Breslau, 4. April. Die hiesige Beilung meldet: „Nach genauer Erkundigung hat sich ergeben, daß ur der Schiffer Babisch (nicht Fabisch) sein Leben verloren hat. Seine Fäich ist bereits im Winkergarfen aufgefunden worden. Sonst wird gienand, vermißt. Die Communication auf der Straße nach Trebnitz Etgzänzlich gesperrt, da die Brücke über die alte Oder theilweise weg⸗ henssen und die Chaussee bei Lilienthal durchbrochen ward. sesgzzn Ober- Pegel ist der heutige Wasserstand der Oder 21 Fuß Zoll und am Unter-Pegel 13 Fuß 3 Zoll.“ Bei Neis . war er Wasserstand der Neisse am 29. März Abends lber 19 Fuß, und it ganze Niederung bis Kohlsdorf glich einem stürmischen See. hlüdlicher Weise änderte sich gegen Mitternacht der Wind, womit ie Gefahr abgewendet war.

Provinz Posen. Die Breslauer Zeitung meldet aus posen vom 2. April: „Das ganze Warthe⸗Thal ist unter . nd es fehlen noch vielleicht zwei Fuß, so strömt dasselbe über unfere hie Stadt mit der Vorstadt Wallischei verbindende Brücke, die man sereitz seit heute Mittag gesperrt hat. Das Eis, welches noch ober⸗ salb Posen beim Eichwäld stand, ist seit 5 Uhr Nachmittags in Be⸗ begung. Es hat jedoch den Anschein, als ob dasselbe vor unserer brücke wiederum zum Stehen kommen würde. Die unterhalb Posen gelegene masstve Schleusenbrücke, welche zu den Befestigungswerken schört, sucht man durch Sprengen mit Pulver frei zu erhalten. Den sachrichten aua den oberen Warthegegenden gemäß, ist dort die Zer⸗ sörung durch Fluthen und Eismassen groß. Jeßt ist der Teer sen im gt gegen 15 Fuß 3 Zoll. So eben hat das Waffer das bol von den hiesigen Lagerstätten weggeführt und vor der Brücke Agen 1090 Klaftern aufgethürmt. Oberhalb hat man den Damm m zwei Stellen durchstochen, an anderen ist er durchbrochen; man öfft, daß in Folge dessen der Wasserstand nicht viel höher steigen md unsere Brücke so erhalten werde, da die größere Wassermasse adurch um die Stadt herumgeleitet wird.“

Nhein⸗Provinz. Bei Düsseldorf war der Rhein seit dem ssin d. M. um 25 Juß' gefallen, und die überschwemmten Straßen

Wasserstand. - Pro⸗

önigreich Württemberg. Abge⸗

wenigen Tagen wird die Kammer ber

Wasser der Donau wieder gefallen,

der Stadt waren zum Theil wieber frei In Aachen fand am 2. April die Bürger⸗Versammlun statt, welche die definitive Fest= stellung des Statuts für den daselbst zu stiftenden Verein zur Ver⸗ besserung der Lage der arbeitenden Klassen in Aachen berathen sollte.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Württemberg. Stuttgart, 2. April. In Abgeordneten ihre Sitzungen mit Berathung der Art und und die Aufnahme der Eisen⸗ Bei Ulm war vorgestern das doch waren mehrere Straßen der (Auch in Regensburg war die April Mittags um 14*)

Großherzogthum Mecklenburg Schwerin. Das Schweriner amtliche Woch en blatt vom 57en' d. enthält eine Großherzogliche Verordnung in Betreff der Veräußerungs⸗ Verpflich⸗ tung bei den beabsichtigten Eisenbahn - Anlagen zur Verbindung der Städte Rostock und Wismar mit der Berlin⸗Hamburger Bahn.

Freie Stadt Bremen, 3. April. Nicht nur ist am linken Weserufer zu Seehausen und an der Ochum, welche durch das in Folge des Bruchs am Buntenthors⸗Steinweg einströmende Wasser angeschwollen ist, der Deich gebrochen, sondern? es hat auch auf dem rechten Ufer der Lesumdeich dem Anbrange des Wassers nicht wider⸗ stehen, können und die Ueberschwemmung hat sich bereits bis in die Vorstädte Bremens ergossen.

XX. Frankfurt a. Me., 4. April. Die Besorgniß, daß der Radikaligmus in der Schweiz einen äußersten Schritt wagen werde, ist in Erfüllung gegangen. Wenn schon die öffentlichen Blät⸗ ter die kläglichsten Nachrichten über die Ereignisse bringen, lauten die der Privgtbriefe noch weit betrübender. Es ist viel Blut geflossen und die Zustände sind der Art, daß das Drama noch nicht ausgespielt zu sein scheint. Unter sochen Umständen dürften wohl die Nachbars⸗ mächte, im vorhergegangenen Einverständnisse mit den übrigen Groß⸗ mächten, entscheidenbe aßregeln ergreifen, um den in der Schweiz losgelassenen Geist der Anarchle völlig zu bannen.

Die Wassernoth hat sich nun überall verloren, der Main und seine Nebenflüsse sind in ihr Bett zurückgekehrt, lassen aber überall große Verheerungen und besonders auf dem Lande wahres Elend zu⸗ rück. Es haben sich mehrere Comité gebildet, das Unglück, das die Einheimischen betroffen, zu mildern; maͤn hat auch bie löbliche Ab= sicht, die schwer Heimgesuchten der benachbarten fremden Srte zu unterstützen; Millionen würben aber nicht ausreichen, den Schaden überall auszugleichen. An unserer Mainbrücke hatte die Wasserfluth auch einen Strebepfeiler arge , der gestern vollig einstürzte. Die Post hat seit gestern ihre Verbindungen nach allen Richtungen wieder aufgenommen, dagegen kann die Taunus⸗Eisenbahn erst übermorgen ihre Fahrten wieder beginnen. Die Bahn war an mehreren Stellen stark von der Fluth mitgenommen worden. Unsere Meffe hat bei der eingetretenen schönen Frühlingewitterung ein freundlicheres Aussehen

gewonnen. Russland und Polen.

St,. Petersburg, 1. April. Die Vollziehung der Taufe des Großfürsten Alexander Alexandrowitsch, welche am Sonnabend den 29. März in der durch das Programm vorgeschriebenen Weise stattfand, wurde den Bewohnern der Residenz durch 301 Kanonen⸗ schüsse von der Festung Peiropawlowsk verkündet. Nach der Taufe war großes Diner bei Hofe und Abends Illumination der Stadt. Durch einen von demselben Tage datirten, an den dirigirenden Se⸗ nat gerichteten Ukas hat Se. Majestät der Kaiser den bisherigen Vice⸗Kanzler Grafen von Nesselrode zur Würde eines Reichs ⸗Kanz⸗ lers für die auswärtigen Angelegenheiten erhoben. Auch sind durch einen Kaiserlichen Tagesbefehl von demselben Datum (eine Reihe von Beförderungen in der Armee vorgenommen. Die General⸗ Lieutenants Driesen, Bselogradely, Chatoff J. 2 II. und Schu⸗ bert wurden zu Generalen der Infanterie, General-Lieutenant Rep⸗ ninsky zum General der Kavallerie und General- Lieutenant Kosen

wieder eröffnen und zwar, Weise, bahn⸗

wie es heißt, wie unser Staats⸗Schuldenwesen Anleihen einzurichten feien.

Stadt noch immer nicht zu passiren. Donau gefallen und zwar bis zum 1.

1845.

zum General der Artillerie, 21 General⸗Majore zu General⸗Lieutenants und 8 Obersten zu General⸗Majoren ernannt. Ein anderer Tages⸗ befehl von gleichem Datum enthält die Ernennung des Generals der Infanterie, Militair⸗ Gouverneurs von Riga und General⸗Gouverneurz von Liefland, Esthland und Kurland, Baron von Pahlen, zum Mit⸗ gliede des Reichsraths.

Frankreich.

Paris, 2. April. Die langen Debatten ber Pairs⸗ Kammer über den Gesetzvorschlag des Grafen Daru und die darin vorgenom- menen Modisicationen sind ohne Erfolg gewesen; die Kammer hat heute bei der Schluß - Abstimmung den ganzen amendirten Entwurf mit 86 gegen 51 Stimmen verworfen. Das Journal des Dé⸗ bats wünscht dem Lande Glück zu diesem Resultat, „denn“, sagt es, „hätte die Kammer das drakonische Gesetz genehmigt, welches ihre Kommisston in der besten Absicht entworfen hatte, so würde sie, wir sagen es ohne Bedenken, jenen großen Unternehmungen, deren rasche Entwickelung Frankreich, wenn es wohlberathen ist, mit allen Kräften aufmuntern muß, einen lödtlichen Streich versetzt haben. Indeß wird diese lange Diskussion nicht ganz fruchtlos gewesen sein. Es ist nun Je⸗ dermann gewarnt, und eine von so hohem Ort ausgegangene War⸗ nung wird von größerer Wirkung sein, als der Enfwurf der Kom= mission gegen Mißbräuche, die weniger zahlreich sind als man denkt. und deren Beseitigung einem Jeden am Herzen liegt.“

Die Deputirten⸗ Kammer votirte gestern die letzten Artikel des Hesetz- Entwurfs über die Zölle, mit Ausnahme einiger wenigen Be⸗ stimmungen, die sie noch einmal zur Prüfung an die Kommissison ver⸗ wies. Uebrigens bot die Diskusston nichts von Interesse dar, außer etwa die Debatte über das Amendement des Herrn Dezeimeris, wo⸗ nach auch der Tarif für die ausländische und französische Einfuhr in Algier, so wie der für die Einfuhr von Algier in Frankreich mit in das Gesetz eingeschlossen werden sollte. Das Ministerium beharrte bei dem System des Entwurfs, wonach dieser Theil des Tarifs, wie bisher, Königl. Verordnungen vorbehalten bleibt. Diese Ansicht wurde auch von Herrn Dufaure lebhaft unterstützt und das Amendement mit großer Majorität verworfen.

Die Werke Lamartine's sind im Jahre 1844 an die Gesellschaft Bethune verkauft worden gegen 1) eine Summe von 350,000 Fr., in verschiedenen Terminen zahlbar; 2) eine lebenswierige Rente von S000 Fr., mit Uebertragung der Hälfte auf eine andere Person nach Lamartine's Ableben; 35 einen Antheil an dem Ertrage der von La? martine herauszugebenden „Geschichte der Girondisten“ welcher An⸗ theil durch die Ankäufer selbst auf ungefähr 2460 060 Fr. geschätzt ist; im Ganzen also gegen ein Kapital von 7— 806 000 Fr. Jerner hat die r hn ich verpflichtet, zu voraus bandwesse festgestellten Preisen die Werte anzukaufen, welche der Verfasser in Zukunft noch schreiben dürfte. Lamartine will nun aber, man weiß nicht, aus , Gründen, die gerichtliche Aufhebung dieses Verkaufs⸗Kontraktes verlangen.

In Folge einer für die Vorlesungen an der Rechtsschule zu Toulouse getroffenen Srdnungsmaßregel hatten sich unter den Studenten einige i fe n. gezeigt; indeß hoffte man, daß nach ben Asterferien Allez zur Ordnung zurückkehren würde; als aber am 28. März, bei der Wiedereröffnung, eder Professor zwei Schreiben des Rektors und einen Befehl des Ministers des Innern, welche die Bei⸗ behaltung der früher genommenen Maßregeln vorschrieben, verlesen hatte, entfernten sich die Zöglinge, mit wenigen Ausnahmen. Hierauf folgten einige Zusammenrottuͤngen, welche bald zerstreut wurden. Am 29. März wurde angezeigt, daß die Vorlesungen' der Rechts⸗Fakultät desinitiv geschlossen seien.

In Paris, 2. April. Die Deputirten⸗Kammer hatte sich heute vor der öffentlichen Sitzung in ihren Büregus zu vorläu⸗ siger Besprechung des Gesetz⸗- Entwurfs versammelt, wodurch ein Kre⸗ dit von 179 Millionen zu Bewaffnung der Befestigungen von Paris verlangt wird. Die Opposition der Unken bekämpfte im Allgemeinen den Gesez Entwurf, Herr Thiers war in seinem Büreau nicht zu⸗ gegen. Seine Freunde sind der Ansicht, daß die Befestigungen aller⸗ dings bewaffnet werden müssen, aber sie glauben den Augenblick dazu nicht angemessen. Von den 9 ernannten Commissairen sind 7 bem Gesetz⸗ Entwurfe günstig. Dann wurde die Kommission für Prüfung dez

Muskau.

n. Die Standesherischaft Muskau mit Pertinenzien, Inventarien und Danäthen ist in den Besitz des Herrn Grafen Edmund von Hatz feldt⸗ Weis weiser über egangen und der gerichtliche Kauf darüber zu dem reise in Los, 1509 Rihfr. am 22. 27. Marz in Frantfurt a. . O. und Verlin

hollwogen worden. , . Der Oher⸗Direltor Beih e. Im Auftrage des Herrn Fürsten von Pückler⸗-Muskau.

Einige Notizen über das Theaterwesen im heutigen Athen.

ac achdem Griechenland vom türlischen Joche frei eworden und es durch wanstituirung des Königsthrones desinitis in die Reihe der europäischen wlaaten eingetreten war, hate man nichts Eiligeres zu thun, 6 haaeunspätschen Civilisalion so viel als möglich anzuschmniegen, europäische nsinnionen einzuführen, europäische Bildungs wesse und Bildungs mittel . anzuei nen, und hin und wieder singen europässche oder sogenannte nüische Sten und Gewohnheiten an, bie einheimischen zu verdrängen, Deum Theil freilich nicht fowohl griechisch als vielmehr lürksfch waren. Eier Eifer entsprang einmal aus Politit: man uf in den europäischen ilenen eine Stütze suchen und glaubte deshalb, sich selbst so schnell als —bchsdurch und durch zu einer europässchen Ration machen zu müͤssen. laßt sich nicht leugnen, daß man hierin gar oft zu weit ging und so ug nteressen Griechenlands und den gegebenen Verhältnissen entgegen- delle. Von dem entgegengesetzten Extrem, daß man nämlich europälsche ; fue auf dem Gebiee der inneren und äußeren Politit systematisch von ii zu halten gesucht hätte, ist bis jetzt weniger zu verspüren gewesen;ʒ M davon wen ger zu befahren bei dem strebsamen, aufgeweckten Geiste won, die durch die neuerlich erlangte Unabhängigkeit? vom türlischen

einen neuen Aufschwung erhalten hat. Charalteristisch ist es bei alle=

' mm, daß der gemeine Mann! den Kined' nn „Europa / sieis als Gegenfatz

darin begriffen. Soll Griechenland sich eine Zukunft erringen, soll es den

zu Griechenland und der Türkei gebraucht; Rußland ist nur halb und halb

Platz einnehmen, welcher ihm durch alle seine Verhältnisse und Beziehungen angewiesen ist, so darf es sich, wie ich glaube, nicht blind der abendländi⸗ schen Kultur in die Arme werfen, sondern es muß diese auf jegliche Weise mit christlich · orientalischen Verhaltnissen zu vermitteln, an sie anzulnüpfen suchen; davon, daß man sich dieser Steüung und dieses Berufes deutlich bewußt werde, und daß man zur Lösung bieses Problems die richtigen Mittel aufzufinden und anzuwenden wisse, hängi das gegenwärtige und zu⸗ künftige Gedeihen des jungen Staates ab. Dabei sind denn freilich noch gewisse mehr oder weniger direlte äußere Einflüsse in Anschlag zu bringen, die sich mannigfaltig unabweisbar und stöGrend geltend machen. Sodann entspringt jener Eifer auch aus dem sozialen Beduͤrfniß; denn die politische Revolunon mußte nothwendig auch die sozialen Zustände ergreifen. Da ist nur zu bedauern, daß man häusig ein wirklich vorhandenes Bedürfniß, vorsätzlich oder unvorsätzlich, übersah, daß man dagegen der Abhülfe blos eingebildeter oder vorgeblicher Bedürfnisse große Opfer brachte. Dazu kam noch, wie es nicht selien bei regem, nicht immer richtig verstandenem Civilisationsstreben der Fall zu sein pflegt vaß man gar ost den Schein für das Wesen gelten ließ, und daß in manchen Fällen der Luxus die Ci- pilisgtion überholte. Wenn man nun bedenst, daß das religiöse Element in Griechenland so tief, ja in vielen hochwichtigen Beziehungen weit tiefer in das politische und soziale Leben eingreift, als sonst irgendwo in der ge— sammten christlichen Welt, so ist es erklärlich, daß dagegen eine theilweise Reaction nicht ausblieb, hervorgegangen aus religiöser Strengglaͤubigteit und sittlichem Rigorismus; aber auch aus staatswirthschaftlichen Theorleen und Berechnungen venn diesen ist in einem Lande wie Griechenland ein weiter Spielranm gegeben, und sie sind das Steckenpferd gar vieler Leute mit und ohne Beruf geworden.

Unter solchen Umständen wurde der erste Versuch gemacht, die Bühne nach modernem europäischen Zuschnitt auf giiechischen Grund und Boden

Eingang zu verschaffen bei einem Volle, unter welchem auch der geringste der Anfänge fehlte, aus denen sie sich sonst überall entwickelt hat, bei einem Volle, welches vermöge seiner bisherigen Sitten, Denk⸗ und Anschauungs-⸗ weise jede Art von öffentlicher Schaustellung als unzulässig und anstößig zu betrachten gewohnt war. Wirllich gekannt und gewünscht wurde das Theater nur von den in Gtiechenland lebenden Fremden und denjenigen Griechen, die durch längeren Aufenthalt in europätschen Ländern sich daran gewöhnt und daran Geschmack , , hatten. Dagegen gab es Rigo⸗ fisten und Strenggläubige, welche nicht allein die Baͤlle und Tänze nach fränlischer Art, . sogar hin und wieder die sonntäglichen Promena⸗ den zur Milltairmusit als unschicklich verdammten, wie viel mehl theatra! lische Vorstellungen! Ihre hauptsächlichsten Organe fand diese Theater⸗ Opposition in den Blättern, welche das Banner der strengen Orthodoxie oder auch einer veralteten Moralphilosophie aufsteckten; immerhin aber hat⸗ ten sie sich zu hüten, den Verdacht einer unpatriotischen oder kulturfeind-⸗ lichen Gesinnung auf sich zu laden. Mit einem gepwissen Triumph verkün⸗ digten sie die Erfüllung ihrer sinistren Prophezejung, als einmal ein Gym⸗ nasiast mehrere Schulbücher verkaust hatte, um sich die Mittel zum Besuch der italienischen Oper zu verschaffen. Es lag in der Natur der Dinge, daß, als sogar die italienische Oper sich eindrängte und sich geltend zu machen verfuchte, das griechische National · Theater hinlängliche Sicherheit vor Anfechtungen sinden mußie, zumal da die Intrigue gleich der ersten Oper, welche dem griechischen Publi⸗ kum vorgeführt wurde, des Rossinischen „Barbiers von Sev lla“, hinreichende Veranlassung gab, sich auf alle mögliche Weise zu sfandalisiren. Der arme Figaro wurde, wenn man noch recht limpflich versahren wollte, mit einem italienischen auch in Griechenland üblichen Titel beehn, den ich hier nicht niederschreiben mag. Man . die Erweckung des Sinnes für Musit und die Verfeinerung des Geschmacks werde zu heuer erkauft durch Ge= sährdung der alten ginen Sitte. Sollte indeß gar noch das Ballet einge- führt werden, so wird man wohl wiederum der italienischen Oper einige Ruhe lassen. Indeß auch hier hat sich der Einfluß des schönen Geschlechts, welches die freiere europäjsche Bewegung der früher üblichen, mehr orienta⸗=

verpflanzen. Ohne daß ein eigentlicher snnerer Anlnüpfungspunlt vor- . wäre, kam es darauf an, der dramatischen Darstellung

lischen Abgeschiedenheit und Zurüdgezogenheit immerhin vorzieht, sehr be⸗