1845 / 98 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

die Lanbtags⸗Versammlung die Versicherungs⸗Zulassung un⸗ 3 obigen Dee renn, und Vorbehalten für ausführbar und genehmigte, daß die Petition in der Pefitionsschrift Sr. Majestät dem Könige zu empfehlen sei.

Demnächst zeigte Referent der Versammlung an, daß ber Aus⸗ schuß und namentlich die Repräsentanten des platten Landes für das Herzogthum Sachsen die Reviston und Dechargirung der Jahres Rechnungen der Land⸗Feuer⸗Sozietät aüf die Jahre is4 1, 1812 und 1843 bewerkstelligt, auch die Wahl des ständischen Ausschusses für die , der Land⸗Feuer⸗ Sozietät auf die Zwischenzeit bis zum nächsten Landtage bereits getroffen habe.

Die Landtags⸗Versammlung genehmigte die von dem Aueschusse bereits ertheilte Decharge der Rechnungen pro 1841 bis 1843 incl., so wie die Wahl des ständischen Ausschusses. .

Was demnächst das Institut der Land -Feuer- Sozietät selbst an⸗

belangt, so bemerkte Referent, daß sich bei demselben ein immer gün⸗ stigeres und höchst erfreuliches Resultat herausstelle, und verdiene die fortwährende eifrige und sehr umsichtige Mühwaltung des Herrn Ge⸗ neral⸗Direktors, Kammerherrn von Helldorff, die dankbarste Anerken⸗ nung, auch sei das General⸗Direktorium mit den Unter⸗Beamten allenthalben zufrieden. . ö Referent noch an, daß der Verwaltungs ⸗Be⸗ richt des General Direktoriums nach den ausgesprochenen Wünschen der Landtags⸗Versammlung nebst allen Beilagen gedruckt werde und daher die . n nr hen Nachrichten für den Augenblick unmöglich sei. Dieser Bericht werde in den nächsten Tagen zu den Händen ber Stände gelangen, und der Landtag dürfte sich aus dem- selben demnächst überzeugen, daß das Gedeihen dieses Instituts in fortwährender Entwickelung sich befinde und der beste Erfolg für die Zukunft zu hoffen sei, besonders dann, wenn die Allerhöchsten Orts ö n Veränderungen des Reglements ins Leben geireten sein würden.

Provinz Westphalen.

Vtünster, 3. April. (15te Plenar⸗Sitzung vom 11. März.) In der heutigen Sißzung wurden mehrere Königliche Propo⸗ sitionen zur Beraihung gezogen und zwar zunächst der Entwurf einer Verordnung wegen Aufhebuͤng des Sportulirens der unteren Ver⸗ waltungs⸗Beamten. Dieses Sportuliren, welches bisher noch durch die vorläufige Bestimmung im §. 17 der e, ,, ,. vom 25. April 82s gestattet worden, führte zu Willkür und Belä igun⸗ gen, weshalb es der Staats⸗Negierun . erschienen, mit Rücksicht auf die Verordnung vom 22. Rovember 1842 die unteren Verwaltungs⸗Behörden, in Beziehung auf die Befugniß zur Sportel⸗Erhebung den Provinzial⸗Behörden gleich zu stellen, und hat daher auf Antrag des Staats⸗Ministeriums und nach einem Gutach⸗ ten des Staats Raths Se. Majestät der König den Ständen den Entwurf einer Verordnung über den oben bezeichneten Gegenstand vorlegen lassen.

ach 8. 1 und 2 des Entwurfs sollen die bestehenden Sportel⸗ Tar⸗OOrdnungen für die unteren Verwaltungs ⸗Behörden aufgehoben und letztere verpflichtet werden, Verfügungen und Verhandlungen c. sportelfrei auszufertigen. Ausgenommen sind nach §. 1 und 4 h

) Die, Gebühren in Regultrungs⸗, Ablösungs- und Gemeinheits⸗= theilungs⸗Angelegenheiten,

2) die Ausfertigungs⸗Gebühren für Pässe, Aufenthaltskarten und andere Legitimations⸗ Urkunden,

M die Gebühren der Sachverständigen,

H die Kopialien für , ,. von Bescheinigungen, Auszügen und Abschriften aus öffentlichen Urkunden und dergleichen, und zwar hei den Kreisbehörden, wenn solche zugleich als unmittel- bare Verwaltungs⸗Behörden für gewisse Koinmunal- und So⸗ zietäts⸗· Gegenstände fungiren, bei den Lokal⸗Behörden aber in allen Fällen, in welchen berartige Auszüge, Bescheinigungen ꝛc. nur im Privat⸗Interesse des Extrahenten ertheilt werben? Da⸗ hin gehören auch die in der Rhein⸗Provinz bisher entrichteten Gebühren für die Auszüge aus den Civilstands⸗Registern und für die Aufnahme der Cwilstands-Akte der Juden.

Auf Antrag des Ausschusses wurde beschlossen, zu 9. 3 Nr. 4 noch Folgendes einzuschalten:

Adahin gehören namentlich die Gebühren für Ausfertigung von

Auszügen aus der Grundsteuer⸗Mutterrolle und bem Feuer⸗Sozie⸗

täts⸗Kataster, so wie auch die in der Rhein⸗ rovinz bisher ent⸗

richteten Gebühren für die Auszüge aus den ivilstands⸗Registern und für die Aufnahme der Civilstands-Akte der Juden.“

Nachdem die Berathung über diesen Gegenstand geschlossen war, trug der Referent den von ihm entworfenen Immediat⸗Bericht vor, derselbe wurde von der Versammlung genehmigt.

Demnächst ging die Versammlung zur Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, die Aufbringung und Erstattung der Aufgreifungs⸗, Detentions. und Transportkoͤsten bei Bettlern, Vagabunden und le—=

itimationslosen Personen betreffend, über. Der vorliegende Gesetz⸗

ntwurf bezweckt, die Hindernisse zu beseitigen, welche einer kraͤfti⸗ gen Handhabung der sicherheitspolizeilichen Bestimmungen wegen Auf⸗ greifung, der Bettler, Landstreicher und sonstiger legitinatfonslosen verdächtigen Individuen, durch die den Bestimmungen der Kriminal— Ordnung §. 622 u. f. des Allg. Landrechts Thl. 2 Tit. 19 §. 23 u. f. und der Kabinets⸗Ordre vom 28. Juli 1836 gegebene An⸗ wendung häufig entgegengetreten sind.

Der §. 1 bestimmt, daß dergleichen Kosten der Polizei⸗Obrigkeit des Aufgreifungs⸗Ortes nicht ferner zur Last fallen sollen.

Zu dem §. 2, welcher lautet:

„Es soll vielmehr eine Erstattung dieser Kosten an die Polizei=

Obrigkeit des Aufgreifungs⸗Ortes in 6 einzelnen Falle und nach

ein- für allemal zu bestimmenden Sätzen aus denjenigen Fonds

geleistet werden, welche von den nach bem Gesetze vom 31. De⸗ zember 1842 für die Land⸗Armenpflege gebildeten oder noch zu bildenden Verbänden aufzubringen sind.“ hatte der Ausschuß folgenden Zufaßz vorgeschlagen: *. die Erstatiung nicht wie bioͤher aus Staatskassen statt⸗ ndet. Ein ritterschaftlicher Abgeordneter verlangte

x. ; Speriitation der dil, in welchen der Staat die fraglichen Kosten zu hagen haben werde.

Herr Referent erachtete eine solche Speeification aber für un- ausführbar, da hauptsächlich die Trangport- und sonstigen Kosten, die das Ausland, oder die im Entwurfe ausdrücklich ausgenommen Rhein- Provinz, welche keinen Landarmen⸗Verband habe, zu tragen hätten,

anz allgemein aus Staatsfonds zu decken sein würden; 63 Detail . hier also bedenklich und sei nur die Absicht gewesen, der Pro⸗ vinz keine neuen Opfer aufzulegen.

Nachdem ein ritterschaftlicher Abgeordneter erwiedert, daß die Rhein⸗Provinz allerdings einen Landarmen⸗-Verband besltze, da das Gesetz von 1842, welche hier in Bezug komme, auch flir sene Pro⸗ vinz erlassen worden sei, bemerkte ein anderer ritterschaftlicher Ab- geordneter, daß er in der Sache mit dem Ausschuß einverstanden sei aber nicht mit der Redaction. Er beantragte baher die Fassung:

„mit Ausnahme derjenigen Fälle, in welchen dem Fiskus bie Ver⸗ pflichtung zur Erstaitung bisher obgelegen hat.“

506 Die Versammlung war hiermit einverstanben, aboptirte sobaun die §56. 3 und 14 über die Fesisetzung der Entschädigungssätze und ge⸗ nehmigte 1 vorgetragenen, das fragliche Gesetz betreffenden Imme⸗ diat⸗ eri t.

Ferner kam der Entwurf einer Verorbnung über die An⸗ End

Aufnahme letztwilliger Verfügungen durch die Gemeinde⸗Beamten in der Provinz e gelen zur Diskussion. . Se. Majestät der König haben bei Gelegenheit der Berathun⸗ en, wie dem Bauernstande die eigenen Anordnungen über die Erb⸗ fei zu erleichtern seien, zu , geruht: daß dem nächsten westphälischen Landtage eine Ausdehnung der Bestimmungen des Allg. Landr. Thl. 1. Tit. 12. §. 93 bis 99 und der Ordre vom 21. Januar 1833 (Hesetz⸗Samml. S. 13) wegen An⸗ und Aufnahme letztwilliger Verfügungen von Seiten der Dorfgerichte und Polizei⸗Magisträte, auf die Gemeinde Beam⸗ ten der dortigen Provinz unter angemessenen die dortigen Verhält⸗ nisse berücsichtigenden Modificationen, proponirt werdej dieser Allerhöchsten Bestimmung gemäß ist der vorgelegte Gesetz⸗ Entwurf abgefaßt. ; Der Referent verlas seine Relation und trug auf Ablehnung des Gesetzes an. Ein Abgeordneter der Landgemeinden bemerkte dagegen, er halte

den Erlaß der Verordnung in manchen Fällen doch fuͤr nützlich, um

die Aufnahme letztwilliger Verfügungen überhaupt zu erleichtern; in der bäuerlichen Successtons⸗Ordnung sei darauf hingewiesen, wie er⸗ wünscht es sei, wenn der Ablebende ein Testament errichle, und dies beabsichtige diese Verordnung zu erleichtern. .

Hiergegen wurde eingewandt, daß die richterliche Mitwirkung dabei erforderlich sei, um Prozessen und großen Verwirrungen vorzu⸗ beugen. Es werde diese Verordnung sonst eine fruchtbare Saat zu künftigen Prozessen abgeben. Gerade die bäuerliche Succession sei eine so schwierige Materie, daß hier ein recht bündiges Testament er⸗ forderlich sei, mit vollständiger Vertrautheit der bäuerlichen Successions⸗ Ordnung. Die Aufnahme eines Testaments erfordere Kenntnisse und Vorsichts⸗Maßregeln, und sei daher eine Ausdehnung auf. Orts Be⸗ amte nicht wünschenswerth. Es erscheine aber eine präzise Fassung der Testamente um so mehr nothwendig, als bei deren Auslegung der Testator nicht mehr vorhanden sei, also nicht sagen könne: ob es nach seinem Willen getreu niedergeschrieben oder nicht; man wisse, daß es oft auf ein richtig oder unrichtig angebrachtes Komma ankomme.

Ein ländlicher Abgeordneter bemerkte, daß die Errichtung eines Privat⸗Testaments Jedem, beim Mangel einer richterlichen Person, gestattet werden müsse, worauf ein städtischer Abgeordneter erwiederte, daß dies bereits der Fall sei, jedoch nur bis auf . des ganzen Nach⸗ lasses und in Bezug auf seine Kinber.

Der vorige Redner äußerte hierauf, man wolle die Verordnung zwar nicht ins Leben treten lassen, allein es müsse doch Jeder die Freiheit haben, zu testiren. Wenn ein Mann auf dem Todbette liege, aber von dem Gerichtsorte 4—- 5 Stunden entfernt wohne, wie solle dann so schnell eine Gerichts⸗Deputation herbeigeschafft werden.

Ein städtischer Abgeordneter erwiederte, daß die Scheu vor Er⸗ richtung eines Testaments durch diesen Entwurf nicht abgewendet werden könne, dies auch nicht der Zweck desselben sei; af könne nur eine vermehrte Erleichterung bei Testaments-Errichtungen sein. Die Kosten würden dadurch ebenfalls nicht vermehrt.

Der Herr Ausschüß⸗Dirigent äußerte, es sei gerade nicht er⸗ wünscht., die Testaments Errichtung im letzten Augenblick oder in der Kraftlosigkeit des Todeskampfes zu erleichiern, und erscheine es des⸗ halb angemessen, das zur Begutachtung vorliegende Gesetz zurückzu⸗ weisen, um den vernünftigen Willen des Erblassers und nicht . letzte Einfälle testamentarisch niederzulegen. Ein städtischer Abgeord= neter bemerkte, die Frage liege klar vor und sei durch den ausführ⸗ lichen Bericht des Herrn Referenten genügend dargethan, daß diese Anordnung nur zu Verwirrungen führen könne.

Ein standesherilicher Bevollmächtigter erwiederte, daß der Orts⸗ Vorsteher befugt sei, gleich das Testament dem Gerichke zu über⸗ geben, und sei es doch erwünscht, wenn der künftige, unvorhergesehen verunglückende Erblasser seinen letzten Willen zu erfennen geben könne. Der Amtmann wohne oft zu entfernt, und die Gerichte seien meisten= theils noch entfernter belegen, es erscheine daher angemessen, daß die Testaments⸗-Errichtung auch durch bie Ortsvorsteher bewirkt werden kein, was jedoch allerdings auf die allernöthigsten Fälle zu beschrän⸗ ken sei.

Der Herr Ausschuß⸗Dirigent erwiederte, für solche Fälle habe das Allgemeine Landrecht bereits das Nöthige vorgesehen, indem darin bestimmt sei, wie es mit Privat⸗Testirungen gehalten werden solle; der Entwurf wolle aber das Testiren vor Unkundigen zur Regel machen, da es sich darum handle, jedem Gemeinde- Vorsteher das Recht zur Aufnahme von Testamenten zu verleihen, und dies gerade habe der Ausschuß für nicht entsprechend geachtet.

Von anderer Seite wurde beipflichtend bemerkt, es sei besser, wenn der Richter vorzugsweise die Testaments Aufnahme behalte. Daß bei plötzlichen Todesfällen ohne Hinterlassung eines Testaments der Nachlaß in Verwirrung gerathen werde, sei nicht anzunehmen, denn nach der bestehenden geregelten Erbfolge-Ordnung bleibe das Vermögen den nächsten Blutsverwandten. Habe Jemand aber wich⸗ tige Motive, sein Vermögen den nächsten Blutsverwandten zu ent⸗ ziehen, so könne er auch bei Zeiten daran denken, ein Testament zu errichten.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden äußerte, wenn Jemand des Morgens früh ein Testament machen wolle, so könne er, wenn erst eine Gerichts Deputation geholt werden solle, längst verstorben sein, ehe solche eintreffe; dies sei nicht zu befürchten, wenn dem Orts⸗ Vorsteher die Befugniß zur Aufnahme des Testaments zustehe.

Ein anderer Abgeordneter aus demselben Stande bemerkte, es könnten die Vorsteher mit Instructionen versehen werden, auch hätten die Orts⸗Vorsteher oder Amtmänner doch wohl genug gesunden Menschenverstand, um im alleräußersten Nothfalle ein Testament auf⸗ nehmen zu können. Ueberdies sei den, daß selbst von Gerichtspersonen Testamente angefertigt würden, die nicht in der Form Rechtens seien.

Der Herr Landtags-Marschall entgegnete, daß dies von Uner-⸗ fahrenen um so mehr geschehen werde, welchem sich ein ritterschaft⸗ licher Abgeordneter mit dem Bemerken anschloß, die Instruction könne die Kenntniß nicht ersetzen; es sei vielleicht ein Glück gewesen, daß in einem vorhin erwähnten Falle der Verunglückte vor der Auf⸗ nahme, des Testamentg gestorben wäre, statt die Familie durch ein ungültiges Testament in Prozesse zu verwickeln.

Ein städtischer Abgeordneter führte noch an, wie sehr schwierig die Ausführung eines richtigen Testaments fei, beweise der Gelehrte Stryck. Er habe große Traltate siber diesen Gegenstand geschrieben und als man nach seinem Tode das Testament angesehen habe, sei solches null und ni siß gewesen.

Die hierauf gestellte Frage: Soll des Königs Majestät gebeten werden, den vorliegenden Gesetz⸗ hrenf für die Provinz Westphalen nicht ins Leben treten zu assen . wurde gegen 17 Stimmen bejaht, wobei ein Abgeorbneter der Land⸗ gemeinden sich die Einreichung eines Separat⸗Votums vorbehielt. Für den Fall, daß dem von den Ständen ausgedrückten Wunsch

von der Gegenseite angeführt wor⸗

positions Fonds zahlen zu lassen, da bie Landarmen⸗ Kasse zu d

Das Abonnement beträgt: 2 Kth lr. sür 33. Utg ir. - I Jahr. 6 Rthic. 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. hasertis ns- Gebühr für den aum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

ungeachtet der ber e gere Entwurf als Gesetz promulgirt m solste, wurden bie einzelnen Paragraphen einer besonderen Berasß 4 und mehrere abändernde Bestimmungen in orig gebracht.

Die heute Morgen um 9 Uhr begonnene Sitzung, welche 13 Uhr aufgehoben worden war, wurde heute Nachmittag um 5 fortgesetzt ünd zunächst der Ausschußbericht über die Provinzial⸗ YM. Anstalt zu Geseke vorgelesen. Es kam babei

4) zur Sprache; ob ein eigener katholischer Geistlicher fir] Anstalt mit einem Gehalte von 250 Rthlr. angestellt werden sa

Preußische Zeitung.

Allgemeine

Alle Ppost-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sgesiellung auf dieses glatt an, fur Gerlin die Expedition der Allg. Preuß. ; Zeitung: Friedrichstraße Nr. 72.

Dieses Gehalt solle sich bilben aus dem einem bereits designin Vikar einstweilen zugewiesenen Brühlschen Benesizium von 1865 4 und, aus einer Zulage von 68 Rthir, aus den für die Anstalt willigten Provinzial ⸗Zuschüssen, so daß bei Annahme dieses n dem Provinzial⸗Fonds fürs erste noch 182 Rthlr. erspart würden.

6 98.

Berlin, Mittwoch den 9in April

1845.

Mehrere Mitglieder wollten das volle Gehalt von 25 sofort fixirt wissen, damit keine Verlegenheit entstehe, wenn der j Benefiziat versetzt, mit Tode abgehen, oder das Benefizium ihm n zogen werden möchte.

* sestelte . ze 0 such p

Zoll für den katholischen Hausgeistlichen der Pflege⸗-Anst

Gesele, unter Wegfall der bisher an den Irit sf e fer,

109 Rthlr., das Gehalt aus provinziellen Mitteln mit 259 7j

außer der bereits vorhandenen freien Wohnung bewillig? wenn wurde einstimmig bejaht, auch genehmigt, daß unter den bestehenden Umständen an einstweiligem Zuschusse 68 Rthlr. an n Etat der Anstalt zu bringen wären.

Y In Ansehung des anzustellenden evangelischen Hauageissin wurde die Frage:

soll die Summe von 250 Rthlr. für den anzustellenden eyang

schen Hausgeistlichen, unter Wegfall der an den Prediger Gang

zu Büren bisher gezahlten 50 Rihlr. und außer der für seint ) son einzurichtenden freien Wohnung, auf den Anstalts Etat iin

nommen werden? . gleichfalls einstimmig bejaht.

3) Wegen der durch die Versetzung des Geheimen Mebin Rathes Dr. Schmidt nach Berlin erledigten Stelle des Direltan Anstalt wurde vorgeschlagen, dem Anstalts Arzte, Dr. Schuch die Hälfte des Direktorial- Gehaltes mit 75 Rthlrn., wegen enhh dener Vermehrung seiner Geschäfte, zuzulegen, die Wiederbesth der ig des Direktors aber auf sich beruhen zu lassen.

ie Frage:

„soll statt Wiederbesetzung der Stelle des Direktors der Mn

dem Anstalts Arzte gegen Uebernahme der Direktorial⸗ Geshi

eine Gehalts⸗Vermehrung von 75 Rthlrn. bewilligt werdenk!⸗ wurde sodann gegen 16 Stimmen bejaht.

Der Ausschuß war der Ansicht gewesen, ben Rest des Gehil mit 75 Rthlrn. einzuziehen und eine Verbesserung des 150 9 betragenden Gehaltes des Inspektors der Anstalt nicht eintreten lassen; die beaniragte Frage:?

„soll der Nest des Birektorial⸗Gehaltes dem Gehalte des Ims

tors der Anstalt mit 75 Rthlrn. zugelegt werden?“

guntlicher Theil. gr Provinz

t r,, ,,, ät der Königin von Preußen . Großherzozgthum

zanlen und Lotterien.

Elaaten.) . ( ze srltanien und

ägyptischen Prinzen.

taatsschuld. )

forte gegen Griechenland. Das bergischen Eisenbahnen. huicht.! Leipziger Meßbericht.

Elbbrücke. beilage.

Inhalt.

Preußen. Brücke bei Thorn größtentheils zer= sört. Postboot auf der Weichsel verunglückt.! Provinz Basserstand der Elbe bei Magdeburg zungen des e geschlossen. - Die Rheinhöhe bei Düsseldorf. Den

, Die Siz staaten. Königreich Sach sen. Ankunft Ihrer

,

ar ls. Annahme des ersten der beiden Zollgesetz Entwürfe und Tadel des Schifffahrts-Vertrages mit England. Der Gesetz· Eni⸗ purf über die Vorbereitungen der Sklaven ⸗Emancipation. Der Mu⸗ nizipalstreit in Angers. Briefe aus Paris. (Ktammer-Arbeiten: Kolo⸗ nial Verwaltung. Die Stimmung der Kammer in Betreff der Armi⸗ mung der Befestigungswerke; Stand der Intervention in den La Plata=

rland. London. Die Times über die Do⸗ legion des Maynoofh-Kollegiums. Erhöhung des Marine⸗Budgeis. Belgien. Brü ssel. Verhandlungen der Kammern. Durchreist eines

chweiz. Kanton Zürich. Sitzung des Großen Naihs. Die Nie- 1. der Freischaaren. Kriegs ⸗Bülletin. Regierungs⸗Raths-⸗ n.

z n g. Schreiben aus Madrid. Türkei. Konstantinopel. Die Libanon = Frage. Beschwerden der fsenbahmen. Gutachten des Majors von Prittwitz über die württem-= sanßels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marht=

däntgl. Opernhaus. (Gastspiel der Dlle. Löwe.) Konzert von H. Ries; lehle Symphonie Soiree. Archäologische Gesellschaft. —Die dresdener

Sach sen.

in Dresden. Geheimerath von Baden. Ueberschwemmungen.

hinsichtlich der Spiel

(Maßnahmen zur Regulirung der

Schulwesen. Vermischtes.

wurde hierauf gegen 2 Stimmen verneint

4 Eine Regulirung künftiger Pensions⸗Ansprüche der Anil Beamten hatte der Ausschuß nicht für angemessen erachtet, n die Versammlung einversianden war.

5), In Betreff der Verhandlungen mit der Stadt Gesele, n gen Mitgebrauchs eines Weges und wegen Mitbenutzung des Toth F hatte der Ausschuß den angebotenen Vergleich, eine Krath um

elle in der Anstalt befeßen zu können, nicht fuͤr billig erachtet e yn ; da 3, das Anerbieten eines Pauschquantums von 56 Rihlrn. Min. Orden vierter Klasse; so wir geschlagen.

Ein ritterschaftlicher Abgeordneter bemerkte, daß ein h Anspruch der Stadt Geseke nicht vorhanden zu sein scheine, n habe die Frage im vorigen Landtage sebr weitläufig erhrter. halte es für angemessen, den ere ffn Prozeß abzuwarten, wen der Herr Landtags⸗Marschall äußerte, daß es ihm ebenfalls gn erinnerlich sei, daß diese Frage in einer Plenar⸗Sitzung des vnn Landtages weitläufig diskutirk worden, und daß man die Fordennn der Stadt Gesele . unbillig gefunden habe. Man wisse nicht,) der Prozeß ausfallen werde, wenn aber eine Stadt eine Anstalt sitze, deren Beamten, wie man hier vernommen, jährlich 80! 1000 Rthlr. Gehalt bezögen, so würde doch dieselbe in bieser hy sicht wohl zu überlegen haben, dasjenige eintreten zu lassen, wu Billigkeit erheische.

Die hierauf gestellte Frage:

Asoll der Stadi Geseke im Wege des Vergleichs ein Abfindin Quantum von 69 Rthlrn. für die von ihr erhobenen Ansprücht

Dem

heseranten zu verleihen.

zönigl. Klassen⸗Lotterie fi

Berlin, den 8. April 1845.

ten In

Amtlicher Theil.

Se. n. der König haben Allergnädigst geruht: ieutenant im 10fen Landwehr⸗Regiment und Kreis⸗De⸗ Schlincke auf Masselwitz bei Breslau und dem Steuer- O'Flah erty zu Fraulautern bei Saarlouis den Rothen

Den Papier⸗Tapeten⸗Fabrilanten Ch ristian Lu dwig Walcker n August Julius Theodor Töpffer das Prädikat als Hof⸗

Bei der heute angefangenen Ziehung der Zten Klasse gister ielen 3 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 16218. 72,463 und 84,426; 1 Gewinn von 1000 Rthlr. r. 16,162; 4 Gewinne zu 400 Rthlr. sielen auf Nr. 22,583. 4.222. 13,995 und 565,947; 1 Gewinn von 200 Rthlr. r. Al, 479 und 6 Gewinne zu 100 Rthlr. fielen auf Nr. 14, 934. 2,418. 26, 995. 37,358. 53, 078 und 70, 674.

Königl. General⸗Lotte rie⸗Direction.

Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der fn n. Be eo von Carnap, von Magdeburg.

fiel auf

fiel auf

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Iste Kommandant von Stettin, von Pfuel, nach Stettin. Se. Excellenz der General⸗Leutenant und Commandeur der ten

Diviston, von We dell, naͤch Stargard.

nichtamtlicher Theil.

Ynlan d.

Berlin, 8. April. Se. Majestät der König haben Allergnä- digst geruht: Dem Fabrikwächter Konrad Geige in der Sudenburg⸗ Magdeburg, die Anle ung der ihm verliehenen Königlich hannoverschen Krieges ⸗Denlmünze ö ie deutsche Legion zu gestatten.

Provinz Preußen. Bei Thorn ist am 1sten d. M. das Eis der Weichsel losgerückt und . bei einem Wasserstande von 11, 1“, die dortige Brücke zum größten Theil zerstört.— In Dirschau passirt noch immer sämmtliches 64 die Eisdecke, doch müssen schwer belastete Frachtwagen bis auf 0 Ctr. ablaben. Im ma⸗ rienburger Kreise waren am 4. April die Eiswachen bereits bezogen. Zwischen Graudenz und Gruppe ist ein Postboot auf der Weichsel verunglückt; es schlug beim Herabschieben vom Eise in das freie Was⸗ ser um, und 5 Personen, worunter 2 Passagiere, ertranken. Auch die Postpakete wurden ein taub ber starken Strömung.

Provinz Sachsen. Der Passerstand der Elbe bei Mag— deburg war am 5. April Morgeng 17 Fuß 5 Zoll (am neuen Pegeh, am 6ten, Nachmittags 5 Uhr, 16 Fuß 6 Zoll.

WNhein⸗Provinz. Die Sitzungen des achten rheinischen Pro⸗ vinzial⸗Lnandtages sind am 2. April Nachmittags 5 Uhr durch den Landtags⸗Kommissarius, Herrn Ober- Prästdenlen von Schaper, in herkömmlicher Weise geschlossen worden. Die Rheinhöhe war bei Düsseldorf am 5. April Morgens 20 Fuß 7 Zoll und das Wasser bereits aus allen Straßen gewichen, auf denen es eine Menge Schlamm und Sand zurücgelassen. Es hat sich dort ein Comité der achtbar⸗

sten Einwohner aus verschiedenen Ständen gebildet, um eine Samm⸗

lung zum Besten der Beschädigten zu unternehmen. Von der Di⸗ rection der Aachener Feuerversicherungs - SGesellschaft sind bereits 500 Rthlr. zu diesem Zwecke eingegangen.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Sachsen. Dresden, 65. April. Ihre Ma⸗ jestät die Königin von Preußen sind gestern Abend gegen * Uhr von Berlin hier angekommen. Des Königs Mnjestät haben zu be⸗ stimmen geruht, daß der bisherige Erzieher des Prinzen Albert Königl. Hoheit, Wirkliche Geheime Rath von Langenn (S. Allg. Pr. Zig. Ar. 26), vom 1. April ab an den Berathungen des Gesammt⸗ Ministeriums Theil nehmen und zugleich als Pirektor im Justiz⸗ Ministerium fungiren soil.

Großherzogthum Baden. Die Mannheimer Eisenbahn stand am 28. März in der Niederung zwischen Bruchsal und Wies⸗ loch zwei Fuß unter Wasser. In Heidelberg waren mehrere Stra ßen überschwemmt. Ver Geheime Kirchenrath Pr. Paulus, jetzt S4 Jahre alt, ist seit kurzem aus seinem Berufe als Lehrer an der heidelberger Universttät ausgeschieden.

—— ——

Großherzogthum Hessen. (Großh. Hess. Zia. i zweite Kammer der Stände beschloß in ihrer Sitzung 66 . an die Staats-Regierung das Ersuchen zu richten, bei dem deutschen Bunde angelegentlichst dahin zu wirken, daß die öffentlichen Spiel. banken, eben so auch alle Klassen⸗ und Zahlen ⸗Lotterieen, in den deut⸗ schen Bundesstaaten unterdrückt werben.

Frankreich.

Paris, 3. April. Es lagen der Deputirten⸗Kammer zwei ver⸗ schiedene Gesetz⸗ Entwürfe über Tarif- und Douanenwesen vor; ber erste, wichtigere ist gestern in seiner Gesammtheit mit 206 gegen 32 Stimmen angenommen worden. Man schritt sodann gleich zur Erör= terung des zweiten, der von geringerer Bedeutung ist. Bei dieser Gelegenheit unterwarf Herr Talaböt den im Jahre 1826 zwischen England und Frankreich abgeschlossenen Schifffahrts Traktat liner Untersuchung hinsichtlich der Folgen desselben. Leider, sagte er, sei es nur zu wahr, was die Kommisslon erklärt habe, daß der franzõͤsische Handel sich, gegen den englischen gehalten, in sehr untergeordnetem Zustande befinde. Frankreich habe leinen Grund, sich zu jenem Traktate Glück zu wünschen, der die Schiffe beider Länder in ihrem gegenseitigen Verkehr auf vollkommen gleichen Fuß gestellt. In dem Zeitraum von 1826 bis 1837 innerhalb dessen der Traltat unbedingt bindend gewesen, habe die ge⸗ genseitige Schifffahrt sich auf 357, 0090 Tonnen belaufen, wo⸗ von 100, 00 auf die französische und 2657, 00 auf bie englische Flagge gekommen. Späterhin, da der Vertrag bis 1837 nicht ge⸗ kündigt worden und daher, der Stipulation zufolge, auch ferner in Kraft geblieben sei, habe sich eine noch größere Differenz heraus⸗ gestellt. Im Jahre 1841 sei der Tonnengehalt der französischen Flagge auf 234.090 gestiegen, 1842 wieder auf 158, 00 und 1813 auf 141,960 gefallen. Dagegen sei der Tonnengehalt der englischen Flagge 1841 auf 690, 900 und 1843 auf 791,000 gestiegen. So habt sich also die englische Schifffahrt im Verkehr mit Frankreich in 11 Jahren von 267,000 auf 791, 00 Tonnen gehoben, eine wahrhaft erstaunliche Zunahme, während die französtsche in dem Verkehr mit England nur von 100,000 auf. 441, 0)0 Tonnen gestiegen sei. Und doch habe sich in Englands Verkehr mit Frankreich nichts weiter geändert, als die Kohlen- Einfuhr, alle anderen Artikel seien auf ihrem alten Stande geblieben. Von 1827 bis 1813 sei der Kohlen⸗-Trangport auf eng⸗ lischen Schiffen von 51,000 bis auf 513, 000 Tonnen angewachsen; dagegen habe sich die Quantität der von französischen Segelschiffen eingeführten Kohlen im Jahre 1843 nur auf 259,906 Tonnen, so gut als nichts, belaufen. Diese außerordentliche Entwickelung des englischen Kohlen- Transports rühre allein von dem Traktat von 1826 her, durch welchen die englischen Kohlen eine Erleichterung von etwa 33 Fr. auf die Tonne erhalten. England führe jezt so viele Tonnen Kohlen aus, wie Frankreichs Ausfuhr überhaupt betrage, und der englische Küstenhandel in Kohlen sei größer als der ganze Küstenhandel Frankreichs. Der Redb⸗ ner schloß damit, daß er eine Kündigung des Traktats mit England für nothwendig erklärte.

Heute beginnt in der Pairs-Kammer die Diskussion eines schon im vorigen Jahre vom Marine⸗Minister vorgelegten Gesetz⸗ Entwurfs, der die Emancipation der Sklaven allmälig vorbereiten soll. „In Frank⸗ reich“, sagt das Journal des Döbats, „will Jedermann, daß die Sklaverei aus unseren Kolonieen verschwinde. England ist uns auf dieser Bahn der Freiheit mit einer Entschlossenheft vorangegangen, die ihm zur Ehre gereicht, und die unsere National Eigenliebe an⸗ regen muß. Wie viel Vorsicht aber ist nöthig, um, wir wollen nicht einmal sagen, die Fehler des Konvents zu vermeiden, der es für möglich hielt, die Schwarzen in einem Augenblick aus der völ= ligsten Knechtschaft in unbeschränkte Freiheit zu versetzen, sondern nur

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geboten werden? wurde gegen 6 Stimmen bejaht.

G) Die Erweiterung der Anstalt hatte der Ausschuß nich erforderlich erachtet, und besonders in Ansehung der Epile ptischen m geschlagen, durch die ständische Kommissson eine genaue Kontrolei die Gemeinfährlichkeit dieser Leidenden, sowohl der in der in schon vorhandenen, als der künftig etwa aufzunehmenden einne

Gastspiel der Dlle. Sophie Löwe

den Theil eines bereits entworfenen Schreibens an den Hern ku tags⸗Commissair, in welchem um die Vorlegung einer Rachnts der eilen e m in der Provinz an den nächsten Landtag gh wurbe. (mda. Wegen angemessener Erweiterung der Bade⸗Ansttlt⸗ möglichster Kosten⸗Erspagrung wurde einstimmig beschlossen, die si dische Kommis on mit Vollmacht zur Ausführung dahin zu versch daß die Einrichtungs- Kosten 160 Rthir. nicht ühersteigen'dirster 8 In gin der Verpflegungssätze war die Versammlung dem̃ Ausschusse einverstanden, 9 es nicht angemessen erscheint, Erhöhung derselben eintreten zu lassen.

2), Der Ausschuß hatte, da der Anstalts- Etat einen Ba von 7100 Thlr. nachweist, wovon bisher 3000 Thlr. aus der ninghauser Landarmen⸗Kasse zugezahlt worben, für angemessen ein tet, bas fernere Defizit von ihc stthlr. aus bem stündischen

zebührt volle Anerkennung.

. e n berührt; daß er

nd wir tut zufü

e Zeit keiner so

ü om uch

bisherigen Zuschusse kaum noch im Stande sei, geschweige dend nunmehrige Defizit werde bestreiten können, karchel sich bas Ni beim Vortrage über die Anstalt zu Benninghausen ergeben wende

Es wurde hierauf die Frage:

tzsoll der vernommene Anstalis-Etat genehmigt werden?“ einstimmig bejaht. ö.

10 Der Vorschlag des Aueschusses, das Gehalt bes vember v,. J, verstorbenen Rendanten der Anstalt bis zum f des Sterbesahres an die Hinterbliebenen desselben auszahlen zu li ie sen, wurde einstimmig genehmigt, und

19 eben so beschlossen, schäftigung der Kranken und um ben Unterricht der lüngeren ö ie Linge Pier gehöeth oh ten verdient gemacht habe, eine Gratisiegtion von 0 Rthlrn. so lu 8 dem „Jweilan pf auszahlen zu lassen, bis daß die Geistlichen der Anstalt angeß n Unter den übrigen

worden, die sod ĩ ; n würdet nur auf leeren Effet orden, die sodann diesen Unterricht zu libernehmen habe cen n hehe le ; * ** .

purchaus Loben werthes.

Konzert von SG. Nie s. in Sch rogramms we

heil des

Königliches Opernhaus.

seßt ihr Gastspiel mit wesentlichem Erfolg fort d ist zujüngst in Donizetti beliebter Oper: „Der KLiebestrani“, nun peima! vor vollen Häusern aufgetreten. . j , we ; ig etwa hre Leistung in dieser hübschen Flolle noch von früherher beim Publisum in lassen; die Versammlung war hiermit einverstanden und genchnig nem Anden ten steht, konnte es nicht fehlen, daß letzteres ihr den ungetheil⸗ fen Beifall schenlte und ihr überhaupt seine Theilnahme auf jede Ait und ä jeder passenden Gelegenheit zu erkennen gab, obgieich die liebenswürdige stoletterle, worin Dem. Löwe die P hum ausstattete, so wie ihre eminente Gesangsfertigkeit, ein solches Re⸗ iitel zu erzielen nicht umhin jonnten. r Herr Mantius gab den Nemorino mit jener Imüthlichen Laune, bie unt bei auch in anderen verwandtenRollen en musilalischen Theil seiner Aufgabe ebenfalls

löste, ist bei einem so durchgebildeten Sänger natürlich. Herr dösticher erfreute als Sergeant durch seinen edlen Gesang, hätte aber m Spiel abgerundeter sein duͤrfsen. Wenn Herr Blume den Dulcamara . spielt als singt, so ist das auch natürlich. So lange wir aber leinen ullich en, mit einer flangvollen Stimme begabien Baßbuffo haben, ihm jedenfalls für bie Bereitwilligkeit, das Fach auch jetz noch llen, Bank schuldig. Erwähnen wir der Dlle. Hoff liunn z, welche im eine leine Partie hat, so geschieht es, weil auch sie zum Gelingen des zen mitwirkie und die Ensembles nichi störte. Ueberhaupt wohnien wir 8 4 gige er , nn. en Oper im Königlichen Opernhause be das Orchester unter , Leitung leisteten in dieser Beziehüng

Soiree.

Das Konzert des Königlichen Kon ertmeisters Herrn Hubert Ries am

t, Nan in 3 Ee r Tl nahm * nur der innerlichen Gediegenheit . 1 . ch, * * erf f irn einen e ublikums der Symphonie-Soireen für zu ge⸗

dem Schullehrer, der sich um di danen ewußt hatte, af ar siig 2 Charalter der leßteren an. a: eigentlich nicht in dies

von Herold mit obligater Violine, ein Werk,

höchst wert

Dlle. Löwe.

Schon aus dem Grunde, weil

auch an und für artie jetzt wie⸗

Auch den übrigen Mitwirkenden

räzisen Aufführung einer h 6 nur die La en

Letzte Symphonie⸗

onzert: die Arie

vollen deutschen Compositionen erechnetes im italienisch⸗ französi⸗ Gesangsstück leinen angenehmen

Eindruch zu hinterlassen vermochte. Das Musilstück ließ nach der zur Lröffnung des Konzerts vorgenragenen Ouvertüre zu „Egmont =“ von Beethoven in ihrer gewaltigen Tiefe seine große Gesstes armüth um so mehr empfinden. Können wir also diese Wahl nicht billigen, so müssen wir doch dem Programm im Uebrigen vollkommen Beistimmung geben. Außer den beiden bezeichneten Compositionen kamen zur Ausführung: ein Konzert von W. Taubert, vom Komponisten gespielt. Composition und Vortrag waren gleich lobenswerth. Den ersten Theil schloß das von den Damen Tuczels, Faßmann, Hähnel und den Herren Mantius, Krause und Bötticher meisterhaft vorgetragene Finale aus „Cosi fan tutte“ von Mozart *). Den zweiten Theil füllten: die von den Herren Ries und Zimmermann trefflich ausgeführte Doppel⸗-Konzertante für zwei Violinen von Spohr und die zum Schluß vorgetragene A-dur-Sympho- nie von Beethoven,. Herr W. Taubert dirigirte das Königliche Sr= chester, welches sowohl die Instrumentalstücke als die Begleitung zu den Gesangs⸗Nummern, wie immer unter guter Leitung, musterhaft ausführte. Die dritte Symphonie - Soiree des zweiten Cyflus, die letzte des ver= gangenen Winters, fand am 3. April unter Kapellmeister Henning's Direction statt. Die Ausführung war diesmal n. und überhaupt be⸗ friedigend. Nach der großartigen Ouvertüre zu Glucks „Jphigenia“ lrug Herr W. Taubert auf Begehren Beethoven's gemkihreiches höchst ansprechendes G- dur-Konzert durchaus befriebigend vor. Die feurig ausgeführte Ouvertüre zu „Don Juan“ und die in manchen. Beziehungen, in dem Hauptgedanken, wie überhaupt im Charakter, der Pastoral⸗Sympho⸗

) Möchte diese liebliche Oper mit ihren reizenden Melodieen unserem Repertoir doch nicht ganz entfremdet bleiben! Sie wurde im Jahre 1789 auf Befehl des Kaisers Joseph geschrieben und im folgenden Jahre unter dem Titei: Cosi fan tutte, ossia: La scuola degli amanti ( Die Schule der Liebenden) zu Wien aufgeführt. Mozart's Neider hatten darauf ge⸗ rechnet, sein Ruhm werde an bieser neuen Arbeit zu Grabe geiragen wer- den, indem sie sagten, er verdanke den Beifall, welchen feine früheren Werle gefunden, den gelungenen Terten und glücklichen Süjeis Mozart hatte sich nämlich außer Stande gesehen, den Tert von Cosi san tutte abzulehnen, da er ihm ausdrücklich aufgegeben worden). Die Oper esiel indessen trotz aller Kabalen, wurde ost gegeben und bald nachher auch auf anderen be= deutenden Bühnen mit dem größten Beifall aufgenommen. Daß bieselbe späterhin allmälig von den Bühnen verschwand, ist einzig und allein dem Süjet zuzuschreiben, weshalb später mehrere Umarbeltungen desselben erschie- nen, worunter sich die von Her klots unter dem Titek: „Die verfängliche Weite“ auszeichnet, und nach welcher neuen Bearbeitung diese echt komische * voll lieblicher und scherzhafter Musil in Berlin vor Jahren aufs neue glänzte.

nie sehr ähnliche E dur- Symphonie von Beethoven bildeten die würdi⸗

gen Schlußsteine dieser Aufführung.

Archäologische Gesellschaft.

In der archäologischen Versammlung vom 3. April d. J. hielt Herr Prof. Bergh aus Marburg einen ausführlichen Vodꝗirag über die Anord⸗ nung der von Pausanias beschriebenen Bildwerke am Kasten des Kyp— selõ s. Der Vortragende erklärte im Allgemeinen sich einverstanden mit der von Prof. Jahn in dessen zr ole nr Aufsäßzeen S. 3 ff. neuer⸗ dings ase er, Ansicht, daß die 5 Felder jenes in den Anfängen der Kunst= geschichte so wichtigen Denkmals nicht an 5 verschiedenen Seiten mit Inbegriff einer Deckel · Ansicht, sondern in 5 über einander zu denkenden Räumen voraus?

esetzt werden müssen, und erläuterte sodann den mehr ideellen als mythischen usammenhang der einzelnen bildlichen Darstellungen nach dem freien Gesetz, welches seines Erachtens der bildenden Kunst, nach der Analogie chorischer Symmetrieen aus der griechischen Lyrik und Dramatik, zugesprochen werden könne. Diese Erörterungen wurden mit einem gedruckten Vorlegeblatt be— gleitet, welches die von Herrn P. hachgewiesene Anordnung anschaulich machte. Ebenfalls mit Vorlegeblättern erläuterte Herr , ein im napoletanischen Bullett ino ln, )) veröffentlichtes Vasenbild, welches nach einer von Herrn Gerhard früher genommenen ibn nächstens auch in der Archäologischen Zeitung erscheinen soll. Statt der von Mi= nervini versuchten Deutung auf die eleusinische Demeter, welche auf dem so⸗ genannten „achlosen“ Siein Agelastos ausruhte und von Metanira dort eingeladen wurde, bei Keleos gastlich ein zukehren, ward der thebanische Mythos der als Kriegsbeute für Apoll nach Delphi zu entführenden Tochter des Tiresias, Manto, und in der Umgebung der Tempel des ismenischen Apollo erkannt, vor dem Manto auf ihrem nachher berühmt gewordenen Si sammt ihrer Schweser Historis schutzflehend erfcheint, um don Adrast mit dem Beistand ihres Geliebten Altmäon eine Milderung des gefällten Ur= theils zu erlangen. Dr,. Ler sch aus Bonn sprach über das im vorigen Jahre entdeckte kölner Mo saikt, Sopholles und . der sieben Weisen vorstellend, und stellte Vermuthungen über das Gebäude auf, welchem jenes Monument angehört haben mag. Zu diesem Behuf ward der Umfang des altrömischen Köln näher bezeichnet, wie er noch heutzutage in der leicht ö versolgenden alten Mauer von der Nähe des Domes aus bis an den larenthurm, von diesem weiter abwärts nach dem Neumarlte u. s. w. zu

erkennen sei. Namentlich hob er einen bisher unbefannten Thurm in der

Nähe des Neumarlts, der von ganz ähnlicher Technit wie der Clarenthurm sei. zur Vegchtung heivor. Innerhalb dieser Umfangemauern liege das neu efundene Mosail sast ganz in der Mitte, höchst wahrscheinlich einem Ge⸗ äude (domum vetustate conlabsam, Centralmus. rh. Inschr. J. 1) ange-