bisher geschorene Kopfhaar nach tussischem und griechischem Brauche
lassen.
wachsen
. 93 erscheint hier ein neues rr, m. le Courrier de Con- chlich mit den Interessen der ein- strie, des Handels und Aderbaues, weniger mit der
fe, d. welches sich haupts
dr
510
i llen Non (blieb ab b , , , ,,
nur preis halten Rthlr. bez.; Jun QOnober / November 113 Nihlr.
53 in loco und auf Lieferung.
bu .
Cisenbahnen.
Stuttgart, 31. März. Der Schw. M. meldet Folgendes: „Herr Major von Prittwitz in Um hat dem ihm gewordenen Auf⸗ utachten über den bisherigen und künftigen württembergi⸗ i Eisenbahnbau auszuarbeiten, in sehr kurzer Zei genügt und seine
rbeit bereits übergeben. So viel wir bis jetzt von seinen Ansichten sagen können, sind fie vollkommen für eine direkte Bahn von Sun i nach Um und machen für den ferneren Bau sehr praktische
trag, ein
orschläge.“
Berlin- Potsdamer Eisenbahn. In der Woche vom 1. bis incl. den 7. April c. sind auf der Berlin- Potudamer Eisenbahn 6351 Peraonen gefahren.
Im Monat März 1845 fuhren auf der Berlin- Potsdamer Eisen- bahn 22, 174 Personen und betrug die Einuahme 10,399 Rihlr. 27 Sgr. n unb auch erlangen.
6 hat dieser sonst bereits beendigte Ver Die Warschauer laufen sehr wenig; Moldauer und
3 Pf.
vergebens geboten. z Das *
Kälte von 2 — 47 R.
Leipzig, 5. April. tutt-⸗
is jeßt etwas
diese haben so wen
Leder eingetroffen ist,
Handels und Görsen · Nachrichten. Berlin, 8. April. Mit vollen Actien und besonders Berlin⸗Anhalter
und Stettiner ging es heute besser; dagegen waren die meisten Quittungs - begen flauer als gestern. Das Geschast im Allgemeinen sehr beschränkt.
Marktpreise vom Getraide.
Berlin, den 7. April 1845.
Zu Lande: Weizen 1 Rihlr. 21 Sgr. 7 Pf., auch 1 Rihlr. 18 Sgr.
* Pf. ʒ O fn =. 2 lr. ear 5 3 4 * 3 ihn, 5 ern, 8 thlr. r., au r. v. . Hafer r.
* ? g Pf. z Linsen 2 gu edis Sgr. z
ö
5 Pf., auch 22 Sgr. 10
Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rihlr. 27 S tn
22 Sgr. 10 Pf. und 1 Rihlr. 18 Sgr. ; Roggen
1 RNthlr. 6 Sgr. * ; J Sonnabend, den 5. April 1845.
Das Schock Stroh 10 Rihlr., auch 8 Rthlr. 1 RNihlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.
Berlin, 5. April.
seits waren aber auch die Anerbietungen sparsam.
Wir spezisiziren die Preise nach Qualität: für gelb. schles. 37 — 4 36 6 3 e poln. 0 — 43 Rthlr., für weiß. poln. 4 — 45 thlr.
ö Weißer alter schles. Weizen S6pfd., glei
ald wieder, und es wurde
li lieferung als
auf g2pfd. 29z Rt
aben und zu lassen.
Gerste, gr. Bruch ⸗, zu 28 Rihlt. angetragen, kleine 24 Rihlr. zu
to April 48pfd. 17 thlr. zu machen, auf 48 Rihlr. gehalten, 52 pfö. bei Aufgang des Wassers abzuladen ist mit
notiren. ] Hafer in loco 18— 20 Rihlr. Auf ie gung
Nihlr. gefordert, 174 Rihlr. geboten; o pd. 173— * 19 3. geschlossen.
Futtererb fen genießen mehrseitig Frage, die aber wegen Mangel an Vorräthen unbefriedigt blieb; für eine gute Mittelgattung Kocherbsen ist
40 Rihlr. bewilligt. Kocherbsen 38 - 42 6 In Oelsaamen ruht das Geschäft. D
handen wären. Der Handel in Kleesagm en zeigte si
er noch mehr vernachlässi 3 teinklee 65 —7 Rihlr.
9 Pf
Der Ceniner Heu
In den verflossenen Tagen ist es mit Weizen wieder still geworden und mit Ausnahme einzelner Verkäufe von geringer do. do. Bedeutung an das Konsumo nichts von Belang umgegangen.
bei wiedenhergestellter sfffahrt zu verladen, wird steif auf 44 Rthlr. gehalten.
ogg en, ohnehin in schwachem Begehr, wurde noch überdies in den
ersten Tagen durch , . Anmeldungen gedrückt, erholte sich aber nament⸗
J heute pro April 82 pfd.
293 Rihlr. bez., auf 294 Rthlr. gehalten, 84apfd. 30 Rihlr.; pro Mai ⸗MHuni
hir. ez. u. Geld, 30 Rthlr. Brief; pro Jun Juli S7 pfd.
31 Rihlr. bez., 31 a z Rihlr. Brief; pro Juli allein 31 Rihlr. bez. ;
**. Olt. S2pfd. 31 Rihlr. neuerdings bez., in loco 82 /83psd. 293 Rihir.
zu
e Meinung, ob die Rapps i e gelitten habe, wird noch vielfach getheilt. Die Mehrheit in unseren fin Provinzen ist der Ansicht, daß gerechte Besorgnisse noch nicht vor⸗
träg. Für feinen rothen wird 165 - Rthlr., fm. 15 Rihlr., minel 443 Rihlr. gefordert, aber nicht ugestanden, und 4 Rihlr. weniger durchschnittlich wird nur geboten; wei⸗ t, f. 15— 155 Rihlr., fm. 14— 145 Rihlr., m. thlr., nominell. Thymothee 11 — 12 Rihlr.
Gekanntmachungen.
I358 Subhastati ons- Patent.
Das in der Brückthorstraße hierselbst gelegene, Vol. I. No. 607. fol. 624. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Zimmermeilster Friedrich Wilhelm Wolff 5 Grundstück, welches zufolge der nebst dem Hypotheken- schein in der Registratur cinzusehenden Taxe auf 9729 Thlr. 1 87 6 Pf. abgeschäßt worden, soll
am 24. Dktober c., Vormittags 10 Uhr, subhastirt werden.
Frankfurt a. O., den 22. März 1845.
(L. S.) Königl. preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
13657 Nothwen diger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. Marz 1845.
Das in der e, . Straße Nr. 81 belegene
Klingebeilsche Grundstück, gerichilich abgeschäßt zu
12209 Thlr. 25 Sgr., soli
am 4. No vembei 1845, Vormittags 11 uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und
Hypothelenschein sind in der NRegistratur einzusehen.
Ii 8etkanntmachung.
Das den Erben des verstorbenen Secreigirs und Kal-⸗ kulators Schartow gehörige, allhier am Markt Nr. 5 belegene, in unserem Hypothekenbuche von der Stadt Vol. II. No, 129. verzeichneie, auf 6534 Thir. 22 Sgr. abgeschäßzte Grundstüc nebst Zubehör soll im Wege der noihwendigen Subhastation verkauft werden, und sst hierzu ein Bietungstermin auf ; .
den 77. Magi 1845, 9 Uhr, vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhausen im Stadt⸗ gericht, Lindenstraße Nr. 54, anberaumt. Der Hypothekenschein, die Tare und die besonderen Kausbedingungen sind in unserer Registratur cinzusehen. Potsdam, den 28. Oltober 1814.
Königl. Stadtgericht hiesiger Nesidenz.
Bekannt mach un
312 ; — — * unserer Kämmerei gehörige, am fie gen Kra—
lauer Thore belegene, sogenannte Kralauer Mahlmühle von 6 Gängen soll von Trinitatis 1845 ab auf zwölf
noch nicht begonnen.
11 Rihlr. Br. u. be., 104. Nihlr. G.
in lik Rihlr. Br., 11 ust / September fehlen A er / Ottober 415 Rthlr. Br. u. bez. 3 r., 115 Rihlr. G. Leinöl 11 2 * Mohßnöl 133 Rihlr. Han föl 12 Palmöl 105 Rihlr. Südseethran 9. Rthir.
115 Rthlr. Br., 17 Nihlr. G. 3 An 2 Y Rthlr. wäre zu bedingen; Septem
etter in dieser Woche war meist ausnehmend schön, mitunter am Tage auch hübsch warm und erquickend.
noch immer der Winter, denn kaum hat sich ; stellt sich Frost ein, und besonders erhaͤlt sich während der Nacht noch eine
— Eeißz Allg. 319) Ne unsere gegenwärtige Jubilate⸗-Messe, in Folge der vorjährigen Ueber- schwemmungen, des langen und harten Winters und der noch staltfindenden Wassersnoth, beginnen leider in Erfüllung zu gehen. wr. sind die Klagen über die deutsche Kundschaft, welche ich eitherigen . Geschäftsgang beschwert. Ueber leinen Artikel ist daher rfreuliches zu melden, und selbst Tuche leiden unter der allgemcinen e . Es sind nicht viel Käufer dafür gegenwärtig, und g Bedürfnisse, daß, ungeachtet des laum die Hälfte einer ewöhnlichen Zufuhr betragenden Vorrathsé, sie doch Verlust bringende Preise Da wegen gehemmter . , lein e
Walachen sind noch nicht zahlreich angekommen, und über das Eintreffen der übrigen Käufer aus dem Osten 3 Ungewißheit. —
Re rliner Den S. April 1845.
bb Nesrl. 102.
ien, 3.
uni 11 ie Br., 11
thlr. G. z bfr
Paris, 3. April. 66 nente da ear. 1I7. G80. er,. Kin , as, e n 1643. Aul. d, 183. . ĩ ;
Mail. 131. Livorn. 1263.
rasa. 71 6, ww. K p 98.
— ——— — —
ä. 1839 18325. Nord. 1923. aue; * — Inhalt
ommen.
Bei alledem aber nec uns die Sonne abgewendet, so
Für ben Verein für nothleibdende Deutsche in Pan sind — Nö e, ge — . . Ungenam n
i r, j — . mit der er A. M.: „Wer schnell giebt, giebt doppelt“, 6 gönn, , n, n, m, m dn n mn. . ert Thaler zur Weiterbeförderung an ihre be ren, ei n nrsachen bes Noihstandes⸗·— )
Berlin, den 8. April 1845.
* Ss⸗Angelegenheiten. Provinz Preußen. (40ste Sitzung. a, ge Ine sür den Chausseebau. — Kirchliche e a e f ) kEmnlandes. (ätste Sißung. ) Wahl der Kommission zur lintersuchung
ro vinz Sgchsen. (Sitzung vom 11. Mär.) Die Taubstummen - und Blinden- Anstalten.— Provinz Festphalen. (i16te Sitzung.) Irren - Anstalt zu Marsberg. — (ite
Die Redaction der Allg. Preuß. tg. Sißung.) Landarmenhaus zu Benninghausen.
Die Befürchtung für
eben so sehr über ihren
Vorstellung. r diesmal sr 6
B ö rs e.
Z actes, par en 1 acte,
Pr. Cour.
. Fonda. Eriet. Geld.
Actien.
Pr. Cour. Briĩes. l Gold. l Gem.
2ls.
St. Schuld- Sch. Prämien- Scheine d. Sceh. à 50 T. Kur- n. Neumärk. Schul dverschr. ? Berliner Stadt- Obligationen Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossb. Pos. do.
100
„auch 14 Nihlr. fs rr gu,
963 -
Ostpr. Esandbr. Pomm. do. Kur- u. Nmeum. do. Schlesische do.
nderer⸗
Se ,
Gold al marco. Friedrichs d'or. And. Glam. à 6 Tb. Disconto.
Erl. Potad. Rigenb. do. do. Prior. Obl. Mga. Lpz. Kisenb. do. do. Prior, Obl. Brl. Anb. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Diss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. rl. Frankf. Eianb. do. do. Prior. Obl. Ob. -Schles. Rianb. do. Lt. B. v. oĩngen. . Gt. E. Lt. A. n. E. agd. - Halbat. Eb. Br. -Schw.-Frb. E d0. do. Prior. Obl. on n-Kölner Bab.
halb 7 Uhr.
i
e = m 8 — 4
mee d,! . Co ur.
pr. Sonr. Thlr. an M Sgr.
griet. Geld.
Anaster dam
Peotersburs
Am eater dam, 4. April. b) b Span. 24 36 do. 42. Seb. —. Fol. S7 3. Oesterr. —.
. 306 r. . 150 Ri.
Leipaig in Courant in 14 TI. Fus. 100 Tu.
Frankfurt a. M. s3üdd. W.... ...... 100 FI. 100 snhol.
Auswärtige kEBörs en. Niederl. vitkl. Sch. 643. Pasa. 75. 490 Russ. lope 933. Antwerpen, 3. April. Zinal. —. Nene Anl. 245.
3 140.
Kur 2 Me. Kurs 1507 2 nn. 143] 3 M. 6 25 2 Mt. 80 2 Me. 1043 2 Me. 1023 2 Mi. 997 8 Tage — 2 M.. — 2 M. 56 24 3 Woch. —
Numerirte
b)b do. —.
Ausg. — . 2iasl. Sz. Preuss. Pr.
Allgemeiner Anzeiger.
Jahre anderweit verzeitpachtet werden, und haben wir zur Ente erf nnr, des fallsiger Gebote einen Termin auf den 24. April d. J. Vormittags 10 uhr, zu Rathhause vor dem Stadtrath Syndikus Spitta angesetzt, zu welchem wir Pachtlustige mit dem Bemer⸗ len hierdurch einladen, daß die speziellen Verpachtungs⸗ Bedingungen täglich in unserer Registratur einzusehen, auch abschriftlich gegen Zahlung der Kopialien von un-
serem Registrator Angersiein zu erhalten sind. Mitbieilende wollen sich mu einer sofort zu bestellen=
den Caution von 500 Thlr. versehen, und werden be⸗
sonders Auswärtige darauf aufmerksam gemacht, den
obigen Termin nicht mit dem unter dem f7. Februar e.
bekannt gemachten Termin am 12. April c., die Ver-
erbpachtung der Burgmühle betreffend, zu verwechseln. Brandenburg, den 20. März 1645.
Ober · Bürgermeister, Bürgermeister und Rath hiesiger Kur und Haupistadt.
I287 v
Bekanntmachung.
Berlin⸗-Stettiner Eisenbahn. Sonmer⸗Fahrplan iswom 15. April c. ab
täglich. A. Personen⸗ Züge. 9 Stettin 4 15 * 9 4 n 15 Anlunst in Stettin » 10 16 8 21 Berlin 10 „ 21 v 8 28 Vom 1. Mal er, ab wird noch ein Zwischen ⸗ Zug von Angermünde nach Berlin eingelegi. Abfahrt von Angermünde Morg. 5 Uhr — Min. . Berlin Nachm. ? — Anlunft in Berlin Morg. J 27 n 2 Angermünde Abends 9 26 5 ; 364 1a , . ügen 2 ie, 6 der II. Wagen uipagen un . Güter befördert. . * en
B. Güter⸗JZüge. Abfahrt von Berlin Morg. 9 Uhr — Min. * Stettin 9 88 * 45 * Ankunft in Stettin Nachm. 2 10 5 9 9 Berlin * 2 * 30 y Mit den Güter ⸗ Zügen werden Personen in der II. und III. Wagenllasse, . quipagen und Vieh befördert. Des Montags und an dem An Feiertage und dem darauf folgenden Dienstag fallen die Güter⸗Züge aus.
C. Extra⸗Güterzug.
Abfahrt von Angermünde Mittags 12 Uhr 16 Min. Ankunft in Benin Nachm. 3 10 5
Der Extra- Zug wird nur nach Bedürfniß erpedirt, Personen werden mit demselben nicht befördert.
Die näheren Bestimm ungen ergeben die besonders ausgegebenen speziellen Fahr- pläne. Stettin, den 4. April 1845.
Das Direktor in m. Witte. Kutsch er. Schlu to w.
loi b Neisse⸗Brieger Eisenbahn eee r. Nachdem die Einzah⸗ ⸗ ma lungen auf die Quit- tungsbogen unserer Ei⸗ ⸗ 22 senbahn mit 20 h seit dem 15. März aü. pr. zinsbar angelegt sind, wollen wir dle seitdem
ewonnenen Zin⸗ en à 4 9 mit
vierundzwanzig Silbergroschen per Quittungsbogen augzahlen. Wir fordern unsere Actsonasre auf, diese Zinsen
vom 21. bis 26. April d. J.,
von Morgens 8 bis Mittags 4 Uhr, in der Central · Kasse ber Ober Schlesischen Eisenbahn
=
Mittwoch, 9. April. Im Schauspielhause. 66ste Abonnemm Vorstellung: Der zerbrochene Krug, Lustspiel in Akt, von H. Kleist. Hierauf: Der Encyklopädist, Posse in 2 Akten, von Frihn
In Potsdam: Der eau, 3 Abth. Muslk von A. Adam. (Dlle. Sophie Löwe: Magbaln Hf Zu dieser Vorstellung bleiben die zu der für Dienstag ange gewesenen Vorstellung bereits verkauften Billets gültig.
en, 10. April. eu
in 1 Akt, von Treitschke. Musik von Weigl. Hierauf: Roben n Bertrand. Anfang halb 7 Uhr. Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus⸗Billets zu den genij lichen Preisen verkauft. Im e, n, w. ; r. Bayard. 2) Lours et le pacha, folie- vauden par Scribe. 1 Freitag, 11. April. Im Opernhause. A43ste Abonnemnl iiselbe und Herr Vork aus Medewald. Vorstellung: Der schwarze Domino, komische Oper in 3 Abth, n Scribe. Musik von Auber.
Her Hoguet⸗Vestris, erster Tänzer der großen Oper zu gn wird am Schlusse der Vorstellung mit Mad. Brue ein Pas de deun in Zu ii, . Vorstellung werden Opernhaus⸗Billets zu den erhöht Preisen verkauft. . Billet ⸗Meldungen nimmt Mittwoch, den gten d., von 10 biz np der Königl. Haus⸗Polizei⸗Inspektor Herr Tack im Opernhause ie sofort angewiesenen Billets können sogleich oder si ens bis Donnerstag, den 10ten d., Mittags 12 Uhr, in Empfang gin men werden, nach welcher Zeit über die derartig reservirten Hi anderweit disponirt wird. j
Nönigsstädtisches Theater.
Mittwoch, 9. April. Zum erstenmale wiederholt: Der umsegler wider Willen, abenteuerliche Posse mit Gesang in 4 dern, frei 6 nach dem Französischen des Théaulon Decourcy, von Räber. erer ; von E. Canthal. (Herr Räder, Königl. sächstscher Hof ⸗Schauspith Purzel, als Gastrolle.) :
Donnerstag, 10. April. Der Weltumsegler wider Willen. ch
Räder: Purzel, als Gastrolle.)
Oeffentliche Aufführungen.
Das Nehrlichsche ,, wird am 11. April, Abt von ]? bis 9 ühr, zum Besten der Verunglückten in Ost⸗ und Westyrt⸗ im Saale der Sing ⸗Alademie ein Vokal- und Instrumental-⸗Konzert gt dessen Programm aus folgenden 9 Nummern besteht: 1) B ur. Mess Haydn, 2 Ave Maria von Reissiger, 3) oO domine von Hammerst 4 - 6) die Ouvertüre, die ersten . ; x sonda, 7 = 8) zwei Arien aus dem Figaro, und 9) Chöre und Sil der Schöpfung von Haydn.
Mittwoch, 23. Aprisl, Abends 6p Uhr; FJ , des verewigten Fürsten A. Radziwill. Aufgeführt von der Sing Ahn Der Ertrag ist den Nothleidenden in Ost⸗ und Westpreußen besi
ih yldn⸗ 3 1 Rihlr. sind beim Hauswart Herrn Rieß zu hi
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. B. Zinkeisen. Gedruckt in der De ch er schen Geheimen Ober⸗Hofbuchdru uin
CLandtags Angelegenheiten.
Provinz Preusien. Danzig, 22. März. (Vierzigste Plenar- Sitzung.) Der Landtag genehmigt die Wahl des Justizraths und Land⸗ 1s⸗Syndikus von Queiß zum Mitgliede des Ausschusses für die mnichtung eines Standbildes Sr. Masestät des hochseligen Königs
d ermächtigt den Ausschuß, sich durch Wahl zu ergänzen, falls wie⸗
nn ein oder mehrere seiner Mitglieder ausscheiden el den
7) Der Landtag schreitet zur Wahl der Mitglieder des nach dem erathenen Gesetz⸗Entwurfe über den Chausseebau zu bildenden Co—⸗ stéz. Falle, wie es der ursprüngliche Entwurf besagt, nur 8 Mit⸗ ieder zu der Kommission ernannt werden sollten, werden folgende bbgeorbnete erwählt: .
Zu Kommissarien: 1. Für den Regierungs⸗Bezirk Königsberg herr von Strachowski⸗ Elditten und Herr Sperling aus Kbnigs⸗
2. Für den Reg. Bez. Gumbinnen Herr von Saucken⸗Ju⸗ 3. Für den Reg. Bez. danzig Herr von Platen⸗Kamlau und Herr Höne aus Danzig.
Für den Reg. Bez. Marienwerder Herr von Auerswald⸗Plauthen
nd Herr Riebold zu Kanitzken.
Zu Stellvertretern: 1. Für den Regierungs⸗Bezirk Königsberg heir Jachmann ⸗ Trutenau und Herr Born a. Krapen. X. Für len Reg. Bez. Gumbinnen Herr von Kannewurf⸗Baitkowen und herr Schlenther a. Insterburg. 3. Für den Reg. Bez. Danzig Herr hlindow⸗Podless und Herr Minkley a. Eichwalde. 4. Für den zeg. Bez. Marienwerder Herr von Prondezinsty auf Gotzkau nnd heir Timm zu Blankenwitt.
Zür den Fall, daß Se. Majestät 12 Mitglieder zu ernennen ge⸗ ehmigen sollte, werden erwählt:
. Kommissarien: 1. Für den Reg. Bez. Königsberg Herr von hachowsti, Herr Sperling und Herr Born. 2. Für den Reg. Bez. hunbinnen Herr von Sauken⸗ Julienfelde, Herr Schlenther und herr Bork. 3. Für den Reg. n Danzig Herr von Platen, Herr höne und Herr Minkley. 4. Für ben Reg. Bez. Marienwerder Herr n enn . , * 96 . 6 6 / . u Stellvertretern: 1. Für den Reg. Bez. Königsberg Herr Jach⸗ Musik von mehrgren Komponisten, arg] ann. Herr Bittrich und Herr Prziboroweki. 2. Für den Reg. Bez. humbinnen Herr Kannewurf, Herr Wächter und Herr Schumann. „Für den Reg. Bez. Danzig Herr Blindow, Herr Schmidt und herr Collins. 4. Für den Reg. Bez. Marienwerder Herr von brondczinsky, Herr Schelske und Herr Timm.
3) Ein Schreiben des Herrn Landtags- Kommissarius an ben denn Landtags-Marschall vom 15. Juni 1843, betrifft die Ver⸗ ilhnisse der Kirchenbaufen in Ermland.
Es sind bei dem achten Provinzial-Landtage mehrere Petitionen
sgegangen, welche die vielfachen Uebelstände der gegenwärtigen kirch⸗
hen Verhältnisse des Ermlandes hervorheben. In Folge derselben
e der Landtag darauf angetragen, durch eine gemischte Kommisston
é ständischen Mitgliedern und Staats ⸗-Beamten die Bauverpflich⸗
ng bei den kirchlichen Gebäuden im Ermlande feststellen und prüfen
lassen. Man hat Anstand genommen, die beantragte Kommission bilden, da die zur Sprache gebrachten Verhältnisse sich ganz den jeseßen gemäß gebildet haben, ein abnormer Zustand aber leineswe⸗
6 in den Petitionen bezeichnet worden ist. Demgemäß bleibt die
heitere Beschlußnahme über die betreffenden Gegenstände dem Land⸗ age vorbehalten. .
Die Petitionen waren auf folgende vier Punlte gerichtet:
1) Die Bauverpflichtungen sollen gleichmäßig auf den Grundbesitz ohne Rücksicht auf die Konfessson des Besitzers vertheilt wer⸗ den, damit der Wechsel in den Konfessions⸗-Verhältnissen der Besitzer nicht nachtheilig auf die Baulichkeiten der katholischen lirchlichen Gebäude einwirke.
Y Zur besseren Verwaltung des Kirchen⸗Vermögens sollen die Vorsteher künftig durch die Gemeinde erwählt werden.
3) Zur zweckmäßigen Ausführung der Bauten soll die Beaufsichti⸗ gung derselben durch einen Königlichen Bau⸗Beamten erfolgen.
h Zur Erhaltung der evangelischen Kirchen im Ermlande soll bei ihrer Gründung ein Bau⸗Fonds errichtet werden.
Hierzu wurde in der Versammlung bemerkt:
Die kirchlichen Bauten bei den katholischen Kirchen des Erm⸗— ndes leiden mehr oder weniger an zwei sehr erheblichen Uebelständen. nn sehr vielen Kirchspielen sind die Besitzer großer Güter egenwärtig ie fe der evangelischen Konfession; da die Bauverpflichtung als hnrochiallast nach dem Gesetze eine persönliche ist, so dürfen sie zu tn lirchlichen Bauten nichts beitragen, die Lasten der katholischen iinsassen des Kirchspiels werden dadurch sehr vermehrt. Das Pa⸗ onat steht in den meisten Kirchen dem Bischof und dem Domkapitel un Ermland zu, wenige Kirchen stehen unter Privat⸗Patronen, und mne ist Königlichen Patronats. Nach dem ini Ermlande geltenden cht irägt der Patron zu kirchlichen Bauten nur nach Verhältniß et Grundstücke bei, welche er in der Parochie besitzt. Da weder un Bischof, noch bas Kapitel außer sehr unbedeutenden Grundstücken iter besihen, so müssen zu den kirchlichen Bauten in Königlichen öifern die Gemeinden alle Kosten tragen, während in den nahege= enen Königlichen Dörfern des evangelischen Theils der Provinz ale als Patron Holz, Steine, Ziegel und Kalk hergiebt. Dieses Rißderhältniß ist in der leßten Jeid noch greller hervorgetreten. Vor n Occupation war der Bischof, also gewissermaßen die Kirche, Lan- herr; wenn größere kirchlich Bauten ausgeführt werden mußten, unde ein sörmlicher Erlaß, auch ein Zuschuß, mitunter der ganze pinüs, beehrt sich anzuzeigen, daß er am ñ lrag der baaren Kosten, vom Bischof bewilligt. Diese Verhältnisse den 10. April, im Saal des Hotel de R söen nun aufgehört. Das Ermland hat nach der Occupation die Konzert veranstalken wird. Villeis 2 1 It hben an den Staat übernehmen missen. Die kirchlichen Lasten in der Schlesingerschen Buch- und Nun n nicht gemindert, sie sind vielmehr bedeutender geworden, theils lienhandiung, 34 Linden, im Hotel er, el die Bauten lber ul lostspieliger geworden sind, theils weil * bei Hern Krigar, 35 Charlotten n enermögen allmälig aufgewendel ist. Hätte die preußische aden. . Esherrschaft bei der Ockupatson des Ermlandes das Patronat T ie übernommen, so hätte sie nicht umhinkönnen, auch rüd⸗ (289 bl Ai i der lirchlichen Bauten die neuen Unterthanen den alten gleich⸗ unser Comloir ist jetz: Unt er den Linden? 4 en, so wie es rücksichtlich der Abgaben geschah. Dadurch aber,
. Nathan Gt . en . und dem Domkapitel das Patronat verblieb, sind
aulthelischen Einfassen des Ermlandes so sehr viel ungünstiger ge⸗
a als ihre evangelischen Rachbaren. Diese Lasten werden aber
. jag ise ücender, wo Evangelische größere Güter, welche früher
Bell achclien oder der Landshertschaft gehörten, angekauft haben und
Königliche Schauspiele.
ostillon von Lonjumeau, komische Dyn ]
m Opernhause. 12ste Abonnemn
einstudirt: Adrian van Ostade, komische Open
I) Le dèmon de la nuit, vaudeville
(Dlle. Sophie Löwe: Angela.) An
ünf Chöre und ein Duett aus Mh
a ust, nach der Cong
. zu erheben, mit dem Bemerlen, daß zt chehene Jinsen⸗ Erhebung auf jeden Quittung durch einen Stempel vermerkt werden wird.
Breslau, den 4. April 1845. Die Direction.
lob] 624 Eingetretener Hindernisse wegen kann di . liche Musit⸗Aufführung in der Don. Lin heute, Mittwoch den 9. April, nicht stattfinden nunmehrige Tag die fer Mufit⸗Auffühtt wird durch die Zeitungen bekannt gemacht wennn.
298 b .
, . E. Prudent beelirt cich amm gen, dass er am Donnerstag, den 17. Apiil Saal der Sing-Akademie sein 5tes Kontrert stalten wird. Numerirte Billeis à 2 Thlr., die ren Siteplätae à 1 Thlr., sind im Hotel de Rust der iar Schlesingerschen Buch- u. Musikhan 34 Linden, und in der Sing-Akademie zu ha-
lea]. . Ferdinand Friedrich, Sch ile
Beilage zur
511
die Baulast der Vorbesiher von den katholischen Eingepfarrten getra⸗ den erer nl ram die heblicht
er Landtag kann die Erheblichkeit dieser Mißverhältnisse nicht verkennen, trägt jedoch Bedenken, eine val 1 . k i stät zu richten, da ein rechtlicher Anspruch den Einsassen der König⸗ ichen Dörfer des Ermlandes in dieser Hinsicht nichl zur Seite steht. Eben so wenig kann der Landtag dem Vorschlage beipflichten, baß auch das Gesinde, die Eigenkäthner, Handwerker u. s. w. Behufs An⸗ sammlung eines Bau⸗Fonds oder Deckung der Ausfälle zum Personal⸗ Dezem herangezogen würden, indem es bedenklich bleibt, biese bisher von derartiger Abgabe befreite Klasse von Einwohnern in dieser Weise zu . . ᷣ
ie Instruction für die westpreußische Regierung vom 21. Sep- tember 1773 §. 4 Nr. 12, welche das gart rn hee, der . ßischen Einrichtungen im Ermlande bildet, verordnet, wie ferner an⸗ geführt wurde, daß die Verwaltung des katholischen Kirchen⸗ Vermögens durch zwei dazu vom Patron zu bestellende Kirchenväter oder Vor⸗ steher mit Zuziehung des Pfarrers geführt, die Rechnung dem Patron vorgelegt und dabei auch regulirt werden soll. Das? dem Patron auch nach dem 24 Landrechte zustehende Recht, die Kirchen⸗Vorsteher zu ernennen, demselben zu entziehen, dazu liegt keine Veranlassung vor, weshalk der Landtag über diesen Punkt hinwegzugehen beschließt; eben so darüber, daß die, Königlichen Baubeamten verpflichtet werden sollen, die Bauten bei Kirchen nicht Königlichen Patronats unentgelt⸗ lich zu beaufsichtigen. Es kann dies denselben in keinem Falle zuge⸗ muthet werden. Eben so erscheint es als ein Eingriff in die Rechte der Kirchengemeinden, wollte man dieselben zwingen, Königliche Bau⸗ beamte gegen eine zu zahlende Remuneration zuzuziehen.
. Des Königs Majestät endlich haben mit großer Freigebigkeit eine nicht unbedeutende Anzahl evangelischer Kirchen im Ermlanbe beinahe auf alleinige Kosten des Staats erbaut. Auch waltet wohl kein Zweifel ob, daß Fiskus bei vorkommenden Reparaturen im Falle des Unvermögens der Gemeinden mit den erforderlichen Un= terstützungen zutreten wird. Dagegen erscheint es unbillig, wollte man dem Fiskus die Pflicht auferlegen, bei dem Bau einer evan⸗ gelischen Kirche auch einen Fonds zur Bestreitung der etwanigen Reparaturkosten zu gründen und sonrit diese Last auch für den Fall zu übernehmen, daß die Gemeinden hinreichend vermögen sind, diese Kosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten, daher ist anch diesem An— trage keine weitere Folge zu geben.
9ĩ9 Es wird von einem Antragsteller gewünscht, der Landtag möge dahin wirken, daß die Staats⸗Beamten, welche einen eximirten Herichtsstand haben, auch zu den Kosten der Unterhaltung kirchlicher Gebäude herangezogen werden dürfen, und daß diejenigen, welche Grundstücke in der Stadt und auf dem Lande besitzen, die Kommu⸗ nallasten nur an einem Orte tragen dürfen.
Was den ersten Punkt anbetrifft, so ist die Aufhebung des exi— mirten Gerichtsstandes bereits vielfach in Berathung gezogen. So lange derselbe besteht, können, den gesetzlichen Bestimmungen gemäß, diejenigen, welche nicht dem Parochialzwange unterworfen sind, auch nicht zu den Baulasten herangezogen werden. Der Landtag beschließt daher, über diesen Antrag hinwegzugehen.
Rücksichtlich der zweiten Beschwerde kann nicht in Abrede gestellt werden, daß die bemerkten Uebelstände zuweilen vorkommen. Es steht der Kommune frei, zu bestimmen, nach welchem Maßstabe sie die Kommunal -Abgaben erheben will. Wenn nun eine Kommune die Steuer nach dem Einkommen erhebt, so muß jeder Einwohner nach allen seinen Einnahmen herangezogen werden. Besitzt Jemand an einem anderen Orte Grundstücke, von welchen die qu. Abgabe nach dem Grunbsatze erhoben wird, so muß er auch an diesem Srte nach Maßgabe seines dortigen Grundbesitzes beitragen. Wollte man hierin eine Aenderung vornehmen, so müßten die Kommunen in dem ihnen dh, n , Rechte, die Art der Besteuerung zu bestimmen, beschränkt werden.
In der 41sten Plenar-Sitzung kamen folgende Gegenstände zur Berathung:
1) Ein Antrag, daß die Chausseegeld⸗Hebestellen mindestens eine
Meile von den Städten entfernt errichtet werden sollen, wird an die
Chausseebau⸗Kommission zur weiteren Erörterung überwiesen.
2) Mittelst Allerhöchster Kabinets⸗-Ordre vom 14ten d. M. ha⸗ ben des Königs Majestät zu genehmigen geruht, daß unter Vorsitz des Ober⸗Präsidenten der Provinz eine aus Beamten und ständischen De⸗ putirten zusammengesetzte Kommission mit Untersuchung der Ursachen der öfter wiederkehrenden Noth und der zur Vorbeugung derselben geeigneten Mittel beauftragt werde. Nachdem der Landtag durch voll⸗ gültigen Beschluß sich dahin geeinigt hatte, daß die ständischen zu wählenden Mitglieder der Kommission aus verschiedenen Theilen der Provinz zu wählen seien; daß man nach Inhalt der Denkschrift vom 28. Februar c. und der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 14ten d. M. nicht auf die Mitglieder des Landtages beschränkt sei, und daß, in Betracht, daß es sich hier in keiner Weise um Standes⸗Interessen handelt, die persönliche Befähigung der Kommissions⸗Mitglieder allein maßgebend sein dürfe, wenn der Zweck erreicht werden solle, man auch die verhältnißmäßige Berücksichtigung der einzelnen Stände nicht in . ziehen dürfe; werden aus den Ständen und der Provinz
ewählt:
; 1. Der Rittergutsbesitzer von Lavergne⸗Peguilhen auf Kunzkeim; 2. der Rittergutsbesitzer von Auerswald auf Plauthen; 3. der Guts⸗ besitzer Arnold auf Hochstrieß; 4. der Rittergutsbesitzer Baron von Sanden auf Tussainen; 6. der Fabrikant G. W. Härtel zu Elbing; b. der Kaufmann Ludwig Funke zu Königsberg; 7. der Ritterguts⸗ besitzer von Hennig auf Dembowalonka; 8. der Rittergutsbesitzer von Platen auf Kamlau; und zu Stellvertretern: 1. der Gutsbesitzer Geismer auf Terranowa; 2. der Rittergutsbesitzer von Sauken auf Julienfelde; 3. der Rittergutsbesitzer Siegfried auf Carben; 4. der Fabrikbesitzer Grunau zu Elbing; 5. der Rittergutsbesitzer Pfeiffer auf Pomedien; 6. der Rittergutsbesitzer Baron von Hoverbeck auf Nickelcdors; 7. der Rittergutsbesitzer Graf zu Dohna ⸗Wesselshofen; 8. der Gutsbesitzer Riebold auf Kanitzken.
Provinz Sachsen.
Merseburg, 11. März. In der heutigen 27sten Plenar⸗ Sitzung wurde ein ausführlicher Vortrag über die Taubstummen⸗ und Blinden- Anstalten und die zu deren Erhaltung Seitens der Provinz zu bewilligenden Unterstützungen gehalten.
Nach dem Allerhöchsten Landtags⸗Abschiede vom 30. Dezember 1843 haben nämlich des Königs Miajestät Bedenken getragen, den ehrfurchtevollen Antrag des Tten sächsischen Provinzial Landtags auf Verschmelzung der in der Provinz Sachsen bisher befindlichen vier öffentlichen Taubstummen · Schulen in zwei dergleichen Anstalten sofort zu genehmigen, und anzuordnen geruht:
daß sogleich beim Beginn des nächsten Provinzial= Landtags eine enn f aus dessen Mitte erwählt werde, welche in Gemein⸗ schaft mit dazu zu ernennenden Regierungs⸗Kommissarien wo mög⸗ lich noch während der Dauer der Versammlung die gegenwärtige
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Allgemeinen Preußischen Zeitung.
fenden Anstalten diese
Mittwoch den gien April.
Einrichtung der Taubstummen-Schulen und deren Leistungen an Ort und Stelle prüfe und dabei überall das Verhältniß des Zweds zu den Mitteln unter Berüdsichtigung der von den Königl. Behörben hervorgehobenen Momente genau ins Auge fasse, worauf Aller- höchstdieselben, nachdem die Stände zuvor das Ergebniß in nähere Prüfung und Berathung gezogen haben würden, ihren weiteren w entge ern. hel en es Königs Majestät haben ferner in diesem Lanbtags-Abschiebe Allerhöchstdero Wohlgefallen darüber zu — ge 265 6 die Stände sich geneigt gezeigt haben, das Bestehen der fi die Provinz so nützlichen Privat⸗Blindenanstalt des Kandidaten Krausẽ durch Bewilligung angemessener Zuschüsse von Seiten der Provinz zu sichern, ihnen jedoch dabei eröffnet, daß sonach dieser Zweck durch die ber ben k zu machenden Ersparnisse nicht zu erzielen ein werde.
Eingedenk der Allerhöchsten Anordnung, und noch besonders dazu veranlaßt durch ein Schreiben des Herrn Landtags⸗Kommissarius, hat der Landtag in einer seiner ersten Plenar-Sitzungen sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt und sich die Frage gestent:
ob es nothwendig oder doch angemessen sei, bie sämmtlichen Königl. Taubstummen⸗Anstalten in der Provinz an Ort und Stelle durch die zu ernennenden Kommissarien besichtigen zu lassen, ober ob es nicht genügen dürfte, diese Besichtigung auf die zunächst gelegene Königl. Taubstummen.Ansialt zu Weißenfels zu beschränken. „Der Landtag hat sich hierauf einstimmig für das Letztere ent⸗ scheiden zu müssen geglaubt, da sonst die betreffenden Miglieder der Kommission zu lange den Verhandlungen des Landtags entzogen wer⸗
den würden und ein richtiges Urtheil in der Sache gewiß auch schon
dann abgegeben werden könne, wenn auch nur eine dergleichen Anstalt
in Augenschein genommen würde, indem die innere Einrichtung bei
allen 4 Anstalten ziemlich gleich sein dürfte; er hat es jedoch füt zweckmäßig gehalten, auch die Privat⸗Taubstummen⸗Anstalt in der benachbarten Stadt Halle besichtigen zu lassen, um die innere Ein- richtung und die Leistungen derselben mit denen der Taubstummen⸗ Anstalt zu Weißenfels vergleichen zu können.
. Nachdem nun die aus der Mitte des Landtags erwählte Kom—= mission und der vorbereitende Ausschuß über die erfolgte Besichtigung der Königl. Taubstummen-Anstalt zu Weißenfels und der Privat= Taubstummen⸗Anstalt zu Halle und die dabes gemachten Wahrnehmun⸗ gen und gewonnenen Ueberzeugungen in einem ausführlichen Gutach- ten Bericht erstattet und verschiedene Vorschläge gemacht hatten, zog die heutige Plenar⸗Versammlung die Angelegenheit der Taubstummen⸗ Anstalten, so wie der von dem Kandidaten Krause begründeten Privat- Blindenanstalt zu Halle, welche die Kommissarien bre n mit besichtigt haben, nochmals in sorgfältige Erwägung und Berathung, wovon das Resultat Folgendes war:
Bekanntlich sind die mit den Seminarien verbundenen 4 Königl.
Taubstummen⸗Anstalten hauptsächlich zu dem Zweck errichtet worden,
um die Seminaristen zu Taubstummenlehrern auszubilden, damit sie
demnächst, wenn sie als Volksschullehrer angestellt sind, den Unter-
1 der vorhandenen Taubstummen in den Kommunen übernehmen
önnen.
Die Bildung der Seminaristen zum Taubstummen - Unterricht kann aber, eben so wie die Bildung der Lehrer für niedere und höhere Schulen im Allgemeinen, nach dem Erachten des Landtags 9 t den einzelnen Provinzen, sondern nur dem ganzen Staate od⸗ iegen.
Ueberbies scheint der gedachte beabsichtigte Zweck entweder gar nicht oder doch nicht in dem gehofften Umfange erreicht worden zu sein, da die Lehrer, wenn sie nicht in fortwährender Ülebung blei⸗- ben, die schwierige Taubstummen⸗Unterrichts⸗Methode leicht wieder verlernen und vergessen, die meisten Lehrer aber schon so sehr be⸗ schäftigt sind, daß sie nicht so viel Zeit und Muße übrig haben, um die in ihrem Orte befindlichen Taubstummen besonders zu unter⸗ richten, was bekanntlich sehr viel Mühe und Zeitaufwand erfordert, und da sehr viele Volkschullehrer in Privat⸗Seminarien, mit wel⸗ chen keine Taubstummen⸗Anstalten verbunden sind, gebildet werden.
Jedenfalls werden die Taubstummen in den zue in weni⸗ gen Monaten weiter gebracht werden, als in ihrer Heimat durch den Unterricht der Schullehrer in eben so viel Jahren.
Für den Unterricht, die Pflege und Erziehung der Taubstum⸗ men zu sorgen, ist allerdings zunächst Sache der Angehörigen, Kommunen und resp. Kreise; indessen können sie einen zweckmäßi⸗ gen Unterricht und Ausbildung nur in besonders dazu eingerich- teten Anstalten erhalten und nur in solchen so weit gebracht wer- den, daß sie sich demnächst ihren Lebensunterhalt ganz oder doch theilweise selbst zu erwerben im Stande sind und den Dominien und Gemeinden nicht mehr oder weniger zur Last fallen.
Es ist daher dringend nothwendig und wünschenswerth, daß sür die armen unglücklichen Taubstummen und Blinden dergleichen Anstalten vorhanden sind, da ihr ohnedies sehr hartes und trauri⸗ ges Schicksal nur durch die Aufnahme in dieselben etwas erleichtert und verbessert werden kann.
Wenn aber nicht hinreichende Privat⸗Anstalten vorhanden sind, so ist es nach fernerer Ansicht des Landtags ebenfalls nicht Pflicht der Provinzen, sondern des ganzen Staats, dergleichen Anstalten zu errichten und zu erhalten, und steht diesem nur die Befugniß zu sich von den Angehörigen, Kommunen und resp. Kreisen für die Aufnahme einzelner Zöglinge verhältnißmäßige Pensionen zahlen
u lassen.
61 Verbindung der Taubstummen⸗Anstalten mit den Seminarien scheint übrigens der Versammlung ganz angemessen, weil dann die im Schulfach erfahrenen Seminar⸗Direktoren die Leitung und die Aufsicht über den Taubstummen⸗Unterricht führen und aus der Zahl der St⸗ minaristen die Neben⸗ und Hülfslehrer gegen verhältnißmäßig geringe Besoldungen und Remunerationen herangezogen werden können, die Taubstummenlehrer bei dem Verkehr mit dem Seminar nicht so ein- seitig werden, als es der Fall sein würde, wenn die Taubstummen⸗ Anstalten ganz allein daständen, und endlich, weil ohne größeren Kosten- Aufwand diejenigen Seminaristen, welche sich dem Taubstummen⸗Lehr= fach ganz widmen wollen, sich dazu schon auf dem Seminar vorberei⸗ ten und ausbilden können. ö
Auch versichern die betreffenden ständischen Kommissarien, daß sie die Leistungen der Taubstummen-Anstalt zu Weißenfels ganz befriedi⸗ ker ef men hätten und ihre Erwartungen wirklich übertroffen wor⸗ den sind.
In den mit den Seminarien verbundenen 4 Königl. Taubstummen- Anstalten und in der Privat⸗Taubstummen⸗Anstalt zu Halle sind burch- schnittlich bisher 110 bis 120 Taubstumme a, . gewesen und befinden sich jetzt nur 109 Taubstumme darin. Es ist aber nicht be⸗ kannt geworden, daß Anträge wegen Aufnahme von Taubstummen in den gedachten Anstalten zurückgewlesen worden wären, und darf daher wohl angenommen werden, 63 sich die Zahl der in den Taubstummen- Anstalten aufzunehmenden Taubstummen, nur auf c. 110 bie 120 ber laufe und das Bebürfniß vollständig befriedigt werde, wenn dit betref⸗
ahl aufnehmen können.