1845 / 99 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gandels · und görsen · Nachrichten.

Berlin, 9. April. Heute erlitten die meisten Quittungsbogen einen weiteren Rückgang, doch stellten sich zu den gewichenen Coursen mehrseitige Käuser ein. In vollen Actien war wenig verändert, nur Stettiner höher als gestern bejahlt. Das Geschäst war ziemlich beleöz.

2 Amsterdam, 5. April. Die Course der holländischen Staate papiere sind diese Woche bei Mangel an Kauflust und besonderer Ereignisse eiwas heruntergegangen. Wegen des Abrechnunge Termins vom A4sten d. wurden Integrale ausgeboten und von 643 bis 644 R herabgedrãngt, später stellte sich der Preis auf 61 und blien so stehen; Zprozentige wirkliche Schu wurde amn wenigsten unn anfangs zu 785 X und dann zu 787 P; Zipro ** Syndilat · Sbligationen standen seß auf 2 V Aproʒentige en f; chuld dagegen um 4 niedriger. Die Actien der Her i ra chiwankten zwischen 151 und 1515 und holten gestern 151 3. Von den Eisenbahn⸗Actien sind die Haarlem-Rotzerdamer wegen der niedrigeren Notizen von Berlin erst von 129 auf 127 . gesal-⸗ len und haben sich dann bei wenigem Begehr um J M erholt; Rheinische fielen von 1147 bis 1133 , erreichten später aber wieder 1143 . In spanischen Fonds sind diese Woche hin und wieder bedeutende Geschäfte ge⸗ macht worden, die Course von Ardoins-⸗Obligationen schwankften dabei wi schen 269 und 245 P und blieben auf 244 6 stehen; Coupons wichen von 2995 2 30 auf 286 3 295 X. Der vorigen Sonnabend bereits ge⸗ sunkene Cours der portugiesischen Obligationen siel am Montag noch welter bis 6643 ., bessere Nachrichten über London halfen denselben jedoch wieder bis 674 empor. Brasilianische Obligationen fern bei eisrigem Aus⸗ bieten mit erheblichen Umsäßen von 94 R auf 9 6; nur gestern melde⸗ ten sich f . Käufer, die 923 30 anlegen mußten. Der Geldzins⸗Cours blieb auf ehen.

Am gestrigen Getraidemarlt wurde 128psd. bunt. poln. Weizen zu 260 Fl. gekauft; eine Partie unverzollter 120pfd. preußischer Roggen wurde zu 150 Fl. und 123ps8. verzollter dito zu 160 Fl. abgenommen. Mit Gerste und Hafer war es flauer gestellt; 1600fd. oldammer Wintergerste galt auf Lieferung 132 Fl., 84pfd. neuer feiner Hafer ging zu 98 Fl. ab.

ing von o

Auswärtige Börsen. Frankfurt a. M., 6. April, 3, Met. 115 . Rauk- A eten p. uli.

. 516

2000. Nnayr. Naak-. Aegean Hop, SI d. guegl. 90 0. Ia. G3 pala. 200 FM. 96 ne. r. , m H n. 40. 200 FI. —.

IHIamburg, 7. April, Rah- Aeties 1665. Beg Nasa. 14 ne.

Faris, 4. April. GNe nete An eous. II. 70. IV Neunte d et. 85. I0. b X Nesrl. 6X gras. Neri 406. P.. 7E

Wien, 4. April,. SR ner. 1123. 4 1023. 35 78. Henk. Acer 1613. Anl. 4 1182 16556. a2. 1839 1325 Nord. 19143. CS. I615. Mail. 13135. Livorn. 126.

Meteorologische Geobachtungen.

Abenda 10 une.

Nach oiĩnmaliges Reobachtung.

1845. Morgens 8. April,. 6 .

Luntdraek. ... 3d, ss ρ. M3, 17 p. 331, as“ .. Quelle kcαe 7,6? M. Lultwörue ... 4 O, m. 7.4 n. Flas Lo“ M. Thaapankt...— 2,37 R. 1,22 n. Bodennkeα La“ M. NHaunstakitig ung S0 pci. 61 xcCi. Auaduastung O, gos“ n. trab. beiter. Niederschlag O. SW. SW. Wvyrme wechsel 4 7, ? sw. 5.17 n. Tagesmittel: 333, os“ p.... - 4,37 n. .. 4 Qa” n... 68 .: sw.

Nachmittags 2 une.

Königliche Schauspiele.

n, 10. April. Im Opernhause. 42ste Abonnements⸗ Vorstellung. Neu einstudirt: Adrian van Ostade, komische Operette in 1 Alt, von Treitschke. Musik von Weigl. Hierauf: Robert und . pantomimisches Ballet in 2 6 von Hoguet. Anfang a r.

Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus⸗Billets zu den gewöhn⸗ lichen Preisen verkauft.

Im Konzertsaale: I Le dèmon de la nuit, vaudeville en 2Zactes, par Mr. Bayard. 2) Lours et le pacha, solie-vaude ville en 1 acte, par Scribe.

Freitag, 11. April. Im Opernhause. e Abonen Vorstellun . Der Domino, e . * 3 Abtz. * 3. sik von Auber. (Dlle. Sophie Löwe: Angela) J J r. 2 Herr Hoguet ⸗Vestris, erster Tänzer der großen Oper zu gas

wird am Schlusse der Vorstellung mit Mad. Brue ein Pas de deu n

Zu dieser Vorstellung werben Opernhaus-Billets zu den em Preisen verkauft.

Die angewiesenen Billets sind bis Donnerstag, ben 10ten v6, tags 12 Uhr, abzuholen, nach welcher Zeit über die derartig resm ten Billets anderweit verfügi wird.

Nõönigsstädtisches Theater.

Donnerstag, 10. April. Der Weltumsegler wider Bi abenteuerliche Posse mit Gesang in 4 Bildern, frei bearbeinet dem Französischen des Théaulon und Decourc, von Ras! Musik von mehreren Kompenisten, arrangirt von E. Canthal. 6h Räder, Königl. sächsischer Hof⸗Schauspieler: Purzel, als Gasuin

Freitag, 14. Mpril. Der Weltumsegler wider Willen (h Räder: Purzel, als Gastrolle.)

Oeffentliche Aufführungen.

Zu dem Freitag, 11. April, Abends 7 Uhr, im Saale der Alademie stattfindenden Konzert des Neh r lich schen Gesang ⸗Konservalom zum Besten der Verunglückten in Ost- und Westpreußen sinb. Villen 1 Rihlr. in den Kunsthandlungen der Herren Schröder, Ünter den z den 23, Bote u. Bock, in der Jägerstraße 42, Za witz, in der Ki straße, und bei dem Kastellan der 5 Akademie an der Kasse, welche 6 Uhr geöffnet wird, zu 13 Rihlr. zu haben.

—— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deck er schen Geheimen Ober⸗Hofbuchdrunn

sitfifkffLsstststtßtt“fsvo”—föföifocssmtBtlrrmmlfrBLTIüüüLüüyLürLLlrrfffacfrcrttrrErrh¶srrorooaoṽrϰrṽrarͥrṽárr P

Ladtags⸗Angelegenheiten,

Bekanntmachungen.

Wiederholte Aufkündigung der Posener 33 I3õ9 prozentigen Pfandbriese.

Unter Bezugnahme auf unsere Kündigungs -⸗Bekannt= machung vom 3. Dezember 1844 fordern wir die In⸗ haber aller damals aufgekündigten, bis jetzt aber noch nicht eingelieferten 33 prozentigen Pfandbriefe auf, ge⸗ dachte Pfandbriefe unverzüglich an unsere Kasse abzu- liefern. Die speziellen Veizeichnisse alier solchergestalt wiederholt aufgerufenen rn rel. sind bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst und an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den hie⸗ sigen Zeitungen, in dem Intelligenzblatte hier und in Berlin, in den öffentlichen Anzeigern der Königl. Re⸗ gierungs Amtsblätier hier, zu Bromberg und Breslau, so wie in der Verliner Haude und Spenerschen und in der Breslauer Zeitung, eingerückt worden.

Posen den 3. April.

General⸗Landschafts Direction.

54] Bekanntmachung. Auf nachbenannten Grundstücken: 1) der hierselbst belegenen, Vol. JI. No. 14. Fol. 66. des Hypothelenbuchs eingetragenen Großbürgerstelle des Kaufmanns Aron Warschauer, sind für die ver⸗ storbene Ehefrau des Stelimachemmeisters Ludwig Gluth, Rosine Juliane, geb. Krieg, 660 Thlr. Cour. Allata aus der gerichtlichen Veihandlung vom 1. Dezember 1827, D dem zu Siegrothsbruch belegenen, Vol. X. No. 13.“ Fol. 73. des Hypothekenbuchs eingetragenen Hol- ländergute des Holländers Carl Friedrich Röhl sind fur die Ehefrau des Besitzers, Anne Sophie Elisabeth, geb. Weide, aus der gerichtlichen Ver= He uns vom 24. August 1837 1000 Thlr. Cour. 3) dem k Dreetz belegenen, Fol. 120. des alten Hy⸗ . enbuchs eingetragenen Büdnergute der ver⸗ ehelichten Vettin, Hottliebe geb. Bell, sind a) für die Geschwister Greiz. Dorothee Elisabeth 18 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf, Sophie 18 Thir. 7 Sgr. . Pf. aus dem Erbvergleiche vom 2. März 1779,

b) für den Amtsrath Clausins 100 Thlr. Cour. aus der Obligation vom 10. Dezember 1779 eingetragen.

Die Dokumente ad 4 und 2 sind verloren gegangen und die Inhaber der Posten ad 3 a und b, 8 wie deren Erben, Cessionarien, so wie diejenigen, welche sonst in ihre Rechte getreten sind, unbekannt.

Auf den Antrag der betreffenden Interessenten laden wir daher zum Nächweise ihrer Ansprüche

a) die oben ad 3 2 und ib. genannten Gläubiger, de⸗ ren Erben, Cessionarien oder die sonst in ihr? Rechte

getreten sind,

b) alle diejenigen, welche an die obigen Forderungen à hlr, 1000 Thlr., 18 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf.,

118 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. und 106 Thlr. Cour. und

die darüber auggestellten Schuld Dokumente als n, m Cessionarien, Pfand oder sonstige Briefs inhaber Ansprüche zu haben vermeinen, zu bein auf den 21. Mai 1845, Vormittags 10 uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine unter der Warnung vor, daß die Ausbleibenden mit ihren Real- Ansprüchen auf die verpfändeten Grundstücke wer= den prälludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschwei⸗ en auferlegt, auch mit Löschung dieser eingetragenen orderungen und Amortisaiion der Schulddolumente verfahren werden wird.

Nenstadt a. b. Dosse, den 3. Februar 1845.

Königl. Land und Stadtgericht.

2s] Subhastation s⸗ Patent. Nothwendige Subhastation. Die dem Ludwig Friedrich Wilhelm Bielau zugehö⸗ rigen, in Azberg belegenen Grunbstüde, als: ; 2) das Gartengut Nr. 3, k) das 6 engut Nr. 4, ch das gweihnfengut Nr. 6, zufolge der ne . . in unserer Negistratur einzusehenden Taye 96. zer gj ; e, ohne Rücksicht auf die aufhaftenden Auszüge gerichtlich abgeschätzt, sollen in termino den

29. September 1845, Vormittags 11 uhr,

an Gerichtsstelle allhier subhastirt werden. Torgau, den 4. März 1845. Königl. Land und Stabtgericht.

Allgemeiner Anzeiger.

(246 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 22. Februar 1845. Das in der Grenadierstraße Nr. 9 belegene zur Schlossermeister Götzeschen Konkurs masse rig Grund⸗ 83 t esottih abgeschätzt zu 6019 Thlr. 13 Sgr. o 0 am 30. September 1845, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Itegistratur einzusehen. Die unbekannten Real ⸗Prälendenten werden hierdurch unter der Verwarnung der Prätlusion vorgeladen.

(209 b] P T O Ia ma.

Zur völligen Richtigstellung des Passivstandes der Verlassenschaft des Kaufmanns C. F. Schröder werden Alle und Jede, welche an selbige aus irgend einem recht⸗ lichen Grunde Forderungen und Ansprüche haben oder zu haben vermeinen möchten, hiermit aufgefordert, solche in einem der auf 4 den 9. u. 23. April und den 7. Mal d. J. jedesmal des Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidanlons- Termine anzumelden und gehörig zu bewahrheiten, bei Vermeidung der in termino den 71. Mai e., des Mor⸗ gens 10 Uhr, auszusprechenden Präflusion.

Datum Greifswald, den 11. März 1815.

Das Waisengerichi. (L. S.) Pr. Teßm ann.

Rheinische Eisenbahn⸗ lacꝛ n Gesellschaft.

m,

Die Inhaber von

Prioritãts⸗

Stamm ⸗Ac⸗

tien unserer Gesell⸗ schaft werden hierdurch

aufgesordert, diez w l i⸗

te Einzahlung mit 10 pCt.

oder 25 Thlr. auf jede Actie längstens bis zum 15. April d. J von welchem Tage die

neuen Actien⸗ Quittungen sauten werden, eniweder bei uns oder bei den Herren J. D. Herstatt, 1 Opp enheim jun. C Co. Schaaffhausen,

4 . , i 8

in Köln,

chiäier, in Berlin,

einzuzahlen und die in ihren Händen besindlichen Quit= tungen über die geleitete erste Einzahlung mit einzulie= fern, da die nenen Partial Quitiungen über 20 pCt. lauten werden.

Die vorgenannten Banlhäuser werden über die em= pfangenen Zahlungen Interims Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die von uns vollzogenen förm⸗ lichen Actien · Quisiungen umzutauschen sind?

Köln, den 8. März 1845.

Dit Direction ber Rlheinsschen Eisenbahn-Geseuschas.

Hirte, Spez. Dir. Subß.

I2562 p] . . Hamburger Eisenbahn.

Be

Nach dem Inhalte der e von uns ausgegebenen

Quittungsbogen ijst der

Schlußtermin sür die

fünfte Ein⸗ zahlung

auf die Actien unserer .

Gesellschast auf den

1. Mai d. J.

festgesetzs worden und beträgt die ein uzahlende Rate na in der den Actionairs ehe n Zinsen 18 I 12 gr. Pro Actie.

Wir machen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam,

daß die Einzahlungen

vom 15. April an täglich (mit Aus-

nahme der Sonn und Festtage) bis zum 1. Mai e. in Berlin bei unserer Hauptkasse, Oranienburgerstraße Nr. 17, in den Stunden von 9 Uhr Morgenz bis 2 Uhr Nachmittags und

in Hamburg im Büreagu unserer dortigen Directions=

Deputation, Neustädter Fuhlentwlete Nr. 76, in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags,

angenommen werden.

Ver in Hamburg die Einzahlung per Banco leisten will, hat für jede Actie 36 Mt. Banco 13 Sch. an die Banco ⸗Conto der Berlin Hamburger Eisenbahn⸗ Gesellschast daselbst abzuschreiben. ;

Jeder Einzahler hat mit dem Gelde die betreffenden Quittungsbogen und außerdem eine Designation einzu- reichen, auf welcher die Nummern der letzteren ihrer Reihefolge nach verzeichnet sein müssen.

Formulare g diesen Designationen sind in unseren Büreaus in Berlin und Haniburg unentgelilich zu ha⸗ ben. Einzahlungen, bei welchen die Quittungsbogen nicht von dieser ,, ausgefertigten Designa · tion begleitet sind, werden zurückdgewiesen.

Ueber die eingezahlten eldbeiräge wird sofort eine Interims Quittung ertheilt, gegen deren Rückgabe 8 Tage später die Quittungsbogen abgefordert werden lönnen.

Die Quittungen auf den Quittungsbogen werden unter Beidrückung eines Stempels,

in Hamburg durch ein Mitglied der Direction und

in Berlin durch den Rendanten Schubart vollzogen werden.

er den Termin der Einzahlung versäumt, hat die in den auf der Nückseite der Quittungsbogen abgedruck⸗= 2 * unseres Statuts näher bezeichneten Nachtheile zu gewärtigen.

Zugleich machen wir den Actionairs unserer Gesell⸗ schaft hiermit bekannt, daß, nachdem durch die bisher

eleisteten Einzahlungen 46 pCt. des Betrages der ctien vollständig zur Gesellschafts - Keasse berichtigt sind, gemäß Plenar - Beschlusses Nr. 151. vom 10. Februar d. J. der hierzu durch das Statut ermächtigte Ausschuß diejenigen ursprünglichen Actienunterzeich= ner, welche ihr Anrecht auf Acitien an an— dere überiragen haben oder ferner übertra- fan werden, der persönlichen Verpflichtung ür die ferner zu leistenden Einzahlungen; in Gemäßheit des Königl. vreußischen Ei⸗ senb ahn Gesetzes vom 3. November 1838, S. 2. Nr. 4, enilassen hat und die den selben entsprechen den Rechte der Gesellschafi fort⸗ an nur gegen die Inhaber der Quittungs— bogen geltend machen wird.

Berlin und Hamburg, den 28. März 1845.

Die Direction der Berlin Hamburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Costenoble. v. Lehsten. Asher, De. Conrad. Wolff. Borger. Neuhaus.

Zweite Einzahlung der Lud⸗ wigshafen⸗Bexbacher Eisen⸗ bahn⸗Actien.

Mit Bezug auf

d. Bekanntmachung der Direction der

den 19. April anzunehmen, und wer⸗

den die eingereichten Actien entweder so— gleich, oder am nächsten Tage von einem ver

von der Direction beauftragten

frankfurter Säuser gualtttrt ann

händigt werden. Berlin, den 8. April 1845.

Nathan & Co., Unter den Linden Nr.)

303 b] o 2 2

eim Allodial⸗Rittergut n am! östlich. Prov. des preuß. Staates, 30 Meil. von lin entfernt, Z Meile von einer der sreqnent. Chaist belegen, von einem Hauptvorwerke und 3 Nebemn werlen, welches einer vorgeschrittenen Kultur sich eim und einen Flächentaum von 7920 . unter wel 3100 Morg. Weizen und Gerstboden (in 9 Schlin 1100 Morg. sehr guter Roggenboden, 200 Morg. sen und 20600 Morg. gut bestandene Forst sich be besitzt, soll wegen Krankheit des Besißers zu einem i igen Preise bei einer Anzahlung von 35. bis 40) Thlr. verkauft werden. as vorhandene lebende ventar besteht in 31 Pferden, 627 Ochsen, 76 und Jungvieh und in 3000 Schafen.

Außer dem Patronat, der Juris dict. der hoh. i. J Jagd hat das Gut noch Ziegelei, Fischerei, Windnis Geld- und Naturalzinsen. Das herrsch. Wehn an welchem ein schöner Garten, ist anständig eing tet, und sind die Wirthschafts ⸗Gebäude größlenhn

anz neu. Adressen nimmt das Königl. Intellgm omtoir in Berlin Zub T. 138. entgegen.

l3066h1 Sonnabend, den 12. April.

Im Saale dest Sotel de Russit Großes Vokal- und In

strum ental-Konzert unter gef. Leitung des Königl. Konzertmeisters hu

Leopold Ganz,

gegeben von

Anton Paris. (aus Watschan

J. Theil.

1) Ouvertüre von Beethoven.

2) Allegro und Rondo aus dem 3ten Konzen n Beriot, vorgetr. vom Konzertgeber. ö

3) Scene und Arie aus Iphigenia in Taunt, g v. d. Königl. Opern ⸗Sängerin Frau v. Faßnm

N Le Reve von Artöt, vorgeir. vom Konzertgeben

II. Theil.

5) Ouvertüre von Mozart.

6) 2 Lieder v. Schubert, ges. v. Frau v. Faßmam.

7) a. Homaga à Jenny Lind v. A. Ru- ) volgen.

binstein, inn

b. Etude v. Thalberg, Rubin n

8) Fantaisie Caprice von Vieutemps, vorgen . Konzerigeber.

Billeis 'i Thlr. sind in der löbl. Buchhan des Herrn Schlesinger, Linden 34, im bein n und Abends an der Kasse zu haben. Au

t. —̃

302

: Herr E. Prudent beelirt cich ani gen, dass er am Donnerstag, den s7. April Saal der Sing- Akademie sein 5tes Kon 2ert * stalten wird. Numerirte Billeis à 2 Thlr., die p ren Sitaplätue à 1 Thlr., sind im Hotel de ui der lòöbi. Sclilesingerschen Buch- u. Musi khand 34 Liaden, und in der Sing- Akademie zu haber

lsos bj

J ul Ss Ghys (belgĩschier Violinist,

ren - Miiglied der Akademieen zu London, M⸗ uud Mäünchen) beehrt sich anzuzeigen, dass ö. Sonnabend, 19. April, im Saale der Akademie ein Konzert veranstalten wird.

Beilti

13 99.

517

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Donnerstag den 101m April.

·

Inhalt

Provinz Sachsen. (Schluß der kung vom 4. März.) Petitionen. (Sitzung vom 15. März.) nhlng und Verwendung der Feuer-⸗Sozietäts-Fonds. Petitionen. =

1 * vin Westph alen. (Schluß der Nien Sitzung.) Anträge wegen

nmz eines Provinzial Blinden Instituie.

Landtags ˖ Angelegenheiten.

Provinz Sachsen.

Merseburg, 14. März. (Schluß.) Durch eine solche Ver⸗ * e 6 Taubstummen⸗Anstalten auf zwei oder doch auf wird aber eine bedeutende Kosten⸗Ersparniß bewirkt werden. ;

Obgleich nun die Provinzial⸗Stände⸗Versammlung unter den obi⸗ öUugcinandersetzungen der Ansicht war: baß die mit den Seminarien verbundenen vier Taubstummen⸗An⸗ sulzen nicht als Provinzial⸗-Anstalten anerkannt werden könnten, sondern lediglich ale Staats- Anstalten angesehen werden müßten und ihr R. die Befugniß zustehen dürfte, die zu deren Erhaltung früher bewilligten 40600 Rihlr. jährlich, ganz oder theil⸗ pesse zurlickzuziehen, ] . . .

ö sich auch mehrere Stimmen für diese gänzliche oder theilweise tüchiehung erhoben, so beschloß dieselbe doch mit einer Stimmen⸗

hiheit von 38 Stimmen gegen 28. ;

zi Unterstützung der Königlichen Taubstummen-⸗Anstalten in der probinz und der Privat- Blinden- Anstalt zu Halle, ohne dadurch ine Verpflichtung anzuerkennen und mit dem ausdrücklichen Vor⸗ behalte der künftigen e, mne bis zum nächsten Landtage jähr⸗ lch die Summe von 1000 Rthlr. anderweit zu bewilligen und es ben ressortirenden Behörden 1g zu überlassen, wie viel von den vorhandenen Taubstummen- Anstalten nach Maßgabe des Be- dirfnisses für die Provinz beizuhalten und wie diese 4000 Rthlr. sir die letzteren und die Blinden⸗Anstalt zu Halle zu verwenden und unter sie zu vertheilen sein dürften.

Cine noch größere Summe für die gedachten Anstalten zu ge⸗ hren, hat der Landtag deshalb Bedenken tragen müssen, weil sich hedieß die Provinzial⸗Lasten durch die zum Theil ganz neu ge⸗ sssene, zum Theil bebeutend erweiterte Sorge für das Irren⸗, srrechons- und Landarmenwesen in neuerer Zeit ungemein vermehrt ben und für die Eingesessenen der . sehr drückend zu werden Höhen, und weil zu hoffen steht, daß mit den bewilligten Geldmitteln ht allein die für das Bedürfniß erforderlichen Lu fen u n nen sondern auch bie Blinden⸗Anstalt zu Halle erhalten werden können.

Hierbei kam es nun noch zur Sprache: . daß die von den Angehörigen, Kommunen und Kreisen für Auf⸗ nahme der Taubstummen⸗ Zöglinge in den verschiedenen Taub⸗ stummen⸗Anstalten gezahlten Penstonen bis zum Jahre 1844 sehr hoch normirt gewesen sind, indem sie resp. 55, 60, 65, 66, 70 und KRthlr. befragen haben, und daß aus den Ueberschüssen, da diese Nenstonen zur Bestreitung der Pflege⸗ und Bekleidungs⸗, so wie snderer Spezial⸗Kosten nicht verbraucht worden sind, ein bei dem höniglichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegium in Magdeburg verwalteter pgenannter Central⸗Taubstummen-Fonds gebildet worden ist, welcher sh nach Abschluß der Rechnung pro 1844 noch jetzt auf 5945

Rählr. 25 Sgr. 3 Pf. beläuft, nachdem daraus bereits 2809 Rthlr. u Unterstützung des Blinden-Instituts in Halle und 200 Rthlr. ju gleichmäßiger Unterstützung der Taubstummen-⸗Anstalt daselbst nommen worden sind.

Wenn nun auch diese Pensionen seit dem Jahre 1844 in allen stalten auf 55 Rthlr. für den weiblichen und 60 Rthlr. für den nnlichen Zögling herabgesetzt worden sind, so fand man in Erwä⸗ ng, daß ,, , in Weißenfels und Halberstadt nur resp. Rthlr. und 42 Rihlr. Pflege⸗ und Erziehungs⸗Gelder jährlich an

Pflegeältern bezahlt werden und der Vorsteher der Priwat⸗ ubstummen⸗Anstalt zu Halle nur 44 Rthlr. Pension nimmt, wovon er ch noch die er n mit bestreiten muß, auch diese Pensions⸗

ie dem wahren Bedürfnisse nicht angemessen, sondern noch zu hoch.

Es erscheint aber um so wünschenswerther, die Pensionen so drig als möglich festzusetzen, als dann die Angehörigen, Kommunen D Kreise sich um so eher bewegen lassen werden, Taubstumme in

ö Anstalten unterzubringen.

„Der Landtag beschleß daher, die ehrfurchtsvolle Bitte an Se. jjestät, zu richten, huidreichst anzuordnen: deß die Spezial⸗Kosten, so weit es thunlich, noch mehr ermäßigt und die Penstonen nach dem wirklichen ungefähren Bedürfniß eiwa uf a0, Rthlt, fährlich für jeden Zögling herabgeseßt werden,

Uebrigens konnte es der Landtag um so weniger für gerechtfer⸗ l halten, daß die Penstonen so hoch normirt worden sind, baß naus obiger erheblicher Central⸗Fonds gesammelt werden konnte, schon des Hochseligen Königs Majestät, in Folge eines von dem en Provinzial - Landtage gemachten allerunterthänigsten Antrags, ch dem Allerhöchsten Landtags- Abschiede vom 24. Oitober 1838 1 cr den Seminar⸗Direktoren befehlen zu lassen geruht haben, möglichst billige Unterbringung der auf Kosten der Kreise in den weinen Rin flstn zum Unterricht anzunehmenden Zöglinge zu

n. 5

Es erhoben sich zwar mehrere Stimmen in der Versammlung, he es für nothwenbig hielten, daß die Bestände dieses Central

nde an die Angehörigen, Kommunen und Kreise, welche die Pen⸗ nnen gezahlt haben, zurückgegeben werben, und andere wünschten, h sie der Provinz für provinzlelle Zwecke überwiesen werden möchten.

In Betracht aber, daß die Augmittelung, wer daran Anspruch atzen könne, höchst schwierig sein würde, daß die Bezahlung der mn ren Pensionen gleichsan auf ein Kontrakts- Verhältniß 9 gründete, milhin Niemand ein wirkliches Recht auf Rückzahlung

hieberschüsse haben dürfte, und im ferneren Betracht, daß die altstim men Anstalten, bei welchen diese Ersparnisse gemacht, nicht Hrovinzial=, sondern' als Staais⸗Anstalten anzusehen sind, so ver⸗ e sich endlich die Versammlung dahin: *

die Disposttion über den mehrgebachten Fonds lediglich den Siagis-Behhrden zu Überlassen sein werde, tuch jedoch die . aus, daß die Verwendung desselben nur

Wwunsten der Taubstummen-Anstalten und anderer, eine ähnliche

delimmung habender Anstalten in der Provinz, namentlich des Blin⸗

m nstituis in Halle, geschehen werbe, da ber Fonds aus der Pro= ni gersläamme, und . 29 auch, eine Petition des Vorstehers Griwat-Taubstummen-Anstalt zu Halle, Lehrer Klotz, worin dieser

andtag gebeten, seiner Taubstummen⸗Anstalt eine alljährlich wie⸗ chende Unterstützung von mindestens 260 Rthlr. zu bewilligen, hn ichen Ober⸗Präsidenten der Provinz zur angemessenen Be⸗

hiigung aus jenen Taubstummen Central⸗Fonds zu empfehlen,

da diese Privat- Anstalt eine anbere öffentliche Taubstummen⸗Anstalt e, macht und deren Erhaltung daher wünschenswerth erscheint.

Nachdem die Berathung über diesen Gegensiand beendigt war, wurden noch folgende Petitionen vorgetragen:

1) die Petition des Magistrats zu Kochstädt wegen Gleichstellung der Wildschäden⸗Entschädigungs⸗Geseße mit den übrigen Ent⸗ schädigungs⸗Gesetzen;

2) die Petition der Gemeinde Dörstewitz wegen des Schabens, den die Hasen auf ihren Feldern anrichten.

In Bezug auf diese Petitionen wurde auf denjenigen Zusatz hingewiesen, welchen der 6ͤte Provinzial⸗Landtag der Provinz Sachsen zu 5. 125 der damals berathenen Forst⸗ und Jagd- Srdnung in Vor⸗ schlag gebracht hat und welcher dahin gerichtet ist, daß, wenn ein Wildschaden auf einem Morgen Feld zwei Thaler und darüber be⸗ trage, der Jagd⸗Inhaber zu dessen Erstattung verpflichtet sein solle.

Da nun der Landtag anerkennen mußte, daß bie jetzigen gesetz⸗ lichen Bestimmungen wegen des Wildschadens ungenügend stnd, indem nach selbigen der Beschädigte nur in sehr seltenen Fällen Erfatz des oft erheblichen Schadens erlangen werde, der obige vom 6ten Pro⸗ vinzial⸗-Landtage in Vorschlag gebrachte Zusatz zu der Forst⸗ und Jagd⸗Ordnung aber den vielfältigen Beschwerden hierüber Abhülfe verschaffen une so beschloß die Versammlung einstimmig:

um baldigste Erlassung derselben mit angemessener und genauer

Bestimmung über die Wildschäden⸗Vergütungen zu bitten.

Für den Fall aber, daß ber baldigen Emanirung der beregten Forst- und Jagd⸗Polizei⸗Ordnung vielleicht noch Hindernisse endge⸗

en stehen sollten, wünschte man, daß wenigstens die zu §. 125 der⸗ iel gemachte Modification baldigst bekannt gemacht und ihr Ge⸗ setzeskraft ertheilt werden möchte.

3) Petition eines ländlichen Abgeordneten um Abhülfe mehrerer Mängel der Ablösungs⸗Ordnung vom 13. Juli 1829.

Die Petition enthält drei hne

a. Erlaß eines Gesetzes über die Ablösung der Vorhaltung des Saamenviehes;

b. die Revision der nach der Ablösungs⸗-Ordnung vom 13. Juli . sestgestellten Preise der Olen und festen Natural⸗Lei⸗

ungen;

c. die Abrechnung des Fuhrlohnes und der Reisekosten nach dem nächsten Marktorte von den für Getraide⸗Prästationen zu zah⸗ lenden Ablösungs⸗Summen.

Alle drei Anträge waren in Folge einer Petition eines Abgeord— neten der Landgemeinden schon bei dem Tten Provinzial-Landtage zur Sprache gekommen und von demselben ad 2. und hb. befürwortet, ad c. aber abgelehnt worden, worauf

2d a. der Allerhöchste Landtags⸗Abschied vom 30. Dezember 1843 eine Erweiterung der Ablösungs⸗Ordnungen vom 7. Juni 1821 und 13. Juli 1829, dem Antrage des Bittstellers gemäß, verheißen hat. Da diese Verheißung noch nicht in Erfüllung gegangen ist, so hilt der Landtag es zwar für wünschenswerth, daß diese Angelegenheit wieder in Anregung gebracht wird, glaubt aber, daß es genügen werde, diesen Wunsch im Protokolle auszusprechen;

ad b. war zuvörderst zu bemerken, daß der §. 56 der Ablösungs—= Ordnung vom 13. Juli 1829 zwar festsetzt, daß alle 10 Jahre eine Revision der Preise für Natural⸗Leistungen statisinden soll, daß aber die Dienste, welchen ein besonderer Abschnitt jener Ablösungs⸗Ordnung gewidmet ist, dabei nicht erwähnt sind.

In so weit nun der Antrag auf eine alle 10 Jahre vorzuneh⸗ mende Revision der Preise für diese Dienste gerichtet, glaube man solchen nicht befürworten zu können; insoweit er sich aber auf Reviston der Preise für Natural⸗Abgaben bezieht, hält man einerseits dafür, daß ein Antrag auf Anordnung dieser Revision in Gemäßheit der in dem Allerhöchsten Landtags ⸗Abschiede vom 30. Dezember 1843 1I. 34. 3 gegebenen Zusicherung zu stellen sein möchte.

Die . war aber der Meinung, daß es ausreiche, die noch nicht geschehene Erfüllung der Allerhöchsten Zusicherung im Pro⸗ tokolle erwähnt zu haben;

ad c. wurde auf die Verhandlungen der 18ten Plenar⸗Sitzung des vorigen Landtags über denselben Gegenstand Bezug genommen, und verlangte ein Theil der Versammlung aus den damals gegen den Antrag geltend gemachten Gründen dessen abermalige Zurückweisung.

Ueber diesen letzten Punkt waren die Meinungen in der Ver⸗ sammlung verschieden, und es mußte daher zur Abstimmung geschrit⸗ ten werden; dabei wurde von dem Landtage, mit Ausnahme von 30

Stimmen, die Zurückweisung beschlossen.

Merseburg, 15. März. Nachdem in der heutigen 28 sten Plenar⸗Sitzung der Provinzial⸗Stände⸗Versammlung bekannt gemacht worden war, ;

daß ein Bericht des Herrn Regierungs⸗Präsldenten von Krosigk vom 29. November 1843 über die bisherige Verwaltung resp. Be⸗ nutzung und Verwendung der den aufgelösten alten Feuer⸗Sozietäten zugehörigen Fonds abgedruckt sei und in Empfang genommen wer⸗ den könne, . . wurde von dem dazu ernannten Deputirten ein sehr ausführlicher Vortrag über die Angelegenheiten des Provinzial Ständehauses, namentlich die an den br ausgeführten Bauten und die erfolgte Einrichtung der ersten Etage desselben, welche zur Wohnung des jedes maligen Landtags⸗Marschalls bestimmt ist, ingleichen über die darüber und über die General- und Spezialkosten des 7ten Provinzial⸗Land⸗ tags gelegten Rechnungen, gehalten. .

Die gesammten Bau- und sonstigen Einrichtungskosten werden sich auf circa 11, 200 Rthlr, belaufen, wovon schon fruher H700 Rthlr. von der Provinz aufgebracht sind, so daß noch circa 4500 Rthlr. aufzubringen sein werden. ̃ .

Zwar verlangten einige Stimmen, daß diese Kosten, gleich den General⸗ und Spezialkosten der Landtage, von den verschiedenen Stän⸗ den nach demselben Verhältniß, wie sie auf dem Landtage repräsentirt sind, aufgebracht werden; allein man überzeugte sich davon:

daß der sechste Provinzial Landtag in der 37sten Plenar-Sitzung sich in Bezug auf die Aufbringung der Einrichkungskosten des Ständehauses durch Einstimmigkeit dahin geeinigt hat, dieselben nicht nach dem gedachten Aufbringungs⸗Modus, sondern nach der Bevölkerung ausnahmsweise für bis mer und ohne Konsequenz für die Zukunft aufzubringen, da es sich hier um die Einrichtung eines der ganzen Provinz . Landtagshauses handle, und daß dies von des Königs . durch den Landtags ⸗Abschied vom 6. August 1841 ausdrücklich genehmigt worden f und gab daher obiges Verlangen wieder auf.

Hierbei wurde jedoch noch ausdrücklich bevorwortet: ;

daß dieser Aufbringungs⸗ Modus durchaus keine Folge für die Zu⸗ kunft geben könne, ku die Einrichtung des Ständehauses nunmehr als abgeschlossen angesehen werden müsse, und daß nun alle in Bezug auf das Ständehaus vorkommenden Ausgaben nach ihrer Rcr r sserm lin? auf dem Landtage von den Staͤnden aufgebracht

werden müssen.

——— ————WWoMsscMђђͥìͥƷ́γωEuuUueiiieu“uuuìuesuauauurauWuuìúu e

Der Landtag beschloß demnächst einstimmig:

der bisher durch den Landrath und Kammerherrn von Hellborff

auf St,. Ullrich und ben Magistrats-Assessor Köppe hier gebildeten

Deputation nicht allein Decharge wegen der gelegten Rechnung zu

ertheilen, sondern ihr auch für die sorgfältige und umsichtige *

waltung der Ständehaus⸗Angelegenhelien einen besonderen Bank

aus zusprechen. ü Eine gleiche Danksagung wurde für den Landtags⸗-Abgeorbne—=

ten Dr. Lucanus aus Halberstadt votirt wegen der MNühwaltung.

die er bei Anschaffung des Bildnisses Sr. Majestät des hochseligen

Königs übernommen.

Zu. Mitgliedern der ständischen Deputation für Verwaltung des Ständehauses wurde der Landrath und Kammerherr von Helle borff e. St. Ullrich und der Magistrats⸗-Assessor Keferstein Fier= selbst resp. wiederum einstimmig erwählt.

Sodann wurden folgende Petitionen vorgetragen, berathen und entschieden:

2. die Petition mehrerer Ortsvorstände des bitterselber Kreises auf Emanirung einer Dorf⸗Orbnung,

b. die Petition einiger Gemeinden des Kreises Wolmirstäbt um eine bessere Landgemeinde⸗Verwaltung,

c. die Petition eines ritterschaftlichen Abgeordneten auf Einfüh- tung von Repräsentanten in den Landgemeinden.

Schon der 7te Provinzial⸗ Landtag hatte in Folge einer einge- gangenen Petition Sr. Masestät dem Könige die ehrfurchtsvolle Butte vorgetragen:

15 eine die öffentlichen Verhältnisse der Landgemeinden im Allge⸗ meinen regulirende Dorf⸗Ordnung Allergnädigst entwerfen und diesen Eniwurf demnächst dem Provinzial⸗Landtage zur Begut⸗ achtung vorlegen, und

2) baldmöglichst eine Allerhöchste Verordnung wegen zwedmäßiger e nn, . der Landgemeinden Allergnädigst ergehen zu assen.

Se. Majestät haben darauf im Landtags⸗Abschiede vom 30. De= zember 1843 sub II. 22 zu resolviren geruht:

wie Allerhöchstdieselben gern geneigt wären, den durch veränderte

Zustände im ländlichen Gemeindewesen veranlaßten Mängeln nach

Bedürfniß durch besondere legislative Festsetzungen Abhülfe zu ver⸗=

schaffen, wie jedoch das Bedürfniß eines die Kommunal-⸗Verhält⸗

nisse in ihrem ganzen Umfange umfassenden allgemeinen Gesetzes nicht anerkannt werden könne.

Unter diesen Umständen hielt es der Landtag nicht für nothwen⸗ dig, die Bitte Sr. Majestät nochmals vorzutragen, zumal dem Ver⸗ nehmen nach bereits Regierungs⸗Kommissarien ernannt sind, welche die Materialien zu einer Dorf⸗Ordnung in den verschiedenen Theilen der Provinz sammeln sollen, und beschloß nur den Wunsch in dem Protokolle auszusprechen:

daß die Dorf-⸗Ordnung bald ausgearbeitet und dem Landtage vor=

gelegt werden möchte.

25 Die Petition der Gemeinden Wülperode, Göddeckenrode und Isingerode, worin sich dieselben über den Wasserschaden beschweren, den ihre Feldmarken durch die seit Erbauung der Braunschweig⸗ Harzburger Eisenbahn veränderte Leitung des Odherflusses erleiden, und um Abhülfe bitten.

Aus den deshalb von dem Herrn Landtags- Kommissarius ge⸗ machten Mittheilungen geht hervor:

1) daß die gedachten Gemeinden durch den Eisenbahnbau im Ocker⸗ thale von Seiten der braunschweigischen Regierung allerdings sehr beeinträchtigt worden;

2) daß auf eh f Beschwerde der Gemeinden bereits im Jahre 1813 durch die Königliche Regierung Lokal⸗Revislonen angeord-

net, Nivellirungen . und ein Bauprojekt und Ko⸗

sten⸗Anschlag unter Zusage einer Geldbeihülfe aus Staats⸗ Fonds ausgearbeitet worden sind;

daß sie den verlangten Schuß und einen Beitrag zu ben Kosten aus öffentlichen Fonds als Unterstützung bereits erlangt haben würden, wenn sie nicht vorgezogen, anstatt des ihnen don Sei- ten der Regierung vorgeschlagenen, ein eigenes Bauprojelt, dessen Unzweckmäßigkeit 5 jeßt ergeben, zu verfolgen, indem die von ihnen vorgenommenen eigenmächtigen Bauten dem

Wasser⸗Andrange im vorigen Herbste nicht widerstehen konnten

und wieder weggerissen wurden;

4) daß sich die Gemeinden jetzt bereit erklärt haben, ben ursprüng- lich von Königlicher Regierung vorgeschlagenen Bau, insoweit ihre Kräfte es gestatten, in uon ge zu bringen, und daß für diesen Fall f die Regierung bereit erklärt hat, trotz der durch die längere Renitenz der Gemeinden verursachten Mehr- kosten, einen angemessenen Beitrag aus Staatsmitteln höheren Orts zu beantragen.

Da jedoch, wie zugegeben worden ist, der den drei Gemeinden zugefügte Wasserschaden durch den von der Herzoglich braunschwei⸗ gischen Regierung unternommenen Bau der Eisenbahn verursacht wor⸗ den ist, mithin weder die Gemeinden, noch der preußische Staat, sor⸗ dern lediglich und allein die Herzoglich braunschweigische Regierung verpflichtet sein dürste, die zur ferneren Verhütung bdieses Wasser= schadens nothwendigen Schußmaßregeln auf ihre alleinigen Kosten auszuführen und den bereits verursachten Schaden zu ersetzen, so schien zwar n Landtage die Beschwerde nicht ganz unbegründet, allein in Betracht, :

daß dieselbe in den höheren Verwaltungs⸗Instanzen noch nicht an⸗

gebracht ist, 36. rn. g

trug man doch Bedenken, sie bei des Königs Majestät zu befürwor⸗

ten, und konnte es auch nicht billigen, 323 daß in der Petition der Gemeinden der Anerbietungen ber König⸗ lichen Regiernng nicht die mindeste Erwähnung Heschehen, das

Sachverhältniß vielmehr in einem ganz anderen Lichte dargestellt

und namentlich gesagt worden ist, daß von Königlicher Regierung

bis jetzt f nichts geschehen sei, was offenbar auf einer Unwahr⸗ eit beruhe.

; 3) A. Die Petition der Stadt Magdeburg auf Zulassung der

Oeffentlichkeit der Stadtverordneten⸗Versammlungen;

B. die Petition der Stadtverordneien zu Naumburg

a. wegen unbeschränkter Zulassung der Stellvertreter zu den Stadi⸗ verordneten Versammlungen,

b. wegen Aufhebung der in der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 19. April v. * ausgesprochenen Beschränkungen bei Veröffent- lichung der Verhandlungen der Stadtverordneten durch den Druck (der dritte Antrag dieser Petition wegen Abänderung des §. 48 der revidirten Städte ⸗Ordnung f bereits früher vorgetragen). r

.die rg, der Stadt Zeitz wegen Oeffentlichleit der Stadt-⸗

, , , , m. event. wegen Zulassung der Stell- vertreter zu denselben; ;

die Petition mehrerer Einwohner zu Kalbe, betreffend die Oef⸗

fentlichkeit der Stadtverordneten ⸗Versammlungen;

= , , .

d, ,, , ,, ,

,