ban und Süttenbetrieb des preunsischen Der Berg E — * vreuszisch
namentlich in ben Jahren 1836 bis einschließlich 1843.
Die in diesen Tagen als Manustript erschienene Uebersicht der Pro- duction des Bergbaues und des Hüttenbetriebes in der preußlschen Monar⸗ chie für das Jahr 1843 giebt uns zu nachfolgender vergleichenden Minthei lung Veranlassung. Der Geldwerth am Ursprungsorte der im ge⸗ lammten Staate gewonnenen Erzeugnisse obiger Art ist zu 32, 83g, 703 Rihlr. berechnet, wovon auf den brandenburg ⸗preußischen Haupt- rr ee 7s Prozent, auf den schlesischen 25 06 Prozent, auf den sach isch ihuringischen 10 ee, au den swestphäinschen Ai, s Prozeni, auf den niederiheinischen Haupt · Berg Distrilt 35, 41 Prozent kommen.
Die Gesammt-⸗ Zahl der Arbeiter ist sé 482 (ihrer Familien- Mitglieder 182,251), mithin würde jeder Arb eiter im Durchschnitt für 0g, st Rihlr. Werih produzirt haben, wenn nicht anscheinend der Werch der Gruben · Ergeugnisse vom Werthe des Hüttenbetriebes nicht ah g wäre. In 2085 geh haben 42,615 Arbeiter für 7,280, 290 Nihlr. Werth gefördert, welches für den Kopf 170 86 Nihlr. beträgt; aus 2323 Steindrüchen gzos Arbeiter für O29, 744 Rihlr., Durchschnitt auf den Kopf 116,78 Rihlr.; auf 1311 Hüttenwerken 26,330 Arbeiter für 23, 180,875 Rihlr., mithin ein Arbeiser durchschnittlich für 880, 10 Rthlr. ; auf 21 Salinen 19652 Arbeiter für 1.348, 794 Rihlr., mithin ein Arbeiter durchschniltlich für 690, 47 Rihlr. Vertheilt man obigen Gesammt⸗Produc- tions werith von 32, 83g, 703 Rihlr. auf die einzelnen Provinzen des preußischen Staats, so fallen auf die Provinz Preußen 1,64 Proz., Pom⸗- mern O. 67 Proz., Brandenburg 4.50 Proz., Posen 0, 31 Proz., Schlesien 25,08 Proz., Sachsen 10, 20 Proz., Westphalen 21, 86 Proz., Rheinpreußen 35,41 Proz. Gehi man auf die früheren Jahre zurück, so sindet man sür: Anzahl der Anzahl der Fa⸗ Geldwerth der Erzeug-
Arbeiter. milienglieder. nisse am Ursprungsorie. 49,752 114.567 2, Sis, 38 Rihir. 53, 787 130, 4 23, 629, 663 *
58, 514 142,927 25,1 16,344 5.23 163761 27 6s, C57 7i, 65 169,576 zi, 730, ios 77, 388 186,232 33, 290, 372
1812 0267 184. 910 z2, bs, S36
1813 go, 192 182, 251 32, 839 703 mithhn binnen 8 Jahren eine Zunahme der beschästigten Personen um 30, 440, der dadurch ernährten Personen um 67,684, des Werths der Ge⸗ sammt · Production 11, 294, 675 Nihlr, oder um 52, 42 Prozent.
Die Resultate des Jahres 1843 gegen die des Jahres 1842 stellen sich aber: Abn ahm e der beschäftigten eren um 75, Abn ahm e der dadurch ernährten Personen um 26569, Zunahme des Werihs der Ge⸗ sammt⸗ Production um 270, 867 Rihlr. oder um O, S2 Prozent.
Zu sammenstellung der Production des Bergbaues 6j 31 - eldwert
Production Anzahl Quantum Anzahl Deren des der der der Familien nn * Bergbaues. Gruben. Production. Aibeiter. glieder. e . . 540, 3355
Eisenerze u. Eisenstein 1412 914, 14 Tonn. 6, 85 17,065 Bleierze 149 41,600 Ctr. 2MAI0 4269 307,005 Kupfererze 53 647, 925 5 2, 805 4,969 271, 689 inkerze 61 1,871, 906 3,sg3 5, 9g9 337, 6593 obalierze 1, 6293 1109 166 A4, 001 Arsenilerze 9, 618 65 128 9, 819 Antimonerze 1,785 38 95 4,51 Manganerʒze 2, 6 » 160 488 7702 Alaunerze 28,921 Tonn. 128 238 7,783 5, 467
Buriolerzt 15350 Ctr. 74110 5, 307, 661
12, 781 Tonn. Steinkohlen 383 14,168, 44 . 2,288 48, 173 Braunlohlen 269 4, 122, 849 * 3,513 7,496 Az34, 186
6, 572 Ctr.
1336 1837 1838 1839 1840 1841
y 9 2 2 21
Graphit 13 12 24148
Tod dd ĩdõz Vd VJ Ge s 9 1836: 5,149, 657 Rihlr.; 1837: 5,559,548 Rthlr.; 1838: 6, 853, 164 Rthlr.; 1639: 6, 996,047 Rthir.; 1840: 7,241, 644 Rthlr. ; 1841: 7,569, 278 Rihlr.; 1812: 7,984, Sog Rihir.; also , r. binnen 8 Jahren 2, 130,633 Rihlr. oder 41, 87 3 Im Jahr 1843 war eine Abnahme gegen das Jahr 1842 um 7Jö64,5s9 Rihir. oder 8, Sæ Prozent.
Der Steinbruch ⸗Betrieb lieferte nachstehende Resultate:
Anzahl Anzahl Deren Geldwerth am
der der Familien- Ursprungs⸗Ort Brüche. Arbeiter. glieder. in Rihlrn. 756 28566 * 59260 b Sol 447 gol 42, i981
4150 275,954
1278 91, 251
405 30 535
132 19,461
27 51 7, 751
Zusammen DiJ' Nds T dd T d
Gesammtwerth. 1836: 346,276 Rihlr.,, 1837: 352,585 Rihlr., 1838: A459, 507 Rihlr., 1839: 782,235 Rihlr., 1840: 796 564 Rthlr., 1811: 8333294 Rihlr., 1842: 1,080, 90s Rihlr.; mithin binnen 8 Jahren Zunahme 683,468 Nihlr. oder 197,37 Prozent. Im Jahre 1843 beirug der Gesammtwerth 5t, 464 Rthlr. weniger als 18142, oder 4,73 Prozent.
Durch den Salinen-⸗Betrieb wurden auf 21 Salzwerken mu 1962 Arbeitern 50 370 Last weißes Kochsalz, werth 1,341, 031 Rthlr.; schwarzes und gelbes Salz 274 Last, werth 3272 Rihlr.; Düngegyps 17.971 Schfl., werth 4491 Rihlr.; zusammen für 348,794 Rihlr. an Werth gewonnen. Dieser Werth war 1836: 2, 212, 507 Rihlr., 1837: 1,344, 520 Rthir., 1838: 1,350,286 Rthl., 1839; 1,385, 1436 Rihlr., 1840: 1,450,750 Rihlr., 1841: 1.878, 614 Rthlr., 1842; 1380, 236 Rthlr.; mithin seit 1836 Abnahme g71, 476 Rihlr.,, oder 39, 19 Prozent. Preußens Antheil an der gesammien Kochsalz⸗ Production von Europa 52, 136, 000 Cir.) ist 3,5 Prozent.
Hebt man aus den Erzeugnissen des Hütten⸗-Betrieb es von 1843 zunächst Silber hervor, so eigiebt sich, daß auf 6 Hütten 30 152 Mart, werih 412,257 Rihlr., mit 273 Arbeitern gewonnen wurden. Der Werth dieser Probuction war 1837: 328, 303 Rihlr., 4838; 308, 339 Rihlr., 1839: 335,58 Rihlr., 1810: 358, 202 Rihlr.,, 1841: 320,757 Rihlr.6, 1842: 300, 328 Rihlr. Preußens Antheil an der Gesammt⸗Silber⸗Production von Europa (105, 696 Marh) ist 6,2 Prozent, der ganzen Erde (3, 600, 26 Marh nur 9 . . tischen h
e Eisen⸗Production der preußischen Hütten war 1843 wie folgt (gleichfalls nicht zu erkennen, ob bei den Fabrikaten der bereits . berechnete Werih des Roh⸗Materials in Abzug gebracht ist):
Anzahl 6. Anzahl Deren der Familien-
1 Arbeiter. glieder.
8986 3982 940 280
Geldwerth am Ursprungs⸗ ort in Rihlr.
Eise n.
Noheisen in Gänsen u. asseln Rohstahleisen Gußwaaren aus Erzen Gußwaaren a. Roheisen Stabeisen u. gewalztes Eisen
133
72 32
56
2, 2s
81 4969 1,425
5.710 700 1,137
2, 83, ass
288, 85 110. 3j 165, 15s
7, S29g, 9õ55õ 1,631, 332 1, 1090, 08
1, 2d, a6 125 90 zii, 115) 396,26 /
1,711,791 90,550 41, 664
528 früheren Jahren, mit Ausnahme der Jahre 1840, 1841 und 18312, noch weniger bedeutend, denn die Production von Noheisen i een, 1837: 1,465, 372 Cir., 1838: 1,339 7023 Cir., 1839: 1, M4. Cir., 1840: 1517. 250 Cir., igat: 1.577, 574 Cir., is42: 1.505, 315 Cir. Die Ein- fuhr des deutschen Handels⸗ und Zoli-Vereins an Noheisen war (nach Abzug der Ausfuhr) im Jahre 1834: 185,742 Cir., 1835: 177,979 Cir., S856: 51,328 Cn., 1837: 110, is7 Chr., 838: 244, 940 Ctr., 1839: 218, 589 Cm., 1840: J02771 Cm., 18211: 520 311 Cn. , 1842: 1, 117, 302 Ctr., 1813: 2,657, o Ctr, also Zunahme in diesen 10 Jah⸗ ren 10, 63 Prozent.
Nachstehende bleiische Hütten ⸗Produkte wurden im Jahre 18413
gewonnen. Geldwerth Urs 614 sprungs⸗ ort — Rihlr. 118, 009 124,945
2 Huͤnten. ,. Arbeiter.
20,591 260 19.373 — Gewalzte Bleiplatten. 1870 — 15.933 Jusammen 26 Ii, 834 266 7a 2685, 887 Der Gesammtwerth derselben war 258,887 Rtihlr., dagegen 1836: 263, 8g6 Rihlr.ů, 1837: 254,146 Rihlr., 1838: 212,787 Rihsr., 1839: 208, 035 Rihlr., 1840: 226,952 Rihlr., 1841: 236,622 Rihlr., 1842: . Rihlr., mithin in 8 Jahren Abnahme 5009 Rihlr. oder 1,85 pCt. Da die Gesammt⸗ Production von Kausblei in Europa auf 2, 120, 000 Ctr. zu berechnen ist, so hat . daran einen Antheil von O, 8 pCt. (England 47, Spanien 42, 4, Desterreich 3.2, Rußland O,7 pCt.). Die Production der preußischen Kupferhüiten war 18453:
unnahl e n unh a a un er er amilien-⸗ dütten. Dre un Aibcltet. glieder. Ursprunge.⸗
ort in Rihlr. 13 326 783
644,280 Verarbeitetes Kupser. 36 16,080 238 676 697,043 49 564 1159
Zusammen .. 36, 252 1,311,523 zusammen werih 1,341,323 Nthlr., dagegen 1836: 1,287, 985 Rihlr., 1837: 1,315, 182 Rihlr.,, 1835: 1,364, 56 Rihlr.,, 1839: 1,438, 04 Rihlr., 1840: 1461.28 Rthir, 1811: 1,109, 358 Rihir,, 1842; 1,336, 331 2 also
un ahme in 8 Jahren 53,338 Rihlr. oder 4, 14 pCt. Der Antheil Preu⸗ ens an der Gesammi-⸗Production von Gaamkupfer in Europa (etwa 526 000 Ctr.) ist 3, pCt. (Englands 55, Rußlands 16,6, Oesterreichs 9,4, Nor⸗ wegens 9, Schwedens 3, 4 pCt.). Die Hütten ⸗Production an Zink war 1813:
unk 8 unn e, er z er amilien⸗ Hütten. e . Arbeiter. glieder.
Platten · ob. Barren · Zink A5 360 472 2591 5281 ZJinlbleche 14175603 56 159 170347
zusannctnt TN SF TD s , mithin der Werth derselben 2, 435, 74 Rthlr., dagegen 1836: 973, 044 3 1837: 910,787 Rihlr., 1838: 982,570 Rihlr., 1839: 1,244. 800 Rihlr., 1810; 1, 409, 185 Rihlr. 1841: 1,766 468 Rthlr., 1842: 2246. 330 Rihlr., also binnen 8 Jahren Zunahme 1,462, 930 Rihlr. oder 150, 33 pCt.
Da die Gesammt-⸗Production Europa's an Zink und Zink-⸗Fabrilaten
eiwa 628, 6389 Cir. ist, so hat Preußen daran mit 60 pCt. Antheil (Bel- gien mit 20, Polen mit 10, Krakau mit 4,5 pCt.). An Messing wurde auf 54 Hütten durch 1689 Arbeiter (3198 Fa⸗ milienglieder) 32, 660 Ctr. produzirt, werth 1,274, 05 Rihlr., wogegen der Werth dieser Production 1836: 449, 998 Rihlr., 1837: 6606, 160 Rthlr., 1838: 615,706 Rihlr., 1839: 813,723 Rihlr., 1840: 1,134,247 Rthlr., 1841: 1,360,783 Rihlr.,, 1842: 932, 222 Rihlr. war; also in diesen 8 Jah⸗ ren Zunahme 824,054 Rihlr. oder 185, 44 pCt.
Die sonstigen Productionen preußischer Hütten waren: Blgue Farbe (Smalte), wovon 1843 in 3 Hütten von 42 Arbeitern (125 Familienglie dern) 7727 Ctr., werth l,. 440 Rihlr., produzirt wurden. Dieser Werth war 1836: 19,767 Rihlr., 1837: 114 553 Rihlr, 1838: 106, 432 Rihlr, 1839: 119,423 Rthlr., 1840: 130,654 i. 1841: 91,122 Rihlr., 1842: 5 . daher Zunahme in 8 Jahren 44,673 Rihlr. oder
75 pCt. Arsenik-Produkte wurden von 10 Arbeitern (34 Familiengliedern) in 3 Hülten 3757 Ctr., werth 22,908 Rthlr., gewonnen, wogegen dieser Werth betrug 1836: 24,B296 Rthlr., 1837: 25, 6890 Rihlr., 1838: 18,90 Rihlr., 1838: 47,728 Rthlr., 1810: 16,462 Rihlr., 1841: 21, 1459 Rihlr., . 4 Rihlr.; Abnahme mithin in 8 Jahren 2388 Rihlr. oder S2 pEt. Der Werth des im Jahre 1843 auf 2 Hütten von 6 Arbeitern (7 Fa⸗ miliengliedern) produzirten Antim oniums, 1304 Ctr., war 17.622 Rihlr. ; hingegen 1836: 9670 Rihlr., 1837: 12083 Rthlr., 1838: 7728 Rihlr., i839: 19,118 Rihlr., 1840: 5453 Rthlr., 1841: 16,442 Rihlr., Zu⸗ nahme in 8 Jahren also 7952 Rthlr. oder 82, 23 pCt. Alaun wurde 1843 auf 16 Hütten von 363 Arbeitern (1190 Fami⸗ liengliedern) 52, 059 Ctr. produzirt, werth 251, 974 Rthlr.; dagegen 1836 für 195,507 Rtihlr., 1837: 182,ů 286 Rihlr., 1838: 183,878 Rihlr., 1839: 194,462 Rihlr., 1640: 260, 524 Rihlr., 1841: 288,388 Rihir., 1842: 284,B257 Rihlr. Zunahme in 8 Jahren 5b, 467 Rihlr. oder 28, 88 pCt.
unn 8. uhr * wia, nn er ; er amilien · ö Production / j Ursprungs⸗ Hütten. En. Arbeiter. glieder. ort in Rhir. . . 28, 28? 34,742 Gemischter Vitriol. 8542 26 5 Jusammen 10 36, 568 185 490 100, 309 Der Gesammtwerth im Jahre 1836 war: 118 883 Rihlr., 1837: 109,235 Rthlr., 1838: 88, 178 Rtihlr., 1839: 112,128 Rihlr., 1810: 10,605 Rihlr., 181; 123, 606 Rihlr., 1842: 115,140; Abnahme in 8 Jahren 18.574 Rihlr. oder 15,60 pCt. * In einer Hütte wurden durch 16 Arbeiter (39 Familienglieder) 593 Ctr. Ga Ls Kilt, ; d , genes, i hn , . Rihir, 1810 Sözi Rihir, 1841: 3131 Rihir, 1822: 2416 Riihlr.; di b= nahme in 8 Jahren 3624 Rihlr. oder 52, 48 pCt. An Nickes wurden im Jahre 1843 auf 2 Hütten durch 8 Arbeiter geh dch r liter 90 Ctr. produzirt, welche einen Werth von 14,200 Von dem Gesammtwerthe der Hütten ⸗Pro ir . 34 , , . en e, z Vl. 6. 9 50, Kupfer 5.78, Messing 5, 149, 178, Blei 1, 11, Ob, blaue Farbe 0O, 7, Vitriol . hifi r nm e h; i . Schwefel 0, 0s. J . Berlin, den 8. April 1845.
Deren Familien- glieder.
76
Bleiische Produlte.
Kaufblei Glätte
Kupfer.
Gaarlupfer 20, 272
Geldwerih
ort 2, 265, ́27
Vitriol.
490
—
Kupfer⸗Vitriol . Eisen⸗ Vitriol 185
Dr. Freiherr von Reden.
. Bekanntmachung. Diejenigen Herren Landwirihe und Fabrikanten landwirthschaftlicher Geräthe und Maschinen, welche geneigt sind, bie landwirthschaftsiche Ge= werbe⸗Ausstellung der am 15., 16. und 17. Mai d. J. in Berlin stattfin· denden zweiten General-Versammlung des landwirthschastlichen Provinzlal= Vereins der Mark Brandenburg und Nieder- Lausitz zu beschicken, werden ergebenst ersucht, den einzusendenden und gefälligst recht bald anzu- 16. 1 *r Gegenständen die erforderlichen Notizen so fort beizusügen, a. den jedesmaligen Erfinder oder Erzeuger,
b. die in Betracht kommenden Leistungen oder Eigenschaften, c. . und Art der Prüfung oder Gebrauchs ⸗Anwendung, endlich d. 1 bezeichnen — ñ urch wen, wo und für welchen Preis Maschine, Instrument, brilat oder Boden · Erzeugniß resp. zu e n oder herzustellen
i
Hiermit verbinden wir
1) die wiederholte Bitte um gefällige Einlieferung der G⸗ zwei Tage vor der Eröffnung, und —— u nm irie Krollschen Lokale, wo die für die Empfangnahme und
brin send sein werden,
Y die 82 daß auch der Königl. Hof Lieferant Am u el hier
ohne für seine Mühwaltung eine f hun
b derselbe bittet, ihn vorher in franlirien zu canspruchen,
obigen Bestimmung, bereits zwei Tage vorher an Ort und liefern muß. Werden Gegenstände von der Piüfungs - Kommission für
zu sorgen. Berlin, den 9. April 1845.
Brandenburg und Nieder ⸗ Lausitz. von Meding. Lette.
gandels und görsen - Nachrichten.
gen. Der Umsatz war im gen, sehr beträchtlich. Am Schluß der
blieben. Berliner Börse. Den 11. April 1845.
riefen zu benachmi von welcher Art und wie groß die Anzahl der rinzusendenden G. stände sein werden, und diese spätestens vier Tage vor der Eröspn der Ausstellung einzuschidken, da er selbst solche, in Gemäßhen
mäßig erklärt, so ist Herr Am uel auch bereit, dieselben, so wi preiswürdig sind, an sich zu kaufen und sür deren weitere Verhnn
. ö 1 ar
der Gegenstaͤnde bestellien Kommissarien hierzu heren n
bolen hai, augszustellende Gegenstände in Empfang zu n für deren Ausstellung und — gliat n ee, Gang n, :
Sir
1
Das Direltorium des landwirthschaftlichen Provinzial Vereins sür die n
Berlin, 11. April. Die gestrige günstige Stimmung für Eisenbit Actien hat sich auch heute erhalten, und sind deren e mne n,
4
. an *
irafen die leipziger sflauen Berschte ein, welche jedoch ganz ohne Enn
Er. Cou-
Fonds. Aclien.
Zt.
St. Schuld-Sch. Prämĩen - cbeĩne d. Seb. à 50 ⁊. Kur- u. Neumärk. Scehuldverschr. : Berliner Stadt- Obligationen Pau. do. in Thb. West pr. Psandbr. 3 Grossb. Pos. do. do. do. Osipr. Psandhr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do.
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ns 181 iss 10 1h
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mnrl. Potad. Eisenb. 40. 40. Prior. Obl. Md. Lp. Risenb. do. d0. Prior. Obl. Erl. Anh. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Hiss. Elb. Eisenb. d0. do. Prior. Obl. Rhein. Risenb. do. do. Prior. Obl. dn. v. Staat garant. Brl. Frankf. Eisnb. do. do. Prior. Obl. Ob. -Schles. Risnb. do. Lt. B. v. einger. St. E. Li. A. u. B. — HMaxz4d. Halbst. Rb. I3 1 nr. Sch. rb. E 11. do. do. Prior. Obl. 4 Konn - Köluer Esb.
S811 113511
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1118
ö old al marco. Friedrichasdꝰor. And. Gldm. 6 Th. Dis couto.
e — * — — R — — 1 — *
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bab Span. 2 AP do. 12. Lass. 75. Aung. —. i al. 8.
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Wien, 6. April. Anl. de 1838 1323. Nordb. 1933. Gloßgsn. l
Königliche Schauspiele.
Vorstellung: Die feindlichen Brüder.
. Wegen Unpäßlichkeit der Olle. Stich kann die zu heute i kündigt gewesene Vorstellung nicht gegeben werden.
Sonntag, 13. April. Im Spernhause. 44ste Abonnent Vorstellung: Der Liebestrank. Der Soldat aus Liebe. großen Oper zu Paris, wird hierin fanzen.) Anfang 6 Uht.
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espe. Laut der Bekanntmachung der unterzeichneten Behörde 5. Dezember 1814 ist die vor längerer . ge eingesilhtt: b günstigung von reservirten Plätzen für die Person derjenigen hi Weiteres beibehalten worden, welche in deren Besitze waren, wo neue dergleichen Begünstigungen nicht mehr ertheilt werden fn Da jene Vergünstigung rein persönlich ist, so folgt daraus von daß eine Uebertragung der reservirten Plätze auf nicht zum unn baren Hausstande der Betheiligten gehörende Personen, sei Ca Gefälligkeit, sei es gegen Bezahlung, unstatthaft ist. Tritt bis ungeachtet eine beg n,, Uebertragung ein, so hört in Folge d die Vergünstigung der zu reservirenden Plätze sofort auf, un n dieselbe Maßnahme statkfinden, insofern die mil refervirien gli versehenen Personen der in der Bekanntmachung vom 5. Dem 18414 ad Vill. c. gestellten Bedingung, wegen? der im Laufe in jeden Monats mindestens zu besuchenden Anzahl der Vorstellungen! ‚ ö. und Schauspielhause, nicht jeder Zeit vollständig gen ollten. Berlin, den 11. April 1845.
General ⸗Intendantur der Königl. Schauspiele.
Königsstädtisches Theater. . Sonnabend, 12. April. Die Reise auf gemeinschaftliche of Posse in 5 Akten, von L. Angely. Hierauf (neu einstudirh: Seelenwanderung, oder: Der Schauspieler wider Willen au andere Manier. Posse in 1 Akt, von Kotzebue. (Herr Reußlen, ⸗ Stadt⸗Theater zu . im ersten Stück: Brennicke, im zhim Pfifferling, als Gastrollen.)
Sonntag, 13. April. Der Weltumsegler wider Willen. j Räder: Purzel, als Gastrolle.)
ö Verantwortlicher Redacteur Dr. .J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Dec er schen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdruet
Beilt
werden.
Sonnabend, 12. April. Im Schauspielhause. 67ste Abonnent
(Dlle. S. Löwe: Adine.) Him (Herr Hoguet⸗Vestris, erster Tanzt
Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus⸗Billets zu den ethist
Urĩels. Gold i
Niederl. virkl. Seb 644. 5) d.
Preun
Verarmun
Neuanziehenden zurückzuweisen und sich in ausgedehnterem Maße
101.
2
529
Beilage zur Allgemeinen Preußsischen Zeitung.
Sonnabend den 12ten April.
nhalt.
tags Angg eg Paheiten. Provinz Sachsen. (Schluß der Siz⸗ : 15. März.
nr , Cin bee slaaten. Ham burg. Zusammenstellung der in huge es Brandes eingegangenen Unterstützungsgelder.
Candtags · Angelegenheiten.
Provinz Sachsen.
Merseburg, 16. März. (Schluß.) Sie beantragen daher,
t Herren gs., fraglichen Geseßes, eine Bestimmung:
9 daß dem Neuanziehenden die Aufnahme er , werden könne, wenn nach den am Orte der Niederlassung bestehenden Verhält⸗ nissen Grund zu der Besorgniß vorhanden sei, daß es dem gRteuanziehenden schwer fallen werde, durch sein Gewerbe eder Handarbeit für sich und die Seinigen austkömmlichen Unterhalt u erwerben. . . 3 ö Sie wollen baher in dieser Beziehung die Inländer den
Ausländern . er führen Petenten an: .
R zur Aufnahme ein Zeugniß der guten Aufführung er= forderlich gewesen, wogegen jetzt in der Regel auch jeder Ver⸗ brecher a e ee; werden müsse, was doch jedenfalls unbil⸗ lig und hart sei. . ( .
Wenn daher das Requisit der guten Aufführung nicht wie⸗ der hergestellt werden sollte, so wäre doch eine Bestimmung höchst nöthig:
) daß solchen Personen die Aufnahme welche Lastern ergeben wären, die ihre über kurz oder lang im Gefolge führten, z. sucht, Faulheit, Arbeitsschen. Nach §. 5 des fraglichen Gesetzes ist, wenn Jemand binnen Jah⸗
frist nach dem Anzuge Unterstützung fordert, die Zurückweisung
3 an den früheren Aufenthaltsort von dem Nachweise abhän⸗
gig gemacht:
baz die Verarmung schon vor dem Anzuge vorhanben war.
Ez wird beantragt, der Natur der Sache nach, . c die gesetzliche Präsumtion eintreten zu lassen, daß in diesem Fall schon vor dem Anzuge die Verarmung vorhanden war, und somit der Gemeinde des fh n Aufenthaltsorts den Gegen⸗
is aufzulegen. nnn ) des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 über Erwer⸗ , , Unterthanen⸗-Rechts soll die Ge⸗
bung und Verlust des 9 ie mernbe des Niederlassungsorts über mehrere Requisite mit ihrer
Erklärung gehört und ihre Einwendungen beachtet werden. gh gab h fe Kabinets⸗Ordre vom 15. Juni v. J. ist das Wort „Gemeinde“ gleichbedeutend mit dem Worte „Magistrat, in⸗ kerpretirt worden, und das diese Kabinets⸗ Ordre veröffentlichende Mnisterial⸗Restript vom 30. Juni v. J. hat diese Declaration auch auf 8. 10 des Gesetzes über neu anziehende Personen ausgedehnt. Dies sei, wie Petenten anführen, eine bedeutende Schmãälerung der Wirksamkeit der Stadtverordneten. Nach S8. 12 und 112 der twidirten! Städteorbnung stehe den Stadtverordneten jedenfalls in
hiesem Falle eine berathende Stimme zu. .
ᷣ 96 hätten auch mehr Gelegenheit, die Verhältnisse der Neu⸗ Anziehenden aufzuklären, als der Magistrat, und die Städte würden auch noch überdies in diesem Falle gegen die Dorfschasten benach⸗ sheiligt, weil dort die Gemeinde gehört werden müsse, da bei ihnen die Polizei⸗Gerichtsbarkeit von der Kommune getrennt ist.
Es wird daher beantragt:
4d. den Stadtverordneten bei der Aufnahme neu anziehender Per⸗ sonen, sie mögen In⸗ oder Ausländer sein, eine angemessene Theilnahme zu gestatten.
Der Landtag 2 zwar die Bemerkung, daß durch das frag⸗ liche Gesetz die Städte überhaupt, und namentlich die größeren, sehr benachtheiligt werden, als gegründet anerkennen, allein auf der ande⸗ ren Seite glaubte er, doch den Antrag ad a. zur Unterstützung nicht empfehlen zu können, weil dadurch die Freizügigkeit zu sehr beschrankt werde, und die Städte immer im Nachtheil bleiben würden, indem dann die Dörfer dadurch noch mehr Gelegenheit finden müßten, die
verweigert werden könne, unsehlbare Verarmung B. Trunk⸗, Spiel⸗
abzusperren. . .
Da indessen eine Härte darin liege, Personen, welche unfehlbare nach sich ziehenden Lastern ergeben wären, Gemeinden wider Willen aufzudringen und ihnen somit für die Zulunft eine un= abwendbare Last aufzublrden, da früher Gesundheit, Wohnung und Moralität die Bedingungen der Aufnahme gewesen wären, und das neue Gesetz diesen letzteren Grund der Zurlickweisung weglasse, und die Bestimmung, daß auch solche Personen, die im schlechten Rufe stehen, aufgenommen werden müßten, unpraktisch erscheine, indem sie ch dahin zu wenden pflegten, wo sie Leute ihres Gelichters finden, und wo sie ihren Lastern fröhnen können, so beschloß der Landtag:
ad b. den Antrag des Königs Masestät zur Berücksichtigung zu empfehlen, indem nur 14 Stimmen sich dagegen erklärten, welche zur Begründung ihrer Ansicht anführten: Es laufe eine solche Beschränkung gegen das angenommene Prin- zip der Freizügigkeit, welches in den alten Provinzen schon minde⸗ stens sei 130 mit gutem Erfolge festgehalten worden sei; der Beweis sei schwierig zu führen, wer in diese Kategorie gehöre, es erschwere die Besserung, wenn die betreffende lasterhafte Person an ihren Heinatsort gebunden sei. Der Landarmen-Fonds würde weit häufiger in Anspruch genommen werden, da es den Heimat⸗ losen dann weit schwerer gemacht werde, sich wieder ein Dom izil zu begründen. Es sei bedenklich, ein so eben erschienenes, in allen Instanzen wohl erwogenes Gesetz sofort wieder aufzuheben oder abzuändern. — e, e, , .
Dem Anirag ad e. trat der Landtag einstimmig bei und beschloß,
I dafür Allerhöchsten Orts zu verwenden, ei
) in der Regel anzunehmen ist, daß der innerhalb Jahresfrist Verarmte schon früher verarmt war, . Y der Beweis der früheren Verarmung in der Regel gar nicht
zu führen ist. . Was hn ning ad d. anlangt, so wurde zwar einerseits be⸗
w
ordneten sind, mithin auch Letztere gehört werden müssen, so glaubte
der Landtag, diesen Antrag ad d. bei des Königs Masestät befür=
worten zu müssen, jedoch nur für den Fall, daß es sich um Aufnahme von Ausländern handelt, indem hinsichtlich der Inländer vollkommene
Freizügigkeit stattsindet, mithin das Befragen der Stadtverordneten
ganz nußlos sein würde.
5. a. Die Petition eines Justiz⸗Commissairs in Naumburg, die Be⸗ 82 mehrfacher Mängel in der Justiz⸗Verwaltung be⸗ treffend;
b. die Petition der Stadtverordneten zu Erfurt um möglichste Beschleunigung der verheißenen neuen Prozeß⸗Ordnung;
c. 6 derselben, mehrere Reformen im D nfei be⸗ treffend.
Die Petition ad a. beantragt:
1. die Abschaffung der bisherigen Instructions⸗Methode und Ein⸗
führung des Schriftwechsels mit präklusivischen Fristen;
II. Modification der Verorbnung vom 1. Juni 18335, den summa⸗ rischen Prozeß betreffend; Aufhebung des Gesetzes vom 14. Dezember 1833, über die Nichtigkeirs⸗Beschwerde und der Declaration und Instruction vom 6. und 7. April 1839, und Wiederherstellung der Revi⸗ sions⸗Instanz in seiner früheren Geltung; die unbeschränkte Erstattungs Verbindlichkeit der Mandatarien⸗
Gebühren; daß jeder Partei freigestellt werde, sich als Assistenten jedes
Justiz⸗Kommissars des betreffenden Ober⸗Landesgerichts, wo
der Prozeß schwebt, zu bedienen;
daß bie Sportel⸗Tare aufgehoben und eine neue, Überall auf
Pausch⸗Quantas beruhende Taxe mit Hinwegfall des Unter⸗
schieds zwischen großen und kleinen Gerichten eingeführt werde; daß jedem Gericht gestattet werde, Vorschüsse in seinen Pro⸗ zeßsachen zu erheben, daß aber auch jedes Gericht schuldig, die⸗ seiben nach Austrag der Sache zurückzuzahlen, sofern der Ein⸗
zahler von den een freigesprochen wird; 264
daß die Vorschriften des 8. 604, 615 und 616 der Kriminal=
Ordnung, wonach bei armen Angeschuldigten der Staat die
Vertheidigungskosten tragen soll, wieder hergestellt und auf
flskalische Untersuchungen ausgedehnt werden;
Aufhebung des §. 554 und 603 Tit. II. Thl. J. des Allge⸗
meinen Landrechts (welche übrigens, was Petent übersehen
haben muß, bereits durch Allerhöͤchste Verordnung vom 9. No vember 1843 erfolgt ist);
X. Erlaß einer Executions⸗Ordnung.
Ueber diese Petitionen und die darin zur Sprache gebrachten Gegenstände hatte der vorbereitende ständische Ausschuß ein ausführ⸗ liches Gutachten abgegeben, welches vorgetragen wurde.
Noch einigen Erörterungen darüber, erkannte der Landtag die hohe Wichtigkeit der in den Cin ad a, b. und c. zur Sprache gebrachten Gegenstände vollkommen an, konnte sich jedoch bei der Kürze der Zeit, welche für den jetzigen Landtag noch übrig ist, und da noch eine Menge Petitionen abzumachen und andere Geschãäfte, zu erledigen sind, nicht entschließen, auf eine gründliche und ausführliche Prüfung der angeblichen Mängel in der Justiz - Verwaltung und der gemachten Gerd r f r e rr lage sich einzulassen. —
Bei der hohen Wichtigkeit der Sache wurde aber beschlossen, die Petitionen und das Gutachten des Ausschusses dem Herrn Landtags-= , mit der Bitte mitzutheilen, diese Schriften dem Herrn Justiz-WMinister zur näheren Erwägung und nach Befinden zur Berück⸗ sichtigung bei der Justiz⸗Revision zuzustellen. ö
Auch soll nach dem Beschlusse des Landtags (nur 5 Stimmen waren dagegen) dies in der Petitionsschrist erwähnt und des Königs Majestät gebeten werden, dem Herrn Justiz-Minister deshalb die er⸗ sorderliche Anweisung zugehen zu lassen.
6. a. Petition der Stadt Torgau auf mündliches und öffentliches Gerichtsverfahren,
b. Petition der Stadtverordneten Versammlung zu Naumburg, wegen Mündlichkeit und Oeffentlichkeit der Civil und Kriminal= Rechtspflege und das Institut der Geschwornen, ö
Petttion der Stadt Zeitz wegen Oeffentlichkeit und Mündlich⸗ keit des Kriminal-Verfahrens und Einführung von Schwur⸗
erichten, .
ld. e wre mehrerer Einwohner zu Kalbe um öffentliches und
mündliches Gericht.
Es wird in diesen Petitionen beantragt: 1) daß, anstatt der jetzt stattfindenden Untersuchungs⸗ oder In⸗ structions Maxime bis zur Regulirung des Status causae et controversiae das schriftliche Verfahren eintrete; . daß, sobald der Status von den Parteien anerkannt ist, ein mündliches Verfahren vor versammeltem Gericht eingeleitet, die Parteien oder deren Anwalte dazu vorgeladen und sodann, im Fall eine Beweis-Aufnahme nöthig ist, diese durch Resolution verfügt, oder, wenn diese nicht nöthig ist, nachdem die Parteien oder deren Anwälte mündlichen Vortrag gehalten, mit Wegfall des Deductions⸗Verfahrens das Erkenntniß sofort abgefaßt werde; daß auch im summarischen Prozesse das Verfahren adl 1 und 2 nach Abänderung der Verordnung vom 1. Juni 1833 einge⸗ führt werde; daß im Kriminal⸗Prozesse zur Kontrollirung der Untersuchungs⸗ richter und um gefetzwidrige Verhaftungen und Einkerkerungen, anderentheils aber auch, um ungesetzliche Freilassungen der An- geschuldigten zu vermeiden, Staats⸗Anwälte angestellt werden, denen jede Untersuchungssache, vor Abgabe an das Untersuchungs⸗ gericht von der Polizei- Behörde vorgelegt werden muß; daß Mündlichkeit und Oeffentlichkeit der Kriminal⸗Rechtspflege eingeführt, und .
6) endlich Schwurgerichte eingesetzt werden. .
Nach dem Beschluß des Landtags sollen die ad 4. 2 und 3 er⸗ wähnten Gegenstände dem Herrn Justiz⸗Minister ebenfalls zur nähe⸗ ren Erwägung und ö Befinden Berücksichtigung bei der Justiz⸗
evision empfohlen werden. . . Die I n von Staats⸗Anwälten wurde zwar einerseits für wünfchenswerth gehalten, weil nach der jetzigen Geseßge⸗ bung Ankläger, Untersuchungsrichter und Erkenntnißfertiger oft in einer Person vereinigt wären und dadurch leicht une g tigkeiten herbeigeführt und Unschuldige eingekerkert und bestraft
werden könnten. esetzliche Verhaftungen und Einkerke⸗
Ill.
IX.
2)
6)
merlt: . ja der Magistrat die Interessen der Kommune ebenfalls wahr⸗
nehmen werde, und wenn t . ordneten befragen könne; die gesetzlich er sorderliche e e, mehr . der Verwaltung und der Magistrat insofern kompe⸗ ent sei.
Da aber nach dem Gesetze meinde über mehrere Requisiten gehört Gemeinde aber nicht bios der Magistrat,
vom 31. Dezember 1842 die Ge⸗ werden soll, Vertreter der sondern auch die Stadtver-
er es nothwendig halte, die Stadtver⸗ 9
Da indessen Fälle, wo un r uldigten erfolgt, nicht zur öffentlichen Kenntniß n n,, 1. der preußischen Justiz⸗
fommen, auch bei der belannten Pflichttreue ßische Hen men ah Ungesetzlichkeiten ohne weiteren Nachweie nicht anzu- nehmen sind, die Untergerichte, welche die Kriminal- Prozesse instruiren, einer strengen Kontrolle der Obergerichte unterworfen sind und die
Emanirung' einer neuen Kriminal- Hrdnung mit dem neuen Strafge⸗
men nach bereits Gutachten erfordert sind, ob die Anstellung von
Staats⸗Anwälten erforderlich sein möchte, so beschloß der Landtag,
sich nicht dafür zu verwenden.
5) Was nun die . und Mündlichkeit des Verfahrens in Kriminal- und Civilsachen anlangt, so herrschten darüber ver⸗ schiedene Ansichten. ö
Einestheils sprach man sich für bedingte Mündlichkeit und gegen die Oeffentlichkeit des Verfahrens in Kriminalsachen aus, weil durch die Mindlichkeit sich die Richter von der Schuld ober Unschuld des
Angeklagten um so sicherer überzeugen könnten, wie denn auch in ge—⸗
232 Rriminalfällen eine bedingte Mündlichkeit bereits 2 3
werde, wogegen die Oeffentlichkeit die Moralität gefährden und eine
an; anderer Nachtheile erde ren würde. 34
nderentheils hielt man Oeffentlichkeit im Kriminal- und im
Civilprozeß sür wünschenswerth und nothwendig, weil dadurch das
oft sehr inquisitorische Verfahren vermieden, auch unrichtige Angaben
in den Protokollen verhindert würden. Bei der erfolgten Abstimmung wurde:
a. die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Civilprozesse nur von 16 Stimmen gewünscht und von den übrigen verworfen;
h. für die Oeffenllichkeit im Kriminalprozeß erklärten sich nur 17 Stimmen, und alle übrigen dagegen; ;
c. die Mündlichkeit im Kriminal⸗Prozesse wurde aber von 64 Stim⸗ men befürwortet.
Man kam hierauf noch auf die Petition der Stadtverordneten
zu Erfurt zurück, welche unter Anderem noch beantragt: j
daß den Gerichts⸗Behörden zur Ersparung der vielen Schreiberei und um sie blos auf das Rechtsprechen zu verweisen, die Verwal- tungs⸗Geschäfte, namentlich:
a. das Sportelwesen,
b. das Hypothekenwesen,
c. die Handlungen der freiwilligen Gerich tabarkeit,
d. das Vormunbschaftswesen,
abgenommen und besonderen Beamten übertragen werde. ;
Der Gegenstand ist früher schon bei dem Justiz⸗Ministerium zur
Sprache gekommen; namentlich haben die Kreiskassen das Sportel=
wesen übernehmen sollen, allein bis auf den Umstand, daß bei den
Obergerichten besondere Pupillen⸗Kollegien eingerichtet sind, hat man
der Sache keine weitere Folge gegeben. —
Der Lanbtag konnte sich für die Befürwortung dieses Antrages
nicht entschließen, weil
a. sämmtliche Privatgerichte beim Wegfall jener Geschäste sehr erheblich entschädigt werden müßten und .
h. die Vieischreiberei und die Zahl der Beamten im Ganzen da⸗
durch sehr vermehrt und zur Verwaltung der Angelegenheiten
sub h., c., d. doch jedenfalls wieder Justiz-Beamte angestellt werden müßten.
Deutsche Gundesstaaten.
Hamburg, J. April. So eben ist hier eine nach den offiziellen Verzeichnissen der Wöchentlichen Nachrichten, des Hülfsvereins und der Ünterstützungs-Behörde entworfene Zu sammenstellung der Geldgaben, die nach dem Brande vom 6., 6. 7. und 8. Mai 1842 für die Nothleidenden eingegangen sind, ausgegeben worden. Sie ist nach Ländern eingetheilt und giebt folgende Haupt-Resultate: Bie Gesammtsumme der Beiträge beläuft sich, einschließlich der be= sonderen Gaben und Sammlungen für die beiden abgebrannten Haupt⸗ kirchen, bis zum Ertrag von 281, 2562 Ml. Cour. 14 Sch.), so wie der Zufendungen an diverse hiesige Aemter und deren Sammlungen unter sich zum Betrage von 31, 186 Mk. Cour. 15 Sch., auf b. M89. 756 Mt. Cour. 7 Sch. Zu dieser Summe haben beigesteuert:
1) Kaiserstaat Oest erreich 307,158 Ml. Cour. 1 Sch., dazu Se. Majestät der Kaiser 70, 000 Mk. Eour., Wien, nebst Sammlungen in der Monarchie 217,356. 2 Sch., Prag 15,610. 2. 2
27) Königreich Preußen 946,371. 8., wozu Se, Majestät der König 70, 000., Berlin, nebst Sammlungen in den Kirchspielen des Königreichs 402, 768. 15., Aachen 15,453. 1, Barmen 16, 238. 14. Bonn 12,0160. 4., Breslau 33, 203. 6, Cöln 39, 681., Crefeld 12,621. Danzig 31,117. 6., Düsseldorf 10. 846. 2., Elberfeld 33,705. 8., Königoͤberg 1.096. 9., Magdeburg 72,688. Stettin 44, 000., Stral⸗ sund 10,911. — . .
; 3) Königreich Bayern 221,7 22., hierbei Se. Majestät der König mit 1ö,687. 8., München 28. 473., Augsburg 3512. 10. Rürnberg 27,107. 3. Regensburg 10642. 8., Speyer 26,71. 1.
4 Königreich Sach sen 151,488. S., wozu Se. Najestãt der König 22, 405., Dresden 283726. 19, Leipzig 74 0b. 138.
35) Königreich Hannover 224,236. 8. wobei Se. Majestät der König mit 12,500., Hannover, nebst Sammlungen b7, S3. 6., Hil- desheim 23,359. 7., Lüneburg und Umgegend 28,499. 10., Os nabrüd 16,175. 4., Stade und Umgegend 36,595. 3.
6) Königreich , n,, g0, 690. 4., dazu Ihre Maje⸗ stäten der König und die Königin 14,137. 8., Stuttgart nebst Samm⸗ lungen 69, 189. 13. . . ;
7) Großherzogthum Baden 128,576. 6. hierzu Ihre Königl. Hoheiten der Großherzog, die Großherzogin und die Prinzen 13,387. 8., Karlsruhe 27,314. 6., Freiburg und Umgegend 14,299. 8., Mann⸗
eim und Umgegend 26,411. 14. d 8) . Hessen⸗Kassel 59,197. 5., dabei Se. Königl. Hoheit der r Kassel und Sammlungen, mit 48,133. 12., Hanau 7548. 11.
59 , . Hessen⸗Darm stadt und 10) Landgraf. schaft Hessen⸗Homburg 69.506. 10. wobei Se. Königl. Hoheit ber Großherzog mit 5255.R, Se. Fürstl. Durchlaucht der Landgraf 375, Darmstadt 19.758. 12., Mainz 13,8410.
19 Herzogthümer Holstein und Lauenburg 113,241. 2. dazu Altona 2i, 551., Kiel 7, 700., Lauenburg 4,500. 13. .
1) Großherzogthum Luxemburg 1, 86., hierbei Luxemburg mit 1,771.
13) Großherzogthum Sachsen⸗Weimar, 4 15 und 16) Herzogthümer Sachsen-⸗Altenburg, Sach fen ⸗Kobur —ẽè2. fhä, * Gachsen-⸗Heiningen-Hildburghgusen 33,969. 8. hierzu Altenburg 5256., Gotha 2933. . Meiningen inll. Sr. Hoheit und Salumläng 6t99. 11., Weimar, inli. St. Königl. Ho— heit des Großherzogs nebst Sammlungen 15564. 10. hei
17) Herzogthum Braun schweig 39,515. 4, hierzu . 36 der regierende Herzog 12,5609., Se. Hoheit der Herzog 239 26
18) Herzogthum Rassau 23,545. 11., wobei rtrag Kollelte mit Wiesbaden und Sulzbach 23, 364. in Vosr8.
19) Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin 170 **. 2*
Banco 125 pCt. / österr. Il. à 28 Sch.
. ö X A460 Sch. Cour., rhein. i. X 26 Sch. Cour., Fi. 833 an ice nn so. St. 9 17 Mi. 3 Sch. . inen ni
*) In Courant berechnet:
a erwarten steht, wobei die Sache gewi in sorgfãltige Erwãä⸗ 33 . werden wird und von den Derichts⸗Vehörden dem Verneh⸗
2 j0; Sch. Cour, Louisd or 3 14 M. Court,, holi. Bul. 8 Ml. Cours, dän. Duk. à 6 Mk. Cour.
/ ;