1845 / 113 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Auf diese Vermuthung stüßze sich der Verpächter; er

hee eit den geringsten Grund, Beweise zu suchen und zu sammeln für eint An⸗ sich nach Recht und glei ausführen:

e e r wr, r, ,

so wie der Eigenthünier det eingebrachen Sachen alle k, r, , ,, . J

wegen Erhaltung igenthums sicher zu stellen, rauch leicht . zugleich die Ver- inen einer Sicherung zu sinden, besonderg da ihm nicht nnbekannt sein könne, daß jeber Benzer beweglicher Sachra die Vermuthung für sich habe, daß sie sein Eigenthum seien. Bei einer solchen . der Rechie des Eigenthümers und deg Berpächiers spreche Alles für den leßleren. Jener werde nur die Nachtheile sei⸗ ner Sorglosigteit oder seiner Vernachlässigung tragen, während die= ser im Glauben gerade deshalb den Schaden tragen müßte. DVierauf wird der Antrag eines ritterschaftiichen Abgeordneten auf Verwendung dahin, . r

daß die Kern ae und langwierige Freihellestrafen in die Strafe der Deportation umgewandelt und zu dein Ende eine Insel oder

eine andere überseeische Besitzung aequirirt werde, erörtert. Der Ausschuß hat sich gegen die Petition erklärt. Ebenso sprechen sich mehrere Redner gegen denselben aus. Frankreich habe in seinem Gesetzbuche die Strafe der Deportation, gleichwohl bringe es sie nicht zur Anwendung und die Franzosen beschwẽrten sich darüber nicht. Frankreich habe zudem Üübersecische Kolonieen, während Preußen ste erst acquiriren müßte. Die Kosten der Erwerbun seien groß, die Kosten der Unterhaltung der Deportirten noch größer. Die An⸗ häufung vieler Verbrecher in ciner Kolonie werde den Erfolg der Be 1g verhindern. Schon im Anfange bieses Jahrhunderts habe die Regierung es mit der Deportation nach Sibirlen versucht, ohne daß die Maßregel von Ersolg gewesen sei. Der Antragsteller ver- harrt bei seinem Antrage um so mehr, da, wie verlaute, die Regierung die Absicht habe, eine lberseeische Niederlassung zu erwerben. Be der e rm wird der Antrag mit 25 gegen 21 Stimmen ver⸗ worfen. . r

Die Versammlung geht jetzt zu der Petition eines ritterschaft⸗

lichen Abgeordneten üder / welche

auf Gieichstellung der Lehrer des posener Marien⸗Gymnassunis mit

denen des Friedrich⸗Wilhelms⸗ Gymnasiums in Hinsicht des Ge⸗

4 2 auf Feststellung eines geregelten Ascenstons⸗Verhältnisses

der Lehrer

gerichtet ist, und genehmigt dieselbe einstimmig. Eine andere Petition eines ritterschaftlichen Abgeordneten beantragt

die Aufhebung der Bestimmung des §. 7 der Verordnung vom

21. Juni 1862 wegen des ständischen Ausschusses, weil in diesem Paragraph ein Widerspruch mit der Bestimmung des 8. 45 des Geseßes vom 27. März 1524 liege, wonach alle Müͤglie⸗ der des Landtags ohne Unterschied eine ungetheilte Körperschaft bil⸗ den und als gemeinschaftlich verhandelnd angesehen werden. Der Ausschuß hat sich gegen den Antrag erklärt, .

4) weil eine andere als die im 8.7 der Verorbnung vom 21. Juni 1642 angegebene Art und Weise der Wahl der Ausschuß⸗ Mitglieder nicht im Einklange mit dem ganzen Organismus der Institution der Provinzial⸗-Stände sein würde und nur mit einer gleichzeitigen Veränderung des ganzen Repräsentativ⸗ Systems eingesüͤhrt werden könne;

2) weil der ständische Ausschuß blos ein Ausfluß der Provinzial⸗ Stände und zu deren Vertretung unter besonderer Berücksichti⸗ gung der Interessen jeden Standes berufen sei, woraus in lo⸗ gischer Konsequenz die Nothwendigkeit foige, diese Wahlen nach ö Grundsätzen vorzunehmen, wie die der Provinzial⸗

nbe;

3) weil, so lange gesonderte Stände bestehen, auch unvermeidlich

hat zwar der A

Gekanntmachungen.

os] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31. März 1815. Das in der Ließmannsgasse Nr. 19 belegene Ruhberg⸗ , , fn lch abgeschätzt zu 7480 Thir. 16 r. 3 Pf., so a m 3 Ortober 1845, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

cm 2 ¶rᷣr ͥ· —c'—rrmmrmrerrmmmn m, 3891 t In Sachen das Gesuch des Justizraths von Hoff in Wernigerode, als Kurators des Kapitels Si. Sybwestri et Georgii daselbst, um Mortifizirung der unterm 13. Mai 1679 erneuerten Schuldverschreibung über 500 Reichsgulden oder 277 Thlr. 18 gr. 8 Pf. alte Species, welche das gedachte Kapitel bei der hiesigen Stadt zinsbar beleyt hat und zu den s. g. Aerarsen-= Napitalien gehört, welche, nachdem das s. g. freß⸗ Stadt⸗ Aerar der Ce mine, und Benutzung bel dem stam⸗ mer · Vetmögen unterstellt ist, als unkündbare Kapitalien aus Herzoglicher Kammer⸗Kasse verzinst werden, be⸗ treffend, wlrd hiermit für Recht erkannt: daß der eiwanige 7 der abhanden gelommenen, vorerwähnten Verbriefung, weil derselbe seine ver⸗ meintlichen Ansprüche an dieselbe in deni zu dem Ende auf den 7ten d. Mis. angestandenen Termine und bis jetzt nicht angemeldet haf, dem in der Ediktal⸗ Ladung vom 28. November v. J. angedroheten Präjudize gemäß, mit seinem aus dem BVesihe der fraglichen. Schuldverschreibung fließenden Rechte nunmehr ausgeschlossen und diese damit für mor⸗

tifizirt erllärt werde. . nebrigens erstreckt sich die Wirkung des wegen der nachgesuchten Mortifizlrung an ellten Verfahrens und darauf abgegebenen hemigen Ertenntnisses nur auf den Schuldner, welcher durch die in dessen Gefolg etwa ge⸗ leistete Zahlung von aller durch den Darlehn s ⸗Vern ag übernommenen Verbindlichleit liberirt und gegen, alle künftige Ansprüche, womit ein sich nicht gemeldeter In. aber der mortifizirten Schuldverschreibung eiwa noch ortreten lönnte, völlig gesichert wird; jedoch kann der verhandelte Legitimat sons Prozeß und dessen Ent⸗ scheidung auf das etwanige Recht eines solchen druten Besitzers gegen seinen 6 r im Besitze desselben keinen Einfluß haben, vie * steht die Versolgung desselben demjenigen, welcher es gehöri f begründen und auszuführen vermeint, noch immer frel und offen. n , g, n rr ne, in geseßzlicher Vor zufolge so in Rechtskraft. a ele Braunschweig, den 9. April 1845. Herzogliches Sah 2ten Bezirts.

sprüche

werden.

d. Rie sell.

400 ö ; 2 ven zwei ältesten Söhnen, welche von vem am 15. Januar 1813 verstorbenen Schul⸗

. AllÜlgemeiner Anzeiger.

Jlegrer Carl Christoph Fink, weiland zu Göllnitz, aus seiner ersten Ehe hinterlassen worden und in die Fremde gegangen sind, hat der ältere, der Barbier Friedrich Au⸗ gust Fink, geb. den 20. Febr. 1783, seit 40 Jahren, der jüngere, der Tischler August Ernst Fink, geb. am 28. März 1787, seit 26 Jahren von seinem Leben und Aufenthalte eine Nachricht an seine halbbürtigen Ge⸗ schwister Johanne Auguste Ernestine verehel. Jinngie⸗ ßermeister Klemm geb. Fink zu Schmölln, den dasigen Böttchermeister Carl Gustav Fink, und den Schullehrer Carl August Michael Fink, zu Nitzschka, nicht gegeben. IH .

Es haben daher diese Geschwister Fink in Ve-bin-⸗ wn ,,. f propisorische Comitè hier- dung mit der obervormundschaftlichen Behörde der noch ö unmündigen Kinder des zu Verlin am 23. F verstorbenen Arbeits mannes Gottlob Lebrecht Fint, dez dritten Sohnes des Schullehrers Fink aus seiner ersten Ehe, bei Uns darauf angetragen, daß der gedachte Bar- bier Fink für todt erklärt und dessen Vermögen, welches nach der über dessen Verwaltung von dem Abwesen heit Vormunde abgelegten Nechnuͤng zur Zeit in 8z Thli. 13 Sgr. 8 Pf. bestehl, resp. ihnen, den halbbürtigen Geschwistern und den Kindern des vollbürtigen Bruders verabfolgt und überlassen, Behufs der Augschließung des abwesenden Tischlers Fink von dieser Vermögene⸗ theilung, die Todes - Erllaͤrung aber auch auf diesen ausgedehnt werden möchte.

In Folge dieses Antrags werden von Uns hiermit der Barbier Friedrich August und der Tischler Äugnst Ernst, Gebrüder Fink, so wie Alle, welche als Erben, Gläubiger, oder dus einem anderen Nechtsgrunde An⸗ an das Vermögen derselben geltend zu machen gemeint sind, geladen,

den 5. Juli 1845 z. r. f. G. 3. im Herzogl. sächs. Konsistorlum allhser entweder in Person oder durch gh erig legitimirte Be⸗ vollmächtigte zu erscheinen, der mögen in Empfang zu nehmen, der Tischler Fink sein Leben und seinen Aufenthalt nachzuweisen, die Erben und Gläubiger beider Abwesenden sich zu legüimiren und ihre Ansprüche anzumelden, so wie zu bescheinigen, außerdem aber gewärtig zu sein, daß Wir sie, die Flb= wesenden, für sodt erilären, und sie die Erben und Gläubiger derselben aller ihrer Ansprüche an das Ver⸗ mögen jener für verlustig auf die Aechtswohlthat der Wiederein sehnng in den vo⸗ rigen Stand ausdehnen, ingleichen dies Alles in einem Erkenninisse, zu dessen Eröffnung Wir eventuell . den 16. Juli 1845 bestimmen, richterlich aussprechen, und sonst nach Maß⸗ gabe des Mandats vom 7. Dezember 1767 verfahren

Altenburg, am 15. März 1815. Herzogl. sächs. Konsistoriu m.

586 ; u igleit von einander r n e rg er nh nr ien rr, , gh, 283 Mitglieder des einen Standes beeinträchtigt werden könnte; endlich

weil zur Zeit der Berathung der Verordnungen vom 21. Jun 1812 nur allein der p che

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Gese

Modus aber durch die n chste Entscheidung vom 6. April 1841 aus w nden worden sei. Die Versammlung verwirft den Antrag mit 32 gegen 12 Stim⸗

men. en wird ein Antrag ; auf Aushebnng der Braumalz Steuer ; . mit 41 gegen 5 Stimmen zur Petition erhoben. Für den Antrag daß allen Behörden und Beaniten im Großherzogihum Posen ge⸗ attet werde, sich des Wappens des Großherzogthums auf ihren mis - Siegeln zu bedirnen, chuß gestimmt. Auf die Bemerkung des Inhabers einer Viril⸗Stimme aber, wie es genügen werbe, Se. Majestät zu bitten, die Verordnung vom 9. Januar 1817 dahin zu dellariren, daß al= len Civil⸗Behörden im Großherzogthum Posen aufgegeben werde, sich des Wappens des Großherzogthums zu bedienen, und zwar gestützt auf die bei Uebernahme die ses Landestheils eriheilten Zu⸗ ji di, . nimmt die Versammlung diesen Vorschlag einstimmig an.

Proninz Sachsen. Merseburg, 17. März. (30 ste plenar⸗Sitz ung) Der Gesetz⸗Entwurf über die Fortdauer der Dienstgelder und ähn⸗ licher Leistungen im Herzogthum Magdeburg und in der Altmark wird berathen, und es eutscheidet sich die Majorität der Versamm⸗ lung für, eine Minorität von 24 Stimmen aber gegen denselben. Die Majorität geht von der Ansicht aus, .

1) daß durch die westphälischen Dekrete vom 23. Januar 1808 und 27. Juli 1809 die zur Zeit der Emanation derselben ent⸗ richteten Dienstgelder nicht aufgehoben seien, zumal die magdeburger Polizei⸗Ordnung Kap. 32 von Frohndienst und Baufuhren dasjenige Dienstgeld, welches an einem oder 2 dem anderen Orte hergebracht, aufrecht erhalten wissen wolle. Außerdem komme in Betracht, daß in den westphälisch gewesenen Landestheilen der Provinz, so viel bekannt, niemals Leibeigenschaft eristiri habe, hiermit aber der Grund der Aufhebung des Dienstgeldes für ungeme ssene Dienste hinwegfalle; ferner der langjährige Besitzstand, a. weil er selbstrebend eine unab⸗ änderliche Umwandlung der Dienste in Geld vermuthen lasse; b. weil derselbe 6 daß das Fortbestehen der Leistung in das Rechtsbewußtsein der Dienstpflichtigen, wie ihrer Vorsah⸗ ren, übergegangen sei; C. weil die Verpflichteten durch die Be⸗ sfreiung von der Dienstgelderlast in den bei weitem meisten Fällen einen Vortheil erlangen würden, für welchen sie kein Aequivalent entrichteten. Was insonderheit : diejenigen Berechtigten anlange, welche sich im Besitze des Nechts, Dienstgelder für gemessene Dienste zu fordern, be⸗ fänden, so tresse bei ihnen nicht nur das zu 4. a. b. Gesagte ebenfalls zu, sondern es komme auch in Erwägung: a. daß sie keinen wirklichen Schaden erlitten, wenn es bei dem egen wärtigen Zustande verbleibe, und h. daß sie in vielen Faͤllen schon nach den jetzt bestehenden Gesetzen (Allg. Landrecht 11. 7 S. Ho) nicht auf den Naturaldienst wieder zurückgehen könnten. Die Minorität will das vorliegende * aus folgenden Grün⸗ den auf sich beruhen lassen: Schon die westphälische Gesetzgebung habe, wie die Dekrete von 1808 und 1809 ergäben, nur diesenigen Geld⸗ und Natural⸗Abgaben aufrecht erhalten wollen, welche wie

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2)

3) daß

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bes ersteren Dekrets

für ungemessene Dienste nicht 6 21. April 1

8 . für den vom An⸗ tragsteller gewũnschten Wahl Modus t habe; dieser Wahl- pꝑhůli e Gesetzgeburg, wenn eg nur , an Stelle ungen gelder bestehen lasse, ungb a

die Rechtesprüche des höchsten Geri eldersgchen nicht nur den Buchstaben, sondern aug für sich hätten. Aber auch bie Vermuthun messenheit der Dienste erscheine gerechtfertigt, unb wer meisten Fällen der Beweis dafür beizubringen sein; der Mitte des 17ten Jahrhunderts der damalige Administruin Erzstists Magdeburg die Dienste der Bauern auf zwei Dienst in der Woche ermäßi Gutsherren, die Ungemessenh mend, ausgedehntere Leistungen nach den Kräften der Bauen an In den vieifach dieserhalb angestellten und namentlich noch an n des . und am Anfang dieses Jahrhundert vorgekommen 3 . 8 . en 2 Un 9 pflicht behauptet, die Bauern vergebens a * und seien, dem Buchstaben des Geseßes gemäß, den. Die Bauern hätten Bienstgelder stati der Dienste nur um sich vor der Willkür möglichst zu schützen, und an einem! bewußtsein, sie dau ernd zu schulden, habe es bei abänderlichen Natur nothwendig fehlen müssen. Eben die. derlichkeit sei denn auch des Dienstgeldes in die Stelle des Naturaldienstes somit zugleich der Grund, aus welchem, bei Wegfall d * . für aufgehoben geachtet werden müsse. nn Cine Petition der Stadt Landtags dafür in Anspruch: ; 4) daß eine schärfere Kontrolle zur Verhinderung des gu des den Unterthanen des schleusinger Kreises zum gm! holzes in das Ausland eingeführt; daß die Umgehung der Allerhöchsten Anordnung, nach alles Holz unter 125 Zoll Stärke zu Kla werden soll, dadurch, daß die Brettblöcke dern in ganzen Stämmen verka a. die den dortigen Waffen 36900 Ktlaftern Holg, wenn auch nicht ganz in Schein, nach solchen berechnet, verabreicht, h. die Konzesstonehlhn Hammerwerksbesitzer der Stadt und des Amtes nach der Repartition von 1777 zusammen 5010 ; schließlich der 2400 Prämien⸗Klaftern für Gewehrfabri betragen, nicht nur in Scheitholz, sondern auch die ban fallenden Stockhölzer für die Kla n des Staats dem bedrängten Kreise ffrischung der Gewerbe, nan ien zu Hülfe gekommen werden

verabreichten Bau

4) daß von Seite gen durch eine kräftige Au der Spinnereien und Weberei Der Landtag beschließt, diese Petition der Allerhöchssen h sichtigung zu empfehlen. einer gesetzlichen Bestimmung dahin, daß auf den Antrag eines Theils der Besitzer des nach der Behn u bestimmenden verhältni mi ih Theils der ngriff zu nehmenden Be⸗ oder dem der Plan von der Behörde Besißer an der Ausführung auf gemein theiligen müsse. Unter den 49 Stimmen, welche fürwortung dieses Gesuchs erklärten, ter der Landgemeinden.

Eigenthume zu beirachten waren; das lehter

das e u, und ergebe cht weiter

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te, hätten später t der Dienste füt si

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Dasselbe geschieht mi

zu 2.

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Köln⸗Minden⸗Thüringer Ver⸗

täsar bindungs⸗Bahn. , In Gemäßheit des §5. 5. . MW. der Bedingungen zur Ac⸗ tienzeichnuüng für die Köln Minden · Thüringer Verbindungs Bahn vom 26. März dieses Jahres ladet das unterzeichnete nit bie Herren Actionaire Behufs Konstituirung der Gesellschaft durch Vereinbarung des Geselischafts⸗Sta⸗ tuts und Wahl der Gesellschafts⸗Vorstände zu einer

General⸗Versammlung ein, biet in

F 2 ! 1 I * 1 ( 8 , D , , 9!

ebr. v. J.

haussaales, am Donnerstag, den 29. Mai,

Morgens 19 Uhr, und nöthigenfalls an den folgenden *. stattfinden wird.

ach 8§. 6. der gedachten Bedingungen sind nur solche Personen zur Theilnahme an der General⸗ ersammlung berechtigt, die sich gegen das Comité durch den Besitz der I isthen ng l hel oder durch eine notarielle Be⸗ glaubigung über denselben legitimiren. Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn die Bevollmächtigten selbst Actionaire sind.

Die Zusicherungsscheine oder resp. die nolariellen Beglaubigungen über den Besitz derselben dienen als Einlaßtarte in die Versammlung und sind daher bei Eintritt in dieselbe vorzuzeigen.

Paderborn, den 17. April 1845.

Das provisorische Comit. Freiherr von Brenken. Ireiherr von Borch. Ebme yer. Kölling. Mepersberg. Pader= stein. Rinteln. Risse. Graf von Sestorpf. Graf von Stollberg. Graf von Westphalen. Wich m ann.

Frankfurter Versicherungs⸗ kör Gesellschaft. Außerordentliche General⸗ Versammlung

Die zusolge 8. 38. der Statuten stimmberechtigten Actionalre der Frankfurter Versicherungs Gesesischaft

werden hierdurch zu einer Rittzwoch, den 30. April, Vormittags 9 Uhr,

arbier Fink sein Ver⸗

erachten, auch diesen Verlust

Carl von der Bech.

Pader born, und zwar im Lolale des Rath.

deren

mächtigte haben sich acht Tage

von den Namen⸗A Actio der Nummern der auf ihren

Be vollm ͤ Actien mit einem Nummern

pelter Ausfertigung. Von den Vorlagen, welche in

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nicht als solh uft werden, verhinden; Fabrikanten jahrlich iin

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dahier stattfindenden Geueral-Versammlung eingi Zweck sein wird, über wichtige Abandenmny Statuten zu berathen und zu beschließen. Die stimmberechtigien Actionaire ober beten

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ihre statutengemäße Qualisscanson auf dem

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Bescheinigung hierüber in Empfang zu nehmen. Diese Legitimation wird zu bewirken sein;

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der Gesellschaft eingelragenen Actien; oon tigt en außerdem durch Eimng ihrer Vollmachten; von den In haben Actien aun por teur dur

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lung zur Berathung jommen werden, lönnen die nn

naire, nach Be e ß des 5. 45. der Statur, a

lich bis zum Sitzungs waltungs⸗Ralhes Frankfurt a. M., den 16.

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Einsicht nehmen. 1 pril 1815.

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Gärtner am 16ten d. M. mit schwärze Herrn Wilh. stellungen fernerhin gefäili

Celle, am 19. April 1. Unter Bezugnahme auf eng

rechtfertigen. Berlin, den 21. April 1835.

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merirte Plätze à 2 Thlr. und

handlg,, Linden 34, und bei Präücke 3, zu haben.

Chr. Hostmann in Eelle ersuche i Kunden um gesällige Aufträge umd versicherz, mich bestreben werdet, das mir gewährte Vena

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der Frankfurter Versicherungs · Gesellschs l

Meinen geehrten Geschästsfreunden in Pell den östlich von dort gelegenen Städten Preuseng ich hierdurch die Anzeige, daß, nachdem hen)

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ich den von vemselben betriebenen Debit meinen d P aulissch in Berlin habe, an welchen bie jenes Fabritat bemneffemde⸗ st zu richten sind.

Chr. Hoß ende Anzeige bein ch dessen g

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Das Gelen az fn r r gouisent . nen neuen daju Aunmelbungen an täglich von 12 bis

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nanz⸗Verwaltung,

pas Abonnement beträgt: 3 Utytr. sür Jahr. I Rihir. Jahr. 8 Rthir. * Jahr. * n allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. ĩ Gebühr für den *. Seile 83 Allg. . Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung

Ar 3 der nn, nehmen auf dieses Glatt an, 3 die de,, 24 Allg. Preuß. eitung: trity ri t. Nr. 72.

.

6 113.

nhalt.

tlicher Theil. . sandtags⸗Augelegenheiten. Provinz Po sen. Provinzial⸗-Feuer⸗ Sozietaͤt. Unabhängigkeit der Richter. Militair · Seclsorge. RKhein⸗Pro vinz. Aniräge und Petitionen. uland. Berlin. Allerhöchste Kabineis Ordre, die Belegung bei der Dan betreffend. Provinz Preußen. Das Haff bei Pillau vom Eise frei. NHöein - Provinz. Auswanderungen.

dentsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Das Land von lieberschwemmungen verschont geblieben. Königreich Würt⸗ semb erg; Der Eiat des Ministersums der auswärtigen Angelegenhei⸗= len. - GBroßherzogthum aden. Neben erftoren. Freie Stabt Hamburg. Das pennsplvanische System.

Iußlgnd und Polen. Warschau. Präsidium der Finanzen. ankreich. Paris. Angenommene AÄrfilel des Sparkassen . Gesetzes. Organisation der Civil⸗ Verwaltung von Algier. Vermischtes. Briefe aus ö. (Kammer · Arbeiten: Spartassen. Polinische Be⸗ deutung derselben.) zroßbritanien und Irland. Unterhgu gs. Dislussion über die Naynooth ⸗Bill abermals vertagt. Oberhaus. Eisenbahn · Specu⸗

—= O'Connell für diet Maynooth⸗

lation. London. Hof- Nachricht. Bill. Nachrichten aus Lissabon. Schrelben aus London. ( Das

Kabinet Sir R. Peel's und die Maynooth-⸗ Bill.)

Belgien. Brüssel. Annahme des Armee⸗efehes.

jchiweiz. Kanion Zürich. Erklärung der lÜuzerner Gesandtschast. Kantön Lu zern. Truppen Entlassung. Verurtheilung des Haupt⸗ manns Ulmi.

nundels⸗- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.

bnigl. Opernhaus. Königsstädtisches Theater. (, Norma“. Dönna Montenegro.)

Gastspiel der

Amtlicher Theil.

Berlin, den 22. April. . Majestät der König sind von Wittenberg zurück ehrt.

Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Wirklichen Geheimen Rath und Kammergericht Chef⸗ üstdenten außer Dienst, von Grolman, den Rothen Adler⸗Orden ser Klasse zu verleihen.

In neuerer Zeit ist bei den öffentlichen Besprechungen über die und inebesondere über den unterm 9. April v. J. ch die Gesetz- Sammlung publizirten Etat der Staats. Einnahmen d Ausgaben für 1844, unter Anderem auch die Frage angeregt rden, in welcher Art der Mehr⸗Ertrag der Einnahm5n, welcher r die in diesem Etat veranschlagten Summen hinaus aahrscheinlich fgebracht werde, zur Verwendung gelange. Durch den Llufschwunz industriellen und, gewerblichen Thätigkeit, durch die Verhesferung Bodenkultur und durch die nr, . der Consumtion haben eidings in den letzten Jahren einzelne Einnahmezweige, snsbesondere indirekten Abgaben, enen neh i höheren Ertrag geliefert, als nach den Erfahrungen der früheren Jeit vorausberechnen und in lem Etat veranschlagen ließ. Dadurch ist es aber auch möglich vorden, größere Summen, als dies früher thunlich war, der Er⸗ hung der Landes⸗Kultur, theils unmittelbar, theils durch Unter⸗ ihung von Gemeinden, und besonders der Verbesserung der Com- mications⸗Mittel, zuzuwenden. Die nachfolgende Zusammenstellung, che ich mit Allerhöchster Genehmigung St. Majestät des Königs öffentlichen Kenniniß bringe, weist nach, welche Beträge in den nien drei Jahren für solche Zwecke haben disponirt werden können. sind nämlich verwendet:

Berlin, Donn erstag den 2e April

—— —— ——

In den Jahren

isas. A

Is aa. R.

zusammen

*.

1) Zu Landes Meliorationen, zu Berieselungs⸗ Entwãsse⸗ rungs⸗ und anderen Anla⸗

gen zur Verbesserung dei Bodenkultur.

2) Zur Ausführung größerer Bauwerke, Fortsetzung und Vollendung des Festungs⸗ baues, zum Bau und zur Verbesserun und anderer

me 422, 30965 339 513 1 Isg, i i]

Jon, 28. f, 337 65614 1,5622 23, 351d, 1n5

Ss. S5 ] w Mos ,559 i 9os 9 ) 3, 900 342 2 229, i716 391,564 2832. 77823 7, 153 53 2s, 939 60 o õ s, zoo 1,05 239 6) Zu außerordentlichen Bei⸗ hülfen bei Kirchen und Schulhaus bauten 7) Zur Unterstützung gewerb⸗ licher Anlagen ...... .... 8) Zur Verbesserung der in⸗ ländischen Pferdezucht. 9) Zu Retablissemenis⸗Bei hülfen bei Brand⸗ und Wasserschäden, zu Unter⸗ stützungen bei Mißwachs ꝛc.

Die ferneren Unterstützungen kommen im Jahre 1615 zur Verrechnung.)

Im Ganzen also. . „61 1, 46, 10d, 32

116, 9 106,38 6,

248, 20 10s sgi 6, õᷣoo

28, 12 11, 381 g, Soo

ob 13, 309 26, O13

22,500 32s, 572)

. 83, 735 56, 123

le, 537 fis Ss? 35

‚Es dürfte daraus die Ueberzeugung gewonnen werden, daß die Regierung Sr. Masestät des Königs nicht anlerfassen hat, nach Maß⸗ gabe der durch die höheren Einnahmen gewährten Mütel jährlich auch b,. febbere Summen zu Wohl befördernden Anlagen und Verbesserungen zu verwenben.

Berlin, den 23. April 1845.

Der Finanz ⸗Minister. Flottwell.

). Einschließlich 85, 000 Rhlr. zu solchen Bauten, welche vorzugsweise zur Beschaffung von Arbeits verdienst für die Nothleidenden der Provinz Preußen angeordnet sind.

2) Cins e 179, 300 Rihlr. dachten Zwecke eingeleitet sind.

) Der von 1813 ab zur Besörderung des Eisenbahn⸗Baues ausge- gesetzte Fonds ist bestimmt: zu den Kosten der oberen Leitung des gesammien Eisenbahnwesens, besonders aber zur Deckung eines ciwaigen Ausfalles an den Zinsen des Anlage- Kapitals solcher Bahnen, bei welchen der Staat 335 pCt. Zinsen garaniirt hat. Was davon für jetzt nicht gebraucht wird, bleibt reservirt und wird zinsbar angelegt.

) Einschließlich 135, 700 Rihlr. zu Deichbauten in der Provinz Preu-= ßen, und 1090,99 Rihlr. zur Anschaffung von , und Kartoffeln, so wie zu sonstigen Unierstützungen für die Nothicidenden in derseiben

Provinz.

zu Bauten, welche zu dem ad 3 ge-

folchen, das allgemeine

t

1845.

Landtags Angelegenheiten. Provinz Posen.

1

stehen solle.

ö Da die Verwaltung der Sozietät provisorisch der Staats ⸗Be⸗ hörde übertragen ist und der Landia die Sozietät als ein ständisches e, n betrachtet, so hat der Aus chuß die Frage zur Entscheidung

gestellt, ob die Ueberweisung der Verwaltung an eine dische Behörde a g werden kus In Betracht, daß die ständische Verwaltung nicht billiger sein

werde, als die . welche gut or

zu ernennenbe stän⸗

de, a ĩ . anisirt sei und mancherlei Vor- theile mit sich ühre, beschließt die ersammlung, einen 2 der gedachten Art ür jetzt nicht zu formiren.

Hierauf wird über mehrere Petitionen in Bezug auf Wahrung der Ungbhän igkeit der Richter Bericht erstattet und vom Ausschusse ein Antrag dahin vorgeschlagen, ;

1) daß die Gesetz- vom 29. März 1844, betreffend das Diszipli⸗ nar- Verfahren gegen Beamte und das bei Pensionirung der⸗ selben zu beobachtende Verfahren, auf richterliche Beamte keine Anwendung finde, es rüqaͤsichtlich derselben vielmehr bei den früheren esetzlichen Vorschriften bewenbe; daß das Prinzip der Anciennetät bei Beförderung zu Ober⸗ Richtern streng aufrecht erhalten werde und die dem! hervor⸗ stechenden Verdiensie oder der ganz besonderen Befähigung zu gewährende Bevorzugung nur alf Allerhöchsten Spezial ⸗Befehl erfolgen dürfe, und endlich daß keinem Richter das mit seiner Stelle mäßige Gehalt vorenthalten werden dürfe.

Ein ritterschaftlicher Abgeordneter erklärt sich gegen diese Petition. Wenn angenommen werde, daß der Richter untadelhast sei, so müsse dasselbe auch von seinen Vorgesetzten angenommen werden, und er sehe keinen Grund, warum man den letzteren kein Vertrauen schenken sollte. Trete der Fall ein, baß ein Richter lein rechtlicher Mann sei, wohl aber sein Vorgesetzter, so wäre es schlimm, wenn die Entfer⸗ u des Ersteren erschwert werben sollte. Zur Widerlegung bieser Ansicht verliest der Referent eine dem Entwurfe der Petition bei⸗ gefügte Beantwortung der (dem Landtage von dem Königlichen Land⸗ tags Kommissarius ert g kurzen Beleuchtung der Simon chen i . die preußischen Richter und die Gesetze vom 29. rz 1844. Der Inhaber einer Viril⸗Stimme hält die Unabhängigkeit des Richterstandes für durchaus nothwendig. Ein ädtischer Ab- ßeordneter, um sehn Ansicht als Rechtsverständiger n. ist nicht der Meinung, da die Absicht vorgewaitet habe, durch die Geseße vom 29. März 1814 die Unabhängigleit der Richter zu beeinträchtigen. Es wäre aber gut gewesen, wenn diese Gesetze vor ihrem Erschemen alle Stadien durchlaufen hätten, weil bann alle Bedenken hätten er⸗ wogen werden können. Was die durch diese Gesetze hervorgerufenen Veränderungen in der bisherigen Gesetzgebung betreffe, so habe bis⸗ her als Regel gegolten,

daß ein Richter nur durch Erkenntniß des ordentlichen Richters ab⸗

gesetzt werden könne, und nur in bestimmten Fällen sei dies Recht dem Könige vorbehalten gewesen. Wenn dieses Recht auf den Minister übergegangen sei, so liege

3) verbundene etats⸗

er.

Königliches Opernhaus.

Dlle. Löwe beendigte gestern, am 22. April, den Cyllus ihrer Gast— uslellöungen durch die zu ihrem Benefiz gewaͤhlte Wiederholung des schwarzen Dom ino“. Die Wahl kann jebenfasls eine gluͤckliche nannt werden, da die Rolle der Angela ohne Zweifel zu denen gehört, welchen Dlle. Löwe ihr schönes Talent von der vortheilhaftesten Seite gen lann. Wir wüßten leine Oper, welche so sehr dazu gemacht wäre, c die Eigenthümlichteit ihres Gesanges und ihres Spiels getragen und soben zu werden, und wenn wir auch zugeben müßten, daß die TLinti⸗ amoregu, für welche diese Partie, in der wir sie wiederholt zu n Helegenheit hatten, ursprün lich geschrieben ward, im Gesange swöeise noh Augsgezeichneteres jeistet, fo würden wir doch nicht an=

mn unstrer deutschen Sängerin in Bezug auf das Spiel und die ganze ahnung des Charalters den Vorzug einzuräumen. Äuͤch war das Saus, achtet des schönen Fruͤhlingswetlers, welches so sehr ins Freie lockt,

fü. Die Rüierzßöchten und Höchsten Herischaflen! beehren bie Ker? lung mit Ihrer Gegenwart. Dlle. Löwe, mit lautem Beifall empfan⸗

Atte sich desselben wahrend der ganzen Dauer der Vorstellung im reich⸗ aße zi erfreuen und wurde am Schluß suͤrmisch hervorgerufen. Ein mn der schönßen Frühlingsbsumen und zahlreiche Kränze Überschütteten tinem Augenblicke aus allen Räumen des Hauses die Bühne, und unter aushisichem Beifallsruf wurde wiederholt der lebhafte Wunsch jaut, daß J eidende noch ferner zu den Unsrigen gehören möge, jedenfalls der a ner, für die Theilnahme und die che nun, mit welcher das Dlisum die herrlichen Darstellungen dieser ausgezeichneten Künstlerin ver=

igt hai.

nen besonderen Reig bekam die gestrige Vorstellnng noch dadurch, eg Hog uet⸗Peßris zwischen dem eisten und zwelten, so wie dem * und dritten Alt der Oper, mit Mav. Bine zwei Pas ausführte, nn lauschendsten Beifall fanden. Leider nahm Pert Ho guet, wel⸗ ä mne Engagements dei der großen Qper zu Paris, wie wir höten, in e en Tagen dorthin zurückrufen, fur jet hiermit auch schon wieder ) von unserem Publitum, welches dies um so mehr bedauern durfte, a g' gorübergehende Erscheinung diefes ausgezeichneten Künstlers den 24 ihn auf längere Zeit, wo möglich ganz den Unsrigen zu nennen, n nl lebhafter gemacht zu haben scheint. Herr an ist in der Luan, sehr angenehme, wir möchten fasf sagen sicblich Erscheinung. „lden und (ragte, t und Kraft der Bewegungen, so wie fn i. ng und Verwendung seiner Mintel, stehen ihm rm, zu Geböie, und dies sind eben bie Bedingungen, unter

fh der Tan aus der Sphäre det Gewöhnlichen in den Bereich

der Kunst, von der niederen Stufe materieller Fertigkeit und Verzerrung zu sener Schönheit und Anmuth erheben fann, welche immer selbst einen hohen geistigen Genuß zu gewähren im Stande sind. Herr Hoguet, wie es scheint, noch sehr jung, darf in dieser Beziehung gewiß den Ausgezeichneisten seines Faches beigezählt werden, und die An⸗ eilennung, welche er hier gefunden hat, mag ihm zur Ermunterun dienen, auf der Bahn, die er mit so viel Glück beiteten hat, rüstig fortzuschreiten. Wiederholt mit dem rauschendsten Beifalle belohnt, wurde er am Ende des . Pas mit Jubel y,, und empfing nochmals im lebhaftesten pplaus den wohlverdienten Lohn seiner schönen Leistungen.

Königsstädtisches Theater. „Norma“. Gastspiel der Donna Montenegro.

In unsere seit geraumer Zeit stagnirende Oper ist Leben, eine Sän⸗ in von Nuf und Bedeutung ihr zu Hülfe gekommen. Es ist Donna Antonia Montenegro aus Cadiy, die Gatnn des larlistischen Generals de Carmen Montenegro, jetzt aber, nachdem dieser durch bie Kriege stür ne aus seinem Vaterlande verschlagen, eine Priesterin dersenigen Kunst, die sie früher nur zu ihrem Vergnügen geübt. Von ihren Ersolgen in Italien, ngmentlich als erste Sängerin im Teatro della Scala zu Mailand, sst auch bis zu ung Nühmliches gedrungen. Die ,, im Publitum, das sich wiederum zahlreich eingefunden hatte, war nicht ger ng, als sie am 21. April zum ersten Mal auftrat, und zwar in einer Rolle, weiche vor kurzem durch eine Künstlerin erster Größe häufig und in schwer erre chbarer Vollendung egeben worden, nämlich als Norma. Es waͤre indeß unpassend, hick ergleichungen anstellen zu wollen: ein seder Künstser faßt feine Auf⸗ gab ins Auge und führt sie je nach seinen individucken Ansichten darüber und je nach dem Maß der ihm gewordenen RPiintei aus. Sind jene nur aus dem künstlerischen Standpundte aufg fn und letztere über⸗ haupt in genügender Fülle vorhanden, so hat die Kritn die Erscheinung an und für sich betrachten, nicht aber nach Analogieen zu verfahren. Und aus diesem Standpunlte soll und muß Donna n. als eine anz vortreffliche Norma die verdiente Anerkennung und Würdigung finden. g ihrem Auftreten begrüßt, machte sie durch den Abdel der alen und den lebendigen Ausdruck der feingeschnitzenen Gesichtszüge mit dem sprechen⸗ den dunkeln Auge sogleich eintn angenehmen Eindruck. In dem ersten Reritativ „Sediztose vocis, wo Bellini zeigt, wie Beachtung wenthes er in der pathetischen Dec lamaton zu leisten vermo 9 hatte man schon

au Gelegenheit, dei Umfang und die Ausbildung ihrer woßillingenden und den

vollen Ton rein ausgebenden Stimme bewundern zu können, indem sie be—⸗ sonders bei der schwierigen Stelle E insranta cada“ und bei bem hinge . R„bace wintimon die Gegensätze von Kraftfülle und Zartheit n wahrhast künstlerischen Formen auschaulich machte. Von da ab besieht die ganze Partie der Norma aus scharfen Konnasten in noch größerein Maßstab; daher die Schwierigkeit, für dieselbe eine genügende Darstellerin aufzufinden. In der Hymne „Casta diva che jn argenti', die immer schöner zu werden scheint, je öfter man sie hört, ist Norma die fromme, den Himmel anrufende Vestalin; in der darauf folgenden Arie „Ah! bello me riturna“ die zärtliche und anlockende Geliebte; beim Hhereinführen der Kinder eine unheimliche Sünderin; im Duett mit Adalgisa die Trost und Beruhigung zusprechende, in fremdem Scelenglück das ihrige wiederfindende Freundln; im ersten Terzeit das von 52 gestachelte Weib; am Lager der Kinder Medea; dann wieder der edelsten Nesignation hin-⸗ gegeben; nachher hoffend, dann der Rache und des vohnes voll; endlich den freiwilligen Tod wählend, um ihren inneren Leiden zu entkommen und in fen von ihren Seelenschmerzen zu finden. Von der Rascrei einer Furie bis zu dem Lallen eines Kindes, das die Füße des Vaters umllammert und um Segen fleht; von dem Hohnge⸗. lächter eines extasirten Weibes (Gia mi pasco) bis zu dem Ausdruck hoch⸗ herzigen Aufopferungsmuthes (Qual cor tradisti) müssen die grellsten Er⸗ freme durch das Medium der Kunst in Spiel und Gesang vermistelt werden. In beider Hinsicht ercellirte Vonna Montenegro fo, baß das Publikum, bald gerührt, bald ergriffen, ihr den ganzen Abend mit dem lauten Ausdruck der innigsten Theilnahme folgie, der ein ursächlicher, kein gemachter war und die Gebende wie die Nehmenden gleich ehrte. Hinsichtlich des Gesanges dürste sie bei dem parenthesirten Ausruf: h! rimembranza! co suĩ . Cosi rapita al sol mirarlo in volto

Vorzügliches, überhaupt aber in den beiden Duetten mit Adalgisa, auch was das Spiel betrifft, wenn sie vor der jungen gallischen Novije ihre inneren Gefühle zu verbergen sucht, das Beste des Äbends geleistet haben. Nach jeder Nummer mit Beifall überschünet, mußte sie die Steile: „Si, sine all- ure. es treme“ wiederholen und wurde zweimal gerufen. De caeteris nil nisi silentium.

Herr Reußler, vom Stadttheater zu Aachen, ist, nachdem er am 12. April in der „Reise auf gemeinschaftliche Kosten“ als Brennicke und in der Kohebueschen Posse „die Serclenwanderung“ (einem Verlleidungs stich als Pfifferling sein fomisches Talent von achlungewerther Seite gezeigt,

ngagirt worden. u.˖

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