tion dem unter harter Arbeit fast erliegenden englischen Volle statt der in 1 und Wohlleben schwelgenden protestantischen Geist⸗ lichkeit in Irland aufbürden. 5
Sir NR. Pegel erhob sich hierauf, um die Gereiztheit der Par= teien durch eine Zurücführung der Frage von der Pariei⸗Diokussson auf die wahren Motive derselben zu beschwichtigen. Er gab noch einmal zu, daß die Bill ohne die Unterstützung der Liberalen verloren, und daß es möglicherweise besser gewesen wäre, wenn dieselbe ein Whig-⸗Ministerium zum Urheber del ) hätte, zugleich aber berief er sich darauf, daß er die Grundzüge der Bill nie verheimlicht, daß er insbesondere nienials zu der Vermuthung Veranlassung gegeben habe, als könne er geneigt sein, die Dotalion für Maynooth auf den protestantischen Kirchen ⸗ Fonds anzuweisen. Daß nicht Furcht vor O'Connell die Maßregel veranlaßt, gehe schon daraus hervor, daß sie erst, nachdem O'Connell angeklagt und verurtheilt worden, vorgebracht sei. Uebrigens, was man auch von der Inlon- sequenz des . sagen möge, so dürse man nicht vergessen, daß er (Sir R. Peeh wenigstens niemals die jährliche Bewilligung von 90090 Pfd. St. für Maynooth verweigert habe, und daß es sich jetzt einzig und allein darum handle, diese Bewilligung in zweckmaßi⸗ ger Weise zu vermehren. Nach einer scharfen Rüge über den wieder= holten Angriff Macaulay's auf das Ministerium, den er „als der Stellung Macaulgy's in dem Hause vollkommen unwürdig“ bezeich⸗ nete, machte der Minister bemerklich, daß gerade, weil die Maynooth⸗ Bill einem freiwilligen Entschlusse des Ministeriums ihren Ursprung verdanke, dieselbe eine so günstige Aufnahme in Irland gefunden, und widerlegte die Behauptung, daß die Drohung Polk's auf das Mini- sterium Einfluß geübt habe. .
Endlich nahm der Premier⸗Minister noch Veranlassung, vor dem Versuche zu warnen, die heterogenen Parteien des Hauses zur Oppo ˖ sition gegen das Kabinet vereinen zu wollen, ein Versuch, den Herr Law (Bruder Lord Ellenborough's und Ulira-Tory) durch die An- nahme des Wardschen Amendements gemacht hatte und den der Mi⸗ nister als keiner Partei nützlich darlegie. Schließlich forderte er noch alle diejenigen auf, welche die vorliegende Maßregel für nothwendig, wenn auch nicht in allen Theilen annehmbar, halten, daß sie die Bill nicht aus einseitigen Rücksichten stürzen, sondern, was sie gegen das Ministerium vorzubringen hätten, nach Annahme der Bill in einem bestimmten Antrage vorbringen möchten. = „Nachdem Lord John Russell noch erklärt hatte, daß er zwar für den Antrag des Herrn Ward stimme, aber jedes andere Amen⸗ dement, welches auf die Vereitelung der Bill hinziele, bekämpfen werde, wurde die Debatte vertagt. Die z et un in der heutigen Sitzung bot wenig Interesse, da die Haupt⸗Redner bereits gesprochen hatten. Lord Palmerston erhob sich gegen das Ende der Sitzung, um im Sinne Lord John Russell's sich auszusprechen, da er es suͤr seine Pflicht halte, dahin zu wirken, daß die vorliegende Bill zum Gesetz erhoben werde. Zugleich sprach er seine Ueberzeugung aus, daß eine Reform der herrschenden Kirche in Irland nicht länger auf⸗ geschoben werden könne. Nach einigen Worten des Krie gs⸗Ministers r die Abstimmung und Vertagung der Diskussion über die Be⸗ stimmungen der Bill im General⸗Comité auf den nächsten Tag.
Lord John Russell wird am 28sten die Lage der arbeltenden Klassen zum Gegenstand eines Antrags machen.
London, 25. April. Sir R. Peel wird heute dem Unter— hause seinen Plan über die Reform der Banken in Schottland vor= legen. Eine Deputation dieser Banken hatte gestern eine Unterredung u dem Premier ⸗Minister, um denselben zu veranlassen, von der Maßregel abzustehen. Eine zahlreich besuchte Versammlung schotti⸗ scher Edelleute hatte heute gleichfalls den Zweck sich jeder Aenderung zu widersetzen.
Lord Melbourne befindet sich auf dem Wege ber Besserung; er hat außer an den Folgen seines Unfalles neuerdings stark an' 'der Gicht gelitten.
e el ieutenant Graf Catheart ist zum Ober⸗Befehlshaber der Truppen im britischen Nord-Amerika ernannt worden und begiebt sich in kurzem auf seinen Posten.
Der Herzog von Marlborough hat seinen Sohn, den Marquis von Blandford, der den von dem Herzoge gänzlich abhängigen Wahl⸗ flecken Woodstock repräsentirte, veranlaßt, aus dem Unterhause aus⸗ zutreten, weil er gegen seines Vaters Willen für die zweite Verlesung der Maynooth⸗Bill gestimmt hat.
Vorgestern liefen zwei eiserne Dampf- Fregatten in Liverpool vom Stapel; die eine dort gebaute, „der hren f Adler“, ist, wie es heißt, für Se. Majestät den König von Preußen, die andere, „Wladimir“, für Se. Majestät den Kur von Rußland bestimmt.
Selg ien.
Ft Brüssel, 26. April. Sie haben schon vor einigen Tagen aus den Blättern gesehen, daß das Gesetz über die Organisation der Armer nach dem Friedensfuße mit 57 gegen 18 Stimmen von der Repräsentanten Kammer angenommen sst. Das Nesultat ist den Wünschen des Kriegs⸗Minisiers und der Freunde einer angemessenen Landesbewaffnung gemäß. Mann angeseßt, während die Cadres für den großen Kriegsfuß 0, 000 Mann bu en Das Militair⸗Budget wird sich demnach auf 29 Mil⸗ lionen Francs belaufen. Das Nesuͤltat der gegenwärtigen Diskussion beweist, daß seit zwei Jahren eine bedeutende Aenderung in den An⸗ sichten bei der großen Mehrzahl der Deputirten vorgegangen ist. Nicht als wenn die Furcht vor einem Kriege größer geworden wäre, oder als wenn im Innern Unruhen drohten, wodon nicht das geringste Symptom vorhanden ist; es ist vielmehr die Meinungs⸗ Aenderung allein den richtigeren Ansichten zuzuschreiben, die sich über das Wesen der Belgien von den Mächten zuerkannten Neutralität verbrei⸗ tet haben. Man hat sich durch die zahlreichen Beispiele der Geschichte belehren lassen, daß eine Neutralität nur dann respekl⸗ tirt wird, wenn sie sich auf eine mit den Kräften des Landes über⸗ einstimmende bewaffnete Macht stützt. Vor einigen Jahren war es besonders die katholische Majoritat, welche hartnäckig eine Reduction der Armee verlangte. Der damalige Kriegs- Minister, de Liem, der in dieselbe nicht einwilligen wollte, mußte seine Entlassung nehmen.
Jetzt hat sich die Mehrheit der latholischen Deputirten für das frü⸗
her von ihnen verworfene System ausgesprochen. — Die Frage hin⸗ sichtlich der Schleifung der Festungen an der französischen Gränze ist, wie wir schon früher berichteten, ungelöst beseitigt worden. Der Minister des Innern bezeichnete es als eine Unvorsichtigkeit, auf der Lösung dieser Frage zu bestehen; e e, scheint sich mit der Hoffnung zu tragen, daß man sie nicht zur chleifung aller dieser Festungen nöthigen wird. Einige wirb man wohl verfallen lassen, die anderen jedoch in gutem Stande zu halten wünschen. Pie Jour- nale berichteten neulich, daß die Gesandten mehrerer großen Höfe eine neue Konferenz in London über diese hier angeregte Frage gehabt hätten. Von den daselbst ausgesprochenen Ansichten hat nichts ver⸗ lautet. Man behauptet hier jedoch verschiedentlich, daß jetz. die fran⸗ zösische Regierung auch die Schleifung der Festungen wünsche, wäh⸗ rend diese Forderung in den ersten Jahren nach der Revolution nur von den anderen in der londoner Konferenz repräsentirten Mächten gemacht war. Das französssche Kabine halte el in den Kam⸗ mern diese Schleisung als rine Konzession zu seinen Gunsten darge⸗
Der Friedensfuß bleibt auf 29 — 36, 000
62 stellt. Man erinnert sich noch der kleinen Komödie, die damals das französische Ministerium spielie, während es sich hernach durch die Bekanntmachung des Proiokolls herausstellte, daß Frankreich gar nicht zur Berathung gezogen worden war. Die Entscheidung hängt auch jetzt vor Allem von den Mächten ab, die das Schleifungs Protokoll unterzeich= net und gegen welche sich Belgien durch den Friedens⸗Traktat ver⸗
Vollziehung dieses Beschlusses haben, möchten wir bezweiseln, ohne uns jedoch hierüber ein sachverständiges Urtheil anzumaßen. .
Die Kammer hat jetzt die Diskussion der neuen Projeklte der Eisenbahnen begonnen, die, mit Vorbehalt von zweien, Privat- Ge⸗ sellschaften konzedirt werden sollen. Der Digkussion der Kammer sind bereits 7 Projelte vorgelegt: für die Eisenbahn von Lüttich nach Namur, von Alf nach Termonde, von Mons nach Monage (Berüh⸗ rungspunkt mit der Staats⸗Eisenbahn nach Charleroy), von Löwen nach Jemappe gwischen Namur und Charleroy), von Ypern nach Courtray, von . nach Tournay und von St. Trond nach Has⸗ selt. Die Länge dieser Eisenbahnen beträgt, mit Einschluß der kurz vorher konzedirten, die Sambre und Maag verbindenden Eisenbahn, 1223 Kilom., ist also fast der Länge der jeßigen Staats- Eisenbahnen gleich; der Kosten⸗Anschlag ist auf 101, Mill. berechnet. Der Eisen bedarf wird 13 Mill. Fr. betragen. Die Eisenfabriken sehen also im Lande selbst eine reiche Consumtion vor sich. Von den genannten Eisenbahnen wird die Regierung nur die von St. Trond nach Hasselt ausführen, behält sich jedoch vor, noch genauer zu untersuchen, ob es nicht im Interesse des Staates ist, die Eisenbahn von Jurbise nach Tournay ebenfalls auszuführen. Ein Blick auf die Karte sollte nach unserer Ansicht dieses Interesse darthun. Es ist dies die geradeste Verbindung von Brüssel vermittelst der bedeutenden zwischenliegenden belgischen Städte Ath, Leuze, Tournay mit Lille, der größten fran⸗ zösischen Gränzstadt; gerade eine so wichtige Bahn sollte, wenn man dazu bedenkt, daß Tournay eine Festung ist, nach dem bis jetzt an⸗ genommenen und so glücklich ausgeführten Systeme nicht einer Pri⸗ vatgesellschaft ldelsasff werden. Mehrere Gesellschaften bilden sich noch gegenwärtig für andere Bahnen, worunter die Bahn von Ant- werpen über Breda nach Rotterdam die nüßzlichste sein und einem wahren Bedürfnisse entsprechen wird. Ein anderes Projekt einer Bahn von Namur nach Luxemburg über Arlon dürfte wohl schwerlich Actio⸗ naire finden, da die Communication auf dieser Straße, bis jetzt wenig⸗ stens, höchst gering gewesen ist und die Bahn selbst in den Ardennen eine größeren Kostenaufwand erheischt. Freilich würde die Bahn, mit der Rhein-Bayerischen verbunden, wie es die Ab icht ist, den kürzesten Weg nach Wiesbaden, Straßburg und der Sch weiz bilden und könnte dadurch bedeutender werden. ;
Alle großen Stadt⸗Behörden des Landes haben jetzt gegen den unglücklichen Gesetzantrag der 21 Deputirten über die Erhoͤhüng des Korn⸗Einfuhrzolls petitionirt, und man darf erwarten, daß der An⸗= trag, welcher die Manufaftur⸗Industrie ruiniren und unsägliches Elend über die arbeitenden Klassen bringen würde, verworfen werden wird.
Seit drei Tagen wird bier vor der Zuchtpolizei der Prozeß der drei katholischen Geistlichen von Boilsfort und Auderghem (in der Nähe von Brüssel) geführt, welche in ihren Predigten hestige Aus⸗ fälle gegen den Gemeinderath gemacht hatten, weil derfelbe einen Theil des gutwillig gemachten Gehaltzuschusses gestrichen hatte. Es war früher nur ein Geistlicher für die beiden kleinen Gemeinden ge⸗ wesen, nachher aber noch zwei gegen den Wunsch der Gemeinde hinzugekommen. Der Prozeß wird wahrscheinlich heute beendigt wer⸗= den. Wir werden nach dem Urtheilsspruche auf einige Einzefnheiten zurückkommen. ꝛ i.
Schweiz.
Kanton Luzern. Der (gestern erwähnte) Vertrag, den die Abgeordneten der luzerner Regierung mit den Beauftragten der bei der Freischaaren⸗-Angelegenheit am meisten beauftragten Kantone ab= geschlossen haben, lautem folgendermaßen: — .
„gwischen den Herren Regierungs⸗-Raih Kost und Regierungs Rath Paper von Luzern, als Abgeorbneten der Regierung des Käntons Luzern, einerseits und den Herren Regierungs⸗Rath Aubry und Landammann Blösch aus dem Kanton Bern, Regierungs⸗Rath Reinert aus dem Kanton Solo thurn, Dr. J. Gutzwyler aus dem Kanton Basellandschaft, Landrath, Karl Biodbeck, Fabrilant aus dem Kanton Basellandschaft, Oberrichter Hürner und Gottlieb Jäger, Präsident des Großen Raths, aus dem Kanion Aargau, Namens der Angehörigen ihrer Kantone, die an den Ereignissen vom 8. Dezember 1844 oder an denjenigen vom 31. März, 1. und 2. April 1815 theilgenommen haben, — andererseits, ist unter gefälliger Vermittelung des Herrn Landammann Näff als eidgenössischen RNepräfentanten und unte; Voibehalt der Gutheißung durch den Großen Rath des Kantons Luzern und unter Vorbehalt der Beibringung der ausbedungenen Garantie nach stehender Vertrag abgeschlossen worden: 1) Der Kanton. Luzern ertheilt sämmtlichen Angehörigen aller schweizerischen Kantone, die nicht im Kanton Luzern das Bürgerrecht besißen, wegen ihrer Theilnahme an den Ereignissen vom 8. Dezember 1814 und 31. März, 1. und 2. April i8 15 vollstãndige Amnestie, sowohl hinsichtlich der Strafe als hinsichtlich der Kostenvergütung. 2) Dagegen soll für benannte Theilnehmer und insbesondere für die Ge⸗ fangenen eine Auslösungs⸗ Summe von 350, 000 Fr. an den Kanton Luzern bezahlt werden, für welche Zahlung die Kontrahenten die erforderliche Ga⸗ rantse auszuwirlen sich bemühen werden. 3) Obige Summe ist nach der Zahl der Gefangenen, wobei jedoch, um den beabsichtigten Zweck zu errei= chen, auf die Kräfte der Kantone billige Rüchsicht genommen werden mußte, in folgender Weise auf die Kantone vertheilt worden:
Für die Angehörigen des Kanton Bein 70000 Schw. Fr.
. v v Solothurn ...... 20, 000 v Baselland Aargau
* 9 2 ) D )
Der übrigen Kantone
4) Da wesend
Summa 350, 000 Schw. Fr. für die Gefangenen der übrigen Kantone feine Repräsentanien an⸗ waren, so übernahmen die anwesenden Kontrahenten bie Ver flich⸗ tung, bei dem betreffenden Kantone für Beibringung der für die Gefange⸗ nen ausgemittelten Summe sich zu verwenden, so daß sie für diesen Betrag, insoweit er nicht beigebracht werden lönnte, nach Verhältniß der auf ihren Kanton selbst fallenden Summe garantiren. 5) Beidseitige Kontrahenten werden sich bei ihren Kantons Regierungen dafür verwenden, daß die hehe Tagsatzung aus dem eidgenössischen Kriegssonds diejenigen Kossen bestreite, die der Kanten Luzern an die Truppen der aufgemahnten Kantone nach dem tidgenössischen Besoldungsfuße bätte bezahlen! müffen, die sich anna hernd auf die Summe von 136 — 1560 000 Fr. belaufen mögen. 6) Sollte gegen Erwarten bei der hohen Tagsatzung die Bercimwilligteit zur Ueber= nahme dieser Kosten nicht gefunden werden, so soll es Gegenstand neuer Unterhandlung werden, dirse Kosten auf sämmtliche Kantone zu ver⸗= legen; 7) Sobald die Gutheißung dieses Voꝛrlommnisses durch den Gro⸗ ßen Rath des Kantons Luzern ertheilt und sür die Gefangenen eines Kan⸗ tons die Zahlung oder genügende leistet wird, sollen die betreffenden Gefangenen sogleich entlassen und über die Gränze geleitet werden. 8) Von nun an soll aber die Regierung von Luzern über , einzelner Gefangener gegen Bezahlung keine Ver⸗ träge mehr abschließen und die Freilassung überhaupt nur im Ein verständ. niß mit dem rn Kanton oder Gaͤranten cinzrelen lassen. 9) Die Abgeordneten der Regierung von Luzern übernehmen die Verpflichtung, die Zustimmung ihrer Koömmitienten beförderfich einzuholen und den bent ffen den Kantons- Regierungen davon Kenniniß zu geben, so wie hinwie der die übrigen Kontrahenten sich bemühen werden, auch von ihrer Seite die Ga⸗ rantie sür pünktliche Vollziehung gegenwärtigen Vertrages beizubringen. Sollte bis zum 1. Mal die Rasistcasson dez 8 Rathes von Luzern schon erselgl sein, die Zustimmung aber sür die Gefangenen eines Kantons noch auebiesben, so ist vie Regierung von Luzem rm chtigt, vom 1. Mai
Garantie der ausgemittelten Summe ge⸗
an bis zum Tage, an welchem Zahlung oder genügende Garantie ach
wird, für jeden 4 ein Taggeld von I Fr. außer der aug M
ten Auslösungs-⸗ Summe in , . zu bringen, um dadurch 5 *
geren Verhaftungeskosten zu bestreiten. Euzern, den 23. April 181 .* ( Folgen die Unterschriften.) ᷣ
Der obenstehende Vertrag wird dem zum 26. April inen.
pflichtet hat. Ob aber jetzt noch diese Mächte ein Intereffe an ber nen Großen Rath zur Genehmigung vorgelegt werden.
— Handels und Ggörsen - Nachrichten.
Berlin, 30. April. Durch vielseitige Verläufe, welche pr. ulla
disponirt bůicben, drückten sich die Course der meisten Aciien m d
. und konnten sich auch am Schluß der Börse nicht nun erholen.
Berlin, 30. April. Von bem weitverbreiteten NRuse unserer qt
zucht haben wir einen neuen erfreulichen Beweis zu berichien. Diess ii
ist hier eine Partie Zuchtschase über Hamburg nach London eingeschl 6. a, 4543 sgsen sind zur Veredlung der . 6 Diese werthvollen Thiere hat Herr . (früher auf Vandir meuisuj aus der rühmlich bekannten Mögliner Heerde angelaust.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 26. April. Niederl. virkl. Sch. 64§. 65. .. hb Spas. 4 396 do. — Tas. — Ausg. —. Eiual. —. 2 Sch. —. Fol. — . Qesterr. — 4496 Russ. Hope 94
Antwerpen, 25. April. Zinsl. —. Neue Aul. M.
FErauk furt a. M., z7. April, 66 net. 11535 6. henk - Nein] 2023 hayr. Nank- Actiee —. liope 923 G6. Stiegl. 913 6. lac lin Polo. 300 FI. 96 B. 40. 60 FI. 965 nr. d0. 200 EFI. — . knen, enen 1, Nuss. 6
London, 25. April. Cons. 376 983. nkelg. Reue Anl. 30] sive 73. Aus. 8c. 1785. 2396 Moll. 63. 69h do. — Nene a Engl. Russ. II63. Bras. 88. ChilGi gd. Colummb.. —. Mex. 376. Per 30
Faris, 25. April. S Rente dn cour. 119. 15. 9 Reute da cou. Gʒ b Wb Neepl. 102. 25. 69 Span. Reni, 40. Tas. 7
Wien, 26. April., 5 Mei. 1138. 430 1023. 396 78. 1650. Anl. de 1634 155. de 1830 13289 RNordb. 190. Mail. 1297. Livorn. 1245.
Hamburg, 28 April.
Nlanl. jc Gloggn. lin
—
Meteorologische Beobachtungen.
——
Nach einmal Re obachtung
Abends 10 up..
S336, a9“ ar. 4 14,87 R. 4 7, 17 n. 56 pCi. balbbheiter. bezogen. Sw. Sw. W. Wůrme wechsel hn
Wolke nausg ... . Sw. 10355 R. LTagesinittel: 336,12“ Far... 12,87 R... 4 5.6 R... 6 ci. 8.
Nachmitiags
1845. 29. April.
Lusidruck .... Lusiwirme ... Thanpunkt ... Huus isi tiĩg uug
Morgens 6 Uhse.
W, os“ Far.
4 8, 27 R.
5,77 n. S2 pcCi. halbheiter.
Quell wärme 7,0? 1.
Fluss wärme 1290 J Rodenwirme IV. Aus dnus tung ¶ mu Niederschlag .
Uönigliche Schauspiele. Donnerstag, 1. Mai. Im Opernhause. 52ste Abonnemun Votstellung: Das zugemauerte Fenster, Schauspiel in 4 Att, n Kotzebue. Hierauf: Der Schußgeist, Ballet in 2 Abth., in P. Taglioni. Musik von H. Schmidt. Anfang 6 Uhr. Billets zu dieser Porstellung sind in dem Billet-Verlause⸗ bim des Königl. , en zu den gewöhnlichen Preisen zu haben. reitag, 2. Mai. — gorsssse ; Das Blatt hat sich gewendet. Hierauf: Der gerade g
ist der beste. 7 Sonnabend, 3. Mai. Im Schauspielhause. 80 ste Abonnemenh Vorstellung: Herrmann und Dorothea. Hierauf: Der Plaßzregen
lurator. 4 ae e. paille. 2) Les pelites ni.
Im Konzertsaale: 1) La courte sères de la vie humaine. Sonntag, 4. Mai. Im Opernhause. 53ste Abonnemmt⸗ Vorstellung: Die Hugenotten. (Herr Erl, vom KKR. Hof⸗Opern⸗Theun zu Wien: Raoul de Nangis, als Gastrolle.) Anfang b6 Uhr. Billets zu dieser Vorstellung werden zu den erhöhten Opernhan= Preisen verkauft.
Schriftliche Billet⸗Meldungen zu dieser Vorstellung nimm in ich — les, Der Üiusschuß feht aus gnander, daß hierdurch anz
Königl. Haus⸗Polizei-⸗Inspetor Herr Tack im Opernh ause Freitag in
2. . i ) , und können alsdann die angenis⸗
nen Billets sofort oder spätestens bis Sonnabend, den 3. Maj, IM
tags 12 Uhr, im Opernhaus-Billet⸗Verkaufs-HBüreau in Engi enommen werden, nach welcher Zeit über die derartig resemim illets anderweit disponirt wird.
Königsstädtisches Theattr.
Donnerstag, 1. Mai. Mariette und Jeanneton, de gn
Heirath vor der Trommel. Vaudeville in 3 Aufzügen, von WB. . ; HVierauf: Köck und Guste, Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von W. frit
Freitag, 2 Mai. Muttersegen, oder: Die neue Fanchon. ü
Sonnabend, 3. Mai. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Luere
Borgia. Oper in 3 Alten. Musil von Donizetti. Sgr. mah de Carmen Montenegro, erste Sängerin des Theaters della zu Mailand: Lucrezia, als Gastrolle.)
Musik in der Garnison⸗Kirche. og
Am Mittwoch, den 7. Mal e, Nachmittggs 5 ,. Königliche Musil⸗Direltor Herr Julius Schneider die Gute haben, da n torium „die Schöpfung“ von Haydn zum Besten der in 2 * jahr durch Hochwasser Verunglückten in Ost⸗ und Westpreußen un Elbe und Saale aufzuführen. ö z Man
Die Soli haben die Königlichen Sängerinnen Fräulein 6 Burchardt und die Königlichen Saͤnger Herten Mannus, 3stzt 3 Bötticher, so wie die Ausführung der Chöre die Mitglieder des gu n schen Gesang-⸗Instituts übernommen, auch wird die Aufführung gn Königlichen Kapelle unter Leitung des Königlichen Konzertmeister Ries unterstützt werden. milie
. 9 10 Sgr. und Terte zu 25 Sgr. sind in den er,. Revier Polizei ⸗Büreaus, bei den Königlichen Haug - Polizei⸗Inspe . 1 Harte im Schauspielbause und Herrn a im Opernhause, dem ei. z mann Prätorius, Königestraße Nr. 69, und Herrn Gainison ⸗ Kü chardt, Neue Friedrichsstraße Nr. 46, zu haben. . siure üi
An den Kirchthüren, welche um 4 Ühr geöffnet werden, Veilauf statt. ;
Berlin, den 29. April 1845. 3.
Der Polizei · Präsident. von puttkam m er.
Verantwortlicher Nedacteur Dr. J. B. Zinkeisen.
Gedruckt in der Ded er schen Geheimen Ober. hosbuchdtut cn Beilas
Im Schauspielhause. 79oste Abonnent
6120.
—
Angelegen ale, mnchen
. in Vormundschasts en Rees und Duisburg.
n. Beriche. Son
handels- und Börsen⸗Na
Beilage zur Allgemei
nhalt.
eiten. Provinz Posen. (25ste Sitzung.
Pro vin 6 (2Z5ste Elan Glen elk 8 achen. = Feldposizei⸗Ordnun
— Abhülfe des Nothstandes der
e S 2 Anträge und Petitionen. ten. Leipzig. Messe.
für in⸗
Landtags · Angelegenheiten. Provinz Posen.
Posen, 1. April.
unt, in Veranlassung einer Petition, roßherzogthum
jner Bank für das
(265ste Sitzung.) Die Versammlung ein stimmig die Errichtung Posen als ein San an
nd genehmigt auf den Antrag des Ausschusses
h daß ein Comité,
) daß demnächst an
aus Mitgliedern des Landtages bestehe d, mit Ausarbeitung eines 9 J a hung anderer sachkundiger Personen
ntwurfs zum Statute unter Zuzie⸗
beschäftige;
des Königs Majestät die Bitte gerichtet
werde, die Erlaubniß zur Gründung einer Provinzial ⸗ Bank,
ähnlich der reorganisirten pommerschen Bank,
hierauf gelangt ein Antra
zu ertheilen. g auf Errichtung von Handelsgerichten
m Erörkerung. Der Augschuß erkennt das Bedürfniß solcher Ge⸗
chte an, da das bestehende gerichtliche
Verfahren durch seine vielen
simalitäten zu umständlich und zeitraubend sei, woruntet dringende gandelsgeschäfte litten, zumal die . lediglich von Rechts⸗
nständigen ergingen, welchen die Handelgver annt 29. Es sei daher wünschenswerth, n Stadt und namentlich in der Hauptstabt ] verschiedenartigsten m Wachtthum sei und die Frequenz der
der Handel mit den
ältnisse gewöhnlich nicht daß in jeder bedeuten⸗ des Großherzogthums, Waaren in fortwähren⸗ Wollmärkte zunehme, ein
is Rechtskundigen und Technikern zusammengesetztes Handelsgericht ichtet werde. Der Antragsieller, ein städtischer hi gebe dre rr! ⸗ꝛ einem weiteren Vortrage die Nothwendigkeit von Handelsgerichten ich, und zwei andere Abgeordnete, ein städtischer und ein ritterschast⸗
her, machen bemerklich, daß schon zur
gleichen Gerichte zum üllen. ich in Bromberg, und n Handelsgericht auch f eines lebhafteren cht blos Kaufleute, erden müßten, iht darauf ankomme, in
hiedenen Stände vertreten zu ndl, in Handelsgeschäften erfahrene er Streitigkeiten zu erhalten,
rständlich seien. — Die stten,
vorläufig in den Städten Posen,
tern und Sachkundigen zu lassen.
In Veranlassun r Landtag — in
ich fig
Leßterer verlangt ausdrücküich,
Handelsverkehrs erfreuten. sondern auch Produzenten zu Beisitzern gewählt wurde von drei Abgeordneten widersprochen, weil es
Herzoglich warschauschen Zeit wahren Besten des wn ,, eristirt daß ein solches Gericht
ein anderer ritterschaftlicher Ab eordneter, daß in Lissa errichtet werde, ef
beide Städte Der Ansicht, daß
den Handelsgerichten die Interessen der ver⸗ lassen, es ssch vielmehr led glich darum Männer zur Entscheidung sol⸗
welche den Richtern gewohnlich nicht Versammlung beschließt, Se. ajestät zu
Bromberg und Li
a aus Rich⸗ zusammengesetzte Handelsgeri
te einrichten
einer anderen Petition entscheidet sich sodann rwägung, daß die all umfangreiches Werk ses, das Bedür niß eines angemessenen dechselrechté aber sich als so dringend
emeine Gesetz⸗Reviston
herausstelle, daß damit
iglich auf die Beendigung der allgemeinen Gesetz-Revision ge⸗
artet werden könne — für einen Antrag
auf schleunige
. .
eputirten geschehe,
urch das n 6 ruhe auf welcher es heiße,
reisen gewählt,
ö Kreis⸗Deputirten erfahren aber die Kreis⸗
andräthe jetzt ern nz junge Referendarien seien, onal-Kenntniß im Kreise abgehe.
ll⸗ und Per
engem Zusammenhange mit der
. April 1829 stehe, wo
igen worden, für bi Finde obwalteten, erklärt der Ausschuß
nsehen der Kreis⸗Deputirten leide. einer Kabinets ⸗Ordre vom 13. daß, : sondern von der die Vertretung nicht durch Kreis- Deputirte stattfinden
Revision des Wechselrechis und Erlassung eines des— saligen zwedmäßigeren . ö f ! Ein ritterschafilicher Abgeorbneter hat vorgestellt, daß
eordn die Ver⸗ e in vielen Kreisen nicht durch die Kreis⸗
sondern durch Kommisfarien der fg wo⸗
Dieses Verfahren September 1839, Landräthe nicht von den Regierung ernannt seien,
wenn die
ee ll eie le ee Gi ehh. erflüssig geworden, durch ein solches Einsassen litten, weil die Stellvertreter ber welchen alle Da jene Ordre Suspensson des Gesetzes vom durch den Kreisen die Wahl der Landräthe ese Suspenston aber keine entscheidenden sich für Wiederherstellung
Ee Gesezes vom 29. April 1879 unb Aufhebung aller dersenigen
lestimmungen,
übe egnen, daß im alistzitte Kandidaten u nen Antrag dahin zu f
v welche aus ber Suspension nd. Der Tandtag beschließt, — um zugleich Stande der Ritiergutsbesitzer nicht ausreichend
desselben hervorgegangen dem möglichen Einwande
den Landrathsstellen zu finden seien —
ormiren,
dog den Kreis⸗Ständen des Großherzogthums das Recht wieder
berliehen werde,
zs sür eine Verbesserun ernten stimmen darin ü
die Landräthe aus ihrer Mitte ki ohne Beschränkung der Wahl auf den Stand
ehrere Tuchmacher- Gewerke haben um die Verwendung des Land-
zu wählen, und der Rittergute⸗
ihrer traurigen Verhältnisse gebeten. Die erein, wie der Verfall des in früherer Jeit
rovinz blühenden Tuchhandels und der Tuch⸗Fabrication vor⸗
lih darin feinen Grund habe, Prohibitiv⸗System j lossen habe, die Aufsuchung von Absatzwegen im Westen aber iM großen Hindernissen verknüpft sei, weil die Fabri anten der
genommene mat versch
daß das vom Auslande gegen Preußen die früheren Absatzwege fur das Tuch⸗
Provinz
frenz mit den westlichen irn. nicht aushalten könnten.
ndtag erklärt ) trag dahin, a naß ei Fandels⸗ Virtra let whnen mn dem Traktat er soll der
den T
j
anten berüchsichtig
chlag des Ansschusses, für
g mit Rußland nach , der Stipu⸗ é vom 3. Mai 1815 abgeschlossen werde.
auf den Vor
Berner so Königliche Landtage⸗Kommissarsus um seine Ver⸗ ) s dahin ersucht werden, uchmachern der üisse bis zur Hälfte des en der r,. Innung zu haften hatten, h gedachten Ve nr . aber vorzugsweise die
Provinz zu den Militair⸗ Lieferungen Werthe der Lieferungen, wofür die ewährt, bei
werden mögen.
Ie 3 iir Hafi her Abgeordneter hat in einer Petition die Un=
ra 1 Günern i .
o La sten srei sind, ae chulen besinden, r bittet, eine ge
ebracht, daß , , , m. welche auf ulen haben, von alten
während Rittergutsbesitzer, auf deren Bau und Brennholz u. dergl. gewähren
Schul ⸗ Abgaben ütern
sezliche Bestimmung zu erwirken,
Der are hir spricht sich für
Gerichte gestellt.
kleineren Tuch⸗
623
daß dergleichen Rittergutsbestßer in dem Maße,
von Ritt erghzern, wie die Pächter
zu den . i ange jogen werden.
Een Antrag aus, und die Versamm⸗ lung genehmigt denselben ohne Wider per gj ! .
Derselbe ritterschaftliche Abgeorbneie hat auf die verabscheuungs⸗ würdi e Sitte aufmerlsam gemacht, wonach mitunter die Brodbherren dem Gesinbe den Lohn nicht baar bezahlen, sondern ihm Anwei⸗ sungen auf den ru geben. Der Krüger zahle gewöhnlich nicht, sondern verabreiche da ür Getränke, und das Gesinde werde dem Laster des Trunks und allen schändlichen Folgen desselben zugesührt. Der Petent r diesem Verfahren durch ein Strafgesetz entgegengetreten. Der Ausschuß ist der Meinung, daß ein so unwürdiges Heng ern wohl nur in seltenen Fällen vorkommen möge. Sollte eg aber Dienstherren geben, die durch Habsucht sich zu demselben verleiten ließen und dadurch ihre Dienstboten demoralisirten, so werde fein Gesetz dem entgegen treten können. Die Berichtigung des Dienstlohns durch nige en. gen auf den Krüger sei ein Privat ⸗ Abkommen, und es hänge von dem Dienstboten ab, die Anweisung in Zahlung anzunehmen oder nicht. Es möchte endlich auch gegen die Würde der Slände ver⸗ stoßen, den vorliegenden Antrag zu unterstüßen, weil man dadurch zu erkennen gäbe, daß das geschilderte unwürdige und entehrende Verfahren ein allgemeines sei — Der Petent widerspricht der Be⸗ hauptung, daß ein Verfahren dieser Art nicht durch ein Gesetz verboten werden könne. Ein städtischer e ee, f. bestätigi aus eigener Wissen⸗ schaft das Vorhandensein des gerügten Mißbrauchs. Allerdings stehe es in dem Willen des Gesindes, Anweisungen auf den Krüger an Zahlungs⸗ statt anzunehmen; allein man müsse das Verhältniß des Dienstboten
zum Dienstherrn berücsichtigen; gewöhnlich bleibe dem . nichts
übrig, als die Anweisungen anzunehmen. batte nimmt der Petent seinen Antrag in der Voraussetzung zurück, daß derselbe bei der Berathung einer anderen Petition, betreffend die Schulden für Getränke, seine Erledigung finden werde.
Ein ritterschaftlicher Abgeordneter hat ferner auf den Umstand aufmerksam gemacht, daß Dien stleute und Tagelöhner, die einen eigenen Hausstand bilden, wenn sle aus einem Drte in den anderen ziehen, häufig an beiden Orten zu Kirchen- und Schulbau⸗ Kost en herangezogen werden. Er wünscht, daß dergleichen Personen, wenn sie sich legitimiren, schon zu Schul⸗ und Kirchenbauten beige⸗ tragen zu haben, fernerhin von dergleichen Lasten an ihrem neuen Wohnorte befreit bleiben, stellt aber, nach einer kurzen Debatte, seinen Antrag dahin,
Dienstleute und Tagelöhner von den Beiträgen und Lasten rück—
sichtlich der Neubauten von Kirchen und Schulen ganz zu befreien, weil dergleichen Personen ein Stimmrecht in den Kirchen und Schul⸗ gemeinden, wenn es ihnen auch zustehe, vermöge ihres Dienstverhält⸗ nisses nicht ausüben könnten. Die Versammlung nimmt diesen An- trag mit 33 gegen 9 Stimmen an.
Nhein⸗Provinz.
Koblenz, 16. März. (25ste Sitzung.) An der Tages- Ordnung ist die Proposition über die Stem pel- und Gerichts⸗ kosten in Vormundschafts⸗Sachen. Der Referent bemerkt: 4 Dem Gesetz⸗Entwurfe liegt eine wohlthätige Tendenz zum Grunde. Derselbe berüchsichtigt den Grundsatz, 4 minderjährige und geistes⸗ lranke Personen uͤberhaͤupt unter dem besonderen Schuße des Gesetzes stehen, ja unter einem besonderen Rechte, dessen Grundlage die Schwäche des jugendlichen Alters und der Zustand bildet, in welchem sich geisteskranke i n, besinden, die dadurch an der Erfüllung ihrer Michl oder an der Vertheidigung ihrer Rechte behindert sind. Alle diejenigen, welche nicht das geistige Vermögen haben, ihre An- gelegenheiten selbst oder allein zu verwalten, haben zufolge der Vor⸗ schrist unserer Gesetze entweder einen Vormund oder einen Kurator. Letztere verwalten aber einen Staate dienst, ein munus publicum. Die Bestimmung dieses Dienstes ist das . des Mündels, des Geisteskranken, innerhalb der Gränzen des Ge eßzes, welche auf die Beschüßzung dieser Personen gerichtet sind. So wie die Verhandlun⸗
en der Staats⸗Behörden unter sich vom Stempel befreit sind, eben 6 billig ist es mithin, diejenigen Verhandlungen, welche der Vormund der Minderjährigen, der ier n des Geisteskranken, im inneren Ge⸗ schäftsverkehr nicht umgehen kann, stempel⸗ und kostenfrei zu erklären. Während indessen die Bestimmung des §. 1. im vorliegenden Gesetz⸗ Entwurfe als eine billige, wohlchätige Maßregel anerkannt werden muß, enthält der 8. 2. wiederum Restrictionen derjenigen Wohlthat, welche das Gesetz spenden soll. Der Vormund, der Kurator sind, um alle Beeinträchtigungen der ihrem Schutze anvertrauten Personen zu beseitigen, theils an die Zustimmung des Familien⸗Raths gewiesen, theils unter die besondere Aufsicht und Kontrole der das Ober⸗ Vormundschaftsrecht des Staats wahrnehmenden vormundschaftlichen Verhandlungen der Vormünder und Kuratoren mit denselben sind nicht zu umgehen, und es erscheint daher billig, daß Bestallungen der Vormünder und Kuratoren, Ausfertigungen und Atteste ebenfalls stempel= und kostensrei sind. Tie Restrictionen, welche der S. 2. des Gesetz⸗Entwurfs enthält, machen die Anwendung des Gesetzes schwankend.“ Von diesen Motiven ausgehend und an der Aufstellung eines allgemeinen Grundsatzes unter Vermeidung jeder Kasuistik festhaltend, * der Ausschuß den Gesetz⸗ Entwurf in eine andere Fassung gebracht, welche von der Versammlung gebilligt wird. an vernimmt hierauf den Bericht über die Proposition wegen einer Feldpolizei⸗ Ordnung für die Kreise Rees um d Duisburg, und die Versamm ug erklärt sich ohne Widerspruch für den Vorschlag des Ausschusses, Se. Majestät zu bitten, die Feldpolizei⸗Ordnung für die bezeichneten Kreise noch nicht zu erlassen und der in dem Gutachten der Stände über den Eniwurf einer Feldpolizei⸗Ordnung für die Rhein⸗Pro vinz erwähnten Kommission vorab den Versuch zu überlassen, ein einziges, für die ganze Provinz geltendes Feldpolizei⸗Gesetz zu entwerfen, diesen Entwurf aber zeitig, durch den Druck vervielfältigt, zur öffrBNe ir nn zu bringen und dann dem nächsten Landtage vorlegen zu lassen.
Hierauf gelangt die Proposition in Bezug auf die Abhülfe des Noth standes der Winzer . Berathung, und der Landtag er- klärt sich mit mehr als zwei Drittel der Stimmen für die Vorschläge des Ausschusses, welche auf Beförderung des Ausrodent anerlannt schlechter Weinberge, beziehungsweise . Umänderung öder Lände⸗ reien in . erichtet sind.
Der achte dfn, erstattet Bericht über die Rechnungen und Etats der Provinzial-Anstalt zu Brauweiler und über die Vereinigung des Hebammen-Lehr-Instituts zu stöln mit dem dortigen Hospitale.
Koblenz, 17. März. (26ste Sitzun g. Es kommen die verschiedenen Anträge um Aufhebung der Klassen⸗Lotterie und der Spielbanken zur Berathung. Der Ausschuß stellt seinen Antrag dahin: Sr. Majestät den tiefgefühlten Dank für die Für=
— Nach einer kurzen De⸗
Preußischen Zeitung
Mittwoch den 30 en April Abends.
sorge auszusprechen, welche sich in den mit dem deutschen .
. w, , , , n, . allen deutschen gie, 2 * und gethan, it di ĩ
ke g. . 6 gethan, und mit diesem Danke bie
) binsichtig der Hahardspiele mit den Regierungen v und Holland Verhandlungen in h fes zu , , Hazarbspiel in Spaa ebenfalls aufhöre und in Holland eine Konzession dafür nicht ertheilt werden möge;
Y hinsichtlich der Staats⸗Lotterie zum Wohle der eigenen Völker und ganz Deutschlands bei dem deutschen Bunde die Aushebung aller Lotterieen im Bundes bereiche bewirken; bis dahin aber daß diese Maßregel ins Leben treten werde, für die Staat.; Lotterie, um sie den unbemittelten Klassen unzugänglich zu machen, eine Aenderung befehlen zu wollen, Y). daß künftig die Staats⸗ Lotterie auf eine einzige Klasse beschränkt werde; hh daß keine Umnterabtheilungen der Loose gestattet, vielmehr nur immer ganze Loose genommen werden können; C) daß das Kollektiren durchaus verboten und das Hausiren mit Lotierieloofen schwer verpönt, dagegen in der Hauptstadt eines jeden Regierungs⸗ Bezirks nur e n Lotterie⸗Comtoir geduldet werde, an' bas die r i sich dann wenden könnten, um ihre Loose zu be⸗ 1e en.
Hinsichts des Antrages zu 1. wird bemerkt, wie das Schaamgefühl des Rheinlandes, in der alten Kaiserstadt Aachen — an die so viele fromme Erinnerungen sich knüpften — bis heute noch eine privilegirte Spielbank bestehen zu sehen, durch die Betrachtung merklich gemildert werde, daß die Intraden dieses Spiels nicht gierigen Spekulanten, sondern wohlthätigen Zwecken zu⸗ gewendet würden, und daß, wenn nicht ein allgemelnes Verbot die Hazard⸗ Spiele in allen Bundeestaaten zugleich aushebe, die Abschaf⸗ fung des aachener Spiels jenen (den Spekulanten) die Vortheile wie⸗ der zuwenden würde, indem bereits eln Bund unter denselben ge⸗ schlossen worden, um bei Aufhebung der aachener Spielbank sofort in der benachbarten zum deutschen Bunde gehörigen Provinz Limburg (in dem Städtchen Vaele) eine neue Bank zu errichten, die dann viel verborgener und gewiß um so verderblicher sein würde. — Nach einer kurzen Hen ffn wird die Frage dahin formulirt:
Se. Majestät zu bitten, die sofortige Aufhebung der Staats- Lotte⸗
rie Allergnädigst zu befehlen, insofern aber 5 für den Augen-
blick noch wesentliche Hindernisse entgegenstehen möchten, alsdann diejenigen Modificationen darin eintreten zu lassen, welche in dem
Referate enthalten seien.
. Diese Frage wird mit mehr als 3
hierauf auch der Antrag des Aus schusses genommen.
Tie Stadt Trarbach hat ihr Gesuch in Betreff der Anlegung resp. Führung der Aachen⸗Mainzer Staats⸗Straße von Trarbach aus über Irmenach erneuert In Betracht der im Land⸗ tags-Abschiede von 1543 gegen dieses Gesuch enthaltenen bestimmten Entscheidung und da auch gegenwärtig keine weitere Motive dafür sprechen, wird der Antrag einstimmig abgelehnt.
Von Seiten der Städte Trier und Mechig ist die Verwendung des Landtages dafür in Anspruch genommen:
1) daß die beanspruchte Konzesston zu einer Eisenb ahn von Meß nach Saarbrücken, fo weit sie das preußische Gebiet berühren solle, nicht bewilligt, und
2) für den Fall, daß diese Eisenbahn dennoch bis führt werden sollte, ein Ausgangs-Zoll auf Kohlen, für den Centner, mindestens der Schiffsfracht gleichkommend, gelegt werden möchte.
Der Antrag des Ausschusses, welcher diesen Petitionen nicht ent⸗ spricht, wird mit großer Sfimmen⸗Mehrheit angenommen.
Einem Gesuche der Stadt Mayen in Betreff des Ausbaues der koblenz⸗lütticher Bezirksstraße von Brandweiher bis zum Markte in jener Stadt wird, da es anderweit für erledigt zu achten, leine weitere Folge gegeben. Dagegen beschließt die Versammlung, in Bezug auf ein Gesuch der Stadt Eo chem wegen Verbesserung ihrer Kommunalwe ge sich dahin zu verwenden:
1) daß der Weg von Cochem nach Kaisersesch in die Reihe der Bezirksstraßen aufgenommen,
2 der Stadt Cochem, unter der Verpflichtung, ein Viertel der Baukosten zuzuschießen, einstweilen ein zinsenfreier Vorschuß aus Staatsmitteln gewährt werde, dessen Rückerstattung demnächst nach Maßgabe der disponiblen oder durch ein Anlehen aufzu⸗ bringenden Mittel des Bezirksstraßen⸗Fonds zu erfolgen hätte.
Eben so wird ein Antrag: .
wegen Befreiung der Bürgermeisterei Wahlscheid im Sieg⸗Kreise
von dem geforderten Beitrage zu den Kosten des Brückenbau es über die AÄgger, für motivirt erkannt und befürwortet. Nicht minder tritt der Lanb— tag, in Veranlassung einer anderen Petition, dem Antrage des Aus⸗ schusses dahin bei, zu bitten, daß Se. Majestät Allergnädigst befehlen möge,
1) daß die drei Straßen von Goch nach Calcar, von Xanten nach Geldern und von Mörs nach Albeferk in die Reihe der Bez ir ko= Straßen aufgenommen,
2) daß den betreffenden Gemeinden zum Ausbau der zuerst gedach⸗ ten beiden Straßen die Prämie von 3000 Rthlr. i die Meile aus Staatsmitteln gezahlt,
3) denselben Gemeinden die Summe von 3000 Rthlr. für die Meile aus dem Bezirksstraßen⸗Baufonds ebenfalls gewährt werde, unter der Bedingung, daß die Gemeinden sich verpflich- ten, diese Straßen vollständig auszubauen.
Ein Abgeordneter der Städte hat die Aufnahme der Straßen von Euskirchen über Zülpich nach Düren und von Düren über Euslirchen und Rheinbach nach Sinzig in die Reihe der Staats oder Bezirksstraßen beantragt. Der Ausschuß will hier den Grund⸗ satz festhalten, daß keine neuen Straßensirecken in die Reihe der Be⸗ zirkostraßen aufgenommen werden, bevor nicht die älteren, bereits auf dem Etat een ausgebaut worden. Die Versammlung tritt dieser Ansicht einstimmig bei.
In Bezug auf ein Gesuch um Wiederaufnahme der Zülpicher Straße in die Reihe der Bezirksstraßen erklirt der Landlag sich für den Antrag des Ausschusses,
daß Se. Majestät geruhen möge, die Wiederaufnahme der alten Römerstraße von Köln auf Zülpich in die Reihe der Bezirksstraßen des Regierungs-Bezirks Kön zu befehlen und guch der von Zül= pich bis Kommern sortzusetzenden Straße die Qualität einer Be- zirkostraße zu verleihen. . !
Ein Antrag der Stände des Kreises Bitburg
wegen Abänderung der Richtung einer Stree der Köln⸗ Luxem-
burger Bezirksstraße und 6 ep shn, Gemein ·
den, welche ur Herstellung n ; ö bedarf , . K— und geht an den Ausschuß zurüc.
der Stimmen bejaht und wegen der Spielbanken an⸗
zur Gränze ge⸗
2