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gusertiens- Gebühr für den
m einer Zeile des Alg. 3 An eigers 2 Sgr.
M 121.
Inhalt.
Wugelegenheiten. Pro vi nz Schle sie n. (. 36e Sitzung)
chung über die im hirschberger — Provinz Posen.
Awtlicher Theil.
Petitionen und Anträge.
Inland. Berlin. Stand der Untersu Thale emdeckte geheime Verbindung. secration des Erzbischoss von Gnesen. . .
Dentsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Weser Schiff · fahrt. — Großherzogthum Baden. Schreiben aus Gotha. (Die Lebens⸗
Frankreich. Deputirten⸗ Kamm er. ten. — Paris. Rekrutirung. — Kommissions Kredit Forderungen. — Die Jesuite ben aus Paris. (Rammer-Arbeit
Großbritanien und Irland. ün ur Resorm des Bantwefens in Schottlan ofnachricht. — Streit der britischen
lolumbischen e Fung. — Schreiben aus
irländische Politst.)
Schweiz. Kanton Zürich. Bericht des eidgenössischen Kommissarius.
— Krrisschreiben des Vorortz. = H dung einer Bürgergarde. — Kanton Luzern — Kanton Aargau. Der Große Raih nach in eines Gesandten fü
Italien. Ro m.
ben aus Palermo. (Neue Dampfboot - Verhin
La Plata⸗ Staaten. Lon don.
ö ai ern Brasilien und Paraguay. n
ver r. und Marltbericht.)
Geistliche Musit im Dom. — Trier. Antiquarisches.
Amtlicher Theil.
St. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Legations-Rathe Siyt von Armin zu Rothen Adler ⸗Orden vierter Klasse; so wie dem b Konsistorial⸗, Militair⸗ und Bau⸗Kasse h
diener Rum mel, das Allgemeine
Den Kaufmann Leonhard
zu ernennen.
Die Wasserkünste im Garten
gesetzt werden:
An Sonn und Festtagen von 12 u sämmtliche Wasserfünste⸗ Dienstags u Uhr Nachmittags nur die Haupt⸗Fon Sans souci, den 1. Mai 1845. Königliche Garten⸗Intendantur.
Bekanntmachung.
Die diesjährige Post⸗Dam sschi und Kopenha 3. kin . den wird demnächst das Dampfschiff regelmäßig
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Geistliche Musik im Dom.
Zum Besten der Wadzeck · Anstalt musilalischer Bildner gleich achtungswert 1. Neithardt am achmittag des 30. April m stehenden Domchor, unterstützt durch die ersten Tale geislliche Musik- ziufführung in der H leich das Konzert schon aàm' g. April siattfinden dernssse wegen aber bis jeßt aufgeschoben werden m dennoch, mit Ausnahme einer Piece, Rn dem Fönigl. Musit-⸗Direstor Helm Grell au
Introduction irug der Dom · Chor die altehrwindige
. O Crur ave spes unica
In hoc paschali tempore, Auze piis justitiam, 1 Reisque dona veniam Lon Palestrina a capella fomponirt, vor iene Erhabenheit und Großartigkeit des S
goßt
aus Stettin jeden Freita
1Uhr Na penhag en jeden
chmittags, und enstag Mi ö
Der Abgeordnete Posselt 4. und Feuer. Versicherungs. Banl.) griechischen Angelegenhei · Bericht über die Extra⸗ n-sirage. — BVermischies. — Schrei. U hau s. Sir R. Peel's Plan d und Irland. — Lon don. ito Besitzungen mit einer ondon. (Sir R. Peel
General ⸗Post Amt.
Landtags · Angelegenheiten.
Provinz Schlesien. 2. April. (13ste Plenar-S
Vern. Aufruf zur Bil⸗ Unterstützungs . Comitẽs. Luzern berufen. r Spanien. — Schrei⸗ dung; Vianchini.) Blolade Montevldeo'ß. = Bündniß ö. veranlassen. Die ritter els⸗ und Börsen⸗achichten. Schreiben aus Am sterd am. k in Veranla Ober⸗Tribunals
einer Declaration
Koblenz, den ei der vereinigten ierselbst angestellten Kassen⸗ Ehrenzeichen; und
Dem Wirklichen Geheimen Ober Finanzr Präsidenten Keßler zu Arnsberg den Charakt heimer Rath mit dem Prädikat „Erxcellenz“
Den bisherigen Land⸗ und Stadtgerichts mer zum Regierungs⸗Rath und Provinzial—= und den bisherigen Divisions⸗Auditeur, jetzigen diskal Richter in Danzig, zum Regierungs
era nach dem Dienste beziehe, so begründet und will Hiergegen Verjährung
er Nr. VI.
Bei der Abstim⸗ der Antrag des Aus⸗
ath und Regierungs⸗ er als Wirklicher Ge⸗ zu verleihen;
Rath von Pu ttkam⸗ pel⸗Fiskal in Posen, Proyinzial⸗ Stempel Rath; so wie
Maggi in Ancona an die Stelle des auf sein Gesuch entlassenen bis selbst zum Konsul in den päpstliche
Ein Abgeordneter der Ritter Gegenstand einen ferner Veröffentlichung d Tribun als die Selbstständi werde und es daher gerech 8 Landtages einzuschreiten. ehe nicht in Einklang 4 beschlossenen Petition Antrage auf O wenn die gesamm r Beschluͤsse des h
knüpft an den verhandelten daß durch die Geheimen eren Gerichtshöfe hiergegen von n eingewendet,
en Antrag, indem er ausführt, Beschlüsse des gkeit aller and ffertigt erschein Es wird dagege mit der gegen das Gesetz vom auch widerstrebe er dem vom chkeit der Nechtspflege. Rechtspflege öffentlich öchsten Gerichishofes Anders verhalte es sich unter dem Beschluß über das Ge⸗ nwärtige Antrag vollkommen Zweck, die Richter von einem Zwange zu befreien, und der vorlie⸗ geistig en Zwang von ihnen hängigkeit der Richter zum
daß dem Land⸗ ⸗Tribunale nach
herigen Konsuls Roediger da⸗
n Haͤsen des adriatischen Meeres er Plenar⸗
zu Sanssouei werden zufolge Aller⸗
höchster Bestimmung in diesem Jahre folgendermaßen in Thätigleit 29. März 18
Landtage besch Andererseits wird bemerkt wäre, die Verö ebenfalls unbede den gegenwärtigen Verhältnissen. Mit setz vom 29. März 1814
kongruent. Jener Beschluß henden m orali schen gende Antrag ziele dahin, einen a beide aber hätten die Der hierauf gestellte Antrag f aufmerksam zu machen,
welche den Geheimen Ober
hr Mittags bis gegen Abend nd Donnerstags von 3 bis 8 taine vor den Terrassen.
ffentlichung de nklich eintrete
sei der gege
zu nehmen, Gegenstande. Allerhöchst tage bei der Stellung,
ff⸗ Verbindung zwischen Stettin
Mai eröffnet werden, und en Orts darau
getragen. Lotti, der als Stifter der war ein Schüler Legrenzi's, bei dem te noch 1733 zu Venedig, wo er als Unter der großen An⸗ das genannte , Crueifixus“* eines der st es klar und von erhabener nd mit echt lirchlichem Ausdruck
wieder a capella, vom Dom venetianischen Schule anzus er den Kontrapunlt studirte. ster an der Markus - Kirche hinterlassenen Werle ist en: trotz seiner Vielstimmi ch vortrefflich, rein u
Theil noch zur Aus g der Ehren“ für
hatte der als Komponist wie als gliche Musik⸗Direltor Herr m unter seiner Leit ing nte unserer Oper, eine irche veranstaltet. Ob= sollte, eingetretener Hin⸗ ußte, war das unverändert
angestellt war.
of · und Dom vom Dom- Chor aus
Außerdem kamen im ersten Den mächtigen Köni n Herrn F. A. S gelpartie selbst aus und fan Posaune dazu blies, eine „Gott ist mein Hirt, geb. 1748, gest. i833, lebte in Wien n, Requiems, Oratorien (3. B. annt. Er schrieb auch Lieder und e und besserem Er de stehenden Psal Dlle. Hähnel mit edlem anz vorzüglich geeignet, chen Gelegenheit
führung: Choral „Lobe ßposaune und Stgel, ein tüchtiger Organist, Königl. Kamm ermusilus üchtige Stütze. mir wird ni
der Orgel gespielten Kreuz ˖ Anliphone: sührte die Or Hern Belck Psalm vom Abt Stad Max Stadler, mehrerer Messer Jerusalem ) rühmlichst bel scheint er sich mit Vorlieb det zu haben. Den in Re diger Haltung, tru stimme ist für geistl die genannte S Schluß des erster
chts mangeln n und ist als „Das befreite onaten, doch en zugewen⸗
z ein Gesangstück, in welchem tyls, die alien Werken dieses folg dem Kirchlich einfach und doch voll wür⸗ Ausdruck vor. und wir wünschten en zu hören. Den h den Domchor a capella aus- sactus est pro nobis, obe-
ropter quod et Deus exal-
t, aus 50 bis 60 wo ine ausgezeichneten Kei ungen
Mantius die gefühlvolle Cavatine:
bschniits bildete ein geführtes Gesangstück von Fioroni: „6 iens ad mortem, mortem autem crucis. g tabit illum, et donavit ill Fürchte Dich verdanlin di s“ von Men dels⸗ änger nicht genug zu z Wohllaut der Stimme. redigirte Zeltschrist Cäcilia zur ö den siebziger Jahren des vorigen Den zwenen Theil eröffn
Introduction des Herrn Musil- Direltors Grell auf der
n solgenden Nummern haben
Alle post-Ansialten des In- und Auslandes nehmen Sestellung aus dieses glalt an, sür Gerlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichs straße nr. 72.
1845
der Verorbnung vom 1. Dezember 1833 angewiesen sei, die Ver⸗
öffentlichung der Plenar - Beschlüsse dieser Behörbe bedenklich und
r mndigfest der übrigen Gerichts Behörden beeinträchtigend
erscheine,
wird hierauf gegen 39 bejahende Stimmen abgelehnt.
Die Stad Friedeberg a. O. wünscht gesetzliche Maßregeln gegen den äußeren Andrang einer der Verarmung rasch verfallenden Bevölkerung durch eine Bestimmung getroffen:
1) daß bei Neu-An ziehen den 'in den Städten die Orts- Behörden mit ihren Urtheilen über die lokalen Verhältnisse der Erwerbs fähigkeit gehört werden, nach Art der im 5. 7 des e. über die preußische Unterthanenschaft enthaltenen Vor⸗
hriften;
2) daß da, wo ein großer oder der größte Theil der Kommunal⸗ Leistung en aus Kämmereimittein bestritten wird, ein ent—⸗ sprechendes Aequivalent als Anzugsgeld an die Kämmereikfasse zu zahlen sei.
Der Ausschuß erklärt sich für Ablehnung der Petition, weil der erwähnte 8. 7 nichts enthalte, was den erwarteten Schutz vermehren könne, und die Entrichtung des Anzugsgeldes eine den Anforderungen der Zeit zuwiderlaufende Abschließung zur Folge haben werde. Von Seiten der Städte wirb die Petition lebhaft befürwortet, weil der An⸗ drang der ärmeren Bevölkerung in die Städte sehr groß sei, während auf dem Lande öfters Mangel an Arbeitern eintrete. Der Antrag liege nicht sowohl im Interesse der Stäbte, als im allgemeinen. In einem Landtags Abschiede an die westphälischen Stände sei ein Ein⸗
zugsgeld genehmigt worden. Antrag möge auf ein Antritts geld für diejenigen Anzügler beschränkt werden, welche nicht das Bürger⸗ recht erwerben. — Von Sciten der Ritterschaft wurde bemerkt, daß
und namentlich den Fabrik⸗Dörfern, ein gleicher rt werden müssen. Es sei auffallend, daß von in Schutzgeld für die Städt= beantragt werde, die gen gekämpft habe. — Der referirende Ausschuß
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hob hervor, wie der wesentliche Uebelstand darin liege, daß der §. 6 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 in den Städten nicht gehörig beobachtet werde, indem der Wohnungsgeber den An— ziehenden zuvörderst aufnehme und dann erst' die vorschriftsmäßige Anzeige mache. Das Gesetz, gehörig befolgt, sei für den nöthigen Schutz ausreichend. — Dagegen wurde erwähnt: daß der Landtag diesen Schutz nicht für ausreichend erachte, gehe daraus hervor, daß er — bei der Berathung über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend das Sportuliren der unteren Verwaltungs ⸗Behörben beantragt habe, zur Gewährung eines solchen Schußes den Städten auch ferner zu gestatten, die bisher neben den Bürgerrechts⸗Gebühren bei Erwerbung des Bürgerrechts liquidirten Sporteln zu erheben. — Die Gefahr, welche aus dem Andrange mittelloser Personen in die Städte für das Gemeinwesen entstehe, wurde vielseitig anerkannt und ber Wunsch einer Remedur gegen diesen Uebelstand ausgesprochen. Es
komme zumeist auf Maßregeln an, um zu verhindern, daß in den Städten eine übermäßige Bevölkerung künstlich hervorgerufen werde, ein allgemeiner Antrag auf gesetzlichẽ Abhülfe sei daher dem Zweck
*
entsprechender, als ein Vorschlag spezieller Mittei.. Hierauf wurde bei der Abstimmung die obige Petition abgelehnt, auch das Amen⸗ dement,
daß Allerhöchsten Orts auf fernere Mittel gedacht werde, um dem allzu großen Andrange nach den Städten vorzubeugen,
zurückgewiesen. Eben so werden mehrere Anträge auf Erwirkung von Abänderungen der Gefetze vom 31. Dezember 1842 und 6. Januar 1843 abgelehnt.
Eine Petition der Stadt Ratibor beantragt die Verwendung
des Landtages dafür,
1) daß der Staat die Kosten der Kriminal -Jurisdietion übernehme;
2) daß die Bewachung der Königlichen In quisitoriate von Seiten des Staats besorgt und bezahlt werde, nicht aber den Kommunen zur Last salle.
Der erste dieser Anträge wird nicht unterstützt, weil er seine Erle⸗ digung schon bei Gelegenheit einer anderen Petition gefunden und außerdem die Ordre vom 15. April 1842 die Fixirung der Kriminal⸗ Kosten in den Städten zulasse. Dagegen wird der' zweite Antrag
wir, nächst einem Psalm (43) von Mendelssohn-Bartholdp „Nichte mich, Gott, und führe meine Sache wider das unheilige Volt“, einer durch Herrn Zschiesche mit eiwas abwärts schwebender Intonation gesungenen Arie aus „Paulus“ ( Gott, sei mir gnädig, nach deiner Güte“ u. s. w.), und einem geistlichen Liede von Meyerbeer voll Frommsinns und mit einem gläubigen Aufschwung im Hallelujah, noch der durch Frau v. Faß⸗ mann vorgetragenen Arie aus „Paulus“:
„Jerusalem! Jerusalem! Die Du tödtest die Propheten und steinigest die zu Dir gesandt! Wie oft hab' ich nicht Deine Kinder versammeln wollen, und ihr habt nicht gewollt!“
zu gedenken, nicht nur der schoͤnen Composition an und
dern weil selbige auch von ber ausgezeichneten Kün
und mit der kirchlichen Würd
gesungen waid. aus, daß Frau von Faß⸗
s denselben Beruf hat, wie öchte übrigens keine erste
erts machte das freilich nicht im strengen Kirchen= er“ von Feska und eine von Herrn Succo rgelfuge. — Die Kirche war, mit Ausnahme
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Trier. Bei Nachgrabungen, die man wegen der Wiedeiherstellung
der römischen Basilifa zu einer evangelischen Kirche unternommen, hat sich herausgestellt, daß diefe Basilika zum Heizen eingerichtet war, zu welchem Zwecke der mit Marmor geplattete Estrichfußboden auf 1 10* hohen Zie⸗ n . ruht und von Außen Heizkanäle unter den . führen.
in anderer Gegenstand von antiquarischem Interesse ist das Auffinden
eines schönen Mosailbodens vor dem Weberbachthore. Auch dieser Boden ruht auf Ziegelpfeilerchen und liegt 4 tief in der Erde.
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